Bertus, Albert [Alberto]; Kapitänleutnant [ – ] Bertus stand 1634 als Kapitänleutnant[1] in kaiserlichen Diensten.
Der Überlinger[2] Advokat Dr. Johann Heinrich von Pflummern [1595 – 1655][3] berichtet in seinem Tagebuch unter dem 19.2.1634: „Vorgehenden abendt hatt capitanleüttenant Bertus mit seinen reüttern zwen schwedische reütter gefangen in die statt gebracht, welliche volgenden tag, den 20 Februarij der commandant von Stockhach[4] … von Wolwart [Welwart; BW] durch abgesandten trompeter[5] mit andern gefangnen abzuwechßeln begeren lassen“.[6] Unter dem 25.2.1634 notiert Pflummern: „Dergleichen excursiones vnd straiffereyen[7] seyn die volgende täg mehr beschehen, sonderlich von dem capitan leüttenant Alberto Bertuß von Mößkirch,[8] wellcher mit 26 reüttern ein zeitlang zu Veberlingen quartier gehabt vnd gegen den feind mehrers dan andere tentirt. Sonderlich aber ist daß gottshauß Salmanßweiler[9] von feind vnd freunden diese zeit veber auf dass fleißigst visitirt, vnd die noch vebrige reliquiae darauß entführt worden, also daßaußerhalb stain vnd holtz von andern sachen wenig veberig gebliben. Vnd damit die feindtseeligkaitt auch anderer orten zu empfinden vnd dem gottshauß zum verderben der rest geben würde, haben die mainowische[10] soldaten, nachdeme sie zu Hagnow[11] den weingartischen[12] hof gantz ausgeplündert vnd den veberlingischen burgern daselbst, wie obverstanden, mercklichen schaden zugefüegt, den salmanßweilischen kheller zu Kirchberg[13] auch angegriffen vnd veber die zwantzig fůoder[14] wein darauß entführt“.[15]
[1] Kapitänleutnant: Der Kapitänleutnant war der Stellvertreter des Kapitäns. Der Rang entsprach dem Hauptmann der kaiserlichen Armee. Hauptmann war der vom Obristen eingesetzte Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig und die eigentlichen militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.
[2] Überlingen [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 807f.
[3] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 179f.
[4] Stockach [LK Konstanz]; HHSD VI, S. 763.
[5] Trompeter: Eigener gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs und bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge.
[6] SEMLER, Tagebücher, S. 130f.
[7] Streifkorps: I. Reiterabteilung, die entweder zur Aufklärung oder zu überraschenden Handstreichen vom zuständigen Kommandeur ausgesandt wurde oder eine auf eigene Rechnung oder mit Wissen des an der Beute beteiligten Kommandeurs herumstreifende Abteilung, um Beute zu machen, Nahrung zu beschaffen oder die Bevölkerung zu terrorisieren. Am 9.5.1643 schrieb Ferdinand III. an Gallas: „auch die Streifparteien gehören bestrafft […], da sy die unterthanen unerhörter barbarischer weiß tractirn, denenselben wan sy nit gleich alles nach ihrem willen thuen, löcher durch die nasen bohren, strick dardurch ziehen und sie die [wie ?] unvernünfftigen thiere mit herumben ziehen, theils gar pulver in die nasenlöcher, auch mundt und ohren stecken und dasselbe anzünden, oder aber haisses bley hinein gießen, auch wohl ihre händt und fueß abhacken, ganze dörffer außplendern, und viel pferdt und viech mit weckh treiben“. REBITSCH, Gallas, S. 218f. II. Kriegspartei: reguläre Truppenabteilung.
Vgl. KROENER, Kriegsgurgeln. III. Banden aus Deserteuren, Straftätern, vertriebenen Bauern, die z. T. in Stärke von 400 Mann bevorzugt Dörfer überfielen.
[8] Meßkirch [LK Sigmaringen]; HHSD VI, S. 523ff.
[9] Salem [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 684f.
[10] Mainau [Konstanz, LK Konstanz], HHSD VI, S. 498f.
[11] Hagnau [Bodenseekreis].
[12] Weingarten [LK Ravensberg].
[13] Schloss Kirchberg zwischen Hagnau und Immenstadt am Bodensee [Bodenseekr.].
[14] Fuder: 1 Fuder Wein = 2 Fass Wein = 12 Eimer = 36 Hosen = 864 Kannen ≈ 808,3584 Liter.
[15] SEMLER, Tagebücher, S. 132.