Duverge [Duwerge, de Verge, du Verge, Vergen, Duvers, Dubers], Pierre [Peter]
Duverge [Duwerge, de Verge, du Verge, Vergen, Duvers, Dubers], Pierre [Peter]; Obrist [ -nach 1656] Pierre [Peter] Duverge [Duwerge, de Verge, du Verge, Vergen, Duvers, Dubers] [ -nach 1656], ein gebürtiger Franzose, stand als Obrist[1] einer Dragoner-Abteilung[2] von 4 bis 6 Kompanien[3] in schwedischen Diensten.[4] 1632 lagen in Kolberg[5] 2 Kompanien von insgesamt 200 Mann,[6] im Juli 1633 in Elbing[7] 632 Dragoner.[8]
Der schwedische Hofhistoriograph Bogislaw Philipp von Chemnitz [9.5.1605 Stettin-19.5.1678 Hallsta, Gem. Västerås] berichtet zur Vorgeschichte um die Eroberung Landsbergs a. d. Warthe[9] am 25.10./4.11.1633[10] als Folge der Schlacht bei Steinau:[11] „„H. Sten Bielcken[12] / welcher als Königl-Schwedischer Legat[13] den Pommerischen Stat vnd die Seekuste beobachtete / ward / da Er den Verlauf bey Steinaw erfahren / nicht allerdings wol zu muthe. Dan die gvarnisonen[14] durch vnterschiedliche daraus / nach der Schlesischen Armée abgeschickte / völcker dermassen gelichtet waren / das sie zur gnüge mit Manschafft an Soldaten fast nicht versehen: Geschweige / das Er einige gnugsame trouppen auf den beinen solte gehabt haben / wodurch Er den Feind sustiniren[15] vnd aufhalten mögen. Wie dan / da Er auf Stetin[16] die Städte / Stargart[17] / Gartz[18] / Dam[19] vnd den pas Wollin[20] versorgen sollte / effectivè nicht über tausend Man daselbst blieben: Welche / in betrachtung der weitläufftigkeit des orts / gegen einigen feindtlichen angriff die Stadt zuverthädigen / viel zu wenig. Er gieng zwar anfangs bey solchem zustande mit den gedancken ümb / die gvarnison in GrosGlogaw[21] gar aufzuheben / vnd nachher Landsberg / folgends auf allen nothfall / ferner nach Stetin abzufordern: Allein der Feind war Ihm hierin zuvorkommen / hatte die Glogawer berandt / belagert vnd zum accord[22] genötiget; Doch denselben solcher gestalt gehalten / das Er dieses Volcks sich wenig zu getrösten gehabt. Obwohl that Er sein bestes / dem Feinde zubegegnen / vnd so viel Ihm nur müglich: Vnd kamen Ihm hiebey wol zu passe / das Regiment[23] / so mit der Flotte / welche die Königliche Leiche abgeholet / aus Schweden kommen / vnd auf Teutschem Boden geblieben war / wie auch insonderheit die vier Sqvadron[24] / als zween Smaländer[25] / ein WestGoten[26] vnd der vierte Sürmanländer[27] / so die Königl-Schwedische vormunds-Regierung / so bald sie das vnglück vor Steinaw erfahren / vnverzüglich aus Schweden nacher Teutschland abgeordnet. Dieweil es Ihm auch sonderlich an einem guten Kriegshaubt ermangelte / berieff Er den Gen-Major[28] Leslé[29] ausm Ertz-Stifft Bremen eilends nach Pommern / vnd bemühete sich / was von dem zerstreweten Schlesischen Volcke den Weg dahin im ausreissen getroffen / so in allem etwa sieben hundert Man[30] zu Roß / Dragoner vnd Fußvolck vntereinander gewesen / durch den Obristen Lieutenant[31] / Adam Odersky von Liebenaw[32] / zuversamlen / sie mit guten worten / auch etwas gegebenem contentement[33] willig zumachen[34] / vnd dahin zubewegen; Das sie ihre schuldige dienste thun möchten. Vber das poussirte[35] Er mit aller macht den Hertzog zu Pommern:[36] Die Ritterschafft / vnd das aufbot[37] vom Lande in eil nacher Landsberg zuversamlen / vnd die Warte sambt der Netze zuversichern. Schrieb ferner an die benachbarte Polen / vnd vermochte gedachten Hertzog dahin; Das Derselbe einen expressen[38] in Polen schickte: Damit dem Feinde der pas durchs Land nicht gegeben würde. Weil auch der Obriste Pierre de Verge mit seinem Regiment aus Preussen eben kommen / verordnete Er denselben alsbald nach Landsberg / vnd forderte hingegen die aus Stetin dahin commandirte von dannen wiederumb ab.
Er fand aber seine difficulteten überall. Dan die aus Schlesien flüchtige Officirer / reuter vnd Knechte[39] / als ein hauffe schwieriger Leute / wolten / ausserhalb Obristen Lieutenant Odersky vnd Rittmeister[40] Glasowen[41] / keinem Commando folgen / sondern qvartierten sich selbst hie vnd dort ein nach belieben / vorgebend; Sie weren geschlagen Volck / vnd daher niemandt mehr obligat:[42] Insonderheit hatt die ChurSächsische / so dieses orts her sich mit verritten; Welche der vrsachen halber / weil sie anders nicht gethan / als das Land verderbet / der Königliche Schwedische Legat / ob Er sonst wol des Volcks höchlich von nöthen gehabt / wieder zu ihrer Armée dimittiret.[43] Die Pommern / vnangesehen der Legat / stracks anfangs / wie Er des Feindts Succes in Schlesien vernommen / das aufbot ergehen zu lassen erinnert / giengen langsamb damit ümb: Daher ob wohl der fünffte Man / sambt den Ritterpferden[44] endlich auf die beine kam / solches doch ziemlich spät geschahe / vnd wie der Feind des passes über die Warte sich schon bemächtiget. So were auch vielleicht besser gewesen / das der Major / Gustaff Sabel[45] / der damahln in Landsberg gelegen / wie der Feind ankommen / auch in vierzehen tagen / ehe du Verge selbst angelanget / sich so wol gehalten / das er keines wegs zubeschüldigen / vnd nicht allein den Feind über die Warte zusetzen verhindert / sondern auch alle wercke[46] vor Landsberg dis- und jenseit des Stroms maintiniret[47] / das Commendo behalten hette / als das man dem Obristen du Verge solches ausgetragen: Wie der ausgang erwiesen.
Den ob schon der Gen-Major Leslé / nach der zeit beschaffenheit vnd ablanglichen mitteln / alle örter / so viel mit dem weinigen Volcke geschehen mögen / versichert / dero behuff auch / vnder andern / Landsberg mit der noturfft providiret / in gäntzlicher meinung / den Feind / so sich daselbst / vnd beym passe Zantoch[48] an der Warte / vnterm Commendo General Ilowen[49] vnd Götzens[50] / vnterschiedlich starck presentiret / vnd überzugehen versuch gethan / zu sustiniren;[51] Massen dan auch geschehen / vnd die Königl-Schwedische sich dergestalt wol gehalten / das der Feind sein intent an selbigem ort nicht zuwercke können: Fand doch Derselbe endlich gleichwol ein loch / woselbst Er durchwischete. Ward von den Polen durch Flemen[52] gestattet / vnd passirte / vermittelst zweyer fehren / über die Hochzeit[53] / so ein kleiner pas / acht meilen von Landsberg / mit acht Compagnien Curassirern[54] vnd Dragonern: Kam also den König-Schwedischen an der Warte in den rücken / ümbringet die Zantocher Schantze[55] / vnd überwältigte Sie; Worüber bey hundert vnd fünffzig der Königl-Schwedischen niedergehawen wurden.
Rückte diesem nach bald vor die Stadt Landsberg / vnd forderte selbige auf. Wiewol nun der Commendeur / gemeldter Obriste du Verge / sich anfangs sehr mutig erkläret / es wolte Ihm nicht anstehen / noch verantwortlich fallen / nach emportierung[56] einer Reduiten[57] / die Stadt so liederlich aufzugeben / Sie solten nur ankommen / Er gedachte ihrer zuerwarten / vnd sein bestes zuthun; Wie dan auch die Stadt dergestalt mit allem versehen gewesen / das General Major Leslé der hoffnung gelebet / es solte dieselbe so leichtlich nicht verlohren gehen / dafern anders die besatzung / so gleichwol in die achthundert starck / ihr devoir[58] leisten / vnd sich als ehrliche Soldaten halten wollten: Lieff es doch bald anders; Also das Er / ehe der Feind noch gewalt gebrauchet / vnd ohne erwartung einiges Canon-schusses / den fünff vnd zwanzigsten Wein-Monats / über alles vermuthen / den ort in des Feindes gewalt übergeben / vnd mit der besatzung / so viel deren übrig geblieben / nacher Stetin abgezogen. Woselbst Er deswegen in arrest genommen / vnd vors General Kriegsrecht[59] gestellet worden“.[60]
Pufendorf hält weiter fest: „In Pommern wurde Steno Bielcke / welchem die Auffsicht und Vorsorge selbiger Provintz anvertraut war / nicht wenig bestürtzt / nachdem er die Bothschafft von der Niederlage bei Steinau in Schlesien erfahren. Sintemahl die Besatzungen in gantz Pommern / nach dem viel von selbigen in Schlesien geschickt worden / so geschwächet waren / daß sie kaum genug zu seyn schien / die Städte zu vertheidigen. Und wenn Stargard / Gartz / Damm und Wollin mit Soldaten genugsam solten besetzet werden / blieben vor Stetin kaum 1000 Mann übrig / welche eine so weitläufftige Stadt wider Gewalt zu vertreten nicht mächtig seyn kunten. So hatte der Feind schon die Besatzung weg bekommen / welche er anfangs aus Glogau nach Landsberg zu beruffen entschlossen gewesen. Endlich muste das Regiment / so die Königliche Leiche mit der Schiffs-Flotte abzuführen angekommen war / in Deutschland bleiben / und die Stände in Schweden / so bald sie die Niederlage bei Steinau gehöret / musten alsofort 4. Brigaden[61] herzu bringen lassen. Dahero Leßle eilends aus dem Bremischen zurück geruffen wurde / den Krieg daselbst zu dirigiren. Von der Schlesischen Niederlage waren ohngefähr 700 überblieben / welche dorthin zusammen gelauffen. Diese wurden durch grosses Versprechen angelocket / daß sie wiederum zum Waffen griffen. Uber dieß wurde der Hertzog in Pommern angetrieben / alsobald das auffgebotene Land-Volck nach Landsberg zu schicken / und die Warte und Notetz zu verwahren / auch an den König in Polen[62] einen Gesandten zu schicken / daß er dem Feinde keinen Durchzug durch sein Land verstatten wolte. Und weil Peter Vergens Regiment gleich damahls aus Preussen ankam / wurde solches nach Landsberg geschickt / um diejenigen wieder zurücke zu ruffen / welche nach Stetin gegangen. Daneben ward alles voller Gefahr und grosser Schwürigkeit befunden: Allermassen diejenigen / so aus Schlesien geflüchtet waren / niemanden pariren wolten / sondern ihre Qvartire nach eigenen Gefallen nahmen / und vorgaben / Weil ihre Armee verlohren gegangen / wären sie auch zu nichts weiter verbunden. Bevorab bezeugten sich die Sächsischen Völcker nicht wenig ungestüm / die dorthin geführet worden / und waren auff nichts / als auff Verwüstung beflissen / ob schon der gröste Mangel und Nothdurfft bey den Soldaten herein brach / dergestalt / daß es nöthig gewesen / selbige wiederum zu den ihrigen fortzuschaffen. In Pommern wurde der 5te Mann auffgeboten / wiewohl sie zu langsam auffbrachen / da schon der Feindt über die Warte gekommen. Doch bemühete sich Lesle / so viel die Zeit und die Anzahl der Soldaten zuliesse / Landsberg allenthalben zu versehen / und zu befestigen / bey welcher Stadt sich der Feind unter den Obersten Ilowen und Johann Götzen sehen liesse. Der Wachtmeister Gustav Sabelli wehrte sich darinnen 15. Tage lange tapffer / indem er den Feind zugleich von der Uberfahrt des Flusses und allem Verschantzen an beyden Ufern abhielte. Nach ihm wurde das Commando dem Obersten Vergen aufgetragen. Endlich haben die Polen dem Feinde den Durchzug bey Flemen verstattet / darauf sie sich gesetzt / und 8. Meilen von Landsberg bey Hochzeit auff Fähren / 8. Compagnien Cüraßirer und Dragoner hinüber gebracht / welche dem also fort an der Warte den Schweden in den Rücken gegangen / das Schloß bey Zantoch eingenommen / und daselbst über 150 Schweden niedergemacht. Woauff sie Landsberg auffgefordert / welchen anfänglich du Verge behertzt geantwortet / sintemahl man dafür hielt / weil er mit 800 Mann versehen / würde er wohl den Ort beschützen. Als sich aber bald darauff Zaghafftigkeit und Faulheit gefunden / da noch keine Gewalt vom Feinde angebracht / auch kein Stücke auff ihn gelöset worden / hat er solche Stadt schändlich übergeben. Weshalber er denn in Banden nach Stetin gebracht worden / daselbst seine Sache auszuführen / und damit stund der freye Zutritt in Pommern biß an die Ost-See offen“.[63]
In der späteren Lokalgeschichtsschreibung liest sich das so: „Landsberg blieb darauf bis zum Herbst des Jahres 1633 von den Schweden besetzt, in welcher Zeit sich der Kriegsschauplatz sich der Kriegsschauplatz wieder nach den Marken zog. Wallenstein[64] besiegte nämlich die schwedische Armee unter dem Grafen von Thurn[65] bei Steinau in Schlesien, nahm dann Liegnitz,[66] Groß-Glogau und am 8. Oktober Frankfurt ein und schickte die Obersten Illo und Götz nach der Warthe zu, um bis in Pommern hinein und an die Küste der Ostsee zu dringen, während er selbst in die Lausitz einbrach. Der schwedische General Steno Bielke, welcher zu der Zeit den Oberbefehl in Pommern hatte, berief sogleich die Besatzung Glogaus nach Landsberg; aber diese wurden unterwegs vom Feinde aufgehoben. Ungefähr 700 Soldaten, die aus den Niederlagen in Schlesien übrig geblieben waren, wurden hierauf durchbewogen, wieder unter die Fahnen zu treten, und nach Landsberg geschickt. Leßlie, der den Oberbefehl übernahm, drängte auch den Herzog von Pommern, einen Theil seiner Truppen nach der Warthe und Netze zu senden, um diese Flüsse zu bewahren, und bestimmte ihn, Polen durch eine Gesandtschaft dahin zu bewegen, dem Feinde den Durchmarsch nicht zu gestatten. Er berief überdies den Obersten Peter du Verge mit seinem Regiment aus Preußen nach Landsberg. – Vor dessen Ankunft hatte der hier commandirende Wachtmeister Gustav Sabelli einen schweren Stand. Die Flüchtlinge aus Schlesien verweigerten ihm den Gehorsam, legten sich in der Stadt auf Rauben und Plündern und mißhandelten die Einwohner. Sabelli, ein energischer, kräftiger Krieger, bändigte jedoch die zügellose Schaar; und so wurde es ihm möglich; fünfzehn Tage hindurch die Stadt zu vertheidigen und den Feind sowohl vom Uebergange über die Warthe, als auch von Verschanzungen an derselben zurückzuhalten. Dann übernahm du Verge das Kommando; allein dieser rechtfertigte das Vertrauen nicht, welches man in ihn gesetzt hatte. Die frühere Besatzung konnte er nicht mehr im Zügel halten, mußte sie also entlassen und blieb so mit seinem Regiment von nur 800 Mann in der Stadt. Dem Feinde war unterdessen der Marsch durch Polen gestattet. Acht Schwadronen Kürassiere und Dragoner (letztere damals zu Fuß und zu Pferde kämpfend) setzten bei dem Orte Hochzeit mit Fähren über und fielen den Schweden an der Warthe in den Rücken. Sie nahmen die noch jetzt sogenannte Schwedenschanze bei Zantoch, in der 150 Schweden fielen, und forderten die Uebergabe Landsbergs. Du Verge wurde von Rathlosigkeit ergriffen und übergab die Stadt, noch ehe der Feind seine Macht herangezogen und einen Schuß gethan hatte. Am 25. Oktober 1633 zogen die Wallensteiner ein und hatten nun den Weg nach Pommern und zur Ostsee offen“.[67] Über die Folgen für Duverge ist bisher nichts bekannt, aber zumindest scheint keine Verurteilung erfolgt zu sein.
1634 sind 350 Mann von ihm in Vierraden[68] stationiert.[69]
Für die Zeit bis 1648 fehlen uns Hinweise.
1648 lagen 8 Kompanien seines Regiments zu 700 Mann in Minden.[70] 1650 unternahm Duverge den Versuch, den schwedischen Obristen Otto Johann von Steinecker,[71] Kriegsrat, Obrist und Vizegouverneur von Minden, wegen einer angeblichen Täuschung und Verleumdung um 10.000 Reichstaler zu erpressen. Steinecker schrieb in dieser Angelegenheit an Carl Gustav Wrangel:[72] „Aus Ew: Excell: an mich gethanen antwort schreiben vndt darbeÿ mit kommender Copeÿ des Obristen de Verge berichts, | : für dessen Communication Ew: Exell: vnterthänigen danck sage : | habe ich ersehen, wie gantz vber gefehrlich derselbe vndt verschweigendt der wahrenn beschaffenheit der sachen, vndt darbeÿ vorgelauffenenn vmbstenden, beÿ Ew: Excell: mich angegeben vndt dadurch meine Ehre anzugreiffen vndt zu krencken sich erkühnet, deswegen eine hohe nothwendigkeit erachtet, Ew: Excell: alß welche nur dem Beclagtenn theil ohne allen zweiffel das eine ohr zu anhörung meiner defension vndt vnschuldt alß ein gerechter Richter offen behalten habenn, den wahren verlauff in möglichster Kürtze solcher gestalt zu berichtenn, wie Ich denselben beÿ dem von des herren General vndt Gouverneurs Freÿherrn von Steinbocken[73] angeordneten Kriegsrecht[74] vorgebracht vndt deduciret,[75] mit vnterthänigem bitten, Ew: Excell: solche darbeÿ vnterlauffene vmbstende hochvernünfftig consideriren[76] wollen, da Ich dann vermittelst der werthen Justitz wohl verführet bin, das dieselbe vndt alle ohnpassionirte Chevalliers[77] mich für einen solchen nicht halten werdenn, alß der Obrister de Verge mich injuriosè[78] auszuschreÿen[79] sich vnterstandenn; denn ich kann beÿ Gott vndt meinem gewissenn wohl bezeugen, das wie mir eine assignation auff 254 Thl: vndt nicht 473 Thl: wegen meiner restirenden[80] Tractamente[81] beÿ der Graffschafft Tecklenburg[82] von dem Cassirer gegeben, vndt ich aber aus erheblichen vhrsachen in meinem nahmen solche gelder einzutreiben, denn von a p: 635: an bißhero ich keine anweisung an den ohrt nehmen wollen, bedencken gehabt, meinen diener zu dem Obristen de Verge, Crafft zu ihm tragende vertrawligkeit vndt brüderlicher freundschafft gesandt, vndt denselben ersuchen lassen lassen, auff ietzt gemelt: vhrsach zu eintreibung solcher meiner gelder mir seinen nahmen herzuleihen, vndt nach deme mein diener wieder zurücke kommen, vndt in kegenwart vornehmer glaubhaffter Persohnen | : mit denen es wann nötig zubeweisen : | mir die antwortt gebracht, das der Obriste de Verge schwach vndt betlegerig were, Er mein begehren des Obst: de Verge diener angezeiget, welcher zu seinen herrn hinein gangen, wieder zurücke kommen, vndt Ihme die erclärung gegeben, es were der Obst: de Verge kranck, könte selbst nicht schreiben, möchte Ich dieserwegen es damit machen, wie ich best könte. Ich darauff Crafft habender versicherung des Obrst: de Verge Consens vndt willens eine assignation vff denselben von dem Cassirer vber mein vndt nicht sein geld genommen, dieselbe vnter des Obristen de Verge nahmen, vndt schreiben, so Ich vffsetzen lassen, an die Tecklenburgische Beambten gesandt vndt die bezahlung solcher meiner, vndt nicht des Obristen de Verge oder seines Regiments gelder, sine omni dolo fraude læsione et injuria[83] begehret auch das beÿ meinem eigenen bothen, vff solches schreiben zurück kommendes an den Obristen de Verge wiederumb haltendes Tecklenburgisches antwortt schreiben, | : alß welches anders nicht alß die resolution vber mein fragendes suchen in sich hielt, vndt ich dessen ex recta ratione[84] vergewissert sein könte : | eadem bona fide[85] billich erbrochenn, folgenden tages ex candore[86] zu dem Obristen de Verge gangen, ihn in seiner schwachheit zu besuchen, vndt meine vnter seinem nahmenn gethane verrichtung ihm part zu gebenn, denselben für die herleihung seines nahmens, ihm das an ihn haltendes Tecklenburgische schreiben vorgezeiget, vndt weil er propter dolores chiragræ[87] selbst nicht vermocht, vorgelesenn, darneben gebethenn, mit herleihung seines nahmens biß zur auszahlung meiner gelder zu continuiren, dawieder er dann sich gar keiner impatientz[88] vernehmen lassen, sondern vff mein zumuthen, gewilliget, seinen Schreiber zu Mir zu sendenn, welchen ich weiter informiren vndt die schreiben zustellen wolte, in welcher zuversicht ich wieder nach etwa zweÿer Stundt von ihme gangen, auff den Schreiber gewarttet, welcher aber ohnerachtet meines vielfeltigen nach ihm gethan schickens erst den dritten tag zu Mir kommen, das an seinen Obristen haltendes vndt ihm alschon vorgelesenes schreiben zu sich genommen, nach seinem herrn gangen, nachmittag aber wieder kommen, vndt berichtet, seinem Obristen seÿ mit dem schreiben nicht gedient, hette deswegen an die Tecklenburgische Regierung geschriebenn, vnd wolte ein mehres davon machen, da ich mich dann vber eine solche vnverdiente vnfreundlichkeit mehr verwundert, alß entsetzet vndt den Schreiber vermahnet, nichts injuriis oder schmeheliches dahin zu schreiben, welcher aber gar nachdencklich verlauten lassen, was er dahin geschrieben, solches were aus befehl seines Obristen geschehen, der es vnterschrieben vnndt verantworten müste, wie ich nun aus solchen nachdencklichen reden anders nichts vermuthen können, alß das etwas vngleiches vndt ehren verkleinerliches dieserwegen wieder mich nach Tecklenburg[89] müste sein geschrieben worden, gestalt auch in der that sich befunden, das der Obrister de Verge meine nach Tecklenburg gesante schreiben schimpfflich abfordern lassen. So habe ich zu meiner ehren rettung weniger nicht gekunt, alß den wahren verlauff der sachen nach Tecklenburg schrifftlich zu berichtenn, vndt wann etwas schmeheliches von dem Obr: de Verge wieder mich dahin geschrieben were, dessen Copiam zu begehrenn, vmb mich wieder alle diffamationes[90] haben zu verwahren, vndt zu verthedigen, Gestalt dann der Obrister de Verge nicht allein beÿ vielen leutennmich dahin, wiewohl fälschlich zu diffamiren sich vnterstanden, alß wann ich in dem gebrauch seines nahmen |: so doch mit seinem Consens geschehen : | nicht redtlich gehandelt, sondern ein schelmstücke[91] begangenn hette, sondern auch in allen seinen beÿ dem kriegsrecht vbergebenen schrifften, mich beschuldiget, alß wann ich ein Crimen falsi[92] begangenn, ihn höchlich injurÿret, vndt dahero schuldig were Ihme Zehen tausend Rthr: | : darumb es Ihm zu thun sein scheint : | herzugeben, Ich habe beÿ solchem proceß meine Exception[93] vor erst dahin gerichtet, das der Obr: de Verge als Cläger vermöge aller rechte, schuldig vndt gehalten seÿ, das fundamentum seiner Clage, nemblich das ich ein Crimen falsi oder einige injuriam, in vnter seinem nahmen ohn allen seinen schaden vndt nachtheil geschehener einforderung, meiner vndt nicht seiner oder seines Regiments gelder committiret[94] haben solle, vndt alßo an mir die requisita falsi et injuriae, nempe dolum fraudem læsionem et animum injurandi[95] zu beweisen, vndt die acta vmb einhohlende decision[96] dieser rechtsfrage, ob nicht der Obr: de Verge als Cläger zu solchem beweisthumb gehalten seÿ ? an vnPartheiliche rechts gelarte, | : zumahl solche frage, so allein ad jura[97] vndt nicht ad factum,[98] auch nicht ad jus militare[99] gefüret, von Chevellier[100] ohn zuziehung Rechts gelerten nicht entschieden werden möge : | zu verschicken instendig sollicitiret,[101] vndt gebethen. Hoffe auch gentzlich mit solchen meinem rechtmeß: vndt billigem suchenn nicht allein gehört zu werden, sondern auch eine Vrthel das der Cläger Obr: de Verge solches zu beweisen schuldig; wohl zu erhaltenn; da dann im fall der Cläger sich darzu veranlassen solte, Ich nicht fehlen werde, wenn es nötig sein wirdt, nach notturfft darwieder zu ersetzen, das meines dieners, vff meine ihm bevohlene werbung[102] eine zurück gebrachte antwortt vndt erclärung, Ich möchte es damit machen, wie Ich best könnte, vndt darunter vnverborgentlich liegende general vollmacht, vndt wann gleich mein diener | : welchen ich doch in allen seinenn verrichtungen, trew vndt auffrichtig allezeit befunden : | von des Obristen de Verge diener die erclärung vnrecht verstanden, oder gar erdichtet, Ja wenn ich auch von meinem diener selbst hintergangen sein solte, wie Ich doch nicht glaube, dennoch meine zu des Obristen de Verge getragene Confidentz[103] guther vertrawligkeit vndt Brüderlicher freundtschafft, in dieser sachen beschaffenheit, da Ich mein, vndt nicht sein, des Obrist: de Verge geldt gefordert, mich ab omni dolo, fraude, læsione, injuria, et sic a falsi ex omni alio crimine wohl liberiren[104] vndt befreÿen werde; wie dann auch nicht allein zu Ew: Exell: sondern auch zu allen redtlichen Chevellieurs so mich kennen, das sichere vertrawen setze, das Sie mich beÿ meinen in dero König. Mtt: vndt Cron Schweden diensten geleisteten trewen actionen nicht anders alß einen redtlichen Chevellier, vndt Ihrer Maÿ: getrewen diener erkanth haben, Es gedencken vnter andern Ew: Excell: in dero Schreiben meiner 21. Jährigen dienste wenig oder nichts sich zuerinnern, welches daher rühren wirdt, das nach der ersten elenden, ausgestandenen eroberung Magdeburg[105] Ihr König. Maÿ: höchstglorwürdigsten andenckens zu Estats verrichtung[106] mich gezogen, welchem, nach trawrigen hintrit höchstgedacht: Ihr: König: Mtt: der herr ReichsCantzler Oxenstiern[107] Excell: guthenfreundtlichen continuiret, vndt so folgendes alle ankommende hohe Generall vndt Feldtmarschalle Excell: Excell: wie dann auch Ew: Excell: selbst mich darbeÿ biß dato gelassen, das also in diesem Estat bestendig nun 15. Jahr gestandenn, vndt gebraucht worden, da dann im anfang negst Göttlicher hülff in Ihrer Maÿst: handen Minden ich wieder bracht habe. Hetten nun hocherwehnte häupter mich im felde gebraucht, were Mir lieber, auch an ehre vndt guth profitabler gewesen, weil aber ein getrewer diener seinen herrn, worzu Er ihne brauchen will zu folgen schuldig ist, also habe ich auch billich vndt Pflichtschuldig gehorsamen, auch hinfüro eine so widrige meinung von mir nicht schepffen werden, das ich ohn einigen[108] nutz vndt vorthel zu meinem selbst eigenen schimpff vndt vnablöslichen nachtheil des abscheulichen crimini falsi wieder einen Chevellier oder den geringsten neben den Ich für einen von meinen lieben freunden gehalten, theilhafftig machen solte; Ersuche demnach Ew: Excell: in gebührender vnterthenigkeit, dieselbe wollen meine bisher ohn wenigen ruhm geführte vntadelhaffte actiones beÿ die vmbstende dieser nichts importirenden sachen legenn, dieselbe zusammen mit einem Mir vorhin allemahl erzeigten hochgeneigten gemüthe erwegen, vndt dem Obr: de Verge seine wieder mich | : vielleicht aus angebenn anderer misgünstigen leute : | suchende intention verweisen vndt die sache entweder auff güthliche wege |: zumahl Ich zu gerichtlichem streit vndt zanck meine lebe tage wenig lust, auch noch nie gehabt, vndt meine armuth lieber zu der meinigenn alß zanckliebenden leute vnterhalt angewandt habe : | accomodirenn,[109] oder den rechten seinen lauff, vndt durch vnPartheÿliche Justitz vndt billigkeit liebende rechtsgelarte, die zwischenn vnß bestehende quæstionem juris,[110] ob nicht beÿ dieser beschaffenheit der Obr: de Verge wieder mich die requisita intentati ciminis falsi ex injuriæ, dolum, fraudem, læsionem ex animum injurandi vor allen dingen zu beweisen, schuldigk seÿ ? Zu Ew: Excell: welche meines vndt aller redtlichen Chevelliers wissens nach keinen Chevellier vnerkanter sachen verdammen lassen,setze ich das sichere vertrawen, nach demmahlen dieselbe ich, weder mit thaten wortten oder wercken nicht offendiret, vndt ichtes[111] wiedriges begangen habe“.[112] Obwohl keine weiteren Einlassungen vorliegen, darf man wohl davon ausgehen, dass Wrangel zu Gunsten Steineckers intervenierte.
Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !
[1] Obrist [schwed. överste, dän. oberst]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm als Obrist und Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus der Beute – hier standen ihm 27 Rt. 39 Albus pro 1.000 Rt. Beute zu; HOFMANN, Peter Melander, S. 156 – und aus Ranzionsgeldern, Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ, im Schnitt für 5 Rt., – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen – Obristen belieferten ihr Regiment mit Kleidung, Waffen und Munition – , gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 277 (1634) zur schwedischen Garnison: „Am gemelten dingstage sein 2 Soldaten bey mir hergangen bey r[atsherr] Joh[ann] Fischers hause. Der ein sagt zum andern: In 3 Wochen habe ich nur 12 ß [Schilling = 6 Heller = 12 Pfennig; das entsprach insgesamt dem Tageslohn eines Maurers; BW]. Ich wol, das der donner und der blytz inn der statt schlüge, das es bränte und kein hauß stehen bliebe. Muß das nicht Gott erbarmen. Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“.
Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl von rund 1.500 Kriegsunternehmern, von denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte 1. Bd., S. 413ff.
[2] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd und eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[3] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann, zum Teil allerdings auch nur ca. 30 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[4] BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 65.
[5] Kolberg [Kołobrzeg, LK Kołobrzeg]; HHSD XII, S. 220ff.
[6] MANKELL, Uppgifter, S. 148.
[7] Elbing [Elbląg, Stadtkr.]; HHSPr, S. 45ff.
[8] MANKELL, Uppgifter, S. 192.
[9] Landsberg a. d. Warthe [Gorzów Wielkopolski, Brandenburg, h. Polen]; HHSD X, S. 446ff.
[10] Vgl. auch Wallenstein an Götz, bei Bautzen, 10.11.1633; HALLWICH, Wallenstein’s Ende 1. Bd., S. 70.
[11] Schlacht bei Steinau an der Oder (Śinawa, K. Wohlau) am 11.10.1633: Wallenstein schlug die Schweden unter Heinrich Matthias Graf Thurn und Heinrich Jakob Duwall. Vgl. Thurns Verteidigungsschrift: „Beständiger Bericht vnd SchutzRede / Des Hochwolgebornen Graven vnd Herrn / Herrn Heinrich Matthes / Grafen von Thurn … Generaln : Darinnen Das jüngsthin / den 1. Octob. bey der Steinawer Brücken in Schlesien erfolgtes Unheil/ dessen Ursprung/ Mittel vnd Verlauff/ zu verhütung ungleichen Verdachts vnd irriger Meinung / ordentlich vnd richtig erzehlet vnd beschrieben wird“ [http://digital. Slub.dresden.de/id3811300331/1].
[12] Sten [Steno, Fels] Svantesson Bielke [Bielcke, Bielkegatan] [1598-2.4.1638 Stettin], schwedischer Legat. Vgl. BACKHAUS (Hg), Brev I.
[13] Legat: Gesandter; diplomatischer Vertreter ersten Ranges im Gegensatz zum Residenten, dem ortsansässigen ständigen Vertreter, bei den Schweden auch eine Art „Gouverneur“ im besetzten Gebiet.
[14] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.
[15] sustinieren: zum Standhalten bringen; aufhalten.
[16] Stettin [Szczecin]; HHSD XII, S. 280ff.
[17] Stargard [Szczeciński, LK Stargard Szczeciński]; HHSD XII, S. 276ff.
[18] Gartz a. d. Oder [LK Uckermark]; HHSD XII, S. 185ff.
[19] Damm, heute als Altendamm Stadtteil von Stettin [Szczecin]; HHSD XII, S. 280ff.
[20] Wollin [Wolin, LK Kamień Pomorski].
[21] Glogau [Głogów]; HHSSchl, S. 127ff.
[22] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden bzw. durch die Undiszipliniertheit ihrer Truppen nicht eingehalten.
[23] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[24] Schwadron [schwed. Skvadron]: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks und der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug).
[25] Småland: historische Provinz in Südschweden.
[26] Västra Götalands län: historische Provinz im Westschweden.
[27] Södermanland (oder Sörmland):Landschaft südlich von Stockholm im Ostschweden.
[28] Generalmajor (schwed. Generalmajor): Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.
[29] Alexander Leslie [Lesley, Lesle, Lessle, Leßle, Lassle, Letzle, Lasle, Lesly], 1st earl of Leven [um 1580-4.4.1661 Balgonie, Fife], schwedischer Feldmarschall. MURDOCH, SSNE ID: 1; dort auch weiterführende Literatur; McANDREW, Scotland’s Historical Heraldry, S. 513ff.; MURDOCH; GROSJEAN, Alexander Leslie BACKHAUS (Hg.), Brev-II.
[30] Nach MANKELL, UPPGIFTER, S. 190, 191, waren es 1.000 Man „recolligierte“ Soldaten und preussische Regimenter.
[31] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen und dänischen Armee Armee sogar 300 fl. KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu. Dazu kam sein Anteil an der Beute, der pro 1.000 Rt. 16 Rt. 39 Albus betrug; HOFMANN, Melander, S. 156. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[32] Adam Odersky [Oders Ky] v. Lieberau [Liderzow, Liderzov, Lderow, Liderau, ] [ – ], schwedischer Obristleutnant.
[33] Contentement: Gratifikation (Sonderzahlung); Befriedigung.
[34] Hier ist wahrscheinlich gemeint: einen Abschlag auf rückständige Soldzahlungen in Aussicht zu stellen.
[35] poussieren: drängen, beschleunigen.
[36] Bogislaw XIV. Herzog v. Pommern [31.3.1580 Barth-10.3.1637 Stettin].
[37] Ausschuss, fürstlicher: Truppen der Landstände.
[38] expressen: Eilboten.
[39] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr., in der brandenburgischen Armee auf 8 fl. 10 gr. = 7 Rtl. 2 Gr; nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung.
[40] Rittmeister [schwed. ryttmåstere, dän. kaptajn]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich datiert gewesen. Als kommandierende Rittmeister einer Streifschar einer Besatzung erhielt er auf 1.000 Rt. Beute und Ranzionierungen quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[41] N Glasow [ – ], schwedischer Rittmeister
[42] cbligat: verpflichtet.
[43] dimittiert: entlassen.
[44] Ritterpferde: auch Lehnspferde waren im Mittelalter die von der Ritterschaft dem Reichsoberhaupt oder dem jeweiligen Lehnsherrn für Kriegs- und Botendienste zu stellende berittene Kriegsmannschaft. Die Ritterpferde wurden später durch laufende Geldleistungen (Ritterpferdsgelder) oder durch eine einmalige Ablösung ersetzt.
[45] Gustav Sabelli [Sabel] [ – ], schwedischer Major.
[46] Werk: „Ab dem 16. Jahrhundert wird dieser Begriff verwendet als Überbegriff für eine einzelne isolierte Befestigungsanlage, oft als Teil einer Festung und kann u. a. eine Schanze, ein Bastion, ein Blockhaus oder ein Ravelin sein“. [http://de.wikipedia.org/wiki/Fachbegriffe_Festungsbau].
[47] mainteniert, manuteniert: gehalten.
[48] Zantoch [Santok a. d. Warthe, Kr. Landsberg]; HHSD X, S. 474ff.
[49] Christian Freiherr v. Ilow [Illo, Ilow] [um 1585 Sternberg-25.2.1634 in Eger ermordet], kaiserlicher Obrist, Feldmarschall.
[50] Johann Graf v. Götz [Götzen, Götze] [1599 Zehlendorf-6.3.1645 bei Jankau gefallen], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. ANGERER, Aus dem Leben des Feldmarschalls Johann Graf von Götz.
[51] sustinieren: im Stande halten, bestreiten, verteidigen.
[52] Nicht identifiziert.
[53] Hochzeit [Stare Osieczno, LK Märkisch-Oderland].
[54] Kürassier [schwed. Kyrassiärer; Kürisser, Kyrisser, Corazzen (franz. Cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder)]: Die Kürassiere waren die älteste, vornehmste – ein gerade daher unter Adligen bevorzugtes Regiment – und am besten besoldete Waffengattung. Sie gehörten zu den Eliteregimentern, der schweren Reiterei, deren Aufgabe im Gefecht es war, die feindlichen Linien zu durchbrechen, die Feinde zur Flucht zu nötigen und damit die Schlacht zu entscheiden. Sie trugen einen geschwärzten Trabharnisch (Brust- und Rückenharnisch, den „Kürass“), Ober- und Unterarmzeug, eiserne Stulphandschuhe, Beinschienen und Stulpstiefel mit Sporen, Schwert oder Säbel und zwei lange Reiterpistolen, die vor dem Aufsitzen gespannt wurden. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Küriss ohne Unterbeinzeug zu tragen. Der Kürass wurde mit 15 Rt. veranschlagt. SKALA, Kürassiere; WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold. Zu den schwedischen Kürassierregimentern vgl. die Bestimmungen in der Kapitulation für Efferen, Adolf Theodor [Dietrich], genannt Hall => „Miniaturen“. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter in Kürassierregimenter umgewandelt, falls die notwendigen Mittel vorhanden waren.
[55] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser harten Arbeit eingesetzt, ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale, S. 64f.. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255). Bei den Schweden wurden bevorzugt die Finnen zu diesen schweren Arbeiten herangezogen. Aus Iglau wird unter 1647 berichtet, wie der schwedische Kommandant Österling die nur noch 299 [von ehemals 13.000) Einwohner fassende Stadt während der Belagerung durch die Kaiserlichen zur Schanzarbeit trieb; STERLY, Drangsale, S. 64f.: „In das kaiserliche Lager langte immer mehr und mehr schweres Geschütz an; als dieses der Kommandant erfuhr; ließ er er voll Grimm die Einwohner wie das mit aller Gewalt auf die Schanzarbeit treiben, und erließ das strengste Verboth, daß außer dieser Arbeit sich keine Manns- noch Weibsperson sehen lasse. Was war dieses für ein Trübsal unter den armen Bürgern ! dieselben hatten ihren geringen Vorrath an den nothwendigsten Lebensmitteln bereits aufgezehrt, und konnten sich bei dem bestehenden strengsten Verbothe, nicht auszugehen, keine andere beischaffen; vom Hunger und Durst gequält, und daher ganz erschöpft, mussten sie sich dennoch den schwersten Arbeiten unterziehen. Der Kommandant war taub gegen alles Bitten und Flehen; verlangten einige die Erlaubniß, sich aus der Stadt zu entfernen, so ließ er sie in den Zwinger einschließen, ihnen des Tags ein bischen Brot und ein wenig Wasser reichen, dafür aber unter Schlägen zur Arbeit anhalten. Als der Kommandant die Deserzion zweier seiner Leute am vorhergehenden Tage erfuhr, und besorgte, daß Mehrere diesem Beispiele folgen dürften, so ließ er den Arbeitenden Fußeisen anlegen“. Augsburg 1632; STETTEN, Geschichte 2. Bd., S. 211: „Den 14. Septembris ließ der Gouverneur Oxenstirn [Bengt Bengtson Freiherr v. Oxenstierna; BW] etliche Bischöfliche, Capitlische und Fuggerische Beamte und Vögte, so ihre Unterthanen bey der Schantz-Arbeit zu erscheinen nicht angehalten hatten, zur Straffe durch den Profosen etliche mal um das höltzerne Roß oder Esel herumführen“.
[56] Emportierung: Wegschaffung.
[57] Redoute (ital.-franz.): auf allen Seiten geschlossene Schanze.
[58] Devoir: Pflicht, Schuldigkeit.
[59] General Kriegsrecht: Oberstes Kriegsgericht.
[60] CHEMNITZ, Königl. Schwedischen in Teutschland geführten Kriegs Ander Theil, 1. Buch, 60. Kap., S. 274f.
[61] Brigade: Anfangs bestand die schwedische Brigade aus 4 Schwadronen (Squadrons) oder Halbregimentern, also 2016 Mann und 256 Offizieren, ab 1631 nur noch aus 3 Schwadronen Fußvolk zu je 504 Mann und 64 Offizieren. Die insgesamt 1512 Mann waren in 648 Pikeniere und 864 Musketiere eingeteilt, die in Rotten zu je 6 Mann aufgestellt waren.
[62] Władysław IV. Wasa [Władysław IV Waza] [9.6.1595 Krakau-20.5.1648 Merecz] ab 1632, als gewählter König v. Polen u. Großfürst v. Litauen, Herrscher v. Polen-Litauen sowie Titularkönig v. Schweden. Er war ab 1610 erwählter Zar v. Russland u. nach seiner Verdrängung durch Michael Romanow 1613-1634 Titularzar v. Russland.
[63] PUFENDORF, Sechs- und Zwantzig Bücher, S. 167.
[64] Vgl. auch CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’; MORTIMER, Wallenstein.
[65] Heinrich Matthias Graf v. Thurn-Valvassina [24.2.1567 Schloss Lipnitz/Lipnice nad Sázavou-28.1.1640 Pernau], böhmischer Ständeführer, schwedischer Generalleutnant.
[66] Liegnitz [Legnica]; HHSSchl, S. 283ff.
[67] ENGELIEN, Geschichte der Stadt Landsberg, S. 116f.
[68] Vierraden, heute Ortsteil von Schwedt/Oder [LK Uckermark].
[69] MANKELL, Uppgifter, S. 204, 205.
[70] MANKELL, Uppgifter, S. 296, S. 306. – Minden [LK Minden-Lübbecke]; HHSD III, S. 517ff. Vgl. NORDSIEK, Die schwedische Herrschaft.
[71] Otto Johann v. Steinaecker [Steinecker] [ca. 1607-1667 Haldem], schwedischer Obrist u. Kriegsrat.
[72] Carl Gustav Wrangel, Graf zu Salmis u. Sölvesborg, Freiherr zu Lindeberg u. Ludenhof, Herr zu Skokloster, Bremervörde, Wrangelsburg, Spycker, Rappin, Ekebyhov, Gripenberg u. Rostorp [13.12.1613 Schloss Skokloster-25.6.1676 Schloss Spyker auf Rügen], schwedischer Feldmarschall. Vgl. auch die Erwähnungen bei BACKHAUS, Brev 1-2; ASMUS, Unter der schwedischen Krone, S. 52ff.; ASMUS, Das Testament des Grafen, S. 193ff.
[73] Gustav Otto [Gustavsson] Stenbock [Steenbock, Steinbock] [7.9.1614 Torpa (Västergötland)-24.9.1685 Stockholm], schwedischer Generalmajor, Generalleutnant. Vgl. http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=20070.
[74] „Kriegsrecht“: Ein Gericht, das in der Regel von mehreren in dem Kriegsrechte erfahrenen Personen über einen Straftäter aus dem Kriegsstande gehalten wurde, geleitet von einem Generalauditor oder Regimentsauditor, je nach Schwere der Verbrechen. Im DK war es üblich, dass das Gericht aus 12 Personen bestand, wobei alle militärischen Ränge repräsentiert sein sollten. Die Vollstreckung des Urteils, zumindest der Todesstrafe, bedurfte der Zustimmung des Obristen, des Generalleutnants bzw. des obersten Kriegsherren.
[75] deduziert: abgeleitet.
[76] considerieren: bedenken, erwägen.
[77] ohnpassionirte Chevalliers: leidenschaftslose, verbünftige Ehrenmänner.
[78] injuriose: beleidigend, rufschädigend.
[79] ausschreien: jemanden unter die Leute, ins Geschrei bringen, verleumden, wider besseres Wissen verdächtigen.
[80] restierend: ausstehend, rückständig.
[81] Traktament(geld): Verpflegung(s)gelder, Bewirtung, Besoldung; Gastmahl: Eigentlich durfte nur der übliche Servis gefordert werden: die dem oder den einquartierten Soldaten zu gewährende Unterkunft und Verpflegung, festgelegt in den jeweiligen Verpflegungsordnungen. „Servis“ definiert sich als die Abgaben des Hauswirts an den/die einquartierten Soldaten an Holz, Licht und Liegestatt (Heu und Streu), im Niedersächsischen kam noch Salz dazu; Kleidung, Ausrüstung etc., wurden verbotenerweise verlangt; Essen und Trinken fielen auch nicht darunter, wurden aber trotzdem eingefordert. Stattdessen konnte auch die sogenannte „Lehnung“ gegeben werden. Alle zehn Tage war diese Lehnung für die schwedischen Truppen zu entrichten, bei den unteren Chargen für Kapitän 12 Rt., Leutnant und Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber und Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den untersten Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. Dazu kam für den gemeinen Soldaten in der Regel täglich 2 Pfund Brot (zu 8 Pfennig), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfennig) und 1 Kanne Einfachbier (2, 02 Liter zu 8 Pfennig).
[82] Möglicherweise aus Rücksicht auf Moritz von Bentheim-Tecklenburg (auch Mauritz) [31.5.1615 Schloss Rheda-25.2. 1674 in Tecklenburg), seit 1623 Graf von Tecklenburg und Herr der Herrschaft Rheda. Er erbte 1629 die Grafschaft Limburg und 1632 die Kölner Erbvogtei, 1638 Gronau und andere niederrheinische Besitzungen. 1634 hatte er selbst die Herrschaft in Tecklenburg. Seine Länder waren durch den Krieg stark in Mitleidenschaft gezogen worden. 1638 überließ er seiner Tante Schloss und Grafschaft Limburg als Witwenversorgung, ohne den Herrschaftsanspruch auf das Gebiet abzugeben. Er bemühte sich zwar um den Erhalt seiner Besitzungen, konnte aber nicht verhindern, dass immer mehr Schulden anfielen. Vgl. auch KÖBLER, Historisches Lexikon, S. 644f.
[83] sine omni dolo fraude læsione et injuria: ohne allen Betrug, Täuschung (Arglist), Verletzung und Beleidigung.
[84] ex recta ratione: aus rechter Vernunft.
[85] eadem bona fide: aus gleichem Treu und Glauben.
[86] ex candore: der Klarheit halber.
[87] propter dolores chiragræ: wegen der Schmerzen der Gicht (in den Hand- und Fingergelenken). Chiragra: Gicht in den Hand- und Fingergelenken war ein weit verbreitetes Leiden, schon von Zeitgenossen auf den übermäßigen Genuss von Fleisch und Alkohol (Wasser konnte man aus hygienischen Gründen nicht trinken) sowie Übergewicht zurückgeführt.
[88] Impatienz: Ungeduld.
[89] Tecklenburg [LK Tecklenburg]; HHSD III, S. 714f.
[90] Diffimationes: Verleumdungen, Rufmord, Unwahrheiten, Ehrverletzungen, Verunglimpfungen, Lügen, Lügengeschichten, Lügenmärchen.
[91] Schelm: „Schelm“ war früher der Berufsname des Abdeckers. Jemanden einen Schelm (Bösewicht, Betrüger, Verführer, Schinder, Teufel) zu schelten, jemanden zum Schelmen zu machen, galt als eine der ehrenrührigsten Beschimpfungen, eine der größten Ehrverletzungen. Vgl. BERG, Regulating war, S. 55f. „Jemanden zum Schelmen machen“ hieß, in Kriegsgerichtsverfahren einen Straftäter für ehrlos zu erklären, aus der Armee zu verstoßen und der Stadt/des Landes zu verweisen; WAAS, Chroniken I, S. 127. Zur grobianischen Schimpfartistik der Soldaten vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabruggischenn handlung, S. 36f.: „Die soldaten thun unse große uberlast, die manß personen mußen ihr dieb, schelm, boßwicht und hunde sein, die weibs personen ihr schand und brand, hurn auch, ihr hexen und zauberinnen. (57v) Ihr fluch und wunsch ist schrecklich, nicht allein die alten fluch der kriegs knecht und marter hansen, sondern neu fluchen, so der sathan herfur gebracht, als das dich der donner, blitz und hagel schlag“.
[92] crimen falsi: Fälschung.
[93] Exception: Einrede.
[94] committiert: begangen.
[95] requisita falsi et injuriae, nempe dolum fraudem læsionem et animum injurandi: Merkmale der Fälschung und Verleumdung, nämlich Betrug, Täuschung (Arglist), Verletzung und Absicht der Beleidigung.
[96] Decision: Entscheidung.
[97] ad jura: nach dem Gesetz.
[98] ad factum: nach dem Geschehenen, dafür.
[99] ad jus militare: nach dem Militärrecht.
[100] Kavalier: Ritter, Edelmann, hier: vornehmer Offizier.
[101] sollicitiert: gedrängt, eindringlich gefordert, darauf bestanden.
[102] Werbung: Anbringen, Vortrag.
[103] Konfidenz: Diskretion, Verschwiegenheit, Vertrauen.
[104] et sic a falsi ex omni alio crimine wohl liberiren: und so von der Täuschung aus jedem anderen Verbrechen wohl befreien.
[105] Magdeburg, eines der wichtigsten Symbole protestantischer Freiheit in Deutschland, wurde am 20.5.1631 nach mehr als halbjähriger Belagerung durch die kaiserlich-ligistischen Truppen unter den FeldmarschällenTilly und Pappenheim erobert, geplündert und zerstört. Dabei sollen 20.000 Menschen umgekommen sein. Das Ereignis trug maßgeblich dazu bei, dass Magdeburg publizistisch zum „heroischen Erinnerungsort des protestantischen Deutschland“ aufgebaut wurde (MEDICK, Ereignis, S. 378). Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2397, fol. 621-621′: Auisen aus Salze, 1631 V 20; Beilage zu fol. 617ff. (Ausfertigung): Adam Ernst von Hagstorf an Maximilian I., Donauwörth, 1631 V 31: „Es ist solches Elend, grösser als Sodom und Gomorrha anzusechen gewest, die leüth haben in der grossen gluet oben zue den thurmen heraus gesechen, ist aber khein hilf gewest“. So schrieb der bayerische Kriegskommissar Adam Ernst von Hagstorf nach dem ligistischen finalen Sturmlauf auf Magdeburg und der Vernichtung der Stadt 1631. Der gewöhnlich gut unterrichtete Kriegskommissar bestätigte in seinem Bericht an Maximilian I., (Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern München Äußeres Archiv 2397, fol. 620-620′ (Ausfertigung): Adam Ernst von Hagstorf an Maximilian I., Donauwörth, 1631 V 31), dass, als „die burger am widerstandt verzweiflethen, sie selber Feuer gelegt hätten“. Im Bericht des Wolf von Mansfeld für Kaiser Ferdinand II. hieß es; Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 92/I, fol. 319-319′ (Ausfertigung): Wolf von Mansfeld an Ferdinand II., Magdeburg, 1631 V 21: „vnd obwohl dises fewr anfenglich villeicht were zu dempffen gewesen, hat man doch kein volckh bey bringen können, dan die soldaten sich aufs plindern begeben“. Gronsfelds Obsession gegen den Konvertiten Pappenheim und Vorgesetzten veranlasste ihn, ihm in seinen Erläuterungen zu WASSENBERGS „Florus“ von 1647, S. 203, die Schuld an der Vernichtung Magdeburgs durch bewusste Brandlegung zu geben: „Daß die Bürger die Stadt angezündet / ist der Warheit nicht gemäß / sondern es hat der Pappenheimb seliger mir selbsten bekant / daß er es selbst gethan hätte / vnd solches auß Versehen / daß der Feind ein Hauß recht an dem Ort eingenommen / wo er Pappenheim vber den Wall kommen / in die Stadt / dannenhero er ein Hauß hart darbey anzünden lassen / damit der Feind das andere verlassen müste / vnnd den eintringenden nicht so viel Schaden zufügen künte“. Khunig, Maximilians I. Agent in Prag, hatte von 20.000 Toten in den Kellern und Gewölben Magdeburgs berichtet, die „nit anders als gebratnes fleisch ausgesechen“ hätten. Bei der Siegesfeier habe Tilly den Soldaten „etlich tonnen pier“ ausgeschenkt. Nicolaus Franziskus Khunig, bayerischer Agent in Prag, an Maximilian I. von Bayern, Prag, 1631 VI 07; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 260, fol. 30-31 (Ausfertigung).
[106] Estats verrichtung: Staatsgeschäfte. Gemeint ist hier seine Tätigkeit als „Kriegsrat und Obrister“ im Westfälischen Kreis.
[107] Axel Gustafsson Oxenstierna Greve af Södermore [16.6.1583 Fanö bei Uppsala-28.1.1654 Stockholm], schwedischer Reichskanzler. Vgl. WETTERBERG, Axel Oxenstierna; FINDEISEN, Axel Oxenstierna; BACKHAUS (Hg.), Brev 1-2.
[108] einigen: einzigen.
[109] accommodieren: sich (gütlich) vergleichen, sich fügen, anpassen
[110] quaestionem juris: Rechtsfrage.
[111] ichtes: nichts.
[112] Riksarkivet Stockholm Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8486: Otto Johann von Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Haldem, 30.6./10.7.1650, präsentiert: Forchheim, 13./23.7.1650, Ergebenheitsformel u. Unterschrift von Steinecker.
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