Vacchi [Dewagghi, Waghy, Waggky, Waggkhy, Woggky], Hans [Johann] Jakob de, Freiherr von Adelsberg; Obristleutnant [um 1600 Wippach in der Krain -1638 Marschendorf im Riesengebirge] Hans [Johann] Jakob de Vacchi [Dewagghi, Waghy, Waggky, Waggkhy, Woggky], Freiherr von Adelsberg[1] [um 1600 Wippach in der Krain-1638 Marschendorf im Riesengebirge], dessen Familie aus dem seit 1535 habsburgischen Herzogtum Krain stammte, wurde 1626 in den Freiherrenstand erhoben und erwarb aus nach 1620 konfiszierten Gütern die Herrschaft Altenbuch (heute Staré Buky).[2] Auch Syrowatka soll zu seinemn Besitz gehört haben.[3]
„Altbuch,[4] das früher ganz den Herren Stoß von Kaunitz gehört hatte, war theilweise in den Besitz des Oberstwachtmeisters[5] Johann Jakob Dewagghi (‚de Waggkhy‘) von Wippach[6] gekommen, der Barbara Stoß zur Gemahlin genommen hatte. 1628 kaufte er such Oberaltbuch, den noch übrigen Theil, von Otto Hendrich Stoß von Kaunitz um 8500 Sch.[7] Die Gemahlin des letzteren, Elisabeth, war eine geborene Miřkorský von Stropčic. Auch Soor[8] und Marschendorf[9] brachte er durch Kauf in seinen Besitz. Ein Baron desselben Namens, wahrscheinlich sein Sohn, verfiel in Schulden und sein Hauptgläubiger, der Graf Franz Anton von Spork[10] erwirkte die executive Feilbietung seiner Güter, die von Berthold Wilhelm Grafen von Waldstein erstanden wurden (1701)“.[11]
Er wird 1629 als Obristwachtmeister in dem von kaiserlichen Truppen besetzten Wismar[12] erwähnt.[13] „Der Obrist=Wachtmeister de Woggky oder Waggky hatte am 22. Juli 1629 (S. A. Wism. mil. vol. 2) berichtet: ‚Mit der Einquartierung[14] qehet es auch wunderlich zu, weiß khein Officirer seine Soldaten im Fall der Noth nicht zu finden; wenn die Soldaten selbsten nicht herfür khommen, so weiß man sie nicht zu suchen, alß wie vor 3 Tagen, da sich die Schwedische Schiff an der Tieffe vor der Wallfischer Schanz[15] gelegt haben, wo vor diesem die Denischen gestandten, habe inn der Eil khein Soldaten auf die Posten zu schicken finden können; und wann dem Bürgermeister und Rhat alhier nicht mit Scherffe zugeschrieben wirdt, und daß sie zum wengisten denjenigen alhier commandirten Officirern nicht sollten ein wenig mehr respectiren, so ist bey ihnen nichtes außzurichten. . . . Diese Einquartierung ist gleich vor diejenigen faule Soldaten, die nicht gehen wachten, schanzen, undt zum Drüllen oder Exerciren kommen. . . . Fragt man ihm, wo er gewesen sey, spricht er, er seye krankh gelegen. . . . ‚ Deshalb befahl Wengersky[16] damals (5./15. Oktober 1629) ausdrücklich, es dürfe wenigstens kein Soldat ohne Wissen seines Offiziers umquartiert werden“.[17]
„Natürlich hat Wismar in jenen Jahren auch durch vielerlei schwere Beschränkungen und Belästigungen des Handels zu leiden gehabt. Trotz Wallensteins[18] Zusicherungen wurde im Sommer 1629 wegen der Spionagegefahr Paßzwang verhängt. Alle ein= und ausfahrenden Schiffe mußten am Holm anlegen und Pässe vorzeigen; weder Ratspersonen noch Bürger wurden ohne solche aus der Stadt gelassen. Sogar von einer dreitägigen völligen Sperrung der Tore hören wir einmal. Im September 1629 erreichte der Rat dann aber, daß diese Bestimmungen zuerst gemildert, dann ganz aufgehoben wurden. Zunächst bewilligte der Obrist=Wachtmeister de Wogghi, daß der Rat den Bürgern ein gewisses Zeichen gäbe, nach dessen Vorzeigung sie ungehindert durchgelassen würden. Schon einige Tage vorher hatte Wengersky Wogghis Vorschlag abgelehnt, nach dem allen Adligen, die mit Wismar in Verbindung ständen, befohlen werden sollte, sich vom Statthalter oder von der Kammer einen Paß ausstellen und diesen monatlich erneuern zu lassen. Am 21. September/1. Oktober hob der Statthalter schließlich den Paßzwang vollständig auf. Wallensteins Absicht, erklärte er, sei, der Stadt zu neuer Blüte zu verhelfen; darum solle ihr Handel nicht gehemmt werden. Außer durch den Paßzwang wurde der Seehandel durch die Schweden gestört, die, wie schon 1629 geklagt wird, alle Wismarschen Schiffe auf hoher See anhielten. So war der Landhandel von besonderer Wichtigkeit geworden; aber auch ihm erwuchsen Schwierigkeiten durch die Unsicherheit der Straßen und durch neue Zölle, wie sie z. B. in Grevesmühlen[19] erhoben wurden. Dazu kam, daß die Marketender,[20] deren Abschaffung oder wenigstens Verminderung deshalb immer wieder verlangt wird und ja auch im Kapitulationsvertrag festgesetzt war, den Kaufleuten mancherlei unerwünschte Konkurrenz machten, daß ferner z. B. Wogghi sich ein Vorkaufsrecht auf alle zur Stadt gebrachten Lebensmittel sicherte, dabei aber nur so viel bezahlte, wie ihm gut schien, so daß deshalb viele Landbewohner überhaupt darauf verzichteten, in die Stadt zu kommen, um so mehr als sie an den Toren oft Ausschreitungen der Soldaten ausgesetzt waren“.[21] Am 12.10.1629 wandte sich Wallenstein aus Halberstadt[22] an Gabriel de Roy,[23] ein gleiches Schreiben ging auch an De Vacchi. Darin verlangte er, dass sämtliche angehaltenen und in Wismar zurück gehaltenen Schiffe samt den Waren und Leuten zu entlassen. Letztere sollten hingehen, wo sie wollten.
1631 wird er in den kaiserlichen Kriegslisten als Obristleutnant[24] des 1629 geworbenen Fuß-Regiments[25] Neu-Aldringen[26] mit 10 Kompanien deutscher Knechte im „südlichen Reich“ geführt.[27]
1632 wird er mit 10 Kompanien in Bayern bzw. Schwaben[28] bzw. 5 Kompanien, 1400 Mann[29] aufgeführt.
Der Stadtarzt Gabriel Furttenbach [1640-1716] von Leutkirch[30] hält in seiner „Ober-Ländischen Jammer- Und Straff-Chronic“ von 1669 fest: „Mittwoch Morgens den 26. Maii [1632; BW] sein unversehens ohne einige vorhergehende avisirung / Herr Oberste Commissarius[31] Wolff Rudolff von Ossa,[32] und General Leutenannt[33] Herr de Vacchi mit 6000. Mann Keyserl. Volck zu Roß und Fueß von Mem̃̃ingen[34] (alda sie abgezogen und die Statt nicht angreiffen dörffen) anhero kommen / von welchen jeder Mann hoch Betrangt und Beschwert worden / und man ihnen von Gemeiner Statt über die 50 Rinder / 23. faß mit Wein / 69. malter Haber und 1200. Commis-Leible[35] / ohne waß die Burger hergegeben / liefern miessen. Donnerstags früe den 27. dito sein sie wider von hier auffgebrochen / sich auff den Tautenhofer Feld versamblet / die Artogleria gegen Lindau,[36] die Reütherey aber und übriger Rest alles gegen Isni[37] marchiert“.[38]
Auch 1333 stand De Vacchi weiter als Obristleutnant im Regiment Neu-Aldringen, das mit 10 Kompanien im „südlichen Reich“ gelistet ist,[39] und war wahrscheinlich vor Ulm[40] in Gefangenschaft geraten.
Der Überlinger[41] Advokat Dr. Johann Heinrich von Pflummern [1595-1655][42] berichtet zum April 1633 in seinem Tagebuch, sie seien bei dem Hauptmann[43] Nikolaus Weiß,[44] dem Kommandanten der Bodenseeflotte, gewesen und von Lindau[45] wieder nach Überlingen zurückgereist, „nachdeme vnß herr hauptmann Weiß sambt dem wider von Vlm[46] relaxirten[47] aldringischen oberst leuttenant di Vacchi veber Mittag ansehentlich gastirt gehabt“.[48]
1634 erscheint er noch immer in der kaiserlichen Kriegsliste mit 10 Kompanien hochdeutscher Knechte bei der Hauptarmee.[49]
Er verstarb 1636.
[1] Adelsberg [Postojna, Notranjsko-kraška, Slowenien]. ? bei PROCHÁZKA, Genealogisches Handbuch, S. 369, de Vaggi von Adlersberg, Freiherr von Adelsberg.
[2] Freundliche Hinweise von Herrn Harald Skala.
[3] SOMMER, Königgrätzer Kreis, S. 137. – Bisher nicht identifiziert. Um Hinweise wird gebeten !
[4] Altenbuch [Staré Buky, LK Trutnov (Trautenau), Tschechien].
[5] Obristwachtmeister [schwed. Major]: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 40 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] oder 50 fl., also 600 fl. jährlich, was 1634 dem Monatssold eines Obristen entsprach oder dem Jahresgehalt eines bayerischen Hofrats – entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. Daneben war er zum Teil auch Rittmeister, um seinen Sold aufzubessern.
[6] Wippach [Vipava, Ortsteil von Nove Gorica, Slowenien].
[7] Schilling: der kurze Schilling wurde zu 12 Pfennig und der lange Schilling zu 30 Pfennigen gerechnet.
[8] Soor [Žďár, Ortsteil von Hajnice, LK Trutnov, Tschechien].
[9] Marschendorf [Horní Maršov, LK Trutnov, Tschechien].
[10] Franz Anton Graf von Sporck [9.3.1662 Lissa a. d. Elbe oder Heřmanův Městec -30.3.1738 Lissa a. d. Elbe], der Sohn des Johann Graf v. Sporck [Sporgk, Spurgk, Spork, Sperckh] [um 1601 Westerloh-6.8.1679 Heřmanův Městec], kurbayerischer, kaiserlicher Feldmarschallleutnant. Vgl. BENEDIKT, Franz Anton Graf von Sporck.
[11] LIPPERT, Geschichte der Stadt Trautenau, S. 78f.
[12] Wismar [Nordwestmecklenburg]; HHSD XII, S. 133ff.
[13] WIEGANDT, Wismar, S. 45.
[14] Einquartierung: Die kostenaufwendige Einquartierung von Truppen versuchten die Betroffenen oder ihre Vertreter nach Möglichkeit durch „Verehrungen“ bei den zuständigen Kommandierenden, Kriegskommissaren und Quartiermeistern abzuwenden. Gelang das nicht, so wurden je nach Rang, Vermögen und Steueraufkommen und auch der Religionszugehörigkeit der Betroffenen Mannschaften und Pferde in die Häuser eingelegt, wobei die Soldaten die besten Räume für sich in Anspruch nahmen. Billette (Einquartierungszettel) sollten zwar Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) der Soldaten und Abgabe von Viehfutter durch ihre „Wirte“ regeln, was aber nicht nur zu Streitigkeiten in der Bürgerschaft selbst, sondern auch unter den Soldaten führen musste. Ausgenommen von der Einquartierung waren in der Regel bei eigenen Truppeneinlagerungen Kleriker (aber nicht deren Klöster), Universitätsangehörige, Bürgermeister, Ratsherrn, Apotheker, Ärzte und Gastwirte. Auf die Beschwerden der Bürgerschaft wurde die Einquartierung durch den Rat der Stadt „als eine gerechte und für eure vielfältigen Sünden wohl verdiente Strafe Gottes“ bezeichnet; BORKOWSKY, Schweden, S. 20. Nach dem Überlinger Dr. Pflummern; SEMLER, Tagebücher, S. 393 (1642); sind „dise völckher zu roß vnd fůß nicht darumb zu vnß kommen, vnß oder daß land vor dem feind zu sichern, oder gegen denselbigen sich im veld sehen zu lassen, sonder allein hinder den mauren oder vnderm tach den bauch vnd seckhel zu füllen vnd alßdan den weeg weitter zu nemmen vnd vnß dem feind zum raub zu hinderlassen“. In den Quartieren gab es zudem Mord und Totschlag unter den Mannschaften, gewalttätige Übergriffe gegen Bürger und Bauern waren trotz errichteter Quartiergalgen und hölzerner Esel alltäglich. Teilweise wurde sogar Quartiergeld für die von Offizieren mitgeführten Hunde verlangt; SODEN, Gustaph Adolph III, S. 359. Teilweise wurde auch der Abzug vorgetäuscht, um Abzugsgelder zu erpressen; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 60. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen über die kaiserlichen Truppen in Osnabrück (1630); BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 36: „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottlos diebisch und mordrisch volck, stehlenn jeymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jautzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben manig magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden m mußen“. Beschwerdeschreiben Wernigerodes über Hamiltons Schotten (1632); NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 108.: „die hier liegenden Schottischen Soldaten wollten mit ihren Wirthen und deren Lägern nicht zufrieden sein, trieben die Leute aus ihren Ehebetten, brächten Gesellschaft mit, gingen mit Sporen und Stiefeln zu Bett, aus denen sie dreitätige Kindbetterinnen jagten. Würde ihnen etwas gesagt, prügelten sie die Leute; sie vernichteten ihrer Wirthe Handwerkszeug. Kein Quartier sei ihnen gut genug, sie wollten stattliche Palatia haben. Wären die Wirthe nicht zu Hause, schlügen sie die Thüren ein. Der Oberste perturbire den Magistrat in seinen, indem er die Preise der Dinge vorschreibe, unter den Vorgeben, der Rath setze sie ihm zum Tort so hoch. Wollte man diese Waren für diese Preise nicht hingeben, so drohte er, sie gerade wegzunehmen“. Eine längere Einquartierung konnte den Ruin ganzer Gemeinden und Städte bedeuten. Zudem wurden die Quartiere verwüstet. So der Abt Friesenegger von Andechs über die einquartierten katholischen „welschen“ Truppen Ferias (Winter 1634): „Das Dorf stand ganz in Unflat, und Wüste, alles zum Grausen, und für Menschen unbegreiflich. In den Häusern wie auf den Gassen lagen nichts als abscheuliche Lumpen, zerschlagener Hausrat, Köpfe, Füße, und Gedärme von verzehrten Pferden, Menschen Unrat, und mehrere Toten Körper. In den Häusern waren nur Stuben, Kammer und Kuchl bewahret, das übrige davon hatte ein Dach, keinen Mantel, keine Mittelwand, keinen Balken, und meistens standen dieselben nur auf vier Säulen. Die Zäune, Planken, und schönste Obstbäume in den Gärten waren alle verbrennet. Auch aller Hausrat von Bänken, Kästen, Bettstätten, Geschirren, und die Baufahrnisse von Wägen, Pflügen, und was immer von Holz war, ging in den Flammen auf. Selbst in beiden Kirchen war ein Greuel zu sehen. Türen, und auch Fenster waren zerbrochen. Alles, was darin aufbewahret, und zum Gebrauch war, wurde geraubet. In der Frauenkirche brannten sie wenigst die letzte Woche eines, und in der Pfarrkirche stets 2 Feuer. Alles hölzerne Kirchengerät mußte hierzu dienen. Das Gemäuer war voll Rauch und Ruß, und der Boden voll Unrat. Auf dem Friedhofe konnte man vor Menschen-Unflat keinen Fuß mit Ehren setzen, und die Sakristei brauchten sie für ihr geheimes Ort. In der Kirche zu U. L. Frau lagen auch 4 unbegrabene Toten-Körper, die man außer der Kirche auf der Nordseite, wo schon mehrere lagen, in ein Grab zusammen warf“. Auch der Abzug musste je nach Vermögen erkauft werden (1644): „Zum Abzuge mußte dem Obristen von jedem Pfluge 20 Rtlr. und das beste Pferd gegeben werden.“ WALCZOK, Barsbüttel, Gott und die Welt. Vgl. den Bericht der Kapitelherren in Zeitz (1635), BORKOWSKY, Schweden, S. 65: „Keine Brauerei, keine Krämerei ist mehr im Stift, keine Feldbestellung, kein Ackerpferd, keine Kuh, kein Kleinvieh. Hie und da müssen sich Manns- und Weibspersonen in die Pflüge und Eggen spannen – was sonst nur als barbarische Grausamkeit aus der Türkei berichtet war. Häuser und Hütten stehen ohne Dach. Die Menschen haben keine Kleidung mehr. Viele sind im Winter erfroren, andere an Hunger, Krankheit und Mangel an Arznei dahingestorben. Die Leichen liegen unbegraben. Weiber und Kinder fallen den Kommunen zur Last. Viele Bürger laufen zu den Soldaten über. Die Kirchen- und Schuldiener können nicht mehr besoldet werden. Die Jugend bleibt unerzogen. Hospitäler und Armenhäuser werden nicht mehr unterstützt. Viele Menschen sind so jämmerlich gekleidet, dass sie sich nicht getrauen, zum Gottesdienst und zum Abendmahl zu gehen …“ VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“.
[15] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser harten Arbeit eingesetzt, ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale, S. 64f.. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255). Bei den Schweden wurden bevorzugt die Finnen zu diesen schweren Arbeiten herangezogen. Aus Iglau wird unter 1647 berichtet, wie der schwedische Kommandant Österling die nur noch 299 [von ehemals 13.000) Einwohner fassende Stadt während der Belagerung durch die Kaiserlichen zur Schanzarbeit trieb; STERLY, Drangsale, S. 64f.: „In das kaiserliche Lager langte immer mehr und mehr schweres Geschütz an; als dieses der Kommandant erfuhr; ließ er er voll Grimm die Einwohner wie das mit aller Gewalt auf die Schanzarbeit treiben, und erließ das strengste Verboth, daß außer dieser Arbeit sich keine Manns- noch Weibsperson sehen lasse. Was war dieses für ein Trübsal unter den armen Bürgern ! dieselben hatten ihren geringen Vorrath an den nothwendigsten Lebensmitteln bereits aufgezehrt, und konnten sich bei dem bestehenden strengsten Verbothe, nicht auszugehen, keine andere beischaffen; vom Hunger und Durst gequält, und daher ganz erschöpft, mussten sie sich dennoch den schwersten Arbeiten unterziehen. Der Kommandant war taub gegen alles Bitten und Flehen; verlangten einige die Erlaubniß, sich aus der Stadt zu entfernen, so ließ er sie in den Zwinger einschließen, ihnen des Tags ein bischen Brot und ein wenig Wasser reichen, dafür aber unter Schlägen zur Arbeit anhalten. Als der Kommandant die Deserzion zweier seiner Leute am vorhergehenden Tage erfuhr, und besorgte, daß Mehrere diesem Beispiele folgen dürften, so ließ er den Arbeitenden Fußeisen anlegen“. Augsburg 1632; STETTEN, Geschichte 2. Bd., S. 211: „Den 14. Septembris ließ der Gouverneur Oxenstirn [Bengt Bengtson Freiherr v. Oxenstierna; BW] etliche Bischöfliche, Capitlische und Fuggerische Beamte und Vögte, so ihre Unterthanen bey der Schantz-Arbeit zu erscheinen nicht angehalten hatten, zur Straffe durch den Profosen etliche mal um das höltzerne Roß oder Esel herumführen“. Fehlte es auf Grund von grassierender Pest an zwangsverpflichteten Bürgern, mussten auch Soldatenfrauen Schanzarbeiten leisten. Zur Schanze vgl. auch STUHR, Die Schanze.
[16] Albrecht Christoph v. Wengiersky [Wengerski, Winekeschi] [ – ], kaiserlicher Obrist.
[17] WIEGANDT, Wismar, S. 46, Anm. 78.
[18] Vgl. auch CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’.
[19] Grevesmühlen; HHSD XII, S. 37f.
[20] Marketender: Dem Heer nachziehende Händlerin oder Händler, der oder die vom Obristen befugt war, den Soldaten Lebensmittel zu verkaufen. Dafür hatten sie ihm z. B. von jedem Eimer Wein oder Bier 2 Maß für die Küche abzugeben und zumeist 10 Prozent ihrer Einkünfte. Sie waren auch zum Kranken- und Munitionstransport verpflichtet, falls die üblichen Rüstwagen nicht ausreichten. Marketender und Marketenderinnen handelten auch mit Beutegut, wobei das Beutegut weit unter Wert angenommen wurde. Die Frauen unter ihnen waren nicht nur Händlerinnen, sondern auch Helferinnen, Partnerinnen, Krankenschwestern, häufig Prostituierte. Bei einem im April 1634 in Dinkelsbühl einquartierten Regiment fanden sich bei 950 Soldaten 11 Marketender, aber 26 Marketenderinnen; HEILMANN, Kriegsgeschichte S. 465 Anm. Obwohl bekannt war, dass kein Heer ohne Marketender existieren konnte, standen diese – wie die übrigen Trosser – in schlechtem Ansehen: Sie traten als Geldverleiher auf, und so mancher Söldner war bei ihnen verschuldet. Sie standen zudem in dem Ruf, für die materielle Not vieler Söldner verantwortlich zu sein, indem sie bei Nahrungsmittelknappheit und Ausbleiben der Soldzahlungen das Heer verließen und ihre Fahne in den Wind besserer Märkte hängten. Gewalttätige Übergriffe auf die Marketender durch Bauern, Bürger und eigene Soldaten waren vielfach die Folge, zumal diese z. T. zum 15fachen Preis Waren an die Bürger verkauften, die von diesen auf den Druck einquartierter Soldaten hin erstanden werden mussten (BRAUN, Markredwitz, S. 45). Vgl. KLUGE, Hofer Chronik, S. 163: „Das rauben und plündern war um diese zeit [April 1640] sehr arg, wie dann die kayßerlichen ihre eigenen marquetener, so zu Culmbach wein und vieh erhandelt und erkauft, ganz ausgeplündert, auch zugleich ein 800 thaler darzu an geld abgenommen“. Häufig wurden sie als Spione verdächtigt. Auch Juden wurden als Marketender geduldet; LOTZE, Geschichte, S. 80f. Die Aussicht auf großen Gewinn ließ Zivilisten oder Amtsträger (vgl. PFEILSTICKER, Tagebuch) häufig für einige Zeit zu Marketendern werden. REDLICH, Marketender; Continuatio Der Siegreichen Victorien, S. 4f.
[21] WIEGANDT, Wismar, S. 48f.
[22] Halberstadt [LK Harz]; HHSD XI, S. 169ff.
[23] Gabriel de Roy [ca. 1570-1646], Niederländer, spanischer Rat, kaiserlicher Generalkommissar für die Ausrüstung der Flotte. Vgl. POETTERING, Handel, Nation und Religion, S. 109f.
[24] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog, in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[25] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[26] Johann Graf v. Aldringen [Aldringer, Altringer] [10.12.1588 Diedenhofen-22.7.1634 Landshut], ligistischer Obrist, später kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. HALLWICH, Gestalten aus Wallenstein’s Lager II. Johann Aldringen; DUCH, Aldringen (Aldringer), Johann Frhr.
[27] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, S. 389.
[28] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, S. 398, 410.
[29] Vgl. ENGERISSER, Nördlingen 1634, S. 40, Anm. 43.
[30] Leutkirch im Allgäu [LK Ravensburg]; HHSD VI, S. 466ff.
[31] General(kriegs)kommissar: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- und Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontributionen) und zur Kontrolle der Kriegskommissare. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld und in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie aufgrund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- und Truppenfinanzierung zu senken und Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport und die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten und gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- und Reichstagen auf und war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen) und Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter.
[32] Wolf Rudolf Freiherr v. Ossa [Oßen] [ca. 1574-16.9.1639 Regensburg], kaiserlicher Generalkriegskommissar, Feldmarschall.
[33] Wahrscheinlich irrtümlich für Obristleutnant.
[34] Memmingen; HHSD VII, S. 439ff.
[35] Commis-Leible: Kommissbrot: ein einfaches, haltbares Brot, meist 2-Pfünder, zur Versorgung von Soldaten. Offiziere verlangten dagegen das teuere Weißbrot.
[36] Lindau (Bodensee); HHSD VII, S. 414ff.
[37] Isny im Allgäu [LK Ravensburg]; HHSD VI, S. 377ff.
[38] FURTENBACH, Ober-Ländische Jammer- Und Straff-Chronic, S. 48f.
[39] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, S. 430.
[40] Ulm; HHSD VI, S. 808ff.
[41] Überlingen [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 807f.
[42] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 179f.
[43] Hauptmann [schwed. Kapten]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, nichtexistente Söldner bzw. Anwärter auf eine Stelle, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., was dem Gehalt des Zahlmeisters in der spanischen Botschaft in Wien entsprach, nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630), in der brandenburgischen Armee soll er dagegen 300 fl. erhalten haben. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.
[44] Nikolaus Weis [ – ], kaiserlicher Hauptmann.
[45] Lindau (Bodensee); HHSD VII, S. 414ff.
[46] Ulm; HHSD VI, S. 808ff.
[47] relaxieren: loslassen; entspannen, aufheben.
[48] SEMLER, Tagebücher, S. 35.
[49] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, S. 447.