Baum, Paul
Baum, Paul; Obristleutnant [ – ] Paul Baum [ – ] stand als Obristleutnant[1] in kaiserlichen Diensten, bevor er im Juli 1645 verabschiedet wurde, wie Otto Christoph von Sparr[2] Melchior von Hatzfeldt[3] berichtete.[4]
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[1] Obristleutnant [schwed. överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant, tschech. podplukovník]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, v. den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch v. Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten u. die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren u. Soldaten bewies u. für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments u. die Anwerbung v. Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- u.Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse u. Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] u. 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen u. dänischen Armee sogar 300 fl. KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu. Dazu kam sein Anteil an der Beute, der pro 1.000 Rt. 16 Rt. 39 Albus betrug; HOFMANN, Melander, S. 156. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen u. Garnisonsdienst zwei Quartiere u. damit auch entsprechende Verpflegung u. Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[2] Otto Christoph Freiherr v. Sparr [1605 Lichterfelde-9.5.1668 Prenden], kaiserlicher, brandenburg-preußischer Generalfeldmarschall. Vgl. GÖSE, Der erste brandenburgisch-preußische Generalfeldmarschall.
[3] Melchior Friedrich Gottfried Reichsgraf Hatzfeldt [Hartzefeld] v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], Bruder des Würzburger Bischofs Franz v. Hatzfeldt, für den geistlichen Stand bestimmt, kaiserlicher bzw. kurbayerischer Feldmarschall-Leutnant, Generalfeldzeugmeister u. Feldmarschall. Am 6.8.1623 Teilnahme am Kampf bei Stadtlohn, 1625 Wechsel ins Heer Wallensteins als Obristleutnant unter Franz Albrecht v. Sachsen-Lauenburg, 1627 Teilnahme am Feldzug gegen die Dänen, 1629 Marsch nach Mantua, am 17.9.1631 Teilnahme an der Schlacht bei Breitenfeld, 1632 Obrist u. Kommandeur eines eigenen Regiments, 1633 Beförderung zum Feldmarschallleutnant, 1634 wurde er Generalfeldzeugmeister u. 1635 Feldmarschall wegen der Verdienste um die Eroberung Kaiserslauterns, am 4.10.1636 Niederlage in der Schlacht bei Wittstock gegen Johan Banér als militärischer Ratgeber Johann Georgs I. von Sachsen, 1637 Venichtungsfeldzug in Sachsen, am 17.10.1638 Sieg bei Vlotho über Ruprecht v. der Pfalz, 1639 Belehnung mit der Herrschaft Gleichen (Thüringen) durch den Kurfürsten v. Mainz (diese Belehnung zwang Johan Banér 1640 zur Aufhebung der Belagerung Leipzigs), 1641 Erwerb der Herrschaft Trachenberg in Schlesien aus dem Besitz des hingerichteten Wallenstein-Anhängers Hans Ulrich v. Schaffgotsch, Kommandeur der kaiserlichen Armee in Westfalen, 1641 Eintritt in kurbayerische Dienste wegen Differenzen mit Matthias Gallas, am 24.11.1643 Erfolg in der Schlacht bei Tuttlingen über die Franzosen unter Josias von Ranzau, 1644/1645 Ernennung zum Kommandeur der kaiserlichen Hauptarmee, am 6.3.1645 Gefangennahme in der Schlacht bei Jankau. Am 30.8.1657 zum kaiserlichen Heerführer gegen die Schweden in Polen ernannt, eroberte Hatzfeldt Krakau.
[4] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 138.
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