Walmerode [Walmend, Walmerod, Walmerot, Walmerodt, Walmerody, Welmroth, Wallmanroth, Wallenrodt, Volmerodt, Wolmerode, Wallmeroda, Walmrode, Malmerodt, Malmerode], Dr. jur. Reinhard Freiherr Edler von
Walmerode [Walmend, Walmerod, Walmerot, Walmerodt, Walmerody, Welmroth, Wallmanroth, Wallenrodt, Volmerodt, Wolmerode, Wallmeroda, Walmrode, Malmerodt, Malmerode], Dr. jur. Reinhard Freiherr Edler von; Hofkammerrat, Obrist, Generalkriegskommissar [1590-vor 22.1.1637] Dr. jur. Reinhard Freiherr[1] Edler von Walmerode [Waldmend, Walmerod, Walmerot, Walmerodt, Walmerody, Welmroth, Wallmanroth, Wallenrodt, Volmerodt, Wolmerode, Wallmeroda, Walmrode, Malmerodt, Malmerode] [1590-vor 22.1.1637[2]] – er unterschrieb z. T. auch mit Volmerodt – stand zunächst in den Diensten des Bistums Worms, dann als Regierungsrat in bayerischen Diensten, um später aus Verärgerung in kaiserliche Dienste zu treten. Angeblich war er zudem Obrist[3] eines Dragoner-Regiments.[4] Ende September 1631 tauchte er als Unterhändler Maximilians I.[5] in Speyer[6] auf. Damals unterschrieb er mit „Reinhart Walmerot Licentiat[7] hochf. Durchl. Erzherzog Caroli[8] zu Oesterreich vnd frstl. Wormbscher Rat“.[9]
„Neben dem Statthalter Metternich[10] und dem für das Finanzwesen verantwortlichen kurfürstlichen Kommissar Ensmann[11] nahm Maximilian im Juni 1623 als drittes Mitglied für eine provisorische Regierung der bayerisch besetzten Unterpfalz in Heidelberg[12] den Lizentiaten der Rechte Reinhard von Walmerod als Regierungsrat auf. Walmerod war vor der Eroberung der rechtsrheinischen Pfalz durch Tilly[13] als Rat im Dienst des Bischofs von Worms[14] gestanden. Tilly hatte ihn im November 1621 in der bischöflichen Residenz Ladenburg[15] kennengelernt und ihn überredet, sich der Ligaarmee[16] zur Verfügung zu stellen. Walmerod wurde von Tilly Anfang März 1622 mit einem Sonderauftrag betraut, der ihn als Gesandten zu mehreren rheinischen Ligaständen führte. Von Wimpfen[17] aus ritt er durch den damals noch vom Feind besetzten Kraichgau[18] nach Udenheim[19] zum Bischof von Speyer,[20] danach reiste er zum Kurfürsten von Trier[21] weiter, von dort nach Brühl[22] zum Kölner Kurfürsten.[23] Am 3.5.1622 befand er sich wieder beim ligistischen Hauptquartier in Wimpfen.[24] – – Vom 6.5.1622 aus Neckarsulm[25] datiert sein Bericht an den Würzburger Bischof Aschhausen[26] über die Schlacht bei Wimpfen.[27] „Die Bewegungen des badischen Heeres wurden von der rechten Neckarseite aus beobachtet. In Neckarsulm, also nur 3-4 Kilometer vom Gefechtsfelde, befand sich zu diesem Zwecke der fürstliche wormsische Rat Reinhard von Walmerode als Kundschafter des bayerischen Hauptquartiers auf dem dortigen Wachtturm“.[28] Nach eigenem Bekunden hatte er seine Beobachtung von dem östlich von Neckarsulm gelegenen Scheuerberg und wahrscheinlich vom Schlossturm des Deutschordensschlosses aus gemacht.[29] Auch lässt der Adressat Aschhausen die Vermutung zu, dass Walmerode möglicherweise auch daran interessiert war, in würzburg-bambergische Dienste zu treten, falls das mit den bayerischen scheitern sollte. – –
Schon damals trug er sich mit dem Gedanken, aus wormsischen in bayerische Dienste überzuwechseln, doch der Bischof[30] wollte ihn nicht entlassen. Trotzdem erbot sich Walmerod, auf Anforderung weitere Aufträge für Maximilian und das Ligaheer auszuführen.
Diese Aufträge im Dienst der Ligaarmee während des pfälzischen Feldzugs führte Walmerod auf eigene Kosten durch, wobei sein Eifer offensichtlich durch die Aussicht auf einen lukrativen Posten in der späteren bayerischen Verwaltung der Unterpfalz angespornt wurde. Nach eigenem Bekunden verlor er bei der Ausführung seiner Missionen sieben Pferde. Bei der Eroberung von Ladenburg[31] durch Mansfeld[32] am 8.5.1622 hatte Walmerod zwar das Glück, nicht persönlich in der Stadt anwesend zu sein, sein Hab und Gut fiel aber der Plünderung[33] durch die pfälzischen Truppen zum Opfer.
Nach der Eroberung Heidelbergs[34] erhielt Walmerod am 1.10.1622 zusammen mit Metternich von Tilly den Auftrag, die durch Mansfeld von Ladenburg nach Heidelberg verschleppten Sachen des Bischofs von Worms in Verwahrung zu nehmen und dem bischöflichen Abgesandten, der sich deswegen bei ihnen anmelden würde, auszuhändigen.
Nach Beendigung des pfälzischen Feldzuges reiste Walmerod als Gesandter des Bischofs von Worms zum Fürstentag nach Regensburg,[35] wo er im Auftrag seines Dienstherrn unter anderem Maximilian bitten sollte, sich beim Kaiser[36] für die Rückgabe der (jetzt im spanischen Machtbereich liegenden) pfälzischen Stifte Kaiserslautern[37] und Neuhausen[38] an das Bistum Worms einzusetzen. Auch sein persönliches Anliegen brachte er beim bayerischen Herzog zur Sprache und bat um eine Entschädigung für die fünfzehnmonatige Dienstzeit, die er bei der Armee geleistet hatte. Maximilian befahl daraufhin am 2.3.1623 seinem Hofkammerpräsidenten Oswald Schuß,[39] mit Walmerod wegen einer Entschädigung zu verhandeln, und forderte am 15.3. von Tilly ein Gutachten über Walmerods Tätigkeit bei der Armee und seine Verdienste an.
Man kam in München auf die naheliegende Idee, Walmerod anstatt einer finanziellen Entschädigung ein Amt in der neu einzurichtenden Administration der Unterpfalz zu überlassen. Als katholischer Rheinländer aus einem alten Adelsgeschlecht, dazu noch juristisch ausgebildet, der Liga wie dem bayerischen Kurfürsten treu ergeben und von seiner Dienstzeit beim Wormser Bischof her mit den Landesproblemen vertraut, brachte er hierfür die geeigneten Voraussetzungen mit, so daß er kurz vor dem 12.6.1623 vom bayerischen Kurfürsten als Rat zu Heidelberg aufgenommen wurde.
Somit war im Juni 1623 eine provisorische Regierung für den von ligistischen Truppen besetzten Teil der unteren Kurpfalz mit Sitz in Heidelberg gebildet worden, bestehend aus dem Statthalter Metternich, dem Rat Walmerod und dem Rechnungskommissar Ensmann. Notwendig geworden war die Einsetzung einer solchen Regierung durch den bevorstehenden Abzug des Generalkommissariats aus Heidelberg, dessen Mitglied Starzhausen[40] bis dahin alle wichtigen Verwaltungsakte in dem besetzten Land vorgenommen oder beaufsichtigt hatte.
Die erste Maßnahme, die die neue Regierung durchzuführen hatte, war die Erhebung einer Kontribution[41] bei den Ständen und Untertanen, ‚welche in den Ämbtern und Jurisdiction, so in sein des von Metternichs Commando derzeit blillich gehörig, angesessen sein‘, wie Maximilian am 17.6.1623 an Walmerod und Ensmann schrieb, wobei er zwar das Vorbild der Spanier links des Rheins vor Augen hatte, sich aber nicht ausdrücklich darauf berufen wollte. Unter dem Datum des 19.6.1623 wurde ein auf den Namen Metternichs ausgestelltes kurfürstliches Patent zur Einforderung dieser Kontribution zum Unterhalt der Garnisonen[42] nach Heidelberg geschickt.
Erst Anfang September 1623 wurde der Heidelberger Regierung der Eid auf den bayerischen Kurfürsten abgenommen und eine Instruktion aus München überbracht. Mit dieser Aufgabe wurde von Maximilian der Hofrat Esaias Leuker,[43] der schon mehrmals Aufträge in der Unterpfalz verrichtet hatte, betraut. Hauptzweck seiner Kommission nach Heidelberg war laut dem Memorial vom 28.8.1623, mit Ensmanns Unterstützung für die Bereitstellung von Schiffen zum Getreidetransport nach Wesel[44] am Niederrhein zu sorgen, um dem Proviantmangel bei der Armee Tillys in Niedersachsen abzuhelfen.
Bei dieser Gelegenheit sollte Leuker gleich nach seiner Ankunft in Heidelberg Metternich und Walmerod anhand der ihm mitgegebenen Eidesformel für den bayerischen Kurfürsten in die Pflicht, ‚dann ihnen mit umbständen vorhalten und erinnern, daß sie ihre geleiste pflicht in schuldige obacht nemmen, und dern ortten alles daß jenig waß zu unserm nutzen, frommen, und wolfart gedeyet befurdern, entgegen aber alles widerige abwenden und verhuten waß zu unserm schaden reichen möchte‘. Nach Verrichtungen in Mainz,[45] Würzburg[46] und Bamberg[47] sollte Leuker noch einmal nach Heidelberg zurückkehren und mit der im Oktober 1622 begonnenen Inventur des dortigen Archivs fortfahren.
Die Instruktion, die Leuker der Heidelberger Regierung überbrachte, war bereits anläßlich der Ernennung Walmerods zum Rat am 12.6.1623 vom bayerischen Hofkanzler Walter Aach[48] in München verfaßt worden. Mit dieser Instruktion gab Maximilian seinen höchsten Verwaltungsbeamten in der Unterpfalz zum erstenmal (fast ein Jahr nach der Eroberung Heidelbergs durch seine Armee) eine grundlegende Richtschnur für den Aufbau und die Tätigkeit der Administration in den bayerisch besetzten Ämtern des Landes in die Hand.
Dem Regierungskollegium, bestehend aus dem Statthalter Metternich, Walmerod und Ensmann, oblag danach die Einsetzung, Vereidigung und Beaufsichtigung der unteren Beamten im besetzten Gebiet. Die Regierung hatte dafür zu sorgen, daß alles, was in den Kriegsunruhen der Herrschaft an Gerechtsamen und Einkünften entzogen worden war, wieder zurückkäme. Fremde Zölle und dergleichen sollten abgeschafft und die eigenen aufgerichtet werden, von den Gefällen in den rechtsrheinischen Ämtern Verzeichnisse an die Hofkammer in München geschickt werden. Die Oberaufsicht über das Finanzwesen lag in den Händen Ensmanns als kurfürstlichen Kommissars.
Für die Rechtssprechung sollten Metternich und Walmerod drei ‚wohlqualifizierte graduierte Räte‘ einstellen, die das Hofgericht Maximilians (als kaiserlichen Kommissars) in Heidelberg zu versehen hatten, wobei einer von diesen drei Räten auch schon vorher am kurpfälzischen Hofgericht als Assessor tätig gewesen sein durfte, sofern er nicht an der Rebellion teilgenommen hatte und in die Reichsacht[49] gekommen war. Ebenso wurden auch ehemalige kurpfälzische Advokaten und Prokuratoren, die sich ergeben zeigten, wieder zugelassen. Von diesen wie von allen Beamten sollte die Regierung eine Erneuerung ihres Diensteides auf den Kaiser und den bayerischen Kurfürsten als kaiserlichen Kommissar nehmen. Die Direktion des Hofgerichtes erhielt Walmerod, der deswegen auch im Amtshaus in Heidelberg residieren sollte. Der Statthalter Metternich sollte im Hofgericht (oder Hofrat) als Hofrichter präsidieren und die einkommenden Sachen im Namen des Kaisers und Maximilians als kaiserlichen Kommissars aburteilen.
In der rechtsrheinischen Pfalz sollten neue Zoll-, Geleit- und Wildbannstöcke aufgerichtet und der kaiserliche Adler darangeschlagen, die alten mit dem kurpfälzischen Wappen dagegen entfernt werden, womit die neue kaiserliche Landesherrschaft über dieses Gebiet dokumentiert werden sollte.
Von den drei rechtsrheinischen kurpfälzischen Fauteien[50] in Heidelberg, Mosbach[51] und Bretten[52] verwaltete Metternich neben seinem Statthalteramt für die ganze rechtsrheinische Pfalz auch noch das Heidelberger Fautenamt. Als Besoldung erhielt er nur die Summe, die die früheren kurpfälzischen Fauten von Heidelberg erhalten hatten, ohne besondere Statthalterbesoldung. Die Fautei Mosbach wurde Walmerode zugesprochen, der dort die Amtsgefälle in Ordnung bringen und jedes Jahr einen Rezeß liefern, desgleichen auf die Jurisdiktion achten und den benachbarten Herrschaften gegenüber die kurfürstlichen Rechte behaupten sollte“.[53]
„Auch der Heidelberger Walmerod wurde wenig später vorübergehend zu einer Gesandtschaft abgeordnet: Im April 1624 reiste er im Auftrag Maximilians an den Hof des Kurfürsten von Mainz[54] und zu den Bischöfen von Würzburg[55] und Bamberg.[56]
Gemäß der kurfürstlichen Instruktion, die ihnen im September 1623 von Leuker überbracht worden war, hatten Metternich und Walmerod zunächst zwei gelehrte Räte für das Heidelberger Hofgericht eingestellt, Dr. Allienus und Dr. Hueber, gegen eine Besoldung von 800 Gulden jährlich sowie eine gewisse Menge an Wein und Wildpret jährlich. Weil diese beiden aber noch ‚junge und unerfahrene Leute‘ und zudem noch vorher nie in bayerischen Diensten gestanden waren, wurden sie auf Anregung Walmerods vom pfälzischen Direktorium in München am 13.5.1624 wieder entlassen“.[57]
„Somit bestand die bayerische Regierung in Heidelberg nach dem Ausscheiden Ensmanns im Juli 1624 wiederum nur aus drei Mitgliedern: dem Statthalter Metternich und den Räten Walmerod und Isselbach.[58] Die Hauptlast der Regierungsgeschäfte lag auf dem ehemaligen Hofrat Isselbach. Walmerod hielt sich seit dessen Ankunft vorzugsweise in seiner Fautei Mosbach auf und ließ sich nur noch selten in Heidelberg sehen (ungeachtet der in der kurfürstlichen Instruktion enthaltenen Bestimmung, daß er als Direktor des Hofgerichts in Heidelberg residieren sollte). […] Isselbach hatte nicht nur die Hauptlast der Arbeit zu tragen; Metternich und Walmerod zeigten auch die Neigung, bei unbequemen Entscheidungen ihren Namen nach Möglichkeit aus dem Spiel zu lassen und nach außen hin ihren Kollegen als Urheber darzustellen, was dazu führte, daß die von solchen Regierungsentscheidungen Betroffenen sich beim Kurfürsten über das vermeintlich unkontrollierte und selbstherrliche Regiment Isselbachs in Heidelberg beschwerten. Diese Problematik zeigte sich deutlich im Sommer 1625 anläßlich eines Streits mit der Stadt Wimpfen wegen des Unterhalts für die dort in Garnison liegenden fünfzehn bayerischen Soldaten.
Die Wimpfener beriefen sich dabei auf ihren Akkord[59] mit Tilly vom 6.1.1622, in dem ihnen die Befreiung vom Servicegeld[60] versprochen worden war. Die Heidelberger Regierung vertrat demgegenüber die Ansicht, daß dieser Akkord nach der Schlacht von Wimpfen hinfällig geworden war, als die Stadt das Hauptquartier Tillys nicht nur aufgenommen hatte, sondern auch zu dessen Unterhalt herangezogen worden war. Metternich hatte zwar ‚aus gewissen Ursachen‘ Bedenken, ein diesbezügliches Schreiben an Wimpfen selbst zu unterzeichnen, befürwortete aber die Absendung eines solchen. Der Brief wurde von Isselbach aufgesetzt, unterzeichnet und an Walmerod nach Mosbach zur Unterschrift überschickt. Dieser unterzeichnete jedoch nicht, sondern siegelte den Brief nur und schickte ihn nach Wimpfen weiter. Rat und Bürgerschaft von Wimpfen beschwerten sich daraufhin bei Maximilian in München und baten, von der Garnison und dem (angeblich) von Isselbach dafür festgesetzten Servicegeld enthoben zu werden, was ihnen allerdings nicht gewährt wurde“.[61]
Im Juli hatte Walmerode von Heidelberg eine Liste der mit seiner Hilfe proskribierten (geächteten) Unterpfälzer eingereicht.[62] Im August 1625 hielt sich Walmerode in Mosbach auf und bat Melchior von Hatzfeldt,[63] der in diesem Monat vom Niederrhein nach Heilbronn[64] zog,[65] um Schonung seiner Fautei Mosbach. „Die Tatsache, daß sich die unterpfälzische Administration in den ersten drei Jahren ihres Bestehens nur mühsam mit ständigen Zuschüssen aus München finanziell über Wasser gehalten hatte, zwang die zuständigen Behörden in der bayerischen Residenz, über Einsparungsmaßnahmen nachzudenken. In diesem Zusammenhang entschloß man sich, die beiden Fauteien in Mosbach und Bretten aufzulösen. Die Stellung eines Fauten, vergleichbar mit der eines Pflegers[66] in Bayern, war traditionell adeligen Personen vorbehalten und beinhaltete neben militärischen Aufgaben als Kommandeur des Ausschusses der Amtsuntertanen (die nach der bayerischen Eroberung allerdings weggefallen waren) nur noch beschränkte jurisdiktionelle Funktionen. Das Hauptgewicht im letzteren Bereich lag eindeutig bei den Amtsschultheißen[67] in den beiden Ämtern (im Amt Heidelberg entsprach der Stellung eines Amtsschultheißen die des Landschreibers,[68] im Amt Boxberg die des Amtskellers;[69] die adelige Amtmannsstelle zu Boxberg wurde während der bayerischen Administration nicht besetzt). In Bretten diente der Faut im wesentlichen nur als Appellationsinstanz zwischen dem Amtsschultheißen und der Regierung. Straftaten durfte er nur im Beisein des Amtsschultheißen aburteilen. Für die Einnehmung und Verrechnung der Gefälle[70] war allein der Amtsschultheiß zuständig; der Faut empfing sogar von diesem seine Besoldung. Es war also offenkundig, daß die Beibehaltung der Fauteien unter den veränderten Bedingungen der bayerischen Besatzung reiner Luxus war, nachdem von Heidelberg aus jetzt nur noch das kleine, leicht überschaubare rechtsrheinische Territorium der Pfalz regiert wurde.
Am 4.2.1626 zog Maximilian hieraus die Konsequenzen und teilte den beiden Fauten Walmerod und Pfeilberg[71] ihre Entlassung mit: Bei den schweren Kriegsentbehrungen sei es nötig, die Einkünfte, Renten und Gefälle wie überall, so auch in der Unterpfalz zu sparen und zu halten. Die Einkünfte der Fauteien wären wohl zu etwas größerem Nutzen der Herrschaft zu bringen, wenn sie völlig zur Rentkasse eingetragen würden, die Fauteiverrichtungen aber einem anderen Beamten mit weniger Besoldung und Unkosten anvertraut würden (womit der Amtsschultheiß gemeint war). Deshalb habe er sich entschlossen, mit den Fauteien anderwärtige Verordnung vorzunehmen und wolle sie hiermit in Gnaden entlassen. Unter Berücksichtigung der vierteljährigen Kündigungsfrist hatten die beiden Fauten bis zum 4.5.1626 ihre Amtsrechnungen vorzulegen und ihren Abzug zu bewerkstelligen.
Nach ihrer Entlassung beriefen sich Walmerod und Pfeilberg darauf, daß ihnen ihre Ämter im Jahr 1623 als Entschädigung für ihre im pfälzischen Feldzug geleisteten Kriegsdienste gewährt worden seien, und baten demzufolge jetzt um eine anderweitige finanzielle Entschädigung, beide allerdings ohne Erfolg“.[72]
Nach seinem Ausscheiden aus dem bayerischen Dienst amtierte Walmerode als Assistenzrat bei Wallenstein,[73] später als kaiserlicher Generalkriegskommissar,[74] was große zusätzliche Einnahmen und Verehrungen[75] versprach, zudem seit dem 27.12.1627 als Konfiskationskommissar[76] im Niedersächsischen Kreis[77] zusammen mit Aldringen,[78] damals noch Obrist, und Hofkammerrat, d. h. Finanzbeamter.
Walmerode war an den Verhandlungen zum Lübecker Frieden[79] 1629 mit Christian IV. von Dänemark[80] beteiligt.
Im Januar 1631 war Walmerode auf Wallensteins Empfehlung als kaiserlicher Generalkriegskommissar bestallt worden und als solcher auch zuständig für die Reformierung von Regimentern.[80a]
Walmerode war auch während der Belagerung, Eroberung und Zerstörung Magdeburgs[81] anwesend. „Otto von Guericke[82] berichtet,[83] wie er während der beginnenden Plünderung Magdeburgs mit seiner Familie aus seinem Haus (später Große Münzstr.) in das Haus seines engen Verwandten, Johann von Alemann,[84] am Alten Markt flüchtete. Guericke war in erster Ehe mit einer von Alemann verheiratet. Dieser Johann von Alemann galt als das Haupt der sog. „kaiserlichen Partei“ in Magdeburg, die während der innerstädtischen Auseinandersetzungen 1629/30 aus ihrer den Rat beherrschenden Stellung verdrängt worden war. Johann von Alemann war danach in die Dienste Wallensteins getreten und wurde Amtmann des erzbischöflichen Amtes Wolmirstedt[85] vor den Toren Magdeburgs.
Guericke berichtet weiter, dass noch andere, nicht namentlich Genannte, wahrscheinlich ebenfalls Patrizier, in das Haus Alemanns geflüchtet waren. Während der beginnenden Plünderung erschien der kaiserliche Kommissar von Walmerode mit Soldaten in dem Haus und stellte es unter kaiserlichen Schutz. Damit rettete er allen darin befindlichen Flüchtlingen wahrscheinlich das Leben, also auch dem später so berühmt gewordenen Physiker Guericke. Ganz sicher erfüllte von Walmerode damit eine bestimmte Mission; denn als Ortsunkundigem wäre das nicht gelungen, ein ganz bestimmtes Haus in dem allgemeinen Chaos der Plünderung und Mordbrennerei zu finden“.[86]
1631 hatte sich Walmerode aus Mühlhausen[87] wegen der Lieferung von Geldern für neue Werbungen[88] an Alexander II. von Velen[89] gewandt.[90]
Der Schweriner[91] Dompropst und Ratzeburger[92] Domherr, Otto von Estorf [1566 – 29.7.1637], berichtet in seinem „Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium“ unter 1631 über die Ereignisse nach der Schlacht bei Breitenfeld:[93] „Den 13. Septemb. ergaben sich die Kaisersche in Leiptzig.[94] Der Obr: Wangeler[95] zog ab mit etzlichen volke, mußte schweren neben seinen Officieren, gegen Sweden Sachsen vnd Adhaerenten[96] nicht zue dienen sein lebetage[97] vnd Gen: Commissarius Walmerod midt neben dem Coronini[98] vnd anderen mehrern gefangen“.[99] Walmerode war mit seiner Frau, drei Kindern,[99a] ‚einer Jungfraven vndt einer Magdt“ und seinem Bruder in Gefangenschaft[100] geraten.[100a] Walmerode hatte sich während der Schlacht bei Leipzig[101] in der Stadt aufgehalten, wie aus der Relation des Leutnants[102] Regenspergers,[103] im Auftrag Tillys verfasst, an den Kaiser hervorgeht: „Herr Gen. Com. Welmroth hat nit mehr aus Leipzig heraus Khundt, so ist auch der Secretary Bernhard, so E. Kay. May. Kriegs Expedition in handen, vnwissendt. E. M. Cassa ist zwar saluirt,[104] aber gar wenig geldt darinnen, und in allen 80,000 fl, die Kriegs acta sein saluirt, der Ligabassa[105] aber ist in Leipzig verblieben, ist also Herr Gen. Com. Ruep[106] alleins bei der Armee.
Weilen es auch damalß Herr Gen. Com. Welmroth zueviel war die Proviandt und Kriegs acta, alleins zu dirigiren, zu deme auch aniezo ainicher Secretary, weder von E. May. noch von der Liga vorhanden, daß auch bei solcher Confusion Herr Gen. Leit. nit müglichen ist, solches zu versehn bitten E. Kay. May. vnderthenigst die geruhen die gnedigiste Verordnung thun zu laßen, damit H. Gen. Leit. mit solchen Officirern versehen wurde, weiln es zueuervermueten, das Herr com. Welmroth nit so baldt entlaßen werden möchte“.[107]
Am 19.9.1631 erfolgte die kaiserliche Wappenbesserung mit dem Zusatz „Edler von“.[108]
Wie der gewöhnlich bestens unterrichtete schwedische Resident[109] in Dresden,[110] Tungel,[111] dem schwedischen Sekretär Gustav II. Adolfs Grubbe[112] am 9.1.1632 mitteilte, hatte sich Georg II. von Hessen-Darmstadt[113] bei dem sächsischen Kurfürsten[114] für die kaiserlichen Gefangenen eingesetzt: „Urgera swar till den intercessionskrefft, som landtgrefwen på kaysarens begäran för Walmerode och dee andra fångar, här sitta, till churfursten skrifwed hafwer. Och är man på denna sijda resolverad, att upprätta och bewillia quarteer effter hålländiskt wijs. Med sådant beskeed äro twå kaysersche tromppetter tillbaka depescherade åt Wien, hwarpå dädan effter med ded snaraste resolutioner wäntas. Interim blifwe fängarne in reatu knapt och illa håldna. Man twiflar, fast dee andre alla löskomma, att Walmerode och Winkellman[115] slippa. Denna Winkelman är strax wed churfurstens retour ifrån Böhmen, förd af slotted på rådhuset, uti een tres estroicte custode för wisse hemlige stemplingar skuld, han i sitt före fängelse practicered hafwer. Ded arbetas med alfwar på hane process, och tror hwar man, ded han fulle blifwer korparne till deel“.[116] Noch am 3.4.1632 teilte Tungel Grubbe mit, dass der Kurfürst noch immer sich nicht zur Auslieferung der gefangenen Offiziere entschließen könne, besonders zu der Walmerodes, für die Arnim[117] sich einsetze und für dessen Auswechslung gegen Knyphausen,[118] der am 19.3.1631 bei der blutigen Erstürmung Neu-Brandenburgs[119] durch Tilly in Gefangenschaft geraten war,[120] auch er, der Resident, sich eingesetzt habe.[121] Am 14.10.1632 wandte sich Tungel an den schwedischen Sekretär und Hofrat Schwallenberg:[122] „Auf ihr. Maj. resolution zu den chursachsischen schreiben vom 17. und 29. Septembris wartet der churfürst mit impatience,[123] und ich sans comparaison[124] mit hochstem verlangem auch antwort vom herrn zu meinem vielfeltigen schreiben, particulierement,[125] wie sich ihr. Maj. erklärt haben wegen der austauschung mit Erik Anderßen[126] gegen Wallmerode, der sich unter der hand allhie noch aufhalte, die andere gefangene seind alle los“.[127] Tungel schrieb am 15.11.1632 an Schwallenberg: „Wegen des generalcommissarii Erik Anderßen delivrance[128] und auswechslung gegen den von Wallmerode hab ich zu unterschiedlichen malen an meinen herrn geschrieben, aber keine anwort bekommen. Unterdessen hat Wallmerode allerhand andere mittel zu seiner erleidigung emploiirt,[129] ist mir und menglichen ganz unverhofft plotzlich auf parola[130] laxirt[131] und den 28. Octobris in aller frühe von hier nach Wien passirt. Er hat von anfang seiner gefangnus zum oftenmal sich gerühmbt und verlauten lassen, da der churfürst ihn wolle loes geben, könnte und wolte er ihr churfürstl. Durchl. und dem gemeinen wesen sonderbare große dienste erweisen. Ich bin vertraulich berichtet, daß er unterm praetext,[132] generalquartier zwischen beiden armeen nach hollandischen gebrauch zu proponiren ….[133] haben soll, wegen …“.[134]
Auch Rudolf von Colloredo[135] hatte sich nach dem Bericht Questenbergs[136] an Wallenstein, Wien, 12.1.1633, für Walmerodes Freilassung verwandt: „Dem von Walmerod zue helffen, schlagt er dieses mittel vor: graf von pappenhaimb[137] hab ihme laßen entpieten, das er einen schwädischen General Commissarium mit nahmen Andreassen zue Wolffenputtel[138] gefangen halte, den er gegen ihme Walmerod los zue laßen gesonnen wär. Zweifle nit, der von Gronsfeldt[139] wird ihne auf gesinnen noch laßen erfolgen vnd wird diese verwechslung Chur Bayrn nit leicht künnen verwaigern. Sonst mocht vielleicht ein modus sein, dem von Arnheim[140] an hand zu geben, dz der Veldtmarschalch Holcka[141] ihme erst vor wenig Tagen andeuten laßen, vrpietig zue sein, andere gefangene gegen Herausgebung seines reuers[142] frey zu laßen“.[143]
Auf Intervention Arnims wurde Walmerode auf Ehrenwort gegen Versicherung seiner Rückkehr entlassen, aus der er aber trotz der Befehle Wallenstein nicht zurückkehrte.[144] Am 26.3.1633 wandte sich Wallenstein deswegen aus Prag an Questenberg: „Waß an Vnnß der Chur Sächsische General Leütenant von Arnheim wegen deß geweßenen General Commissarij von Walmerode über die benente Zeit vnd wider gegebene parola nicht erfolgenden widergestellens gelangen laßen, solches geben Wir den herrn ab beygeschlossenem original[145] mit mehrem zuersehen.
Alldieweilen nun auß dergleichen procedere viel schädliche sequelen,[146] folgendts leicht groß vnheil erwachßen vnnd der ganntzen Armada ein merkliches praejudiz[147] zugezogenn werden möchte vnd wir vnß keinerley weyße einbilden khönnen, Ihr Kayl. Maytt. Intention hierunter zu sein, daß deßen von Walmerode anndere ehrliche Leüthe entgeltten vnd seinet halben vnverschuldter weyse in gefahr stehen sollen:
Als ersuchen wir den herrn, es an gehörigen orthen dahin zue befördernn, das derselbe sich ohne weiteren verzug widereinzustellen angehalten, dadurch mehrers auß deßenn ermanglung sonnst erfolgendes vnheyl verhüetet, andere kriegs officier aus dannenher rührender beysorge, das ihnen, wenn sie gefangen werden sollten, grössere vngelegenheitt zustehenden würde, zu etwas anders zugreiffen nicht vervrsachet vnd consequenter höchstbemeldter Ih. Mai. dienst höchstschädlichst verhindert werde. [ … ] P. S. (eigenhändig) Der von Walmerodt handelt nicht wie ein ehrlicher man, dz er seine parola nicht halt. Ihr May. sollten billich an ihm eine demonstration thun; bitte aber, der herr sehe, dz er sich in continenti[148] wiederumb dahin einstelle, auf dz viel vbels dardurch praecauirt[149] wirdt“.[150] Wallenstein selbst schrieb an dem 27.3. aus Prag an Arnim, er habe in der Sache bereits an Questenberg geschrieben und zweifle auch nicht daran, dass Ferdinand II. Walmerode befehlen würde, sich unverzüglich wieder einzustellen. Zudem versicherte er ihm, dass er sich keineswegs mit seiner persönlichen Wiedereinstellung begnügen würde, sondern ihm „viel eher den kopff abreissen lassen“ würde, damit andere ihrem Ehrenwort nachkommen und „traw vnd glauben“ besser halten würden.[151] Am 30.3. schrieb Questenberg Wallenstein, dass der Kaiser ihn noch spät zur ersten Audienz befohlen habe, was die Angelegenheit Walmerode anbeträfe.[152] Am 8.4. wandte sich Wallenstein wieder an Questenberg, Walmerode „procediere“ nicht recht. Andere würden dessen Verhalten entgelten müssen, besonders die in Haft befindliche Geistlichkeit.[153] Wallenstein gab Questenberg gegenüber am 20.4. seiner Verwunderung Ausdruck, dass Walmerode sich so unbeschadet aus der Affäre ziehen konnte: „Wir haben des herrn iüngstes schreiben zurecht empfangen vnd, was Ihr Kay. Meyt. an des Landtgraff Georgen zue Hessen Darmbstadt[154] Ld. wegen des gewesenen Gen. Commissarij von Walmerode nicht wieder gestellens schreiben zue lassen gnedigst intentionirt,[155] auß dem beyschluß mit mehrem verstanden.
Allermassen vns nun, wer höchstbemelter Ihr Meyt. dergleichen guetachten gegeben, nicht wenig Wunder nimbt, in dem ia kheine einbildung zumachen, alß, wen dem gegenthail nicht bewust, daß bemelter von Walmerody daß General Commissariat nicht nur interims weise besondern alß würkhlich darzue bestelter exerciret, zu dem es auch einmal seine parola wegen seines widergestellens von sich gegeben, über welcher mehrhöchstgedachte Ihr Meyt. vielmehr, damit er derßelben punctualmente[156] nachkomen müssen, halten als ihn dar wider defendiren sollen, zumaln leicht zu consideriren, mit waß für confidenz[157] bey so beschaffenen sachen daß gegentheil zu denen veranlassenen Friedenstractaten, wann Ihr Meyt. sich dessen, so wider trew vnd glauben handelt, annehmen, schritten vnd waß es nicht für consequenz, wie in andern höheren sachen, da in dieser dem ienigen, welcher so notorisch vnrecht handelt, dergleichen schutz, alß wenn er daran gar recht gethan, wiederfahret, zutrawen machen, vermittelst dessen dann Ihr Mayt. Hoheit, reputation vnd Credit in einen weitaussehenden Zweifel vnd Verkleinerung würden gezogen werden, da hingegen, wenn man allein repraesentiret, wie auf des Herrn Churfürstens zu Sachßen Ld. blosse intercession[158] zwey gefangene Hertzogen von Sachsen auf freyen Fuß gestellet worden vnd man dahero auch wegen lediglassung des von Walmerode so viel difficulteten zu machen nit vrsach hätte, solches viel erheblicher als sich der vorangezogenen außreden zugebrauchen sein und mehren nachdruckh haben, auch den doppelten effect eher erhalten wurde: Alß haben wir solches dem herrn hiermit in antwortt nicht verhaltten wollen“.[159]
Im Juni 1633 korrespondierte Walmerode mit Melchior von Hatzfeldt[160] wegen eines Schuldscheins über 700 Rt. wegen der Auslösung Hatzfeldts aus der Gefangenschaft gegen den schwedischen Obristleutnant[161] Johan Lilliesparre.[162] Wegen des Austausches kaiserlicher und kursächsischer Gefangener hielt sich Walmerode im Dezember 1633 in Wien auf.[163] Dort wurde er auch in die Wallenstein-Affäre involviert.
Am 31.12.1633 schrieb Maximilians Agent in Wien, Dr. Richel,[164] der über gute Kontakte zu Wiener Hofkreisen verfügte, an den Kurfürsten: „Derselben soll ich neben meinem mitkomenden umbstendigen bericht noch eliche andere sach, die alhie in höchster gehaim und darumben auch daroben in die canzleien komen zu lassen nit rathsamb ist, hiemit gehorsamst nit verhalten, daß ihre kaiserl. maj. sich nunmer haimblich gegen etlich wenig, welche der friedlandischen faction nit zugethan, allergnedigst resolvirt, dem herzog von Friedland die kriegsdirection und das generalat zu nemen, und bereits in volligem werk seind, noch vorher, ehe sie sich dessen offen ercleren, die vornembste generalpersonen bei derer armaden also zu gewinnen und zu versichern, daß sie den herzog hernach, wen er was zu seiner entsezung halber anfangen wolte, kein gehör geben, sondern ihrer maj. devot und gehorsamb in allem verbleiben und auch andere officir, reiter und knecht darbei erhalten, wie dann der comenthur[165] zu Blumenthal[166] herr graf Ulrich von Wolckhenstein,[167] zu dem graf Gallas,[168] und herr Walmerod neben der commission, welche er sonsten an ew. curf. durchl. hat, zu dem grafen von Altringen, doch bede under andern prätexten[169] verschickt worden. Ingleichen wird auch mit andern generalen, die nit so fest von dem herzog dependiren, in höchster geheim deswegen gehandelt, und ist auch dem cardinal von Dieterichstein[170] geheime commission gegeben worden, mit den kaiserischen commandanten in Mähren zu tractiren. Wan man nur die vornembste, wie ganzlich zu hoffen, daß sie ihrer kaiserl. maj. nit aus der hand gehn werden, gewonnen und sich ihrer versichert, werden die überige bald volgen. An diesem stehn ihre kaiserl. maj. noch ser an, was sie mit des herzogs person vornemen wollen, dan ihne ganz frei zu lassen, sei aus vilen ursachen bedenklich; mit arrest oder ganzlicher captur,[171] welches mittel etliche, und daraus ein rath ihrer maj. selbst, als das sicheriste und beste vorgeschlagen, gegen ihn zu verfahren, hab auch seine difficulteten. Daher ihr maj. sich noch zur zeit nichts gewiß resolvirt, sondern zuvor erwarten und vernemen wollen, was die generales sich ercleren und wie sie vermeinen, das kriegsvolk in devotione[172] zu erhalten. Des herzogs favoriten wissen umb dise sachen nichts, wie mir her graf Schlickh gesagt, und ist auch im rath darvon nichts, sondern ad partem inter paucos confidentes[173] alles tractirt von ihrer maj. darauf obangeregte resolution genommen worden. Man ist auch dahin gedacht, den grafen von Trautmanstorff,[174] der sonst ohne das nit gut friedländisch, vorher von disem allem zu informiren, damit er dise intentiones mit seiner relation und erleiterungen, welche die friedlandische faction[175] zu ihrem vorthl gesucht und vorgeschlagen, desto besser secondiren kann; er, graf, ist aber noch nit alhie.
Den kaiserischen ministris macht dis nit wenig nachgedenken, daß der von Elz,[176] so ein Calvinist,[177] und des herzogs von Fridland canzler ist, herrn Maximilian von Wallstein[178] hieher geschrieben, daß mons. Torras [?],[179] so vordem zu Casa[180] commandirt, von dem cardinal Richelieu[181] disgostirt[182] und deswegen vorhabens sein soll, zu dem Friedland zu verreisen, und ehist alda erwartet werde. Diesen disgusto und zerworfenheit, daß der Torras Frankreich gar verlassen und sich zum kaiser schlagen werde, will man alhie nit glauben, sondern helt’s mehr für eine finta,[183] und daß ein haimblich practic darhinter steck. So komen auch von denen sachen, welche der herzog mit dem Arnheim tractirt, je lenger je mehrere herfür, welche directe wider den kaiser und das haus Österreich seind, und vermainen vil, wan dem herzog sein gewald benomen und sein person also versichert werde, daß er niemands mehr schaden könd, daß alsdan erst die rechte stücklein an tag kommen werden. Wie dan ihre kaiserl. maj. zu obgemelten grafen von Wolckenstein, als sie zum Gallas ihne abgefertigt, selbst vermeldt, sie haben dem herzog sich und ihre land und leut anvertraut, aber sie erfahren nunmehr, daß er’s mit ihre und ihren assistirenden cur- und fürsten, darunder sie ew curf. durchl. in sonderheit genannt, nit treulich und wol gemaint habe, und derowegen konden sie ihme weiter nit trauen, sondern müßten ein verenderung vornemen. Der königin[184] beichtvater, pater Chyroga,[185] welchen der Friedland bisher ganz auf sein seiten gebracht, und der auch seine proceduren cum offensive der spanischen ambassadorn[186] und des königs in Ungarn[187] selbsten ser defendirt, ist heit zu dem herzogen in Behaim verreiset, etliche sagen, er hab‘ seiner begert; andere aber halten dis für die rechte ursach, daß er, pater, mit dem herzog tractiren solle, wie der cardinal infante[188] von den behaimischen und schlesischen grenzen aus am sicheristen mit etlichen truppen nacher Wolffenbüttel mächte gebracht werden. Von dannen aus hofft man, ihne ohne sondere gefahr gen Netherland zu bringen. Dann weil die infanta[189] gestorben, trachten die kaiserischen und spanischen auf alle mittel, ihne, herrn cardinal, bald hinabzubringen. Und dis ist alhie auch noch im gehaimb, aber der Walmerod waiß wol davon und möcht ew. curf. durchl. ein mehrers sagen könnden. Dan er mir selbst angedeit, wan er nur derfte und wisse, daß es ew. curf. durchl. zu hören nit verdrießlich, wolte er von disen und dergleichen particulariteten, sonderlich was den herzogen und obgemelten torras betrifft, deroselben gern parte geben. Derwegen stehet zu ew. curf. durchl. gnedigsten gefallen, ob sie ihme selbst hierüber vernemen oder es den herrn grafen von Wolckhenstein anbefehlen wollen“.[190]
Aldringen benachrichtigte Wallenstein am 16.1.1634 aus Niederhöcking[191] bei Landau:[192] „Der Obrister von Fernemondt[193] ist neben dem von Walmerode mit denen einkhommenden Kay. Schreiben nach Salzburg[194] verraist; bey dem Herren Ertzbischouen[195] alda am beweglichsten anzuhalten, daß thailß von diesen Kay. Troppen in demselben Ertzstifft vndergebracht vndt Ihr Kay. May. Lande deß Lasts in souiel vberhebt werden möge“.[196] Am 20.1.1634 ging ein weiteres Schreiben Aldringens aus Walchfing[197] an Wallenstein über die Unmöglichkeit der Einlagerung kaiserlicher Truppen im Erzstift Salzburg und den Streit um die Winterquartiere:[198] „Anheüdt früeh ist der General[199] über die Caualleria, herr Johann Ernst von Scherffenberg,[200] alhie angelangt, hat mir E. Fürstl. Gn. gnediges Schreiben vom 13. diß eingebracht, darauß Ich ersehen, das dieselben sich entschlossen, das von diesem Volgg zwey Regiment[201] zu Fueß vnd einß von Reütterey Ich ins Landt ob der Enß schickhen vnd deßwegen dem herrn Graffen Piccolomini[202] (so deren orthen vnd im Stifft Passau das Commando hat] zuschreiben vnd theils ins Erzstifft Salzburg vnder des herrn von Scherffenbergs Commando schickhen vnd, wan dasselb ye nit daselbst vnderzubringen, mich alßdan darmit in vnder Öesterreich incaminiern[203] solle. Bald darnach ist mir bey eignem Curier E. Fürstl. Gn. ander Schreiben vom 17. diß eingeliffert worden, des Inhalts, das Ir Kay. May. sich gnedigst resoluiert, die bey mir habende Infanteria sambt zwantzig Comp.[204] Reütter in das Erzstifft Salzburg:, die übrige Caualleria aber in Vnder Österreich zuschickhen; so habe Ich auch ersehen, was E. furstl. Gn. mir deßwegen gnedig anzubeuehlen geruehen wollen.
Nun haben zwar Ir Kay. May. dero Geheimben Rath vnd Reichßhoffraths[205] Presidenten, herrn Graff Hanß Ernsten Fuggern,[206] Commission aufgetragen, mit dem herrn Erzbischoffen deswegen mit beweglicher remonstrirung[207] zu tractiern, wie den zugleich der von Walmerode und Obrister von Fürnemondt sich zu angeregten Ende mit Kay. Schreiben daselbst insinuirt[208] vnd allerseits jr eüserst gethan, die bewilligung der Quartier bey wollgedachten herrn Erzbischoffen zuerheben; eß hat aber diß alles ganz nichts verfangen wollen, inmassen Ich dessen durch den Walmerodt bey einem aignen erynnert worden. Nachdeme man sich nun kein hoffnung darauf zu machen vnd sich nicht woll thuen lassen will, das Volgg lenger bey disem üblen Wetter tentiern[209] vnd sich consumiern[210] zu lassen, habe Ich für die höchste notturfft ermessen, die noch vorhandene Caualleria vnder des herrn von Scherffenberg Commando zu Vilzhoffen[211] über die Thonau vnd von dort auß nach Weitrach[212] in Vnder Österreich zu insinuiern, vnd werde Ich mit der Infanteria morgen gegen Passau ruggen vnd e. Fürstl. Gn. erstern gnädigen beuelch zufolg herrn Graff Piccolomini zuschreiben, das er die zwey Regiment zu Fueß, auch anstatt des einen von Caualleria (weilen solche ganz nach Vnder Österreich gehet) noch das dritte von der Infanteria zu übernehmen vnd zu accomodiern[213] sich gefallen lassen welle“.[214] Aldringen wandte sich am 4.2. aus Passau[215] erneut an Wallenstein, nachdem ihn Walmerode aufgesucht hatte: „Daß Euer fürstl. Gnaden auß denen so erheblichen vnd woll erwogenen Ir kaysl. Mayst. in antwort überschrieben motiuen gnedig dafür halten, das die bey mir anweßende Infanteria nicht in die I. Öst. Lannden geführt sondern die Vnderhaltung da danen erhebt, das Volgg aber in Bayern gelassen werde, were nichts mehrers zu erwüntschen, daß sich die disposition also machen vndIr Churfürstl. Durchl. sich gefallen lassen wollte, solchen Volckh das vnterkommen sampt denen seruitien[216] vnder dessen vnd biß die Vnderhaltung auß denen I. Östr. Landen erfolgt, zu vergonnen. Sintemaln aber sich dißfals allerley difficulteten eraignen, gemelts Fueßvolckh inmittelß auch schon zimblichen weith in Ober Österreich auanziert, als trage Ich die beysorg, wann dasselbe allererst zurugggeführt werden solte, es möchte lezlichen in mehrere Vngedult gerathen vnd die Hoffnung, zu deren Quartieren zu gelangen, ganz fallen lassen, auch in noch mehrer abnehmen gebracht werden. Zudeme werde eß bey denen Soldaten das ansehen gewinnen, alß wan man sie zu Fleiß dergestalt herumben zu führen vnd zu ruinieren suchen thete. So nun Ir kaysl. Mayst. sich die beysorg gemacht, daß bey deß herrn Erzbischouen zue Salzburg Verwaigerung der Quartier Euer fürstl. Gnaden mir ertheilten beuelch gemeß etwas per forza[217] fürgenomen worden: vnd grosse vngelegenheiten darauß erwaxen möchte, alß haben sie sich entschlossen, gemeltes Volckh nach irer erstern Resolution gemeß in Vnder Österreich accomodiern zu lassen, wie sie dann den von Walmerode deßwegen abgeordnet, dem Volgg entgegen zu reüten vnd mich eines solchen zu beschaiden, auch ein: alß den andern wegg zum herrn Erzbischouen zu raißen vnd anzuhalten, weiln derselb vnd dessen Lannde mit der Einquartierung verschont würde, daß er sich beliebig sein lassen wölle, mit anderen habenden mitteln Ir kaysl. Mayst. Armada beyzuspringen vnd verhüfflichen zu sein“.[218] Noch am 11.1.1634 erging die Weisung Ferdinands II. und Schlicks[219] an Walmerode: „Wir haben dein gehorsambste Relation auß Branaw[220] vom 7. dießes zue recht empfangen, dabey vnß auch referirt worden, waß du vnsern Hoffkriegs Rath Präsidenten, den Grauen Schlickhen, a parte[221] berichtest.
Weiln wir vnß dan darauf gnedigst resoluirt haben, deß Erzbischoffen zue Salzburg Lbd. bey eignen Currier wegen einnehmung dern durch dich fürgeschlagegenen Infanteria vndt 21 Com. Peuter von vnserm, deß Grauen von Aldringen Commando vndergebenen volckh durch vnsern zu Salzburg anwesenden Reichshoffraths Präsidenten, den Grauen Johan Ernsten Fugger (laut beykhommenden einschlußes) ersuchen zue lassen, sowohl auch gemelten Grauen von Aldringen bey einem andern Currier vorbescheiden, die von solchem volck [nach außweisung der eingeschickhten designation] vberbleibende Caualleria herab in vnser Erzherzogthumb vnder der Enß zu schickhen:
Alß wolten wir eineß vndt daß andere zue deiner Wissenschaft gnedigst notificiern, vndt zwar daß erste zu dem Endt, dastu gleichfalß mit eingeholtem gutem Rath mehrbemeltes Grauen von Aldringen daß werckh sollest dahin richten helfen, damit best möglichst bedeuteß volckh in dem Erzstifft Salzburg eingebracht vndt daßelbst förderlich möge incaminiert werden“.[222]
Aldringen selbst wandte sich am 20.1.1634 an Ferdinand II.: „E. Kay. May. Allergnedigstes Schreiben vom 11. diß habe ich in schuldigster reuerentz empfangen vndt darauß vernommen, daß, ob zwar dieselben durch dero Hoff Cammer Rath den von walmerode (welcher vor etlichen tagen bey mir geweßen] mir dero gnedigste mainung eröffnen lassen, daß Sie sich doch auf meine letztere vnderthenigste relation nuhmer solcher gestalt resoluirt, das erstlichen von denen hundert vndt vier Comp. Reuter vndt sechsich zue Fueß [nach außweisung meiner eingeschickhten verzaichnuß] zwantzig Comp. zu Pferdt sambt dem Fueßvolckh [ausser meiner beeden in Bayrn accomodierten zwey Regimenter] in das Erzstifft Salzburg geschickht werden sollen, inmassen Ich dan auch ersehen, was E. Kay. May. zuerhebung dessen dero geheimen Rath vndt Reichs Hoff Raths Praesidenten Herrn Graffen Johan Ernsten Fuggern fur instruction ertheilt vndt sich wegen accomodierung der vbrigen Reuterey gnedigst entschlossen habe.
Obwoll nun, noch vor einkhommung E. Kay. May. letzten allergnedigsten resolution, deroselben mir sub sigillo volante[223] eingeschickhtes, an den Herrn Erzbischoffen zue Salzburg haltendeß Creditue[224] auff E. Kay. May. Obristen den Freyherrn von Fürnemont gestelt, ihme auch zuegleich deroselben sehr gnedigstes vndt beweglichs Kay. Handtbrifl zue lieferung desselben auffgeben worden, er auch mit deme von walmerode zue ablegung der ihme anuertrauten werbung nach Salzburg verreist vndt dieselben neben Herrn Graff Johan Ernsten Fugger beym Herrn Erzbischoffen ihr euserst gethan vndt denselben mit sehr beweglichen remonstrationen zue annehmung, Losier: vndt vnderhaltung der zwantzig Comp. Reuter vnd deß noch vorhandenen Fueßvolckhs zue disponiern verhofft, so hatt doch derselb sich nicht bewegen lassen wöllen, weeder gemelte Troppen noch viel noch wenig volckh anzunehmen, inmasssen Ich eines solchen durch den von walmerode bey einem aignen erynnert worden vndt E. Kay. May. zweifls ohne auß seiner vndt dern andern hierzu abgeordneten vnderthenigsten relation gnedigst vernehmen werden. nach deme nun kheine hoffnung mehr darauf gemachet werden kkönnen, damit daß volckh lenger nicht by diesem vbeln wetter vergeblichen auffgehalten vndt allerdings consumiert werde, habe E. Kay. May. gnedigsten Bewilligung zue folg Ich die anordnung gethan, daß morgen die nochvorhandene Caualleria zue vilshouen vber die Thonaw vndt von dort auß nach weitrach[225] in vnder osterreich geführt werden“.[226]
Walmerode überbrachte auch den Befehl Ferdinands II. an bestimmte Generäle zur Beseitigung Wallensteins. Piccolomini[227] zögerte noch immer mit der Ausführung der Exekution. „Unter diesen Umständen sandte der der Kaiser seinen Geheimen Rat von Walmerode noch einmal auf die Reise, mit der gewohnt offenen Schein-Instruktion und der gewohnten heimlichen. Walmerode brach am 30. Januar [1634; BW] von Wien auf, am 1. Februar durch Linz,[228] ohne Piccolomini zu begrüßen – unbeholfen entschuldigte er es nachher mit purer Vergeßlichkeit – , hielt bei Aldringen in Passau sich vom 3. zum 6. auf, um dann einen Blitzbesuch bei dem Kurfürsten von Bayern zu machen. Maximilian erfuhr dabei das Geheimnis nicht. Aldringen erfuhr es, gründlich, und verfehlte nicht, es den Nachbarn in Linz wissen zu lassen. »Der Befehl des Kaisers ist ausdrücklich und unbedingt; der Bericht der Person aus Wien so klar, daß ich wirklich nicht weiß, wie man eine Aufschiebung der Exekution mit dem Gehorsam gegen den Kaiser verbinden kann … Herr Walmerode, als er sah, daß man die kaiserlichen Befehle nicht ausführen will, war schon im Begriff, nach Wien zurückzukehren; ich hielt ihn zurück bis zu einer Antwort Eurer Exzellenz, die wenn ich bitten darf, möglichst bald kommen möge …« Natürlich waltete Konkurrenz zwischen beiden Freunden, Aldringen und Piccolomini; wenn dieser es nicht machte. So würde es jener machen; und die Früchte ernten. Aus der Tatsache, daß Walmerode ihn gemieden hatte, mußte Piccolomini schließen, daß er, der so große Gnade erhofft hatte, jetzt beinahe schon in Ungnade war. Er stand vor der Wahl, seine Angst zu überwinden oder die Partie zu verlieren. Von Walmerode, man weiß nicht genau auf welchem Wege, nun offiziell, eindeutig unterrichtet, erklärte er sich wohl oder übel bereit zur Tat; nur müsse er über das wie und Wann noch von Gallas informiert werden und eine zweite Unterredung mit Aldringen haben. Die ersehnte Nachricht von Gallas kam am 5. Februar, und zwar in der Form einer Einladung Wallensteins: »Seine Hoheit hält es für wünschenswert, sich mit Eurer Exzellenz zu besprechen …« Das Treffen mit Aldringen fand am 6. in Peuerbach,[229] halbwegs zwischen Passau und Linz, statt. Am 8. begaben beide Verschworene sich auf die Reise nach Pilsen;[230] Piccolomini im Ernst; Aldringen aber in der Absicht, nie anzukommen“.[231]
Auch Walmerode sollte von der Ermordung Wallensteins und der Kaltstellung seiner Anhänger profitieren. Am 6.3.1634 war Walmerode, wie Ferdinand II.[232] Gallas mitteilte, zum „ [Obristen] Veldtmeister-, Zahl- und Quartierungscommissar“ ernannt worden.[233] An diesem 6.3. war die kaiserliche Instruktion an Walmerode ergangen: „Endlich würdet er von Walmerod sich also eilendts nach empfahung dieser vnserer Instruction vnd zugehörigen khayl. Credentionaln[234] zu erstbemelten vnsern General Veldt Leut. dem Graffen Gallas begeben, denselben nebens anerbiettung vnserer khaiserl. Gnad anzaigen, was maßen wir beraits in conformitet[235] vnseres an ihme Graffen Gallassen vnter heutigen dato abgefertigten schreibens, Ihme v. Walmerod als declarirten Obr. Veld Commissarium vnserer khai. Armada zu demselben abgeschickt, vmb daselbst zu vernemmen, was er, vnser General Veldleut., ihme in vnseren bemeltes Veld Comissariatsweesen angehenden sachen und diensten auftragen möchte, sonderlich aber sich fleissig bei demselben zu informiren, was es mit der Prouiant auf den Friedländ:, Ilow:[236] vnd Trzkischen[237] güettern für ain beschaffenheit, auch über die auf denselben vnd Kinskischen[238] güettern, wie auch iüngst zu Eger[239] gefundenen bagagi[240] vnd mobilien ein ordentliches Inventarium zu verfassen, die bekhommene schriften mit dem Dr. Vesselio[241] in ein rechte Ordnung zu richten vnd mit demselben alßdann wohlverwahrter alher zu bringen; ingleichen dz ermelter Vnser General Veldleut. Graff Gallas an alle vnd jede Kriegsofficier, so sich auf bemelten Friedländischen, Trzkischen, Ilowischen, Kinskischen vnd andern vnserer declarirten Mainaidigen güettern befinden oder noch dahin khommen möchten, ernste beuelch vnd patenten wollte abgehen lassen, den auf selbigen vorhandenen Prouiant Vorrath vnd mobilien im geringsten nit zu verrucken noch zu verschwenden, sondern vielmehrers seines Des von Walmerod daselbst hin habende Commissiones mit bester hülff vnd vorschub zu befördern, negst welchem auch Er v. Walmerod bei mehrbemeltem Vnsern General Leut. dem Graffen Gallas sich zuerkündigen haben wird, woh vnd an welchem orth er vermaine den Magazin aus Behaimb anzustellen vnd die Fuhren darzu herzunemmen, auch was gestalt vnd mit wie viel Vncosten die Artilleria widervmben zu erheben sein möchte.
Neben disem solle auch ermelter vnser Hof Cammerrath vnd Obrister Veldkriegs Commissarius Der v. Walmerod die jehnigen neun vnd vierzig taussent Duggaten, welche ihm vnser [tit.] Graf Maximilian von Waldstain[242] wird zaigen lassen, in ordentlichen empfang nemben vnd bis zu vnserer darüber negst eruolgenden weitteren disposition in sicherer verwahrnus aufbehalten lassen, so wohl auch aigentlichen bericht einziehen, was in des gewesten v. Friedlands Haus zu Prag für mobilien noch vorhanden oder daselbst sich vnlengst befunden haben möchten, vnd woh solche hinkommen. Vnd was schlieslichen diesen seinen Obr. Veld Kriegs Commissarius beulch mehrers anhengig vnd Ihme sein bei dieser function beiwohnender guetter Verstand vnd lange erfahrenheit nach vnd nach an die hand geben möchte, alzeit getreuesten Fleisses zu verrichten Ihme angelegen sein lassen“.[243] An einen der eifrigsten Verfolger von Wallenstein-Anhängern Grana[244] erging u. a. an diesem 6.3. folgende Information: „Die Inventur der gefundenen schriften belangend, haben wir vnseren Hofkammer Rath vnd Obristen Veld Commissarius, den von Walmerod, Frhn., zu dem Graffen Gallas abgeordnet, dieselben zu erhaben vnd den D. Vesselius [dessen treu wir Vns auf die eingewendte recommendation wohl versichern] mit alher zubringen“.[245] Walmerode berichtete am 11.3.1634 dem Kaiser aus Prag: „Nachdem Ich alhie angelangt, hab ich alsopaldt nach den 49 m. Ducaten nachfragens gehapt, darauf von dem Obristen Burggrafen vernommen, daß dieselbe nit lengst vor deß Friedtlandts außgebrochener rebellion durch dessen bedienten auf Pirna,[246] 2 Meill oberhalb Dreßden, weren gepracht vnnd nach dessen ableiben von Chur Sachsen eingezogen worden. Ich zwar vermeine solches nit, sonder baldt besser auf den grundt zu kohmen. Auf den Fridlendischen herrschafften gehet es selzam her vnd gebährt nit geringe confusion die vnterschiedtliche Commissarij,[247] so sich daselbsten ahnmelden.
Wan ich von Pilsen zurckh kohmme, will Ich den augenschein allenthalben einnehmmen vnndt E. Kayl. Maytt. von allem gehorsambst berichten. So viell hab ich vernommen, daß ahn einem ortt daselbsten noch 100 m strich[248] getreyde vorhanden sein sollen. E. Kayl. Maytt. schicke Ich hiebey ein verzeichnus der hin vnnd wieder vorhandenen Artillerie vnndt munition, auch waß der Veldt Obrist Zeig Leutt.[249] vermeint, daß noch darzue zue bestellen sein mechte“.[250] Am 14.3. wandte sich Walmerode erneut aus Pilsen an Ferdinand II.: „E. Kay. May. hab ich von Prag auß allervnterthenigst berichtet, waß jeczo wegen der 49 m. Ducaten, daß dieselbe dem Churfr. v. Sachsen in die hande kommen, vorgegeben werden will. Ye mehr ich mich nuhn hiervber erkundige, ye mehr dz werckh verdächtig befinde; vnnd ist nit zue zweifeln, diese vnd andere noch mehr gelder noch vorhanden sein, aber von den Ministris, welche sich einbilden, der stado deß Fürstenthumbs Friedelandts noch also beysammen vnnd denselben, dahin ihre inclination[251] gerichtet, verbleiben solle, verhelet[252] werden. man würdt gewiß nach vnd nach vf den rechten grund kohmmen, vnnd Ich verspühre, angl. Einbildungen von Wien auß fomentirt[253] werden.
Bey dem General Leut. Graf Gallaß hab ich noch nicht alles, waß E. Kays. Mtt. Mir allergdst. anbefohllen, ablegen vnndt bey dieser gelegenheit allervnterthenigst berichten khönnen; soll bey negster ordinari[254] oder Courier erfolgen; derselbe aber hat mir beweglich zuuerstehen gegeben, daß die hochste vnvmbgängliche Notthurfft seye, daß E. Kay. Mtt. dero Reyß nacher Prag keinen Tag lang einstellen, noch sich von einiger Feindtsgefahr, deren im geringsten keine vorhanden, noch durch andere persuasionen sich daruon abwendig machen lassen wollen; es seyen die Posten vf den granizen[255] allenthalben dermaßen beseczt vnnd Prag also assecurirt,[256] dz E. Kay. Mtt. nicht weniger alß zu Wien daselbsten sicher vnnd Ihrer Armada mit hochstem nuze zue dero grossen Contento[257] desto näher sein khönnen.
In ahnordnung der Proviandt alhier würd fleißig gearbeittet, daruon mit negsten alle particulariteten[258] allergehorsambst berichten werde.
Der General Leut. hat den Marchese de Grana seine Intention wegen der getrewen, vntrewen vnnd verdächtigen E. Kay. Mtt. zueröffnen angedeutet; dabey meine allervnterthgste schuldigkeit erfordert, dieses zuerrinneren, dz mehrged. General Leutt. in gehorsambster hoffnung lebt, dieselbe werden in dieser materi vnnd waß dero anhengig vor ihrer schließlichen resolution sein ferners parere[259] allergdst. begehren. Wie ich vernim, so vermeinet er gar nit rathsamb zue sein, daß der Obrist Lasco von Wallenstein[260] außen arrest vnndt wiederumb zu seinem Regiment ins Ländlein ob der Ens gelassen worden. Die Vrsache dessen vnnd andere auß dergleichen nit ohne groß fundament besorgende Inconuenientien[261] würde vorerwehnter Marchese de Grana mündtlich entdecken.
So baldt Ich alhier ankohmmen, hat der arrestirte Canzler Elz[262] Mir eingeschlossenes briefflein zuegeschickht. Mich hat nit wenig verwundert, dz ich ihne bey dem proscribirten Pfalzgraf Frederico[263] einen vblen intentionirten hoffrath, bey dem regirenden Herczog zue Braunschweig[264] einen Vice Canzlern vnnd Zerstörern der Friedens Tractaten 1626 in Braunschweig, Verführern desselben Herczogen vnnd auffwickhlern des Niedersachßischen Creißes,[265] nachgehendts einen bößhafften Canczlern bey Ihrer königl. Mt. in Dennemarkh[266] vnndt endtlich einen verbitterten Ministrum des gewesten Generals gekent hab. Der General Leut. will mit eheistem denselben wohlverwarth naher Wien schickhen; von ihme kann viell, aber in der gütte nichst vernohmmen werden. Ich will erindern, dz der Astrologum[267] auch mit vortgeschickht werde.
Waß den gefangenen Obristen Schlieff[268] belangen thut, von diesem würdt nit weniger, als dem Elczen, wan man nuhr mit ernst zu der sachen thut, köhnnen penetrirt[269] werden. Ich hallt darfür, der General Leut. würd ihne mit dem Elzen etwas zue confrontiren hiehero holen lassen; wan E. Kay. Mt. allergdst. gefallen wollte, demselben schreiben zu lassen alles, waß bey dieser rebellion in einem vnnd andern vorgangen vndt ihme bewust, zue berichten, würde solches zu grosser nachrichtung diehnen.
Waß alhie ahn geltt der Veldtkriegs Cassa gehörig vorhanden, will ich mit negsten allervnterthgst. Aduisiren; hab wegen der Zeit Kürze darvon noch keine zuuerlassige nachrichtung erlangen köhnnen“.[270] Der erwähnte Brief des geschmeidigen Eltz, der wieder einmal die Seiten wechseln wollte, an Walmerode, Pilsen, 14.3.1634, lautete: „Ob ich wohl ein geraume Zeit neben vielen andern meines gewesenen Fursten dienern [wegen seiner rauhen proceduren gegen vns] dahin getracht, wie ich loß: vnd in der Kays. Mt. immediate[271] dienst möchte komen, dahero mir auch seines todes wegen gratulirt, so bin ich doch strak drauf in starken arrest genommen vnd, wie ich vernimm, weil ich sein Canzler gewesen, man vermeint, ich viel von seinen secretis wissen müste. Nun ist ja der ganzen Welt sein extraordinarj procedur bekannt, vnd kann ich wohl con la bocca della verità[272] vnd alwissenden Gott bezeugen, dz er mir dz göringste seiner bösen practiken nie offenbart. Addatur,[273] dz ich nur reformirter Canzlar roe. Mecklenburg et absque salario[274] vnd Rhat wegen Fridland, Sagan etc. gewesen. Bitte demütig E. Ex. Vmb Gottes vnd der gerechtigkeit willen, mir wieder zur libertet zu helfen. Ich will gern et mihi gratulando[275] in Nid., im land zu Brunschw., den stifftern, der Mark, Elsas, Reinstrom dienen et, ubinam[276] dz E. Ex. Alß ein adjutant zugeben möchte werden, deroselben aufzuwarten. In summa ich verlaß mich mehr auf E. Ex. Hulf als mein viel schreiben“.[277]
Der bayerische Agent in Wien, Richel, berichtete voller Genugtuung Maximilian I. am 8.3.1634: „Der Questenberg und obrist St. Julien[278] seind schon von dem kriegsrath ausgeschlossen, auch dem Questenberg die geltcassa und generalcommissariat genommen, die cassa zur hofcamer gezogen und das generalcommissariat dem von Walmerodt aufgetragen worden“.[279] Am 7.4.1634 ließ der Kaiser Gallas, Piccolomini u. a. Generälen versichern, dass er sie nach vollendeter Schätzung der konfiszierten Güter nach ihrem Verdienst bei der Ermordung Wallensteins und der Verfolgung seiner Anhänger bedenken werde.[280] Walmerode selbst erhielt für noch ausstehende Forderungen von 60.000 fl. den Besitz des Wallensteinschen Guts Drum.[281]
Nach der Schlacht bei Nördlingen[282] hatte Walmerode die kaiserliche Heeresleitung unter Gallas begleitet. Im Oktober hielt er sich in Stuttgart[283] auf und kümmerte sich um die Einquartierung lothringischer Truppen im besetzten Herzogtum Württemberg.[284] Im Dezember unterrichtete er Hatzfeldt vom Marsch Bernhards von Sachsen-Weimar[285] von Mannheim[286] auf Heilbronn.[287]
Der Bericht des Kellers[288] Plaustrarius[289] an den hessen-darmstädtischen Kammerpräsidenten Karspach,[290] 07./17.12.1634, über Gallas‘, Werths'[291] und Walmerodes Einquartierung Ende 1634 lautet: „Daß gestern abend der herr general Gallas mit anderen, bei der kaiserlichen armee befindlichen generalpersonen, wie ingleichen general Jan de Werth und generalcommissarius herr Walmonas mit dem generalstab[292] allhie zu Zwingenberg[293] logiert und über 1000 pferd heunt nacht quartier gegeben werden müssen; wie erbärmlich auch es mit dem armen mann (ob zwar die hohe und andere offiziere gute ordre haltung gern gesehen und allen befehl dazu getan) hergegangen, die pferde – deren nachher wiederum viel abgenommen worden – mitgenommen, unterschiedlicher orten kisten und kasten zerschlagen und ausgefeget, allerlei früchte verätzet [verzehrt], die allhier befundene wagen, karch[294] und andere geschirr aus mangel holz verbrennet und, als sehr wohl zu achten, durch diese überaus überlegte einquartierung (bei welcher ich das meinig auch redlich dargeben müssen und unserm gnäd. Fürsten und herrn in keller und speicher der kellerei weiters nicht abgegangen, als daß ich gegen 2 ohm[295] firnen wein zu traktation und speisung wie auch mitführung uf die bagage, sodann ferners 11/2 malter[296] haber uf empfangenen befehl durch unterschiedliche truppen hergeben müssen) sehr übel gehauset worden und ich wegen beschehener inhibition[297]) bei meinem hals nicht das geringste weder in schriften noch mündlicher botschaft aus gewissen ursachen berichten dürfen; daß auch ihr durchlaucht der herzog von Lothringen[298] mit 86 standarten[299] und etzlich regiment zu fuß von 10 bis gegen 3 Uhr continue aneinander, und also mit gestrigen und heutigen vorübermarschiertem volk an kavalleria, dragonern[300] und fußvolk dem ansehen nach wohl 40000 mann, auch etzliche stücklein[301] allhier vorüberpassieret, wobei das ganze amt mit soldaten ohnglaublich belegen gewesen, bei Pfungstatt[302] hiehero generalrandevous gehalten und dann forders gegen ihren feind zugegangen“.[303] Pfarrer David Stumpf von Bickenbach[304] schrieb am 25.2.1635 an den Superintendenten[305] D. Simon Leisring in Darmstadt[306] über seine Leiden in Zwingenberg:[307] „Wir haben unter den schweren büchsen, spießen und beilen tag und nacht gesessen, den räubern und plünderern unterworfen, sein und sind ganz preis gemacht gewesen. Man hat mir die schuhe von füßen gezogen, unsern schulmeister ausgezogen bis aufs hemd, mich einen alten dieb gescholten und unter augen gesagt, sie müssen mit uns umgehen wie die Schweden mit ihren geistlichen im Bayerland gehandelt haben“.[308]
Der am 23.12.1634 zwischen 20 und 21 Uhr über Waibstadt,[309] Heilbronn[310] nach Wimpfen,[311] wo am 27.12. auch Karl IV. von Lothringen eintreffen sollte, abgerückte Jost Maximilian von Gronsfeld, Kommandant des kurbayerischen Kontingent der Reichsarmee, fand dort Gallas, der die Konsequenzen des Heidelberger Akkords bzw. die Übergabe der Stadt an die Franzosen durch Gronsfeld nur zu gut erkannt hatte: „Zu meinem ohrtt, umb Ew. Maj. meine unterthänigsten gedanken sinceramente[312] darüber zu eröfnen, möchte ich hoch wünschen, daß man lieber ein tausendt mann verlohren, als dergleichen accord in solcher qualität geschlossen, deme die Franzosen sich nunmehr allezeit dieses praetexts, daß sie mit dem herrn hertzogs, den als ihrenn feindt, wo er nur immer anzutreffen, zu suchen ungescheuter ausgebe, zugehörigem volk zu thun, praevaliren[313] und keine occasion und wo möglich abbruch zu thun und zu inquietiren[314] aus handen gehen lassen werden“.[315] Gronsfeld gab Gallas die Schuld daran, dass die französischen Truppen ohne Schwierigkeiten bis nach Heidelberg hatten vorstoßen können, während Gallas Ferdinand von Ungarn[316] gegenüber in seinem umfangreichen Bericht im Postskriptum klagte: „Zum beschluß weiß Ew. Maj. ich anders gehorsamst nicht als dieses zu sagen, daß die Franzosen durch oberhaltenen streich in einer viertelstundt die ganze unterpfalz aus catholisch calvinistisch gemacht“.[317] Auch der Gallas-Anhänger Walmerode sah weitreichende Folgen auf beide Armeen zukommen: „Wie hoch demselben [Gallas; BW] diese hochschädliche nachlessigkeit, unfleiß undt üble bestellung allen deßen waß zur verhütung dergleichen unheil hette beschehen sollen, zu herzen gehet, kan ich nit genugsamb beschreiben. […] Durch dieses des herrn grafen von Gronsfeld übersehen ist erfolgt, daß die quartier, so die bundtsarmada an der Bergstraßen,[318] im stift Speyer, Odenwald undt im Kraichgau[319] gehapt, zum theil dermaßen unsicher gemacht worden, daß ich nicht siehe wohin sie ihr volckh werde logiren konnen, wir haben auch gegen dem Mainstrom undt Darmstädtischen etliche quartier quittiren müßen, undt weiln herr generalleütenant das volckh im landt Württemberg[320] zu deßen versicherung beÿsammen legen muß, werden aller darinnen angestelte musterpläze[321] aufgehebt, darüber sich die officirer, welche das ihro darunter spendirt, aufs höchste beschweren, undt auf künftigen frühling Ew. Kgl. Maj. beÿ der armada eine ansehentliche manschaft zu deroselben nicht geringen nachtheil, undt des feindts großem vortheil, wan nit mit anderwertigen musterpläzen, denn dieß orts keine vorhanden, abgehen wirdt. Weiln auch bereits die unterthanen dieser landen wegen francker[322] einquartirung dahin gerahten, daß sie guten theils an vielen orthen hinwegk gestorben, anderwertlich gar von hauß undt hoff gewichen, alß wolle die obriste und officier auß ihnen inhabenden quartirn der herrschaft gefell,[323] welche etwa dem ksl. fisco heimbgefallen, gar nit folgen laßen, mit dem vorwandt daß sie in abgang ihres unterhalts beÿ den unterthanen, sich deßen, wo sie nur konnen, erheben müßen, welches von den herrn generaln nit importirt[324] wirdt, dahero aber dieses erfolgt, daß von dergleichen beÿ so beschaffenen sachen wenig geldt in die veldtkriegs cassa wirdt konnen gepracht werden wie dan die von Schwäbisch Hall[325] 16.000 Rt. vermög Ew. Kgl. Maj. gnedigsten befelch, unfehlbar haben erlegen sollen welches aber sich der generalzeügmeister[326] von Hatzfeldt auß diesem fundament opponiret, daß wan solches beschehe sie die artiglerie nit contentiren konten, undt dahero Ew. Kgl. Maj. dienst gegen kunftigen veldtzug mercklich würde leiden, dan ich zwar explicirt,[327] daß gleich wie die von Nördlingen,[328] Rothenburg,[329] Schweinfurt,[330] Heilbronn,[331] undt andere stette, welche dennochter keine landtschaften wie Schwäbisch Hall hetten, auch schwache [starke darüber gesetzt] garnison halten, und gleichwol dergleichen ihnen auferlegte gelder abtragen müßen also es viel mehr der statt Hall welche mit ansehentlichen landt und leüthen begabt, obligen solte, ich habe es aber nicht dahin zwingen konnen, daß herr generalzeügmeister sich darzu versehen will, dahero meine schuldigkeit ist, dieses Ew. Kgl. Maj. zu dero gnedigster verordnung allerunterthenigst zuberichten“.[332]
Im Januar 1635 war das Thema seiner Korrespondenz mit Melchior von Hatzfeldt die allgemeine Lage in Franken, um Februar der Ankauf von Pulver für die kaiserliche Armee sowie die Verfolgung französischer Truppern durch Werth.[333] Walmerode hielt sich im Mai in Heilbronn auf. Der baldige Friedensschluss mit Kursachsen, die Beschaffung von Artilleriemunition in Lindau,[334] Schaffhausen[335] und Überlingen,[336] der Bau einer Schiffsbrücke bei Philippsburg[337] und spanische Werbungen[338] beschäftigten ihn im Mai dieses Jahres.[339] In Herrnsheim[340] hielt sich Walmerode im Juli auf. In der Korrespondenz mit Hatzfeldt ging es um die Einquartierung in Schwäbisch Hall, die Belagerung von Kaiserslautern[341] durch Gallas, das Erscheinen Bernhards von Sachsen-Weimar bei Saarbrücken[342] sowie um finanzielle Forderungen Hatzfeldts.[343] Im September weilte Walmerode in Frankfurt/M.[344] und verhandelte dort wegen Königstein.[345] Aus Elsass-Zabern[346] wandte er sich im Dezember an Hatzfeldt wegen der Verteilung der Winterquartiere in Franken, im Stift Fulda[347] und in Hersfeld[348] sowie wegen der üblichen Verpflegungsschwierigkeiten.[349]
Adam von Schwarzenberg[350] hatte sich am 30.10.1635 gegenüber dem kaiserlichen Geheimrat und Obersthofmarschall Georg Ludwig von Schwarzenberg[351] über Walmerode beklagt: „Zum andern, dass ich in der höchsten Hungersnot dem Herrn General Tilly und Generalcommissario Walmerode von 11.640 Rt. Korn verkauft und dardurch des Königs Gustavi Ungnade vermehret, und obwol mir die Bezahlung unter Hand und Siegel festiglichen zugesagt, so habe ich doch bis dato nichts bekommen. Zugeschweigen, dass der von Walmerode (vielleicht anstat des Interesse) mir viel Volk in meine arme verwüstete suderländische[352] Herrschaften einquartiert und vollends, soviel an ihm, ruinieret“.[353]
In seiner Instruktion vom 31.12.1635 für Walmerode für dessen Verhandlungen mit dem Kaiser[354] verteidigte sich Gallas gegen die Vorwürfe der Spanier. Er erklärte, warum es ihm nicht möglich war, in Frankreich einzufallen und sich einer Schlacht zu stellen. Dazu sei er nämlich zu schwach gewesen. Gern würde er dem Kaiser ähnliche Berichte ersparen. Gewisse Leute behaupten, die gegenwärtigen Schwierigkeiten seien von ihm, G., verschuldet worden. Daher wolle er nun die Ereignisse der verflossenen Kampagne genau aufzeigen und beweisen, wie wenig es der kaiserlichen Sache nütze, ihn zu diskreditieren. Der Kaiser werde sicher noch die Verzeichnisse der Heeresabteilungen in Erinnerung haben, die er ihm vor Beginn des Feldzugs geschickt hatte; viele würden sich nun fragen, warum von der ganzen Armee nur noch ein Schatten übrig geblieben ist. Er bat, seine Ausführungen ohne Vorurteil entgegen zu nehmen. Als erstes musste er trotz seiner Warnung, der die Entwicklung der Dinge recht gab, an die 10 000 seiner besten Soldaten ins Veltlin schicken, wo sie zum Großteil dem Hunger und dem Feind ausgeliefert waren und fast völlig vernichtet wurden. Ferner musste er auf kaiserlichen Befehl 6.000 Mann zur Verstärkung Karls IV. von Lothringen abgeben, obwohl dieser selbst schon 22.000 Mann besaß. In welchem Zustand er, G., dann diese Truppe wiederfand, hatte Colloredo[355] dem Kaiser oder dessen Ministern berichtet. Schließlich sei dem Kaiser gleichfalls bekannt, was er ihm, G., wegen der bedenklichen Lage in den Spanischen Niederlanden anbefohlen hatte, nämlich nicht nur den spanischen Truppen bei ihren Operationen in Trier[356] zu helfen, sondern später ein starkes Heer von 10.000 Mann mit Piccolomini an den Kardinal-Infanten zu überstellen, womit die Chance, Bernhard von Sachsen-Weimar zu schlagen, verloren ging; wie viele Truppen ihm dann verblieben, zeigen die Listen, die er eingesandt hatte. Es sei allgemein bekannt, dass er sich den ganzen Winter über gegen zwei starke französische Armeen und eine schwedische trotz aller Kümmernisse des Feldzugs gehalten habe, ebenso im Sommer, und auch bei der Belagerung Würzburgs,[357] ganz zu schweigen von dem Wintermarsch über den Odenwald, einer Hilfsaktion für den Kurfürsten von Bayern; ohne bayerische Hilfe eroberte er die Festungen Schorndorf,[358] Würzburg, Coburg,[359] Philippsburg[360] und andere; er wolle nicht wiederholen, dass er früh ins Feld ausgezogen war, ohne dass seine Soldaten die Winterquartiere hätten ausnutzen können. Am meisten aber bedauere er die Tatsache, dass er, in Meinung, mit allem Notwendigen ausgerüstet zu sein, feststellen musste, dass es ihm an allem fehlte – an Artillerie, Proviant, Geld und den übrigen Mitteln – all dies hatte er dem Kaiser gemeldet. Trotzdem überschritt er in dem ‚Hauptstreich‘ den Rhein, nahm Stellungen ein, hielt Stand und zwang überdies Bernhard von Sachsen-Weimar zur Räumung von Speyer.[361] Aus Mangel an Schiffen ließ er auf eigene Kosten eine Brücke schlagen, wodurch Bernhard von Sachsen-Weimar zum Rückzug zu den Franzosen gezwungen wurde; dann folgten die Eroberung von Worms[362] und Kaiserslautern[363] und die Belagerung Frankenthals.[364] Weitere Erfolge aber vereitelten Mangel an Mitteln und der Umstand, dass keine Hilfe von Bayern kam, denn ein Teil der Armee belagerte Mainz,[365] der andere setzte Bernhard von Sachsen-Weimar nach. Als letztere eine neue französische Armee erhielt, mussten die Kaiserlichen mit Rücksicht auf den kaiserlichen Befehl, nichts zu hasardieren, die Armee zu erhalten[366] und den Rhein zu verteidigen, zurückweichen, von der Belagerung der Stadt Mainz ablassen und sich bei Worms formieren. Über all dies habe er den Kaiser hinlänglich informiert. Bekannt seien auch die weiteren Ereignisse auf beiden Rheinufern sowie die Rückeroberung Sachsenhausens[367] von den Schweden.
Da der Proviantmeister nicht ein Stück Brot lieferte, schwärmten die Soldaten auf der Suche nach Nahrung und Futter für die Pferde meilenweit aus, wobei ihrer viele verschwanden. Doch auch so wurden dem Feind Verluste zugefügt und die Umgebung des Saarflusses besetzt. Wiederum fehlte es an Proviant, die Armee befand sich in einem vom Feind völlig verwüsteten Land und wurde aufs Neue geschwächt. Er, G., wartete so lange, bis die Absicht des Feindes klar wurde. Als er sich selbst schon anschickte, den Feind zu umklammern und den Krieg siegreich bis nach Lothringen zu tragen, stieß er auf den König von Frankreich samt seiner ganzen Armee und dem Adel und wandte sich daher im Interesse der Sache zum Heer des Herzogs von Lothringen und Rudolfs von Colloredo. Der Feind nahm seine Chance wahr und zog eine doppelt so starke Armee hierher, wovon er dem Hoch- und Deutschmeister Johann Kaspar von Stadion[368] und in Abschrift durch Vermittlung Obrist Zweyers[369] auch dem Kaiser Bericht erstattete. Der Feind hatte unter anderen die Festungen Marsal,[370] Nancy[371] und Pont-à-Mousson[372] sowie viel Geld in seiner Hand, während auf kaiserlicher Seite sowohl Geld als auch Proviant fehlte. Trotzdem wurde mit Gottes Hilfe die Reputation des Reichs gerettet, indem die zweifache Übermacht zum Stehen gebracht werden konnte. Piccolominis Feldzug nach Luxemburg habe er, G., nur deshalb gefordert, um die starken feindlichen Kräfte zu teilen; die Ausdauer der Offiziere und Soldaten bewirkte, dass der Feind als Erster die Stellungen verließ. Jeder Kriegskundige könne sich ausrechnen, dass bei dem notorischen Mangel, den langen Märschen und dem notdürftigen Kampieren eine Anzahl Soldaten zugrunde ging – es wäre ein Wunder, wenn bei der Verteidigung des Rheins gegen einen schon von Beginn an gut ausgerüsteten und ständig verstärkten Feind keine Verluste gewesen wären. Nach all dem habe er erwartet, dass der Kurfürst von Bayern geeignete Winterquartiere beschaffen werde, aber was die Kaiserlichen als Quartiere zugeteilt bekamen, sei es nur dem Namen nach; darüber berichteten die kaiserlichen Obristen Zweyer und Enckevort.[373] Ihn selbst ärgere der Umstand am meisten, dass er wegen der Bayern die Franzosen nicht länger aus den Quartieren beunruhigen könne.
Die Macht, auf der des Erzhauses Autorität und Hoheit und das Wohl des Reichs und der ganzen Christenheit beruht, steht da „als ein zerschmetteter, zerschlagener, verwundeter und erkrankter Leib ohne Nerven und spirito, mit dem einen Fuß schon im Grab, ohne alle Hoffnung von, in und durch sich selbsten wiederumb zu genesen, besondern vielmehr in einer Disposition außer bald erfolgender äußerlichen Applizierung kräftiger Medicinen unfehlbar vollends gänzlich zunichten, und zugrund zu gehen“. Diejenigen, die behaupten, man hätte in Frankreich bleiben sollen, wenn man schon dort eingefallen war, sollten bedenken, dass der Feind auch nach Beendigung der Kampagne, wie Obrist Henderson[374] darüber ausführlich berichtete, verstärkt worden ist und dass die kaiserlichen Truppen, erschöpft und ohne Proviant, dort ganz und gar dem Feind ausgeliefert gewesen wären. Der beste Beweis dafür, wozu Frankreich allein im Stande sei, sei die diesjährige Kampagne – sie hielt den ersten Ansturm aus, erprobte die gegnerischen Kräfte, erkannte die gegnerischen sowie auch die eigenen Unzulänglichkeiten, die jetzt beseitigt werden können. Frankreich kennt den Feind, den es vor sich hat, kennt seine Stärke, weiß um die Gegensätze und Feindseligkeiten zwischen denen, die den Kaiser unterstützen. Die Franzosen werden sicher alles tun, um die Hilfe der deutschen Reichsstände, auf die sich der Kaiser verlassen will, zu schwächen, so dass dieser, wollte er den Hauptstreich führen, sich nur auf die eigenen Kräfte wird verlassen können. Auch wenn man nicht mehr an einen Vormarsch und nur an die Verteidigung dächte, muss man bedenken, ob ein so mächtiger Herrscher wie der König von Frankreich damit einverstanden sein wird und ob die Reichsstände nicht auf einen Friedensschluss drängen werden. Was im Veltlin und in Italien begonnen wurde, ist eine Andeutung der notwendigen Wintervorbereitungen, umso mehr angesichts der von den Franzosen geförderten emsigen Werbungen der Schweizer. Vorsicht sei auch vor dem inneren Feind geboten, dem „in visceribus regni“.[375] All dem solle nun er, G., gewachsen sein, mit einer Armee, deren Stärke im Vergleich zu der des Feindes die einer Mücke gegen einen Elefanten ist. Er wolle weder des Kaisers Erwägungen beeinflussen noch die Dinge schlimmer darstellen als sie ohnehin sind; er wollte bloß den wahren status rerum[376] ohne Beschönung darlegen. Wird nun etwas unternommen und der Armee geholfen, werden die Offiziere noch besser als bisher ihre Pflicht erfüllen, um extreme Situationen abzuwenden. Andernfalls wolle er, G., nicht länger die Verantwortung tragen, sondern von Herzen wünschen, Gott möge dem Kaiser eine andere Person bescheren, die die übertragene Aufgabe für leichter halte, als er es tue. Ihm als Minister,[377] dem bloß die Exekutive obliege, gezieme es nicht, Mittel und Wege zur Besserung anzugeben; wie immer wolle er jedoch alles ausführen, was ihm der Kaiser bei der Durchführung der Besserungsmaßnahmen befehlen werde. Doch bitte er, man möge bei den Beschlüssen von dem Grundsatz ausgehen, das Notwendige zur rechten Zeit zu tun, dann, wenn es die richtige Wirkung habe, und nicht erst, wenn der rechte Augenblick vorbei sei. All dies möge Walmerode dem Kaiser bei der ersten Audienz vortragen und sich bemühen, einen baldigen Entschluss zu erreichen; dann solle er schleunigst zur Armee zurückkehren, da Gefahr im Verzug sei.[378]
Im Januar 1636 war Walmerode auf der Reise nach Wien in Donauwörth[379] eingetroffen.[380]
„Der in Wien weilende Pflummern,[381] Ratsherr der Reichsstadt Überlingen,[382] bekam am 17.1.1636 Nachricht, dass Walderode im Auftrag von Gallas nach Wien gekommen sei, um dem Kaiser den Zustand der drei oberen Reichskreise deutlich zu machen. Der Kaiser solle mit Frankreich einen Frieden schließen und sich nicht um die Spanier kümmern, wellichen gern mit deß Teuschlands ruina die Franzosen abbassirn[383] wollten.[384] Pflummern gibt nur ein Gerücht wieder, er bestätigt seine Zustimmung aber durch mehrere Anmerkungen. Der Gesandte übernimmt jene Spanienfeindlichkeit, die das Konzept der habsburgischen Universalmonarchie durchkreuzte und zunehmend auch auf Teile des Wiener Hofes übergriff. Auf dieser Grundlage gewinnt seine Schilderung der spanischen Aktivitäten während der Fronleichnamsprozession an Brisanz. Pflummern beschreibt den Oberrhein als Opfer der habsburgischen Allianz. Er berichtet an mehreren Stellen von der Befürchtung am Wiener Hof, daß der Hunger die Truppen nach Österreich treibe.[385] Offensichtlich deutete Pflummern die Botschaft Gallas‘ nicht richtig, denn er korrigiert sich folgend. Er habe aber darneben auch vernommen, daß Walderode eigentlich deswegen nach Wien gekommen sei, um mit spanischem Geld Güter für die Truppen einzukaufen. Pflummern befindet sich mitten in den diplomatischen Vorbereitungen zur großen habsburgischen Offensive, die Gallas in den nächsten Monaten gegen Frankreich startete. Seine erste Euphorie sieht er ins Gegenteil umschlagen: Ist also wol zu glauben, man werde alle mittel gebrauchen, nhur damit die soldatesca oben im reich behallten und nicht in disen lannden quartier zu suchen necessitirt werde.[386] Er wirft hier der österreichischen Regierung vor, das Kriegselend mit Hilfslieferungen fortzusetzen, um es gleichzeitig fernzuhalten“.[387] Vom 16.2.1636 datiert ein kaiserliches Schreiben an den Erzbischof und Kurfürsten von Mainz, Anselm Casimir Wambold von Umstadt,[388] die Erhebung Walmerodes in den Reichsfreiherrenstand betreffend.[389]
Gallas teilte Ferdinand von Ungarn am 4.3.1636 aus Speyer mit, bisher habe keine Rekrutierung stattgefunden. Nach Ankunft Walmerodes solle die Reformierung einer großen Zahl von Regimentern beginnen. Er glaube, die Stärke dieser Regimenter sei geringer als angegeben. Die dem Herzog von Lothringen unterstehende Armee solle der ihm, G., vom König eingesandten Liste nach 32.000 Mann zählen, doch schätze er selbst auf 27.400 – davon 15.400 Reiter und 12.000 Mann. Es folgte eine Übersicht aller verfügbaren kaiserlichen Truppen und eine Übersicht über die Stärke der gegnerischen Truppen.[390] Der kaiserliche Kriegskommissar Matthias Franzin[391] teilte dem Obristen Rudolf von Thun[392] am 5.3.1636 aus Wien mit: Der Kaiser habe beschlossen, die Armee zu reformieren und 30 Regimenter aufzulösen. Zu diesem Zweck wurde eine Kommission mit Generalkommissär Walmerode an der Spitze konstituiert, die ein Verzeichnis der aufzulösenden Regimenter aufstellen sollte. Er, F., habe erfahren, dass auf dieser Liste auch Thuns Regiment stand. Auf seine Fürsprache hin wurde er von dieser Liste gestrichen, so dass sein Regiment bestehen bleibt. Die meisten früher in Tirol stehenden Regimenter sollen aufgelöst werden, ohne finanzielle Vergütung, was in der Armee Unzufriedenheit hervorrufe.[393] Im November unterrichtete er Hatzfeldt vom Rückmarsch kaiserlicher Truppen nach Burgund.[394]
Am 7.12.1636 datiert eine Vereinbarung zwischen Gallas, Rudolf Colloredo, dem Marqués de Torrecuso,[395] Walmerode und den Abgeordneten Burgunds hinsichtlich der in der Grafschaft Burgund zu hinterlassenden Truppen.[396]
In der Vereinbarung zwischen den kaiserlichen und spanischen Vertretern wegen der zu hinterlassenden Einheiten vom 7.12.1636 hieß es: „[De lo] que en junta de tres de diciembre 1636 se propuso en cuanto al número y forma de[l mand]o y gobernio de las tropas que hubieren de quedar en el Condado de Borgoña entre los [ministro]s cesáreos y embajadores católicos se ajustó en otra conferencia a siete del dicho mes, lo siguiente:
1. Que les señores Conde Galaso, Conde Rudolfo Coloredo, Marques de Torrecuso, comisario general Walmerode y disputados del Gobernio y Provincia de Borgoña se junten y concierten en cuanto al número de gente de infantería y caballeria que puede sustentat el Condado y el que ha menester para su defensa durante el invierno.
2. Que de lo que se tratare en esta junta o de la diversidad de pareceres que puede haber se avise al sereníssimo señor Infante Cardenal y se esté a lo que S. A. ordenare.
3. Y que entre tanto salga la gente que hubiere de salir, quedando la que los cabos de guerra juzgaren ser menester para defensa de la Provincia hasta que llegue la repusta de S. A.
4. En la forma de alojar, tanto en cuanto al bagaje (que se ha de reformar) como en el pan de munición y otros subsidios, sea tratada la gente de S. M. Ces.a como lo fuere la de S. M. Ces.a que está allí, y la infanteria conforme a los regimientos de la infantería alemana imperial que están a cargo del Conde Picolomini. Y es declaración que lo que se hubiere de dar a esta gente sea a la que hubiere efectiva y no más.
5. Que quede por commandante de la gente imperial que quedare en Borgoña los sargentos generales Mercy y Fernemont, el primero de la caballeria y el segundo de la infanteria.
6. Que S. M. Ces.a manda enviar luego órdenes para la [reformación] que està resuelta, reduciendo a cien infantes por los menos [cada com]añía de infantería y las de caballeria de cincuenta a se[senta caba]llos y que ningún regimiento de caballos pueda tener monos de cinco compañías.
7. En el Condado de Borgoña han de quedar seis piezas de campaña con su trein y requisitos necesarios.
8. Que la artillería gruesa, municiones, afustes y carros se pongan en Borgoña en la plaza que más a propósito fuere al parecer de los cabos de guerra. Bien entendido que siempre podrán disponer de ella Sus Majestandes Cesárea y Apostólica y que soló han de quedar con ella los oficiales menores que fueren necesarios para la custodia, cuenta y razón de lo que quedare.
9. Que todo el resto del ejército imperial, officiales, caballos y trein del [sic] artillería, la caballería y el bagaje y todo lo demás, excepto lo arriba dicho, salge desde luego de aquella provincia y siga las órdenes de Sus Majestades Cesárea y Apostólica.
10. Que la gente que quedare en el Condado esté toda a orden de Marqués de Torrecuso, y en cuanto al gobierno de la dicha soldatesca, Su Majestad Apostólica enviará órdenes respectivamente al dicho Marqués y a los comandantes de la milicia cesárea y a los coroneles de ella, si fuere menester, para que sepan como se han de gobernar, con plena autoridad al Marqués de Torrecuso para hacerlo ejecutar.
11. Bien entendido que si se ofreciere facción militar, el dicho Marqué llame a los comandantes de la militia cesárea, ajuste con ellos lo que conveiniere hacer y les dé la orden para que ellos las den a sus coroneles.
12. Y también se declara que para las cosas militares que generalmente se ofrecieren en la armada el Marqués de Torrecuso ha de estar a orden de quien tuviere cargo superior al suyo, a quien tocare dársela.
13. Pero en lo que fuere entre la soldatesca y el país, ha de observar las órdenes de Su Majestad Apostólica y del señor Infante, sin que se puedan mudar.
14. Sobre todo esto dará Su Majestad Apostólica las necesarias y el señor Conde de Oñate escribará al señor Infante para que mandar dar las que tocan a S. A. y entre tanto dará las que ahora se pueden al Marqués de Torrecuso“.[397]
Ferdinand III. schrieb am 14.9.1642 aus Ebersdorf[398] an an seinen Bruder Leopold Wilhelm:[399] Nach der Niederlage Lamboys[400] und der verlorenen Schlacht gegen die Schweden bei Schweidnitz[401] (31.5.1642) sei Walderode (!) mit der Anwerbung von zwei Kavallerieregimentern und einem Infanterieregiment beauftragt worden. Leopold Wilhelm solle sich um einen spanischen Beitrag bemühen. Laut Abkommen dürften jedoch keine Soldaten des lüneburgischen Heeres in die Armee aufgenommen werden.[402] Die Zuordnung zu Reinhard von Walmerode im Register der Documenta Bohemica ist nicht haltbar. Möglicherweise handelt es sich um Johann Reinhard von Walmerode, der 1676 Groß-Horka[403] nebst Zubehörungen erwarb.[404] Walmerode ist aber nach Harrachs[405] Aussage schon Anfang 1637 verstorben.[406] Das geht auch aus dem Schreiben Hugo Grotius‘[407] an Axel Oxenstierna[408] vom 15.5.1637 hervor.[409] Gemeint ist in dem kaiserlichen Schreiben wahrscheinlich sein Bruder, der mit ihm zusammen im September 1631 in Leipzig in Gefangenschaft geraten war.[410] Eine andere Möglichkeit wäre, dass es sich hier um den kaiserlichen Obristen Wallenrodt[411] handelt. In der Korrespondenz Melchiors von Hatzfeldt taucht noch 1655 ein Obrist Martin Wallerodt auf.[412]
Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !
[1] Bei PEKAŘ, Wallenstein, fälschlich als Graf tituliert.
[2] So KELLER; CATALANO, Diarien..
[3] Obrist [schwed. överste, dän. oberst]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm als Obrist und Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus der Beute – hier standen ihm 27 Rt. 39 Albus pro 1.000 Rt. Beute zu; HOFMANN, Peter Melander, S. 156 – und aus Ranzionsgeldern, Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ, im Schnitt für 5 Rt., – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen – Obristen belieferten ihr Regiment mit Kleidung, Waffen und Munition – , gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 277 (1634) zur schwedischen Garnison: „Am gemelten dingstage sein 2 Soldaten bey mir hergangen bey r[atsherr] Joh[ann] Fischers hause. Der ein sagt zum andern: In 3 Wochen habe ich nur 12 ß [Schilling = 6 Heller = 12 Pfennig; das entsprach insgesamt dem Tageslohn eines Maurers; BW]. Ich wol, das der donner und der blytz inn der statt schlüge, das es bränte und kein hauß stehen bliebe. Muß das nicht Gott erbarmen. Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“.
Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl von rund 1.500 Kriegsunternehmern, von denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte 1. Bd., S. 413ff.
[4] Dragoner [schwed. dragon, dän. dragoon, frz. dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. So sprechen auch Zeitgenossen in der Regel von Reitern und Dragonern. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd und eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Ein schwedisches Dragonerregiment soll zu einem Drittel aus Zigeunern bestanden haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html. – Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[5] Grundlegend ist hier ALBRECHT, Maximilian I.
[6] Speyer; HHSD V, S. 350ff.
[7] Licentiatus: akademischer Grad: Absolvent einer Universität, der nach bestandener Inaugural-Disputation berechtigt war, die Doktorwürde zu erwerben, Zwischenstufe zwischen Baccalaureus und Doktor.
[8] Karl v. Spanien (spanisch: Don Carlos de Austria) [14.9.1607 Madrid-30.7.1632 Madrid], Infant von 1621 bis 1629 Thronfolger v. Spanien u. Portugal.
[9] REITZENSTEIN, Der Feldzug 1622, 2. Heft, S. 34.
[10] Heinrich v. Metternich [ -1654], ligistischer Obrist, bayerischer Statthalter der Unteren Pfalz.
[11] Johann Ensmann [ – ], bayerischer Kommissar.
[12] Heidelberg; HHSD VI, S. 302ff.
[13] Johann ‘t Serclaes Graf v. Tilly [Feb. 1559 Schloss Tilly, Gemeinde Villers-la-Ville/Villers; Herzogtum Brabant-30.4.1632 Ingolstadt], ligistischer Feldmarschall. Vgl. KAISER, Politik; JUNKELMANN, Der Du gelehrt hast; JUNKELMANN, Tilly.
[14] Georg Anton v. Rodenstein [29.9.1579-30.10.1652 Mainz], Fürstbischof v. Worms 1629-1652.
[15] Ladenburg [Rhein-Neckar-Kr.]; HHSD VI, S. 439ff.
[16] Liga: Die Liga war das Bündnis katholischer Reichsstände vom 10.7.1609 (vgl. ERNST; SCHINDLING, Union und Liga) zur Verteidigung des Landfriedens und der katholischen Religion, 1619 neu formiert, maßgeblich unter Führung Maximilians I. von Bayern zusammen mit spanischen und österreichischen Habsburgern an der Phase des Dreißigjährigen Krieges bis zum Prager Frieden (1635) beteiligt, danach erfolgte formell die Auflösung. Das bayerische Heer wurde Teil der Reichsarmada. Zur Liga-Politik vgl. KAISER, Politik, S. 152ff.
[17] [Bad] Wimpfen [LK Heilbronn]; HHSD VI, S. 51f.
[18] Kraichgau; HHSD VI, S. 427f.
[19] Philippsburg [LK Karlsruhe]; HHSD VI, S. 632f.
[20] Philipp Christoph v. Sötern, Erzbischof v. Trier [11.12.1567 Kastellaun-7.2.1652 Trier]. Vgl. BAUR, Philipp von Sötern; ABMEIER, Der Trierer Kurfürst Philipp Christoph von Sötern; LAUER, Dittmar, Philipp Christoph von Sötern, online unter: http://www.dittmar-lauer.de/PhilippChrSoetern.htm.
[21] Lothar v. Metternich [31.8.1551 Schloss Vettelhoven in Grafschaft-17.9.1623 Koblenz], 1599-1623 Erzbischof u. Kurfürst v. Trier.
[22] Brühl [LK Köln]; HHSD III, S. 124ff.
[23] Ferdinand v. Bayern, Kurfürst v. Köln [7.10.1577-13.9.1650 Arnsberg]. Vgl. FOERSTER, Kurfürst Ferdinand von Köln.
[24] [Bad] Wimpfen [LK Heilbronn]; HHSD VI, S. 51f.
[25] Neckarsulm [LK Heilbronn]; HHSD VI, S. 549f.
[26] Johann Gottfried I. v. Aschhausen [12.8.1575 Oberlauda-29.12.1622 Regensburg], Fürstbischof v. Bamberg u. Würzburg. Vgl. BAIER, Aschhausen.
[27] GMELIN, Beiträge, S. 37ff. Die Vermutung, er habe damals im Regiment Herzelles gestanden (GMELIN, Beiträge, S. 148), ist nicht haltbar.
[28] REITZENSTEIN, Der Feldzug 1622 2. Heft, S. 162.
[29] GMELIN, Beiträge, S. 39.
[30] Georg Friedrich v. Greiffenklau zu Vollrads [8.9.1573 Schloss Vollrads-6.7.1627 Mainz], Fürstbischof v. Worms, 1626-1629 Erzbischof u. Kurfürst v. Mainz, Erzkanzler.
[31] Ladenburg [Rhein-Neckar-Kreis]; HHSD VI, S. 439ff.
[32] Ernst Graf v. Mansfeld [1580 Luxemburg-30.11.1626 Rakovica bei Sarajewo], Söldnerführer. Vgl. KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld.
[33] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich, S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen aber auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“. Zum Teil plünderten Nachbarn die Hinterlassenschaft ihrer geflüchteten oder abgebrannten Mitbürger; KRAH, Südthüringen, S. 95: „So berichtete Suhl, daß ‚sich noch etliche volks- und ehrvergessene Leute allhier und anderswo gelüsten lassen, sich an der armen verbrannten Sachen, so nach der Plünderung und Brand in Kellern, Gewölben und sonderlich im Feld und in den Wäldern geflüchtet und übrig geblieben, zu vergreifen und dieblich zu entwenden. Wie dann etliche – auf frischer Tat allzu grob begriffen und darum zu gefänglicher Verhaftung gebracht‘ seien. Auch Benshausen erhielt seine Salvaguardia, um dem täglichen Plündern, nicht nur durch streifende Soldaten zu wehren !“
[34] Heidelberg; HHSD VI, S. 302ff.
[35] Regensburg; HHSD VII, S. 605ff.
[36] Vgl. BROCKMANN, Dynastie; BIRELEY, Ferdinand II.
[37] Kaiserslautern; HHSD V, S. 158ff.
[38] Neuhausen [Stadt Worms]; HHSD V, S. 254.
[39] Oswald Schuß [ – 10.9.1632]; bayerischer Hofkammerpräsident. HEYDENREUTER, Hofrat, S. 355.
[40] Hans Jakob v. Starzhausen zu Ottmaring u. Marklkofen auf Reicheneibach [ -1637], bayerischer Kriegsrat, Kriegskommissar.
[41] Kontribution: Kriegssteuern, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. In den bei Angriffen und Belagerungen ohnehin gefährdeten Vorstädten waren die Kontributionsleistungen geringer. Allerdings bestand hier auch immer die Gefahr, dass die Vorstädte entweder vom Feind abgebrannt oder seitens der Stadtkommandanten abgerissen oder abgetragen wurden, um dem Feind keine Verstecke zu bieten und um ein freies Schussfeld zu haben.
[42] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.
[43] Dr. Esaias Leuker [ -10.11.1627], bayerischer Hofrat, Gesandter u. Bibliothekar. HEYDENREUTER, Hofrat, S. 343.
[44] Wesel [LK Rees]; HHSD III, S. 773ff.
[45] Mainz; HHSD V, S. 214ff.
[46] Würzburg; HHSD VII, S. 837ff.
[47] Bamberg; HHSD VII, S. 66ff.
[48] Walter Aach [ – ], bayerischer Hofkanzler. HEYDENREUTER, Hofrat, S. 301.
[49] Reichsacht: 1. Die Reichsacht (auch Acht, Verfestung, Bann; von althochdt. ahta „Verfolgung“, Verb: ächten; lateinisch proscriptio) war eine im Mittelalter vom König beziehungsweise vom Kaiser, in der Frühen Neuzeit vom König oder vom Kaiser unter Mitwirkung der Reichsgerichte und der Kurfürsten verhängte Ächtung (Fried- und Rechtloserklärung) vor allem bei Ladungs- oder Urteilsungehorsam, die sich auf das ganze Gebiet des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation erstreckte. 2. Das Reichskammergericht konnte seit 1495 die Reichsacht verhängen, die durch besondere Sentenz wirksam wurde. Die Acht wurde in der Frühen Neuzeit vor allem verhängt bei Nichterbringen bestimmter wichtiger Reichssteuern, Majestätsverbrechen (crimen laesae maiestatis), Landfriedensbruch und Ungehorsam einer Partei in einem gerichtlichen Prozess (z.B. wegen Nichterscheinens, obwohl man durch das Gericht geladen wurde, oder wegen Nichthandelns, obwohl man durch das Gericht zu einer bestimmten Handlung aufgefordert wurde – sog. Contumaxacht). [nach wikipedia]
[50] Fautei (Vogtei): In der Kurpfalz als „Ausfautei“ (für pfälzische Leibeigene in Orten einer anderen Obrigkeit) Zubehör der einzelnen Oberämter (untere Verwaltungszentren).
[51] Mosbach [Neckar-Oldenwald-Kreis]; HHSD VI, S. 533f.
[52] Bretten [LK Karlsruhe]; HHSD VI, S. 116.
[53] MAIER, Unterpfalz, S. 105ff.
[54] Johann Schweikhard v. Kronberg [15.7.1553-17.9.1626 Aschaffenburg], 1604-1626 Erzbischof u. Kurfürst v. Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reiches.
[55] Philipp Adolf v. Ehrenberg [23.9.1583 Heinsheim-16.7.1631 Würzburg], Fürstbischof, Gegenreformator u. Hexenjäger.
[56] Johann Georg II. Fuchs v. Dornheim [23.4.1586 Wiesentheid-29.31633 Spital am Pyrhn], Fürstbischof v. Bamberg.
[57] MAIER, Unterpfalz, S. 113.
[58] Dr. Georg Friedrich Isselbach [Isselbacher] [ – ], bayerischer Regierungsrat in Heidelberg. HEYDENREUTER, Hofrat, S. 341.
[59] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen erwarteten je nach Lage der Dinge meist einen ehrenvollen Abzug und zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Auch wurde festgelegt, z. B. 1634 Landsberg/Warthe beim Abzug der kaiserlichen Garnison; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 196: „Ingleichen sollen sie vor- vnd bey dem Abzug einigen Einwohner / Bürger vnnd Schutzverwandten / er sey Geist- oder Weltlich / im geringsten nicht beleydigen / vielmehr aber / was jedweder Officierer vnnd Soldat der Burgerschafft schuldig / so entlehnet / oder mit Gewalt abgenommen / vorm Abzug richtig bezahlen“. Vgl. auch die genauen Festlegungen im Akkord von Dömitz (26.12.1631; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 497ff.). Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden, z. B.. wegen der Undiszipliniertheit ihrer Truppen oder weil die Abziehenden gegen den Akkord verstießen, nicht eingehalten. CHEMNITZ über durch Wallenstein gewährten Akkord für die Besatzung von Glogau (1633), Königlichen Schwedischen [ …] Krieg, 1. Buch, 60. Kap., S. 273: „Schrieten also die / darin gelegene / hohe Officirer zum accord / Den der Hertzog von Friedland / mit sack vnd pack / brennenden lunten / fliegenden Fähnlein auszumachiren / vnd gerade auf Landsberg begleitet zu werden / bewilliget / doch schlecht gehalten, in deme Er sie bald vor / bald hinter sich zurücke geführet / dadurch den Soldaten abgemattet / vnd dergestalt schwierig gemacht / das letztlich erst im WinterMonat fast weinig vnd ohngefehr dreyhundert mann davon in Pommern überkommen“. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger unter dem 3.12.1634; BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 233: „Und seind disen tag uf dem Asperg ankommen 3. Stuckh Officiers, ein Leutenant, Fendrich und Corporal, welche von dem Tubadelischen [Georg Christoph v. Taupadel; BW] Volckh, so von Schorndorff außgezogen [25.11. war Schorndorf gefallen; BW], entrunnen, dann ihnen die kaiserische den accord nit gehalten, Sie betrüglicher weiß 6. Tag umbgefüert, hernacher erst gezwungen sich underzustellen, oder sollten nidergemacht werden: Und seind alle Officier dabey gefangen genommen worden“.
[60] Servis, Servitien: Servis war das Holz, das Licht und die Liegestatt (Heu und Streu), die ein Hauswirt den bei ihm im Krieg einquartierten Soldaten zu gewähren hatte, sowie die Steuer dafür. Im Niedersächsischen kam noch Salz dazu. Im Anhaltischen hieß es dagegen; KRAUSE, Urkunden Bd. 4/1, S. 78 (1637): „bloße Servisen, Namentlich Betten, Bettgewand, Hand- vnd Tischtücher, Holz, Salz, Licht und Eßigk“. Darüber hinaus wurden verbotener Weise auch Kleidung und Ausrüstung sowie zahlreiche Gänge an Essen und Trinken eingefordert bzw. erpresst, da dem einfachen Soldaten von der Verpflegungsordnung her nur 2 Pfd. Brot (zu 8 Pfg.), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfg.) und 1 Kanne Dünnbier (2,02 Liter zu 8 Pfg.) zustanden. Selbst diese Grundration wurde in Krisensituationen noch gekürzt. In der schwedischen Armee nannte man Servis auch „Tractament“. Der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Holz, Licht und Salz konnten durch festgelegte Zahlungen abgelöst werden. Vgl. DECKEN, Herzog Georg 3. Bd., S. 318.
[61] MAIER, Unterpfalz, S. 115f.
[62] REITZENSTEIN, Der Feldzug 1622, 2. Heft, S. 34, Anm. 4.
[63] Melchior Reichsgraf Hatzfeldt [Hartzefeld] v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], kaiserlicher Feldmarschall.
[64] Heilbronn [Stadtkr.]; HHSD VI, S. 315ff.
[65] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 25.
[66] Landpfleger: KRÜNITZ, Oeconomische Encyclopädie, S. 407: „im Oberdeutschen der Vorgesetzte eines obrigkeitlichen Kammer-Amtes auf dem Lande, entweder so fern solches aus einem ehemahligen Land-Gerichte [ … ] entstanden ist, oder auch, weil ihm zunächst das Land, mit Ausschließung der Stadt, anvertrauet ist. In Nürnberg führen fünf Raths-Herren, welche die Aufsicht über die sämmtlicgen Güter des Rathes außer der der Stadt haben, und welchen die Pfleger und Kastner untergeordnet sind, den Nahmen der Land-Pfleger. Sie zusammen genommen, machen das Landpfleg-Amt aus“.
[67] Schultheiß (Blutrichter): 1. Vom Landesherrn eingesetzte Ortsobrigkeit mit vorwiegend richterlicher Gewalt, seit dem 9. Jahrhundert auch als militärischer Titel und Dienstgrad. Der Schultheiß war Vorsitzender des Gerichts und als solcher öffentlicher Ankläger, insbes. bei Friedensbruch und Verletzungen des Eigentumsrechts. Die Kandidaten für das Amt des Schultheißen mussten einen unbescholtenen Lebenswandel und Grundbesitz nachweisen. Widrigenfalls konnten sie von den Gerichtsschöffen abgelehnt werden. 2. militärischer Dienstgrad: Vorsitzender des sogenannten Schultheißengerichts, einer genossenschaftlichen und von den Kriegsherren weitgehend unabhängigen Rechtsinstanz in den Landsknechtsheeren, die im Laufe des Dreißigjährigen Krieges von den Unter[kriegs]gerichten abgelöst wurde.
[68] Landschreiber: zuständig für die Erfassung und Verrechnung der landesherrlichen Einkünfte. Später erhielt er auch Befugnisse in weiteren Verwaltungsbereichen, besonders der Justiz.
[69] Keller: I. Der Keller, oder auch „Kellner“ (von lat.: cellarius = Kellermeister), war zunächst ein mittelalterlicher Ministerialer, der in einem ihm zugewiesenen Verwaltungsbereich im Auftrag des Lehns- oder Grundherren für die Verwaltung, Gerichtsbarkeit und Steuern verantwortlich war, insbesondere für die Eintreibung und Verwaltung der Geld- und Naturalabgaben an den Grundherren. Er hatte damit eine ähnliche Funktion wie der Rentmeister. In der Frühneuzeit wurde dieses Amt zunehmend nicht mehr von Niederadligen und Edelfreien, sondern auch von Bürgerlichen ausgeübt. II. In Klöstern, besonders in den nach benediktinischen Regeln geführten, ist der Cellerar (oder die Cellerarin) das für die wirtschaftlichen Belange des Klosters zuständige Mitglied des Konvents. Eine „Kellerei“ (oder auch „Kellnerei“) bezeichnete daher einen von einem Keller verwalteten Amtsbereich, aber auch das Amtsgebäude und die Gesamtheit der dort Bediensteten. [wikipedia]
[70] Gefälle: Bezeichnung für verschiedene obrigkeitliche, kirchliche oder gerichtliche Erträge, Einkünfte oder Abgaben.
[71] Georg Rupp v. Pfeilberg [ – ], Landadliger aus der Steiermark, seit 1598 Soldat, 1623-1626 Faut v. Bretten in der bayerisch besetzten Unterpfalz.
[72] MAIER, Unterpfalz, S. 122f.
[73] Vgl. CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’; MORTIMER, Wallenstein.
[74] General(kriegs)kommissar [schwed. allmänt krig kommissionär, dän. generalt war kommissær]: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- und Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontributionen), zur Kontrolle der Kriegskommissare und übernahm auch militärische Aufgaben. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er monatlich 600 fl., bei der dänischen Kavallerie sogar 908 Rt.; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld und in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie aufgrund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- und Truppenfinanzierung zu senken und Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport und die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten und gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- und Reichstagen auf und war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen) und Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter. DAMBOER, Krise, S. 27: „Im Schreiben des Generalkommissars Schäfer an Maximilian vom 13. Dezember 1644 schrieb dieser, die Generalkommissare suchten nichts als des Kurfürsten und der Armada Interesse und würden trotzdem immer verfolgt, gehasst und beneidet“. Vgl. auch KAPSER, Die bayerische Kriegsorganisation, S. 101ff.; SAITOM, Das Kriegskommissariat der bayerisch-ligistischen Armee.
[75] Verehrung: Derartige „Schenkungen“,auch „Discretionen“, zutreffender aber „corruptiones“ genannt, waren von Anfang des Dreißigjährigen Krieges an zumeist erzwungene oder von vornherein erwartete Leistungen in Geld- oder Sachwerten an die Offiziere und ihre mitziehenden Ehefrauen – so erwarteten Obristen schon einmal 100 Rt. als „Verehrung“ – einer Einheit bis hin zu den untersten Rängen, die den Stadt- oder Gemeindehaushalt je nach Umständen erheblich belasten konnten. Diese mehr oder minder freiwilligen „Verehrungen“ waren zur Abwendung von Einquartierungen oder zur Durchführung rascher Durchzüge gedacht. So gingen 1627 500 Rt. und ein Pferd zur Verhinderung eines Durchzugs von fünf Kompanien durch Stralsund an Johann von Götz; Arnim erhielt sogar 1000 Rt.; NEUBUR, Geschichte, S. 43. Sie waren je nach Rang des zuständigen Offiziers gestaffelt und wurden von diesen als fester Bestandteil ihres Einkommens betrachtet, zumal Soldzahlungen nicht selten ausblieben. Auch Offiziersgattinnen erwarteten natürlich eine Verehrung. Sogar ein Willkommensgeld beim Einzug der Offiziere wurde erwartet. Vgl. ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Die Reichsstadt Schweinfurt hatte während der 10monatigen Einquartierung 1634/35 allein 3.000 fl. für „Verehrungen“ aufzuwenden. MÜHLICH, Chronik 3. Teil, S. 455.
[76] Vgl. auch KAMPMANN, Reichsrebellion, S. 80ff.
[77] Reichskreis, Niedersächsischer: Der 1512 gebildete Reichskreis umfasste die Gebiete zwischen Weser, Harz u. Elbe einsachließlich Magdeburgs, Mecklenburgs u. Holsteins. Kreisausschreibende Fürsten waren die Erzbischöfe v. Magdeburg u. der Herzog v. Braunschweig-Lüneburg. Die wichtigsten Mitglieder waren das Erzstift Magdeburg (seit 1648 Brandenburg), Erzstift Bremen, Lüneburg, Grubenhagen, Calenberg-Göttingen, Wolfenbüttel, Hochstift Halberstadt mit Grafschaft Regenstein (seit 1648 Brandenburg), Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Güstrow, Hochstift Schwerin (Mecklenburg-Schwerin), Holstein-Glückstadt (Dänemark), Holstein-Gottorp (Dänemark), Grafschaft Rantzau (Dänemark), Hochstift Hildesheim u. die Reichsstädte Bremen, Goslar, Hamburg, Lübeck, Mühlhausen u. Nordhausen.
[78] Johann Graf v. Aldringen [Aldringer, Altringer] [10.12.1588 Diedenhofen-22.7.1634 Landshut], ligistischer Obrist, später kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. HALLWICH, Gestalten aus Wallenstein’s Lager II. Johann Aldringen; DUCH, Aldringen (Aldringer), Johann Frhr.
[79] Friede von Lübeck: Friede von Lübeck vom 22.5.1629 zwischen Ferdinand II. und Christian IV. von Dänemark: Der König und sein Sohn verzichteten auf die norddeutschen Stifte.
[80] Christian IV. König v. Dänemark [12.4.1577 Schloss Frederiksborg-18.2.1648 Schloss Rosenborg/Kopenhagen]. Vgl. HEIBERG, Christian 4; HEIBERG, Christian 4. – en europæsk statsmand; FINDEISEN, Christian IV.
[80a] Wie er am 4.2.1631 aus Frankfurt/Oder dem Kaiser berichtete. STADLER, Pappenheim, S. 475.
[81] Eroberung Magdeburgs: Magdeburg, eines der wichtigsten Symbole protestantischer Freiheit in Deutschland, wurde am 20.5.1631 nach mehr als halbjähriger Belagerung durch die kaiserlich-ligistischen Truppen unter den FeldmarschällenTilly und Pappenheim erobert, geplündert und zerstört. Das Ereignis trug maßgeblich dazu bei, dass Magdeburg publizistisch zum “heroischen Erinnerungsort des protestantischen Deutschland” aufgebaut wurde (MEDICK, Ereignis, S. 378). Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2397, fol. 621-621′: Auisen aus Salze, 1631 V 20; Beilage zu fol. 617ff. (A): Adam Ernst von Hagstorf an Maximilian I., Donauwörth, 1631 V 31: “Es ist solches Elend, grösser als Sodom und Gomorrha anzusechen gewest, die leüth haben in der grossen gluet oben zue den thurmen heraus gesechen, ist aber khein hilf gewest”. So schrieb der bayerische Kriegskommissar Adam Ernst von Hagstorf nach dem ligistischen finalen Sturmlauf auf Magdeburg und der Vernichtung der Stadt 1631. Der gewöhnlich gut unterrichtete Kriegskommissar bestätigte in seinem Bericht an Maximilian I., (Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern München Äußeres Archiv 2397, fol. 620-620′ (A): Adam Ernst von Hagstorf an Maximilian I., Donauwörth, 1631 V 31), dass, als “die burger am widerstandt verzweiflethen, sie selber Feuer gelegt hätten”. Im Bericht des Wolf von Mansfeld für Kaiser Ferdinand II. hieß es; Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 92/I, fol. 319-319′ (Ausfertigung): Wolf von Mansfeld an Ferdinand II., Magdeburg, 1631 V 21: “vnd obwohl dises fewr anfenglich villeicht were zu dempffen gewesen, hat man doch kein volckh bey bringen können, dan die soldaten sich aufs plindern begeben”. Gronsfelds Obsession gegen den Konvertiten Pappenheim und Vorgesetzten veranlasste ihn, ihm in seinen Erläuterungen zu WASSENBERGS “Florus” von 1647, S. 203, die Schuld an der Vernichtung Magdeburgs durch bewusste Brandlegung zu geben:”Daß die Bürger die Stadt angezündet / ist der Warheit nicht gemäß / sondern es hat der Pappenheimb seliger mir selbsten bekant / daß er es selbst gethan hätte / vnd solches auß Versehen / daß der Feind ein Hauß recht an dem Ort eingenommen / wo er Pappenheim vber den Wall kommen / in die Stadt / dannenhero er ein Hauß hart darbey anzünden lassen / damit der Feind das andere verlassen müste / vnnd den eintringenden nicht so viel Schaden zufügen künte”. Khunig, Maximilians I. Agent in Prag, hatte von 20.000 Toten in den Kellern und Gewölben Magdeburgs berichtet, die “nit anders als gebratnes fleisch ausgesechen” hätten. Bei der Siegesfeier habe Tilly den Soldaten “etlich tonnen pier” ausgeschenkt. Nicolaus Franziskus Khunig, bayerischer Agent in Prag, an Maximilian I. von Bayern, Prag, 1631 VI 07; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 260, fol. 30-31 (Ausfertigung).
[82] Otto v. Guericke [30.11.1602 Magdeburg-21.5.1686 Hamburg], Ingenieur, Baumeister u. Chronist.
[83] Nach GUERICKE, Geschichte der Belagerung, Eroberung und Zerstörung Magdeburgs; HOFFMANN, Geschichte der Stadt Magdeburg Bd. 3, S. 141.
[84] Johann v. Alemann [8.6.1596-24.1.1636], Magdeburger Ratsherr. Vgl. http://www.von-alemann.de/1766.html.
[85] Wolmirstedt [LK Börde]; HHSD XI, S. 515f.
[86] Freundliche Mitteilung von Herrn Wolfgang Buchholz.
[87] Mühlhausen [Unstrut-Hainich-Kreis]; HHSD IX, S. 286ff.
[88] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f. Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik von Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200), dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen [Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Für unerlaubte Werbung drohte die Todesstrafe; MÜLLER, Unterpfalz, S. 63. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto von Estorf [1566-29.7.1637], berichtet zum April 1623; DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.
[89] Alexander II. Graf v. Velen [Vehlen, Vehelen] u. Megen, Freiherr zu Raesfeld u. Bretzenheim, Graf (1642) [1599-10.10.1675], kurkölnischer Generalwachtmeister. Vgl. KNUST, Alexander von Velen (mit Einschränkungen).
[90] WOLF, Landsberg-Velen, S. 36.
[91] Schwerin; HHSD XII, S. 114ff.
[92] Ratzeburg [Kreis Herzogtum Lauenburg]; HHSD I, S. 216f.
[93] 1. Schlacht bei Breitenfeld am 17.9.1631: Schlacht bei Breitenfeld (nahe Leipzig) am 17.9.1631, in der das Heer der katholischen Liga unter Tilly durch die Schweden unter Gustav II. Adolf und die mit diesen vereinigte sächsische Armee unter Kurfürst Johann Georg I. eine vernichtende Niederlage erlitt. HAPPES Zahlen in der „Thüringischen Chronik“ mit 40.000 Mann auf beiden Seiten [mdsz, I 207r] liegen deutlich zu hoch: Auf kaiserlich-ligistischer Seite dürfte von 8.000 Toten, 6.000 Verwundeten, 3.000 Gefangenen und 3.000 auf der Flucht Umgekommenen auszugehen sein, auf der Gegenseite waren 3.000 Sachsen und 2.000 Schweden ums Leben gekommen. Zeitgenössische Flugschrift „Relation / vnd nunmehr recht gründlicher Bericht / von dem Grossen Haupt Treffen vnd Grimmigen Schlacht so … den 7. Septbr. Anno 1631 zu Breitenfeld … gehalten. 1631″, zitiert bei RUDERT, Kämpfe, S. 74: „Die Todten liegen von Leipzig an biß auf die Hohe Leine / seynd noch viel lebendige vnter den Todten / denen Hände vnd Füsse abgeschossen seyn / bitten umb das Jüngste Gericht man soll sie nur todt schiessen / daß sie ihrer Marter loß kommen / wollen sie sich laben / müssen sie Christen Blut trincken“. Der protestantische Schuhmacher Rudolf von Bellinckhausen 1632 über die Lage nach der Schlacht im kaiserlich besetzten Osnabrück; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 194: „Als Gott der Herr fur dießer zeyt wie noch itzundt auf diesem heutigen tag und stundt gute victoria durch seinen werck zeugenn Koniglich May[estät] in Schwedn, den h[errn] Churfursten von Sachsen, h[errn] Landgraffen [Wilhelm V.; BW] von Heßenn geben, dafur wir Gott hoch lobenn und danckenn sollenn, darmit die feynde der warheyt und tyrannen der armen christlichen kirchen itzt gesturtzet und gedempfet werdenn. Dannoch die h[errn] Jesuiten mit ihrer gantzn h[heiligen] societet, mit schulern und studentenn wie auch munchs orden und Papistenn, betenn und singenn alle tag in ihrenn kirchenn, Gott wollte den ihrn victorii geben“. Vgl. THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 432ff.
[94] Leipzig; HHSD VIII, S. 178ff.
[95] Johann der Ältere Freiherr v. Wangler [Wangeler, Wagler] [1561-1636], kaiserlicher Generalfeldwachtmeister.
[96] Adhaerenten: Anhänger.
[97] RUDERT, Kämpfe, S. 77.
[98] Giovanni Pietro [Joan Pietro], Johann Peter Coronini [Coronino, Coronina, Cornini, Corronin, Coramine, Coramines, Karonin] di Cronberg, Baron di Prebacina et di Gradiscata [um 1581-1646], kaiserlicher Obrist.
[99] DUVE, DIARIUM BELLI BOHEMICI ET ALIARUM MEMORABILIUM 3, S. 9.
[99a] Walmerode hatte insgesamt vier Kinder: Johann Reinhard, Maximiliana Francisca, Marianna und Anna Elisabeth. Freundliche Mitteilung von Herrn Miroslav Zapletal.
[100] Kriegsgefangene: Zur Gefangennahme vgl. die Reflexionen bei MAHR, Monro, S. 46: „Es ist für einen Mann besser, tüchtig zu kämpfen und sich rechtzeitig zurückzuziehen, als sich gefangennehmen zu lassen, wie es am Morgen nach unserem Rückzug vielen geschah. Und im Kampf möchte ich lieber ehrenvoll sterben als leben und Gefangener eines hartherzigen Burschen sein, der mich vielleicht in dauernder Haft hält, so wie viele tapfere Männer gehalten werden. Noch viel schlimmer ist es, bei Gefangennahme, wie es in gemeiner Weise immer wieder geübt wird, von einem Schurken nackt ausgezogen zu werden, um dann, wenn ich kein Geld bei mir habe, niedergeschlagen und zerhauen, ja am Ende jämmerlich getötet zu werden: und dann bin ich nackt und ohne Waffen und kann mich nicht verteidigen. Mein Rat für den, der sich nicht entschließen kann, gut zu kämpfen, geht dahin, daß er sich dann wenigstens je nach seinem Rang gut mit Geld versehen soll, nicht nur um stets selbst etwas bei sich zu haben, sondern um es an einem sicheren Ort in sicheren Händen zu hinterlegen, damit man ihm, wenn er gefangen ist, beistehen und sein Lösegeld zahlen kann. Sonst bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich zu entschließen, in dauernder Gefangenschaft zu bleiben, es sei denn, einige edle Freunde oder andere haben mit ihm Mitleid“. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke und Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt und wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Bericht aus Stettin vom 8.4.1631; Relation Oder Bericht Auß Pommern. o. O. 1631: „Den 27. Martii sind alhier 108 gefangene eingebracht deren nach mehr folgen sollen / die werden alle in Schweden ins bergwerck gesand / das sie etwas redliches arbeiten lernen“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit, S. 11-14. 1633 kostete die Auslösung bei der Kavallerie: Obrist 600 Rt. aufwärts, Obristleutnant 400 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Rittmeister 200 Rt., Kapitänleutnant 70 Rt., Leutnant 60 Rt. bis 10 Rt. für einen Marketender, nach der Schlacht bei Jankau (1645) Obrist 1000 Rt., Obristleutnant 500 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Hauptmann 75 Rt., Kapitänleutnant und Leutnant 50 Rt.; GANTZER, Archivalien, S. 40f. Einfache Soldaten sollten gegenseitig um einen Monatssold ausgelöst werden.
[100a] RUDERT, Die Kämpfe, S. 78.
[101] 1. Schlacht bei Breitenfeld am 17.9.1631: Schlacht bei Breitenfeld (nahe Leipzig) am 17.9.1631, in der das Heer der katholischen Liga unter Tilly durch die Schweden unter Gustav II. Adolf und die mit diesen vereinigte sächsische Armee unter Kurfürst Johann Georg I. eine vernichtende Niederlage erlitt. HAPPES Zahlen in der „Thüringischen Chronik“ mit 40.000 Mann auf beiden Seiten [mdsz, I 207r] liegen deutlich zu hoch: Auf kaiserlich-ligistischer Seite dürfte von 8.000 Toten, 6.000 Verwundeten, 3.000 Gefangenen und 3.000 auf der Flucht Umgekommenen auszugehen sein, auf der Gegenseite waren 3.000 Sachsen und 2.000 Schweden ums Leben gekommen. Zeitgenössische Flugschrift „Relation / vnd nunmehr recht gründlicher Bericht / von dem Grossen Haupt Treffen vnd Grimmigen Schlacht so … den 7. Septbr. Anno 1631 zu Breitenfeld … gehalten. 1631″, zitiert bei RUDERT, Kämpfe, S. 74: „Die Todten liegen von Leipzig an biß auf die Hohe Leine / seynd noch viel lebendige vnter den Todten / denen Hände vnd Füsse abgeschossen seyn / bitten umb das Jüngste Gericht man soll sie nur todt schiessen / daß sie ihrer Marter loß kommen / wollen sie sich laben / müssen sie Christen Blut trincken“. Der protestantische Schuhmacher Rudolf von Bellinckhausen 1632 über die Lage nach der Schlacht im kaiserlich besetzten Osnabrück; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 194: „Als Gott der Herr fur dießer zeyt wie noch itzundt auf diesem heutigen tag und stundt gute victoria durch seinen werck zeugenn Koniglich May[estät] in Schwedn, den h[errn] Churfursten von Sachsen, h[errn] Landgraffen [Wilhelm V.; BW] von Heßenn geben, dafur wir Gott hoch lobenn und danckenn sollenn, darmit die feynde der warheyt und tyrannen der armen christlichen kirchen itzt gesturtzet und gedempfet werdenn. Dannoch die h[errn] Jesuiten mit ihrer gantzn h[heiligen] societet, mit schulern und studentenn wie auch munchs orden und Papistenn, betenn und singenn alle tag in ihrenn kirchenn, Gott wollte den ihrn victorii geben“. Vgl. THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 432ff.
[102] Leutnant [schwed. Löjtnant, dän. Løjtnant]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-80 fl. – zumindest wurden in den besetzten Städten monatlich 80 Rt. (120 fl.) erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 -, was etwa dem Sold eines bayerischen Kriegsrats entsprach. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 60 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Als einer Leutnant einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute und Ranzion 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 52f.: „Ein Leutenant wird von dem wörtlein Lieutenant, quasi locum tenens, Ort / Platz / Stell- oder Statthalter eines Capitains genant / diweil er in abwesen seines Capitains desselben Stell verwaltet / er könnte auch der Unterhaubtmann geheissen werden. Ein solcher sol ein dapferer / aufrichtiger / Kriegsgeübter / und praver Cavalier seyn / und ist dem Capitain der nächste: in dessen abwesen commandiert er follkommen / und hat auch in gegenwart des Capitains den gantzen Befehl über die Compagnie: dann wann dem Capitain von dem Regiment etwas anbefohlen wird / so gibt er dem Leutenant Ordre / wie er sich in einem und anderem verhalten solle / der dann durch seine nachgesetzte Officier den Befehl follstrecken laßt: Dieser sol auch des Capitains guten Namen / Ehr / und Reputation lieb haben und schirmen / alß sein eigen Leben und Ehr / und sich sonderlich dem Capitain um dapfere und versuchte Soldaten umschauen / auch wie er die Soldaten logiren und wol einquartieren möge: Darneben soll er fleissig achtung geben / daß alles gleich zugehe / nach guter ordnung und ohne klag. Alle Abend sol er sich auf der Parade finden lassen / und sehen / wo mangel erscheine: ob auch die Parade / Wacht / und Ordre wol angestellet und gehalten werden: dagegen sol er sich in seinem Commandement gravitetisch und ernsthaft erzeigen / daß ihn seine untergebene Officier und Soldaten ehren / und so wol alß den Capitain fürchten. Die Soldaten werden auch durch ihn gestraft / und ligt ihme aller Last auf dem hals: dann so er die Compagnie nicht versehen müßte / mangelte man keinen Leutenant. Sein Oberwehr ist eine Partisane / er thut keine Wacht / alß die Haubtwacht / da die Compagnie wachet. Er sol auch die Corporalschaften an Mannschaft gleich außtheilen / und keiner mehr versuchte Soldaten geben alß der anderen / daß einer die besten / ein anderer aber die schlechtesten Soldaten habe / woran in einer Occassion vil gelegen ist: Er sol den strafwürdigen streng / den gehorsamen aber gutthätig seyn: Er sol auch aller Soldaten humores erkennen. In summa / er sol wüssen in abwesen des Capitains die Compagnie mit satsamer genugthuung zuregieren / alß wann der Capitain selbst zugegen were / und beyde Officia unklagbar zuverwalten“.
[103] N Regensperger [ – ], kaiserlicher Leutnant.
[104] salviert: gerettet.
[105] Ligacassa ?
[106] Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen [9.10.1587 München-17.7.1652], kurbayerischer Obrist, Generalkriegskommissar u. Direktor des Kriegsrats. Vgl. KAPSER, Kriegsorganisation, S. 116ff.; DACHAUER, Geschichte der Freiherren und Grafen von Ruepp.
[107] FÖRSTER, Wallenstein’s Briefe 2. Bd., S. 122f.
[108] AT-OeStA/AVA Adel RAA 445.52 Walmerode, Reinhard von, Freiherrenstand für das Reich und die Erblande, Wappenbesserung, „Edler von“, 1631.09.19 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
[109] Resident: Diplomatischer Vertreter zweiten bzw. dritten Ranges im Gegensatz zum Legaten oder Ambassador, der teilweise auch aus dem Land gejagt werden konnte, da er nicht den Schutz des Ambassadors besaß. Residenten waren selten adlig, an den Höfen der Souveräne waren sie in der Regel Gelehrte.
[110] Dresden; HHSD VIII, S. 66ff.
[111] Lars Nilson [Laurens Nicolai] Tungel [1582-Okt. 1633 Dresden], schwedischer Resident. Vgl. Svenska Män och Kvinnor 8. Bd., S. 62.
[112] Lars [Laurentius] Persson Grubbe, gen. Stiernberg [1605-2.11.1642 bei Breitenfeld], schwedischer Sekretär, Assistenzrat und Generalkriegskommissar. Vgl. BERGGREN, Lars Grubbe, SBL 17. Bd., S. 350f.; BACKHAUS (Hg.), Breve 1-2.
[113] Georg II. Landgraf v. Hessen-Darmstadt [17.3.1605 Darmstadt-11.6.1661 Darmstadt]; „Hessen-Darmstadt, Georg II. Landgraf von“, in: Hessische Biografie <http://www.lagis-hessen.de/pnd/118884352> (Stand: 8.3.2012). Vgl. DIEHL, Georg II.; BECK, Die Neutralitätspolitik Landgraf Georgs II.; WACHENDORFER, Möglichkeiten und Grenzen.
[114] Johann Georg I. Kurfürst v. Sachsen [5.3.1585 Dresden-8.10.1656 Dresden].
[115] N Winkelmann [ – ]. Hier fehlen uns nähere Angaben.
[116] IRMER, Die Verhandlungen Schwedens 1. Bd., S. 91f.
[117] Hans Georg v. Arnim-Boitzenburg [1583 Boitzenburg-28.4.1641 Dresden], polnische, dann schwedische Dienste, 1627 kaiserlicher Obrist, Feldmarschall, 1630 kurbrandenburgischer u. kursächsischer Feldmarschall, 1635 Ausscheiden wegen Prager Frieden, 1637 Verschleppung nach Schweden u. Flucht, ab 1641 Reorganisation der kursächsischen Armee. Vgl. STADTMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 30ff.
[118] Dodo I. Freiherr v. Knyphausen u. Innhausen [2.7.1583 Lütetsburg (Ostfriesland)-11.1.1636 bei Haselünne], braunschweigischer Obrist, Feldmarschall. Vgl. SATTLER, Reichsfreiherr Dodo zu Innhausen und Knyphausen.
[119] Neubrandenburg [LK Mecklenburgische Seenplatte]; HHSD XII, S. 69ff.
[120] Vgl. auch den ausführlichen Bericht bei HACKE, Geschichte der Vorderstadt Neubrandenburg, S. 109ff.
[121] IRMER, Die Verhandlungen Schwedens 1. Bd., S. 156.
[122] Heinrich v. Schwallenberg [ – ], Sekretär Gustav II. Adolfs, Hofrat.
[123] Impatience: Ungeduld.
[124] sans comparaison: unvergleichbar.
[125] particulierement: insbesondere.
[126] Per [Peter, Pere] Erik [Peter Erich] Andersson [Andersohn, Anderssohn, Anterson, Arendsson, Arnson, Arentsohn, Andreson, Andreä Linderoth] [ – ], schwedischer Obrist.
[127] IRMER, Die Verhandlungen Schwedens 1. Bd., S. 278.
[128] delivrance: Befreiung.
[129] emploiieren: anwenden, gebrauchen.
[130] Parola: Ehrenwort.
[131] laxieren: freilassen.
[132] Prätext: Vorwand.
[133] unaufgelöste Chiffren.
[134] IRMER, Die Verhandlungen Schwedens 1. Bd., S. 291f.
[135] Rudolf [Rudolfo] Graf Colloredo [Coloredo, Coloreto, Coleredo, Colredo, Kolloredo]-Waldsee [Wallsee] [2.11.1585 Budweis-24.2.1657 Prag], kaiserlicher Feldmarschall.
[136] Gerhard Freiherr v. u. zu Questenberg [um 1580 Köln-1.7.1644 Wien], kaiserlicher Hofkriegsrat, einer der am besten informierten kaiserlichen Beamten, Anhänger Wallensteins.
[137] Gottfried Heinrich Graf v. Pappenheim [8.6.1594 Treuchtlingen-16.11.1632 bei Lützen], ligistischer u. kaiserlicher General. Vgl. STADLER, Pappenheim.
[138] Wolfenbüttel [LK Wolfenbüttel]; HHSD II, S. 503ff.
[139] Gronsfeld fungierte als Pappenheims Stellvertreter, war aber zugleich dessen Intimfeind. Jost Maximilian Graf v. Gronsfeld [6.11.1596 Rimburg-24.9.1662 Gronsveld], ligistisch-bayerischer Obrist, kurbayerischer Feldmarschall. Vgl. WARLICH, Für Bayern, Habsburg und Reich [Typoskript].
[140] Hans Georg v. Arnim-Boitzenburg [1583 Boitzenburg-28.4.1641 Dresden], polnische, dann schwedische Dienste, 1627 kaiserlicher Obrist, Feldmarschall, 1630 kurbrandenburgischer u. kursächsischer Feldmarschall, 1635 Ausscheiden wegen Prager Frieden, 1637 Verschleppung nach Schweden u. Flucht, ab 1641 Reorganisation der kursächsischen Armee. Vgl. STADTMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 30ff.
[141] Heinrich Reichsgraf v. Holk [Holck, Holcke, Holcky, Holka] [28.4.1599 Kronborg auf Sjælland-9.9.1633 Troschenreuth], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. ARENDT, Wallensteins Faktotum.
[142] Revers: Erklärung, schriftliche Verpflichtung.
[143] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 1. Bd., S. 44.
[144] REITZENSTEIN, Der Feldzug 1622, 2. Heft, S. 34.
[145] Arnim an Wallenstein, Dresden, März1633; HALLWICH, Wallenstein’s Ende 1. Bd., S. 222 (Beilage zu Wallenstein an Gallas, Prag, 29.3.1633).
[146] Sequelen: Folgen.
[147] Präjudiz: Beeinträchtigung, Vorurteil; Schaden.
[148] in contenti: unverzüglich.
[149] praecavirt: verhütet.
[150] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 1. Bd., S. 216.
[151] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 1. Bd., S. 218f.
[152] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 1. Bd., S. 227.
[153] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 1. Bd., S. 241.
[154] Georg II. Landgraf v. Hessen-Darmstadt [17.3.1605 Darmstadt-11.6.1661 Darmstadt]; „Hessen-Darmstadt, Georg II. Landgraf von“, in: Hessische Biografie <http://www.lagis-hessen.de/pnd/118884352> (Stand: 8.3.2012). Vgl. DIEHL, Georg II.; BECK, Die Neutralitätspolitik Landgraf Georgs II.; WACHENDORFER, Möglichkeiten und Grenzen.
[155] intentioniert: beabsichtigt.
[156] punctualmente: rechtzeitig, pünktlich.
[157] Confidenz: Vertrauen.
[158] Intercession: Vermittlung.
[159] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 1. Bd., S. 272f.
[160] Melchior Friedrich Gottfried Reichsgraf Hatzfeldt [Hartzefeld] v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], kaiserlicher Feldmarschall.
[161] Obristleutnant [schwed. överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen und dänischen Armee Armee sogar 300 fl. KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu. Dazu kam sein Anteil an der Beute, der pro 1.000 Rt. 16 Rt. 39 Albus betrug; HOFMANN, Melander, S. 156. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[162] Johan [Jon, Ion] Persson [Pedersson] Lilliesparre [Lillie Sparr] [1595-15.2.1641], schwedischer Obrist. ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 25.
[163] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 25.
[164] Dr. Bartholomäus Richel v. u. zu Neidlingen [1580 Neufra bei Saalgau (Württemberg)-27.2.1649 München], kurbayerischer Hofrat (4.5.1621), 1625 Geheimer Rat, 1640 Geheimer Ratskanzler. Vgl. IMMLER, Richel.
[165] Komtur: Vorsteher der Niederlassung eines Ritterordens, führt eine Komturei (Kommende). Beim Deutschen Orden bildeten in späterer Zeit mehrere Komtureien eine Ballei unter einem Landkomtur.
[166] Blumenthal, Schloss [Stadt Aichach, LK Aichach-Friedberg]; HHSD VII, S. 99.
[167] Georg Ulrich Graf v. Wolkenstein-Rodenegg [um 1584-24.4.1663], 24.10.1630 Reichsgraf, Mitglied des Reichshofrats 12.1.1629-Juli 1634 sowie ab 3.2.1649, 1645-1649 erzherzoglich-österreichischer Primargesandter u. damit einer der Direktoren des Fürstenrats auf dem Westfälischen Friedenskongress, 14.1.1651-1662 Vizepräsident des Reichshofrats, nach 1655 Geheimer Rat.
[168] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Generalleutnant. Vgl. REBITSCH, Gallas I, II; KILIÁN, Johann Matthias Gallas. Feldmarschall und Generalleutnant [17.10.1588-25.4.1647] 1606 Eintritt in spanische Dienste, 1615-1617 Teilnahme am Friaulischen Krieg, 1618 Beförderung zum Hauptmann, Kommandant von Riva und Bekanntschaft mit Johann von Aldringen. Durch dessen Vermittlung 1629 Wechsel aus kurbayerischen in kaiserliche Dienste, nachdem Gallas die Festnahme wegen Unbotmäßigkeiten und Erpressungen angedroht worden war. Am 18.7.1630 zusammen mit Aldringen Beteiligung an der Plünderung Mantuas, wo er (nach heutigen Begriffen) ein Millionenvermögen erbeutete. Am 10.3.1632 Erhebung in den Reichsgrafenstand, am 13.10.1632 Ernennung zum kaiserlichen Feldmarschall, im September 1633 zum Generalleutnant unter Wallenstein. Zusammen mit Aldringen und Piccolomini betrieb Gallas die Entlassung Wallensteins. Am 24.1.1634 Übernahme des Oberbefehls über das kaiserliche Heer, nach Wallensteins Ermordung, deren Planung und Durchführung er Piccolomini überlassen hatte, erhielt er dessen Herrschaft Friedland. Am 5./6.9.1634 hatte Gallas entscheidenden Anteil am Sieg über die Schweden bei Nördlingen. Sein schlechter Ruf als Trinker und Spieler sowie glücklos verlaufene Feldzüge wie im Winter 1633 in Schlesien, 1635/1636 in Lothringen, 1637 gegen Johan Banér und im Winter 1644 im Rückzug vor Lennart Torstensson brachten ihm bis heute den Ruf eines “Heeresverderbers” ein. Im November 1639 wurde Gallas entlassen, anschließend erneut berufen, im Januar 1645 wiederum entlassen, um dann von Dezember 1646 bis zu seinem Tod letztmalig das Kommando zu übernehmen. Vgl. REBITSCH, Gallas I; REBITSCH, Gallas II; BECKER, Gallas.
[169] Prätext: Vorwand.
[170] Franz Seraph v. Dietrichstein [22.8.1570 Madrid-19.9.1636 Brünn], Kardinal u. Bischof zu Olmütz.
[171] Captur: Gefangenschaft.
[172] Devotion: Ergebenheit.
[173] ad partem inter paucos confidentes: zum Teil unter wenigen Vertrauten.
[174] Maximilian Freiherr, 1635 Graf v. u. zu Trauttmansdorff u. Weinsberg [23.5.1584 Graz-8.6.1650 Wien], kaiserlicher Geheimer Rat, Kämmerer u. Obristhofmeister.
[175] Faktion: Gruppe, hier wohl im lat. Wortsinn: Tatgemeinschaft verwendet.
[176] Johann Eberhard Sohn v. der [zur] Eltz [Elz, Elß, Oelß] [1594-1655] Wallensteins protestantischer Kanzler, nach dessen Ermordung konvertiert.
[177] Calvinismus: Lehre des Johann Calvin (1509-1564), die im Wesentlichen 5 Punkte umfasste: 1. Völlige Verderbtheit der Menschen: Denken, Gefühle und Willen des Menschen sind wegen des Sündenfalls von der Sünde beherrscht, der geistig hilflose Mensch kann Gottes rettende Botschaft erst verstehen, wenn der heilige Geist ihn dazu befähigt. 2. Bedingungslose Erwählung: Prinzip der doppelten Prädestination: Schon vor der Geburt ist das Schicksal des Menschen (Verdammnis oder Seligkeit) unveränderbar von Gott vorherbestimmt. 3. Begrenzte Versöhnung: Jesus Christus starb nicht, um alle Sünder zu retten, sondern nur Auserwählte. 4. Unwiderstehliche Gnade: Der von Gott auserwählte Mensch wird Gott erkennen und kann dem Ruf Gottes nicht widerstehen. 5. Die Beharrlichkeit der Heiligen: Es ist unmöglich, Gottes Gnade wieder zu verlieren. Der Calvinismus ist eine Glaubenslehre, welche zwar von gewissen Kirchen vertreten wird, aber keine eigene Kirche bildet. Der Kultus der katholischen Kirche (Sakramente, Reliquien, Ablass), freie Glaubensentscheidung sowie alles Menschenwerk gelten als Untergrabung der Souveränität Gottes, dessen unbedingte Heiligkeit ein wichtiges Grundmotiv des Calvinismus ist. Im Augsburger Religionsfrieden von 1555 war der Calvinismus nicht anerkannt worden, wurde aber trotzdem in einigen Ländern, wie z. B. der Pfalz, eingeführt. Im Westfälischen Frieden von 1648 wurde der Calvinismus anerkannt.
[178] Maximilian [Max] Graf v. Waldstein [z Valdštejna] [1598 Znaim-19.2.1655 Wien], kaiserlicher Generalwachtmeister. http://kaiserhof.geschichte.lmu.de/10031.
[179] Jean du Caylar [de Caïla] de St. Bonnet, marquis de Toiras [1.3.1585 Saint-Jean-de-Gardonnenque, dem heutigen Saint-Jean-du-Gard/Département Gard-14.6.1636 in Fontaneto d’Agogna, Italien], Marschall v. Frankreich. Vgl. PEKAŘ, Wallenstein Bd. 1, S. 578, Bd. 2, S. 229, 238; vgl. „Jean de Saint-Bonnet de Toiras“ [Wikipedia].
[180] Casale [Casale Monferrato; Piemont, Italien].
[181] Armand Jean du Plessis, cardinal de Richelieu [9.9.1585 Paris-4.12.1642 Paris], französischer Kardinal u. Politiker.
[182] disgustiert: angewidert, verärgert, verdrossen, enttäuscht.
[183] Finta: Theater, Täuschung, Mache, Trick.
[184] Maria Anna Kaiserin v. Österreich [18.8.1606 Real Sitio de San Lorenzo de El Escorial bei Madrid-13.5.1646 Linz], Tochter Philipps III. v. Spanien u. Schwester Philipps IV. v. Spanien.
[185] Diego de Quiroga OFM Cap. [16.8.1574 Quiroga (Orense)-10.10. 1649 Madrid], seit 1631 Beichtvater der Maria Anna, der Gattin Ferdinands III.
[186] a) Don Sancho de Monroy y Zúñiga, marqués de Castañeda [ -1646], spanischer Botschafter in Wien 1632-1637, b) Don Iñigo Vélez Ládron de Guevara y Tassis VII de Oñate y II de Villamediana [1566-21.10.1644 Wien], spanischer Gesandter in Wien.
[187] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.
[188] Don Fernando de Austria [16. oder 24.5.1609 Madrid-9.11.1641 Brüssel], spanischer Kardinalinfant.
[189] Isabella Clara Eugenia de Austria y Valois [12.8.1566 Segovia-1.12.1633 Brüssel], Infanta u. Statthalterin der Spanischen Niederlande.
[190] LORENZ, Quellen zur Geschichte Wallensteins, S. 356ff.
[191] Niederhöcking [LK Dingolfing-Landau].
[192] Landau a. d. Isar [LK Landau/I.]; HHSD VII, S. 384f.
[193] Johann Franz Barwitz [Barwith, Baruzius], Freiherr v. [de] Fernemont [Fernamont, Fernamond, Fernamund, Fernemundt, Farnamont, Vernemund, Vernamont, Fürnemondt] [1597- nach dem 13.9.1667 Glogau], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.
[194] Salzburg; HHSÖ II, S. 406ff.
[195] Paris Graf v. Lodron, Fürstbischof v. Salzburg [13.2.1586 Burg Noama-15.12.1653 Salzburg]. Vgl. HEINISCH, Paris Graf Lodron.
[196] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 2. Bd., S. 191.
[197] Walchsing, heute Ortsteil von Aldersbach [LK Passau].
[198] Winterquartier: Zugewiesenes Quartier, das – angesichts der um 1, 5 º tieferen mittleren Jahrestemperatur mit extremen Kälteperioden überlebensnotwendig – in der Regel vom November bis zur Eröffnung der Sommerkampagne im Mai/Juni beansprucht wurde und in dem andere, höhere Verpflegungssätze galten, und immer wieder zu Streitigkeiten unter den Kommandeuren führte. Natürlich versuchten deshalb Magistrate und Stände immer wieder, diesen Zeitraum zu verkürzen, indem man schon ab Februar das „Sommertraktament“ einzuführen versuchte, was wiederum zu Aufruhr bzw. einer Erhöhung der Beschaffungskriminalität unter den Soldaten und ihrem Tross führen musste. Vgl. die Versuche des Magistrats von Berlin im Januar 1641; FADEN, Berlin, S. 226. Selbst wenn Truppen erst im Dezember einquartiert wurden, verlangte man doch auch Zahlungen für den vorausgegangenen November; SODEN, Gustav Adolph 3. Bd., S. 387ff. Dazu kam der enorme Bedarf an Feuermaterial, wobei alles nur einigermaßen Brennbare durch die Truppen beschafft wurde. Der Chronist und Bürgermeister Leopold aus Marktredwitz berichtet über den November/Dezember 1640; BRAUN, Marktredwitz, S. 129: „Über diese 8 Regiment[er] [hinaus] sind auch 200 Polacken mit marchiert, welche – wie ob[en] gehört – zu Oberredwitz logierten: Einige sind auch in Dörflas einquartiert worden. Obwohl wir hier im Mark[t] kein Quartier gehabt, so haben wir doch des Generals Tafel versehen und herrlich in die Küche (ver)schaffen müssen. Auch haben wir für die Regiment[er] hinaus[gegeben] 800 Brot[e], 800 Maß Bier und 2 Rind[er]. Überdies hat (ein)jeder Bürger, der seinen Stadel nicht zugrund reissen oder gar verbrennen lassen wollte, hinaus[ge]geben Fleisch, Fisch, Futter, Bier, Brot und Geld. [Es] ist dadurch auch sehr wenig erhalten worden, denn fast in jedem Stadel [hat] eine Kompanie gelegen, welche (dann) alles Heu, Stroh, ungedroschenes Getreide, Holz und Brettern in das Feld getragen. Es sind daraus Hütte gemacht und hernach meistens verbrannt [worden]. Um das, was liegen geblieben war, haben sich die Nachbarn auch [noch] gezankt. Sie haben auch alle Zäun[e] um die Gärten, Planken [und] Um(b)schrote umgehauen und verbrannt. All(e) unser[e] Fischkästen, [von denen] ein [jeder] vorher um 50 K[ronen] erkauft [worden war], haben sie in einer Geschwindigkeit eingehauen, zerrissen, hinweggetragen und in Grund verdorben. [Auf] dem Freithof, welcher erst neu gemacht worden war, haben sie die Schindel[n] abgeschlagen und sam(b)t dem Tor verbrannt. In Summa, diese Leute haben einen großen Schaden getan in dem unausgedroschenen Getreide, Futter, (Ge)stroh und Holz. [Sie haben auch] fast alle Stadel im Grunde zerschlagen und das Gezimmer verbrannt; denn die Kälte war sehr groß. Daher [haben] sie auch außer[halb] der Stadel noch über 1000 Feuer angezündet und gehalten. Was sie in den Vorstädten ertappt haben, [das haben] sie (hinweg)genommen und das Vieh geschlachtet. Die Nacht [über] hat die ganze Bürgerschaft auf Befehl des Generals um und um auf der Mauer im Gewehr stehen und wachen müssen. Ungeachtet dessen aber sind die Musketiere(r) doch an vielen Stellen über die Mauer herabgestiegen, [sind] in die Ställ[e] eingebrochen, [haben] kleines Vieh erwürgt und was sie sonst [noch] bekommen konnten, [haben sie] mitgenommen und [sind dann] wieder hinausgewischt. Dies geschah (nun) an vielen Orten, [so] daß wir also genug(samb) zu wehren und solches zu verhindern hatten. Die Tor(e) hatte er selbst(en) besetzt und mit seiner Wacht versehen“.
[199] General: Zumeist als Oberbegriff für alle Generalsränge verwendet, wenn eine genauere Zuordnung des Rangs dem Zeitzeugen nicht möglich war oder um in den schriftlichen Zeugnissen Papier zu sparen. Darunter fielen in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, „General(feld)wachtmeister“ („Generalmajor“ bei den Schweden). Etwa 20 % der bayerischen Generäle hatten sich „von der Pike auf“ hoch dienen müssen, während die Beförderung in der schwedischen Armee je nach Verdienst wesentlich schneller erfolgte. Sowohl in der kaiserlichen als auch in der kurbayerischen Armee spielten Herkunft, Gönner und verwandtschaftliche Beziehungen („Freundschaft“) eine entscheidende Rolle bei der Karriere. Bereits Anfang 1628 hatte Maximilian I. von Bayern festgestellt: „An der fromen khaisers gueten intention ist zwar nit zu zweiflen; aber er ist seiner ministrorum bevorab denen, die daß kriegswesen dirigirn und füehren, so wenig mechtig alß dieselbige ihrer soldatesca; die experienz hat bißher gewisen, daß die generales des khaisers und die soldaten der generalen ordinanzen nur so weit in acht nemmen, alß es ihnen gelegen und gefellig. Daher alle ietzige confusiones.“ Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 218, fol. 63: Memorial für Richels Sendung nach Kurmainz, Januar/Februar 1628.
[200] Johann Ernst Freiherr v. Scherffenberg auf Spielberg [Scharffenberg, Schafftenberg, Scherffenberger] [1588-10.1.1662], kaiserlicher Feldmarschallleutnant.
[201] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[202] Ottavio Piccolomini Pieri di Sticciano [Picoloni, Picolomnini, Bicolomini] P. d’Aragona, Herzog von Amalfi [11.11.1599 Florenz-11. 8.1656 Wien], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. BARKER, Piccolomini. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten von ELSTER (=> Literaturregister).
[203] incaminieren: in Gang bringen, bewegen. einleiten.
[204] Kompanie [schwed. kompani, dän. kompany]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, doch wurden Kranke und Tote noch 6 Monate in den Listen weiter geführt, so dass ihre Ist-Stärke bei etwa 70-80 Mann lag. Eine Kompanie zu Pferd hatte bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[205] Reichshofrat: Der Reichshofrat neben dem Reichskammergericht und in Konkurrenz zu diesem eines der beiden höchsten Gerichte im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, allein zuständig für die Reichslehen und kaiserlichen Privilegien und Reservatrechte betreffende Angelegenheiten. Reichshofrat war auch der Titel der einzelnen Mitglieder dieses Gremiums. Den Vorsitz hatte der Reichshofratspräsident.
[206] Johann [Ernst] Graf Fugger v. Kirchberg, Herr zu Glatt, Stettenfels, Bollweiler u. Hilgartsberg [24.7.1590-20.12.1639], Präsident des Reichskammergerichts, dann des Reichshofrats.
[207] Remonstrierung: Vorstellung, Einwendung.
[208] insinuieren: ein Schriftstück) einreichen, übergeben, zustellen, bekanntgeben, heimlich beibringen, mitteilen, nahelegen; einschmeicheln.
[209] tentieren: beabsichtigen, gedenken, vorhaben, untersuchen, prüfen; versuchen, unternehmen, betreiben, arbeiten.
[210] consumieren: verderben.
[211] Vilshofen [LK Passau], HHSD VII, S. 772f.
[212] Weitra [Bez. Gmünd].
[213] Accomodation: Einquartierung, Ergebung, Fügung.
[214] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 2. Bd., S. 194.
[215] Passau; HHSD VII, S. 571ff.
[216] Servis, Servitien: Servis war das Holz, das Licht und die Liegestatt (Heu und Streu), die ein Hauswirt den bei ihm im Krieg einquartierten Soldaten zu gewähren hatte, sowie die Steuer dafür. Im Niedersächsischen kam noch Salz dazu. Im Anhaltischen hieß es dagegen; KRAUSE, Urkunden Bd. 4/1, S. 78 (1637): „bloße Servisen, Namentlich Betten, Bettgewand, Hand- vnd Tischtücher, Holz, Salz, Licht und Eßigk“. Darüber hinaus wurden verbotener Weise auch Kleidung und Ausrüstung sowie zahlreiche Gänge an Essen und Trinken eingefordert bzw. erpresst, da dem einfachen Soldaten von der Verpflegungsordnung her nur 2 Pfd. Brot (zu 8 Pfg.), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfg.) und 1 Kanne Dünnbier (2,02 Liter zu 8 Pfg.) zustanden. Selbst diese Grundration wurde in Krisensituationen noch gekürzt. In der schwedischen Armee nannte man Servis auch „Tractament“. Der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Holz, Licht und Salz konnten durch festgelegte Zahlungen abgelöst werden. Vgl. DECKEN, Herzog Georg 3. Bd., S. 318.
[217] per forza: gewaltsam.
[218] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 2. Bd., S. 212.
[219] Heinrich v. Schlick [Schlik, Šlik], Graf zu Bassano [Passaun] u. Weißkirchen [1580-5.1.1650 Wien], kaiserlicher Feldmarschall, Hofkriegsrat.
[220] Braunau a. Inn; HHSÖ I, S. 24ff.
[221] a parte: getrennt.
[222] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 2. Bd., S. 440f.
[223] sub sigillo volante: unter offenem Siegel; so, dass man eine Schrift lesen u. dann förmlich versiegelt weiterschicken konnte.
[224] Creditiv: Beglaubigungsschreiben.
[225] Weitra [Bez. Gmünd].
[226] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 2. Bd., S. 445f.
[227] Vgl. BARKER, Piccolomini. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten von ELSTER (=> Literaturverzeichnis).
[228] Linz; HHSÖ I, S. 66f.
[229] Peuerbach [BH Grieskirchen]; HHSÖ I, S. 87. 1626 war Herberstorf hier von aufständischen Bauern geschlagen worden.
[230] Pilsen [Plzeň, Tschechien]; HHSBöhm, S. S. 444ff.
[231] MANN, Wallenstein, S. 902f.
[232] Vgl. BROCKMANN, Dynastie.
[233] Státní oblastní archív v Litomĕřicích (Dĕčín), Feldkanzlei Matthias Gallas Ka. 346.
[234] Credentionale: Beglaubigungsschreiben.
[235] Konformität: Übereinstimmung.
[236] Christian Freiherr v. Ilow [Illo, Illow, Illau] [um 1585 Sternberg-25.2.1634 in Eger ermordet], kaiserlicher Obrist, Feldmarschall.
[237] Adam Erdmann Graf Trčka z Lipy [Terzka] [1584, 1599, 1600-25.2.1634 Eger], kaiserlicher Obrist, Feldmarschallleutnant.
[238] Wilhelm v. Wchinitz u. Tettau [Vilém Vchynský ze Vchynic a z Tetova], Graf Kinský [1574 oder 1582-25.2.1634 in Eger ermordet], Führer der böhmischen Emigranten. 1611 Oberstjägermeister des Königreichs Böhmen, 25.5.1618 einer der dreißig Direktoren, 26.8.1619 beteiligt an der böhmischen Königswahl, in der er für Johann Georg I. v. Sachsen votierte, konnte sein Eigentum aber nach der Niederschlagung der böhmischen Revolution vor der Konfiskation bewahren, 1628 auf Betreiben Wallensteins zum Grafen erhoben, 1630 Emigration nach Pirna, behielt aber seine böhmischen Güter, die er von katholischen Amtsleuten verwalten ließ. Nach der Schlacht bei Breitenfeld nach Böhmen zurückgekehrt, wurde er beim Einfall kursächsischer Truppen gefangen genommen u. in lockerer Haft gehalten; während des 2. Generalats Wallenstein Vermittler zwischen Wallenstein, schwedischen u. französischen Diplomaten.
[239] Eger [Cheb, Tschechien]; HHSBöhm, S. 119ff.
[240] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.
[241] Dr. Balthasar Wesselius [Vesselius, Veselý] [ – ], Direktor der Kriegskanzlei Wallensteins. Vgl. die Erwähnungen bei PEKAŘ, Wallenstein; FÖRSTER, Wallenstein, S. 451ff.
[242] Maximilian [Max] Graf v. Waldstein [z Valdštejna] [1598 Znaim-19.2.1655 Wien], kaiserlicher Generalwachtmeister. http://kaiserhof.geschichte.lmu.de/10031.
[243] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 2. Bd., S. 508f.
[244] Francesco [Antonio] Caretto [Carretto, Carretti, Caretti, Claretti], marchese di Grana [Marquis de Grande, Marqui de Grane, Gran, Grane v. Corretto, Coretto u. Grane] de Savona e Caretto, conte di Millesimo [1594/1590/1592-9.11.1651/1652], kaiserlicher Feldmarschall
[245] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 2. Bd., S. 510.
[246] Pirna [LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge]; HHSD VIII, S. 276ff.
[247] Vgl. auch KAMPMANN, Reichsrebellion, S. 180ff.
[248] Strich: 1 österreichischer Strich = 93, 6 Liter. 100.000 Strich würden also 9, 36 Millionen Liter entsprechen !
[249] Feldobristzeugleutnant: Er war der Gehilfe des Obersten Feldzeugmeisters oder Generalfeldzeugmeisters und damit zuständig für die Artillerie.
[250] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 2. Bd., S. 514.
[251] Inclination: Neigung.
[252] verhehlen: verheimlichen, verschweigen.
[253] fomentieren: anstiften.
[254] ordinari: gewöhnliche Post.
[255] granizen: Grenzen.
[256] assecuriert: gesichert.
[257] Contento: Zufriedenheit.
[258] particulariteten: Einzelheiten.
[259] parere: Einverständnis, Zustimmung.
[260] Ladislaw [Lasco, Lasla, Lätzko, Latzeg, Ladisla] Burian Graf v. Waldstein [z Valdštejna, Wallenstein, Wallstein] [1591-8.10.1645 Prag], kaiserlicher Generalwachtmeister.
[261] Inkonvenienz: Unannehmlichkeit; Ärger, Ärgernis, Komplikation, Schwierigkeit, Unbequemlichkeit, Ungelegenheit, Verdruss, Verlegenheit, Widrigkeit; (österreichisch, schweizerisch) Unzukömmlichkeiten; (gehoben) Missvergnügen, Unbilden, Ungemach; Geschmacklosigkeit; Abgeschmacktheit, Anstößigkeit, Taktlosigkeit, Ungehörigkeit; Unschicklichkeit; (bildungssprachlich) Impertinenz.
[262] Johann Eberhard Sohn v. der [zur] Eltz [Elz, Oelß] [1594-1655] Wallensteins protestantischer Kanzler, nach dessen Ermordung konvertiert.
[263] Friedrich V. v. der Pfalz, Kurfürst der Pfalz (1620-1623), König v. Böhmen (1619-1620) [26.8.1596 Deinschwang bei Neumarkt/Oberpfalz-19.11.1632 Mainz]. Vgl. WOLF, Winterkönig; BILHÖFER, Nicht gegen Ehre und Gewissen; http://www.hdbg.de/winterkoenig/tilly.
[264] Friedrich Ulrich Herzog v. Braunschweig-Wolfenbüttel [5.4.1591 Wolfenbüttel-11.8.1634 Braunschweig].
[265] Reichskreis, Niedersächsischer: Der 1512 gebildete Reichskreis umfasste die Gebiete zwischen Weser, Harz u. Elbe einsachließlich Magdeburgs, Mecklenburgs u. Holsteins. Kreisausschreibende Fürsten waren die Erzbischöfe v. Magdeburg u. der Herzog v. Braunschweig-Lüneburg. Die wichtigsten Mitglieder waren das Erzstift Magdeburg (seit 1648 Brandenburg), Erzstift Bremen, Lüneburg, Grubenhagen, Calenberg-Göttingen, Wolfenbüttel, Hochstift Halberstadt mit Grafschaft Regenstein (seit 1648 Brandenburg), Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Güstrow, Hochstift Schwerin (Mecklenburg-Schwerin), Holstein-Glückstadt (Dänemark), Holstein-Gottorp (Dänemark), Grafschaft Rantzau (Dänemark), Hochstift Hildesheim u. die Reichsstädte Bremen, Goslar, Hamburg, Lübeck, Mühlhausen u. Nordhausen.
[266] Christian IV. König v. Dänemark [12.4.1577 Schloss Frederiksborg-18.2.1648 Schloss Rosenborg/Kopenhagen]. Vgl. HEIBERG, Christian 4; HEIBERG, Christian 4. – en europæsk statsmand; FINDEISEN, Christian IV.
[267] Giovanni Battista Senno [Seni, Zenno] [1600 Padua-1656 Genua], Wallensteins Hofastrologe.
[268] Anton v. Schlief(f)en [Schleif] [21.7.1576 Köslin-17.9.1650 Stettin] kaiserlicher, anschließend ständisch-böhmischer, dann wieder bis 1627 kaiserlicher, ab 1628 pommerscher, dann kursächsischer u. schwedischer Obrist.
[269] penetrieren: durchsetzen, erreichen.
[270] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 2. Bd., S. 518ff.
[271] immediate: unmittelbar.
[272] con la bocca della verità: mit dem Mund der Wahrheit, wahrheitsgetreu.
[273] addatur: zusätzlich, hinzu kommt.
[274] et absque salario: und ohne Gehalt.
[275] et mihi gratulando: und mich beglückwünschend.
[276] ubinam: wo denn, wo auch immer.
[277] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 2. Bd., S. 520.
[278] Heinrich Johann Guyard Freiherr v. Saint Julien [Saint Julian], Graf v. u. zu Wallsee [18.4.1590 Schloss Beauregard-18.9.1642 Wien], kaiserlicher Obrist. Vgl. SAINT JULIEN, Heinrich Johann Guyard von St. Julien.
[279] LORENZ, Quellen zur Geschichte Wallensteins, S. 425.
[280] HURTER, Wallenstein‘s vier letzte Lebensjahre, S. 476.
[281] HURTER, Wallenstein’s vier letzte Lebensjahre, S. 480. Drum [Stvolínky, Bez. Česká Lípa, Tschechien].
[282] Nördlingen [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 525ff. Schlacht bei Nördlingen am 5./6.9.1634 zwischen den kaiserlich-ligistischen Truppen unter Ferdinand (III.) von Ungarn und spanischen Kontingenten unter dem Kardinal-Infanten Fernando auf der einen Seite und dem schwedischen Heer unter Feldmarschall Gustav Horn, der in eine 7 Jahre dauernde Gefangenschaft geriet, und Bernhard von Weimar auf der anderen. Die Schwedisch-Weimarischen verloren nicht allein die Schlacht, etwa 8.000-10.000 Tote und 3.000-4.000 Verwundete – auf kaiserlicher Seite waren es 1.200 Tote und 1.200 Verwundete – , sondern mit ihr auch den Einfluss in ganz Süddeutschland, während der französische Einfluss zunahm. Vgl. die ausführliche Darstellung bei ENGERISSER; HRNČIŘĺK, Nördlingen 1634 (die detaillierteste Darstellung der Schlacht); STRUCK, Schlacht, WENG, Schlacht. Vgl. den lat. Bericht »Pugna et victoria ad Nordlingam«, der den protestantischen Ständen zuging; Staatsarchiv Bamberg B 48/145, fol. 74 (Abschrift). Zur französischen Sicht vgl. den Avis Richelieus, 1634 IX 11; HARTMANN, Papiers de Richelieu, Nr. 288.
[283] Stuttgart; HHSD VI, S. 768ff.
[284] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 25.
[285] Bernhard Herzog v. Sachsen-Weimar [16.8.1604 Weimar-18.7.1639 Neuenburg am Rhein], schwedischer, dann französischer General. Vgl. JENDRE, Diplomatie und Feldherrnkunst; RÖSE, Herzog Bernhard der Große; DROYSEN, Bernhard von Weimar I, II.
[286] Mannheim; HHSD VI, S. 501ff.
[287] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 25; Heilbronn [Stadtkr.]; HHSD VI, S. 315ff.
[288] Keller: Der Keller, oder auch „Kellner“ (von lat.: cellarius = Kellermeister), war zunächst ein mittelalterlicher Ministerialer, der in einem ihm zugewiesenen Verwaltungsbereich im Auftrag des Lehns- oder Grundherren für die Verwaltung, Gerichtsbarkeit und Steuern verantwortlich war, insbesondere für die Eintreibung und Verwaltung der Geld- und Naturalabgaben an den Grundherren. Er hatte damit eine ähnliche Funktion wie der Rentmeister. In der Frühneuzeit wurde dieses Amt zunehmend nicht mehr von Niederadligen und Edelfreien, sondern auch von Bürgerlichen ausgeübt.
In Klöstern, besonders in den nach benediktinischen Regeln geführten, ist der Cellerar (oder die Cellerarin) das für die wirtschaftlichen Belange des Klosters zuständige Mitglied des Konvents.
Eine „Kellerei“ (oder auch „Kellnerei“) bezeichnete daher einen von einem Keller verwalteten Amtsbereich, aber auch das Amtsgebäude und die Gesamtheit der dort Bediensteten. [wikipedia]
[289] Tobias Plaustratius [ – ], hessen-darmstädtischer Keller.
[290] Hans Ludwig Wolf v. Karspach [ – ], hessen-darmstädtischer Rat u. Amtmann zu Grünberg, Kammerpräsident.
[291] Jan Freiherr v. Werth [1594 Büttgen-16.9.1652 Benatek], bayerischer, kaiserlicher General der Kavallerie. Vgl. LAHRKAMP, Jan von Werth; KAISER: http://www.rheinische-geschichte.lvr.de/persoenlichkeiten/W/Seiten/JanvonWerth.aspx [17.6.2014].
[292] Generalstab: die Summe aller ranghohen Offiziere, die der obersten militärischen Führung zuarbeiten. Der Generalstab umfasste das Quartieramt, die Kriegskanzlei, die Generaladjutantur, das Kriegskommissariat, das Kriegszahlamt, die Generalauditoren, den Generalprofos, die Feldapotheke, das Feldpostamt und die Generalwagenmeister. 1640 sollen der General- und Hofstab Piccolominis 1.200 Personen umfasst haben; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 123.
[293] Zwingenberg (Bergstraße); HHSD IV, S. 486f.
[294] Karch: Karren, Schubkarren.
[295] Ohm: 1 Ohm Wein (Hanau) = 1/6 Fuder = 20 Viertel = 320 Schoppen = 149, 2 Liter; 1 Ohm (Darmstadt) = 80 Maß = 160 Liter.
[296] Malter: 1 Malter = 4 Simmern = 8 Maß = 16 Sechter = 120-130 Liter (Hanau, jede nach Getreideart).
[297] Inhibition: Verbotsverfügung, Einhaltsgebot.
[298] Karl IV. Herzog v. Lothringen [5.4.1604 Nancy-18.9.1675 Allenbach (bei Birkenfeld)]. Vgl. BABEL, Zwischen Habsburg und Bourbon.
[299] Standarte: Bezeichnung für die auch bei der Reiterei üblichen Fähnlein: die kleinste Gliederungseinheit beim Fußvolk, im 17. Jahrhundert allmählich durch die Bezeichnung „Kompanie“ verdrängt. In der kursächsischen Armee bestand ein Regiment zu Fuß aus 10 „Fendl“: ein Fähnlein umfasste ca. 300 Mann (100 Pikeniere, 160 Musketiere, 20 Hellebardiere und 20 Rundschildner). Es gliederte sich wiederum in Rotten von 10–15 Mann, die von einem Rottmeister angeführt wurden.
[300] Dragoner [schwed. dragon, dän. dragoon, frz. dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. So sprechen auch Zeitgenossen in der Regel von Reitern und Dragonern. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd und eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Ein schwedisches Dragonerregiment soll zu einem Drittel aus Zigeunern bestanden haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[301] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis. Halbe Kartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite von 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211. Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.
[302] Pfungstadt [LK Darmstadt-Dieburg]; HHSD IV, S. 365.
[303] HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 104f.
[304] Bickenbach [LK Darmstadt-Dieburg]; HHSD IV, S. 46f.
[305] Superintendent: In der lutherischen Kirche Leiter der unteren Kirchen- und Schulbehörde eines Amtsbezirks, zugleich erster Geistlicher der Stadt. Der Superintendent leitete die inneren Angelegenheiten der Kirche und hatte die Aufsicht über das Volksschulwesen. Damit war er Vorgesetzter sowohl der Pfarrer als auch der Lehrer eines Amtsbezirks.
[306] Darmstadt; HHSD IV, S. 79ff.
[307] Zwingenberg [LK Bergstraße]; HHSD IV, S. 486f.
[308] HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 128f.
[309] Waibstadt [Rhein-Neckar-Kreis]; HHSD VI, S. 842.
[310] Im Akkord war der Weg nach Heilbronn festgelegt worden; Österreichisches Staatsarchiv Wien Kriegsarchiv Alte Feldakten 1634/12/123. Vgl. des ROBERTS, Campagnes, S. 51.
[311] [Bad] Wimpfen [LK Heilbronn]; HHSD VI, S. 51f.
[312] sinceramente: wahrhaftig, ernsthaft, aufrichtig, echt, ehrlich(erweise).
[313] praevalieren: das Übergewicht haben, sich durchsetzen können.
[314] inquietieren: beunruhigen, in beunruhigender (u. lästiger) Weise beschäftigen.
[315] Österreichisches Staatsarchiv Wien Kriegsarchiv Alte Feldakten 1634/12/123 (Ausfertigung): Gallas an Ferdinand von Ungarn, Heilbronn, 1634 XII 27.
[316] Vgl. HÖBELT, Ferdinand III.
[317] Österreichisches Staatsarchiv Wien Kriegsarchiv Alte Feldakten 1534/12/123 (Ausfertigung): Gallas an Ferdinand von Ungarn, Heilbronn, 1634 XII 27.
[318] Bergstraße; HHSD IV, S. 43f.
[319] Kraichgau; HHSD VI, S. 427f.
[320] Vgl. allgemein KOHLMANN, Von unsern widersachern.
[321] Muster- und Laufplatz: ein von den Städten und Territorien gefürchteter Platz zur Musterung und Einstellung von Landsknechten oder Söldnern im 16. und 17. Jahrhundert, dessen Einrichtung man nach Möglichkeit zu verhindern suchte. Nürnberg soll sogar im Sommer 1625 100.000 fl. geboten haben, um keinen Musterplatz gewähren zu müssen; KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 58. Zum Teil erfolgte die Musterung sogar, wenn noch nicht alle Waffen vorhanden waren; GRÄF, Söldnerleben, S. 110. Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die von Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert und für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben und an ihren Bestimmungsort verbracht. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl von Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. (BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; vgl. MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”. HELLER, Rothenburg, S. 308: „In den Musterplätzen wurden die im Auftrag der Regimentsinhaber auf den Werbeplätzen angeworbenen Mannschaften durch einen Kommissar des Kriegsherren […] gemustert: Es wurde der Personalstand aufgenommen, d. h. Stammrollen (damals Musterrollen genannt) angelegt, Waffen, Pferde, Ausrüstung auf Kriegsbrauchbarkeit nachgesehen und die Mannschaft vereidigt. Die Muster- und vor allem die Werbeplätze bildeten eine schwere Landplage und Fürsten und Städte scheuten keine Kosten, ihr Gebiet davon freizuhalten. Wo die Werbetrommel ertönte (umgeschlagen) wurde), strömte das landfahrende Gesindel zugleich mit den nicht viel besseren Gartbrüdern (abgedankte Soldaten, die sich vom Garten, d. h. Betteln im Herumziehen, nährten) zusammen und hielt auch nach Annahme des Werbegeldes nicht die geringste Spur von Kriegszucht; erst mit dem Schwur unterwarfen sie sich dem Kriegsrecht. – Auf eigene Faust verübten die Neugeworbenen Bedrückungen und Erpressungen schwerster Art, legten sich beim Bürger und beim Bauern ein und waren nur durch Geld und reichliche Wegzehrung zum Weiterziehen zu bewegen – allen Vorschriften zum Trotz, die ein Einlagern der zum Musterplatz marschierenden Neugeworbenen nur für eine Nacht erlaubten“.
[322] frank: frei, offen, unmittelbar.
[323] Gefälle: Bezeichnung für verschiedene obrigkeitliche, kirchliche oder gerichtliche Erträge, Einkünfte oder Abgaben.
[324] importieren: hineintragen, -bringen; übertragen auch: dahin bringen, verursachen.
[325] Schwäbisch Hall [LK Schwäbisch Hall]; HHSD VI, S. 723ff.
[326] Generalfeldzeugmeister [schwed. general för artilleriet, dän. generelt feldzeugmeister]: Der Generalfeldzeugmeister war Befehlshaber der dritten, wenn auch teilweise gering geschätzten Truppengattung, der Artillerie; bei Beförderungen wurden die vergleichbaren Ränge bei der Kavallerie, dann der Infanterie bevorzugt. Der Rang umfasste das Kommando über Artillerie. Er erhielt nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) monatlich 1.200 fl.Ihrem Befehlshaber fielen die sogenannten „Glockengelder“ [Geld, womit eine eroberte Stadt, die sich vom groben Geschütze hat beschießen lassen, ihre Glocken und ihr Kupfergeschirr, welches alles herkömmlich der Artillerie des Eroberers heimfällt, wieder erkaufen oder einlösen muß. KRÜNITZ, Enzyklopädie Bd. 19, S. 192], zu, wenn man während der Belagerung etwa bei Sturmläufen hatte die Glocken läuten lassen, was nach dem „Recht“ des Siegers 12.000 fl. [zum Vergleich: 1634 wurde ein Bauernhof mit 8.-1.000 fl., ein kleines Schloss mit 4000 fl. veranschlagt; MATHÄSER, Friesenegger, S. 51] und mehr sein konnte. Vgl. auch HOCHEDLINGER, Des Kaisers Generäle. Ihm unterstanden die Schanzmeister und die Brückenmeister, zuständig für Wege-, Brücken-, Lager- und Schanzenbau sowie die Anlage von Laufgraben vor Festungen.
[327] explizieren: auseinandersetzen, entwickeln, erklären, erläutern, interpretieren, klarlegen, präzisieren, veranschaulichen, verdeutlichen, verständlich machen.
[328] Schweinfurt; HHSD VII, S. 686ff.
[329] Rothenburg o. d. Tauber [LK Ansbach]; HHSD VII, S. 637ff.
[330] Schweinfurt; HHSD VII, S. 686ff.
[331] Heilbronn [Stadtkreis]; HHSD VI, S. 315ff.
[332] Österreichisches Staatsarchiv Wien Kriegsarchiv Alte Feldakten 1634/12/129 (Ausfertigung): Walmerode an Ferdinand von Ungarn, Heilbronn, 1634 XII 28. Vgl. die „Denkschrift für den Ruin der Landgraffschaft [Hessen-Darmstadt] infolge des Überzugs besonders durch die Kaiserlichen, aus dem Dezember 1634“; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 108ff.: „Land und leute haben seine fürstl. Gnaden in so gar betrüblichem zustand, daß es schwerlich genug zu beschreiben, vor sich gefunden. Zwei landsquartier, deren eines das ländlein um Darmstadt, das andere der tractus auf dieser seite Mains den Rhein hinabwärts ist, seind durch und durch so ausgeplündert, verwüstet und verstellt, daß es in wahrheit unaussprechlich, ja fast unausdenklich. Man findt in keinem dorf einigen lebendigen menschen, hingegen aber viel tote, lang gelegene leichnam. In den andern beeden landsquartieren, benanntlich im Marburgischen und Gießischen teil oberfürstentums, seind zwar nicht durchaus alle und jede flecken und dörfer ganz und allerdings, doch aber auch die meiste ausgeplündert und so zugerichtet, daß es nicht genug zu beklagen. Und ist in den beeden oberhessischen landsquartieren der schad unice von der römischen kais. majestät wie auch von ihrer hochfürstl. durchlaucht des herrn cardinal-infant und von des katholischen bunds kriegsvolk beschehen, draußen aber am Rhein und Main promiscue von beederseits kriegsherren. Das kaiserliche, hispanische und ligistische volk ist alles auf unsern gnädigen fürsten und herren gezogen, liegt auch dessen noch ein namhafter anteil im land; jetzo ziehen wieder 4 regimenter hindurch, brauchen einen wunderlichen weg, nicht nach der straßen, sondern gar umschweifig nach einem circumflexu. Wollen viel geld haben, dessen doch bei so vielfältigen, ganz grundverderblichen durchplünderungen keines vorhanden. Vieh, frucht ist alles weg; der wein, den man nicht austrinken können, in die erde gelassen. Die besten flecken und dörfer liegen in der asch. Etlich tausend weibspersonen seind geschändet, – ja gar auch junge knaben, quod horrendum – in der schändung gar getötet. Dem herrn kammerpräsidenten Karspach ist bei seiner lieben alten mutter begräbnis in unversehener behendigkeit eine trupp auf den hals kommen, haben 16 adeliche weibspersonen in der trauer an der mahlzeit befunden, deren 8 sobald genotzüchtigt, eine adeliche jungfrau, so eine Schelmin von Bergen (eine einige tochter ihrer eltern) gar auf den offenen markt gelegt und publice geschändet; 8 derselben adelichen damen seind entloffen, haben sich in ein hühnerhaus verkrochen, bis daß der sturm vorüber gewesen. Zween tag vor unsers gnädigen fürsten und herrn wiederanlagung in dero landen ist ein jählicher einfall in dero flecken Oberrosbach (Ober-Rosbach/Kr. Friedberg; HHSD IV, S. 356f.] geschehen, seind alle und jede sich darin befindende weibsbilder (nur 4 ausgenommen) violento stupro vitiiert worden. Hin und wieder im land seind noch sehr viel weibspersonen verloren, von denen man nicht weiß, wohin sie kommen. Eben an dem tag ihrer fürstl. gnaden anlangung ist das städtlein Lisberg [Lißberg/Kr. Büdingen; HHSD IV, S. 304f.] und der darin gewesene fürstliche fruchtvorrat samt allen amtsdokumenten und was die liebe armut dahin geflöhet, mutwillig verbrannt und gleich vorher der schöne fleck Borstorf ebensowohl in rauch hinaufgeschickt worden. Echzell hat um einiges Pferds willen über 60 000 reichsthaler schaden gelitten, liegt jetzo auch halb in der asch. Man fordert die städte auf; wan sie nicht stracks zur einlassung des volks und zu ihrer ausplünderung konsentieren wollen, so haut man nieder, was man antrifft, steckt die nöchsten örter in brand. Die hungersnot ist leider schon im land und der jammer so bewandt, daß er nicht zu delineieren, viel weniger recht zu beschreiben. Es darf und will auch kein commissarius mehr zum volk, man muß das armut trost- und hülflos sitzen und mit großer geduld feuer und schwert über sie gehen lassen. Unterschiedene, darunter auch gar graf Heinrich Ludwig von Nassau-Dillenburg, haben sich mit geld abgekauft. Deren, welche sich an der röm. kais. majestät und an der gemeinen wohlfahrt am meisten vertieft und versündiget, wird geschonet, über unsern gnädigen frommen landesfürsten und herrn und dero unschuldigen landen und leuten aber schlagen alle wasserwogen und wellen der trübsal zusammen“.
[333] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 25.
[334] Lindau (Bodensee); HHSD VII, S. 414ff.
[335] Schaffhausen [Bez. Schaffhausen, Schweiz].
[336] Überlingen [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 807f.
[337] Philippsburg [LK Karlsruhe]; HHSD VI, S. 632f.
[338] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f. Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik von Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200), dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen [Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Für unerlaubte Werbung drohte die Todesstrafe; MÜLLER, Unterpfalz, S. 63. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto von Estorf [1566-29.7.1637], berichtet zum April 1623; DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.
[339] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 25.
[340] Herrnsheim [Stadt Worms]; HHSD V, S. 134f.
[341] Kaiserslautern; HHSD V, S. 158ff.
[342] Saarbrücken; HHSD V, S. 315ff.
[343] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 25.
[344] Frankfurt/M.; HHSD IV, S. 126ff.
[345] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 25; Königstein [Obertaunuskreis]; HHSD IV, S. 273f.
[346] Zabern [Saverne; Elsass, heute Frankreich, Dép. Bas-Rhin].
[347] Fulda; HHSD IV, S. 154ff.
[348] Bad Hersfeld; HHSD IV, S. 20ff.
[349] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 25.
[350] Adam Graf zu Schwarzenberg [26.8.1583 Gimborn (Bergisches Land)-14.3.1641 Spandau], kurbrandenburgischer Geheimer Rat. Vgl. KOBER, Eine Karriere im Krieg.
[351] Georg Ludwig v. Schwarzenberg-Hohenlandsberg [24.12.1586 Hohenlandsberg-21.7.1646 Freudenau], kaiserlicher Geheimrat u. Obersthofmarschall.
[352] Süderland, südlicher Teil der Grafschaft Mark.
[353] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 132, S. 64.
[354] Vgl. BROCKMANN, Dynastie.
[355] Rudolf [Rudolfo] Graf Colloredo [Coloredo, Coloreto, Coleredo, Colredo, Kolloredo]-Waldsee [Wallsee] [2.11.1585 Budweis-24.2.1657 Prag], kaiserlicher Feldmarschall.
[356] Trier; HHSD V, S. 372ff.
[357] Würzburg; HHSD VII, S. 837ff.
[358] Schorndorf [Rems-Murr-Kreis]; HHSD VI, S. 714f.
[359] Coburg; HHSD VII, S. 127f.
[360] Philippsburg [LK Karlsruhe]; HHSD VI, S. 632f.
[361] Speyer; HHSD V, S. 350ff.
[362] Worms; HHSD V, S. 410ff.
[363] Kaiserslautern; HHSD V, S. 158ff.
[364] Frankenthal; HHSD V, S. 100ff.
[365] Mainz; HHSD V, S. 214ff.
[366] Konservation der Armee: Die Erhaltung der Armee in ihrem Mannschaftsbestand war angesichts der teueren Werbungen, Aufstellungs- und Unterhaltungskosten das vorrangige Ziel der Obristen als Regimentsinhaber und der Oberbefehlshaber. Teilweise weigerten sich daher sogar Obristen, ihr Regiment ins Gefecht zu schicken. Als der kaiserliche Kavallerie-Obrist Floris (Florentino) de Mérode in der Schlacht bei Hessisch Oldendorf (28.6./8.7.1633) zum Eingreifen aufgefordert wurde, verweigerte dieser wiederholt den Gehorsam, anstatt die Musketiere, die sich in Gräben und Hecken festgesetzt hatten, durch einen Kavallerieangriff zu entlasten, und meinte sarkastisch, ebenso gut könne man ihm befehlen, mit dem Kopf gegen eine Mauer zu laufen: „Es sei nicht der Brauch“, erklärte er, dass „die Reiter auf die Musketiere, und sonderlich im Walde, chargiren“. HALLWICH, Merode, S. 94; LAHRKAMP, Bönninghausen, S. 285f. DIE EUROPÄISCHE FAMA, S. 11: „Wenn man die Soldaten lange Zeit behalten will, so muß man dieselben lehren, wie sie bey dem ersten Anblick derer Feinde ihre Schritte mit einer anständigen Geschwindigkeit verdoppeln, und mit manierlicher Geschwindigkeit das Hasen-Panier aufwerffen lassen“.
[367] Sachsenhausen, heute Ortsteil von Frankfurt/M, HSSD IV, S. 126ff.
[368] Johann Kaspar Graf v. Stadion [21.12.1567 Belfort-21.11.1641 Ammern], Hochmeister.
[369] Sebastian Peregrin Zwyer v. Evebach [Zweyer, Zweier] [1597-1661], kaiserlicher Obrist. Vgl. ZURFLUH, Sebastian Peregrin Zwyer von Evebach.
[370] Marsal [Frankreich, Dép. Moselle].
[371] Nancy [Frankreich, Dép. Meurthe-et-Moselle].
[372] Pont-à-Mousson (alter dt. Name: Moselbruck; Lothringen).
[373] Adrian Graf v. Enckevort [Enckevoer, Enckfurth, Enckefurt, Enquenfort, Enkevörn, Enckenfurth] [20.8.1603 Diest-3.6.1663 Ledeč], kurbayerischer Feldmarschall.
[374] Thomas Henderson [Henderssohn, Hintersohn, Hinderson, Hinderzon, Hintersohn] [ -August ? 1645], kaiserlicher Obrist.
[375] in visceribus regni: in den Eingeweiden, im Inneren des Reiches.
[376] status rerum: Zustand.
[377] Minister: Diener.
[378] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 163, S. 77ff.
[379] Donauwörth [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 147ff.
[380] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 25.
[381] Dr. Johann Heinrich v. Pflummern [1595-1655]. Vgl. KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 179f.
[382] Überlingen [Bodenseekreis]; HHSD VI, S. 807f.
[383] abbasieren (ital.), abbastionieren: herabsetzen, senken, drücken.
[384] SEMLER, Tagebücher, S. 259f.
[385] SEMLER, Tagebücher, S. 267.
[386] SEMLER, Tagebücher, S. 239f.
[387] TERSCH, Freudenfest, S. 221f.
[388] Anselm Casimir Wambold v. Umstadt [30.11.1579 Speyer (?)-9.10.1647 Frankfurt/M.], Kurfürst u. Erzbischof v. Mainz. Vgl. BRENDLE, Reichserzkanzler.
[389] Sächsisches Staatsarchiv, 12890 Autographensammlungen, Nr. 3, Mappe 08.
[390] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 195, S. 89f.
[391] Matthias Franzin [ – ], kaiserlicher Kriegskommissar.
[392] Rudolf Graf v. Thun [12.2.1597 Radstadt (Bundesland Salzburg)-31.3.1636 Brixen (Prov. Bozen)], kaiserlicher Obrist. Vgl. MOSCA, La Croce.
[393] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 196, S. 90.
[394] ENGELBERT; Hatzfeldt, Nr. 25.
[395] Carlo Andrea Carraciolo, 2. marqués de Torrecuso [Tarrachuso] [1583-5.8.1646], spanischer General. Vgl. https://caminoarocroi.wordpress.com/2012/07/07/el-marques-de-torrecuso-un-militar-en-tiempos-de-crisis/.
[396] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 364, S. 164ff.
[397] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 364, S. 164ff.
[398] Ebersdorf [BH Kaisers-Ebersdorf; Wien]; HHSÖ I, S. 410, 543, 679.
[399] Leopold Wilhelm Erzherzog v. Österreich [5.1.1614 Wiener Neustadt-20.11.1662 Wien], kaiserlicher Feldherr. Vgl. die ausgezeichnete Dissertation von SCHREIBER, Leopold Wilhelm; BRANDHUBER, Leopold Wilhelm; DEMEL, Leopold Wilhelm.
[400] Schlacht bei Kempen am 17.1.1642 zwischen katholischen (kaiserlichen und kurkölnischen) Truppen unter dem Befehl Wilhelms von Lamboy auf der einen und protestantischen (französischen, hessischen-kasselischen und weimarischen) Truppen auf der anderen Seite in der Heide zwischen Kempen, Hüls, Krefeld und St. Tönis am Niederrhein ausgetragen wurde. Das Gefecht endete mit einer vernichtenden Niederlage der kaiserlich-kölnischen Verteidiger; in der Folge fiel das nördliche Kurköln unter protestantische Besatzung. WASSENBERG, Florus, S. 464ff. (unter Quelle 16).
[401] Schweidnitz [Świdnica]; HHSSchl, S. 491ff.
[402] Státní oblastní archív v Zámrsku Rodinný archiv Piccolominiové 22.503 (span. Kopie), auch in: BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 1322.
[403] Hrubá Horka [Kr. Jablonec nad Nisou, Tschechien].
[404] HEBER, Böhmens Burgen, 4. Bd., 243.
[405] Ernst Adalbert v. Harrach [4.11.1598 Wien-25.10.1667 Wien], Kardinal. Vgl. KELLER; CATALANO, Diarien; http://www.univie.ac.at/Geschichte/Harrach/harrach_zur_person.htm.
[406] So KELLER; CATALANO, Diarien.
[407] Hugo Grotius [Huigh oder Hugo de Groot] [10.4.1583 Delft (Niederlande)-28.8.1645 Rostock], politischer Philosoph, reformierter Theologe, Rechtsgelehrter u. früher Aufklärer.
[408] Axel Gustafsson Oxenstierna Greve af Södermore [16.6.1583 Fanö bei Uppsala-28.1.1654 Stockholm], schwedischer Reichskanzler. Vgl. WETTERBERG, Axel Oxenstierna; FINDEISEN, Axel Oxenstierna; BACKHAUS (Hg.), Brev 1-2.
[409] DE GROOT, Briefwisseling Deel 8, S. 284f.
[410] RUDERT, Die Kämpfe, S. 78.
[411] Siegmund Friedrich v. Wallenrodt [Wallenrod, Walleradt] [11.12.1620-10.12.1666], kaiserlicher Obrist.
[412] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 535.
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