Tischler [Dischler, Tischl, Toisch, Tausch, Düßler] v. der Fichten, Johann [Hans]
Tischler [Dischler, Tischl, Toisch, Tausch, Düßler] v. der Fichten, Johann [Hans]; Kroaten-Obrist [ -September 1636 ?]
Johann [Hans] Tischler [Dischler, Tischl, Toisch, Tausch, Düßler] v. der Fichten [ -September 1636 ?] war Rittmeister[1] über kaiserliche[2] Kroaten[3] bzw. zuletzt Obrist.[4]
Im Tagebuch des Schulmeisters Gerlach von Albertshausen[5] bei Würzburg[6] heißt es für 1629/1630: „Den 14. Oktober sind die Kroaten von Herrn Commissario[7] Joh. Prandmüller[8] aus Nördlingen[9] kommend, in Uengershausen[10] ankommen und in die einzelnen wolfskeelschen[11] Ortschaften ausgeteilt worden. Herr Commissario nachmittags 4-5 Uhr in des Schulheißen[12] Haus zu Albertshausen 3 Reuter, 4 Fuchsen, den Kutscher samt den Anhang.
Was täglich uff 1 Reuter unter Herrn Rittmeister Hans Tischler’s Compagnie[13] Croaten an Proviant Fourage[14] kraft der von Herrn Obristen[15] von Oßa[16] und Herrn Obristen Picolomini[17] gemachten und unterschriebenen Ordinanz zu verabreichen ist, damit er sich dann begnügen lassen könne und darüber sich niemand beschweren sollte; als für den Tag: 4 Pfund Fleisch, 2 Maß Bier oder Wein, 2 Pfund Brot, 6 Fudermaß[18] Haber, 12 Pfund Heu, 1 Bd. Stroh, Logiement, Liegerstatt, Holz, Salz Licht und etwas Zugemäß.[19] Auf einen Offizier muß ein Mehreres gegeben werden. 1630. 12. März sind die einlogierten Soldaten nach Giebelstadt[20] gereiset; haben sich wegen des Fleisches und Bieres halber sehr unnütz gemacht. Wie lange mag es noch währen ?“[21]
1634 wird Tischler anlässlich des Überfalls auf Altenburg[22] erwähnt. „Auch andere Gegenden waren damals hart heimgesucht worden, vor allem das Herzogthum Altenburg schon im Jahre 1634 durch einen feindlichen Einfall der Kroaten. Ein Bericht[23] aus jener Zeit erzählt jenes Ereignis in folgender Weise: ‚Am funfzehnten October sind etliche Bothen von Altenburgk an unterschiedliche Oerter ausgeschickt gewesen, sich nach des Feindes Zustand zu erkundigen und wohin er sich etwa wenden möchte. Es hat aber der nach Zwickau[24] abgefertigte Bothe weiter nicht als nach Merana[25] kommen können, und der nach Glaucha[26] die schlechte Nachricht mitgebracht: der Feind liege vor Zwickau, wie denn nicht nur Tags zuvor und die ganze Nacht hindurch ein starkes Wachtfeuer gesehen worden, sondern auch am folgenden Abend in selbiger Gegend wieder eins, welches aber nur bis neun Uhr Nachts gewähret, da es wieder vergangen. Weiter habe man nun erfahren, dass der Feind in der selbigen Nacht durch Gößnitz,[27] und ungefähr eine Stunde vor Tage durch Mockern[28] auf das stillste seinen Marsch genommen und sich gelagert in einem Grunde, der Hundsgrund genannt, dass man seiner nicht habe wahrnehmen können. Den sechzehnten ebendieses Monats war der Tag Galli. Als frühe ein Viertel auf sieben Uhr zum erstenmal zur Bußpredigt geläutet wurde und der Feind solches gehöret, hat er alsbald mit großer Furie die Stadt angefallen, dieselbe allenthalben berennet, Schildwachen[29] ausgestellet, durch alle Thore mit großem Schießen hineingedrungen, und was ihnen zum ersten begegnet, verwundet,[30] alle Häuser aufgeschlagen, auch keiner Kirchen verschont,[31] geplündert[32] und sehr übel darin gehauset, wie er denn ebenmäßig zur fürstlichen Residenz spornstreichs gerennet, von Pferden abgestiegen, und unter dem fördersten Thore, nachdem die Bretter weggeschlagen, mit Pistolen[33] und aufgezogenen Hähnen hindurch gedrungen, und an das innere Thor sich gemacht, darauf sogleich dem Commandanten zugerufen, dass sie mit ihm accordiren[34] wollten, worauf sie, nach gegebener Parole,[35] in das Schloß gelassen worden. Da habe der Kroaten Obrister, welcher sich Johann Tischler genannt, angefangen: er komme als Feind, und verlange Geld oder Brand, und man solle ihm für seine Person fünftausend Thaler[36] geben und seinem Obristlieutenant[37] zweihundert Dukaten.[38] Wie ihm nun darauf 500 Thaler mit Vorschützung der Unmöglichkeit geboten worden, so hat er höhnisch verachtend geschrien: Zündet an ! zündet an !
Weil denn die Gefahr vor Augen, indem er sich mit hoher Betheurung verschworen, wo man ihm nicht gäbe, was er haben wollte, sollte nicht allein das Schloß und die Stadt, sondern auch alle Dörfer in Asche gelegt werden, so sei es durch allerhand dienstliches Zureden und emsiges Flehen und Bitten, wie auch mit Anziehung der vorhin geschehen unterschiedlichen Plünderungen dahin vermittelt worden, daß er mit zweitausend Thaler für seine Person und hundert Thaler für seinen Obristlieutenant sich befriedigen lassen, doch so, daß solche innerhalb drei Tagen erleget würden, und ist solche Abrede geschehen im vordern großen Hofe vor der Brücke, auch von dem Obristen begehret worden, dass man sich mit ihm hinaus begeben sollte zu seinem Volke, das bei der Ziegelscheune campirt, und Federn und Dinte mitnehmen und draußen den Accord vollziehen sollte, welches man ihm nicht habe abschlagen können, weil der Schlosshof voller Croaten, die von ihren Pferden abgesessen und mit aufgeschlagenen Pistolen überall umhergegangen. Als er nun vom Schloß herunter und in die Stadt geritten, hat er durch einen Trompeter[39] zum Abzug blasen, und die er auf der Plünderung betroffen, vor sich her reiten lassen zur Stadt hinaus. Da man nun vermeint, es werde bei den verwilligten 2100 Thalern verbleiben, so sind allerst der Obristlieutnant unter den deutschen und andern Völkern, Namens Georg Wardigk,[40] und der Obristwachtmeister[41] Jean de la Porte[42] vorgetreten, und haben wegen ihres abwesenden Obristen, dessen Namen man nicht erfahren können, auch noch fünftausend Thaler unter ebenmäßiger Feuerbedrohung begehret, sich auch verlauten lassen, dafern man ihnen nicht etwas willigen wollte, es sogleich in’s Werk zu richten, weil Feuer vorhanden, das sie auf dem Felde angemacht, und die Scheunen auch nicht weit davon gewesen. Da habe man aus der Noth eine Tugend machen müssen, und ihnen gleichfalls zweitausend Thaler verwilligt nebst zwei Elendshäuten,[43] zur Abwendung der vor Augen schwebenden Feuersgefahr; habe man ihnen also insgesammt 4100 Thaler und zwei Elendshäuten versprochen’.
Zu mehrerer Versicherung habe man auch drei Geißeln, als Hans Christoph von Wellnitz, Jakob Stein, Bothenmeister,[44] und Christoph Schirmer, Viertelsmeister,[45] nebst einer Obligation[46] über besagte Summe, von den Geißeln und zwo andern Personen vollzogen, mit- und abgeben müssen. Darauf sei denn der von ihnen selbst auf freiem Felde verfasste Accord gleichfalls vollzogen, zugleich auch drei Personen, als ein Trompeter und zween Dragoner,[47] ein Croat und ein Deutscher, zur Salva Guardia[48] hinterlassen worden, dem fürstlichen Schloß und der Stadt zur Beschirmung. Nach solchem sind sie Mittags um zwei Uhr wieder zurückgegangen nach Cotteritz[49] an der Leine hin, und allem Anschein zufolge nach Penigk.[50] Es ist aber der Feind, nach dem Augenschein, nicht über vierhundert Mann, lauter Cavallerie, worunter ungefähr hundert Dragoner, aber kein einziger zu Fuß, und ziemlich furchtsam gewesen, indem sie nicht allein den Accord im Schlosse zu vollziehen sich nicht getrauet, sondern auch an die zweihundert inmittelst im Felde bleiben müssen, bis der Obrist wieder herunter vom Schlosse zu ihnen kommen, während welcher Zeit denn die Plünderung von den Andern in der Stadt verübt worden. Solche Plünderung ward auch zum Theil auf dem Schlosse in der Rüstkammer und auf dem Silbergewölbe[51] vorgenommen, welches Unwesen bei sieben Stunden, früh von sieben bis Nachmittags um zwei Uhr gedauert. Wie es um die Beschädigung der armen Leute beschaffen, kann man eigentlich nicht wissen, wie viel derselben und auf was für Weise solche erfolget. Das ist aber gewiß, daß zween Pfarrherrn tödlich verwundet, und überhaupt mehr beschädigte, als unbeschädigte Manns- und Weibspersonen in der Stadt zu finden. Wie viel aber den Geist aufgeben werden, davon hat man künftig Nachricht zu gewarten. Dies aber ist die rechte wahrhaftige Erzählung des in der Stadt und Schloß zu Altenburgk geschehenen Einfalls der Croaten, und ist solche von einem, der persönlich von Anfang bis zu Ende dabei gewesen, und alles mit Augen selbst angesehen, aufgesetzet worden’ „.[52] In einer späteren Darstellung der Ereignisse heißt es: „Die kaiserliche Armee war von Böhmen nach Chemnitz[53] aufgebrochen, das sie Anfang Oktober setzte. Am 13. Oktober überfiel die Vorhut die Städte Glauchau und Merane. 2 Tage später stand dieselbe Vorhut schon vor Altenburg, das zu einer Verteidigung nicht im geringsten vorbereitet war, so daß es der sehr kleinen Truppe – 400 Kroaten – mit Leichtigkeit gelang die Stadt zu nehmen. Am 16. Oktober frühmorgens brach der Feind in die Stadt ein. Wiederum mußte die Bevölkerung eine Plünderung über sich ergehen lassen. Keine Kirche wurde geschont, alle Häuser durchsucht, und die Bewohner wieder aufs ärgste mißhandelt.[54] Auf dem Schlosse wurde die Rüstkammer und das Silbergewölbe noch völlig ausgeraubt. 7 Stunden lang währte die Plünderung.
Der Führer der Kroaten, ein Oberst Tischler, verlangte außerdem von der Stadt 5000 Taler Kontribution[55] oder er würde Stadt und Schloß und die umliegenden Dörfer niederbrennen lassen. Auf die Vorstellungen und Bitten des Magistrats begnügte er sich mit 2000 Talern und 100 Talern für seinen Obristleutnant. Auch noch zwei andere Offiziere deutscher Völker verlangten für ihren abwesenden Oberst ebenfalls 5000 Taler unter ähnlichen Drohungen, die Stadt mit Feuer verwüsten zu wollen. Man mußte auch ihnen 2000 Taler bewilligen, so schwer es der Bevölkerung werden mußte, eine so hohe Summe aufzubringen. Am selben Tage brachen die Soldaten wieder auf und zogen sich über Penig (a. d. Mulde) auf Chemnitz zurück. Drei Mann ließen sie auf dem Schlosse als Schutzwache. Zur Sicherheit dafür, daß sie die Kontributionsgelder erlangten, nahmen sie einige Bürger als Geiseln mit. Binnen 8 Tagen sollten die 4100 Taler in Chemnitz abgeliefert sein. Nur unter größten Schwierigkeiten gelang es, die Summe abzuzahlen. Erst Ende November hatte man die Schuld völlig abgetragen. Ein großer Teil des Geldes mußte in silbernen und goldenen Geräten angerechnet werden“.[56]
Der Erzgebirgschronist Christian Lehmann [11.11.1611-11.12.1688][57] berichtet unter 1634 aus seinem „Hunger- und Haberland“:[58] „Der Reitzenhainer Paß[59] wahr ins dritte jahr zue und verhauen gewesen, den ließe der General[60] und Obrist-Wach-Meister Johann de Bec[61] den 21. October des Nachts uffhauen, eine schantze[62] dran bauen und sie starck besezen, dardurch oft von kayßerlichen 2, 3 biß 10 Regiementer auß Bohmen in Meißen[63] gangen, alles in die Contribution gesezt und darneben mächtigen schaden gethan. Dohin solte geben Marienberg,[64] die vorhin untter ihrer Contribution wahr, 20.000 Pfd. brod, weils aber nit muglich wahr, den die armen burger hatten selbst weder gedreit, mehl, mehlwasser noch brod, und der Rath darfür bate, Nahmen Sie den 31. October 170 thl. Contribution, von dem Rath zum Annenberg[65] uff die Schantze 2 faß[66] bier, 400 pfd. brod, Den 10. November dohin wieder 1 faß bier, 200 pfd. brod und vor den General Colloredo[67] 2 Eimer[68] Wein, item den Croaten Obristen Johann Tischlern dohin den 12. November 1 faß bier, 400 pfd. brod, den 13. November 160 thl. contribution auf die Schantze, und wahr des streifens und raubens auß der Schantze in gebirg weder Maß noch Weise“.[69]
„Den 19. November Plackte Sie [die Annaberger; BW] der Crabaten-Obrist Johann Tischler von der Schantze und muste Sie ihn geben allerley reitzeug, Sattel, Zaum, Mundtstück, Stiefel, Sporn, tuch pro 50 thl. und seinen Secretario[70] einen Reitrock. Den 21. November kam Tobias Garai,[71] der Crabaten-Quartier-Meister[72] mit 30 Pferden in die Stadt, die muste ihm geben 150 thl. wegen eines geplünderten Crabatens und 120 thl. vor seinen Obrist-Leutenant, die der Crabat soll bey sich gehabt haben. Den 24. November muste die Statt wieder schicken auf die Reizenheiner Schantze 1 faß bier und 200 pfd. Brod vor den Crabaten-Obrist Tischler, Commendanten doselbst, und der Croaten Leutenandt[73] doselbst Georg Willer-Schüz[74] 15 thl. und seinen bey sich habenden Crabaten jeden 5 thl., den 29. November abermahl den Crabaten-Obristen Tischler vor 2 geplünderte Crabaten 100 thl., den Obristen selbst 100 thl. strafe und 2 baar stiefel. Den 1. December wurde ein keyßerlicher Ziegeuner[75] von Chur-Sächsischen[76] außgezogen, den muste die stadt 10 thl. zue stiefel und Mundierung[77] geben. Den 6. December schickte der Croaten Obrist Tischler seinen Secretarium mit 15 crabaten, der holte 100 thl. und ezlichen reitzeug, bekam vor sich einen Sammeten rock pro 42 thl., 3 baar stiefel und hatte uff ezliche Mahl verzehret 147 thl“.[78]
„Das Götzische,[79] Sparrische[80] und Spanische[81] Regiement lag vor den Walt; der Crabaten-Obrist Tischler solte sein Quartier in der Statt [Marienberg; BW] haben, weils aber der Chur-Sächsischen Regiementer halber gefehrlich, forderte er darfür 200 thl. und 6 baar stiefel, bliebe aber beym halben theil; unter deßen muste die statt alle tage geben 2 faß bier, fleisch und brod und wochentlich jedem Regiement 20 thl. und des tages die Officirer in die Statt speisen. Do wahr große Noth umbs liebe brod: die Herren des Raths musten von hauße zu hause gehen, dasselbe von Bürgern stückweise einbringen vor die Soltaten und darüber Weib und kindt hunger leiden laßen. Den mann kundte weder auß noch ein und wegen der großen Menge Volcks nichts herbey bringen, und weil es zue letzt wolte mangeln, stunde die arme Stad in hochster gefahr“.[82] „Die Croaten in der Reitzenheiner Schantze machten es eben so arg. Ihr Obrister Johann Tischler schickte den 16. December eine Carethe[83] in Marienberg und begehrte mit list den Burge-Meistern Dreher zue sich auf die Schantze: weil er aber von vorigen trangsalen allen kranck wahr, ließ Er andere zween, Herrn Eckstein und Herrn Weisen zue sich vor den Walt hohlen, nötigte Sie hernach mit zue lauffen biß an die Schanze, suchte Ursache wegen eines Obristen Leuten ihme gelt zue machen und verhinge, daß die Crabaten in ihren rückweg Sie gantz außzogen,[84] und Sie darüber so erfroren, daß Sie doheime kranck worden“.[85]
Im Frühjahr und Sommer 1636 streifte[86] Tischler mit seinen Kroaten im Gebiet des Bistums Speyer:[87] „Außerdem ’streiften verschiedene Parteien Kroaten im Stifte[88] und traktierten die armen Leute gar übel‘; die Obersten Buchheim[89] und Tischler wurden darum gebeten, ‚den elendesten Zustand des Stiftes zu beherzigen und solche Ungelegenheit abzustellen‘ „.[90] Das Bistum wurde vom Domkapitel[91] verwaltet, da der frankreichfreundliche Trierer Kurfürst Philipp Christoph von Sötern[92] seit März 1635 in habsburgischer Gefangenschaft saß.
Tischler soll bei einem Überfall auf sein Quartier gefangen[93] oder schwer verwundet worden sein und wird auch als tot ausgegeben.[94] Die in Frankfurt/M.[95] erscheinende „„Relationis[96] Historicae Semestralis Continuatio“ informierte ihre Leser unter dem September 1636: „DEr Zeit hatten etlich hundert Croaten von deß Obristen Düßlers Regiment sich vnterstanden vmb Weissenburg[97] herumb gegen Hagenaw[98] zu straiffen: damit nichts in selbiger Statt auß jhren Quartieren möchte gebracht werden: von welchen als der Obriste Kallenbach[99] in Hagenaw Kundschafft[100] bekommen / hat er mit 500. Pferden / vnd gleicher Zahl Mußquetierern[101] einen Anschlag auff dieselbige gemacht / in jhr Quartier bey Weissenburg eingefallen / grossen Schaden darinnen gethan / vnd desselben Weib und Kind / sampt vielen Officirern / benebenst 150. Pferden zu Hagenaw eingebracht. Die vbrigen Croaten aber haben sich / so viel möglich mit der Flucht salvirt / vnd alle Pagagy[102] im Stich gelassen“.[103] Die „Historicae Semestralis Continuatio“ teilte unter dem Dezember 1636 allerdings weiter mit, dass der schwedische Kommdant zu Hanau,[104]: [S. 78] „DEr Zeit hat zu Nörstein[105] bey Oppenheim[106] am Rhein der Croatische Obriste Johann Düßler mit einem Regiment Croaten / so daherumb gelegen / losirt / vnd am selbigen Ort den auff dem Rhein herabkommenden Schiffen / mit Abforderung starcker Geld-Summen / vnnd Rantzionirung[107] der geführten Wein ziemliche Vngelegenheiten verursacht / durch solches Mittel auch viel Geld zusammen gebracht. Solches nun ist (wie man erfahren) durch einen Bawern / welcher stetigs in gedachtem Flecken bey den Düßlerischen vmbgangen / vnd sich für einen armen verderbten Mann / so nunmehr auch dem Kriegswesen nachziehen mußte / außgeben[108] / denen zu Hanaw[109] / eben denselbigen Abend / da gedachter Obrister vom Feldzeugmeister[110] Freyherrn von Geleen [111] Ordre bekommē / das Regiment zu der Armee fortzuschaffen / verkundschafftet worden. Dann als mehrgedachter Obriste darauff die Croaten fortgehen / vnnd mehr nicht / als allein seinen Secretarien Bernhard Stubenvoll auß Oesterreich / nebenst etlichen Pferden bey sich verbleiben lassen / in Meynung den andern Morgen dem Regiment auch zu folgen. Es hat sich aber zugetragen / daß er viel einer andern Parthey / dann er verhofft hätte / folgen müssen / inmassen eben selbige Nacht (da der Obriste gantz allein mit gedachtem seinem Secretario in Nörstein sich befunden / vnd [S. 79] nichts wenigers dann eines Vberfalls sich versehen/) die Hanawer mit einer Parthey von acht vnd zwantzig Mann (weiß nicht mit wessen Vorschub vnnd Hülffe) vber Rhein gleich bey Nörstein gesetzt / vnd in aller Stille den !4. Decembr. Alt. Cal. [24.12.; BW] Morgens zwischen 4. vnd 5. Vhrn / in den Flecken zu gemeldten Obristen Quartier / welches Juncker[112] Rothlebens Hauß war / sich verfügt. In deme sie nun vnvermerckt die Stiegen hinauff geschlichen / ist jhnen deß Obristen Secretarius (wie gemeldt) entgegen kommen / auff welchen sie mit Vngestümme angefallen / daß er jhnen deß Obristen Losament zeigen solte / oder sie jhn gleich nidermachen wolten. In deme er sich aber etwas gesperret / vermeynend der Obriste vnder dessen auß Handen kommen solte / haben sie jhn mit groben Jnstrumenten hart geschlagen / vnnd in etwas an einem Arm beschädiget / auch jhn so lang tribulirt[113] / daß er jhnen deß Obristen Gemach / wider allen Willen zeigen müssen. Darauff haben sie die Cammer eröffnet / den Obristen daselbst gefunden / welcher als ein gefangener / vnnd daß er bey solchem Zustandt sich nicht revangiren könnte / die Hanawische vmb Discretion[114] gebetten / welche sie jhm auch erwiesen. Vnter welchem die andern / so vber dem Secretario waren / jhne auch gantz entblößt / vnd die Kleyder außgezogen / sie auch beede vnangethan zu Schiff fortgetrieben / vnd alle Beuthe[115] / auff sechs tausendt Reichsthaler werth / sampt etlichen Pferden vnd andern schönen Sachen mitgenommen / welche sie auch (nachdem ,an sie wider vber Rhein gesetzt) zusampt dem Obristen vnd Secretario zu Hanaw vnverhindert eingebracht“.[116] Die Darstellung des „Theatrum Europeum“ stimmte damit völlig überein.[117] Es ist wohl anzunehmen, dass Tischler sich freikaufte, denn auch für Hanaus Kommandanten Ramsay[118] war und blieb der Krieg ein Geschäft. Zum Teil wird auch sein Tod vermutet.[119]
Nach dem Tod des Obristen Mettényi[120] in diesem Dezember 1636 wurden dessen Truppen dem Regiment Tischler inkorporiert.[121] Tischlers Obristleutnant Klingenmayer[122] führte das Regiment bis zu dessen Auflösung 1637 weiter.
Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !
[1] Rittmeister [schwed. ryttmåstere, dän. kaptajn, tschech. kapitán]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Schwadron, Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden v. seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler u. Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler u. Plattner 1 Feldkaplan u. 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- u. Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, 175 fl. bei den Kürassierern (1640) 175 fl., den Arkebusieren, Dragonern u. Kroaten 150 fl.; SCHMID, Quellen, S. 157f., während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich dotiert gewesen. Als kommandierender Rittmeister einer Streifschar einer Besatzung erhielt er auf 1.000 Rt. Beute u. Ranzionierungen quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander. Nach Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- u. Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein. Nach GANTZER, Archivalische Quellen, S. 40, waren 1645 200 Rt. Ranzion (Lösegeld) für ihn aufzubringen. Ein verletzter Rittmeister erhielt nach der Schlacht bei Lützen (1632) auf Weisung Wallensteins 300 fl.; HALLWICH, Briefe und Akten 3. Bd., Nr. 1666, S. 598.
[2] Vgl. auch BRNADIC, Imperial Armies (1) u. (2).
[3] Kroaten [Crabaten]: kroatische Regimenter in kaiserlichen u. kurbayerischen Diensten, des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte (GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom, S. 130). Mit der (älteren) Bezeichnung „Crabaten“ (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten [vgl. REDLICH, De Praeda Militari, S. 21], mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die v. „Freireutern“ verübt wurden. „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke u. Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore u. Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung u. Disziplinierung dieser „Streifparteien“ u. wurde v. diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Nach den Beobachtungen Christians II. von Anhalt-Bernburg (1627) waren unter den kaiserlichen Kroaten auch viele Deutsche in kroatischer Kleidung; http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm: 39v. Vgl. GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 85 (1630): „Die Crabaten litten dieser Zeit von den Schwedischen viel schaden / weil es bey ihnen viel stattliche Beuten gab. Dann sie hatten theils Gürtel voller Gold und Silber vmb den Leib / auch gantze Blatten von Gold vnd Silber geschlagen vor der Brust“. GRANT, Memoiren, S. 81f.: „Diese irregulären Truppen wurden üblicherweise zu jedem verzweifelten Einsatz befohlen, denn ihre Art zu kämpfen ähnelte der der wildn Panduren. Sie trugen kurze Wamse und Harnische aus Stahl, lange, weiße Reiterhosen und Pelzmützen. Ihre Waffen waren lange Luntenschlösser mit gezogenen Läufen, Säbel und Dolche – Raubgut war ihre einzige Bezahlung und alleiniger Antrieb zum Krieg“. Zudem war „Kroaten“ ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel (angeblich „vergiftet“; PUSCH, Episcopali, S. 137; MITTAG, Chronik, S. 359, wahrscheinlich jedoch Sepsis durch den Hieb) u. Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. Jeder fünfte dieser „kahlen Schelme Ungarns“ war zudem mit einer Lanze bewaffnet. SCHUCKELT, Kroatische Reiter; GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom. Meist griffen sie Städte nur mit Überzahl an. Die Hamburger „Post Zeitung“ berichtete im März 1633: „Die Stadt Hoff haben an vergangenen Donnerstag in 1400. Crabaten in Grundt außgeplündert / vnnd in 18000 Thaller werth schaden gethan / haben noch sollen 1500. fl. geben / dass sie der Kirchen verschonet / deßwegen etliche da gelassen / die andern seind mit dem Raub darvon gemacht“. MINTZEL, Stadt Hof, S. 101. BÖNING, Dreißigjähriger Krieg und Öffentlichkeit, S. 394: „Das Schreckensbild des barbarischen Fremden wurde gepflegt: es ist nicht das traditionelle des Türken, stattdessen wird der auf kaiserlicher Seite kämpfende Kroate als ‚Teuffelsgesindel‘ und Landverderber‘ apostrophiert, jede ‚vberauß schreckliche Barbarische Prozedur‘ war von ihm zu erwarten“. Zur Grausamkeit dieser Kroatenregimenter vgl. den Überfall der Kroaten Isolanis am 21.8.1634 auf Höchstädt (bei Dillingen) THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 331f.; bzw. den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian v. Gronsfelds im Mai 1635: HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff.; den Überfall auf Reichensachsen 1635: GROMES, Sontra, S. 39: „1634 Christag ist von uns (Reichensächsern) hier gehalten, aber weil die Croaten in der Christnacht die Stadt Sontra überfallen und in Brand gestecket, sind wir wieder ausgewichen. Etliche haben sich gewagt hierzubleiben, bis auf Sonnabend vor Jubilate, da die Croaten mit tausend Pferden stark vor Eschwege gerückt, morgens von 7-11 Uhr mittags mit den unsrigen gefochten, bis die Croaten gewichen, in welchem Zurückweichen die Croaten alles in Brand gestecket. Um 10 Uhr hats in Reichensachsen angefangen zu brennen, den ganzen Tag bis an den Sonntags Morgen in vollem Brande gestanden und 130 Wohnhäuser samt Scheuern und Ställen eingeäschert. Von denen, die sich zu bleiben gewaget, sind etliche todtgestoßen, etlichen die Köpfe auf den Gaßen abgehauen, etliche mit Äxten totgeschlagen, etliche verbrannt, etliche in Kellern erstickt, etliche gefangen weggeführet, die elender gewesen als die auf der Stelle todt blieben, denn sie sind jämmerlich tractirt, bis man sie mit Geld ablösen konnte”. LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten unmanbare Töchter geschendet und auf den Pferden mit sich geführet, in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern gesezt, In der Schletta [Schlettau] 21 bürger beschediget, weiber und Jungfern geschendet”. LANDAU, Beschreibung, S. 302f. (Eschwege 1637). Auf dem Höhepunkt des Krieges sollen über 20.000 Kroaten in kaiserlichen Diensten gestanden haben. In einem Kirchturmknopf in Ostheim v. d. Rhön von 1657 fand sich ein als bedeutsam erachteter Bericht für die Nachgeborenen über den Einfall kroatischer Truppen 1634; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 219-282, hier S. 233-239 [Frdl. Hinweis von Hans Medick, s. a. dessen Aufsatz: Der Dreißigjährige Krieg]. Vgl. BAUER, Glanz und Tragik; neuerdings KOSSERT, „daß der rothe Safft hernach gieng…“, S. 75: „In einer Supplik der niederhessischen Stände an Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel aus dem Jahr 1637 heißt es beispielsweise, die „unchristlichen Croaten“ hätten ‚den Leute[n] die Zungen, Nasen und Ohren abgeschnitten, die augen außgestochen, Nägel in die Köpff und Füsse geschlagen, heis Blech, Zinn und allerhand Unflat, durch die Ohren, Nasen und den Mund, in den Leib gegossen [und] etzliche durch allerhand Instrumenta schmertzlich gemartert’ “. http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben. Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ “. METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 41: „Diese [Kroaten; BW] nach dem sie die Thor deß Stättleins [Penkun (LK Vorpmmern-Greifswald); BW] zerbrochen / haben sie mit grossem Grimm auff dem Schloß / in der Kirche / in der Pfarr / in den Häusern / Ja auch unerhörter Weise in den Todtengräbern gesuchet: Das Korn theils außgetroschen vnnd hinweg geführet / theils auch zertretten / die Inwohner hefftig geschlagen vnnd biß auff den Todt gemartert / daß sie solten sagen / ob sie Gelt vergraben hetten / vnder denselben haben sie auch deß Pastorn nicht verschonet / der ihnen doch vor diesem alle Ehr vnnd Freundschafft erwiesen: Vnnd welches das allerärgste / haben sie Weibspersonen genothzüchtiget vnd geschändet / vnnd so sich etliche im Wasser vnder dem Rohr / oder sonst verborgen / haben die Crabaten / als deß Teuffels rechte Spürhund / solche auffgesucht / vnd wie das Vieh zur Vnzucht vor sich hergetrieben / auch ein theils Mannspersonen / so ihre Weiber vnnd Kinder wider solchen Teufflischen Muthwillen vnnd Gewalt vertheidigen wollen / jämmerlich erschossen vnd nidergehawen. Vnd dergleichen Vnzucht haben sie auch an Mägdelein von acht vnnd zehen Jahren zu treiben vnd am hellen Tag auff den Kirchhöfen / öfffentlichen Gassen vnd Gärten zu begehen / sich nicht geschewet“. Vgl. auch die Beschreibung des Kroateneinfalls in Neustadt a. d. Aisch am 18.7.1632 => Kehraus [Kerauß, Kehrauß], Andreas Matthias in den „Miniaturen“, bzw. die Aufzeichnungen des Pfarrers Lucas, Trusen (Anfang Januar 1635); LEHMANN, Leben und Sterben, S. 129: „[…] die Dorfschaften sind nacheinander alle ausgeplündert, die Leute übel geschlagen und beraubt worden, einige tot geblieben, Elmenthal und Laudenbach und Heßles sind ganz ledig [menschenleer] diese Zeit über gestanden, alles an Heu, Stroh, Holz hinweg ist geführt worden, das Getreide in den Scheunen ist ausgedroschen oder sonst verdorben worden, die Häuser sind zerschlagen, das Eisenwerk an Türen und Läden, Bratkacheln, Ofenblasen sind ausgebrochen und hinweg genommen worden [ …] sind über 300 Kroaten zu Elmenthal und Laudenbach gewesen, dort geplündert und folgenden Tag nach Brotterode gezogen und dort auch großen Schaden verübt, indem sie allein 100 Pferde allhier weggenommen, des anderen Viehs zu geschweigen, mancher Mensch ist übel traktiert worden, viele sind in großen Schaden gekommen, zu Herges sind alle Pferde hinweg genommen, desgleichen mehrentheils auch die Schafe und jungen Lämmer, in der Auwallenburg sind über 3 Kühe nicht verblieben, sondern alle hinweg genommen worden […]“. THEATRUM EUROPAEUM 2. Band, S. 630 (1631): „Den 10. Martii sind die Crabaten ein halbe Meil von der Prager Newstatt / zimblich starck zu Roß vnnd Fuß ankommen / ein schönes Dorf Micheln genant / in Brand gesteckt / Mann / Weib / vnnd Kinder / was nicht entlauffen können / entweder nidergehawen oder ins Fewer gejaget : ist also groß Elend gewesen. Das verbrandte Stroh hat der Wind / weil er gleich darbey entstanden / biß nach Prag gar auff die Brücke getrieben. Die Sächsische haben sich zwar alsbald zu Roß vnnd Fuß hinauß begeben / in Meynung sich an die Crabaten zumachen: aber selbige hatten sich vor jhrer Ankunfft schon weg gemacht / vnd vnderwegens noch etliche Dörffer angezündet”. WERTHER, Chronik der Stadt Suhl 1. Bd., S. 226f. (1634): „In einem Umlaufschreiben wies die gemeinschaftliche Regierung und das Consistorium zu Meiningen darauf hin: ‚Es gehen viele und große Sünden wider das sechste und siebente Gebot im Schwange, da die Weibspersonen sich leichtfertig an die Croaten gehänget“. Über erfolgreichen Widerstand böhmischer Bauern (1632) berichtet WATTS, The Swedish Intelligencer, S. 275:
„Am selben 3. Februar begaben sich einige lose Truppen an Krabaten und anderen (auf der Suche nach Plünderung) über den Fluß Moldau in Richtung Pilsen. Als die Bauern davon Nachricht erhielten, sammelten sich 600 von diesen, versenkten zuerst die Boote, in welchem die Krabaten den Fluss überquert hatten. Sie griffen sie dann an und schlitzten die Hälse der Plünderer. Derart bedienten die Bauern die Krabaten des Öffteren, dessen bloßer Namen ihnen mehr verhasst war, als irgendein anderer der Kaiserlichen“. Gefangene Kroaten wurden unter Gustav II. Adolf in schwedische Kupferbergwerke verbracht; DUVE, DIARIUM BELLI BOHEMICI ET ALIARUM MEMORABILIUM 3, S. 4; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 349; METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 87. Vgl. WEISE, Grausame Opfer ?
[4] Obrist [schwed. överste, franz. mestre de camp, dän. oberst, tschech. plukovník]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer u. exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung u. Bezahlung seiner Soldaten u. deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung u. Befehlsgewalt über Leben u. Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität u. Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) u. Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- u. Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold v. 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld u. 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm als Obrist u. Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe v. Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung v. Heiratsbewilligungen, aus der Beute – hier standen ihm 27 Rt. 39 Albus pro 1.000 Rt. Beute zu; HOFMANN, Peter Melander, S. 156 – u. aus Ranzionsgeldern, Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung v. Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ, im Schnitt für 5 Rt., – u. auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung u. Beschaffung von Waffen, Bekleidung u. Werbegeldern ausgezahlt wurden. Seit Kriegsanfang war man auf Beute fixiert. Zeitungsbericht aus München, 3.12.1620; BÖNING, Dreißigjähriger Krieg und Öffentlichkeit, S. 316: „So meldet Herr Wentzin [L Lorenz Wensin v. Rohlstorf zu Kronwinkel; BW] das er biß in 60000 fl. wehrt bekommen vnnd mus ein schlechter Obr: oder Hauptmann sein der in diesem Krieg nicht vber 30000 fl. erobert“ habe. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollte, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen – Obristen belieferten ihr Regiment mit Kleidung, Waffen u. Munition – , gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 277 (1634) zur schwedischen Garnison: „Am gemelten dingstage sein 2 Soldaten bey mir hergangen bey r[atsherr] Joh[ann] Fischers hause. Der ein sagt zum andern: In 3 Wochen habe ich nur 12 ß [Schilling = 6 Heller = 12 Pfennig; das entsprach insgesamt dem Tageslohn eines Maurers; BW]. Ich wol, das der donner und der blytz inn der statt schlüge, das es bränte und kein hauß stehen bliebe. Muß das nicht Gott erbarmen. Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen u. nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, u. die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) u. nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben u. Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über drei Regimenter), was Maximilian I. v. Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel v. seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten u. offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) u. den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden u. auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist u. Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Georg Wilhelm v. Brandenburg an Ferdinand II., 3.5.1630: HALLWICH, Briefe u. Akten 1. Bd., Nr. 13, S. 14f.: „Unndt wurde eß uf solchenn fall sich leichtlich gebenn, ob Euer Kay. Mayt. alßdann auff solcher Leute Dienste, die nichtes mehres alß groß unndt reich zu werden suchenn, die auch wol, wenn sie den Seckel gefulllet, lieber inn ruhe zu sizenn, alß zu fechten begehrenn möchtenn, sich mehr, alß auff ihrer gehorsamen Churfürsten undt Ständte gutten, getreuesten und gehorsambsten affection werden verlassenn können“. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Meist führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl v. rund 1.500 Kriegsunternehmern, v. denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. Teilweise wurden Regimenter auch v. ihren Inhabern weiterverkauft, so Christian II. v. Anhalt-Bernburg, 2.8.1628; http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm: [17r] „Farensbeck [Farensbach; BW] hat sein Regiment, vmb 10 mille, Tahler, weggegeben, dem Jungen herr Max von Wallstein [Maximilian v. Waldstein; BW]“.Moritz Heinrich v. Nassau-Hadamar [1626-1679] erhielt 1640 bereits mit 13 Jahren in Anerkennung der Verdienste seines Vaters Johann Ludwig ein Kürassierregiment u. den Sold eines Obristen; Dillenburgische Intelligenz-Nachrichten des Jahres 1779. Dillenburg 1779, Sp. 422. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Selbstzeugnissen, Chroniken etc. nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte 1. Bd., S. 413ff.
[5] Albrechtshausen; unter Reichenberg [LK Würzburg]; HHSD VII, S. 615.
[6] Würzburg; HHSD VII, S. 837ff.
[7] Kriegskommissar [schwed. war kommissionär, dän. war-kommissær]: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung v. Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissar legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch u. überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen u. Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem u. Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen u. die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen. Dänische Kriegskommissare erhielten monatlich ab 1625 zwischen 200 u. 400 Rt. je nach Aufgabenbereich; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51; vgl. auch PFEILSTICKER, Lang. In einer Landtagsbeschwerde des Gerichtes Hörtenberg wird geklagt, daß bei Durchzügen „auch tails beglaitcommissari den unntertonnen mehr sched- als nutzlich sein, in deme sy mer dem soldaten beifallen, unnd in ansuechenden unerzeuglichen sachen recht geben, als den unnderthonnen obhabennden gebierennden schutz erweisen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 63. Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph v. Ruepp zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. „Im Dreißigjährigen Krieg machten sich jüdische Kommissare unersetzlich. Ein schwedischer Diplomat sagte: ‚Alle Juden sind Kommissarii, und alle Kommissarii sind Juden‘ “ [MÜHLAUER, Des Kaisers Kommissar]. Teilweise wird in zeitgenössischen Chroniken auch festgehalten, dass Kriegskommissare ihr Amt aufgaben, um sich nicht länger an der Ausbeutung der kriegsverarmten Leute zu beteiligen; Chronik des Sweder von Schele, Teil 3, fol. 877 (Juli 1634); SAITO, Das Kriegskommissariat der bayerisch-ligistischen Armee.
[8] Johann Prandmüller [ – ], kaiserlicher Kriegskommissar.
[9] Nördlingen [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 525ff.
[10] Üngershausen, heute Gemarkung von Reichenberg [LK Würzburg].
[11] Johann E[be]rhard Wolfskeel v, u. zu Reichenberg [1605-1669], würzburgischer Rat, 1631 adeliger Regimentsrat der schwedischen Landesregierung. Weitere Angaben bei LEO, Würzburg, S. 435.
[12] Schultheiss (Blutrichter): Vom Landesherrn eingesetzte Ortsobrigkeit mit vorwiegend richterlicher Gewalt, seit dem 9. Jahrhundert auch als militärischer Titel u. Dienstgrad. Der Schultheiß war Vorsitzender des Gerichts u. als solcher öffentlicher Ankläger, insbes. bei Friedensbruch u. Verletzungen des Eigentumsrechts. Die Kandidaten für das Amt des Schultheißen mussten einen unbescholtenen Lebenswandel u. Grundbesitz nachweisen. Widrigenfalls konnten sie von den Gerichtsschöffen abgelehnt werden.
[13] Kompanie [schwed. kompani, dän. kompany, tschech. rota]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch u. schwedisch) umfasste v. der Soll-Stärke her 100 Mann, doch wurden Kranke u. Tote noch 6 Monate in den Listen weiter geführt, so dass ihre Ist-Stärke bei etwa 70-80 Mann lag. Eine Kompanie zu Pferd hatte bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie v. einem Hauptmann, die berittene Kompanie v. einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“. Die Kompanie führten ein Hauptmann, ein Leutnant, ein Fähnrich, ein Feldwebel, ein Sergeant, ein Rüstmeister, ein Musterschreiber, die Korporale u. Rottmeister.
[14] Fourage [Futterage]: Viehfutter, auch Unterkunft u. Verpflegung für die jeweilige Einheit. Die Fourage musste v. der betreffenden Garnisonsstadt u. den umliegenden Dörfern aufgebracht werden u. war an sich genau geregelt; vgl. auch die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Wrangels Kammerordnung, Bregenz, 20.2.1647, sah vor; HELLER, Rothenburg, S. 362: „Fourage: Auf jedeß Dienst Pferd Monatlich 8 Scheffel Haber Erfurtisch Meeß [1 Scheffel = 59, 6132 Liter], 360 Pfund Hewe, 6 Gebund Stroh; auf die Bagagepferd wird halb so viel Futter alß auf ein Dienst Pferd gereicht“. Natürlich wurde gegen die Bestimmungen immer wieder verstoßen. Auch wurden sogenannte Fouragegelder als Ersatz für nicht gelieferte Fourage beigetrieben. Vgl. auch ZIRR, Die Schweden, S. 286ff. Dazu bedurfte es des Fouriers [Fouragiers, Fourageurs]: Der Fourier übte eine ähnliche Aufgabe wie der Quartiermeister aus, indem er vor allem die Verpflegung der Truppe u. die Beschaffung v. Viehfutter in den besetzten Gebieten sicherstellen sollte. Geschickte Fouriere konnten gerade in ausgezehrten Landstrichen wichtig für das Überleben der Einheiten werden. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm 24 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Die herbei geschafften Nahrungsmittel stammten zum größten Teil aus Plünderungen. Daneben leisteten die z. T. weit herum kommenden Fouriere auch Kundschafterdienste. KELLER, Die Belagerung, S. 80: „Die Fouriere haben blinde Namen gemacht, nämlich von den Reichen Geld genommen, hernach den Armen Geld für das Quartiergeld auferlegt oder einen Soldaten (in sein Haus) eingelegt“.
[15] Obrist [schwed. överste, franz. mestre de camp, dän. oberst, tschech. plukovník]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer u. exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung u. Bezahlung seiner Soldaten u. deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung u. Befehlsgewalt über Leben u. Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität u. Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) u. Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- u. Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold v. 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld u. 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm als Obrist u. Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe v. Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung v. Heiratsbewilligungen, aus der Beute – hier standen ihm 27 Rt. 39 Albus pro 1.000 Rt. Beute zu; HOFMANN, Peter Melander, S. 156 – u. aus Ranzionsgeldern, Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung v. Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ, im Schnitt für 5 Rt., – u. auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung u. Beschaffung von Waffen, Bekleidung u. Werbegeldern ausgezahlt wurden. Seit Kriegsanfang war man auf Beute fixiert. Zeitungsbericht aus München, 3.12.1620; BÖNING, Dreißigjähriger Krieg und Öffentlichkeit, S. 316: „So meldet Herr Wentzin [L Lorenz Wensin v. Rohlstorf zu Kronwinkel; BW] das er biß in 60000 fl. wehrt bekommen vnnd mus ein schlechter Obr: oder Hauptmann sein der in diesem Krieg nicht vber 30000 fl. erobert“ habe. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollte, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen – Obristen belieferten ihr Regiment mit Kleidung, Waffen u. Munition – , gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 277 (1634) zur schwedischen Garnison: „Am gemelten dingstage sein 2 Soldaten bey mir hergangen bey r[atsherr] Joh[ann] Fischers hause. Der ein sagt zum andern: In 3 Wochen habe ich nur 12 ß [Schilling = 6 Heller = 12 Pfennig; das entsprach insgesamt dem Tageslohn eines Maurers; BW]. Ich wol, das der donner und der blytz inn der statt schlüge, das es bränte und kein hauß stehen bliebe. Muß das nicht Gott erbarmen. Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen u. nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, u. die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) u. nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben u. Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über drei Regimenter), was Maximilian I. v. Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel v. seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten u. offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) u. den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden u. auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist u. Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Georg Wilhelm v. Brandenburg an Ferdinand II., 3.5.1630: HALLWICH, Briefe u. Akten 1. Bd., Nr. 13, S. 14f.: „Unndt wurde eß uf solchenn fall sich leichtlich gebenn, ob Euer Kay. Mayt. alßdann auff solcher Leute Dienste, die nichtes mehres alß groß unndt reich zu werden suchenn, die auch wol, wenn sie den Seckel gefulllet, lieber inn ruhe zu sizenn, alß zu fechten begehrenn möchtenn, sich mehr, alß auff ihrer gehorsamen Churfürsten undt Ständte gutten, getreuesten und gehorsambsten affection werden verlassenn können“. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Meist führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl v. rund 1.500 Kriegsunternehmern, v. denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. Teilweise wurden Regimenter auch v. ihren Inhabern weiterverkauft, so Christian II. v. Anhalt-Bernburg, 2.8.1628; http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm: [17r] „Farensbeck [Farensbach; BW] hat sein Regiment, vmb 10 mille, Tahler, weggegeben, dem Jungen herr Max von Wallstein [Maximilian v. Waldstein; BW]“.Moritz Heinrich v. Nassau-Hadamar [1626-1679] erhielt 1640 bereits mit 13 Jahren in Anerkennung der Verdienste seines Vaters Johann Ludwig ein Kürassierregiment u. den Sold eines Obristen; Dillenburgische Intelligenz-Nachrichten des Jahres 1779. Dillenburg 1779, Sp. 422. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Selbstzeugnissen, Chroniken etc. nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte 1. Bd., S. 413ff.
[16] Wolf Rudolf Freiherr v. Ossa [Oßen] [1571-16.9.1639 Regensburg], kaiserlicher Obrist, Generalkriegskommissar, Feldmarschall u. katholischer Hardliner.
[17] Ottavio Piccolomini Pieri di Sticciano [Picoloni, Picolomnini, Bicolomini] P. d’Aragona, Herzog von Amalfi [11.11.1599 Florenz-11. 8.1656 Wien], kaiserlicher Feldmarschall. Teilnahme am Böhmischen Krieg, unter Pappenheim Dienst als Obristleutnant, 1627 wurde er Kommandant der Leibgarde Wallensteins, Teilnahme am Mantuanischen Erbfolgekrieg u. am 16.11.1632 an der Schlacht bei Lützen, Mitunterzeichner des 1. Pilsener Revers u. Hauptakteur bei der Verschwörung gegen Wallenstein, danach erhielt er reiche Schenkungen in Böhmen, er war kaiserlicher Feldmarschall in der Schlacht v. Nördlingen am 5./6.9.1634, es folgten Kämpfe in Lothringen, am 7.6.1639 Sieg über die französische Armee unter Feuquières bei Diedenhofen (Thionville) u. Ernennung zum kaiserlichen Geheimen Rat bzw. zum Herzog v. Amalfi durch Philipp IV. v. Spanien, am 5.9.1639 Ernennung zum Befehlshaber der kaiserlichen Hauptarmee in Böhmen. Nach mehreren Niederlagen u. der Katastrophe Piccolominis u. Erzherzog Leopold Wilhelms gegen Torstensson in der Schlacht bei Breitenfeld am 2.11.1642 legte er den Oberbefehl nieder, 1644 war er erneut bei den Kämpfen der Spanier in den Niederlanden aktiv, 26.5.1648 Ernennung zum Generalleutnant, Einsatz als Prinzipalgesandter bei den Nürnberger Verhandlungen zur Umsetzung des Westfälischen Friedens (Mai 1649-Juli 1650), 1650 Erhebung in den Reichsfürstenstand. Vgl. BARKER, Piccolomini, S. 322-369; WOLTZ, Piccolomini, S. 93-145; ZIRR, Die Schweden. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten v. ELSTER (=> Literaturregister).
[18] Fuder: Ein Fuder kann mit einer Fuhre oder einer Ladung übersetzt werden. Die Menge umfasste so viel Getreide, Heu oder Mist wie die Ladung eines zweispännigen Wagens, der von Pferden gezogen wurde. Je nach Region umfasste sie 800 bis 1800 Liter. Fudermaß: unbekannter Begriff. Um Hinweise wird gebeten !
[19] Verpflegung: PAPKE, Landsknechte, S. 22: „Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. Eigentlich durfte nur der übliche Servis gefordert werden: die dem oder den einquartierten Soldaten zu gewährende Unterkunft u. Verpflegung, festgelegt in den jeweiligen Verpflegungsordnungen. “Servis” definiert sich als die Abgaben des Hauswirts an den/die einquartierten Soldaten an Holz, Licht u. Liegestatt (Heu u. Streu), im Niedersächsischen kam noch Salz dazu; Kleidung, Ausrüstung etc., wurden verbotenerweise aber verlangt. Essen u. Trinken fielen auch nicht darunter, wurden aber trotzdem eingefordert. Stattdessen konnte auch die sogenannte “Lehnung” gegeben werden. Alle zehn Tage war diese Lehnung für die schwedischen Truppen zu entrichten, bei den unteren Chargen für Kapitän 12 Rt., Leutnant u. Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber u. Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den untersten Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. Nach der Verpflegungsordnung Gustav Adolfs II. vom 13.5.1632 für das Herzogtum Franken hatte ein Obrist Anspruch auf täglich 12 Mahlzeiten, bestehend aus je 12 Gerichten (im Wert v. je 1/8 Rt). Im Oktober 1623 hatte Tillys Verpflegungsordnung für die Reiterei festgelegt: Rittmeister 4 Maß Wein, 20 Pfund Brot, 20 Maß Bier, 12 Pfund Fleisch, 2 Hennen u. ein halbes Schaf. Ein reformierter Leutnant, Kornett oder Quartiermeister sollten 8 Maß Bier, 8 Pfund Brot u. 4 Pfund Fleisch sowie ein Viertel v. einem Schaf oder Kalb erhalten. Einem Jungen oder einem Weib standen 1 Pfund Fleisch, 2 Pfund Brot und 1 Maß Bier zu. BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 42. Dazu kamen für den gemeinen Soldaten in der Regel täglich 2 Pfund Brot (zu 8 Pfennig), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfennig) u. 1 Kanne Einfachbier (2, 02 Liter zu 8 Pfennig). Statt Fleisch konnten auch Fisch, Butter oder Käse gegeben werden. Zwei Heringe entsprachen 1 Pfund Fleisch, eine Henne ersetzte 1, 5 Pfund Fleisch. Selbst diese Rationen wurden oft v. den Offizieren noch unterschlagen. Der Erfurter Rat hält am 16.11.1641 die Klagen dreier gefangener Reiter des Regiments Hatzfeldt fest: „[Sie] berichteten [sie] wehren 5 tage von ihrem Regimente gewesen, undt nach einem Stücke brodts geritten, sie bekömen [sic] gantz nichts, wenn ihnen auch gleich Commiß[brot] zugesendet wehre, bekömen sie doch nichts: sondern die officirer behieltten solches alles vohr sich allein, [Sie] wussten auch nicht wo sie hin soltten, sie hetten deswegen von ihren officirern gantz nichts gehöret“. Zitiert bei BERG, Regulating war, S. 15; vgl. auch KUPER, S. 104. So der kaiserliche Feldmarschall Melchior v. Hatzfeldt 1642: „Denn arm und hungrig zu sein, macht schlechte Curagi – wo nit anderes, davor uns der liebe Gott behüte“. ENGELBERT, Hessenkrieg II, S. 43. Die Verpflegung erforderte dennoch riesige Mengen an Schlachtvieh, zumal die Soldaten nur schieres Fleisch verlangten, keine Innereien oder Füße wollten, u. der genießbare Fleischanteil z. B. bei Ochsen zwischen 25 u. 55 % je nach Fütterung lag. Von Oktober bis Dezember sollen kaiserliche Truppen im kaisertreuen Hessen-Darmstadt neben 30 000 Pferden 100.000 Kühe u. 600.000 Schafe erbeutet haben; PARKER, Dreißigjähriger Krieg, S. 250. In Tillys Verpflegungsordnung v. 1627 wie auch in den anderen Ordnungen dieser Art war dagegen der umsichtige Umgang mit Einwohnern ausdrücklich festgelegt. KLOPP, Tilly, S. 546. Zweimal täglich ein Gericht mit zwölf Gängen für einen Obristen war üblich. Vgl. die kaiserliche Einquartierungsordnung Melchior von Hatzfeldts für Westfalen (1636 III 09): “Wirt ebenmeßigh geklagtt, daß nicht allein die officierer, sondern auch die soldat(en) mitt ubermeßigem banquitier(en), sonderlich mitt verschwendungh vieler weins und geträncks den armen mahn gentzlich außlaugen, derenthalb(en) ein jeder und alle hiemit erinnert, das, was sie dergestalt uppich verzehr(en), ihnen an der contribution abgehe”. SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 127. Bürgermeister u. Rat von Büren schrieben an die kurfürstlich-kölnischen Beamten in Paderborn u. an den Edelherren Moritz v. Büren über Vorfälle der am 1.4.1626 erfolgten Einlagerung einer Korporalschaft der Leibgarde des ligistischen Generalwachtmeisters Timon v. Lintelo, Büren, 1626 April 15; Schütte, Dreißigjähriger Krieg, S. 185: “Bey Lübbertt Drevelnn ist ein reformirter corporal, so ein matresse bey sich gehapt, einlogirt gewest. Gleich wie der [Corporal; BW] einkommen, hat ihme der wirt nach zustandtt dieser orther unnd settigungh eines ehrlichen menschenn gnugsame speißenn, alß nemblich saurs krautt mit einer bratt- oder metwurst, ein schaffschinckenn, ein stück gerauchert rindtfleisch, ein außgeweßerten schweinenn potharst, dabei, dabei einen halben schaffenn käß nebenn butter aufgesetztt. Der corporal wirfft die speisenn mehrnntheilß zur dehl hinauß, unnd sagtt mit entrustungh zu seinem wirth, solche speisenn solte er einem hudler gebenn. Ob er meinte, das er ein hudler vor sich hette. (46) Er hette woll beßer speiß dem bettler vor die thuer gebenn etc., unnd will sich nicht stillen laßenn, biß ihme der wirth folgendenn tags nach seinem willenn schincken, hüner, kalbfleisch etc. aufzutragenn verpflichtet”. Nach der schwedischen Kammerordnung, 1635 X 04 (Geheimes Staatsarchiv Berlin-Dahlem I – 34 -179 b) hatte Reichskanzler Oxenstierna den Anspruch pro Monat u. gemeinen Reiter auf 4 ½ Rt., 60 Pfd. Brot u. 60 Feldmaß Bier festgelegt. Im Juni 1634 sollte Generalkriegskommissar Ossa Erzherzogin Claudia v. Tirol raten, den nach besserer Verpflegung begehrenden hohenemsischen Soldaten gegebenenfalls durch das Landvolk „die Hälse entzwei schießen“ zu lassen, was Claudia nicht tat, um eine weitere Eskalation der Lage zu vermeiden; SCHENNACH, Soldat, S. 71. Vgl. den Speisezettel vom 1. u. 2. März 1637 aus Altenburg; FRITZSCHE, Altenburg, S. 102f.: „1. März 1637. Mittags Offizierstisch: Suppe; Rindfleisch mit Merretich; Kälberbraten; Kalbskopf; Kraut; 1. März 1637. Abends. Offizierstisch: Sallat; Gebratene Kälberbrust; Kapern; Gehackte Kälberlunge; Schweinefleisch; ?; 2. März 1637. Mittags. Tafell: Milch Suppe mit Eyr; Gefüllte Heringe; Kälber Nürenbraten; Gebratenes Kuhfleisch mit Muskatblumen. Tafell; ander gangk: Gehakter Magen; Schweinsbraten; Rinderbraten; sauer mit Zwiebel; Kirschtürtle; Sauerkraut mit Brautwürsten; Fische; Offizierstisch: Suppe; Rindfleisch; Kalbskopf; Nürnbraten; Euter?stücke mit Rosmarin; Heringe mit Zwiebel; Kraut mit Rostbratwürsten. Gesinde- und Küchentisch: Rindfleisch: Suppe; Heringe; Kalbfleisch; Sauerkraut“. Der kaiserliche Kroatenobrist Hrastowracky verlangte 1628 für seine Küche: NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 83: „Memorial was die Bürger wöchentlich kontribuiren und auf des Herrn Obersten Küchel schaffen sollen. 2 Rinder; 2 Kälber; 16 Hühner; 18 Lämmer; 1 Schwein, 4 indianische Hühner; etliche Vogel; von allerlei Fisch; Weitz- und Rockenmehl; um ein Thaler Essig; 120 Eier; 100 Pf. Butter; 4 Pfd. Reis; 6 Pf. Pflaumen; 2 Pf. Pfeffer, 2 Pf. Ingwer; 2 Pfund Näglein; (Gewürznelken; BW) ½ Pf. Muskatblumen; ¼ Pf. Saffran, 174 gestossenen Zimmt; 2 Pf. kleine und große Rosinen; 24 eingemachte Citronen, 2 Pf. Honig; ½ Thlr. Zwiebeln; ½ Thlr. Petersilie; ½ Thlr. Meerrettig, ½ Thlr. Rettigrüben; ½ Schefl. Salz; 12 Pf. Stockfisch; 1 Schock Plastießen (Plateiße, Schollen); 120 Heringe; 2 Pf. Kapern; 2 Pf. Oliven; 4 Pf. Baumöhl; Saurenkohl; 2 Hut Zucker; 4 Pf. Hirschbrun (Horn ?); ein Fäßlein Neunaugen; 2 Seiten Speck; 4 Faß Bier; 14 Thlr. weiß und schwarz Brodt; 6 Schinken; allerlei Konfekt, jedes 3 Pf.; ein Käse“. 1619 mussten ins Lager bei Themar geliefert werden: Rindsmäuler, Gelüng, Rindsmagen, Gekröse, Sülze, Zungen, Rindsherz, Rindsfüße, Rehwild geliefert werden. Dazu kamen Konfekt, Mandeln, Rosinen, Feigen, Nürnberger Küchlein (Lebkuchen), Reis, Muskatblüten, Peffer, Nelken. Vgl. ERB, Die ersten Kriegsereignisse, S. 10f. Zu den ständig steigenden Preisen vgl. KROENER, Soldaten, S. 288.
[20] Giebelstadt [LK Würzburg]; HHSD VII, S. 235f.
[21] ZIMMERMANN, Tagebuch, S. 6.
[22] Altenburg [LK Altenburger Land]; HHSD IX, S. 6ff.
[23] Auch abgedruckt bei MEYNER, Nachrichten, S. 204ff.
[24] Zwickau; HHSD VIII, S. 380ff.
[25] Meerane [LK Chemnitzer Land, Kr. Glauchau]; HHSD VIII, S. 222f.
[26] Glauchau; HHSD VIII, S. 116f.
[27] Gößnitz [Kr. Altenburg]; HHSD IX, S. 148ff.
[28] Möckern [LK Jerichower Land].
[29] Schildwache: „übertragen auf die wachende, bewachende mannschaft und weiter auf den einzelnen mann; in neuerer militärischer sprache wird schildwache nicht von den posten, welche im felde zum schutz einer ruhenden truppe vorgeschoben werden, gebraucht, sondern allein von denjenigen, welche in der garnison zu bewachungszwecken oder zur ehrung aufgestellt werden“ [ DWB]. Der vor jeder Wache stehende Posten vor dem Gewehr, der ehemals die hier aufgehängten Schilde u. Waffen zu bewachen hatte; im weiteren Sinn jeder aufgestellte Einzelposten im Garnisons- u. Lagerdienst. Die Schildwachen sind, da sie als Vertreter der Staatsgewalt stehen, unverletzlich u. können gegen jeden, der sie tätlich angreift oder sich ihren Anordnungen widersetzt, wenn ihnen kein anderes Mittel zur Erzwingung des Gehorsams bleibt, ihre Waffen gebrauchen. Eine Schildwache darf nie die Waffe aus der Hand lassen, sich nicht weiter, als ihr ausdrücklich befohlen wird, vom Posten entfernen, mit niemandem, soweit es nicht der Dienst erfordert, reden, sich nicht setzen, nicht essen, trinken, keine Geschenke annehmen usw. [WIKIPEDIA] Zum Teil wurden Bürger gezwungen, diese Schildwachen zu übernehmen, zum Teil standen Kinder für ein Stück Brot auf Schildwache; STÜNKEL, Rinteln, S. 46 (1637).
[30] Kriegsverletzungen: Vgl. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet v. den Kämpfen um Villingen (Juli 1633); STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 411f.: „Es befand sich unter den (feindlichen) Reitern ein durch Tapferkeit ausgezeichneter Franzose, der denandern voran den Unsern den größten Schaden zugefügt hatte, er hatte nämlich an die fünfzehn vor den Augen der von der Mauer aus zuschauenden Bürger niedergemacht; als dieser unbesonnen wütend bis zum Tore vorstürmte, traf ihn Konrad Digasser aus Rottweil durch einen Kopfhieb mit dem Schwert derart, dass die Mauer außen mit Blut bespritzt wurde; von andern werden ihm weitere Wunden beigebracht, bis er vom Pferde sinkt und um sein Leben bittet; doch bringt dem am Boden Liegenden einer einen Stich in die Eingeweide mit der Lanze bei, die der tödlich Verwundete mit beiden Händen mit aller Gewalt faßte und gegenstemmend festhielt und beförderte ihn ins Jenseits“. Zu der Schlacht bei Wittstock 1636 u. den Verletzungen eines 21-24-jährigen Schotten vgl. die vorzügliche Edition von EICKHOFF; GROTHE; JUNGKLAUS, 1636, S. 159f.: „In der Wittstocker Schlacht erlitt er mehrere schwere Verwundungen, wobei der zeitliche Ablauf ihrer Entstehung jedoch nicht sicher geklärt werden kann. Wahrscheinlich geschah Folgendes: Ein Schuss aus einer Reiterpistole traf den Mann von der rechten Seite her. Die Bleikugel blieb im oberen Bereich des rechten Oberarmknochens stecken. Im Röntgenbild sind die Bleipartikel des Geschosses deutlich zu erkennen. Die Wucht des Aufpralls führte neben den Weichteilverletzungen zu zahlreichen Berstungsbrüchen im Knochen und sprengte mehrere Fragmente ab. Obwohl stark verletzt, wurde der Soldat anschließend in einen Nahkampf verwickelt. Vermutlich der schwere Hieb mit einer Hellebarde durchdrang den Knochen an der rechten Schläfe mit großer Kraft, was zu einem langen Berstungsbruch entlang der rechten Schädelseite führte. Die offene Schädel-Hirnverletzung dürfte sofort zur Bewusstlosigkeit geführt haben, nicht zwangsläufig jedoch unmittelbar zum Tod. Der Verletzte fiel aufgrund der schweren Kopfwunde augenblick zu Boden. Offensichtlich lag er auf dem Rücken, als ihn dann ein Dolchstich in die Kehle traf. Der Dolch durchdrang den Hals von vorne, durchtrennte die Luft- und Speiseröhre und sprengte am zweiten Halswirbel den zentral gelegenen Wirbelfortsatz ab. Diese Verletzung war mit Sicherheit tödlich. Möglicherweise lässt sich der Dolchstich in die Kehle als Gnadenstoß für den tödlich verwundeten Soldaten interpretieren. Zum Schluss traf den am Boden liegenden Verstorbenen ein weiterer massiver Schlag oder tritt von vorn auf den Unterkiefer. Daraufhin zerbarst der Knochen in drei Teile. Wie viel Zeit zwischen den einzelnen Angriffen lag, bleibt jedoch im Dunkeln der Geschichte verborgen“. Nach der Schlacht bei Lützen (1632) erstellte der städtische Bader v. Orlamünde für sieben zwangszweise einquartierte Verletzte folgenden Bericht; BLÖTHNER, Der Dreißigjährige Krieg (2018), S. 109: „Der Offizier Franz Reichardt, Schuss am linken Schenkel, Kugel steckt noch darinnen, daneben ein zweiter Schuss. Christoph Schulze von Eilenburg, Schuss durch die rechte Achsel, eine Spanne lang auf die Brust. Daniel Wallner, ein Österreicher, durch den linken Arm und die linke Seite eine starke Handbreite durch und durch geschossen. Jakob Wortenberger, Schuss im rechten Schenkel. Christoph Engelschall, ein Österreicher, Schuss im lincken Schenkel durch die ganze Wade durch. Matthias Dietrich, ein Maröker (?),Schuss durch die linke Wade durch und durch. Andreas Burge, ein Braunschweiger, Schuss in die rechte Kniescheibe, Kugel steckt darin, Andreas Peter, Schwede, Schuss durch das rechte Armgelenke. Georg Kirchner ist krank und hat ein Fieber, damit der Bader nichts zutun“. Bei der Vielfalt u. Schwere der Verletzungen ist es erstaunlich, wieviel Soldaten die Behandlung durch Feldscherer und Feldärzte überlebt haben. In der Leichenpredigt für Johann Schaff v. Habelsee heißt es; PERTZSCH, Heroicum Heroum fideliter & constanter militantium Stipendium: „Insonderheit Anno Sechzehenhundert und vierzig bey Greiffenstein in Slesien / als der Stalhannß mit Fünfhundert Musquetirern und dem Rechten Flügel gegen Ihn kame / Er sich mit den bey sich habenden Troppen / seiner gewöhnlichen Großmüthigkeit nach / deß Stalhannsen Schwager / nemlich den Obristen-Leutenant / so obbesagte Musquetirer commandirte / angegriffen / selbigen alsbald todtgeschossen / und ohnangesehen Er zween Schuß darüber / einen durch zwo Rippen / den andern am lincken Ohr ein- und zum Mund hinaus bekommen / gleichwohl nicht abgelassen / sondern noch einen Cornet, welcher Seiner im Schuß fehlete / erlegt / und selbige rencontra Ritterlich ausgefochten; Nicht anderst auch wieder bald darauf Anno Sechzehenhundert Ein und viertzig für Wolffenbüttel / da zwey Pferde unter Ihm mit Stücken darnieder und Er selbst gefährlich geschossen worden / Sich so Rühmlich gehalten / daß Er zur Obrist-Wachtmeisters Charge gezogen; dieses Officium Er Anno Sechzehenhundert fünf und viertzig / bey Einnehmung Teschen / und Sechzehenhundert sechs und vierzig / in der Blocquada für Frankenstein in Slesien (in welchen beeden Ocasionen Er auch hart an seinem Leib verletzt / also betretten / daß sein Obrister freywillig Ihme die Obrist-Leutenant-Stelle conferirt. Vornehmlich aber hat Er bey dem Treffen zwischen Plan und Trübel / in Führung der Avanguardi, seine bekandte Treüe / dapfern Valor und Heroischen Heldenmuht / mit ungesparter Darsetzung seines Leibes / Lebens und Bluts / Ritterlich / durch zertrennung dreyer Regimenter zu Pferd / als deß Lieffländischen / Wittenbergischen und Durlachischen / auch Eroberung zweyer Standarten / sehen lassen: Wie nicht weniger kurtz darnach Anno Sechzehenhundert acht und viertzig / bey den Dingelfingischen Einfall in der Frantzosen und Schwedischen Läger / in welchem Ihme ein Stück von der Zungen und etliche Zähne aus dem Munde geschossen worden) und sonsten die gantze Zeit durch / seiner wehrender Kriegs / dienste / an allen Plätzen und Oertern / sein Devoir jedesmahl / wieder Unsere und deß Reichs Feinde / mit empfangenen Achtzehn Tödtlichen Stich- und Schüßen durch sein Haubt / Halß / Bauch / arm und Bein (gestalten Er Uns noch jüngst zu Pilsen / die Halbe in seinem lincken Arm zu stücken geschossen / und ausgenommene Röhre Selbst gezeigt) so dapffer und und unverzagt contestirt / daß solches zu seinem Immerwährenden Lob und Ruhm / auch allen Ritterlichen Siegliebenden Soldaten zu einem Exempel der Nachfolge / billich vorgesetzt werden kann“. Vgl. die Kritik Christians des Jüngeren v. Anhalt-Bernburg (1620) an der schlechten Behandlung durch Balbiere; KRAUSE, Briefe, S. XI: „ ‚Nichts verdroß mich mehr‘, äußert er sich, ‚als da der Graf Buquoy einen jungen Balbirer, der mich verband, fragte, wo ich geschädigt wäre, antworte: In den Rücken wäre ich von einer Musketenkugel durchschossen worden, da man doch darnach befunden, daß der Schuß, so durch die Brust gegangen, vom Pistol gewesen, der andere aber nicht durchgangen. Und ich mag mich rührmen, daß in dieser Schlacht ich den Feind ins Gesicht gehabt, auch da ich beide Wunden empfangen, ihm nicht den Rücken zugekehrt, welches wenige werden sagen können. Dieser unwissende Balbirer aber, weil er den Eingang der Pistolkugel vorm unterm rechten Arm nicht sah, und ich vor großen Schmerzen in der Achsel mich auch nicht recht alsbald besann, stieß mir das Instrument vorn in die Brust, da die Pistolkugel ausgegangen, hinein, und zur Schulter, da die Musketenkugel hineingegangen, wieder heraus. Ich meinte, es müßte als sein, und litte es geduldig, dessen mir die Wallonischen werden Zeugniß geben, sahe also das frische neue Blut herauslaufen, daß ich auch endlich den Balbirer zur Rede setzte, und glaube, er habe mich durch das Stören, sonderlich auf diese Weise, mehr verderbt, als die Wunden an sich selbst. – Es sind wol ein fünf Balbirer dieselbe Nacht über mich gewesen und taugte keiner nichts: Napolitaner, Teutsche, Franzosen, Wallonen‘ “. Vgl. auch „Die medizinische Versorgung“, in: EICKHOFF; GROTHE; JUNGKLAUS, 1636, S. 119ff. In Schweden verbrachte man Kriegskrüppel ohne Versorgung zusammen mit Leprakranken auf einsame Ostseeinseln wie Gloskär [Åland-Archipel; Finnland]; PLEISS, Der Zug, S. 17, obwohl in den Kapitulationen festgehalten war; MANKELL, Arkiv 3. Bd., S. 265ff.: […] oder sonsten gelähmt und untüchtig gemacht würde, sie nach jedes condition und Verhalt mit Ranzion oder Auswechselung auslösen und einen solchen Beschädigten, so er in Unsern Landen zu bleiben gemeinet wäre, mit notdürft. Unterhalt die Zeit seines Lebens versorgen, oder da er weiter ziehen wollte, mit einem Pass und ehrlichem Zehrpfennig gnädigst verehren lassen“. Der bekannteste aller Kriegsversehrten soll Josias v. Rantzau [18.10.1609 Bothkamp-14.9.1650 Paris], dänischer, später französischer Generalleutnant, gewesen sein. Er soll 60 Wunden davongetragen haben, ein Auge (bei der Belagerung v. Dole), ein Ohr u. vor Arras einen Arm u. ein Bein verloren haben. Vgl. auch FRIEDRICH; SCHRÖDER, Das Massengrab von Lützen, S. 399-404.
[31] Kirchenraub, Kirchenschändungen: Kirchenraub galt als eines der abscheulichsten Verbrechen, in den Kriegsartikeln zumindest mit der Todesstrafe bedroht, u. wurde nach Art. 172 der „Constitutio Criminalis Carolina“ generell mit dem Tode durch Verbrennung bei lebendigem Leibe bestraft, im Militärstrafrecht mit dem Tod durch den Strang. Mithin war die Bezeichnung „Kirchenräuber“, mit der die kaiserlich-kursächsischen Soldaten bei HAPPE apostrophiert werden, nach dem „Schelm“ eines der schlimmsten Schimpfworte. Mit Befriedigung stellte z. B. der Stassfurter Pfarrer Möser fest, wie Banér Kirchenraub bestrafen ließ; WINTER, Möser, S. 50. Theatrum Europæum Band 3, S. 616f.: „Unter diesen Crabaten und Polacken ward eine scharpffe Kriegs-Disciplin und gute Ordnung halten / wie dann drey ihrer Soldaten / welche in einem Dorff auß einer Kirchen etwas gestohlen / und darüber ergriffen worden / eine harte Straff haben außstehen müssen / in deme sie alle drey an Pfählen angebunden / und lebendig im Feuer verbrandt worden“. Der Erzgebirgschronist Lehmann über schwedische Truppen (1640); LEHMANN, Kriegschronik, S. 117: „Darbei haben Sie keiner Kirchen geschonet, alle Sacristeyen zerhauen, die Altare gestümmelt, die Orgeln zerrißen, den Ornat, Leich- und Altartücher, kelche weggenommen. Den do ist alles Preiß gewesen, kirchen, kirchengeräthe, Gottesäcker, Epitaphia, Crucifixe, die Sie verstümmelt und verbrandt; in ezlichen kirchen ist die strew von Pferden ellenhoch gelegen. In kirchen haben Sie die verborgenen löcher gefunden, drin die alten die Pepstlichen Kirchengeräthe, Monstrantzen, becken, weihkeßel vermauret hatten, und darvon kein einwohner gewust, und mitgenommen, Die Libreyen der Priester geraubet und aufgeladen“. MORGENSTERN, Chronik von Olbernhau, S. 39f.: Pfarrer Pistorius schreibt unter dem 15.1. 1646 über die Plünderung durch Schweden: „Sonntag post circumcisionis Christi festum, d. 4. Jan. umb 10 Uhr vormittag sein ettliche 60 furagierende Pferde u. Knecht in die Pfarr Albernhayn plötzlich eingefallen, in die 56 Scheffel Haber eingesackt, gänss, Hüner undt Endten, von allerlei victualien, Butter, Käse, Bettgeräde und weisse Wäsche, kleider und was sie nur auf Pferde und schlitten aufladen können, weggenommen. Andre in die kirch gebrochen, die Sacristei eröffnet und darinnen sehr viel Sachen, dess Pfarrers kleider, victualien, ettlich fässlein Butter u. viel leinwand hinweggenomben : und biss gegen 3 uhr Abend geplündert, worauf umb 4 Uhr ein andre Parthy wieder in die Pfarr komben, meel und korn eingesacket und gegen die Saigerhütte damit verrucket, also dieses ersten einfalls Schaden sich über die 130 thaler belaufet. Folgender Tage von 6., 7. biss 15. Januar sein zu 200 biss in die 500 Pferde, Mussquetierer und viel räuberische rotten stetig in Dorf Albernhayn logiret, die kirchen, sacrarium, und Heiligthumb sacrilegistice (d. h. tempelräuberisch) beraubet, welches zuvor von ihnen als Feinden nicht beschehen: zwei kostbare Missgewandt, eines von gold gewirkt und gestickt auf die 90 thaler werth, das andre, ein rot Sammets, beide mit sehr schönen von Seid und gold gestückten Crucifix Bildern, und dieses auf 60 thaler werth, neben zwei übergüldenen kelch und Patenen (Hostienteller), ein grosen und kleinen, in den einen gienge 2 seitel, in den andern 1 seitel, was sie werth sein, kann jetzo nit gesagt werden. Was mitt zerbrochen und durchgraben am altar und kirchengebeut, item am Pfarrhauss vor Schaden geschehen, wird ehist kläglich besehen werden: Ohne was dem Pfarrer, alles was er gehabt, verwahret, vergraben zu hauss, in der kirch, an allen Orten und enden, am ettlichen geld, an kleidern, Betten, garn, leinwand, an getrait und gänzlicher nahrung, an seiner Bibliotheca vor schaden geschehen, denn alles kleines und grosses weggenomben und panolethrice (alles zerstörend) verderbet worden ist: weil er blos und übelbekleidet kaum ihren Händen entkomben, alles, alles hinterlassen und den Barbarischen Scythen und Mohametischen Räubern und Unmenschen, recht höllischen, meineidigten bestien zur beut und beraubung all sein Hauss und haab umb rettung des lebens dargeben müssen und von diesen Freibeutern dermassen beschädigt und verderbet ist, als nicht zu schreiben, als nit zu glauben, als nicht wohl mag der schaden geschätzet werden und derselbe über die 200 thaler (ohn das getrait, Pienstöcke und kleinen vieh) sich belaufet. Gott der gerechte, dem wir allein und nicht diesen Türkischen Heiden gesündiget, der wird solches richten und rechnen undmitt zeitlicher und ewiger Bestrafung diese unchristen verdamben und verwerfen“. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 541 (Zwickau 1633): „Ein anderer [Kaiserlicher; BW] hatte ein grün Taffendes Meßgewandt gestolen / und ihm etliche Sachen / unter andern ein paar Kniebänder daraus machen lassen / dem bekam sein Kirchen-Raub übel. Denn im hinaus ziehen ist er gefallen / und ist ihm ein Wagen über die Beine gangen / der hat ihm beyde Beine / eben an dem Ort / wo die KnieBänder herumb gebunden / zerknirscht / und ihn sonst so übel zugericht / daß er in grossen Schmertzen sterben müssen“. SEMLER, Tagebücher, S. 212 (1635): „Dieser tagen haben vnser [kaiserliche; BW] reütterey dass stätlin Gebweiler [Guebweiler; Frankreich, Dép. Haut-Rhin], so doch kein feind darinnen wahre, veberfallen, dem priester, so eben consecrirte, den kelch aus der hand genommen, die closterfrawen not gezwungen, andere weiber auf dem heiligen alltar geschändt vnd geschmächt“. Am 26.5.1636 berichtete der Überlinger Stadtschreiber Hupertus an den noch in Wien weilenden Dr. Pflummern; SEMLER, Tagebücher, S. 281, Anm. 787: „Dieses volckh [des Herzogs v. Modena Francesco d’Este; BW] hatt so sauber in allen orten auf dem land abgeraumbt, daß nit eins pfennings werth (ausser der zerbrochenen heuser) vbergeblieben; alles khupfer, zinn, eisen vnd blech hat herhalten müssen, khein nagel in der wand ist sicher gewesen; zu Ittendorff ebenmessig alle fenster eingeschlagen, daß bley, bandt von den thüren, eiserne hackhen oder kloben mit zerschlagung des gemäurs auß den stainen außgegraben vnd hingenommen. Zu Kippenhausen vnd Hagnaw haben sie 2 gloggen abgehebt vnd hingeführt: die kirchen aber zu gemeltem Hagnaw gantz außgeplünderet, die meßgewandt, paramenta, fenster, orgel, eiserne gätter, item die thür vnd rigel des sacrarij, in summa waz hat nur können abgebrochen werden, ist alles hin vnd noch darzu die stül und kirchen gantz zerschlagen“. Der Erzgebirgschronist Lehmann über schwedische Truppen (1640); LEHMANN, Kriegschronik, S. 117: „Darbei haben Sie keiner Kirchen geschonet, alle Sacristeyen zerhauen, die Altare gestümmelt, die Orgeln zerrißen, den Ornat, Leich- und Altartücher, kelche weggenommen. Den do ist alles Preiß gewesen, kirchen, kirchengeräthe, Gottesäcker, Epitaphia, Crucifixe, die Sie verstümmelt und verbrandt; in ezlichen kirchen ist die strew von Pferden ellenhoch gelegen. In kirchen haben Sie die verborgenen löcher gefunden, drin die alten die Pepstlichen Kirchengeräthe, Monstrantzen, becken, weihkeßel vermauret hatten, und darvon kein einwohner gewust, und mitgenommen, Die Libreyen der Priester geraubet und aufgeladen“.
[32] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung v. Festungen u. Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. JANSSEN, Bellum iustum, S. 137: „Sei der Krieg als Mittel zur Erhaltung der Gerechtigkeit unter den Menschen gestattet, so sei auch das Beutemachen in einem gerechten Krieg als ein legitimes Mittel, den Gegner zur Aufgabe zu zwingen oder von der Führung eines ungerechten Krieges abzuschrecken, gerechtfertigt. Daß dem Feind alle Güter, die ihm zur Schädigung der gerechten Sache dienen, entwendet werden dürften, liegt, so Grotius, auf der Hand. Des weiteren gäbe es drei schwerwiegende Gründe, aus denen es gerecht erscheine, die Güter des Feindes in Besitz zu nehmen. 1. Als Ausgleich für die Güter, die der gegner sich entweder vor oder während des Krieges widerrechtlich angeeignet hat; 2. Als Entschädigung für die Kriegskosten, die dem gerecht Kriegführenden entstanden sind; 3. Als abschreckende Strafe für den Übeltäter. Sich den Besitz des ungerechten Feindes aus Habgier anzueignen, sei jedoch nicht zulässig. Der gerechte Krieg rechtfertige nicht die Plünderung des Gegners“. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen u. Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich, S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames u. ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. die zeitgenössischen Berichte über die Plünderung Perlebergs (1638) durch Kaiserliche; CRUSIS, Höchstnöthige und heilsame Erinnerung, S. 20f. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. v. Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen aber auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“. PFLUMMERN, Tagebücher III, S. 21 (1631): „Diser täglichen Einfähl und Blinderung wegen seind nit allein in castris sonderbare Kaufpläz, sonder auch in allen Dörfern bis auf Schömerberg herauf sowol mit Leinwat, Klaider, Hausgeschirr und allerhandt Mobilien solche Handthierungen, das es sich der Frankhforter Mess zue Wien vorm Kerntherthor vergleichet. Wirdet alles von Soldaten umb ein Spottgelt bekhomen, hernach aber von andern Leuten, so sich mit Victualien in das Leger wagen und dergleichen Sachen eintauschen, widerumb etwas theurers verhandlet. Es mangelt auch nit, das vil catholisches Baursgesindt in die verlassne ulmisch- und wirtenbergische Flekhen sich einschlaicht, und was der Soldat nit fortbringen könden, quasi per spicilegium [sozusagen als Ährenlese] gar aus dem Weg raumet“. Doch hält PFLUMMERN, Tagebücher I, S. 24 (1631), fest: „Disen Tag ist in castris alles zum morndigen Aufbruch fertigzuehalten anbevolhen und derowegen das Straifen, Blinderen und Brennen nit gespert worden, ausserhalb was diejenige Buest betrifft, welche vergangne Täg hero mit grosser Anzahl in das Leger khomen, den Raub aufzuekhaufen, immassen Paurs- und Burgersleit diser Handlung etlich Meil Wegs und bis von Saulgen herunderzugezogen. Disen seind zum Theil die erkhaufte Wahren widerumb abgenomen, theils das Gelt, ehe sie eingekhauft, mit Straich und Schlägen ausgebrest worden“. PFLUMMERN, Tagebücher I, S. 25f. (1631): „In unserem Anwesen seind bekhante Leut von dem Leger heraufkhomen, in deren Gegenwart die ganze Armada aus dem Leger verrukht und den Zug uber die Gögglinger Brukh genomen, die referirn, das obgleich vergangenen Tag diser Aufbruch mänigklichen angesagt worden, habe man jedoch im Fortraisen merkliche Ohnordnung gespirt, und seie nit allein vom Proviant, sonder auch von den colligirten Beuten ein zimbliche Anzahl hinderlassen worden, dahero die benachparte Bauren nach Abzug des Volkhs in das Leger gefallen und solche Reliquias jeder nach seinem besten Vermögen undereinander theilen wöllen. Als aber die gögglinger und thonaustetter Gemeintsleut eine Praelation [Vorrang] haben und die frembde Leut, so vermuetlich weniger Schaden dan sie gelitten, darvon abtreiben und ausschliessen wöllen, seien hierauf dise beede Paurenpartheien etwas hart aneinander khomen, also das mancher die Wahrzeichen mit blauen Augen und geschwollnem Kopf mit sich nacher Haus gebracht“. PFLUMMERN, Tagebücher I, S. 44 (1631): „Es hat ein Zeithero von allen Dörfern das arme Paursvolkh seine Ross und Viehhaab zue errötten etlich hundert Stukh in die Statt Biberach getriben, auch aller Orten, da Plaz und Gelegenheit verhanden ware, in Stallungen, Scheuren, Häusern, auch jederweylen bei der grösten Kältin allein in vermaurenten Höffen auf dem Schnee und Eys undergebracht, gleichwol darbei solche Sicherheit nit befunden, das dem alhiesigen Soldaten nit zue Zeiten guete Beuten darvon zuekhommen weren, dan manche Nacht 2, 3, 4 oder noch mehr Stukh von Rossen, Vih, Schweinen etc. verlohren und uber angesteltes fleissiges Nachsuchen nit mehr zue Hand gebracht worden. Es werden zwar die Marchatänter dessen bezüchtiget, welche das Vih alsbald abschlachten sollen; jedoch Etlicher Mainung auch dahin gehet, daß die Burgere solch Maisterstukh gleichfahls erlernet haben“. Zum Teil plünderten Nachbarn die Hinterlassenschaft ihrer geflüchteten oder abgebrannten Mitbürger; KRAH, Südthüringen, S. 95: „So berichtete Suhl, daß ‚sich noch etliche volks- und ehrvergessene Leute allhier und anderswo gelüsten lassen, sich an der armen verbrannten Sachen, so nach der Plünderung und Brand in Kellern, Gewölben und sonderlich im Feld und in den Wäldern geflüchtet und übrig geblieben, zu vergreifen und dieblich zu entwenden. Wie dann etliche – auf frischer Tat allzu grob begriffen und darum zu gefänglicher Verhaftung gebracht‘ seien. Auch Benshausen erhielt seine Salvaguardia, um dem täglichen Plündern, nicht nur durch streifende Soldaten zu wehren !“ Auch eigene Einheiten fielen über andere Einheiten her, um sie auszuplündern, wie etwa 1634 in Leipheim; BROY, Leipheim, S. 146f.
[33] Pistole: Faustfeuerwaffe; meist paarweise in Halftern am Sattel geführt oder mittels Gürtelhaken am Leibriemen angehängt. 1634 wurden v. der Stadt Köln 1 Paar zu 7 ½ Rt. in Rechnung gestellt; BARTZ, Köln, S. 264, Anm. 1312.
[34] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen u. Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung v. Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung v. Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen erwarteten je nach Lage der Dinge meist einen ehrenvollen Abzug u. zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Auch wurde festgelegt, z. B. 1634 Landsberg/Warthe beim Abzug der kaiserlichen Garnison; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 196: „Ingleichen sollen sie vor- vnd bey dem Abzug einigen Einwohner / Bürger vnnd Schutzverwandten / er sey Geist- oder Weltlich / im geringsten nicht beleydigen / vielmehr aber / was jedweder Officierer vnnd Soldat der Burgerschafft schuldig / so entlehnet / oder mit Gewalt abgenommen / vorm Abzug richtig bezahlen“. Überläufer waren in der Regel vom Abzug ausgenommen. Vgl. auch die genauen Bestimmungen im Akkord v. Dömitz (26.12.1631; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 497ff.). Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden, z. B.. wegen der Undiszipliniertheit ihrer Truppen oder weil die Abziehenden gegen den Akkord verstießen, nicht eingehalten. CHEMNITZ über durch Wallenstein gewährten Akkord für die Besatzung v. Glogau (1633), Königlichen Schwedischen [ …] Krieg, 1. Buch, 60. Kap., S. 273: „Schrieten also die / darin gelegene / hohe Officirer zum accord / Den der Hertzog von Friedland / mit sack vnd pack / brennenden lunten / fliegenden Fähnlein auszumachiren / vnd gerade auf Landsberg begleitet zu werden / bewilliget / doch schlecht gehalten, in deme Er sie bald vor / bald hinter sich zurücke geführet / dadurch den Soldaten abgemattet / vnd dergestalt schwierig gemacht / das letztlich erst im WinterMonat fast weinig vnd ohngefehr dreyhundert mann davon in Pommern überkommen“. Zur Einnahme Straubings (1634) durch die Kaiserlichen; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 207: „Es ist aber über die Nichteinhaltung sehr geklagt worden / dañ die Bayerische / so bald sie in die Stadt kom̃en / hatten sie diejenigē / so zuvor I. Kay. M. und der Catholischen Liga gedienet / derē bey 300. gewesen / wiederumb zu ihnen zu tretten genötiget / die andern aber also gepresset / dz sie sich meistentheils bey ihnen unterstellen müssen / alle aber ohne Unterscheid außgeplündert / auch die Weiber ihnen von den Seiten gerissen unnd genothzüchtiget worden. Die Officirer aber allesampt in Arrest genom̃en“.
Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger unter dem 3.12.1634; BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 233: „Und seind disen tag uf dem Asperg ankommen 3. Stuckh Officiers, ein Leutenant, Fendrich und Corporal, welche von dem Tubadelischen [Georg Christoph v. Taupadel; BW] Volckh, so von Schorndorff außgezogen [25.11. war Schorndorf gefallen; BW], entrunnen, dann ihnen die kaiserische den accord nit gehalten, Sie betrüglicher weiß 6. Tag umbgefüert, hernacher erst gezwungen sich underzustellen, oder sollten nidergemacht werden: Und seind alle Officier dabey gefangen genommen worden“. Das „Theatrum Europaeum“ hält zur Nichteinhaltung des Freiburger Akkords vom 11.4.1638 durch die Truppen Bernhards von Weimar fest, 3. Bd.: [S. 935] „Was massen die die Statt Freyburg im Breyßgau von den Weynmarischen am 1. diß erobert / und deßwegen mit selbiger accordirt worden / dessen ist vorgehends genugsambe Meldung geschehen. Dieweil aber bey wehrendem Außzug den beschriebenen Conditionen nicht nach / sondern dieselben übergangen / als ist selbiger Accord allerdings nicht gehalten / sondern von den Außziehenden / welche sträfflich befunden / ein theil niedergehauen worden. Als nun solches der Käys. General Feldzeugmeister [Hans Heinrich IX. Freiherr v. Reinach; BW] in Brysach erfahren / hat es ihn hefftig verdrossen / deßwegen auch ein eygenes Schreiben von dar auß sub dato 6. 16. Aprilis an Ihr. Fürstl. Gn. Hertzog Bernharden geschickt / in welchem er sich der Unbillichkeit zum höchsten beschwert / und daß solches [S. 936] wider Cavalliers Parole / groß auffgemutzet [vorgehalten; BW] / welches Hochgedachte Ihr. Fürstl. Gn. sub dato Freyburg den 10. Aprilis / folgender Gestalt beantwortet. Von Gottes Gnaden / Bernhard / Hertzog / zu Sachsen / Gülch / Cleve und Berg / Landgraff in Thüringen / Markgraff zu Meissen / Graff zu der Marck und Ravenspurg / Herr zu Ravenstein / etc. Edler / etc. deß Herrn General Zeugmeisters Schreiben auß Brysach vom 6. 16. April / haben wir zu recht empfangen / und darauß verstanden / wessen er sich / wegen deß Außzugs der Guarnison zu Freyburg und darbey Verhandlung beschwert. Nun wird der Herr Gen. FeldZeugmeister auß dem Accord / dessen Copey er hiebey zuempfangen / selbsten ersehen / daß nichts billichers / dann daß solcher in allen Puncten wäre observirt worden. Es hat aber Obrister Escher [Johann [Hans] Werner Aescher [Ascher, Escher] v. Binningen auf Umkirch u. Offenheim; BW] / als Commendant / bald anfangs solchem zuwider gehandelt / in dem er keine Fahnen accordirt / jedoch deren 4. vor dem Volck hertragen lassen. Zum andern / hat die Guarnison mit ihrer Pagagy abziehen und die Statt ungeplündert hinterlassen sollen / so seynd doch in solchem zu wider den Bürgern und in den Clöstern die Pferd abgenommen / die unberittene Reuter darauff gesetzt / und also durchgebracht worden. Wie dann drittens das Begehren / Viehe mit zunehmen / expressé von uns durchgestrichen worden / deme doch zuwider / etliche Stück herauß geführt. Vierdtens / haben alle Außgerissene / sampt den Waffen und Pferdten entweder in der Statt hinterlassen / oder gelieffert werden sollen/ so seynd solche nicht allein von dero Personen wider den Accord in die Wägen gesteckt / verkleydet / über die Mauren gelassen / und sonsten verpartirt worden / sondern es haben sich auch die Officirer und Reuter auff dero Pferd gesetzt / und solche durchbringen und entfrembden wollen / die Confusion wider unser Willen / Willen und Befehl enstanden / und neben dem Schuldigen viel Unschuldige in Schaden gebracht / und zwar unsere Officirer solches zu stillen allen Fleiß angewendet / uñ von unsern Reutern in 6. Personē niedergemacht / so hättē sie doch ehe unsere meiste Reuter niedergemacht / ls den gemeinen Pöfel behalten / und die Plünderung gäntzlich abstelle können. In solchem haben sich etliche Reuter und Officirere wieder allhero salvirt / die anjetzo frey gehen und / wañ sie es nur begehren / ohne Rantzion können verreysen / daß also uns die Handlung wider den Accord nicht / sondern den jenigen / so sich bey dem Mestier[34] befunden / und etwan nicht besser verstanden / zuzumessen: Wiewol wir die That der unserigen / als welche wider unsere expresse Ordre beschehen / gantz nicht approbieren / sondern auff die Thäter und Anfänger noch täglich inquiriren lassen. Den Rittmeister Bissinger [Hans [Johann] Friedrich Freiherr v. Bissingen; BW] belangend / haben wir von solchem keine Wissenschaft / können auch nicht glauben / daß sich solcher bey unserer Armee befinde / oder denselben zu rantzioniren jemands sich unterstehen solte. Im Fall aber der Herr General FeldtZeugmeister uns einige Nachricht vom selbigen geben / oder die jenigen / so die Rantzion gefordert / in etwas notificiren, wolten wir nicht unterlassen / die Anstellung zuverfügen / damit selbiger ohne einige Entgeltung nach Brysach gelieffert / und diejenigen / so die Rantzion gefordert / oder genommen / neben Restituirung der Geldter Exemplarisch am Leben gestrafft würden. Die Außwechselung anderer Gefangenen betreffend / hätten wir je und zu allen Zeiten nichts liebers gesehen / dann / daß in solchem der Kriegsgebrauch wäre observiret worden. Dieweiln sich aber in selbige die Politische Regierung geschlagen / und eines jeden gefangenen Leben ausser der Kriegsdienst examiniren / zur Politischen Straff ziehen / und zwey weit einander entgegen gesetzte Ding vermengen wollen: So haben wir nicht unbillich gleiche Difficultäten machen müssen / indem wir sonsten vor crudel köntē außgeschryen werden / da wir die unserigen in unbarmhertziger Gefängnuß verderben / und die Mittel solche zu entledigen so leichtlich entgehen liessen. So wir dem Herrn General FeldZeugmeister in Wiederantwort nicht bergen sollen. Datum in unserm Hauptquartier Freyburg den 10. Aprilis / Anno 1638“. Zum Teil überfielen Bauern die abziehenden Soldaten, z. B. Bad Mergentheim (1631); THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 495f.: „Die Bawren sind auch der abziehenden Besatzung / so in 300. Mañ starck gewesen / nachgesetzt / jhrer viel erlegt vnd jnen viel PagagyWägen abgenommen“.
[35] Parole: Zusicherung, Ehrenwort, Versprechen, Ankündigung; militärische Anordnung, Losungswort. Die Freilassung v. Gefangenen auf Ehrenwort, damit diese das Lösungsgeld beschaffen konnten. Die Nichteinhaltung dieses Ehrenworts konnte natürlich im Falle einer erneuten Gefangennahme üble Folgen haben.
[36] Reichstaler/Gulden: 1 Reichstaler = 1,5 Gulden; 1 Reichstaler = 18 Batzen = 72 Kreuzer = 288 Pfennige, 1 Reichstaler = 21 Schillinge (ß) = 252 Pfennige (δ); 1 fränk. Rt. = 1, 2 fl. (1632), 1 fl. = 50 Liter Bier, = 5 Paar junge Hühner, Entgelt für die Säuberung zweier Wachtlokale. Reichsgulden: 1 Reichsgulden = 60 leichte oder rheinische Kreuzer (kr.) = ⅔ Reichstaler (Rtl.) = 16 gute Groschen = 24 Mariengroschen. Zur Umrechnung v. fl. in €: Wie problematisch eine derartige Umrechnung ist, zeigt www.mhoefert.de/PDFs/30_jaehriger_Krieg.pdf, der 30.000 fl. in ca. 3 Mill. € umrechnet (!). 1 fl. dürfte maximal 50 € entsprochen haben. Nach einer anderen nicht unproblematischen Umrechung würde 1 Rt. heute etwa 27, 3 € entsprechen. Nach WILDGRUBER, Die feste Stadt Wasserburg, S. 74, entspräche 1 Rt. 60 DM, also etwa 30 €. Eine Umrechnung v. 1 fl. über den heutigen Feinsilbergehalt v. 15 g in 8 € ist ebenso problematisch; MÜLLER, Die Belagerungen, S. 450. Wenn selbst Bauernstiefel schon mit 20 fl. aufgelistet sind, würde das 540-1.000 € entsprechen. Sinnvoller wäre es, mit den Preisen für Gebrauchsgüter, Löhne etc. in den betreffenden Jahren zu verfahren, die in den einzelnen Gebieten je nach Kriegslage sehr unterschiedlich sind.
[37] Obristleutnant [schwed. överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant, tschech. podplukovník]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, v. den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Heirat, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch v. Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten u. die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren u. Soldaten bewies u. für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments u. die Anwerbung v. Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- u. Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse u. Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] u. 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen u. dänischen Armee sogar 300 fl. KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu. Dazu kam sein Anteil an der Beute, der pro 1.000 Rt. 16 Rt. 39 Albus betrug; HOFMANN, Melander, S. 156. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen u. Garnisonsdienst zwei Quartiere u. damit auch entsprechende Verpflegung u. Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285. Nach der Schlacht bei Lützen (1632) gab es für einen verletzten Obristleutnant 500 fl. Belohnung; HALLWICH, Briefe und Akten 3. Bd., S. 598. Nach GANTZER, Archivalische Quellen, S. 40, waren für einen Obristleutnant nach der Schlacht bei Jankau (1645) 500 Rt. Ranzion (Lösegeld) aufzubringen.
[38] Dukaten, Dukat: ab 1559 Reichsmünze = 4 Gulden. 1 Gulden = 15 Batzen = 60 Kreuzer = 240 Pfennige. 1 Reichstaler = 1 ½ Gulden. 1 Golddukat = 2 Taler = 48 Groschen.
[39] Trompeter: Eigener, mit 12 fl. monatlich – teilweise wurden in besetzten Städten 12 Rt. (18 fl.) herausgepresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15); Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm 16 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 461 – wie der Trommelschläger recht gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs u. bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke, Loskauf v. Gefangenen etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge. Vgl. dazu etwa Siedeler in den „Miniaturen“. Ein verletzter Trompeter erhielt nach der Schlacht bei Lützen (1632) auf Weisung Wallensteins 30 fl.; HALLWICH, Briefe und Akten 3. Bd., Nr. 1665, S. 597; Nr. 1666, S. 599.
[40] Georg v, Wardeck [Wardegg, Wardigk, Wardick] [ – ], kaiserlicher Obristleutnant.
[41] Obristwachtmeister [schwed. major, dän. oberst sergent]: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold v. 40 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] oder 50 fl. – nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 240 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460, in besetzten Städten (1626) wurden z. T. 320 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , also 600 fl. (900 R.) jährlich, was 1634 dem Monatssold eines Obristen entsprach oder dem Jahresgehalt eines bayerischen Hofrats – entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Nach der Schlacht bei Lützen (1632) gab es für einen verletzten Obristwachtmeister 200 fl. bzw. 300 fl. Belohnung; HALLWICH, Briefe und Akten 3. Bd., S. 598, 599. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen u. Befehle des Obristen u. Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten u. war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch u. im Lager, beaufsichtigte die Wach- u. Patrouillendienste u. stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- u. Standgericht. Daneben war er zum Teil auch Rittmeister, um seinen Sold aufzubessern. Nach GANTZER, Archivalische Quellen, S. 40, waren für einen Obristwachtmeister nach der Schlacht bei Jankau (1645) 300 Rt. Ranzion (Lösegeld) aufzubringen. Ein verletzter Obristwachtmeister erhielt nach der Schlacht bei Lützen (1632) auf Weisung Wallensteins 300 fl.; HALLWICH, Briefe und Akten 3. Bd., Nr. 1665, S. 597, Nr. 1666, S. 59, bzw. 200 fl.; Nr. 1668, S. 599.
[42] Jean Delaporte [de La Porte oder de la Porte] [ – ], schwedischer, kaiserlicher Obristwachtmeister.
[43] Elendshaut, Elendsleder: I. Elchhaut, die sehr geschmeidig war und für Koller verwendet wurde, und zudem im Aberglauben der Söldner als kugelfest galt. Gustav II Adolf trug in der Schlacht bei Lützen ein derartiges Koller. Vgl. CURTIUS, Albert Fridlandi Perduellionis Chaos, S. 334ff. über die Ermordung der Wallensteinschen Gefolgsleute in Eger 1634: „Terzky erreichte seinen Degen, und stellte sich in einer Ecke des zimmers zu löwenmüthiger Gegenwehr. Er schalt Gordon einen treulosen, schändlichen Kerl, der als eine feige Memme durch Wein, List und Betrug ihn und seine Freunde unterdrücke, foderte ihn und Lesley heraus, focht mit Geraldino, und Deveroux oder d’Everoux, so daß diesem sein Degen entzwey sprang, erlegte zween von den Soldaten, und verwundete einen Spanier, namens Lerda, tödtlich. Endlich mußte er doch unterliegen. Er fiel, bekam drey Dolchstiche ins Gesicht, und weil man ihm wegen seines Gollers voin Ellendshaut lange nichts anhaben konnte, und doch nicht schießen durfte, koben die Mörder den Schösel des Gollers oder Collets auf, und stachen ihn todt. Des Carve obrige Nachricht, (S. 323), womit auch Khevenhiller übereinstimmt, ist unstreitig die richtige. Loredano sagt, daß es Illo gewesen, der sich in der Ecke gewehret, zween Soldaten erleget, den Capitain Lerda, einen Spanier, tödtlich verwundet, und zehn Wunden empfangen habe; hingegen Terzky habe seinen Degen nicht erreichen, und wegen seines dicken Collets von Ellendshaut nicht verwundet werden können, sondern sey durch die Menge der Soldaten zu Boden geworfen worden, allwo er drey Dolchenstiche in das Gesicht, und einen in den Unterleib bekommen habe. Man sieht sogleich, daß der Correspondent des Loredano falsch informiert gewesen, und daß hier Illo mit Kinsky verwechselt worden ist. Graf Galeazzo Gualdo Priorato erzählet eben dieses, fast mit des Loredano Worten, in seiner Historia della Vita d’Alberto Valstain, Duca di Fridland; fol. 61“. II. Sie wurde auch als teueres Hilfsmittel (meist aber Hirsch- oder Rehleder) Kranken zum Schutz gegen das Durchliegen untergelegt.
[44] Botenmeister: Beamter, der den Gerichtsboten vorsteht.
[45] Viertelmeister: für ein Stadtviertel zuständige Person, die u. a. den Wachdienst, die Bürgerwehr u. den Brandschutz organisierte.
[46] Obligation: Schuldverschreibung.
[47] Dragoner [schwed. dragon, dän. dragoon, frz. dragon, tschech. dragoun]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. So sprechen auch Zeitgenossen in der Regel v. Reitern u. Dragonern. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen u. zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd u. eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten als Musketiere in den Kampf geschickt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung u. Deckung v. Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- u. Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Ein verletzter gemeiner Reiter erhielt nach der Schlacht bei Lützen (1632) auf Weisung Wallensteins 30 fl.; HALLWICH, Briefe und Akten 3. Bd., Nr. 1665, S. 596, 597; Nr. 1666, S. 599. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 fl. 55 kr. in Rechnung. Ein schwedisches Dragonerregiment soll sogar zu einem Drittel aus Zigeunern bestanden haben. BEAUFORT-SPONTIN; Harnisch, S. 83ff.; BRNADIC, Imperial Armies, S. 24ff. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. auch http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[48] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie u. seiner ganzen Habe in des Kaisers u. des Reichs besonderen Schutz u. Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler u. die Wappen der kaiserlichen Königreiche u. Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade u. Strafe. Im DK militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen u. Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste – je nach Größe einer Stadt konnte sich das auf 200 Rt. belaufen – , u. ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 v. Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Abt Veit Höser [1577-1634] von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Raub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Vgl. auch LOPER, Laniena, S. 8, über die Kaiserlichen 1630 in Pasewalk: „Die Fändriche vnd Capitäin / in welches Hauß sie kamen / sagten Salva Guardy zu / wo Geldt da war. Hatte ein Haußwirt oder Haußwirtin / einen Knecht oder Magdt / Sohn oder Tochter / vnter 9. Schlössern etwas gehabt / sie hetten auff ein solch tröstlich wort / alles herfür gegeben / Aber wann sie alles dar gelanget / war die Salva Guardij im letzten vnnd kahmen nicht 7. sondern wol 10. andere noch ergere vnsaubere Geister / die zerschlugen alles im Hause / da muste keine Schüssel / kein Topff / kein Hembde / Summa kein Feßerlein bleiben / vnd worden einem jeden die Schuh vnd Strümpffe außgezogen / die Hüte / Hauben vnd Mützen vom Häupte / die Kleider vom Leibe gerissen. Ging man für die Thürschnelle / lag baldt hie / baldt da / ein guter bekandter / mit zehen vnd mehr Wunden beschediget / Ja wol gantz erschlagen: Warff man jhnen ein Mäntelchen zu / ard es jhnen bald genommen: Sprach man jhnen zu / muste man neben jhnen gleich so viel haben. War es schon ein Priester / der jhnen für kam / vnd hielte jhnen Gottes Gerichte für / vnnd bath sie sie möchten Christlich handeln / Ward es alles mit hohn vnd Lachen auffgenommen / vnd er muste die schärffe schmecken / vnd diese wort hören: Waß sollten wir Christen seyn ? Wir sind lebendige Teuffel / vnd auch deine Teuffel. Ja sie haben einen krancken Prediger / auß dem Siechbette gehoben / jhme Hände vñ Füsse gebunden / jhn Torquirt vnd gemartert / er solte anzeigen / wo er Geldt hette / Gab er etlichen / waß vorhanden / thaten andere mit jhm eben also / Wann die ersten weg wahren / vnd wolten jhn endtlich gar verbrennen“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Überlinger Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.« Teilweise „kauften“ sich begüterte Bürger Offiziere als Salvaguardia, um sich gegen Übergriffe zu schützen; SUTORIUS, Die Geschichte von Löwenburg. 1. Teil, S. 266. Teilweise wurde nur ein einzelner Salvagardist einquartiert, teilweise aber ging die Zahl je nach Kriegs- u. Ortslage erheblich in die Höhe. 1635 hielt Heinrich Graf Schlick 100 Mann zum Schutz seiner Herrschaft Plan für notwendig; SENFT, Geschichte, S. 124.
[49] Kotteritz, heute Ortsteil von Nobitz [LK Altenburger Land].
[50] Penig [Kr. Rochlitz]; HHSD VIII, S. 274.
[51] Silbergewölbe: Gewölbe zur Aufnahme aller Silbergefäße, des Silberschirrs etc.
[52] DÖRING, Der Thüringer Chronik, S. 747ff.
[53] Chemnitz; HHSD VIII, S. 43ff.
[54] Kriegsgräuel, Kriegsverbrechen: Kriegsgräuel waren die Begleiterscheinung dieses Krieges v. Anfang an. Der Jesuit, Hofbeichtvater u. Begleiter Maximilians I. v. Bayern, Jeremias Drexel, auf dessen böhmischen Feldzug (1620), zur Eroberung v. Pisek am 30.9.1620; PÖRNBACHER, Barock, S. 325f.: „Heute um die dritte Stunde des Nachmittags ist Biska gleich beim ersten Eindringen in die Stadt erobert worden. Alle, die drinnen waren, hat man zusammengehauen und umgebracht. Besonders die Soldaten des Bucquoi haben niemand geschont, kein Geschlecht noch Alter, auch das Kind, das im Bett saß, wurde mit einem Gewehrschuß hingestreckt. Ein gar erbärmlicher Anblick war das, wohin die Einwohner oder die Besatzungssoldaten auch flohen, sie fielen in die Hände der Unseren und wurden getötet oder gefangen. Der Anführer wurde in der Stadt in tausend Stücke zerhauen. Einer Schwangeren, die im Schrecken gebar, wurde der Kopf gespalten, das Kind an der Wand zerschmettert. Man sagt, Bucquoi habe sein Schwert und den Regimentsstab zerbrochen, als er dem Gemetzel Einhalt bieten wollte, aber die Raserei der Soldaten war stärker. Mehrere stürzten sich ins Wasser, um wenigstens so zu entkommen, aber auch dort trafen sie die Kugeln und so starben sie fast einen doppelten Tod. Man sagt, es seien zwölfhundert Schützen in dieser Stadt gewesen, die schon an sich, und auch durch ihre Lage aufs beste befestigt war. Aber nicht einmal einen ganzen Tag hat sie diesem doppelten Heer, dem unsern und dem des [Charles Bonaventure de; BW] Bucquoi, widerstehen können. An diesem Abend liefen von den Böhmen 130 Soldaten ins Lager unseres Fürsten über. Überall herrscht unter unseren Feinden Furcht, Schrecken und großes Zittern, und das ist kein Wunder: schon kennt man den bayerischen Löwen“. HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 163f., Anm. 2: „Den 17. November 1621 Abends fielen sieben Cornet Reuter, unter Commando des Bayerischen General-Feld-Wachtmeisters Grafen von Anholt [Johann Jakob v. Anholt; BW] Commando in den [kurpfälzischen BW] Flecken Beerfelden, plünderten, ohnerachtet ihrer Verpflegung, denselben aus, nahmen 21 Pferde, und tractierten die Leute unmenschlich, daß sie, um ihr Leben zu retten, sich in die Wälder flüchteten. Folgenden Tags wurde durch den continuirenden Nach- und Rückzug von etlichen tausend Mann von der Bergstraße gegen Moßbach [Mosbach; BW] in dem Amt Freyenstein [Freienstein; BW] vollends alles aufgerieben, auch die Kirche ihres Kelchs und Ornats beraubet, der Pfarrer [Heinrich Lambinus; BW] erbärmlich geschlagen, und mit Stricken dermaßen geknebelt [=> geraitelt; BW], daß ihm Gesicht und Gehör vergangen, das Blut zu den Augen herausgedrungen, und er in wenig Tagen sterben müssen. Sie nannten ihn anders nicht, als einen Lutherischen Schelmen und wollten ihn mit Bedrohung der Castration zwingen, daß er den Kirchen-Gesang: »Erhalt uns, Herr, bey deinem Wort usw.« verschweeren sollte. Sie preßten ihm auch durch große Marter 600 fl. aus“. Hans Sonnenbächer, Schultheiß, in seiner Zeugenaussage; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 206: „Mansfeldische Reiter, uf 30 stark, seien bei ihnen durchgestreift. Philipp Stumpf sei uf Schultern gehauen worden, denen sie als ein alten eisgrauen Mann gestöckt und gepleckt, ins Dorf genommen, mit Füßen ufgehängt, mit Lunten gebrennet, auch salvo honore [= mit Verlaub zu sagen (Entschuldigungsformel)] in Mund Urinam reddiert [= uriniert], endlich herab ufs Genick sehr übel fallen und schlagen lassen“. Der Pfarrer von Mönchsdeggingen, Christian Spradtler, am 4.1.1634 über die am 13.12.1633 erfolgte Plünderung u. seine Marter; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 51f.: „und einer unter ihnen, der sich des Ochsenwürthen, würthen von Nereßheim, welchen man vor diesem verbrand, Sohn genennet, sich öffentlich vernemen lassen, habe sich dem leibigen Satan ergeben ewiglichen. Alsobalden die anderen dreyen seine Spießgesellen gerufen, deren sich dann ein jeder mit seinen Instrumenten baldt gefaßt gemacht. Der erste mit einem hültzern reiteltopff, mich damit zu reiteln, der ander mit einem langen Strickh, mich damit zu binden, der dritte mit einem Schraufzeig mich damit zu klueben, Der vierte mit einem großen erdenen Topff darinnen etliche maß wasser, so sie den schwedischen trunckh nennen, gema(h)nt, mir damit den garauß zu machen“. Hans Hoxer in seiner Zeugenaussage; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 213: „Ewald Weißen Frauen hätten sie die Nasen abgehauen. Ihm, Zeugen selbst, ein Strang um den Kopf gelegt und geknebelt, daß er ihnen etwas an Geld, so er in einem Säckel im Garten gescharret gehabt, geben, womit sie aber nicht content [= zufrieden] gewesen, sondern fürbaß [= weiter] einen Strang an beiden Armen gemacht, das Seil hinterrücks über ein Apfelbaumen Äste geworfen, schwebend ufgezogen, auch eine gut Weil hängen und sich bedencken lassen. Zeug aber [durch]gehalten und ferner nicht geschnellt [= hochgezogen worden]. Sonsten hätten sie in Gewölbe, darinnen er sein und anderer Leut Sachen verwahret gehabt, ufgebrochen und alles genommen, dabei zu verstehen geben, das hätte man unserm gnädigen Fürsten und Herrn [dem Landgrafen] zu danken. Vom Schänden wäre viel gehört worden, dann mit seines Nachbarn Barthel Schelches Eheweib hätten sie Schande geübt und doruf ins Wasser geworfen, welche kürzlich hernach, vermutlich aus Schrecken, gestorben“. Heinrich Clodius, Schulmeister, in seiner Zeugenaussage; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 215: „Die Weimarischen hätten ihn, Zeugen selbst, in die Scheuer geführt, geknebelt, die Hände uf den Rücken gebunden, mit brennenden Lunten Pulver in die Hosen geblasen, auch deromaßen mit ihme übel gehaust, daß er den Mund noch nicht recht öffnen könne. Sie haben Jakob Schäfern mit dem Hals ufgehängt und ein Weil hängenlassen, bis er ihnen das Geld zu geben verwilliget. Niklas Glappacher hätten sie ein Kordel um die Pudenda [= Geschlechtsteile] gemacht, so lange zugezogen, bis er ihnen ufs 60 Gulden geben. Matthes Hammans Weib, samt andern viel mehr, Daumen ufgeschraubt um willen, Geld zu geben und zu verraten“. Pfarrer Heinel v. Waldkirchen (1632), zit. nach www.krumhermersdorf.de/literatur/urkunden: „Weil man etliche Soldaten unten im Dorfe abgesetzet und [ihnen] die Pferde genommen [hat] welches nicht nur hiesige Leute, sondern auch benachbarte verübet, [haben] General Holcks Völker [Soldaten] auf ihres Generals Befehl das Dorf angestecket [angezündet]; niedergehaun, was sie angetroffen, also daß sie etlichen die Köpfe in einem Hieb abgehauen [haben] und der Kopf den Berg [hin]abgelaufen, das Corpus [Körper] aber liegengeblieben [ist], welches jämmerlich zu sehen gewesen. Und sonst übel verfahren, wie die Rudera [Spuren] noch ausweisen „. Der Chronist u. Bürgermeister Leopold aus Marktredwitz; BRAUN, Marktredwitz, S. 23f.: „Zu dieser Zeit ging Jammer und Not an in unserem Lande und hat gewähret bis auf das 1637. Jahr; do man dann bald nichts anderes hörte als Rauben, Stehlen, Morden, Sengen und Brennen. Die armen Leut[e] wurden niedergehauen, gestochen, geschossen, auch gereitelt. Vielen [wurden] die Augen ausgestochen [und] Arm[e] und Bein[e] entzweigeschlagen. Ohren und Nasen, auch männliche Glieder und säugende Brüste wurden ab- und ausgeschnitten. Etliche [wurden] von ferne beim Feuer gebraten, (teils) im Rauchschlot aufgehenkt und Feuer unter sie geschüret. Etliche [sind] in die Backöfen gestoßen, Stroh vorgemacht und angezündet [worden]. Kein und Schwefel [wurde ihnen] unter die Nägel gesteckt und angezündet. Die Daumen [wurden] geschraubet, spitzige Knebel ins Maul gestecket, [so] daß das Blut haufenweiß heraus geloffen [ist]. Hernach(er) [ist] der ganze Leib durch den Mund mit Urin und Mistwasser gefüllet [worden], die Fußsohlen [wurden] aufgeschnitten, hernach Salz hineingestreuet, Riemen aus den Leibern geschnitten und vielen die Rippen in dem Leib entzwei geschlagen. In Summa, die große Pein und vorhin unerhörter Marter – davon auch der Teufel in der Höll[e] Mitwissenschaft haben mochte – so sie den Menschen in vielen Wegen (an)getan, bis sie gestorben oder verschmachtet oder preßhaft worden, ist nicht zu beschreiben. Da hat manches fromme Herz in solcher Marter und Pein bekennen, Hab und Gut, Weib und Kind, auch wohl seines Herrn oder Nächsten Sachen, die lange verwahret gewesen, verraten müssen. Da wurde weder alt noch jung, edel und unedel, auch der Schwangern und Sechswöchnerin[en] mit Schänden nicht verschonet. Und welches ja ein Greuel anzuhören: achtjährige Mägdlein sowohl, [als] auch 60 bis 80jährige Weibspersonen [sind] zu Tode gemartert, hernach ausgezogen, in die Teich geworfen oder auf der Straße liegen [ge]lassen [worden]. Zuletzt durft[e] sich kein Mensch mehr in Wäldern betreten lassen, denn da war auch niemand mehr sich, [ganz] gleich [ob es] im Morast oder in gebirgigen Steinklüften war, denn da hatten sie Hund[e], welche auf die Menschen abgerichtet [waren, so] daß also kein Mensch in Steinklüften bleiben konnte. Ach, da sind viel[e] Leut[e] in den Wäldern hin und wieder erschossen und niedergehauen worden; auch unbegraben liegen [ge]blieben“. THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 278f., über die Lage in Schlesien nach der verlorenen Schlacht bei Liegnitz am 13.5.1634, in der die kursächsische Armee unter Hans Georg v. Arnim die kaiserliche unter Johann v. Götz u. Rudolf Graf Colloredo schlug: „Die Kayserische nach deme sie bey der Lignitz geschlagen / haben sie in Schlesien besonders zwischen Lignitz und Glatz gar übel gehauset / sonderlich dieweil sie zumahl kein Oberhaupt gehabt / alles was sie gekönt / außgeplündert / und die Inwohner allen Orten wegen grosser angelegter Marter und Peinigung verjagt / auch auß den Wälden / dahin sie sich umb sicherheit willen begeben / gleich wie das Wild auff dem Felde gehetzet / das Frauenvolck wie ein Heerd Vieh zusammen in ihr quartier getrieben / und nackend und bloß mit ihnen zu tanzen / und sonsten zu gehorchen gedrungen: über das dz arme Volck beym Feuer und in Backöfen gebraten / die Augen außgestoßen / Riemen auß den Rücken lebendig geschnitten / Arm und Beyn / Ohren und Nasen / die männliche Glieder und säugende Brüste abgeschnitten / oder darmit empor gehoben / mit Spännern und Hämmern zerklopfft / angeschnürt / umb geführt / Kühn und Schwefel unter die Nägel und in die heimliche Ort gesteckt / angezündt / und damit biß zum Hertzen hinauff gebrent und also verbrent: mit Pistolstöcken die Daumen geschraubt / mit den Bärten und Haren auff den Steinen herumb geschleppt / zerbrochene spitzige Stecken in Hals gesteckt / biß das Blut hauffenweise herauß gelauffen / den Mund unnd Bauch mit Mistpfitzen / Urin / und anderer Unsauberkeit angefüllt / in die Brunnen geworffen / von Dachrinnen gewipffet / die Fußsohlen auffgeschnitten und Salz drein gestreuet / Arm / Bein und Rippen im Leib entzwey geschlagen und zertretten / Hände / Nasen und Ohren abgeschnitten / auffgehenckt / und Feuer unter die Füsse gemacht / und darmit weder Alter noch Jugend / weder Mann noch Weib / weder Edel noch Unedel / weder Schwangern noch Sechswöcherin / noch keines anderen Unterschiedes verschonet / den Eltern die Kinder auß den Armen gerissen / und in stücken zerhauen /zerrissen oder wider die Wände geschmissen / die Augen den armen Leuten auß dem Kopff gerättelt / wie sie reden / und unsäglichen Marter / Schmertzen und Pein angethan / als nicht alles zubeschreiben / wie die zu Goldberg / Reichenbach / und an anderen Orthen und Stätten / Flecken / und Dörffern erfahren: sonderlich zu Reichenbach / welche doch allezeit den Keyserischen / wie billich / miltiglich contribuiret / und alle mögliche Hülff und Vorschub gethan / welchen auch die Bürgermeister auffgewartet / ihnen entgegen gangen / und mit Glimpff der Statt bestes reden wollten / aber nicht gehört / sondern nur die Gewaltthätlichkeiten mit Morden / Schänden / Plündern in Kirchen und Häusern / auch biß für und auff den Altaren und Gotteshäusern verübet / wie darvon in Truck außgelassene offene Schrifften und Klagten bezeugen“. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 237, Bericht der Amberger Regierung vom 19.3.1646: „Wie dan auch dergleichen unmenschlich procedur den 13. diss auch vorgangen, indeme Georg Schmid, untertan zu Kemnath, welcher mit 5 kleinen kindern beladen von Hirschau nacher hauss und futter gehen wollen, ist er von 9 reuttern erdappt, in das wirtshaus geführt und von ihm begehrt worden, speckh, butter und früchte zu weisen, weiln er aber nichts gewußt, haben sie ihn mit prügeln, eisernen stenglein, schrodhacken und säbeln anfangs uf die schienbein, daß dieselbige ganz zerschmettert, so lange geschlagen, bis die spreissel davon gefallen, hernach ins creuz, in die rechte seiten, über den rückhen und lenden mit einer schrothacken also getroffen, das er etlichsmal zu boden gefallen. Andern morgen früe vortags haben sie ihn mit eisernen stänglein abermahlen jemerlich geschlagen, den urin und koth in einen hafen gelassen, under einender gerührt und ainer, den sie den türkhen genannt, nachdem die andern ihne uf die arm gestanden, das maul mit einem eisernen stänglein aufgespreizt und diesen unflath also unbarmherzig hineingegossen und abwärts im hals gestrichen. Nach diesem allen haben sie ihn wieder ufs geführt und alss er inen uf starkes zusprechen nicht anzeigen khönnen, zu boden geschlagen, mit füssen getretten, gestoßen und mit sporn gestochen und alss er mit weiters laufen müssen, hat ine der türk mit einem prügel über den Arm, rückhen, lenden, füß und fußsohlen unaufhörlich geschlagen, mit ins holz geführt, einen strickh an halss gelegt und an einen paumb gehängt, doch daß er die erden mit den zehen berühren khönnen, bis ihn endlich der zehnte reutter, so bei diesen gewest, abgehauet, und nach hauss zu gehen haissen“. Vgl. die Rechtfertigung der Kriegsgräuel bei dem Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich [Gustav Horn gewidmet], dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kan nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, Discurs, S. 6, 19. Vgl. NEITZEL; HORATH, Kriegsgreuel; KAISER, „Ärger als der Türck“. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Je länger der Krieg dauerte, um so ärger wurde es. Eine Beschwerde der anhaltischen Fürsten vom 22. Januar 1639 an den Kaiser schildert die Zustände im Lande wie folgt: ‚Die meisten Völker haben sich von der Armee abgetan und unser Fürstentum durch und durch gestreift, Dörfer und Städte, derunter Jeßnitz und Raguhn, ausgeplündert, Adlige und andere Standespersonen ermordet und verwundet, Dörfer in Brand gesteckt, teils ohne Not niedergerissen, Bauernkinder geschlachtet, den Weibern die Brüste abgeschnitten und gegessen, dazu das Land dermaßen verderbt, daß fast niemand sich auf dem Lande aufhalten und das Feld bestellen, noch die Reichsanlage abführen kann“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 152f.: „In Ruppertsgrün [bei Elsterberg] trennten sie [die Schweden 1640; BW] dem 83jährigen Pfarrer mit glühenden Eisen Ellenbogen, Kniescheiben, Fußzehen ab und marterten ihn zu Tode. Seiner Haushälterin gaben sie Mistjauche zu trinken und zerschlugen ihr mit Pistolen das Gesicht. Anderen Dorfbewohnern banden sie die Köpfe unter den Beinen zusammen und hängten sie verkehrt herum auf. Dann schlugen sie auf diese ein oder legten Feuer unter die Unglücklichen. Einen Bauern ließ man im Backofen ersticken, einem anderen schnitt man die Ohren auf, und gab sie ihm kleingehackt zu essen“. http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
„Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ „. VOLLBRECHT, Dreißigjähriger Krieg, S. 57f.: „So zündeten die schwedischen Soldaten am 5. Mai [1636; BW] die Glandorfer Glandorf [LK Osnabrück; BW] Kirche und das ganze Dorf an. Das soll eine Strafaktion gewesen sein, weil einige Zeit vorher Glandorfer Bürger bei der Verteidigung ihres Ortes einige schwedische Soldaten getötet hatten. Hierbei kam es auch zu Greueltaten gegenüber den Wehrlosen. Es wird berichtet, dass die schwedischen Soldaten von den drei Töchtern des Hofes Schultewerth eine kreuzigten und eine andere über dem Herdfeuer erstickten“. Während des Dreißigjährigen Krieges massakrierten schwedische Truppen am 18.6.1633 einen Großteil der männlichen Bevölkerung v. Kirchhofen. Die Opfer wurden bei lebendigem Leib in einer Weinpresse zu Tode gequetscht. Insgesamt wurden dabei rund 300 Bauern aus Kirchhofen, Ehrenstetten u. Pfaffenweiler als angebliche Rebellen niedergemetzelt. Vgl. auch FURTENBACH, Ober-Ländische Jammer- Und Straff-Chronic, S. 67ff. über die Einnahme Memmingens durch die Kaiserlichen (1633). „Bis ins Jahr 1636 war Pruntrut von den in der Umgebung lagernden Kaiserlichen blockiert. Die Mißhandlungen der Landleute draussen in den Dörfern bis ins Delsbergertal durch die Truppen blieben an der Tagesordnung. So wurde in Courchavon wie zwei Jahre vorher in Fontenais der Schmied, ein armer alter Mann am Strohfeuer zu Tode gesengt. In Bassecourt liess man den Sohn einer guten Familie, absichtlich zu diesem Zwecke eingesperrt, verhungern. Ein anderer musste in Vermes angesichts eines mit Speisen wohlbesetzten Tisches den gleichen Tod sterben; dessen Vater, in einem nahen Speicher eingeschlossen, musste ebenfalls verhungern. Einem armen Kinde, das einen harmlosen Brief von Prunstrut nach Delsberg tragen sollte, ließ der Obristleutnant Mora ein Ohr abhauen“. => Kriegsverbrechen in den „Materialien“.
[55] Kontribution: Kriegssteuern, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) u. Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), u. der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer u. Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Zudem wurde zumeist unterschieden zwischen einer Sommer- u. einer doppelt so hohen Winterkontribution. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare u. Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister u. Advokat Johann Georg Maul [? -nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung v. Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“. In den bei Angriffen u. Belagerungen ohnehin gefährdeten Vorstädten waren die Kontributionsleistungen geringer. Allerdings bestand hier auch immer die Gefahr, dass die Vorstädte entweder vom Feind abgebrannt oder seitens der Stadtkommandanten abgerissen oder abgetragen wurden, um dem Feind keine Verstecke zu bieten u. um ein freies Schussfeld zu haben.
[56] FRITZSCHE, Stadt Altenburg, S. 27f.
[57] SCHMIDT-BRÜCKEN; RICHTER, Der Erzgebirgschronist Christian Lehmann.
[58] „Hunger- und Haberland“: Der Erzgebirgschronist u.Pfarrer Christian Lehmann [11.11.1611-11.12.1688] berichtet; SCHMIDT-BRÜCKEN; RICHTER, Der Erzgebirgschronist Christian Lehmann, S. 133: „Spottweise nennen dieses Gebirge die böhmischen Papisten und Mammelucken das Hunger- und Haberland, den beständigen Exulanten zum Schimpf, die sich meist bei der böhmischen Verfolgung von 1624 bis 50 in dieses Gebirge retterirt (= gerettet) und niedergelassen haben, teils sind (sie) wider hineingelaufen nach den Ägyptischen Fleischtöpfen, das davon ein Sprichwort entstanden: So lange ein Teil Exulanten in Beckers Psalter singen und was zuzubüßen haben, sind sie gute Lutheraner, wenn sie aber müssen in dem Habermann beten und schmal leben, da liefen sie wieder nach dem böhmischen Mehl und Knödlein“.
[59] Reitzenhain; heute Ortsteil von Marienberg [Erzgebirgskreis/Sachsen].
[60] General: Zumeist als Oberbegriff für alle Generalsränge, z. T. auch nur für Befehlshaber verwendet, wenn eine genauere Zuordnung des Rangs dem Zeitzeugen nicht möglich war oder um in den schriftlichen Zeugnissen Papier zu sparen. Darunter fielen in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, „General(feld)wachtmeister“ („Generalmajor“ bei den Schweden). Etwa 20 % der bayerischen Generäle hatten sich „von der Pike auf“ hoch dienen müssen, während die Beförderung in der schwedischen Armee je nach Verdienst wesentlich schneller erfolgte. Sowohl in der kaiserlichen als auch in der kurbayerischen Armee spielten Herkunft, Gönner u. verwandtschaftliche Beziehungen („Freundschaft“) eine entscheidende Rolle bei der Karriere. Bereits Anfang 1628 hatte Maximilian I. festgestellt: „An der fromen khaisers gueten intention ist zwar nit zu zweiflen; aber er ist seiner ministrorum bevorab denen, die daß kriegswesen dirigirn und füehren, so wenig mechtig alß dieselbige ihrer soldatesca; die experienz hat bißher gewisen, daß die generales des khaisers und die soldaten der generalen ordinanzen nur so weit in acht nemmen, alß es ihnen gelegen und gefellig. Daher alle ietzige confusiones.“ Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 218, fol. 63: Memorial für Richels Sendung nach Kurmainz, Januar/Februar 1628.
[61] Johann Georg Freiherr v. Beck zu Beffort [ca. 1625-20.2.1677]. 1635 erhielt Johann Freiherr v. Beck [1588-21.8.1648 Arras] die Burg Ringsheim, die sein Sohn Johann Georg Freiherr v. Beck 1656 wieder verkaufte. Burg Ringsheim, auch Schloss Ringsheim genannt, ist eine ehemalige Wasserburg östlich des Euskirchener Stadtteils Flamersheim (Ringsheimer Weg), LK Euskirchen.
[62] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung u. zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage v. Belagerungs- u. Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen u. dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen u. schlecht bezahlt wurden. Nach DILICH, Krieges-Schule, S. 42, hatte der Rumormeister „Huren und Buben“ zu dieser Arbeit zu zwingen. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“ war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Anlässlich der Niederschlagung des Bauernaufaufstandes in Oberösterreich 1632 heisst es; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 768: Die Aufständischen seien „theils mit einem schändlichen Todt hingerichtet / theils an den Schantzen vnnd Gräben zu Wien zu arbeiten verordnet“ worden, was natürlich bei Feindeinwirkung tödlich war. Bürger u. Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten zwangsverpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese körperliche Schwerarbeit als ehrenrührig u. entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser harten Arbeit eingesetzt, sogar ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale, S. 64f. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann v. Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) u. Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig u. sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255). Bei den Schweden wurden bevorzugt Finnen zu diesen schweren Arbeiten herangezogen. Aus Iglau wird unter 1647 berichtet, wie der schwedische Kommandant Österling die nur noch 299 (v. ehemals 13.000) Einwohner fassende Stadt während der Belagerung durch die Kaiserlichen zur Schanzarbeit trieb; STERLY, Drangsale, S. 64f.: „In das kaiserliche Lager langte immer mehr und mehr schweres Geschütz an; als dieses der Kommandant erfuhr; ließ er er voll Grimm die Einwohner wie das mit aller Gewalt auf die Schanzarbeit treiben, und erließ das strengste Verboth, daß außer dieser Arbeit sich keine Manns- noch Weibsperson sehen lasse. Was war dieses für ein Trübsal unter den armen Bürgern ! dieselben hatten ihren geringen Vorrath an den nothwendigsten Lebensmitteln bereits aufgezehrt, und konnten sich bei dem bestehenden strengsten Verbothe, nicht auszugehen, keine andere beischaffen; vom Hunger und Durst gequält, und daher ganz erschöpft, mussten sie sich dennoch den schwersten Arbeiten unterziehen. Der Kommandant war taub gegen alles Bitten und Flehen; verlangten einige die Erlaubniß, sich aus der Stadt zu entfernen, so ließ er sie in den Zwinger einschließen, ihnen des Tags ein bischen Brot und ein wenig Wasser reichen, dafür aber unter Schlägen zur Arbeit anhalten. Als der Kommandant die Deserzion zweier seiner Leute am vorhergehenden Tage erfuhr, und besorgte, daß Mehrere diesem Beispiele folgen dürften, so ließ er den Arbeitenden Fußeisen anlegen“. Augsburg 1632; STETTEN, Geschichte 2. Bd., S. 211: „Den 14. Septembris ließ der Gouverneur Oxenstirn [Bengt Bengtson Freiherr v. Oxenstierna; BW] etliche Bischöfliche, Capitlische und Fuggerische Beamte und Vögte, so ihre Unterthanen bey der Schantz-Arbeit zu erscheinen nicht angehalten hatten, zur Straffe durch den Profosen etliche mal um das höltzerne Roß oder Esel herumführen“. Fehlte es auf Grund von grassierender Pest an zwangsverpflichteten Bürgern, mussten auch Soldatenfrauen Schanzarbeiten leisten. Zur Schanze vgl. auch STUHR, Die Schanze. Die Arbeiten leitete der Schanzmeister, meist ein erfahrener Handwerksmeister, für das Anlegen v. Feldbefestigungen verantwortlich. Er unterstand dem Hauptmann der Artillerie. Unter seiner Leitung legten die Schanzknechte, Schaufelbauern, Trossleute oder dazu gezwungene Bürger Notbollwerke, Bastionen, Schanzkörbe, Palisadenzäune an.
[63] Meißen; HHSD VIII, S. 223ff.
[64] Marienberg; HHSD VIII, S. 215f.
[65] Annaberg; HHSD VIII, S. 5ff.
[66] Fass Bier: äußerst unterschiedliche Maßeinheit, z. B. Lübeck: 149.02 Liter, Österreich: 226.45 Liter, Böhmen: 244.48 Liter, Sachsen: 280.95 Liter, Freiburg/Br.: 390.78 Liter, Sachsen: 393 Liter; Gera: 398.076 Liter; Einbeck: 409.2 Liter, Duderstadt: 422.07 Liter, Wolfenbüttel: 433.73 Liter, Braunschweig: 434.88 Liter, Dresden: 520.12 Liter, München: 1710.5 Liter (?). Angaben nach SCHLAGBAUER, http://www.web-schlagbauer.de/Main/Gewichte/Liter.php?64_38_.
[67] Hieronymus [Geronimo] Graf v. Colloredo-Waldsee [um 1570-16.7.1638 bei St. Omer], kaiserlicher Feldmarschallleutnant.
[68] Eimer: altes Flüssigkeitsmaß = 70, 9347 Liter (Erfurt), Weineimer 75, 85 Liter (Leipzig), Weineimer = 32, 725 Liter (Meiningen), Biereimer 86, 89 Liter, 1 Eimer = 79, 73 Liter (Schmalkalden), 60, 68 Liter (Erzgebirge), 69 Liter (Nürnberg), ca. 76 Liter (Olmütz), 1 Eimer = 3 Hosen = 72 Kannen = 144 Nösel = 67,3632 Liter (Sachsen), 1 Eimer (Überlingen) = 32 Maß = 38, 528 Liter, 1 Eimer (Wasserburg) = 64, 20 Liter, Weineimer (Wien) = 56,589 Liter.
[69] LEHMANN, Kriegschronik, S. 79f. Lehmann datiert nach dem alten Stil.
[70] Regimentssekretär (Regimentsschreiber): Der auch wegen des Analphabetismus hoher Offiziere unentbehrliche u. für den gesamten Schriftverkehr zuständige Regimentssekretär erhielt 20-25 fl. monatlich. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie jedoch nur 6 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Banérs Verpflegungsordnung vom 4.10.1634 erhielt bei der Kavallerie ein Regimentssekretär 3 ½ Rt. zehntätige Lehnung; BLÖTHNER, Der Dreißigjährige Krieg, Östlicher Teil, S. 129f. Ein Regimentssekretär bezog 1648, im Rang einem Feldkaplan gleich, monatlich 20 fl. Sold, dazu täglich 3 Portionen Brot zu 1 1/2 Pfd., 4 1/2 Pfd. Fleisch, 4 1/2 Maß Bier, 20 Pfd. Futter für 2 Pferde; KÖNNECKE, Quellen II, S. 365.
[71] Tobias Garai [ – ], kaiserlicher Quartiermeister.
[72] Obristwachtmeisters. Die restlichen Kompanien spielten die übrig gebliebenen Quartiere unter sich aus. Das führte bei engen Quartieren teils zur Überbelegung bei den einzelnen „Wirten“, teils zum Kampieren unter freiem Himmel auf dem Markt, was zu Unruhen führen konnte. Dem Quartiermeister, der je nach Truppengattung im Stab zwischen 40 u. 60 fl. Monatssold erhielt – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. 80 Rt. monatlich erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15) – , war die Kriegskasse anvertraut. Dazu kamen allerdings erhebliche Nebeneinkünfte der meist korrupten Quartiermeister, die dieser mit dem Obristquartiermeister teilte. Von 1.000 Rt. Beute u. Ranzionsgeldern standen ihm 26 Rt. 51 Alb. 3 Heller zu. Die Quartiermeister operierten sehr oft mit gefälschten Listen der einzuquartierenden Soldaten, um die Differenzbeträge in die eigenen Taschen zu stecken. Der Regimentsquartiermeister Bartelme Vogel schrieb am 4.7.1648 aus Landshut an den Abt der Benediktinerabtei Prüfening, Placidus Bacheder; SOLMS-LAUBACH; MATTHAEI, Wetterfelder Chronik, S. 67, Anm. 1: „weil ihn der Abt nicht so viel gewürdigt, daß er ihm sein jüngstes Schreiben mit einem einzigen Wort beantwortet noch viel weniger einen einzigen Heller oder dergleichen zur Zehrung geschickt hatte, ‚da doch’, fährt der Schreiber fort, ‚alle meine Kammeraten von ihren Ortern zu 2 : 3 : 4 : Im die 500 Rthr. neben ihrer Zehrung Schon auf rechnung hieher bekommen haben vnd darf Sich der Herr (nämlich Abt) gar nicht einbilten, das er So sehr werde aufgehen, oder aber ich Seinetwegen alhier mein eigenes Gelt verzehren will, Stellt sich der Herr (Abt) mit diessem Botten nicht ein, So Soll er versichert Sein, daß nicht allein sein Gloster vnd Dörffer, Sondern alles da herumb ligente Getreit Am lengsten soll gestanden haben, den alhier vber 400 Pfert vorhanten, die auff Anders nichts warten, alls das Sie die vngehorsamen darunter der herr der furnehmsten einer ist mit feuer vnd Schwert Strafen Sollen, welches ich dem Herrn mit wenigen zur Nachricht vermelten vnd vor Schaden gewarnt haben will, hab Jüngstens für meinen herrn Obristen eines hantpferdes vnd für mich eines guten Glöpers (Kleppers, Gauls) gedacht, aber derowegen kein Antwort bekom, allem vermerckhen nach mus der herr nicht wissen was die Regiments Quartirmeisters Scharschy (Charge) auf Sich hat, den Sonst würt er mir mit anderer Disgrezion begegnen, hat aber nichts auf Sich Soll ihm schon in einem andern vergolten werden Sonst für dißmahl ein mehrers nicht alls Gott bevohlen“. Zudem führten Quartiermeister auch kleine Streifkorps an.
[73] Leutnant [schwed. Löjtnant, dän. Løjtnant, tschech. poručik]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-80 fl. – zumindest wurden in den besetzten Städten monatlich 80 Rt. (120 fl.) erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 -, was etwa dem Sold eines bayerischen Kriegsrats entsprach. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 60 Rt. monatl. zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Laut kaiserlicher Verpflegungs- u. Soldordnung (1636) erhielt er monatl. 50 fl.; SCHMID, Quellen, S. 153. Als einer Leutnant einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzion 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 52f.: „Ein Leutenant wird von dem wörtlein Lieutenant, quasi locum tenens, Ort / Platz / Stell- oder Statthalter eines Capitains genant / diweil er in abwesen seines Capitains desselben Stell verwaltet / er könnte auch der Unterhaubtmann geheissen werden. Ein solcher sol ein dapferer / aufrichtiger / Kriegsgeübter / und praver Cavalier seyn / und ist dem Capitain der nächste: in dessen abwesen commandiert er follkommen / und hat auch in gegenwart des Capitains den gantzen Befehl über die Compagnie: dann wann dem Capitain von dem Regiment etwas anbefohlen wird / so gibt er dem Leutenant Ordre / wie er sich in einem und anderem verhalten solle / der dann durch seine nachgesetzte Officier den Befehl follstrecken laßt: Dieser sol auch des Capitains guten Namen / Ehr / und Reputation lieb haben und schirmen / alß sein eigen Leben und Ehr / und sich sonderlich dem Capitain um dapfere und versuchte Soldaten umschauen / auch wie er die Soldaten logiren und wol einquartieren möge: Darneben soll er fleissig achtung geben / daß alles gleich zugehe / nach guter ordnung und ohne klag. Alle Abend sol er sich auf der Parade finden lassen / und sehen / wo mangel erscheine: ob auch die Parade / Wacht / und Ordre wol angestellet und gehalten werden: dagegen sol er sich in seinem Commandement gravitetisch und ernsthaft erzeigen / daß ihn seine untergebene Officier und Soldaten ehren / und so wol alß den Capitain fürchten. Die Soldaten werden auch durch ihn gestraft / und ligt ihme aller Last auf dem hals: dann so er die Compagnie nicht versehen müßte / mangelte man keinen Leutenant. Sein Oberwehr ist eine Partisane / er thut keine Wacht / alß die Haubtwacht / da die Compagnie wachet. Er sol auch die Corporalschaften an Mannschaft gleich außtheilen / und keiner mehr versuchte Soldaten geben alß der anderen / daß einer die besten / ein anderer aber die schlechtesten Soldaten habe / woran in einer Occassion vil gelegen ist: Er sol den strafwürdigen streng / den gehorsamen aber gutthätig seyn: Er sol auch aller Soldaten humores erkennen. In summa / er sol wüssen in abwesen des Capitains die Compagnie mit satsamer genugthuung zuregieren / alß wann der Capitain selbst zugegen were / und beyde Officia unklagbar zuverwalten“. Nach GANTZER, Archivalische Quellen, S. 40, waren für einen Leutnant nach der Schlacht bei Jankau (1645) 50 Rt. Ranzion (Lösegeld) aufzubringen. Ein verletzter Leutnant erhielt nach der Schlacht bei Lützen (1632) auf Weisung Wallensteins 70 fl.; HALLWICH, Briefe und Akten 3. Bd., Nr. 1665, S. 596, 597; Nr. 1666, S. 598.
[74] Georg Willerschütz [Willer-Schüz] [ – ], kaiserlicher Leutnant.
[75] Zigeuner, „Tartarn“: Schon vor dem Krieg war die Lage der Zigeuner sehr schwierig; FROHNHÄUSER, Geschichte der Reichsstadt Wimpfen, S. 285: „Zigeuner wurden nie in die Stadt eingelassen. Am Thor erhielten sie ein Almosen und wurden weiter geschickt. 1602 gebot der Rath, sie nicht in der Stadt Gebiet zu Dulden. ‚Gehen sie nicht gutwillig, sollen sie mit trocken Streichen fortgeführt werden‘. 1605 finden wir die Verordnung: ‚Zigeuner sollen, so oft sie kommen, mit 50 oder 60 Bürgern abgetrieben werden, und so sie sich in solchem Abtrieb zur Wehr setzen, soll man in sie schießen und schlagen‘, ein Beweis, daß sie oft in großen Schaaren kamen und den Befehl zum Weitermarsch nicht immer gutwillig gehorchten“. BURSCHEL, Söldner, S. 90f.: „Seit Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges lassen sich in den Heeren auch Zigeuner nachweisen. Hier war Platz für die Angehörigen einer ethnischen Minderheit, die man sonst nirgendwo haben wollte, die bereits der Freiburger Reichstag von 1498 des Reiches verwiesen, ja sogar – in bezeichnendem Unterschied zu anderen Vaganten – für vogelfrei erklärt hatte und die fortan in territorialen Mandanten aller nur erdenklicher Verbrechen bezichtigt wurde. 1642 zum Beispiel zogen einige wohl zum Heer Piccolominis gehörende Kompanien an Deister und Süntel vorbei in Richtung Harz, vorwiegend aus Zigeunern zusammengesetzt. Schenkt man einem Eintrag in den Bovender Gemeinderechnungen des Jahres 1623 Glauben, so konnten es Zigeuner damals sogar bis zum Offizier bringen“. Zigeuner wurden in den Heeren als Heilkundige u. Kundschafter eingesetzt. Ein schwedisches Dragonerregiment soll zu einem Drittel aus Zigeunern bestanden haben. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 53: „Die unruhigen Zeiten begünstigten das Wanderleben der Zigeuner, welche 1626 in erheblicher Zahl auftraten. Da sie im Verdacht standen, für den Feind Kundschafterdienste zu leisten, so ordnete die Regierung eine Streife auf sie an, welche der Pfleger Stefan Danhauser von Freudenberg und Obrist Blarer mit 28 Reitern und 150 Musketieren vom 26. bis 29. Juli in der Gegend von Hirschau, Weiden, Kemnath vornahmen. Maximilian ordnete am 4. August 1626 an, daß die verhafteten Zigeuner ‚mit der Tortur und wie es vonnöthen zu examieren‘ seien. Von den 3 in Tirschenreuth in Haft befindlichen Zigeunern hatte der Pfleger Burhuß schon am 3. August nach Amberg berichtet, daß sie unschuldig seien. Trotzdem ordnete die Regierung am 8. August deren Tortur (Folter) an. Die Folter muß sehr scharf gewesen sein, denn das Jammergeschrei der Gequälten war außen deutlich zu hören. Die junge Frau eines gefolterten Zigeuners, welche die Stimme ihres Mannes erkannte, stürzte sich aus Verzweiflung in den Schloßweiher und ertrank. Die Zigeuner blieben jedoch standhaft bei der Beteuerung ihrer Unschuld“. Dass auch die meist aller denkbaren Verbrechen beschuldigten Zigeuner (SCHUBERT, Mobilität, S. 130ff.) bereits beim Heer gewesen sind u. dort als Feldscherer eingesetzt wurden, die z. T. mit volksmedizinischen Mitteln u. auch zauberischen Praktiken arbeiteten (WALZ, Hexenglaube, S. 215ff.) ist sicher richtig; dass sie es teilweise sogar bis zum Offizier gebracht hätten (so BURSCHEL, Söldner, S. 90f., unter Hinweis auf einen Beleg bei BERNOTAT, Auswirkungen, S. 162), muss bezweifelt werden. Anscheinend handelte es sich bei dem Dattern Leutnant wohl eher um den Anführer einer Kroatenabteilung, wie sie später Isolano kommandierte; vgl. JACOBS, Zigeuner; allgem. ROECK, Randgruppen, S. 85ff.; HOFFMANN, Harzschützen, S. 98ff. DIWALD, Wallenstein, S. 334f.: „Am 27. September [1625; BW] berichtet der Landeshauptmann, Herr von der Hagen, dem Herzog [Friedrich Ulrich; BW] über seinen Versuch, den ‚Zigeuner-Vortrab’ der Armee Wallensteins aufzuhalten, und skizziert den Zustand der kaiserlichen Truppen so: ‚Die neuen Werbungen zu Roß sind auf der Offizier vorgeschossenen Gelder vorgenommen und haben bis dato noch keinen Pfennig von Ihro Kaiserlichen Majestät erhalten. Die Reiterei ist mit keinen Waffen versehen, ist übel beritten, haben größtenteils leichte und schlechte Pferde. Im ganzen sind die Neugeworbenen malcontente. Um Blankenburg herum lassen sich viel Zigeuner bei unterschiedlichen Partien zu zehn und fünfzehn Mann sehen, über die Maßen wohl bewehrt, mit zwei langen Röhren ein jeder und die Weiber zu Pferd und ein Paar Pistolen im Sattel, sie ziehen durch ungebahnte Wege, halten sich in Gehölzen und Vorbüschen, kundschaften nach allen Dingen fleißig, also daß zu besorgen, sie in des Wallensteins Bestallung auf Verräterei, Raub, Mord und Brand ausgeschickt sein mögen’. Wallenstein soll einen Zigeuner-Vortrab zum Plündern und Morden vorausgeschickt, ihn womöglich eigens dazu angeworben haben ? Hier ist wieder einmal die Wiege einer Legende, die sich gut entwickelt und rüstig die Jahrhunderte überstanden hat. Diese Zigeuner sind nichts anderes als die leichten schnellen Reiter des Obristen Isolani, meistens Kroaten und Ungarn“. Vgl. dagegen LOTZE, Münden, S. 66: „Als Vortrab seines Heeres erblickte man Zigeunerbanden, 15 bis 20 Mann stark, bis an die Zähne bewaffnet und Weiber auf Pferden mit sich führend, deren jedes 2 Pistolen im Sattel hängen hatte. Sie verübten die größten Räubereien und rühmten sich, im Dienste Wallensteins zu stehen“. Vgl. allgem. FRICKE, Zigeuner. Für 1633 hält der Erzgebirgschronist Christian Lehmann fest: „Den 11. November kahmen die Taubischen [Dietrich v. Taube; BW], verjagten die in der [Reitzenhainer; BW] schantze und schleiften Sie. Derowegen commandirte auf Churfürstlichen befehl in anfang des September der Obrist Dietrich Taube auß der Lausnitz seine 2 Regiementer an Cavallerie und Trajoner in Meißen; sein Obrist-Wach-Meister Bodo von Bodenhausen ging den 9. November mit 300 Pferden dem feindt entgegen ans Böhmische gebirg und schleiften mit Zuthun des landtvolcks die Reitzenhaner schanz und beritten stez die Paße, streiften oft in Böhmen und hohlten Viehe, und damit mann die Schwartenbergische besatzung enger hielte und die keyßerlichen Streiffen auß Böhmen gar abschaffte, marchirten theils regiementer zue Roß und fuß auß dem lager bey Dresden, darinnen der Chur-Sächsische General Arnheim [Arnim; BW] mit der Churfürstlichen Armee von 29. September biß den 1. November Müßig lage. Des Obristen Posens regiement zue fuß wurde in Zwicka gelegt, der Obrist Dietrich Taube kam den 3. Dezember mit den andern Compagnien zue den Obrist-Wachmeister von Bodenhausen umb Chemnitz an, conjungirte sich mit des Posen regiement zue fueß auß Zwickau und zogen vor Schwartzenberg. Nach deme nun der Commendant in Schwartzenberg mit seinen Crabaten und Zigeunern 17 wochen auf den Schloß von 4. August biß den 5. december gelegen und mächtigen Schaden gethan in gebirge, marchirte den 5. December der Obrist Taube mit 22 Compagnien Cavallerie und Tragonern von Chemnitz herauf auf Dorf-Zwenitz, Grünhein, Saxenfeld gar frühe und bekahmen doselbst eine Parthei Crabaten mit Wägen, die Futterage zueführen solten, theils kamen darvon und machten lerm in schloß. Des Posens Fußvolck marchirte uff Elterlein zue und bliebe in Schletta liegen. Von der Cavallerie aber stelleten Sich ezliche Compagnien mit fliegenden Standarten auf den Wildenauer und Grunstedler weg. Die Trajoner Musten in Schwartzenberg beym Rathhauß absteigen und sich zum sturm bereit halten. Nachdeme der Commendant lose word gabe und sich zue wehren resolvirt, brachten Sie fäßer ans Schloßthor und zündeten Sie an, das feuer ergriff auch das Ampthauß und verzehrete es mit vielen Acten, briefen und registraturen, und Do sie den ernst sahen, baten Sie um accord und abzug, musten Sich aber auf gnade und ungnade ergeben, und wurde ihnen nur das leben geschenckt, der Commendant mit seiner dama nach Annenberg geführt und behalten biß zur abstattung seiner Ranzion, Die Gemeine Crabaten und Zigeuner außgezogen und durch Elterlein nach Chemnitz geschaffet, der Leutenandt und Fehnrich wurde auch in Arrest behalten“. Zu Zigeunern als Bestandteil der kämpfenden Truppe vgl. SULLIVAN, Callot’s Les Bohémiens; KROENER, Geschlechterbeziehungen, S. 289ff. Dafür spricht, dass im kurfürstlich-sächsischen Mandat v. 1652 beklagt wird, dass sich abgedankte Offiziere den sich selbst als Zigeuner bezeichenden Vagierenden angeschlossen hätten; vgl. BOETTICHER, Zigeuner, S. 22.
[76] Vgl. SENNEWALD, Das kursächsische Heer.
[77] Montierung, Mundierung: Ausrüstung bzw. Wiederaufstellung u. -ausrüstung (Remonte, Remontierung) v. Truppen bzw. Pferden. Die Montierung („Mundierung“) war die gesamte (Neu-)Ausrüstung eines Soldaten, die auch v. den Bürgern u. Bauern erzwungen wurde. JORDAN, Mühlhausen, S. 66; SCHWARTZ, Die Neumark, S. 51. Die angeblichen Kosten wurden natürlich dem Kriegsherrn in Rechnung gestellt. Ein leichter Reiter sollte mit Helm, Rücken- u. Brustschild, zwei Pistolen u. einem Schwert ausgerüstet sein, aber bereits Ende 1630 wurden Rüstungen nur an die vorderen Reihen der Fußregimenter ausgegeben. 1632 sollen nur wenige Kavalleristen überhaupt eine Rüstung getragen haben. Meist trugen sie Lederjacken. Ende der 30er Jahre war das schlechte Erscheinungsbild „fast schon legendär“; das tschechische Wort „Szwed“ war gleichbedeutend mit „Mann in Lumpen“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 39. 1647 wurden die Ausrüstungskosten für einen Reiter mit 80 Rt. veranschlagt. PETER, Eisenach, S. 52. Ein durchaus üblicher Vorgang war es angesichts der meist schlechten Versorgungslage mit Bekleidung, dass man den Toten u. Verwundeten nach der Schlacht die Kleider auszog. Bei den Schweden wurden Kleider nach Stockholm verbracht, geflickt, gereinigt u. wieder an die Truppe ausgeteilt. Vgl. JORDAN, Mühlhausen, S. 66, über die Leibkompanie Wilhelms IV. v. Sachsen-Weimar: „haben haben die geringsten von ihren Wirthen erpresst Sattel, Zeug, Stiefel, Sporen, Pistolen, Degen etc.“ Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg 3. Bd., S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. Der Sekretär des schwedischen Kommandanten Paykull berichtet im Oktober 1644 während der Belagerung von Olmütz, FLADE, Tagebuch, S. 465, „dass des Feündts nemblichen des Römischen Kaysers Soldathen nur buben, und nackendes gesindl wären, und theilss laimete Säcke anstatt der Hosen, und blosse füsse hätten“. Für seine Ausrüstung war jeder Soldat selbst verantwortlich. So heißt es etwa im Artikelbrief des kaiserlichen Regiments St. Julien vom 24.4.1628; SAINT JULIEN, Heinrich Johann Guyard von St. Julien, S. 101: „Item eß soll auch sonsten ain Jeder sein Rüstung vnd Ober wehr vnd sonderlich die Schüezen Jre Mußquetten, Haggen vnd Zuegehör in guetter gewarsamb vnd bereitschafft auch Jedzeit Rain vnd sauber halten, vnd sich ohne Kraut vnd Loth auch andere notthurfft nicht finden lassen, da aber ainer anderst befunden dergestalt dass Er seiner wöhr, Mußquetten od Haggen, Auf züg vnd achten geg dem feindt nicht gebrauch Kundte, der soll darumben am leib gestrafft werden“. Der Schuster Heberle hält für September 1646 fest, ZILLHARDT, Zeytregister, S. 209f.: „Weil nur die Schwedischen mehr umb und bey der stat gelegen als die Keysserischen, haben die heren von Ulm den Schwedischen vüll mentel und schuo machen lassen umb das gelt“. Dabei wurde 1 Mantel mit 9 fl., ein Pferd mit 60 fl. veranschlagt. Der Verlust der Montierung eines Reiters z. B. bei der Eroberung einer Stadt durch den Feind war gleichbedeutend mit dem Abstieg innerhalb der militärischen Hierarchie zum einfachen Soldaten. Allerdings wurden auch Reiterregimentier, die sich nicht bewährt hatten, durch Wegnahme der Pferde und der Waffen zu Infanteristen degradiert, so etwa unter Borri vor Olmütz 1643; CHEMNITZ, Königlich Schwedischen in Teutschland geführten Krieges 4. Teil, 3. Buch, S. 39: „Vnter denen verhielten zweyhundert Österreichische Reuter sich in einer Occasion nicht allerdings, wie ihnen gebühret: Daher Er sie abgesetzet zu fußknechten, vnd mit ihren pferden vnd gewehr drey vnberittene Sperreuterische Compagnien wieder beritten gemachet“.
[78] LEHMANN, Kriegschronik, S. 81.
[79] Johann Graf v. Götz [Götzen, Götze] [1599 Zehlendorf-6.3.1645 bei Jankau], kurbayerischer u. kaiserlicher Feldmarschall, stand ab 1615 in Diensten der böhmischen Stände u. ab 1619 unter Ernst v. Mansfeld, 1626 am 25.4.1626 Teilnahme an der Schlacht an der Dessauer Brücke u. kaiserlicher Obristleutnant, Obrist u. Statthalter von Rügen, dann Generalwachtmeister, Götz galt als hart u. gewissenlos, wie etwa bei der Einnahme v. Cottbus 1631. 1632 Erhebung zum Freiherrn, Nachfolge des inhaftierten u. später hingerichteten Hans Ulrich v. Schaffgotsch in Schlesien, am 13.5.1634 Niederlage bei Liegnitz gegen die Schweden, Dezember 1634-Januar 1635 glücklose Belagerung Würzburgs. Götz war Günstling v. Matthias Gallas, er wurde 1635 in den Grafenstand erhoben, nachdem er zum Katholizismus konvertiert war. Am 26.1.1636 zum kurbayerischen Feldmarschall (in der Nachfolge Gronsfelds) ernannt, vertrieb er Landgraf Wilhelm V. v. Hessen aus Westfalen. 1637 entsetzte er Leipzig u. schloss mit Hatzfeldt Banér bei Torgau ein, den er anschließend nach Pommern verfolgte. Am 2.12.1638, nach der verlorenen Schlacht bei Wittenweier am 9.8.1638, verhaftet u. bis zum 17.8.1640 inhaftiert. Ab 1640 kaiserlicher Feldmarschall, erhielt Götz 1643 das Kommando der kaiserlichen Armee in Schlesien u. kämpfte 1644 gegen den Fürsten Sigismund v. Rákóczi in Ungarn u. Siebenbürgen. Als Torstensson in Böhmen einfiel, wurde er dorthin abgezogen. Er fiel in der Schlacht bei Jankau. Vgl. ANGERER, Aus dem Leben des Feldmarschalls Johann Graf von Götz.
[80] Otto Christoph Freiherr v. Sparr [1605 Lichterfelde-9.5.1668 Prenden], kaiserlicher, brandenburg-preußischer Generalfeldmarschall. Vgl. GÖSE, Der erste brandenburgisch-preußische Generalfeldmarschall.
[81] Raymond [Raymundo] d’Espaigne [La Spagne, La Spagna, Espagny, Despania, Spanier] [ -Juli oder August 1640], kurbayerischer, dann kaiserlicher Obrist.
[82] LEHMANN, Kriegschronik, S. 82.
[83] Leichte [meist schlechte] Kutsche.
[84] Kleiderraub: Kleider gerade der Adligen waren relativ teuer, so dass man sich bei jeder Gelegenheit, bei Gefangennahmen, bei Gefallenen auf dem Schlachtfeld u. oft auch auf offener Straße selbst im Winter welche zu verschaffen suchte. Üblich war, dass einquartierte Soldaten den Bürgern die Kleider wegnahmen u. sogar Frauenkleider u. Kirchenornate anzogen. Nach einer Nachricht in den Akten des Staatsarchivs Bückeburg aus dem Jahr 1633 betrug nach der Schlacht bei Hessisch Oldendorf (1633) die Zahl der Gefallenen 6.534, die der Gefangenen zwischen 1.700 u. 1.800 Mann; ZARETZKY, Flugschrift, S. 7, 3; darunter waren allein 1.000 Weiber; RIEZLER, Baiern Bd. 4, S. 170. Anscheinend hatten sich auch die Soldatenfrauen u. Trossweiber der Konföderierten an dem Gemetzel an den Kaiserlich-Ligistischen beteiligt; Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 117 (Abschrift, PS): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 1633 VI 30 (a. St.): „Unter andern sagt mann auch, dz ein solcher eÿwer unter den soldaten weibern gewesen seÿ, daß die Heßische und Schwedische sambt andern soldaten weibern die Merodischen und Gronsfeldischen mit meßern unnd gewehr darnieder gestoßen, und ihnen ihre kleider sambt andern außgezogen und abgenommen“. ENGLUND, Verwüstung, S. 261f.: „Kleider waren kostspielig. […] Dies erklärt, warum man Gefangenen und Gefallenen in den Feldschlachten die Kleider auszog. In der schwedischen Armee versuchte man in der Regel, solche von Kugeln durchlöcherten und blutgetränkten Kleidungsstücke zu sammeln, die gewaschen und geflickt und nach Hause gesandt wurden, wo man die neu Ausgehobenen in sie hineinsteckte“. Vgl. auch KOLLER, Die Belagerung, S. 28, 34. Teilweise wurden die Kleidungsstücke auch an die Lagerhändler weiterverkauft.
[85] LEHMANN, Kriegschronik, S. 85.
[86] Streifpartei: I. Streifkorps; Reiterabteilung, die entweder zur Aufklärung oder zu überraschenden Handstreichen vom zuständigen Kommandeur ausgesandt wurde oder eine auf eigene Rechnung oder mit Wissen des an der Beute beteiligten Kommandeurs herumstreifende Abteilung, um Beute zu machen, an der die Ausreitenden je nach Rang prozentual beteiligt waren, Nahrung zu beschaffen oder die Bevölkerung zu terrorisieren. Dafür wurden oft Kroaten eingesetzt. Am 9.5.1643 schrieb Ferdinand III. an Gallas: „auch die Streifparteien gehören bestrafft […], da sy die unterthanen unerhörter barbarischer weiß tractirn, denenselben wan sy nit gleich alles nach ihrem ziehen, theils gar pulver in die nasenlöcher, auch mundt und ohren stecken und dasselbe anzünden, oder aber haisses bley hinein gießen, auch wohl ihre händt und fueß abhacken, ganze dörffer außplendern, und viel pferdt und viech mit weckh treiben“. REBITSCH, Gallas, S. 218f. II. Kriegspartei: reguläre Truppenabteilung. Vgl. KROENER, Kriegsgurgeln. III. Banden aus Deserteuren, Straftätern, vertriebenen Bauern, die z. T. in Stärke von 400 Mann bevorzugt Dörfer überfielen. LEHMANN, Kriegschronik, S. 105, zu einer Strafaktion: „Zue Crandorf hielte Sich auf Johans Lorentz, ein versuchter Churfürstlicher reuter, aber arger Mauser, der uff den Schwedenschlag an der Böhmischen gräntze großen schaden gethan. willen thuen, löcher durch die nasen bohren, strick dardurch ziehen und sie die [wie ?] unvernünfftigen thiere mit herumben Den nahm Künemann, ein keyßerlicher Leutenandt und werber von den Platten mit 6 musquetiren des Nachts auß den bette, führeten ihn biß an Breittenbrunner Wiltzaun, schoßen in todt, zogen ihn auß und ließen ihn liegen, der den 25. April in einen Winckel auf den Gottesacker wurd begraben“. Vgl. auch das Edikt der Grafschaft Limburg (1627): „waß maßen vnd vielfeltiger Dagten Vorkommen [ist], dass sich in Vnser[er] Graffschafft Lymburg fast täglichen Partheyen vnd Soldaten vnd auch noch woll herrenloses Gesindling in Büschen, Bergen vnd Strauchen auffhalten, welche nicht allein Vnsern Vnderthanen, sondern auch der benachbarten Neutralen pressen, knebeln, fangen, stechen vnd sonsten übell tractieren […], welches allen Rechten, Erbarkeitt, guter Policey vnd gemeiner Wolfahrt, auch des Heiligen Reiches Landtfrieden vnd anderen Satzungen zuwiederläufft“. MARRA, Tod, S. 140. „Je länger der Krieg dauerte, um so ärger wurde es. Eine Beschwerde der anhaltischen Fürsten vom 22. Januar 1639 an den Kaiser schildert die Zustände im Lande wie folgt: ‚Die meisten Völker haben sich von der Armee abgetan und unser Fürstentum durch und durch gestreift, Dörfer und Städte, derunter Jeßnitz und Raguhn, ausgeplündert, Adlige und andere Standespersonen ermordet und verwundet, Dörfer in Brand gesteckt, teils ohne Not niedergerissen, Bauernkinder geschlachtet, den Weibern die Brüste abgeschnitten und gegessen, dazu das Land dermaßen verderbt, daß fast niemand sich auf dem Lande aufhalten und das Feld bestellen, noch die Reichsanlage abführen kann“. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222. Im Juni 1647 ordnete der Kommandant v. Lippstadt, Rollin de St. André, an, dass alle herumstreifenden Soldaten ohne Ausweispapiere zu erschießen seien. CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 51. Vgl. THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 617 (1641): „Vmb den Eingang Junii liesse sich ein Brandenburgischer Rittmeister gelüsten in Mechelnburg wider voriges Verbott zustreiffen / der auch dariñen geplündert hatte: Darwider Gen. Major Axel Lille vber einen / dem beschehenē Anbringen zu widerlauffenden actum, sich beklagte. Herr Statthalter Marggraffe Ernst liesse diesen Rittmeister einziehen / vnd im Kriegsrecht widerfahren / darumb er enthauptet / vnnd zehen seiner Gehülffen auffgehenckt worden“. Der vorderösterreichische Obrist entschuldigte gegenüber Erzherzogin Claudia v. Tirol 1633 seine Soldaten damit, dass diese „aus noth und hunger verursacht werden, zuweilen anderwerts was zu suchen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 354.
[87] Bistum Speyer: Das Bistum bestand in seiner größten Ausdehnung bis 1801 aus einem linksrheinischen u. einem rechtsrheinischen Teil. Linksrheinisch umfasste das Gebiet die Süd- u. die Vorderpfalz – nördlich etwa bis Bad Dürkheim, westlich bis Dahn. Auch die heute zum Elsass gehörenden Orte Weißenburg u. Lauterburg gehörten zu Speyer. Rechtsrheinisch erstreckte sich das Bistum über einen großen Teil des heutigen Bundeslandes Baden-Württemberg u. reichte nördlich bis Sinsheim, südlich bis Wildbad u. östlich bis zum Dekanat Grüningen an der Glems, wobei darüber hinaus noch ein schmaler Streifen bis Backnang dazugehörte. Die Südgrenze folgte der einstigen fränkisch-alemannischen Demarkationslinie [WIKIPEDIA].
[88] Stift: Das Hochstift bzw. Erzstift war das weltliche Herrschaftsgebiet eines geistlichen Reichsfürsten u. dessen Verwaltung.
[89] Johann Christoph III. Graf v. Puchheim [Buchheim, Bucheim] zu Göllersdorf [1605 Schloss Göllersdorf-November ?.1657 Prag], kaiserlicher Feldmarschall.
[90] BAUR, Speyer, S. 4.
[91] Domkapitel: „kollegial verfasste geistliche Körperschaft an einer Bischofskirche oder als Kanonikerkapitel an einer Stiftskirche. Primäre Aufgabe war die Feier der Gottesdienste. Die Kanoniker waren zur Einhaltung der Statuten verpflichtet, die die Verfassung des Kapitels und die Rechte und Pflichten der Kanoniker festhielten. Die wichtigsten Rechte waren Bischofswahl und Regierung des Bistums in der Zeit zwischen dem Tod des alten und der Amtsübernahme des neuen Bischofs. Es stellte den vornehmsten Stand auf den Landtagen und war an der Regierung des Bistums beteiligt. Neben der Feier der Domliturgie, bei der sie ihrerseits von den Vikaren unterstützt wurden, zählte die Unterstützung des Bischofs zu den Aufgaben der Domherren. Die Domherren waren zur Einhaltung der Gelübde (Gehorsam, Armut und Ehelosigkeit) verpflichtet und widmeten sich der Seelsorge. Das Domkapitel war nur „Adligen“ bzw. „Ritterbürtigen“ bei den Vorfahren vorbehalten, die z. T. 8 oder sogar 16 Ahnen nachweisen mussten. Der Kanoniker konnte auch an anderen Domkapiteln Kanonikate besitzen und gegebenenfalls dort residieren. Aufnahmebedingungen waren in der Regel eheliche Geburt, uneingeschränkte Ehrenhaftigkeit und Fehlen körperlicher Mängel. Domherrenstellen wurden auf Lebenszeit verliehen und wurden so auch Versorgungsstellen für nachgeborene Söhne von Adligen. Die Übertragung der Präbende und die Aufnahme mit Sitz und Stimme in die Kapitelversammlung lagen zeitlich auseinander. Als Voraussetzungen zur Beförderung zum stimmberechtigten Kapitular galten die Vollendung des 24. Lebensjahrs und die Weihe zum Subdiakon. Dazu kam die sogenannte Residenzpflicht. Die Sicherung des Unterhalts erfolgte vorwiegend über Pfründen; die sie innehabenden Kanoniker wurden durch die mit einem Kanonikat verbundenen Besitzungen und Anrechte versorgt. Die Höhe der Pfründe hing von der Anzahl der Domherren (20-30) sowie vom Ertrag der Kapitelgüter ab. Die Einkünfte der Domherren in Mainz selbst sollen 2.000 Rt. im Jahr betragen haben. Domherren, Dompröpste und Domdechanten hatten in der Regel eigene Höfe, wenn sie nicht wegen der Knappheit der Wohnungen anderweitig untergebracht werden mussten. Das Domkapitel beinhaltet eine Reihe von Ãmtern wie die beiden wichtigsten Dompropst und Dekan, sowie Domscholaster, Kantor und Kustos“ [MDSZ].
[92] Philipp Christoph v. Sötern, Erzbischof v. Trier [11.12.1567 Kastellaun-7.2.1652 Trier]. Vgl. BAUR, Philipp von Sötern; ABMEIER, Der Trierer Kurfürst Philipp Christoph von Sötern; LAUER, Dittmar, Philipp Christoph von Sötern, online unter: http://www.dittmar-lauer.de/PhilippChrSoetern.htm.
[93] Kriegsgefangene: Zur Gefangennahme vgl. die Reflexionen des schottischen Söldners Monro bei MAHR, Monro, S. 46: „Es ist für einen Mann besser, tüchtig zu kämpfen und sich rechtzeitig zurückzuziehen, als sich gefangennehmen zu lassen, wie es am Morgen nach unserem Rückzug vielen geschah. Und im Kampf möchte ich lieber ehrenvoll sterben als leben und Gefangener eines hartherzigen Burschen sein, der mich vielleicht in dauernder Haft hält, so wie viele tapfere Männer gehalten werden. Noch viel schlimmer ist es, bei Gefangennahme, wie es in gemeiner Weise immer wieder geübt wird, von einem Schurken nackt ausgezogen zu werden, um dann, wenn ich kein Geld bei mir habe, niedergeschlagen und zerhauen, ja am Ende jämmerlich getötet zu werden: und dann bin ich nackt und ohne Waffen und kann mich nicht verteidigen. Mein Rat für den, der sich nicht entschließen kann, gut zu kämpfen, geht dahin, daß er sich dann wenigstens je nach seinem Rang gut mit Geld versehen soll, nicht nur um stets selbst etwas bei sich zu haben, sondern um es an einem sicheren Ort in sicheren Händen zu hinterlegen, damit man ihm, wenn er gefangen ist, beistehen und sein Lösegeld zahlen kann. Sonst bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich zu entschließen, in dauernder Gefangenschaft zu bleiben, es sei denn, einige edle Freunde oder andere haben mit ihm Mitleid“. Zum Mord an schottischen Gefangenen vgl. FALLON, Scottish Mercenaries, S. 336: „In a communication from Nordstrand on 12 May 1629 to Secretary Dorchester General Morgan (Sir Charles Morgan of Pencarn [1575/1576-1642 Bergen-op-Zoom/1643], englischer Kommandant in Stade; BW) charged the duke of Serboni (Tomasso Cerboni [Serboni] [ -20./21.10.1629 bei Aquanegra (Lombardei)], kaiserlicher Obrist; BW) and his regiment in Jutland with barbarous treatment of Scottish troops. ‘Certains Scotts hertofore being driven in amongst them by tempest he caused them to be taken out of their shippes promising all Courtesie, than he took all the best they had from their backs and afterwardes cased them all to be most viely sacked and murdered by Dragons’ (dragoons)”. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke u. Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt u. wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher 1. Bd., S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Bericht aus Stettin vom 8.4.1631; Relation Oder Bericht Auß Pommern. o. O. 1631: „Den 27. Martii sind alhier 108 gefangene eingebracht deren nach mehr folgen sollen / die werden alle in Schweden ins bergwerck gesand / das sie etwas redliches arbeiten lernen“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit, S. 11-14. 1633 kostete die Auslösung bei der Kavallerie: Obrist 600 Rt. aufwärts, Obristleutnant 400 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Rittmeister 200 Rt., Kapitänleutnant 70 Rt., Leutnant 60 Rt. bis 10 Rt. für einen Marketender, nach der Schlacht bei Jankau (1645) Obrist 1000 Rt., Obristleutnant 500 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Hauptmann 75 Rt., Kapitänleutnant u. Leutnant 50 Rt.; GANTZER, Archivalien, S. 40f. Einfache Soldaten sollten gegenseitig um einen Monatssold ausgelöst werden. ein seltenes Beispiel für den Umgang mit bei Stadtlohn gefangenen halberstädtischen Soldaten gab Münster 1623; HELVICUS, Caesar victoriosus, S. 392f.: „Der Gefangenen seynd bey fünff tausent / darvon die besten außgesucht / auff das newe in Keyserliche Dienst angenommen / der Rest / welcher fünffthalbtausent / (dieses hat man an dem außgetheilten Brodt abnehmen können) seynd durch eine Compagny Crabaten wehrloß convoiret / vnd [S. 392] vor der Stadt Münster den 9. 10. vnd 11. Augusti / vor vnser lieben Frawen vnd Jöddevelder Pforten gespeiset / vnnd von etlichen tausent Menschen gesehen worden. Welches ein grosser Jammer zu sehen gewesen / wie jämmerlich mancher zerkerbt vnd verwundet / denen die Einwohner Geistlich vnnd weltlich / Jesuiter vnd Capuciner / auch andere Ordenspersonen / nach Vermögen / vnangesehen sie jhre Feinde gewesen / mit Brod / Wein / Bier / Kleidern / vnd andern Verpflegungen zu Hülffe kommen / vnterschiedliche viel heimblich vber seit gebracht / vnd aus der Crabatischen Pædagogi erlöset“.
[94] WREDE, Die K. und K. Wehrmacht, 3. Bd., 2. Hälfte, S. 768, Anm. 6 (ohne Quellenangabe),
[95] Frankfurt/M.; HHSD IV, S. 126ff.
[96] Relation: I. Bericht, Meldung. II. Auch für Zeitung verwandt. Vgl. KNAUER, Magdeburg, S. 251: „Auch wenn so manches Zeitungsunternehmen nur kurze Zeit überdauerte, lassen sich um die Mitte des 17. Jahrhunderts gleichzeitig etwa 40 bis 60 deutschsprachige Zeitungen nachweisen, mit einer durchschnittlichen Auflage von ca. 350 bis 400 Exemplaren. Der Preis für das Jahresabonnement einer wöchentlichen Zeitung betrug, nach Belegen aus der zweiten Jahrhunderthälfte, etwa 2 Gulden; für ein Blatt, das zweimal wöchentlich erschien, waren im Durchschnitt 3 Gulden (bzw. 2 Reichstaler) zu ‚berappen‘. Das entsprach ungefähr dem Wocheneinkommen eines Handwerksgesellen der oberen Lohnskala und ließ zumindest theoretisch den gelegentlichen Erwerb von Zeitungsblättern zu“. => Zeitung.
[97] Weißenburg [Wissembourg; Elsass, Dép. Bas-Rhin].
[98] Hagenau [Dép. Bas-Rhin, Frankreich].
[99] N [Reinhold v. ?] Kallenbach [ – ], schwedischer Obrist.
[100] Kundschafter: Auf Spionage, die gerade Pappenheim sehr kostenintensiv betreiben ließ, stand die Todesstrafe durch den Strang oder durch Enthaupten. Oft wurden Kundschafter über die Stadtmauer hinaus oder in Sichtweite des Gegners vor der Stadt gehängt. Vgl. WAGNER, Pforr, S. 98, über den Herzog Adolf v. Schleswig-Holstein-Gottorp, der in jedem Bauern einen potentiellen Widerstandskämpfer sah: „Zwen soldaten, welche darvonlauffen wollen, hat der hertzoch laßen hencken, ingleichem ein bauren auß Heßen vor ein kuntschaffer hencken laßen. Und nachdem seine soldaten ein bauren auß dem Braunschwiger land bey Barchfelt bekommen und ihn auch vor ein kundschaffer gehaltten, hat ihn der hertzoch ohne einige erbarmung entheupten, hernach viertheilen und auff vier straßen hencken laßen, also in großer furcht hat er alhier gelegen“. Das THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 137, berichtet: „Eines sol dieses Orts ungeandert nicht bleiben / daß als vor hoch- und wolgedachte Herrn Altringer und Feria mit dem Gedancken ins Hertzogthumb Würtemberg einzubrechen umbgiengen / haben sie unterschiedliche Spionen und Kundschaffter außgesandt / die Päß und Steig desselben Lands abzusehen / und den Augenschein einzunehmen: Es kamen aber diese Spionen übel an / dann ihrer acht darvon gefänglich einbracht worden / unter welchen auch einer auß den Herrn Patribus Societatis von Ingolstadt gewesen / dieselbige seynd allesampt an die Päß und Steige auffgeknüpfft / der Herr Pater aber auff den Pfullinger Steig bey Reutlingen auffgehenckt worden“. Abgemildert wurde die Todesstrafe bei Frauen u. Heranwachsenden durch die Verhängung entehrender Verstümmelungsstrafen wie dem Abschneiden v. Nasen u. Ohren. Der Hildesheimer Arzt u. Chronist Dr. Jordan erinnert sich unter dem 20./30.9.1634; SCHLOTTER, Acta, S. 205: „Ein Weib, so vor etzlichen Tagen Briefe aus der Stadt Paderborn anhero gebracht, und daß sie deswegen verdächtig gehalten, wurd an den Pranger gebundeten mit geblößeter Brust und Rücken und oben dem Haupt an Pranger (von) 2 Reutern“. Protokoll der Paderborner Stiftsregierung, 9.3.1637; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 74: „Demnach gewißer bericht einlangr, waß maßen etliche feiendts reuter [hessen-kasselische Reiter; BW] in bawren kleidern einstelhen und auffhalten sollen,, als soll offendlich mitt dem trummenschlag umb und offendtlich angeschlagen werden, von allen einkombligen, er sey baur, burger adel oder unadel, weck oder kindt, so des nachts sich auffhalten wollen, die namen hern obrister alle abend einzuschicken. Item keine briefe nach feindtlichen guarnisonen zu schicken, noch einig von denen auffzunemmen, es sei dieselb[i]g zuvorderst von hern obrister […] undt gelesen“. Kundschafter, die z. B. im Auftrag belagerter Städte unterwegs waren, übten eine lebensgefährliche Tätigkeit aus; KESSLER, Belagerung, S. 55: „Den 31. August [1634; BW], nachts um 11 Uhr, hat man [der Rat v. Nördlingen; BW] den krummen Schneider von Baldingen, weil Adam bis auf den 3. Tag ausgeblieben, hinausgelassen und zu Herzog Bernhard schicken wollen. Dieser aber hat sich unterwegs selbst beim Zurückgehen verraten. Als ihn eine kaiserliche Wache angetroffen, sie seien Schwedische und wollten zu Herzog Bernhard, ist er mit solchen Worten bald gefangen und aus ihm herausgebracht worden, daß er ein Kundschafter sei. Deswegen hat man ihn auf der Stelle gefangengenommen und Eines Ehrbaren Rats Brieflein von ihm bekommen. Darauf ist ihm die Zunge aus- und abgeschnitten und er sofort um Garten des Barbierers David Günzler aufgehängt worden“. Theatrum Europaeum 3. Band, S. 137 (1633): „Eines sol dieses Orts ungeandert nicht bleiben / daß als vor hoch- und wolgedachte Herrn Altringer und Feria mit dem Gedancken ins Hertzogthumb Würtemberg einzubrechen umbgiengen / haben sie unterschiedliche Spionen und Kundschaffter außgesandt / die Päß und Steig desselben Lands abzusehen / und den Augenschein einzunehmen: Es kamen aber diese Spionen übel an / dann ihrer acht darvon gefänglich einbracht worden / unter welchen auch einer auß den Herrn Patribus Societatis von Ingolstadt gewesen / dieselbige seynd allesampt an die Päß und Steige auffgeknüpfft / der Herr Pater aber auff den Pfullinger Steig bey Reutlingen auffgehenckt worden“. Vgl. dazu auch als Fallbeispiel Adam Jacker in den „Miniaturen“. Zur Belagerung des kaiserlich besetzten Brünns (1645) durch Torstensson; CHEMNITZ, CHEMNITZ, Königlichen Schwedischen in Teutschland geführten Kriegs 4. Teil, 5. Buch S. 110: Hatten ihre gewisse boten vnd Brieffträger, so sich noch immer fort vnd fort auß- vnd eingeschlichen vnd ihren zustand den Keyserlichen draussen berichtet, hingegen von denselben wieder kundschafft hineingebracht. Wobey sich zugetragen, das deren einer, wie Schwedische ohngefehr an ihn gerathen, aus besorgnus mit Brieffen ertappet zu werden vnd den galgen zum drinckgelde zu bekommen, selbige verschluckt gehabt: Daher ihm vom Commendanten verschiedene starcke Purgationes, vmb die brieffe ihm abzutreiben, eingegeben worden“. Zur ständigen Furcht vor „Konspiration“ vgl. auch STERLY, Drangsale, S. 15. Daneben wurde auch „Aufklärung“ durch Beauftragte der Regierungen betrieben; SPIEKER, Geschichte, S. 182f.
[101] Musketier [schwed. musketerare, musketör, franz. franz. mousquetaire, dän. musketeer, tschech. mušketýr]: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel u. den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln, den Gabelstock, u. legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) u. die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, 1. Bd., S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 2-3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge v. 102 cm u. wog etwa 4,5–4,7 kg bei einem Kaliber v. zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- u. Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten u. Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – u. schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber [vgl. auch GROTHE, Auf die Kugeln geschaut, S. 386, hier 16, 8-19,5 mm] verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt u. Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß, S. 43ff., über die Bedienung; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics; EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.; BEAUFORT-SPONTIN, Harnisch, S. 119ff.
[102] Bagage: Gepäck; Tross. STIELER, Zeitungslust, S. 400: „Bagage, sollte billig Pagage, weiln es von Pack-Packen / aufpacken / herkomt / geschrieben werden. Das rechte Teutsche Wort heißt Plunder / worunter nicht allein / Kleider und Hausraht / samt allen beweglichen Sachsen / sondern auch / Weiber / Kinder / Knecht und Mägde gehören“. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder v. der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter u. Heilkundige, Feldchirurg, Feldscher, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern u. Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff. Ein Bagagewagen kostete zwischen 30 u. 40 Rt.
[103] LATOMUS, Relationis Historicae Semestralis Continuatio (1637), S. 38
[104] Hanau [Main-Kinzig-Kreis]; HHSD IV, S. 199ff.
[105] Nierstein [LK Mainz-Bingen]; HHSD V, S. 267f.
[106] Oppenheim [LK Mainz-Bingen]; HHSD V, S. 279ff.
[107] Ranzion, Rançon, ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, Auslösen v. Personen, Gegenständen oder Vieh. Teilweise wurde Offizieren gestattet, zum „Rekompens“ drei bis Häuser zu ranzionieren; FRITSCH, Tagbuch, S. 129. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade auch der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand u. Beruf oft 300 Rt. u. mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29. Die Gefangenen behielt man solange, bis die teilweise sehr hohen Auslösesummen aufgebracht wurden, was Monate, auch Jahre dauern konnte. Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant v. Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man v. ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs u. Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten je nach Rang in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph 3. Bd., S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht gelassen worden“. Teilweise trieben Offiziere einen regelrechten Handel mit Gefangenen. 1633 kostete die Auslösung bei der Kavallerie: Obrist 600 Rt. aufwärts, Obristleutnant 400 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Rittmeister 200 Rt., Kapitänleutnant 70 Rt., Leutnant 60 Rt. bis 10 Rt. für einen Marketender, nach der Schlacht bei Jankau (1645) Obrist 1000 Rt., Obristleutnant 500 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Hauptmann 75 Rt., Kapitänleutnant u. Leutnant 50 Rt.; GANTZER, Archivalien, S. 40f. Einfache Soldaten sollten gegenseitig um einen Monatssold ausgelöst werden.
[108] Kollaboration mit dem Feind: Vgl. dazu das berüchtigte Patent Wallensteins vom 29.8.1626 aus Neiße; KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 308, S. 306: Während des gegenwärtigen feindlichen Einfalls hätten viele Städte u. Orte dem Feind nicht nur keinen Widerstand entgegengesetzt, wie es sich angesichts der Pflichten gegenüber dem Kaiser gebührt hätte, sondern hätten vielmehr dem Feind bereitwillig die Tore geöffnet u. diesem jede mögliche Hilfe u. Unterstützung gewährt. Viele Menschen aus dem Königreich u. den Ländern des Kaisers seien zum Feind übergelaufen u. hielten sich bei ihm auf. Darum befehle er, dass solche meineidigen, abtrünnigen Untertanen aus Böhmen u. Mähren, Schlesien, der Lausitz u. Österreich bei Gefangennahme auf der Stelle getötet, die Städte aber, die sich verräterisch u. ohne Gegenwehr dem Feind ergaben, im Falle ihrer Eroberung durch die kaiserliche Armee geplündert u. durch Feuer vernichtet werden sollten. SCHORER, Memminger Chronick, S. 141 (1633): „Den 10. September ließ der H. Commandant einen hieigen Burger auff dem Weinmarckt / auß Verdacht / daß er mit den Schweden zu Biberach correspondirte / bey hellem Tag auffhenecken / da musten die Burger zu sehen / vnd jeder dergleichen gewärtig seyn“. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 606 (Zwickau 1640): „Etliche Bürger hatten sich hinaus zum Kaiserlichen begeben / die geriethen in und Leib-und Lebens-Gefahr / durfften nicht wieder in die Stadt; einem ließ auch der Obriste Schliebe sein Hauß auff dem Holtz-Anger niederreissen / und auff den Grund schleiffen“. MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 525f. (Schweinfurt 1640): „An dem nämlichen 19. April wurden, auf Befehl des Feldmarschalls von Geleen, drey angesehene Bürger, nämlich Heinrich Arnold, Mitglied des äußern Rathes und Wirth zum goldenen Einhorn, Johann Caspar Seuppel, Wirth zum schwarzen Bären und Jacob Renninger, Kaufmann allhier, wegen eines Verdachtes, als ob sie mit dem Feinde (den Schweden) einen geheimen Briefwechsel unterhielten, mit Weibern und Kindern arretirt und mit Musketirern scharf bewacht. Alle ihre Briefe wurden in Beschlag genommen und durchgelesen. Um aber den angedrohten härtern Verlust zu verhüten, schlugen sich mehrere Generale ins Mittel, und dadurch erhielt man so viel, daß Weib und Kinder frey; Arnold aber in das Wirthshaus zur Krähe (jezt zum Raben) Seuppel in das Quartier des Grafen Bornival und Renninger in das Wirthshaus zum schwarzen Bären gefänglich eingebracht wurden. Erst am Montage, den 27. d., kamen sie, nachdem sie der General-Auditor scharf examinirt hatte, und nichts fande, was Verdacht erregen konnte, auf freyen Fuß. Nichts desto weniger mußte der Rath für sie Bürge werden“. Aus dem von den Kaiserlichen heimgesuchten Pommern heißt es 1631; METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 84: „Das Landvolck thäte den Schwädischen grosse Hülffe / vnd erfrewete sich vber die massen / daß sie dermahleins von der schröcklichen Tyranney sollten erlöset werden“. Vgl. den Verrat des Kapitän Homann, der das Rodenberger Schloss 1637 den Kaiserlichen ausgeliefert hatte; MITHOFF, Chronik der Stadt Rodenberg, S. 260f. Im April 1626 wird berichtet, dass Bauern (aus dem Amt Seesen; LK Bad Gandersheim) „sambt etlichen reütern von dem feindt“ Gandersheim überfallen wollten, aber entdeckt und „bey die hundert“ Bauern v. Cortenbachs Reitern niedergehauen worden seien. BOBLENZ, Aktionen, S. 261, Anm. 43. „Sensen-Magister“ war der Spitzname des Johann Georg Wolf(f), des Sohns eines böhmischen Exulanten aus Hof, angeblich Eisenwarenhändler in Münchberg, Magister u. Advokat in Hof (1633-1640), der mit den Kaiserlichen 1634 konspiriert haben soll. Das THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd, S. 307, berichtet unter dem Juni 1634: „Zu Ablauff dieses Monats Junii ward ein Bürger vom Hoff zu Zwickau ergrieffen / der Sensen Magister genennet / der hatte beneben etlichen andern mit den Käyserischen Soldate? gehandelt / Schleitz / Paussa / Kemnitz / Annaberg / Marienberg / Schneeberg / Freyberg und andere Ort und Stätte mehr in Brand zustecken / das Käiserisch Volck aber war im Anzug / alsdann die angezündete Oerter mit Gewalt anzufallen und zu übergewaltigen“. So informierten die „42. Ordentliche[n] Wochentliche[n] Zeittungen. 1634“ [Archives Municipales Strasbourg AA 1605] ihre Leser in einer Meldung aus Leipzig vom 4./14.7.1634: „Auß Zwickaw wirdt geschrieben / daß daselbst ein Bürger vom Hoff sitze / welchen man SensenMagister nenne / derselbe habe mit den Keyserischen zum Bodenstein losierenden Soldaten Schrifftliche Correspondenz gehalten / da es auch so weit kommen / daß sie drey Kundschaffter außgesendet / die Stättlein / Schleitz / Pausa / Plawen / Kemnitz / Annaberg / Marienberg / Schneeberg / vnd Freyberg in Brandt zu stecken: von diesen dreyen hat man zu Zwickaw einen vberkommen / der es ohne einige Tortur bekennet / auch außgesagt / wie die andern in Kleydung giengen / vnd weren sie von erwehntem SensenMagister nach Zwickaw commandirt worden / vnd so man ihn nicht selbigen Abend noch hette vberkommen / so hette er die Statt angezündet / worauff auch viel Keyserische Volck im Anzug gewesen / Zwickaw zu vberfallen“. Der Hofer Organist Jobst Christoph Rüthner (1598-1648); KLUGE, Hofer Chronik, S. 56, schreibt dagegen: „Den 6. julii kam Magister Wolf, so nebst seiner frau gar bis auf Dreßden geführet worden, wiederum nach haus, und hatte man ihm vor einen mordbrenner und kundschafter gehalten. Er brachte aber eine ehrenverwahrung mit, daß die falsche bezüchtigung des brennens nicht auf ihn zu bringen gewesen“. Es ist bemerkenswert, dass dieser Vorgang bei dem Erzgebirgschronisten Lehmann in seiner Kriegschronik nicht erwähnt wird. Der Marktredwitzer Chronist Leopold; BRAUN, Marktredwitz, S. 14: „Wider diese [kurbayerischen; BW] Völker fielen die Sächsischen oft aus Eger [aus], schrieb[en] den Landleuten zu, sie sollten mit ihnen [vorgehen], auch Rat und Tat geben, Weg und Steg zeigen, wo die Bayerischen Landverderber – aber sie waren nit viel besser – anzutreffen und wie ihnen abzubrechen wäre. Zu diesem Handel waren die Landleut[e] trefflich willig, daß oftmals mit den Sächsischen 5[00], 800 auch wohl (in) 1000 pfälzische Bürger und Bauern mit Büchsen, Spießen, Gabeln, Hacken und Sensen mitzogen. [Sie] wurden gleichsam(b) rebellisch und (hingegen) den Sächsischen in allem willig. Wo sie eine kaiserische oder churbayerische Partei, als [auch] ihres eigenen Herrn Volks wußten und vermerkten, die verrieten sie den Sächsischen bei Tag und Nacht“. In einem zeitgenössischen Bericht zum Februar 1640 heißt es; LATOMUS, Relatio Historicæ Semestralis Continuatio (1640), S. 85: „Bey vorgang dessen / ließ Herr Feld-Marschall Baner zweyen Bürgermeistern / nemlich dem in der Statt Satz [Saaz; BW] vnd Lada [Loun; BW] sampt dem Judice desselbigen Orts die Köpff herunter schlagen / auß Vrsach / weil man S. Excell. vorgebracht / wie sie nemlich an Herrn General vnd Graffen von Hatzfeld geschrieben / daß er Baner nunmehr in besagtem Satz / mit etwa 7. tausent Mann (davon kurtz hieroben auch Meldung geschehen: ) in der Nähe herumb läge / vnd also gar leichtlich auffgeklopfft / ja wol gar in Person gefangen werden könte“. WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 167ff., zur Belagerung Überlingens: „Den 19. Septembris [1643; BW] hat man sich die ganze nacht zue Costanz, nachvolgende nacht außzuefahren, gerust, stuck in die schüff geladen, halbe oder ¼ cardonen, seyen selbige nacht gar viel schüff in der Mainow, Überlingen zue waßer und land anzuegreufen, zuesamenkomen; so seyen auch deß churbayerische reichßvölker, so zue Mörspurg, Pfulendorf und der orten gelegen, zue land darzue avisiert worden. Nun eß war alleß wohl angestelt und angeordnet gewesen, seyen auch unvermerkt biß an den ort, da sie sollen hinein schliefen, glücklich und wohl ankomen; diß ort war in dem Gallergraben, allda ain thürgrücht eingemauert; seyen schon 2 oder 3 hineingeschloffen; allain seyen sie waß zue spat und nachts umb 12 uhren sollen vorhanden sein, so seyen aber die Lindawer zue spat komen und erst gegen dem tage umb 4 uhren dahin komen; haben also die von innen mit denen, so vor außen, mit denen sie correspondenz uff 12 uhren zue erschinen, ainanderen nit angetroffen und in dem grob gefehlt. Wäre aber dannoch früe genung geweßen, hetten sie nun angesetzt; hetten in kurzer zeit und unvermerkt daß loch größeren oder die ziegelstein alle herauß brechen kenden, daß allzeit 3 oder 4 zuemahl neben ainanderen hinein hetten laufen mögen in den inneren graben innerhalb deß Gallerß und deß dorfs; hetten gleichwohl noch durch ain porten gehen sollen, ist aber selbe nit beschlossen noch verwahrt worden, und so bald der bock von oben wäre angangen und durch ain bixenschuss die credit oder losung geben, hetten die zue waßer auch unden angrüffen und aller orten lärmen gemacht und angefangen, mit stucken hinein zu spülen und die meyr zue brechen. Haben aber beede thail nichts attentiert und unverrichter sachen also wider, wa sie herkomen, zuerugg gekört, ganz unlstig, dan sie vermaint nit anderst,alß haben gewonnen spül in den händen; hettenß auch gehabt, weren sie fortgfahren; hat zue Costanz schier mänigklich ganze nacht gewacht, gleich als man in der christnacht pflegt zue wachen, und der zeit, so umb mitternacht hat sollen beschehen, zue hören und der freyden wöllen erwarten. Vergebenß aber und umbsonst; dan großer zwitracht, wie gemainklich und allzeit, war under ihnen und insonders under den obristen, köndten die praeminenz und vorzug nit mit ainanderen thailen, kainer wollte dem anderen nichts beforgeben. Wer beßer geweßen, were kain graf oder dergleichen obrister, so kriegßweßen nit erfahren, darbei geweßen: obriste Nußbaum und Matthaeus Bach hetten beßer corascha darzue gehabt, werß an ihnen gelegen und sie daß commando gehabt, hettenß gewiß einbekomen. Haben fürgeben, daß loch seye zue klain (da es doch bald hette geweitert werden kenden; seyen auch schon 2 oder 3, wie oben gemelt, hineingeschloffen), da doch der ratsherr Hewdorf, der nur ain dicker mann, selbsten heraußer geschloffen sampt seinem sohn, so auch auß den correspondierischen waren, uff sie gewartet, seinen sohn entgegen, weil sie so lang außwaren und umb 12 uhr nit erscheinten, biß naher Burgberg oder Nußdorf geschickt, es und andere Uberlingerische correspondierische burger, so vor haußen sie gefüert und mitgeloffen. Alß sie vernohmen, daß die obriste nit an die sach wollten, sonder wider zuerugg commandirten, haben sie solche umb deß jüngsten gericht wüllen gebetten, solen doch fortsezen, sie wöllen alß vor ihnen hergehen, die sach werde guot werden. Hat auch M. Hannß, der scharpfrüchter, der auch ainer auß den correspondierischen ware, von innen herauß bey seiner behaußung zuegeschrayen: nun wacker her ! er wolle uff dem Galler die wacht, deren wohl uff 12 waren, allein mit seinem hänkerschwert nidermachen, welches nachmahlen ihme und andernen, wie volgen wird, übel außgeschlagen, alß der anschlag entdeckt und derenselben ettliche eingezogen, under denen er auch einer gewesen war, welcher lange zeit zum öfternmahlen an die folter geschlagen, gestreckt und ernstlich gepeiniget worden. Andere 2 muoste er selbsten einen tag zuevor, ehe man ihne würde hänken, dan er zum galgen schon war condemniert, fiederthailen und die stuck uff die straßen außerhalb der statt uffhänken. So ist er aber endlichen von den geystlichen und insonderß von den Salmanschweylischen, welche bey dem commendanten vil vermöcht, erbetten und deß lebenß wider gefrüstet worden, uff welches er bald hernach außgerüßen und sich auß dem staub gemacht, auch viel andere intreßirte, welchen man weib und kinder schier nackend und bloß nachgeschickt, dass war nun ain großer jammer, elend und wohl über die maßen zue erbarmen, so also deren ettliche naher Costantz gekomen“. SCHORER, Memminger Chronick, S. 141 (1633): „Den 10. September ließ der H. Commandant einen hieigen Burger auff dem Weinmarckt / auß Verdacht / daß er mit den Schweden zu Biberach correspondirte / bey hellem Tag auffhenecken / da musten die Burger zu sehen / vnd jeder dergleichen gewärtig seyn“. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 606 (Zwickau 1640): „Etliche Bürger hatten sich hinaus zum Kaiserlichen begeben / die geriethen in und Leib-und Lebens-Gefahr / durfften nicht wieder in die Stadt; einem ließ auch der Obriste Schliebe sein Hauß auff dem Holtz-Anger niederreissen / und auff den Grund schleiffen“. Teilweise wurden bei Annäherung des Gegners „verdächtige“ Bürger vom Stadtkommandanten deportiert; CHEMNITZ, Königl. Schwedischen in Teutschland geführten Kriegs Ander Theil, 2. Buch, 12. Kap., S. 340 (1634): „Bey welcher deß FeldMarschalcks [Gustav Horn; BW] herannäherung der Keyserliche Commendant zu Lindaw / Obrister [Augustin Eckstedt v.; BW] Vitzthum / weil Er sich einiger gefahr / so wol von innen der Burgerschafft / als von aussen des Feindes halber besorget / hundert vnd dreyssig Bürger aus der Stadt nach Bregentz geschaffet: Von dannen Sie ferner hinein ins Tirol vnd verschicket worden“. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger (Sept. 1634); BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 202f: „zu welchem Unglückh dann leider nit wenig geholffen etlicher meinaydiger Underthonen verrätherey und Dieberey, welche wann Sie ihren Mitbürger umb Leib, Leben, Haab und gutt bringen kennen, so hetten sie sich nit weder vor Gott noch vor Menschen geförchtet oder geschämpt“.
[109] Hanau [Main-Kinzig-Kreis]; HHSD IV, S. 199ff.
[110] Generalfeldzeugmeister [schwed. general för artilleriet, dän. generelt feldzeugmeister]: Der Generalfeldzeugmeister war Befehlshaber der dritten, wenn auch teilweise gering geschätzten Truppengattung, der Artillerie; bei Beförderungen wurden die vergleichbaren Ränge bei der Kavallerie, dann der Infanterie bevorzugt. Der Rang umfasste das Kommando über Artillerie. Er erhielt nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) monatlich 1.200 fl. Ihrem Befehlshaber fielen die sogenannten „Glockengelder“ [Geld, womit eine eroberte Stadt, die sich vom groben Geschütze hat beschießen lassen, ihre Glocken u. ihr Kupfergeschirr, welches alles herkömmlich der Artillerie des Eroberers heimfällt, wieder erkaufen oder einlösen muß. KRÜNITZ, Enzyklopädie 19., S. 192], zu, wenn man während der Belagerung etwa bei Sturmläufen hatte die Glocken läuten lassen, was nach dem „Recht“ des Siegers 12.000 fl. [zum Vergleich: 1634 wurde ein Bauernhof mit 8.-1.000 fl., ein kleines Schloss mit 4000 fl. veranschlagt; MATHÄSER, Friesenegger, S. 51] u. mehr sein konnte. Vgl. auch HOCHEDLINGER, Des Kaisers Generäle. Ihm unterstanden die Schanzmeister u. die Brückenmeister, zuständig für Wege-, Brücken-, Lager- u. Schanzenbau sowie die Anlage v. Laufgraben vor Festungen. Im Juli 1643 wurde zwischen Kaiserlichen u. Schwedischen eine Vereinbarung geschlossen, nach der ein Generalfeldzeugmeister mit 10.000 Rt. ranzioniert (ausgelöst) werden sollte; LATOMUS, Relationis Historicae Semestralis Continuatio (1643), S. 82.
[111] Graaf Godfried Huyn van Geleen [Gleen, Gelern, Cleen, Gelaine, Glayn, Güllen, Glwn, Glam, Glede, Klein] [1595 oder um 1598 Geleen-27.8.1657 Alden Biesen], kurbayerischer u. kaiserlicher Feldmarschall. Als bayerischer Obrist (seit 1618) verteidigte Geleen zu Amstenrade 1632 Wolfenbüttel gegen Georg v. Braunschweig-Lüneburg, 1633 erhielt er ein Kommando in Westfalen, 1634 verteidigte er Münster gegen Lüneburger, Hessen u. Schweden. 1636 zum kaiserlichen Generalwachtmeister ernannt, verließ er nach der erfolgreicher Vertreibung Johan Banérs aus der Oberpfalz 1641 die Armee u. zog sich 1642 als Landkomtur des Deutschen Ordens auf die Ballei Altenbiesen zurück. 1644 erhielt er das Generalat im Westfälischen Reichskreis, 1645 wurde er bei Alerheim gefangen genommen. 1646 wurde Geleen der Oberbefehl für Truppen des Erzherzogs v. Österreich Leopold Wilhelm übertragen: An Stelle des gefallenen Francy v. Mercy erhielt er das Kommando über die kurbayerischen Truppen. Wie alle seine Kriegsgefährten Gegner des Waffenstillstands Maximilians I. v. Bayern mit Schweden u. Frankreich erhielt er 1647 seinen Abschied. Sein Kommando wurde Jost Maximilian v. Gronsfeld übertragen. SCHRIJNEMAKERS; CORSTJENS, Geleen; WIGAND, Denkwürdige Beiträge.
[112] Junker: Mitglied des Adels ohne Ritterschlag, später auch allgemein die Söhne des Adels u. junge Edelleute ohne sonstigen Titel; adliger Diener, Page, Edelknabe.
[113] tribulirt: gequält.
[114] Discretion: Rücksichtnahme, Zurückhaltung.
[115] Beute: Beute war im allgemeinen Verständnis das Recht des Soldaten auf Entschädigung für die ständige Lebensgefahr, in der er sich befand u. angesichts der geringen => Lebenserwartung u. das Hauptmotiv für den Eintritt in die Armee. BURSCHEL, Söldner, S. 206ff. Aus dem Oberelsass wird am 22.5.1620 berichtet, dass 400 v. Erzherzog Leopold angeworbene „Heiden“, angeblich Zigeuner, noch am selben Tag auf Beute ausreiten wollten; BÖNING, Dreißigjähriger Krieg und Öffentlichkeit, S. 342. Vgl. JANSSEN, Bellum iustum, S. 137: “Sei der Krieg als Mittel zur Erhaltung der Gerechtigkeit unter den Menschen gestattet, so sei auch das Beutemachen in einem gerechten Krieg als ein legitimes Mittel, den Gegner zur Aufgabe zu zwingen oder von der Führung eines ungerechten Krieges abzuschrecken, gerechtfertigt. Daß dem Feind alle Güter, die ihm zur Schädigung der gerechten Sache dienen, entwendet werden dürften, liegt, so Grotius, auf der Hand. Des weiteren gäbe es drei schwerwiegende Gründe, aus denen es gerecht erscheine, die Güter des Feindes in Besitz zu nehmen. 1. Als Ausgleich für die Güter, die der Gegner sich entweder vor oder während des Krieges widerrechtlich angeeignet hat; 2. Als Entschädigung für die Kriegskosten, die dem gerecht Kriegführenden entstanden sind; 3. Als abschreckende Strafe für den Übeltäter. Sich den Besitz des ungerechten Feindes aus Habgier anzueignen, sei jedoch nicht zulässig. Der gerechte Krieg rechtfertige nicht die Plünderung des Gegners“. Für den lutherischen Theologen Scherertz galten allerdings nur der Bestand der Christenheit, die Reinheit des Glaubens u. der Erhalt der Gerechtigkeit als hinreichender Grund; BITZEL, Sigmund Scherertz, S. 153. Dabei war Beute ein sehr weit gefasster Begriff, v. Beutekunst wie sakralen Gegenständen, Altarbildern, Bildern, Büchern (wie etwa in der Mainzer Universitätsbibliothek; FABIAN u. a., Handbuch Bd. 6, S. 172), bis hin zu den Wertgegenständen der Bürger. STEGMANN, Grafschaft Lippe, S. 63: Interessant ist auch die Auflistung der v. staatischen Truppen bei einem Überfall erbeuteten Wertsachen des ligistischen Generalproviantmeisters Münch v. Steinach, darunter augenscheinlich auch Beutegut: „Ein gantz gülden Khetten mit zweyen Strengen. Daran ist gewesen ein gantz güldens Agnus Dei. Aber ein kleins auch güldens Agnus Dei Gefeß. Wieder eins von Silber und vergolt. Ein schönes Malekhidt-Hertz mit Goldt eingefast. Ein Goldtstückh mit einem Crucifix. Aber ein Goldstückh mit einem Kreutz. Aber ein Hertz von Jaspis vom Goldt eingefast, so für den bösen Jammer gebraucht wirdt. Ein großer Petschafftring von Goldt. Ein von Silber und vergolts Palsambüchsel. Ein Paternoster an silbern Tradt gefast. Ein Pethbuch. Dan an Geldt, so Herr General-Proviantmeister bey sich gehabt, 7 Thlr. 18 Gr. Von der Handt ein gülden verfachen Denckhring. Aber ein Petschafftring von Goldt, daß Wappen in Jaspisstein geschnidten. Ein gestickt Paar Handtschuch. Ein Paar von silberfarb Daffent Hosenbänder mit lang seiden Spitzen“. In Askola, einer Gemeinde in Südfinnland, nördlich der Hafenstadt Porvoo, befindet sich noch heute in der Holzkirche eine reich verzierte barocke Kanzel, die v. finnischen Söldnern als Kriegsbeute mitgebracht wurde. Die Beutezüge wurden zum Teil mit Wissen der Offiziere unternommen, denen dafür ein Teil der Beute überlassen werden musste. Besonders wertvolle Stücke nahmen die Kommandierenden (oder auch die Marketender) den oft verschuldeten Soldaten gegen einen Bruchteil des Wertes ab. Auch Offiziersfrauen handelten mit Beute oder trieben damit Tauschhandel. Vgl. die Schadensliste vom März 1634 bei BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 58ff.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 32ff.; REDLICH, De Praeda; ZIEGLER, Beute; KAISER, „ … aber ich muß erst Beute machen“. Auf der Suche nach Beute wurden sogar Latrinen erfolgreich durchsucht; SAUERLÄNDER, Geschichte der Stadt Lüdenscheid, S. 107. Der Superintendent Braun (1589-1651), zit. bei ROTH, Oberfranken, S. 303f.: „Die Ursache dieses Übels wird jeder leicht verstehen, wenn er die völlig aufgelöste Disziplin der Armee näher bedenkt. Die Fürsten selber und die Heerführer bringen ihr Militär ohne Geld zusammen; das muß von schnödem Raub sich selbst erhalten. Sie öffnen ihnen damit die Tür zu aller Nichtswürdigkeit und Grausamkeit, und müssen zu allen abscheulichen Freveln die Augen zudrücken. Pünktlich bezahlte Löhnung erhält den Soldaten, auch den sehr unguten, durch die Furcht vor dem Kriegsrecht bei seiner Pflicht und hindert ihn an Übergriffen. Enthält man ihm hingegen die Löhnung vor, so verwildert er und ist zu jeder Schandtat bereit. Dazu kommt die schon erwähnte Lässigkeit der Führer beim Anwerben der Soldaten. Denen liegt ja an der reinen Lehre und an der Gottesfurcht gar nichts; sondern die blinde Beutegier treibt sie zum Kriegsdienst; dadurch geht alles zu grunde. Wird eine Stadt oder eine Festung eingenommen, so schenkt der Sieger den Mannschaften der Besatzung, wenn sie auch noch so sehr dem päpstlichen Aberglauben ergeben sind, ihr Leben und reiht die Feinde in seine Truppen ein, nicht ohne gewaltigen Schaden der evangelischen Verbündeten. Denn um ihre Niederlage gründlich zu rächen, speien diese Scheusäler unter dem Deckmantel der militärischen Freiheit alles Gift ihrer Seele aus gegen die Bekenner des evangelischen Glaubens und wüten auf alle Weise in unsäglicher Grausamkeit, Raub und Wegelagerei, zünden die Dörfer an, plündern die Häuser, zwingen die Bewohner mit Schlägen, zu tun, was sie verlangen und stehen in keiner Weise auch hinter den grimmigsten Feinden zurück. Wie viel unserer Sache durch den Zuwachs dieser ehrlosen Räuber gedient ist, sieht jedermann leicht ein“. Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck u. Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Gehandelt wurde mit allem, was nur einigermaßen verkäuflich war. Erbeutete Waffen wurden zu Spottpreisen an Städte u. Privatleute verkauft; SEMLER, Tagebücher, S. 27f. Der Überlinger Pflummern berichtet unter dem 4.5.1635; SEMLER, Tagebücher, S. 199: „Vmb dise zeitt daß rauben, stehlen vnd plündern auff dem landt, sonderlich vmb die statt Veberlingen daß tägliche handwerckh geweßt, dan nirgendts ein remedium, kein zucht noch kriegsdisciplin, vnd hatt obrist von Ossa zu Lindaw selbst denen, so vmb abstellung diser straßenraubereyen bei ihme angehalten (der jedoch auf dieses landts defension vom kayßer patenten empfangen) sollche abzustellen nicht möglich, dan wie er discurrirt, müeße der kayßer knecht haben, die knecht müeßen geessen haben, müeßen auch wol gemundirt seyn, vnd müeßen noch darzu fir andere ihr notturfft ein stuckh gellt im peüttel haben, ergo sollen vnd mögen sie stehlen, rauben vnd plündern, waß vnd wa sie finden“. Teilweise waren sogar Pfarrer mit auf Beute ausgezogen“. STÜNKEL, Rinteln, S. 20: „Im Oktober [1623; BW] erhält der Rat Kenntnis von einer für die Stadt sehr unangenehmen Angelegenheit, die unter Umständen die schwerstwiegenden Verwicklungen nach sich ziehen konnte. Uns aber zeigt dieses Vorkommnis, wie sehr schon in den ersten Jahren des Krieges die Moral der Bürgerschaft gelitten hatte. Es handelt sich um folgendes: Bürger der Stadt haben von den kaiserlichen Kriegsvölkern Seiner Exzellenz des Grafen von Tilly, die links der Weser von Exten bis Hemeringen lagerten, unter anderem gestohlenes Vieh gekauft und es durch Tillysche Soldaten nach Rinteln bringen lassen. Bei der Rückkehr von der Stadt in ihre Quartiere haben diese Kriegsknechte die Kirche in Hohenrode aufgebrochen und ausgeplündert. Als der Rat am 2. Oktober davon erfährt, ordnet er sofort eine Untersuchung über diese Vorkommnisse unter den Bürgern und Bürgerschützen an. Dabei stellt sich heraus, daß nicht nur einzelne Bürger im Tillyschen Lager gewesen sind, sondern daß auch Schützen aus allen Korporalschaften die scheinbar billige Kaufgelegenheit wahrgenommen haben und daß in diese schmutzige Angelegenheit, denn es handelt sich ja meist um gestohlene Sachen, nicht nur die Männer, sondern auch deren Ehefrauen und Dienstmädchen und auch die Schutzjuden verwickelt sind. Bürgermeister Curt Hanes Magd hat von den Soldaten Kleider gekauft, ein Knecht dem Juden Leaser eine geringe Kuh für einen Taler abgenommen, ein Fremder hat zwei große Kessel mitgebracht, die Frau von Carl Schnar einige Kleider, Lewin Storck eine Kuh für 2 ½ Taler, Hans Rosemeyer zwei Kühe und ein Rind für 7 Taler gekauft. Andere haben eingehandelt ein Pferd für fünf Koppstück, eine Büchse für einen Taler, Kessel, Messingkannen, Schaffelle, ein Leibstück für drei Brote, fünf Schlösser, die aus dem Hause von Wartensleben in Exten stammten – der Käufer behauptet aber, sie dem früheren Besitzer schon wieder angeboten zu haben – , Feuerschlösser hat elf Kuhhäute für 4 Tonnen Broihan eingehandelt, Carsten Bohne hat einen Krug für 2 ½ Groschen, Jürgen Bennemanns Magd, 15 Stück Leder, Mäntel und Leinwand, ein altes Feuerrohr, Degen, einen Messingkessel für einen Hut, einen kupfernen Kessel für zwölf Groschen, ein Bandelier, eine Kuhhaut, ‚so durchschossen‘, für 2 Koppstück, einen kleinen ‚Pott‘, ein Leinenlaken, ein Stück Samt, Wollgarn usw. Einer kaufte eine Axt von einem Soldaten, ‚der ihn Hungers halber um Gottes Willen gebeten, ihm ein Brot dafür zu geben‘ “. Aus einer Zeitungsmeldung (1621): „Sie haben ein pahr Pistolen sampt den Halfftern vmb 6 fl. einen schönen Hengst vmb 20. in 30 fl. des Capitäns Weib eine Niderländer[i]n vmb fl. verkaufft“; BÖNNING, Dreißigjähriger Krieg und Öffentlichkeit, S. 404. Leutershausen, 18.4.1632, aus dem schwedischen Lager; Quelle 1200: RAIN 1632-Relatio de Bavaria: „vnsere Soldaten machen stadliche Beutten / können aber dieselbe nicht verpartiren / ein Pferd gilt 4. Reichsthal: ein Kuhe 1. fl: ein Schwein / ein Kopfstück / Hünner vnd Gänse vmb sonst / Bette / Leinwand / Kupffer / Zien vnd ander Haußrath wird nichts geacht / gehet also zu / wie vor diesem in der Pfaltz. Von Vlm / Lauingen / vnd Höchstad wird Wein vnd Brod alles heuffig auff der Dohnaw ins Läger geführet / ist also alles noch rechtes kauffs“.
[116] LATOMUS, Relationis Historicae Semestralis Continuatio 1636/37, S. 78f.
[117] THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 738f.
[118] Sir James Ramsey [Ramsay, Rammsey, Rambssee, Rhamsay, Ramsoi, Ramsoy, Ramsaeus, Ramsa, Ramsai, Romsai] “the Black” [“Black Ramsay”] [1589-28.6.1639 auf Schloss Dillenburg], schwedischer Obrist. Vgl. MURDOCH, SSNE ID: 3315.
[119] WREDE, Die K. und K. Wehrmacht 3. Bd., 2. Hälfte, S. 768, Anm. 6.
[120] N Mettényi [ -Dezember 1636], kaiserlicher Obrist.
[121] WREDE, Die K. und K. Wehrmacht 3. Bd., 2. Hälfte, S. 770.
[122] N [Reinhold v. ?] Klingenmayer [ – ], kaiserlicher Obristleutant.
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