Thies, Anna; Witwe und Bäuerin [ – ]
Anna Thies aus Silixen[1] (Grafschaft Lippe) beklagte sich am 2.9.1625 bei Simon VII. Graf zur Lippe über die Gewalttaten Lintelo’scher Soldaten, die ihren Mann ermodert hatten: „Hochgeborner Graff, gnediger herr, E. G. kan Ich arme elende trostlose fraw aus trawrige gemüthe vnd hochbetrübtem hertzen klagendt hiemit nicht bergen, welcher gestalt des Rittmeister Juritzen [Juritsch [Puritsch ?], Hans Jakob von; BW] Reuter, so verlauffener Zeitt Ahir zu Silixen gelegen, gestern donnerstag alhie eingefallen, Kirchen und einwohnern gar auspolijrt, vnd beraubet, Auch aus Silixen, Laßbeke[2] und Laßbrock[3] an die 50. pferde mittgenommen, Wan dan getz: herr vnter den Reutern ein Türcke so eigentlich gekandt, welcher bey Arend Schnullen alhie im dorff eiquartirt gelegen, Jurit oder Jurdit genant /: wie Ichs dafür halte :/ welche mich nicht allein 7. pferde, 3 Rinder vnd alle meine vnd meiner kinder kleider neben 10. Rl. thr. abgenommen, besondern auch meinen lieben Eheman herman Ties genant die Pistollen in den nacken gesetzet vnd durch das haubt vnd hirn geschoßen, das er also sprachloß ligt, vnd nicht reden kan, also das nichts gewißers, alß das Er dem todte dardurch zu theill werden muß, Wie Er nuhn meinen lieben Eheman geschoßen, hatt ers dabey noch nicht bewenden laßen, besondern wie meine Tochter, Anna Maria genant, so bey Ihrem vatter gestanden vnd von demselben aus kindtlicher liebe nicht abweichen können, vnd mitt großem weheclagen geschreyet, hatt er nach dem Metgen eben wohl geschoßen, welcher schuß Gott lob gefeilet, hernach wie Ihm solches mißlungen, hatt er meinem Knechte sein angesicht vnd den einen arm gar mitt hawen verdorben vnd zu nichte gemacht, Weilen dan gnediger herr mir das meinige abgenohmen Vber das meines lieben Ehemans /: wie sichs leider Gott erbarms ansehen iest: / beraubet, dan keine anzeigung einiger beßerung vorhanden. Alß ist zu E. G. G. hiemit meine vnd meiner Armen kinder vntertheinig bitt vmb Gottes willen dieselbe gntz: geruhen sich meiner vnd meiner kinder in allen Graflichen gnaden angelegen sein laßen, vnd vnsern Erbarmlichen kläglichen Zustand gntz: behertzen, Auch bey S. Excelß: von Tilly oder dem Obristen von Lintlo ein fürschreiben mittheilen, das mir nicht alleine meine 7. pferde 3. Rinder vnd gezeuch müchte wirdrumb restituirt werden, besondern auch an vorgte Türcke ein Exempel, weilen Er mir zu einer elenden wittiben vnd meine armen wehrlosen Kinder zur waysen gemacht hatt, statuirt werden möge, wie solches die rechte heilsamblich vnd woll andern zum abschav verordnet, dieses zu E. G. G. Ich arme fraw mich gentzlich versehen thue vnd wirtt Gott Allmechtiger solches an E. G. vnd den Ihrigen hiewiedrumb reichlich belohnen. Geben am 2. Septembr. Aop 1625“.[4] Die Täter wurden trotz einer Untersuchung anscheinend wie so oft nicht gefunden.
[1] Silixen, Ortsteil der Gemeinde Edertal [LK Lippe]; WEBER, Silixen.
[2] Lasbeck, heute Stadtteil von Iserlohn [Märkischer Kreis].
[3] Lasbrock, nicht identifiziert.
[4] RINKE, Kriegsalltag, S. 99ff.