Winter von Gültenborn [Gültenbron(nen), Güldenberg] Johann; Obristleutnant [1595 Birstein-16.5.1668 Gelnhausen] Johann Winter von Gültenborn [Gültenbron(nen), Güldenberg] [1595 Birstein-16.5.1668 Gelnhausen] war später kaiserlicher Obristleutnant.[1]
Winter von Gültenborn, damals noch Major[2] in nassau-dillenburgischen Diensten, hatte 200 Mann für den Grafen von Hanau angeworben.[3] 1638 befreite er Hanau[4] von der schwedischen[5] Besatzung. Sein Denkmal steht im Schlossgarten.[6]
„Ludwig Heinrich [v. Nassau-Dillenburg; BW] trat nun am Sonntag, Abends 10 Uhr, mit seiner kleinen Mannschaft unbekümmert, ob er den Obersten[7] [Heinrich; BW] von Metternich bei Bergen[8] antreffen werde oder nicht, bei anhaltendem Regen seinen Marsch an und kam den 22. Februar [1638; BW], Morgens sechs Uhr, als eben die Reveille[9] geschlagen wurde, in einem Walde vor Hanau an, also zwei Stunden später, als verabredet war. Dieser Verzug rührte aber davon lediglich her, weil die Soldaten bei der sehr dunklen Nacht und dem eingefallenen Regenwetter nicht geschwind fortkommen konnten. Unterdessen beschloß der Graf, damit der Anschlag nicht verrathen und die Ausführung unmöglich gemacht würde, mit dieser kleinen Macht sogleich den Angriff zu thun. Major Winter von Güldenbronn hatte zwei Tage vorher die Schlüssel, welche die Thore und Brücken aus der Altstadt und die Mühlenschanze bei dem rothen Hause schließen, in Wachs abgedrückt, in einem Hasen versteckt, zugeschickt erhalten und diese in Frankfurt[10] nachmachen lassen. Die Heranziehenden waren aber bereits in der Stadt bemerkt worden. Da es nun die Zeit nicht mehr erlaubte, Nachen herbeizuschaffen und Brücken zu schlagen, so mußte Winter, der mit 60 Mann vorausgeschickt wurde, unter Führung eines Bauern, der sich als Spion gebrauchen ließ, durch die Kinzig waden. Dieser Fluß war aber durch das Thauwetter sehr angelaufen und es wurden einige Mann fortgerissen, welche umkamen, aber Major Winter drang sogleich durch Mühlenschanze in die Altstadt ein. Diesem folgte Graf Ludwig Heinrich auf dem Fuße nach und indem sogleich die Wache überrumpelt wurde, bemächtigte er sich der ganzen Altstadt und des Schlosses. Die Gräfliche Familie wurde nun alsbald in Freiheit gesetzt. Nachdem dies glücklich ausgeführt worden, erwartete Graf Ludwig Heinrich den Obersten von Metternich und den Oberstlieutenant[11] von Bettendorf, Commandanten von Königstein,[12] welche in der Nacht sich verirrt hatten und wegen einer abgebrochenen Brücke nicht früher, als gegen Mittag, zu ihm stoßen konnten.
[Sir James; BW] Ramsay,[13] welcher sich eines solchen Überfalls nicht vorgesehen hatte, zog seine Leute in der Neustadt zusammen, nachdem er die Thore hatte verschließen lassen; auch bot er alles auf, sich in dem Besitz der Neustadt zu erhalten. Am 20. (23.) des Morgens ließ der Graf Ludwig Heinrich die Neustadt mit den mitgebrachten zwei Kanonen beschießen und als er im Begriffe stand, dieselbe zu bestürmen, wurde Ramsay vor seiner Wohnung, dem weißen Löwen, durch eine Musquetenkugel[14] von hintenher, unter dem Rückgrad, nach der Hüfte zu, stark verwundet. Nun fand sich Ramsey genöthigt, mit seinen dreihundert Soldaten sich zu ergeben; er schickte daher einen Tambour[15] an den Grafen ab, ‚mit dem Begehren, ihm und seinen Soldaten Quartier zu geben, da er übel geschossen worden’, jedoch wie er dem Hauptmann[16] Helmerich, der zuerst zu ihm kam, ausdrücklich sagte, unter der Bedingung, daß der abgeschlossene Vertrag aufrecht gehalten würde.
Die ganze Schaar, mit der Graf Ludwig Heinrich diesen Überfall ausgeführt hatte, überstieg nicht 600 Mann.
So waren denn die Grafen Philipp Moritz von Hanau und Wilhelm Otto von Solms-Laubach nach einer langwierigen Gefangenschaft in Freiheit gesetzt und Ramsay, dieser tapfere, aber dabei stolze Soldat, einer der Schönsten in Gustav Adolphs Heer, wurde auf die Hauptwache gebracht, um da verbunden und dann einer langen Gefangenschaft unterworfen zu werden. Hier wurde er strenge bewacht, zwei Schildwachen standen in seinem Zimmer und nur Arzt, Chirurg und Prediger durften zu ihm kommen. Bald erschienen auch Graf Ludwig Heinrich, Oberst Metternich und andere Officiere an seinem Bette, um dem tapferen Schweden ihre Hochachtung zu bezeugen und den Niedergebeugten aufzurichten. Ob nun von Graf Ludwig Heinrich, Oberst Metternich und andere Officiere an seinem Bette, um dem tapferen Schweden ihre Hochachtung zu bezeugen und den Niedergebeugten aufzurichten. Ob nun von Graf Ludwig Heinrich dem Schwerverwundeten, an dessen Aufkommen man allgemein zweifelte, gewisse Versprechungen wegen Aufrechterhaltung des früher abgeschlossenen Akkords gemacht wurden, an die man sich später ungern erinnerte, geht zwar aus dem Vorliegenden nicht ganz klar hervor, aber als Ramsay später darauf zurückverwies, hatte man wenigstens darüber kein Wort der Entschuldigung oder des Widerspruchs“.[17] Johann Winter wurde für diesen militärischen Handstreich durch Kaiser Ferdinand III.[18] noch am 13.12. dieses Jahres in den erblichen Adelsstand versetzt und nannte sich nun Johann Winter von Güldenborn. Nacheinander wurde er kaiserlicher Kommandant in Hanau, Oberlahnstein[19] und auf der Burg Friedberg.[20] Nach einer Friedberger Chronik war er ab dem 22.9.1640 dort einquartiert.
Der spätere Friedberger Pfarrer Johannes Henrici [1592-1656][21] berichtet: „Dazumalen, als anno 1640 den 16. November der General Geleen[22] die Stadt Friedberg eingenommen, die Soldaten die Stadtkirch gestürmet, die Kirchthüre mit einem Bauholz aufgerennet, auf eine halbe Stunde geplündert[23] und die Laden aufgeschlagen und beraubet hatten, hatte ich mich wegen der ersten Sturmfurie aus der Stadt mit dem Kaplan [Hartmann Kreid] in die Burg zu Herrn Jörgen [Burgpfarrer Georg Heylmann] mit Weib und Kindern begeben und darin 12 Tage gehauset, welches uns hernach unsere Zuhörer [die Friedberger Gemeinde] und der General-Commissarius Beyerlin,[24] wie auch General Quartiermeister[25] Winter, [Generalleutnant Johann Winter v. Güldenbronnen] reprochiret [vorgeworfen], daß wir unsere Kirch verlassen und zu den Feinden geflohen wären. Wir haben uns aber verantwortet, daß ein klein Waldvögelein die Gefahr fliehe, und kriegskundig seie, was auf einen Sturm für Feuer und bisweilen Blutvergießen folge, dafür wir uns gefürchtet. Item daß wir nicht zum Feind, sondern unserem Kollegen, als Christen selbst oft gethan, geflohen wären. Darob man zufrieden gewesen. Indessen habe ich, Herr Jörg und der Kaplan dem Generalquartiermeister doch 15 Reichsthaler, dem Quarten [Salvegardist] in Herrn Jörgen Haus 6 Reichsthaler und Ihre Exzellenz Kaplan, M. Johanni Rohrbach, so sich gar freundlich gegen uns gestellt, und in unsere Discretion[26] gesetzt, ob wir ihme etwas geben wollen, doch immerzu mahnend, ich und der Kaplan ihm 20 Reichsthaler geben müssen. Darauf wir mit Weib und Kindern und unserm Vieh aus der Burg wieder ins Pfarrhaus gezogen“.[27]
Im September 1641 weilte Winter in Frankfurt.[28] In diesem Monat beschwerte sich der einflussreiche Johann Ludwig von Nassau-Hadamar bei Feldmarschall[29] Melchior von Hatzfeldt über Winters widerrechtliches Verhalten.[30] Winter wurde auf Befehl Ferdinands III. an Hatzfeldt vom Juni 1642[31] am 9.8.1642 durch Tullian abgelöst.[32]
Im Januar 1644 hielt sich Winter in Wien auf, um dort den Streit mit Tullian zu seinen Gunsten entscheiden zu lassen;[33] eine Bittschrift war auch an den einflussreichen Schlick gegangen.[34] Den 12.1.1644 war Winter wieder einquartiert,[35] um am 24.7. erneut durch Tullian abgelöst zu werden.[36] Im Februar kümmerte er sich um die Befestungsanlagen, während der Streit mit Tullian noch im Juli weiterging.[37] Wilhelm zu Solms-Greifenstein wandte sich im März dieses Jahres wegen der Nichtbefolgung des Räumungsbefehls von Greifenstein[38] durch Winter an Hatzfeldt.[39] Zusammen mit Philipp Reinhard von Solms-Hohensolms und Christian von Solms-Lich wandte er sich an Ferdinand III. wegen der Wiedereinsetzung Tullians.[40] Die Reichsstadt Wetzlar[41] beschwerte sich im April 1644 über Kontributionsforderungen Winters.[42]
Im Juli 1646 hatte sich Winter, der sich in Frankfurt[43] aufgehalten hatte,[44] erneut um die Kommandantenstelle in Friedberg beworben,[45] während Tullian für die Übernahme des Postamtes in Nürnberg vorgesehen war.[46]
Der Friedberger Chronist Dr. Volhard erinnert sich: „Den 26. August [1646] hat besagter Obrister von Reifenberg allererst die Ordinanz,[47] davon itzo gemelt, Herrn Bürgermeister zugestellt und begehrt, sie in seiner Gegenwart zu öffnen. Herr Bürgermeister aber hat’s abgeschlagen und gesagt, müßte in Gegensein der Herrn des Raths geschehen, und zugleich gegen dies Hinterhaltens protestirt und sich beschwert. Er aber hat nochmals vorgewandt, er hab’s Ursachen.
Eben vor diesem hatte Winter […] auch sein Ordinanz gezeigt, daß er mit seinen annoch [hier] befindlichen Soldaten und Officiren (die wenigen aber, so Tullian geworben, solten hier bleiben), die er geworben, [sollten] von hier ab nacher Höchst[48] marschiren und daselbst logiren. Dabei erhub sich ein Streit zwischen ihnen wegen des Fähnleins, welches Obristleutnant Winter mitnehmen, er aber nit abfolgen lassen wolle. Dahero nach vielem Disputiren die Sach dahin gerathen, daß der Herr Obrist Reifenberg den Commissarius[49] Heistermann, seinen Leutnant[50] Peter Weingärtner (so sich von Wintern abzuthun, sein Abschied auch suchen und wöllen), den Adjutanten[51] und sein Stallmeister[52] nach dem Erzherzog [Leopold Wilhelm;[53] BW], so in Frankenland albereits gestanden, geschickt und durch sonderbaren Vorschub seiner Favoriten [Günstlinge] daselbst, auf die, wie man verspüren könne, von hiesiger Burg gethanene Vorschläge und Anbringens (daß nemlich Winter nichts an der Kompagni, sondern die Ständ [?] solche geworben und er also den Erzherzog mit Ungrund berichtet) darob so weit gebracht, daß ihme [Reifenberg] vom Erzherzog von Oesterreich die völlige Kompagni zugestellt und dem Obristleutnant Winter abgesprochen worden, welche ihm doch von ohngefähr 4 Wochen zu Ilmstadt[54] im Lager zuerkannt worden. O Fortunae instabilitatem memorabilem ! [O merkwürdiger Unbestand des Glückes !].[55]
Winter hielt 1647 den kaiserlichen Kommandierenden Holzappel über die Bewegungen der Franzosen und Schweden im hessischen Raum und in Franken auf dem Laufenden. Nach dem anonymen Bericht[56] eines Agenten Holzappels – wahrscheinlich stammte er auch von Winter – hatte Wrangel vor, sich unterwegs mit den 7.000 Mann starken Truppen Arvid Wittenbergs zu vereinigen, um Eger[57] noch schneller als Schweinfurt[58] zu erobern und es wie schon Schweinfurt[59] zur schwedischen „Realfestung“ zu machen.
Am 8.12.1647, so informierte Winter den kaiserlichen Befehlshaber, hatte Turenne bereits den Rhein mittels einer Schiffsbrücke bei Oppenheim[60] überquert und hessen-darmstädtisches Gebiet heimgesucht, vermutlich als Reaktion auf die Belagerung Marburgs[61] durch Holzappel.[62]
Nach dem Krieg begann er eine zivile Karriere, zunächst als Amtmann in Neuenhain[63] in kurmainzisch-kurpfälzischen Diensten. 1667 wurde er Amtmann und Reichsschultheiß in Gelnhausen[64] in kurpfälzisch-hanauischen Diensten. Dort starb er kurze Zeit später am 16.5.1668.
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[1] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.ROEDER, Leben und Thaten, S. 97-172. Vgl. die Erwähnungen bei ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 210.
[2] Major: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.
[3] KELLER, Drangsale, S. 348.
[4] Hanau; HHSD IV, S. 199ff.
[5] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon.
[6] http://de.wiki-videos.com/video/Johann+Winter+von+Güldenborn.
[7] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[8] Bergen-Enkheim, heute Stadtteil von Frankfurt.
[9] militärischer Weckruf.
[10] Frankfurt/M.; HHSD IV, S. 126ff.
[11] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[12] Königstein [Hochtaunuskreis]; HHSD IV, S. 273f.
[13] Grundlegend ist MURDOCH, SSNE ID: 3315.
[14] Muskete: Die 1, 5 – 2 mm dicken Brustharnische der Pikeniere boten keinen ausreichenden Schutz gegen Musketenkugeln, die mit 300 m/sec noch auf 40 Meter den Harnisch und seinen Träger durchschlugen und ihm meist tödliche Verletzungen zufügten. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 79, 156. Bei einer Schussentfernung von 100 m wird der Brustpanzer noch durchschlagen, in der Regel blieb aber die Kugel im Körper zurück und fügt dem Getroffenen schwere Verletzungen zu. Bei einer Entfernung von 200 m wird der Panzer zwar nicht mehr durchschlagen, der Getroffene erleidet aber schwere Prellungen. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 79f. Vgl. auch EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.
[15] Trommelschläger: Trommler (Tambour) wurden bei der schwedischen Armee auch als Boten eingesetzt, deren Aufgabe darin bestand, im feindlichen Lager als Kundschafter zu fungieren.
[16] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.
[17] KELLER, Drangsale, S. 349f.
[18] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.
[19] Oberlahnstein [Loreley-Kr.]; HHSD V, S. 271f.
[20] Friedberg; HHSD IV, S. 145ff.
[21] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 89.
[22] Vgl. SCHRIJNEMAKERS; CORSTJENS, Graaf Godfried Huyn van Geleen (in der deutschen Fachliteratur kaum beachtete Biographie).
[23] Plünderung: Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Die schwedische Garnison in Augsburg hatte die lutherischen Bürger aufgefordert, „Gott mit uns“ auf die Türen zu schreiben, um sich vor Plünderungen zu schützen; ROECK, Als wollt die Welt schier brechen, S. 248. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kan nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich, S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, daß wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, daß wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt‘ „. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die aber von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: Von Gottes gnaden (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 101f. Allerdings waren selbst schwedische Feldprediger unter den Plünderern zu finden; MITTAG, Chronik, S. 373. Der in altstädtischen Diensten stehende Magdeburger Daniel Friese und sein Sohn Friedrich über ihre vergeblichen Täuschungsmanöver; NEUBAUER, Magdeburgs Zerstörung 1631, S. 29-31: „Als nun die zwei Musketiere weg waren, nahm der Vater selig eine Axt und schlug den Ofen, Tür und Fenster selbst ein, riss auch das Stroh aus den Betten und streute es im Haus herum, warf auch die alten Inletts und Betten des Gesindes ins Haus, ebenso die Töpfe aus der Küche und ließ das Haus angelweit offen. Es sah aus, als denn die Furien hätten darin getobt, und war eine ziemliche Hilfe, so dass anfangs keiner ins Haus kam, da man allzeit annahm, das Nest wäre schon zerstört. Ferner ließ der Vater selig einen guten Schinken, Knackwürste, geräuchertes Fleisch und was wir an Essen hatten, auf einen Tisch in der Ecke des Hauses, doch so, dass man ihn zur Haustür herein nicht sehen konnte, setzen nebst ein paar Schleifkannen Bier, denn er dachte, wenn ja die Soldaten ins Haus kommen, so würden sie doch, wenn sie das Frühstück sähen, sich daran ein wenig aufhalten und wir uns besser verbergen könnten. Nichts desto weniger kamen Soldaten zu uns hinein, denn sie hatten im Vorüberlaufen die Mutter gesehen. Sie erwischten uns also alle in der Stube, fielen Vater und Mutter an und begehrten Geld“. […] Der Vater sorgte sich, „die Nachbarn möchten aus großer Angst die Soldaten zu uns herüberweisen. Denn sie schrien und tobten in dem Hause wie die bösen Geister und riefen ohne Aufhören nach Beute und Geld. Das hörten wir armen Leute in unserer Kohlenkammer und saßen still wie die Mäuse. Der Vater aber ging nach einer Weile wieder in das Haus und wollte sehen, wie es etwa bewendet wäre. Bald sahen ihn die Soldaten, schrien und liefen auf ihn zu. Die Mutter hörte das Geschrei und lief auch hervor und wir Kinder alle hinterdrein. Der Soldaten waren ungefähr sieben, alle mit brennenden Lunten, und redeten in fremder Sprache, so dass kein Mensch wusste, was sie sagten, nur dass sie stets in die Hände wiesen, wie man Geld zahlt. Da half nun kein Entschuldigen, der Vater mochte sagen, was er wollte, dass nämlich die Soldaten alles genommen hätten. Sie verstanden es nicht, sondern schossen zweimal im Hause nach ihm, Gott aber verhütete es, dass sie dem Vater Schaden taten, sondern in die Wand hinein […] Endlich redete der Vater auf lateinisch mit dem Offizier, dass ihm die Soldaten alles genommen und er also ihnen nichts geben könnte als Kleider, Leinwand, Zinn und dergleichen. Da wurden die wahnsinnigen Furien etwas beruhigt, der Offizier aber begehrte Geld, wo das wäre; dann wollte er die Soldaten alsbald wegführen“. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus nackter Existenznot verübt, da die Versorgung der Soldaten schon vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck u. Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Der Hofer Chronist Rüthner weiß zu berichten, dass Borri fünf seiner Soldaten eigenhändig erstochen habe, die beim Plündern gefasst wurden; KLUGE, Hofer Chronik, S. 192: „Den 8. juni ist Zwickau mit accord übergegangen und aufgegeben worden, jedoch in auszug der schwedischen darinnen gelegene soldaten der accord nicht allerdings gehalten und fast meistentheils spoliret worden, unangesehen der kayßerliche general Borey 5 seiner eigenen leute über den raub erstochen“.
[24] Johann Peyerle v. Perleberg, ksl. Kriegskommissar.
[25] Generalquartiermeister: Der Generalquartiermeister leitete das Quartieramt (mit zwei Oberquartiermeistern und dem Stabsquartiermeister sowie drei weiteren Offizieren), unterstützt von der Kriegskanzlei. Die Eingänge wurden dem Feldmarschall vorgetragen und die Antwortschreiben dementsprechend zur Billigung vorgelegt. Für technische Fragen wurden Ingenieure des Stabs herangezogen. Die mündliche Befehlsübermittlung oblag zwei bis vier Generaladjutanten. Das Quartieramt lieferte je nach Eingang Berichte an den Kaiser, den Hofkriegsrat, Weisungen an die Kommandeure der Feldarmeen, an die örtlichen Kommandeure und Festungskommandeure, an alle zuständigen Verwaltungsbehörden und gab Lageberichte an hohe abwesende Generäle und Nachrichten an die Gesandten des Westfälischen Friedenskongresses heraus. Der Generalquartiermeister hatte als Dienstvorgesetzter alle Quartiermeister der einzelnen Regimenter unter sich, sein Amt war eine sehr lukrative Einnahmequelle wegen der „Verehrungen“, um Einquartierungen (gerade bei den Winterquartieren) abzuwenden oder zu erleichtern. Zudem war er meist auch Inhaber eines eigenen Regiments, das die besten Quartiere zu erwarten hatte.
[26] Diskretion(sgeld): Verehrung = „Ehrengeschenk“, das von ein- oder durchziehenden Offizieren erwartet oder erzwungen wurde, in Geld- oder Sachleistungen der verschiedensten Art.
[27] WAAS, Chroniken, S. 234f.
[28] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 210.
[29] Feldmarschall: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl., die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.
[30] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 72.
[31] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 72.
[32] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 301, S. 373.
[33] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 210.
[34] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 366.
[35] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 271, S. 302.
[36] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 271.
[37] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 210.
[38] Greifenstein [Kr. Wetzlar]; HHSD IV, S. 182f.
[39] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 610.
[40] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 610.
[41] Wetzlar; HHSD IV, S. 461ff.
[42] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 242.
[43] Frankfurt/M.; HHSD IV, S. 126ff.
[44] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 210.
[45] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 302.
[46] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 210.
[47] Ordinanz, Ordonnanz: (militärische) Verfügung; Befehl; Anweisung, Verordnung, die nicht immer eingehalten wurde. Zum Teil wurde den Soldaten von ihren Vorgesetzten in aller Öffentlichkeit sogar verboten, sich an die Ordonnanzen zu halten; MAIER, Unterpfalz, S. 321.
[48] Höchst [Stadt Frankfurt/M.]; HHSD IV, S. 226ff.
[49] Kriegskommissar: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch und überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen und Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen. In einer Landtagsbeschwerde des Gerichtes Hörtenberg wird geklagt, daß bei Durchzügen „auch tails beglaitcommissari den unntertonnen mehr schwed- als nutzlich sein, in deme sy mer dem soldaten beifallen, unnd in ansuechenden unerzeuglichen sachen recht geben, als den unnderthonnen obhabennden gebierennden schutz erweisen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 63.
[50] Leutnant: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.
[51] Adjutant: Gehilfe des Majors in dessen sämtlichen Funktionen. Der Adjutant hatte insbesondere die Aufgabe, den Hauptleuten und Sergeanten die Befehle der Generalität zu übermitteln und die Schlachtordnung des Regiments zu überwachen. Vgl. Generaladjutant.
[52] Stallmeister: Vorsteher des herrschaftlichen Marstalls, auch Reisemarschall. Er hatte für die Gäste zu sorgen, zudem waren ihm die Pagen unterstellt [MDSZ].
[53] Vgl. SCHREIBER, Leopold Wilhelm; BRANDHUBER, Leopold Wilhelm; DEMEL, Leopold Wilhelm.
[54] Ilbenstadt [Kr. Friedberg]; HHSD IV, S. 242.
[55] WAAS, Chroniken, S. 223f.
[56] Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 167, fol. 153-154: Anonymus an Holzappel, Gießen, 1647 VI 10.
[57] Eger [Cheb]; HHSBöhm, S. 119ff.
[58] Schweinfurt; HHSD VII, S. 686ff.
[59] Schweinfurt; HHSD VII, S. 686ff.
[60] Oppenheim [Kr. Mainz]; HHSD V, S. 279ff.
[61] Marburg; HHSD IV, S. 35ff.
[62] Österreichisches Staatsarchiv Reichskanzlei Kriegsarchiv 172, fol. 19 (Ausfertigung): J. Winter v. Gültenbronn, ehemaliger Kommandant v. Friedberg, an Holzappel, Frankfurt/M., 1647 XII 17. In einer zweiten Diversion sollten französische Truppen den Rhein bei Germersheim überschritten; fol. 69-74 (Ausfertigung): Enckevort an Holzappel, Reimlingen, 1647 XII 20.
[63] Neuenhain, heute Stadtteil von Bad Soden am Taunus [Main-Taunus-Kr.].
[64] Gelnhausen; HHSD IV, S. 164ff.