Pienzenau [Bentzenau, Bentzenauer, Bentenau, Benzennau, Banzenau, Penzenau] von und zu Wildenholzen, Hans Matthias [Johann] Freiherr von; Obrist [ – ] Der aus einem altbayerischen Adelsgeschlecht stammende Pienzenau[1] von und zu Wildenholzen[2] stand 1635 als Obristwachtmeister[3] des Regiments[4] Bartholomäus von Hartenberg in kurbayerischen Diensten, bevor er am 10.11.1635 von Maximilian I. von Bayern[5] zum Obristleutnant[6] des Regiments Heinrich von Metternich ernannt wurde und von der bei Réchicourt[7] in Lothringen liegenden Armee nach Heidelberg[8] abkommandiert wurde.
Pienzenau hatte bei Maximilian I. am 28.10.1635 um das Kavallerieregiment Lang angehalten, dessen Obrist[9] und Obristleutnant in der Gefangenschaft verstorben waren. Der bei der Armee befindliche und bestechliche Kriegskommissar[10] Schäffer bescheinigte ihm, dass er ‚für einen guten Soldaten gehalten und gerühmt‘ werde, ‚schönen Verstand und große Liebe bei den Soldaten‘ habe – weil er ihnen alles durchgehen ließ – und ‚travaglios und curagios‘ sei.[11]
„Als Pienzenau am 11.12.[1635] in Heidelberg[12] ankam, war Hartenberg, der ihn beim Regiment Metternich installieren hätte sollen, nicht mehr am Leben. Isselbach und Reichmaier wußten nichts von seiner Berufung, wollten ein besonderes Patent für sein vorläufiges Kommando in Heidelberg sehen und verweigerten ihm sogar ein Quartier. Sofort nach seiner Ankunft in Heidelberg begann Pienzenau, eine eigene Kompanie[13] aufstellen. Am 22.12. bat er den Kurfürsten um die Musterung des Regiments, das inzwischen 831 Mann (dazu 65 Reiter) zählte, und um Erweiterung der Quartiere, weil es der Unterpfalz allein zu schwer würde, das Regiment zu unterhalten.
Weil man wegen der durchziehenden Truppen auf dem Land nirgendwo mehr sicher sein konnte, hatten die Bewohner der Dörfer sich in die Städte und ummauerten Flecken geflüchtet. Nach einer Schätzung der Heidelberger Regierung vom 10.1.1636 war in der Unterpfalz ‚nicht mehr der vierzigste Mann am Leben oder häuslicher Wohnung‘ (das würde bedeuten, daß zu dieser Zeit in der ganzen bayerischen Unterpfalz nicht einmal mehr 250 Steuerzahler anzutreffen waren, womit aber nur die ländlichen Gegenden gemeint sein können). Über den Winter war so gut wie nichts angebaut worden, die Einsaat des Sommergetreides konnte aus Mangel an Samen, Arbeitskräften, Pferden und Vieh noch weniger erfolgen, so daß für das Jahr 1636 eine Hungersnot bereits vorprogrammiert war.
Die Bevölkerung in den verschlossenen Orten wurde von den Garnisonssoldaten[14] des Regiments Metternich mit eigenmächtigen und überhöhten Kontributionen[15] und militärischen Exekutionen[16] bedrängt, was sich nach der Ankunft des neuen Kommandanten Pienzenau noch steigerte, der für die Bedürfnisse seiner Soldaten großes Verständnis zeigte, dafür aber umso weniger Rücksicht auf die Zivilbevölkerung nahm. Weil die Beamten sahen, daß die Regierung den Soldaten gegenüber machtlos war, ging es bisweilen ‚drunter und drüber‘. Isselbach und Reichmaier beklagten sich hierüber am 7.1.1636 beim Kurfürsten und baten ihn, dem Oberstleutnant Pienzenau zu befehlen, wie er sich gegenüber Regierung, Unterbeamten und Untertanen zu verhalten habe, dabei allerdings von ihrem Anbringen nichts verlauten zu lassen, weil ihnen sonst ‚allerhand Ungelegenheiten‘ entstehen könnten“.[17]
„Auch die Musterung des Regiments Metternich wurde nun endlich vom 4. bis zum 12.2. durch die Kommissare Pelkofer und Beck in Heidelberg, Mosbach,[18] Boxberg[19] und Sinsheim[20] vorgenommen. Die acht Kompanien wurden in der Stärke von insgesamt 1.217 Mann gemustert, dazu kam noch die Reiterkompanie mit 67 Mann unter dem Kommando des Kapitänleutnants[21] Christoph Schütz. Doch die Mannschaft des Regiments wurde allgemein als nicht sehr schlagkräftig eingeschätzt. Es waren viele ‚kleine Jungen'[22] darunter, die zuvor unter anderen Regimentern bei der Bagage[23] gedient hatten. Die Mehrzahl der Soldaten hatte vorher in der schwedischen Armee[24] gedient, viele waren von anderen bayerischen Regimentern entlaufen, um der bei der Armee in Lothringen herrschenden Hungersnot[25] zu entgehen. Diese wurden vorerst trotzdem angenommen, weil man sie leicht durch neugeworbene Soldaten ersetzen konnte, falls sie zu ihren Regimentern zurückgefordert werden sollten. Viele junge Pfälzer sahen angesichts der zusammengebrochenen Wirtschaft ihres Landes keine andere Unterhaltsmöglichkeit mehr, als sich für den Kriegsdienst anwerben zu lassen. Dies führte dazu, daß ungefähr zwei Drittel der Soldaten des Regiments Metternich aus der bayerischen Unterpfalz stammten, weswegen hinsichtlich der Zuverlässigkeit des Regiments Bedenken laut wurden. Man befürchtete, daß die pfälzischen Soldaten bei einem feindlichen Einfall überlaufen würden.
Für besonders wenig tauglich wurden die Kompanien der vier Beamten befunden. Diesen hatte die Heidelberger Regierung auf kurfürstlichen Befehl bereits am 5.12.1635 auferlegt, sich für Kompanie oder Amt zu entscheiden. Zwar hatten daraufhin alle vier Beamten in Supplikationen[26] an die Regierung darum gebeten, sowohl ihre Kompanien als auch ihre Ämter behalten zu dürfen, doch lehnte Maximilian dieses Ansinnen am 14.2.1636 ab. Er wollte nun auch nicht mehr die Entscheidung der vier Hauptleute[27] und Beamten abwarten, sondern wies die Regierung an, diese zur Resignierung ihrer Kompanien aufzufordern und dafür andere Hauptleute, die zu diesem Zweck von der Armee kommen würden, einzusetzen.
Nach der Musterung traf sich Pelkofer am 16.2. mit der Heidelberger Regierung, um die Austeilung der Quartiere und Kontributionen für das Regiment Metternich vorzunehmen. Hierbei kam es zu Differenzen mit dem Oberstleutnant Pienzenau, der in der Tatsache, daß ausgerechnet die Kompanien der vier Beamten in den Ämtern ihrer Hauptleute liegenbleiben sollten, während die anderen Kompanien teilweise verstreut außerhalb der Pfalz logiert werden sollten, eine ungerechtfertigte Begünstigung der Beamten sah. Als Pelkofer und die Regierung am 18.2. trotzdem bei ihrer Quartierausteilung blieben (um unnötiges Hin- und Hermarschieren zu vermeiden), weigerte sich Pienzenau, weiter an den Beratungen teilzunehmen; dafür erschienen Oberstwachtmeister Fabritius und Hauptmann Wambach, um sich ebenfalls über die Austeilung zu beschweren, wobei Wambach sogar wutentbrannt seinen Abschied begehrte.
Bei dieser Gelegenheit kam es auch noch zu einem persönlichen Streit zwischen Haslang und Pienzenau. Haslang bestand darauf, daß er als Kommandant der Unterpfalz berechtigt sei, auch das Regiment Metternich direkt, ohne Zwischenschaltung Pienzenaus, zu kommandieren und die Militärgerichtsbarkeit auszuüben, andernfalls wollte er nicht Kommandant sein. Pienzenau hingegen war der Ansicht, daß Haslang alle das Regiment betreffenden Anordnungen an ihn als den Kommandeur des Regiments und nicht direkt an seine Untergebenen richten solle, andernfalls wollte er nicht beim Regiment verbleiben. Obwohl Pelkofer den beiden bayerischen Adeligen zusprach, sie sollten sich als ‚verständige Herren‘ und nahe Verwandte ‚besser zusammentun‘, kam es zu keiner Einigung. Deshalb baten die beiden zusammen mit Pelkofer, Isselbach und Reichmaier den Kurfürsten um eine genaue Abgrenzung der beiden Kommandos und schlugen vor, auf Mittel zur Befreiung Metternichs zu gedenken, zu dem alle Offiziere und Untertanen ‚ihr höchstes Vertrauen‘ hätten.
Maximilian erteilte am 26.2. Pienzenau zwar einen Verweis, weil er die Quartierausteilung nicht akzeptieren wollte, bestätigte aber dafür dessen Standpunkt hinsichtlich der Kommandostruktur in der Unterpfalz und befahl zugleich, daß Haslang und Pienzenau ihn mit ihren Differenzen verschonen und sich ‚comportieren'[28] sollten. Die Quartierausteilung, die vorsah, daß vom Regiment Metternich 600 Mann in der Unterpfalz verbleiben, die übrigen in den benachbarten Gebieten einquartiert werden sollten, wurde vom Kurfürsten mit der Einschränkung ratifiziert, daß die Grafschaft Erbach und der Ritterkanton Odenwald den Kaiserlichen überlassen werden mußten. In den übrigen Gebieten (Ämter Pforzheim und Graben, Markgrafschaft Durlach, Stift Speyer, Kraichgau) bezogen die metternichschen Truppen am 27.3. die ihnen zugeteilten Quartiere.
Inzwischen waren aber diese Gebiete vom Kurfürsten anderen, bei der Armee befindlichen bayerischen Regimentern als Kontributionsgebiete eingeräumt worden, so daß eine neue Quartierausteilung erforderlich wurde. Diese wurde am 16.4. in Speyer[29] von den Kommissaren Starzhausen und Ungelter zusammen mit Haslang und Reichmaier vorgenommen. Ergebnis davon war, daß das Regiment Metternich nun doch wieder im wesentlichen auf die bayerische Unterpfalz mit den Ämtern Pforzheim und Graben beschränkt wurde. Als einzige Zugeständnisse erreichten Haslang und Reichmaier, daß die metternichsche Reiterkompanie vorläufig noch im Ritterkanton Kraichgau belassen wurde und 50 Soldaten ins Stift Speyer und in die Markgrafschaft Durlach verlegt werden sollten.
Dabei erreichte die Krise in der Unterpfalz im Frühjahr 1636 einen Höhepunkt. Die andauernden Durchzüge kaiserlicher Truppen sowie der Unterhalt für die fast 1.300 Soldaten des Regiments Metternich überstiegen die Kräfte der dramatisch geschrumpften Bevölkerung bei weitem. Viele Einwohner wurden vom Hungertod[30] hinweggerafft, andere mußten, um den Kontributionsforderungen nachzukommen, mangels irgendwelcher Einkünfte nach und nach ihren gesamten Hausrat verkaufen und dann doch als Flüchtlinge außer Landes gehen, wodurch der Druck auf die Zurückbleibenden nur noch größer wurde. An vielen Orten verlangten die Soldaten mehr, als ihnen laut Verpflegungsordnung[31] zustand. Als die Regierung deshalb an den seit Ende Februar in München in Urlaub befindlichen Pienzenau schrieb, antwortete dieser nur, daß er seine Soldaten nicht hungern lassen könne. Dazu kam noch, daß nach der Rückkehr Pienzenaus aus dem Urlaub am 19.5. sein Streit mit Haslang wieder aufflammte, weil er nicht das ihm zugeteilte Quartier in Bretten[32] beziehen wollte, sondern sich statt dessen in Heidelberg einquartieren wollte.
Die Zustände in der Unterpfalz konnten auf die Dauer in München nicht verborgen bleiben. Am 27.5. schrieb der Kurfürst an die Heidelberger Regierung, ihm werde berichtet, daß dort ‚alles in verderblicher und unverantwortlicher Confusion und Disorder hergehe. Er erteilte Isselbach und Reichmaier einen Verweis, weil sie deswegen nicht berichtet hatten, und befahl ihnen, alle Unordnungen und Ausschreitungen abzustellen, damit er nicht zu anderen Maßnahmen gegen sie und den Kommandanten greifen müsse. Auch dem Oberstleutnant Pienzenau befahl der Kurfürst am 12.6., alle Exorbitanzien[33] seiner Soldaten abzustellen“.[34]
„Am 23.6. schickte Kurfürst Maximilian den Hofkammerrat Claudius Belchamps und den Hofratssekretär Lukas Schott als Kommissare nach Heidelberg, um den Mißständen in der Unterpfalz abzuhelfen, soweit dies möglich war. Haslang hatte am 16.6. die Erlaubnis erhalten, für drei oder vier Wochen zu einer Badekur nach Schwalbach[35] zu verreisen, doch blieb er vorerst noch in Heidelberg, weil am 24.6. Landgraf Wilhelm von Hessen-Kassel[36] die von einer kaiserlichen Armee unter General Lamboy belagerte Stadt Hanau[37] entsetzte und ein weiteres Vordringen der Hessen und Schweden in der Unterpfalz befürchtet wurde.
Während jedoch der erwartete feindliche Einfall ausblieb, waren es wieder einmal ‚befreundete‘ Truppen, die alle Ansätze zu einer wirtschaftlichen Erholung des Landes zunichte machten. Als die kaiserliche Armee unter Gallas[38] im Juni 1636 bei Speyer[39] zusammengezogen wurde, um gegen die Franzosen im Elsaß vorzugehen, weigerten sich wegen mangelnder Bezahlung die um Worms[40] liegenden 6.000 polnischen[41] Soldaten, am Feldzug teilzunehmen. Als ihr General sie ermahnte, dem Kaiser treu zu dienen, wurde er niedergeschossen. Um sie am Rheinübergang zu hindern, wurde die Wormser Schiffbrücke halb abgebrochen, doch die Polen setzten am 9.7. bei Oppenheim[42] auf Flößen, zu deren Bau sie zahlreiche Häuser abgerissen hatten, über den Rhein und durchstreiften plündernd und mordend die Bergstraße. Aus Weinheim[43] flohen am 12.7. über 1.000 Menschen in Panik nach Heidelberg. Der König von Ungarn,[44] der sich gerade auf der Reise zu Gallas‘ Armee befand, schickte von Leonberg[45] aus Kommissare[46] zu den Polen, um sie durch gütliche Verhandlungen zum Einlenken zu bewegen.
Die Kommissare hatten nur bei zwei Kompanien Erfolg, während die übrigen 35 polnischen Kompanien in Richtung Hessen und Thüringen abzogen und dabei auch den Odenwald bis dahin nach Mosbach, Boxberg und an die Tauber durchstreiften. Die zwei Kompanien, die in kaiserliche Dienste zurückgekehrt waren, marschierten am 19.7. durch Heidelberg, um bei Speyer wieder über den Rhein zu gehen; zuvor blieben sie aber noch ungefähr drei Wochen in Hockenheim[47] und Lußheim[48] liegen, von wo aus sie die benachbarten Gebiete derartig heimsuchten, daß die Landbevölkerung die ganze Zeit über in den Wäldern oder Städten Schutz suchen mußte. Haslang hatte Bedenken, ohne ausdrücklichen Befehl des Kurfürsten gegen die Polen vorzugehen. Nur der auf Dilsberg[49] kommandierende Hauptmann Kraft schickte am 4.8. eine kleine Abteilung Soldaten gegen sie aus, als sie sich gerade im Dorf Waldwimmersbach[50] aufhielten, welche aber zu schwach war und deshalb zurückgetrieben wurde.
Die Folgen dieses polnischen Einfalls waren durch eklatantes Fehlverhalten Haslangs verschlimmert worden. Nachdem der König von Ungarn ihm am 12.7. von Stuttgart[51] aus befohlen hatte, die Straßburger Brücke vom Regiment Metternich schützen zu lassen, begab sich Haslang selbst auf dem Höhepunkt der polnischen Gefahr zum König, ohne in Heidelberg irgendwelche besonderen Vorkehrungen zu treffen. Pienzenau blieb untätig mit der Entschuldigung, daß er nicht das völlige Kommando habe. Erst am 25.7. kehrte Haslang wieder nach Heidelberg zurück. Maximilian erteilte deshalb am 29.7. Haslang einen Verweis und forderte Verantwortung von ihm. Haslang entschuldigte sich damit, daß er mit Einverständnis Isselbachs und Pienzenaus zum König geritten sei und allen Hauptleuten Order hinterlassen hatte, gegen die streifenden Polen vorzugehen. Zugleich kündigte er an, daß er innerhalb der nächsten Tage nach Schwalbach[52] abreisen wolle, weil die für die Badekur günstige Jahreszeit bald zu Ende gehe.
Damit war das Maß für Maximilian voll. Mit der Begründung, daß ihm Haslangs Dienste in der Unterpfalz ‚weitter nit annemblich‘ seien, verbot er diesem am 13.8., noch einmal nach Heidelberg zurückzukehren, sondern befahl ihm, sich vom Bad aus zu seinem Regiment bei der Armee zu verfügen und seine noch in der Unterpfalz vorhandenen ‚übermäßigen Leute und Bagage‘ schnellstmöglich zu sich zu erfordern. Maximilian unterrichtete auch die Heidelberger Regierung und die Kommissare Belchamps und Schott von der Entlassung Haslangs und befahl ihnen, dessen Leute, Bagage und ‚Blunder'[53] fortzutreiben, falls sich deren Abzug in die Länge ziehen sollte. Das militärische Kommando in der Unterpfalz erhielt Oberstleutnant Pienzenau; im Unterschied zu Hartenberg und Haslang war Pienzenaus Kommando allerdings ausdrücklich auf den militärischen Bereich beschränkt und ohne jede Zuständigkeit in ‚politischen Sachen‘ „.[54]
„Waren Haslangs Praktiken schon für sich allein angetan, eine wirtschaftliche Erholung der Unterpfalz zu behindern, so wirkte sich das Verhalten der einquartierten Soldaten des Regiments Metternich noch in größerem Maßstab dahingehend aus. Die Verpflegungsordonnanz der Armeeführung wurde in der Unterpfalz in keinem Fall einhalten, sondern teilweise um fast das Doppelte überschritten. Nach der Ankunft der Kommissare Belchamps und Schott in Heidelberg befahl Oberstleutnant Pienzenau zwar am 28.6.1636, die Ordonnanz einzuhalten, doch wurde dieser Befehl nirgendwo beachtet, zumal sich auch Pienzenau selbst nicht daran hielt. Sein Fähnrich[55] und sein Feldwebel[56] verboten den Soldaten sogar öffentlich, sich an die Ordonnanz zu halten“.[57]
„Die Soldaten wurden von den Offizieren immer wieder verlegt und bald hierhin, bald dorthin geschickt, was große Probleme bei der Bemessung des Unterhalts verursachte. Vor allem durch die monatliche Auswechslung der Mannheimer[58] Garnison, zu der immer aus allen Orten und Kompanien in der Unterpfalz, sogar aus dem über 100 km entfernten Amt Boxberg, Soldaten abkommandiert wurden, ging jeder Überblick über den tatsächlichen Mannschaftsstand der einzelnen Kompanien verloren. Der Verdacht, daß unter diesen Umständen die Offiziere den Unterhalt für viele sogenannte ‚blinde‘, d. h. nicht wirklich beim Regiment anwesende Soldaten in die eigene Tasche steckten, wurde dadurch bestärkt, daß Pienzenau ‚bei Leib- und Lebensstrafe‘ verboten hatte, Namenslisten der vorhandenen Mannschaft an die Behörden oder sonst jemand herauszugeben“.[59]
„Am 5. Juni 1636 wandten sich Schultheis,[60] Bürgermeister und Rat der Stadt Boxberg[61] mit einer Bittschrift an den Kurfürsten Maximilian von Baiern. Schwere Lasten, heißt es darin, hätten sie nicht allein durch die langen Winter-[62] und Sommerquartiere und die durchziehenden Regimenter und ganzen Armeen erlitten, auch 1000 fl. kontribuieren müssen. Ende April seien die Kompagnien Wambach und Schrofner aus den Winterquartieren abgezogen, und sogleich kam die Leibkompagnie[63] des Regiments Metternich, 170 Mann stark, nebst Stabsdragonern,[64] die fünf Wochen lang blieben und kosteten die Stadtgemeinde wöchentlich 576 fl. Die Metternichsche Kompanie war zwar ‚zur Beschützung des landts‘ da, aber sie raubte selbst alles. ‚So ist auch vor dem gemeinen Soldaten bei Tag und bei Nacht nichts mehr sicher‘. In Wölchingen[65] nahmen sie z. B. eine Kuh, in Sachsenflur[66] sogar eine Kuh und ein Pferd gewaltsam weg.
Der Metternichsche Regimentsstab[67] kostete die Gemeinde vom 25. April bis 27. Mai: Der Oberst 50 fl., Oberleutnant 40 fl., Oberwachtmeister 17 fl. 30 kr., Schultheis[68] 10 fl., Quartiermeister[69] 12 fl. 30 kr., Adjutant[70] 16 fl. 15 kr., Caplan 7 fl. 30 kr., Sekretarius 5 fl. 45 kr., Proviantmeister[71] 7 fl. 30 kr., Wagenmeister[72] 6 fl., Regimentstrommelschläger[73] 5 fl. Die ganze Kompagnie kostete an Geld 230 fl. und an Futter und Stroh 431 fl. 54 kr. Der Oberst und Inhaber des Regiments war der Freiherr von und zu Wildenholzen. Dieser erhielt, wie Maximilian von Baiern am 14. Juni 1636 von München aus dem Rat der Stadt Boxberg mitteilen ließ, die Weisung, das widerrechtlich Weggenommene wieder zurückzuerstatten“.[74]
„Nach der Entlassung des Kommandanten Haslang durch den Kurfürsten am 13.8.1636 wurde kein Nachfolger mehr für ihn eingesetzt, weil man zu diesem Zeitpunkt bereits ‚stündlich‘ mit der Freilassung des Statthalters Metternich rechnete“.[75] Pienzenau hatte damit gerechnet, der Nachfolger Metternichs zu werden.
Im April 1638 stand Pienzenau im Herzogtum Pfalz-Neuburg: „Am andern Tag [23.4.1638] kam ein Befehl von Ober-Commissarius Scheffer [Schäffer; BW] aus Wallerstein,[76] die Stadt [Lauingen[77]] müsse sofort das auf der Donau von Donauwörth[78] heraufgeschickte Getreide vermahlen und zu 4pfündigen Laiben verbacken lassen, und es dürfe Tag und Nacht damit nicht ausgesetzt werden, damit unfehlbar auf den 26. April 14000-16000 Laibe fertig seien und unter Bedeckung nach Heidenheim an die Regimenter geschickt würden. Komme das Getreide von Donauwörth nicht rechtzeitig, so solle Obrist-Leutnant Banzenau [!] in Lauingen von Haus zu Haus gehen und den Leuten das nötige Getreide abnehmen gegen spätere Rückerstattung“.[79]
Pienzenau, der gerade in München weilte, war darüber verärgert, dass ihm Horst als Nachfolger Metternichs 1639 vorgezogen wurde, so dass er Maximilians I. Befehl, sich zurück zum Regiment zu begeben, nicht nachkam, sondern den Dienst quittierte. Er wurde daraufhin in Arrest genommen und erst wieder freigelassen, als er eine Bescheinigung Franz von Mercys beibringen konnte, dass dieser seine Resignation akzeptiert habe. Danach trat er als Obrist eines Kavallerie-Regiments in kaiserliche Dienste.[80]
Das „Theatrum Europaeum“[81] berichtet unter 1640: „Es legten sich damals die angekommene Käis. Völcker unterm General-Wachtmeister Graff Gallen[82] / in Cronenberg[83] und Homburg[84]/ auff und vor der Höhe. Herr Obr. [Reinhold; BW] von Rosen hatte sich noch erinnert / deß Schadens / welchen den Seinigen der Obr. Wolff im vergangenen Julio zu Ober-Ursel[85] gethan / davon wir erst nechst oben gemeldet : gedachte derowegen sich zu revangiren / und rüstete sich mit Sturmgezeuge / gieng um den 29. Octobris auff gedachtes Homburg vor der Höhe / darinnen der Obriste Bentzenauer wol mit 800. Mann zu Roß und Fuß gelegen / der von Rosen überstiege Homburg in der Nacht / liesse / was sich wehrete / darnider machen / darüber die meinsten Officirer sich für ihre Personen ins Schloß salvirten / und der Obriste Lieutenant Baumgarten verwundet / auch dieses Volck völlig geschlagen / und ruiniret wurde : dannenhero die Rosische sehr gute Beuten / zumahl von der Officirer Bagage / auch bey 150. Gefangenen[86] / und über dieselben wohl in 600. theils Reisiger / auch Bagage-Pferd bekamen / und mit fetter Beute wiederum nach Freiberg[87] gezogen seynd“.[88]
Der Salemer[89] Zisterziensermönch Sebastian Bürster [? – 1649][90] schreibt in seiner Chronik unter 1641: „In dem monat Octobris ist Ihrt fürstlichen gnaden[91] zue Costanz[92] ein kayserliches schreiben uberantwurt worden, daß er alle ständ und städt seines bistumbs uff den 14. diß zuosammen beschreiben[93] solle, aintweders zu Costanz oder anderstwo, wie dan solches beschehen und zue Mörspurg,[94] waß man zue der zuekünftigen Wielerische[95] belägerung herschießen und contribuieren wolle, fürgehalten worden. da haben nun die obriste ain solche summen und unmöglichhait begert, daß man selbigen tag ohnverrichter sachen wider von ainanderen gezogen, jedes ort ad referendum[96] biß uff den 21. diß uffgeschoben. Uff den 21. October aber seyen nit mehr alle ständ erschinen, sonder ettliche sich entschuldiget: müeßen naher Lindow[97] contribuiren, andere aber haben noch winterquatier[98] uffm halß etc. und dergleichen. Und war die anforderung monatlichen 41,000 fl., pferd zue der artollerie 150. haben sich nun die nähst gelegne herumben (Überlingen[99] außgeschloßen, dan selbe kain einigen mann in die statt wollten einnähmen, noch etwaß herschießen, darumben diese grobe pflegelhölzer und 7schläfer, wie bald noch volgen würd, anno 1643 pagina 90, ihren lohn bekomen) dem kayser zue underhalt diß volks, so lang eß nun werden werde, zuo ehren und diensten anerbodten 7 oder 8000 fl.; wöllen ihr eußerste thuon, kenden nit mehr. Umb den 22. diß seyen der general und obriste Spaar,[100] Gülde Haas [Gill de Haes; BW] und Benzennow nach und nach mit 7000 soldaten vor der vöstung Hohentwiel[101] ankomen, dasselbe ort angefangen zue bloquieren[102] und belägeren. Und gleich den 23. oder 24. darauf seyen von Hohentwiel 2 soldaten allhero komen und von dannen auch uff Haylgenberg[103] und Altschhaußen[104] geschickt worden, schanzer[105] zue holen und abzueforderen; und von unß allain 100 mann begert, uff welches man ihnen die unmöglichhait der manschaft angezaigt, aber 30 zue schicken bewülliget; seyen also außgeloset, der manschaft nach, auß jedem dorf und ob den bergen und biß uff den 27. Octobris mehr nit und mit großer muöhe 20 mann; dan auß der pfleg[106] Pfulendorff[107] niemands erschünen, Ober-,[108] Unterst-[109] und Medtelste- [84] Weylerische[110] seyen fast alle entloffen; und also fürß erstemahl nur diese 20 mann geschickt worden, die seyen 6 tag und nacht lang uffgehalten und gebraucht und alle wider haimb komen, seyen aber alle 8 tag widerumb andere außgeschoßen und ausgewüxlet worden. In disem monat ist noch nit vil sonders fürgenohmen, sonder mit einschanzen, laufgräben und andere praeparatoria zue machen die zeit fürübergangen.[111] Obriste general Spaar und Deubaß [Matthäus; BW] Bach haben guote hoffnung, daß raappennäst[112] mieße ihnen bald werden; wöllen ehe leib und leben davor lassen, seyen aber eben zue spath darfür gezogen. Obristen Keller [v. Schleitheim; BW] aber von Costantz solle nichts gelten und von dem general Spaar wenig oder gar nichts respectiert werden, nihil sine causa“.[113] Bürster hält auch die Folgen des Abzugs der kaiserlich-bayerischen Truppen im Januar 1642 fest: „Den 10. Januarii, weiln die kälte so grüm und also stark, auch die Bayerische nit wollten fechten noch halten, haben die Kayßerlichen sowohl auch diß ort verlaßen und alleß abgezogen, daß dan unß nun ain schlechts frölichs newes jahr angekündt und die Wielerische wider sich in allweg wider zue prophiantieren freyen paß bekomen haben. Und wie hernach bericht worden, so sie nur noch 8 tag weren verblüben. Hetten sie mießen uffgeben.
Jezo gübß ain selzambß hin und wider züchenß zue fuoß sowol alß zue pferd, wais niemand, waß darauß werden würd. General Spaar nimbt sein quatier zue Saulgen,[114] obriste Neinögg[115] zue Mößkirch[116] und Pfulendorff, Benzenow zue Marckdorff;[117] und so sie nur noch 8 tag hetten gehalten, hetten sie die vöste daroben mießen uffgeben, haben große mangel schon gehabt an salz, schmalz, brodt, mehl und holz, haben schon anfangen, die früchten mit stainen verkniffen,[118] weil dass fewrwerfen, wie oben angedeut, an der windmihle ihnen großen schaden zuogefüegt. Nach dem abzug seyen mier gleich in continenti,[119] uff Weil[120] zue erschinen, citiert, mit parer aller uffgeloffner und alten rest der contribution, zehenden, ermbt[121] und herbsts[122] innerhalb 2 tagen oder verfolgung mit brand, fewr und schwert zue gewarten. Deßgleichen unß eben so stark träwten die unserige, so mier werden compariren[123] und dass wenigste werden geben, also dass mier weren zwischen thür und angel und bey beeder seiz in gröster gefahr, alß mier noch niemahlen geweßen“.[124]
Der Überlinger Advokat Dr. Johann Heinrich von Pflummern [1595-1655][125] berichtet in seinem Tagebuch zu 1642: „Vf vorbestimbten freytag, den 14 Martij haben sich die ihenige ständt, so das bentzenawisch regiment vnd des Gill de haasisch [Haes; BW] zu fůß verpflegen sollen, zu Merspurg beisamen befunnden, auf beschreiben herrn truchseß[126] commandanten zu Lindaw sich der austhailung zu vergleichen. Die seyn aber vnverrichter dingen von ein ander abgeschaiden, weiln man ihnen specificè nicht anzaigen können, wie starckh vnd wie die regimenter beschaffen.
– Die abgeordnete der statt Veberlingen aber haben sich zu einiger concurrenz vmb so vil weniger verstehen wollen, weil man für richtig supponirt,[127] daß dise völckher zu roß vnd fůß nicht darumb zu vnß kommen, vnß oder daß land vor dem feind zu sichern, oder gegen denselbigen sich im veld sehen zu lassen, sonder allein hinder den mauren oder vnderm tach den bauch vnd seckhel zu füllen[128] vnd alßdan den weeg weitter zu nemmen vnd vnß dem feind zum raub zu hinderlassen; also man vermaint daß zu Regenspurg[129] verwilligte contributionsgellt in andere dem gamainen reichsweesen vnd alhiesiger statt mehr ersprießliche weeg zu behallten vnd zu gebrauchen. – Nichtsdestoweniger herr graff truchseß commandant zu Lindaw, alß besagte regimenter auß den österreichischen bisher ingehabten quartiern weichen vnd auf die ihnen assignirte reichsständt ruckhen müeßen, den quartiermaistern ihre quartier zettel zugestellt, nach wellicher anweißung sie bei einem andern standt herberg vnd vnderhallt sůchen sollen. Der compagnien seyn zu pferdt 7 und zu fůß 11, vnd darzu zwen stab, alß für iedes regiment einer angeben, vnd darbei die statt Veber[S. 549]lingen so wol bedacht worden, daß sie allein 4 compagnien sambt einem gantzen stab zu fůß vnd 2 compagnien neben einem halben stab zu pferdt annemmen vnd verpflegen sollen. Es hatt sich aber die burgerschafft einhellig entschloßen keinen mann von disen völckhern in die statt einzulaßen, noch auch außerhalb quartier zu geben, sonder die monatliche contribution an wein, wie bishero, nach Lindaw zu raichen, inmaßen deshalb erst bei 2 wochen ein halbe jahrsteur an wein gesambelt vnd in gemainer statt keller gelegt worden. – Nachdeme man auch so vil nachrichtung erlangt, daß der kriegssecretarius Pucher[130] bei kayß. Hof zu fürderung deßen, waß ein E. Rath iüngst an die kayß. Mst supplicirt, vil thůn könne, vnd daß man seinen favor[131] zu gewinnen sich angelegen sein lassen solle,[132] alß hab ich auf ersůchen von eines E. Raths wegen ein schreiben an ihne secretarium Pucher, vnd noch darneben an der statt agenten herrn Jacob Kellner ein memorial, waß er in discursu bei ihme Pucher weitter zu memorirn, vergriffen, so bei den actis zu finden. – Inmittelst dass bentzenawische regiment curasier[133] sambt den officiern deß Gill de hassischen zu fůß vnd ettlich wenigen darunder gehörigen gemainen knechten[134] vmb Salmanßweiler ankommen. – Darauff die commandanten diß volckhs die ihnen angewißne ständt abermaln nach Merspurg citirt, der gantze hauffen aber zu roß vnd fůß nachdeme er zu Beuren[135] beim Hailigenberg nachtquartier gehabt, vnd von Salmanßweil vmb ettwaß proviantirt worden, fürter auf Immenstaad[136] geruckht, vnd weiln die inwohner, allen vorgangnen wahrnungen zuwider, von ihrem vich vnd andern mobilien nichts verruckhen oder transferirn wollen, haben die soldaten allda gůtt quartier gefunden vnd gleich zum antritt die schwein vnd kälber nidergeschlachtet. Hernach gleichwoln auf abmahnen herrn commenthurn[137] der Mainaw ihr quartier nach Marchdorf transferirt, von dannen beide obrist Johan Matthiaß Bentzenaw vnd deß Gill de haasischen regiments obrist leüttenant Johan Kneiß die assignirte ständ abermaln zur contribution ermahnt mit betrowung würckhlicher execution.[138] Warauff die grafschafft Hailigenberg monatlich in 800 fl, daß gottshauß Salmanßweiler aber 1000 fl bemeltem obrist vnd obrist leüttenant jedes monat zu lifern sich erbotten, der obrist aber dise offerta alß vil zu schlecht nicht annemmen, sondern vom gottshauß den vnderhallt auf zwo compagnien vnd den halben stab biß auf den letzten haller[139] bezahlt haben wollen. Darmit jedoch der Gill de haasisch leüttenant noch nit contentirt, sonder für seine compagnien zu fůß die verpflegung gleich so ernstlich prätendirt. Deshalb die vnderthonen, weiln sie die handgreiffliche vnvermöglichait verspürt, viler orten von hauß veber see mit [S. 500] roß vnd vich gewichen, wie sollches vnd waß sich ferner vmb die zeitt: sonderlich beim gottshauß Salmanßweiler vnd mit deßen vnderthonen verloffen, in der herrn gaist: vnd weltlichen räthe an ihr gn. herrn praelaten[140] (so damaln zu Fürstenfeld[141] in Bayern sich auffgehallten) vnder dato 2 Aprilis abgangnen von mihr vergriffnen schreiben mit mehrerm zu finden“.[142] Für den April 1642 heißt es bei Pflummern: „Die im quartier zu Marchdorf ligende bentzenawische reütter haben auch, nachdeme sie ein wenig erwarmet, sich zu regen vnd vmb sich zu greiffen angefangen. Ich hab den 14 Aprilis meine 3 roß in den wald geschickht ein tannen abzuholen vnd rebsteckhen darauß spallten zu lassen, weiln mein geweßter gemainder[143] Hanß Seitenreich seine von mihr gebawte reben so gar stekhenloß verlassen, daß er in 5 jahren bei 6000 steckhen weniger darein gethan, alß er thůn sollen. Vnd obwoln ich mich deßen bei rath schriftlich beclagt vnd abtrag[144] begehrt, hatt er iedoch wol leütt gefunden, die vermaint, er seye kheinen abtrag schuldig, inmaßen er selbst dafür sich gerühmbt, daß er meinen reben an steckhen kheinen mangel gelassen. Alß ich aber nhur allein in 3 hofstatt,[145] im Altdorff[146] genant, disen früeling 38 burdin[147] newe steckhen haben müeßen vnd sollche alhie [S. 552] nicht käufflich bekommen können, hab ich dessenthalb, wie gemellt, meine roß in wald geschickht, da sie vnd der knecht 8 reütter (so selbigen morgen von Marchdorff ausgeritten, den salmanßweilischen vischer vnd andere mehr leütt auf der straß geplündert) angetroffen, welliche sich aber vor Twielisch[148] simulirt vnd dem knecht, weiln er khein gellt geben oder versprechen können noch wollen, offtermaln ihme niederzuschießen getrowt, wie er dan einsmal vom pferdt absteigen müeßen vnd anderst nicht vermaint, dan dass er von zwayen reüttern, wellichen der commandant diser rauberischen truppa ihne niederzuschießen bevolhen, zu todt geschoßen werden solle. – Ich hab diser mihr entführten roßen halb mich alsbald zu Lindaw schrifftlich beclagt, auch darauf an den obrist von Bentzenaw ein bewegliches schreiben erlangt, die roß aber nicht erhallten können, sonder zu mundtlichem beschaidt er obrist meinem knecht allein angezaigt mihr zu sagen, wan ich die contribution richten werde, so werden sich meine roß wider finden. Waß sich dises vnverschuldten straußenrauberischen angriffs halb weitter verloffen, daß ist in einer besondern puschel[149] weitläuffig zu finden. – Den 18 Aprilis (wahre h. Charfreytag) seyn 3 compagnien bentzenawischer reütter oder räuber von Marchdorf ab: vnd nach Schemerberg[150] geführt worden. ebenmeßig auch der o. leüttenant deß Gill de haasischen volckhs zu fůß, Johan Kneiß genant, von Marchdorf nach Pfullendorf: hergegen von Pfullendorf die gleenische[151] compagnia zu pferdt den 19 Aprilis nach Ittendorf allda quartier zu nemmen geruckt“.[152]
Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald,[153] Georg Gaisser [1595-1655],[154] berichtet in seinem Tagebuch unter dem 14.8.1642: „Das Penzenau’sche Regiment nächtigt in Hausen[155] zur großen Schädigung aller Untertanen“.[156] „16.[8.1642; BW] Ein Hausener Untertane kommt um sich wegen des Raubes von Pferden durch die Penzenauer zu beschweren. Er bittet, ihm den Sekretär zur Wiedererlangung derselben beizugeben. Ich stellte es dem Sekretär anheim. […] 18.[8.1642; BW] Hin- und Herziehen von Soldaten des Penzenaug’schen Regiments unter Schädigung der Untertanen“.[157] „20.[8.1642; BW] Meldung von der bevorstehenden Einquartierung des Penzenaug’schen Regiments in St. Georgen“.[158] Unter dem 16.9.1642 hält Gaisser fest: „Etwa 4 Uhr nachmittags wurde Alarm gegeben. Die Bürger wurden durch den Magistrat gemustert, jedem seinen Dienst zugewiesen und kundgetan, was er bei Ausbruch von Tumult zu verrichten habe. Es lag aber ein Irrtum vor und die Penzenaug’schen waren für Feinde gehalten worden“.[159] Unter dem 19.10.1642 hielt Gaisser fest: „Wir nehmen unsern Weg durch das von Bewohnern völlig verlassene Brigachtal. In Eschingen[160] waren Einwohner vorhanden, das Dorf (pagus) aber jämmerlich zerstört, wie noch viel mehr Almanshofen,[161] das die Benzenaug’schen Reiter fast ganz niedergebrannt hatten“.[162]
Unter dem November 1642 notiert Pflummern: „Zu eingang deß Novembris, alß die schwäbische craisständt[163] eben wegen einer abermaligen kriegs contribution auf begeren der kayß. Mst. in Vlm[164] versambt geweßt, hatt der kayß. commissarius Beyrlin herrn graff truchsäßen commandanten zu Lindaw schrifftlich ersůcht, daß er, (wie verndrigen jahr geschehen) die ihenige ständt vmb den Bodensee, so nechstermal die pentzenawische und Gill de haasische regimenter in quartier vnd verpflegung gehabt, zusamen beschreiben[165] vnd mit ihnen tractirn solle, weiln hertzog von Lothringen[166] diser regimenter dienst weitter nicht bedörffe noch begere (dan sie in hippocleptia[167] die Lothringer, ob zwar lang erfahrne vnd gerüembte pratticanten vebertroffen, et quia figulus figulum odit[168]) daß ermellte ständt sollche gäst widerumb aufnemmen vnd biß zu der kayß. Mst anderwertiger verordnung nhur schlecht mit essen vnd trinckhen verpflegen wollten. – Es hatt aber wolgemellter herr truchsäß sich dieser vndisciplinirten landtsverderber kheines weegs weitter beladen wollen, vnd nicht vnbillich, weiln er von ihnen hievor so schlecht respectirt, sonder vil mehr vnderschidlich despectirt worden. ebnermaßen auch die ständt mit disen feindtseeligen gästen nichts weitter zu schickhen noch zu schaffen haben wollen, allermaßen ettliche sich bestendig resolvirt thür vnd thor vor ihnen zu beschließen, vnd gewallt mit gewallt zu hintertreiben: andere aber, so zum widerstandt nicht bastant,[169] haben beraitt angefangen, abzuraumen vnd ihre armůth[170] andersthin zu flehnen, willens ehender von hauß vnd hof zu weichen, dan diser schedlichen gästen zu warten. – Vnd weiln ermellte regimenter beraitt vom Rhein herauff im marschirn begriffen geweßt, währe es ohne große vngelegenhaitt bei vnß hiervmb nicht abgangen, wan sie deß commissarij Beyrlins weegweisung volgen, vnd diser orten mit lieb oder vnlieb quartier nemmen wollen. Es hatt sich aber gleich also gefüegt, daß der abermalige vnglückhliche straich vor Leipzig[171] enzwischen kommen vnd vrsach geben, daß man diß vnß verlaydete paar regimenter an ein ander ort, da man ihre ritterliche thatten noch nicht erfahren, verschickhen können“.[172]
Der Hofer[173] Chronist Rüthner hält fest: „Den 18. julii [1643; BW] früh um 6 uhr kamen hinter den Japisstein und von der Staudenmühle her viele völcker, unwissend denen in der stadt und auf dem Schloß, gegen die stadt anmarchiret. Sie sazten sich gegen dem Schloß, und kam ein rittmeister,[174] Kiel genandt, welcher adjutantquartiermeister und alles in allem war, also dass er das ganze werck dirigirte und alles, was er that, gethan war, mit ohngefehr 20 pferden vor das Untere Thor. Der begehrte mit den hauptman, obrist Reuschel auf Zedwitz und burgermeister und rath zu reden, welche sodann zu ihm hinausgiengen und zu vernehmen hatten, wie dass der bayrische obristlieutenant Kerbenreuter[175] kommen und mit 500 mann in der stadt logiren würde. Unterdessen sollte die stadt verschaffen 3000 pfund brod, 8 faß bier, 20 scheffel[176] habern, bretter, bohlen, alte fäßer, mäurer, zimmerleuthe, müller und bothen.
Nicht lange hernach kam der obristlieutenant Kerbenreuther selbst mit genandter summa volks vor das thor und begehrete herein. Da man es aber erst den herrn hauptmann meldete und zu lang zauderte, so ließ er die thore ersteigen und aufhauen, drang sich herein und war sehr ungehalten, daß man ihm nicht sogleich geöffnet. Dieser ruckte mit theils abgestiegenen arquebusirern sobald in die nächste häuser an dem Schloß. Einige ließ er zu pferd bey dem Obern und Untern Thor, ingleichen bey dem Rathhauße halts machen und begehrte quartier, welche auch sobald muste gemachet werden. Und wurden die armen leute so hart beleget und bedränget, daß sie kaum wusten wohin, und weil, wie der rittmeister Kiel fürgab, auch hernach wahr worden, noch viel volcks nachkäme, also sollten und musten sie in der stadt verpfleget und logiret werden. Wen[n] aber die infanterie käme, so solte die cavallerie auf die dörfer kommen und daselbst logiren, welches aber nicht geschahe. Die liste aber, so gedachter rittmeister und generalquartiermeister eingab, war diese:
1. generalwachtmeister[177] Webel,
2. dessen obristwachtmeister,
3. ein hauptmann,
4. ein adjutant,
5. ein lieutenant[178] mit 60 mann,
6. herr generalwachtmeister Wallenstein[179]
7. ein obristlieutenant,
8. ein obristwachtmeister,
[9.-]12. 4 hauptleute mit den völkern,
13. herr obrist Mercy,[180]
14. ein obristlieutenant,
[p. 283]
15. ein obristwachtmeister,
[16.-]20. fünf hauptleute mit ihren völkern.
Die bayrische commendirte völcker:
21. obristlieutenant,
22. 9 obristwachtmeister und was noch zur artillerie gehörig ist,
23. herr obrist von Bentenau[181]
24. obristlieutenant,
25. obristwachtmeister,
[26.-]28. drey rittmeister,
29. herr obrist Collowrat[182]
30. obristlieutenant,
31. obristwachtmeister,
[32.-]34. drey rittmeister,
35. herr obristlieutenant Harrand,[183]
36. obristwachtmeister,
[37.-]39. drei rittmeister,
40. herr obrist Walließel,[184]
41. herr obristlieutenant,
[42.-]46. fünf rittmeisters,
47. herr obrist Baschaue,[185]
48. obristwachtmeister,
[49.-]51. drei hauptleute,
[52.-]76. fünfundzwanzig rittmeisters.
Auf diese liste muste quartier gemachet werden in der stadt, und denen reutern, so die wache hatten, muste man über die häußer um das Schloß herum und hinter dem Plaz, so alle ganz voll lagen, noch 4 häußer darzugeben, welche dann dieselbe rein ausspolirten, zerschlugen und zernichteten sodann alles, denen officiers aber gab man ihre quartiers und billets, welche sodann vorgenommen wurden, ungeachtet die wenigsten hier lagen. Dadurch dann die bürgerschaft bey ohnedieß groser armuth höchst bedrängt und geplaget wurden. In der Vorstadt aber und in der Fischergassen, ingleichen in der Altenstadt und in denen scheunen lagen die unterofficiers und die gemeinen knechte dick über einen haufen. Sie ließen kein fenster noch sonsten etwas ganz, hoben die bretter auf und trugen solche zusammen zum sturm, blenden zu verfertigen. Aus der Stadt muste ihnen die verpflegung geschaffet werden, als denselbigen tag 1600 pfund brod und 27 faß bier, des andern tages wiederum so viel, des 3. tages änderte es sich. Daß heu, so gesammelt und abgemehet war, wurde rein außgefüttert und untergestreuet, und was noch von gersten und korn, so der arme burgersmann zu seinem brodkorn oder zum bräuen erheget und erhalten, wurde alles hinweggenommen und verfüttert. Und dies war alles noch hingegangen, aber daß war das allerärgste, daß sie das liebe getraide auf dem feld und welches fast einzuernden war, abschnitten und abhieben, ja, wie sie nur konten, mit fleiß zernichteten. Auch so muste annoch selbige nacht die stadt voll leerer fäßer getragen werden, ingleichen bretter, damit, wenn das fußvolck käme, darvon batterien gemacht werden könten“.[186]
[1] Bei KAPSER, Kriegsorganisation, nicht erwähnt.
[2] Burgstall Wildenholzen, seit 1381 im Besitz der Pienzenau, heute eine abgegangene Burg auf einer Erhebung oberhalb der Wildenholzener Schlucht, etwa einen Kilometer südwestlich v. Bruck [LK Ebersberg].
[3] Obristwachtmeister: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.
[4] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[5] Vgl. ALBRECHT, Maximilian I.
[6] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[7] Réchicourt-le-Château [Herzogtum Lothringen].
[8] Heidelberg; HHSD VI, S. 302ff.
[9] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[10] Kriegskommissar: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch und überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen und Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen.
[11] MAIER, Unterpfalz, 536, Anm. 107.
[12] Heidelberg; HHSD VI, S. 302ff.
[13] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[14] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.
[15] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts, des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“ Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky.
[16] Exekution: (notfalls gewaltsame) Umsetzung von Bestimmungen und Auflagen; Zwangsvollstreckung, Zwangseintreibung von Kontributionen.
[17] MAIER, Unterpfalz, S. 300ff.
[18] Mosbach [Neckar-Oldenwald-Kr.]; HHSD VI, S. 533f.
[19] Boxberg [Main-Tauber-Kreis]; HHSD VI, S. 106f.
[20] Sinsheim [Rhein-Neckar-Kr.]; HHSD VI, S. 745ff.
[21] Kapitänleutnant: Der Kapitänleutnant war der Stellvertreter des Kapitäns. Der Rang entsprach dem Hauptmann der kaiserlichen Armee. Hauptmann war der vom Obristen eingesetzte Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig und die eigentlichen militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.
[22] Soldatenjunge: (vermutlich) Trossbube. Es wurden jedoch zuweilen auch bereits zehn- bis fünfzehnjährige Jungen als Soldaten rekrutiert (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120). Bei den Schweden galten 15 Jahre als ideales Eintrittsalter. Im kursächsischen Fuß-Regiment Eustachius von Löser fanden sich unter 1145 Mann 209 Weiber, 131 Kinder, 8 Mägde immerhin 80 Soldatenjungen; BORKOWSKY, Schweden, S. 64. Vgl. dazu die sehr positive Darstellung des französischen Gesandten d’Avaux; LORENTZEN, Die schwedische Armee, S. 84ff.: „die Schweden hatten die schönste und disziplinierteste Armee, welche man seit den Legionen des Cäsar gesehen hat. Sie waren beinahe sicher, alles, was sich ihnen entgegenstellte, entweder zu schlagen oder durch Beharrlichkeit zu vernichten. Sie waren im Felde zu allen Jahreszeiten gut, abgehärtet sowohl gegen die Hitze der Hundstage, als auch gegen die heftigste Kälte. Sie hielten drei Monate in den Quartieren aus, in welchen die kaiserliche Armee nicht acht Tage bestehen konnte, so dass mit der Zeit ihnen nichts entwischen konnte. Die Armee war ihr Hof, ihr Gut, sie war ihr wirkliches Vaterland, denn alle Kinder, welche sie seit zwanzig Jahren bekommen hatten, waren im Lager geboren, waren von der Wiege an an das Gewehrfeuer gewöhnt und trugen, erst sechs Jahre alt, ihren Vätern in den Laufgräben oder zur Schildwache das Essen hin. Trotzdem die Armee kein sehr geeigneter Platz ist, die Jugend zu erziehen, so achtete man doch sorgsam auf die Unterweisung, indem man sie in den kleinen Schulen, welche im Quartier, oder wenn man im Felde lag, im Lager waren, Lesen und Schreiben lehrte. Sobald die Armee ihr Lager aufgeschlagen hatte und die Quartiere verteilt waren, gingen die Kinder zu den besonders für die kleinen Schulen eingerichteten Plätzen. Da sind Dinge vorgekommen, welche kaum zu glauben wären, wenn sie nicht von allen Generälen bestätigt wären: es wurde erzählt, dass die Feinde manchmal so nahe gewesen wären, dass ihre Kanonen sogar die Schulen erreichen konnten. Da wären 3-4 Kinder von einer einzigen Kugel hingerafft worden, ohne dass die übrigen auch nur den Platz gewechselt hätten oder die Feder weggelegt hätten, welche sie in den Händen hatten. Solche Standfestigkeit war ganz anders, als die der jungen Lacedämonier, welche sich lieber die Eingeweide zerfleischen ließen, als ihren Diebstahl zu gestehen. Die Rekruten ihrer Infanterie wurden lediglich von diesen Lagerkindern genommen. Im Alter von 16 Jahren nahmen sie schon das Gewehr und desertierten niemals, weil sie kein anderes Leben, keine andere Beschäftigung kannten. Bei der Kavallerie wurden die Bedienten der Herren aufs Pferd gesetzt, wenn sie sieben oder acht Jahre bei der Armee gedient hatten, und waren schon vorher in den Waffen geübt und an den Krieg gewöhnt, bevor sie angeworben wurden, so dass man sagen konnte, dass unter ihnen ebenso viele Offiziere waren, als Soldaten“. Vgl. auch Trossbube; LAHRKAMP, Dreißigjähriger Krieg, S. 199.
[23] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte, die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.
[24] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon.
[25] Hunger: Hungerkrisen traten durch Missernten, Wettereinflüsse, Truppendurchzüge, Einquartierungen, Erntezerstörungen, Pferde- und Viehdiebstahl immer wieder auf. Oftmals blieb nur die Flucht ins Heer oder der Anschluss an den Tross. So hatten sich 2.000 hungernde Eichsfelder Pappenheims Soldaten angeschlossen. Ein Berittener oder Knecht in der Musterung hatte immerhin noch zwei Pfd. Fleisch, drei Pfd. Brot, eine Maß Wein und drei Maß Bier pro Tag zu fordern – drei bis fünf Maß Bier je nach Geschlecht pro Tag galten auch sonst als üblich – , was zur raschen Auszehrung einer Landschaft führte, zumal die eingeforderten Naturalabgaben im Laufe der Zeit noch weiter anstiegen und von Jahr zu Jahr neue Verpflegungssätze erfordern. Vom Verpflegungsansatz her war dies eine gewaltige Kalorienmenge, entsprachen doch drei Pfd. (gutes) Brot allein bereits etwa 3.750 kcal. Rechnet man noch über 2.000 kcal für das Fleisch hinzu, ohne Bier und Wein, so wird eine Kalorienzahl zwischen 6.000-7.000 kcal erreicht, was dem Zweieinhalb- bis Dreifachen eines durchschnittlichen Tagesbedarfs entsprochen hätte. Das war wohl Anfang des 17. Jahrhunderts nur Privilegierten vorbehalten, während die Gemeinen nur unzureichend verpflegt wurden. HIPPEL, Bevölkerung, S. 422, schätzt den täglichen Nahrungsbedarf in Württemberg auf knapp 2.400 kcal pro Tag. Vgl. BEHRENDS, Chronik, S. 145f. (1636): „Man gab den Armen von jedem Backvorgang ein Brot, […] welches damals als Krieg, Pest und Hunger hieselbst gar übel hauseten, von armen Leuten nicht für eine geringe Gabe gehalten ward, sintemal man damals oft weder Brot noch Bier und Geld haben konnte, und viele, meistenteils aber die Soldaten Hunde und Katzen, Pferde- und Menschenfleisch fraßen und nicht einmal bekommen konnten“. 1641 heißt es über die Prignitz: „So sind auch alle Dörfer so gar verwüstet, verödet, universaliter et particulariter in Brand gesteckt, die Untertanen Hungers und des milites immanitet [Unmenschlichkeit, Rohheit] halber gestorben und ins Elend [Ausland] verlaufen, dass man in dem ganzen Kreise nach angestellter fleißiger Inquisition bloß 373 Bauersleute, die doch etliche gar wenig ausgenommen, weder Hunde noch Katzen, weniger etliche Lebensmittel haben, besonderen sich vom Obste und wohl ganz unnatürlichen Speisen aufhalten müssen, gefunden worden“. HERRMANN, Ländliche Bevölkerung, S. 86. Der Bieberauer Pfarrer Minck (1635); KUNZ/LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 261: „Durch diesen Hunger verschmachteten viele Leut dermaßen, daß nichts als Haut und Bein an ihnen war, die Haut hing ihnen am Leib wie ein Sack, waren ganz schwarz-gelb, mit weiten Augen, gepläcketen Zähnen, grindicht, krätzig, gelbsichtig, dick geschwollen, febricht [= fiebrig], daß einem grauete, sie anzusehen“. ZILLHARDT, Dreißigjähriger Krieg, S. 161f. (1635): „Dan auß diser teürung und hungersnot ist entstanden noch ein jamer uber alle jamer, nemlich ein sterbet und pestelentz, das vüll taußendt menschen sind zu grundt gangen durch hunger, krieg und pestelenz. Dan durch den hunger ist von denen armen menschen vüll greüwlich und abscheüliches dings auffgefressen worden. Alls nemlich allerley ungereimbten dings: hundt und katzen, meüß und abgangen vüch, roßfleisch, das der schinder und meister uff dem vassen sein fleisch von dem abgangne vüch, als roß, hundt und andere thier, ist hingenomen worden, und haben dannoch einander drumb gerißen und für köstlich gut gehalten. Es ist auch für gut gehalten worden allerley kraut uff dem feld: die distel, die nesle, schersich, hanefüeß, schmerbel, schertele. In suma allerley kraut ist gut gewessen, dan der hunger ist ein guter koch, wie man im sprichwort sagt“. Vgl. auch die Lebensbeschreibung des Gottfried Andreae (1637); DOLLINGER, Schwarzbuch, S. 321: „Doch im Jahr 1637 stieg das Elend auf’s höchste, nachdem kaum 200 Bauern in der untern Pfalz mehr übrig waren, da die übrigen teils an Hunger und Pest bereits gestorben, teils von den Kaiserlichen erwürgt oder als Soldaten weggeschleppt worden waren … Der Hunger aber zwang die Leute zu den unnatürlichsten Nahrungsmitteln: Gras, Kräuter, dürre und grüne Baumblätter, Felle von Tieren; Hunde, Katzen, Ratzen, Mäuse, Frösche und faulendes Aas waren gesuchte Bissen. Die Hungernden erschlugen einander selbst, verzehrten sie, durchwühlten Gottesäcker, erstiegen Galgen und Rad und nahmen die Toten zur Speise weg“. Notiz aus dem Pfarrbuch von Mauern (LK Neuburg/Donau) für 1648: „Viele haben aus Hunger Roßmist gegessen, der Feind hat alles fort; es ist nichts angebaut worden. Viele sind Hungers gestorben, die Überlebenden nähren sich von Wurzeln und Baumblättern und sind froh um die Häute der gefallenen Pferde“. [freundliche Mitteilung von Herrn Fahmüller, Pfeffenhausen]. Der Kitzinger Pfarrer Bartholomäus Dietwar [1592-1670] über 1649; DIETWAR, Chronik, S. 91: „Etliche tausend bayerische Bauern bettelten mit Weib und Kind durchs Land. Darunter waren auch Mörder. Sie stahlen und raubten was sie konnten. Das war Gottes sichtbare Strafe dafür, dass der Kurfürst von Bayern im 30jährigen Kriege viele Tausend armer Leute gemacht hatte. Darum war sein Land im vorigen Jahre durch die Schweden und Franzosen wieder verdorben worden, also dass seine Leute von München und Landshut her das Frankenland durchliefen, das gebettelte Brot dörrten und heim nach Bayern trugen“. Der Salemer Mönch Bürster (1644); WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 196: „Dan ehe muoß der burger sterben zehen mal, ehe der soldat verderben ainmahl“.
[26] Supplication: Bitte (Supplik), Bittschrift. Diese Bittschriften wurden zumeist, wenn überhaupt, dann nur mit großen Vorbehalten sowohl von den Kriegsparteien als auch von den Landesherren angenommen, da die Schadensmeldungen in der Regel überhöht waren. Riksarkivet Stockholm Skr C G Wrangel E 8267 (Entwurf): Erklärung, 1648 X 22 (n. St.): Wrangel übte darin Skepsis gegenüber den ständig einlaufenden Schadensmeldungen: „Solchem kann man allerdings nicht glauben geben, sintemahlen wißende, da ein huhn oder dergleichen was geringers etwan durch den soldaten weggenommen wirdt, der einwohner bald daraus einen ochsen oder kuhe, oder sonsten etwas großes machen thut“. Zur Bedeutung des Supplizierens vgl. BLICKLE, Laufen gen Hof; KLEINHAGENBROCK, Einquartierung, S.182f.
[27] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.
[28] comportieren: sich betragen.
[29] Speyer; HHSD V, S. 350ff.
[30] Hunger: Hungerkrisen traten durch Missernten, Wettereinflüsse, Truppendurchzüge, Einquartierungen, Erntezerstörungen, Pferde- und Viehdiebstahl immer wieder auf. Oftmals blieb nur die Flucht ins Heer oder der Anschluss an den Tross. So hatten sich 2.000 hungernde Eichsfelder Pappenheims Soldaten angeschlossen. Ein Berittener oder Knecht in der Musterung hatte immerhin noch zwei Pfd. Fleisch, drei Pfd. Brot, eine Maß Wein und drei Maß Bier pro Tag zu fordern – drei bis fünf Maß Bier je nach Geschlecht pro Tag galten auch sonst als üblich – , was zur raschen Auszehrung einer Landschaft führte, zumal die eingeforderten Naturalabgaben im Laufe der Zeit noch weiter anstiegen und von Jahr zu Jahr neue Verpflegungssätze erfordern. Vom Verpflegungsansatz her war dies eine gewaltige Kalorienmenge, entsprachen doch drei Pfd. (gutes) Brot allein bereits etwa 3.750 kcal. Rechnet man noch über 2.000 kcal für das Fleisch hinzu, ohne Bier und Wein, so wird eine Kalorienzahl zwischen 6.000-7.000 kcal erreicht, was dem Zweieinhalb- bis Dreifachen eines durchschnittlichen Tagesbedarfs entsprochen hätte. Das war wohl Anfang des 17. Jahrhunderts nur Privilegierten vorbehalten, während die Gemeinen nur unzureichend verpflegt wurden. HIPPEL, Bevölkerung, S. 422, schätzt den täglichen Nahrungsbedarf in Württemberg auf knapp 2.400 kcal pro Tag. Vgl. BEHRENDS, Chronik, S. 145f. (1636): „Man gab den Armen von jedem Backvorgang ein Brot, […] welches damals als Krieg, Pest und Hunger hieselbst gar übel hauseten, von armen Leuten nicht für eine geringe Gabe gehalten ward, sintemal man damals oft weder Brot noch Bier und Geld haben konnte, und viele, meistenteils aber die Soldaten Hunde und Katzen, Pferde- und Menschenfleisch fraßen und nicht einmal bekommen konnten“. 1641 heißt es über die Prignitz: „So sind auch alle Dörfer so gar verwüstet, verödet, universaliter et particulariter in Brand gesteckt, die Untertanen Hungers und des milites immanitet [Unmenschlichkeit, Rohheit] halber gestorben und ins Elend [Ausland] verlaufen, dass man in dem ganzen Kreise nach angestellter fleißiger Inquisition bloß 373 Bauersleute, die doch etliche gar wenig ausgenommen, weder Hunde noch Katzen, weniger etliche Lebensmittel haben, besonderen sich vom Obste und wohl ganz unnatürlichen Speisen aufhalten müssen, gefunden worden“. HERRMANN, Ländliche Bevölkerung, S. 86. Der Bieberauer Pfarrer Minck (1635); KUNZ/LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 261: „Durch diesen Hunger verschmachteten viele Leut dermaßen, daß nichts als Haut und Bein an ihnen war, die Haut hing ihnen am Leib wie ein Sack, waren ganz schwarz-gelb, mit weiten Augen, gepläcketen Zähnen, grindicht, krätzig, gelbsichtig, dick geschwollen, febricht [= fiebrig], daß einem grauete, sie anzusehen“. ZILLHARDT, Dreißigjähriger Krieg, S. 161f. (1635): „Dan auß diser teürung und hungersnot ist entstanden noch ein jamer uber alle jamer, nemlich ein sterbet und pestelentz, das vüll taußendt menschen sind zu grundt gangen durch hunger, krieg und pestelenz. Dan durch den hunger ist von denen armen menschen vüll greüwlich und abscheüliches dings auffgefressen worden. Alls nemlich allerley ungereimbten dings: hundt und katzen, meüß und abgangen vüch, roßfleisch, das der schinder und meister uff dem vassen sein fleisch von dem abgangne vüch, als roß, hundt und andere thier, ist hingenomen worden, und haben dannoch einander drumb gerißen und für köstlich gut gehalten. Es ist auch für gut gehalten worden allerley kraut uff dem feld: die distel, die nesle, schersich, hanefüeß, schmerbel, schertele. In suma allerley kraut ist gut gewessen, dan der hunger ist ein guter koch, wie man im sprichwort sagt“. Vgl. auch die Lebensbeschreibung des Gottfried Andreae (1637); DOLLINGER, Schwarzbuch, S. 321: „Doch im Jahr 1637 stieg das Elend auf’s höchste, nachdem kaum 200 Bauern in der untern Pfalz mehr übrig waren, da die übrigen teils an Hunger und Pest bereits gestorben, teils von den Kaiserlichen erwürgt oder als Soldaten weggeschleppt worden waren … Der Hunger aber zwang die Leute zu den unnatürlichsten Nahrungsmitteln: Gras, Kräuter, dürre und grüne Baumblätter, Felle von Tieren; Hunde, Katzen, Ratzen, Mäuse, Frösche und faulendes Aas waren gesuchte Bissen. Die Hungernden erschlugen einander selbst, verzehrten sie, durchwühlten Gottesäcker, erstiegen Galgen und Rad und nahmen die Toten zur Speise weg“. Notiz aus dem Pfarrbuch von Mauern (LK Neuburg/Donau) für 1648: „Viele haben aus Hunger Roßmist gegessen, der Feind hat alles fort; es ist nichts angebaut worden. Viele sind Hungers gestorben, die Überlebenden nähren sich von Wurzeln und Baumblättern und sind froh um die Häute der gefallenen Pferde“. [rdl. Mitteilung von Herrn Fahmüller, Pfeffenhausen]. Der Kitzinger Pfarrer Bartholomäus Dietwar [1592-1670] über 1649; DIETWAR, Chronik, S. 91: „Etliche tausend bayerische Bauern bettelten mit Weib und Kind durchs Land. Darunter waren auch Mörder. Sie stahlen und raubten was sie konnten. Das war Gottes sichtbare Strafe dafür, dass der Kurfürst von Bayern im 30jährigen Kriege viele Tausend armer Leute gemacht hatte. Darum war sein Land im vorigen Jahre durch die Schweden und Franzosen wieder verdorben worden, also dass seine Leute von München und Landshut her das Frankenland durchliefen, das gebettelte Brot dörrten und heim nach Bayern trugen“. Der Salemer Mönch Bürster (1644); WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 196: „Dan ehe muoß der burger sterben zehen mal, ehe der soldat verderben ainmahl“.
[31] Verpflegung: PAPKE, Landsknechte, S. 22: „Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. Eigentlich durfte nur der übliche Servis gefordert werden: die dem oder den einquartierten Soldaten zu gewährende Unterkunft und Verpflegung, festgelegt in den jeweiligen Verpflegungsordnungen. „Servis“ definiert sich als die Abgaben des Hauswirts an den/die einquartierten Soldaten an Holz, Licht und Liegestatt (Heu und Streu), im Niedersächsischen kam noch Salz dazu; Kleidung, Ausrüstung etc., wurden verbotenerweise verlangt; Essen und Trinken fielen auch nicht darunter, wurden aber trotzdem eingefordert. Stattdessen konnte auch die sogenannte „Lehnung“ gegeben werden. Alle zehn Tage war diese Lehnung für die schwedischen Truppen zu entrichten, bei den unteren Chargen für Kapitän 12 Rt., Leutnant und Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber und Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den untersten Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. Für die Konstanzer Garnisonstruppen war 1633 festgelegt; BEYERLE, Konstanz, S. 35f.: „Jedem Hauptmann wöchentlich 1 ½ Eimer [1 Eimer = 293,92717 Liter; BW] Wein, 20 fl. Geld, täglich 6 Brote, sowie Unterhalt für 6 Pferde; der Leutnant erhielt wöchentlich 24 Quart Wein und 6 fl., täglich 3 Brote und Unterhalt für 1 Pferd; der Fähnrich wöchentlich 17 Quart Wein und 4 fl. Geld, täglich 2 Brote und Unterhalt für 1 Pferd; dem gemeinen Soldaten waren täglich 2 Pfd. Brot, eine Maß [1, 83 Liter; BW] Wein und wöchentlich 7 Batzen für das Fleisch zu verabreichen. Die große Schar der niederen Offiziere wie Feldwebel, Feldschreiber, Feldscherer, Fouriere und Korporale sollte ‚durch gemeine Bürgerschaft kostiert und nach eines jeden Hausvaters Vermögen unterhalten werden’ “. Nach der Verpflegungsordnung Gustav Adolfs II. vom 13.5.1632 für das Herzogtum Franken hatte ein Obrist Anspruch auf täglich 12 Mahlzeiten, bestehend aus je 12 Gerichten (im Wert von je 1/8 Rt). Im Oktober 1623 hatte Tillys Verpflegungsordnung für die Reiterei festgelegt: Rittmeister 4 Maß Wein, 20 Pfund Brot, 20 Maß Bier, 12 Pfund Fleisch, 2 Hennen und ein halbes Schaf. Ein reformierter Leutnant, Kornett oder Quartiermeister sollten 8 Maß Bier, 8 Pfund Brot und 4 Pfund Fleisch sowie ein Viertel von einem Schaf oder Kalb erhalten. Einem Jungen oder einem Weib standen 1 Pfund Fleisch, 2 Pfund Brot und 1 Maß Bier zu. BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 42. Dazu kamen für den gemeinen Soldaten in der Regel täglich 2 Pfund Brot (zu 8 Pfennig), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfennig) und 1 Kanne Einfachbier (2, 02 Liter zu 8 Pfennig). Statt Fleisch konnten auch Fisch, Butter oder Käse gegeben werden. Zwei Heringe entsprachen 1 Pfund Fleisch, eine Henne ersetzte 1, 5 Pfund Fleisch. Selbst diese Rationen wurden oft von den Offizieren noch unterschlagen. Der Erfurter Rat hält am 16.11.1641 die Klagen dreier gefangener Reiter des Regiments Hatzfeldt fest: „[Sie] berichteten [sie] wehren 5 tage von ihrem Regimente gewesen, undt nach einem Stücke brodts geritten, sie bekömen [sic] gantz nichts, wenn ihnen auch gleich Commiß[brot] zugesendet wehre, bekömen sie doch nichts: sondern die officirer behieltten solches alles vohr sich allein, [Sie] wussten auch nicht wo sie hin soltten, sie hetten deswegen von ihren officirern gantz nichts gehöret“. Zitiert bei BERG, Regulating war, S. 15; vgl. auch KUPER, Feuer, S. 104. So der kaiserliche Feldmarschall Melchior von Hatzfeldt 1642: „Denn arm und hungrig zu sein, macht schlechte Curagi – wo nit anderes, davor uns der liebe Gott behüte“. ENGELBERT, Hessenkrieg II, S. 43. Der Salemer Mönch Bürster (1644); WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 196: „Dan ehe muoß der burger sterben zehen mal, ehe der soldat verderben ainmahl“. Die Verpflegung erforderte dennoch riesige Mengen an Schlachtvieh, zumal die Soldaten nur schieres Fleisch verlangten, keine Innereien oder Füße wollten, und der genießbare Fleischanteil z. B. bei Ochsen zwischen 25 u. 55 % je nach Fütterung lag. Von Oktober bis Dezember sollen kaiserliche Truppen im kaisertreuen Hessen-Darmstadt neben 30 000 Pferden 100.000 Kühe und 600.000 Schafe erbeutet haben; PARKER, Dreißigjähriger Krieg, S. 250. In Tillys Verpflegungsordnung von 1627 wie auch in den anderen Ordnungen dieser Art war dagegen der umsichtige Umgang mit Einwohnern ausdrücklich festgelegt. KLOPP, Tilly, S. 546. Zweimal täglich ein Gericht mit zwölf Gängen für einen Obristen war üblich. Vgl. die kaiserliche Einquartierungsordnung Melchior von Hatzfeldts für Westfalen (1636 III 09): „Wirt ebenmeßigh geklagtt, daß nicht allein die officierer, sondern auch die soldat(en) mitt ubermeßigem banquitier(en), sonderlich mitt verschwendungh vieler weins und geträncks den armen mahn gentzlich außlaugen, derenthalb(en) ein jeder und alle hiemit erinnert, das, was sie dergestalt uppich verzehr(en), ihnen an der contribution abgehe“. SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 127. Bürgermeister und Rat von Büren schrieben an die kurfürstlich-kölnischen Beamten in Paderborn und an den Edelherren Moritz von Büren über Vorfälle der am 1.4.1626 erfolgten Einlagerung einer Korporalschaft der Leibgarde des ligistischen Generalwachtmeisters Timon von Lintelo, Büren, 1626 April 15; Schütte, Dreißigjähriger Krieg, S. 185: „Bey Lübbertt Drevelnn ist ein reformirter corporal, so ein matresse bey sich gehapt, einlogirt gewest. Gleich wie der [Corporal; BW] einkommen, hat ihme der wirt nach zustandtt dieser orther unnd settigungh eines ehrlichen menschenn gnugsame speißenn, alß nemblich saurs krautt mit einer bratt- oder metwurst, ein schaffschinckenn, ein stück gerauchert rindtfleisch, ein außgeweßerten schweinenn potharst, dabei, dabei einen halben schaffenn käß nebenn butter aufgesetztt. Der corporal wirfft die speisenn mehrnntheilß zur dehl hinauß, unnd sagtt mit entrustungh zu seinem wirth, solche speisenn solte er einem hudler gebenn. Ob er meinte, das er ein hudler vor sich hette. (46) Er hette woll beßer speiß dem bettler vor die thuer gebenn etc., unnd will sich nicht stillen laßenn, biß ihme der wirth folgendenn tags nach seinem willenn schincken, hüner, kalbfleisch etc. aufzutragenn verpflichtet“. Nach der schwedischen Kammerordnung, 1635 X 04 (Geheimes Staatsarchiv Berlin-Dahlem I – 34 -179 b) hatte Oxenstierna den Anspruch pro Monat und gemeinen Reiter auf 4 ½ Rt., 60 Pfd. Brot und 60 Feldmaß Bier festgelegt. Im Juni 1634 sollte Generalkriegskommissar Ossa Erzherzogin Claudia von Tirol raten, den nach besserer Verpflegung begehrenden hohenemsischen Soldaten gegebenenfalls durch das Landvolk „die Hälse entzwei schießen“ zu lassen, was Claudia nicht tat, um eine weitere Eskalation der Lage zu vermeiden; SCHENNACH, Soldat, S. 71. PAPKE, Landsknechte, S. 22: „Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. 1619 mussten ins Lager bei Themar geliefert werden: Rindsmäuler, Gelüng, Rindsmagen, Gekröse, Sülze, Zungen, Rindsherz, Rindsfüße, Rehwild geliefert werden. Dazu kamen Konfekt, Mandeln, Rosinen, Feigen, Nürnberger Küchlein (Lebkuchen), Reis, Muskatblüten, Peffer, Nelken geliefert werden. Vgl. ERB, Die ersten Kriegsereignisse, S. 10f. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt geforn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaiser und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“.
[32] Bretten [LK Karlsruhe]; HHSD VI, S. 116.
[33] Exorbitantien: Verstöße, Verfehlungen, Ausschreitungen. Graf Georg Friedrich von Hohenlohe Weikersheim vsah den Begriff mit folgender erläuternder Auflistung; KLEINEHAGENBROCK, Hohenlohe, S. 117: „eigenwillige[ ] Einquartierung, Geltexactionen [Geldforderungen], Pressuren, Abnehmung des noch übrigen Vorraths an Vivers [Lebensmittel], Entführung der Pferdt und Viehß, Verohnsicherung der Straßen, Raub, Plünderung, Mord, Quehlung der armen Laith und andern dergleichen ohnleidentlichen Insolentien“. Stadtarchiv Nördlingen Kriegsakten 1634/II, fol. 186: „Ordnung. Wie es mit der Verpflegung / deren Soldaten zu Roß vnd Fuß / Welche im heyligen Röm: Reich in den Quartiren vnd Quarnisonen in Ihrer Kays: Majest: dienst sich befinden / observirt vnd gehalten werden solle“, ausgestellt von Gallas, Heilbronn, 1634 X 04. Wider dise verordnete verpflegung sollen die Stände vnd deren Vnderthanen / weder von den Obristen / noch deren vnderhabende Officirern oder Soldaten zu Roß vnd Fuß / durch gewalt oder sonsten auff einigerley weiß noch wege getriben vnd beschwert werden. Da auch dergleichen durch Officirer oder gemeine Soldaten beschehen / oder durch betrohung vnnd würckliche thätlichkeiten gesucht werden wolte: So ist ihnen Ständten vnd deren Vnderthanen hiemit erlaubt / wie nicht wenigers auch die straiffenden partheyen / so in: oder ausserhalb der Quartier vnd auff den strassen rauben / plündern / vnd andere Exorbitantien verüben / so gut sie können vnd mögen / in verhafft zu nemmen / vnd ein solches gehöriger orten zu berichten / damit wegen deren abstraff vnd aller vngelegenheiten verhütung die verfügung gethan werden mögen. Desgleichen wurde das Ausreiten mit Ober- u. Untergewehr aus den Quartieren oder das Einfallen in andere Quartiere mit Strafen an Leib u. Leben bedroht. Über Tillys Soldaten wird im Frühjahr 1626 in der Goldenen Aue berichtet: Seine Truppen „sind anfänglich gar fromm gewesen und haben sich bedeuten lassen, dann aber schlimmer und ärger geworden, haben endlich kein gut Wort mehr gegeben, sich selber Quartier genommen, alles aufgezehret, Kisten und Kasten aufgebrochen und aus Häusern, Kirchen, Böden, Kammern und Ställen alles geraubt und mitgenommen“. HILLER, Heringen, S. 127. Vgl. auch ZEITFUCHS, Stolberg, S. 271f., über die Truppen Bindtaufs 1626: „Doch war hiebey keine Ordre, was man denen Soldaten oder Officiern geben sollte / sondern ein jeder forderte alles mit der Schwere nach eignen Gefallen. Was für Müh / Unlust und Beschwerligkeit / ja auch Hunger / die Bürger wegen dieser Einquartirung ausgestanden / ist nicht genug zu beschreiben. Denn etliche wöchentlich zu 10. 15. ja auch zu 25. Thalern und wohl darüber geben müssen / daß es manchem Bürger die Zeit / da sie hier gelegen / 100. 200. 300. ja wohl 500. Gülden gekostet; wie es denn auch nach Abzug derselben der Stadtschreiber Schüßler aus der Roll zu Rathhause insgesamt überschlagen / da diese Einqvartirung weit über 30000. Gülden gestanden. Ja da sie nur einer Witbe 486. Gülden 9. Gr. 5. Pf. gekostet / so ist leicht daraus abzunehmen / was der gesamten Bürgerschafft auffgangen sey. Welche denn so wohl als das Rathhaus gäntzlich erschöpfet / daß mancher Bürger von Hauß und Hof gejaget worden / auch musten etliche wie die Hunde von den Soldaten sich schlagen und prügeln lassen. Und weil sonderlich auch Pest und eine grosse Theurung anfiel / daß ein Scheffel Rocken 2. Thaler / 1. Scheffel Gersten 2. Gülden oder 2. Thaler und der Hafer 16. Groschen galt / war bey manchem Bürger nichts mehr übrig / als das liebe Leben. Ja da fast gantz und gar nichts mehr zum besten / wurde E. E. Rath gezwungen / etliche Haupt-Verschreibungen ihres Einkommens zu versetzen / und zu Sangerhausen und anderswo etzliche 100. Gülden darauff zu borgen / dafür sie Wein / Rocken und Hafer kauffen musten / damit biß zum Aufbruch die Soldateska zu unterhalten / welcher / nachdem sie 22. Wochen hier gelegen / den 13. Julij erst erfolget. In solcher Zeit wurde nun nicht allein alles / was in der Stadt war / aufgezehret / sondern es kam auch noch dieses hinzu / daß / weil die Reuter mit den Pferden fast alle Grasung vor den Thoren abgehütet hatten / die Bürger das meiste Vieh abstehen musten / welches so wohlfeil ward / daß man eine Kuhe um 4. Güld. kauffen konnte / dadurch dann die Bürger vollends um das ihrige kom̃en sind“. Im März 1634 schrieb Reichskanzler Oxenstierna: „Der General könne nur dann ehrlich leben, wenn er sein angewiesenes bestimmtes Quartier habe, woraus er das Nötige beziehe. Die Generale seyen dazu meist homines von der Fortune, die ihren Staat anders nicht führen könnten, auch weder Land noch Leute hätten, und wenn sie es schon besässen, so sey ihnen nicht zuzumuthen, davon zu leben und dabei zu dienen, sie müssten dann selnst mit Desordre leben. Der General könne also den Obersten oder Soldaten, wenn er auch auf diese Weise lebe, nicht strafen: der Oberst müsse also entweder betteln o d e r d i e Q u a r t i e r e m i ß b r a u c h en. E s s e y e n L e u t e, d i e n i c h t a l l e i n amore patriae et libertatis d i e n t e n, s o n d e r n e t w a s z u g e w i n n e n. Der gemeine Reiter könne nicht leben von seiner Gage; gleichwohl habe kein Regiment nach des Königs Tod ‚meutenirt’. Die Noth zwinge sie zum Rauben; dieß missbrauchten also die leichtfertigen Vögel. Man müsse also den Soldaten bezahlen, dann werde das Andere selbst fallen. Wolle man alle Exorbitantien gleich mit Henken strafen, so sey es schwer, die Hände mit solchem Blut zu besudeln, da der Soldat nicht zu leben habe. Erfolge die Bezahlung – sagte Oxenstierna und er statuiere dann bei den Exorbitantien doch kein Exempel, so solle man von ihm sagen, er habe gelogen wie ein leichtfertiger Vogel !“. SODEN, Gustav Adolph Bd. 2, S. 91.
[34] MAIER, Unterpfalz, S. 302ff.
[35] Bad Schwalbach [Rheingau-Taunus-Kr.].
[36] Vgl. ALTMANN, Wilhelm V.; PETRI, Das Militärwesen von Hessen-Kassel; GEYSO, Beiträge I-III.
[37] Hanau; HHSD IV, S. 199ff.
[38] Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.
[39] Speyer; HHSD V, S. 350ff.
[40] Worms; HHSD V, S. 410ff.
[41] Polen, Polacken: Die übliche, zunächst nicht pejorative Bezeichnung für die im kaiserlichen Heer wenig geschätzten polnischen Truppen, die hauptsächlich von Spanien besoldet und in habsburgischen Diensten standen. Die Kampfkraft dieser Truppen galt als gering. Einerseits galt ihre Führung als schwierig, andererseits waren sie wegen ihrer Tapferkeit und Geschicklichkeit im Umgang mit Muskete, Pistole, Säbel, Lanze und Wurfspeer gesuchte Söldner. Von Philipp Graf von Mansfeld-Vorderort stammt die negative Beurteilung: „Sie fressen wohl weder Samstag noch Freitag Butter oder Eier; sich aber sonsten für den katholischen Glauben, das Romische Reich oder auch ihr eigenes Vaterland einige Ungelegenheiten zu machen, seind sie ganz keine Leut. Wahrheit oder Ehr hat bei ihnen nicht länger Bestand, als wan es ihnen zum Profit dient; wan der aufhört, schwören sie für fünf Groschen einen Eid, dass Gott nie zur Welt geboren!“ HALLWICH, Wallensteins Ende, S. I51f. Vgl. auch LEHMANN, Kriegschronik (Oktober 1636), S. 89: Die polnischen Reiter „soffen sehr viel bier auß, machten es mit Plündern, schenden erger denn alle feinde, ritten uff die welde, durchschändeten die Weibsbilder, dass Sie nicht gehen kundten, nötigten die Steinalten Weiber, dass Sie starben, zernichteten alles in heußern, weil ihrethalben alles uff die Welder und in die Städte gewichen wahr, haben viel vergrabene sachen aufgesucht, vermaurete keller gefunden, zien und kupfer mitgenommen, kirchen erbrochen, kelche, leichen- und Altartücher mitgenommen. Den 31. October s. n. fiel das Fest aller heiligen ein, drumb blieben Sie liegen, feyerten es mit fasten und speisen nur von öhl, Eßig und fischen, wo sies haben kundten, wahren aber nichts desto frömmer und brachen an Sontag frühe auf und marchirten auf Presnitz und Wiesenthal. Das ärgste und grausambste an ihnen wahr, dass Sie schöne kinder, gleich wehren Sie Turcken oder Tartarn, mitgenommen“. WAGNER, Pforr, S. 129.
[42] Oppenheim [Kr. Mainz]; HHSD V, S. 279ff.
[43] Weinheim [Rhein-Neckar-Kr.]; HHSD VI, S. 870f.
[44] Vgl. HÖBELT, Ferdinand III.
[45] Leonberg [Kr. Böblingen]; HHSD VI, S. 463f.
[46] Kriegskommissar: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch und überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen und Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen.
[47] Hockenheim [Rhein-Neckar-Kr.].
[48] Altlußheim [Rhein-Neckar-Kr.].
[49] Dilsberg [Neckargemünd, Rhein-Neckar-Kreis]; HHSD VI, S. 147f.
[50] Waldwimmersbach, heute Ortsteil von Lobbach [Rhein-Neckar-Kr.].
[51] Stuttgart; HHSD VI, S. 768ff.
[52] Bad Schwalbach [Untertaunuskr.]; HHSD IV, S. 30f.
[53] Blunder: Gepäck des Soldaten, Last, Bürde.
[54] MAIER, Unterpfalz, S. 302ff.
[55] Fähnrich: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f.
[56] Feldwebel: Unteroffiziersdienstgrad. Der Feldwebel war ein vom Obristen oder Hauptmann eingesetzter Gehilfe in der Infanterie. Er wirkte zunächst an der Einteilung und Aufstellung der Schlachtordnung des Fähnleins mit. Im 17. und 18. Jahrhundert übernahm diese Funktion der Major/Obristwachtmeister, und im Zuge dessen beschränkten sich die Aufgaben des Feldwebels auf den inneren Dienst: auf Empfang und Ausführung der Kommandos der höheren Offiziere, die Abholung und Weitergabe der Losung an die Korporale und Gefreiten, die Aufsicht über die Disziplin der Compagnie und die Erfüllung der herrschaftlichen Dienstverpflichtungen, auf das Schreib- und Rechnungswesen. Der Feldwebel wurde teilweise auch Sergeant genannt, bei Artillerie und Kavallerie hieß er Wachtmeister. Im Schultheißengericht, der genossenschaftlichen und von den Kriegsherren weitgehend unabhängigen Rechtsinstanz in den Landsknechtsheeren (die im Laufe des Dreißigjährigen Krieges von den Unter[kriegs]gerichten abgelöst wurde) dienten Feldwebel als Gerichtsoffiziere. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 46ff.
[57] MAIER, Unterpfalz, S. 321.
[58] Mannheim; HHSD VI, S. 501ff.
[59] MAIER, Unterpfalz, S. 322.
[60] Schultheiß: Vom Landesherrn eingesetzte Ortsobrigkeit mit vorwiegend richterlicher Gewalt, seit dem 9. Jahrhundert auch als militärischer Titel und Dienstgrad. Der Schultheiß war Vorsitzender des Gerichts und als solcher öffentlicher Ankläger, insbes. bei Friedensbruch und Verletzungen des Eigentumsrechts. Die Kandidaten für das Amt des Schultheißen mussten einen unbescholtenen Lebenswandel und Grundbesitz nachweisen. Widrigenfalls konnten sie von den Gerichtsschöffen abgelehnt werden.
[61] Boxberg [Main-Tauber-Kreis]; HHSD VI, S. 106f.
[62] Winterquartier: Zugewiesenes Quartier, das in der Regel vom November bis zur Eröffnung der Sommerkampagne im Mai/Juni beansprucht wurde und in dem andere, höhere Verpflegungssätze galten. Natürlich versuchten die Magistrate und Stände, diesen Zeitraum zu verkürzen, indem man schon ab Februar das „Sommertraktament“ einzuführen versuchte, was wiederum zu Aufruhr bzw. einer Erhöhung der Beschaffungskriminalität unter den Soldaten führen musste. Vgl. die Versuche des Magistrats von Berlin im Januar 1641; FADEN, Berlin, S. 226.
[63] Leibkompanie: Mit Leibkompanie oder Obrist-Kompanie wurde im 17. und 18. Jahrhundert die erste Kompanie eines Regiments bezeichnet. Der Obrist und Inhaber des Regiments war gleichzeitig Inhaber der Leibkompanie, was ihm durch die Kompaniewirtschaft zusätzliche Einnahmen verschaffte. Das gleiche galt für die Kompanie (Oberstleutnants-Kompanie), deren Inhaber sein Stellvertreter (Obristleutnant) war, später auch für die Kompanie eines Majors (Majors-Kompanie). Diese Kompanien wurden aber tatsächlich geführt von einem Kapitänleutnant oder StabsKapitän, die im Rang unter einem Hauptmann standen, der gleichzeitig Inhaber einer Kompanie war.[wikipedia]
[64] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. Der Dragoner war ein berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd.
[65] Wölchingen, heute Stadtteil von Boxberg [Main-Tauber-Kreis].
[66] Sachsenflur, heute Stadtteil von Lauda [Main-Tauber-Kreis].
[67] Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Die Bedeutung ergibt sich metonymisch: Der Stab war das Zeichen der Amts- und insbesondere der militärischen Obergewalt. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchs auch der Umfang des Stabes.
[68] Schultheiß: 1. Vom Landesherrn eingesetzte Ortsobrigkeit mit vorwiegend richterlicher Gewalt, seit dem 9. Jahrhundert auch als militärischer Titel und Dienstgrad. Der Schultheiß war Vorsitzender des Gerichts und als solcher öffentlicher Ankläger, insbes. bei Friedensbruch und Verletzungen des Eigentumsrechts. Die Kandidaten für das Amt des Schultheißen mussten einen unbescholtenen Lebenswandel und Grundbesitz nachweisen. Widrigenfalls konnten sie von den Gerichtsschöffen abgelehnt werden. 2. militärischer Dienstgrad: Vorsitzender des sogenannten Schultheißengerichts.
[69] Quartiermeister: Bei Einquartierungen in Dörfern und Städten besorgte der Quartiermeister, in Abstimmung mit den lokalen Obrigkeiten, von den Bewohnern Unterkunft und Verpflegung für die Kompanie. Zunächst wurde der Stab einlogiert, dann wurden die Quartiere für die Hauptleute bestimmt. Die Kompanie des Obristen hatte die weitere Wahl, dann die des Obristleutnants, darauf die des Obristwachtmeisters. Die restlichen Kompanien spielten die übrig gebliebenen Quartiere unter sich aus. Das führte bei engen Quartieren teils zur Überbelegung bei den einzelnen „Wirten“, teils zum Kampieren unter freiem Himmel auf dem Markt, was zu Unruhen führen konnte. Dem Quartiermeister, der je nach Truppengattung zwischen 40 und 60 fl. Monatssold erhielt, war die Kriegskasse anvertraut. Dazu kamen allerdings erhebliche Nebeneinkünfte der meist korrupten Quartiermeister, die dieser mit dem Obristquartiermeister teilte.
[70] Adjutant: Gehilfe des Majors in dessen sämtlichen Funktionen. Der Adjutant hatte insbesondere die Aufgabe, den Hauptleuten und Sergeanten die Befehle der Generalität zu übermitteln und die Schlachtordnung des Regiments zu überwachen. Vgl. Generaladjutant.
[71] Proviantmeister: Der Proviantmeister war zuständig für die Versorgung der Truppe mit Nahrungsmitteln, für die Fouriere und die Marketender.
[72] Wagenmeister: Aufseher über die Trosswagen des Heeres (auch über Fracht- und Reisewagen, Post- und Jagdwagen sowie den Kutschenstall bei Hof).
[73] Trommelschläger: Trommler (Tambour) wurden bei der schwedischen Armee auch als Boten eingesetzt, deren Aufgabe darin bestand, im feindlichen Lager als Kundschafter zu fungieren.
[74] HOFMANN, Einnahme, S. 105.
[75] MAIER, Unterpfalz, S. 334.
[76] Wallerstein [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 788.
[77] Lauingen (Donau) [LK Dillingen/Donau]; HHSD VII, S. 396f.
[78] Donauwörth [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 147ff.
[79] RÜCKERT, Lauingen, S. 15.
[80] MAIER, Unterpfalz, S. 550, Anm. 108.
[81] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum.
[82] William Graf Gall de Burgo; Obrist [ – 1655].
[83] Kronberg [Obertaunuskr.]; HHSD IV, S. 278ff.
[84] [Bad] Homburg v. d. Höhe [Obertaunuskr.]; HHSD IV, S. 23ff.
[85] Oberursel [Obertaunuskr.]; HHSD IV, S. 357f.
[86] Pienzenau hatte 800 Mann zu Ross und Fuß bei sich gehabt; KELLER, Drangsale, S. 388.
[87] Friedberg; HHSD IV, S. 145ff.
[88] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 200.
[89] Salem [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 684f. Vgl. BECKER, Salem.
[90] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 59f.
[91] Johann von Waldburg zu Wolfegg [26.3.1598 Waldsee-13. oder 15.12.1644], 1627-1644 Fürstbischof v. Konstanz.
[92] Konstanz [LK Konstanz]; HHSD VI, S. 419ff.
[93] beschreiben: zu sich kommen lassen, schriftlich auffordern zu kommen.
[94] Meersburg [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 519f.
[95] Hohentwiel [Singen, LK Konstanz]; HHSD VI, S. 352ff.
[96] ad referendum: zum Vortrag, zum Berichten.
[97] Lindau (Bodensee); HHSD VII, S. 414ff.
[98] Winterquartier: Zugewiesenes Quartier, das in der Regel vom November bis zur Eröffnung der Sommerkampagne im Mai/Juni beansprucht wurde und in dem andere, höhere Verpflegungssätze galten. Natürlich versuchten die Magistrate und Stände, diesen Zeitraum zu verkürzen, indem man schon ab Februar das „Sommertraktament“ einzuführen versuchte, was wiederum zu Aufruhr bzw. einer Erhöhung der Beschaffungskriminalität unter den Soldaten führen musste. Vgl. die Versuche des Magistrats von Berlin im Januar 1641; FADEN, Berlin, S. 226.
[99] Überlingen [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 807f.
[100] Ernst Georg Graf von Sparr [Sparre, Spara] zu Trampe auf Greifenberg; Generalfeldzeugmeister [1596 – Juni/September 1666].
[101] Hohentwiel [Singen, LK Konstanz]; HHSD VI, S. 352ff.
[102] Blockade (blocquade, plocquade): Absperrung, Einschließung, Besetzung, Belagerung. Blockade und Einschließung einer Festung zielten auf Aushungerung der Bevölkerung. Der Salemer Mönch Bürster berichtet über die Blockade Überlingens 1644; WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 196: „Den 19. Februarii hat der commendant [Courval; BW] wol uff zway oder anderthalb hundert personen außgelaßen, welche herr obriste Wolff widerum haißen zuerugg hineinzuetreiben oder niderzueschießen und nit paßieren laßen, uff welches ain solches geschray, jamer, heylen und wainen, insonders klainer kindern und schwangeren weiber, daß doch ainen harten stain und letstlichen auch ihn hat mießen bewegen; hat er solche laßen verwahren biß er befelch vom obristen Merzi [Franz v. Mercy; BW] bekomen, wie er sich mit ihnen solle verhalten, welche also lange zeit im veld in großer kelte, regen und wind, tag und nacht uffgehalten, und letstlich befelch komen, solche alle widerumb zuemahlen zuerugg hineinzuejagen oder aber niderzueschießen. Allain welche gelt gehabt, weil nun deß beschaids von Merzi erwartet, haben sich interim ihre ettliche redimirt oder außkauft, daß man sie hat laßen laufen, entreunen und darvon komen, welche außgeben, da0 man kain kazen noch hund nit mehr darinnen thue sehen und ain solches schwarzes brod thue backen, daß manß nit oder kümmerlich kendte glauben und allberait an schmalz schon großen mangel. Und sollen die gemaine soldaten, deren über 600 nit, deren maßen also elend und der mehrer thail so kraftloß herumber gehen, daß sie die muggen oder fliegen schier möchten umbstoßen. Lassen auch schon kuglen biß in die schanzen, unangesehen sie so weit vorhußen, heraußlaufen, wie sie dann voriger tagen in ainem schuz ihr drey getroffen, 2 gebliben, der drüdte ob er möchte curiert werden, ist ungewiß“.[102]
Dagegen wurden Ausfälle aus der Festung unternommen, um Nahrung zu beschaffen, den Belagerungsring zu sprengen, die Belagerer aus den Gräben zu werfen und diese zuzuschütten. Doch es gelangten immer wieder Güter hinein, weil der Ring wie z. B. um Eger 1647 nicht lückenlos geschlossen werden konnte. Holzappel erließ daher einen Aufruf an die Nachbarorte, mit dem er jedem für das Einschleusen von Lebensmitteln die übliche drakonische Strafe des Abschneidens von Nasen und Ohren androhte. Dass der Befehl auch vollstreckt wurde, zeigen die Erinnerungen Leopolds aus Marktredwitz: „In dieser Woche(n) sind 3 Männer, die etwas auf dem Rücken nach Eger tragen wollten, von den bayer. Reitern gefangen genommen worden. Dem einen davon ist der Bart samt der Haut, dem anderen die Nase(n) und dem dritten sind die Ohren abgeschnitten worden. Dann hat man sie wieder laufen lassen“. BRAUN, Marktredwitz, S. 318. Ein ähnliches Mandat hatte Ferdinand III. auch Nürnberg zugehen lassen, das ebenfalls Transporte nach Eger hatte abgehen lassen. Österreichisches Staatsarchiv Wien Kriegsakten 168, fol. 271: Kaiserliches Mandat an Nürnberg, Pilsen, 1647 VIII 26.
[103] Heiligenberg [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 321.
[104] Altshausen [LK Ravensburg]; HHSD VI, S. 23f.
[105] schanzen: Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255). Bürger und Geistliche der besetzten Städte, die zu diesen Arbeiten verpflichtet wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig, da verurteilte Straftäter, Huren und Trossangehörige etc. zu diesen schweren Schanzarbeiten herangezogen wurden.
[106] Pflege: Gerichts- oder Verwaltungsbezirk (Landgericht), an dessen Spitze der Pfleger stand.
[107] Pfullendorf [LK Sigmaringen]; HHSD VI, S. 631.
[108] Oberstenweiler, heute Ortsteil von Salem [Bodenseekr.].
[109] Unterstenweiler, Dorf, mit Mittelstenweiler heute Ortsteil von Salem [Bodenseekr.].
[110] Mittelstenweiler, heute Ortsteil von Salem [Bodenseekr.].
[111] Vgl. WASSENBERG, Florus, S. 460ff. ZILLHARDT, Zeytregister, S. 187.
[112] Rabennest.
[113] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 136ff.
[114] Saalgau [LK Sigmaringen]; HHSD VI, S. 694f.
[115] Alexander von Neuneck zu Glatt; Obrist [1598 – 1645].
[116] Meßkirch [LK Sigmaringen]; HHSD VI, S. 523ff.
[117] Markdorf [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 511f.
[118] verkneifen: zusammendrucken, zusammenpressen.
[119] in continenti: fortlaufend, sofort, unverzüglich.
[120] Wyl [Kanton St. Gallen].
[121] ermbt: unbekannter Begriff. Um Hinweise wird gebeten !
[122] Herbst: Weinlese, Ernte.
[123] comparieren: beschaffen, zusammenbringen.
[124] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 140f.
[125] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 179f.
[126] Maximilian Willibald Graf zu Wolfegg, Freiherr zu Waldburg [12.10.1604 -30.1.1667]. Vgl. EITEL, Truchsess Max Willibald.
[127] supponieren: unterstellen, vermuten.
[128] Einquartierung: Die kostenaufwendige Einquartierung von Truppen versuchten die Betroffenen oder ihre Vertreter nach Möglichkeit durch „Verehrungen“ bei den zuständigen Kommandierenden, Kriegskommissaren und Quartiermeistern abzuwenden. Gelang das nicht, so wurden je nach Rang, Vermögen und Steueraufkommen und auch der Religionszugehörigkeit der Betroffenen Mannschaften und Pferde in die Häuser eingelegt, wobei die Soldaten die besten Räume für sich in Anspruch nahmen. Billette (Einquartierungszettel) sollten zwar Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) der Soldaten und Abgabe von Viehfutter durch ihre „Wirte“ regeln, was aber nicht nur zu Streitigkeiten in der Bürgerschaft selbst, sondern auch unter den Soldaten führen musste. Ausgenommen von der Einquartierung waren in der Regel bei eigenen Truppeneinlagerungen Kleriker (aber nicht deren Klöster), Bürgermeister, Ratsherrn, Apotheker, Ärzte und Gastwirte. Auf die Beschwerden der Bürgerschaft wurde die Einquartierung durch den Rat der Stadt „als eine gerechte und für eure vielfältigen Sünden wohl verdiente Strafe Gottes“ bezeichnet; BORKOWSKY, Schweden, S. 20. In den Quartieren gab es zudem Mord und Totschlag unter den Mannschaften, gewalttätige Übergriffe gegen Bürger und Bauern waren trotz errichteter Quartiergalgen und hölzerner Esel alltäglich. Teilweise wurde sogar Quartiergeld für die von Offizieren mitgeführten Hunde verlangt; SODEN, Gustaph Adolph III, S. 359. Teilweise wurde auch der Abzug vorgetäuscht, um Abzugsgelder zu erpressen; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 60. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen über die kaiserlichen Truppen in Osnabrück (1630); RUDOLF VON BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 36: „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottlos diebisch und mordrisch volck, stehlenn jeymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jautzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben manig magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden m mußen“. Eine längere Einquartierung konnte den Ruin ganzer Gemeinden und Städte bedeuten. Zudem wurden die Quartiere verwüstet. So der Abt Friesenegger von Andechs über die einquartierten katholischen „welschen“ Truppen Ferias (Winter 1634): „Das Dorf stand ganz in Unflat, und Wüste, alles zum Grausen, und für Menschen unbegreiflich. In den Häusern wie auf den Gassen lagen nichts als abscheuliche Lumpen, zerschlagener Hausrat, Köpfe, Füße, und Gedärme von verzehrten Pferden, Menschen Unrat, und mehrere Toten Körper. In den Häusern waren nur Stuben, Kammer und Kuchl bewahret, das übrige davon hatte ein Dach, keinen Mantel, keine Mittelwand, keinen Balken, und meistens standen dieselben nur auf vier Säulen. Die Zäune, Planken, und schönste Obstbäume in den Gärten waren alle verbrennet. Auch aller Hausrat von Bänken, Kästen, Bettstätten, Geschirren, und die Baufahrnisse von Wägen, Pflügen, und was immer von Holz war, ging in den Flammen auf. Selbst in beiden Kirchen war ein Greuel zu sehen. Türen, und auch Fenster waren zerbrochen. Alles, was darin aufbewahret, und zum Gebrauch war, wurde geraubet. In der Frauenkirche brannten sie wenigst die letzte Woche eines, und in der Pfarrkirche stets 2 Feuer. Alles hölzerne Kirchengerät mußte hierzu dienen. Das Gemäuer war voll Rauch und Ruß, und der Boden voll Unrat. Auf dem Friedhofe konnte man vor Menschen-Unflat keinen Fuß mit Ehren setzen, und die Sakristei brauchten sie für ihr geheimes Ort. In der Kirche zu U. L. Frau lagen auch 4 unbegrabene Toten-Körper, die man außer der Kirche auf der Nordseite, wo schon mehrere lagen, in ein Grab zusammen warf“. Auch der Abzug musste je nach Vermögen erkauft werden (1644): „Zum Abzuge mußte dem Obristen von jedem Pfluge 20 Rtlr. und das beste Pferd gegeben werden.“ WALCZOK, Barsbüttel, Gott und die Welt. Vgl. den Bericht der Kapitelherren in Zeitz (1635), BORKOWSKY, Schweden, S. 65: „Keine Brauerei, keine Krämerei ist mehr im Stift, keine Feldbestellung, kein Ackerpferd, keine Kuh, kein Kleinvieh. Hie und da müssen sich Manns- und Weibspersonen in die Pflüge und Eggen spannen – was sonst nur als barbarische Grausamkeit aus der Türkei berichtet war. Häuser und Hütten stehen ohne Dach. Die Menschen haben keine Kleidung mehr. Viele sind im Winter erfroren, andere an Hunger, Krankheit und Mangel an Arznei dahingestorben. Die Leichen liegen unbegraben. Weiber und Kinder fallen den Kommunen zur Last. Viele Bürger laufen zu den Soldaten über. Die Kirchen- und Schuldiener können nicht mehr besoldet werden. Die Jugend bleibt unerzogen. Hospitäler und Armenhäuser werden nicht mehr unterstützt. Viele Menschen sind so jämmerlich gekleidet, dass sie sich nicht getrauen, zum Gottesdienst und zum Abendmahl zu gehen …“
[129] Regensburg; HHSD VII, S. 605ff.
[130] Johann Georg Pucher; Hofkriegsratssekretär [ – ].
[131] favor: Gunst, Glück, Gefallen.
[132] Pflummern meint hier eine Verehrung: Schenkung: Derartige „Schenkungen“ oder auch „Discretionen“ waren von Anfang des Dreißigjährigen Krieges an zumeist erzwungene oder von vornherein erwartete Leistungen in Geld- oder Sachwerten an die Offiziere einer Einheit, die den Stadt- oder Gemeindehaushalt je nach Umständen erheblich belasten konnten. Diese mehr oder minder freiwilligen „Verehrungen“ waren zur Abwendung von Einquartierungen oder zur Durchführung rascher Durchzüge gedacht. Sie waren je nach Rang des zuständigen Offiziers gestaffelt und wurden von diesen als fester Bestandteil ihres Einkommens betrachtet, zumal Soldzahlungen nicht selten ausblieben. Natürlich gingen diese Verehrungen auch an Kriegskommissare, Kriegsräte und andere einflussreiche Persönlichkeiten. Vgl. ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet.
[133] Kürassier: Kürisser, Kyrisser, Corazzen (franz. Cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder). Die Kürassiere waren die älteste, vornehmste – ein gerade daher unter Adligen bevorzugtes Regiment – und am besten besoldete Waffengattung. Sie gehörten zu den Eliteregimentern, der schweren Reiterei, deren Aufgabe im Gefecht es war, die feindlichen Linien zu durchbrechen, die Feinde zur Flucht zu nötigen und damit die Schlacht zu entscheiden. Sie trugen einen geschwärzten Trabharnisch (Brust- und Rückenharnisch, den „Kürass“), Ober- und Unterarmzeug, eiserne Stulphandschuhe, Beinschienen und Stulpstiefel mit Sporen, Schwert oder Säbel und zwei lange Reiterpistolen, die vor dem Aufsitzen gespannt wurden. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Küriss ohne Unterbeinzeug zu tragen. Der Kürass wurde mit 15 Rt. veranschlagt. SKALA, Kürassiere; WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold. Zu den schwedischen Kürassierregimentern vgl. die Bestimmungen in der Kapitulation für Efferen, Adolf Theodor [Dietrich], genannt Hall => „Miniaturen“. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter in Kürassierregimenter umgewandelt, falls die notwendigen Mittel vorhanden waren.
[134] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. Versorgung: In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt geforn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaiser und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. => Verpflegung.
[135] Beuren, heute Ortsteil von Salem [Bodenseekr.].
[136] Immenstaad [Bodenseekr.].
[137] Johann Werner Hundbiss v. Waltrams [Hundpiß von Waltrambs]; Landkomtur [ – 14.9.1658] (1652–1658 Landkomtur Elsass). Komtur: Vorsteher der Niederlassung eines Ritterordens, führt eine Komturei (Kommende). Beim Deutschen Orden bildeten in späterer Zeit mehrere Komtureien eine Ballei unter einem Landkomtur.
[138] Exekution: (notfalls gewaltsame) Umsetzung von Bestimmungen und Auflagen; Zwangsvollstreckung, Zwangseintreibung von Kontributionen.
[139] Heller: 2 Heller = 1 Pfennig. => 1 Reichstaler = 1,5 Gulden; 1 Reichstaler = 18 Batzen = 72 Kreuzer = 288 Pfennige, 1 Reichstaler = 21 Schillinge (ß) = 252 Pfennige (δ).
[140] Thomas I. Wunn [1580 Salem-10.5.1647 Konstanz], Abt von Salem 1615-1647. Vgl. BECKER, Salem.
[141] Fürstenfeldbruck; HHSD VII, S. 217f. Fürstenfeld war von 1263 bis 1803 Zisterzienserabtei.
[142] SEMLER, Tagebücher, S. 393ff.
[143] Gmainder, Gemainder: Teilhaber, Verwalter.
[144] Abtrag: Entschädigung.
[145] Hofstatt: Statt oder Stelle, auf der ein Bauern- oder Herrnhof steht.
[146] Altdorf: Flur vor Überlingen [Bodenseekr.].
[147] burdin: Bündel.
[148] Reiter des Kommandanten von Hohentwiel, Conradt Widerholt [20.4.1598 Ziegenhain – 13.6.1667 Kirchheim unter Teck] von Jörg Wöllper siehe unter „Miniaturen“.
[149] Puschel: unbekannter Begriff. Um Hinweise wird gebeten.
[150] Schemmerberg, heute Ortsteil von Schemmerhofen [LK Biberach].
[151] Vgl. SCHRIJNEMAKERS; CORSTJENS, Graaf Godfried Huyn van Geleen (in der deutschen Fachliteratur kaum beachtete Biographie).
[152] SEMLER, Tagebücher, S. 397f.
[153] St. Georgen im Schwarzwald [LK Schwarzwald-Baar-Kreis].
[154] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 93f. Vgl. auch SCHULZ, Strafgericht.
[155] Hausen vor Wald, heute Ortsteil von Hüfingen [Schwarzwald-Baar-Kreis].
[156] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 901 (2. Auflage 1984, heute noch erhältlich bei Stabsstelle Archiv von 79002 Villingen-Schwenningen).
[157] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 902.
[158] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 902.
[159] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 911.
[160] Donaueschingen [Schwarzwald-Baar-Kr.]; HHSD VI, S. 150f.
[161] nicht identifiziert.
[162] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 914.
[163] Reichskreis, schwäbischer: Der seit 1521 existierende Schwäbische Reichskreis wurde vom Bischof von Konstanz und dem Herzog von Württemberg geführt und umfasste das Gebiet zwischen Rhein, Lech, Wörnitz, Philippsburg-Wimpfen-Dinkelsbühl. => Reichskreis.
[164] Ulm; HHSD VI, S. 808ff.
[165] beschreiben: zu sich kommen lassen, schriftlich auffordern zu kommen.
[166] Vgl. BABEL, Zwischen Habsburg und Bourbon.
[167] Hippocleptia: Pferderaub.
[168] et quia figulus figulum odit: und weil ein Töpfer den anderen hasst (nach einem Epigramm von Tacitus) für „Eifersucht“.
[169] bastant: fähig, hinreichend, in der Lage; einem Feind gewachsen sein.
[170] Armut: geringer Besitz.
[171] Schlacht bei Breitenfeld am 23.10./2.11.1642: Die Schweden unter Torstensson besiegen die Kaiserlichen unter Erzherzog Leopold Wilhelm und Ottavio Piccolomini. Vgl. RUDERT, Kämpfe; WALZ, Der Tod, S. 160ff.
[172] SEMLER, Tagebücher, S. 400f.
[173] Hof; HHSD VII, S. 302f.
[174] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte, bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[175] Kürnreiter
[176] 1 Scheffel = 2, 1984 Hektoliter.
[177] General(feld)wachtmeister: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer („Generalmajor“ bei den Schweden). In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig. Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen und dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden und Regimenter im Felde und beim Marsch.
[178] Leutnant: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.
[179] Ladislav Burian v. Waldstein.
[180] Franz von Mercy.
[181] Hans Matthias von Pienzenau.
[182] Jaroslav Julius von Kolovrat-Lipštejnský. Die von KLUGE, Hofer Chronik, erfolgte Zuordnung „Colloredo“ ist falsch.
[183] Christoph Wilhelm von Harrant.
[184] Peter von Warlowski.
[185] Passue.
[186] KLUGE, Hofer Chronik, S. 226ff.