Mandesloh, Veit Kurt von; Kriegsrat [ – ] Mandelsloh stand als Kriegsrat in braunschweig-lüneburgischen Diensten.
„Dann begab er [Wilhelm IV.; BW] sich am 7. Mai [1635; BW] nach Weimar[1] zurück, entschlossen, nunmehr alsbald zu einer Übereinkunft mit Landgraf Wilhelm und Herzog Georg zu gelangen. Er schlug ihnen den 17. Mai zur Unterredung in Nordhausen[2] vor.
Der Landgraf war aber zunächst nicht in der Lage, sein Land, das durch den Feind verwüstet wurde, zu verlassen. Auch Herzog Georg wollte die Zusammenkunft noch etwas hinausschieben. Deshalb schlug der Landgraf vor, inzwischen nur Gesandte nach Nordhausen zu schicken, die inzwischen vorbereitend miteinander verhanden sollten. Dann sollte eine persönliche Zusammenkunft stattfinden, in der man einen endgültigen Beschluß fassen könne. Obwohl Herzog Wilhelm die sofortige persönliche Zusammenkunft lieber gesehen hätte, ging er auf den Vorschlag des Landgrafen ein. Er schickte seinen Rat Dr. Frantzke und den Generalmajor von Uslar nach Nordhausen mit dem Auftrag, den hessischen und lüneburgischen Gesandten die Bedingungen einer ‚Eventualkonvention’, die Herzog Wilhelm dem Kurfürsten in Dresden vorgelegt hatte, mitzuteilen, daß nämlich 1. für den Fall, daß der Friede unterzeichnet würde, den Ständen genug Zeit zu Verhandlungen mit Schweden und Frankreich gelassen werden, was besonders die betraf, die ‚mit solchen Kronen sich noch in Allianzen und gewissen Verständnissen’ befanden, außerdem der Waffenstillstand allgemein sein, und die evangelischen Armeen zusammenblieben, 2. bei Fortsetzung des Krieges die Truppen beider sächsischer Kreise und Hessens unter kursächsischen Oberbefehl treten müssten, man aber mit den vier oberen Kreisen, Frankreich und Schweden in gutem Einvernehmen bleiben wolle. Ferner sollten sie erklären, daß der Kurfürst sich auf diesen Vorschlag ‚noch nicht specialiter erklärt’ habe, wahrscheinlich weil er nicht wisse, wie Hessen und Lüneburg ‚die Konjunktion anzutreten vermeinten’. Sie möchten sich deshalb genauer erklären, damit er dem Kurfürsten ‚desto mehr anzusetzen könne’. Er, Herzog Wilhelm, müsse auch wissen, wie viel Truppen Hessen und Lüneburg hätten für den Fall, daß der Kurfürst ohne Rücksicht auf sie den Frieden annähme. Er selbst sei allein dem Feinde nicht gewachsen.
Inzwischen waren von Lüneburg der Marschall [Johann Eberhard; BW] von Steding und Kriegsrat [Veit Kurt; BW] von Mandesloh, von Hessen der geheime Rat Dr. Antrecht in Nordhausen angelangt. Dr. Frantzke traf am 29. Mai ein. Er fand, daß die Bedingungen, unter denen sich Hessen mit Kursachsen verbinden wollte, größtenteils dieselben wie die weimarischen waren. Dagegen hörte er, daß Herzog Georg ohne den niedersächsischen Kreis nichts tun könne und die Lüneburger alles nur ad referendum nehmen würden. Herzog Georg sei von den niedersächsischen Ständen gezwungen worden, den Waffenstillstand anzunehmen, über die Stellung zu den Friedensbedingungen werde am 5. Juni auf einem Kreistag in Braunschweig[3] verhandelt werden. Der Herzog sei aber sehr begierig auf eine Zusammenkunft, wolle sich deshalb nach Herzberg[4] begeben und dort warten, ob eine persönliche Zusammenkunft für nötig gehalten werde.
Am 21. Mai fand die erste Beratung zwischen den Gesandten statt. Auch hier erklärten die Lüneburger, Herzog Georg könne sich ohne die niedersächsischen Stände zu keiner ‚Konjunktion’ verstehen, da die Armee, die 14-15000 Mann stark sei, von den Ständen unterhalten werde. Auch über die Friedenspunkte könne er sich nicht allein erklären. Nur mit einem Direktorium Kursachsens waren sie, ebenso wie der hessische Gesandte, einverstanden. Dr. Frantzke äußerte daraufhin, die Fürsten müßten sich selbst unterreden. Ohne Frucht werde diese Zusammenkunft nicht sein, man könne sich trotz allem verbinden, Herzog Georg könne auf dem Kreistag Hessens und Weimars Meinung darlegen und dadurch einen Druck auf ihn ausüben. Er schlug vor, die Punkte, über die die Fürsten sich unterreden sollten, festzusetzen. Alle Gesandten wurden schließlich einig, dass eine Unterredung zwischen den Fürsten erwünscht sei, nahmen auch den letzten Vorschlag an.
Dr. Frantzke erstattete dem Herzog sofort Bericht und bat ihn, möglichst bald nach Nordhausen zu kommen, da Her-zog Georg wahrscheinlich schon am 23. oder 24. Mai anwesend sein werde.
Am 22. Mai kamen die Gesandten nochmals zusammen, auch Uslar nahm jetzt an den Beratungen teil. Die Punkte, die Weimars Gesandte zur Beratung zwischen den Fürsten vorschlugen, betrafen 1. die Art der Vereinigung ihrer Armeen mit der sächsischen, ob die einzelnen Fürsten ihre Truppen in besonderen Korps führen oder einige Regimenter zur kursächsischen Armee stoßen lassen sollten, 2. wie der Kurfürst den Oberbefehl führen, und wie man Befehl von ihm empfangen solle, 3. ob dem Kurfürsten ein Kriegsrat, ein ‚consilium formatum’, beigeordnet werden, 4. wie man sich, wenn der Pirnaer Friede bestehen bliebe, gegen Schweden und Frankreich verhalten, 5. was man tun solle, wenn Sachsen den Prager Frieden annähme. Wenn 6. man selbst den Frieden nicht einginge, ob man Sachsen und dem Kaiser gewachsen sei, 7. wie man sich Erfurts[5] versichern, 8. Baner ‚disponieren’ könne, daß er keinen Schaden anrichte, und ob man 9. sich mit Arnim in Verbindung setzen solle. Mit diesen Verhandlungspunkten erklärten sich die anderen Gesandten einverstanden.
Herzog Wilhelm traf am 26. Mai in Nordhausen ein, wo er mit dem bereits anwesenden Herzog Georg sofort in Verbindung trat. Landgraf Wilhelm war noch nicht anwesend, für ihn verhandelte Dr. Antrecht. Herzog Georg war zu einer Erklärung auf die vorgeschlagenen neun Punkte nicht zu bewegen. Er wollte erst die Beschlüsse des niedersächsischen Kreises abwarten. Dazu machte er erneut seine Ansprüche auf Duderstadt[6] und andere Teile des Eichsfelds geltend. Herzog Wilhelm gab jetzt nach. Er versprach dem Lüneburger, ihm die beanspruchten Teile des Eichsfelds einzuräumen. Dieses Zugeständnis mag dazu beigetragen haben, daß Herzog Georg sich in der Frage der ‚Konjunktion’ entgegenkommender zeigte. Im Verlauf der Verhandlungen, an denen nun auch Landgraf Wilhelm und der Kriegsrat [Heinrich; BW] von Dannenberg als Bevollmächtigter des Herzogs August von Lüneburg, der dem Kreistag ausgeschrieben hatte, teilnahmen, gelangte man schließlich zu einer Einigung im Nordhäuser Rezeß vom 30. Mai, am gleichen Tag, an dem der Prager Friede unterzeichnet wurde“.[7]
„Am 5.Juli verließ Dr. Frantzke Kassel und kam nach Hildesheim,[8] wo Uslar sich schon tags zuvor eingestellt und den Herzog Georg, dessen Räte [Veit Kurt; BW] von Mandelsloh und [Heinrich; BW] von Dannenberg, die hessischen Gesandten Graf von Eberstein und Sixtinus und den Generalmajor Lohausen als Bevollmächtigten Schwedens angetroffen hatte, und deshalb die Regimenter nicht nach Witzenhausen[9] und Münden[10] gezogen seien. Herzog Georg hatte es Herzog Wilhelm bereits in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt. Der Lüneburger hielt den Frieden für unannehmbar, allerdings wollte er erst die Entschlüsse seiner Brüder abwarten. Sachsen werde in Güte von dem Prager Schluß nicht abgehen, die Waffen würden jetzt entscheiden müssen. Durch Wilhelms Vorschläge werde zuviel Zeit verloren. Er solle sich lieber mit ihm und dem Landgrafen am 18. Juli in Nordhausen[11] treffen, der Reichskanzler werde vielleicht auch dorthin kommen, und Kurbrandenburg werde auch eingeladen. Das im Nordhäuser Rezeß versprochene Kriegsvolk sollte am 20. Juli an den bestimmten Orten sein“.[12]
[1] Weimar; HHSD IX, S. 473ff.
[2] Nordhausen [Kr. Nordhausen]; HHSD IX, S. 305ff.
[3] Braunschweig; HHSD II, S. 63ff.
[4] Herzberg [Kr. Osterode]; HHSD II, S. 225f.
[5] Erfurt; HHSD IX, S. 100ff.
[6] Duderstadt; HHSD II, S. 123f.
[7] HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 288ff.
[8] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff.
[9] Witzenhausen; HHSD IV, S. 478f.
[10] Hann. Münden; HHSD II, S. 333f.
[11] Nordhausen [Kr. Nordhausen]; HHSD IX, S. 305ff.
[12] HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 302f.