Wolffsthal, Hans Wolff von; Obristleutnant [ – ] 1634 soll Wolff noch als Kapitän[1] in den Diensten Hatzfelds[2] gestanden haben.
Piccolomini[3] hatte am 15.10.1634 die Reichsstadt Schweinfurt[4] eingenommen. Er „reiste am 20. November nach Fulda;[5] kam aber zu Ende dieses Monats wieder zurück. Während seiner Abwesenheit wurde die Bürgerschaft entwaffnet. Um nun deßwegen eine Ursache angeben zu können, sollte sie auch vom Zaune abgebrochen werden, hieß es: ‚Man habe Piccolomini hinterbracht, die Bürger wären dem Kaiser nicht treu’.
Flinten, Standrohre,[6] Pistolen, Degen, Dolche, große Messer, ja was nur von Eisen war, mussten von den Bürgern ausgeliefert werden, und damit sie in größere Furcht gesezt würden, und Alles gutwillig herbrächten, rückten vorher noch 4 Compagnien[7] Fußvolk herein; die aber am nämlichen Tage wieder auf die Dörfer gelegt wurden. Die Gewehre wurden alle in Johann Morshäusers Haus gebracht und dem Capitain Wolff, der da logierte, überliefert. Als Piccolomini wieder zurück kam, entschuldigte sich der Rath bey ihm wegen der falschen Anklage und Verläumdung, die man der Stadt zur Last gelegt hätte. Piccolomini gab zur Antwort: Er halte es selbst für ein ausgesprengtes falsches Gerede, und messe demselben auch keinen Glauben bey, er hoffe vielmehr, man werde beständig seyn.
Dem Generaladjutanten[8] Bustiasche,[9] der diese Audienz zuwege gebracht hatte, wurde ein Becher von 24 Thalern und seinen zwey Kammerdienern jedem 3 Thaler verehrt.[10]
Nichts desto weniger wurden alle, den Bürgern abgenommene, Gewehre, wider Versprechen, bey nächtlicher Weile hinweggeführt. Auch das Zeughaus[11] wurde ausgeleert, und Kanonen und Munition zu Wasser nach Bamberg[12] gebracht“.[13]
Am 20.6.1635 erschien Wolffsthal, jetzt Obristleutnant,[14] wieder in Schweinfurt und verblieb dort bis zum 10.7.1635.[15]
Aus der Reichsstadt wird berichtet: „Nach Picchi[16] kam herein der Hatzfeldische Oberstlieutenant Hanns Wolff von Wolffsthal mit 2 Compagnien, ohngefähr 500 Mann, und wurde Commandant. Den gemeinen Soldaten[17] gab man wöchentlich 1 Kopfstück (20 kr.) und täglich 1 Maaß Wein und 1 ½ Pfund Brod“.[18]
[1] Kapitän (schwed. Kapten): Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.
[2] Melchior Reichsgraf Hatzfeldt v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], kaiserlicher Feldmarschall.
[3] Ottavio Fürst Piccolomini-Pieri d’Aragona, Herzog v. Amalfi [11.11.1599 Florenz-11. 8.1656 Wien], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. BARKER, Piccolomini. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten von ELSTER (=> Literaturregister).
[4] Schweinfurt; HHSD VII, S. 686ff.
[5] Fulda; HHSD IV, S. 154ff.
[6] Standrohr (Handrohr): alte schwere Feuerwaffe: „Die Rohrlänge variierte zwischen etwa 190 und 600 mm. Das Kaliber reichte von circa 12 bis 36 mm, wobei sich bis Anfang des 15. Jahrhunderts das Kaliber 3,5 cm durchsetzte. Das Gewicht eines Handrohrs lag zwischen 1,5 und 15 kg bei Belagerungsmodellen. Viele Handrohre wiesen einen zweigeteilten Lauf auf, im vorderen Teil den Flug zur Aufnahme des Geschosses und dahinter mit einem kleineren Kaliber die Kammer zur Aufnahme der Pulverladung. Zur leichteren Handhabung wurden die Handrohre an Holzstangen von ungefähr 600 bis 2000 mm Länge befestigt. Größere und schwerere Handrohre wurden mit Hilfe einer Stützvorrichtung (hölzerne Gewehrgabel, Burgmauer) abgefeuert. Beim Richten der Waffe musste mitunter ein zweiter Mann assistieren. Leichte Handrohre wurden unter dem Arm eingelegt (wie eine Lanze) oder von der Schulter gezündet (wie eine moderne Panzerfaust). Wegen des großen Rückstoßes war das Anlegen an der Schulter unüblich. Das Gros der Handrohre waren Vorderlader, obwohl auch mit Hinterladermodellen experimentiert wurde. Bei allen Varianten zündete der Schütze die Pulverladung mit einer (beidseitig) brennenden Lunte. Diese führte er, bei frühen Modellen direkt per Hand, seit Mitte des 15. Jahrhunderts mittels Luntenschloss an das offene Zündloch. Trotz einer maximalen Reichweite von circa 300 m blieben Handrohre nur auf kurze Distanzen effektiv, da das Zielen schwierig ist. Bis zu einer Entfernung von 100 m vermochte das Geschoss eines Handrohrs eine Ritterrüstung zu durchschlagen. Eine Person konnte auch noch auf 100 m tödlich getroffen werden (Zum Vergleich: ein Langbogen durchbohrte bis 60 m einen Harnisch und traf ansonsten bis 180 m; eine Armbrust brach auf 50 bis 100 m einen Panzer). Nachteilig waren die umständliche Handhabung, die daraus resultierende niedrige Schussfrequenz und die Anfälligkeit des Pulvers gegen Wind und Nässe. Darum lag der Nutzen des Handrohrs weniger in offener Feldschlacht als vielmehr bei Belagerungen und beim Legen von Hinterhalten.
Obwohl die Handrohre den Langbögen und Armbrüsten in Handhabung, Zielgenauigkeit und Schussfrequenz (Handrohr: 1 Schuss/Minute; Armbrust: 2 Schüsse/Minute; Langbogen: 12 Schüsse/Minute) taktisch unterlegen blieben, eroberten sie dennoch ihren Platz in den Waffenarsenalen der mittelalterlichen Kriegsherren. Strategische Gründe dafür waren die niedrigen Produktionskosten (20× billiger als eine Armbrust), die einfache (innerhalb eines halben Tages mögliche) Herstellung und die damit erleichterte Massenproduktion. Zudem verlangte die Verwendung nur wenige Tage Schützenausbildung: Bei Bedarf waren große Schützenkontingente in kürzester Zeit rekrutierbar, die zudem einen geringeren Sold bezogen als die in langen Jahren ausgebildeten Langbogen-Spezialisten“. [wikipedia]
[7] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[8] Generaladjutant: Der Generaladjutant war ein dem Stab des Regiments bzw. dem Generalquartiermeister oder dem Feldmarschall zugeordneter Adjutant und für die mündliche Befehlsübermittlung zuständig.
[9] N Bustiasche [ – ], kaiserlicher Generaladjutant.
[10] Verehrung: Schenkung: Derartige „Schenkungen“ oder auch „Discretionen“ waren von Anfang des Dreißigjährigen Krieges an zumeist erzwungene oder von vornherein erwartete Leistungen in Geld- oder Sachwerten an die Offiziere einer Einheit, die den Stadt- oder Gemeindehaushalt je nach Umständen erheblich belasten konnten. Diese mehr oder minder freiwilligen „Verehrungen“ waren zur Abwendung von Einquartierungen oder zur Durchführung rascher Durchzüge gedacht. Sie waren je nach Rang des zuständigen Offiziers gestaffelt und wurden von diesen als fester Bestandteil ihres Einkommens betrachtet, zumal Soldzahlungen nicht selten ausblieben. Vgl. ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet.
[11] Zeughaus: Als Zeughaus wird ein Gebäude bezeichnet, in dem Waffen und militärische Ausrüstungsgegenstände gelagert und instandgesetzt wurden. Im Spätmittelalter und der frühen Neuzeit wurden die Bezeichnungen Zeughaus, Armamentarium, Rüstkammer und Arsenal synonym verwendet, wobei die Bezeichnung Zeughaus im deutschsprachigen Gebiet bis zum 17. Jahrhundert überwog. Zeughäuser waren Nutzbauten, die neben der militärischen auch eine symbolisch-repräsentative Zweckbestimmung besaßen. Diese Gebäude wurden in der frühen Neuzeit häufig in der Nähe von Residenzen errichtet. Die Positionierung eines Zeughauses innerhalb eines Residenzortes war nicht festgelegt und hing von der jeweiligen lokalen Ortsstruktur ab. Schon früh waren Zeughäuser mehr als bloße Waffenlager. Durch die bewusste Aufbewahrung altertümlicher Waffen, die fremden Besuchern gern gezeigt wurden, wurden sie zu Vorläufern der heutigen Museen. Ein Beispiel ist das Landeszeughaus in Graz, das die weltweit größte historisch gewachsene Sammlung an Harnischen, Helmen, Blankwaffen, Gewehren und Pistolen beherbergt. Neben den Objekten selbst sind auch die Aufzeichnungen der Zeughäuser von großem Interesse für die Historiker. Daraus können die Ankäufe von Waffen und Rüstungen nachvollzogen werden. Die Preise und Stückzahlen geben Aufschluss über den Bedarf an militärischer Ausrüstung sowie die Budgetmittel. Darüber hinaus finden sich in den Archiven Hinweise auf die Vorlieben der Soldaten und Umwälzungen in der Militärtechnik, z. B. durch den Ankauf neuer Ausrüstung. [wikipedia]
[12] Bamberg; HHSD VII, S. 66ff.
[13] HAHN; MÜHLICH, Chronik 3. Bd., S. 447f.
[14] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[15] BECK, Chronik, 3. Bd./1, S. 38.
[16] Giovanni Battista [Johann Baptist] Picci [Picki, Pichi, Picchi], kaiserlicher Obristwachtmeister.
[17] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung.
[18] MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 454f.