Tibanti [Tibanthi, Tibante, Debanti], Peter Paul [Petrus Pauli]; Hauptmann [ – ] Peter Paul [Petrus Pauli]Tibanti [Tibanthi, Tibante, Debanti] stand 1629 noch als Stadtleutnant in den Diensten der Reichsstadt Köln.[1]
1642 erlangte er zunächst lokale Berühmtheit und wurde sogar in einem umfangreichen Encomion[2] gefeiert. „Nachdem die vereinigten Hessen[3] und Weimaraner sich der früher genannten Oerter bemächtigt hatten, wandte sich General[4] Guebriant[5] am 18. April [1642; BW] gegen das kurkölnische Städtchen Lechenich,[6] dessen Besatzung nur einige 100 Mann betrug. Aber obschon sie dieses Städtchen bestürmten und verbrannten, so hielten sich doch die im Schlosse belagerten Kaiserlichen unter dem Obristlieutenant[7] Kipshofen so tapfer, daß der Feind am 27. Mai, besonders weil auch ein bairisches Heer zur Hülfe heranrückte, die Belagerung aufheben und sich auf Grevenbroich[8] zurückziehen mußte“.[9]
„Während des 30jährigen Krieges 1642 ward Lechenich von den Franzosen, Hessen und Schweden,[10] die den Ort wegen der vielen daselbst zum Dienst des Kurfürsten aufbehaltenen Jagdhunde den Hundestall Schimpfweis nannten, belagert, die Stadt von dem französischen General, Johann Baptist Budes, Grafen von Guebriant mit Ausnahme des Schlosses durch Sturm genommen, nachdem die patriotische Bürgerschaft, und namentlich der Pfarrer des Orts zuerst Feuer an ihre Häuser gelegt, sich mit ihrem Vieh und geretteten Habseligkeiten auf das Schloß geflüchtet hatten. Diese verteidigten nun unter den tapferen Anführern Johann Kipshoven, Peter Tibanti und 4 andern Lechenicher Helden Johann von der Burg, Johann Sax, Carl Dellinger und Johann Gopp das Schloß, (obschon dasselbe mit keinen Wällen versehen, sondern nur mit 2 breiten und tiefen Gräben umgeben, daß die durch einen Siegeszug am Rheine übermüthig gewordenen Belagerer in ihren langen Hosen (braccati Galli) nach einer fruchtlosen wüthenden Belagerung und Bestürmung von sieben Wochen, auf Osterdinstag, nachdem sie die ganze Gegend eingeäschert hatten, mit Schimpf und Schande nach Bergheim[11] abzogen, und noch auf ihrer Flucht über Kerpen[12] verfolgt, manchen ihrer Leute in den dortigen Büschen und Morästen stecken ließen, und so an Lechenich das non plus ultra ihres Siegeszugs im Erzstift fanden“.[13]
Auch in den damaligen Medien fand diese Belagerung großes Interesse. Unter dem 21.4. berichtete die „Mercurij Relation“ aus dem Erzstift Köln: „Die Weinmarisch: Frantzösischen nachdem sie zu Neuß[14] uffgebrochen / das Geschütz vnd Bagagi[15] daselbst abgeführet / die Guarnison[16] hin vñ wider zum theil geschlichtet[17] / haben dieselbe sich am 18. dito morgens frühe vor Lechenich sehen lassen / daselbst auch Battereyen[18] auffzuwerffen angefangen / empfinden aber durch anstellung des Herrn Kipshouen Commendanten deß Schlosses daselbst / als auch andern Capitain[19] vnd Officirern tapfferen widerstandt / wie dann durch außübung derselben deß Feindts Völcker ziemblich eingebüsset / massen auch der Succurs[20] der Churf, Bayrischen Armada schon theils Sigen[21] vorbey / vnd näher angelanget / verhoffes an dem Feindt begegnet werden möchte.
[…] Die Frantzösisch-Weymarischen befinden sich zwar noch vor Lechenich / die haben vom Sambstag Nacchmittag biß Sontag zu Abendt in 2. ad 300. Canonschüß auff die Statt gethan / doch wenig gewunnen / aber wol in wehrender kurtzer Zeit der Belägerung / in 5. ad. 600. Mann / so nidergemacht / als entlauffen[22] oder sonsten gebliben / verloren / auch seither Sontag zu Nacht mit dem Canoniren eingehalten / auß was vrsachen / waiß man nicht / jedoch am Dinstag widerum vnderschidliche Dörffer vmbtrent Lechnich in Brandt gesteckt vnd zumalen eingeäschert“.
Unter dem 4.5. wurde gemeldet: „Obwoln die Weimnarischen vor Lechenich Pressa[23] geschossen / vnd ein halb Mon[24] mit Sturm erobert / wirdt doch der Sturm auff die Statt wegen der tieffen Wassergräben verhindert / durch einwerffung vil Fewr aber der Statt grosser Schaden beschehen / dargegen ist die Besatzung auß Bonn[25] den Weinmarischen eingefallen / vil Reuter gefangen vnnd 40. Pferdt eingebracht“. Im Bericht vom 9.5. heißt es: „Der Commendant in Lechenich hält sich Mannlich / hat dem Feindt schon vil Volcks erlegt / wie dan vil verwundte nach Duren[26] gebracht werden / allda seynd vier Regiment[27] zu Roß vnd Fuß zu werben[28] Patenten[29] außgethailt / vnd jedem Soldaten drey Monatsold[30] geben worden“. Unter dem 15.5. wird festgehalten: „Die Statt Lechnich ist zwar von den Frantzösisch: Weymarischen erobert / auch zumaln eingeäschert / vnd hat sich das Volck alles aufs Schloß reterirt / die thun dem Feindt gleichwol annoch grossen widerstandt / massen dieselbe / einkommenden bericht nach am 12. dises vom Schloß außgefallen / vnnd die / so sich noch etwan in gehüchtern auffgehalten / außgetrieben / vnd alsbaldt sich wideer aufs Schloß begeben / Nachdem aber nunmehr gewiß / daß Ihre Excell. Graf von Wahl[31] mit Ihrer Churfürstl. Durchl. zu Cölln vnd General Graf von Hatzfeldt[32] sich vnderredet / auch Ordre ertheilt worden / es sollen die ChurBayerische Armee / so bißhero zu Nidda[33] vnd in der Wetteraw gelegen / vnd etwa refrischiret / sich zum Auffbruch gefast machen / auch darauff gedachter Graf von Wahl am verlittenen 13. dises hoher dero Armee entgegen gezogen / danebenst auch die Völcker in Westphalen vndern Commando Ihrer Excell. Graf von Vehlen[34] / so vil deren der Orten entrathen werden können / darzu stossen / vnd zusampt den Hatzfeldischen allhie beym Rhein ligenden Völckern ein Corpo machen sollen / als verhofft man ehist ein andern Lufft / vnd ein bessers / als bißhero geschehen / zu vernemmen. Es will aber hingegen verlauten / ob hette der Feindt bereits etlich Wägen mit Mehl / (so im Läger vor Lechnich gestanden / vnd damit den Ort zu prouiandiren nach der Eroberung willens gewesen /) wider zurück nach Bedbur[35] führen lassen / in mainung daselbst ein Magazin zu machen / sich zu verschantzen[36] vnd zu sehen / auch der Kayserl. zu erwarten / ob er nun auff ankunfft deren standt halten werde / steht zu vernehmen. Gott stehe vns bey“. Weiter wird unter dem 18.5. mitgeteilt: „Die Frantzösisch: Weymarischen befinden sich annoch vorm Schloß zu Lechnich / vnd fallet es ihnen daselbst sawr / die Belägerten aber halten sich tapffer vnd Mannhafft / vnd geben dem Feindt nichts nach / vnangesehen derselbe gestern Sambstags den 17. dito mehr als 100. Canonschuß auff sie gethan / bleiben gleichwol beständig / legen vom Feyndt vil darnider / vnd wirdt demselben auch nunmehr das straiffen vnd außlauffen mit Partheyen[37] verbotten werden / massen die Brücke über Rhein zum Vbermarch gantz verfertiget / auch bericht wirdt / es solten bereits etlich Comp.[38] zu Pferdt vber: vnd wider vber marchiren / dem Feyndt das straiffen zu verbieten / es wirdt auch verhofft / der so lang desiderirte Succurs solle nun ehist heran kommen / vnd wollte Gott / daß er denen belägerten in Lechnich zur errettung nit zu langsam kom̃t.
Den 14. diß haben die Weynmarischen Lechenich mit Sturmb erobert / die Burger haben sich mit Weib vnd Kind in die Kirchen: die Soldaten aber ins Schloß retiriert / welches jetzt starck beschossen wirdt / deßgleichen zwischen Bedbur[39] vnnd Lechnich ob einer höhe ein Läger[40] abgestochen / allda den ChurBayrischen zuerwarten. Sonst hat der Feyndt vor hiesiger Statt vil Menschen vnd Schaaf weggenommen / vnd versamblet sich der Schwedische Succurs von 40. Compag. vmb Wesel“.[41] Unter dem 25.5. heißt es weiter: „Dieser Orten steht es noch in vorigen terminis / die Belägerte in Lechnich halten sich annoch / vnd thun dem Feyndt / wie vor / als noch / grossen widerstandt / verhoffent den lang erwünschten Succurs / welcher / wie man vernimbt / berait einkompt / massen auch die auß den Westphälischen Guarnisonen vnder Ihrer Excell. Herrn Feldzeugmaistern[42] Grafen von Vehlen commandirte / vnd zusamen gezogne Völcker / uff den 25. dito sich zum Auffbruch gefast zu halten erklärt / vnd nachm Rhein zu marchiren commandirt worden / Entgegen will auch vor gewiß außgeben werden / ob sollten etliche Stadische[43] Völcker / vnd benentlich in 17. Compagnyen / den Weymarisch Frantzösischen bereits zugestossen sein / wohin nun / vnd zu was ende diese Conjunction gerichtet / steht zu erfahren / vnd mit nechsten zu berichten“. Dazu wird aus Frankfurt[44] mitgeteilt: „Diser tagen ist General Vehlen mit 2000. Man zu Fuß vnd 1500. Pferdt auß Westphalen zu Wipperfurt[45] / deßgleichen auch die vnberittne Chur Bayrische Reuter bey Bonn[46] angelangt / vnd solle der gantze Succurs inner 2. Tagen folgen / alsdann mit Macht auff den Feyndt zugehn / welcher vor Lechnich durch einen Außfall abermal schaden erlitten / vnd ihme 2. Stuck Geschütz vernagelt[47] worden“. […]
1.6.1642: „Weil die Weinmarischen vorm Schloß Lechnich (so sampt dem Stättlein / welches gantz außgebrennt / 5. Wochen belägert gewest) nichts richten können / vnnd ihrer in 1000. darvor gebliben / auch der Chur Bayrisch Succurs vber die Rheinbrucken allhie zu marsiern angefangen / als haben sie den 27. passato selbige Belägerung auffgehebt / die Stattporten zersprengt / daß Läger / wie auch alle Lechmüll[48] / Dörffer vnd Schlösser in Brandt gesteckt / selbige refier / wie auch Zulpich[49] vnd Eißkirch[50] verlassen / vnd sich gegen den Maaß auff Dalen[51] und Duichen[52] gewendet / aber Deuren[53] / Betpur vnnd vmbligende Ort seynd mit Stadischen Völckern besetzt worden / Die in Gülch[54] haben den Weinmarischen in 50. Pferdt abgejagt / Entgegen dise / 42. hiesige Soldaten beym Dorff OberKersten[55] nidergemacht“.[56]
Ergänzend dazu findet sich in den „Wochentlichen Ordinari Zeitungen“ folgende Angaben: „So seind zu Flüßingen[57] 4000. Mañ auß Franckreich ankommen / von dar zu den Weymarischē zu marchiren / welche Lechenich starck beschiessen vnnd 2. Batterien daruor verfertigen vnd sehr nahe approchirt, der Commendant dariñ aber thut mit den bey sich habenden 1000. Soldaten starcken widerstandt / wie Er dann in einem Außfahl vber 100. Mañ vnd darunder den Guebrianischen Major[58] erlegt.
[…] Demnach die Frantzösisch: Weymarischen den 18. Verlittenen Monats Aprilis sich für die Statt Lechenich begeben / dieselbe starck belägert / auch alsbald Batteryen auffgeworffen / vñ auß 17. groben Stücken[59] zu vnderschidlichen mahlen grausamb darauff Canoniret / wie imgleichen mit Granaten vnd Fewr einwerffen[60] / es zuletzt so weit gebracht / (weilen nach niderfählung der Mauren vnd anzündung deren Häuser vnd Gebäw / die Guarnisonen in der Statt / zusampt deren darinnen noch anwesender Bürgerschafft / auß forcht / es möchte der Feynd ihnen die Retirada zum Schloß abschneiden / sich in zeiten darauß begeben) daß sie dieselbe zwar erobert / nachdem aber alles eingeäschert ware / nichts daselbst gewunnen / nach disem haben sie dem Schloß auffs newe mit allem ernst zugesetzt / auch widerumb mit macht ohne vnderlaß zu vnderschidlichen mahlen darauff canoniret / jedich jedesmahls solche tapffere Gegenwöhr befunden / daß sie den 27. Dito Dinstags frühe (nachdem sie noch 2. Pforten der Statt / so minirt[61] gewesen / gesprengt /) die Belägerung auffzuheben / vnnd den Orth zu quitiren genötiget worden / hernacher haben sie alle ihre Sachen / Geschütz vnd Bagagie zusammen geführet / die Quartier / zusampt etlich Dörffern / als Gymmerich[62] / Dermetzheimb[63] vnnd andere mehr eingeäschert / vnd darvon gangen. Es hat der Feynd weit vber 1000. Mann / so nidergemacht als entlauffen / vor disem Orth verlohren / vnnd soll sich derselbe an jetzo / dem verlaut nach / zwischen Caster[64] vnnd Betbur setzen wöllen / ob er aber der ChurBayrischen Reichs-Armee / auch sonsten der andern Kayserl. Völckern / welche nunmehr nicht allein nahe bey der Hand / sondern schon theils vor Augen seind / daselbst zu erwarten: was auch sonsten die Stadischen Völcker / so sich bey vnnd vmb Neuß[65] her befinden / anfangen werden / stehet zu vernehmen“.[66]
Ergänzungen finden sich im „Theatrum Europaeum“:[67] „Als man oben genannte Gülchische Oerter bemeistert hatte, wurde von GeneralFeldmarschallen Guebrian der Rath genommen / sich vor das Stättlein vnd Schloß Lechenich zu legen / worinnen die Churf. Jaghunde gehalten wurden / darumben es die Weymarischen oder die Frantzosen einen Hundsstall nenneten: Gleichwol aber etliche 100. Mann zu Roß vnd Fuß darinnen lagen / davor man vmb den 18. April. mit 14. Stücken Geschützes vnd zimblichen Gewalt von Reuterey vnd Fußvolck kommen / aber wenig Glück darvor gehabt: Inmassen man viel Volck / Munition vnd Reputation darvor auffgesetzet / vnd nichts bessers außgerichtet / als dz man vnrühmlicher Dingen die Dörffer herumb in die Flam̃e gestecket / das vom Fewer einwerffen hart beschäftigte Stättlein / zeit der verlassung gar abgebrennet / alle Stürm daran / vnd endlich deß Gen. De Guebrian Obr. Leut.[68] Mons. De Floucourt im recognosciren deß Grabens / verlohren / dene Herr Gen. für seine rechte geachtet / vnd sehr betrawret hat: der mehrern Officirern / sampt der Soldatesca[69] zugeschweigen / dabeynebens man auch zwey halbe Carthaunen[70] durch so starckes beschiessen / zersprenget / durch angewendten starcken Ernst zwar sich Eingangs Maij deß Stättleins bemächtiget / die Guarnison ins Schloß getrieben / die nicht viel Pulver mehr vbrig gehabt / vnd eins mahls (wiewohl nur zur Verführung) mit Steinen sich zu wehren angefangen / man aber doch deß Schlosses sich nicht bemächtigen können / vnangesehen selbiges mit keinen Wällen versehen / Sondern von aussen herumb nur mit zweyen / vnd inwendig mit einem Graben vmbflossen: Die aber vmb so viel desto tieffer vnd nicht wie man vermeynet gehabt / außzufüllen gewesen. Es hielten sich zwar die Hineinkommene in den Kellern auff / fiengen an Battereyen gegen dem Schloß zu machen / begaben sich auff den Kirchthurn / verschantzten an demselben / wurden aber nichts destoweniger auß demselbigen / vnnd dem Stättlein wider geschlagen.
Als man nun den anziehenden Bayerischen Succurs nahend gemachet / ist man davon in Eyl den sieben vnnd zwantzigsten Maij abgezogen / nach welchem Burger vnnd Soldaten diß Orths außgesaget / daß / wann man noch sechs Tage darvor were ligend geblieben / sie sich auß mangels Krauts[71] ergeben hätten müssen. Hatte also bey männiglichen das Ansehen gehabt / daß die im Stifft Cöllen vnd Gülchische Lande vervbte vngehaltene Außplünderungen[72] vnnd Brandtschatzungen[73] vor diesem schlecht angesehenen Orth vmb etwas also habe gezüchtiget werden müssen“.[74]
Der schwedische Hofhistoriograph Bogislaw Philipp von Chemnitz [9.5.1605 Stettin-19.5.1678 Hallsta, Gem. Västerås] berichtet dagegen sehr ausführlich über die Vorgänge und die Folgen nach dem Abzug der Französisch-Weimarischen: „Am UnterRheinStrom brachen die Guebrantische, so in den erworbenen quartieren etwas außgeruhet vnd sich gute tage angethan, nachdem eine starcke Convoy, von Wesel[75] aus, mit einer grossen post geldes, so aus Franckreich übergemachet war, bey Ihnen angelanget, endlich auf, vnd versambleten sich zwar an verschiedenen orten: Das General Rendezvous aber aber war zu Düren angestellet. Da dan etliche vermeinet, das es auf Aken[76] angesehen: Hingegen der Churfürst zu Cölln, besorgend, es möchte Lechenich (wie die warheit war) oder Breul[77] gelten, selbige Besatzungen verstärcken lassen. Gestalt Sie auch den achten Tag AprilMonats vor itztgenandtes Lechenich mit der Reuterey kommen und es berennet, denen den neunden das fusvolck, sambt den Stücken, derer neunzehen gewesen, gefolget vnd posto davor gefasset, auch stracks den elfften von zwo, in eil verfertigten, Baterien es zu beschiessen angefangen. Darnebenst Sie mit lauffgräben dem ort starck genähert, inmittelst mit dem schiessen, insonderheit den sechszehenden und siebenzehenden, fortgefahren: Jedoch sonsten nichts fruchtbarliches ausgerichtet, als das Sie, den achtzehenden, einen kleinen halben Mond davor einbekommen vnd behaubtet. Worauff die Belagerte zwar einen ausfall gethan, jedoch, mit verlust von vier todten vnd eines gefangenen, durch den wassergraben wieder hineingejaget worden. Itztgemeldter Wassergraben war ziemlich breit vnd tieff, vnd ward darnebenst von einem Stücke Geschütz, so etwas niedrig gestanden, bestrichen: Welches, selbigen zu passiren, grosse verhinderung verursachet. Weshalben man dahin arbeiten müssen, wie den belagerten diese StreichWehre[78] benommen würde: Darnebenst im negst-angelegenen Walde etliche tausend Fasinen[79] vnd Reiswällen,[80] den graben damit, nach gemachter Breche, auszufüllen, vnd alsdan darauff zu stürmen, verfertigen, auch, angesehen man mehr gegenwehr, wie man vermuthet, empfungen, noch sieben Stücke, worunter drey schwere, so von Neus, vmb grössern ernst davor zu gebrauchen, verschrieben worden, den fünff vnd zwantzigsten tag AprilMonats anbringen lassen.
Nachdem nun Graf Guebriant endlich über den Graben kommen, vnd den neun vnd zwantzigsten eine Mine springen lassen, commendirte Er alsbald zweyhundert Knechte[81] zum anlauff:[82] Welche die Belagerten aus der Breche geschlagen vnd selbige behaubtet. Worauff vmb acht vhren abermahl ein anfall geschehen: Dessen aber die darin nicht erwarten wollen, sondern, nachdem Sie das Städtlein an vnterschiedlichen orten in brand gestecket vnd gantz vnd gar, ausser der Kirche, eingeäschert, daraus aufs Castel entwichen; nachdem Sie biß in die vierte woche sich darin manlich verthedigt gehabt.
Inmittlerzeit war der Feind, vmb nicht nur diesen platz, sondern zumhl das gantze Land zu entsetzen vnd die Guebrantischen einzutreiben, bemühet gewesen. DerFeldMarschall[83] Graff von Hatzfeld war bereits, bey anfange der belagerung, von seiner reise nacher Mäyntz,[84] so allein zu dem ende, den Succurs eilends herunter zu bringen, angesehen, nacher Cölln[85] wieder zurückkommen: Welcher Succurs auch in voller Marche begriffen war, und die Schiffbrücke hieselbst darzu fertig gehalten worden. Enckefort[86] war gleichfals im Cöllnischen angelanget, die zerstrewete vnd täglich wieder zusammenkommende Lamboyische,[87] so sich bereits auf dreytausend starck geschätzet,[88] in eine newe form zu bringen vnd als FeldM. Lieutenant[89] zu commendiren. Bäyerische vnterm FeldMarschall Wahlen, worauff der Churfürst zu Cölln seinen meisten trost gesetzet, näherten auch herbey, und kamen im AprilMonat vmb Franckfurt am Mäyn an: Da Sie sich in die Wetteraw vnd OberHessen verleget. Befunden sich anfangs zwar nicht gar starck, vnd in zimblich schlechter postur: Namen aber an Manschafft vnd Kräfften täglich zu, weil Sie frisch geld bekommen, vnd in besagter Stadt durch die Kauffleute hundert vnd dreyssig tausend Reichsthaler vor Sie ausgezahlet, auch eine grosse anzahl lediger pferde aus Bäyern, zu wieder-aufsetzung der unberittenen, herbey gebracht worden. Wie dan, was im Wirtembergischen vnd sonst in den quartieren noch hin vnd wieder gestecket, alles dahin gegangen: Auch man in Bäyern dermassen zugeworben, das man in selbigem Lande fast alle handwercksbursch, sich vnterhalten zu lassen, gleichsamb zwingen wollen. Der Hertzog von Lottringen[90] hatte sich aus seinem Haubtquartier Worms[91] nicht weiniger erhoben; marchirte über Creutznach[92] vnd den Hunesrück der Mosel zu: Vnd wuste man nicht, was dessen vorhaben; ob Er nicht vielleicht ebenwol herunterwerts hieher das haubt strecken dürffte ?
Die Guebrantische brauchten indessen vor dem Castel zu Lechenich mit schiessen grossen gewalt: Gestalt Sie, den siebenden tag MäyMonats, von allen dreyen davor aufgeworffenen Baterien den gantzen tag, bis in die sinckende nacht hinein, mit Stücken darauff gespielet,[93] gleichwol, angesehen dessen Mauren zwelff schuh[94] dicke, vnd gegossen Werck, daran die kugeln schwerlich hafften vnd einige wirckung thun können, weinig damit ausgerichtet. Wie dan ebenmässig, vnter wehrendem schiessen, der halbe Mond davor angegriffen. Die anläuffer aber, mit verlust ihrer etliche, darunter Graff Guebriants Obr. Lieutenant, zurück geschlagen worden.
Wiewol nun annoch kein Entsatz in der nähe vorhanden, noch derselbe näher, als bis Aldenkirchen[95] in der Graffschafft Säyn jenseits, kommen war, ward doch die Resolution zum aufbruch vnd quitirung des orts genommen: Deren zu folge Graff Guebriant, den sechszehenden tag MäyMonats, Stücke vnd Pagage davor abführen lassen, vnd folgenden tags mit der Armée gefolget.
Zu deren verstärckung dreyssig Compagnien, so die H. Stadten der vereinigten Niederlande abgedancket vnd in Frantzösische dienste überlassen, angelanget: Welche in Düren, Bebber,[96] Hulckeroth,[97] Kempen[98] vnd dergleichen orten zur Besatzung hineingeleget, hingegen die abgelöste Völcker zur Armée gezogen worden. Wie dan die Guebriantische auch Neus, Linn[99] vnd Ordingen[100] den Hessischen allerdings eingeräumet: Damit Sie im felde desto stärcker gegen den Feind sich machen möchten. Fasseten zuerst an der Erffte stand: Woselbst Sie alle ihre Macht zusammengeführet, auch ein newer starcker Succurs, von vier in fünfftehalb tausend Britanniern,[101] zu Ihnen gestossen.
Der Feind wandte hingegen alle seine mittel vnd vermögen dahin an, sich gegen dieselbige proportioniret zu machen. Tausend vnberittener Bäyerischer Reuter waren von Höchst[102] zu Schiffe bey Cölln, vmb sich in diesen quartieren wieder zu montiren, angelanget: Weil aber sonst schwerlich darzu pferde gnug zu finden, als ward vom Churfürsten dessen Lehnleute, ihre schuldige Lehnpferde[103] mit darzu gehöriger Armatur (womit solche Reuter versehen werden könten) herbey zu schaffen, anbefohlen. Wiewol nun selbige ihre grosse erlittene beschwernusse vnd vnvermögenheit vorgewandt, hatte es doch nicht geholffen, sondern die pferde, woher Sie dieselben auch nehmen wollen, zur hand sein müssen: Wodurch also solche Reuter ziemblich wieder zu pferden kommen, vnd, andern gleich, Herrendienste[104] thun können. Der vollkommene Entsatz von Keyserlichen vnd Bäyerischen, worzu der Gen. FeldZeugmeister von Vehlen, mit seinen Trouppen, aus Westphalen auch gestossen, fieng, den andern tag BrachMonats in der nacht, an, den Rhein über die bey Cölln geschlagene Schiffbrücke zu passiren; vnd hatten die Hatzfeldische vnd Vehlische den vorzug; denen die Bäyerische gefolget: Mit Resolution, gerades wegs auf die Frantzösische vnd Hessische anzugehen. Richteten, den dritten, nachdem Sie eine weile in Schlachtordnung gestanden vnd eine allgemeine Salve gethan, auch die Generale vom Churfürsten zu Cölln abschied genommen, ihre Marche auf Zons: Woselbst Sie etliche tage still gelegen, vnd, den achten, weiter abwerts nach Grimmelingshausen,[105] so nur eine stunde gehens von Neus, vmb sich daselbst zu verschantzen, gezogen. Die Schiffbrücke war, den achten, zu Cölln auch aufgehoben, besser hinunter nach Zons[106] geführet vnd daselbst übergeschlagen: Vnd lies sichs ansehen, das, da die Guebriantische vnd Hessische stand halten würden, es ohne stösse nicht ablauffen dürffte, vnd ein gros blutbad vor der hand were.
Diese aber, wiewol Sie sich angestellet vnd Mine gemachet, als ob Sie in ihrem bey Gräffenbruch[107] an der Erffte[108] geschlagenen vnd wol-befestigten Lager stand halten wolten, verenderten doch solches vorhaben; brachen, gemeldten achten, von dannen auf, und zogen weiter abwerts den Rhein hinunter: Da Sie langst demselben von Linn ab, bis gegen Ruhrort[109] sich verleget vnd abermahl verschantzet. Vnd galt es itzt dem Bergischen Lande mit gewalt: Woraus Sie alles, was Ihnen dienlich, ins Lager geholet, vnd solches damit in aller abundantz[110] versehen. So war auch der Printz von Orange,[111] mit einer Macht von zwey vnd zwantzig Man, zwischen Rheinberg[112] vnd Orsoy[113] angelanget: Vnd stunden diese beyde Lager so nahe zusammen, das eines das ander, aufn nothfall secondiren konte“.[114]
Im Oktober 1642 ging es im Briefwechsel zwischen Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg[115] mit Melchior von Hatzfeldt um die Auslieferung des zu den Kaiserlichen übergelaufenen Kapitäns Tibanti.[116]
Im August 1643 hielt sich der Obristleutnant Hermann Christoph von Mandelsloh[117] in Düren auf, wobei abgesehen von den Beschwerden über Hauptmann Tibanti auch eine Exekution[118] im Amt Nideggen[119] durchgeführt wurde.[120]
Das „Theatrum Europaeum“ berichtet über die Kämpfe um Düren im September 1643: „Ingleichen wurde wurde zu dieser Zeit / nach Abziehung der Käyserlichen Völcker / vnter dem Herrn General Feld-Marschall Hatzfeldt / ob dem NiederRheinStrom die Statt Dühren / vom Fürstl. Hessischen General / Herrn Grafen von Eberstein[121] berennt vnd belägert. Aber nach dapfferm Widerstand deß Obristen Hermans Christoff von Mandelslo hinwiederumb quittirt / vnnd auff Anziehung Käyserischen Volcks / entsetzt / deren Belägerung / Defension vnnd Quittierung seynd ab hierbeykommender vollständiger Relation ordentlich mit mehrerm zu vernehmen / wie folget:
Nach beschehenem Aufbruch der Käyserlichen Völcker auß dem Land Gülch / vnd hinterlassener Besatzung allein in Dühren / vnter deß Herrn Obr. Herman Christoff von Mandelsloh Commando / hat der Fürstl. Hessische Gen. Leutenant / Herr Graff von Eberstein auß allen Hessischen Guarnisonen Volck geleichtet[122] / vnd ein Corps d’Armee von 5. oder 6.000 Mann zu Roß vnd Fuß formirt / damit Anfangs dieses Monats vnvermutheter Dinge disseits Rheins gesetzt / den geraden Weg auff die Rhour genommen / sich bei Lünnig[123] vmbher gelägert / vnd es kein ander Ansehen gehabt / als ob möchten sie ihre Revange im Reich von Achen[124] / wegen deß auff dem Hauß Gronßfeld[125] erlittenen Abbruchs suchen. Wie sie aber gedachter von Aachen vorhabende dapffere Gegenwehr / vnd bey erlangter der Lütticher[126] Succurß gemachter guter Anstalt / erfahren / seynd sie etliche Tag zu besagtem Lynnig still gelegen / von allen Gülchischen Quartieren die Proviant abgepresset / vnd vnterdessen von jhren Bundsgenossen auß Dühren einer der / zwischen dem Rath vnd Bürgerschafft expractisirten Dissension,[127] vnnd dass nicht mehr / dann etwa 150. Mañ / darzu krumb vnd kranck / nebenst dem Obr. Mandesloe / gleichsam vff eine verlohrne Wacht in der Statt hinderlassen / nach dem alle Käyserl. Völcker gegen Trier zu marchirt / vergewissiget / vnd damit gleichsam dahin gelocket / als sind die Hessen mit 7. Trouppen den 7. Sept. zu Abends bey der Windmühlen ankommen / etliche Pferde weggenommen / vnd sich die Nacht bey einem abgebrandten Flecken auffgehalten. Am 8. Sept. als vff vnser lieben Frawen Tag / mit obgemeldten Trouppen / vnterm Commando deß Obr. Leut. Schwerdt[128] / die Schwein vor der Statt / welche sie auß Vnachtsamkeit zu weit getrieben / mehrentheils / vnd deren an 300. bekommen / worüber ein grosses lamentiren von Bürgern vnd Weibern entstanden / so jre Ferckẽ mächtig beklagt. Es seynd aber deren gegen Abend vñ die Nacht über 100. wider von den Hessen außgerissen / die übrigen für 200. Reichsth. rantzionirt[129] / vnd nach der Belägerung bey 140. wider hinein gebracht worden.
Nach dem FerckenKrieg hat Herr Obrist. vnd Commendant der Statt den gantzen Vormittag so wol zu Roß als zu Fuß mit den wenigen Officirern / so beritten / weil keine Reutter alda hinderlassen worden / oben beym Creutz / vorm Cöllnischen Thor / mit den Hessen scharmutziret[130] / darüber etliche Hessen / vnter welchen ein Officirer gewesen / erlegt vnd beschädiget / biß zu Mittag das gantze Läger an Reutterey / Fußvolck vñ Pagagy in 6. à 7000. Mann / wie sie sich außgeben / neben 13. Stücken vnd 2. Fewermörser vor der Statt ankommen / vnd sich hinter die Mühlen mit Reuterey vnd Fußvolck gelägert / gleich Posten auff dem Jesuiter-Hoff / auch Herrn Mockelhauß vnd rundumb die Statt genommen / auch zu approchiren vom Jesuiter-Hoff gleich angefangen. Worauff Herr Obrister sich mit denen bey sich habenden 400. Mann / worunter 160. von Herrn Obrist. Sparr[131] vnterm Commando Hauptmann Marcker vnd Leuten.[132] Reden von seinem Regiment bey sich gehabt den Hauptmann Hauens / den Cap.[133] Leutenant Joh. Peschken, Leutenant Frischmann / Leuten. Stahle / Leuten. Joh. Krantz / RegimentsQuartiermeister[134] / Fähnrich[135] Wolffhard / Fähnrich Hornberger / Fähnrich Lilgens von Herrn Thibanti, Packard vnd Fähnrich Miß von Carli Compagny / nebenst andern Officirern / vnnd ohngefehr 260 Mann / überall die Außtheilung der Posten / wie sub lit. A[136] zu sehen / gemacht. Vnd weil diese Mannschafft bey weiten nicht Bastant / diesen Orth zu besetzen / hat er theils Bürger / so sich in Ih. Käy. Mayest. Dienst noch gehorsamlich erzeiget (deren doch Anfangs wenig waren) mit eingesteckt / vnd so gut er gekundt / alles / wo jhm die Hessen zukommen können / auff ein Vorsorg verbawet / vnd in Eyl separirt / vnd die gantze Zeit kein vierthel Stund zu feyren gehabt. Es haben sich auch alle Officirer vnd Soldaten / so wenig deren auch gewesen / so standhafftig vnnd resolvirt erzeigt / dass sie billich lubens werth syen gewesen. Am 8. Sept. hat der Hessische General Leutenant / Graff von Eberstein Nachmittag durch einen expressen Trompeter[137] / mit folgendem Schreiber[138] sub. lit. B[139] die Statt auffordern lassen / hierauff ist gedachter Trompeter die Nacht in der Stadt verblieben / wol tractiret / vnd nechst folgenden Tags mit dem Antwortschreiben / sub Lit. C.[140] sampt einer Verehrung / wieder abgefertiget worden. Darauff hat Eberstein gleich angefangen / vom Jesuiter-Hoff ziemlich zu approchiren / vnnd den Graben / so vmb die Vorstatt gangen / zu dämpfen / auch das Wasser oberhalb der Statt zu nehmen / dass keine Mühlen mehr gebraucht werden / noch einiges Wasser der Statt zufliessen können / wie er dann auch durch Reutter vnd Fußvolck eine große Anzahl Fassinen[141] vnd Schantzkörbe / nebenst anderer Bereitschafft / zum Vorrath machen lassen / vnd hat der Herr Obr. dem Leutenant Stadler vom Hauptmann Hauens den Abend zweymahl sampt 30. Mann mit Fewerrohren[142] / Sprinstöcken[143] vnnd kurtzen Wehren[144] hinauß zur Cöllnischen Pforten geschickt / gegen dem Creutz zu / wo aber nichts angetroffen als starcke Wachten von Reutterey vnds Fußvolck / woran er nichts haben können / dass er ihn also auff Veldenstein deß Muckelshauß geschickt / woselbsten die Brücken auffgezogen / vnd das Hauß mit 200. Mann vngefehr besetzt gefunden worden; hat also nichts weiters antreffen können / als eine doppelte Schildtwacht / die dann gleich überall Lermen gemacht / er aber ohn eintzigen Schaden wieder zur Cöllnischen Pforten angelangt / vnd vom Herrn Obristen wieder eingelassen worden. Am 9. Vormittag ist Eberstein mit seinen Aprrochen fortgefahren / vnd hat alle Bereitschafft zur Batterie diesen Tag beybringen lassen / vnnd weil sich der Herr Obrister anfänglich auff die Burgerschafft nicht beständig verlassen / vnd jhrer standhafftiger Trew wegen vieler Religionsverwandten versichert seyn können / als hat obgedachter Herr Commendant dem Magistrat zusammen fordern / vnd dieselbe zu beständiger Gegenwehr vnd trewer Handleystung ernstlich angemahnet / vnd von denselben als angehörigen Reichs-Unterthanen jhrer Schuldigkeit nach gute Satisfaction (wiewol durch einige andere Widerwertige das Werck bey der Burgerschafft sehr vnterstochen[145] vnnd contraminirt[146]) bekommen. Ferner hat der Herr Obrister selbigen Tags etliche seiner Kriegs-Officirer zusammen ruffen / vnd in erstgehaltenem KriegsRath die Puncta mit Lit. D.[147] bezeichnet / zu Erhaltung guter Kriegs-Ordnung vnnd Disciplin auffsetzen / vnd dero sämptlichen Soldatesca fürhalten lassen. Vom 9. biß auff den 10. hat Eberstein starck wieder gearbeitet / vnd zwo Battereyen / oberhalb deß Galgens verfertiget / auff einer 6. auff der andern 2. Stück / vnd nebens darbey 3. Fewermörser / wie er dann auch / alsbald der Trompeter hinauß kommen / von den Battereyen starck Fewer geben lassen / Herr Obrister auch die halbe Carthaunen hinder deß Rittmeisters Hauß bringen / damit durch die Mawer auff seine Battereyen Fewer geben / vnd zu dem ersten Schuß / seine fünff Fähnlein vnd eins vom Sparr auff die Posten vertheilen vnnd aufstecken lassen / vnnd haben die Belägerten in den 3. ersten Schüssen zwey seiner Stück auff den Battereyen zu nicht gemacht / vnd ob er zwar hefftig mit seinen Stücken auff das Mundloch[148] gespielet / hat er doch nichts als das Thor oben vnnd die Mawren ziemlich durchschossen vnd durchlöchert; diesen Tag auch den Zimmermann von Court vnd deß Herrn Obristen Frawen Gutscher allein erschossen / welcher oben auff dem Rundeel mit einem Stück getroffen; vom 10. biß auff den 21. hat der Herr Obrist wieder einen Außfall thun wöllen; weil aber deß Morgens der Tag angebrochen / bevor die Soldaten füglich hinauß kommen können / hat er es wiederumb eingestellt / vnd war der Leutenant Frischmann darzu commandirt gewesen; den 11. hat Eberstein auff die Mauer vnd Rundeel / wo der Belägerten Stück gestandẽ / continuirlich / doch ohne Schaden Fewer geben; vnd ob zwar den vorigen Tag / wie auch diesen Tag vnd Nacht / viel Fewer[149] vnd Ernstkugeln[150] hinein geworffen / hat doch keine Schaden / weder an einigem Menschen noch Vieh gethan; welches höchlich zu verwundern / doch doch viel deren in Häuser voller Stroh vnnd andere anzündende Materien gefallen. Vom 11. biß an den 12. Nachts hat Eberstein seine Batteri verändert / auch andere Approchen vom Creutz angefangen zumachen an der Cöllnischen Pforten / vnd die Batterey so nahet / auß Angebung der Religionsverwandten / auch an dem Orth / wo die Mawren am schlechtesten hinder deß Amptmanns Garten / formirt. Den Morgen als den 12. gleichs Tags auß 6. Stücken / worunter 3. halbe Carthaunen vnnd eins von 30. Pfundten[151] auch auß 2. Fewermörser[152] continuirlich den gantzen Fewer geben / biß in die finstere Nacht / vnd 4. Bogen an der Mawer von Grundauß weggeschossen / in währender Zeit hat der Herr Obr. an gedachter Pressen mit allem Ernst dergestalt bawen lassen / dass sie selbige wiederumb außgefüllet / vnd nicht allein so gut in Eyl geschehen können / wieder erbawet / sondern auch auff dem eussern Wall einen Abschnitt / wie auch hinter der Pressen zwei Abschnitt machen lassen; vnd ob zwar Eberstein mit allem Volck zu Roß vnd Fuß den Nachmittag zum Sturm sich fertig gehalten / hat er dennoch nicht eines ein Versuch daran gethan. In währender Zeit seynd auß Befehl mehrerwehnten Herrn Commendenten alle Geistliche Capuziner[153] / Observanten[154] / Jesuiten[155] / durch ein Patent / mit Lit. E.[156] bey offenem Trummelschlag citirt / vnd zu gemeiner Noth vnd Hessischem Gewalt abtreiben angemahnet worden / dieselbe sich dann auch fleissig eingestellet / vnd die Catholische Bürgerschafft / so in den Waffen gewesen / dermassen animirt haben / dass sie wegen gemeinen Vaterlands Leib und Leben zu wagen resolvirt gewesen / diejenige aber / welche zu den Waffen vntauglich gefunden / hat der Pastor selbiger Statt Theodorus Ray mit sonderlichem Eyffer vnnd Vermahnung getröstet / vnd guten Fleiß fürgewendet: Ingleichem auch hat der Käyserlichen Artollery Feld-Zeug-Wart[157] Johann Heinrich Lorckl / bey Dämpfung der Granaten[158] vnnd Fewer-Kugeln[159] / absonderlichen Eyffer sehen lassen / vnnd in währender Belägerung mit hülfflicher Burgerschafft / bey dieser Gelegenheit / viel guts geschafft; sonsten ist Eberstein zu Mitternacht wieder in die Quartier geruckt / vnd ist der Herr Obrister resolvirt gewesen / mit allen redlichen Officirern vnd Soldaten jhm mit Gottes Hülff nicht allein diesen Sturm / sondern noch mehr abgeschlossen. Vnterdessen zu verwundern / dass er die Bresche gemacht / dass man hinauff reiten können / doch weder den Wall fürhero gewonnen / weder einigen Graben gefüllet gehabt; deß Abends hat er zwar einen Trompeter mit mündlicher Werbung / die nochmahlige Vbergab betreffend / an die Statt geschickt / den der Herr Obrist aber / weil es schon nach der Sonnen Vntergang gewesen / nicht anhören / weder einlassen wollen; womit er wieder zurück geritten / vnnd seine Werbung ablegen müssen. Deß Nachts von 12. biß auff den 13. ist der Obrister mit der meisten Mannschafft vnd etlichen Bürgern / so sich jetzo was mehrs hertzhafft vnd getrew bey Ihr. Käyserl. Mayest. zu verharren / vnd den Hessen mit Macht zu begegnen sich erklärt vnd erzeigt / ausser den Reformirten[160] / derer wenig auff der Wacht erschienen / auff der Bresche gewesen / vnd den Sturm erwartet: Eberstein aber deß Nachts immerzu approchirt / vnd weil sein Pulver vnnd Kugeln wol meistentheils verschossen / als hat er mit Schiessen müssen auffhalten; dann er bey die500. Schüß auß den Canonen hinein gethan / vnd bey die 80. grosse Granaten vnd Fewerkugeln herein geworffen / doch keinen Menschen / als was gequetscht / grossen Schaden gethan. Am 13. Morgends hat er wieder angefangen mit Fewer hinein zuwerffen / auch zimlich starck mit Stücken auff die vorige Preß zu schiessen / doch ohne grossen Schaden / weil dieselbe wol verbawt / die Nacht auch viel Bögen an der Mawren gantz gefüllet worden; zu Mittag hat der Herr Gen. Leuten. Graff von Eberstein widerumb einen Trompeter hinein geschickt / mit mündlicher Werbung / der Herr Obr. möchte einen redlichen Accord annehmen / weil die Presse nunmehr verfertigt / damit so wol vnschuldige Bürger als auch der Soldaten möchte verschonet werden / denn hiernechst kein Accord sollte verstattet werden. Worauff wolged. Herr Obr. geantwortet / Ih. Excell. möchte jhm das jenige nit nehmen / welches sie jhm nicht wieder geben könten / nemblich dessen Ehr vnd redlichen Namen; wobey er auch mit allen Officerern vnd Soldaten gedächte zuleben vnd zusterben; vnd möchte ihn das thun lassen / weil er die geringste Noth noch Gefahr hätte / was sie von den jhrigen in solchem Fall wolten gethan haben / vnd köndten sie es mit Sturm versuchen / er würde sich wie ein ehrlicher Soldat mit all den seinigen / so wenig deren seyn möchten / finden lassen; wollte biß auff den letzten Blutstropffen den von Ihr. Käys. Mayest. jhm anbefohlenen Posto defendiren / hat also der Trompeter diese Antwort herauß bracht; worauff er alsobald mit allen Stücken auff die Batterey / weil er mit den seinigen ingehalten / wieder Fewer geben lassen / damit man nicht zu Cölln / wie auch die Käyserlichen vermeynen sollten / es wäre vielleicht anders mit den Belägerten bewandt / weil er die Gräben visitiren lassen / an der Bresche vnd an dem eussersten Graben zwar Lermen gemacht / weil sie aber ziemlich empfangen / bald darvon geloffen / vnd sich jhres Theils gar still die Nacht ziemlich gehalten. Diesen Nachmittag vmb 2. Vhr hat Herr Obrister einen Außfall vnterm Leutenant Reben vom Herrn Obristen Sparr auß der Ober-Pforten thun lassen / welcher auch glücklich abgangen / dass sie den gantzen Lauffgraben / worinnen 130. Mann waren / biß an den Jesuiter-Hoff gantz geräumbt / theils niedergemacht / viel verwundet / vnnd etliche gefangen herein gebracht; vnd ist mehrers nicht als der Leutenant von der belägerten eygenen Soldaten / mit einem Springstock hart verwundet / vnnd der Feldt-Webel[161] von Hauens in einen Schenckel geschossen; worauf der Herr Obrist Rabenhaupt[162] für der Holtz-Pforten / weil dahinauß auch der Herr Commendant / vnd Hauptmann Hauens 15. Mann zu Fuß geschickt / sich anmelden lassen / wolte gern mit dem Herrn Obristen reden / möchte zu jhm auff Parola[163] hinauß kommen / welches Herr Obrister beantworten lassen / wie es jhme nicht gebühren wollte / auß seinem anbefohlenen Posto einigen Schritt zu weichen / als möchte er sich dieses mahl gedulden. Hierauff er jhm sagen lassen / er wollte dann zu jhm hinein kommen / welches er jhm dann frey gelassen / aber an die Cöllnische Pforten gewiesen / hat aber / ob er schon zweymahl sich dessen erbotten / nicht kommen wollen; wie er dann auch nicht so bald wäre erlassen worden / da er hinein kommen. Vom 13. biß auff den 14. hat er immer mit den Approchen an der Ober-Pforten fortgefahren / ist auch hart an den eussersten Graben kommen / die Stück aber die Nacht abführen lassen / vnd weil er die Ankunfft deß Käys. Succurß vornommen / eine Schantz gegen Jülich auff den Berg verfertigen lassen / den 14. hat er mit Stücken zwar gantz eingehalten / Herr Commendant aber nicht nachgelassen / continuirlich / so wol auß Stücken / als Doppelhacken[164] vnd Mußqueten Fewer geben lassen / vnd sind gegen Mittag die Fürstl. Pfaltz-Newburgische Herrn Abgesandte: Als Herr von Königsfeld / vnd Herr Obrist Graff von Merode,[165] mit deß Herrn Grafen von Eberstein Trompeter aussen der Cöllnischen Pforten ankommen / vnd den Commendanten besprechen wollen / die er aber gantz nicht eingelassen / noch mit jhnen gesprochen. Der Trompeter ist zwar eingelassen / die andere aber / weiln sie von Ihr. Excell. keinen Befehl fürzuzeigen gehabt / wieder zurück reiten lassen: Darauff der Trompeter Nachmittag hinauß geschickt / vnnd ist bald darauff an seine Stell ein ander Trompeter mit Ebersteinischen Schreiben, sub lit. F.[166] ankommen / mit vermelden / dass alle Hostilitäten / wegen der vorhandenen Neutralität / so von Ihr. Käy. May. allergnädigst placidirt worden / auff seiner Seiten eingestellt / vnd dergleichen an den Commendanten auch begehrt: Darauff Herr Obr. ausser Ih. Excell. Herr Feldmarschall von Hatzfeld expressen Befelch / nichts zu verwilligen sich vnterstehen wollen / wie dessen Antwortschreiben sub. lit. G.[167] mit mehrerm mitbringt: Gleich ein Stund hernach / kompt der Trompeter wieder zusampt dem Burger Hochkirchen / welcher reformirter Religion / vnd von Anfang bey / vnd in der Hessen Läger gewesen / vnd denselben der Statt Gelegenheit offenbahret / auch sonsten gefährliche Anschläg gegeben / dahero er auch vom Herrn Obr. in Arrest genommen / vnd etliche Zeit verwahret worden / mit sich bringend / beyder Excell. Herrn Graffen von Hatzfeld / vnd Herrn Grafen von Ebersteins / die vorerwehnte Neutralität betreffende Schreiben in Originali sub lit. H. I.[168] darauff der Commendant abermaln nichts verwilligen wollen / sondern durch Antwortschreiben sub. Lit. K. nur begehret / dass er zu Ihr. Hochfürstl. Durchl. von Newburg / vnd wolerwenten Excell. Herrn von Hatzfeld / den Hauptmann N. vnd seinen Secretarium Julium von Aissema, naher Cölln abschicken möchte / ausser dessen er sich keines wegs zu einiger Neutralität einlassen wollte: Er erkante keinen / als Ih. Käy. May. vnd von dero jhren vorgesetzt hohe Generals-Personen / darauff er / nebens Zurückschickung / deß Herrn Graffen von Hatzfelds Excell. Originalerklärung / den Trompeter spath wider fortgeschickt. Vom 15. biß auff den 16. ist Eberstein deß Nachts gantz still gewest / vnd deß Morgends in aller früh vnd geschwinder Eyl mit allem auffgebrochen / vnnd fortmarchirt / weiln die Käyserl. nur eine Tagereyß von der Statt in der Eyffel / mit der gantzen Cavalleri, vnnd 400. Mann zu Fuß / vnnd deß mehr wolerwehnten Graffens von Hatzfeld Excell. Commando ankommen gewesen / vnd zum Succurß sollten hinein gebracht worden seyn. Vom 16. auff den 17. Nachts zu 2. Vhren / ist der Herr Obr. Leuten. Bambach[169] / mit 300. Pferden zur Avantguardia, an die Statt kommen: ingleichem auch Ih. Excell. von Hatzfeld von Mittag darauff daselbsten auch angelangt.
Von deß Herrn Obristen Compagny / nebenst deß ObristLeutenants Mandelslo übrigen Völckern / soll die Oberpforten / biß an das Eck / hinter der Fürstlichen Kellerey / auff dem Thurn / wo das Stück stehet / vnd dañ der nechste Thurn / nebenst dem gar dicken Thurn / besetzt werden.
Hauptmann Mercker / mit 70. Mann / von den seinigen / vnd 30. von deß Herrn Obristen / die Cöllnische Pforten / auff beyden Seiten / biß über der Herrn Jesuiter Hoff / vnd hinter deß Herrn Amptmanns Hoff den Thurn / wo das Stück stehet / vnnd soll Hauens Leutenant bey ihm bleiben.
Leutenant von Sparrischen / mit 60. Mann von seinen / auff der Weyler-Pforten / soll seyn biß an die Philips-Pforten.
Die Philips-Pforten aber vom Leuten. Von Stillkraut mit den seinen / Hauptmann Tibante, vnd Schelhard anwesenden Officirern vnd Völckern / biß an die Holtz-Pforten.
Auff der HoltzPforten / der Hauptmann mit seinen / vnnd Herrn Breitenbergers Völckern / vnd Officirern.
Carls Company in den dicken Thurn / wo man alsdann jhrer meisten nöthig.
Auff dem Platz bleibet ein Leutenant / ein Fenderich / ein Führer / ein Corporal mit 40. Mann / von beyden Regimentern“.[170]
„Nach dem also / am 15. hujus, die Hessischen die Statt Düren verlassen / vnd sich gegen dem Reich Aachen gewendet / sind sie fürters biß gen Altenhofen[171] gangen / allda sie / auff dem Land starcke Contributiones erzwungen.
Herr General / Graff von Hatzfeld / ist am 19. dieses / von Düren wieder nacher Cölln gelangt / allda er viel Pulver / Lunten / vnd andere Kriegs-Praeparatoria, zur Hand bringen lassen“.[172]
[1] BARTZ, Köln, S. 65.
[2] SARBURG, Mathias, Verteidigung und Triumph.
[3] „Armee ohne Land“: PRESS, Hessen, S. 312, über die Armee der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Nach den Zahlen bei BETTENHÄUSER, Die Landgrafschaft Hessen, S. 17, müsste jeder 4. Einwohner der Landgrafschaft Soldat gewesen sein. Hessen-Kassel unterhielt bei einer Einwohnerzahl v. 70.-80.000 eine Armee v. insgesamt 18.000 Mann, die nur durch Kontributionen in den besetzten Gebieten erhalten werden konnte; ein typischer Fall v. Überrüstung. Laut Dorstener Vertrag hatte Amalie von Hessen-Kassel eine Armee v. 7.000 Mann zu Fuß u. 3.000 Reitern zu unterhalten; dafür zahlte Frankreich jährlich 200.000 Rt.; Staatsarchiv Marburg 4 f Frankreich Nr. 55; Bibliothèque Nationale Paris Manuscrit français Nr. 17885. Vgl. auch SODENSTERN, Die Anfänge.
[4] General: Zumeist als Oberbegriff für alle Generalsränge verwendet, wenn eine genauere Zuordnung des Rangs dem Zeitzeugen nicht möglich war oder um in den schriftlichen Zeugnissen Papier zu sparen. Darunter fielen in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, „General(feld)wachtmeister“ („Generalmajor“ bei den Schweden). Etwa 20 % der bayerischen Generäle hatten sich „von der Pike auf“ hoch dienen müssen, während die Beförderung in der schwedischen Armee je nach Verdienst wesentlich schneller erfolgte. Sowohl in der kaiserlichen als auch in der kurbayerischen Armee spielten Herkunft, Gönner und verwandtschaftliche Beziehungen („Freundschaft“) eine entscheidende Rolle bei der Karriere. Bereits Anfang 1628 hatte Maximilian I. festgestellt: „An der fromen khaisers gueten intention ist zwar nit zu zweiflen; aber er ist seiner ministrorum bevorab denen, die daß kriegswesen dirigirn und füehren, so wenig mechtig alß dieselbige ihrer soldatesca; die experienz hat bißher gewisen, daß die generales des khaisers und die soldaten der generalen ordinanzen nur so weit in acht nemmen, alß es ihnen gelegen und gefellig. Daher alle ietzige confusiones.“ Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 218, fol. 63: Memorial für Richels Sendung nach Kurmainz, Januar/Februar 1628.
[5] Jean Baptiste de Budes comte de Guébriant [Guebrian, Gabrian] [2.2.1602 Plessis-Budes-24.11.1643 Rottweil], französischer Marschall.
[6] Lechenich [LK Euskirchen]; HHSD III, S. 448ff.
[7] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog, in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[8] Grevenbroich [LK Grevenbroich], HHSD III, S. 265f.
[9] LÖHRER, Geschichte der Stadt Neuß, S. 319.
[10] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“.
Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.
[11] Bergheim [Rhein-Erft-Kr.]; HHSD III, S. 62ff.
[12] Kerpen [LK Bergheim]; HHSD III, S. 389.
[13] MEHRING, Geschichte der Burgen, S. 70.
[14] Neuss [Rheinkreis Neuss]; HHSD III, S. 556ff.
[15] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.
[16] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.
[17] schlichten: verringern.
[18] Batterie: Geschütze wurden zu Gruppen zusammengefasst. Diese Gruppen nannte man Batterie. Die damals angewandte Methode, eine Mauerbresche zu schießen, sah so aus, daß man eine Geschützbatterie frontal auf die zu brechende Mauer richtete und zwei kleinere Batterien im Winkel von ca. 30-45 Grad zu beiden Seiten anlegte, durch welche die gelockerte Mauersubstanz zusätzlich herausgehebelt wurde. [ENGERISSER]
[19] Kapitän (schwed. Kapten): Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Der tägliche Unterhalt für einen Kapitän betrug in der brandenburgischen Armee (1631) 2 Rt.
[20] Sukkurs: Hilfe, Ersatz; Beistand, Nachschub.
[21] Siegen [LK Siegen-Wittgenstein]; HHSD III, S. 686ff.
[22] Desertion: Auf die unerlaubte Entfernung vom Regiment stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte. JÜRGENS, Chronik, S. 514 (für Hannover): „Den 11. Aprilis [1633; BW] ist ein Königsmarkischer Soldate, so entlaufen, und hie unter Caspar von Lühden Stadt-Companien angetroffen, vor Linden bey dem Galgen stigmatisiret und das rechte Ohr abgeschnitten durch unsern Nachrichter Meister David“. Vgl. WINTER, Möser, S. 19f.: „Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen“. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f., für 1637: „Den 31. März [10.4.; BW] ist der Oberst Spork mit seinen Völkern allhier vor die Stadt gekommen, hat Quartier begehret und daneben angedeutet, wie ihm Nordhausen auch assignirt worden; des andern Tages ist er wieder von hier nach Nordhausen gezogen. Den 4. [14.; BW] April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Der Ausbruch von Lagerseuchen (1626, nach dem Bericht des braunschweig-lüneburgischen Kapitäns Daniel Meyer) führte teilweise zur Massendesertion; Hauptstaatsarchiv Hannover Cal. Br. 16, Nr. 1141. Teilweise ließ man Deserteure um ihr Leben würfeln; DOLZ, Versuch, S. 298; JÜRGENS, Chronik, S. 525. Zur Desertion trug auch die Praxis bei, untergesteckte Söldner „zue disem sturmb, wie andere mehr, wider wüllen […] vornen an die spüz“ als Kugelfang zu stellen, wie ein kaiserlicher Soldat, der bei der Belagerung Überlingens 1634 verletzt wurde, nach Mitteilung Bürsters über seine Dienste nach der zwangsweisen Untersteckung unter die schwedische Armee berichtete; WEECH, Bürster, S. 67. Vgl. KAISER, Ausreißer; KAISER, Lebenswelt der Söldner. Das bayerische Memorial vom 16.4.1643 [Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2763, fol. 23, Punkt 9] bestimmte, dass, wenn ein Neugeworbener ausreiße, sofort nachzuforschen sei, welche besonderen Kennzeichen er habe; diese seien alsbald zu notieren. Wenn trotzdem einer nicht mehr aufgefunden werde, so solle sein Namen an den Galgen geschlagen, und wenn er Handwerker sei, ein solches den Zünften alsbald zu notifizieren sei, damit dergleichen meineidige Gesellen über kurz oder lang von Handwerks wegen aufgeschrieben und zur Strafe gezogen werden könnten. Dies sei den Neugeworbenen, insbesondere den Handwerksgesellen, schon bei der Neuwerbung und Eidesleistung zu eröffnen. DAMBOER, Krise, S. 264f. William Crowne [1617 – 1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments und 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36. Am 28.4.1628 „gab ein Deserteur vor seiner Hinrichtung als Grund für seine Fahnenflucht Überdruß an dem gottlosen Leben der Soldaten an“. WIEGANDT, Wismar, S. 23f. Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595-1655] berichtet unter 1634; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 569: „Einer von unsern Besatzungstruppen verleitete nach gefaßtem Fluchtplan einen andern zur Teilnahme an dem Verbrechen. Dieser verspricht sich zu beteiligen, eröffnet aber die Sache einigen, während er selbst den morgens Fluchtbereiten, als ob er selbst dazu bereit wäre, begleitet. Die Eingeweihten aber erheben sich aus den Verstecken, andere aber reißen Pferde von der Weide an sich, nehmen die Verfolgung auf, und nachdem sie dem des Fluchtverbrechens Schuldigen vergeblich mit den Schwertern zu Leibe gerückt waren (solche Hiebfestigkeit hatten (ihm) die Zaubermittel verliehen, erschlagen sie ihn mit Prügeln. Dies erschien einigen grausam, weil seine bei demselben Fluchtplan ertappte Frau nach dem Frühstück, von den Soldaten einige Male angeschossen, sterben musste. Milder verfuhr man mit den Töchtern, die man in die Verbannung trieb“. Auch mehrfache Desertion wurden hart bestraft; RICHTER, Historische Nachricht, S. 174 (Chemnitz 1633): „Den 19. Jan. ist ein Schottländischer Soldat, so dreymahl vom Regiment entlauffen, an die Justitz aufn Marckte aufgehencket worden“. Aus Meiningen wird 1646 berichtet, GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 274: „Eben in diesem Monat [August 1646; BW] sind drey Mußquetirer von hiesiger Qvarnison über die Stadt-Mauern hinaus gestiegen, und hinweg gelauffen, aber bey Walldorff wieder vertappt, nieder geschossen, tod herein gebracht, und in der Hocker-Gassen auff dem Graben, an einem auffgerichten Schnapt-Galgen gehängt worden“. BEI DER WIEDEN, Oldendorf, S. 47 (1623): „12. Maii solte ein entlauffener Schelm unter den Soldaten zu Oldendorf auff dem Marckte gehencket werden. Aber der Strik ging loess und der Verurtheilter fiel herab. Derhalben ihm das Leben geschenckt und er diese Graffschafft und das Furstenthumb Braunschweig vorschweren mussen“. HELLER, Rothenburg, S. 308f.: „Die gemeinen Soldaten erachteten eine Fahnenflucht nicht für vorliegend und sich ihres Eides ledig, wenn die Fahne, auf die allein sie geschworen hatten, zerstört war; Ebensowenig hielten sie sich für strafwürdig, wenn ihre Fahne vom Feind erbeutet worden war und sie dann in Massen zu ihm übergingen (sich unterstellen ließen)“. Die Desertionsquote unter den Belagerern vor Bergen-op-Zoom (1625) soll sehr hoch gewesen sein. Im Juli lagen noch 20.600 Mann vor Bergen; im Oktober waren es noch 13.200. Insgesamt betrugen die Verluste der Belagerer ca. 40 %; davon waren mehr als ein Drittel Desertierte.
Dissimulation: Verstellung, Heuchelei. Der als hohe Kunst der Verstellung betrachteten Dissimulation hat REPGEN, Kurie I/1, S. 315-321, eine kleine Abhandlung gewidmet.
[23] Bresche, Breche, brescia, bresica: durch Geschützfeuer erreichte Sturmlücke in der Stadtmauer oder auch in einer Verschanzung. Die damals angewandte Methode, eine Mauerbresche zu schießen, sah so aus, daß man eine Geschützbatterie frontal auf die zu brechende Mauer richtete und zwei kleinere Batterien im Winkel von ca. 30-45 Grad zu beiden Seiten anlegte, durch welche die gelockerte Mauersubstanz zusätzlich herausgehebelt wurde. [ENGERISSER]
[24] Demi-lune oder Halber Mond: Ein im Graben vor einer Bastion errichtetes, aus zwei Facen bestehendes Außenwerk. Sein Grundriss ähnelt dem des Ravelins, doch ist seine Kehle halbmondförmig [wikipedia].
[25] Bonn; HHSD III, S. 94ff.
[26] Düren [LK Düren]; HHSD III, S. 182ff.
[27] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[28] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern (auch „Neugeschriebene“ genannt) anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. Für Anfang 1643 heißt es in den Aufzeichnungen aus Mühlhausen über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik von Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200) , dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen [Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto von Estorf [1566 – 29.7.1637], berichtet in seinem „Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium“ zum April 1623: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.
[29] Werbepatent, Werbekontrakt, Werbekapitulation: Vertrag zwischen einem Landesherrn oder Obristen und einem mit der Werbung von Soldaten beauftragten Offizier. Die unterschriebene und gesiegelte Urkunde war der Nachweis der Berechtigung des Offiziers, Werbungen durchführen zu dürfen, gegenüber Amtsträgern und Untertanen des jeweiligen Ausstellers. Im Werbepatent waren u. a. festgelegt: das Gebiet, in dem die Werbung erfolgen sollte, die Zahl der anzuwerbenden Männer, nach Möglichkeit Name und Alter, bei Werbungen im eigenen Territorium z. T. das Verbot, Angehörige bestimmter Berufe anzuwerben, das Werbe-oder Handgeld, das dem Neugeworbenen sofort auszuzahlen war, sowie Ort und Zeitpunkt zur Versammlung der Geworbenen (=> Musterplatz).
[30] Sold: Um 1630 erhielt (theoretisch] ein kaiserlicher Obrist monatl. 500-800 fl. je nach Truppengattung, Hauptmann 160 fl., Leutnant 60 fl:; Fähnrich 50 fl., Feldwebel 21 fl., Korporal 12 fl., Gefreiter 7 fl. 30 Kr., Fußknecht 6 fl. 40 Kr. Eine Kuh kostete ca. 10 fl., 1 einfaches Pferd 30 fl. Der Monatssold der einzelnen Chargen in einer schwedischen Kompanie zu Fuß betrug 1639 für einen Hauptmann 150 fl., Leutnant 35 fl., Feldscher 16 fl., gemeiner Soldat 6 fl.; in einer Kompanie Kürassiere für einen Rittmeister 150 fl., Leutnant 60 fl., Kornett 50 fl., gemeinen Reiter 15 fl.; bei der Artillerie für einen Obristen 800 fl., Oberhauptmann 200 fl., Adjutanten 100 fl., Quartiermeister 60 fl., Feldschergesellen 25 fl., Kommissbäcker 12 fl., gemeinen Kroaten 9 fl., Artilleristen 7 fl. Schon in den Anfangsjahren war der Sold nur ein- oder zweimal im Jahr ausgezahlt worden, so dass die Kontributionsforderungen ständig stiegen. SCHMIDT, Herzogtum Sachsen – Weimar, S. 54f. „Eine Beschwerde über seine Notlage war für den Soldaten gefährlich, wie das Beispiel von neun Soldaten der Schweinitzschen Kompanie zeigt, die am 30. April 1645 zum Tode verurteilt wurden (einer von ihnen wurde tatsächlich in Freiberg gehenkt), weil ‚sie sich ihrer hinderstelligen wöchentlichen Lehnungen halber beklaget’“. GENTSCH, Dreißigjähriger Krieg, S. 209. 1624 hatte man den Offizieren der nach den Kämpfen gegen Bethlen Gábor abgedankten Regimenter während der Verhandlungen in Freistadt vorgehalten, kein Kriegsherr habe je alle Außenstände beglichen, ein Nachlass sei doch üblich; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2345, fol. 69f. (Abschrift): »Fürhalt« an die Offiziere der Liga-Regimenter u. Freikompanien, Freistadt, 1624 V 15. Die sogenannten „freien u. einschichtigen“ Kompanien (1619-1648) schlugen immerhin mit 5.042.840 fl. 58 kr. in der Hauptkriegskostenrechnung zu Buch; GOETZ, Kriegskosten, S. 123; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 282. Der Historiograph Wassenberg schildert ausführlich die Meuterei der Besatzung von Breisach im März 1644 wegen ihres seit acht Monaten ausstehenden Soldes; WASSENBERG, Florus, S. 563ff.: „Nahe bey außgang aber gegenwärtigen Monats hat sich in der Vestung Brisach ein gefährlicher Aufstand angesponnen / in dem alle Frantzösische Compp mit doppeltem Fewer sich auf den Platz gestellet / vnnd eine Ordnung geschlossen / daß man ihnen so leichtlich nicht zukommen können; aber keinen Officirer / als allein die Corporalen bey sich gelitten / auch als die Teutschen auf die Abendwacht ziehen wollen / haben sich die Frantzosen betrohlich gegen sie vernehmen lassen / woferrn nur ein einiger sich vnterstehen würde auß dem hauffen zu gehen / sie denselben auf der ställe niederschiessen wollen; daher sie alle / vnnd einer wie der ander / stehen bleiben müssen.
Nach dem derhalben die Frantzösische Kriegesbeampten gesehen / daß ihre Völcker schwürig; haben sie mit vngestümmen Worten gefraget / warumb sie nit auff die Wacht ziehen wolten / damit von Leder gezucket / vnnd einen oder vier gestochen; aber damit anders nichts auß gericht / dann daß die Mußquetierer Fewer geben / 5. Leutenante vnd Fändriche geschossen / die übrigen aber dahin gebracht / daß sie das Hasenpanihr aufwerffen müssen.
Hierauf haben sie in gegenwart Herrn General Majors von Erlach / vnnd Freyhern von Oisonville [Oysonville; BW] mit grosser vngestümm geruffen: dem König / vnnd Herrn General Majoren / wolten sie vmbs Geld dienen; welchem sie auch Lebensfrist versprochen; dem Freyherrn aber keines / sondern ihn beym Kopff genommen / mit den hahren übel gerauffet übel gerauffet / vnnd mit schändlichen Worten angegriffen / wäre auch / im fall Herr General Major nicht so hoch gebeten / wol nicht lebendig auß jhren Händen kommen / also daß er mit mercklicher gefahr seines lebens noch errettet worden. Wie sie nun der von Erlach gefragt / was dann jhr Begehren / haben sie jhren in acht Monat außständigen Sold gefordert: weßwegen er sie mit freundlichem zusprechen versichert / sie solten nur wider abziehen / er wolle verschaffen / daß sie bezahlet werden solten; Sie aber zur antwort gegeben / wann das Geld da vor jhnen augenscheinlich lege / als dann vnnd nit eher wolten sie sich zur Ruhe stellen: deßwegen man nothwendig dahin geschlossen / daß man jhnen auf nechstfolgenden Morgen (weil die Nacht albereit vorhanden) drey Monat / vnnd innerhalb vier Wochen das übrige abführen wolle. Mit welcher Erklärung Herr General Major abermals zu jhnen gangen / sie sehr freundlich besprochen / ja Kinder vnnd Brüder heissen müssen; biß er es endlich / wiewol mit gar harter mühe / dahin gebracht / daß sie endlich darein verwilleget; worauff er sie hoch gebeten / daß sie doch die Nacht über ruhig seyn / auch niemand einigen Gewalt thun / noch etwas plündern wolten: welches sie Ihm zwar versprochen; als er aber kaum in seiner Behausung gewesen / haben sie mit geschwinder Behändigkeit die Wippe / Esel / Stock vnd Galgen / sampt der Leiter abgehawen / vnnd über einen hauffen geworffen vnd verbrennet; alle Wirtshäuser geöffnet; was sie an Wein nicht gesoffen / auff die Erde lauffen lassen / viel Becker vnnd Krämer nicht verschonet / die Fleischbäncke / darinnen viel Vorrath gewesen / rein gemacht / vnd also die ganze nacht über mit plundern vnnd rauben einen solchen Gewalt verübet / daß dergleichen (wie man schreibt) in geschichten nicht zu lesen. Deß andern Tages ist Herr Erlach frühe wider zu jhnen kommen / da sie dann alle ganz toll vnd voll gewesen / daher er jhnen auch viel bessere Worte / als vorigen Tages / geben müssen: dann sie sich ohne schew verlauten lassen / woferrn jhre acht Monaten vmb zehen Vhren nicht da legen / wolten sie die ganze Statt außplündern / selbige in Brand stecken / vnd den Johan de Weerd zu ziehen / darbey sie dann weiters dem Herrn General Major vnverschämt ins Gesicht sagen dürffen / daß jetzund sie / nicht aber er / Meister seyen / haben darauff die Schlüssel begehret / vnn gesaget / daß, vngeachtet sie die Schlüssel nicht hetten / dennoch wol hinauß kommen wolten / weßwegen dann Herr General Major wiederum vnverichter sachen abweichen müssen. Als er nun den vnauffhörlichen Ernst vnnd Tollheit dieser Leute gesehen / hat er sich nebens Herrn Freyherrn de Oisonville entschlossen / fünf Monat zu bezahlen; hierauf abermaln zu jhnen getretten / vnnd sie dermassen / wie man Got im Himmel selbst anflehen möchte / gebeten / biß sie endlich diese fünff Monat angenommen / hat jhnen aber die übrigen drey Monat jnner vierzehen Tagen vnfehlbar abzutragen benebenst vollem Perdon solcher jhrer schönen thaten / versprechen müssen / oder sie wolten es noch zehen mal ärger machen. Hat sich also vor Mittag vmb halb zehen Vhr die Vnruhe widerumb gestillt / vnd ein jeder nach seinem Quartier gezogen. Die Teutschen seynd / als wie sie kommen / auff jhrem Platz stehende verblieben vnnd ruhig gewesen; ehe aber die Franzosen abgezogen / haben sie sich nicht zu Friede geben wollen / man habe jhnen dann auch fünf Monat bezahlet / da sie sich auch sonsten mit drey Monaten hetten abweisen lassen“. Der Benediktiner-Abt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595-1655], berichtet noch zum März 1648: „Ein Soldat mit dem Übernamen Reißteufel, Schuster von Beruf, aus Gmünd gebürtig, der in erster Linie unter denen gewesen sein soll, die neulich Sold gefordert (oder Lebensmittel erpressten ? stipendia exegerant) hatten, wird vom Generalkommissariat zum Galgen verurteilt und heute [27.3.1648; BW] hingerichtet, vom weiblichen Geschlecht aufs höchste beklagt. Drei Jungfrauen, die ihn aus den Händen der Henker zu befreien suchten, erfuhren eine Ablehnung“. STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1138.
[31] Joachim Christian Freiherr, 1642 Graf v. der Wahl [1590-31.8.1644 Ingolstadt], kurbayerischer Feldmarschall.
[32] Melchior Reichsgraf Hatzfeldt v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], kaiserlicher Feldmarschall.
[33] Nidda [Wetteraukr.], HHSD III, S. 345f.
[34] Alexander II. Graf v. Velen u. Megen, Freiherr zu Raesfeld u. Bretzenheim, Graf (1642) [1599-10.10.1675], kurkölnischer Generalwachtmeister.
[35] Bedburg [Rhein-Erft-Kreis]; HHSD III, S. 57f.
[36] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser harten Arbeit eingesetzt, ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale, S. 64f.. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255). Bei den Schweden wurden bevorzugt die Finnen zu diesen schweren Arbeiten herangezogen. Aus Iglau wird unter 1647 berichtet, wie der schwedische Kommandant Österling die nur noch 299 [von ehemals 13.000) Einwohner fassende Stadt während der Belagerung durch die Kaiserlichen zur Schanzarbeit trieb; STERLY, Drangsale, S. 64f.: „In das kaiserliche Lager langte immer mehr und mehr schweres Geschütz an; als dieses der Kommandant erfuhr; ließ er er voll Grimm die Einwohner wie das mit aller Gewalt auf die Schanzarbeit treiben, und erließ das strengste Verboth, daß außer dieser Arbeit sich keine Manns- noch Weibsperson sehen lasse. Was war dieses für ein Trübsal unter den armen Bürgern ! dieselben hatten ihren geringen Vorrath an den nothwendigsten Lebensmitteln bereits aufgezehrt, und konnten sich bei dem bestehenden strengsten Verbothe, nicht auszugehen, keine andere beischaffen; vom Hunger und Durst gequält, und daher ganz erschöpft, mussten sie sich dennoch den schwersten Arbeiten unterziehen. Der Kommandant war taub gegen alles Bitten und Flehen; verlangten einige die Erlaubniß, sich aus der Stadt zu entfernen, so ließ er sie in den Zwinger einschließen, ihnen des Tags ein bischen Brot und ein wenig Wasser reichen, dafür aber unter Schlägen zur Arbeit anhalten. Als der Kommandant die Deserzion zweier seiner Leute am vorhergehenden Tage erfuhr, und besorgte, daß Mehrere diesem Beispiele folgen dürften, so ließ er den Arbeitenden Fußeisen anlegen“.
[37] Streifpartei: I. Streifkorps; Reiterabteilung, die entweder zur Aufklärung oder zu überraschenden Handstreichen vom zuständigen Kommandeur ausgesandt wurde oder eine auf eigene Rechnung oder mit Wissen des an der Beute beteiligten Kommandeurs herumstreifende Abteilung, um Beute zu machen, Nahrung zu beschaffen oder die Bevölkerung zu terrorisieren. Am 9.5.1643 schrieb Ferdinand III. an Gallas: „auch die Streifparteien gehören bestrafft […], da sy die unterthanen unerhörter barbarischer weiß tractirn, denenselben wan sy nit gleich alles nach ihrem willen thuen, löcher durch die nasen bohren, strick dardurch ziehen und sie die [wie ?] unvernünfftigen thiere mit herumben ziehen, theils gar pulver in die nasenlöcher, auch mundt und ohren stecken und dasselbe anzünden, oder aber haisses bley hinein gießen, auch wohl ihre händt und fueß abhacken, ganze dörffer außplendern, und viel pferdt und viech mit weckh treiben“. REBITSCH, Gallas, S. 218f. II. Kriegspartei: reguläre Truppenabteilung. Vgl. KROENER, Kriegsgurgeln. III. Banden aus Deserteuren, Straftätern, vertriebenen Bauern, die z. T. in Stärke von 400 Mann bevorzugt Dörfer überfielen. LEHMANN, Kriegschronik, S. 105, zu einer Strafaktion: „Zue Crandorf hielte Sich auf Johans Lorentz, ein versuchter Churfürstlicher reuter, aber arger Mauser, der uff den Schwedenschlag an der Böhmischen gräntze großen schaden gethan. Den nahm Künemann, ein keyßerlicher Leutenandt und werber von den Platten mit 6 musquetiren des Nachts auß den bette, führeten ihn biß an Breittenbrunner Wiltzaun, schoßen in todt, zogen ihn auß und ließen ihn liegen, der den 25. April in einen Winckel auf den Gottesacker wurd begraben“. Vgl. auch das Edikt der Grafschaft Limburg (1627): „waß maßen vnd vielfeltiger Dagten Vorkommen [ist], dass sich in Vnser[er] Graffschafft Lymburg fast täglichen Partheyen vnd Soldaten vnd auch noch woll herrenloses Gesindling in Büschen, Bergen vnd Strauchen auffhalten, welche nicht allein Vnsern Vnderthanen, sondern auch der benachbarten Neutralen pressen, knebeln, fangen, stechen vnd sonsten übell tractieren […], welches allen Rechten, Erbarkeitt, guter Policey vnd gemeiner Wolfahrt, auch des Heiligen Reiches Landtfrieden vnd anderen Satzungen zuwiederläufft“. MARRA, Tod, S. 140. „Je länger der Krieg dauerte, um so ärger wurde es. Eine Beschwerde der anhaltischen Fürsten vom 22. Januar 1639 an den Kaiser schildert die Zustände im Lande wie folgt: ‚Die meisten Völker haben sich von der Armee abgetan und unser Fürstentum durch und durch gestreift, Dörfer und Städte, derunter Jeßnitz und Raguhn, ausgeplündert, Adlige und andere Standespersonen ermordet und verwundet, Dörfer in Brand gesteckt, teils ohne Not niedergerissen, Bauernkinder geschlachtet, den Weibern die Brüste abgeschnitten und gegessen, dazu das Land dermaßen verderbt, daß fast niemand sich auf dem Lande aufhalten und das Feld bestellen, noch die Reichsanlage abführen kann“. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222. Im Juni 1647 ordnete der Kommandant von Lippstadt, Rollin de St. André, an, dass alle herumstreifenden Soldaten ohne Ausweispapiere zu erschießen seien. CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 51. Vgl. THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 617 (1641): „Vmb den Eingang Junii liesse sich ein Brandenburgischer Rittmeister gelüsten in Mechelnburg wider voriges Verbott zustreiffen / der auch dariñen geplündert hatte: Darwider Gen. Major Axel Lille vber einen / dem beschehenē Anbringen zu widerlauffenden actum, sich beklagte. Herr Statthalter Marggraffe Ernst liesse diesen Rittmeister einziehen / vnd im Kriegsrecht widerfahren / darumb er enthauptet / vnnd zehen seiner Gehülffen auffgehenckt worden“.=> Partei.
[38] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann, zum Teil allerdings auch nur ca. 30 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[39] Bedburg [Rhein-Erft-Kreis]; HHSD III, S. 57f.
[40] Feldlager: Einfache Soldaten bauten je nach Jahreszeit ihre Zelte aus Brettern, Türen, Dielen, Getreidegarben, Stroh und Laub, stabilisiert mit Spießen und mit Tüchern verhängt, während Offiziere fertige wetterfeste Zelte, die zum Teil gefüttert waren, mit sich führten. LANGER, Hortus, Abb. 62, EICKHOFF; GROTHE; JUNGKLAUS (Hg.), 1636, S. 96f. Zum Feldlager mit Holzhäusern für Offiere und den Hütten und Zelten für die Gemeinen vgl. WAGNER, Tracht, S. 230. Der Salemer Mönch Bürster hat die Beschreibung eines französischen Lagers hinterlassen: „Ein groß Wunder war zu sehen, wie es von Rückenbach bis Mimmenhausen hinunder nit ist zu schreiben noch zu malen, wie die Berg aussehen. Schier ein Hütten an der andern, von weitem sehe es wie eine große Stadt so abgebränt. Ueber die Aach waren hin und wieder Steg und Brücken, ass sie frei von und zu allen Orten könnten reiten; die Hütten machten sie schön aneinander, in Mitten aber hin und wieder zu reiten große Straßen und Plätz gleich wie in großen Städten; etliche machten’s von Stroh, Gras und Heu, andere aus Mayen, darum sie großen Schaden thaten an den jungen Büchlein, andere mit Hanf und Früchten insonders mit Roggen, denn es eben in der Erndt und in 8 Tagen der Liechtenberg sollte werden geschnitten … andere von Thüren, Tafeln und Brettern, so sie aller Orten, insonders aber im Gotteshaus abgebrochen etc. etc.“ GONZENBACH, Erlach, Band 2, S. 287, Anm.; LAHRKANP, Dreißigjähriger Krieg, S. 198. Während zu Anfang des Krieges der Tross etwa 30 % größer war als die kämpfende Truppe, war er am Kriegsende nach Aussage des bayerischen Feldmarschalls Gronsfeld unkontrollierbar angewachsen. Er erinnerte daran, dass man „in disen beiden armaden sicherlich über 180 000 seelen hat, welche, es sein gleich jungen, fuhrknecht, weiber und künder, doch alle sowoll alß soldaten leben müssen. Nun werden die beeden armaden ungefähr uf 40 000 mann proviantirt, und mehrer nicht, alß ein mensch in 24 stundt nöthig hat. Wie nun die übrige 140 000 menschen leben können, wan sie nicht hin und her ein stuckh brott suchen thun, solches ist über meinen verstandt“. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2961, fol. 29 (Ausfertigung): Gronsfeld an Maximilian I. von Bayern, Thierhaupten, 1648 III 31. Die Feldlager waren entsprechend dem Tross kaum noch kontrollierbar. Die Beute- und Solidargemeinschaft der Soldatenfamilien bot einen gewissen Schutz, solange man kranke und verwundete Soldaten nicht in den Städten zurückließ und deren Frauen und Kinder fortschickte, die ums Überleben kämpfen mussten. Zudem gab es angesichts der schlechten hygienischen Bedingungen die üblichen Lagerseuchen, so dass wohl 20 % der Soldaten als Kombattanten ausfielen. Zur „Lagergesellschaft“ vgl. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“, S. 279-296; LANGER, Hortus, S. 96ff.; WAGNER, Ars Belli Gerendi; EICKHOFF; GROTHE; JUNGKLAUS, 1636, S. 97ff.
[41] Wesel [LK Wesel]; HHSD III, S. 773ff.
[42] Generalfeldzeugmeister: Der Generalfeldzeugmeister war Befehlshaber der dritten, wenn auch teilweise gering geschätzten Truppengattung, der Artillerie; bei Beförderungen wurden die vergleichbaren Ränge bei der Kavallerie, dann der Infanterie bevorzugt. Der Rang umfasste das Kommando über Artillerie. Er erhielt nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) monatlich 1.200 fl.Ihrem Befehlshaber fielen die sogenannten „Glockengelder“ [Geld, womit eine eroberte Stadt, die sich vom groben Geschütze hat beschießen lassen, ihre Glocken und ihr Kupfergeschirr, welches alles herkömmlich der Artillerie des Eroberers heimfällt, wieder erkaufen oder einlösen muß. KRÜNITZ, Enzyklopädie Bd. 19, S. 192], zu, wenn man während der Belagerung etwa bei Sturmläufen hatte die Glocken läuten lassen, was nach dem „Recht“ des Siegers 12.000 fl. [zum Vergleich: 1634 wurde ein Bauernhof mit 8.-1.000 fl., ein kleines Schloss mit 4000 fl. veranschlagt; MATHÄSER, Friesenegger, S. 51] und mehr sein konnte. Vgl. auch HOCHEDLINGER, Des Kaisers Generäle. Ihm unterstanden die Schanzmeister und die Brückenmeister, zuständig für Wege-, Brücken-, Lager- und Schanzenbau sowie die Anlage von Laufgraben vor Festungen.
[43] Generalstaaten: Die protestantische Republik der Vereinigten Niederlande, die sich nach dem Zerfall der Niederlande 1581 in einen nördlichen (protestantischen) und einen südlichen (katholischen) Teil [Spanische Niederlande] konstituiert hatte, von Anfang an in den Krieg mit Söldnern und finanzieller Unterstützung involviert war und am 15.5.1648 in Münster durch Friedensschluss mit Spanien offiziell den „Aufstand der Niederlande“ beendete.
[44] Frankfurt/M.; HHSD IV, S. 126ff.
[45] Wipperfürth [Rhein.-Berg.-Kr.]; HHSD III, S. 789ff.
[46] Bonn; HHSD III, S. 94ff.
[47] vernageln: Durch die Zündlöcher hineingetriebene Nägel machten die Geschütze unbrauchbar.
[48] Lechmühle: unbekannter Begriff. Um Hinweise wird gebeten !
[49] Zülpich [LK Euskirchen], HHSD III, S. 812ff.
[50] Euskirchen [LK Euskirchen]; HHSD III, S. 220f.
[51] Dahlen, heute als Rheindahlen Stadtbezirk von Mönchengladbach.
[52] Duichen: nicht identifiziert.
[53] Düren [LK Düren]; HHSD III, S. 182ff.
[54] Jülich [LK Jülich]; HHSD III, S. 367ff.
[55] Oberkersten: nicht identifiziert.
[56] Mercurij Relation, 21.4.1642ff.
[57] Flüßingen: nicht identifiziert.
[58] Major: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.
[59] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis; halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt]. Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.
[60] Granat(feuer)kugel: eiserne Sprengkugel als „eine spezielle form der granate älteren gebrauchs, die auch in der feuerwerkskunst verwendet wurde“ [DWB]. Zum Teil versuchte man diese in Schlachten (z. B. Hessisch Oldendorf 1633) in die Munitionswagen der Gegner zu werfen. Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 115 v (Ausfertigung): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 30.6.1633 (a. St.). – Feuerkugel: mit Brandsatz versehenes, aus Mörsern abgefeuertes Geschoss mit Spreng-, Brand- und Leuchtwirkung, das von Mörsern im Steilfeuer über die Stadtmauer geschossen werden konnte. Teilweise entzündete sich nur ein Viertel dieser Feuerkugeln. CHEMNITZ, Königl. Schwedischer […], S. 407, stellt anlässlich der Belagerung Regensburgs 1634 fest: „fewr-Kugeln / die sehr gros / von schwefel / pech / pulver / zundstricken vnd dergleichen brennenden materien gemachet / vnd vielen schlägen angefüllet waren / gleicher gestalt nicht gefeyret / doch weinig ausgerichtet: Dan deren viele in der lufft zersprungen / etliche in die Donaw gefallen / etliche / so gantz verstopffet gewesen das die zunder nicht zünden können / gefunden worden; Vnd zwar an gefährlichen örtern / ja aufm hew liegend / da sonst die geringste flamme leichtlich ein fewr hette verursachen mögen“.
[61] Mine, minieren: graben, untergraben: Anlegen von Untergrabungsgängen unter dem Mauerfuß einer belagerten Festung. Diese Minengänge zielten entweder auf den Einsturz der Mauer oder auf ein Eindringen in die Festung. Über die Unterhöhlung hinaus konnten sie mit einer Pulverladung versehen und zum Sprengen der Mauer benutzt werden. Da man die Arbeitsgeräusche bald hören konnte, wurden Gegenminen gelegt und zur Explosion gebracht. Teilweise wurden die Minen auch dem Gegner gezeigt, um ihn zum Aufgeben zu bewegen. => Kontramine.
[62] Gymnich, heute Stadtteil von Erftstadt [Rhein-Erft-Kreis].
[63] Dirmerzheim, heute Stadtteil von Erftstadt [Rhein-Erft-Kreis].
[64] Kaster [LK Bergheim]; HHSD III, S. 381f.
[65] Neuss [Rheinkreis Neuss]; HHSD III, S. 556ff.
[66] Wochentliche Ordinari Zeitungen Nr. 80
[67] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.
[68] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog, in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[69] Soldateska: Soldaten, teilweise auch abwertend gebraucht für Soldatenhaufen.
[70] Kartaune, halbe: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite von 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211.
[71] Kraut: Pulver.
[72] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich, S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil aber auch bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“.
[73] Brandschatzung: von der jeweiligen Armee festgelegte Summe, die die Einwohner aufzubringen hatten, um das in Brand Stecken ihrer Stadt, Gemeinde etc. zu verhindern. Bei den Armeen gab es seit dem Mittelalter sogenannte Brandmeister, Spezialisten im Schätzen und bei Nichtbezahlung der Brandschatzung im Feuerlegen. Erzherzog „Leopold Wilhelm musste bereits zwei Monate [20.11.1645; BW] nach seiner ersten Weisung mit einem neuerlichen Befehl die Einhaltung der Disziplin und Abstellung der Exzesse energisch einfordern: Er verhängte ein komplettes Ausgangsverbot in seiner Armee, um Delikte wie Kirchenplünderung, Mord, Brandschatzung und die schendung der weibsbilder zu verhinden“. REBITSCH, Gallas, S. 218.
[74] THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 849f.
[75] Wesel [LK Wesel]; HHSD III, S. 773ff.
[76] Aachen; HHSD III, S. 1ff.
[77] Brühl [LK Köln]; HHSD III, S. 124ff.
[78] Streichwehr: Schutzwehr, Bollwerk, Vormauer, von wo aus der anstürmende Feind mit Feuer bestrichen wird [DWB].
[79] Faschinen: Schanzkörbe, Reisig, Bündel, Holzwälle, Rutenbündel.
[80] Reiswelle: Bündel von Reisern.
[81] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr., in der brandenburgischen Armee auf 8 fl. 10 gr. = 7 Rtl. 2 Gr; nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung. In den Feldlagern (über)lebte er unter den schwierigsten Bedingungen bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 3, 4 Jahren. Bei Gefangennahme oder Stürmen auf eine Stadt lief er immer Gefahr, getötet zu werden, da für ihn keine Ranzion zu erwarten war, oder wenn eine Untersteckung unter die eigenen Truppen nicht notwendig erschien.
[82] Sturmlauf: heftiger, schnell vorgetragener Angriff mit dem Ziel, den [völlig unvorbereiteten] Gegner zu überraschen, seine Verteidigung zu durchbrechen. Zum Teil wurden für die Erstersteigung der Mauern oder des ersten Eindringens in die Stadt, Festung etc. Geldprämien bis zu 1000 Rt., die „erste Beute“ oder Rangerhöhungen (so etwa bei der Erstürmung Frankfurts a. d. Oder 1631), von den Offizieren ausgesetzt worden. Die Sturmkolonnen sollten Wälle oder Festungen auf Sturmleitern ersteigen, sich dort festsetzen und das Tor von innen öffnen, um den nachrückenden Soldaten den Weg frei zu machen. Teilweise wurde allerdings auch Branntwein ausgeschenkt, um die Angst zu betäuben, oder es wurden Gefangene bei allen Armeen als Schutzschilder vor der ersten Sturmreihe vorangetrieben; vgl. die Aussagen eines Untergesteckten (1634) => Gottmann, Peter in den „Miniaturen“; GAIER; SCHÜRLE; PRAßER, Schwabenspiegel Bd. 3, S. 80.
[83] Feldmarschall: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl. [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)], die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.
[84] Mainz; HHSD V, S. 214ff.
[85] Köln; HHSD III, S. 403ff.
[86] Adrian Graf v. Enckevort [Enckevoer, Enckfurth, Enckefurt, Enquenfort] [20.8.1603 Diest-3.6.1663 Ledeč], kurbayerischer Feldmarschall.
[87] Gemeint sind hier die geschlagenen Truppen aus der Schlacht bei Kempen am 17.1.1642 zwischen katholischen (kaiserlichen und kurkölnischen) Truppen unter dem Befehl Wilhelms von Lamboy auf der einen und protestantischen (französischen, hessischen-kasselischen und weimarischen) Truppen auf der anderen Seite in der Heide zwischen Kempen, Hüls, Krefeld und St. Tönis am Niederrhein ausgetragen wurde. Das Gefecht endete mit einer vernichtenden Niederlage der kaiserlich-kölnischen Verteidiger. Die Kaiserlichen verloren v. 9.000 Mann 2.000 durch Tod, 5.000 gerieten in Gefangenschaft, 2.000 konnten entkommen; WILSON, The Thirty Years War, S. 633. In der Folge fiel das nördliche Kurköln unter protestantische Besatzung. WASSENBERG, Florus, S. 464ff. (unter Quelle 16). SCHAUMBURG, Die Schlacht. – Wilhelm [Guillaume de] Freiherr [1634], Graf [1649] v. Lamboy [Lamboj, Lambri, Lamboji, Lampoi, Lambey] [um 1590 – 13.12.1659 Schloss Dymokury], kaiserlicher Feldmarschall.
[88] Chemnitz meint hier die nach der Schlacht bei Kempen auseinander gelaufenen Soldaten Lamboys. Schlacht bei Kempen am 17.1.1642 zwischen katholischen (kaiserlichen und kurkölnischen) Truppen unter dem Befehl Wilhelms von Lamboy auf der einen und protestantischen (französischen, hessischen-kasselischen und weimarischen) Truppen auf der anderen Seite in der Heide zwischen Kempen, Hüls, Krefeld und St. Tönis am Niederrhein ausgetragen wurde. Das Gefecht endete mit einer vernichtenden Niederlage der kaiserlich-kölnischen Verteidiger. Die Kaiserlichen verloren v. 9.000 Mann 2.000 durch Tod, 5.000 gerieten in Gefangenschaft, 2.000 konnten entkommen; WILSON, The Thirty Years War, S. 633. In der Folge fiel das nördliche Kurköln unter protestantische Besatzung. WASSENBERG, Florus, S. 464ff. (unter Quelle 16); SCHAUMBURG, Die Schlacht. – Kempen [LK Kempen-Krefeld]; HHSD III, S. 384ff.
[89] Feldmarschallleutnant: Der Feldmarschallleutnant war ein militärischer Dienstgrad, der gleichzeitig mit dem des Feldmarschalls im 17. Jahrhundert aufkam. Der Kriegsherr pflegte einem Feldmarschall einen „Untermarschall“ oder „Leutnant“ beizugeben, der den Feldmarschall zu unterstützen und zu vertreten hatte. Zu seinen Pflichten gehörten u. a. die Aufsicht über Proviantplätze und -straßen, die Kontrolle der Wachen usw.
[90] Karl IV. Herzog v. Lothringen [5.4.1604 Nancy-18.9.1675 Allenbach (bei Birkenfeld)]. Vgl. BABEL, Zwischen Habsburg und Bourbon.
[91] Worms; HHSD V, S. 410ff.
[92] Bad Kreuznach [LK Bad Kreuznach]; HHSD V, S. 24ff.
[93] spielen, mit stücken: Spielen ist ein Terminus technicus der Artillerie: Das Verb markiert die aus dem zeitgenössischen Tennisspiel bekannte Flugbahn des Balles und spielt auf die sogenannten Göllschüssen an, indem man die Kugeln auf- und in die gegnerischen Haufen hineinprallen ließ, um die Moral des Gegners zu schwächen; LANGER, Kulturgeschichte, S. 185.
[94] Schuh: altes Längenmaß, das je nach Land meist 28 bis 32 cm maß, in Extremfällen auch 25 und 34 cm.
[95] Aldekerk [LK Geldern]; HHSD III, S. 12.
[96] Bebber:
[97] Hülchrath, heute Ortsteil von Grevenbroich [Rhein-Kreis Neuss]; HHSD III, S. 352.
[98] Kempen [LK Kempen-Krefeld]; HHSD III, S. 384ff.
[99] Linn, heute Stadtteil von Krefeld; HHSD III, S. 468f.
[100] Oedingen [LK Meschede]; HHSD III, S. 584f.
[101] Engländer: Unter den englischen Truppen befand sich ein hoher Anteil an von den Lord Lieutenants zwangsrekrutierten, aus dem Königreich ausgewiesenen Kriminellen und Asozialen, den „masterless men,“ [BEIER, Masterless Man; allgem. auch GEREMEK, Geschichte der Armut; z. B. auch die Chronik des Heinrich v. Weseken aus Wesel (1614); BAMBAUER; KLEINHOLZ, Geusen und Spanier, S. 354: „28. Novembr[is] ist hier auff dem Marckt ein Schott auffgehenckt, der Tags zuvor begangenen Einbruchs und Diebstals halber gefangen, die anderen sind weg kommen“] die unter der Bedingung amnestiert worden waren, z. T. unter Androhung der Todesstrafe, nie wieder nach England zurückzukehren [MASSON, Register of the Privy Council of Scotland. Second Series 1: 1625-1627, S. 385, 542f.; BRUCE, Calendar of State Papers. Domestic Series 1628-1629, S. 395, 568; OGLE; BLISS, Calendar of the Clarendon State Papers Preserved in the Bodleian Library I: Domestic 1628/29, S. 395, 568; FISHER, The Scots in Germany, S. 91]. Schon bei der Aushebung der Truppen für Mansfeld hatten die Lord Lieutenants befehlsgemäß die für die Landesdefension benötigten „trained bands“ geschont und Gesindel rekrutiert [LOCKYER, Buckingham, S. 207f. Das galt auch für die Rüstungen 1625-1627; FORTESCUE, A History of the British Army Bd. 1, S. 191-194; allgem. auch COGSWELL, The Blessed Revolution, für die Zeit 1621-24, zu den englischen Zwangsabgaben CUST, The Forced Loan. Vgl. die Nachrichten über englischen Truppen für Christian IV., die zuerst in den Generalstaaten unterhalten wurden; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten schwarz 51, fol. 155′ (Konzept): Maximilian I. an Ferdinand II., München, 1626 XI 04]. Das war eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, mit Randgruppen fertig zu werden [Nach HAY, War, S. 117ff., eine Möglichkeit der Verringerung der Kriminalität (so auch BEHRINGER, Mörder), was SHARPE, Crime, S. 62-63, 119ff., allerdings in Frage stellt] und gleichzeitig seine Verpflichtungen gegenüber seinen Verbündeten zu erfüllen. Vgl. die Einschätzung des protestantischen Osnabrücker Schuhmachers, Amtsbotens und Chronisten Rudolf von Bellinckhausen [1567-19.3.1645] unter dem 24.4.1637; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 354: „Am gemelten tage sein widerumb uber 300 zu fuß von unteutschen volck als Ihrländer, Schotten und Engels[chen] in unser stad kommen, arm, nackt und viel jungs volcks“.
[102] Höchst, heute Stadtteil von Frankfurt/M.; HHSD IV, S. 226ff.
[103] Lehnspferde [Ritterpferde]: Lehnspferde, auch Ritterpferde genannt, waren seit dem Mittelalter die von der Ritterschaft dem Reichsoberhaupt oder dem jeweiligen Lehnsherrn für Kriegs- und Botendienste zu stellende berittene Kriegsmannschaft. Die Ritterpferde wurden später durch laufende Geldleistungen (Ritterpferdsgelder) oder durch eine einmalige Ablösung ersetzt.
[104] Herrendienst: Soldatendienst.
[105] Grimlinghausen, heute Ortsteil von Neuss [Rhein-Kreis Neuss].
[106] Zons, heute Stadtteil von Dormagen [Rhein-Kreis Neuss]; HHSD III, S. 811f.
[107] Grevenbroich [LK Grevenbroich], HHSD III, S. 265f.
[108] Erft: Die Erft ist ein knapp 107 km langer linksseitiger bzw. südwestlicher Nebenfluss des Rheins in Nordrhein-Westfalen.
[109] Ruhrort, heute Stadtteil von Duisburg; HHSD III, S. 655.
[110] abundantz: Überfluß.
[111] Friedrich Heinrich Prinz v. Oranien [29.1.1584 Delft-14.3.1647 Den Haag], Statthalter der Vereinigten Niederlande.
[112] Rheinberg [LK Wesel]; HHSD III, S. 636f.
[113] Orsoy [LK Moers]; HHSD III, S. 596.
[114] CHEMNITZ, Geschichte des Schwedischen […] Kriegs, S. 93f.
[115] Wolfgang Wilhelm v. Pfalz-Neuburg [4.11.1578 Neuburg a. d. Donau-20.3.1653 Düsseldorf]. Vgl. KÜCH, Die Politik des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm. Wolfgang Wilhelm war wohl doch ein „offenbar recht beschränkter und unbeweglicher Geist, starr an einmal bezogenen Positionen festhaltend und von einem durch nichts zu erschütternden Bewußtsein wirklicher oder vermeintlicher Rechtspositionen durchdrungen, auf deren buchstäblicher Einhaltung er zu bestehen pflegte, ohne sich zu fragen, ob die Erreichung dieses Zieles nach Lage der Dinge möglich sei oder nicht“. SCHMIDT, Philipp Wilhelm, Bd. 1, S. 25f. KÜHN-STEINHAUSEN, Korrespondenz, S. 9, charakterisiert ihn wohl zu positiv. Vgl. LEFFERS, Neutralitätspolitik.
[116] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 59.
[117] Hermann (Johann ?] Christoph [Christoffel] v. Mandelsloh [Mandelslohe, Mandeisloh, Mandelslohn, Mandesloe, Mannslohe] [1602-1655], kaiserlicher Obrist.
[118] Exekution: (notfalls gewaltsame) Umsetzung von Bestimmungen und Auflagen; Zwangsvollstreckung, Zwangseintreibung von Kontributionen. Das Militär setzte dafür gern die allseits gefürchteten Kroaten ein; LEHMANN, Kriegschronik, S. 68f., 70. Die Bürger hatten den zwangsweise bei ihnen einquartierten Soldaten Wohnung, Holz, Licht, Salz und Lager zu gewähren und für jeden Tag und Mann z. B. ein Kopfstück zu zahlen, bei halben Tagen dementprechend ein halbes Kopfstück und bei einzelnen Stunden im Verhältnis weniger, bis die fragliche Summe aufgebracht war. Der Memminger Arzt Christoph Schorer [2.12.1618 Memmingen-12.2.1671 Memmingen] schreibt in seiner „Chronick“ eine derartige Exekution, SCHORER, Memminger Chronick, S. 146f.: „Was die Soldaten / im Hornung / Merzen vnd April [1637; BW] / vor grewliche Tyranney geübet / die Thor gesperret / den vornembsten Burgern eingefallen / eine grosse Summa gelt zuerpressen / ist vnbeschreiblich. Zu diesem Elend kam noch ein Verbott / vnd Ringerung etlicher Müntzsorten im Römischen Reich / also daß der arme Mann vmb sein gering übrigs Geltlen kein bissen Brodt bekom̃en konnte. O deß grossen Elendts ! über diesen grossen Jam̃er / kam im Mayen Ordinantz / daß die Stadt 1 ½ Regiment vom Piccolominischen Volck verpflegen solle: Darzu man Monatlich 3200. Gulden geben muste. Als man den 10. May durch einen Commissarium mit den Officirern rechnete / war die Stadt gezwungẽ der Officirer Rechnung / welche sie nach ihrem Beliebẽ gemachet / zu vnderschreiben. Den 31. May waren Herrn Burgermeister vnd Geheimbde [Ratsherren; BW] in Arrest / in deme die Officirer viel tausent Gulden begehrten. Den 2. Junii haben die Officirer die vornehmbste Häusser bezogen / vnd sich mit Gewalt eingelegt / Geld zu erpressen / wehrete biß auff den 7. Junii. Man forderte das Gericht und Rath zusamen / vmb Mittel zu sehen Gelt auffzubringen / aber es scheinete vnmöglich / also weil nunmehr die Burgerschafft vmb ihr baares Gelt / Gold / Silbergeschirr vnd Kleinodien gäntzlich gekommen / hat man sich resolvirt / den Soldaten Zin / Kupffer vnd Kleider anzubieten. Darauff gieng den 10. Junii das Exequiren widerum an. War ein kläglicher Tag / konnte kein Burger dem andern helffen / bald hörte man wie die Soldaten da / bald dort eingefallen / vnd Gelt presseten. Den 13. Junii war der Rath widerumb arrestirt / vnd Soldaten in der Burger Häuser geschicket / von manchem 200/300/400 biß in 500 fl. zuerpressen: Da man sich dann mit ihnen vergleichen / oder so lang zu Essen vnd zu Trincken geben müssen. Wie sich dann befunden / dass sie auff die 2049. fl. von den Burgern in ihren Häusern erpresst: auch 160. Kühe vñ 60. Pferdt ihnẽ weg genom̃en / solches auch vnder grossem heulen vnd wehklagen der armen Burger / vnd ihren kleinen Kindern fort biß nach Ochsenhausen getriben / doch hernacher widerumb allher gebracht / vnd auff 30. Stuck an ihrer Forderung in behalten. Als man ihnen nun satisfaction gegeben / an Vieh / Gelt / Geltswerth vnd Obligationen / etlich tausent Gulden betreffent / seyn sie (die vom Beckischen Regiment) den 17. Junii weggezogen / worauff die Stadt widerumb etwas Lufft / vnd die Schlüssel zu den Thoren bekommen. Es befande sich nach ihrem Abzug / als die Rechnungen von Biberach / Ravenspurg / Kauffbeuren / Leutkirch vnd vnserer Stadt zusamen getragen wurden / daß die Beckische [Johann Freiherr v. [der] Beck [Bec]; BW] Soldaten / diese bemelte Stätt innerhalb 5. Monaten auff die 130000. fl. gekostet“.
[119] Nideggen [LK Düren]; HHSD III, S. 561f.
[120] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 187.
[121] Kaspar Graf v. Eberstein [Everstein] [6.1.1604-18./28.10. oder 11./21.10.1644 Oldersum], hessen-kasselischer Generalleutnant.
[122] abgezogen
[123] Linn [Stadtkr. Krefeld]; HHSD III, S. 468f.
[124] Aachen; HHSD III, S. 1ff.
[125] Gronsveld, heute Ortsteil von Eijsden [Niederlande, Prov. Limburg]. Siehe unter „Miniaturen“: Kavenberg.
[126] Lüttich [Liège; Belgien].
[127] vorhandenen Meinungsverschiedenheit
[128] N Schwerdt [ – ], hessen-kasselischer Obristleutnant.
[129] Ranzion, Rançon, ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Teilweise wurde Offizieren gestattet, zum „Rekompens“ drei bis Häuser zu ranzionieren; FRITSCH, Tagbuch, S. 129. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade auch der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29. Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten je nach Rang in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht gelassen worden“.
[130] Scharmützel: Unter Scharmützel (ital. „scaramuccia“, Geplänkel, Plänkelei, Treffen) verstand man eines der vielen kleineren Gefechte oder Handgemenge, aus denen dieser Krieg bestand. Kleinere Armeeeinheiten oder Streifkorps, z. T. auch größere Verbände von bewaffneten Bauern (vgl. Harzschützen), traten hier in einen zeitlich wie örtlich begrenzten Kampf ein. Auch Schlachten wurden zumeist mit Scharmützeln oder Plänkeleien eröffnet. Scharmützel waren in der Regel gekennzeichnet durch äußerste Brutalität. Allerdings konnten sie auch Auslöser eines größeren Treffens, einer Schlacht oder eines Krieges werden. Oft wurden Vor- oder Nachhut von Heeren durch Kroaten angegriffen, die in diesem kleinen Krieg bevorzugt eingesetzt wurden. Zum Teil kam es auch wegen der fehlenden Uniformierung zu verlustreichen Kämpfen mit eigenen Einheiten. oder „neutralen“ Einheiten. Am 15.1.1648 traf die kursächsische Besatzung Annabergs auf eine kaiserliche Streifschar, die man für Schweden hielt: „Beym Stillstand im Lande und instehenden Frieden ist doch im Gebürge beym Städtlein Thum ein seltzamer Scharmützel vorgegangen / indem dem 15. Jan. der in Annaberg liegende Obrist-Wachtmeister / Rudolph von Neitschütz / mit seinen zwo Compagnien auff den so genannten blinden Valentin / einen Kayserl. Rittmeister / welcher eine Raub-Parthie geführet / getroffen / daß bey diesem verwegenen Unternehmen unterderschiedliche geblieben und viel blessiret worden / auch in dieser scharffen Rencontre noch mehr auffgerieben werden sollen / wo nicht angeregter blinder Valten und Rittmeister Hanß Ernst einander erkennet und darauff beyderseits Partheyen von einander abgeführet hätten […]. Und dieser Thumische Scharmützel heisset catachrestice [seit der antiken Rhetorik unlogischer Gebrauch eines verwandten statt des nicht vorhandenen Ausdrucks] die Thumer Schlacht / wie Ihn weyland der gemeine Mann genennet hat“. MELTZER, Historia, S. 1363; ARNOLD, Annaberg, S. 283f.; GROHMANN, Obererzgebirge, S. 208. Der Erzgebirgschronist LEHMANN, Kriegschronik, S. 169f., datiert diesen Vorgang allerdings auf 1647: „Bey dem armistitio zwischen Chur-Saxen und denen Schwedischen wahr auch außbedinget worden, daß der Churfürst die streiffende rotten einfangen und sie verfolgen solte; das befahle der Churfürst allen Seinen regiementern in lande, und musten auch die 2 Compagnien, so auf den Annenberg, die Straßen bereiten und denen Mausparthien wehren. Nun wahr der keyßerliche leutenandt, insgemein der blinde Valtin [Valten Hanke; BW] genandt, mit 80 Pferden, meist Freyreutern auß Lignitz nach Erfurt und Eisenach gegangen den 12. Januarii, hatte bey Eckersberg die leipziger Fuhrleute, welche eine wagenburg gemacht und sich gewehret, theils uberwaltiget, 10 Personen todt geschoßen und 20 beschedigt, dargegen 2 tode gelaßen und ezliche beschedigte mitgenommen, darmit kam er biß nach Burckersdorf ins gebirg, griff do wieder die Leipziger fuhr an auß den gebirg. Alß solches die 2 Compagnien uff den Annenberg untter den Obrist-Wachmeister Rudolph von Neidschiz gehöret, sindt sie Churfürstlichen Befehl zue folge ihm entgegengezogen, derselben auf freyen felde bey den Städtlein Thum auf einer höhe angetroffen. Rittmeister Landtmann [Langmann] nimmt einen Cornet mit 20 Pferden zu sich, jagt voran und fragt, warumb er als freundt in Meißen so raube und streiffe, und weil der Valten kein gut word giebet, greyffen Sie beyde zum gewehr, Landtmann trift den Valten in arm, Valten aber schießt Landtmann auch wundt und den Cornet todt, seine reuter schneiden die beuten und Säcke voll sammet und seiden von Pferden und schoßen Sich mit den Churfürstlichen eine Virtelstunde herumb, daß von Churfürstlichen der Ritmeister (bekam 3 schöße), 1 leutenandt, 1 Cornet und 5 reuter tödtlich, 7 beschedigt. Der blinde Valten hatte 16 beschedigte, ließ 5 reuter und seine beute hinder sich und ging eilendt in Böhmen. Das ist geschehen den 15. Januar Freytag nach den 1. Sontag Epiphanias. Die keyßerlichen waren meist feste [durch magische Praktiken kugelfest, BW] sonst würden sie mehr eingebüst haben. Der Cornet wurde den 3. Februar zum Annenberg in die kirche begraben“.
[131] Vgl. GÖSE, Der erste brandenburg-preußische Generalfeldmarschall, S. 43: „Ob er an dem Kriegszug teilgenommen hatte, der seinen Vorgesetzten Hatzfeld an den Oberrhein führte, ist nicht überliefert“.
[132] Leutnant: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.
[133] Kapitänleutnant: Der Kapitänleutnant war der Stellvertreter des Kapitäns. Der Rang entsprach dem Hauptmann der kaiserlichen Armee. Hauptmann war der vom Obristen eingesetzte Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig und die eigentlichen militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.
[134] Regimentsquartiermeister: Der Regimentsquartiermeister war der Dienstvorgesetzte aller Quartiermeister des Regiments, ein einträgliches Amt, da ihm viele „Verehrungen“ zukamen, um die Einquartierungen abzuwenden. Ein Quartiermeister erhielt in der kaiserlichen Armee 40 fl. [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)], in der brandenburgischen Armee im Monat 50 fl.
[135] Fähnrich: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Zum Teil begannen junge Adelige ihre militärische Karriere als Fähnrich. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f. In der brandenburgischen Armee erhielt er monatlich 40 fl., nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 50 fl.
[136] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 5, S. 157.
[137] Trompeter: Eigener, mit 12 fl. monatlich wie der Trommelschläger recht gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs und bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge.
[138] Schreiben
[139] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 5, S. 157.
[140] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 5, S. 157.
[141] Faschinen: Reisig, Bündel, Holzwälle, Rutenbündel
[142] Feuerrohr: Büchse mit Luntenschloss; volkstümlich auch gebraucht für Musketier.
[143] Springstock: „springstöcke … sind lange mit eisen beschuhete stöcke in form eines piquenschaftes, mit welchen man über bäche und graben zu setzen pflegt“. DWB Bd. 17, Sp. 119, 31.
[144] kurze Wehr: kurze Spieße, kurzes Schwert, Messer, Dolch.
[145] hinterlistig verhandeln
[146] contraminiert: entgegen gearbeitet.
[147] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 5, S. 158.
[148] Öffnung in der Mauer
[149] Geschosse mit Spreng-, Brand- und Leuchtwirkung die von Mörsern im Steilfeuer über die Stadtmauer geschossen werden konnten.
[150] Ernstkugel: gewöhnliche Eisenkugel
[151] Gemeint ist wahrscheinlich eine Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen.
[152] grobes Geschütz der Belagerungsartillerie, mit dem Bomben, Karkassen (aus glatten Rohren abgefeuerte Brandgeschosse, die aus einem schmiedeeisernen, mit Leinwand ummantelten und mit einem Brandsatz gefüllten Gerippe bestehen) und andere Feuer-Kugeln (Geschosse mit Spreng-, Brand- und Leuchtwirkung) im Steilfeuer über die Stadtmauer geschossen werden konnten.
[153] Kapuziner: Angehöriger des Ersten Ordens der Franziskaner; die Franziskaner-Oberservanten (Minoriten oder „Minderbrüder vom eremitischen Leben“) gingen barfuß in Sandalen und trugen eine braune Wollkutte mit Schulterkragen und Kapuze, daher auch „braune Kapuziner“ genannt. Dieser Bettelorden versuchte auch Askese, besonders durch Armut und apostolische Arbeit in der Seelsorge und Mission das Evangelium zu verwirklichen. Besondere Verdienste erwarben sie sich in der Pflege der Pestkranken. Diese strenge Observanz ist bei Franziskaner-Konventualen abgemildert. Diese trugen eine schwarze Kutte mit Mozetta und Kapuze und wurden daher „schwarze Kapuziner“ genannt.
[154] Franziskaner-Obervanten: 1517 wurde die Teilung des Franziskaner-Ordens in die Konventualen (Minoriten), denen gemeinschaftlicher Besitz gestattet wurde, und die Observanten (Franziskaner), die eine enge Befolgung der Regel des Franziskus von Assisi 1181/82-3.10.1226) anstrebten, durch Papst Leo X. vorgenommen. Der auf sechs Jahre gewählte „Generalminister“ leitet den Orden, da Franziskus nicht wollte, dass die Oberen seines Ordens „Äbte“ oder Priore“ genannt würden.
[155] Jesuiten: Der katholische Jesuitenorden (Societas Jesu), 1534 gegründet von dem baskischen Adligen und ehemaligen Offizier Ignatius von Loyola, war der wichtigste institutionelle Träger der Gegenreformation. Seine Tätigkeitsfelder waren die Ausbreitung und Festigung des katholischen Glaubens mit zeitgemäßen Mitteln durch Mission, hervorragenden Unterricht und Erziehung, die „nachgehende Seelsorge“, wissenschaftliche und literarische Tätigkeit sowie die Bewunderung erregenden Theateraufführungen. Gerade im bayerischen Heer fanden sich auffällig viele Jesuiten als Militärseelsorger, die aufgrund ihrer Kenntnisse sogar als Geschützausrichter im Kampf tätig waren. Zudem fungierten sie am Kaiserhof und am kurfürstlichen Hof in München als Beichtväter und einflussreiche Berater. Die Jesuiten gelobten die Bereitschaft zu jeder Sendung durch den Papst. Die Aufnahme in den Orden setzt ein abgeschlossenes Studium der Theologie und eines weiteren Faches voraus. Es gab Brüder („Koadjutoren“) und Priester („Patres“). Die weltlichen Laienbrüder mit zeitlich einfachem Gelübde („Coadjutores probati“) unterschieden sich von denen mit dem ewigen Gelübde („Coadjutores temporales formati“). Die Priester werden unterschieden nach einfachen Ordenspriestern („Coadjutores spirituales formati“), die mit drei Gelübden („Professi trium votorum“) und die mit vier Gelübden („Professi quatuor votorum“). Nur Letztere waren für Führungspositionen ausersehen. Zwölf bis fünfzehn Jahre dauerte die gesamte Ausbildung, die ein zweijähriges Noviziat, ein siebenjähriges Scholastikat mit Studium der Theologie und Philosophie vorsah. Danach folgte eine mehrjährige Lehrtätigkeit (Magisterium), an die sich vier Jahre Theologiestudium anschlossen. Es folgten mehrere Jahre Seelsorge oder Schuldienst. Erst dann erfolgte das dritte Noviziatsjahr („Tertiat“), ab 33 Jahren konnte man zu den „ewigen Gelübden“ zugelassen werden. Vgl. MÜLLER, Jesuiten, S. 193-214.
[156] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 5, S. 158.
[157] Feldzeugwart: 1) militärischer Beamter oder Offizier, dem das Geschützwesen unterstellt war, 2) als Zeugwart auch Vorsteher des Zeughauses.
[158] Granat(feuer)kugel: eiserne Sprengkugel als „eine spezielle form der granate älteren gebrauchs, die auch in der feuerwerkskunst verwendet wurde“ [DWB]. Zum Teil versuchte man diese in Schlachten (z. B. Hessisch Oldendorf 1633) in die Munitionswagen der Gegner zu werfen. Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 115 v (Ausfertigung): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 30.6.1633 (a. St.).
[159] Geschoss mit Spreng-, Brand- und Leuchtwirkung, das von Mörsern im Steilfeuer über die Stadtmauer geschossen werden konnte.
[160] Reformierte: Anhänger des ev. Glaubensbekenntnisses, das auf Calvins und Zwinglis Lehre zurückgeht und vom lutherischen unterschieden wird.
[161] Feldwebel: Unteroffiziersdienstgrad. Der Feldwebel war ein vom Obristen oder Hauptmann eingesetzter Gehilfe in der Infanterie. Er wirkte zunächst an der Einteilung und Aufstellung der Schlachtordnung des Fähnleins mit. Im 17. und 18. Jahrhundert übernahm diese Funktion der Major/Obristwachtmeister, und im Zuge dessen beschränkten sich die Aufgaben des Feldwebels auf den inneren Dienst: auf Empfang und Ausführung der Kommandos der höheren Offiziere, die Abholung und Weitergabe der Losung an die Korporale und Gefreiten, die Aufsicht über die Disziplin der Compagnie und die Erfüllung der herrschaftlichen Dienstverpflichtungen, auf das Schreib- und Rechnungswesen. Der Feldwebel wurde teilweise auch Sergeant genannt, bei Artillerie und Kavallerie hieß er Wachtmeister. Im Schultheißengericht, der genossenschaftlichen und von den Kriegsherren weitgehend unabhängigen Rechtsinstanz in den Landsknechtsheeren (die im Laufe des Dreißigjährigen Krieges von den Unter[kriegs]gerichten abgelöst wurde) dienten Feldwebel als Gerichtsoffiziere. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er 21 fl. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 46ff.
[162] Karl Freiherr Rabenhaupt [Rabenhaubt, Rabenhoefft, Rawenheuff, Ranhouv, Ravenhovet, Ravenhoefft, Ravenhooft] v. Sucha [Robmháp ze Suché; „Süche“] [6.1.1602-12.8.1675], hessen-kasselischer Generalmajor.
[163] Parola: Ehrenwort.
[164] Haken, auch Hakenbüchse: Der Haken war ein bis ins 17. Jahrhundert gebräuchliches schweres Feuergewehr, mit einem Haken am Schaft, mit dem es auf einem besonderen Gestell befestigt war. Die Haken wurden ihrer Größe nach eingeteilt in Doppelhaken, ganze Haken und halbe Haken.
[165] Philippe conte de Mérode-Houffalize de Bocarmé [Boccarmé] [ -1667], kaiserlicher Obrist.
[166] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 5, S. 158.
[167] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 5, S. 158.
[168] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 5, S. 158f.
[169] N Bambach [ – ], kaiserlicher Obristleutnant.
[170] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 5, S. 153ff.
[171] Aldenhoven [LK Jülich]; HHSD III, S. 12f.
[172] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 5, S. 160.