Bassompierre [Bassompier, Passampierre, Passampier, Passambier, Bassambier], Anne-François marquis de

Bassompierre [Bassompier, Passampierre, Passampier, Passambier, Bassambier], Anne-François marquis de; Obrist, Feldzeugmeister [März 1612 Removille-30.4.1646 Staffelstein]

Bassompierre, Francois Baron deBassompierre, Francois Baron de

Der Lothringer Anne-François marquis de Bassompierre [Bassompier, Passampierre, Passampier, Passambier, Bassambier] [März 1612 Removille-30.4.1646 Staffelstein], ein Neffe des französischen Marschalls François de Bassompierre[1], der als Gefangener in der Bastille saß, hatte an der Jesuiten-Universität in Ingolstadt[1a] studiert. Er führte ein lothringisches Regiment.[2]

Karl IV. von Lothringen[3] [Abb. links] hatte im Januar 1635 durch Adrian von Enckevort versucht, über Gallas[4] Ferdinand von Ungarn[5] zu bewegen, „seinem favoriten den herrn marchesen de Bassompierre, welchen er damals als für I. Ksl. Mt. er eine armada geworben in qualitet eines generalwachtmeisters[6] gebrauchet, eben dieses praedicat und die darauf gehörige patenten ertheilet werden möchte. Im fall es auch Ew. Mt. belieben thäte, wollte er sich unterstehen, ein regiment in dero dienst aufn fuß zubringen. So viel ich in diesem werk muttmassen kan, ist solches begehrens die ursache, das nach dem I. Durchl. für diesen cavaliero wegen conferirung des Billehe’schen[7] regiments angehalten und solches ihme abgeschlagen hingegen dem herrn grafen [Jost Maximilian; BW] von Gronsfeld untergeben worden, sie wegen empfangenen disgusto gern sehen, das denselben, als welcher so trewlich bey Ihro gehalten, anderswerts mit reputation umb ihn in guttem willen fürters bey Ihro zu conserviren accomodiren[8] möchten“.[9] Am 24.4.1635 wurde Bassompierre zum Generalfeldwachtmeister ernannt.[10]

Wie eine Geiselnahme aussehen konnte, berichtet die Bietigheimer[11] Stadtschreiberchronik: „In Anno [1]636 gleich zu Eingang des Jahrs seind zween Stäb[12] uff dis Städtlin zum Winterquartier[13] angewisen worden, als Herr General Wachtmeister Passampierre und Herr General Feld Kriegszahlmeister[14] Beberell [Peverelli; BW] ein Italianer. Die forderten alle Monat 4000 also inner 5 Monat 20000 Gulden, daß also solche über große Summa nach zuvor erstandenen viel unterschidlichen Plünderung[15] zu erstatten unmüglich. Nahmen deswegen die Obrigkeit in Arrest, sperretens ein in underschidliche Gemach. Burgermeister und Gericht wurden in der Gerichtsstuben mit Soldaten verwacht, daß man ihnen weder Essen und Trinken zubringen könnte. Ja, es wurde keinem seine natürliche Notdurft zu verrichten Platz gegeben. Also gar, daß auch Ulrich Wennagel, ein 70jähriger Mann, mit Gefahr Leibs und Lebens solches zum Fenster hinaus, hierzwischen von etlichen gehalten, daß er nit fiele, notdrungenlich verrichten müeßen. Andere Burger wurden im Neuen Bau als wie die Hund in einem Stall zusammen verschlossen, und gleicherweis härtiglich darinnen gehalten. Endlich da das Geld nicht herauswollte, füereten sie beede Burgermeister sampt 4 Gerichtspersonen nach Stuettgardt[16] und legten selbige zue dem Profossen[17] ins Blockhaus[18] 14 Tage gefangen, bis man anderer orten etlich hundert Gulden lehnungsweis bekommen. Als sie aber zur völligen Bezahlung noch nicht gelangen mochten, schriben sie von Haus zu Haus auf, was noch an Früchten, Wein und Vich vorhanden war, schluegens nach ihrem Belieben an und namens hinweg. Nachmalen setzten sie aigens Gefallens eine Obligation auf und zwungen Burgermeister und Gericht mit Gewalt, selbige zu underschreiben, zogen darauf hinweg und blibe kein ainig Stücklein Vich mehr in dem Städtlin“.[19]

Noch 1649, drei Jahre nach Tod Bassompierres, versuchte Touppet, vorher Generaladjutant[20] im Regiment Bassompierre, nun Hauptmann[21] in französischen Diensten, erfolgreich, die ausstehenden Gelder von der Stadt Bietigheim einzutreiben:Man hat auch damalen vermeint, die militärische Proceduren hätten nun ein Ende, und werde gewalttätigerweis nichts mehr tendiert werden. Jedoch ohne alles Vermuten sich zugetragen, daß gleich zu Eingang dises Jahes nehmlich den 17. Januarii der vor Jahren under dem Kayserl. Passampierischen Regiment gewesner General Adjutant namens Touppet, so dismalen ein Hauptmann under dem franzesischen turalischen [wahrscheinlich Turenne] Regiment war, mit dem ganzen Regiment allhier angelangt und an gemeine Stadt etlich hundert Gulden alten Rest, die man von obigem Passampierischen Quartier hero nicht nur ihme, sondern auch seinem General verbliben und darumben ein Obligation erzwungen hatte, prätentirt, mit Betrohung uff den Fall Verwaigeren der Abstattung, das ganze Regiment nicht nur übern Hals zue liegen, sondern auch der Stadt Mühlin zue plindern und hinwegzuebrennen. Weil mann dann dise Gewalttat vor Augen gesehen und seiner Betrohung halber männiglich in großer Forcht und Schrecken gestanden, also hat man bey während Ihro hochadl. gestr. Junker Conrad Schafelizkis von Muckenthäll [Schaffalitzki v. Muckendell; BW] damals gewesenen Obervogts zue Beßigheimb[22] und Brackenheimb,[23] so vor Ihro Fürst. Durchl. dem Regiment als ein Commissario zugeordnet gewesen, sich nolens volens in ein solch Tractat einlassen müeßen, daß ihme Touppeten für alle seine und des Generals Paßambieres gehabte Forderung auf erteilte Quittung und erfolgten Frstl. Ratificationsbefehl an parem Geld geschossen worden einhundert zwanzig Gulden. Und hat er Hauptmann sambt seinen Offizirn in der Adlerwirtes Herberg an Zehrung ohne den Habern, so in Natura von der Stadt gelifert worden, ufgewendet fünfzehen Gulden“.[24]

Der Überlinger[25] Advokat Dr. Johann Heinrich von Pflummern [1595 – 1655][26] berichtet unter Anfang Februar 1637 aus Regensburg,[27] dass Überlingen Bassompierre und Suys[28] als Winterquartier angewiesen worden sei.[29] Nach Auskunft von Kriegsratspräsident war jedoch diese Zuweisung rückgängig gemacht worden.[30] Vierzehn Tage später erfuhr Pflummern jedoch, dass Überlingen für beide erneut als Quartier vorgesehen war.[31] Noch vor seiner Rückkehr aus Regensburg hatten sich Offiziere von Bassompierre und Suys in Überlingen sehen lassen: „Vor meiner haimbkunft haben ettliche auf den baron di Suys vnd Bassompierre sich referierende officier vnd diener mit einer anzahl pferden crafft einer von marchese di Grana[32] vnd dem [Wolf Rudolf; BW] von Ossa vnderschribner ordinanz[33] in der statt quartier machen wollen; denen ein E. Magistrat die königliche salvaguardiam[34] vnd deß o. commissarij[35] Handelß [Ferdinand Handel; BW] zu Regenspurg ausgefertigt missivschreiben[36] vorgeworffen. Darveber ein junger gesell, so sich einen sekretarium schelten lassen, gefragt, wer der Handel währe, vnd alß man ihm geantwortet, er währe ein kayß. Commissarius, replicirte er, es seyn dergleichen schelmen[37] so vil, , dass nhun gar zu vil seye. Auf verwaigerung der quartier haben sie sich auß der statt vnd nach Sernatingen[38] begeben (dan der würt in der statt bei deme sie abgestanden, ihnen ohne paare zahlung nichts geben wollen) vnd alß sie zu Sernatingen ettlich wochen verharret[39] vnd von den armen [S. 427] leütten ihren wenigen wein vnd andere victualia aufgezehrt, haben sie von dannen ihr quartier nach Hagnow[40] transferirt. Vnd sintemaln sie sich allerhand trowworten verlautten laßen, waß gestallt nämblich sie in kurzem zu Veberlingen sich impatronirn,[41] den bürgermaistern vnd andern benambsten vornemmen bürgern ihre haüßer visitirn wollen, dannenhero nicht vnzeittige vorsorg zu tragen geweßt, daß sie waß haimbliches der statt nachthailiges practicirn vnd mit bekandtem patrocinio[42] ettlicher der statt mißgünstigen kayßerlichen officier, wo ihnen nicht in zeitten begnet, ihr intent bald behaupten möchten; derowegen in sollchen bedenckhen ein notturfft befunden worden worden der sachen ietzmalige bewandtnuß deme bei kayß. Hof newlich bestellten agenten herrn Hanß Jacob Khellner von Zinnendorff bei aignem potten zu veberschreiben. Vnd hab ich hierauff ein concept schreibenß an ihne vom … Martij 1637 vergriffen, so bei den actis zu finden. Ohne langst nach abgefertigten potten kommen ettliche ihres angebenß dem baron di Suys vnd Passampier zugehörige officier, bringen von general commissario[43] freyherrn von Boymer [Arnold v. Böhmer; BW] schreiben an einen E. Rath, begern hierauff in der statt quartier zu nemmen. Diß schreiben sambt eines E. Raths darauf gevolgter antwort ist auch bei den actis zu finden. Vnd obwoln man dise antwort den besagten officiern aufgeben wollen, haben sie jedoch selbige nit annemmen wollen mit vermellden, seyn keine potten, vnd daß schreiben von gen. commissario, so sie gebracht, seye ein ordinanz vnd khein schreiben; also ein E. Rath die antwort bei aignem nach Stutgart[44] fortschickhen müeßen. Die gemellte officier aber, nachdeme sie in einem hauß vor der statt biß in dritten tag sich aufgehallten vnd voll gesoffen, vnd gesehen, daß man sie nit in die statt einlaßen wolle, haben sich zu dem vebrigen hauffen nach Hagnow begeben. – Herr commissarius von Boymer aber hatt ein E. Rath dahin beantwortet, weiln die statt Veberlingen vermög ihr kayß. Mst. ver…nung nach Lindaw[45] zu contribuirn gemaint,  verhoffe er, sie werde es thůn, vnd laße er es darbei bewenden. Copia dißer seiner antwort findt sich auch bei eines E. Raths schreiben an ihne abgangen.

[S. 428] Den inhallt diß schreibenß hatt ein E. Rath gleichwoln denen zu Hagnow ligenden suysisch: vnd passampierischen reüttern notificirt, die haben aber sich erclärt, daß sie ohne ihrer herrn vnd generaln ordre daß quartier nicht verlassen können. – Darauff man commissario Handel sub dato 6 Aprilis geschriben, ihme deß herrn von Boymer ergangne resolution angefüegt vnd beneben ersůcht, daß er gemaine statt crafft tragender charge dieser beschwärd entheben, vnd dieselb bei kayß. salvaguardien manutenirn vnd schirmen wollte“.[46] Handel bestand er auf der bewilligten Kontribution nach Lindau. Kellner in Wien hatte zumindest von Kriegsrat ein Schreiben im Auszug erhalten, in dem Suys andere Quartiere angewisen wurden. Am 16.4. konnte Pflummern Kellner mitteilen, dass Suys’ und Bassompierres Soldaten vor 5 Tagen Hagnau verlassen hatten, da es ihnen an Nahrung fehlte.[47]

Am 16.5.1638 wurde Bassompierre zum Feldzeugmeister befördert.[48]

Die lothringischen Verbände genossen allgemein einen äußerst schlechten Ruf, wie sogar die vergleichsweise objektive Bietigheimer Chronik angesichts der Einquartierung von Cannavell – allerdings in Abwesenheit Bassompierres – festhält: „Als nun gleich zu Eingang des 1643igsten Jahrs in dem Januario beede conjungirte Churbayr.- und Lothringische Armeen, die zue und umb Tuttlingen in gueter Sicherhait gelegene französische und weimarische Völker, welche von dem General Ranzau [Rantzau; BW] commandirt wurden, ganz unversehener Dingen überfallen, eine große Anzahl derselben niedergemetzget und allerdings ruinirt gehabt, seind folgends selbige in die Refrechierquartier dises ganzen Herzogtumbs gegangen. Da dann Biettigkheimb abermalen zu seinem Grundverderben sein Part redlich bekommen und anfänglichs vom dem 23. Februario 1643 an bis den 5. Martii, also 12 Tag lang, von dem Lothringischen Bassampirischen Regiment, welches in Abwesen des Obristen, desselben Obrist Leutnant[49] Cannavell zwar mit schlechter Reputation oder Ordre commandirte neben dem Stab 6 Compagnien zue Pferd, sehr übel discipliniertes, tyrannischs, ja durchteufeltes Volk einnehmen und nach ihrem Belieben (ohnerachtet in dem ganzen Städtlin nicht zwei Aymer[50] Wein waren) underhalten müeßen. Die haben obige 12 Tag über in allem aufgewendt, und was sie in dem Abmarchiren an Pferd, Vich, Mobilien und dergleichen de facto hinweg genommen, wie bey denen Actis specifice zue finden, alles zu Geld gerechnet summariter 5108 Gulden 43 Kreuzer. Es ist aber in der zu Marppach[51] der Ordinanz, gemeß getroffener Abrechnung, darfür mehrers und weiters nicht passiert worden, dann 933 Gulden 36 Kreuzer.

So hat obernannter Obrist Leutenant Cannavell alsbalden vor (für) des Obristen Quartier von den damaligen Burgermeistern Jacob Wagner und Joh. Jacob Nördlingern 100 Ducaten[52] gefordert. Und obwohl ihme Obrist Leutenant die pure Unmüglichkeit zu erkennen gegeben worden, hat er jedoch darmit keineswegs vernüegt sein wollen, sondern den Burgermaister Nördlinger dahin genötigt, daß er sich nach Stuetgardten in Hoffnung das Geld zu sollicitiren, begeben, Es hat aber gedachter Nördlinger uff gemeiner Stadt Widerbezahlen in ganz Stuetgardt den geringsten Heller nicht bekommen können, sondern also hilflos sich widerumben nacher Haus begeben müeßen. Und damit nun diser grausame Bluethund von seinem vielfältigen, betrohlichen, bösen Vorhaben möchte abgehalten werden, ist ihme endlich von Herrn Roland Willeredt Rittmaistern ain schön Pferd (welches gemeine Stadt um 120 Gulden annehmen müeßen) vor dise Anforderung zugestellt worden.

Dise unbarmherzige, gottlose Soldaten von dem höchsten bis auf den geringsten, haben nicht nur bei dem armen Burgersmann in dem Haus und auf der Gassen, sondern auch gar in der Kirchen darinnen, under den Predigten und Bettstunden in einen solchen übergroßen Mutwillen von allerhand Sünd, Schand und Laster verüebt, daß sich nicht zu verwundern gewest were, wann schon der langmüetige Gott gleich Feuer hette von dem Himmel fallen und solche böse Bueben uff der Stell verzehren lassen“.[53]

In dem Schreiben des Kriegskommissar Fuchs am 12.10.1644 aus Braunschweig[54] an Piccolomini[55] heißt es: Gallas sei von einer schwedischen Kanonade zum Verlassen der Stadt Bernburg[56] gezwungen worden. Die Schweden hätten im Park vor dem Schloss ihre Batterien aufgestellt und die Stadt fast ganz vernichtet. Laut Bassompierres Nachricht wolle Gallas Dannenberg[57] halten.[58]

Am 8.12.1644 schrieb Bruay an Gallas über den Rückzug der kaiserlichen Kavallerie aus Magdeburg,[59] Bassompierre und Traudisch führten die Vorhut an, er wisse allerdings nicht, wohin.[60]

Feldmarschallleutnant[61] Johann Siegmund Mislík von Hyřsov tötete am 30.4.1646 während der Staffelsteiner[62] Militärkonferenz Bassompierre wegen einer Beleidigung im Pistolenduell.[63] Karl Friedrich Reich, kaiserlicher Obrist und Generalquartiermeister,[64] schrieb an diesem Tag an Piccolomini: „Heut sind alle Generals-Personen um sich von einem und andern zu unterreden, als auch der Herr General-Feldzeugmeister Bassambier und Herr General-Feldmarschal-Leutnant Mislich alhier gewesen, welche weil sie beisammen logiren, nach Mittag wiederum mit einander hinaus geritten. Unterwegs aber mit Worten und endlichen mit Pistolen an einander kommen, da dann das Unglück den Herrn Feldzeugmeister Bassambier betroffen und selbiger tot blieben. Wie es eingentlich zugangen, kan man noch nicht wissen, seitemahl niemand als ihr Pagen dabei gewesen“.[65] Im Mai berichtete Leopold Wilhelm[66] Melchior von Hatzfeldt von der Widersetzlichkeit von Offizieren bei dem gegen Mislík eingeleiteten Verfahren, im Juli berichtete er Hatzfeldt aus Grünberg[67] von der Entlassung Mislíks wegen der Ermordung Bassompierres,[68] der allerdings später wieder im Dienst erschien.

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] François marquis de Bassompierre [Passampierre, Passampier, Passambier, Bassambier, Bassumpierre] [12.4.1579 Haroué-12.10.1646 Provins], Sohn des lothring. Adligen Christophe de Bassompierre [1547-1596[; 1603 Teilnahme am Langen Türkenkrieg, 1621-1629 in frz. Kriegsdiensten gegen die Hugenotten als Maréchal de camp (1621) u. Maréchal de France (1622), dipl. Missionen in Spanien (1621), der Schweiz (1625) u. England (1626); 1631-1643 in Haft als Gegner des Kardinals Richelieu (1585-1642); seit 1623 Marquis d’Haroué.
[1a] Ingolstadt; HHSD VII, S. 326ff.
[2] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400-450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[3] Vgl. BABEL, Zwischen Habsburg und Bourbon.
[4] Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.
[5] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.
[6] General(feld)wachtmeister: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer („Generalmajor“ bei den Schweden). In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig. Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen und dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden und Regimenter im Felde und beim Marsch.
[7] Maximilien Freiherr von Billehé, Sire de Valensart; Feldmarschallleutnant [ – 6.9.1634 bei Nördlingen gefallen]; nach KAPSER, Kriegsorganisation, S. 221, 13 Kompanien zu 1.000 Mann.
[8] accommodiren: sich (gütlich) vergleichen, sich fügen, anpassen; einquartieren.
[9] Österreichisches Staatsarchiv Wien Allgemeine Feldakten 1635/153 (Ausfertigung): Gallas an Ferdinand von Ungarn, Heilbronn, 1635 I 09.
[10] SCHMIDT-BRENTANO, Kaiserliche und k. k. Generale, S. 9.
[11] Bietigheim [Bietigheim-Bissingen, LK Ludwigsburg], HHSD VI, S. 83f.
[12] Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Die Bedeutung ergibt sich metonymisch: Der Stab war das Zeichen der Amts- und insbesondere der militärischen Obergewalt. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchs auch der Umfang des Stabes.
[13] Winterquartier: Zugewiesenes Quartier, das in der Regel vom November bis zur Eröffnung der Sommerkampagne im Mai/Juni beansprucht wurde und in dem andere, höhere Verpflegungssätze galten. Natürlich versuchten die Magistrate und Stände, diesen Zeitraum zu verkürzen, indem man schon ab Februar das „Sommertraktament“ einzuführen versuchte, was wiederum zu Aufruhr bzw. einer Erhöhung der Beschaffungskriminalität unter den Soldaten führen musste. Vgl. die Versuche des Magistrats von Berlin im Januar 1641; FADEN, Berlin, S. 226.
[14] Generalfeldkriegszahlmeister: Chef des Kriegszahlamts und damit aller Zahlmeister der Armee. Er war zuständig für die jeweilige Kriegskasse.
[15] Plünderung: Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Die schwedische Garnison in Augsburg hatte die lutherischen Bürger aufgefordert, „Gott mit uns“ auf die Türen zu schreiben, um sich vor Plünderungen zu schützen; ROECK, Als wollt die Welt schier brechen, S. 248. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kan nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich, S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, daß wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, daß wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt‘ „. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die aber von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: Von Gottes gnaden (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 101f. Allerdings waren selbst schwedische Feldprediger unter den Plünderern zu finden; MITTAG, Chronik, S. 373. Der in altstädtischen Diensten stehende Magdeburger Daniel Friese und sein Sohn Friedrich über ihre vergeblichen Täuschungsmanöver; NEUBAUER, Magdeburgs Zerstörung 1631, S. 29-31: „Als nun die zwei Musketiere weg waren, nahm der Vater selig eine Axt und schlug den Ofen, Tür und Fenster selbst ein, riss auch das Stroh aus den Betten und streute es im Haus herum, warf auch die alten Inletts und Betten des Gesindes ins Haus, ebenso die Töpfe aus der Küche und ließ das Haus angelweit offen. Es sah aus, als denn die Furien hätten darin getobt, und war eine ziemliche Hilfe, so dass anfangs keiner ins Haus kam, da man allzeit annahm, das Nest wäre schon zerstört. Ferner ließ der Vater selig einen guten Schinken, Knackwürste, geräuchertes Fleisch und was wir an Essen hatten, auf einen Tisch in der Ecke des Hauses, doch so, dass man ihn zur Haustür herein nicht sehen konnte, setzen nebst ein paar Schleifkannen Bier, denn er dachte, wenn ja die Soldaten ins Haus kommen, so würden sie doch, wenn sie das Frühstück sähen, sich daran ein wenig aufhalten und wir uns besser verbergen könnten. Nichts desto weniger kamen Soldaten zu uns hinein, denn sie hatten im Vorüberlaufen die Mutter gesehen. Sie erwischten uns also alle in der Stube, fielen Vater und Mutter an und begehrten Geld“. […] Der Vater sorgte sich, „die Nachbarn möchten aus großer Angst die Soldaten zu uns herüberweisen. Denn sie schrien und tobten in dem Hause wie die bösen Geister und riefen ohne Aufhören nach Beute und Geld. Das hörten wir armen Leute in unserer Kohlenkammer und saßen still wie die Mäuse. Der Vater aber ging nach einer Weile wieder in das Haus und wollte sehen, wie es etwa bewendet wäre. Bald sahen ihn die Soldaten, schrien und liefen auf ihn zu. Die Mutter hörte das Geschrei und lief auch hervor und wir Kinder alle hinterdrein. Der Soldaten waren ungefähr sieben, alle mit brennenden Lunten, und redeten in fremder Sprache, so dass kein Mensch wusste, was sie sagten, nur dass sie stets in die Hände wiesen, wie man Geld zahlt. Da half nun kein Entschuldigen, der Vater mochte sagen, was er wollte, dass nämlich die Soldaten alles genommen hätten. Sie verstanden es nicht, sondern schossen zweimal im Hause nach ihm, Gott aber verhütete es, dass sie dem Vater Schaden taten, sondern in die Wand hinein […] Endlich redete der Vater auf lateinisch mit dem Offizier, dass ihm die Soldaten alles genommen und er also ihnen nichts geben könnte als Kleider, Leinwand, Zinn und dergleichen. Da wurden die wahnsinnigen Furien etwas beruhigt, der Offizier aber begehrte Geld, wo das wäre; dann wollte er die Soldaten alsbald wegführen“. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus nackter Existenznot verübt, da die Versorgung der Soldaten schon vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper.  : Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck u. Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Der Hofer Chronist Rüthner weiß zu berichten, dass Borri fünf seiner Soldaten eigenhändig erstochen habe, die beim Plündern gefasst wurden; KLUGE, Hofer Chronik, S. 192: „Den 8. juni ist Zwickau mit accord übergegangen und aufgegeben worden, jedoch in auszug der schwedischen darinnen gelegene soldaten der accord nicht allerdings gehalten und fast meistentheils spoliret worden, unangesehen der kayßerliche general Borey 5 seiner eigenen leute über den raub erstochen“.
[16] Stuttgart; HHSD VI, S. 768ff.
[17] Profoss: Militärischer, vielfach gefürchteter Offiziant, der die Einhaltung der Kriegsbestimmungen und Befehle, der Lager- und Marschordnung überwachte. Der Profoss zeigte die Zuwiderhandelnden beim Befehlshaber an, nahm sie fest, stellte sie vor Gericht und vollstreckte das vom Kriegsrichter (dem Auditeur) gesprochene Urteil. Er ersetzte dadurch den Scharfrichter, der nicht immer beim Regiment vorhanden war. Dabei unterstützten ihn Knechte und Gehilfen wie der Profosslieutenant. Es gab einen Profoss für jedes einzelne Regiment und einen Generalprofoss (auch „Generalgewaltiger“ genannt) für die gesamte Armee. Der Profoss hatte ferner die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel vor den Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Er überwachte gegen eine Abgabe der Händler oder Marketender den Lagermarkt. Zudem oblagen ihm die Einrichtung der Latrinen und die Reinigung des Feldlagers von den Fäkalien, die Entfernung toter Tiere. Einmal pro Woche wenigstens sollten die Quartiere durch die Huren und Trossbuben gereinigt werden, zur Aufsicht wurde auch der Hurenwebel (aufsichtsführender Organisator des umfangreichen Trosses) herangezogen. Mitglieder des Trosses, der immer wieder Gesindel aller Art anlockte, konnten zudem zu den kräftezehrenden und verachteten Schanzarbeiten und anderen Hilfsarbeiten herangezogen werden. Hier hatte der ihm unterstellte Hurenwebel die Aufsicht. Diese wichtige Funktion war für einfache Soldaten die wohl einzige militärische Aufstiegsmöglichkeit. Der Hurenwebel besaß einen eigenen Leutnant als Stellvertreter und wurde zudem vom Rumormeister unterstützt. Der Profoss und dessen Leutnant sollten zudem beim Verlassen der Quartiere die Huren und die Trossbuben aus den Quartieren vertreiben und dafür sorgen, dass alle Feuer gelöscht waren. Seine Aufgabe war es auch, die Gefangenen hinter dem Regiment herzuführen. Er erhielt monatlich 30 fl. (Kavallerie) bzw. 60 fl. (Fußtruppen). LAHRKAMP, Kölnisches Kriegsvolk; Schwedisches Kriegs-Recht; BERG, Administering justice, S. 6.
[18] Blockhaus: kleiner Schutzbau aus Stein oder Holz, der an strategisch wichtigen Stellen errichtet wird, um feindliche Vorstöße aufzuhalten oder auch als Aufenthalt der Stadtwache am Tor zu dienen. Es ist zur Verteidigung oft auch mit Schießscharten versehen oder sogar mit Kanonen und Gewehren ausgestattet. [nach wikipedia]
[19] BENTELE, Protokolle, S. 198.
[20] Generaladjutant: Der Generaladjutant war ein dem Stab des Regiments bzw. dem Generalquartiermeister oder dem Feldmarschall zugeordneter Adjutant und für die mündliche Befehlsübermittlung zuständig.
[21] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.
[22] Besigheim [LK Ludwigsburg]; HHSD VI, S. 77f.
[23] Brackenheim [LK Heilbronn]; HHSD V, S. 107f.
[24] BENTELE, Protokolle, S. 228f.
[25] Überlingen [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 807f.
[26] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 179f.
[27] Regensburg; HHSD VII, S. 605ff.
[28] Ernst Roland, Baron de Grysort, Graf von und Tourabel; Generalfeldzeugmeister [ – 1645].
[29] SEMLER, Tagebücher, S. 320.
[30] SEMLER, Tagebücher, S. 321.
[31] SEMLER, Tagebücher, S. 326.
[32] Francesco Caretto, marchese di Grana de Savona e Caretto, conte di Millesimo; Feldmarschall [1594/1590/1592-9.11.1651/1652].
[33] Ordinanz, Ordonnanz: (militärische) Verfügung; Befehl; Anweisung, Verordnung, die nicht immer eingehalten wurde. Zum Teil wurde den Soldaten von ihren Vorgesetzten in aller Öffentlichkeit sogar verboten, sich an die Ordonnanzen zu halten; MAIER, Unterpfalz, S. 321.
[34] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefster Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Taub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen:
Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.«
[35] Kriegskommissar: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch und überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen und Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen.
[36] Missivschreiben: Anweisungsschreiben.
[37] Schelm: „Schelm“ war früher der Berufsname des Abdeckers. Jemanden einen Schelm (Bösewicht, Betrüger, Verführer, Schinder, Teufel) zu schelten, jemanden zum Schelmen zu machen, galt als eine der ehrenrührigsten Beschimpfungen, eine der größten Ehrverletzungen. Vgl. BERG, Regulating war, S. 55f. „Jemanden zum Schelmen machen“ hieß, in Kriegsgerichtsverfahren einen Straftäter für ehrlos zu erklären, aus der Armee zu verstoßen und der Stadt/des Landes zu verweisen; WAAS, Chroniken I, S. 127. Zur grobianischen Schimpfartistik der Soldaten vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabruggischenn handlung, S. 36f.: „Die soldaten thun unse große uberlast, die manß personen mußen ihr dieb, schelm, boßwicht und hunde sein, die weibs personen ihr schand und brand, hurn auch, ihr hexen und zauberinnen. (57v) Ihr fluch und wunsch ist schrecklich, nicht allein die alten fluch der kriegs knecht und marter hansen, sondern neu fluchen, so der sathan herfur gebracht, als das dich der donner, blitz und hagel schlag“.
[38] Sernatingen => Ludwigshafen, heute Ortsteil von Bodman-Ludwigshafen [LK Konstanz].
[39] 40 Personen u. 60 Pferde, die sich vom 15.2. bis zum 9.3.1637 einquartiert hatten, kosteten 952 fl.
[40]  In der Vogtei Ittendorf, zu der auch Hagnau gehörte, beliefen sich die Einquartierungskosten auf 4.400 fl.
[41] impatronieren: in Besitz nehmen, sich bemächtigen, besetzen.
[42] Patrozinium: 1. Schutzverhältnis eines Heiligen zu einer später nach ihm benannten Kirche, 2. Schutz durch höhergestellte, einflussreiche Persönlichkeiten.
[43] General(kriegs)kommissar: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- und Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontributionen) und zur Kontrolle der Kriegskommissare. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld und in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie aufgrund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- und Truppenfinanzierung zu senken und Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport und die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten und gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- und Reichstagen auf und war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen) und Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter.
[44] Stuttgart; HHSD VI, S. 768ff.
[45] Lindau (Bodensee); HHSD VII, S. 414ff.
[46] SEMLER, Tagebücher, S. 327f.
[47] SEMLER, Tagebücher, S. 328f.
[48] SCHMIDT-BRENTANO, Kaiserliche und k. k. Generale, S. 9.
[49] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[50] Eimer: 1 Eimer = 293, 92717 Liter.
[51] Marbach am Neckar [Kr. Ludwigsburg]; HHSD VI, S. 509f.
[52] Dukaten: 1 Dukaten = 4 Gulden (Wernigerode);1 Golddukat = 2 Taler = 48 Groschen.
[53] BENTELE, Protokolle, S. 210f.
[54] Braunschweig; HHSD II, S. 63ff.
[55] Vgl. BARKER, Piccolomini. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten von ELSTER (=> Literaturregister).
[56] Bernburg [Kr. Bernburg]; HHSD XI, S. 37ff.
[57] Dannenberg [Kr. Lüchow/Dannenberg]; HHSD II, S. 106f.
[58] Toegel; Kocí, Der Kampf, Nr. 420.
[59] Magdeburg; HHSD XI, S. 288ff.
[60] Toegel; Kocí, Der Kampf, Nr. 464.
[61] Feldmarschallleutnant: Der Feldmarschallleutnant war ein militärischer Dienstgrad, der gleichzeitig mit dem des Feldmarschalls im 17. Jahrhundert aufkam. Der Kriegsherr pflegte einem Feldmarschall einen „Untermarschall“ oder „Leutnant“ beizugeben, der den Feldmarschall zu unterstützen und zu vertreten hatte. Zu seinen Pflichten gehörten u. a. die Aufsicht über Proviantplätze und -straßen, die Kontrolle der Wachen usw.
[62] Staffelstein [LK Lichtenfels]; HHSD VII, S. 711f.
[63] Toegel; Kocí, Der Kampf, Nr. 813; LAHRKAMP, Bönninghausen, S. 352; ders., Werth, S. 166, Anm. 19. Duell: Zweikampf zu Fuß oder zu Pferd, mit Degen und Pistole, dem Militär zumeist verboten, aber wenig beachtet. In der dänischen Armee waren Duelle bei Billigung des Obristen mit dem Seitengewehr, allerdings nur in einem Gang, erlaubt. Wurde einer getötet, so wurde der Andere mit dem Tode bestraft; MEYNERT, Geschichte, Erstes Hauptstück, S. 10; WATTS, Swedish Discipline, 2. Teil, S. 48 (§ 35-38, 87). Duelle fanden nicht nur auf der Offiziersebene statt. SCHMIDT, Der protestantische Aischgrund, S. 7 (nach SCHHNIZZER, Chronica): „Auf der Kaubenheimer Kirchweih (17. August) haben sich zwei Reiter miteinander zu Roß duelliert. Der Provocant ist von dem anderen mit zwei Kugeln auf einen Schuß durchschossen worden, so dass er tot zur Erde sank“.Vgl. FREVERT, Ehrenmänner.
[64] Generalquartiermeister: Der Generalquartiermeister leitete das Quartieramt (mit zwei Oberquartiermeistern und dem Stabsquartiermeister sowie drei weiteren Offizieren), unterstützt von der Kriegskanzlei. Die Eingänge wurden dem Feldmarschall vorgetragen und die Antwortschreiben dementsprechend zur Billigung vorgelegt. Für technische Fragen wurden Ingenieure des Stabs herangezogen. Die mündliche Befehlsübermittlung oblag zwei bis vier Generaladjutanten. Das Quartieramt lieferte je nach Eingang Berichte an den Kaiser, den Hofkriegsrat, Weisungen an die Kommandeure der Feldarmeen, an die örtlichen Kommandeure und Festungskommandeure, an alle zuständigen Verwaltungsbehörden und gab Lageberichte an hohe abwesende Generäle und Nachrichten an die Gesandten des Westfälischen Friedenskongresses heraus. Der Generalquartiermeister hatte als Dienstvorgesetzter alle Quartiermeister der einzelnen Regimenter unter sich, sein Amt war eine sehr lukrative Einnahmequelle wegen der „Verehrungen“, um Einquartierungen (gerade bei den Winterquartieren) abzuwenden oder zu erleichtern. Zudem war er meist auch Inhaber eines eigenen Regiments, das die besten Quartiere zu erwarten hatte.
[65] Statní oblastni archiv v Zámrsku Rodinny archiv Piccolominiové Nr. 25212: Reich an Piccolomini, Staffelstein, 1646 IV 30.
[66] Vgl. die ausgezeichnete Dissertation von SCHREIBER, Leopold Wilhelm; BRANDHUBER, Leopold Wilhelm; DEMEL, Leopold Wilhelm.
[67] Grünberg [Kr. Gießen]; HHSD IV, S. 189f.
[68] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. N 153.
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