Fünfkirchen, Johann Ernst von; Fähnrich [ -1626] Johann Ernst von Fünfkirchen [ -1626], der Bruder Johann Christophs,[1] Johann Sigismunds[2] und Johann Rudolfs,[3] fiel 1626 als Fähnrich[4] unter Wallenstein.[5]
[1] Johann Christoph Freiherr v. Fünfkirchen [Fünfkirch] [ca. 1600-1629 Wien], kaiserlicher Obristwachtmeister, Sohn des protestantischen Freiherrn Johann Bernhard v. Fünfkirchen [1561 Wien-1621 Zbirof], der wegen seiner Beteiligung am Böhmischen Aufstand enteignet worden und in Festungshaft gestorben war. Hans Christoph v. Fünfkirchen war wie auch sein Bruder Johann Sigismund zum Katholizismus und genoss die Protektion seines Onkels Rudolf Freiherr v. Tiefenbach [Dieffenbach] [26.11.1582 Graz-4.3.1653], kaiserlicher Feldmarschall.
[2] Johann Sigismund v. Fünfkirchen [1605-21.4.1650]; generalstaatischer Offizier.
[3] Johann Rudolf v. Fünfkirchen [ -1634], kaiserlicher Hauptmann.
[4] Fähnrich [schwed. Fänrik]: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Zum Teil begannen junge Adelige ihre militärische Karriere als Fähnrich. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f. In der brandenburgischen Armee erhielt er monatlich 40 fl., nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 50 fl.
[5] Vgl. auch CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’; MORTIMER, Wallenstein.