Seiton [Seatin, Seton, Seyton, Sydow, Sidon] of Carchunoth, Sir John

Seiton [Seatin, Seton, Seyton, Sydow, Sidon] of Carchunoth, Sir John; Obrist [ – ] Sir John Seiton of Carcunoth[1] stammte aus schottischem Adel und stand in kurpfälzischen Diensten unter dem Befehl Ernst von Mansfelds.[2] Im Juni 1620 stieß Seiton bei Tabor[3] zu dem Söldnerführer.[4] Er führte ein Fußregiment[5] von 1.000 Mann, das in Südböhmen lag.[6] 100 Reiter lagen zudem unter seinem Befehl in Wittingau.[7] Nach der Schlacht am Weißen Berg lag er zunächst in Pilsen.[8] „Colonel Seton chose not to flee with the rest of the army. Instead, his regiment retired into the town of Trebon in southern Bohemia, which they managed to hold until February 1622 after a siege of one and a half years“.[9] Im Dezember 1622 ging er im Auftrag Mansfelds zu Jakob I. von England, um Unterstützung zu erbitten.[10]

Seiton soll 1623 als Obrist[11] unter Christian von Braunschweig an der Schlacht bei Stadtlohn[12] teilgenommen haben[13] und in Gefangenschaft geraten sein.[14]

1638 stand er in schwedischen Diensten.[15]

[1] MURDOCH, Scotland, 28; Anm. 1; S. 111, Anm.7.

[2] Vgl. KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld.

[3] Tabor [Tábor]; HHSBöhm, S. 592ff.

[4] KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld, S. 193.

[5] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[6] MURDOCH, Britain, S. 50.

[7] KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld, S. 197. Wittingau [Třeboň, Bez. Neuhaus] HHSBöhm, S. 666ff.

[8] Pilsen [Plzeň]; HHSBöhm, S. 444ff.

[9] MURDOCH, Britain, S. 51.

[10] MURDOCH, Britain, S. 56.

[11] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[12] 6.8.1623: Niederlage Christians von Braunschweig-Wolfenbüttel gegen Tilly. Zwei Drittel von den 15.000 Mann Christians fielen oder gerieten in Gefangenschaft. HAPPES Zahlen [I 42 r: 8.000 Tote; mdsz.thulb.uni-jena.de] sind zu hoch. Im weitverbreiteten Kupferstich „Warhafft vnd eigentlicher Bericht / was massen Hertzog Christian von Braunschweig Armada den 6. Augusti 1623. im Stifft Münster auffs Häupt erlegt“ (1623) [Germanisches Nationalmuseum Nürnberg HB 1780], ist allerdings von etlichen 1000 Toten und über 9.000 die Rede. Nach Tillys Bericht jedoch fielen an die 6.000 Mann oder waren geflohen, viele wurden aus Rache von den Kroaten abgeschlachtet: „300 [Dragoner] von der Art hat, wie ich glaube, unsere Truppe bei Stadtlohn wie Schweine abgeschlachtet, denn sie brauchen nicht so sehr geschont zu werden“, hieß es in Tillys Protokoll über die Schlacht bei Altenoythe. 4.000 wurden gefangen genommen, darunter fünfzig höhere Offiziere Christians und sein Verbündeter, Herzog Wilhelm IV. von Sachsen-Weimar, dessen Allianz der Patrioten aller Stände die „deutsche Libertät“ vor dem Dominat des Hauses Habsburg hatte retten sollen. Der kaiserliche Obristwachtmeister Ilow hatte Wilhelm IV. einem Leutnant abgekauft und dem Kaiser übergeben lassen, die kaiserliche Belohnung betrug 1.200 Rt. Militärhistorisch muss der Hauptanteil am Sieg Gallas zugeschrieben werden. Die ligistischen Truppen hatten etwa 1.700 Mann verloren, während sechzehn Kanonen, darunter neue, von Moritz von Oranien entwickelte Modelle, und fast alle Munitionsvorräte, 85 Fahnen und zwei Silberwagen erbeutet werden konnten. Während der Flucht der Braunschweigischen war zudem einer der Pulverwagen explodiert, was das allgemeine Durcheinander nur noch verstärkt hatte. FLIEGER, Schlacht bei Stadtlohn; OER, Schlacht bei Stadtlohn.

[13] FLIEGER, Die Schlacht, S. 174.

[14] FLIEGER, Die Schlacht, S. 184.

[15] MURDOCH, Britain, S. 90.

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