Priement, N Freiherr von; Obristleutnant [ – ] N Freiherr von Priement [ – ] soll 1641 als Obristleutnant[1] in kaiserlichen Diensten gestanden haben.
Der Chronist und Bürgermeister Georg Leopold [1603-1676][2] aus dem von Eger[3] abhängigen Marktredwitz[4] erinnert sich an den Juni 1641: „Den 17. dito kam hie[r]her(o) H[err] Ober[stleutnant] Priement, ein Freiherr, mit einer Freikompanie[5] zu Fuß. Alle [waren] wohl bewehrt; an [die] 300 [Mann] stark. [Er] begehrte Quartier. Wir haben mit ihm lange akkordiert[6] und versprochen, ihm und seinen Offiziere(r)n vor dem Badtor Freiquartier[e] zu geben, seinen Soldaten aber, welche er zu Dörflas[7] einquartierte, haben wir hinaus[ge]geben 300 Brot[e], 200 [Pfund] Fleisch und 6 Eimer[8] Bier. [Dazu] haben wir ihm zur Vorspann verschafft 16 Ochsen; die übrigen haben die Markgräfischen hergeben und verschaffen müssen. [Es waren] in allem 37 Ochsen, denn er [hatte] viel[e] Wagen, mit Munition und Schanzzeug beladen, mit sich geführt. Seinen Aufbruch gegen Kemnath[9] nahm er am anderen Tag.“[10]
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[1] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog, in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[2] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 151f.
[3] Eger [Cheb]; HHSBöhm, S. 119ff.
[4] Marktredwitz; HHSD VII, S. 429f.
[5] Freikompanie: Kompanie (auch Freifahne), die keinem Regiment und keinem Regimentsstab unterstellt war. Bei den Kaiserlichen waren dies vor allem Hannemann, Unger und Augustin. Vgl. KONZE, Stärke, S. 34f.
[6] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen erwarteten je nach Lage der Dinge meist einen ehrenvollen Abzug und zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Auch wurde festgelegt, z. B. 1634 Landsberg/Warthe beim Abzug der kaiserlichen Garnison; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 196: „Ingleichen sollen sie vor- vnd bey dem Abzug einigen Einwohner / Bürger vnnd Schutzverwandten / er sey Geist- oder Weltlich / im geringsten nicht beleydigen / vielmehr aber / was jedweder Officierer vnnd Soldat der Burgerschafft schuldig / so entlehnet / oder mit Gewalt abgenommen / vorm Abzug richtig bezahlen“. Vgl. auch die genauen Festlegungen im Akkord von Dömitz (26.12.1631; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 497ff.). Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden, z. B.. wegen der Undiszipliniertheit ihrer Truppen oder weil die Abziehenden gegen den Akkord verstießen, nicht eingehalten. CHEMNITZ über durch Wallenstein gewährten Akkord für die Besatzung von Glogau (1633), Königlichen Schwedischen [ …] Krieg, 1. Buch, 60. Kap., S. 273: „Schrieten also die / darin gelegene / hohe Officirer zum accord / Den der Hertzog von Friedland / mit sack vnd pack / brennenden lunten / fliegenden Fähnlein auszumachiren / vnd gerade auf Landsberg begleitet zu werden / bewilliget / doch schlecht gehalten, in deme Er sie bald vor / bald hinter sich zurücke geführet / dadurch den Soldaten abgemattet / vnd dergestalt schwierig gemacht / das letztlich erst im WinterMonat fast weinig vnd ohngefehr dreyhundert mann davon in Pommern überkommen“. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger unter dem 3.12.1634; BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 233: „Und seind disen tag uf dem Asperg ankommen 3. Stuckh Officiers, ein Leutenant, Fendrich und Corporal, welche von dem Tubadelischen [Georg Christoph v. Taupadel; BW] Volckh, so von Schorndorff außgezogen [25.11. war Schorndorf gefallen; BW], entrunnen, dann ihnen die kaiserische den accord nit gehalten, Sie betrüglicher weiß 6. Tag umbgefüert, hernacher erst gezwungen sich underzustellen, oder sollten nidergemacht werden: Und seind alle Officier dabey gefangen genommen worden“.
[7] Dörflas, heute Stadtteil von Marktredwitz [LK Marktredwitz i. Fichtelgebirge].
[8] Eimer: altes Flüssigkeitsmaß: 1 Eimer (Erfurt) = 70, 9347 Liter , Leipziger Weineimer 75, 85 Liter, Biereimer 86, 89 Liter, 1 Eimer (Schmalkalden) = 79, 73 Liter, 1 Eimer (Erzgebirge) = 60, 68 Liter, 1 Eimer (Franken) = 80 Liter, 1 Eimer (Nürnberg) = 69 Liter, 1 Eimer (Olmütz) = ca. 76 Liter, 1 Eimer (Sachsen) = 3 Hosen = 72 Kannen = 144 Nösel = 67,3632 Liter, 1 Eimer (Überlingen) = 32 Maß = 38, 528 Liter, 1 Eimer (Wasserburg/Inn) = 64, 20 Liter. 1 Eimer (Österreich) = 40 Maß = 160 Seidel = 56, 589 Liter.
[9] Kemnath [LK Kemnath]; HHSD VII, 351f.
[10] BRAUN, Marktredwitz, S. 120. Braun datiert nach dem a. St.