Bergmann, N; Hauptmann [ – ] Bergmann stand 1627 als Hauptmann[1] in kaiserlichen Diensten.
„Die entscheidende Wende brachte dann der Überfall Pekherrs[2] auf die Schützen[3] in Benneckenstein.[4] Von den dort gefangenen Schützen erpreßte Pekherr weitere Informationen, um gegen die anderen Insurgenten wirkungsvoll vorgehen zu können. So sollte ihn Hans Müller in ‚Ire heimbliche(n) ört‘ führen. Auf der Grundlage dieser Informationen dürfte es Pekherrs Soldaten auch gelungen sein, am 13. Juli bei Braunlage[5] eine weitere Anzahl Schützen aufzuspüren und zu töten. Bedingt durch den massiven militärischen Druck, dem die Insurgenten seit dem 4., besonders aber seit dem 11. Juli ausgesetzt waren, und dem sie nichts ebenbürtiges entgegensetzen konnten, versuchten sie mit den Kaiserlichen zu verhandeln. Am 14. Juli schrieben die Schützen an Pekherr und boten ihm die Auswechslung eines gefangenen Vitzthumschen[6] Quartiermeisters[7] gegen Hans Müller an, was der Obristleutnant[8] jedoch ablehnte. Kurz darauf muß auch ein Treffen zwischen vier Vertretern der Insurgenten und vier Kaiserlichen aus Blankenburg[9] stattgefunden haben, bei dem ein Vertrag geschlossen werden sollte. Zu erneuten Verhandlungen kam es am 20. Juli 1627, in deren Ergebnis vier Aufständische mit Pekherr einen dreitätigen Waffenstillstand schlossen. Gleichzeitig hatten sie ‚… sich erboten, das binnen gemelten 3. tagen die Hohnsteinische[10] und Reinsteinische[11] Rotte sich (ein)finden, ihr nahmen eingeben, und nach erlangeten perdon sich wieder von einander und zu den ihrigen begeben‘ wollten. Wie viele der Schützen nach Ablauf der Frist den Kampf aufgaben und sich Pekherrs Bedingungen unterwarfen, ist zur Zeit nicht bekannt. Ihre Anzahl war jedoch so groß, daß Ende Juli der Aufstand in der Grafschaft Reinstein niedergeschlagen war. Eine Ende Juli kursierende Nachricht berichtete über die Vereinbarung zwischen den Schützen und Pekherr, daß die Insurgenten ‚… sich sollen zur ruhe, und ein ieder in seine behausung wieder begeben, und die Arma so weit deponiren, daß sie keinen außfall weiter thun sollen. Nichts desto weniger … (aber) macht haben (sollen), wider aller durchzüge, und einquartirung, Sie geschehen von Keyß. oder Königlichen Volck, sich zu defendiren. Auch keine contribution[12] zu erlegen, schuldig seyn‘. Pekherr selber erklärte am 1. September 1627, daß die Dörfer in der Grafschaft Reinstein von ihm Patent erhalten hätten, ‚das sie zusammentretten undt die Hartzbauren verfolgen sollen‘. Im Gegensatz zur Grafschaft Reinstein hielten die Auseinandersetzungen im Oberharz und in den Grafschaften Stolberg[13] und Hohnstein weiter an. Wie die Angaben über in Nordhausen[14] gefangene Schützen belegen, wurde die Befriedung der Grafschaft Reinstein auch dadurch mit ermöglicht, daß ein Teil der Schützen vor den Nachstellungen der Kaiserlichen auswich und sich in die angrenzenden hohnsteinischen und stolbergischen Gebiete begab. Hier konnten sich die Schützen noch bis Mitte August/Anfang September halten. Als Hauptgrund muß die weitere Belastung durch die Kaiserlichen gesehen werden. Pekherr, der am 22. oder 23. Juli eilig zu Aldringer[15] reiste, wird diesen daher nicht nur über die Ergebnisse bei der Niederwerfung des Aufstandes in der Grafschaft Reinstein informiert haben, vielmehr dürfte eine Abstimmung über das weitere Vorgehen gegen die anderen Aufständischen erfolgt sein.
Dies war um so notwendiger, als die Stände der Grafschaft Hohnstein bekundeten, die geforderte Kontribution nach Blankenburg erst zu liefern, wenn die vitztumschen Einheiten abgeführt würden. Eine indirekte Absage an die Unterstützung der Kaiserlichen bei der Verfolgung der Schützen signalisierten sie, indem sie Rittmeister Neuhaus am 17. Juli erklärten, sich bis zur Erfüllung ihrer Forderungen nicht weiter mit den Kaiserlichen einlassen zu können. Am selben Tag sollte diesbezüglich noch eine Abordnung zu Pekherr entsandt werden.
Möglicherweise bewirkte dies, daß Pekherr in der Folge bemüht war, den Aufstand in der Grafschaft Hohnstein ohne den Einsatz militärischer Gewalt zu beenden. Eindeutig förderlich für ein erfolgreiches friedliches Vorgehen gegen die Aufständischen erwies sich daher, daß Wallenstein[16] auf Grund zahlreicher Beschwerden Herzog Georg von Braunschweig-Lüneburg befahl, Vitztum aus den Grafschaften Hohnstein und Stolberg abzuziehen. Georg erließ daher am oder kurz vor dem 27. Juli den entsprechenden Befehl für Vitztum, zu ihm nach Sandau zu marschieren. Sehr wahrscheinlich wurde Pekherr mit der Realisierung dieser Anweisung beauftragt. Von Aldringer kommend, begab er sich zu Vitztum nach Lohra.[17] Dieser räumte daraufhin am 3. August mit seinen Soldaten die Burg und marschierte nach Rossla,[18] wo er sich mit der Kompanie Bergmann[19] vereinigte und am 4. August Richtung Aschersleben[20] aufbrach. Pekherr selber begab sich von Lohra nach Nordhausen und verhandelte mit dem Rat der Stadt. In Ergebnis dieser Verhandlungen erließ der Nordhäuser Rat am 5. August ein weiteres Mandat. Darin wurde allen Nordhäuser Einwohnern, die sich bei den Schützen befanden, befohlen, ‚sich ohne einige ausflucht unndt vorwegerung innerhalb Acht tagenn von 6. nemblich biß 13. dieses unfehlbar in der Persohnn alhier einzustellen‘. Den Insurgenten wurde völlige Straffreiheit von seiten der Stadt zugesichert. Bei den Kaiserlichen wollte der Rat sich zudem dafür einsetzen, daß auch ihrerseits ein Pardon erteilt würde. Diejenigen, die sich innerhalb der angegeben Frist nicht einfinden würden, sollten entsprechend der ‚Peinlichen Halsgerichtsordnung‘ bestraft werden. Eine ähnliche Verordnung wurde auch durch den Hohnsteiner Adel vor dem 6. August erlassen. Bereits am 6. August erschienen daraufhin einige Schützen in Nordhausen, um mit dem Adel über das Pardon zu verhandeln. Allerdings kam es hierbei zu Differenzen, so daß sich der Nordhäuser Rat gezwungen sah, einzuschreiten und drei Schützen zu inhaftieren.
Bedingt durch die Verfolgung der Schützen und gleichzeitiger Verringerung der Belastungen durch die Soldaten, gingen mehrere Nordhäuser Einwohner auf das angebotene Pardon ein und stellten sich am 13. August dem Nordhäuser Rat. Am 31. August mußten sie in Lohra erscheinen und in Gegenwart des kaiserlichen Burgkommandanten, des Stadthauptmanns von Nordhausen, und des Oberhauptmanns der Grafschaft Hohnstein, von Oppershausen,[21] dem Aufstand abschwören. Außerdem sollte jeder von ihnen 2 Taler 6 Groschen Strafgeld entrichten, wozu sie jedoch nicht in der Lage waren. Weitere Aufständische erhielten in Halberstadt[22] Pardon. Sehr wahrscheinlich im Zusammenhang mit den Verordnungen in der Grafschaft Hohnstein und Nordhausen hatten sich weitere Reinsteinische Schützen an Pekherr gewandt und von ihm am 9. August Pardon erhalten. Unter den 19 Schützen, die dies betraf, befanden sich auch die beiden Rottmeister[23] Christoph Jäger und Andreas Fleischmann. Ein Teil der pardonierten Schützen wurde dabei scheinbar vor die Wahl gestellt, abgeurteilt oder kaiserlicher Soldat zu werden. Einigen von ihnen wurden sogar ‚[Werbe ?; BW]patente zur sterckung der Keysrl. Armii Soldatenn zue werbenn[24] ertheilet‘ „.[25]
[1] Hauptmann [schwed. Kapten]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. , nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630), in der brandenburgischen Armee soll er dagegen 300 fl. erhalten haben. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.
[2] Johann David Pecker [Peckherr] v. Beck(h)ern, Freiherr v. der Ehr zu Braunsdorf [ – ], kaiserlicher Obrist, Generalwachtmeister.
[3] Ab 1625 formierte sich im Harzgebiet eine bewaffnete, überwiegend bäuerliche Widerstandsbewegung aus Einwohnern von Städten und Dörfern, desertierten Soldaten und flüchtigen Straftätern zusammen mit regulären Truppeneinheiten Christians von Braunschweig und Christians IV. von Dänemark gegen die das Gebiet mit Krieg und Plünderungen überziehenden Heere Tillys und Wallensteins. Nach den Berichten des kursächsischen Gesandten Friedrich Lebzelter (Hauptstaatsarchiv Dresden Loc. 10.712: FLZ Anno 1625/II, fol. 862 a) rotteten sich im August 1625 „die braunschweigischen bawern in großer anzahl bey sammen, und ezlich stuck geschuz mit viel munition, wieder der obrigkeit willen, aus etlichen städten genommen, sich inn die verhawene wälde und päß begeben, inn den wälden tiefe fallgruben und springminen gemacht“. Hauptstaatsarchiv Dresden Loc. 10.712: FLZ Anno 1625/II, fol. 863 b: „Gestern und heut seint 3 curier vom braunschweigischen volck beym könige gewest, derer annbringen ist noch inn geheim, doch geben ezliche königliche hofgesinde aus, die braunschweigischen hettenn bey Hameln in einem waldt, viel Tyllisch volck erschlagenn und ezliche regiment, so den vorzug gehabt, umbringt“. Philipp Reinhard von Solms-Lich hatte 1627 mit einem umfassenden Aufstand der Harzbauern spekuliert, die Dänemark im Kampf gegen die Kaiserlich-Ligistischen unterstützen sollten; Riksarkiv København TKIA 96 (Ausfertigung): Philipp Reinhard von Solms-Lich an Christian IV. von Dänemark, 1627 V 13: „Ahn dem hartz undt Sulingerwaldt [Soling] thun sich etliche bawren zusamen undt schlagen uf die Tyllische so gut sie können, dörffte dieser orten den bawren leicht zu wincken sein sie sollten ein allgemeinen uffstand machen“. Vgl. BOBLENZ, Harzschützen; BOBLENZ, Aktionen; NÜCHTERLEIN, Wernigerode.
[4] BOBLENZ, Bericht, S. 79-86.
[5] Braunlage [LK Goslar]; HHSD II, S. 62f.
[6] Christian Vitzthum v. Eckstädt [um 1586-März1652 Wien], kaiserlicher Obrist.
[7] Quartiermeister [schwed. Kvartermästare]: Bei Einquartierungen in Dörfern und Städten besorgte der Quartiermeister, in Abstimmung mit den lokalen Obrigkeiten, von den Bewohnern Unterkunft und Verpflegung für die Kompanie. Zunächst wurde der Stab einlogiert, dann wurden die Quartiere für die Hauptleute bestimmt. Die Kompanie des Obristen hatte die weitere Wahl, dann die des Obristleutnants, darauf die des Obristwachtmeisters. Die restlichen Kompanien spielten die übrig gebliebenen Quartiere unter sich aus. Das führte bei engen Quartieren teils zur Überbelegung bei den einzelnen „Wirten“, teils zum Kampieren unter freiem Himmel auf dem Markt, was zu Unruhen führen konnte. Dem Quartiermeister, der je nach Truppengattung zwischen 40 und 60 fl. Monatssold erhielt, war die Kriegskasse anvertraut. Dazu kamen allerdings erhebliche Nebeneinkünfte der meist korrupten Quartiermeister, die dieser mit dem Obristquartiermeister teilte. Die Quartiermeister operierten sehr oft mit gefälschten Listen der einzuquartierenden Soldaten, um die Differenzbeträge in die eigenen Taschen zu stecken. Der Regimentsquartiermeister Bartelme Vogel schrieb am 4.7.1648 aus Landshut an den Abt der Benediktinerabtei Prüfening, Matthias von Trauner ?; SOLMS-LAUBACH; MATTHAEI, Wetterfelder Chronik, S. 67, Anm. 1: „weil ihn der Abt nicht so viel gewürdigt, daß er ihm sein jüngstes Schreiben mit einem einzigen Wort beantwortet noch viel weniger einen einzigen Heller oder dergleichen zur Zehrung geschickt hatte, ‚da doch’, fährt der Schreiber fort, ‚alle meine Kammeraten von ihren Ortern zu 2 : 3 : 4 : Im die 500 Rthr. neben ihrer Zehrung Schon auf rechnung hieher bekommen haben vnd darf Sich der Herr (nämlich Abt) gar nicht einbilten, das er So sehr werde aufgehen, oder aber ich Seinetwegen alhier mein eigenes Gelt verzehren will, Stellt sich der Herr (Abt) mit diessem Botten nicht ein, So Soll er versichert Sein, daß nicht allein sein Gloster vnd Dörffer, Sondern alles da herumb ligente Getreit Am lengsten soll gestanden haben, den alhier vber 400 Pfert vorhanten, die auff Anders nichts warten, alls das Sie die vngehorsamen darunter der herr der furnehmsten einer ist mit feuer vnd Schwert Strafen Sollen, welches ich dem Herrn mit wenigen zur Nachricht vermelten vnd vor Schaden gewarnt haben will, hab Jüngstens für meinen herrn Obristen eines hantpferdes vnd f ü r m i c h e i n e s guten Glöpers (Kleppers, Gauls) gedacht, aber derowegen kein Antwort bekom, allem vermerckhen nach mus der herr nicht wissen was die Regiments Quartirmeisters Scharschy (Charge) auf Sich hat, den Sonst würt er mir mit anderer Disgrezion begegnen, hat aber nichts auf Sich Soll ihm schon in einem andern vergolten werden Sonst für dißmahl ein mehrers nicht alls Gott bevohlen“.
[8] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog, in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[9] Blankenburg (Harz) [LK Harz]; HHSD XI, S. 46f.
[10] Hohnstein bei Neustadt [LK Nordhausen]. Ausführlich dargestellt bei MÖLLER, Einige Bemerkungen.
[11] Regenstein [LK Harz]; HHSD XI, S. 386f.
[12] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“.
[13] Stolberg [LK Harz]; HHSD XI, S. 453ff.
[14] Nordhausen [LK Nordhausen]; HHSD IX, S. 305ff.
[15] Johann Graf v. Aldringen [Aldringer, Altringer] [10.12.1588 Diedenhofen-22.7.1634 Landshut], ligistischer Obrist, später kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. HALLWICH, Gestalten aus Wallenstein’s Lager II. Johann Aldringen; DUCH, Aldringen (Aldringer), Johann Frhr.
[16] Vgl. auch CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’.
[17] Großlohra [LK Nordhausen]; HHSD IX, S. 179f.
[18] Roßla, heute Ortsteil von Südharz [LK Mansfeld-Südharz].
[19] N Bergmann [ – ], kaiserlicher Hauptmann.
[20] Aschersleben [Salzlandkreis]; HHSD XI, S. 23ff.
[21] Wilhelm v. Oppershausen [18.9.1580 Oppershausen-16.7.1651 Nordhausen], lüneburgischer Land- u. Schatzrat in Nohra [LK Nordhausen]. Vgl. KIRCHBERGER, Christoph, Euthanasia oder Selige Sterbekunst / Geweiset von dem alten Simeon Luc. 2, v. 29. & seq. : Fürgetragen Bey … Leichenproceß / Des … Herrn Wilhelm von Oppershausen / Fürstl. Lüneb. wolbestalten Land- und SchatzRaths / Erb und gesessenen uff Oppershausen … Welcher dieses 1651. Jahrs den 16. Iulii … allhier in Nordthausen … sanfft und selig entschlaffen / und den Tag zuvorn / war der 7. Octobris desselben Jahrs/ ehe dann er mit Adelichen Solenniteten in sein Ruhegewölbe gebracht / auff eine Nachtruhe/ in der Kirchen S. Blasii daselbst nidergesetzet [Nordhausen] 1651 [VD17 39:108146W], S. 30ff.
[22] Halberstadt [LK Harz]; HHSD XI, S. 169ff.
[23] Rottmeister: In Kriegszeiten wurden die Bürger einer Stadt in Rotten eingeteilt (als „Rottgesellen“). Der Rat bestimmte zu jeder Rotte einen Rottmeister als Aufsicht. Er war zuständig für das Meldewesen und die Feuerwehr, hatte aber auch seine Rottgesellen bei Musterungen und „Aufwartungen“ ihrem Fähnlein geschlossen zuzuführen. Nach der Osnabrücker Wehrverfassung (1580) bildeten 13-18 Bürger eine Rotte, 4-6 Rotten eine Fahne, d. h. eine Fahne bestand aus 52-108 Mann.
[24] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern (auch „Neugeschriebene“ genannt) anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Der Zeitzeuge Hanns Kahn aus Klings/Rhön; LEHMANN, Leben und Sterben, S. 196: „Ein bayerischer Major der kaiserlichen Armee verlangt 5.200 Taler, um eine Kompanie Reiter zu werben. Das Geld wird ‚von den armen und übel geplagten Leuten herausgetrieben‘. ‚Weil der Major großen Zulauf bekommt, wird die Kompanie bald komplett, welche den 28. März des folgenden Jahres nach Hildburghausen marschiert‘. Insgesamt kosten die Anwerbungen 12.000 Taler an Werbe- und Verpflegungsgeldern“. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. Für Anfang 1643 heißt es in den Aufzeichnungen aus Mühlhausen über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik von Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200) , dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen [Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto von Estorf [1566 – 29.7.1637], berichtet in seinem „Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium“ zum April 1623: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.
[25] Boblenz, Aktionen, S. 115f.