Begriffe Z
Zäheren, Zähren: Tränen.
Zahlmeister: Der Zahlmeister, ein niedriger Offiziersrang, nahm berufsmäßig Zahlungen vor u. verwaltete die einlaufenden Gelder. Er war zusammen mit den Kriegskommissaren auch für die Auszahlung des Soldes zuständig, eine nicht ungefährliche Aufgabe, vor allem dann, wenn wieder einmal der Sold ausgeblieben war.
zahme Tiere als Statussymbole:Viele Obristen u. ihre Gattinnen hielten sich als Statussymbole zahme Tiere. Jagdhunde waren wie auffallende Tiere waren Statussymbole. DÜRR, Heilbronner Chronik, S. 181: „Den 18. Oktober (21. Sonntag nach Trinitatis) ist durch die große Pfarrkirch ein lebendiger großer Hirsch geloffen, als alles Volk darin versammelt gewesen. Dieser Hirsch war dem Oberst Kaspar zuständig“. CHEMNITZ, Königl. Schwedischen in Teutschland geführten Kriegs 4. Teil, 5. Buch, 43. Kapitel, S. 185: Auch August Adolf Freiherr v. Drandorf Transdorf hielt sich einen zahmen Hirsch, der ihm aus Courteoisie vom Gegner wieder überlassen wurde. Selbst Rittmeister führten neben 16 Pferden z. T. einen Fuchs, einen Wolf u. etliche Jagdhunde mit sich, die auch zur Jagd auf Flüchtlinge eingesetzt wurden, die sich in den Wäldern, Schluchten, Schächten etc. verbargen, was den jeweiligen Zwangsgastwirten zusätzliche Kosten aufbürdete. Der französische Feldmarschall Gramont berichtet von einer Begegnung mit einem Affen, den Isolanis Gattin als Husar gekleidet im Feldlager bei sich geführt habe; FASSMANN, Gespräche, S. 693f.: „Diese merckwürdige Belagerung Zabern endigte sich am 14. Julii 1636. und bald darauf verlohr der Hertzog von Weymar, in einem Scharmützel mit denen Croaten, fünffhundert Mann von seinen besten Reutern, desgleichen verschiedene von seinen Bedienten, welche von dem General derer Croaten sehr übel tractiret wurden. solches zu rächen commandirte mich der Hertzog mit drey tausend Reutern gegen sie. Ich war auch so glücklich, daß ich eine grosse Anzahl dererselben tödtete, und biß in ihr Lager einbrach, das ich in Brand steckte. Unter andern erbeutete ich in dem Quartier ihres Generals einen Affen, der fast so groß wie ein zehen- biß zwölff-jähriger Jung, und als ein Hussar gekleidet gewesen. Er gehörte der Generalin zu, und ich gab, bey meiner Zurückkunfft, diesen seltsamen Gefangenen vor einen Galan der Croatischen Generalin aus. Der Anblick dieses Thieres erweckte bey dem Hertzog Bernhard von Weymar, und allen Umstehenden, ein grosses Gelächter. Es ward auch beschlossen, daß, weil der General derer Croaten ein alter Mann, und der Affe als ein Substitut desselben anzusehen seye, solcher castriret werden solte. Wir vermeynten in der That, daß wir dem General, und seiner Frau, keinen ärgern Possen spielen, noch ihnen einen grössern Affront anthun könten. Also wurde das arme Thier castiret, und durch einen Trompeter, in einer Sänffte, in das Lager derer Croaten zurücke gebracht“.
Zangen, mit glühenden Z. reißen: entehrende und verschärfte Form der Bestrafung zum Tode Verurteilter nach Art. 137 Satz 3 CCC: Der Henker zwickte an bestimmten Plätzen mit erhitzten Zangen in Brust, Arme u. Hüften bzw. riss Fleischstücke aus dem Körper, ohne dass der Delinquent/die Delinquentin vor der eigentlichen Hinrichtung bereits starb. Die Zahl der Zangengriffe richtete sich nach Qualität oder Häufigkeit der Vergehen. So wurden etwa bei Kindstötung den verurteilten Frauen mit glühenden Zangen die Brüste abgerissen. Die Anwendung ist häufig bei Hexenverbrennungen zu finden. BLUMBLACHER, Commentarius, S. 371. In Friedewald wurde ein Bauer, der Blutschande mit seinen Töchtern (die des Landes verwiesen wurden) getrieben hatte, in deren Gegenwart erst gerissen u. dann verbrannt; ROMMEL, Geschichte von Hessen 4. Teil, 2. Abt., 6. Bd., S. 632.
Zauberin: Hexe. Es fällt auf, dass trotz der Häufigkeit der Verfolgungen nur zwei derartige Fälle in den hier publizierten Chroniken überhaupt erwähnt werden; vgl. als Überblick FÜSSEL, Thüringer Raum – Hexenverfolgungen; FÜSSEL, Hexenverfolgungen im Thüringer Raum; JORDAN, Mühlhausen, S. 37ff.; GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 241ff. Auch in den Heeren waren Verbrennungen von Zauberinnen und Hexen durchaus üblich. => Hexenverfolgung im Heer.
Zaum, mit verhängtem Zaum: in vollem Galopp.
Zehntessen: Essen, das der Zehntherr den Zehntpflichtigen gab.
Zehntführer: dem Zehntherrn unterstellt und diesem abführplichtig.
Zehntner: in den Bergbauregionen u. Bergbaustädten der Finanzbeamte des Landesherrn. Seine Aufgabe war es, die Steuern, den landesherrlichen Zehnt, zu kassieren u. zu verrechnen. Dem Landesherrn standen auf Grund des Bergrechts zehn Prozent des geförderten Erzes zu. Dieses wurde anfänglich tatsächlich als Erz vom Schichtmeister dem Zehntner übergeben. Der Schichtmeister übergab dem Zehntner das ausgeschmolzene Metall, dieser zog v. dem Erlös die Abgaben an den Landesherrn ab u. teilte anschließend die eventuell vorhandene Ausbeute an die Gewerken aus. Diese unpraktische Handhabung wurde allerdings schnell in einen Geldwert umgewandelt. Die Gewerken, deren Bergwerke zu wenig Erz förderten u. dadurch unter hohen Kosten litten, mussten statt des Zehnten, nach der jeweilig in Anrechnung gebrachten Bestimmung des Landesherren, den Vierzehnten, Sechzehnten oder auch nur den Zwanzigsten zahlen. Es gab – je nach Revier – auch weitere Varianten. Die Stellung des Zehntners war eine vertrauensvolle Position, denn sie sorgten dafür, dass die Steuern den Gesetzen entsprechend eingenommen wurden u. Betrug sowie Steuerhinterziehung unterbunden wurde. Sie entschieden auch weitestgehend über die Verwendung des Zehnten. Deshalb wurden nur ehrliche Männer eingesetzt, die das Vertrauen des Landesherrn genossen. Der Zehntner war direkt am Bergamt ansässig u. hatte stets die Möglichkeit, Einblick in das Buch des Gegenschreibers zu nehmen. Bei Bedarf konnte er das Gegenbuch mit den Büchern des Rezessschreibers u. des Hüttenschreibers vergleichen. Dadurch hatte er immer einen Überblick über die Gewinne und Verluste der Bergwerke sowie über die Ausbeute der Schmelzhütten. Deshalb musste der Zehntner gute Kenntnisse vom Rechnungswesen haben. In einigen Bergbauregionen war das Amt des Zehntners so wichtig, dass es zeitweise mehrere Zehntner mit unterschiedlichen Aufgaben gab. In der Bergstadt Annaberg gab es im letzten Drittel des 17. Jahrhunderts einen Oberzehntner, der mit erweiterten Aufgaben u. Befugnissen ausgestattet war. Die Oberzehntner waren vom Oberbergamt zur Aufsicht über die Tätigkeit der einzelnen Bergmeister bestellt. Dem Oberzehntner waren die Zinnzehntner, auch Unterzehntner genannt, unterstellt [nach WIKIPEDIA].
Zehrpfennig: Geld zum Unterhalt, gesamte wirtschaftl. Versorgung.
Zehrung: Verpflegung(sgelder).
zeigeren: Boten.
Zeitung: Nachricht. Schon 1609 bezog der Postmeister von Kitzingen Journale, die er zu 6 bis 8 Stück zusammenfasste und an die Ratsherrn, Stadtschreiber, Geistliche und Advokaten vermietete. Wie ein Laufzettel zeigt, hatten 12 bis 16 Leser die Jounale bereits nach 25 Stunden weitergereicht. Um Streitigkeiten unter den Abonnenten zu vermeiden, wurde die Weitergabe durch Los bestimmt. „Auch wenn so manches Zeitungsunternehmen nur kurze Zeit überdauerte, lassen sich um die Mitte des 17. Jahrhunderts gleichzeitig etwa 40 bis 60 deutschsprachige Zeitungen nachweisen, mit einer durchschnittlichen Auflage von ca. 350 bis 400 Exemplaren. Der Preis für das Jahresabonnement einer wöchentlichen Zeitung betrug, nach Belegen aus der zweiten Jahrhunderthälfte, etwa 2 Gulden; für ein Blatt, das zweimal wöchentlich erschien, waren im Durchschnitt 3 Gulden (bzw. 2 Reichstaler) zu ‚berappen‘. Das entsprach ungefähr dem Wocheneinkommen eines Handwerksgesellen der oberen Lohnskala und ließ zumindest theoretisch den gelegentlichen Erwerb von Zeitungsblättern zu“. KNAUER, Magdeburg, S. 251.
Zent: der v. der Kirche geforderte zehnte Teil des landwirtschaftlichen Ertrages, der Kriegsbeute etc. Vgl. auch die detaillierte Darstellung einer Zent bei HÄGERMANN, Strafgerichtswesen.
Zent, Zehnt: Der Bezirk eines Zentgerichts wird als Zent(e) oder Cent bezeichnet. Er umfasste meist zwischen zehn u. dreißig Orte.
Zentgraf: Vorsteher der Zent u. Vorsitzender ihrer Gerichtsbarkeit. Der Bezirk eines Zentgerichts wird als Zent(e) oder Cent bezeichnet. Er umfasste meist zwischen zehn u. dreißig Orte. Vom Landesherrn eingesetzte Ortsobrigkeit mit vorwiegend richterlicher Gewalt, seit dem 9. Jahrhundert auch als militärischer Titel u. Dienstgrad. Der Schultheiss war Vorsitzender des Gerichts und als solcher öffentlicher Ankläger, insbes. bei Friedensbruch u. Verletzungen des Eigentumsrechts. Die Kandidaten für das Amt des Schultheissen mussten einen unbescholtenen Lebenswandel u. Grundbesitz nachweisen. Widrigenfalls konnten sie v. den Gerichtsschöffen abgelehnt werden. Der Schultheiss war auf Grund seines Amtes meist nicht sonderlich beliebt. In der Predigt eines aufgebrachten protestantischen Pfarrers in Eichfeld, der Grafschaft Castell zugehörig, am Sonntag Cantate 1633 hieß es anlässlich der Abgaben für die Castell’sche Kriegskasse: “Er habe sein Amt von Gott. Der Schultheiß nötige den Witwen und Waisen etc. das Ihrige ab, um sich zu bereichern, er fresse, saufe, mäste sich an ungerechtfertig[t]em Gut wie ein Schwein, das man endlich schlachte und ob der Würste guter Dinge sei. Etliche vom Gericht seien Schelme, Diebe und Ehebrecher”. EGERT, Eichfeld.
Zentner (Uckermark): 1 Zentner = 5 Stein = 100 Pfund = ca. 57 kg.
Zentner: 1 Zentner = 56 Pfund (Wasserburger Maß).
zerlästern: verstümmeln, zerfleischen, zerreissen.
zermürbet: verwest.
Zettel: Die auch => Billette genannten Einquartierungszettel hielten die Belastungen des Bürgers bei einer Einquartierung fest und wurden von den dazu beauftragten Billetherren oder den Quartiermeistern ausgeteilt und führten zu ständigen Streitigkeiten unter den Bürgern.
Zeugdiener: FRONSPERGER, Kriegßbuch 1. Teil, S. LXXII: „DEr Zeugmeister soll auch haben Zeugdiener zu Pferden / gute / redliche / ehrliche / der sachen verständige Gesellen / sie seyen Edel oder Vnedel / die gebrauchet er zu aller notturfft / hin vnd herwider / ferr vnnd nahe / dort vnd dahin zu sollicitiern / auch auf den gemeinen Zeug zu warten / daß er in guter Ordnung geführt werde / keiner für den andern ziehe / auch keiner zu Pferdt / oder andere Wägen zwischen die Arckelleywägen eynziehe. Jtem sie sollen sich zu allen nothwendigen sachen der Arckelley gebrauchen lassen / auch im ziehen / wo sichs zutregt / den Wägen oder Fuhrleuten etwas gebricht / jhnen fürderlich zu statten kommen. Sie sollen keins wegs gestatten / daß die Knecht / wie offt geschicht / mit gewalt wider der Fuhrleut willen / auff die Wagen lägern wollen / oder jemands gewalt treiben / Soll ein jeder Zeugiener daran seyn / damit solche Vnfläter von der Arckelley Profosen werden angenom̃en / in die Eisen geschlagen / in ein Wagen geschmidt / biß inns Läger / der soll dem Profosen / vnter deß Regiment ligt, vberantwort werden. Were aber / daß krancke / oder so hart verwundte Knecht vorhanden / die nicht gehen / vnd dem Hauffen folgen möchten / die mögen auff die ringst geladen Wägen gelegt / vnd biß ins Läger geführt werden. Die Zeugdiener sollen sich / so weit der Arckelleyzug sich erstreckt / außtheilen / damit nit zween / drey bey einander / vnd an andern orthen keiner sey. Die Besoldung der Zeugdiener ist einem jeglichen vom Adel deß Monats vier Söld / vnd ein Jungen / welcher nicht vom Adel / drey Söld / vnd zweyen ein Jungen“.
Zeug-Leutnant: Leutnant der Artillerie.
Zeugmeister: Artillerie-Offizier oder Zeughaus-Vorsteher.
Zeugwart: Verwalter des Zeughauses (Depot für alles, was zur Kriegsführung benötigt wird: Waffen, Pulver u. Blei, Harnische, Ausrüstung für die Pferde, Rüstwagen). KRAUS, Militärwesen, S. 326ff.
Ziborium: auch „Speisekelch“ genannt, ein in der katholischen Kirche und den orthodoxen Kirchen gebräuchliches Gefäß zur Aufbewahrung der konsekrierten Hostien.
Ziechen [Zichen]: Sack; sackartige Hülle, Bettbezüge, gewöhnlich zum Abtransport des geplünderten Guts verwendet.
Ziegenbock: Spottname des Schneiders, der in vielerlei Weise mit dem Ziegenbock in Beziehung gesetzt wird. In der damaligen Auffassung machte sich der Teufel durch seinen scharfen Geruch bemerkbar und vereinte in seiner äußeren Erscheinung mit schwarzen Haaren und einem Ziegenfuß in der Nachfolge des Pan – die negativen Eigenschaften des Ziegenbocks.
Ziese: indirekte Steuer. DWB Bd. 31, Sp. 1228ff.: „anfangs städtische, später allgemeine verbrauchssteuer auf die wichtigsten erzeugnisse, um 1600 durch das wort accise, akzise unter erweiterung dieser verbrauchsabgabe verdrängt; verkürzt aus assise“. => Akzise.
Zigeuner: I. BURSCHEL, Söldner, S. 90f.: „Seit Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges lassen sich in den Heeren auch Zigeuner nachweisen. Hier war Platz für die Angehörigen einer ethnischen Minderheit, die man sonst nirgendwo haben wollte, die bereits der Freiburger Reichstag von 1498 des Reiches verwiesen, ja sogar – in bezeichnendem Unterschied zu anderen Vaganten – für vogelfrei erklärt hatte und die fortan in territorialen Mandanten aller nur erdenklicher Verbrechen bezichtigt wurde. 1642 zum Beispiel zogen einige wohl zum Heer Piccolominis gehörende Kompanien an Deister und Süntel vorbei in Richtung Harz, vorwiegend aus Zigeunern zusammengesetzt. Schenkt man einem Eintrag in den Bovender Gemeinderechnungen des Jahres 1623 Glauben, so konnten es Zigeuner damals sogar bis zum Offizier bringen“. Zigeuner wurden in den Heeren als Heilkundige und Kundschafter eingesetzt. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 53: „Die unruhigen Zeiten begünstigten das Wanderleben der Zigeuner, welche 1626 in erheblicher Zahl auftraten. Da sie im Verdacht standen, für den Feind Kundschafterdienste zu leisten, so ordnete die Regierung eine Streife auf sie an, welche der Pfleger Stefan Danhauser von Freudenberg und Obrist Blarer mit 28 Reitern und 150 Musketieren vom 26. bis 29. Juli in der Gegend von Hirschau, Weiden, Kemnath vornahmen. Maximilian ordnete am 4. August 1626 an, daß die verhafteten Zigeuner ‚mit der Tortur und wie es vonnöthen zu examieren‘ seien. Von den 3 in Tirschenreuth in Haft befindlichen Zigeunern hatte der Pfleger Burhuß schon am 3. August nach Amberg berichtet, daß sie unschuldig seien. Trotzdem ordnete die Regierung am 8. August deren Tortur (Folter) an. Die Folter muß sehr scharf gewesen sein, denn das Jammergeschrei der Gequälten war außen deutlich zu hören. Die junge Frau eines gefolterten Zigeuners, welche die Stimme ihres Mannes erkannte, stürzte sich aus Verzweiflung in den Schloßweiher und ertrank. Die Zigeuner blieben jedoch standhaft bei der Beteuerung ihrer Unschuld“. Dass auch die meist aller denkbaren Verbrechen beschuldigten Zigeuner (SCHUBERT, Mobilität, S. 130ff.) bereits beim Heer gewesen sind u. dort als Feldscherer eingesetzt wurden, die z. T. mit volksmedizinischen Mitteln u. auch zauberischen Praktiken arbeiteten (WALZ, Hexenglaube, S. 215ff.) ist sicher richtig; dass sie es teilweise sogar bis zum Offizier gebracht hätten (so BURSCHEL, Söldner, S. 90f., unter Hinweis auf einen Beleg bei BERNOTAT, Auswirkungen, S. 162), muss bezweifelt werden. Anscheinend handelte es sich bei dem Dattern Leutnant wohl eher um den Anführer einer Kroatenabteilung, wie sie später Isolano kommandierte; vgl. JACOBS, Zigeuner; allgem. ROECK, Randgruppen, S. 85ff.; HOFFMANN, Harzschützen, S. 98ff. DIWALD, Wallenstein, S. 334f.: „Am 27. September [1625; BW] berichtet der Landeshauptmann, Herr von der Hagen, dem Herzog [Friedrich Ulrich; BW] über seinen Versuch, den ‚Zigeuner-Vortrab’ der Armee Wallensteins aufzuhalten, und skizziert den Zustand der kaiserlichen Truppen so: ‚Die neuen Werbungen zu Roß sind auf der Offizier vorgeschossenen Gelder vorgenommen und haben bis dato noch keinen Pfennig von Ihro Kaiserlichen Majestät erhalten. Die Reiterei ist mit keinen Waffen versehen, ist übel beritten, haben größtenteils leichte und schlechte Pferde. Im ganzen sind die Neugeworbenen malcontente. Um Blankenburg herum lassen sich viel Zigeuner bei unterschiedlichen Partien zu zehn und fünfzehn Mann sehen, über die Maßen wohl bewehrt, mit zwei langen Röhren ein jeder und die Weiber zu Pferd und ein Paar Pistolen im Sattel, sie ziehen durch ungebahnte Wege, halten sich in Gehölzen und Vorbüschen, kundschaften nach allen Dingen fleißig, also daß zu besorgen, sie in des Wallensteins Bestallung auf Verräterei, Raub, Mord und Brand ausgeschickt sein mögen’. Wallenstein soll einen Zigeuner-Vortrab zum Plündern und Morden vorausgeschickt, ihn womöglich eigens dazu angeworben haben ? Hier ist wieder einmal die Wiege einer Legende, die sich gut entwickelt und rüstig die Jahrhunderte überstanden hat. Diese Zigeuner sind nichts anderes als die leichten schnellen Reiter des Obristen Isolani, meistens Kroaten und Ungarn“.Vgl. dagegen LOTZE, Münden, S. 66: „Als Vortrab seines Heeres erblickte man Zigeunerbanden, 15 bis 20 Mann stark, bis an die Zähne bewaffnet und Weiber auf Pferden mit sich führend, deren jedes 2 Pistolen im Sattel hängen hatte. Sie verübten die größten Räubereien und rühmten sich, im Dienste Wallensteins zu stehen“. Vgl. allgem. FRICKE, Zigeuner. Für 1633 hält der Erzgebirgschronist Christian Lehmann fest: „Den 11. November kahmen die Taubischen [Dietrich v. Taube; BW], verjagten die in der [Reitzenhainer; BW] schantze und schleiften Sie. Derowegen commandirte auf Churfürstlichen befehl in anfang des September der Obrist Dietrich Taube auß der Lausnitz seine 2 Regiementer an Cavallerie und Trajoner in Meißen; sein Obrist-Wach-Meister Bodo von Bodenhausen ging den 9. November mit 300 Pferden dem feindt entgegen ans Böhmische gebirg und schleiften mit Zuthun des landtvolcks die Reitzenhaner schanz und beritten stez die Paße, streiften oft in Böhmen und hohlten Viehe, und damit mann die Schwartenbergische besatzung enger hielte und die keyßerlichen Streiffen auß Böhmen gar abschaffte, marchirten theils regiementer zue Roß und fuß auß dem lager bey Dresden, darinnen der Chur-Sächsische General Arnheim [Arnim; BW] mit der Churfürstlichen Armee von 29. September biß den 1. November Müßig lage. Des Obristen Posens regiement zue fuß wurde in Zwicka gelegt, der Obrist Dietrich Taube kam den 3. Dezember mit den andern Compagnien zue den Obrist-Wachmeister von Bodenhausen umb Chemnitz an, conjungirte sich mit des Posen regiement zue fueß auß Zwickau und zogen vor Schwartzenberg. Nach deme nun der Commendant in Schwartzenberg mit seinen Crabaten und Zigeunern 17 wochen auf den Schloß von 4. August biß den 5. december gelegen und mächtigen Schaden gethan in gebirge, marchirte den 5. December der Obrist Taube mit 22 Compagnien Cavallerie und Tragonern von Chemnitz herauf auf Dorf-Zwenitz, Grünhein, Saxenfeld gar frühe und bekahmen doselbst eine Parthei Crabaten mit Wägen, die Futterage zueführen solten, theils kamen darvon und machten lerm in schloß. Des Posens Fußvolck marchirte uff Elterlein zue und bliebe in Schletta liegen. Von der Cavallerie aber stelleten Sich ezliche Compagnien mit fliegenden Standarten auf den Wildenauer und Grunstedler weg. Die Trajoner Musten in Schwartzenberg beym Rathhauß absteigen und sich zum sturm bereit halten. Nachdeme der Commendant lose word gabe und sich zue wehren resolvirt, brachten Sie fäßer ans Schloßthor und zündeten Sie an, das feuer ergriff auch das Ampthauß und verzehrete es mit vielen Acten, briefen und registraturen, und Do sie den ernst sahen, baten Sie um accord und abzug, musten Sich aber auf gnade und ungnade ergeben, und wurde ihnen nur das leben geschenckt, der Commendant mit seiner dama nach Annenberg geführt und behalten biß zur abstattung seiner Ranzion, Die Gemeine Crabaten und Zigeuner außgezogen und durch Elterlein nach Chemnitz geschaffet, der Leutenandt und Fehnrich wurde auch in Arrest behalten“. Zu Zigeunern als Bestandteil der kämpfenden Truppe vgl. SULLIVAN, Callot’s Les Bohémiens; KROENER, Geschlechterbeziehungen, S. 289ff. Dafür spricht, dass im kurfürstlich-sächsischen Mandat v. 1652 beklagt wird, dass sich abgedankte Offiziere den sich selbst als Zigeuner bezeichenden Vagierenden angeschlossen hätten; vgl. BOETTICHER, Zigeuner, S. 22. II. Synonym für Strolch.
Zikarie: Die einzelnen Abteien des Prämonstratenserordens wurden zu Visitationsbezirken (Zikarien) zusammengefasst, vergleichbar den Provinzen anderer Orden.
Zille: „einfach konstruierte, zwischen fünf und 30 m lange Boote. Kleinere Zillen waren grundsätzlich ungedeckt, die größeren Zillen zum Fracht- oder Passagiertransport verfügten über hausähnliche Aufbauten mittschiffs. Zillen haben einen flachen Boden und gerade Seitenwände, die vorne zumeist spitz zulaufen. Je nach Zillentyp läuft auch das Heck entweder spitz zu, ist breit oder (seit einigen Jahrzehnten) sogar als Spiegel für den Motorbetrieb angelegt. Die Zille liegt mit geringem Tiefgang im Wasser und ist relativ kippstabil. Kleine Zillen werden mit sogenannten ‚Stechrudern’, Paddeln mit einer gegabelten Eisenspitze, gelenkt und angetrieben. Große Zillen verfügten vorn und achtern über längs der Fahrtrichtung angebrachte lange Ruderbäume sowie seitlich über sogenannte ‚Nauzüge’, die vor allem beim An- und Ablegen gebraucht wurden. Historische Frachtzillen wurden darüber hinaus auch meist getreidelt oder gesegelt“. [WIKIPEDIA]
Zimmes, Zimes: Zugemüse, Zukost; Linsen, Bohnen, Kirchererbsen; Zwischenmahlzeit, Imbiss.
Zimtwasser [Cinnamoni aqua]: über Zimtrinde abgezogenes Wasser oder Branntwein, wurde bei Schwächezuständen, Appetitlosigkeit, dyseptische Beschwerden u. Blähungen verabreicht; gehörte auch zur Feldapotheke des Feldschers. [www.pharma-wiki]
Zindel: eine Art Seidenstoff.
Zingel: Befestigungsgürtel einer Stadt, Verschanzung zum Schutze eines Stadt- oder Burgtores, das v. der Zingel umschlossene Stadtgebiet [DWb].
Zingl, Zingel: Hahn am Karabiner.
Zink: fünf Augen im Würfelspiel.
Zink: vom Mittelalter her bis ins 18. Jh. gebräuchliche Blasinstrumente aus Horn oder aus mit Leder überzogenem Horn. DWB Bd. 31, Sp. 1409, 37: „zink, älter zinke, m., f., zinke, f., ein blasinstrument aus holz mit tonlöchern, aber mit kesselmund-stück, in der [31,1413] instrumentalmusik des 17. jhs. beliebtes instrument für hochliegende melodiestimmen, auch für tiefere tonlagen gebaut; nach dem ital. cornetto auch kornett genannt“.
Zinnwerk: Essgeschirr.
Zins: Normalerweise war ein Zinssatz v. 6 – 6 ½ Prozent üblich, wenn Privatpersonen einer Stadt Geld liehen. Teilweise wurde v. Juden in schwierigen Fällen bei Krediten auf Pfand über 30 % verlangt. KIECKBUSCH, Von Ackerleuten, S. 393.
Zinstag: Tag, an dem ein- oder zweimal im Jahr der Zins fällig wurde.
Zipperlein: ADELUNG, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart 4. Bd., S. 172 „ein im Hochdeutschen größten Theils veraltete Benennung, sowohl des Podagra, als des Chiragra. Das Zipperlein haben, bekommen. Das Zipperlein an den Händen. Es ist nicht von dem heil. Cyprian, dem Heiligen wider diese Krankheit, wie Zeiler will, sondern von einem noch in den niedrigen Sprecharten vorhandenen Verbo zippern, zippeln, oft und in kleinen Absätzen zucken und zupfen gebildet, wie podagrische Kranke in den Schmerzen des Podagra zu thun pflegen. Diese Niedrigkeit des Verbi ist denn auch die Ursache, daß man das davon abgeleitete Substantivum veralten lassen, zumahl da auch dessen Form, als ein Diminutivum, keinen begreiflichen Grund hat“.
Zippeln: Zwiebeln.
Zirkumvalation, Zirkumvallationslinie: „eine Befestigung oder zusammenhängende Kette von Schanzen der um eine Stadt oder Festung herumgeführt wird. Die vom Angreifer angelegte Circumvallation soll Ausfälle aus der belagerten Stadt verhindern und die Belagerer vor Angriffen der Belagerten schützen. Die Contravallation (frz. Contrevallation) oder Kontravallationslinie, die als weiterer Befestigungsring die Circumvallation einschließt, schützt die Belagerer vor Angriffen von außen, insbesondere durch Entsatzheere“ [WIKIPEDIA].
Zisterzienser: Der Orden der Zisterzienser – lateinisch „Sacer Ordo Cisterciensis“, wurde 1098 in Cîteaux in Frankreich von einer Gruppe von Benediktinern des Klosters Molesme unter der Leitung von Robert von Molesme gegründet mit dem Ziel, streng nach den Ordensregeln zu leben, die Benedikt von Nursia 540 für seine Mönche aufgestellt hatte. Als Teil der Ordensregel befürworteten sie strenge Askese sowie Handarbeit und lehnten Einnahmen aus der Verpachtung von Ländereien ab. Die Zisterzienser lebten nach der Charta Caritatis, der „Heiligen Regel“ in einem klaren, durch ein Patriarchalsystem geprägten Mönchtum. Roberts Nachfolger im Kloster von Cîteaux, Alberich, gelang es 1100, die Anerkennung des Ordens durch Papst Paschalis II. zu erwirken. Dem dritten Abt, dem aus England stammenden Stephan Harding, verdankt der Zisterzienserorden die Formulierung seiner Verfassung der Nächstenliebe. Bernhard von Clairvaux kam 1113 als Novize in das Kloster Cîteaux und wurde 1115 zum Gründerabt von Clairvaux. Er entwickelte sich zum einflussreichsten geistigen Leiter seiner Zeit, die schnelle Verbreitung des Ordens war weitgehend sein Verdienst. Bis 1153 gab es über 300 Zisterzienserklöster, wovon 68 unmittelbar von Clairvaux aus gegründet wurden. Bis zum Ende des Mittelalters stieg die Anzahl der Zisterzienserabteien auf mehr als 700 in ganz Europa. Im 12. Jahrhundert galten die Zisterzienser als einflussreichster Orden innerhalb der katholischen Kirche. Sie übernahmen die Bistümer und Legatenämter, die im 11. Jahrhundert von den Benediktinern des Klosters Cluny beansprucht wurden, und lösten letztere auch in der römischen Kurie ab. Ferner erbrachten sie einen wesentlichen Beitrag zum wirtschaftlichen Leben des Mittelalters, so bei der Urbarmachung von unfruchtbarem Land sowie in der Produktion von Getreide und Wolle. Sie beeinflussten die Verbreitung der gotischen Architektur in ganz Europa und sammelten viele Handschriften für ihre Bibliotheken. Im Lauf der Zeit entfernten sich die Zisterzienser von einigen in ihrer Verfassung verankerten asketischen Idealen. Nach dem 13. Jahrhundert setzte ein Rückgang ein, gefolgt vom Aufschwung neuer reformierter Zisterziensergruppen im 17. Jahrhundert, u. a. durch die Trappisten. Diese Gruppierung entwickelte sich schließlich zu einem eigenständigen Orden, der sich „Zisterzienser der strengen Observanz“ nennt, zum Unterschied vom ursprünglichen Orden, der nun als „Zisterzienser der allgemeinen Observanz“ bezeichnet wird. Seit dem 12. Jahrhundert gibt es nach der gleichen Regel lebende Frauenklöster, die ebenfalls eine geschlossene Klausur bewohnen [WIKIPEDIA].
Zitation: Ladung.
Zölibat: Gebot der Ehelosigkeit, auch kirchenrechtlich seit Papst Gregor VII. im 11. Jahrhundert zur Bedingung für das Priesteramt gemacht. 1123 unter Papst Calixtus II. erklärt das erste Laterankonzil die Ehen der Geistlichen für ungültig.
zotteln: nachlässig gehen, schlurfen.
zubellern: einen Soldaten einquartieren => Billett.
Zubuß: DWb 32. Bd., Sp. 254, 61: „als wort der bergmannssprache bezeichnet es die zuschüsse, welche die ‚gewerken‘ zum betrieb eines bergwerkes [32, 255] zu zahlen hatten“.
Zubuße: zumeist regelmäßige Zahlung für den Unterhalt, Beisteuer, Zuschuss.
zubüßen: beisteuern, zuschießen, anlegen.
Zuckerhut: Zucker in Form eines Hutes. Das waren große Stücke Kristallzucker in Kegelform, die nach dem Erkalten der Zuckermasse steinhart waren. Ein Zuckerhut kam in Größen bis zu 1,50 m Höhe auf den Markt u. war teuer.
Zufall: Schlaganfall.
Zufall: krankhafte Störung, wie accidentia morbus, infortunium; Anfall.
Zuffa: Kampf, Schlägerei.
Zug: Teil der Kompanie v. unterschiedlicher Stärke.
zugeschallert: zugeriegelt.
zugewandt: verbündet.
Zündkraut: „sehr fein gekörntes oder überhaupt nicht gekörntes Schwarzpulver, das sogenannte Mehlpulver. Es wird bei Vorderladern mit Stein-, Rad- oder Luntenschloss verwendet. Die Notwendigkeit zur Verwendung des Zündkrauts besteht darin, dass sich das eigentliche Treibladungspulver schlechter durch Funken zünden lässt. Deshalb verwendet man das Zündkraut aufgrund seiner leichten Entzündbarkeit als Zwischenstufe. Beim Steinschloss z. B. schlägt ein durch Federkraft angetriebener Feuerstein oder Schwefelkies gegen eine Stahlfläche, den Feuerstahl. Die so erzeugten Funken zünden das Zündkraut in der darunter befindlichen Pfanne, wonach sich die Zündung durch das in den Lauf gebohrte Zündloch auf die eigentliche Treibladung überträgt. Die Zündung des freiliegenden Zündkrauts u. der entweichende Druck durch das Zündloch ist auch der Grund, warum es ratsam ist, beim Schießen einen seitlichen Abstand zur Pfanne einzuhalten“ [WIKIPEDIA].
Zündstrick: zum Entzünden v. Schießpulver.
Zunftmeister: Handwerksmeister in einer Zunft.
Zunge: jemanden über die Zunge springen lassen, ihn durchhecheln, verläumden.
Zunge abschneiden: Verbrechen, die mit der Zunge begangen worden waren, wurden mit dem Einschlitzen, Ausreißen oder Abschneiden der Zunge bestraft. Entsprechende Delikte waren: Gotteslästerung, Meineid, Verleumdung, falsche Anklage, Verrat, Schmähung der Obrigkeit u. nicht autorisierte Ausübung der Gerichtsbarkeit. => Klein, Simon.
Zungenschaber: „Instrument zur Reinigung der Zungenoberfläche, besonders des hinteren Drittels. Während die vorderen zwei Drittel der Zunge durch Sprechen und Schlucken im Kontakt mit dem Gaumen sind, wodurch dieser Teil der Zunge natürlich sauber gehalten wird, können sich auf der Zungenoberfläche des hinteren Teils bakterielle Beläge bilden und sich winzige Essensreste festsetzen, die mitverantwortlich für Mundgeruch gemacht werden“ [WIKIPEDIA].
Zuschläger: In der Münzen derjenige Arbeiter, der bei dem Prägen mit dem Hammer auf den oberen Stempel des Prägestockes schlägt; in Wernigerode auch Beauftragter des Rats in der Zuteilung des Bieres.
Zuspruch: Rechtsanspruch, Forderung.
Zusteuer: Entschädigung.
Zutrag: Unterhalt.
zutrinken, zubringen, Bescheid tun, auf die Gesundheit trinken: Der Betreffende war nach dem gültigen Ehrenkodex verpflichtet, dem Anderen wiederum zuzutrinken, was zu den üblichen Saufgelagen führen musste, wurde die Prozedur nicht vom Gastgeber abgebrochen. Im Wallenstein’schen Reiterrecht wurde kritisiert, „dass unter den Kriegsleuten absonderlich den Deutschen das lästerliche viehische Vollsaufen schier die meiste Uebung ist, daraus der ganzen Nation viel Verkleinerung, Unehre, Nachteil und Spott entstehet“. LOEWE, Organisation, S. 87, Anm. 4. Das „Theatrum Europaeum“ berichtet zu 1641; THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 614: „Es war bey S. Gn. ein paar Tag zuvorn / der Chur-Brandenb. Rath / Herr von Zastrow / in Verrichtung gewesen / welcher deß Herrn Statthalters Cammer-Junkern N. von Lehendorff Preussischē Geschlechts / ein Glaß Wein / bescheyd thun sollen / dessen er sich entschuldiget hat / aber darüber von ihm zu todt gestochen / vnd der Cammer Juncker deßwegen in Verhafft genommen worden: Welches etliche für ein vorherlauffendes böses Omen vnd Schrecken / so am Schlag was verursachet habe / angezogen. Doch ist der Thäter / deß Tags nach Herren Statthalters Ableiben in einem Kasten auß der Verwahrung vnd Vestung getragen / entkommen / darzu ihm deß Obristen Leut. Goldackers Laggey geholffen / dene man eine Zeitlang an deß Entwichenen Stelle gesetzet“. Der Höfling QUETZ, Kurtze Erzehlung, berichtet immer wieder von Trinkgelagen an den von ihm aufgesuchten Höfen bis hin zu ernsthaften Erkrankungen.
zwagen: einem übel mitspielen; stark waschen.
zwagen, die Köpff zwagen: die Köpfe waschen, prügeln.
Zwang: Durchfall.
Zwangsehe: Bei vorausgegangenem Eheversprechen u. nachfolgendem Geschlechtsverkehr wurde die Zwangsehe vollzogen. LEHMANN, Chronik der Stadt Delitzsch, S. 43: „Johann Richter, ein Badergeselle, welcher die Tochter des Drechslers Martin Schloß unter dem Versprechen der Ehe schwängerte, aber flüchtete, ward ergriffen und mit der Geschwächten am 1. April [1919; BW] in der Kirche, bis dahin der Fron an der Kette führte, vom Archidiakon Franke ehelich verbunden“.
Zwangsrekrutierungen: Unter den englischen Truppen befand sich ein hoher Anteil an v. den Lord Lieutenants zwangsrekrutierten, aus dem Königreich ausgewiesenen Kriminellen u. Asozialen, den „masterless men,“ [BEIER, Masterless Man; allgem. auch GEREMEK, Geschichte der Armut; z. B. auch die Chronik des Heinrich v. Weseken aus Wesel (1614); BAMBAUER; KLEINHOLZ, Geusen und Spanier, S. 354: „28. Novembr[is] ist hier auff dem Marckt ein Schott auffgehenckt, der Tags zuvor begangenen Einbruchs und Diebstals halber gefangen, die anderen sind weg kommen“] die unter der Bedingung amnestiert worden waren, z. T. unter Androhung der Todesstrafe, nie wieder nach England zurückzukehren [MASSON, Register of the Privy Council of Scotland. Second Series 1: 1625-1627, S. 385, 542f.; BRUCE, Calendar of State Papers. Domestic Series 1628-1629, S. 395, 568; OGLE; BLISS, Calendar of the Clarendon State Papers Preserved in the Bodleian Library I: Domestic 1628/29, S. 395, 568; FISHER, The Scots in Germany, S. 91]. Schon bei der Aushebung der Truppen für Mansfeld hatten die Lord Lieutenants befehlsgemäß die für die Landesdefension benötigten „trained bands“ geschont und Gesindel rekrutiert [LOCKYER, Buckingham, S. 207f. Das galt auch für die Rüstungen 1625-1627; FORTESCUE, A History of the British Army Bd. 1, S. 191-194; allgem. auch COGSWELL, The Blessed Revolution, für die Zeit 1621-24, zu den englischen Zwangsabgaben CUST, The Forced Loan. Vgl. die Nachrichten über englischen Truppen für Christian IV., die zuerst in den Generalstaaten unterhalten wurden; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten schwarz 51, fol. 155′ (Konzept): Maximilian I. an Ferdinand II., München, 1626 XI 04]. Das war eine einfache u. kostengünstige Möglichkeit, mit Randgruppen fertig zu werden [Nach HAY, War, S. 117ff., eine Möglichkeit der Verringerung der Kriminalität (so auch BEHRINGER, Mörder), was SHARPE, Crime, S. 62-63, 119ff., allerdings in Frage stellt] u. gleichzeitig seine Verpflichtungen gegenüber seinen Verbündeten zu erfüllen.
Zweckschuss: Treffer ins Ziel.
Zwei-Back, Zwieback (im 17. Jahrhundert lehnübersetzt aus dem Italienischen biscotto v. Lateinisch bis coctus [panis] (zweimal gebackenes Brot)) ist ein brotähnliches Feingebäck, das zur Haltbarmachung in Scheiben geschnitten u. geröstet wird, bis es trocken u. mürbe ist.
Zweiermänner: die zwei Ratsherren in Erfurt, die die polizeiliche Aufsicht führten.
Zweigung: Aufpropfung, Verteilung.
Zwergpfeifer: Querpfeifer.
Zweipfünder: => Falkonett: leichtes Feldgeschütz, das von einem Pferd gezogen werden konnte. Das Falkonett verschoss 1-3-pfündige Eisengeschosse bei einem Kaliber v. 7, 2 cm. Es wurde bevorzugt gegen lebende Ziele eingesetzt. Das Falkonett hatte eine Schussweite v. 472 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211.
Zweiter Nordischer Krieg 1655-1660/61: Der Zweite Nordische Krieg, auch Kleiner Nordischer Krieg oder Zweiter Polnisch-Schwedischer Krieg genannt, war eine von 1655 bis 1660/61 dauernde kriegerische Auseinandersetzung zwischen Polen-Litauen u. Schweden sowie deren Verbündeten um die Vorherrschaft im Baltikum. In den Krieg wurden nahezu alle Anrainerstaaten Polen-Litauens verstrickt, darunter auch Russland, das seine Auseinandersetzungen mit Polen-Litauen, die in enger Verbindung zum Zweiten Nordischen Krieg standen, im Rahmen des Russisch-Polnischen Krieges v. 1654–1667 austrug. In Polen wird die Zeit des Krieges mit Schweden, häufig aber auch die Gesamtheit der militärischen Auseinandersetzungen der 1650er u. 1660er Jahre auch als die „(Blutige) Sintflut“ bzw. als „Schwedische Sintflut“ (pln. Potop Szwedzki) bezeichnet, weil das Königreich damals geradezu eine Sintflut v. Invasionen fremder Heere erlebte. Dänen, Norweger und Schweden verwenden gelegentlich die sich auf den schwedischen König Karl X. Gustav beziehende Bezeichnung Karl-Gustav-Kriege“ [WIKIPEDIA].
zweyßfelder: Schmetterlinge.
Zwillich: dichtes, strapazierfähiges Gewebe (besonders aus Leinen), vorwiegend für Arbeitskleidung verwendet.
zwilliche Hose: Hose aus derbem Leinen- oder Baumwollstoff.
Zwinger: Umgang zwischen der äußeren u. inneren Mauer bei Befestigungen.
Zwölfpfünder: => Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWb].
zyseboden: Haus, in dem die Ziese (indirekte Steuer) eingenommen wurde.
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