Cover, N; Kapitän [ – ] Cover stand als Kapitän[1] in schwedischen Diensten.[2]
Aus der Reichsstadt Heilbronn[3] wird 1631 berichtet: „General Ossa,[4] Befehlshaber der kaiserlichen Besatzung (10 Fähnlein[5] Lothringer[6] vom Regiment[7] Pfalzburg[8]) in Heilbronn, fordert auf die Nachricht von der Annäherung der Schweden dem Rath die Thorschlüssel ab und nimmt sie in eigene Verwahrung. – Nach Ossas Abgang kommandiert Oberstlieutenant[9] Guimont[10] die Besatzung. Sie betrug 30 Offiziere, 1053 Mann, wovon 265 krank; 147 Jungen und 22 Weiber“.[11]
Der schwedische Hofhistoriograph Bogislaw Philipp von Chemnitz [9.5.1605 Stettin-19.5.1678 Hallsta, Gem. Västerås] berichtet über die Einnahme Heilbronns und die Ruinierung des Regiments des lothringischen Feldmarschalls Louis de Guise, in den Zeitzeugnissen meist der „Prinz von Pfalzburg“[12] genannt: „In deme der Obriste Lieutenant, Herr von Tscherotin,[13] dieses verrichtet, ist der FeldMarschalck[14] selbst / mit den Obristen[15] Sperreuters[16] / Witzlebens[17] / vnd denen übrigen Herrn Cochtitzky[18] Reitern / nebenst sechshundert musqvetierern[19] vnd Dragonern[20] / nach Heilbrun gerücket: In welcher Stadt ein gantz Regiment / des verstorbenen Printzen von Pfaltzburg / von zehen compagnien[21] / vnd noch bey siebenhundert gesunder Man starck / logirte / auch die Bürgerschafft / vmb sie desto besser im Zaum zuhalten / disarmiret[22] hatte. Von diesem Platz war gewisse Kundschafft einkommen: Daß die gvarnison[23] nur blos in den Pforten vnd auf dem Marckte / auf den Thürnen[24] aber vnd im Zwinger[25] keine Wacht hielte. Darumb der FeldMarschalck anfänglich resolviret: An einem gewissen Ort / da der Stadtgrabe drucken / den Zwinger mit Sturmleitern[26] zubesteigen; folgends durch die Thür / so in den Zwinger gehet / an das innerste StadtThor zukommen / vnd selbiges mit einer petarde[27] zusprengen. Zu welchem Behuff Er / durch den Obristen Schavelitzky[28] / einen petardierer[29] / vnd etliche petarden von Stuckart[30] bestellet: Auch einen Wirtembergischen Capitain, welcher in der Stadt wol bekannt / vnd zu dieser entreprise[31] sehr incliniret[32] war / ein Par Tage voraus in die Stadt gesandt / daß er mit Fleis nochmahln alles remarqviren[33] vnd absehen solte; wie die Wachten von der gvarnison bestellet / vnd der Ort / da man anzukommen gedachte / beschaffen ? Da nun der FeldMarschalck / des andern Tages nach seinem Aufbruch von Mergentheim[34] / vnd Weinsperg[35] / so eine halbe Meile[36] von der Stadt Heilbrun angelanget / vnd der vorangeschickte Capitain Ihm daselbst begegnet / mit gnugsamen Bericht von der Sachen Beschaffenheit; daß an dem designirten Ort man leichtlich vnd vnvermerckt hinnein zukommen vermöchte: Auch es gleich itzt an deme war / daß Er den Anschlag fortsetzen wolte; fienge Er an / bey sich zuerwegen. Wie schwerlich die Soldaten vom Plündern[37] / insonderheit des Nachts / da der Officierer respect gering bey ihnen zu seyn pflegt / abzuhalten: Vnd möchte diese wolvermögende Stadt / so dem gemeinen Wesen / durch ihre ansehnliche Mittel / noch in viel Wege künfftig vnter die Arme greiffen / könnte / darüber gar zu Scheitern gehen. Wobenebenst Er auch besorget; wan der Anschlag etwa falliren[38] / vnd nicht allerdings wol ablauffen solte / würde den Soldaten in der Stadt der Muth wachsen / vnd sie hernachmahls sich desto härter opiniastriren[39] / den Bürgern aber abbatiret[40] werden: Die Er sonst / hefftig wieder die Keyserliche animiret zuseyn wuste / vnd mit ihrer assistentz die gvarnison, ohne besondere Weitleufftigkeit heraus zuheben / verhoffte. Dan es war Ihm die gewisse Vertröstung geschehen: Daß / so bald sich nur etwas von Königlichem Schwedischen Volcke vor der Stadt sehen liesse / die Bürgerschafft alsbald zusammentreten / der gvarnison entweder sich bemeistern / vnd dieselbe darzu zwingen / oder doch bereden würde; die Stadt auffzugeben / vnd mitt accord[41] abzuziehen.
Dieser Vrsachen halber stellete Er die entreprise ein / vnd lies / so bald der Tag anbrach / die Reuter / nebenst den dragonern / im Felde sich presentiren vnd sehen: Mit dem FusVolck aber / auf daß der Feind nicht wissen möchte / wie viel Er desselben hette / occupirte vnd besetzte Er etliche Ort nahe bey der Stadt / als das Carmeliter-Closter / vnd andere mehr. Fertigte darauf einen Trompetter[42] an den Commendeur ab / vnd lies die Stadt auffordern. Welcher aber den Trompetter nicht admittiren[43] / viel weiniger demselben / einigen Bürger anzusprechen / vergönnen wollen: sondern sich / mit Aufführung der Stücke[44] auf die Thürne vnd mit Schantzen[45] / zur Gegenwehr sehr embsig gerüstet; auch die Mühle / welche auf dem Stadtgraben / da derselbe an den Neckar schleusset / gelegen / vnd einen aufgefutterten[46] Wassergraben rund herumb hat / dahero ziemlich feste ist / mit einer Wacht von viertzig musqvetierern verwahret. Solche Mühle nun lies der FeldMarschalck die folgende Nacht anfallen / vnd eroberte sie glücklich: Wobey der Lieutenant,[47] so darin commendiret / nebenst dreyssig musqvetierern gefangen / vnd die andern zum Theil niedergehawen worden. Vnd were die Stadt selbst in Gefahr gestanden / wan man sich der Leiter / langst welche die Wacht / so in der Mühle gelegen / aus vnd in die Stadt gestiegen / alsbald bemächtiget: Wodurch man die Stadt / des Feindes eignen Bekandnus nach / zugleich mit gewinnen können. Weil die soldaten aber in der Mühle sich zu lang amusiret / bekam der Feind Zeit vnd Raum / die gemeldte Leiter in den Neckar zustürtzen. Gleichwol / nachdem derselbe diese Post / sambt der gantzen Wacht verlohren / vnd man aus der Mühle das Bollwerck / so dargegen über gelegen / davon der Feind die beste defense gethan / derogestalt commendiret / daß sich niemand darauff dürffen sehen lassen / wil geschweigen / daß er seiner Stücke mehr gebrauchen können; (wie dan in selbiger Morgenstunde / bey achtzehen Personen / vnd der beste Connestabel[48] erschossen worden,) spürete man bald / daß Ihm der Muth ziemlich gefallen were; Derowegen der FeldMarschalck ihn aufs new sommiren[49] lies. Vnd ob wol der Commendeur erstlich mine machte / als begehrte er nicht zutractiren / gab er doch endlich dem accord Gehör: Weil er sahe / daß nicht alleine seine Soldaten kleinmütig / sondern auch die Bürgerschafft gegen Ihm aufstützig[50] zu werden anfiengen.
Zog darauff / den zwey vnd zwantzigsten ChristMonats / früh Morgens / mit Sack vnd Pack / Ober- vnd Vntergewehr / fliegenden Fähnlein / vnd brennenden Lunten[51] / bey fünffthalbhundert gesunder Man / so Gewehr getragen / starck / nebenst vielen Krancken aus: Das übrige Volck / so lauter Frantzosen / nam bey den Königlichen Schwedischen Dienst; von welchen Capitain Cover zweyhundert sechzig / vnd Margali[52] bey funffzig Man bekommen. Die ausgezogene gvarnison, weil sie übern Rhein ihrem andern Volcke nachzuziehen begehret / ward durch funffzig von des Obristen Schavelitzky Reuter / des Weges nacher Philipsburg[53] und Speier[54] convoyiret“.[55]
Das „Theatrum Europaeum“[56] hält zu den Vorgängen in Heilbronn fest: „Hierauff ist der Schwedische Feldmarschalck Gustav Horn auff Heylbrunn gerucket. In dieselbe Statt hat vmb den Außgang deß Wintermonats der Kayserliche Commissarius[57] Ossa das Lothringische Pfaltzburgische Regiment von zehen Fahnen einquartiret / zu deren Vnterhaltũg die Benachbarte vom Adel Monatlich vber viertausent Gülden herschiessen / die Stadt aber Wein vnnd Brodt hergeben sollen. Als nun gedachter Feldmarschalck den 20. Decembris auff die Statt angezogen / sie deß Nachts vmb zehen Vhren mit einer starcken Reuterey berennet / vnnd deß Morgens bey anbrechendem Tag einen Trompetter hinein geschicket / mit Begehren / die Lothringischen solten die Statt raumen / vnd ihn mit seinem Volck hinein ziehen lassen / wiese ihn der Lothringische Commendant schlecht ab / vnd ließ gleich von vnderschiedlichen Orthen mit Stücken hinauß schiessen / thete aber doch kein sonderlichen schaden / als daß etliche Pferd auff dem Platz blieben.
Auff solches schickte Nachmittag der Feldmarschalck wider zween Trompetter in die Statt / die brachten Schreiben an den Rath / Inhalts; daß sie trachten solten / die Guarnison in der Güte auß der Statt zuschaffen / sonsten würde er Mittel gebrauchen müssen / die er zu Verschonung der Bürger / als seiner Glaubensgenossen biß dato hette vnderlassen wollen. Aber der Commendant wolte sich zu keinem gütlichen Außzug bereden lassen / sondern begehrte / die Bürger solten neben ihm fechten: Das wolten sie aber nicht thun sondern ihrer Häuser für Brand vnd Plünderung hüten. Vnder solchem Mißhelligem Wesen ward des Nachts starck nach den Wachtfewren hinauß geschossen.
Den 22. dieses eroberten die Schwedische die Silmer Mühl / welche mit 60. Lothringern vber welche ein Leutenant commandierte / besetzt war. Das Thor ward mit einē Petard eröffnet / vñ etliche / nidergehawen / als aber ein Frantzösischer Dragoner Hauptmann[58] mit hinein kam / gab er den vbrigen Quartier[59] vñ nahm sie gefangē. Hierauff haben die Schwedische auß dieser Mühlē die Pastey gegen vber verheeret / vnnd obwohl die beste Stück darauff gestanden / doch so embsig darauff Fewer gegeben / daß nicht allein der beste Constabel / sondern auch zimblich Soldaten erschossen vñ beschädiget worden. Weil nun die Belägerte in sorgen stunden / die Statt möchte am selbigē Orth erstiegen werden / haben sie (nach dem zuvor noch ein Schwedischer Trompeter die Vbergebung mit Betrohung aller Vngnad / begehret) sich zum Accord bequemet / vnd solches deß Abends vmb 4. Vhren dem Feldmarschalck angemeldet. Auff solches nun wurden die Articul verfasset / vnd darein alle Geistliche vñ Weltliche Catholische personen mit eingeschlossen / darneben bewilliget /dz die Besatzung mit all dem ihrigen frey abziehen möchten / vnd Convoirt werden sollten. Es hat sich aber bey dem Abzug fast der halbe Theil / so lauter Frantzosen gewesen / bey den Schwedischen vndergestellet.
Wie nun hierauff die Schwedische in die Statt kommen / hat der Feldmarschalck sein Quartier im Teutschen Hauß[60] genommen / dessen der Commentur[61] nit wol zu frieden gewesen / aber es ward ihm angedeutet / weil Ihre Königl. Mayestät
zu Schweden Mergentheimb / als deß Teutschen Ordens[62] Meisters Residentz innen hette / gehörte nunmehr der Orden sampt den Häusern Ihrer Mayestät zu.
Der Feldmarschalck reisete auff den Christag deß Nachts vmb 10. Vhren wider von dannē ab / hinderließ eine Quarnison von 500. Mußquetirern / von gutem altem Volck vnder dem Obristen Leutenãt Schmidberger.[63] Die Statt wurde nachmals vber die massen starck befestiget / auch vorgedachte Mühl mit absonderlichen Wercken fortificirt / daran täglich etliche hundert Mann arbeiteten. Der Catholischen geflehnte Güter wurden Arrestiert vnd Inventiert / auch aller Vorrath an Früchten vnd Wein auß den vmbliegenden Orthen in die Statt geführet / vnd also ein Magazin daselbst auffgerichtet“.[64]
Die lothringischen Besatzungssoldaten waren mit der „Ungarischen Krankheit“[65] infiziert, die sie aus Rothenburg o. d. Tauber[66] eingeschleppt hatten: „Die Bürger der Stadt verweigern dem General Oßa nicht nur die Hülfe, sondern schleppen auch in der höchsten Erbitterung die mit der ungar’schen Krankheit behafteten Soldaten der Besazung aus den Häusern, und werfen sie auf den Mist. Die 20 lothring‘schen Fähnlein, die in der Stadt sind, wehren sich zwar wacker, dessen ungeachtet sieht sich Oßa genöthigt, den 23. Dec. abzuziehen, worauf die Thore der Stadt geöffnet werden“.[67] Am 25.12.1631/4.1.1632 rückten die Schweden ein.
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[1] Kapitän (schwed. Kapten): Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Der tägliche Unterhalt für einen Kapitän betrug in der brandenburgischen Armee (1631) 2 Rt.
[2] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.
[3] Heilbronn [Stadtkr.]; HHSD VI, S. 315ff. Die Abbildungen zeigen Heilbronn 1617 bzw. 1643 (Merian).
[4] Wolf Rudolf Freiherr v. Ossa [Oßen] [ca. 1574-16.9.1639 Regensburg], kaiserlicher Generalkriegskommissar, Feldmarschall.
[5] Fähnlein [schwed. fana]: militärische Einheit; die kleinste Gliederungseinheit beim Fußvolk, im 17. Jahrhundert allmählich durch die Bezeichnung „Kompanie“ verdrängt. In der kursächsischen Armee bestand ein Regiment zu Fuß aus 10 „Fendl“: ein Fähnlein umfasste ca. 300 Mann (100 Pikeniere, 160 Musketiere, 20 Hellebardiere und 20 Rundschildner), bei den Schweden z. T. bis 500 Mann. Es gliederte sich wiederum in Rotten von 10-15 Mann, die von einem Rottmeister angeführt wurden.
[6] Lothringer: Truppen des Karl IV. Herzog v. Lothringen [5.4.1604 Nancy-18.9.1675 Allenbach (bei Birkenfeld)], die im Reich einen außerordentlich schlechten Ruf genossen. THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 493 (1631): „Es hat diß Volck auch an andern Orthen / da sie auffgebrochen / also gehauset vnnd Tyrannisiret / daß es ein Stein erbarmen mögen: alles auff den eussersten Grad verderbet / geplündert / den Haußraht verbrennet / das Bettwerck in die Lufft gestrewet / vnd andern vnmenschlichen Muthwillen verübet / nicht anders als wann die Innwohner ihre abgesagte Feinde gewesen: Sonsten aber waren sie so forchtsamb vnd verzagt / vnnd dorfften ihres Manns / ob sie schon offtmals als demselben an der Anzahl vberlegen / nit erwarten“. Melchior Adam Pastorius [1624 Erfurt-1702 Nürnberg], Bürgermeister und Oberrichter in Bad Windsheim (1631) fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 111f.: „Bald ruckte die Lothringische Armee hernach / die plünderte das gantze Land aus / und suchten diejenige Bauren Leute / so mit ihrem Vieh in die Wälder gewichen waren / mit Hunden auf / etliche übel bekleidete waren im Walde erforen / etliche hatten was Vieh / in die Stadt geflüchtet / das starb Hungers / weilen auch das Futter in der Stadt alles ausgezehret war / man konnte kein Aas hinausführen lassen / daß verursachte Gestanck / Kranckheit und Sterben. Es wurden damals weder Kirchen noch Schulen gehalten / auch keine Wachten gehalten / noch sonsten etwas in der Stadt verrichtet / jederman bliebe zu Hause wie ein Dachs in seiner Höhlen. Und dieses Volck hiesse man den Tyllischen Zug“. Der Chronist Sebastian Dehner [25.8.1612 Rothenburg-13.6.1679] hält fest; HELLER, Rothenburg, S. 77f.: „30. Oktober an einem Sonntag zu Nachts umb Horn ist daß Galgenthor geöffnet worden, da ist der Lothringer mit seinem Volck, lauter Franzosen, hereingezogen, alßbald Rathhauß, Rüstkammer und den Mark mit Schildwach bestellet, auf dem Mark viel Feuer angezündet, dabey Schwein, Schaf, Hünner, Gänß, waß u. wo sie waß gefunden, gebraten, gesotten und recht soldatisch angefangen zu leben. Nach Mitternacht fingen sie an, die Häußer mit Gewalt zu erbrechen und die Leute zu tribuliren, alleß zu plündern, zu nemmen, zu schlagen, daß ein groses Lamentiren, Weinen, Heulen, Klagen und Schreyen in allen Gaßen und Häusern entstanden; die Leuth Geld zu geben mit Stößen und Schlägen genötiget, in manchem Hauß Truhen und Kasten, Alleß zerschlagen, die Leuth auf der Gaßen außgezogen u. s. w. Man hat fast nichts sowohl verschoben, welches sie nicht gesucht und gefunden. Es hat kein Bürgermeister noch Herr mehr aufs Rathhauß gekönnt noch gedörft; Läuten und Schlagen, Kirchen- und Schulengehen ist alles innengestanden. 31. Octobr. Montag gegen Tag, als es hell worden, sind mehr Soldaten in die Statt gelaßen worden und was die Vörige nit genommen und verwüst, haben dieße vollend genommen; sind manche Häußer rein außspoliert worden; ist eine Parthey auß- die andere eingangen. Gegen Ausschlagen sind etliche Teutsche für das lateinische Schulhauß kommen fürgebend, sie wären salva guardia, welchen der H. Rector die Thür geöffnet; aber alß sie hinaufkommen, haben sie den Rector geschlagen, Geld u. Silbergeschmeid und Kleider genommen und damit fort, welchen alßbald bey 16 Franzosen mit ihren Büxen[1] und brennenden Lunten gefolget, ins Hauß gangen, der armen Schuler Mäntel, Kleider, Hüt und Schuhe genommen und alß solche fortwaren, und die Kuhe auß dem Stall war, hat man die Tür in Eil wider von Innen zugeschlagen, were sonst alles genommen und verwüst worden. […] Am Sambst: und Sonntag hat man die Völkher erst recht einquartiert: je einem 4. 5. 6.; denen hat man nach der Volle müßen Freßen und Saußen schaffen, wie und waß sie begeret, und Leibs und Lebens nit recht sicher bey ihnen gewest, oftmalß alleß auß den Häusern geschlagen und darinnen nach ihrem Muthwillen gehauset und den Leuthen mit großer Bedrohung offentlich unter die Augen gesagt, Alleß, waß noch übrig in Häußern, were ihr. ‚Vatter hinauß, mein ist das Hauß !‘ u. s. w. ‚Ihr Rebellen ! Ihr Schelmen ! Ihr Dieb ! Ihr Mayneidige !‘ “
[7] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[8] Gemeint sind die Truppen des Louis de Guise, baron d’Ancerville, comte de Boulay, prince de Phalsbourg[8] et Lixeim[8] [„Prinz von (der) Pfalzburg“, „Lothringer“] [14.12.1588-4.12.1631 München], illegitimer Sohn des Louis II de Guise, cardinal de Lorraine [6.7.1555 Dampierre-24.12.1588 auf Schloss Blois ermordet], Schwager Karls IV. v. Lothringen u. lothringischer Feldmarschall (?).
[9] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog, in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[10] N Guimont [ – ], lothringischer Obristleutnant in kaiserlichen Diensten.
[11] DÜRR, Heilbronner Chronik, S. 162.
[12] Louis de Guise, baron d’Ancerville, comte de Boulay, prince de Phalsbourg et Lixeim [„Prinz von (der) Pfalzburg“, „Lothringer“] [14.12.1588-4.12.1631 München], lothringischer Feldmarschall.
[13] Jan [Johann] Freiherr ze Žerotina [Zerotin, Tscheratin] [um 1604-15.1.1632 bei Höchstadt], schwedischer Obristleutnant.
[14] Gustav-Carlsson Horn af Kanckas, Graf af Björneborg [22.10.1592 Örbyhus im Kirchspiel Vendel-10.5.1657 Skara], schwedischer Feldmarschall. Vgl. http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=13818.
[15] Obrist [schwed. Överste]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[16] Claus Dietrich Freiherr v. Sperreuter [Sperreut, Stierreuth] [um 1600 Walsrode-9./20.1.1653 Innsbruck], schwedischer, dann kaiserlicher Obrist, ab 1646 venetianischer Generalmajor. Vgl. LEISTIKOW, Sperreuter.
[17] Georg Melchior v. Witzleben [Wetzleben, Weitzleben] [um 1596-1672], Major, Obristleutnant bzw. Obrist in schwedischen Diensten.
[18] Andreas Freiherr Kochczitz [Kochciki, Kochtiký, Kotizky, Kaftitzky] der Jüngere [ -17.2.1633], schwedischer Obrist.
[19] Musketier [schwed. musketerare, musketör]: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 2 – 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics; EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.
[20] Dragoner [schwed. Dragon; frz. Dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd und eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[21] Kompanie [schwed. Kompani]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[22] Entwaffnung: Oft wurde auch in den besetzten Städten die Bürgerschaft entwaffnet, angeblich um Aufstände zu verhindern, in Wirklichkeit aber, um die noch brauchbaren Waffen an die Soldaten auszuteilen. KRAH, Südthüringen, S. 100. „Und daß sich die bewaffnete Macht auch damals gegen jede Überraschung von Seiten der Bewohner sichern wollte, beweist der Befehl vom 29. November 1634: ‚Auf Befehl der Römischen Kayserlichen, auch zu Hungarn und Böheimb (Böhmen) Königlichen Majestät, unseres aller Gnädigsten Herrn und deroselben verordneten Herrn Generals Exzellentz, sollen alle Inwohner der Stadt Meiningen, hohes und niedriges Stands, sie seien, wer sie wollen, alle ihre Gewehr und Waffen, Musqueten, Pistolen, Pantelier- und Feuerrohr, Rapir, Banddegen , Helleparten, Partisanen, Kurz- und Langespieß, Dolche, Spitzhammer, und was dergleichen mehr, wie sie auch Namen haben, bey ihren Eydes-Pflichten und bey Vermeidung (von) Leibs- und Lebensstrafe, alsobald und ungesäumt dem Herrn Obristenwachtmeister , so in dem Wirtshaus zur Meise quartiert, überliefern und – – – hiervon das wenigste nicht zurückbehalten oder verbergen, sondern hierinnen schuldigen Gehorsam leisten‘. Und der Kommandant von Maßfeld forderte am 1. Dezember durch den Kanzler das Jagdzeug zurück, das im Vorhof des Schlosses gewesen und durch den Oberförster von Henneberg aus Maßfeld weggeholt worden sei. Über diese Waffenlieferungen berichtete der Kanzler allerdings seinem Kurfürsten am 3. März: ‚Alle Gewehr und Waffen hat man den Untertanen abgenommen – – – unter dem Schein, als hätte man sich eines Aufstandes zu befahren. Es aber hernach solche Waffen meistenteils den unbewehrten Soldaten gegeben worden‘. Die Ausrüstung der Truppe scheint also schon nicht mehr die beste gewesen sein“. KRAH, Südthüringen, S. 100.
[23] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.
[24] Türmen.
[25] Zwinger: Umgang zwischen der äußeren und inneren Mauer bei Befestigungen.
[26] Sturmleiter: Eskaladieren (Eskalade, frz.: escalader, escalade) bedeutet mittels Sturmleitern ersteigen, also die Ersteigung von Mauern oder steilen Böschungen. Dieses Gerät war ein wichtiges mittelalterliches Kriegsgerät. Häufig einholmig mit an der Spitze angebrachten Haken war es leicht und gut zu händeln. So sollten die Sturmkolonnen den Wall der Burg oder Festung auf Sturmleitern ersteigen, versuchen sich dort festzusetzen und das Tor von innen öffnen, um den Reserven den Weg frei zu machen. [wikipedia]
[27] Petarde: durch Petardiere angebrachte Sprengladung, die am Tor oder an einer Brücke mit einem Brett angeschraubt oder aufgehängt und mit einer Lunte gezündet wird. Dabei kommen auf 50 Pfd. Metall 4 Pfd. Pulver. Damit wurden Festungsringe an Schwachstellen aufgesprengt, ohne die Wehranlage zu zerstören. Durch die Bresche drangen Sturmtruppen ein, während die aufgesprengten Eingänge zum eigenen Schutz schnell wieder geschlossen werden konnten, wenn der äußere Ring u. die Festung oder das Schloss erobert waren.FEIL, Die Schweden, S. 461 Anm.: „Petarden (Pétara Polyclastra, Sprengkessel), zum Aufsprengen von Festungsthoren, Zugbrücken, Fallgittern, Palissaden, Ketten, Minen u. s. w. bestimmt, waren aus Stückgut oder Eisen gegossene Kessel, mit gutem Kornpulver gefüllt, welche mit der breiten Mündung auf einem starken Brett (Mandrill-Brett) befestiget und dann an das zu sprengende Objekt (z. B. Thor) entweder angeschraubt, oder mittels eines Balkens mit starkem Stachel angestemmt, oder auf einem Karren soweit angetrieben wurden, bis sie hafteten. Losgebrannt wurden sie mittels Lauffeuers oder Lunten“. „Sie dienten zum Zerstören von solchen Objekten, denen man durch direkten Kanonenschuss nichts anhaben konnte. Besonders häufig wurden sie zum Sprengen von Toren und Eindrücken von Contre-Escarpen beim Sappe-Durchbruch oder zum Sprengen von Pallisaden etc. verwendet. Die Petarde war ein mörserartiges bronzenes Gefäss, welches mit 0,5 bis 100 kg Pulver geladen [normal waren 6-8 Pfd. Pulver; BW] und nach gehöriger Dämmung mittels Schrauben, Ketten oder Seilen an ein beschlagenes Brett befestigt wurde. Man brachte die Petarde unter Schutz der Dunkelheit an den Ort der Verwendung (meist durch Freiwillige) und hängte sie dort an. Sie wurde dann durch eine lange Feuerleitung durch die im Boden angebrachte Brandröhre zur Explosion gebracht. Die Anwendung soll 1574 von den Franzosen herrühren. Die Kaiserlichen unter FM Adolf v. Schwarzenberg sprengten mit Hilfe zweier Petarden bereits am 29.3.1598 zwei Tore der von Türken verteidigten Festung Raab. Sie waren unter der Leitung des FZM Johann Albrecht v. Sprinzenstein auf seine eigenen Kosten in Wien erzeugt worden. Die Gefäße hielten der Explosion stand und konnten wieder verwendet werden ! Sprinzenstein hatte eine Reihe von Verbesserungen bei der Artillerie eingeführt und eine Reihe von Erfindungen gehen auf sein Konto. Er hatte für Herzog Wilhelm V. v. Baiern ein Geschütz mit gezogenem Rohr als Hinterlader hergestellt. (Der Herzog schenkte es späte Kaiser Rudolf II.) Die Petarden hatten ein großes Gewicht. Auf 5 kg Ladung wurden 40 kg Metall gerechnet, eine leere Petarde für 100 kg Ladung wog 2,5 Zentner !“ [http://www.kuk-wehrmacht.de/regiment/artillerie/artgesch.html].
[28] Bernhard Schaffalitzky [Schafelitzky] zu Mukadel [„Mückenthal“] [31.8.1591 Brackenheim-21.101641 Paris], französischer Generalmajor. Vgl. den Beitrag von Jörg WÖLLPER in den „Miniaturen“ unter schaffalitzky-zu-mukadel-bernhard-von.
[29] Petardierer: Militär- oder Zivilperson, „die mit dem Einsatz der Petarde beauftragt und vertraut war. Der erste bekannte Einsatz einer Petarde fand 1584 in Köln und Bonn statt, als die Stadttore mit ihr aufgesprengt wurden. Die personellen Verluste unter Petardieren waren relativ hoch, da sie direkt an den gegnerischen Verteidigungs- und Sperranlagen operieren mussten, die häufig ungeschützt im Wirkungsbereich der Verteidigungswaffen lagen“ [wikipedia].
[30] Stuttgart; HHSD VI, S. 768ff.
[31] entreprise: Unternehmen.
[32] incliniert: geneigt.
[33] remarquieren: notieren.
[34] (Bad) Mergentheim [Main-Tauber-Kr.]; HHSD VI, S. 41ff.
[35] Weinsberg [LK Heilbronn].
[36] Meile: 1 Meile = ca. 7,420 km, eine schwedische (auch große) wie auch westfälische große Meile wurde mit 10 km bzw. 10, 044 km gerechnet. In der Regel kein bestimmtes Maß, sondern eine Strecke, „die ein Fußgänger ohne Anstrengung in zwei Stunden zurücklegen“ konnte. HIRSCHFELDER, Herrschaftsordnung, S. 192.
[37] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich, S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil aber auch bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“. Zum Teil plünderten auch Nachbarn die Hinterlassenschaft ihrer geflüchteten oder abgebrannten Mitbürger; KRAH, Südthüringen, S. 95.: „So berichtete Suhl, daß ‚sich noch etliche volks- und ehrvergessene Leute allhier und anderswo gelüsten lassen, sich an der armen verbrannten Sachen, so nach der Plünderung und Brand in Kellern, Gewölben und sonderlich im Feld und in den Wäldern geflüchtet und übrig geblieben, zu vergreifen und dieblich zu entwenden. Wie dann etliche – auf frischer Tat allzu grob begriffen und darum zu gefänglicher Verhaftung gebracht‘ seien. Auch Benshausen erhielt seine Salvaguardia, um dem täglichen Plündern, nicht nur durch streifende Soldaten zu wehren !“
[38] fallieren: scheitern.
[39] opiniastrieren: widersetzen.
[40] abbatieren: niederwerfen, überwältigen.
[41] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen erwarteten je nach Lage der Dinge meist einen ehrenvollen Abzug und zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Auch wurde festgelegt, z. B. 1634 Landsberg/Warthe beim Abzug der kaiserlichen Garnison; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 196: „Ingleichen sollen sie vor- vnd bey dem Abzug einigen Einwohner / Bürger vnnd Schutzverwandten / er sey Geist- oder Weltlich / im geringsten nicht beleydigen / vielmehr aber / was jedweder Officierer vnnd Soldat der Burgerschafft schuldig / so entlehnet / oder mit Gewalt abgenommen / vorm Abzug richtig bezahlen“. Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden bzw. wegen der Undiszipliniertheit ihrer Truppen nicht eingehalten.
[42] Trompeter: Eigener, mit 12 fl. monatlich wie der Trommelschläger recht gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs und bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge.
[43] admittieren: einlassen, zulassen, vorlassen.
[44] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis. Halbe Kartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite von 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211. Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.
[45] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser harten Arbeit eingesetzt, ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale, S. 64f.. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255). Bei den Schweden wurden bevorzugt die Finnen zu diesen schweren Arbeiten herangezogen. Aus Iglau wird unter 1647 berichtet, wie der schwedische Kommandant Österling die nur noch 299 [von ehemals 13.000) Einwohner fassende Stadt während der Belagerung durch die Kaiserlichen zur Schanzarbeit trieb; STERLY, Drangsale, S. 64f.: „In das kaiserliche Lager langte immer mehr und mehr schweres Geschütz an; als dieses der Kommandant erfuhr; ließ er er voll Grimm die Einwohner wie das mit aller Gewalt auf die Schanzarbeit treiben, und erließ das strengste Verboth, daß außer dieser Arbeit sich keine Manns- noch Weibsperson sehen lasse. Was war dieses für ein Trübsal unter den armen Bürgern ! dieselben hatten ihren geringen Vorrath an den nothwendigsten Lebensmitteln bereits aufgezehrt, und konnten sich bei dem bestehenden strengsten Verbothe, nicht auszugehen, keine andere beischaffen; vom Hunger und Durst gequält, und daher ganz erschöpft, mussten sie sich dennoch den schwersten Arbeiten unterziehen. Der Kommandant war taub gegen alles Bitten und Flehen; verlangten einige die Erlaubniß, sich aus der Stadt zu entfernen, so ließ er sie in den Zwinger einschließen, ihnen des Tags ein bischen Brot und ein wenig Wasser reichen, dafür aber unter Schlägen zur Arbeit anhalten. Als der Kommandant die Deserzion zweier seiner Leute am vorhergehenden Tage erfuhr, und besorgte, daß Mehrere diesem Beispiele folgen dürften, so ließ er den Arbeitenden Fußeisen anlegen“. Augsburg 1632; STETTEN, Geschichte 2. Bd., S. 211: „Den 14. Septembris ließ der Gouverneur Oxenstirn [Bengt Bengtson Freiherr v. Oxenstierna; BW] etliche Bischöfliche, Capitlische und Fuggerische Beamte und Vögte, so ihre Unterthanen bey der Schantz-Arbeit zu erscheinen nicht angehalten hatten, zur Straffe durch den Profosen etliche mal um das höltzerne Roß oder Esel herumführen“.
[46] auffuttern: auffüllen.
[47] Leutnant [schwed. Löjtnant]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.
[48] Konstabel [schwed. Konstapel]: Geschützmeister (Schütze), Kriegshandwerker, der auch für schwere Festungs- und Belagerungsartillerie Rohre und Geschosse herstellte. Er musste Richten und Laden, Instandhaltung und Reparatur beherrschen. Stückgießer und Büchsenschmiede wie Pulvermacher arbeiteten unter seiner Anleitung. Gut bezahlte Büchsenmeister nahmen an Kriegszügen teil und genossen eine bessere Verpflegung als Soldaten. Der Büchsenmeister unterstand dem Zeugmeister, der sie auch anwarb, im Gefecht hatte der (General)Feldzeugmeister den Befehl. => Büchsenmeister.
[49] sommieren (frz. sommer): auffordern.
[50] aufstützig: streitend, zankend, uneinig, widerspenstig.
[51] Abzug, ehrenvoller: gemeint ist „mit Sack und Pack, klingendem Spiel, brennenden Lunten, Kugeln im Mund“; HELLER, Rothenburg, S. 180, Anm. ***: „Diese Zugeständnisse waren die höchsten militärischen Ehren, welche einer abziehenden Besatzung eingeräumt wurden. Zu größerer Feuerbereitschaft führten die Musketiere im Gefecht für die nächsten Schüsse die Kugeln im Mund; auch ließ man die Lunten an b e i d e n Enden brennen, um, wenn der Brand beim Aufdrücken auf die Zündpfanne verlöschen sollte, noch feuerbereit zu sein. Eine Erschwerung der Bedingungen für abziehende Truppen waren: Abgelöschte Lunten, später, nach Einführung der Radschlösser, abgeschraubte Steine“. Ergänzt wird das meist „mit fliegenden Fahnen, Ober- und Untergewehr“ und Bagage.
[52] Pierre (Peter) Margali [Margally] [ – ], schwedischer Obristleutnant.
[53] Philippsburg [LK Karlsruhe]; HHSD VI, S. 632f.
[54] Speyer; HHSD V, S. 350ff.
[55] CHEMNITZ, Königl. Schwedischer In Teutschland geführten Kriegs 1. Theil, S. 248f.
[56] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.
[57] General(kriegs)kommissar: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- und Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontributionen), zur Kontrolle der Kriegskommissare und übernahm auch militärische Aufgaben. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er monatlich 600 fl. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld und in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie aufgrund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- und Truppenfinanzierung zu senken und Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport und die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten und gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- und Reichstagen auf und war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen) und Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter.
[58] Hauptmann [schwed. Kapten]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. , nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630), in der brandenburgischen Armee soll er dagegen 300 fl. erhalten haben. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.
[59] Quartier: Pardon, Gnade. Das hing zumeist von den Möglichkeiten ab, sich zu ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29. Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph 3. Bd., S. 450. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Auch wurde beim Angriff zum Teil die Parole ausgegeben, kein Quartier zu gewähren; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 609f. (Treffen bei Haselünne 11.1.1636).
[60] Der Deutschhof ist ein innerstädtisches Quartier in Heilbronn, das auf die 1225 gegründete Heilbronner Kommende des Deutschen Ordens zurückgeht. Der Ordensbesitz mit Deutschhof und zugehörigem Deutschordensmünster St. Peter und Paul bildete ein eigenes Herrschaftsgebiet innerhalb der Stadtmauern der Reichsstadt Heilbronn [wikipedia].
[61] Komtur: Vorsteher der Niederlassung eines Ritterordens, führt eine Komturei (Kommende). Beim Deutschen Orden bildeten in späterer Zeit mehrere Komtureien eine Ballei unter einem Landkomtur.
[62] Deutscher Orden: Der Deutsche Orden (auch Ordo Teutonicus, Ordo domus Sanctae Mariae Theutonicorum Ierosolimitanorum, Orden der Brüder vom Deutschen Haus St. Mariens in Jerusalem, Deutschherrenorden, Kreuzritterorden, Deutschritterorden oder Deutscher Ritterorden) (abgekürzt OT = Ordo Teutonicus) ist ein geistlicher Ritterorden und war maßgeblich an der Deutschen Ostkolonisation beteiligt. Seit 1929 ist er ein klerikaler Orden. Er ist neben dem Johanniter- bzw. Malteserorden und den Templern der dritte große Ritterorden, der in der Zeit der Kreuzzüge gegründet wurde.
An der Spitze des Deutschen Ordens stand der Hochmeister, der jeweils auf Lebenszeit gewählt wurde. An seiner Seite standen fünf Großgebietiger: der Großkomtur als Statthalter des Hochmeisters, der Marschall mit Zuständigkeit für das Heerwesen, der Tressler in der Funktion des Schatzmeisters, der Trapier in Verantwortung für die Ausrüstung und der Spittler als Leiter des Hospitalwesens. Daneben gab es einige Provinzialobere: den Deutschmeister für die zwölf deutschen Ordensballeien, der seit 1494 Reichsfürst war, und seit 1525 nach der Säkularisierung des Ordensstaates, das Hochmeisteramt verwaltete und daher später auch als Hoch- und Deutschmeister bezeichnet wurde. Der Landmeister für Livland sowie Landkomture für die Ordensgebiete außerhalb Deutschlands. Der Orden setzte sich aus dem Mönchsgelübde verpflichteten Priester- und Ritterbrüdern zusammen sowie aus dienenden Halbbrüdern. Das Ordenszeichen ist ein schwarzes Tatzenkreuz auf weißem Grund. Zur typischen Ordenskleidung gehört für die Geistlichen, welche Soutane, Halskreuz und Brustkreuz tragen, ein weißer Mantel, auf dem rechtsseitig ein graues Kreuz angebracht ist. Der Wahlspruch des Ordens lautet „Helfen, Wehren, Heilen“. [wikipedia]
[63] Ludwig v. Schmidberg [Schmidtberg, Schmidtberger, Schmiedeberg, Schmiedeberger] [1594 Weißenburg-1657 Lehrensteinsfeld], schwedischer Obrist, französischer Generalmajor.
[64] THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 496.
[65] Ungarische Krankheit: Hungarica Febris, dt. Ungarisches Fieber, Synonyme: Feldfieber, Soldatenkrankheit, Lagersucht, Hauptkrankheit. Die Ungarische Krankheit, die von der heutigen Medizin als Fleckfieber bezeichnet wird, war eine durch Kleiderläuse bzw. Läusekot übertragene Infektionskrankheit, begleitet von einem bösartigen, meist tödlichen hitzigen Fieber, das teils mit Flecken, teils mit ‚Raserei‘ und heftigen Kopfschmerzen, teils mit Furcht und Delirium (vgl. s. v.) einherging. Namensgebend war, dass erstmals deutsche Soldaten auf Feldzügen in Ungarn an ihr erkrankten. Die unmittelbare Ursache der Krankheit sahen zeitgenössische Mediziner in einer Fäulnis des Blutes, die sie teils auf traurige ‚Begriffe der Lebensgeister‘ zurückführten: auf die Furcht der Soldaten, im Kampf zu sterben, teils auf die erhöhte Konzentration von Fäulnisteilchen in der Luft, wie sie aus den ungarischen Sümpfen sowie der großen Zahl unbeerdigter Leichen auf den Schlachtfeldern entstand. Förderlich schien darüber hinaus der große Unterschied zwischen den Tages- und Nachttemperaturen in Ungarn. Sie trat während des Krieges wieder wieder auf. Vgl. Art. „Hungarica Febris“, in: ZEDLER, Universal Lexicon Bd. 13, S. 1223-1227; KRÜNITZ, Oekonomische Encyklopädie Bd. 195, S. 684ff.; HAESER, Geschichte der Medicin, S. 476ff.; dazu BÄHR, Semantik. Die Ungarische Krankheit wurde auch als „Hauptkrankheit“ oder „Hirnwurm“ (KRÜNITZ, Oekonomische Encyklopädie Bd. 195, S. 684ff.) bzw. „Lagerseuche“ bezeichnet, weil sie in der Regel mit heftigen Kopfschmerzen und deliriösen Zuständen einher ging (vgl. s. v. „Delirium“). BÄHR, Semantik. Vgl. auch ZEITFUCHS, Stolberg, S. 313: „Anno 1631. grassirte hier die Haupt-Kranckheit starck / daran ihrer etliche / doch mehrentheils alte Leute sturben / wurden gar wahnwitzig und sinnloß / kriegten auch das Recidiv wohl dreymahl. Hieß bei denen Medicis morbus novus & antea incognitus“. Vgl. den Eintrag des Pfarrers Lucas, Trusen (1637); LEHMANN, Leben und Sterben, S. 151: „[…] großes Hauptweh, hitziges Fieber dazu, danach die Rote Ruhr geschlagen, gehabt und daran gestorben. Man hält das jetzige grassierende hitzige Fieber für die Ungarische Krankheit, so ohne allen Zweifel in dem langwierigen Kriegswesen von den Kroaten und anderen fremden Völkern in Deutschland ist eingeführt und gebracht worden“. SEMLER, Tagebücher, S. 138f. (1634): „Neben disen vom feindt erlittenen stäthen trangsalen, sorg vnd angsten hatt der allmächtige zumaln die statt Veberlingen mit einer schwären hauptsucht, gleich einem hungarischen fieber haimbgesucht, daran oftmaln in einem tag in 6, 7 vnd mehr personen, jedoch mehrer theilß nhur frembde baursleütt oder arme burger wegen ihres vnordentlichen leben oder vnsaubern hauß halltens (so wegen veberhäfften in die statt herein gewichnen landtvolckhs roß vnd vich in gemainen häußern durch keine oberkaidtliche gebott oder verordnungen abzustellen gewßt) hingenommen worden. […] Sonsten sein an dieser sucht noch vil andere junge vnd gemainlich die stärckhere leütt, sonderlich die ihenige, welche dem wein hievor vnmäßiglich ergeben geweßt oder welliche sich dessen in wehrender kranckhaitt nicht enthallten, gestorben. – Zu Costantz [Konstanz; BW] hatt diese sucht nicht weniger auch starckh grassirt auß oben angezaigter vrsachen“.
[66] Rothenburg o. d. Tauber [LK Ansbach]; HHSD VII, S. 637ff. Vgl. dazu DEHNER, Rothenburg, S. 83.
[67] JÄGER, Geschichte der Stadt Heilbronn, 2. Bd., S. 206.