Stoss, Adam Niclas Freiherr von; Obristleutnant [ – ] Stoss war 1637 kaiserlicher Obristleutnant[1] im Regiment[2] Thomas Brisigello und zunächst in Lauingen[3] (Herzogtum Pfalz-Neuburg) stationiert.
„Am 7. Jan. [1637] verbreitete sich das Gerücht, es seien 3 Regimenter im Heraufmarsche von Donauwörth[4] begriffen. Glücklicherweise bewahrheitete sich diese schlimme Kunde nicht. Dafür nahte die Gefahr von anderer Seite. Am 29. Januar kündigte ein Schreiben des Oberst Brisigell aus Söflingen[5] bei Ulm[6] die Ankunft eines Regimentes an. Brisigell hatte im Dezember seine Quartiere in Tirol räumen müssen und von General Gallas[7] Anweisung auf Quartier in Lauingen[8] (Hauptquartier), Höchstädt,[9] Gundelfingen,[10] Dillingen,[11] Kloster Elchingen[12] und die Herrschaft Erlach[13] erhalten. Dabei wurde ihm befohlen, gute Disziplin zu halten und die Länder des Kurfürsten von Bayern[14] und des Deutschmeisters[15] nach Möglichkeit zu verschonen. Auf die Nachricht von dieser drohenden Einquartierung gab am 28. Jan. die Regierung zu Neuburg[16] den Rat, die Tore zu verschliessen und niemand einzulassen; werde Gewalt angewendet, so solle man dagegen protestieren und den weiteren Verlauf berichten. Man berief sich dabei auf ein Befreiungspatent des Königs Ferdinand[17] vom 26. Januar.
Am Mittwoch den 28. Januar kam der Brisigell’sche Oberstleutnant[18] Freiherr Adam Niclas Stoss und verlangte Einlass unter dem Vorwande, er wolle nur durch und nach Dillingen reisen. Als er in die Herberge zum güldenen Rösslein gekommen war, schickte er nach dem Herrn Bürgermeister und den Ratsdeputierten. Diese erschienen in Gegenwart des Stadtvogts,[19] worauf der Freiherr ihnen seine Quartieranweisungen vorlegte und Quartier verlangte. Die Ratsherren erklärten, sie hätten Befehl, niemanden einzulassen und schickten sofort einen Eilboten an die Räte und den Erbprinzen Philipp Wilhelm nach Neuburg. Der Bote kam des andern Abends wieder zurück und brachte den gemessenen Befehl, das Quartier zu verweigern. Darauf wurden am Freitag den 30. Januar von der Bürgerschaft die Tore versperrt und die Wachen auf den Mauern stark besetzt. Freiherr von Stoss erklärte am Samstag den 31. Januar, sein Oberst werde das Quartier mit Gewalt nehmen, auch wenn er die Tore einbrennen oder einbrechen müsste. Am nächsten Tag um 12 Uhr komme das Volk; dasselbe werde keine ganze, halbe oder Viertelstunde warten, sondern kurzum das Quartier nehmen. Am Sonntag den 1. Februar traf ein neues Befreiungspatent von König Ferdinand ein. Von diesem wurde sofort eine Abschrift nach Stotzingen[20] zum Oberst Brisigel gesandt. Dieser schickte es jedoch kurzerhand zurück mit der Bemerkung, er werde selbst kommen und Quartier machen. (Man erfuhr auch in Lauingen, dass der Oberst in Sontheim[21] und Brenz[22] Leitern zum Stürmen zusammentragen liess).
Am Montag den 2. Februar marschierte der Oberst mit seinem Stabe[23] und 3 Kompagnien[24] nach Gundelfingen, machte daselbst in der Vorstadt Quartier und schickte 2 Kompagnien nach Dillingen, welche sich der Stadt »per forza« bemächtigten. In der folgenden Nacht wurden auch die Mauern von Gundelfingen mit Gewalt erstiegen und Quartier in der Stadt genommen.
Am Dienstag den 3. Februar kam der Oberst selbst mit einigen Pferden vor Lauingen und begehrte Einlass. Dieser wurde ihm verweigert, doch gestattete man dem Oberstleutnant von Stoss, der die ganze Zeit über in der Stadt geblieben war und »sich sauer genug gestellt hatte«, an das Einlasspförtlein zu gehen und mit ihm durch ein Loch in dem Törlein zu reden. Schliesslich ging auf seinen Wunsch eine Abordnung des Rates nebst dem Freiherrn von Stoss zu ihm hinaus. Nach vielen heftigen Worten liess er sich endlich zum Abzug bewegen durch das Versprechen, man werde der Stadt Gundelfingen durch einige Proviantlieferungen nachbarlich zu Hilfe kommen. Der Oberst ritt nach Gundelfingen zurück und beschied nachmittags eine Deputation des Rates von Lauingen vor sich, denen er scharf zuredete. Zuletzt liess er sich beschwichtigen durch die Versicherung, man habe nach Regensburg[25] zum römischen König[26] geschickt und erwarte täglich, ja stündlich Antwort. (Der König war jedoch einige Tage krank gelegen, weshalb die Erledigung verzögert wurde).
Am 4. und 5. Februar blieb in Lauingen alles ruhig, nur dass die Bürgerschaft vorsichtshalber auf ihren Posten war. Am 6. Februar kam die erste Ordonnanz von Regensburg, der am 7. eine zweite vom Grafen Gallas folgte mit dem Befehle, das Regiment habe sofort die Gegend zu verlassen. Montag den 9. Februar trat Oberst Brisigel mit seinem Regiment den Rückmarsch an und nahm den Weg gegen Stuttgart.[27] Die Verpflegung dieser Truppen hatte der Stadt Gundelfingen 2704 fl. 31 kr. gekostet, außerdem hatten die Soldaten in 3 Häusern alles zerschlagen. Oberstleutnant von Stoss nahm beim Abzug von Gundelfingen noch 27 Rosse und 6 leere Wägen mit, allerdings auf Parole der Wiedererstattung. Unterwegs aber bedachte er sich, die Gespanne könnten auf dem Heimweg von streifenden Reitern aufgegriffen werden, und behielt sie lieber selbst.
Die Stadt Gundelfingen verlangte von Lauingen, weil es aus der ganzen Gefahr am glimpflichsten weggekommen war, einen teilweisen Ersatz des erlittenen Schadens, konnte aber nichts erhalten. Lauingen richtete ein Dankschreiben an den jungen Erbprinzen [Philipp Wilhelm; BW], der durch seine kräftige Verwendung beim König die günstige Lösung herbeigeführt hatte. Man war daher sehr bestürzt, als man durch die von Neuburg zurückkehrenden Boten erfuhr, der junge Prinz müsse wieder zu seinem Vater[28] nach Düsseldorf[29] zurückkehren. Es wurde am 16. März eine Bittschrift an ihn gerichtet mit dem Hinweise darauf, welche Widerwärtigkeiten das verlassene Land von der »ohnedies sehr übel disciplinierten Soldatesca, welche der Zeit um uns herum wie die Bremen[30] fliegen«, zu gewärtigen habe. Philipp Wilhelm schickte das Bittgesuch an seinen Vater; dieser bestand jedoch auf der Rückkehr des Erbprinzen (4. April)“.[31]
Der Salemer[32] Zisterziensermönch Sebastian Bürster [? – 1649][33] berichtet in seiner Chronik über die List der Brisigell’schen Truppen im Februar 1637, um ins Kloster einzudringen: „Den 30. Januarii ist unß ain geschribene und wohl gestellte salva guardia,[34] von unserm gnädigen herren[35] von Regenspurg auß, von dem römischen könig underschrieben zuekomen und überschückt, aber zue spath; dan die soldaten in dem quatier einlogiert gelegen und auch ihr ordinanz[36] elter war dan diese salva guardia, haben sie solche wenig respectiert und daß die ihrige alter alß diese seye, entschuldiget; und weil sie ohne daß schlechte quatier und gnuog wohl nichts, alß allain guot wein, wenig aber fuoterasche[37] gefunden, haben sie selbsten umb verenderung, wie sie außgeben, deß quatiers ain bodten naher Freyburg[38] zum Gallas abgefertiget, solcher aber niemahlen widerkomen (werß glauben will, der glaubß); seyen also zue Mimmenhausen[39] usque in dominicam Quinquagesimae[40] verbliben; verbliben; dann in ipsa dominica Quinquagesimae[41] vor dem essen kam ein quatiermayster[42] fürß underthor; begerte ain suppen und ain trunk, mit vermäldung, eß werde bald ain regiment soldaten komen und alles fürübergehen, dem man getraut, also zue sein. Ist also darauf eingeloßen; umb halber zway kamen ettliche an derringmauren der seyte gegen dem ablaß, hart an der mauren biß an den gadter oder eußere thor, ainer oder zwehen klopften an dem gatter oder thor, fragten, ob nit ain quatiermayster vorhanden, sie hetten ettwaß bey ihme anzuebringen, uff welches der thorhüeter ihn lassen komen, mit seiner hellenbarden[43] (dan er guot soldat gewesen) beglaitet denselben, thate ihme dass klaine thürlin oder güdter an am großen gadter uff; vermainte nur zwehn zue sein, dan andere hart an der mauren gestanden; unangesehen er die hellenbarden über[60.]zwerch[44] über daß offne thürlin (dan er der sachen gar wohl erfahren) hülte, schluogten sie ihme selben über sich und trangten also mit gwalt und lüst alle ainanderen nach hier ein; nahmen also daß closter mit lüst und gwalt seyen von dem von Oßa [Wolf Rudolf von Ossa; BW] allhero verordnet, respectierten und hielten uff obangedeudte königkliche salva guardia nit ain pfüfferling, also daß sie unß nichts genüzt weder bei disen noch anderen; seyen ihr wohl uff die 500 sanbt dem stab zue fuoß Brüßigällischen regiments under dem obersten leutenambt, Stoß genant, (dan der obriste Brüsegell nit selbsten vorhanden) gewesen; die haben unß recht getrillet,[45] habent monatlichen 2000 fl. nach ihrer ordinanz oder sonsten so vil gelds betreffende commiß,[46] proviant oder contribution[47] begert, wie dan zu disem end auß der pfüsterei[48] und mezg täglichen uff 51, nur officier, jedem 2 lb. brods, weiß und schwarz, hat mießen gereicht werden; an haber und dergleichen, fuoteraschi haben sie daß geld, weil kainer vorhanden, begert; waß man ihnen allhie nit köndte geben, alß allerlai geflügel, fastenspeiß, zucker, bommeranzen,[49] zitronen und dergleichen, seyen sie in die stätt Costanz[50] und Überlingen[51] gangen, abgeholet, die mier alleß miesten bezahlen.
O Oßa, Oßa, wie machtest du unß so grobe boßa; und auch du Vizthumb, Vizthumb [August Vitzthum v. Eckstädt; BW] (als sein creatur und dochterman) waist auch nichts drumb, scilicet: gibst jez die schuld dem commißario N. Handell [Ferdinand Handel; BW], welcher anderst schreibt und redt alß er füert sein wandel; under dem hüetlin war eß gespült,[52] wan du eß recht merken wilt; diße, diße haben unß recht umb den barchat gejagt[53] und unß ain strenge fasten gemacht, haben gleich unser wacht wehr und waffen genohmen und alle orth, port und thor selbsten verwacht, nichts mehr hinauß laßen tragen noch fuehren.
Den 13. Martii haben sie die erste rechnung gehalten und seyen mier ihnen für dißmahl schon nun für 30 tag oder 3 wochen zue lüferen, ohne daß, so geben worden und abgerait, schuldig verblüben 1620 fl. 30 kreuzer, so mier nun alß bahr gleich sollten bezahlen; und mangel geltß alß mier ihnen wein fürgeschlagen, habenß nur ettwaß zue nehmen anerbodten, uberigeß aber an gelt, hab, roß und vieh etc., wie sie dan gleich wein über den berg zu füeren und verkaufen haben angefangen, denn sie waren mayster und mier sclafen.
Den 14., alß mier mit gelt noch nit verfaßt, haben sie nachmüdtag die hab, alleß roß, vieh und schaf, auß allen orten und ställen herauß und zuesammengezogen (da solte ainer daß heylen und schreyen der armen underthonen, so ihr hab auch hierinnen und darunder gehabt, gehört haben und gesehen), mit ernstlich getrewung, solche wegzueführen und verkaufen, uff welches mier umb gelt außzuoschicken gebetten zue entlehnen; haben sie eß wider ain jedeß an sein ort [61.] widerumb lassen ziehen und stellen; und selben tag also widerumb eingehalten.
Den 15. Martii haben sie unß gleichfermig widerumb mit der hab getrewet; den 16. haben wir den herren Patrem Pfüster selbanderen über den see, gelt außzuegehn und uffzuenehmen, abgeordnet, an welchem sie nit wollten haben, sonder nachmüdtag sezten sie unß zwo oxenmähninen[54] auß, weil bahre bezahlung nit verhanden, treibtenß weg sampt allem melkvieh und verkauftenß, uff welches mier länger bei ihnen zue verbleiben unß beklagt, weil sie unß die müttel, darvon mier miesten leben (dan sie auch alles brod gezelt und 2 mußquatierer[55] darfür gestelt) thuen entziehen; mießen mir zwungnerweiß unsern weg anderstwohin suochen und unß beklagen; uff welches sie, alß sie diß erhört, und damit mir sie nit kendten verklagen, noch auch nit kendten außreißen, habenß sie bei den porten befohlen, kain ainzigen außzuelaßen und die maurenaußerhalb rings umb und umb besichtiget, obß kain haimblich außgang habe, damit mier nit entrinnen möchten, aber doch umbsonst, und bald hernach uff 24. Martii uff nachmüttag rüsteten mier unß, dan eß in vigilia annunciationis beatae Mariae Virginis[56] geweßen, mit ainandern daß closter zue verlassen; seyen also in der Proceßion par und par, in schappen[57] und capiz, alß man pflegt zue gehen spacieren, alle glocken lassen zuesammenleuten, dem oberthor zuegangen, aber umbsonst, dan sie starke wacht darfür gestelt, welche unß uffhielten und nit wollten hinauß laßen, sonder muosten wider zuerugg (da solte ainer gesehen haben daß heylen und weinen von weib und mann, dann solches erbärmliche spectacul den leuten warlich die augen ubertrüben) und widerumb haimb; haben auch alle laiteren in dem closter in die abtei bei dem bronnen zuesammen laßen tragen und verwachten, damit mier nit über die maur hinauß möchten steigen, aber auch umbsonst; dan selben abend, 24. Martii, alß eß ein wenig dimmer[58] worden, haben mier angefangen, an ainem haimblichen ort, so sie nie gemerkt, noch auch kainmahl darnach nit funden, gleich alß gegen abend die flädermäuß hinder den brädter oder läden sich herfürcher lassen, also auch mier herfürgekrochen, hinaußgeschloffen und Costanz zuegeloffen, unangesehen sie sogar die wacht außen und innen gesterkt, aber unß nit ermerkt.
Morgenß aber, weil daß große fest unser lieben frawen, dan zuevor alzeit umb müdtnacht und um 12 uhren in die mettin glüdten war, wolte niemandß mehr in die mettin noch gegen tag uff, noch daß Ave Maria, prim[59] und andere tagzeiten mehr leuten; hat ihnen angefangen daß herz zue schlodteren; gingen schaudrig[60] und mauderig[61] herumben, verwarfen die händ[62] und redten in winkeln und sonsten haimblich mit ainanderen, eß ginge nit recht daher, die pfaffen leuten nit mehr, mießen gewiß darvon sein, und bildeten sie ihnen ein, sie seyen nun in dem convent[63] verschlossen, an ainem ort beisammen; giengen also den ganzen tag herumben und wisten nit, woran sie waren; ettliche aber sagten: sie seyen naher Überlingen,[64] andere aber sagten: nein, sie seyen naher Costanz, habenß von dem oder dem, so sie gesehen, hinüber[62]fahren; andere aber fragten: wa muoß sie dan der etc.[65] hinaußgetragen haben; es seye nit möglich, sie müeßen die roßenbrüederische kunst[66] kinden und uff dem mäntelin kenden fahren; andere aber ließen sich berden, mier hetten under dem boden ain haimblichen außgang biß in daß holz oder Schürbuoch[67] oder weinberg nägst darbei gelegen, darumben sie aller orten, in dem santhoff, scheyren und källern den auß- und eingang sowohl außerhalb uff den bergen, alß innerhalb thäten suochen, aber alleß umbsonst, dan sie dass rechte ort nit thäten finden. Interim aber, weil sie darinnen gelegen, haben sie von allen handwerken, waß ihnen gefallen, laßen machen, von schloßern, schmid, wagnern und schreynern und dergleichen; darumben beßer geweßen; darumben beßer geweßen, man hette solche gleich anfängklich, bis sie abgezogen, verschickt oder abgeschafft; haben sich dermaßen, weil sie in dem closter gelegen, bereicheret und fürgeschlagen, daß sie im abzug 2 wägen zum förspann begert nur bis naher Stocken,[68] darvon mier weder wägen noch roß nit mehr gesehen. Ist also der ganze convent biß uff den 27. May zue Costanz verbliben. So hat sich nun die ganze verpflegung sambt dem abnamb ohngefahr uff 10,000 fl. verloffen“.[69]
[1] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[2] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[3] Lauingen (Donau) [LK Dillingen/Donau]; HHSD VII, S. 396f.
[4] Donauwörth [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 147ff.
[5] Söflingen, heute Stadtteil von Ulm; HHSD VI, S. 817f.
[6] Ulm; HHSD VI, S. 808ff.
[7] Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.
[8] Lauingen (Donau) [LK Dillingen/Donau]; HHSD VII, S. 396f.
[9] Höchstädt a. d. Donau [LK Dillingen]; HHSD VII, S. 301f.
[10] Gundelfingen a. d. Donau[LK Dillingen/Donau]; HHSD VII, S. 257ff.
[11] Dillingen a. d. Donau; HHSD VII, S. 140f.
[12] Oberelchingen [LK Neu-Ulm].
[13] Erlach ?
[14] Grundlegend ist hier ALBRECHT, Maximilian I.
[15] Stadion, Johann Kaspar Graf von; Hochmeister [21.12.1567 Belfort – 21.11.1641 Ammern].
[16] Neuburg a. d. Donau [LK Neuburg-Schrobenhausen]; HHSD VII, S. 497ff.
[17] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.
[18] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[19] Stadtvogt: Ratsherrenfunktion: die beiden Stadtvögte waren Gerichtsherren und Notare des Landgebiets und die Vorgesetzten der Landvögte.
[20] Stotzingen, erwähnt unter Riedheim [Stadt Leipheim, LK Günzburg]; HHSD VII, S. 624.
[21] Sontheim a. d. Brenz [LK Heidenheim]; HHSD VI, S. 115f.
[22] Brenz [Sontheim a. d. Brenz, LK Heidenheim]; HHSD VI, S. 115f.
[23] Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Die Bedeutung ergibt sich metonymisch: Der Stab war das Zeichen der Amts- und insbesondere der militärischen Obergewalt. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchs auch der Umfang des Stabes.
[24] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[25] Regensburg; HHSD VII, S. 605ff.
[26] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.
[27] Stuttgart; HHSD VI, S. 768ff.
[28] Vgl. KÜCH, Die Politik des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm.
[29] Düsseldorf; HHSD III, S. 185ff.
[30] Bremsen
[31] RÜCKERT, Lauingen in der zweiten Hälfte, S. 9ff.
[32] Salem [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 684f.
[33] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 59f.
[34] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefster Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Taub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen:
Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.«
[35] Thomas I. Wunn [1580 Salem-10.5.1647 Konstanz], Abt von Salem 1615-1647. Vgl. BECKER, Salem.
[36] Ordinanz, Ordonnanz: (militärische) Verfügung; Befehl; Anweisung, Verordnung, die nicht immer eingehalten wurde. Zum Teil wurde den Soldaten von ihren Vorgesetzten in aller Öffentlichkeit sogar verboten, sich an die Ordonnanzen zu halten; MAIER, Unterpfalz, S. 321.
[37] fuoterasche: Fourage: Unterkunft, Verpflegung und Viehfutter für die jeweilige Einheit. Die Fourage musste von der betreffenden Garnisonsstadt und den umliegenden Dörfern aufgebracht werden und war an sich genau geregelt; vgl. auch die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Natürlich wurde gegen die Bestimmungen immer wieder verstoßen.
[38] Freiburg im Breisgau; HHSD VI, S. 215ff.
[39] Mimmenhausen, heute Ortsteil von Salem [Bodenseekr.].
[40] usque in dominicam Quinquagesimae: bis zum Sonntag Quinquagesimae: Sonntag der Vorfastenzeit: Estomihi oder weniger gebräuchlich Quinquagesimae: 50 Tage vor Ostern (Esto mihi, „Sei mir [ein starker Fels und eine Burg, daß du mir helfest!)“, Ps 31, 3.
[41] in ipsa dominica Quinquagesimae: an eben diesem Sonntag Quinquagesimae: Sonntag der Vorfastenzeit: Estomihi oder weniger gebräuchlich Quinquagesimae: 50 Tage vor Ostern (Esto mihi, „Sei mir [ein starker Fels und eine Burg, daß du mir helfest!)“, Ps 31, 3.
[42] Quartiermeister: Bei Einquartierungen in Dörfern und Städten besorgte der Quartiermeister, in Abstimmung mit den lokalen Obrigkeiten, von den Bewohnern Unterkunft und Verpflegung für die Kompanie. Zunächst wurde der Stab einlogiert, dann wurden die Quartiere für die Hauptleute bestimmt. Die Kompanie des Obristen hatte die weitere Wahl, dann die des Obristleutnants, darauf die des Obristwachtmeisters. Die restlichen Kompanien spielten die übrig gebliebenen Quartiere unter sich aus. Das führte bei engen Quartieren teils zur Überbelegung bei den einzelnen „Wirten“, teils zum Kampieren unter freiem Himmel auf dem Markt, was zu Unruhen führen konnte. Dem Quartiermeister, der je nach Truppengattung zwischen 40 und 60 fl. Monatssold erhielt, war die Kriegskasse anvertraut. Dazu kamen allerdings erhebliche Nebeneinkünfte der meist korrupten Quartiermeister, die dieser mit dem Obristquartiermeister teilte.
[43] Hellebarde: Hieb- und Stichwaffe des 13. bis 17. Jahrhunderts mit einem aus einem Stück geschmiedeten Kopf, der ein Beil, eine Klinge und einen Haken besaß, die zu den Stangenwaffen des Fußvolks gezählt wird. Die Hellebarde hat eine breite („Beil“, „Barte“), eine kurze Klinge („Haken“) sowie am Ende eine Stoßklinge. Der meist 1½ bis 2 Meter lange hölzerne Schaft („Halm, Helm“) besaß oft einen mehreckigen Querschnitt oder Lederwicklungen, um beim Hieb das Wegdrehen der Waffe in der Hand zu vermeiden. Der Bereich zwischen Klinge und Schaft wurde seitlich mit „Schaftfedern“ aus Metall verstärkt.
[44] überzwerch: quer.
[45] trillen: im Kreis drehen, hin und her stoßen. => Triller, Trillhäuschen.
[46] Commiß: Sammelbegriff für Verpflegung der Soldaten (Brot, Fleisch und Bier bzw. Wein).
[47] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts, des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“ Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky.
[48] Pfüsterei, Pfisterei: Bäckerei.
[49] Pomeranze: Bitterorange.
[50] Konstanz [LK Konstanz]; HHSD VI, S. 419ff.
[51] Überlingen [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 807f.
[52] unter dem hüetlin spielen: heimlich etwas treiben, betrügen, mit dem Nebensinne des Überlistens: das bereits seit der Antike bekannte Hütchenspiel soll laut wikipedia erst Ende des 19. Jahrhunderts in England bekannt geworden sein.
[53] Barchat gejagt: der Wettlauf um Barchent als Preis war ein beliebtes Wettkampfspiel. DFWB Bd. 3, S. 54.
[54] Mähne (Men): Gespann von 2, 4, auch 6 Tieren.
[55] Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics; EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.
[56] in vigilia annunciationis beatae Mariae Virginis: am Vorabend von Mariä Verkündigung.
[57] Schapper: Kapuzenmantel, Teil des Mönchshabits.
[58] dimmer: düster, finster.
[59] Prim: Die Prim ist eine der kleinen Horen (Prim, Terz, Sext, Non) im Stundengebet der katholischen Kirche. Sie wird etwa zur ersten Stunde der antiken Tageseinteilung (6 Uhr) gebetet.
[60] schauderig: schauernd.
[61] mauderig: kleinlaut.
[62] verwarfen die händ: gestikulierten.
[63] Konvent: Ein Konvent ist eine Gemeinschaft der vollberechtigten Mitglieder (Konventbrüder oder auch Konventmönche) eines Klosters oder Ordens. Konventmönche bzw. Konventbrüder sind sitz- und stimmberechtigte Mitglieder eines Mönchs- oder Bettelordens.
[64] Überlingen [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 807f.
[65] Teufel.
[66] Gemeint sind hier wahrscheinlich die Rosenkreuzer.
[67] Schürbuoch: unbekannter Begriff.
[68] Stockach [LK Konstanz]; HHSD VI, S. 763.
[69] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 105ff.