Weyhel [Weiler, Weill; Eckersdörfer], Johann (Hans) Adam [von]; Rumormeister [ – ] Johann [Hans] Adam [von] Weyhel [Weiler, Weill; Eckersdörfer] [ – ] [1] war Rumormeister[2] in der kurbayerischen Armee, ein Lebenslauf also, den man wegen seines von vielen Soldaten als unehrenhaft empfundenen Amtes kaum zur Kenntnis nimmt, zumal auch die unteren Dienstränge bisher wenig beachtet wurden.
Am 3.6.1632 war er Fähnrich[3] der Landfahne[4] Eggmühl[5] und erwähnte, dass er sich noch vor wenigen Tagen in seiner Hofmark Ettenkoven aufgehalten hatte.[6] Unter dem 25.3.1639 bedankte er sich für seine neue Charge, die ihm angesichts seines „schlechten“ Landguts, mit dem er Weib und Kinder ernähren müsste, sehr wichtig sei. Zuvor diente er schon der Liga in Niedersachsen, dann als Fähnrich, Leutnant[7] und Verwalter der Hauptmannsstelle im Landfähnlein Eggmühl, schließlich drei Jahre lang als Kavallerist im Felddienst und zuletzt einige Monate unter seinem Vetter Hans Ulrich Gold als Hauptmann.[8] Als Rumormeister angestellt, bekam er am 5.4.1639 150 fl. zur Ausstattung angewiesen.[9]
„Es muss überhaupt anerkannt werden, dass die oberste Kriegsleitung es an Maßnahmen zum Schutze der armen Untertanen nicht fehlen ließ; nur fehlte ihr die Macht, ihren Anordnungen gegenüber der rohen Soldatesca, die eben notwendig zur Führung des Krieges erhalten werden musste, allseitige Achtung zu verschaffen. So ging man im Juli [1639] an die Bildung einer eigenen Kompanie[10] für den Rumormeister. Diese hatte den Zweck, das Land und die Strassen sicher zu halten, »damit die Untertanen ihren Feldbau betreiben, einernten, bei Haus und Hof bleiben, Gewerbe und Kommerzien wieder in Gang bringen konnten«. Lauingen[11] stellte hiezu 1 Pferd“.[12]
Der Überlinger[13] Advokat Dr. Johann Heinrich von Pflummern [1595 – 1655][14] berichtet in seinem Tagebuch ausführlich über Weyhels Tätigkeit: „Alß aber die obgeclagte straiff: vnd plackhereyen nichtsdestoweniger ihren vollen gang gehabt, vnd am h. sontag den 14 Augusti, wie nach dem gleich darauf gevolgten festtag vnser l. frawen himmelfahrt die der statt Veberlingen vnd spital zugehörige fleckhen, weiler vnd höf biß an die statt herauff alle ausgeplündert, die früchten in den scheüren ausgetroschen, die im veld abgeschnitten, auf roßen, kärren vnd wägen fortgeführt oder sonst můthwilliger weiß vndertriben worden, also daß in all disen veberlingischen dörffern (wie ebenmeßig auch zu Bodman,[15] Steyßlingen[16] vnd andern im Hegöw[17]) den armen baursleütten nichts, alß daß lähre strow vebergebliben, hatt ein E. Rath diese abermalige insolentiae[18] vnd betrangnußen durch ferner ernstliches schreiben (so von meiner hand bei andern zu lesen) gegen dem mehrgedachten general commissario[19] [Johann Bartholomäus Schäffer, BW] geandet vnd geclagt, welliches der salmanßweilische[20] oberamtmann (so eben dergleichen wegen deß gottshauß zu clagen, weiln zu Owingen[21] mit tröschen vnd abschneiden der früchten gleiche procedur gebraucht, zu besagtem commissario nacher Engen[22] geschickht worden) eingelifert, vnd haben diese gleich einstimmenden clagen dannoch vil gewürckht, daß der rumormeister mit 30 reüttern gleich gegen dises revier commandirt worden, welliche den 18 Augusti ohnfürsehens zu Owingen ankommen, die raüber in aller thatt ergriffen, thailß veriagt, vnd deren 3 in die eisen geschlagen noch selbigen abendt zu Veberlingen eingebracht, wie ebenmeßig die damaln zu Owingen ausgetroschne vnd [S. 531] noch vorhandene früchten eben auf deren karren, auf wellichen die raüber sollche fortführen wollen, vnd mit ihren roßen nach Veberlingen in den salmanßweilischen hof führen vnd mit denen bauren, so sollche angesprochen, wie auch dem würt seinen abgenommnen karren wider volgen lassen. – Vnd ob zwar den nachgehenden 19 August sich wider ein parthey[23] zu Owingen finden laßen, so daß werckh, wa es die am vorigen tag gelaßen, wider angefangen, haben sie doch auf deß rumormaisters vernomne ankunft bald ausgesetzt vnd sich auß dem staub gemacht. – Vilbesagter rumormaister hatt im zuruckhraißen auf Veberlingen den 19 Augusti abendt 15 gefangner reütter, diee er auf dem straiff betretten,[24] in eisen mitgebracht, so in der schneider zunft veber nacht gefangen behallten vnd volgenden Sonntag ihnen angekündt worden, dass sie, wie auch die 3 zuvor in eisen eingebrachte gefangne, mit einander spilen vnd vnder 3 allzeit einer aufgehenggt werden solle. – Man hatt zwar vermaint, man hette am h. Sonntag sollchen malefizproceß nit fürgehn laßen sollen, jedoch demnach diese raüber deß sonntags vor 8 tagen vnd deß hohen fest vnser l. frawen himmelfahrt nit verschont, ist billich geweßt, daß ihres halß auch nit verschont würde. Inmaßen geschehen, daß sonntags den 20 Augusti vnder den vorgedachten 18 gefangen drey auf vnderschidnen straßen aufhenngt vnd der vierte durch den veberlingischen helffer,[25] so den sterbenden zuzusprechen auf begeren deß rumormaisters mitgeritten, wegen seiner erzaigten großen rew vnd bitterlichen wainens erbetten[26] worden. Alß man den dritten, so iustificirt werden sollen, der newen mühlin gegen Hohenfelß[27] zugeführt, ist ein knab daher geloffen mit aviso, daß nechst bei Kalchofen[28] veber 40 reütter sich befinden vnd allda füettern vnd pro more[29] alles vebel stifften. Vff wellichen aviso der rumormaister sich alsbald dahin begeben, vnd weiln zu sterckhung seiner compagnia vnd versicherung der iustiti ihm 28 musquetierer[30] von der burgerschafft zu Veberlingen zugeben geweßt, hatt er mit seiner compagnia vnd den musquettierern die besagte reütter (deren 46 geweßt) vmbgeben vnd eingeschloßen. Nichtsdetoweniger die reütter sich zur wehr gesetzt, vnd hatt deren einer [S. 532] vnder die musquettierer fewer geben, darauff vnser musquettierer einer deß general [Franz v.; BW] Mercy trompeter[31] ab dem pferd gehebt, daß er gleich todt gebliben. Darob die andere sich gestillt vnd quartier[32] begert, daß hatt der rumormaister dergestallt geben, daß sie ihre wehren von sich legen (vnd die namen auch von sich geben) müeßen; wie beschehen, die hatt ihnen aber der rumormaister wider volgen laßen. Darauff sie mit dem todten trompeter nach Stockhach[33] gezogen vnd sich vernemmen laßen, sie wollten lieber 1000 ducaten,[34] alß disen trompeter verlohren haben, weiln er dem general Mercy so lieb geweßt. – Sonsten haben ermellte reütter einen paßzettel bei sich gehabt von der generalitet oder, wie andere melden, vom general commissar Schäfer vnderschriben, daß sie 8 tag lang auf die füetterung auß: vnd vmbziechen, id est rauben vnd plündern mögen. Es sollen aber die 8 tag vor lengsten verstrichen, vnd vom rumormaister ihnen mit ernst verwisen worden sein, daß sie nicht allein den terminum veberschritten, sonder mit rauben der roßen (deren sie vil mitgeführt) vnd verwüesten der früchten dem vnschuldigen armen bawersmann so vil schaden zugefüegt, vnd wie sollches gleich mit consens der generalitet beschehen, hette darumb die generalitet nicht recht gethon. – Hernach hatt man vernommen, daß eben diese reütter denen von Pfullendorff[35] ihre roß ab der waid hinweggetriben, denen aber die auß der statt nachgesetzt, vnd ob zwar die roß beraitt vorangeschickht geweßt, seyn jedoch die reütter noch betroffen vnd dermaßen eingethon worden, daß sie drey auß ihnen zu bürgen geben müeßen, biß die roß wider herbei gebracht werden mögen; gegen deren restitution die von Pfullendorf die besagte bürgen auch fortgelaßen.
Semptembris 20 seyn durch ettliche reütter denen von Bilafingen[36] vnd andern im thal in 37 roß weggeführt worden, darvnder 8 den bauren von Vfkirch[37] gehörig geweßt, welliche reütter zweifelß frey von der armee, so sich der zeit zu Milheim an der Dhonaw[38] gehallten, außgeschwaifft. – Volgenden morgen schreibt der rumormeister Hanß Adam von Weiler, daß er selbigen abendt mit 40 pferdten zu Veberlingen ankommen vnd sein officium verrichten wolle, dan zu besorgen, weiln die armee so nahendt, werde es an ausstraiffen [S. 553] den partheyen nicht manglen. Ist allein die frag geweßt, ob andere intereßirte vnd benachbarte ständt wegen sollchen vncostens auch neben der statt Veberlingen mitanligen wollen. Ich hab meinen gnedigen herrn[39] dessen nach Salmanßweil alsbald bericht vnd ihrer gnaden resolution begert. Obervogt zu Hohenfelß hatt sich auch auf seinen gnedigen herrn landcommenthur[40] bezogen vnd sich difficultirt zu ettwaß einzuwilligen ohne seines herrn beschaid, deßen er vor morgen abendt nicht gewärtig sein könne. Dr. Raißler wegen Hailgenberg[41] laßte (!) sich vernemmen, wan andere nachparn daß ihrige thůn, sich von denselben nicht zu sondern. Mein gnediger herr hatt sich noch selbigen abendt gegen mihr erclärt bei fernerm vnderhallt deß rumormaisters auch beizutragen, wan andere, die dessen genuß haben, ein gleiches auch thůn werden“.[42]
Der Hofer[43] Chronist Jobst Christoph Rüthner [1598-1648] erwähnt Weyhel zuerst unter dem 30.12.1641 a. St.: „Um diese zeit war es abermahl unsicher und gieng[en] die feind und feindespartheyen auf und ab durcheinander. Der ursachen wegen wurde den 20. december ein rumor- und rittmeister Hanß Adam von Eckersdörfer von churbayrischen wallischen [Joachim Christian v. Wahl; BW] und etlichen pferden zur salva guardia[44] hieher gelegt. Wurde in die stadt einlogiret“.[45]
„Den 28. januarii fielen die alhier liegende [bayerische; BW] dragoner[46] und reuter nach Leimitz[47]. Weilen alda etliche streifende reuther daselbsten gelegen, so haben […] sie welche mit 3 beutpferden alhier eingebracht“.[48]
„Den 1. februarii wollte der rumor- und rittmeister einen beigoltischen [Daniel Beygott; BW] reuther, so von Leimitz[49] mit hereingebracht worden und mit denen andern 8. zuvor spielen müßen, vor dem Obern Thor an einen baum hängen laßen, maßen der nagel schon eingeschlagen war. Dieser aber wurde von dem adel alhier endlich wiederum erbeten“.[50]
„Den 14. martii wurden auf dem auf salvo guardia alhier liegenden rumor- und rittmeister zwey reuther, welche die alhießige burgerschaft, so vor 14 tagen auf dem culmbacher[51] marckt geweßen, plündern helfen, [gefänglich eingebracht]. Worbey noch einer von adel, welcher unter die compagnie, welche zu Wunsiedel[52] einquartieret war, gehörete und mit darbey geweßen, als Wolf Adam von Feilitzsch, wie erst gedacht, erschoßen worden, ebenfals gefänglich angebracht worden. dieweilen sie nun auf der tortur viele böse sachen und thaten bekandt, als[o] wurden den 18. mart[ii] obrige zwey reuther vor dem Obern Thor, wo sich der Ködizer[53] und Wölbatendörder[54] Weeg scheidet, die Hohe Straße genandt, an einen daselbst aufgerichten schnellgalgen[55] gehängt, der von adel aber als der dritte ist endlich erbethen worden“.[56]
Der Chronist und Bürgermeister Georg Leopold aus dem von Eger[57] abhängigen Marktredwitz[58] erinnert sich an den April 1641: „Den 19. (dito) April ist der churbayerische Rumormeister mit seiner ganzen Kompanie – [mit] Pfaffen, Profossen, Henkern und dergleichen Gesind[e] an die 60 Pferd[e] stark – hie[r]hero kommen. Weil er (denn) kayserliche und bayerische Patenta vorwies, daß man ihm allerorten Vorschub und Freiquartier[e] verschaffen [möge], er hingegen alles Streifen und Plündern verwehren sollte, also haben wir ihn eingelassen und Quartier [ge]geben. Er ist des andern Tags hinweg und gegen Waldsassen[59] zu“.[60] […] „Den 1. Juni ist der Rumormeister mit seiner Kompagnie nach Manzenberg[61] und Pfaffenreuth[62] [ge]kommen und [hat] doselbst sein Quartier genommen.
Den 2. dito ist er mit der Kompagnie durch Waldershof.[63] Er hatte zwei Gefangene von [den] vorgedachten savellischen [Savelli, BW] Räubern mit. Die [hat] er in dem nächsten Hölzlein – wo man von Waldershof nach Wolfersreuth[64] geht – aufhenken lassen wollen. Weil aber eben des H[errn] Pflegers Sohn Hochzeit zu Waldsassen und andere pfälzische Beamte(n) befunden, sind sie von ihnen erbeuten und beim Leben erhalten worden“.[65]
Am 19. März 1642 machte Weyhel noch einmal in Pfaffenreuth, Manzenberg und Reutlas[66] Quartier, bevor er nach Waldsassen[67] weiter zog.[68] Weiter heißt es bei Leopold: „Den 30. dito [April 1642; BW] ist der Rumormeister mit seiner Kompagnie zu Roß hier vorbei nach Waldershof [ge]gangen, [um] auf die Parteien acht zu haben und ihnen das Streifen und Plündern zu verwehren“.[69]
Am 26.7.1642 berichtete das Kommissariat, dass er arrestiert sei, gleichwohl aber nur noch dienen wolle, wenn man ihn und seine Kompanie richtig bezahle, wie es ihm versprochen wurde.[70] Etwa zur gleichen Zeit legte Weyhel eine Liste seiner Kompanie vor.[71]
„In Gundelfingen[72] lag [1644] die Kompagnie des Rumormeisters, zu deren Unterhalt Lauingen und Höchstädt[73] beisteuern mussten, was zu fortwährenden Streitigkeiten der Städte Anlass bot“.[74]
Ausdrücklich seiner „unerzogenen Kindlein“ wegen kam er neuerlich am 23.3.1644 bei Kurfürst Maximilian I. um seinen Abschied ein. Schon am 8.3. klagte er den Kommissaren, dass er von der ganzen Armee angefeindet, verachtet und bedroht würde. Da bereits „Partheyen“ auf ihn angesetzt seien, um ihn aus der Welt zu schaffen, schlug er einen entschlossenen Kandidaten als seinen Nachfolger vor. Bevor über das Gesuch entschieden wurde, forderte Maximilian unter dem 23.4. das übliche Gutachten des Kommissariats an.[75]
Am 8.7.1644 stellte Weyhel unter Hinweis auf seine ruinierten Güter und seine „armen unerzognen Kindel“ erneut ein Entlassungsgesuch. Als Nachfolger schlug er seinen Leutnant, den er in sechs Jahren genügend „abgerichtet“ habe, vor.[76] Als sein Leutnant einen Munitionstransport nach Balingen[77] eskortierte und in Tübingen[78] Quartier machte, wurden „von unsern aignen völkhern Er und die Reutter gantz feindlich und merderlich“ überfallen. Christoph Schenk, Leutnant des Rittmeisters Bellecour, der Gefangene nach Tübingen gebracht hatte, sprengte vor das Quartier des Leutnants, brach die Türen auf, haute dem überraschten Leutnant „ohne Ursach“ den Degen auf den Kopf und rief durch das Fenster zur Hilfe, „er habe die Schelm und dieb, henkersknecht, Pakhan[79] und strickreutter[80] angetroffen; solltens stechen, hawen, schiessen und nidermachen, wie sie könden“. Das ließen sich die Kürassiere[81] nicht zweimal sagen und fielen über die Angehörigen der Justiz-Kompanie her, die „gantz mörder- und erbärmlich zerhauen“ wurden. Einem Reiter wurde dabei eine Hand abgehauen. Die Angehörigen des Regiments Fleckenstein tobten danach durch die ganze Stadt, prügelten die Reiter Weyhels aus den Wirtshäusern und schossen in Fenster und Ställe, um deren Pferde zu töten. Nur weil die Munition auf dem Schloss eingelagert war, endete der nächtliche Tumult nicht in einer Katastrophe. Da Leute des Rumormeisters aber auch in anderen Quartieren von Reitern Fleckensteins angefallen, verletzt und ausgeplündert hatten, war Weyhel des Dienstes überdrüssig. Er bat bei dieser Gelegenheit um seinen Abschied und um ein Patent, das bei der Armee Schutz und Schirm für seine Kompanie garantieren sollte. Auch sein Leutnant, den er wieder als seinen Nachfolger vorschlug, hatte genug und wollte nach dieser Affäre nur noch in Begleitung der gesamten Kompanie ausrücken. Das Kommissariat sandte ihm daraufhin am 21.6. das gewünschte Patent und ließ Schenk auf Mercys Befehl hin arrestieren. Ein von Weyhel verhafteter Reiter des Regiments[82] Fleckenstein wurde zur Hinrichtung an das Regiment überstellt.[83]
Am 26.6.1645 reklamierte er unter Hinweis auf diese Vorgänge in Schwaben den ausstehenden Sold für vier Monate für sich und seine Kompanie. Da seine Untergebenen immer unterwegs waren und nur in den „lehren, wiesten dörfern logiern“ konnten und – immer ohne Quartiere – alles bar bezahlen mussten, traf sie der Geldmangel natürlich besonders hart. Außerdem wurden er selbst und seine Reiter von Soldaten und Offizieren der Armee „allerorthen auf den Todt verfolgt, abschewlich veracht und verworffen“, so dass ihnen die Aufgabe, Disziplin herzustellen, unmöglich wurde. So bat er „umb Gottes Jesu barmhertzigkeitt“ willen den Kurfürsten, den verdienten Sold endlich ausbezahlen zu lassen, um das Ausreiten seiner Leute zu verhindern.[84] Man sollte nicht vergessen, dass in einer Rumorkompanie auch begnadigte Straftäter befanden, die dadurch dem Galgen entgangen waren.
Am 8.4.1646 neklagte er, dass auch kaiserliche Truppen seinen Leuten „uffpassen“ und sie niederschießen.[85] Am 7.9.1646 berichtete Weyhel, dass er mit seiner Kompanie ständig den Lech „battire“, während seine Reiter und ihre Familien völlig verarmt seien. Wegen der noch immer nicht erfolgten Auszahlung des Soldes konnten sie nicht einmal ein Hufeisen anschlagen lassen und waren daher auch so „desperat, ungehorsam und rebellisch“, dass man ihnen gar nichts mehr befehlen könne. Auch mangele es der Kompanie an Pferden. Der Reiter, dem am 7.5.1645 in Tübingen die Hand abgeschlagen worden war, musste sein Pferd samt Sattel verkaufen, um die Arztkosten aufzubringen.[86] Der weitere soziale Abstieg dieses Mannes war damit sicher.
Nach dem 9.9.1646 war Weyhel mit seiner Kompanie in Freising[87] erschienen.[88] Es folgten die „sehr yblen“ Typen unter Johann Heinrich von Haslang und Liechtenau.[89]
Johann Heinrich von Haslang bekam am 2.12. und 13.12.1646 die Ordre, Weyhel üblen Verhaltens und „unterschiedlicher vorkommender Reden halber“ zu arrestieren und die Bagage[90] der Kompanie in einen sicheren Ort zu verlegen, um die überzähligen Pferde und Wagen, die den Einsatz der Kompanie behinderten, abzuschaffen. Am 18.12.1646 wurden Weyhel die Punkte zugeschickt, über die er sich zu „verantworten“ hatte.[91]
Am 2.1.1647 bestätigte er, die Klage Johann Eggers erhalten zu haben, bezweifelte allerdings die Rechtmäßigkeit der Schuldforderung. Vor 12 Jahren hatte er auf Befehl seines Herren, des Freisinger Bischofs, Veit Adam von Gepeckh,[92] „ain ganze fuehr Buecher, welche in dem ersten feindlichen einfahl durch ainen Predicanten zue Freysingen wekh und nach Tübingen hinausgeführt“ worden war, aus Tübingen nach Freising zurückführen müssen. Dazu ließ er sich von Generalwachtmeister Matthias Herbst einige Pferde, einen „Raiswagen“ und Geld für die Fuhrknechte geben. Weil Herbst selbst nach Freising ziehen wollte, um dort zu „hausen“, gab Weyhel ihm einen Schuldschein und überbrachte dem Bischof gegen Quittung die Bücher samt Fuhrgespann. Im Moment hatte Weyhel die diesbezügliche Schreiberei „nit beihanden“, wies aber darauf hin, dass die unterschiedlichen Erben Herbsts die Auslagen sicherlich schon in Freising eingetrieben hatten, zumal 300 fl. von Freising ohnehin schon überwiesen worden waren. Ein kurfürstlicher Befehl vom 8.1.1647 forderte Weyhel auf, sich zu den von Leutnant Egger geforderten 100 Rt. zu äußern bzw. innerhalb von acht Tagen zu bezahlen. Das Schreiben endete mit der Ermahnung, zu weiteren Klagen keinen Anlass mehr zu geben.[93]
„Als Kaiserliche bei Oberviechtach[94] plünderten, wurden 1 Reiter und 1 Junge des Rgt. Pallavicini durch Reiter [Johann Heinrich v.; BW] Haslangs gefangen. Maximilian befahl, den Reiter an einem Baum aufzuhängen, dem Jungen beide Ohren abzuschneiden.[95] Die Oberviechtacher fürchteten, daß die Kaiserlichen hierfür an ihnen Rache nehmen, ihre Anwesen niederbrennen und sie selbst in der gewohnten Weise martern würden. Sie baten, daß die Hinrichtung nicht bei ihnen sondern bei dem Rgt. Haslang vorgenommen würde. Maximilian verfügte hierauf, daß die Strafe bei bzw. in Amberg[96] zu vollziehen sei. Ehe diese Weisung nach Amberg kam, war Erzherzog Leopold Wilhelm[97] am 22. Februar [1647; BW] auf der Reise von Wien nach Brüssel nach Amberg gekommen, erfuhr hier durch die Geistlichkeit von dem harten Urteil und bat am 23. von Forchheim[98] um Gnade für die beiden. Auch der Oberst ihres Rgt. bat von Neustadt a. K.[99] aus um die Auslieferung mit der Versicherung, daß er sie beim Rgt. abstrafen lassen werde. Auf dies hin ordnete Maximilian am 23. März die Entlassung der Verhafteten an“.[100]
Mit seiner Kompanie unter dem Befehl Johann Heinrichs von Haslang in Bayern zur strapazierenden Sicherung der Straßen eingesetzt, kam Weyhel am 28.2.1647 um Erholungsquartiere ein und legte dem Generalkommissariat eine Liste mit den Praetensionen der Justiz-Kompanie bei. Er selbst verdiente als Rittmeister 175 fl.[101]
Von seiner in Freising liegenden Kompanie hatte er im Mai 1648 bereits zwei Delinquenten an der Straße zur Abschreckung aufhängen lassen; drei weitere konnte der Fürstbischof von Freising, der Dienstherr Weyhels, wohl noch losbitten, bevor er sich am nächsten Tag auf die Flucht nach Tittmoning[102] begab.[103] Auch die Moosburger[104] wussten die Arbeit Weyhels wohl zu schätzen und hatten ihn um seine Assistenz gebeten.
Nach dem Bericht Fritsch‘, des ehemaligen Kommandanten von Weiden,[105] wurde Weyhel am 10.9.1648 mitsamt seiner Kompanie von den Schweden gefangen.[106] 400 Schweden aus Eger, Weiden und Neumarkt[107] überfielen am 10. 9. Regen,[108] machten einen Teil der dort liegenden Justizkompanie nieder, nahmen den Rest gefangen und brannten den Markt, aus dem auf sie geschossen wurde, bis auf zwei Häuser nieder. Beim Abtransport der Gefangenen war die schwedische Partei auf eine andere gestoßen, die ihre Kameraden für Kaiserliche hielt und sie angriff. Dieses Missverständnis kostete 30 Mann das Leben.[109]
Das Kommissariat wusste am 3.10., dass er mit 30 Mann und seiner Ehefrau im Neumarkter Stockhaus gefangen gehalten wurde. Seine Reiter setzte man unter Druck, um sie in schwedische Dienste zu zwingen. Wenn die Kompanie, die sich drei Stunden lang gewehrt hatte, von den Bürgern unterstützt worden wäre, hätten sie die Schweden nicht gefangen nehmen können.[110] Als der Kornett der Leib-Kompanie Druckmüllers durch Neumarkt reiste, ließ er sich beim Kommandanten gegen Weyhel und seine Leute aus, die er Henkersknechte, Schelme, Diebe und lose Leute, die von der ganzen Armee verachtet würden, schimpfte. Er bedauerte sogar, dass die „pluethhund“ nicht alle niedergemacht worden seien. Am 12.10.1648 beklagte sich Weyhel, dass er schon vier Wochen gefangen liege und seit er die Frei-Kompanie führe, so verachtet und gehasst würde, wo er sich doch früher als Rittmeister allgemein respektiert wusste. Zwar wurden er und seine Frau „cortois“ behandelt, von seinen Reitern aber waren schon sechs in schwedische Dienste getreten.[111]
Am 18.4.1649 wurde Weyhel endgültig abgedankt, sein Leutnant aber noch im Dienst behalten. 1651 kaufte er den Sitz Döfering bei Waldmünchen.[112] Unter dem 6.8.1652 erscheint er als Pflegsverwalter Waldmünchens.[113]
Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !
[1] Hans Adam von Eckersdörfer (möglicherweise ist Eckersdorf [LK Bayreuth] gemeint); Weyhels Name geht aber eindeutig aus dem Schriftwechsel u. a. mit Maximilian I. von Bayern im Bayerischen Hauptstaatsarchiv München hervor. Die Hinweise auf Weyhel gab freundlicherweise Ulrich von Breithaupt.
[2] Rumormeister: Befehlshaber der entsprechenden Rumor-Kompanie mit Pfaffen, Profossen, Henkern und dergleichen Gesinde, z. T. an die 60 Pferde stark, zur Verfolgung flüchtiger und straffällig gewordener Soldaten eingesetzt, ein von den Soldaten allgemein verachtetes Amt. In einer Rumorkompanie dienten auch begnadigte Straftäter, die dadurch dem Galgen entgangen waren. Der Rumormeister hatte zudem den Hurenwebel zu unterstützen. Vgl. DILICH, Krieges-Schule, S. 42: „Ein Rumor-Meister soll ein starcker Mann von Person seyn / hertzhafft / und eines ernsthafften Ansehens und Geberden. An besonderm Witze und Verstand ist eben nicht viel gelegen / diweil er allein / wann sich Schlägereyen / Diebereyen oder sonsten Unwillen im Lager zuträget / bey der Hand seyn muß / alsdann steuren helffen / auch sonsten / wann man Schantzen auffrichten und machen will / Huren und Buben zur Arbeit treiben und zwingen“. Vgl. BERG, Administering justice, S. 9, 17.
[3] Fähnrich (Kornett): Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f.
[4] Landfahne: Bürgermiliz aufgrund einer allgemeinen Wehrpflicht zur Landesverteidigung.
[5] Eggmühl, heute Ortsteil von Schierling [LK Regensburg] HHSD VII, S. 158.
[6] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2271, fol. 458. Ettenkoven, Landgericht Kirchberg.
[7] Leutnant: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.
[8] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2638, fol. 302. – Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.
[9] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2463, fol. 261.
[10] Rumorkompanie: Kompanie mit Pfaffen, Profossen, Henkern und dergleichen Gesinde, z. T. an die 60 Pferde stark, zur Verfolgung flüchtiger und straffällig gewordener Soldaten eingesetzt, von den Soldaten allgemein verachtete Tätigkeit. In einer Rumorkompanie dienten auch begnadigte Straftäter, die dadurch dem Galgen entgangen waren.
[11] Lauingen; HHSD VII, S. 396f.
[12] RÜCKERT, Lauingen II, S. 22.
[13] Überlingen [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 807f.
[14] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 179f.
[15] Bodman-Ludwigshafen [LK Konstanz].
[16] Steißlingen [LK Konstanz].
[17] Hegau; HHSD VI, S. 299f.
[18] insolentien: Unverschämtheiten, Beleidigungen, Grobheiten; Ungebührlichkeiten.
[19] General(kriegs)kommissar: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- und Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontributionen) und zur Kontrolle der Kriegskommissare. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld und in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie aufgrund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- und Truppenfinanzierung zu senken und Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport und die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten und gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- und Reichstagen auf und war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen) und Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter.
[20] Salem [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 684f.
[21] Owingen [Bodenseekreis].
[22] Engen [LK Konstanz]; HHSD VI, S. 181f.
[23] Streifkorps: I. Reiterabteilung, die entweder zur Aufklärung oder zu überraschenden Handstreichen vom zuständigen Kommandeur ausgesandt wurde oder eine auf eigene Rechnung oder mit Wissen des an der Beute beteiligten Kommandeurs herumstreifende Abteilung, um Beute zu machen, Nahrung zu beschaffen oder die Bevölkerung zu terrorisieren. Am 9.5.1643 schrieb Ferdinand III. an Gallas: „auch die Streifparteien gehören bestrafft […], da sy die unterthanen unerhörter barbarischer weiß tractirn, denenselben wan sy nit gleich alles nach ihrem willen thuen, löcher durch die nasen bohren, strick dardurch ziehen und sie die [wie ?] unvernünfftigen thiere mit herumben ziehen, theils gar pulver in die nasenlöcher, auch mundt und ohren stecken und dasselbe anzünden, oder aber haisses bley hinein gießen, auch wohl ihre händt und fueß abhacken, ganze dörffer außplendern, und viel pferdt und viech mit weckh treiben“. REBITSCH, Gallas, S. 218f. II. Kriegspartei: reguläre Truppenabteilung.
Vgl. KROENER, Kriegsgurgeln. III. Banden aus Deserteuren, Straftätern, vertriebenen Bauern, die z. T. in Stärke von 400 Mann bevorzugt Dörfer überfielen.
[24] betreten: antreffen.
[25] Helfer: Hilfsgeistlicher.
[26] Vorbitte, Fürbitte: Bitte bei jemandem für einen andern, um ihn vor einem Übel (z. B. vor dem Köpfen) zu bewahren, wohl hergeleitet aus der Vorbitte Christi für die, die ihn ans Kreuz schlugen (LILIENTHAL, Die gute Sache, S. 620). Vgl. auch LEHMANN, Kriegschronik, S. 87, Anm.; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabruggischenn handlung, S. 115; JORDAN, Mühlhausen, S. 70, 91f., 260. KLUGE, Hofer Chronik, S. 199 (1642): „Den 1. februarii wollte der rumor- und rittmeister [Johann Adam Weyhel] einen beigoltischen [Daniel Beygott] reuther, so von Leimitz mit hereingebracht worden und mit denen andern 8. zuvor spielen müßen, vor dem Obern Thor an einen baum hängen assn, maßen der nagel schon eingeschlagen war. Dieser aber wurde von dem adel alhier endlich wiederum erbeten“. KLUGE, Hofer Chronik, S. 200: Hier wurden 2 Reiter wegen verschiedener Schwerstdelikte hingerichtet, ein adliger Beteiligter dagegen losgebeten. GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 247; DUDÍK, Olmützer Sammel-Chronik, S. 48 Teilweise wurde der Delinquent auch begnadigt, wenn eine Frau Fürsprache einlegte und ihn heiratete. Vgl. die Erinnerungen des Pfarrers Klingsporn; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 229. STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 340f.: „Einem Soldaten namens Wölflin, der, weil er gestern ganz betrunken gegen den Befehl des Obersten hatte zum Beutemachen ausziehen und gegen die ihn daran Hindernden das Schwert ziehen wollen, zum Tode verurteilt schon zur Erschießungsstätte geführt war, wurde auf die Fürsprache aller Einwohner (ich hatte auch meine Bitten damit vereinigt, das Leben geschenkt“. Vgl. auch NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 81 (Kroate, der einen Amtsschreiber erschossen hatte). Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595 – 1655], berichtet zum März 1648: „Ein Soldat mit dem Übernamen Reißteufel, Schuster von Beruf, aus Gmünd gebürtig, der in erster Linie unter denen gewesen sein soll, die neulich Sold gefordert (oder Lebensmittel erpressten ? stipendia exegerant) hatten, wird vom Generalkommissariat zum Galgen verurteilt und heute [27.3.1648; BW] hingerichtet, vom weiblichen Geschlecht aufs höchste beklagt. Drei Jungfrauen, die ihn aus den Händen der Henker zu befreien suchten, erfuhren eine Ablehnung“. STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1138.
[27] Hohenfels [LK Konstanz].
[28] Kalkofen, heute Ortsteil von Hohenfels [LK Konstanz].
[29] wie üblich.
[30] Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics; EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.
[31] Trompeter: Eigener gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs und bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge.
[32] Quartier: Pardon, Gnade. Das hingt zumeist von den Möglichkeiten ab, sich zu ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29. Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450.
[33] Stockach [LK Konstanz]; HHSD VI, S. 763.
[34] Dukaten: 1 Dukaten = 4 Gulden (Wernigerode);1 Golddukat = 2 Taler = 48 Groschen.
[35] Pfullendorf [LK Sigmaringen]; HHSD VI, S. 631.
[36] Billafingen, heute Ortsteil von Owingen [Bodenseekr.].
[37] Aufkirch, heute Stadtteil von Überlingen [Bodenseekr.].
[38] Mühlheim a. d. Donau [LK Tuttlingen]; HHSD VI, S. 537f.
[39] Thomas I. Wunn [1580 Salem-10.5.1647 Konstanz], Abt von Salem 1615-1647. Vgl. BECKER, Salem.
[40] Komtur: Vorsteher der Niederlassung eines Ritterordens, führt eine Komturei (Kommende). Beim Deutschen Orden bildeten in späterer Zeit mehrere Komtureien eine Ballei unter einem Landkomtur.
[41] Heiligenberg [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 321.
[42] SEMLER, Tagebücher, S. 379ff.
[43] Hof; HHSD VII, S. 302f.
[44] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefster Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Taub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.«
[45] KLUGE, Hofer Chronik, S. 197.
[46] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. Der Dragoner war ein berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd.
[47] Hof-Leimitz
[48] KLUGE, Hofer Chronik, S. 199.
[49] Hof-Leimitz 200.
[50] KLUGE, Hofer Chronik, S. 199.
[51] Kulmbach [LK Wunsiedel im Fichtelgebirge].
[52] Wunsiedel [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge]; HHSD VII, S. 836f.
[53] Köditz [LK Hof].
[54] Hof-Wölbattendorf.
[55] Schneller: Wippgalgen, Schnellgalgen, oben mit einem Korb versehen, in dem der Delinquent in das nahe Gewässer mehrmals getaucht oder auch aufs Geratewohl hineingeschleudert wurde.
[56] KLUGE, Hofer Chronik, S.
[57] Eger [Cheb]; HHSBöhm, S. 119ff.
[58] Marktredwitz; HHSD VII, S. 429f.
[59] Waldsassen; HHSD VII, S. 785ff.
[60] BRAUN, Markredwitz, S. 149.
[61] Manzenberg, heute Ortsteil von Marktredwitz [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge].
[62] Pfaffenreuth, heute Ortsteil von Marktredwitz [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge].
[63] Waldershof [LK Tirschenreuth].
[64] Wolfersreuth, heute Ortsteil von Waldershof [LK Tirschenreuth].
[65] BRAUN, Markredwitz, S. 151.
[66] Reutlas; heute Ortsteil von Marktredwitz [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge].
[67] Waldsassen [LK Tirschenreuth]; HHSD VII, S. 785ff.
[68] BRAUN, Markredwitz, S. 158.
[69] BRAUN, Markredwitz, S. 160.
[70] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2729, fol. 77.
[71] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2729, fol. 349.
[72] Gundelfingen; HHSD VII, S. 257ff.
[73] Höchstädt a. d. Donau; HHSD VII, S. 301f.
[74] RÜCKERT, Lauingen II, S. 33.
[75] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2791, fol. 570-575.
[76] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2798, fol. 58.
[77] Balingen; HHSD VI, S. 61ff.
[78] Tübingen; HHSD VI, S. 801ff.
[79] Packan: Häscher, Fleischerhund.
[80] Strickreiter: berittener Häscher.
[81] Kürassier: Kürisser, Kyrisser, Corazzen (franz. Cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder). Die Kürassiere waren die älteste, vornehmste – ein gerade daher unter Adligen bevorzugtes Regiment – und am besten besoldete Waffengattung. Sie gehörten zu den Eliteregimentern, der schweren Reiterei, deren Aufgabe im Gefecht es war, die feindlichen Linien zu durchbrechen, die Feinde zur Flucht zu nötigen und damit die Schlacht zu entscheiden. Sie trugen einen geschwärzten Trabharnisch (Brust- und Rückenharnisch, den „Kürass“), Ober- und Unterarmzeug, eiserne Stulphandschuhe, Beinschienen und Stulpstiefel mit Sporen, Schwert oder Säbel und zwei lange Reiterpistolen, die vor dem Aufsitzen gespannt wurden. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Küriss ohne Unterbeinzeug zu tragen. Der Kürass wurde mit 15 Rt. veranschlagt. SKALA, Kürassiere; WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold. Zu den schwedischen Kürassierregimentern vgl. die Bestimmungen in der Kapitulation für Efferen, Adolf Theodor [Dietrich], genannt Hall => „Miniaturen“. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter in Kürassierregimenter umgewandelt, falls die notwendigen Mittel vorhanden waren.
[82] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[83] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2830, fol. 20-22: Weyhels Bericht an Mercy, 1645 VI 13; fol. 16: Kopie v. Mercys Schreiben ebd., fol. 18 als Anlage zum Gesuch vom 26.6.1645.
[84] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2830, fol. 16.
[85] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2879, fol. 343.
[86] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2895, fol. 1-3, mit genauer Aufstellung seiner berittenen und unberittenen Leute.
[87] Freising; HHSD VII, S. 209ff.
[88] Erzbischöfliches Ordinariatsarchiv München B 17, fol. 453-456; WEBER, Gepeckh, S. 170.
[89] Erzbischöfliches Ordinariatsarchiv München B 17, fol. 494f.
[90] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte, die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.
[91] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2873, fol. 266; KÄA 2895, fol. 285, 296; die Liste seiner Vergehen fehlt aber.
[92] Vgl. WEBER, Veit Adam von Gepeckh.
[93] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2895, fol. 339, 369.
[94] Oberviechtach [LK Schwandorf]; HHSD VII, S. 555.
[95] Ohr abschneiden: Im Mittelalter war das Ohrenabschneiden häufig mit der Verweisung verbunden gewesen. Bei Diebstahl, Gotteslästerung, Tragen verbotener Waffen und Desertion wurde meist ein Ohr abgeschnitten und an den Galgen genagelt. In der Hannoverschen Chronik heißt es unter 1633; JÜRGENS, Chronik, S. 514: „Den 11. [21.4.1633; BW] ist ein Königsmarkischer Soldate, so entlaufen, und hie unter Caspar von Lühden Stadt-Compagnien angetroffen, vor Linden bey dem Galgen stigmatisiret und das rechte Ohr abgeschnitten durch unsern Nachrichter Meister David“. Das Abschneiden eines Ohres galt als Strafe und Warnung zugleich, in Zukunft ein ordentliches Leben zu führen. Von Caspar Ermes, schwedischer Kommandant in Erfurt, wird berichtet; KRAFFT 156 r – 156 v; mdsz.thulb.uni-jena.de: „1643 hat der Commandant [einem Mann] die Ohren und Nasen abschneiden lassen und den Galgen und das Rad auf die Stirn und die Backen gebrannt, weil er Degen, Sporen, Flore aus der Kaufmannskirche gestohlen [hatte] und auch davon gelaufen war“. Vgl. auch NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 81.
[96] Amberg; HHSD VII, S. 20ff.
[97] Vgl. die ausgezeichnete Dissertation von SCHREIBER, Leopold Wilhelm; BRANDHUBER, Leopold Wilhelm; DEMEL, Leopold Wilhelm.
[98] Forchheim; HHSD VII, S. 201ff.
[99] Neustadt a. Kulm [LK Eschenbach]; HHSD VII, S. 514f.
[100] HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 244.
[101] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2907, fol. 95.
[102] Tittmoning; HHSD VII, S. 748f.
[103] Erzbischöfliches Ordinariatsarchiv München B 18, fol. 285 (Entwurf): Gepeckh an Domdekan H. G. v. Puecher, Freising, 1648 V 24.
[104] Moosburg [LK Freising]; HHSD VII, S. 461f.
[105] Weiden; HHSD VII, S. 794ff.
[106] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 3009, fol. 367.
[107] Neumarkt i. d. OPf.; HHSD VII, S. 505f.
[108] Regen; HHSD VII, S. 604f.
[109] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 3003, fol. 124.
[110] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2968, fol. 184.
[111] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2968, fol. 265, 279.
[112] PIENDL, Max (Hg.), Historischer Atlas, S. 38.
[113] Waldmünchen [LK Cham]; HHSD VII, S. 785.