Vacci, Hans [Johann] Jakob Freiherr de; Obristwachtmeister [ – 1636] Er wurde 1626 in den Freiherrenstand erhoben und erwarb aus den nach 1620 konfiszierten Gütern die Herrschaft Altenbuch (heute Staré Buky).[1] De Vacchi [Dewaggy, de Waggky, de Vaggi von Adlersberg, Waghi, de Wogghi, de Woggky] stand 1629 als Obristwachtmeister in kaiserlichen Diensten.[2]
„Natürlich hat Wismar[3] in jenen Jahren auch durch vielerlei schwere Beschränkungen und Belästigungen des Handels zu leiden gehabt. Trotz Wallensteins Zusicherungen wurde im Sommer 1629 wegen der Spionagegefahr Paßzwang verhängt. Alle ein= und ausfahrenden Schiffe mußten am Holm anlegen und Pässe vorzeigen; weder Ratspersonen noch Bürger wurden ohne solche aus der Stadt gelassen. Sogar von einer dreitägigen völligen Sperrung der Tore hören wir einmal. Im September 1629 erreichte der Rat dann aber, daß diese Bestimmungen zuerst gemildert, dann ganz aufgehoben wurden. Zunächst bewilligte der Obrist=Wachtmeister de Wogghi, daß der Rat den Bürgern ein gewisses Zeichen gäbe, nach dessen Vorzeigung sie ungehindert durchgelassen würden. Schon einige Tage vorher hatte Wengersky Wogghis Vorschlag abgelehnt, nach dem allen Adligen, die mit Wismar in Verbindung ständen, befohlen werden sollte, sich vom Statthalter oder von der Kammer einen Paß ausstellen und diesen monatlich erneuern zu lassen. Am 21. September/1. Oktober hob der Statthalter schließlich den Paßzwang vollständig auf. Wallensteins Absicht, erklärte er, sei, der Stadt zu neuer Blüte zu verhelfen; darum solle ihr Handel nicht gehemmt werden. Außer durch den Paßzwang wurde der Seehandel durch die Schweden gestört, die, wie schon 1629 geklagt wird, alle Wismarschen Schiffe auf hoher See anhielten. So war der Landhandel von besonderer Wichtigkeit geworden; aber auch ihm erwuchsen Schwierigkeiten durch die Unsicherheit der Straßen und durch neue Zölle, wie sie z. B. in Grevesmühlen erhoben wurden. Dazu kam, daß die Marketender, deren Abschaffung oder wenigstens Verminderung deshalb immer wieder verlangt wird und ja auch im Kapitulationsvertrag festgesetzt war, den Kaufleuten mancherlei unerwünschte Konkurrenz machten, daß ferner z. B. Wogghi sich ein Vorkaufsrecht auf alle zur Stadt gebrachten Lebensmittel sicherte, dabei aber nur so viel bezahlte, wie ihm gut schien, so daß deshalb viele Landbewohner überhaupt darauf verzichteten, in die Stadt zu kommen, um so mehr als sie an den Toren oft Ausschreitungen der Soldaten ausgesetzt waren“.[4]
[1] Freundliche Hinweise von Herrn Harald Skala.
[2] WIEGANDT, Wismar, S. 45, Anm. 77; S. 46, Anm. 78.
[3] Wismar [Kr. Wismar]; HHSD XII, S. 133ff.
[4] WIEGANDT, Wismar, S. 48f.