Pallant [Palant, Paland, Palland, Palandt, Pallandt, Palantz, Palanti, Polandt, Poland, Balant, Palatzt], Johann Rudolf Freiherr von; Obrist [1597 Breitenbend-6.4.1633 bei Steinefrenz] Johann Rudolf Freiherr von Pallant, der Bruder des Karl Dietrich Freiherr Pallant u. Moriamez, stammte aus der Grafschaft Limburg. Nach dem Rothenburger[1] Chronist Sebastian Dehner [25.8.1612 Rothenburg-13.6.1679] stammte er dagegen aus Luxemburg.[2]
Er war kaiserlicher Rittmeister,[3] Obristleutnant,[4] dann Obrist[5] und führte als solcher ein 1632 errichtetes Infanterie-Regiment.[6] Nach Jost Maximilian von Gronsfelds[7] späteren Angaben kommandierte er dagegen zwei von Kurköln[8] errichtete Regimenter. Das Liga-Regiment zu Fuß mit 10 Kompanien[9] wurde im Frühjahr 1632 der Pappenheim’schen[10] Armee zugewiesen und zählte im Sommer dieses Jahres angeblich 1.400 Mann. Bei Lützen[11] zählte es zu den Infanterieregimentern, die zu spät eintrafen. Fünf schwache Kornette[12] seines Kavallerieregiments mit insgesamt 6 Kompanien machten den Zug nach Stade[13] mit und wohl auch Pappenheims umstrittenen Zug nach Maastricht.[14]
Das Regiment Nievenheim,[15] unter dem Pallandt als Rittmeister diente, wurde von Ludwig von der Asseburg[16] geführt und bei den Kämpfen gegen Christian von Braunschweig[17] eingesetzt. Seine Truppen waren im Sommer 1623 in Nordhorn[18] in der Grafschaft Bentheim einquartiert. „Fünf Wochen blieben Truppen des Obristen Niewenheim mit 287 Soldaten, 60 Jungen und 17 Frauen sowie 350 Pferden, die unter dem Kommando des Rittmeisters Palant und des Leutnants Asseburg standen. Die Kosten dafür beliefen sich auf 8.883 Rtlr. Zu allem Überfluß stahlen und raubten die Soldaten, was einen geschätzten Schaden von weiteren 16.870 Rtlr. verursacht haben soll. Dazu wird in den Akten der Stadt vermerkt: ‚Darbaven wo jammerlick de Borger arm und ryk by deser Assenburgs Inquarteringe sindt beschattet und geplaget worden, ist ungelöflick‘ „.[19]
Am 6./16.1.1625 schrieb Georg III. von Sayn-Wittgenstein[20] an die Stadt Hallenberg:[21] „Ersame besondere, wir seindt glaublich berichtet worden, welcher gestalt euer etzliche neben den mitburgern in die funfzig und mehr stark, den 28./7. verwichenen monats Decembris/Januarii anno etc. 1624 [bzw. 1625] in unsere zumal unstreitige hochherlich- und bottmeßigkeit und dorf Girckhausen[22] mit gewapneter handt und feuerbuchsen ganz muttwillicher und landtfriedtbruchiger weise eingefallen, ihre von denen daselbsten einquartirten Pallandtischen reutern praetentirte abgenommene pferdte trotziglich wieder eingefordert und sotanen tumult ereuget, dardurch das dorf und undertanen beynahe, wofern es der Allmechtige nicht sonderlich verhuttet, in grundt ruinirt und jämmerlich verderbt worden were“. Er forderte sie auf, binnen 14 Tagen in Berleburg[23] zu erscheinen und wegen des Landfriedensbruches Genugtuung zu leisten.[24] Im Antwortschreiben der Stadt Hallenberg vom 25.1.1625 hieß es, „daß sieben Reiter zweien ihrer Bürger am 7. Dezember 1624 zwei Pferde abgenommen hätten, deren Spuren wegen des Schnees bis Girkhausen[25] zu verfolgen gewesen seien. Drei in das Dorf zum Kommandanten geschickte Bürger seien von den Reitern mißhandelt worden, wonach sie sich zurückgezogen hätten. Die geraubten Pferde seien nach Berghausen[26] gebracht und sollten dort für 16 1/2 Reichstaler ausgelöst werden. Zudem seien schon früher Pferde geraubt worden, die man in der Stadt Berleburg, zu Diedenshausen[27] und Wunderthausen[28] hätte einlösen müssen, wenn sie nicht verschwunden wären“.[29]
„1625/1626 marschieren das Palland’sche und das lauenburgische[30] Kriegsvolk unter Oberst Palland durch das Nürnberger[31] Land. Ein Ereignis ist uns dazu überliefert, als von Hedersdorfer[32] Bauern Vorspanndienste über den Breitenberg für die genannten Soldaten und deren Fuhrwerke verlangt werden. Auf dem Weg in Richtung Entmersberg[33] werden bei der schweren Auffahrt der Pferde zu Tode getrieben. Die Bauern begraben diese sofort neben der Straße. Als die Bauern schließlich die Wagen der letzten Kompanie den Berg hinauffahren helfen, fragen die Soldaten sie erstaunt, was unter den frisch aufgeschütteten Hügeln begraben sei. Ein tapferer Hedersdorfer macht seinem gepressten Herzen Luft und sagt: „Da gräbt man die Landsknechte ein, die die Bauern erschlagen’. Als Reaktion auf diese Antwort werden sämtliche anwesenden Bauern verprügelt und mit fortgeschleppt. Leider wissen wir nicht, was aus ihnen geworden ist“.[34]
Unter dem 25.6.1626 hielt der Rothenburger Chronist Dehner fest: „25. Juny nechst nach Johann: Bapt: ist ein Keyßerl: Obrist, ein Freiherr von Polandt auß dem Lützelburgerland, mit 600 stark meisttheils Fußvolck, in die Landwehr[35] kommen und sich in die Dörfer, als Schwarzenbronn,[36] Böhmweiler,[37] Blumweiler,[38] Leuzenbronn[39] und Leuzendorf,[40] Gammesfeld[41] und Spielbach[42] gelegt“.[43]
Als im Juli 1626 Pallant mit seinem Regiment von Rothenburg o. d. Tauber her gegen das Vorbach- und Taubertal marschierte, ersuchten ihn die beiden Grafen von Hohenlohe-Langenburg und -Weikersheim um Erneuerung des Schutzbriefes,[44] die er auch am 12.7. vornahm. Allein dies hinderte seine Soldateska nicht, gleich darauf Schrozberg[45] zu überfallen, auszuplündern, die Kirche auszurauben und die Mühle zu zerstören.
Im April/Mai 1627 war Pallant in Babenhausen[46] aufgetaucht. „Von März dieses Jahres bis in den Mai hinein hatte die Stadt Babenhausen Einquartierungen von Truppen, deren Offiziere auf Kosten der Stadt ein herrliches Leben führten. Belege dafür sind in genügender Menge vorhanden. Einer dieser Führer war der Rittmeister Palandt, der im Gasthof zum Löwen, damals ‚zum schwarzen Löwen‘ genannt, wohnte und sich dort von der Stadt verpflegen ließ. Ein Verzeichnis zählt all das auf, ‚was auf den Rittmeister Palandt zum Löwen zu Babenhausen angefallen ist‘. Die äußere Aufschrift, tadellos und sauber geschrieben, stammt vom Stadtschreiber, während die Rechnung selbst sicher von der Hand der Löwenwirtin ist. Schrift und Rechtschreibung, verglichen mit anderen Belegen jener Zeit sind sehr schlecht, doch ist es interessant, einmal zu lesen, welches Gesicht damals überhaupt eine Rechnung hatte. […]
‚Item waß uffgangen ist zum schwarzen Lewen wie der Rittmeister Balant dringelegen hat‘. Die Rechnung lautet dann:
‚Item 1 Malter[47] Haber geholt bei dem amptmann
Item habe die clestatter 1 malter bracht den 21. abril
Item den 22. abril haben die harreßheuser 1 malter gebe
Item den 23. abril hat der Confurter miller ein halb malter gebe
Item den 24. abril hat der schmit 1 malter bezalt bei dem statschreiwer
Item den 26. abril vor 7 alb. 1 hebge voll Butter geholt bei H. Becker
Item den 27. abril vor 3 maßen weiß mel bei Ludwig Beck
Item hat man Brot außen geschickt wie die Soltaten von Schoffem (Schaafheim[48]) gezogen sein‘.
Am Schlusse heißt es: ‚Dem Herrn Rittmeister Ballant Ein Vaß Wein ins Hauß geben, daß der Stat Knecht bey mir abgeholt. Und item hab ich 10 moß Bier vor die Kiporten (Kühpforte, Kühtor, das Hanauer Tor) getragen, wie die Soldaten von selgestat (Seligenstadt[49]) her kommen sein‘ “.[50]
Pallant diente auch unter dem berüchtigten Schellart von Gürzenich,[51] der für seine Ausschreitungen 1627 auf Befehl Wallensteins[52] hingerichtet wurde. „Aber schon im Juni 1627 fiel einer seiner Unterführer, der Oberstleutnant Pallant, mit 12 Kompagnien ins Dietzische[53] ein, und blieb dort einige Tage liegen. Es war nicht das erstemal, daß die Grafschaft mit Pallant Bekanntschaft machte. Schon im April 1626 hatte er für einige Tage mit seinen Scharen in Diez gelegen und dort die übelsten Ausschreitungen begangen. Auch diesmal sollte es nicht anders sein. Zum Glück zog er bald wieder ab, nahm jedoch bei seinem Abmarsch den diezischen Amtmann von Weilnau,[54] Jakob Diefenbach und einige Schultheissen[55] als Geiseln mit“.[56]
Im März 1628 quartierte Pallant sich im Havelland ein. „Die Kaiserlichen waren noch nicht fort, als gemeldet wurde, daß sich der Obrist Palandt mit 4 Kompanien im Havelland ausruhen wollte. Dem Gerücht auf dem Fuß folgte der Obrist, der eine seiner Kompanien eigenmächtig in Kremmen[57] einquartierte“.[58] Eine dieser Kompanien ist vom 7.3. bis zum 2.5. in Rathenow[59] nachgewiesen.[60] In der Chronik der Stadt Beelitz[61] heißt es: „Den 13. Juni [1628; BW] zog der Obrist Paland zwar durch mit seinen 500 Mann, aber man mußte ihm mit 60 Thalern die Einquartierung abkaufen“.[62]
1629 waren seine Soldaten erneut ins Havelland eingefallen. „Erst wenige Tage vor dem Eintreffen des kurfürstlichen Verweises [an die Nauener;[63] BW], nachdem ein Teil der Kaiserlichen abgezogen war, neue Schwärme kaiserlichen Volks in das Havelland eingefallen, so Palandtsches Volk, Leute des kaiserlichen Feldherrn Merode, weitere Kompanien des Obristen Altringer,[64] die gehaust hatten wie ‚Heiden und Türken’“.[65] Am 10.6.1628 zogen 500 Mann seines Regiments durch Dessau.[66]
Am 29.3.1629 marschierte das Regiment wieder durch Dessau.[67]
Der Stadtarzt Gabriel Furttenbach [1640-1716] von Leutkirch[68] hält in seiner „Ober-Ländischen Jammer- Und Straff-Chronic“ von 1669 für 1631 fest: „Weilen dann die Statt Kempten[69] sich noch immer zu Volck einzunemmen widersetzt / hat sie doch entlich (laut folgendem Copia Schreiben von Herrn Martin Geigern auß Kempten von 24. Junii Anno 1631.) auch Accordieren[70] / die Burger disarmieren / und fl. 80000. bezahlen müessen.
Dienstags den 17. diß sein Abends spaht Herr Oberste Leütenannt Polandt mit etlichen Compag: Fueß Volck / und in die 60. reitende Crabaten[71] alhero kom̃en: darauff Morgens zu 5 Uhr Herr Leütenannt an Herren Burgermeister begehrt / E. E. Rahts Außschus zu ihme in sein Quartier abzuordnen / gegen denen wolle Er seine Commission ablegen: Als nun unser vier zu ihme kom̃en / hat Er uns mehrers nicht fürgehalten / dann einverschlossen Creditiv-Schreiben an Herrn Burgermeister und Raht lautend über zugeben; daß haben wir nun E. E. Raht überliefert / und nach Ablesung desselben / als wir wieder zu dem Herrn Leütenannt / hat Er begehrt das wir ihm alle Schlüssel zu den Stattthoren /Raht und Zeüghauß / zum andern alsobald und auffs längst in einer stund die gantze Burgerschafft alle ihre Oberwehren[72] / Mußqueten[73] / Handrohr[74] / Zill und Pirßbüxen[75] / Pistoll[76] und alles Geschütz / so wollen ale Hanisch[77] / Rüstungen und Spieß an das Züghaus[78] lifern sollen. Das hat laider geschehen miessen und ist auch geschehen: Nach solchem hat Er fl. 100000. und dann das wir als Rebellen uns deß Leibzigischen Schluß[79] verzeichen sollen / begert / welche Suma weiter nicht dann biß auff fl. 80000. abgebetten werden könne / mit der Conservation, wo wir uns dessen in einer halben Stund nicht erklären werden / dass alßdann den Comp: zu Roß und Fueß (so lang allbereitt in der Schlacht-Ordnung gestanden / und für sich selber gantz Begierig gewesen / auch vor vilen Wochen in Italia darauff sollen vertröst worden sein) die Plünderung[80] sein solle.
Darauff wir / unangesehen unsers eüssersten Unvermögen in solche unverschwingliche Suma einwilligen / dieselbige zum halben theil Par und theils längst in 14. Tagen / den übrigen halben theil inner halben Jahrs Frist zubezahlen versprechen müessen.
Darauff Herr Polandt am Donnerstag die Crabaten sambt 2. Compag: Fueß-Volck widerumben abführen / wie auch am folgenden Sonnabend den übrigen Rest ab / aber dargegen gleich 2. andere Compag: uns einführen und Einquartieren lassen / die wir mit grossem unkosten / und der Burgerschafft höchster Beschwerd (Gott weiß wie lang) erhalten / und vil ungebühr von ihnen leiden und gedulden müessen / Gott helffe Uns weiter mit seiner Gnad / etc. so weit diese Copia“.[81]
1632 führte Pallandt als Obristleutnant unter Gallas[82] ein 1626 aufgestelltes deutsches Regiment zu Fuß von 10 Kompanien,[83] das im Namen der Liga geworben worden war und den Feldzug nach Mantua mitgemacht hatte, 1631 bei Breitenfeld kämpfte[84] und 1632/33 in Böhmen stationiert wurde.[85] 1632 war er auch Obrist eines neu aufgestellten Regiments, bestehend aus 10 Kompanien wallonischer Knechte, die beim Heer verwendet wurden.[86] Das Regiment wurde nach Pallandts angeblichem Tod in der Schlacht von Lützen[87] abgedankt.
Am 3.4.1632 sollte Pappenheim[88] von Osterode[89] 10.000 Rt. – zuerst waren es 20.000 Rt., die durch „Vermittlung“ des kurbayerischen Kriegskommissars Lerchenfeld[90] halbiert wurden,[91] im Beisein Jost Maximilian von Gronsfelds, des Kriegskommissars Lerchenfelds und Pallants erpressen. Dafür verschonte Pappenheim die Stadt mit einer Besatzung.[92]
Als Stadtkommandanten in Hildesheim[93] setzte Gronsfeld, Pappenheims Stellvertreter im Weserbereich, seinen limburgischen Landsmann Pallant,[94] ein. Von der von Pappenheim ursprünglich geforderten, zur Bezahlung seiner Truppen vorgesehenen Kontribution[95] von 300. 000 (?) Rt.[96] – was immerhin ca. 28 % der jährlichen Steuereinkünfte Schwedens entsprach – , dann 150.000 Rt.,[97] waren bis zum 10.10. „nur“ 96.274 Rt. in Gold und Silber sowie 2.000 Malter Korn[98] abgeliefert worden. Pappenheim hatte Kurfürst Ferdinand geschrieben: „Die mächtige und reiche Stadt Hildesheim soll der Armada, weil sie, so lang ich sie führe, kein Geld bekommen, ein Monat Sold geben, und das wird das erste Geld sein“.[99] Mitglieder der Stadtregierung waren bereits auf Pappenheims Befehl hin durch Lerchenfeld als Geiseln genommen worden, um der Forderung den entsprechenden Nachdruck zu verleihen.[100] Gronsfeld selbst soll gedroht haben, falls die Summe nicht bis zum 17.10. – an diesem Tag sollte der Feldmarschall nach Sachsen aufbrechen[101] – erlegt sei, werde er die Herren hängen lassen,[102] doch bewilligte er einen Tag später einen Aufschub von vier Tagen. Bis zum 19.10. sollten nach seinen Anweisungen die fehlenden 50.000 Rt. aufgebracht sein oder er wolle den Ratsherren „Nasen und Ohren abschneiden lassen“[103] und noch drei Regimenter in die Stadt führen, d. h. die üblichen „Dragonaden“[104] durchführen, obgleich für die in der Alt- und Neustadt einquartierten Soldaten bereits 2.882 Rt. wöchentlich aufgewandt werden mussten.[105]
Aus Hildesheim versuchte Gronsfeld mit Pallants Unterstützung die noch fehlenden Gelder herauszupressen, indem er erneut Geiseln festnehmen ließ, die Pallant allerdings wieder freilassen musste, damit bei säumigen Bürgern der ausstehende Schoss eingetrieben und in der Kämmerei verbliebenes Gold, Silber, Münzen und Kleinodien zusammengesucht werden konnten, was ihn zunächst zufrieden stellte. Jedoch erhielt der Bürgermeister die Anweisung, „die ausgewichenen Bürger alsbald durch offene Patente und sonsten anhero wieder innerhalb Monatsfrist zu zitieren mit Androhung, daß sonst ihre Güter konfisziert und davon die Kontributionsquote abgestattet werden solle; kein Bürger soll aus der Stadt, der sich nicht zu der Kontribution und seinen onera civica kaviert“[106] hätte. Allerdings weigerte sich der Rat unter Berufung auf das im Akkord zugestandene „jus emigrandi“[107] das geforderte Patent zu erlassen.[108] Am 12./22.10.1632 kommandierte Pallandt die Hildesheimer Kavallerie nach Steinbrück.[109] Teilweise wird behauptet, er sei in der Schlacht bei Lützen[110] gefallen.
Für 1632 ist seine Teilnahme an den Kämpfen vor Chemnitz[111] bezeugt. So berichtet der Erzgebirgschronist Christian Lehmann [11.11.1611-11.12.1688]:[112] „Und [Bernhard v. Sachsen-Weimar;[113] BW] rückte darmit vor Chemnitz, drinnen 3 Regiementer Keyßerlicher lagen, Obrist Comargo,[114] von Wunden in der Schlacht drinnen gestorben, war in Böhmen geführet worden, Palantz und Obrist Contreras,[115] Commendant, wehreten Sich wohl, aber General-Wachtmeister Kniphausen[116] brauchte einen ernst, daß Sie den 21. November accordiren, 24 eigene fahnen und 6 fahnen, so sie in Hildesheim bekommen, uberliefern musten; ein ganz Regiement knechte steckte er untter, die Pagagi Plünderten ihre eigene Volcker, darzue die Schweden halffen. Der Rest mit den Offficirern wurde biß an Paß Reitzenstein[117] confoirt“.[118] „Das Regiment bei Chemnitz feiglings denen Schwedischen übergeben, darob kriegsrechtlich procediret und dissolviret“, steht in einer Anmerkung der kaiserlichen Kriegsliste.[119]
Dr. Jordan erwähnt ihn unter dem 18./28.2.1633 zum letzten Mal: „Der Obrist Paland ließ durch eine Proposition von der Bürgerschafft 4,000 Rtlr wegen des Graffen von Merode[120] fodernden 5000 Thl. nachstendige Contribution, in Nicht-Erfolgung solcher wollte er die Stadt ausplündern laßen“.[121]
Pallant kämpfte im kaiserlichen Heer, bis er 6.4.1633[122] unweit von Steinefrenz[123] bei einem Gefecht gegen schwedische Truppen nach dem Verlust von Montabaur[124] fiel.
Jost Maximilian von Gronsfeld, der damalige ligistische Kommandierende im Weser-Bereich, musste zur Kontentierung seiner über die üblichen Soldrückstände[125] murrenden Truppen Kontributionen in den Hochstiftern Münster und Osnabrück eintreiben lassen. Im April beschlagnahmte er kurzerhand 11.000 Rt., die im Besitz Pallants aufgefunden wurden und in einem Mindener Kloster deponiert waren. Dessen Witwe Antonetta Maria von Wylich zu Winnenthal, mit der Pallant seit 1629 verheiratet war, verwies er zur Rückerstattung der Gelder an Kurköln; wie es scheint, jedoch vergeblich, denn daraus sollte ihm ein neuer Prozess erwachsen.
Die Witwe Pallants, die Gronsfeld zum Ersatz ihrer Ansprüche an Kurköln verwiesen hatte, verlangte den Ersatz der 11.619 Rt., nachdem sie sich in zweiter Ehe mit Lothar von Bönninghausen[126] vermählt hatte.[127] Nach ihrem Tod führten ihr Bruder[128] und ihr Schwager den Prozess gegen den Grafen weiter.[129]
[1] Rothenburg o. d. Tauber [LK Ansbach]; HHSD VII, S. 637ff.
[2] HELLER, Rothenburg, S. 25.
[3] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte, bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[4] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[5] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[6] KONZE, Stärke, S. 19, 23. – Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[7] Jost Maximilian Graf v. Gronsfeld [6.11.1596 Rimburg-24.9.1662 Gronsveld], ligistisch-bayerischer Obrist, kurbayerischer Feldmarschall. Vgl. WARLICH, Für Bayern, Habsburg und Reich.
[8] Ferdinand v. Bayern, Kurfürst v. Köln [7.10.1577-13.9.1650 Arnsberg]. Vgl. FOERSTER, Kurfürst Ferdinand von Köln.
[9] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[10] Gottfried Heinrich Graf v. Pappenheim [8.6.1594 Treuchtlingen-16.11.1632 bei Lützen], ligistischer u. kaiserlicher General.
[11] Schlacht bei Lützen am 16.11.1632 zwischen den Schweden unter Gustav II. Adolf (18.000 Mann) und den Kaiserlichen (16.000 Mann) unter Wallenstein. Die für die Schweden siegreiche Schlacht endete mit dem Tod Gustav Adolfs und dem Rückzug Wallensteins, der etwa 6.000 Mann verloren hatte, nach Böhmen. Nach Lützen schlug Wallenstein keine Schlacht mehr. Vgl. dazu HAPPES ausführliche Schilderung und Reflexion der Ereignisse [HAPPE I 295 v – 302 r; mdsz.thulb.uni-jena]. Vgl. SIEDLER, Untersuchung; STADLER, Pappenheim, S. 729ff.; WEIGLEY, Lützen; BRZEZINSKI, Lützen 1632; MÖRKE, Lützen als Wende; WALZ, Der Tod, S. 113ff. Vgl. www.ra.se/kra/0425.html; 0425 a Sveriges krig, Krieget i Tyskland 1628-1648) unter 0425:03:107 „Keÿserliche Schlacht Ordnung Wie solche durch den General Walenstein ist gestellet vnd gehalten worden den 6. Novembris Anno 1632. vnd diese Schlachtordnung ist bestanden in nachfolgenden Nehmlichen 26,000 Mann Zue Fues, 2000. Dragons, 8000 Curassier, 5000 Herquebuss: 3000 Croat: insumma 44,000 Mann, die Fronte ist breit 979 Ruthen Reinlandisch macht 4895 Pass“.
[12] Kornett: kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entsprach der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold. => Fähnrich; Fahne.
[13] Stade [LK Stade]; HHSD II, S. 432ff.
[14] STADLER, Pappenheim, S. 818. – Maastricht [Niederlande, Provinz Limburg].
[15] Johann Constantin v. Neukirch, genannt Nievenheim Nievenheim [Nievenheimb, Niewenheim, Neuenheimb, „Ryvenheim“] [ -1657], kurkölnischer Obrist.
[16] Ludwig v. der Asseburg [Ascheburg] zu Wallhausen u. Hinnenburg Obrist [6.6.1583 auf der Hinnenburg-18.3.1669 Brakel], ligistischer Obrist.
[17] Christian der Jüngere Herzog v. Braunschweig-Wolfenbüttel [20.9.1599 Gröningen-16.6.1626 Wolfenbüttel], kurpfälzischer, dann dänischer General.
[18] Nordhorn [Kr. Grafschaft Bentheim]; HHSD II, S. 351f.
[19] STEINWASCHER, Krieg, S. 40.
[20] Georg III. Graf v. Sayn-Wittgenstein [25.1.1605-10.12.1680].
[21] Hallenberg [LK Brilon]; HHSD III, S. 282f.
[22] Girkhausen, heute Ortsteil von Bad Berleburg [LK Siegen-Wittgenstein].
[23] Berleburg [LK Wittgenstein]; HHSD III, S. 67f.
[24] BRUNS, Hallenberg, S. 250.
[25] Girkhausen, heute Ortsteil von Bad Berleburg [LK Siegen-Wittgenstein].
[26] Berghausen, heute Ortsteil von Schmallenberg.
[27] Diedenshausen, heute Ortsteil von Bad Berleburg [LK Siegen-Wittgenstein].
[28] Wunderthausen, heute Ortsteil von Bad Berleburg [LK Siegen-Wittgenstein].
[29] BRUNS, Hallenberg, S. 250f.
[30] Franz Albrecht Herzog v. Sachsen-Lauenburg [10.11.1598 Lauenburg-10.6.1642 Schweidnitz], kaiserlich-kursäch-sischer Feldmarschall.
[31] Nürnberg; HHSD VII, S. 530ff.
[32] Hedersdorf, heute Ortsteil von Schnaittach [LK Nürnberger Land].
[33] Etmersberg, heute Ortsteil von Kirchensittenbach [Nürnberger Land].
[34] KÄPPEL, Nürnberger Land, S. 38.
[35] Landesverteidigung: Milizen aus von Offizieren angeleiteten Stadtbürgern und Bauern zum Schutz gegen Durchzüge marodierender Heere und Soldaten; Anlage zum Schutz von Gebietsgrenzen: mit dichten Hecken bestandener oder mit Palisaden gesicherter Wall in Kombination mit einem Graben. „Daß die angestellte Landesdefension Erfolg haben konnte, wenn es sich bei den Übergriffen um kleinere Gruppen von Plünderern handelte, zeigte sich in unmittelbarer Nähe der Landeshauptstadt, als man in (Düsseldorf-)Gerresheim eine Gruppe brabantischer Soldaten gefangennahm, die ‚die Gerresheimer Kirch spoliert’ (geplündert) hatten. Dreizehn von ihnen wurden am 27. Januar 1625 gehenkt und sechs enthauptet“. STOMMEL, Johann Adolf Freiherr Wolff, S. 78.
[36] Schwarzenbronn, ehemals Oberamt Bad Mergentheim.
[37] Böhmweiler (Spielberg) [LK Schwäbisch Hall].
[38] Blumweiler, heute Ortsteil von Creglingen [Main-Tauber-Kreis].
[39] Leuzenbronn, heute Ortsteil von Rothenburg/Tauber [LK Ansbach].
[40] Leuzendorf, heute Ortsteil von Schrozberg [LK Schwäbisch Hall].
[41] Gammesfeld, heute Ortsteil von Blaufelden [LK Schwäbisch Hall].
[42] Spielbach, heute Ortsteil von Schrozberg [LK Schwäbisch Hall].
[43] HELLER, Rothenburg, S. 25f.
[44] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Taub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.« Teilweise „kauften“ sich begüterte Bürger Offiziere als Salvaguardia, um sich gegen Übergriffe zu schützen; SUTORIUS, Die Geschichte von Löwenburg. 1. Teil, S. 266.
[45] Schrozberg [LK Schwäbisch Hall]; HHSD VI, S. 717f.
[46] Babenhausen [LK Darmstadt-Dieburg]; HHSD IV, S. 19f.
[47] Malter: 1 Malter = 4 Simmern = 8 Maß = 16 Sechter = 120-130 Liter (Hanau, jede nach Getreideart).
[48] Schaafheim [LK Darmstadt-Dieburg].
[49] Seligenstadt [LK Offenbach]; HHSD IV, S. 413f.
[50] LÖTSCH; WITTENBERGER, Beiträge, S. 43f.
[51] Adam Wilhelm Schellart v. Dorenwert, Freiherr zu Gürzenich [Goerzenich] [ -12.10.1627 im Feld vor Rendsburg enthauptet], kaiserlicher Obrist.
[52] Vgl. REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’.
[53] Diez [Unterlahnkr.], HHSD V, S. 75f.
[54] wahrscheinlich Schloss Neuweilnau gemeint, um 1520 erbaut, heute Ortsteil der Gemeinde Weilrod im Hochtaunuskreis.
[55] Schultheiß: 1. Vom Landesherrn eingesetzte Ortsobrigkeit mit vorwiegend richterlicher Gewalt, seit dem 9. Jahr-hundert auch als militärischer Titel und Dienstgrad. Der Schultheiß war Vorsitzender des Gerichts und als solcher öffentlicher Ankläger, insbes. bei Friedensbruch und Verletzungen des Eigentumsrechts. Die Kandidaten für das Amt des Schultheißen mussten einen unbescholtenen Lebenswandel und Grundbesitz nachweisen. Widrigenfalls konnten sie von den Gerichtsschöffen abgelehnt werden. 2. militärischer Dienstgrad: Vorsitzender des sogenannten Schultheißen-gerichts, einer genossenschaftlichen und von den Kriegsherren weitgehend unabhängigen Rechtsinstanz in den Landsknechtsheeren, die im Laufe des Dreißigjährigen Krieges von den Unter[kriegs]gerichten abgelöst wurde.
[56] HECK, Kriegsverbrecherprozess, S. 53.
[57] Kremmen [LK Oberhavel]
[58] SCHRÖER, Havelland, S. 42.
[59] Rathenow [Stadtkr. Rathenow/Kr. Rathenow]; HHSD X, S. 333f.
[60] SCHRÖER, Havelland, S. 42, Anm. 22.
[61] Beelitz [LK Potsdam-Mittelmark].
[62] SCHNEIDER, Chronik der Stadt Beelitz, S. 28.
[63] Nauen [LK Havelland].
[64] Johann Graf v. Aldringen [10.12.1588 Diedenhofen-22.7.1634 Landshut], ligistischer Obrist, später kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. HALLWICH, Gestalten aus Wallenstein’s Lager II. Johann Aldringen; DUCH, Aldringen (Aldringer), Johann Frhr.
[65] SCHRÖER, Havelland, S. 45.
[66] WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 217. Dessau [Stadtkr. Dessau]; HHSD XI, S. 77ff.
[67] WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 218.
[68] Leutkirch im Allgäu [LK Ravensburg]; HHSD VI, S. 466ff.
[69] Kempten (Allgäu); HHSD VII, S. 352ff.
[70] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden bzw. durch die Undiszipliniertheit ihrer Truppen nicht eingehalten.
[71] Kroaten: (kroatische Regimenter in kaiserlichen und kurbayerischen Diensten), des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte (GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom, S. 130). Mit der (älteren) Bezeichnung „Crabaten“ (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten führten [vgl. REDLICH, De Praeda Militari, S. 21], mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die von „Freireutern“ verübt wurden. „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke und Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore und Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung und Disziplinierung dieser „Streifparteyen“ und wurde von diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Zum anderen handelte es sich bei „Freireutern“ um bewaffnete und berittene Bauern, die über Raubzüge Verwirrung hinter den feindlichen Linien schufen. Sie taten dies entweder mit Erlaubnis ihrer Kommandierenden, als integraler Bestandteil der kaiserlichen Kriegsführung, oder aber unerlaubter Weise – nicht ohne dabei z. T. drakonische Strafen zu riskieren. Diese „Freireuter“ stahlen und plünderten auf Bestellung der eigenen Kameraden sowie der Marketender, die ihrerseits einen Teil ihrer Einnahmen an die Obristen und Feldmarschälle abzuführen hatten. An Schlachten nahmen sie in der Regel nicht teil oder zogen sogar auch in der Schlacht ab. Zudem war „Kroaten“ ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel (angeblich „vergiftet“; “; PUSCH, Episcopali, S. 137; MITTAG, Chronik, S. 359, wahrscheinlich jedoch Sepsis durch den Hieb) und Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. Jeder fünfte dieser “kahlen Schelme Ungarns“ war zudem mit einer Lanze bewaffnet. SCHUCKELT, Kroatische Reiter; GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom. Meist griffen sie Städte nur mit Überzahl an. Die Hamburger „Post Zeitung“ berichtete im März 1633: „Die Stadt Hoff haben an vergangenen Donnerstag in 1400. Crabaten in Grundt außgeplündert / vnnd in 18000 Thaller werth schaden gethan / haben noch sollen 1500. fl. geben / dass sie der Kirchen verschonet / deßwegen etliche da gelassen / die andern seind mit dem Raub darvon gemacht“. MINTZEL, Stadt Hof, S. 101. Zur Grausamkeit dieser Kroatenregimenter vgl. den Überfall der Kroaten Isolanis am 21.8.1634 auf Höchstädt (bei Dillingen) Theatrum Europaeum Bd. 3, S. 331f.; bzw. den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian von Gronsfelds im Mai 1635: HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff.; den Überfall auf Reichensachsen 1635: GROMES, Sontra, S. 39: „1634 Christag ist von uns (Reichensächsern) hier gehalten, aber weil die Croaten in der Christnacht die Stadt Sontra überfallen und in Brand gestecket, sind wir wieder ausgewichen. Etliche haben sich gewagt hierzubleiben, bis auf Sonnabend vor Jubilate, da die Croaten mit tausend Pferden stark vor Eschwege gerückt, morgens von 7-11 Uhr mittags mit den unsrigen gefochten, bis die Croaten gewichen, in welchem Zurückweichen die Croaten alles in Brand gestecket. Um 10 Uhr hats in Reichensachsen angefangen zu brennen, den ganzen Tag bis an den Sonntags Morgen in vollem Brande gestanden und 130 Wohnhäuser samt Scheuern und Ställen eingeäschert. Von denen, die sich zu bleiben gewaget, sind etliche todtgestoßen, etlichen die Köpfe auf den Gaßen abgehauen, etliche mit Äxten totgeschlagen, etliche verbrannt, etliche in Kellern erstickt, etliche gefangen weggeführet, die elender gewesen als die auf der Stelle todt blieben, denn sie sind jämmerlich tractirt, bis man sie mit Geld ablösen konnte“. LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten unmanbare Töchter geschendet und auf den Pferden mit sich geführet, in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern gesezt, In der Schletta [Schlettau] 21 bürger beschediget, weiber und Jungfern geschendet“. LANDAU, Beschreibung, S. 302f. (Eschwege 1637). Auf dem Höhepunkt des Krieges sollen über 20.000 Kroaten in kaiserlichen Diensten gestanden haben. In einem Kirchturmknopf in Ostheim v. d. Rhön von 1657 fand sich ein als bedeutsam erachteter Bericht für die Nachgeborenen über den Einfall kroatischer Truppen 1634; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 219-282, hier S. 233-239 [Frdl. Hinweis von Hans Medick, s. a. dessen Aufsatz: Der Dreißigjährige Krieg]. Vgl. BAUER, Glanz und Tragik; neuerdings KOSSERT, „daß der rothe Safft hernach gieng…“ http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’“. METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 41: „Diese [Kroaten; BW] nach dem sie die Thor deß Stättleins [Penkun (LK Vorpmmern-Greifswald); BW] zerbrochen / haben sie mit grossem Grimm auff dem Schloß / in der Kirche / in der Pfarr / in den Häusern / Ja auch unerhörter Weise in den Todtengräbern gesuchet: Das Korn theils außgetroschen vnnd hinweg geführet / theils auch zertretten / die Inwohner hefftig geschlagen vnnd biß auff den Todt gemartert / daß sie solten sagen / on sie Gelt vergraben hetten / vnder denselben haben sie auch deß Pastorn nicht verschonet / der ihnen doch vor diesem alle Ehr vnnd Freundschafft erwiesen: Vnnd welches das allerärgste / haben sie Weibspersonen genothzüchtiget vnd geschändet / vnnd so sich etliche im Wasser vnder dem Rohr / oder sonst verborgen / haben die Crabaten / als deß Teuffels rechte Spürhund / solche auffgesucht / vnd wie das Vieh zur Vnzucht vor sich hergetrieben / auch ein theils Mannspersonen / so ihre Weiber vnnd Kinder wider solchen Teufflischen Muthwillen vnnd Gewalt vertheidigen wollen / jämmerlich erschossen vnd nidergehawen. Vnd dergleichen Vnzucht haben sie auch an Mägdelein von acht vnnd zehen Jahren zu treiben vnd am hellen Tag auff den Kirchhöfen / öfffentlichen Gassen vnd Gärten zu begehen / sich nicht geschewet“.Vgl. auch die Beschreibung des Kroateneinfalls in Neustadt a. d. Aisch am 18.7.1632 => Kehraus [Kerauß, Kehrauß], Andreas Matthias in den „Miniaturen“.
[72] Obergewehr, Oberwehr: zum Obergewehr gehörten Karabiner, Flinten, Musketen, Hellebarten, Partisanen, Piken, Spontons, Kurzgewehre.
[73] Muskete: I. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. II. Es gab auch Jagdmusketen mit kleinem Kaliber und langem Lauf, die von Scharfschützen verwendet wurden.
[74] Handrohr: Handfeuerwaffe, die von einem Mann allein transportiert und abgefeuert werden konnte. Berittene Schützen verwendeten seit Mitte des 15. Jahrhunderts das „kurze Handrohr“. Abgefeuert wurde die etwa 250 mm lange Faustfeuerwaffe von einer am Sattel befestigten, abklappbaren Stützgabel. Das Faustrohr (Faustbüchse, Fäustling; im 16./17. Jahrhundert auch Puffer) behielt seinen Namen auch noch lange, nachdem es schon längst mit einem Radschloss versehen war [Wikipedia].
[75] Pirschbüchse: Jagdgewehr mit gezogenem Lauf, das auch von Scharfschützen eingesetzt wurde: Kleinkalibrige Waffe mit 8 bis 10 mm Kaliber, während die Muskete in der Regel 19 mm Kaliber hatte, mit langem Lauf, um die Treffsicherheit zu erhöhen. Auch mit gezogenen Vogelbüchsen erzielten Bürger bei Belagerungen gute „Erfolge“. STEIGE, Bolkenhainische Denkwürdigkeiten, S. 231.
[76] Pistole: Faustfeuerwaffe; meist paarweise in Halftern am Sattel geführt oder mittels Gürtelhaken am Leibriemen angehängt.
[77] Harnisch: 1635 boten die Nürnberger Plattner Piccolomini einen ganzen Harnisch für 10 bis 11 Rt., einen hinten und vorn kugelsicheren Brustharnisch für 3 Rt. an; TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 1239.
[78] Zeughaus: Als Zeughaus wird ein Gebäude bezeichnet, in dem Waffen und militärische Ausrüstungsgegenstände gelagert und instandgesetzt wurden. Im Spätmittelalter und der frühen Neuzeit wurden die Bezeichnungen Zeughaus, Armamentarium, Rüstkammer und Arsenal synonym verwendet, wobei die Bezeichnung Zeughaus im deutschsprachigen Gebiet bis zum 17. Jahrhundert überwog. Zeughäuser waren Nutzbauten, die neben der militärischen auch eine symbolisch-repräsentative Zweckbestimmung besaßen. Diese Gebäude wurden in der frühen Neuzeit häufig in der Nähe von Residenzen errichtet. Die Positionierung eines Zeughauses innerhalb eines Residenzortes war nicht festgelegt und hing von der jeweiligen lokalen Ortsstruktur ab. Schon früh waren Zeughäuser mehr als bloße Waffenlager. Durch die bewusste Aufbewahrung altertümlicher Waffen, die fremden Besuchern gern gezeigt wurden, wurden sie zu Vorläufern der heutigen Museen. Ein Beispiel ist das Landeszeughaus in Graz, das die weltweit größte historisch gewachsene Sammlung an Harnischen, Helmen, Blankwaffen, Gewehren und Pistolen beherbergt. Neben den Objekten selbst sind auch die Aufzeichnungen der Zeughäuser von großem Interesse für die Historiker. Daraus können die Ankäufe von Waffen und Rüstungen nachvollzogen werden. Die Preise und Stückzahlen geben Aufschluss über den Bedarf an militärischer Ausrüstung sowie die Budgetmittel. Darüber hinaus finden sich in den Archiven Hinweise auf die Vorlieben der Soldaten und Umwälzungen in der Militärtechnik, z. B. durch den Ankauf neuer Ausrüstung. [wikipedia]
[79] Leipziger Konvent: Die auf dem Leipziger Konvent am 20.2.1631 tagenden protestantischen Reichsstände hatten das kaiserliche Restitutionsedikt (1629) verworfen und die Aufstellung einer Armee von 40.000 Mann beschlossen.
[80] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich, S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil aber auch bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“.
[81] FURTENBACH, Ober-Ländische Jammer- Und Straff-Chronic, S. 40f. [F].
[82] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Generalleutnant. Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.
[83] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, S. 388.
[84] Schlacht bei Breitenfeld (nahe Leipzig) am 17.9.1631, in der das Heer der katholischen Liga unter Tilly durch die Schweden unter Gustav II. Adolf und die mit diesen vereinigte sächsische Armee unter Kurfürst Johann Georg I. eine vernichtende Niederlage erlitt. HAPPES Zahlen (vgl. mdsz.thulb.uni-jena.de) liegen deutlich zu hoch: Auf kaiserlich-ligistischer Seite dürfte von 8.000 Toten, 6.000 Verwundeten, 3.000 Gefangenen und 3.000 auf der Flucht Umgekommenen auszugehen sein, auf der Gegenseite waren 3.000 Sachsen und 2.000 Schweden ums Leben gekommen. RUDERT, Kämpfe, S. 49ff.; WALZ, Der Tod, S. 51ff.
[85] REBITSCH, Matthias Gallas, S. 386.
[86] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, S. 399.
[87] Schlacht bei Lützen am 16.11.1632 zwischen den Schweden unter Gustav II. Adolf (18.000 Mann) und den Kaiserlichen (16.000 Mann) unter Wallenstein. Die für die Schweden siegreiche Schlacht endete mit dem Tod Gustav Adolfs und dem Rückzug Wallensteins, der etwa 6.000 Mann verloren hatte, nach Böhmen. Nach Lützen schlug Wallenstein keine Schlacht mehr. Vgl. dazu HAPPES ausführliche Schilderung und Reflexion der Ereignisse [HAPPE I 295 v – 302 r; mdsz.thulb.uni-jena]. Vgl. SIEDLER, Untersuchung; STADLER, Pappenheim, S. 729ff.; WEIGLEY, Lützen; BRZEZINSKI, Lützen 1632; MÖRKE, Lützen als Wende; WALZ, Der Tod, S. 113ff. Vgl. www.ra.se/kra/0425.html; 0425 a Sveriges krig, Krieget i Tyskland 1628-1648) unter 0425:03:107 „Keÿserliche Schlacht Ordnung Wie solche durch den General Walenstein ist gestellet vnd gehalten worden den 6. Novembris Anno 1632. vnd diese Schlachtordnung ist bestanden in nachfolgenden Nehmlichen 26,000 Mann Zue Fues, 2000. Dragons, 8000 Curassier, 5000 Herquebuss: 3000 Croat: insumma 44,000 Mann, die Fronte ist breit 979 Ruthen Reinlandisch macht 4895 Pass“.
[88] Vgl. STADLER, Pappenheim.
[89] Osterode; HHSD II, S. 370ff.
[90] Christoph v. Lerchenfeld [ – 1649] bayerischer Generalkriegskommissar.
[91] Niedersächsisches Staatsarchiv Hannover Cal. Br. 9/118/II, fol. 227f.: „Ungefehrlicher bericht“, o. D. [nach 1632 IV 04], fol. 232).
[92] GÜNTHER, Harz, S. 379. Für das Fürstentum Grubenhagen – mit Ausnahme der Hauptstadt Einbeck – sollten die sieben Ämter von Einquartierungen verschont bleiben, wenn wöchentlich 2.000 Rt. an die Armee abgeführt würden; Niedersächsisches Hannover Cal. Br. 9/118/II, fol. 246f. (Abschrift): Salvaguardia für Grubenhagen, Hameln, 1632 IV 16. Ein halbes Jahr später soll Mérode (GÜNTHER, Harz, S. 453) in Osterode nochmals 10.000 (nach MAX, Geschichte Bd. 1, S. 452f., sogar 12.000) Rt. erpresst haben; GÜNTHER, Harz, S. 379. In der Hauptkriegskostenrechnung (Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 77, fol. 149) erschienen als Kontributionsbeitrag Osterodes für 1632 ganze 4.500 fl.; somit verblieb ein enormer Gewinn. Zur Plünderung und Verwüstung Blankenburgs durch Mérode GÜNTHER, Harz, S. 759f.; ferner W. V. an Oxenstierna, Kassel, 1632 III 24 (a. St.); AOSB II/7/2, S. 334f. Zu den Forderungen an Clausthal MAX, Geschichte Bd. 1, S. 451.
[93] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff. Zu den Kriegsereignissen in Hildesheim vgl. auch PLATHE, Konfessionskampf.
[94] STADLER, Pappenheim, S. 818. Nach SCHLOTTER, Acta. S. 61, kommandierte er in Hildesheim 5 Kompanien Reiter.
[95] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“.
[96] Vgl. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten schwarz 961, fol. 313 (Abschrift): „Endtliche resolution“ Pappenheims, Steuerwald, 1632 X 09; SCHLOTTER, Acta, S. 59; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 742.
[97] SCHLOTTER, Acta, S. 60.
[98] Das entsprach etwa 100.000 Broten zu je 3 Pfd. (etwa 4.000 fl.).
[99] DROYSEN, Krieg, S. 384; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten schwarz 961, fol. 314f. (Abschrift): Pappenheim an Kurfürst Ferdinand, Hildesheim, 1632 X 10.
[100] GEBAUER, Geschichte Bd. 2, S. 69.
[101] STADLER, Pappenheim, S. 709ff.
[102] FISCHER, Hildesheim, S. 55.
[103] Was durchaus keine leere Drohung darstellte. 1634 schnitten schwedisch-weimarische Soldaten im Kloster Elchingen einem Prälaten das Ohr ab; BRUNNER, Botzenhart, S. 195. Einer der Beteiligten – die später in Ulm hingerichtet wurden – rühmte sich, 32 Ohren abgeschnitten zu haben; ZILLHARDT, Zeytregister, S. 24; ferner HINCKELDEY, Strafjustiz, S. 153f.
[104] Dragonaden: eigentlich die Strafmaßnahmen Ludwigs XIV. von Frankreich gegen die protestantischen Kamisarden in Südfrankreich, vor allem in den Cevennen, um ihre Konvertierung zum katholischen Glauben zu erzwingen.
[105] FISCHER, Hildesheim, S. 58. Vgl. die Auflistung, was das Regiment des Hermann von Westerholt täglich verlangte; darunter waren allein 18.231 l Bier (Umrechnung nach den Angaben bei NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars); SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 123.
[106] für ihre bürgerliche Lasten bürgen, haften.
[107] Das „jus emigrandi“ war im § 24 des Augsburger Religionsfriedens festgelegt. Danach konnten Untertanen, die nicht der Konfession des Landesherrn folgen wollten, in Begleitung ihrer Familie und unter Mitnahme ihres Eigentums auswandern. Die Untertanen hatten somit das Recht, einem erzwungenen Konfessionswechsel auszuweichen. Allerdings konnte diese Auswanderung aus Glaubensgründen nur vollzogen werden, wenn alle herrschaftlichen Verbindlichkeiten abgelöst waren; beispielsweise durch Freikauf aus einer Leibeigenschaft, was den wirtschaftlichen Ruin bedeuten konnte. [wikipedia]
[108] Nach FISCHER, Hildesheim, S. 71.
[109] SCHLOTTER, Acta, S. 66; Steinbrück [Kr. Hildesheim-Marienburg]; HHSD II, S. 439f.
[110] Lützen [Kr. Merseburg/Weißenfels]; HHSD XI, S. 286f. Schlacht bei Lützen am 16.11.1632 zwischen den Schweden unter Gustav II. Adolf (18.000 Mann) und den Kaiserlichen (16.000 Mann) unter Wallenstein. Die für die Schweden siegreiche Schlacht endete mit dem Tod Gustav Adolfs und dem Rückzug Wallensteins, der etwa 6.000 Mann verloren hatte, nach Böhmen. Nach Lützen schlug Wallenstein keine Schlacht mehr. Vgl. dazu HAPPES ausführliche Schilderung und Reflexion der Ereignisse [HAPPE I 295 v – 302 r; mdsz.thulb.uni-jena]. Vgl. SIEDLER, Untersuchung; STADLER, Pappenheim, S. 729ff.; WEIGLEY, Lützen; BRZEZINSKI, Lützen 1632; MÖRKE, Lützen als Wende; WALZ, Der Tod, S. 113ff.
[111] Chemnitz; HHSD VIII, S. 43ff.
[112] SCHMIDT-BRÜCKEN; RICHTER, Der Erzgebirgschronist Christian Lehmann.
[113] Vgl. JENDRE, Diplomatie und Feldherrnkunst.
[114] Theodor Freiherr de Comargo [Camario, Cammerario; „Carnay”] [ -nach 16.11.1632], ligistischer Obrist.
[115] Andrés de Contreras [ – ], kaiserlicher Obrist.
[116] Vgl. SATTLER, Reichsfreiherr Dodo zu Innhausen und Knyphausen.
[117] Reitzenhain; heute Ortsteil von Marienberg [Erzgebirgskreis].
[118] LEHMANN, Kriegschronik, S. 55. Lehmann datiert nach dem a. St.
[119] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, S. 458, Anm. 11.
[120] Johann II. Graf v. Mérode-Waroux [Meroda, Merodi] [1584 oder um 1589-10.7.1633 Nienburg], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister. Vgl. HALLWICH, Merode.
[121] SCHLOTTER, Acta, S. 74.
[122] So das Todesdatum bei STEINEN, Westphälische Geschichte 1. Bd., S. 709. Vgl. STRAMBERG, Denkwürdiger und nützlicher rheinischer Antiquarius 4. Bd., S. 492.
[123] Steinefrenz [LK Westerwaldkreis].
[124] Montabaur [Unterwesterwaldkr.]; HHSD V, S. 239f.
[125] Soldrückstände: 1624 hatte man den Offizieren der nach den Kämpfen gegen Bethlen Gábor abgedankten Regimenter während der Verhandlungen in Freistadt vorgehalten, kein Kriegsherr habe je alle Außenstände beglichen, ein Nachlass sei doch üblich; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2345, fol. 69f. (Abschrift): »Fürhalt« an die Offiziere der Liga-Regimenter u. Freikompanien, Freistadt, 1624 V 15. Die sogenannten „freien u. einschichtigen“ Kompanien (1619-1648) schlugen immerhin mit 5.042.840 fl. 58 kr. in der Hauptkriegskostenrechnung zu Buch; GOETZ, Kriegskosten, S. 123; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 282. “. Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595 – 1655], berichtet noch zum März: „Ein Soldat mit dem Übernamen Reißteufel, Schuster von Beruf, aus Gmünd gebürtig, der in erster Linie unter denen gewesen sein soll, die neulich Sold gefordert (oder Lebensmittel erpressten ? stipendia exegerant) hatten, wird vom Generalkommissariat zum Galgen verurteilt und heute [27.3.1648; BW] hingerichtet, vom weiblichen Geschlecht aufs höchste beklagt. Drei Jungfrauen, die ihn aus den Händen der Henker zu befreien suchten, erfuhren eine Ablehnung“. STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1138. GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 209: „Eine Beschwerde über seine Notlage war für den Soldaten gefährlich, wie das Beispiel von neun Soldaten der Schweinitzschen Kompanie zeigt, die am 30. April 1645 zum Tode verurteilt wurden (einer von ihnen wurde tatsächlich in Freiburg gehenkt), weil ‚sie sich ihrer hinderstelligen wöchentlichen Lehnungen halber beklaget’ “.
[126] Lothar Dietrich Freiherr v. Bönninghausen [ca. 1598 Apricke-13.12.1657 Schnellenberg], in ligistischen, kaiserlichen, spanischen u. französischen Diensten, zuletzt Feldmarschallleutnant. Vgl. LAHRKAMP, Bönninghausen.
[127] LAHRKAMP, Bönninghausen, S. 320; sie verstarb am 12.2.1636.
[128] Karl Dietrich Freiherr von Wylich zu Winnenthal [1615-1677], 1658-1665 münsterischer Kanzler. Den Prozess gegen seinen Schwager wegen des Nachlasses seiner Frau sollte Bönninghausen allerdings verlieren; Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichshofrat 510; LAHRKAMP, Bönninghausen, S. 364, Anm. 18.
[129] Unter W 3639 liegt im Hauptstaatsarchiv Düsseldorf ein Prozessakt, den Prozess der Johanna vom Wylich gegen Gronsfeld betreffend.