Rangony [Rangoni, Rangani, Renco, Renko], Giulio Marchese [Jules Marquis] de
Rangony [Rangoni, Rangani, Renco, Renko], Giulio Marchese [Jules Marquis] de; Obrist, Maréchal de camp [ -20.11.1639]
Giulio Marchese [Jules Marquis] de Rangony [Rangoni, Rangani, Renconi, Renko] [ -20.11.1639] stand als Obrist[1] in kaiserlichen Diensten.[2] Im Juli 1631 warb er ein Kürassierregiment[3] [=> Abb. links] an und führte es auch als Obrist. „Trotz allem mußten die Leipheimer[4] [=> Abb. rechts] eine weitere Einquartierung[5] über sich ergehen lassen. Am 12. Juli erhielt Erhard Schad[6] vom Ulmer[7] Kriegsamt die Nachricht, daß ein Rittmeister Stirnroth mit 80 Reitern Nachtquartier zu Leipheim begehrt. Der Vogt[8] wehrte sich heftig gegen dieses Vorhaben. Leider vergebens ! Denn am 15. Juli fielen fast 300 kaiserliche Kavalleristen [=> Abb. rechts] in Leipheim ein. Noch schlimmer als im Jahr 1628 mußte die Bevölkerung unter der Soldateska leiden. Schad beschwerte sich massiv bereits einen Tag nach der erfolgten Einquartierung beim Rat in Ulm: »Gleichwohl ich nicht sehe, wie diße Quartierung Bestand haben kann, weilen sie allberaidt ale meine Leutt auß den Häußern jagen, auch als plündern,[9] rauben und zerbrechen«. Über die Reaktion der Leipheimer Bürgerschaft informiert der Vogt an einer anderen Stelle seines Briefes: »Dahero die Burgerschafft sich resolviert (obschon zwar zu der gedult angemant worden) mitander die Quartier zu verlaßen[10] oder sich wohl gar gegen Sie auffzulehnen«. [=> Abb. links] Letzteres hätte sicher in einem furchbaren Blutbad geendet, obwohl der fachkundige Schad den Kampfwert der zwei Kompanien[11] nicht sehr hoch eingeschätzt hat, wenn er bemerkt: »Kan mit Wahrheitt sagen, das ich übler Disciplinierte vorher nie gesehen, wie wohl sie also beschaffen, das sie mitt gar wenigem Volck könnten abgetrieben werden«. Noch am selben Tag schrieb er einen weiteren Brandbrief[12] und ließ ihn durch einen Boten bei Nacht nach Ulm [=> Abb. rechts] bringen. Zunächst teilt er darin dem Rat die Ansprüche der Soldaten des Rangonischen[13] Regiments mit. Diese forderten pro Tag 290 Maß Wein, 290 Pfund Fleisch und 580 Pfund Brot.[14] Dann bestätigt Erhard Schad noch einmal die absolute Disziplinlosigkeit der lästigen Eindringlinge: »Und ist kein reggimento oder Justicia[15] vorhanden«. Zuletzt zeigte er seine Sorge um die Leipheimer: »Ich kann nicht sehen, we ich die Burgerschafft erhalten möge, da kein Ohnheil widerfahre«. Zum Glück zogen die beiden Rangonischen Kompanien schon am 18. Juli in Richtung Sachsen wieder ab. Noch am gleichen Tag ließ Schad durch den damaligen Leipheimer Stadtschreiber[16] Jörg Mauch eine vierseitige Schadensmeldung erstellen. Schon die Überschrift läßt ahnen, welche Schrecken die Leipheimer in bloß drei Tagen erfahren mußten:
„Verzeichnuß
Was bey Einquartierung des Stabs[17]
und 2. Compagnie von dem Rango-
nischen regiment zu Leipheim den
15. July Ao. 1631 biß uff den 18 detto,
neben geraichtem Commiss,[18] für
Unkosten aufgangen, und durch Zwang
und Schatzung der vorhin erarmten
burgerschafft abgepreßt
worden“.
Nicht weniger als 76 Bürger zählten zu den Geschädigten. Bei Paul Burkhardt heißt es sogar: »50 Gulden für Arztlohn, weil er von den Soldaten mit zween Kuglen durchschossen worden«. Zwei Reit- und neun Vorspannpferde ließen die Kaiserlichen samt einem neuen Wagen mitgehen. Insgesamt belief sich der Gesamtschaden dieser Einquartierung auf 1605 Gulden und 29 Kreuzer“.[19]
Das Regiment nahm an der Schlacht bei Breitenfeld[20] teil und stand dann unter Egon von Fürstenberg[21] [=> Abb. links] unter dem Oberbefehl Aldringens[22] [=> Abb. rechts] in Bayern. 1632 lag es in Mähren und in der Oberpfalz unter Tillys[23] Befehl. Vier Kompanien der Regimenter Coronini[24] und Rangony wurden vom 14.4. ab von Bruck[25] nach Kallmünz[26] und dann nach Stadtamhof[27] verlagert,[28] als es auf Wallensteins[29] Befehl nach Italien ziehen sollte. Doch wurde es in diesem Jahr noch reformiert, d. h. aufgelöst.[30]
Rangony trat in französische Dienste und wurde 1636 bzw. am 21.7.1637 zum Maréchal de camp ernannt.[31]
Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !
[1] Obrist [schwed. överste, dän. oberst]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnbung (1629) standen ihm als Obrist und Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ, im Schnitt für 5 Rt., – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen – Obristen belieferten ihr Regiment mit Kleidung, Waffen und Munition – , gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 277 (1634) zur schwedischen Garnison: „Am gemelten dingstage sein 2 Soldaten bey mir hergangen bey r[atsherr] Joh[ann] Fischers hause. Der ein sagt zum andern: In 3 Wochen habe ich nur 12 ß [Schilling = 6 Heller = 12 Pfennig; das entsprach insgesamt dem Tageslohn eines Maurers; BW]. Ich wol, das der donner und der blytz inn der statt schlüge, das es bränte und kein hauß stehen bliebe. Muß das nicht Gott erbarmen. Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“.
Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl von rund 1.500 Kriegsunternehmern, von denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte 1. Bd., S. 413ff.
[2] WREDE, Geschichte 3. Bd., 2. Teil, S. 434.
[3] Kürassier, Kürisser, Kyrisser, Corazzen (franz. Cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder) [schwed. kyrassiär, dän. kyrassér]: Die Kürassiere waren die älteste, vornehmste – ein gerade daher unter Adligen bevorzugtes Regiment – und am besten besoldete Waffengattung. Sie gehörten zu den Eliteregimentern, der schweren Reiterei, deren Aufgabe im Gefecht es war, die feindlichen Linien zu durchbrechen, die Feinde zur Flucht zu nötigen und damit die Schlacht zu entscheiden. Sie trugen einen geschwärzten Trabharnisch (Brust- und Rückenharnisch, den „Kürass“), Schwert, Ober- und Unterarmzeug, eiserne Stulphandschuhe, Beinschienen und Stulpstiefel mit Sporen, Schwert oder Säbel und zwei lange Reiterpistolen, die vor dem Aufsitzen gespannt wurden. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Küriss ohne Unterbeinzeug zu tragen. Der Kürass wurde mit 15 Rt. veranschlagt. SKALA, Kürassiere; WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens 16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold. Zu den schwedischen Kürassierregimentern vgl. die Bestimmungen in der Kapitulation für Efferen, Adolf Theodor [Dietrich], genannt Hall => „Miniaturen“. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter in Kürassierregimenter umgewandelt, falls die notwendigen Mittel vorhanden waren. – Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold u. die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl v. Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments v. 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments v. 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 u. 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 u. 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 u. 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 u. 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 u. 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, vom Vorgänger übernommen u. oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet u. kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[4] Leipheim [LK Günzburg]; HHSD VIII, S. 401.
[5] Einquartierung: Die kostenaufwendige Einquartierung v. Truppen versuchten die Betroffenen oder ihre Vertreter nach Möglichkeit durch „Verehrungen“ bei den zuständigen Kommandierenden, Kriegskommissaren u. Quartiermeistern abzuwenden. Gelang das nicht, so wurden je nach Rang, Vermögen u. Steueraufkommen u. auch der Religionszugehörigkeit der Betroffenen Mannschaften u. Pferde in die Häuser eingelegt, wobei die Soldaten die besten Räume für sich in Anspruch nahmen. Billette (Einquartierungszettel) sollten zwar Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) der Soldaten u. Abgabe v. Viehfutter durch ihre „Wirte“ regeln, was aber nicht nur zu Streitigkeiten in der Bürgerschaft selbst, sondern auch unter den Soldaten führen musste. Ausgenommen von der Einquartierung waren in der Regel bei eigenen Truppeneinlagerungen Kleriker (aber nicht deren Klöster), Universitätsangehörige, Bürgermeister, Ratsherrn, Apotheker, Ärzte u. Gastwirte. 50-75% Anteil in Bezug auf die Bevölkerungszahl galt es verkraftbar. Auf die Beschwerden der Bürgerschaft wurde die Einquartierung durch den Rat der Stadt „als eine gerechte und für eure vielfältigen Sünden wohl verdiente Strafe Gottes“ bezeichnet; BORKOWSKY, Schweden, S. 20. Nach dem Überlinger Dr. Pflummern; SEMLER, Tagebücher, S. 393 (1642); sind „dise völckher zu roß vnd fůß nicht darumb zu vnß kommen, vnß oder daß land vor dem feind zu sichern, oder gegen denselbigen sich im veld sehen zu lassen, sonder allein hinder den mauren oder vnderm tach den bauch vnd seckhel zu füllen vnd alßdan den weeg weitter zu nemmen vnd vnß dem feind zum raub zu hinderlassen“. In den Quartieren gab es zudem Mord u. Totschlag unter den Mannschaften, gewalttätige Übergriffe gegen Bürger u. Bauern waren trotz demonstrativ errichteter Quartiergalgen u. hölzerner Esel alltäglich. Teilweise wurde sogar Quartiergeld für die von Offizieren mitgeführten Hunde verlangt; SODEN, Gustaph Adolph III, S. 359. Teilweise wurde auch der Abzug vorgetäuscht, um Abzugsgelder zu erpressen; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 60. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen über die kaiserlichen Truppen in Osnabrück (1630); BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 36: „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottlos diebisch und mordrisch volck, stehlenn jeymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jautzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben manig magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden m mußen“. Beschwerdeschreiben Wernigerodes über Hamiltons Schotten (1632); NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 108: „die hier liegenden Schottischen Soldaten wollten mit ihren Wirthen und deren Lägern nicht zufrieden sein, trieben die Leute aus ihren Ehebetten, brächten Gesellschaft mit, gingen mit Sporen und Stiefeln zu Bett, aus denen sie dreitätige Kindbetterinnen jagten. Würde ihnen etwas gesagt, prügelten sie die Leute; sie vernichteten ihrer Wirthe Handwerkszeug. Kein Quartier sei ihnen gut genug, sie wollten stattliche Palatia haben. Wären die Wirthe nicht zu Hause, schlügen sie die Thüren ein. Der Oberste perturbire den Magistrat in seinen, indem er die Preise der Dinge vorschreibe, unter den Vorgeben, der Rath setze sie ihm zum Tort so hoch. Wollte man diese Waren für diese Preise nicht hingeben, so drohte er, sie gerade wegzunehmen“. Zur Einquartierung Königsmarcks in Verden wird berichtet; PFANNKUCHE, Die neuere Geschichte, S. 123: „mit einem Reiterregimente von 12 Compagnien und mit 4 Compagnien Dragoner, so daß auf die größeren Häuser eine Einquartierung von 30 Mann und darüber mit den Pferden fiel. Während 12 Tage, die dieser Druck dauerte, wurden überdem Lieferungen von Kleidern, Stiefeln, Schuhen, sogar auch Degen u. s. w. und von den vermögenderen Bürgern zu Gunsten einzelner Officiere Summen von 50, 60, 80 auch 100 Thalern beigetrieben“, was letztlich die Einwohner in die Flucht trieb. Eine längere Einquartierung konnte so den Ruin ganzer Gemeinden u. Städte bedeuten. Zudem wurden die Quartiere verwüstet. So der Abt Friesenegger v. Andechs über die einquartierten katholischen „welschen“ Truppen Ferias (Winter 1634): „Das Dorf stand ganz in Unflat, und Wüste, alles zum Grausen, und für Menschen unbegreiflich. In den Häusern wie auf den Gassen lagen nichts als abscheuliche Lumpen, zerschlagener Hausrat, Köpfe, Füße, und Gedärme von verzehrten Pferden, Menschen Unrat, und mehrere Toten Körper. In den Häusern waren nur Stuben, Kammer und Kuchl bewahret, das übrige davon hatte ein Dach, keinen Mantel, keine Mittelwand, keinen Balken, und meistens standen dieselben nur auf vier Säulen. Die Zäune, Planken, und schönste Obstbäume in den Gärten waren alle verbrennet. Auch aller Hausrat von Bänken, Kästen, Bettstätten, Geschirren, und die Baufahrnisse von Wägen, Pflügen, und was immer von Holz war, ging in den Flammen auf. Selbst in beiden Kirchen war ein Greuel zu sehen. Türen, und auch Fenster waren zerbrochen. Alles, was darin aufbewahret, und zum Gebrauch war, wurde geraubet. In der Frauenkirche brannten sie wenigst die letzte Woche eines, und in der Pfarrkirche stets 2 Feuer. Alles hölzerne Kirchengerät mußte hierzu dienen. Das Gemäuer war voll Rauch und Ruß, und der Boden voll Unrat. Auf dem Friedhofe konnte man vor Menschen-Unflat keinen Fuß mit Ehren setzen, und die Sakristei brauchten sie für ihr geheimes Ort. In der Kirche zu U. L. Frau lagen auch 4 unbegrabene Toten-Körper, die man außer der Kirche auf der Nordseite, wo schon mehrere lagen, in ein Grab zusammen warf“. Auch der Abzug musste je nach Vermögen erkauft werden (1644): „Zum Abzuge mußte dem Obristen von jedem Pfluge 20 Rtlr. und das beste Pferd gegeben werden.“ WALCZOK, Barsbüttel, Gott und die Welt. Vgl. den Bericht der Kapitelherren in Zeitz (1635), BORKOWSKY, Schweden, S. 65: „Keine Brauerei, keine Krämerei ist mehr im Stift, keine Feldbestellung, kein Ackerpferd, keine Kuh, kein Kleinvieh. Hie und da müssen sich Manns- und Weibspersonen in die Pflüge und Eggen spannen – was sonst nur als barbarische Grausamkeit aus der Türkei berichtet war. Häuser und Hütten stehen ohne Dach. Die Menschen haben keine Kleidung mehr. Viele sind im Winter erfroren, andere an Hunger, Krankheit und Mangel an Arznei dahingestorben. Die Leichen liegen unbegraben. Weiber und Kinder fallen den Kommunen zur Last. Viele Bürger laufen zu den Soldaten über. Die Kirchen- und Schuldiener können nicht mehr besoldet werden. Die Jugend bleibt unerzogen. Hospitäler und Armenhäuser werden nicht mehr unterstützt. Viele Menschen sind so jämmerlich gekleidet, dass sie sich nicht getrauen, zum Gottesdienst und zum Abendmahl zu gehen …“ VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Leipzig 1643; VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 609: „Den 2 Augusti hat sich ein 70jähriger Mann / Richter zu Zwey Nauendorff / aus Furcht / weil er von dem Käyserlichen Anmarch gehöret / selbst erhencket“.
[6] Erhard v. Schad [3.1.1604 Ravenstein-1681 Geislingen], Jurist – 1620-1626 Jurastudium in Tübingen, Altdorf u. Padua -, Ulmer Patrizier, Obervogt v. Leipheim. WEYERMANN, Nachrichten von Gelehrten 2. Bd. 456f. Nach MERIAN; ZEILLER, Topographia Sueviae, S. 115, ein „sonderbarer Liebhaber der Antiquitäten / guten Künsten / vnnd der sonderbaren raren, vnnd schönen Bücher / deren er ein grosse Anzahl allbereyt gesamblet hat“; BROY, Leipheim, S. 131, „ein sehr discreter Cavalier von herrlich rhümlichen Qualiteten“.
[7] Ulm; HHSD VI, S. 808ff.
[8] Vogt: Der Vogt war zunächst ein kirchlicher, seit dem Hochmittelalter auch ein weltlich-politischer Amtsträger. Er verwaltete die unterste Verwaltungseinheit u. unterstützte den Rentmeister bei seinen Aufgaben. Er sorgte für die Bekanntmachung landesherrlicher Verordnungen u. Gesetze, die in der Kirche öffentlich gemacht wurden. Der Vogt repräsentierte die staatliche Gewalt auf dem flachen Lande u. hatte umfassende militärische und polizeiliche Aufgaben.
[9] Plünderung: Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung v. Festungen u. Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. JANSSEN, Bellum iustum, S. 137: „Sei der Krieg als Mittel zur Erhaltung der Gerechtigkeit unter den Menschen gestattet, so sei auch das Beutemachen in einem gerechten Krieg als ein legitimes Mittel, den Gegner zur Aufgabe zu zwingen oder von der Führung eines ungerechten Krieges abzuschrecken, gerechtfertigt. Daß dem Feind alle Güter, die ihm zur Schädigung der gerechten Sache dienen, entwendet werden dürften, liegt, so Grotius, auf der Hand. Des weiteren gäbe es drei schwerwiegende Gründe, aus denen es gerecht erscheine, die Güter des Feindes in Besitz zu nehmen. 1. Als Ausgleich für die Güter, die der gegner sich entweder vor oder während des Krieges widerrechtlich angeeignet hat; 2. Als Entschädigung für die Kriegskosten, die dem gerecht Kriegführenden entstanden sind; 3. Als abschreckende Strafe für den Übeltäter. Sich den Besitz des ungerechten Feindes aus Habgier anzueignen, sei jedoch nicht zulässig. Der gerechte Krieg rechtfertige nicht die Plünderung des Gegners“. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen u. Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich, S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames u. ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. v. Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen aber auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“. Zum Teil plünderten Nachbarn die Hinterlassenschaft ihrer geflüchteten oder abgebrannten Mitbürger; KRAH, Südthüringen, S. 95: „So berichtete Suhl, daß ‚sich noch etliche volks- und ehrvergessene Leute allhier und anderswo gelüsten lassen, sich an der armen verbrannten Sachen, so nach der Plünderung und Brand in Kellern, Gewölben und sonderlich im Feld und in den Wäldern geflüchtet und übrig geblieben, zu vergreifen und dieblich zu entwenden. Wie dann etliche – auf frischer Tat allzu grob begriffen und darum zu gefänglicher Verhaftung gebracht‘ seien. Auch Benshausen erhielt seine Salvaguardia, um dem täglichen Plündern, nicht nur durch streifende Soldaten zu wehren !“
[10] Flucht: Überlebensstrategie in Kriegszeiten. Der Schuhmacher Hans Heberle listet in seinem „Zeytregister“ 30 Fluchten nach Ulm auf. ZILLHARDT, Zeytregister, S. 225; DEMURA, Flucht, S. 187ff. Der Bieberauer Pfarrer Johann Daniel Minck; KUNZ/LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 253f.: „Viele verkrochen und versteckten sich zwar in Wälder, Höhlen, Klippen etc., waren aber ausgespähet, denn die [kaiserlich-bayerischen] Soldaten hatten bei sich menschenspürige Hunde, welche, wann sie an Mensch und Vieh kamen, mit ihrem Bellen die Leute verrieten und den Räubern Anzeig gaben. Darumb flohe alles auf die Schlösser. Da lagen alle Gassen, Höfe und Winkel voller Leute, besonders zu Lichtenberg, welches ein kleiner Behelf. Und derhalben auch viele im Regen, Schnee und Kälte unter dem freien Himmel lagen, teils lagen in Fässern und Bütten. Die Stuben waren Winterszeit so voll, dass wegen der Menge keines sitzen, sondern dicht ineinander stehen müssen. War ein groß Jammer und Elend anzusehen, zu geschweigen, selbst mit darin begriffen sein“. BENTELE, Protokolle, S. 192 (1634): „Des andern Tags, als man vernommen, dass die ganze Armee marchiere, haben sich Mann und Weib mit den Kindern in das Feld, Weinberg, Hülen, Klüften und Wäld mehistentails begeben, in Hoffnung, daselbsten sicher zue sein, bis das Ungewitter fürübergieng. Aber die wurden allerorten durch die Hund der Soldaten ausgespürt, gehetzt, gejagt, gefangen, ranzioniert, übel tractiert, und tails erbärmlich ermordet. War auch zu solcher Zeit Tag und Nacht schön und warm Wetter auf vierzehn Tag aneinander, daß doch also mancher dessentwegen desto besser in einem verborgenen Winkel durch Gottes väterliche Obacht bewahret gewesen, und sein Leben wie eine Ausbeut darvon gebracht hat“. Abt Veit Höser (1577-1634) v. Oberaltaich bei Straubing berichtet; SIGL, Wallensteins Rache, S. 142f.: „In diesen Tagen [Dezember 1633; BW] trieben es die Schweden überall ganz arg. Sie streiften in alle Richtungen und Gegenden herum, durchstöberten sogar die menschenleeren Ödnisse und Wälder, alle Berghänge, jedes Tal, jede Schlucht, jeden Schlupfwinkel, daß die Menschen sich vor Todesängsten überhaupt nicht mehr auskannten, sich nicht mehr helfen und raten konnten. Unter dem eigenen Dache gab es ja ohnehin keine Sicherheit. In ihrer Bedrängnis flohen alle aus ihren Wohnungen, als wären das selbst Räuberhöhlen, flüchteten in die Berge, versteckten sich in Hecken, im Dickicht, in der Wildnis, obgleich sie auch dort nirgends bleiben konnten wegen der Winterkälte, die in unserer Waldgegend noch viel ärger ist. Wenn sie sich überhaupt ein Feuer machen konnten, verriet sie schon von weitem der aufsteigende Rauch bei Tag und bei Nacht der Feuerschein; ja, die Flucht in ein Versteck verriet sie selbst schon wieder durch die unvermeidlich im Schnee hinterlassenen eigenen Spuren. Die schlauen Spürhunde folgten mit ihrer Nase diesen tiefen Fußstapfen und spürten den Flüchtlingen fleißig nach, ohne deren Todesängste zu spüren. Schau, laß dir sagen, was diese ungemein scharfsinnigen Bösewichte nicht alles aushecken, damit ihnen ja kein einziger Mensch entwischt. Überall in den Wäldern, in Dickichten, auf Viehtriften, wo sich einer geflissentlich verstecken könnte, veranstalteten sie blutige Treibjagden (veneticam tragediam). Sie stellten Reihen von Scharfschützen in einem größeren Abstand voneinander auf und durchstreiften so das vom Eingang her das Gelände, indem sie obendrein noch abgerichtete Jagd- und Spürhunde vor sich herhetzten. Diese reizten sie mit ihrem Hussa-Hussa zum Bellen, ließen sie durchs Dickicht und Gebüsch stöbern, nach Feuerstellen schnüffeln, schickten sie in unzugängliche Stellen, damit sie überall die versteckten Menschen ausmachen, mit ihrem Verbellen verraten und heraustreiben. In undurchdringliches Heckengestrüpp (truteta) schossen sie mit ihren Gewehren hinein, um die allenfalls darin verborgenen Menschen zu zwingen, dass sie herauskriechen oder herausspringen. Wollten solche arme „Angsthasen“ jedoch sofort bei dem Hussa-Geschrei der Jäger und dem Hundegebell der unausbleiblichen Flucht zuvorkommen und davonlaufen, wurden sie dort von den Musketieren zur Strecke gebracht, die den Wald von draußen in regelmäßigen Abständen voneinander umzingelt hatten, sodaß die ohnehin schon zu Tode geängstigten Menschen, wohin sie auch immer flüchten wollten, in die Fänge und Fallen dieser Menschenjäger fielen“. Auch die Heranziehung zu schwersten Schanzarbeiten veranlasste Bürger zur Flucht. Das Einfliehen in die nächsten Städte war allerdings nicht umsonst. Im März 1636 verlangte die Reichsstadt Nordhausen v. hereingeflüchteten Adligen über 20 Jahren 2 Reichstaler, v. Bürgern u. Bürgerinnen 1 Reichstaler, v. einem Bauern je nach Vermögen 12 oder 6 Groschen. Für ein fremdes Pferd waren 12 Groschen zu zahlen. KUHLBRODT, Clara von Heringen, S. 82. Dazu kamen in der Regel auch Abgaben für Ochsen, Kühe etc. In Weimar hielten sich 1640 außer 2863 Einwohnern 4103 Fremde auf. PFISTER, Bevölkerungsgeschichte, S. 14. Zum Teil ließ der Rat wie in Augsburg die Flüchtlinge aus der Stadt bringen (SIGL, Geschichte, S. 47) oder verweigerte die Aufnahme. Zur Migration allgemein ASCHE, Krieg, Militär und Migration, S. 11ff. Die Flucht in die nächsten Städten war nicht umsonst. Im März 1636 verlangte die Reichsstadt Nordhausen v. hereingeflüchteten Adligen über 20 Jahren 2 Reichstaler, v. Bürgern u. Bürgerinnen 1 Taler, v. einem Bauern je nach Vermögen 12 oder 6 Groschen. Für ein fremdes Pferd waren 12 Groschen zu zahlen. KUHLBRODT, Clara von Heringen, S. 82. Dazu kamen in der Regel auch Abgaben für Ochsen, Kühe etc. KLUGE, Hofer Chronik, S. 180 (1641): „Den 11. januarii wurde der sächßischen von adel hier eingeflehet rindt- und schaafvieh, so theils zum thor hinaus, alles wieder hereingetrieben und aufs neue verarrestiret, und solten von einem stück rindvieh 1 thaler, von einem schaaf aber 1 groschen geben, unangesehen, daß das liebe vieh zum theil dermassen verhungert, daß es kaum gehen konnte, wie dann auch viel dahingefallen und aus mangel futters umkommen müßen“. In Weimar hielten sich z. B. 1640 außer 2863 Einwohnern 4103 Fremde auf. PFISTER, Bevölkerungsgeschichte, S. 14. Geflohenen Bürgern drohte man mit dem Verlust des Bürgerrechts u. erlegte ihnen die dreifache Steuer auf. Zudem führte die Überfüllung mancher Städte durch Flüchtlinge zum Ausbruch v. Seuchen u. der Ausbreitung eingeschleppter Krankheiten.
[11] Kompanie [schwed. kompani, dän. kompany]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch u. schwedisch) umfasste v. der Soll-Stärke her 100 Mann, doch wurden Kranke u. Tote noch 6 Monate in den Listen weiter geführt, so dass ihre Ist-Stärke bei etwa 70-80 Mann lag. Eine Kompanie zu Pferd hatte bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie v. einem Hauptmann, die berittene Kompanie v. einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“. Die Kompanie führten ein Hauptmann, ein Leutnant, ein Fähnrich, ein Feldwebel, ein Sergeant, ein Rüstmeister, ein Musterschreiber, die Korporale u. Rottmeister.
[12] Brandbrief: ZEDLER 4. Bd., S. 1029: „brand-briefe sind diejenigen schreiben, welche in des feindes land, so noch nicht eingenommen ist, ausgeschrieben … und angeschlagen, darinnen gedrohet wird, daß woferne das land, oder die stadt, binnen gewisse zeit die verlangte contribution nicht einbringet … sie mit feuer und schwerd heimgesucht werden solle“. Teilweise sollen sie, um den Ganzen noch mehr Nachdruck zu verleihen, an allen vier Enden angebrandt worden sein.Der Begriff wird auch für dringliche Hilfeersuchen erwendet.
[13] Giulio Marchese [Jules Marquis] de Rangony [Rangoni, Rangani, Renconi, Renko] [ -20.11.1639], kaiserlicher Obrist, französischer Maréchal de camp.
[14] Das entsprach den üblichen Sätzen, geht man v. 290 Mann aus.
[15] Gemeint ist hier die Durchsetzung der Militärgerichtsbarkeit: Das Militärrecht scheint in vielen Fällen ein reines Willkür-Recht gewesen zu sein, trotz der Normen in den Kriegsartikeln, Erlässen der Heerführer etc., abhängig v. der Laune des Obristen, Obristleutnants etc. den Zeitumständen, der Anzahl der Soldaten, die man brauchte etc., trotz gelegentlichem harten Durchgreifen der Obrigkeit. SCHMIDT, Chronici Cygnei Pars Posterior, S. 683 (Zwickau 1643): „Den 16. Februarii hat der Obrist. Leut. de La Tour, einem seiner Reuter / weil er bey Nächtlicher weil einen Schoß gethan / als bald in einer Viertelstunden nach begangener That auff dem Marckt an die Justiz / unerachtet er auch nur gebetten / man wolöte ihm zuvor das H. Abendmahl (denn er war Evangelisch) reichen / lassen auffhängen: Dargegen hat ein anderer einer armen elenden Frauen eine Hand abgehauen / und aber einer die S. Katharinen Kirche bestohlen / welchen gar keine Straff angethan worden“. Wallenstein schrieb am 12.1.1626 aus Aschersleben an den zuständigen Leutnant des Generalprofoses; KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 150, S. 88: Der Generalprofosleutnant sei nach Halle geschickt worden, um die Straße zwischen Halle und Leipzig frei und sicher zu halten. Nun müsse er erfahren, dass dort Menschen überfallen und beraubt werden. Darum befehle er ihm, die Sicherheit herzustellen und die Schuldigen hinrichten zu lassen. Wer Untertanen des sächsischen Kurfürsten Schaden zufügen oder dessen Land betreten wolle, solle nicht durch Erhängen, sondern dadurch hingerichtet werden, dass er bei lebendigem Leib aufs Rad geflochten werde. Sollte der Leutnant nicht gehorchen, würde diese Strafe ihn selbst treffen. Wenn es zu weiteren Überfällen auf den Straßen kommen sollte, müßte er annehmen, dass der Leutnant selbst an solchen interessiert sei. Nicht nur das schwedische Militärrecht war, sofern es strikt angewendet wurde, sehr streng, schon für das Schlafen während der Wacht war im Art. 43 für Gemeine das Arkebusieren (Erschießen mittels Arkebuse) vorgesehen. KORSCHELT, Geschichte von Oderwitz, S. 232: „Besonders übte der Kurfürst von Sachsen große Strenge gegen die Excesse seiner Truppen. So wurde z. B. am 21. Februar 1637 ein Reiter, der beim Straßenraub überwunden, erschossen und von seinen Kameraden Schande halber schnell verscharrt worden war, auf kurfürstlichen Befehl wieder ausgegraben, nachträglich geköpft und, damit der Gerechtigkeit Genüge geschehe, aufs Rad geflochten. Später wurden in Dresden einmal sechs und ein andermal sieben Soldaten mit dem Schwert hingerichtet“. Der Pfennigmeister Bleymann aus Düren Anfang 1636: „Solch Brennen, Plünderen, Rauben mit adelichen Häusseren und Kirchen ist es, dass nicht wol zu beschreiben ist; hausen unchristlich, arger als Turken, und werden taglich arger. Als heud werden 6, 8, 10 hingericht – schrecklich, aber hilft nicht. Zeit ich hie gewesen, ist wol ein halb Compagnie Volk gericht, aber hilft nicht“. KAISER, Überleben im Krieg, S. 211. William Crowne [1617-1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments u. 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36. Labe stand als Kornett in kaiserlichen Diensten, als er am 26.3.1625 in Arnstadt vor dem Siechhof wegen „Freireiterei“ hingerichtet wurde. KLAUS, Chronik: Arnstadt 704-2000, Teil 1. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 647f. (Zwickau 1641): „Den 29. [April, 9.5.1641; BW] ließ der Obriste Schliebe [Hans Heinrich v. Schlieben; BW] einen Mußqvetirer / darumb daß er einẽ Hauptman hatte bestohlen / aufhängen. Dieser war nur für 14. Tagen durch die Spießruthen gejaget worden: Er hat etliche mal zuvor gesagt, er möchte es machen wie er nur wolt / so wurde er nicht gehänget / biß auff Ostern / da wär seine Zeit umb / und dieses erging auch in der That also. Denn in Oster-Feyertagen kam er ein / und den dem andern Tag nach dem Fest wurde er gehänget“. Das Strafrecht wurde äußerst unterschiedlich gehandhabt, vgl. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 683 (1643): „Den 16. Februarii [26.2.1643; BW] hat der Obrist. Leut. De La Tour, einen seiner Reuter / weil der bey Nächtlicher Weyl einen Schoß gethan / alsbald in einer Viertelstund nach begangener That auff dem Marckt an die Justitz / unerachtet er auch nur gebeten / man wollte ihm zuvor das H. Abendmahl (denn er war Evangelisch) reichen / lassen auffhängen: Dargegen hat ein anderer einer armen Frauen eine Hand abgehauen / und aber einer die St. Katharinen Kirche bestohlen / welchen gar keine Straff angethan worden“. GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 268 [1642]: „In solcher Zeit hat ein Reuter einen armen Taglöhner, Linhard Schleichern, auff dem Unter-Rasen über seiner Arbeit mit vielen Hieben und Stichen dergestalt ohne einige gegebene Ursach verwundet, daß er vor tod herein getragen worden, gleichwol durch Gottes Gnad und angewänden Fleiß der Wund-Aertzte wieder zu recht gebracht, der Reuter aber ist, andern zum Abscheu, auff dem Marckt allhier archibusiret worden“. GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 247f.: „Den 21.Julii ist, im Beyseyn des gantzen Leibregiments, Hertzog Wilhelms zu Sachsen, unter dem Commando dero Obristen Lieutenants, Rudolph Georg von Wolfframsdorff, so umb den auff dem Marckt auffgerichteten Galgen zu Pferd mit auffgezogenen Hahnen gehalten, öffentlich Stand-Recht gehalten worden, über Jacob R. ins gemein der lange Jacob genant, welcher zu Kaltennortheim, da er im Qvartier gelegen, voller Weiß den jenigen Stock, an welchen die Soldaten, an welchen die Soldaten wegen ein und des andern Verbrechens geschlossen worden, umbgerissen, und darbey Chur-Fürstlicher Durchläuchtigkeit zu Sachsen gelästert, und ist ihm daselbst zuerkännt worden, dass ihm erstlich die rechte Hand abgehauen, darnach das Maul geschlitzt, ein Zeichen auf die Brust geschnitten, und endlich gehängt werden solle. Welches alles so bald an ihm exeqviret worden, indem ihm auff einem hierzu gemachten Stock die rechte Hand abgehauen, an den Galgen genagelt, das Maul geschlitzt, die Brust zerschnitten, und endlich gehängt, gegen Abend aber wieder herab genommen, an die Land-Strassen beym Fröschlein-Brück begraben, und der von ihm umbgerittene Stock auff sein Grab gesteckt und eingegraben worden“. MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd. , S. 525f. (Schweinfurt 1640): „Etliche Baierische Reuter von der Compagnie des Obersten Druckmüller, die in Werneck einquartirt waren, ritten am Sonntage, den 19. April, bezecht zum Spitalthore hinaus und erblickten ein armes 25jähriges Mädchen von Westheim, das sich schon lange hier aufgehalten hatte, beym Hanenbrünnlein, wo es Hopfen pflückte. Einer von diesen Reutern sprengte auf dasselbe los und wollte es schänden. Aber das Mädchen, dem seine Ehre lieber war, als das Leben, rettete sich tief in den Main hinein; der Reuter ritte nach, hielt es mit dem Säbel, schleppte es heraus, und nachdem er es etliche Mal überritten hatte, schoß er es durch den Kopf, daß es starb. Der Thäter ritte nun seinen Cameraden nach; aber sein verdienter Lohn blieb nicht aus. […] Am 23. d. wurde abends vor dem Thorschlusse ein Galgen, den man zu Werneck verfertigt hatte, von vier Reutern begleitet, hieher geführt und an dem Orte, wo der Reuter das arme Mädchen so schändlich gemordet hatte, aufgerichtet. Am 25. d. zwischen 12 und 1 Uhr mittags brachten 20 Reuter den Uebelthäter geschlossen von Werneck hieher, der sogleich an diesen Galgen gehenkt wurde“. Was das schwedische Kriegsrecht angeht, so fällt schon auf, dass das je nach Territorium, Lage oder Befehlshaber recht lax gehandhabt wurde, was z. B. auch Vergewaltigung angeht. Bei dem Chronisten Pforr aus Schmalkalden heißt es, WAGNER, Pforr, S. 141: „Den 22. 9br: [1636, BW] sollte ein [schwedischer, BW] cornet gerichtet werden, weil er eine magd genotzüchtiget. Weil aber sein knegt die magd geehligt, dem er 2 pferd geben und 20 thlr in die kirchen gebüst, ist ihme das leben geschenckt worden“. Befehlshaber wie Pfuel dagegen griffen hart durch. Der Naumburger Domprediger Johann Zader [19.10.1612 Zeitz-17.3.1685 Naumburg] unter Zeitz 1640; OPEL, Die Städte Naumburg und Zeitz, S. 58: „Dazumahl hatt den 19. December General Pful eine scharffe Execution gehalten vber etliche von seinen völcker, welche auf dem lande vbel mit denen leuten vmbgegangen waren. Erstlich wurden 3. gehenckett auf dem alten Margkt, darunter ein Calvinist, einer auch ein Papist, welche sich beyde zu unser lutherischen religion bekennett, vnder diesen wurden zween, deren einer ein qvartiermeister, ehe sie gehenckett, auf die reder gelegett vnd mit Schwedischen träncken gefullett. Nach diesem wurden einem Corporal die Nase, beyde ohren, vndt 2. Finger von der rechten handt abgeschnitten, vndt zur stadt hinausgeführett. Darnach haben Ihrer 6. sich niederlegen und einer den andern mit prügeln schlagen mußen, biß der provoss inhalt gethan. Weiter haben Ihrer 3. sich entblößen mußen die oberhelffte des leibes, war sonsten dazumahl eine grimmige kälte, vndt einer nach dem andern durch die spießruhten laufen mußen, da denn des Generals Trajoner den ganzen Margkt lang uff beyden seiten gestanden, vndt die Durchhinlauffenden mit spießruhten gehauen, davon auch einer gestorben. Lezlich seindt etliche Soldatenjungen in dem Rahtshofe von Bauerburschen desgleichen mit Spießruthen tractiret worden“. Bei Kirchenraub scheint man auf beiden Seiten allerdings sehr rigide vorgegangen zu sein. Mit Befriedigung stellt z. B. der Stassfurter Pfarrer Möser fest, wie Banér Kirchenraub bestrafen ließ; WINTER, Möser, S. 50: „Den 4. Januar [1634] läßt der General Baner einen Reiter, ist ein Schottischer von Adel gewesen, in Magdeburg richten. Das Urteil hat ihm diesen Tod und Peinigung gegeben, daß man ihm die rechte Hand mit einem heißen Eisen verbrennen, etliche Zwick mit Zangen geben, und dann darauf ihn lebendig viertheilen sollte. Weil er aber 1000 Thaler gegeben, ist das Urteil gelindert und ihm erst der Kopf abgeschlagen, darnach geviertheilet worden. Sein Verbrechen ist dieses: Als voriges Jahr den zweiten Adventssonntag sein Rittmeister mit seiner Compagnie, nachdem er abgedankt haben soll, aus dem Reich marschirt, kommen sie in Guelpzig, nicht weit von Alsleben an der Saale gelegen, eben unter dem Gottesdienste, u. weil der Edelhof, welchen zu der Zeit unser ältester Bürgermeister allhie, Valtin Halke, wegen seiner darauf stehenden Schuld inne hatte, vor ihnen zugeschlagen wird, tollisiren sie nach der Kirche, der Rittmeister, ein Trompeter, und dieser reiten gar hinein. Der Rittmeister treibet mit bloßem Degen die Leute übern Haufen, daß sie hinter den Altar laufen und häufig über einander fallen im großen Schrecken, indem auch drei Schüsse hinein geschehen sein. Der jetzo berührte Maleficant aber reitet vor den Altar, reißt dem Pfarrer, so eben die Leute communicirt (darunter auch eine adelige Wittwe, eine Crosigken von selbigem Hause, so Georg Ernst Lampen gehabt, gewesen, welche auch bald hernach allhier wegen solchen Schreckens gestorben und den 3. März begraben worden), den Kelch aus der Hand, gießt den consecrirten Wein auf die Erde, und nimmt Kelch u. Patenichen [Patenen; BW] mit“. Manchmal kann man sich allerdings des Eindrucks nicht erwehren, als wäre man gegen Ethnien besonders scharf vorgegangen. Das THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 616f.: „Unter diesen Crabaten und Polacken ward eine scharpffe Kriegs-Disciplin und gute Ordnung halten / wie dann drey ihrer Soldaten / welche in einem Dorff auß einer Kirchen etwas gestohlen / und darüber ergriffen worden / eine harte Straff haben außstehen müssen / in deme sie alle drey an Pfählen angebunden / und lebendig im Feuer verbrandt worden“. Das „Theatrum Europæum“ 3. Bd., S. 617: „So ist auch ein Polnischer Edelmann / welcher sampt seinem Knecht / ein Weibsbild geschändet / und deßwegen bey seinem Obristen angeklagt gewesen / zur Rede gestellt / unangesehen er eine grosse Summa Gelts für sein Leben geboten / gleichwol anfangs der Knecht in Gegenwart und Ansehen deß Edelmanns / enthauptet / und hernach er folgenden Tags auch mit dem Schwerd hingerichtet worden“. Bei der Nonne Junius aus Bamberg, HÜMMER, Bamberg im Schwedenkriege, S. 222, heißt es dagegen ausdrücklich, dass die Schweden in der ganzen Zeit sich „züchtig und ehrerbittig“ verhalten hätten. Über die Ereignisse in der freien Reichstadt Mühlhausen (1639) JORDAN, Mühlhausen, S. 91f.: „Den 12. Juni [22.6.1639; BW] nahm der schwedische Obristlieutenant [Janns (Junis); BW] mit 12 Fahnen oder Compagnien sein Quartier in der Stadt; diese lagen hier bis zur Ernte. Es wurden auch 2 Soldaten auf dem Markte an einen Galgen gehangen; für den dritten thaten die Officiere eine Fürbitte wegen seiner Jugend, und als er pardonirt, mußte er 3 Mal Spießruthen laufen“. Die Thomas-Chronik hält dazu fest; JORDAN, Mühlhausen, S. 260: „Den 12. Juni [22.6.; BW] bekam ein schwedischer Obristleutnant, Junis genannt, sein Quartier mit 12 Fähnlein Fußvolks in die Stadt, dieselbige zu unterhalten. Zur selbigen Zeit wird ein Galgen auf dem Obermarkt aufgerichtet, daran sollten drei gehängt werden. Für den dritten geschah Fürbitte von dem Offizier und ward seine Jugend angesehen, und da er des Henkers erlassen ward, mußte er dreimal durch die Spießruthen laufen. Die andern zwei mußten hängen“. Das „Theatrum Europaeum“ 3. Bd., S. 796, berichtet: „Wenig Tag vor gedachtem Anzug der Käys. und Chur-Sächsischen Armeen gegen Eulenburg und Torgaw hat der Käyserl. General Leutenant / Graff von Hatzfeld zu Riesen [Riesa; BW] in Meissen 112 Mann. / der Käys. Armee gehörig (darumb daß sie neben noch andern / in die 400. starck / über 15. Meyl-Wegs von der Armee sich begeben / und in der Laußnitz Stätte und Dörffer gebrandtschätzet / geplündert / die Unterthanen und andere Leuth erschröcklich tractirt / ermordet / und sonderlich mit den Weibsbildern und schwangern Frawen unchristlich procedirt hatten) theils hencken / verbrennen / rädern / viertheilen / theils aber auch gar spiessen und in die Hecken hencken lassen. Diese Gesellen und Freybeuter / meistentheils Frantzosen und Wallonen hatten sich Merode Brüder [so genannt nach Werner von Mérode, Obrist in schwedischen Diensten] genandt / und eines vesten Hauses impatronirt / welches sie auch mit Proviandt ziemblich versehen. Dieweil sie aber den Hatzfeldischen Rumor-Meister / welcher sie von so bösem Vornehmen gütlich abmahnen wollen / spottlich tractirt / und sich nicht abschröcken lassen wollen / seynd etliche Regimenter wider sie außcommandirt / und sie von denselben zur Ubergab bezwungen worden. Worauff man den Rädelsführern vorgesetzten Proceß gemacht / die übrigen / so nicht also tyrannisiret / haben in den Eysen gehen / und an den gefährlichsten Orthen gegen dem Feind schantzen müssen“. Die „Condemnatio ad opera“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war auch im herkömmlichen Strafrecht vorgesehen, hier natürlich als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Zuständig war der Auditor (Auditeur) als militärischer Justizbeamter: Richter eines Unterkriegsgerichts, der für sämtliche militärische Gerichtssachen innerhalb eines Regimentes u. dessen Trosses zuständig war. Mit dem Unterkriegsgericht stand der Auditor einer Instanz vor, die im 17. Jahrhundert das genossenschaftliche Schultheißengericht (vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 54ff.) ablöste, u. so war der Auditor kein erfahrener Söldner, sondern ein ausgebildeter, nicht dem Regiment angehörender Jurist (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 141ff.), der aus der Beamtenschaft des Kriegsherrn rekrutiert wurde. Er unterstand dem Befehl des Obristen, erhielt aber nur 20 Rt. samt Gebühren pro Monat u. war deshalb empfänglich für „Verehrungen“, zumal auch er meist mit Familie, immer aber mit Gesinde u. einem Soldatenjungen reiste. Er wurde in der Regel auf die Initiative des Feldmarschalls bzw. des Obristen hin tätig. Ihm waren zwölf Geschworene u. ein Gerichtsschreiber zugeordnet. Der Auditor bedurfte der Erfahrung in Inquisitions- u. Kriegsgerichtsprozessen sowie in bürgerlichen u. natürlichen Rechten, genoss aber teilweise ein recht fragwürdiges Ansehen. Die nach den Grundsätzen des Militärstrafrechts verhängten Urteile betrafen zumeist Übergriffe gegen die Zivilbevölkerung. Todesurteile wurden teilweise, insbesondere bei entstehenden Unruhen in der Truppe, dem Kommandeur vorgelegt u. nach dessen Bestätigung in der Regel öffentlich vollstreckt. Deswegen wurde zumeist auch ein Quartiergalgen auf einem öffentlichen Platz errichtet. Vgl. auch STIELER, Auditeur, über seine Erfahrungen in der brandenburg-preussischen Armee; vgl. BERG, Der Spate. Dienstvorgesetzter der Auditoren war der Generalauditor: Er war der vom Kriegsherrn berufene Dienstvorgesetzte aller Regimentsauditoren, der Rechtsspezialisten, die aber dem betreffenden Regiment nicht angehörten u. die zunächst die Untersuchung aller auftauchenden Delikte nach den Grundsätzen des Militärstrafrechts durchführten. Er übte dementsprechend mehr Gewalt aus u. war gefürchteter als ein Regimentsauditor. Vgl. „Schwedisches Kriegs-Recht“; BERG, Administering justice, S. 9, 16f. Zudem war er auch in Rechts- u. Grundstücksgeschäften für die Generalität u. hohe Offiziere tätig; vgl. MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Teil, S. 619.
[16] Stadtschreiber: die Akten des Stadtrates führender Amtsträger, der die gesamten Schreibgeschäfte des Stadtrats besorgte, z. T. der einzige rechtskundige Beamte, der manchmal auch die Funktion eines Amtsschreibers übernahm. Er verdiente je nach Ausbildung u. Stadt bis zu 200 fl. pro Jahr. Vgl. BRÄUER, Chemnitz, S. 37f.: „Das Aufgabenfeld des Stadtschreibers war im wesenlichen damit abgesteckt, daß er mit der Aufbereitung und Vorlage entsprechender Schriftstücke die Sitzungen des Regiments vorzubereiten und die Verhandlungsergebnisse an Ort und Stelle, also im Rat, und – bis ins 16. Jahrhundert – auch im Stadtgericht, zu protokollieren hatte. Das geschah vorzugsweise in Gestalt von Beschlußprotokollen. Diese Aufgabe schloß die Anlage und Führung einer aktuellen Registratur ein. Wenn Verhandlungen außer Haus stattfandem, mußte er den Bürgermeister und/oder die beauftragten Ratsherren begleiten. Er war ebenso zuständig für die gesamte Schriftlichkeit, die im Zuge der Einahme von Steuern anfiel. […] Der Stadtschreiber führte die Korrespondenz mit dem Landesherrn, den umwohnenden Adligen und den Städten, mit denen der Rat in Beziehung stand, sowie mit den Geistlichen, Zünften und Bürgern der eigenen Stadt. Verschiedentlich korrespondierte der Stadtschreiber auch im Auftrag einzelner Bürger, fertigte also Bittschriften, Testamente, Erklärungen, Atteste etc. an, sofern der Auftraggeber des Schreibens unkundig war oder bestimmte Verwaltungsgepflogenheiten beachtet werden mußten“.
[17] Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchsen auch der Umfang des Stabes u. damit die Belastung bei Einquartierungen. Vgl. die Lebensmittelmengen, die der Stab Piccolominis 1635 in Dülken beanspruchte; ARBEITSGRUPPE VIERSEN, S. 90. Der Stab eines schwedischen Infanterie- u. Kavallerieregiments bestand aus dem Obristen, dem Obristleutnant, einem Obristwachtmeister, einem Regimentsquartiermeister, einem Sekretär mit seinen Schreibern, einem Feldgeistlichen, vier Chirurgen, einem Profos mit seinen Gehilfen.
[18] Kommiss: Sammelbegriff für Verpflegung der Soldaten (Brot, Fleisch u. Bier bzw. Wein). SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 314: „Angesichts der unausgesetzten Klagen der Soldaten, daß das Kommißbrot ‚gar schlecht und übel ausgebacken’ werde, wurde im September 1632 ein landesfürstlicher Kriegsrat mit der Behebung dieses Mißstandes beauftragt, ohne daß dies einen langfristigen Erfolg gezeitigt hätte. Fast zeitgleich machte ein Arzt neben dem Umstand, daß die Söldner auß hungersnot alles, waß ihnen unter henden khombt, hinein gegessen hätten, die minderwertige Beschaffenheit des Kommissbrots und das Fehlen warmer Speisen für ihren schlechten Gesundheitszustand verantwortlich. Die Vermutung der Erzherzogin Claudia, daß bei der Herstellung des Brotes für das Militär grosser betrug und vortheilhafftigkheit oder aber unleidliche vorlessigkheit im Spiel sein müsse, dürfte angesichts dieser andauernden katastrophalen Verhältnisse durchaus begründet gewesen sein“.
[19] BROY, Leipheim, S. 131f.
[20] 1. Schlacht bei Breitenfeld am 17.9.1631: Schlacht bei Breitenfeld (nahe Leipzig) am 17.9.1631, in der das Heer der katholischen Liga unter Tilly durch die Schweden unter Gustav II. Adolf und die mit diesen vereinigte sächsische Armee unter Kurfürst Johann Georg I. eine vernichtende Niederlage erlitt. HAPPES Zahlen in der „Thüringischen Chronik“ mit 40.000 Mann auf beiden Seiten [mdsz, I 207r] liegen deutlich zu hoch: Auf kaiserlich-ligistischer Seite dürfte von 8.000 Toten, 6.000 Verwundeten, 3.000 Gefangenen und 3.000 auf der Flucht Umgekommenen auszugehen sein, auf der Gegenseite waren 3.000 Sachsen und 2.000 Schweden ums Leben gekommen. Zeitgenössische Flugschrift „Relation / vnd nunmehr recht gründlicher Bericht / von dem Grossen Haupt Treffen vnd Grimmigen Schlacht so … den 7. Septbr. Anno 1631 zu Breitenfeld … gehalten. 1631″, zitiert bei RUDERT, Kämpfe, S. 74: „Die Todten liegen von Leipzig an biß auf die Hohe Leine / seynd noch viel lebendige vnter den Todten / denen Hände vnd Füsse abgeschossen seyn / bitten umb das Jüngste Gericht man soll sie nur todt schiessen / daß sie ihrer Marter loß kommen / wollen sie sich laben / müssen sie Christen Blut trincken“. Der protestantische Schuhmacher Rudolf von Bellinckhausen 1632 über die Lage nach der Schlacht im kaiserlich besetzten Osnabrück; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 194: „Als Gott der Herr fur dießer zeyt wie noch itzundt auf diesem heutigen tag und stundt gute victoria durch seinen werck zeugenn Koniglich May[estät] in Schwedn, den h[errn] Churfursten von Sachsen, h[errn] Landgraffen [Wilhelm V.; BW] von Heßenn geben, dafur wir Gott hoch lobenn und danckenn sollenn, darmit die feynde der warheyt und tyrannen der armen christlichen kirchen itzt gesturtzet und gedempfet werdenn. Dannoch die h[errn] Jesuiten mit ihrer gantzn h[heiligen] societet, mit schulern und studentenn wie auch munchs orden und Papistenn, betenn und singenn alle tag in ihrenn kirchenn, Gott wollte den ihrn victorii geben“. Vgl. THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 432ff. (hier S. 432), HEILMANN, Das Kriegswesen, S. 332; RANGO, Gustav Adolph, S. 90.
[21] Egon VIII. Graf v. Fürstenberg-Heiligenberg [21.3.1588 Speyer-14.8.1635 Konstanz], bayerisch-ligistischer Obrist.
[22] Johann Graf v. Aldringen [Aldringer, Altringer] [10.12.1588 Diedenhofen-22.7.1634 Landshut], ligistischer Obrist, später kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. HALLWICH, Gestalten aus Wallenstein’s Lager II. Johann Aldringen; DUCH, Aldringen (Aldringer), Johann Frhr. Aldringen, der aus bescheidenen Verhältnissen stammte, war zunächst Schreiber in der Luxemburger Landkanzlei. Am 30.3.1618 Ernennung zum Hauptmann durch Erzherzog Leopold V., Sommer 1621 als subalterner Offizier Teilnahme an der Belagerung v. Preßburg, September 1621 Ernennung zum Obristleutnant im bayerischen Heer u. im Oktober 1623 zum Obristen in kaiserlichen Diensten, Tätigkeit als Hofkriegsrat und Oberstkommissar für das kaiserliche Heereskriegswesen sowie als Kommandant eines Regiments, am 25.4.1626 Sieg an der Dessauer Brücke, am 17.12.1627 Erhebung zum Freiherrn. Im Frühjahr 1628 war Aldringen Kommissar Wallensteins bei den mecklenburgischen Ständen während der Übernahme des Herzogtums, am 11.2.1629 Generalwachtmeister u. Kommissar zur Durchsetzung des Restitutionsedikts, im Frühjahr 1629 Verhandlungsführer Wallensteins auf der Lübecker Friedenskonferenz, am 18.7.1630 eroberte er Mantua mit umfangreicher Beute, im August 1631 war er Kommandeur der kaiserlichen Truppen in den süddeutschen Reichskreisen. 15.4.1632 schwere Verwundung bei Rain am Lech, 10.8.1632 Erhebung in den Grafenstand, Teilnahme an der Schlacht an der Alten Veste bei Zirndorf am 3.9. 1632, 31.10.1632 Ernennung zum Feldmarschall, 29.9.1633 Vereinigung mit den Truppen des Herzogs v. Feria bei Ravensburg entgegen Wallensteins Weisung, am 20.10.1633 Entsatz Breisachs, am 27.12.1633 bejahte Aldringen die Entmachtung Wallensteins gegenüber Maximilian I. v. Bayern, am 18.2.1634 wurde er Koordinator der Maßnahmen zum Sturz Wallensteins. Aldringen fiel bei der Verteidigung Landshuts gegen Bernhard v. Sachsen-Weimar u. Gustav Horn [MDSZ]. Vgl. HALLWICH, Gestalten aus Wallenstein’s Lager II. Johann Aldringen.
[23] Johann ‘t Serclaes Graf v. Tilly [Feb. 1559 Schloss Tilly, Gemeinde Villers-la-Ville/Villers; Herzogtum Brabant-30.4.1632 Ingolstadt], ligistischer Feldmarschall. Vgl. KAISER, Politik; JUNKELMANN, Der Du gelehrt hast; JUNKELMANN, Tilly.
[24] Giovanni Pietro [Joan Pietro, Johann Peter] Coronini [Coronino, Coronina, Cornini, Corronin, Coramine, Coramines, Karonin] di Cronberg, Baron di Prebacina et di Gradiscata [um 1581-1646], kaiserlicher Obrist.
[25] Bruck i. d. OPf. [LK Schwandorf].
[26] Kallmünz [LK Regensburg]; HHSD VII, S. 337f.
[27] Stadtamhoff [Stadt Regensburg]; HHSD VII, S. 708f.
[28] HELML, Der Dreißigjährige Krieg, S. 117.
[29] Vgl. CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’; MORTIMER, Wallenstein.
[30] KONZE, Die Stärke, S. 24.
[31] PINARD, Chronologie historique-militaire, S. 138.
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