Diekmann, Claus; Quartiermeister [ – ] Diekmann war Quartiermeister im Liga-Regiment Heinrich Leo von Westphalen. Er stammte aus Büren[1] (Hochstift Paderborn) und war seit dem Einfall Christians von Braunschweigs in Westfalen Soldat. Er war in die Affäre Sick verwickelt.
„Ein Aufsehen erregender Vorfall verstrickte Bönninghausen Ende Juli 1634 in schwere Differenzen mit dem Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm, dem Landesherrn von Jülich-Berg, in dessen Territorien sich die kaiserliche Soldateska breit machte. Der Pfalzgraf, der die Unterstützung der katholischen Partei beharrlich ablehnte, bediente sich bei seinen Unterhandlungen mit den Schweden der Vermittlung des Ritters Christoph Stick, eines Holländers, der auch als Agent für den Prinzen von Oranien und Kardinal Richelieu tätig war. Seine Verhandlungen zur Aufrechterhaltung der Neutralität Jülich-Bergs wurden von kaiserlicher Seite mit äußerstem Mißtrauen beobachtet. Stick war am 28. Juli von Mülheim[2] abgereist, um mit dem schwedischen Kanzler Oxenstierna in Frankfurt[3] zu konferieren. Am folgenden Tage wurde die Kutsche des pfalzgräflichen Abgesandten um 8 bis 9 Uhr vormittags zwischen Remagen[4] und Sinzig[5] durch eine kaiserliche Streifschar in Stärke von 50 Pferden überfallen. Stick wurde sämtlicher Briefschaften beraubt, samt seiner Begleitung bis aufs Hemd ausgezogen und genötigt, sich wieder in die Kutsche zu setzen, der die Reiter die Pferde ausspannten. Eine Kammerjungfer der Pfalzgräfin, die sich in Sticks Begleitung befand, wurde entführt, doch in Oberwinter,[6] wo pfalzgräfliches Militär die Streifschar zersprengte, wieder befreit. Sieben Reiter, darunter der Anführer, ein Quartiermeister, und zwei weitere Offiziere, wurden gefangen genommen, die übrigen entkamen, darunter der Kornett, der die erbeuteten Briefschaften bei sich hatte. In der Folge wurden die Gefangenen mehrfach verhört. Der Quartiermeister Claus Diekmann vom Regiment des Obristen Westphalen sagte aus, sein Kommandeur habe ihn zum Generalwachtmeister Bönninghausen geschickt, der ihm in seinem Kölner[7] Quartier am Neumarkt in Gegenwart des Landdrosten von Fürstenberg mündlichen Befehl erteilt habe, er solle mit einer dazu kommandierten Reitertruppe, die aus je 1 Offizier und 25 Mann des Leibregiments und des Regiments Westphalen bestünde, sich nach Andernach[8] verfügen und eine auf der Straße nach Breisig[9] fahrende Kutsche mit einem feindlichen Gesandten oder Kommissar abfangen. Allen Personen, die in der Kutsche säßen, seien ihre Briefe und Sachen abzunehmen und schleunigst ihm – Bönninghausen – zu bringen. Auf Diekmanns Frage habe ihm der Generalwachtmeister befohlen, die Personen nackend auszuziehen und der Kutsche die Pferde auszuspannen. Der Quartiermeister war im Besitz eines Passes von Bönninghausen, datiert, Köln, den 28. Juli 1634, für 1 Offizier mit 50 Pferden nach Andernach.
Die übrigen Reiter bestätigten die Aussagen ihres Vorgesetzten und erklärten, nur auf Befehl gehandelt zu haben. Ihnen wurde besonders zum Vorwurf gemacht, mit der Mitnahme der Kammerjungfer Menschenraub begangen zu haben. Bönninghausen selbst leugnete in einem Schreiben an Wolfgang Wilhelm vom 12. August jede Beteiligung ab und erbat die Auslieferung der Gefangenen zwecks exemplarischer Bestrafung. Die Reiter wurden in Düsseldorf[10] gefangengesetzt; dem Quartiermeister gelang die Flucht mit Hilfe eines Geistlichen, bei dem es sich um den Regimentskaplan Westphalens handelte; an Diekmanns Stelle wurde dieser inhaftiert. Der Wache stehende Soldat war aus Furcht vor Strafe mit Hinterlassung seines Gewehrs geflüchtet. Auch ein Korporal brach aus und nahm den ihn bewachenden Garnisonsoldaten gleich mit. Die restlichen 5 Kavalleristen mußten bis Ende November in Haft bleiben, obwohl fürstliche Räte entschieden hatten, sie seien aus Mangel nötiger Beweise ihrer Kriegsobrigkeit zur Bestrafung zuzusenden. Ohne Pferde und Waffen, die man zum Ersatz der Zehrungskosten verkauft hatte, durften sie schließlich zu ihrer Truppe zurückkehren“.[11]
[1] Büren [LK Büren]; HHSD III, S. 131ff.
[2] Mülheim [Stadt Köln]; HHSD III, S. 534f.
[3] Frankfurt/M.; HHSD IV, S. 126ff.
[4] Remagen [Kr. Ahrweiler]; HHSD V, S. 304.
[5] Sinzig [Kr. Ahrweiler]; HHSD V, S. 346f.
[6] Oberwinter [Stadt Remagen]; HHSD V, S. 275.
[7] Köln; HHSD III, S. 403ff.
[8] Andernach [Kr. Mayen]; HHSD V, S. 12f.
[9] Bad Niederbreisig [Kr. Ahrweiler]; HHSD V, S. 29.
[10] Düsseldorf; HHSD III, S. 185ff.
[11] LAHRKAMP, Bönninghausen, S. 302ff.