Comargo [Comerga, Camarga, Camargo, Camargue, Camar, Camario, Cammerario, Comingo, Chomargo; „Carnay”], Theodor Freiherr de; Obrist [ -nach 16./26.11.1632 Chemnitz]
Theodor Freiherr de Comargo stammte aus Flandern; in einem Portrait wird er als „Signor de Wornborg[1] Theodoro de Carnay“[2] bezeichnet.[3]
Comargo stand zunächst als Hauptmann[4] in ligistischen Diensten, als er am Böhmischen Feldzug im Stab Wilhelm von Verdugos[5] teilnahm. Franz von Dietrichstein[6] schrieb aus Brünn[7] an den Conde de Salazar,[8] dass es am 10.7.1621 in der Nähe von Neuhäusel[9] zu einer Begegnung mit dem Gegner gekommen sei, wobei Bucquoy,[10] von wenigen begleitet, auf zahlreiche gegnerische Reiter gestoßen sei, angegriffen und durch zwei Lanzenstiche schwer verwundet worden sei. Dadurch sei er zu Boden gestürzt und habe viele Wunden erlitten, bis er in den Armen des Hauptmanns Comargo aus dem Stab[11] Verdugos seine Seele Gott übergeben habe.[12]
Comargo stand als Hauptmann 1622/23 im Regiment[13] Ott Heinrich Fugger.[14]
1622/23 soll er bereits als Obristleutnant (?)[15] unter dem Kommando Fuggers in der Soester[16] Börde gestanden haben. Im November 1622 wurde das Regiment, das bei Bergen-op-Zoom[17] gekämpft hatte, in Soest stationiert. „Am 21. November [1622] zog der spanische Kapitän Mewen mit seiner Kompanie[18] aus Soest fort. An ihrer Stelle rückte noch am selben Tag das ganze Fuggersche Regiment bei 10 Fenlein[19] und 1.800 Mann stark ohne Weiber und Jungen neben 2 Kompagnien Reitern, die alle in Soest einlogiert werden mußten. Was nun solches den Einwohnern für Beschwer geben, indem sowoll die Reiter und die Soldaten auf eine Ordinantz [Absprache über die Zahlung der Verpflegungsgelder] sich nicht verstanden, sondern immerfort vollkommen und zum Überfluß underhalten werden müssen, ist aus den Klag- und Berichtsschreiben so im Protokollum Missivarum de Anno 622 und 623 genugsam zu ersehen. Diese Abschriften ausgehender Briefe sind für die Jahre von 1615 bis 1632 nicht erhalten. Aber bei einer Garnison[20] von mindestens 2.000 Soldaten, zahlreichen Pferden und etlichem Familienanhang kann man sich die Drangsale der Soester Bevölkerung gut vorstellen. Angesichts der jämmerlichen Klagen des Soester Rates, die aus späteren Jahren noch reich erhalten sind und die den baldigen Untergang der Stadt vorhersagen, wundert man sich, wie sie dann doch überlebt hat. Die Klagen spiegeln, wie es scheint, nicht die Realität wieder.
Da das Fuggersche Regiment in Bergen op Zoom gegen die Niederländer gekämpft hatte, kündigte der Lippstädter[21] Kommandant[22] [Niehofen; BW] den Vertrag, den er im August mit den Soestern geschlossen und der ihm 3.100 Rt. eingebracht hatte und erlaubte sich damit erneute Plünderungen in der Börde.
Das gesamte Fuggersche Regiment blieb bis zum 5. August 1623. Mit drei Kompanien Reitern zog es aus und hinterließ als Besatzung zwei Kompanien zu Fuß. In den 37 Wochen, die es in Soest in voller Stärke verbrachte, hat es die Soester und die Bördeeinwohner ca. 26.000 Rt. allein an Unterhalt für die Soldaten gekostet, wie der Rat in seinem Protokoll vom 14. Juni 1624 notiren ließ“.[23] Im Haushalt 1623 sind 45.504 Mark (10.500 Rt.) an Fugger, Theodor de Comargo und andere Offiziere ausgewiesen.[24]
1626 tötete Comargo während seines Aufenthaltes in Gallarate[25] [Herzogtum Mailand] seine leichtlebige Gattin wegen deren Untreue, wurde aber letztlich nach eingehender Untersuchung freigesprochen.[26]
Der Stadtarzt Gabriel Furttenbach [1640-1716] von Leutkirch[27] hält in seiner „Ober-Ländischen Jammer- Und Straff-Chronic“ von 1669 fest: „In dem Monat Julio Anno 1627. Ist des Graffen Caroli von Mansfeld[28] Regiment[29] / so 2. Jahr dem König in Hispannien[30] auff den Mäyländischen Gränzen gedient / Abgedanckt / widerumben ins Teutschland geführet / und alhier mit sonderer beschwernuß Einquartiert worden: Und folgender weiß under ihren Capitænen ankommen. Den 19. Julii Herren Capitæns Hanß Heinrich von Ornswald Comp. mit 112. Pferdt. Den 20. dito Herren Capitæns Stainitz Comp: 175. Pferdt. Den 21.dito Herren Obristen Befehlshaber Comargo[31] Comp: 197 Pferdt. Den 22. dito Herren Capitæns Kerbitz / wie auch Capitæns und Ober-Quartiermeisters[32] Compagn: beide mit 400. Pferdt. Den 23. dito deß Graffen von Mannsfelds Leib. Compag.[33] 175. darvon in der Nacht und am Morgens früe in 115. entloffen und außgerissen.[34] Den 24. dito Hauptm.[35] Schliebers Comp. 150. Den 25. dito deß Obersten Wachtmeisters Compag. 200. Den 26. dito Haupt. Medringers Comp. 200.Diese haben Gemeine Statt viel gekostet / und jedem gemeinen Soldaten deß Tags erstlichen nur 8. kr. hernach aber 12. kr. zur Zehrung gegeben / die Capitanej und Befelchshaber theils Verzehret / theilen aber ein benantes bezahlt worden“.[36]
Als Tilly[37] von Stade[38] aus zur Kur nach Wiesbaden[39] aufbrach, um die bei der Belagerung Pinnebergs[40] am 11.9.1627 erlittene Verletzung[41] auszukurieren, wurden die Obristen[42] Hans Heinrich IX. Freiherr v. Reinach,[43] ein angeheirateter Onkel Pappenheims,[44] und Comargo als Kommandanten von Stade zurückgelassen, bis Pappenheim es am 15.5.1632 endgültig räumen musste.[45] Sein Regiment wurde dabei gerettet. Der Kriegsteilnehmer und spätere Kommandant von Weiden,[46] Augustin von Fritsch [1599 – 1662],[47] berichtet vom Regiment Reinach folgende Episode, die neben den Spannungen zwischen beiden Kommandierenden auch die Unbeliebtheit Comargos bei den Soldaten mehr als deutlich zeigt: …. „solang in der Schanz ligen bliben, biß der Bischoff von Bremmen[48] vnser Feindt worden, da wür vnß dann neben den Comargischen Regiment in die Statt Stade begeben, vnd solang darinn ligen bliben, biß vnß der General Todt,[49] neben den Bischofflichen Bremischen Volckh Plockhirt gehalten, vnnd ober sich wohl 18000. Mann starckh geschäzt, hat er vnnß doch nicht belägern dörffen, dann wür ein ganze meil hinder sein haubtquartier, welches er zu Hornburg[50] gehabt, außgefallen vnd grossen schaden gethan, auch alß sie mit 400 Pferdten, vnuersehens, daß nur Lermen worden, am andern Pfingstfeuertag vor die Statt khommen, vnser am Eussersten Schlagbaumb stehente Schiltwacht Todt geschossen, aber weiln wür alsobalden mit stückhen[51] vnd Mußqueten[52] vf sye Feyer geben, haben sye sich zurückh hinder den Galgenberg begeben, worauf der Obrist Comargo mit 50 pferden sich hinauß begeben, da mir dann mein Obrist befolchen, Ich solte demselben fleißig aufwartten, vnnd weiln sich etliche Reutter von deß Feindts Troppen zum Scharmizirn[53] Präsentirt, aber der Obrist Niemants von der Troppen gelassen, alß ist ein Corporal[54] zu Pferdt vnuersehener weiß hinauß, vnnd mit Iren einem scharmizirt, woryber noch zwey khommen, alß ich vnd meines Obristen Stallmeister solches gesehen, sein wür ohne willen deß Obristen Comargo, Im zuentsezen von der Troppen, vnd neben den Corpral scharmizirt, vnnd ieder vf sein Mann vnd ich vf einem in ganz rothen Khleidt loßgangen, sobalden ich mein eine Pistoln gelöst, hat er einen Corbiner[55] vnderm Rockh herfür gethan, vnd sobalden er seinen schuß vf mich verbracht, ist er etwas zurückh, vnd ich Im mit meiner noch geladenen Pistoln nachgangen, der Stallmeister aber hat in dem er sein Pferdt gewendt, gesehen, daß mein Pferdt geschossen, mir Eilents zuegeritten vnd gerueffen, Leutenant, vor hundert Teifel zurückh, dein Pferdt ist geschossen, woryber Ich vorn hinunder gesehen, da dann beyde PferdtSchenckhel oder füeß ganz voller bluet gewesen, darauf wür alle zu der Troppen geritten, da ich dann gesehen, daß mein Pferdt recht fornen in die Brust geschossen, vnnd mür mit der andern Kugl ein Stückhl von einen Mesingen Pigl hinweckh geschossen gewesen, Worauf der Obriste Comargo gerueffen, wolt Gott daß Ir getroffen weret, binn also mit Stillschweigen vf die Statt vnnd in mein Losament geritten, ein anders Pferdt lassen Satteln, vnnd mich darauf gesezt, vnnd wieder hinauß begeben, an ders zu hollen, wie ich nechst deß Obrist Comargo Troppen khommen, hat man mir den guten Corprallen, welchen wür zuuor entsezt, schon Muetternackhent vf seinen andern Pferdt, Todter entgegen gebracht, darauf ich gar zur Troppen khommen, da mir dann der Obrist wider gesagt, habt Ir den Corprallen sehen hinfüren, so würdts euch ergehen, vnder dessen sein ie lenger Je mehr Reutter khommen, bey einer Vierthl stundt lang, ist der Leutenant[56] Aichelberger mit ein Pferdt 60. oder 70. khommen vnd nur vor vnß vorbey, wie Ingleichen ist der Leutenant Jän mit ein 40. Pferdt khommen vnd zu gedachten Leutenant Eichelberger geritten, Wie solches der Feindt gesehen, vnnd wohl gewust, daß wür ansehentliche 4. Compn. Reutter, da iede yber 120 Pferdt starckh sein, haben sye sich zurückh yber ein Teich Damb gezogen, vf der Höch vf beyden seitten ieder 2. Troppen gesezt, da dann der Leutenant Eichelberger gerueffen, waß Reutter sein, sollen zu Inen khommen, sonst seins alle schelmmen, dan dann alles daruon vnnd zu den beyden Leutenanten geritten, daryber sich der Obrist schröcklich erzirnt, vnnd geschworen daß er gedachten Leutenant Eichelberger wolte henckhen lassen, darauf ich gesagt, ich will sye woll einhollen, vnnd Inen deß herrn Obristen Mainung sagen, darauf er gesagt, ich solle hinreutten, vnnd den beeden Leutenanten sagen, Obs mit so wenig Mannschafft vf den Feindt wollen gehen, vnnd daß Volckh muetwillig verlieren, sollten sich ins Teufels nammen zurückh scheren, oder sollen alle beyde gehenckht werden, da ich zu Inen khommen, vnnd Inen solches angedeutt, hat der Eichelberger gesagt, der von Reimach sey Commandant, vnnd nicht der Comargo, darauf dann mehrgedachter Aichelberger mich angeredt, Brueder wilst mir mein Troppen helffen führen, darauf ich geantwortt, Warumb nicht, den Jän hat er angeredt, ob er die abndern Troppen führen will, vnd hart vf Ihn, damit vnß die zwey Feindts Troppen nicht khönnen in rückhen khommen, darauf der Leutenant Jän geantwortt, schaut nur zue, daß Ir die zwey Troppen zur rechten handt bräf Puzt, ich will die andern zwey Troppen dergestalt scharschirn, daß sye Euers rückhen wohl vergessen sollen, darauf wür die Reutter, deren aber yber 170 oder 180 (so wahr alß ich Ehrlich binn) nicht starckh gewesen, genommen, vnnd in Gottsnammen mit einen grossen geschrey, weiln die Reutter maistens voll gewesen, mit grosser Furi vf den Feindt loßgangen, demselben dergestalten scharschirt vnnd yber Kopf vnnd halß geschlagen, daß wür yber hundert gesattelte Pferdt, auch yber 70. gefangene, darunter zwey Rittmaister,[57] 2 Leutenant, vnnd ein Corneth[58] gewesen sein, alßdann mit gueter Beutt,[59] vnnd grossen Frolockhen, in die Statt gekehrt, da dann der Oberist Comargo dem Leutenant Aichlberger, bey meinen Obristen verclagt, vnnd haben wollen daß er henckhen solle, welches aber der von Reinach nicht gethan, sondern vnß alle gelobt, daß wir vnß so Präf gehalten, die Rittmaister aber, deren 4. gewesen, den andern Tag wackher außgemacht, daß so gar kheiner darbey gewesen oder hinauß khommen“.[60]
Comargo nahm an Pappenheims vergeblichen Zug gegen Maastricht[61] teil und wurde dabei in den Arm geschossen.[62]
In der Mühlhäuser[63] Chronistik heißt es über den Oktober 1632: „Als die Soldaten hier lagen, ließ der Oberst Camario einen Schneidergesellen, der früher unter ihm gedient hatte und desertirt[64] war, den er bei diesem Feuerlöschen wieder bekam, im Spittelsgraben am Burgteiche (zu St. Margarethen-Hospital im Garten) an einen Baum hängen“.[65] Bis zum Abmarsch der Pappenheim’schen Regimenter am 21.10. a. St. fungierte Comargo als Kommandant von Mühlhausen.[66]
Comargo soll in der Schlacht von Lützen[67] tödlich verwundet worden sein, wie das „Theatrum Europaeum“[68] und der Erzgebirgschronist Christian Lehmann [11.11.1611-11.12.1688][69] in seiner Kriegschronik berichten: „Und [Bernhard v. Weimar;[70] BW] rückte darmit vor Chemnitz,[71] drinnen 3 Regiementer Keyßerlicher lagen, Obrist Comargo, von Wunden in der Schlacht drinnen gestorben,[72] war in Böhmen geführet worden, Palantz[73] und Obrist Contreras,[74] Commendant, wehreten Sich wohl, aber General-Wachtmeister[75] Kniphausen[76] brauchte einen ernst, daß Sie den 21. November accordiren,[77] 24 eigene fahnen und 6 fahnen, so sie in Hildesheim[78] bekommen, uberliefern musten; ein ganz Regiement knechte[79] steckte er untter,[80] die Pagagi[81] Plünderten ihre eigene Volcker, darzue die Schweden halffen. Der Rest mit den Offficirern wurde biß an Paß Reitzenstein[82] confoirt“.[83] Der Tod Comargos wurde auch Maximilian I. von Bayern[84] bestätigt.[85]
[1] Bei WEBER, Aus vier Jahrhunderten Bd. 1, S. 30: „Wienburg“. Bisher nicht identifiziert.
[2] Carnay: Bisher nicht identifiziert.
[3] HABERER, Fugger, S. 256, Anm. 663.
[4] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.
[5] Guillermo [Guilelmo] de [Wilhelm v.] Verdugo di Fauleria [1578-15.1.1629 Kreuznach], spanischer General u. Gubernator der Unteren Pfalz.
[6] Franz v. Dietrichstein [1570-1636], Kardinal u. Bischof v. Olmütz.
[7] Brünn [Brno]; HHSBöhm, S. 68ff.
[8] Luis de Velasco, I marques de Belveder, II conte de Salazar [ca. 1559 Valladolid-13.9.1625 Dunkerque], spanischer Generalkapitän der Kavallerie. Vgl. http://www.tercios.org/personajes/velasco_luis.html.
[9] Neuhäusel [Nové Zámky; ung. Érsekujvár; Bez. Nové Zámky].
[10] Charles Bonaventure de Longueval, comte de Bucquoy [9.1.1571 Arras-10.7.1621 Neuhäusel], kaiserlicher General.
[11] Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Die Bedeutung ergibt sich metonymisch: Der Stab war das Zeichen der Amts- und insbesondere der militärischen Obergewalt. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchs auch der Umfang des Stabes.
[12] Kouříl, Der Kampf des Hauses Habsburg, Nr. 140, S. 66.
[13] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[14] HABERER, Fugger, S. 256. Ott Heinrich Fugger, Graf v. Kirchberg-Weißenhorn [12.1.1592 Augsburg-12.10.1644 Augsburg], bayerischer, kaiserlicher Generalleutnant.
[15] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[16] Soest [LK Soest]; HHSD III, S. 692ff.
[17] Bergen-op-Zoom [West-Brabant].
[18] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[19] Fähnlein: militärische Einheit; die kleinste Gliederungseinheit beim Fußvolk, im 17. Jahrhundert allmählich durch die Bezeichnung „Kompanie“ verdrängt. In der kursächsischen Armee bestand ein Regiment zu Fuß aus 10 „Fendl“: ein Fähnlein umfasste ca. 300 Mann (100 Pikeniere, 160 Musketiere, 20 Hellebardiere und 20 Rundschildner). Es gliederte sich wiederum in Rotten von 10 – 15 Mann, die von einem Rottmeister angeführt wurden.
[20] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.
[21] Lippstadt [LK Lippstadt]; HHSD III, S. 474f.
[22] Lutter v. Nienhof [Niehofen] [ – ], generalstaatischer Leutnant.
[23] WIDDER, Soest Bd. 3, S. 776.
[24] WIDDER, Soest Bd. 3, S. 777.
[25] Gallarete [Prov. Varese, Lombardei].
[26] WEBER, Aus vier Jahrhunderten, 1. Bd., S. 28-41.
[27] Leutkirch im Allgäu [LK Ravensburg]; HHSD VI, S. 466ff.
[28] Karl [d. J.] Graf v. Mansfeld [1588/1590-1654/61], vgl. KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld, S 31, Anm. 41,
[29] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[30] Philipp IV. [8.4.1605 Valladolid-17.9.1665], König v. Spanien, Neapel u. Sizilien, Sardinien u. Portugal. Vgl. STRADLING, Philip IV.
[31] Theodor Freiherr de Comargo [Camario, Cammerario; „Carnay”]; [ – nach 16.11.1632] ligistischer Obrist.
[32] Obristquartiermeister: Der Obristquartiermeister war der Dienstvorgesetzte der Regimentsquartiermeister. Bei Einquartierungen in Dörfern und Städten besorgte der Quartiermeister, in Abstimmung mit den lokalen Obrigkeiten, von den Bewohnern Unterkunft und Verpflegung für die Kompanie. Zunächst wurde der Stab einlogiert, dann wurden die Quartiere für die Hauptleute bestimmt. Die Kompanie des Obristen hatte die weitere Wahl, dann die des Obristleutnants, darauf die des Obristwachtmeisters. Die restlichen Kompanien spielten die übrig gebliebenen Quartiere unter sich aus. Das führte bei engen Quartieren teils zur Überbelegung bei den einzelnen „Wirten“, teils zum Kampieren unter freiem Himmel auf dem Markt, was zu Unruhen führen konnte. Dem Quartiermeister, der je nach Truppengattung zwischen 40 und 60 fl. Monatsold erhielt, war die Kriegskasse anvertraut. Dazu kamen allerdings erhebliche Nebeneinkünfte der meist korrupten Quartiermeister, die dieser mit dem Obristquartiermeister teilte.
[33] Leibkompanie: Mit Leibkompanie oder Obrist-Kompanie wurde im 17. und 18. Jahrhundert die erste Kompanie eines Regiments bezeichnet. Der Obrist und Inhaber des Regiments war gleichzeitig Inhaber der Leibkompanie, was ihm durch die Kompaniewirtschaft zusätzliche Einnahmen verschaffte. Das gleiche galt für die Kompanie (Oberstleutnants-Kompanie), deren Inhaber sein Stellvertreter (Obristleutnant) war, später auch für die Kompanie eines Majors (Majors-Kompanie). Diese Kompanien wurden aber tatsächlich geführt von einem Kapitänleutnant oder StabsKapitän, die im Rang unter einem Hauptmann standen, der gleichzeitig Inhaber einer Kompanie war.[wikipedia]
[34] Desertion: Auf die unerlaubte Entfernung vom Regiment stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte. JÜRGENS, Chronik, S. 514 (für Hannover): „Den 11. Aprilis [1633; BW] ist ein Königsmarkischer Soldate, so entlaufen, und hie unter Caspar von Lühden Stadt-Companien angetroffen, vor Linden bey dem Galgen stigmatisiret und das rechte Ohr abgeschnitten durch unsern Nachrichter Meister David“. Vgl. WINTER, Möser, S. 19f.: „Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen“. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f., für 1637: „Den 31. März [10.4.; BW] ist der Oberst Spork mit seinen Völkern allhier vor die Stadt gekommen, hat Quartier begehret und daneben angedeutet, wie ihm Nordhausen auch assignirt worden; des andern Tages ist er wieder von hier nach Nordhausen gezogen. Den 4. [14.; BW] April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Teilweise ließ man Deserteure um ihr Leben würfeln; DOLZ, Versuch, S. 298; JÜRGENS, Chronik, S. 525. Zur Desertion trug auch die Praxis bei, untergesteckte Söldner „zue disem sturmb, wie andere mehr, wider wüllen […] vornen an die spüz“ als Kugelfang zu stellen, wie ein kaiserlicher Soldat, der bei der Belagerung Überlingens 1634 verletzt wurde, nach Mitteilung Bürsters über seine Dienste nach der zwangsweisen Untersteckung unter die schwedische Armee berichtete; WEECH, Bürster, S. 67. Vgl. KAISER, Ausreißer; KAISER, Lebenswelt der Söldner. Das bayerische Memorial vom 16.4.1643 [Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2763, fol. 23, Punkt 9] bestimmte, dass, wenn ein Neugeworbener ausreiße, sofort nachzuforschen sei, welche besonderen Kennzeichen er habe; diese seien alsbald zu notieren. Wenn trotzdem einer nicht mehr aufgefunden werde, so solle sein Namen an den Galgen geschlagen, und wenn er Handwerker sei, ein solches den Zünften alsbald zu notifizieren sei, damit dergleichen meineidige Gesellen über kurz oder lang von Handwerks wegen aufgeschrieben und zur Strafe gezogen werden könnten. Dies sei den Neugeworbenen, insbesondere den Handwerksgesellen, schon bei der Neuwerbung und Eidesleistung zu eröffnen. DAMBOER, Krise, S. 264f. William Crowne [1617 – 1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments und 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36. Am 28.4.1628 „gab ein Deserteur vor seiner Hinrichtung als Grund für seine Fahnenflucht Überdruß an dem gottlosen Leben der Soldaten an“. WIEGANDT, Wismar, S. 23f. Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595-1655] berichtet unter 1634; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 569: „Einer von unsern Besatzungstruppen verleitete nach gefaßtem Fluchtplan einen andern zur Teilnahme an dem Verbrechen. Dieser verspricht sich zu beteiligen, eröffnet aber die Sache einigen, während er selbst den morgens Fluchtbereiten, als ob er selbst dazu bereit wäre, begleitet. Die Eingeweihten aber erheben sich aus den Verstecken, andere aber reißen Pferde von der Weide an sich, nehmen die Verfolgung auf, und nachdem sie dem des Fluchtverbrechens Schuldigen vergeblich mit den Schwertern zu Leibe gerückt waren (solche Hiebfestigkeit hatten (ihm) die Zaubermittel verliehen, erschlagen sie ihn mit Prügeln. Dies erschien einigen grausam, weil seine bei demselben Fluchtplan ertappte Frau nach dem Frühstück, von den Soldaten einige Male angeschossen, sterben musste. Milder verfuhr man mit den Töchtern, die man in die Verbannung trieb“. Die Desertionsquote unter den Belagerern vor Bergen-op-Zoom soll sehr hoch gewesen sein. Im Juli lagen noch 20.600 Mann vor Bergen; im Oktober waren es noch 13.200. Insgesamt betrugen die Verluste der Belagerer ca. 40 %; davon waren mehr als ein Drittel Desertierte.
[35] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.
[36] FURTENBACH, Ober-Ländische Jammer- Und Straff-Chronic; S. 27f [E 3].
[37] Vgl. KAISER, Politik; JUNKELMANN, Der Du gelehrt hast; JUNKELMANN, Tilly.
[38] Stade; HHSD II, S. 432ff.
[39] Wiesbaden; HHSD IV, S. 465ff.
[40] Pinneberg; HHSD I, S. 206f.
[41] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten schwarz 13467, fol. 124f. (Ausfertigung): Balthasar Ranpek an Johann v. Hohenzollern, München, 1627 X 10.
[42] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[43] Hans Heinrich IX. Freiherr v. Reinach [22.8.1589-4.8.1645], kaiserlicher Feldzeugmeister.
[44] Gottfried Heinrich Graf v. Pappenheim [8.6.1594 Treuchtlingen-16.11.1632 bei Lützen], ligistischer u. kaiserlicher General. Vgl. STADLER, Pappenheim.
[45] FRITSCH, Tagbuch, S. 122ff.; STADLER, Pappenheim, S. 628.
[46] Weiden; HHSD VII, S. 794ff.
[47] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 92f.
[48] Bremen; HHSD II, S. 69ff.
[49] Åke Henriksson [Achatius] Tott [Todt] [4.6.1598 Gerknäs im Kirchspiel Lojo (Finnland)-5.7.1640 Lavila beim heutigen Turku], schwedischer Feldmarschall.
[50] Horneburg [Kr. Stade]; HHSD II, S. 244f.
[51] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis; halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5 – 11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt].
Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [GRIMM; GRIMM, DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5 – 11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5 – 9 cm), Rohrgewicht: 12 – 24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14 – 20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12 – 15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575 ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen „Halben [?; BW] Kartaunen“ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.
[52] Muskete: Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I.
[53] Scharmützel: Unter Scharmützel (ital. „scaramuccia“, Geplänkel, Plänkelei, Treffen) verstand man eines der vielen kleineren Gefechte oder Handgemenge, aus denen dieser Krieg bestand. Kleinere Armeeeinheiten oder Streifkorps, z. T. auch größere Verbände von bewaffneten Bauern (vgl. Harzschützen), traten hier in einen zeitlich wie örtlich begrenzten Kampf ein. Auch Schlachten wurden zumeist mit Scharmützeln oder Plänkeleien eröffnet. Scharmützel waren in der Regel gekennzeichnet durch äußerste Brutalität. Allerdings konnten sie auch Auslöser eines größeren Treffens, einer Schlacht oder eines Krieges werden. Oft wurden Vor- oder Nachhut von Heeren durch Kroaten angegriffen, die in diesem kleinen Krieg bevorzugt eingesetzt wurden. Zum Teil kam es auch wegen der fehlenden Uniformierung zu verlustreichen Kämpfen mit eigenen Einheiten. oder „neutralen“ Einheiten. Am 15.1.1648 traf die kursächsische Besatzung Annabergs auf eine kaiserliche Streifschar, die man für Schweden hielt: „Beym Stillstand im Lande und instehenden Frieden ist doch im Gebürge beym Städtlein Thum ein seltzamer Scharmützel vorgegangen / indem dem 15. Jan. der in Annaberg liegende Obrist-Wachtmeister / Rudolph von Neitschütz / mit seinen zwo Compagnien auff den so genannten blinden Valentin / einen Kayserl. Rittmeister / welcher eine Raub-Parthie geführet / getroffen / daß bey diesem verwegenen Unternehmen unterderschiedliche geblieben und viel blessiret worden / auch in dieser scharffen Rencontre noch mehr auffgerieben werden sollen / wo nicht angeregter blinder Valten und Rittmeister Hanß Ernst einander erkennet und darauff beyderseits Partheyen von einander abgeführet hätten […]. Und dieser Thumische Scharmützel heisset catachrestice [seit der antiken Rhetorik unlogischer Gebrauch eines verwandten statt des nicht vorhandenen Ausdrucks] die Thumer Schlacht / wie Ihn weyland der gemeine Mann genennet hat“. MELTZER, Historia, S. 1363; ARNOLD, Annaberg, S. 283f.; GROHMANN, Obererzgebirge, S. 208. Der Erzgebirgschronist LEHMANN, Kriegschronik, S. 169f., datiert diesen Vorgang allerdings auf 1647: „Bey dem armistitio zwischen Chur-Saxen und denen Schwedischen wahr auch außbedinget worden, daß der Churfürst die streiffende rotten einfangen und sie verfolgen solte; das befahle der Churfürst allen Seinen regiementern in lande, und musten auch die 2 Compagnien, so auf den Annenberg, die Straßen bereiten und denen Mausparthien wehren. Nun wahr der keyßerliche leutenandt, insgemein der blinde Valtin genandt, mit 80 Pferden, meist Freyreutern auß Lignitz nach Erfurt und Eisenach gegangen den 12. Januarii, hatte bey Eckersberg die leipziger Fuhrleute, welche eine wagenburg gemacht und sich gewehret, theils uberwaltiget, 10 Personen todt geschoßen und 20 beschedigt, dargegen 2 tode gelaßen und ezliche beschedigte mitgenommen, darmit kam er biß nach Burckersdorf ins gebirg, griff do wieder die Leipziger fuhr an auß den gebirg. Alß solches die 2 Compagnien uff den Annenberg untter den Obrist-Wachmeister Rudolph von Neidschiz gehöret, sindt sie Churfürstlichen Befehl zue folge ihm entgegengezogen, derselben auf freyen felde bey den Städtlein Thum auf einer höhe angetroffen. Rittmeister Landtmann [Langmann] nimmt einen Cornet mit 20 Pferden zu sich, jagt voran und fragt, warumb er als freundt in Meißen so raube und streiffe, und weil der Valten kein gut word giebet, greyffen Sie beyde zum gewehr, Landtmann trift den Valten in arm, Valten aber schießt Landtmann auch wundt und den Cornet todt, seine reuter schneiden die beuten und Säcke voll sammet und seiden von Pferden und schoßen Sich mit den Churfürstlichen eine Virtelstunde herumb, daß von Churfürstlichen der Ritmeister (bekam 3 schöße), 1 leutenandt, 1 Cornet und 5 reuter tödtlich, 7 beschedigt. Der blinde Valten hatte 16 beschedigte, ließ 5 reuter und seine beute hinder sich und ging eilendt in Böhmen. Das ist geschehen den 15. Januar Freytag nach den 1. Sontag Epiphanias. Die keyßerlichen waren meist feste [durch magische Praktiken kugelfest, BW] sonst würden sie mehr eingebüst haben. Der Cornet wurde den 3. Februar zum Annenberg in die kirche begraben“.
[54] Korporal: Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold monatlich. Das entsprach immerhin dem Jahreslohn eines Ochsenknechtes.
[55] Karabiner: kurzes Reitergewehr mit Radschlossmechanismus, im Sattelhalfter oder am Schulterriemen zu tragen (die in Suhl gefertigten Karabiner hatten eine Gesamtlänge von 1 Meter bei 16,2 mm Kugeldurchmesser).
[56] Leutnant: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.
[57] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte, bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[58] Kornett: Ein Kornett war die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entspricht der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold. => Fähnrich; Fahne.
[59] Beute: Beute war im allgemeinen Verständnis das Recht des Soldaten auf Entschädigung für die ständige Lebensgefahr, in der er sich befand und das Hauptmotiv für den Eintritt in die Armee. BURSCHEL, Söldner, S. 206ff. Für den lutherischen Theologen Scherertz galten allerdings nur der Bestand der Christenheit, die Reinheit des Glaubens und der Erhalt der Gerechtigkeit aus hinreichender Grund; BITZEL, Sigmund Scherertz, S. 153. Dabei war Beute ein sehr weit gefasster Begriff, von Beutekunst wie sakralen Gegenständen, Altarbildern, Bildern, Büchern (wie etwa in der Mainzer Universitätsbibliothek; FABIAN u. a., Handbuch Bd. 6, S. 172), bis hin zu den Wertgegenständen der Bürger. STEGMANN, Grafschaft Lippe, S. 63: Interessant ist auch die Auflistung der von staatischen Truppen bei einem Überfall erbeuteten Wertsachen des ligistischen Generalproviantmeisters Münch von Steinach, darunter augenscheinlich auch Beutegut: „Ein gantz gülden Khetten mit zweyen Strengen. Daran ist gewesen ein gantz güldens Agnus Dei. Aber ein kleins auch güldens Agnus Dei Gefeß. Wieder eins von Silber und vergolt. Ein schönes Malekhidt-Hertz mit Goldt eingefast. Ein Goldtstückh mit einem Crucifix. Aber ein Goldstückh mit einem Kreutz. Aber ein Hertz von Jaspis vom Goldt eingefast, so für den bösen Jammer gebraucht wirdt. Ein großer Petschafftring von Goldt. Ein von Silber und vergolts Palsambüchsel. Ein Paternoster an silbern Tradt gefast. Ein Pethbuch. Dan an Geldt, so Herr General-Proviantmeister bey sich gehabt, 7 Thlr. 18 Gr. Von der Handt ein gülden verfachen Denckhring. Aber ein Petschafftring von Goldt, daß Wappen in Jaspisstein geschnidten. Ein gestickt Paar Handtschuch. Ein Paar von silberfarb Daffent Hosenbänder mit lang seiden Spitzen“. In Askola, einer Gemeinde in Südfinnland, nördlich der Hafenstadt Porvoo, befindet sich noch heute in der Holzkirche eine reich verzierte barocke Kanzel, die von finnischen Söldnern als Kriegsbeute mitgebracht wurde. Die Beutezüge wurden zum Teil mit Wissen der Offiziere unternommen, denen dafür ein Teil der Beute überlassen werden musste. Besonders wertvolle Stücke nahmen die Kommandierenden (oder auch die Marketender) den oft verschuldeten Soldaten gegen einen Bruchteil des Wertes ab. Auch Offiziersfrauen handelten mit Beute oder trieben damit Tauschhandel. Vgl. die Schadensliste vom März 1634 bei BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 58ff.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 32ff.; REDLICH, De Praeda; ZIEGLER, Beute; KAISER, „ … aber ich muß erst Beute machen“. Der Superintendent Braun (1589-1651), zit. bei ROTH, Oberfranken, S. 303f.: „Die Ursache dieses Übels wird jeder leicht verstehen, wenn er die völlig aufgelöste Disziplin der Armee näher bedenkt. Die Fürsten selber und die Heerführer bringen ihr Militär ohne Geld zusammen; das muß von schnödem Raub sich selbst erhalten. Sie öffnen ihnen damit die Tür zu aller Nichtswürdigkeit und Grausamkeit, und müssen zu allen abscheulichen Freveln die Augen zudrücken. Pünktlich bezahlte Löhnung erhält den Soldaten, auch den sehr unguten, durch die Furcht vor dem Kriegsrecht bei seiner Pflicht und hindert ihn an Übergriffen. Enthält man ihm hingegen die Löhnung vor, so verwildert er und ist zu jeder Schandtat bereit. Dazu kommt die schon erwähnte Lässigkeit der Führer beim Anwerben der Soldaten. Denen liegt ja an der reinen Lehre und an der Gottesfurcht gar nichts; sondern die blinde Beutegier treibt sie zum Kriegsdienst; dadurch geht alles zu grunde. Wird eine Stadt oder eine Festung eingenommen, so schenkt der Sieger den Mannschaften der Besatzung, wenn sie auch noch so sehr dem päpstlichen Aberglauben ergeben sind, ihr Leben und reiht die Feinde in seine Truppen ein, nicht ohne gewaltigen Schaden der evangelischen Verbündeten. Denn um ihre Niederlage gründlich zu rächen, speien diese Scheusäler unter dem Deckmantel der militärischen Freiheit alles Gift ihrer Seele aus gegen die Bekenner des evangelischen Glaubens und wüten auf alle Weise in unsäglicher Grausamkeit, Raub und Wegelagerei, zünden die Dörfer an, plündern die Häuser, zwingen die Bewohner mit Schlägen, zu tun, was sie verlangen und stehen in keiner Weise auch hinter den grimmigsten Feinden zurück. Wie viel unserer Sache durch den Zuwachs dieser ehrlosen Räuber gedient ist, sieht jedermann leicht ein“.
Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck und Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Gehandelt wurde mit allem, was nur einigermaßen verkäuflich war. Erbeutete Waffen wurden zu Spottpreisen an Städte und Privatleute verkauft; SEMLER, Tagebücher, S. 27f. Der Überlinger Pflummern berichtet in seinem Tagebuch unter dem 4.5.1635; SEMLER, Tagebücher, S. 199: „Vmb dise zeitt daß rauben, stehlen vnd plündern auff dem landt, sonderlich vmb die statt Veberlingen daß tägliche handwerckh geweßt, dan nirgendts ein remedium, kein zucht noch kriegsdisciplin, vnd hatt obrist von Ossa zu Lindaw selbst denen, so vmb abstellung diser straßenraubereyen bei ihme angehalten (der jedoch auf dieses landts defension vom kayßer patenten empfangen) sollche abzustellen nicht möglich, dan wie er discurrirt, müeße der kayßer knecht haben, die knecht müeßen geessen haben, müeßen auch wol gemundirt seyn, vnd müeßen noch darzu fir andere ihr notturfft ein stuckh gellt im peüttel haben, ergo sollen vnd mögen sie stehlen, rauben vnd plündern, waß vnd wa sie finden“.
[60] FRITSCH, Tagbuch, S. 123f.
[61] Maastricht [Niederlande, Provinz Limburg].
[62] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten schwarz 961, fol. 253 (Ausfertigung): Flantz an Kurköln, bei Maastricht, 17.8.1632.
[63] Mühlhausen [Kr. Mühlhausen]; HHSD IX, S. 286ff.
[64] Desertion: Auf die unerlaubte Entfernung vom Regiment stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte. JÜRGENS, Chronik, S. 514 (für Hannover): „Den 11. Aprilis [1633; BW] ist ein Königsmarkischer Soldate, so entlaufen, und hie unter Caspar von Lühden Stadt-Companien angetroffen, vor Linden bey dem Galgen stigmatisiret und das rechte Ohr abgeschnitten durch unsern Nachrichter Meister David“. Vgl. WINTER, Möser, S. 19f.: „Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen“. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f., für 1637: „Den 31. März [10.4.; BW] ist der Oberst Spork mit seinen Völkern allhier vor die Stadt gekommen, hat Quartier begehret und daneben angedeutet, wie ihm Nordhausen auch assignirt worden; des andern Tages ist er wieder von hier nach Nordhausen gezogen. Den 4. [14.; BW] April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Teilweise ließ man Deserteure um ihr Leben würfeln; DOLZ, Versuch, S. 298; JÜRGENS, Chronik, S. 525. Zur Desertion trug auch die Praxis bei, untergesteckte Söldner „zue disem sturmb, wie andere mehr, wider wüllen […] vornen an die spüz“ als Kugelfang zu stellen, wie ein kaiserlicher Soldat, der bei der Belagerung Überlingens 1634 verletzt wurde, nach Mitteilung Bürsters über seine Dienste nach der zwangsweisen Untersteckung unter die schwedische Armee berichtete; WEECH, Bürster, S. 67. Vgl. KAISER, Ausreißer; KAISER, Lebenswelt der Söldner. Das bayerische Memorial vom 16.4.1643 [Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2763, fol. 23, Punkt 9] bestimmte, dass, wenn ein Neugeworbener ausreiße, sofort nachzuforschen sei, welche besonderen Kennzeichen er habe; diese seien alsbald zu notieren. Wenn trotzdem einer nicht mehr aufgefunden werde, so solle sein Namen an den Galgen geschlagen, und wenn er Handwerker sei, ein solches den Zünften alsbald zu notifizieren sei, damit dergleichen meineidige Gesellen über kurz oder lang von Handwerks wegen aufgeschrieben und zur Strafe gezogen werden könnten. Dies sei den Neugeworbenen, insbesondere den Handwerksgesellen, schon bei der Neuwerbung und Eidesleistung zu eröffnen. DAMBOER, Krise, S. 264f. William Crowne [1617 – 1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments und 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36. Am 28.4.1628 „gab ein Deserteur vor seiner Hinrichtung als Grund für seine Fahnenflucht Überdruß an dem gottlosen Leben der Soldaten an“. WIEGANDT, Wismar, S. 23f. Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595-1655] berichtet unter 1634; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 569: „Einer von unsern Besatzungstruppen verleitete nach gefaßtem Fluchtplan einen andern zur Teilnahme an dem Verbrechen. Dieser verspricht sich zu beteiligen, eröffnet aber die Sache einigen, während er selbst den morgens Fluchtbereiten, als ob er selbst dazu bereit wäre, begleitet. Die Eingeweihten aber erheben sich aus den Verstecken, andere aber reißen Pferde von der Weide an sich, nehmen die Verfolgung auf, und nachdem sie dem des Fluchtverbrechens Schuldigen vergeblich mit den Schwertern zu Leibe gerückt waren (solche Hiebfestigkeit hatten (ihm) die Zaubermittel verliehen, erschlagen sie ihn mit Prügeln. Dies erschien einigen grausam, weil seine bei demselben Fluchtplan ertappte Frau nach dem Frühstück, von den Soldaten einige Male angeschossen, sterben musste. Milder verfuhr man mit den Töchtern, die man in die Verbannung trieb“. Die Desertionsquote unter den Belagerern vor Bergen-op-Zoom soll sehr hoch gewesen sein. Im Juli lagen noch 20.600 Mann vor Bergen; im Oktober waren es noch 13.200. Insgesamt betrugen die Verluste der Belagerer ca. 40 %; davon waren mehr als ein Drittel Desertierte.
[65] JORDAN, Mühlhausen, S. 63.
[66] JORDAN, Mühlhausen, S. 65.
[67] Lützen [Kr. Merseburg/Weißenfels]; HHSD XI, S. 286f.
[68] THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 751. Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.
[69] SCHMIDT-BRÜCKEN; RICHTER, Der Erzgebirgschronist Christian Lehmann.
[70] Bernhard Herzog v. Sachsen-Weimar [16.8.1604 Weimar-18.7.1639 Neuenburg am Rhein], schwedischer, dann französischer General. Vgl. JENDRE, Diplomatie und Feldherrnkunst.
[71] Chemnitz; HHSD VIII, S. 43ff.
[72] Vgl. HAPPE I 294 r; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[73] Johann Rudolf Freiherr v. Pallant [? – 1633], kaiserlicher Obrist.
[74] Don Jacinto de Vera y Contreras [ – ], kaiserlicher Obrist.
[75] General(feld)wachtmeister: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer („Generalmajor“ bei den Schweden). In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig. Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen und dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden und Regimenter im Felde und beim Marsch.
[76] Dodo I. Freiherr v. Knyphausen u. Innhausen [2.7.1583 Lütetsburg (Ostfriesland)-11.1.1632 bei Haselünne], braunschweigischer Obrist, Feldmarschall.
[77] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden bzw. durch die Undiszipliniertheit ihrer Truppen nicht eingehalten.
[78] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff.
[79] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung.
[80] Untersteckung, Unterstoßung: (zwangsweise) Eingliederung von (insbesondere gefangen genommenen) Soldaten in bestehende unvollständige Verbände. „Die ‚Untersteckung‘ von gefangenen Soldaten des Kriegsgegners war in der frühen Neuzeit allgemein üblich, wurde für gewöhnlich von den Betroffenen ohne Widerstände akzeptiert und scheint gar nicht selten die Zusammensetzung eines Heeres erheblich verändert zu haben“ (BURSCHEL, Söldner, S. 158). In der kurbayerischen Armee – Maximilian I. von Bayern war grundsätzlich gegen die Untersteckung wegen der Unzuverlässigkeit in Schlachten – wurden sie als Kugelfang beim Angriff oder Sturm auf eine Stadt vorausgeschickt; SEMLER, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 67. Franz von Mercy hatte nach seinem Sieg bei Tuttlingen (24.11.1643) an die 2000 Franzosen untergesteckt. HEILMANN, Kriegsgeschichte, S. 69f. Doch wurden schon seit dem Böhmischen Krieg Gefangene, die die Untersteckung verweigerten, oft hingerichtet. HELLER, Rothenburg, S. 158: (1645): „Die [bayr.] Furir aber haben alle Häußer, wo Franz. oder Weimar. gelegen, außgesucht und was sie hinterlaßen, alles weggenommen. Wie sie denn im güldenen Greifen einen Weimarischen Feldscherer sampt seiner Feldtruhen, welcher allhie geblieben und hernach wollen nach Hauß ziehen in Holstein, ertapt, übel gemartert und geschlagen, endlich mit sich hinweggefürt und, wie man gesagt, weilen er ihnen nit wollen dienen, auf dem Feld erschoßen“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70f. (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, daß die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. => Kriegsgefangene.
[81] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte, die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.
[82] Reitzenhain; heute Ortsteil v. Marienberg [Erzgebirgskreis/Sachsen].
[83] LEHMANN, Kriegschronik, S. 55.
[84] Grundlegend ist hier ALBRECHT, Maximilian I.
[85] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2424, fol. 158 (Ausfertigung): H. L. v. Münchhausen an Maximilian I., Zwickau, 1632 XII 06.