Hund, Johann Ludwig

Hund, Johann Ludwig; Obristleutnant [ – ] Johann Ludwig Hund [ – ] stand 1631 noch als Leutnant[1] des Regiments[2] Hannibal von Schaumburg[3]  in kaiserlichen Diensten, als er am 13.4.1631 bei der Erstürmung Frankfurts a. d. Oder[4] durch die Schweden[5] zusammen mit einem Diener in Gefangenschaft geriet.[6]

Er lag in dem von den Schwedischen und Braunschweig-Lüneburgischen belagerten Hildesheim.[7] Der Hildesheimer Arzt, Ratsherr und Chronist Dr. Conrad Jordan[8] hält in seinem Tagebuch hält unter dem 22.6./2.7.1634 ein Scharmützel[9] und dessen Folgen fest: „Die von Corporal[10] Adem[11] und M. Friedrich[12] eroberte 2 kleine Stücklein[13] seyn abermal für der Cavallerie mit gewöhnlicher Solennitaet[14] und Pomp uf den Alten Markt für das Rathhauß geführet, ist also fast niemals ein blutiger Scharmützel uf beeden Seiten vorgangen. Denn uf der Kayserschen Seit ist es auch nicht so gar gering gewesen: den Rittmeister[15] de Lui[16] ein Schuß durch die Achsell; Leutnand Hund die eine Röhr[17] am Schenckel entzwey geschoßen“.[18]

Über die Niederlage der Kaiserlichen am 14.4.1639 berichtet der Erzgebirgschronist Christian Lehmann [11.11.1611-11.12.1688][19] in seiner „Kriegschronik“ unter „Das gröste Unglück vor Chemnitz“:[20]  „Der Schwedische General[21] Leonhart Torsten-Sohn[22] wahr nun mit der hinderstellichen Armee und Artollerey[23] auß dem Stift[24] Halberstadt[25] aufgebrochen, Nach dem Fürstenthumb Altenburg[26] gerückt und zue Zeitz[27] den 2. April mit Banern[28] sich conjungiret, und weil er kundtschaft eingezogen, daß die keyßerlichen und Chur-Sächsischen[29] zwischen Zwicke[30] und Chemnitz stünden und sicher legen, brach er den 3. April von Zeitz auf und eilte auf die keyßerlichen zue, ehe Hatzfeld,[31] der schon ezliche Regiementer zum Succurs vor Freyberg[32] geschickt hatte und nunmehr in March wahr, von Eichsfeld[33] durch Düringen mit den Chur-Sächsischen zuesammenzuestoßen, sich conjungiren kundte, schickte von Altenburg den General Schlangen[34] uff Zwicka und von dar mit wenig reutern mittin unter die Marzinischen[35]  und Chur-Sächsischen. Der recognoscirte alles, wie sie lagen, und ritte wieder zum Baner. Der General Marzin wuste nicht, daß Baner so nahe, und daß Torstensohn zu ihme gestoßen sey. Doch bekam er 3. April abendts umb 5 Uhr kundtschaft, ließ seine Regiementer zuesammenziehen und befahl, daß Sie Morgens alle solten vor Chemnitz stehen. Des abendts zuevor war das keyßerliche Haupt-Quartier zum Honstein[36] gewesen; dohin kam Baner, der sich 4. April viel früher aufgemacht, mit aufgang der Sonne, traf doselbst in der retrogarden[37] 300 Pferde und jagte Sie ins Corpus, das vor Chemnitz stunde. Marzin hatte den Paß an einen Morast vor Chemnitz, den er durchmuste, mit Trajonern[38] besezt, damit der feind nicht da durchbreche, aber es halfe nichts. Baner sezte an, brachte in der eil uber 4 Regiementer zue Pferde, Sein leib Regiement,[39] des Torsten-Sohns, Hans Wachtmeisters[40] und Hans Wittenberg(s),[41] darzue viel Wagehälse, die theils in nachjagen ermüdeten und sich in Marrast durchwuhleten, uber den Marrast hatte (er) die andere Armee ihme nach commandirt, jagte die Trajoner weg, hiebe durch, machte das felt unsicher und nahmb dem Marzin die Höhe, welcher unter deßen, Ehe der feindt uber den Pas kommen, Zeit gehabt, sich zue stellen.

Gegen die Statt sazte er an einen Marrast den lincken Flügel, der meist von Curaßiren[42]  bestundte, hinder Chemnitz aber uber den fluß den rechten flügel, die wahren viel stärcker an Volck, den der feindt, hatten stücke und Munition bey sich, welches dem feinde noch zur Zeit fehlte. Baner thete mit seinen regiement den ersten angrif an Lincken flügel und litte schaden, die andern 3 Regiementer entsazten ihn, und kamen andere Regiementer mehr darzue und jagten den Lincken flügel in disordre an 2 marrastigen graben, drüber Sie nicht kommen kunten, zum großen Vortheil der Schwedischen; den was nicht gegen Chemnitz zum rechten flügel entkam, das wurde alles entweder gefangen[43] oder Niedergehauen. Weil nun der Schweden volle Armee auch ankommen wahr, wurde commandirt, wer reiten kundte, sezten derowegen die Schwedischen regiementer durch den fluß Chemnitz und chargirten[44] den rechten flügel, der schon gewichen und sich hinder 3 Morrastigte Dämme gesetzet hatte, gingen doch fort und wurden meist niedergehauen. Das Fußvolck drengte Sich an ein Wäldlein nach der Stadt und trachtete ferner an Walt 400 schrit gegen den gebirge und wolte außreißen. Baner ließ ihnen vorbeugen durch General-Major[45] Stalhansen[46], Herr Major Pfulen,[47] Obrist[48] Schlangen[49] Regiement und 1 Esquadron[50] von Konigsmarck[51] untter Obrist-Leutenant[52] Hammerstein,[53] die hohleten Sie ein, machten ezliche 100 nieder, nahmen den Rest gefangen und richteten damit die keyßerliche, Chur-Sächsische und Salische[54] armee auf einen tag hin, verfolgeten die flüchtigen Nach Leipzig,[55] Freyberg, Annen[56]- und Marienberg.[57] Der General Marzin kam kümmerlich darvon ohne hut und mit einen Pferd biß an die Seigerhütte[58] an die Flöhe.[59] 800 blieben auf der Walstat,[60] 2000 zue fuß wurden gefangen, 40 standtarten,[61] 20 fahnen,[62] alle stücke,[63] munition und Pagage[64] bliebe in stich. Das thaten die Schweden nur mit der Avangardia von lauter Reutern, und ist kein Canonschuß darzue kommen, welches der Churfürst[65] dem General Marzin, den er mit den Calenbergischen[66] Regiement nach Dresden[67] confoiren ließe, heftig verwiese, von seinen Reutern 400 wiedersamlete und den rest von allen seinen Regiementern den Obristen Wachtmeister Trautischz[68] ubergabe, der reformirte Sie und nahm sie mit sich in Böhmen. Da hatte des Marzins Commando ein Ende.

Die keyßerlichen gingen nach Pirn,[69] Frauenstein,[70] in Böhmen nach Brüx[71] und Prag. Viel wahren nach diesen gebirgen geflohen und gingen die gantze Nacht durch Elterlein[72] auf Annenberg mit blutigen Köpfen, ferner hienunder biß nach Dresden, darüber alles rege und furchtsam wurde in Gebirge, alle Flecken und Dörfer rißen auß nach den Wäldern und in die Städte. Den 5. April sahe mann noch immer einzlich die geschlagenen reuter auf allen straßen nach Böhmen reiten, die leute untterwegens angreiffen, den Sie sehr hungrich thaten und wurden eines theils an Päßen mit Pulver und bley gespeist, daß Sie des hungers vergaßen, ehe sie in Böhmen kommen. Die Schweden haben ihnen auch nachgesezet in das gebirg undt vor Annenberg etliche Chur-Sächsische weggenommen“.[73]

Das „Theatrum Europaeum“[74] berichtet sehr ausführlich über die Ereignisse: „Nichts destoweniger aber hat Hr. General Banner / wiewol er auch von Käis. und Chur-Bäyerischem Volck um ein zimliches übermannet gewesen / bey obbesagtem Hohenstein / nahend Kemnitz / dergestalt gefochten / daß nicht allein seines Feindes (die reichsArmada genennet) meinste Infanterie, von sehr gutem Volck / und dabey so viel hohe / als untere officirer[75] / guten theils darauff gangen / sondern auch die Cavallerie zertrennet worden / das geschütz und alle Bagage in zimlicher Anzahl im Stich geblieben / und hat sich so gar die Schwedische Reuterey auch deß an ihrer reuterey vor freyberg erlittenen Schadens von diesem Treffen wiederum erholet: von welchem allem uns für gut angesehen / das außführliche Schreiben / so Hr. General Banner hiervon an einen hohen der Cron Schweden Bedienten alsbald abgehen lassen / hierbey in Druck mitzugeben / also lautend: Meinem jüngsten Schreiben zu Folge / habe ich die Conjunction mit dem Herrn General der Artillerie Leonhard Dorstensohn / am 2. dieses zu Zeitz effectuiret / und wie ich die gewisse Kundschafft von meinen außgehabten Partheyen / die mir von unterschiedenen deß Feinds rencontrirenden[76] und niedergehauenen Partheyen häuffig gefangenen einbracht / erhalten / daß der Feind / als die Käiserl. und ChurSächs. Armee / zwischen Kemnitz und Zwickau sich befinden thäte / habe ich darbey considerirt / wie hochnöthig es seyn wolle / ohne Säumnüß mein Heyl an diesen zu versuchen / ehe Hatzfeld / wie bißhero / sowohl von Herrn[77] / als auch von Minden[78] / Hamburg[79] und Erfurt[80] / und andern vielen Orten / mehr Bericht geschehen / daß er im marchiren übers Eichsfeld und durch Thüringen begriffen / zu ihnen stossen möchte / bin derowegen am 3. dieses zu Zeitz auffgebrochen / und desselben Tags biß an Kemnitz avancirt / indem auch einen Gefangenen bekom̃en / der soviel außgesagt / daß der Feind noch also elargiret still ligē / und von meiner Ankunfft nicht wissen sollte / mich darauff resolviret / dieselbe Nacht zeittlich auffzubrechen / ihnen zwischen die Quartier einzugehen / und also von ihnen auffzureiben / soviel ich immer gekönt / und Gott der Allmächtige darzu Glück / Segen und Heil verleihen / und die Gelegenheit Anweisung gethan hätte. Es hat zwar der Feind bemeltes Abends um 6. Uhr Nachricht von mir und Alarme bekom̃en / auch die armee zusammen gezogen / und gegen Morgen zeitlich auff den Rückritt gegen Kemnitz sich begeben / als ich aber gleichwohl auch sehr frühe noch vor der Sonnen Auffgang auffgebrochen / meinen March nacher Glaucha[81] gerichtet / gerichtet / und also zeitlich zu Hohenstein / da den Abend zuvor deß Feinds Haupt-Quartier gewesen / habe ich in seinen Retrogarden in 300. Pferd starck angetroffen und dieselbe verfolgt / biß in das Corpus, so allbreit nahe allhie bey Kemnitz gewesen / eingejagt / und weil ich einen Morastigen Ort vor mir zu filiren gehabt / den der Feind mit Dragonern besetzt / hat er Gelegenheit erlangt sich zu stellen / demnach den lincken Flügel / so mehrentheils in Cürassirern bestanden / dahinden / und auff die Seit Kemnitz / den rechten Flügel aber weiter hinter sich / über den Fluß die Kemnitz genant / hinter der Stadt / auch gesetzet / darauff ich mit meiner Guarde von Dragonern / an bemelten Morastigen Paß / dahin wegen der Tieffe deß Sumpffs nicht zu kommen war / zu Fuß übergesprungen / nach wenigem disputiren / deß Feindes Dragoner gewichen / quittiret / und mir die Occasion zum filiren[82] geöffnet / welcher ich also wahrgenommen / dem Feind die Höhe zu nehmen / und das Feld unsicher zu machen / so auch geschehen / also daß ich Anfangs mein Regiment / wie auch des Herrn General Dorstensohns Obrist Hanß Wachtmeisters / und Obr. Wittenbergs Regiment / überbracht / wovon wegen deß grossen Eilens / viel Reuter / so ermüdet waren / zurück geblieben / hinweg gewesen / damit erwehnten lincken Flügel chargirt[83] / mit meinem Regiment den ersten Angriff gethan / und wegen empfundenen Widerstands in Schaden gerathen / aber weil deß Herrn Generaln / wie auch Hanß Wachtmeisters und Wittenbergs Regiment / auch zeitlich genug dem Feind zu schaffen gegeben / ist dieser lincke feindliche Flügel / so in Disordre kommen / und zu seinem grossen Schaden / und unserm trefflichen Vortheil zween grosse Morastige Gräben hinter sich gehabt / biß auff weniges / so sich an den rechten Flügel zu entfliehen / hat gearbeitet / gantz nidergehauen / wir starck nachgedrungen / auch fort und fort / wegen Ankunfft und mehrer Versammlung der unsern / je mehr und mehr verstärcket worden / solches ohne Säumnüß gethan / und 3. Dämme zu filiren / gehabt / hinder welche sie sich zwar hätten setzen / und Widerstand thun können / aber weil der Muth gantz entsuncken / haben die unserige alles niedergehauen / und wenig darvon kommen lassen / das Fußvolck aber / hat sich zwar an die Stadt gedrenget / gleichwol durch einen kleinen Wald / nahe bey der Stadt / so nur 400. Schritt von einem andern Wald / gegen den Gebürge werts distiret[84] / sich zur Flucht wenden wollen / denen ich aber Hn. General Major Stallhansen  / Herrn Major Pfuls / und Obr. Slangens Regimenter / und von den Königsmarckischen eine Squadron / unter ihrem Obrist-Lieutenant Hammerstein] / nachgeschickt / die sie umringet / und auch totaliter ruiniret und geschlagen / also daß nunmehr / was Salis bey sich gehabt / schon vernichtiget / in dieser glücklichen Expedition die gantze Käiser. und Chur-Sächsische Armee zu Grund gerichtet / Stücke / Munition / Fähnlein und Standarten / darvon mir die Anzahl / weil noch die wenigsten einbracht / nicht soeben bewust / so dann alle Bagage der Generalen / Officirer und gemeinen[85] zu Fuß erobert / und eine treffliche Anzahl Officirer gefangen worden : von denen so man in der Eil weiß / und von hoher Importantz seyn / ist der GeneralWachtmeister[86] der Cavallerie Graf von Puchheim[87] / Obr. Webel[88] / Obr. Wangeler[89] / der biß auff den Tod verwundet / der Obr. Lieutenant Paradiser[90] / von Marq. de Grana,[91] Obr. Lieutenant Wachenheim[92] von Graf Schlicken[93] / und eine große Anzahl Majorn[94] / Rittmeister[95] / Hauptleute[96] / Lieutenant[97] / Cornet[98] und Fähnrich[99] / die Specification wird von den Regimentern colligirt / / soll ohne Säumnuß in Form gebracht / und dem Herrn mit ehistem nachgeschickt werden: an unserm Ort weiß man noch von keinem Officirer / so sonderlich Namkündig / die gequetscht oder geblieben wären / als deß Herrn Gen. Stallhanß Obr. Lieutenant / so geblessiret / und der junge Graf von Witgenstein[100] / der unter Hn. General Pfuls Regiment gewesen / etc. etc. Datum im Haupt-Quartier zu Chemnitz / den 5. April. Anno 1639“.[101]

Die in Frankfurt/M.[102] erschienene „Relationis Historicae Semestralis Continuatio“ von 1639 unterrichtete ihre Leser: „Diß orts kommen wir auff das hart vnd denckwürdige Treffen / welches den 4. 14. Aprilis bey Chemnitz in Meyssen / zwischen den Käys. Chur-Sächs. vnd Schwedischen Kriegsvölckern vorgangen / selbiges verhält sich / glaubhafftem Bericht nach / als hiernechst folget. Demnach der Cron Schweden GeneralFeldMarschall vnd Ihre Excell. Herr Johann Baner / etc. ( als er vor Freyburg sein Läger auffzuheben / wegen naher Nachbarschafft deß Gegenwarts / gezwungen worden;) vernommen / daß die Käyerische vnd Chur-Sächsische Armee jhme den Kopff zu bieten / sich resolvirt / hat er nicht gefeyert / seine Macht / welche damals etwas zerstrewet war / gleichfalls zusammen zu ziehn / vnnd dem Gewalt auff den begebenden Nothfall zu begegnen. Deßwegen Ordre ertheilt / das Volck in ein Corpus zu bringen / vnd das auffs allerehiste es immer geschehen möchte. Diesem nun zur Folge ist Dienstags den 26. Martij Alt. Cal. der Schwedische General von der Artillerie / Herr Leonhard Torstensohn / mit allen bey sich habenden Trouppen / vielen Stücken / Munition vñ andern Kriegsbereitschafften auß Halberstatt (worinn er bißhero Quartier gehabt:) auffgebrochen. Vnd wiewol er vermeinet / sich innerhalb wenig Tagen mit Herrn General Baners Excell. zu conjungiren / hat es doch wegen allerhand Vngelegenheiten / so jhme die auß der Vestung Wolffenbüttel[103] vnnd anderer im Fortmarch vervrsacht / nicht geschehen oder Zu Werck gerichtet werden können. Derowegen sich biß auff den 2. Aprilis / gantzer acht Tage / verzogen / an welchem die coniunction mit besagten Torstensohnischen zu Zeitz gäntzlich effectuirt worden.

In dem nun Baner von seinen außgehabten Partheyen / die jhme vnterschiedlich Gefangene einbracht / gewisse Kundtschafft erhalten / daß der Feind / als die gantze Käyserliche vnnd Chur-Sächsische Armeen / zwischen Chemnitz vnnd Zwickaw sich befinden thäte / hat er darbey beoabchtet / daß es hochnöthig seyn würde / ohne fernere Saumnuß sein Heil an jhnen zu versuchen. Ist derowegen (als er zuvor Bettstund halten lassen / vnd seine Soldaten zum standhafften fechten vermahnet: ) am 3. 13. zu Zeitz auffgebrochen / vnnd desselben Tags biß an Chemnitz avancirt / woselbsten als er auch Gefangene bekommen / die so viel außgesagt / daß die jhrigen noch also elargirt[104] still liegen / vnnd von der Schwedischen Ankunfft nichts wissen solten / hat Baner sich entschlossen  / vnd ist selbige Nacht (allein mit dem Vortrab seiner Armee / welcher in 10. Regim. Pferd / vnd 1. Trouppen Tragoner bestunde: ) zeitlich vffgebrochen / jhnen zwischen die Quartier ein zu gehen. Ob nun zwar wol die Käys. vnd Sächs. bemelten Abends vmb 6. Vhr Nachricht von der Schwedischen nahen Gegenwart / vnd zugleich Alarm bekommen / auch die Armee zusammen gezogen / vnd gegen Morgen zeitlich auff den Rucktritt gegen Chemnitz begeben / dieweil aber Baner gleichfalls frühe / vnd noch vor der Sonnen Auffgang / auffgebrochen / seinen Marche nacher Glaucha gerichtet / vnd also zeitlich zu Honstein / da den Abend zuvor der Käys. vnd Sachs. HauptQuartier gewesen / angelangt / hat er deroselben Arrieregarde / oder hinderste Trouppen / in 300. Pferd starck / angetroffen / vnd dieselbe verfolget biß in das corpus, so allbereit nahe bey Chemnitz gewesen. Vnnd weil die Banerischen einen Morastigen Paß vor sich hatten / den der Gegentheil mit Tragonern besetzt hielte / hat er Gelegenheit erlangt / sich zu stellen; Demnach den lincken Flügel / so mehrentheils in Curassirern bestanden / dahinder vnnd auff disseits Chemnitz / den rechten Flügel aber weiter hindersich vber den Fluß die Chemnitz genannt / hinder der Statt auch gesetzt / darauff Baner mit seiner Guardy von Tragonern / an bemeltem Morastigen Paß / dahin wegen Tieffe deß Sumpffs nicht zu kommen war / zu Fuß vbergesprungen; da dann nach wenigem scharmutziren die Käys. Tragoner gewichen / jhre Stell quietirt / vnnd den Banerischen die occasion zu passieren geöffnet / welcher sie dergestalt wahrgenommen / daß sie dem Widerpart die Höhe zu nemmen / vnd das Feld vnsicher zu machen / ich eussersten bearbeitet / so auch geschehen / also daß Baner erstlich sein Regiment / wie auch deß General Torstensohns / Obr. Hanß Wachtmeisters vnd Obr. Wittenbergs vbergebracht / vnnd waren / wegen deß grossen eylens viel Reutter / so ermüdet / zurücke geblieben / hinweg gewesen; ist also der Käys. vnnd Sächs. lincker Flügel / worauff Baner mit seinem Regiment den ersten Angriff gethan / chargert[105] vnd abgetrieben worden.

Es haben aber gleichwol die Schwedische darbey einen harten Widerstand / empfunden / vnd weren dieselben beynahe / da nicht deß Herrn Generals / wie auch Obr. Hanß Wachtmeisters vnd Wittebergs Regimenter den Käyserl. zeitlich zu schaffen gemacht / in einen harten Stand gerahten / welches dann vervrsachet / daß mehrgemelter lincker Flügel (der in disordre kommen / vnd zu seinem grossen Schaden / zum trefflichen Vortheil aber der Schwedischen / zween grosse Morastige Gräben hinder sich gehabt;) biß auff ein weniges / so sich an den rechten Flügel zu entfliehen hart bearbeitet / gantz nidergehawen.

Die Schwedische / als sie solchen Succeß der jhrigen gesehen / habnen darauff starck nachgetrungen / vnd weil sie fort vnd fort / wegen Ankunfft vnd mehrerer Versamblung der jhrigen / mehr vnd mehr verstärcket worden / seynd sie durch die Chemnitz gesetzt / vermeinend / sie würden an dem rechten Flügel mehrers Widerstand finden: aber es ist derselbig vor der Schwedischen Ankunfft consternirt,[106] vnd in die flucht zu gehen / schlüssig worden / welches er auch ohne viel bedenckens gethan / vnnd 3. Dämme zu filiren gehabt / hinder welche er sich zwar setzen vnd Widerstand thun können / aber weil der Muth gantz entsuncken / haben die Banierische / was sie angetroffen / alles nidergehawen / vnnd wenig davon kommen lassen. Das Fußvolck aber / ob es sich zwar häuffig an die Statt getrenget / gleichwol durch einen kleinen Wald / nahe bey der Statt / so nur etwan 400. Schritte von einem andern / gegen dem Gebürgwarts gelegen / sich zur Flucht wenden wollen / haben doch Ihre Excell. demselben deß General Maior Stahlhansen / General Maior Pfuls vnnd Obr. Schlangens Regim. wie auch den Königsmarckischen Squadron vnter jhrem Obrist. Leutenenant Hammerstein / nachcommandirt / welche mehrgedachten rechten Flügel vmbringt / geschlagen vnd totaliter ruinirt, also daß damaln (vber das / was der Käys. FeldZeugmeister Freyherr von Salis bey sich gehabt / vnd / wie vor vnnd Eingangs gehöret / allbereit vermühtet: ) bey jetztbeschriebener Expedition (vnd wenige Tag vorhero: ) die Käys. vnd Chur-Sächs. Armee einen vberauß harten Stoß erlitten / Stücke / Munition / Pagagy / der Generalen / Officirer vnd gemeinen zu Roß vnd Fuß / Fähnlein vnd Standarten verlohren / vnd eine notable Anzahl Officirer im Stich vnd hinder sich gefangen verlassen müssen. Vnter denen / so man in der Eyl wissen können / vnnd von hoher charge gewesen seynd / ist / vnd zwar von der Käys. Armee / Herr GeneralWachtmeister der Cavallerie / Graff von Buchheim; Obrister Graff Broy;[107] Obr. Wangler / der bis auff den Todt verwundet; Obr. Webel; Obr. Leutenant Paradeiser / vom Marquis de Grana; Obr. Leutenant Wachenheimer / vom Graff Schlicken; Obr. Leutenant Hund:[108] 4. ObristeWachtmeister: 7. Rittmeister: 12. Hauptleute oder Capitäyn:[109] 19. Leutenante: 7. Corneten: 12 Fändrichen: 8. Wachtmeister:[110] 24. Feldwäbel:[111] vnd 26. Corporalen.[112]

An Chur-Sächsischer Seiten aber Obr. Schleinitz: Obr. Vngar[113] (als vorgedacht:) Obr. Leutenant Pleßkowitz:[114] Obr. Leutenant Lichaw:[115] 2. Obriste Wachtmeister: 10. Rittmeister: 2. Capitäyn Leutenant: 4. Leutenant: 6. Corneten: 2. Wachtmeister / 6. Corporalen. Belangend aber die Standarten seynd derselben 30. vnd 20. Fähnlein eingebracht / vnd im vbrigen (welches sich zu verwundern:) diese herrliche Victory neben einer reichen Beutte / vnnd vierley SchantzGezeug / allein von der Schwedischen Avantgarde oder Vortrab / (so in 10. Regim. Pferden bestanden:) ohne Lösung einigen Stücks oder Mußqueten / glücklich erhalten worden. Schwedischen Orts weiß man von keinem OberOfficirer so sonderlich namkündig / die gequetscht oder geblieben / als General Maior Stahlhansen Obr. Leutenant / so geblesiert / vnnd der junge Graff von Witgenstein / welcher vnter General Maior Pfulens Regim. Rittmeister gewesen / der geblieben / vnd beyderseits in der Occasion gegen das Fußvolck / mit rühmlich erzeigter Courage / mit gewesen. Der vbrige Schaden so die Banerischen sonsten empfangen / ist gegen obgesetztem Verlust der Käys. vnnd Sächs. vor nichts zu achten / sintemal derselben nicht viel vber hundert geblieben“.[116] Hund soll nach der Gefangenenliste des „Theatrum Europaeum“ als Obristleutnant bei den Livländern gefangen gewesen sein,[117] zudem wird er aber als Rittmeister im kursächsischen Regiment Peter Reuschel[118] geführt.[119]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Leutnant [schwed. Löjtnant, dän. Løjtnant, tschech. poručik]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-80 fl., in der kursächsischen Armee 50 fl.; MÜLLER, Soldwesen, S. 15 – zumindest wurden in den besetzten Städten monatlich 80 Rt. (120 fl.) erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 -, was etwa dem Sold eines bayerischen Kriegsrats entsprach. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 60 Rt. monatl. zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460, bei der Kavallerie in Kurbrandenburg (1626) erhielt er im Winterquartier 80 fl.; SCHWARTZ, Die Neumark I, S. 94. In der kurbayerischen Armee musste er eine Kaution stellen, wenn er in diesen Rang aufsteigen wollte. 1632 erhielt nach der Verpflegungsordre Gustav II. Adolfs 4 Essen zu je 1/8 Rt., 4 Pfd. Brot, 4 Maß Wein sowie Servis: PLEISS, Die Werber I, S. 295. Nach der Kostenrechnung der Stadt Prag wurden 1632/33 monatl. 72 fl. aufgebracht; HALLWICH, Wallenstein‘s Ende 2. Bd., S. 264. Laut kaiserlicher Verpflegungs- u. Soldordnung (1636) erhielt er monatl. 80 fl.; SCHMID, Quellen, S. 153. Nach Gallas‘ Verpflegungsordnung, Zabern, 25.11.1635, waren es 80 fl.; MÜLLER, Schicksale, S. 70. Nach Banérs Verpflegungsordnung vom 4.10.1634 erhielt bei der Kavallerie ein Leutnant 6 Rt. 16 Gr. zehntätige Lehnung, bei der Infanterie dagegen nur 3 Rt. 16 Gr. 7 ⅓ Pf.; BLÖTHNER, Der Dreißigjährige Krieg, Östlicher Teil, S. 129f. 1644 erhielt ein schwedischer Leutnant mit 3 Pferden 36 Rt. 12 Gr. u. 6 Rt. Servis, 1646 36 Rt. 18 Gr.; ZIRR, Die Schweden, S. 802, 804, 806. Als Leutnant einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzion 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. 1638 waren es bei den Kaiserlichen bereits der Teuerung angepasst 200 fl.; KUHLBRODT, Die Reichsstadt Nordhausen 1. Bd., S. 461. In der Winterverpflegung waren es 1645 45 fl.; KUHLBRODT, Nordhausen 2. Bd., S. 294.LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 52f.: „Ein Leutenant wird von dem wörtlein Lieutenant, quasi locum tenens, Ort / Platz / Stell- oder Statthalter eines Capitains genant / diweil er in abwesen seines Capitains desselben Stell verwaltet / er könnte auch der Unterhaubtmann geheissen werden. Ein solcher sol ein dapferer / aufrichtiger / Kriegsgeübter / und praver Cavalier seyn / und ist dem Capitain der nächste: in dessen abwesen commandiert er follkommen / und hat auch in gegenwart des Capitains den gantzen Befehl über die Compagnie: dann wann dem Capitain von dem Regiment etwas anbefohlen wird / so gibt er dem Leutenant Ordre / wie er sich in einem und anderem verhalten solle / der dann durch seine nachgesetzte Officier den Befehl follstrecken laßt: Dieser sol auch des Capitains guten Namen / Ehr / und Reputation lieb haben und schirmen / alß sein eigen Leben und Ehr / und sich sonderlich dem Capitain um dapfere und versuchte Soldaten umschauen / auch wie er die Soldaten logiren und wol einquartieren möge: Darneben soll er fleissig achtung geben / daß alles gleich zugehe / nach guter ordnung und ohne klag. Alle Abend sol er sich auf der Parade finden lassen / und sehen / wo mangel erscheine: ob auch die Parade / Wacht / und Ordre wol angestellet und gehalten werden: dagegen sol er sich in seinem Commandement gravitetisch und ernsthaft erzeigen / daß ihn seine untergebene Officier und Soldaten ehren / und so wol alß den Capitain fürchten. Die Soldaten werden auch durch ihn gestraft / und ligt ihme aller Last auf dem hals: dann so er die Compagnie nicht versehen müßte / mangelte man keinen Leutenant. Sein Oberwehr ist eine Partisane / er thut keine Wacht / alß die Haubtwacht / da die Compagnie wachet. Er sol auch die Corporalschaften an Mannschaft gleich außtheilen / und keiner mehr versuchte Soldaten geben alß der anderen / daß einer die besten / ein anderer aber die schlechtesten Soldaten habe / woran in einer Occassion vil gelegen ist: Er sol den strafwürdigen streng / den gehorsamen aber gutthätig seyn: Er sol auch aller Soldaten humores erkennen. In summa / er sol wüssen in abwesen des Capitains die Compagnie mit satsamer genugthuung zuregieren / alß wann der Capitain selbst zugegen were / und beyde Officia unklagbar zuverwalten“. Nach GANTZER, Archivalische Quellen, S. 40, waren für einen Leutnant nach der Schlacht bei Jankau (1645) 50 Rt. Ranzion (Lösegeld) aufzubringen. Ein verletzter Leutnant erhielt nach der Schlacht bei Lützen (1632) auf Weisung Wallensteins 70 fl.; HALLWICH, Briefe und Akten 3. Bd., Nr. 1665, S. 596, 597; Nr. 1666, S. 598.

[2] Regiment [schwed. regimente, dän. regiment, tschech. pluk]: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold u. die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl v. Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments v. 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments v. 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 u. 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 u. 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 u. 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 u. 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 u. 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 u. 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, vom Vorgänger übernommen u. oft v. seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet u. kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[3] Hannibal [Haimbald] Graf v. Schaumburg [Schauenburg] [1582 Herlisheim an der Lauch-30.3.1634 Freiburg], Sohn des Ulrich Diebold v. Schauenberg [1532-1603], kaiserlicher Obrist, Generalwachtmeister (um 1628), Generalfeldzeugmeister (1629) u. Feldmarschall (1632), seit 1624 kaiserlicher Kämmerer; Komtur des Johanniterordens zu Cobel.

[4] Frankfurt a. d. Oder [Stadtkreis]; HHSD X, S. 177ff.

[5] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“.

Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen/ den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Betellbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“.

[6] GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 105.

[7] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff. Zu den Kriegsereignissen in Hildesheim vgl. auch PLATHE, Konfessionskampf.

[8] Dr. Conrad Jordan [10.11.1591 Bockenem-23.10.1659 Hildesheim], Chronist, seit 1620 Arzt, seit 1629 in Hildesheim wohnhaft, ab 1635 mehrfach Ratsherr, Stadtarchivar; SCHLOTTER, Acta; SCHLOTTER, Hans, Der Rat der Stadt Hildesheim von 1300-1634, in: Norddeutsche Familienkunde Heft 4, 1986, S. 581-585; SCHLOTTER, Hans, Die Bürgermeister und Ratsherren der Stadt Hildesheim 1147-1634, in: Norddeutsche Familienkunde Heft 3, 1979, S. 551-558.

[9] Scharmützel: Unter Scharmützel (ital. „scaramuccia“: Geplänkel, Plänkelei, Treffen) verstand man eines der vielen kleineren Gefechte oder Handgemenge, aus denen dieser Krieg bestand. Kleinere Armeeeinheiten oder Streifkorps, z. T. auch größere Verbände von bewaffneten Bauern (vgl. Harzschützen), traten hier in einen zeitlich wie örtlich begrenzten Kampf ein. Auch Schlachten wurden zumeist mit Scharmützeln oder Plänkeleien eröffnet. Scharmützel waren in der Regel gekennzeichnet durch äußerste Brutalität. Allerdings konnten sie auch Auslöser eines größeren Treffens, einer Schlacht oder eines Krieges werden. Oft wurden Vor- oder Nachhut von Heeren durch Kroaten angegriffen, die in diesem kleinen Krieg bevorzugt eingesetzt wurden. Zum Teil kam es auch wegen der fehlenden Uniformierung zu verlustreichen Kämpfen mit eigenen Einheiten. oder „neutralen“ Einheiten. Am 15.1.1648 traf die kursächsische Besatzung Annabergs auf eine kaiserliche Streifschar, die man für Schweden hielt: „Beym Stillstand im Lande und instehenden Frieden ist doch im Gebürge beym Städtlein Thum ein seltzamer Scharmützel vorgegangen / indem dem 15. Jan. der in Annaberg liegende Obrist-Wachtmeister / Rudolph von Neitschütz / mit seinen zwo Compagnien auff den so genannten blinden Valentin / einen Kayserl. Rittmeister / welcher eine Raub-Parthie geführet / getroffen / daß bey diesem verwegenen Unternehmen unterderschiedliche geblieben und viel blessiret worden / auch in dieser scharffen Rencontre noch mehr auffgerieben werden sollen / wo nicht angeregter blinder Valten und Rittmeister Hanß Ernst einander erkennet und darauff beyderseits Partheyen von einander abgeführet hätten […]. Und dieser Thumische Scharmützel heisset catachrestice [seit der antiken Rhetorik unlogischer Gebrauch eines verwandten statt des nicht vorhandenen Ausdrucks] die Thumer Schlacht / wie Ihn weyland der gemeine Mann genennet hat“. MELTZER, Historia, S. 1363; ARNOLD, Annaberg, S. 283f.; GROHMANN, Obererzgebirge, S. 208. Der Erzgebirgschronist LEHMANN, Kriegschronik, S. 169f., datiert diesen Vorgang allerdings auf 1647: „Bey dem armistitio zwischen Chur-Saxen und denen Schwedischen wahr auch außbedinget worden, daß der Churfürst die streiffende rotten einfangen und sie verfolgen solte; das befahle der Churfürst allen Seinen regiementern in lande, und musten auch die 2 Compagnien, so auf den Annenberg, die Straßen bereiten und denen Mausparthien wehren. Nun wahr der keyßerliche leutenandt, insgemein der blinde Valtin [Valten Hanke; BW] genandt, mit 80 Pferden, meist Freyreutern auß Lignitz nach Erfurt und Eisenach gegangen den 12. Januarii, hatte bey Eckersberg die leipziger Fuhrleute, welche eine wagenburg gemacht und sich gewehret, theils uberwaltiget, 10 Personen todt geschoßen und 20 beschedigt, dargegen 2 tode gelaßen und ezliche beschedigte mitgenommen, darmit kam er biß nach Burckersdorf ins gebirg, griff do wieder die Leipziger fuhr an auß den gebirg. Alß solches die 2 Compagnien uff den Annenberg untter den Obrist-Wachmeister Rudolph von Neidschiz gehöret, sindt sie Churfürstlichen Befehl zue folge ihm entgegengezogen, derselben auf freyen felde bey den Städtlein Thum auf einer höhe angetroffen. Rittmeister Landtmann [Langmann] nimmt einen Cornet mit 20 Pferden zu sich, jagt voran und fragt, warumb er als freundt in Meißen so raube und streiffe, und weil der Valten kein gut word giebet, greyffen Sie beyde zum gewehr, Landtmann trift den Valten in arm, Valten aber schießt Landtmann auch wundt und den Cornet todt, seine reuter schneiden die beuten und Säcke voll sammet und seiden von Pferden und schoßen Sich mit den Churfürstlichen eine Virtelstunde herumb, daß von Churfürstlichen der Ritmeister (bekam 3 schöße), 1 leutenandt, 1 Cornet und 5 reuter tödtlich, 7 beschedigt. Der blinde Valten hatte 16 beschedigte, ließ 5 reuter und seine beute hinder sich und ging eilendt in Böhmen. Das ist geschehen den 15. Januar Freytag nach den 1. Sontag Epiphanias. Die keyßerlichen waren meist feste [durch magische Praktiken kugelfest, BW] sonst würden sie mehr eingebüst haben. Der Cornet wurde den 3. Februar zum Annenberg in die kirche begraben“.

[10] Korporal [schwed. Korpral]: Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold monatlich; „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“. Das entsprach immerhin dem Jahreslohn eines Ochsenknechtes, in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 24 Rt. erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15. DESING, Historia auxilia 2. Bd., S. 186: „Corporal ist ein Unter-Officier, der viel zu thun hat: Darumb seynd bey einer Compagnie zwey, drey oder vier. Für seine 15. Mann, welche man eine Rott nennt, empfängt er vom Capitain d’Armes das Gewehr, vom Fourier das Quartier, vom Muster-Schreiber das Geld, vom Sergeanten die Ordre, gehört nit zur Prima plana“. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 60: „Die Corporalen sollen gute / redliche / und versuchte Soldaten seyn / die schreiben / lesen / und rechnen können. In dem commandieren sollen sie gleiche ordnung halten / die Schiltwachten zu guter zeit aufstellen / und ihr Ansehen bey den Soldaten erhalten: Sie sollen gantz eiserne Ladstecken / Krätzer / und Kugelzieher an ihren Musqueten haben / daß sie den Soldaten zu hülff kommen mögen“.

[11] N Adem [ – ] kaiserlicher Korporal.

[12] M. Friedrich [ – ] kaiserlicher Korporal, kurkölnischer Hauptmann.

[13] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis. Halbe Kartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite von 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211. Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.

[14] Solennität: Feierlichkeit.

[15] Rittmeister [schwed. Ryttmåstere, dän. kaptajn]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, in besetzten Gebieten wurden schon einmal 240 Rt. monatlich erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15), während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich datiert gewesen. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[16] N d’Luÿ [de Lui] [ – ], kaiserlicher Rittmeister.

[17] Röhr: Arteria femoralis (Oberschenkelarterie).

[18] SCHLOTTER, Acta, S. 187.

[19] SCHMIDT-BRÜCKEN; RICHTER, Der Erzgebirgschronist Christian Lehmann.

[20] Chemnitz; HHSD VIII, S. 43ff. Vgl. auch FIEDLER, Mit Sengen und Brennen, S. 8ff.

[21] General: Zumeist als Oberbegriff für alle Generalsränge verwendet, wenn eine genauere Zuordnung des Rangs dem Zeitzeugen nicht möglich war oder um in den schriftlichen Zeugnissen Papier zu sparen. Darunter fielen in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, „General(feld)wachtmeister“ („Generalmajor“ bei den Schweden). Etwa 20 % der bayerischen Generäle hatten sich „v. der Pike auf“ hoch dienen müssen, während die Beförderung in der schwedischen Armee je nach Verdienst wesentlich schneller erfolgte. Sowohl in der kaiserlichen als auch in der kurbayerischen Armee spielten Herkunft, Gönner und verwandtschaftliche Beziehungen („Freundschaft“) eine entscheidende Rolle bei der Karriere. Bereits Anfang 1628 hatte Maximilian I. v. Bayern festgestellt: „An der fromen khaisers gueten intention ist zwar nit zu zweiflen; aber er ist seiner ministrorum bevorab denen, die daß kriegswesen dirigirn und füehren, so wenig mechtig alß dieselbige ihrer soldatesca; die experienz hat bißher gewisen, daß die generales des khaisers und die soldaten der generalen ordinanzen nur so weit in acht nemmen, alß es ihnen gelegen und gefellig. Daher alle ietzige confusiones.“ Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 218, fol. 63: Memorial für Richels Sendung nach Kurmainz, Januar/Februar 1628.

[22] Lennart Torstensson [Torstensohn, Torsten-Sohn], Graf zu Ortala u. Freiherr v. Virestad [17.8.1603 Forstena im Kirchspiel Västra Tunhem (Västergötland)-7.4.1651 Stockholm], einer der fähigsten schwedischen Heerführer, der durch die Schnelligkeit seiner Operationen berühmt wurde. 1618 Kammerknecht bei Gustav II. Adolf, 1621 Teilnahme an der Eroberung Rigas, 1624 Fähnrich, 1626 Kapitän, 1627 Obristleutnant, 1629 Obrist. Teilnahme an der Schlacht v. Breitenfeld am 7./17.9.1631, Sommer 1632 General der Artillerie, 24.8.1632 Gefangennahme beim Sturm auf die Alte Veste bei Zirndorf u. Inhaftierung mit schweren gesundheitlichen Schäden in der Festung Ingolstadt, März 1633 Auswechslung gegen Otto Friedrich Graf v. Harrach, den Schwager Wallensteins. Dezember 1634 Reichszeugmeister, 1641 Reichsrat, Feldmarschall u. Oberbefehlshaber der schwedischen Truppen auf Reichsboden, 2.11.1642 Sieg in der 2. Schlacht bei Breitenfeld, Herbst 1643 Marsch nach Dänemark, Januar 1645 erneuter Einfall in die kaiserlichen Erbländer u. Vorstoß bis vor Wien, 6.3.1645 Sieg bei Jankau, September 1645 Rückzug nach der vergeblichen Belagerung Brünns, April 1646 Rückkehr nach Schweden, 1647 Erhebung zum Freiherrn u. Grafen, Mai 1648 Generalgouverneur über Västergötland, Värmland, Dal u. Halland. Vgl. TINGSTEN, Fältmarskalkarna Johan Baner och Lennart; HOLMBERG, Lennart Torstenson, S. 13ff.

[23] Artillerie: Zur Wirksamkeit der Artillerie vgl. ENGLUND, Verwüstung Deutschlands, S. 424f.: „Sowohl bei sogenannten Kernschüssen als auch bei Visierschüssen zielte man mit dem Geschützrohr in mehr oder weniger waagrechter Position. Ein in dieser Position eingestellter Neunpfünder hatte eine Reichweite von etwas über 350 Metern. Dann schlug die Kugel zum erstenmal auf dem Boden auf, wonach sie regelmäßig einen Sprung machte und noch einmal 350 bis 360 Meter flog, bevor sie kraftlos erneut aufprallte – acht von zehn Kugeln sprangen mindestens dreimal auf. (Der Abprall hing davon ab, ob der Boden eben oder buckelig und uneben war.) Die Kugel flog die ganze Zeit in Mannshöhe. Sie konnte also auf ihrer gesamten Bahn töten und verwunden, und wenn sie im rechten Winkel durch eine dünne Linie von Männern schlug, pflegte sie im Durchschnitt drei Mann zu töten und vier oder fünf zu verwunden, aber es kam auch vor, daß eine einzige Kugel 40 Menschen auf einen Schlag tötete. Menschen und Tiere wurden meistens mit einem hohen und entsetzlichen Reißgeräusch zerfetzt. Es gibt Beschreibungen von Schlachten dieses Typs – wie es aussah, wenn brummende Vollkugeln in die von Pulverdampf eingehüllten und dicht gestaffelten Reihen aufrecht stehender Männer einschlugen: In der Luft über den Verbänden sah man dann eine kleine Kaskade von Waffenteilen, Rucksäcken, Kleidern, abgerissenen Köpfen, Händen, Beinen und schwer identifizierbaren menschlichen Körperteilen. Der tatsächliche Effekt beruhte in hohem Grade auf der Größe der Kugel. Leichte wie schwere Geschütze schossen im großen und ganzen ihre Kugeln mit der gleichen Anfangsgeschwindigkeit ab, etwas unter 500 Meter in der Sekunde, doch je größer die Kugel war – das Kaliber in Pfund bezeichnet das Kugelgewicht – , desto höhere Geschwindigkeit und Durchschlagskraft hatte sie, wenn sie ihr Ziel erreichte: die Beine und Muskeln und Zähne und Augäpfel eines Menschen auf der anderen Seite des Feldes“. Der technische Aufwand war beträchtlich bei 60-Pfündern rechnete man für 8 Tage à 30 Schuss 3 Ztr. Pulver, 13 Wagen mit 99 Pferden, dazu 3 Knechte u. 2 Büchsenmeister sowie deren Zubehör. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Vgl. ENGERISSER, Von Kronach, S. 575ff. Bei den Schweden führte eine Kompanie die Regimentswaffen, drei Kompanien führten die schweren Waffen, während eine Kompanie die „Feuerwerker“ transportierte u. eine weitere die für eine Belagerung erforderlichen Bergleute bzw. Mineure. Zu jeder Kompanie gehörte ein Schütze („konstapel“) u. ein Assistent („handlangere“), größere Geschütze erforderten zwei Assistenten u. ein „styckjungere“, die sich in zwei Kanonen teilten, im Bedarfsfall wurden Musketiere ausgeliehen. Zudem war die Tätigkeit bei der Artillerie nicht nur schwer, sondern hochgefährlich, da des Öfteren in Schlachten (etwa bei Wimpfen 1622) die Munitionswagen explodierten.

[24] Stift: Das Hochstift bzw. Erzstift war das weltliche Herrschaftsgebiet eines geistlichen Reichsfürsten u. dessen Verwaltung.

[25] Halberstadt [LK Harz]; HHSD XI, S. 169ff.

[26] Altenburg [LK Altenburger Land]; HHSD IX, S. 6ff.

[27] Zeitz [Burgenlandkreis]; HHSD XI, S. 519ff.

[28] Johan Banér [Bannier, Panier, Panner] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall. 1614 Offizier unter Gustav II. Adolf von Schweden, 1620 Beförderung zum Hauptmann, 1621 zum Obristen, 1623 zum Generalmajor, 1630 zum Generalleutnant, am 17.9.1631 Teilnahme an der Schlacht bei Breitenfeld, Herbst 1632 Übernahme des Oberbefehls in Süddeutschland, 1633 Beförderung zum schwedischen Feldmarschall u. Übernahme des Oberbefehls über die in Schlesien stehenden Truppen. Nach der Schlacht bei Nördlingen am 5./6.9.1634 Bruch mit Sachsen, Zurückdrängung seiner Armee nach Norden, am 4.10.1636 Sieg bei Wittstock über kaiserlich-sächsische Truppen unter Melchior v. Hatzfeldt, Eroberung Erfurts u. Belagerung Leipzigs, nach Verstärkung seines Heeres durch Truppenkontingente des verstorbenen Bernhards v. Sachsen-Weimar 1640/1641 vergeblicher Vorstoß auf Regensburg, anschließend Rückzug nach Böhmen u. Sachsen. Vgl. BJÖRLIN, Johan Baner.

[29] Vgl. SENNEWALD, Das Kursächsische Heer.

[30] Zwickau [LK Zwickau]; HHSD VIII, S. 380ff.

[31] Melchior Friedrich Gottfried Reichsgraf Hatzfeldt [Hartzefeld] v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], Bruder des Würzburger Bischofs Franz v. Hatzfeldt, für den geistlichen Stand bestimmt, kaiserlicher bzw. kurbayerischer Feldmarschall-Leutnant, Generalfeldzeugmeister u. Feldmarschall. Am 6.8.1623 Teilnahme am Kampf bei Stadtlohn, 1625 Wechsel ins Heer Wallensteins als Obristleutnant unter Franz Albrecht v. Sachsen-Lauenburg, 1627 Teilnahme am Feldzug gegen die Dänen, 1629 Marsch nach Mantua, am 17.9.1631 Teilnahme an der Schlacht bei Breitenfeld, 1632 Obrist u. Kommandeur eines eigenen Regiments, 1633 Beförderung zum Feldmarschallleutnant, 1634 wurde er Generalfeldzeugmeister u. 1635 Feldmarschall wegen der Verdienste um die Eroberung Kaiserslauterns, am 4.10.1636 Niederlage in der Schlacht bei Wittstock gegen Johan Banér als militärischer Ratgeber Johann Georgs I. von Sachsen, 1637 Venichtungsfeldzug in Sachsen, am 17.10.1638 Sieg bei Vlotho über Ruprecht v. der Pfalz, 1639 Belehnung mit der Herrschaft Gleichen (Thüringen) durch den Kurfürsten v. Mainz (diese Belehnung zwang Johan Banér 1640 zur Aufhebung der Belagerung Leipzigs), 1641 Erwerb der Herrschaft Trachenberg in Schlesien aus dem Besitz des hingerichteten Wallenstein-Anhängers Hans Ulrich v. Schaffgotsch, Kommandeur der kaiserlichen Armee in Westfalen, 1641 Eintritt in kurbayerische Dienste wegen Differenzen mit Matthias Gallas, am 24.11.1643 Erfolg in der Schlacht bei Tuttlingen über die Franzosen unter Josias von Ranzau, 1644/1645 Ernennung zum Kommandeur der kaiserlichen Hauptarmee, am 6.3.1645 Gefangennahme in der Schlacht bei Jankau. Am 30.8.1657 zum kaiserlichen Heerführer gegen die Schweden in Polen ernannt, eroberte Hatzfeldt Krakau.

[32] Freiberg [LK Mittelsachsen]; HHSD VIII, S. 99ff.

[33] Eichsfeld: historische Landschaft u. Teil des Fürstbistums Mainz im südöstlichen Niedersachsen, im nordwestlichen Thüringen u. im nordöstlichen Hessen zwischen Harz u. Werra. Die größten Orte des Eichsfelds sind die Städte Dingelstädt, Duderstadt, Heiligenstadt u. Leinefelde-Worbis sowie der Flecken Gieboldehausen.

[34] Erik [Erich] Klarson Slang [Slange, Schlange, Schlang, Schlangk, Schlenk, Schläge] [1600-2.11.1642 Breitenfeld], schwedischer Generalmajor.

[35] Camill [Kamil, Grant Moros, Johann] Rudolf [Rudolfo Giovanni] Freiherr (1632) auf Hohenelbe, Eglitz u. Platten, Graf (1636) v. Morzin [Marazin, Marazini, Marrazino, Marzin, Marcin, Marzini, Marotzin, Morazin] [um 1585 oder 1600-1646 Prag oder Hohenelbe], kaiserlicher Feldmarschall. Abweichungen beim Geburtsjahr u. Sterbeort nach http://kaiserhof.geschichte.lmu.de/.

[36] Hohnstein [LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge]; HHSD VIII, S. 151f.

[37] Retrogarde: Nachhut.

[38] Dragoner [schwed. dragon, dän. dragoon, frz. dragon, tschech. dragoun]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. So sprechen auch Zeitgenossen in der Regel v. Reitern u. Dragonern. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen u. zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd u. eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung u. Deckung v. Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- u. Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff.  Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Ein schwedisches Dragonerregiment soll sogar zu einem Drittel aus Zigeunern bestanden haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.

[39] Leibregiment: Als Leibregiment wurde im 17. Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich, in Dänemark u. in Schweden diejenigen Regimenter bezeichnet, deren Inhaber der regierende Landesherr war. Ihm standen zudem die sich daraus im Rahmen der Regiments- bzw. Kompaniewirtschaft ergebenden Einnahmen zu. Ein Leibregiment hatte daher eine grundsätzlich andere Funktion als die Leibkompanie eines Obristen. Auch die Oberkommandierenden der jeweiligen Armeen hatten ein eigenes Leibregiment. Zudem waren in der Regel die Ausstattung u. Verpflegung besser als in anderen Regimentern bzw. wurden v. den Neugeworbenen eingefordert.

[40] Johan [Hans] Freiherr v. Wachtmeister af Björkö [1609-1652 Lübeck], Obrist, schwedischer Generalmajor, Reichsrat.

[41] Johan [Hans] Wittenberg [Wittberger, Wirtenberg, Witteberg] v. Deber [Döbern] [ -1679], schwedischer Obrist, Generalmajor. PALMBLAD, Biografiskt Lexicon 21. Bd., S. 38ff.

[42] Kürassier, Kürisser, Kyrisser, Corazzen (franz. Cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder) [schwed. kyrassiär, dän. kyrassér]: Die Kürassiere waren die älteste, vornehmste – ein gerade daher unter Adligen bevorzugtes Regiment –  u. am besten besoldete Waffengattung. Sie gehörten zu den Eliteregimentern, der schweren Reiterei, deren Aufgabe im Gefecht es war, die feindlichen Linien zu durchbrechen, die Feinde zur Flucht zu nötigen u. damit die Schlacht zu entscheiden. Sie trugen einen geschwärzten Trabharnisch (Brust- u. Rückenharnisch, den „Kürass“), Schwert, Ober- u. Unterarmzeug, eiserne Stulphandschuhe, Beinschienen u. Stulpstiefel mit Sporen, Schwert oder Säbel u. zwei lange Reiterpistolen, die vor dem Aufsitzen gespannt wurden. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Kürass ohne Unterbeinzeug zu tragen. Der Kürass wurde mit 15 Rt. veranschlagt. SKALA, Kürassiere; WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens 16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold.  Zu den schwedischen Kürassierregimentern vgl. die Bestimmungen in der Kapitulation für Efferen, Adolf Theodor [Dietrich], genannt Hall => „Miniaturen“. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter in Kürassierregimenter umgewandelt, falls die notwendigen Mittel vorhanden waren.

[43] Kriegsgefangene: Zur Gefangennahme vgl. die Reflexionen des schottischen Söldners Monro bei MAHR, Monro, S. 46: „Es ist für einen Mann besser, tüchtig zu kämpfen und sich rechtzeitig zurückzuziehen, als sich gefangennehmen zu lassen, wie es am Morgen nach unserem Rückzug vielen geschah. Und im Kampf möchte ich lieber ehrenvoll sterben als leben und Gefangener eines hartherzigen Burschen sein, der mich vielleicht in dauernder Haft hält, so wie viele tapfere Männer gehalten werden. Noch viel schlimmer ist es, bei Gefangennahme, wie es in gemeiner Weise immer wieder geübt wird, von einem Schurken nackt ausgezogen zu werden, um dann, wenn ich kein Geld bei mir habe, niedergeschlagen und zerhauen, ja am Ende jämmerlich getötet zu werden: und dann bin ich nackt und ohne Waffen und kann mich nicht verteidigen. Mein Rat für den, der sich nicht entschließen kann, gut zu kämpfen, geht dahin, daß er sich dann wenigstens je nach seinem Rang gut mit Geld versehen soll, nicht nur um stets selbst etwas bei sich zu haben, sondern um es an einem sicheren Ort in sicheren Händen zu hinterlegen, damit man ihm, wenn er gefangen ist, beistehen und sein Lösegeld zahlen kann. Sonst bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich zu entschließen, in dauernder Gefangenschaft zu bleiben, es sei denn, einige edle Freunde oder andere haben mit ihm Mitleid“. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold  freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke u. Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt u. wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Bericht aus Stettin vom 8.4.1631; Relation Oder Bericht Auß Pommern. o. O. 1631: „Den 27. Martii sind alhier 108 gefangene eingebracht deren nach mehr folgen sollen / die werden alle in Schweden ins bergwerck gesand / das sie etwas redliches arbeiten lernen“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit, S. 11-14. 1633 kostete die Auslösung bei der Kavallerie: Obrist 600 Rt. aufwärts, Obristleutnant 400 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Rittmeister 200 Rt., Kapitänleutnant 70 Rt., Leutnant 60 Rt. bis 10 Rt. für einen Marketender, nach der Schlacht bei Jankau (1645) Obrist 1000 Rt., Obristleutnant 500 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Hauptmann 75 Rt., Kapitänleutnant u. Leutnant 50 Rt.; GANTZER, Archivalien, S. 40f. Einfache Soldaten sollten gegenseitig um einen Monatssold ausgelöst werden.

[44] chargieren: a) angreifen, zum Angriff schreiten, vorrücken, kämpfen, laden, belasten, im Kampfe sein, treffen mit jemanden, b) laden, c) feuern; zum Chargieren formieren: die Glieder schließen u. sich kampffertig machten; vgl. MÜLLER, Allgemeines Verdeutschungswörterbuch, S. 45.

[45] Generalmajor [schwed. generalmajor, dän. generalmajor, tschech. generalmájor]: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen, bayerischen, dänischen u. schwedischen Armee wahr. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen u. dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen u. dem Feldmarschallleutnant.

[46] Torsten Stålhandske [Stolhanscha, Stahlhandschuh, Stahlhanndtschuch, Stalhans, Stallhans, Stalhansch, Stallhuschl, Stalhanß, Stall-Hanß, Stallhaus, Stallhausen, Stolhanski, Starrhase, Lo Stallo, Lo Stallans, Statehornes] [1594 Porvoo/Borgå (Finnland)-21.4./1.5.1644 Haderslev/Nordschleswig], schwedischer Generalmajor. Vgl. http://www.kansallisbiografia.fi/english/?id=2342.

[47] Adam v. Pfuel [Pfull, Pfuhls, Phuell, Pfuell, Pfuhl] [1604-5.2.1659 Helfta], schwedischer Generalleutnant.

[48] Obrist [schwed. överste, dän. oberst, tschech. plukovník]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer u. exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung u. Bezahlung seiner Soldaten u. deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung u. Befehlsgewalt über Leben u. Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität u. Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) u. Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- u. Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold v. 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld u. 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm als Obrist u. Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe v. Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung v. Heiratsbewilligungen, aus der Beute – hier standen ihm 27 Rt. 39 Albus pro 1.000 Rt. Beute zu; HOFMANN, Peter Melander, S. 156 – u. aus Ranzionsgeldern, Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung v. Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ, im Schnitt für 5 Rt., – u. auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung u. Beschaffung von Waffen, Bekleidung u. Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen – Obristen belieferten ihr Regiment mit Kleidung, Waffen u. Munition – , gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 277 (1634) zur schwedischen  Garnison: „Am gemelten dingstage sein 2 Soldaten bey mir hergangen bey r[atsherr] Joh[ann] Fischers hause. Der ein sagt zum andern: In 3 Wochen habe ich nur 12 ß [Schilling = 6 Heller = 12 Pfennig; das entsprach insgesamt dem Tageslohn eines Maurers; BW]. Ich wol, das der donner und der blytz inn der statt schlüge, das es bränte und kein hauß stehen bliebe. Muß das nicht Gott erbarmen. Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen u. nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, u. die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) u. nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben u. Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über drei Regimenter), was Maximilian I. v. Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel v. seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) u. den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden u. auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist u. Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Meist führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl v. rund 1.500 Kriegsunternehmern, von denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. Moritz Heinrich v. Nassau-Hadamar [1626-1679] erhielt 1640 bereits mit 13 Jahren in Anerkennung der Verdienste seines Vaters Johann Ludwig ein Kürassierregiment u. den Sold eines Obristen; Dillenburgische Intelligenz-Nachrichten des Jahres 1779. Dillenburg 1779, Sp. 422. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Selbstzeugnissen, Chroniken etc. nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte 1. Bd., S. 413ff.

[49] Erik [Erich] Klarson Slang [Slange, Schlange, Schlang, Schlangk, Schlenk, Schläge] [1600-2.11.1642 Breitenfeld], schwedischer Generalmajor.

[50] Schwadron, Esquadron [schwed. skvadron, dän. squadron]: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks und der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug). Die Schwadron war in der Regel eine taktische, selbstständig operierende Infanterie- oder Kavallerieeinheit, die nur für die jeweilige Schlacht aus verfügbaren Einheiten gebildet wurde, meist aus einem Regiment bestehend. Nach Bedarf konnten a) bestehende zahlenmäßig starke Regimenter geteilt oder b) schwache Regimenter zu einer Schwadron zusammengelegt werden; SCHÜRGER, Archäologisch entzaubert, S. 380. Bei den Schweden entsprach 1634 eine Schwadron einem halben Regiment (vier Kompanien).

[51] Hans Christoffer [Christoph] Graf v. Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc, Kingmark, King Marx, Königs Morik] [12.12.1600 Kötzlin-20.2.1663 Stockholm], schwedischer Feldmarschall. 1616 Anstellung als Page bei Herzog Friedrich Ulrich v. Braunschweig-Lüneburg u. Eintritt als Reiter in kaiserliche Kriegsdienste, 1630 Verabschiedung als Fähnrich bei Reformierung der Armee Wallensteins, 1631 Kapitän in schwedischen Diensten, 1633 Beförderung zum Major, 1634 zum Obristleutnant, 1636 zum Obristen, am 25.3.1640 zum Generalmajor als Lohn für die Werbung größerer Truppenformationen in Westfalen, im Januar 1645 zum Generalleutnant, am 17.5.1648 Sieg mit Turenne u. Wrangel bei Zusmarshausen über die kaiserlich-kurbayerischen Truppen unter Holzappel u. Gronsfeld, am 1.6.1648 Beförderung zum Feldmarschallleutnant, am 16.7.1648 erfolgreicher Angriff auf die Prager Kleinseite u. Raub der berühmten „Silberbibel“. Zusammen mit Carl Gustav Wrangel war Königsmarck der erfolgreichste schwedische Kriegsgewinnler, am 26.3.1651 wurde er in den Grafenstand erhoben, am 10.4.1651 in den Reichsrat berufen u. am 14.4.1655 in Stade zum Feldmarschall u. Gouverneur des Herzogtums Bremen und Verden ernannt. Sein im Krieg erworbenes Vermögen soll 130.000 Rt. jährliche Rente abgeworfen haben, was einem Vermögen von mindestens 2.600.000 Rt. entsprochen haben müsste. Vgl. BACKHAUS, Wrangel, Königsmarck, Bielke, S. 116-128; FIEDLER, Verwaltung; WAGNER, Pforr. Vgl. [RÜDIGER], Leben und Thaten; FRITZEL, Der Stader Raum, S. 14ff. => Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc, Kingmark, King Marx], Hans Christoffer [Christoph] Graf v. [I], [II], [III], [IV], [V], [VI], [VII], [VIII], [IX], [X], [XI] in den „Miniaturen“.

[52] Obristleutnant [schwed. överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant, tschech. podplukovník]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, v. den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch v. Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten u. die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren u. Soldaten bewies u. für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments u. die Anwerbung v. Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- u.Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse u. Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] u. 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen u. dänischen Armee sogar 300 fl. KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu. Dazu kam sein Anteil an der Beute, der pro 1.000 Rt. 16 Rt. 39 Albus betrug; HOFMANN, Melander, S. 156. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen u. Garnisonsdienst zwei Quartiere u. damit auch entsprechende Verpflegung u. Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[53] Friedrich Christoph Freiherr v. Hammerstein-Gesmold [Hamenstäm, Hamerstein] [15.9.1608 Schloßböckelheim-12.10.1685 Oelentrup], schwedischer Generalmajor.

[54] Hans Wolf Freiherr v. Salis [1597-6.4.1640 Wismar], kurbayerischer Obrist, kurbayerisch-kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.

[55] Leipzig; HHSD VIII, S. 178ff.

[56] Annaberg-Buchholz [Erzgebirgskreis]; HHSD VIII, S. 5ff.

[57] Marienberg [Erzgebirgskreis]; HHSD VIII, S. 215f.

[58] Seiger (Saiger): Hüttenwerk. Seiger (Saiger) ist ein seit dem Mittelalter existierendes Metallverhüttungsverfahren mit Metallanreicherung. Es diente einer effizienten Metallgewinnung, indem z. B. Silber aus Silberkupfererzen mit Bleizuschlägen in der Schmelze vom Kupfer getrennt wurde. Das Silber wurde dem silberhaltigen Blei, das auch Werkblei genannt wird, durch das Treibverfahren auch Kupellation entzogen [Wikipedia].

[59] Flöha [LK Mittelsachsen]; HHSD VIII, S. 97.

[60] Walstatt, „Wahlstitte“: Schlachtfeld, Kampfplatz, ursprünglich mhd. „Leichenfeld“, „von Leichen bedecktes Schlachtfeld“ oder überhaupt „Ort, wo gekämpft worden ist“; DWB Bd. 27, Sp. 1360, 62.

[61] Standarte: an einer Stange als => Fahne angebrachtes Feldzeichen berittener Truppen, deren Verlust im Kampfe oder bei der Kapitulation als Verlust der Ehre empfunden wurde. Im Kampf u. bei Belagerungen erbeutete Standarten waren dagegen Zeichen des bewiesenen Mutes der Einheit u. einzelner Soldaten, so dass ihre Anzahl in zeitgenössischen Berichten meist verzeichnet war.

[62] Fahne: Fahne einer Kompanie; metonymisch die ganze Kompanie. Als Feldzeichen war die Fahne zur Unterscheidung v. Freund u. Feind unverzichtbar, da es im Dreißigjährigen Krieg kaum einheitliche Uniformen gab. Sieg u. Niederlage wurden nach der Zahl der eroberten u. verlorenen Fahnen ermittelt. Die Fahne wurde geradezu kultisch verehrt, Soldaten legten ihren Eid auf die Fahne, nicht auf den Kriegsherrn ab. BRNARDÍC, Imperial Armies 1, S. 38ff.

[63] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis. Halbe Kartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite von 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211. Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.

[64] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder v. der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter u. Heilkundige, Feldchirurg, Feldscher, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern u. Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.

[65] Johann Georg I. Kurfürst v. Sachsen [5.3.1585 Dresden-8.10.1656 Dresden], regierte 1611-1656, verheiratet mit Magdalena Sibylla v. Preußen [1586-1659]; ESSEGERN, Fürstinnen. Nach der Verpfändung der Ober- u. der Niederlausitz militärisches Eingreifen gegen Friedrich V. u. die abtrünnigen Länder der böhmischen Krone, nach der Niederlage Friedrichs V. erfolgloses Eintreten für dessen Kurrechte. 1631 Scheitern des Versuchs, Kursachsen als Führungsmacht der protestantischen Reichsstände als dritte Kraft gegenüber der kaiserlich-ligistischen Seite u. der schwedischen Partei zu etablieren, nach Tillys Einmarsch in Sachsen Anschluss an Schweden, nach der Schlacht bei Nördlingen 1634 u. dem Prager Frieden 1635 Übertritt auf die kaiserliche Seite, 1645 Waffenstillstand mit Schweden u. Frieden v. Eilenburg. THOß, Sachsen; GOTTHARD, Johann Georg I.; BURKHARDT, Der Dreißigjährige Krieg und die sächsische Politik.

[66] Kurt Reinecke I. Reichsgraf v. Callenberg [Calenberg, Kahlenberg, Kalenberg] [17.9.1607 Wettesingen bei Volkmarsen-7.5.1672 Muskau], kursächsischer Obrist.

[67] Dresden; HHSD VIII, S. 66ff.

[68] Georg Adam Freiherr v. Traudisch [Trauditz, Trautisch,Trautzsch, Trautschen, Trautischz, Trauntitsch, Truntitsch, Trautniz, Tausch] [ -nach 1653], kursächsischer, kaiserlicher Feldmarschallleutnant.

[69] Pirna [LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge]; HHSD VIII, S. 276ff.

[70] Frauenstein [LK Mittelsachsen]; HHSD VIII, S. 98f.

[71] Brüx [Most, Tschechien]; HHSBöhm, S. 79ff.

[72] Elterlein [Erzgebirgskreis]; HHSD VIII, S. 89.

[73] LEHMANN, Kriegschronik, S. 102f. Lehmann datiert nach dem alten Stil.

[74] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.

[75] Unteroffizier: Feldwebel, Führer, Fourier, Musterschreiber, Feldscherer waren die Unteroffiziere der Prima plana. Auf drei Unteroffiziere kamen pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzionierung 11 Rt., 66 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Korporäle, Gefreite, Spielleute und Fourierschützen galten dagegen als gemeine Befehlshaber.

[76] Rencontre: Gefecht, Scharmützel, Begegnung, Zusammentreffen.

[77] Herne [LK Arnsberg]; HHSD III, S. 317.

[78] Minden [LK Minden-Lübbecke]; HHSD III, S. 517ff. Vgl. NORDSIEK, Die schwedische Herrschaft.

[79] Hamburg; HHSD I, S. 83ff.

[80] Erfurt; HHSD IX, S. 100ff. Vgl. STIEVERMANN, Erfurt, S. 35ff.

[81] Glauchau [LK Zwickau]; HHSD VIII, S. 116f.

[82] filiren: einzeln hintereinander gehen oder reiten.

[83] chargiert: angegriffen.

[84] distiret: entfernt.

[85] Knecht, gemeiner [schwed. knektar, finn. nihti, engl. private soldier]: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr., in der brandenburgischen Armee auf 8 fl. 10 gr. = 7 Rtl. 2 Gr; nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 6 fl. 40 kr., schwedische u. finnische Knechte erhielten 1632 nur 1 ½ Rt., deutsche in der Royal-Armee dagegen das Dreifache. Ein Soldat oder Reiter einer Streifschar aus einer Garnison erhielt v. 1.000 Rt. Beute quasi als Gefahrenzuschlag 5 Rt. 72 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar v. Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg 3. Bd., S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung. In den Feldlagern (über)lebte er unter den schwierigsten Bedingungen bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung v. 3, 4 Jahren. Bei Gefangennahme oder Stürmen auf eine Stadt lief er immer Gefahr, getötet zu werden, da für ihn keine Ranzion (Lösegeld) zu erwarten war, oder wenn eine Untersteckung unter die eigenen Truppen nicht notwendig erschien. Generell wurden jedoch „teutsche Knechte“ gegenüber etwa den „Welschen“ bevorzugt übernommen u. bei den Schweden besser besoldet.

[86] General(feld)wachtmeister [schwed. generalmajor]: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer. In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten u. verwandtschaftlichen u. sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. So erhielt er pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzion 33 Rt. 26 Alb. Anteil; HOFMANN, Peter Melander, S. 155. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig. Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen u. dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen u. dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen u. dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden u. Regimenter im Felde u. beim Marsch.

[87] Adolf Ehrenreich Graf v. Puchheim [Bucheim, Buchhain, Beiheim] zu Raabs u. Krumpach [ -27.10.1664 Wien], kaiserlicher

Generalwachtmeister.

[88] Anton [„Don Felix von”] Reichsfreiherr v. Weveld [Weevelt, Webel, Webell, Wevel, Weibel, Weivel, Weiwel, Waevell, Waevel, Wedel, Wellwarth; „Major Anthony“, „Major Antonius“, Major Arctonius“] [ -1659 Mainz ?], kaiserlicher Obrist, Generalwachtmeister.

[89] Johann Wangler der Jüngere [ -14.4.1639 bei Chemnitz], kaiserlicher Obrist.

[90] Franz Paradeiser [Paradis], Freiherr v. Neuhaus [-nach 1656 Würzburg], kaiserlicher Obrist.

[91] Francesco [Antonio] Caretto [Carretto, Carretti, Caretti, Claretti], marchese di Grana [Marquis de Grande, Marqui de Grane, Gran, Grane v. Corretto, Coretto u. Grane] de Savona e Caretto, conte di Millesimo [1594/1590/1592-9.11.1651/1652], kaiserlicher Feldmarschall.

[92] Otto Ludwig Freiherr v. Wachenheim [Wachheim, Wachenheimer, Wahlenheim] [ -24.1.1660 Monsheim], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.

[93] Georg Friedrich Graf v. Schlick [Schlik, Schlich] [ -6.3.1642 bei Mansfeld], kaiserlicher Obrist.

[94] Major [schwed. major, dän. major, tschech. major]: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen u. Befehle des Obristen u. Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition u. war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch u. im Lager, beaufsichtigte die Wach- u. Patrouillendienste u. stellte das Regiment in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- u. Standgericht. Er erhielt 1633 monatlich 200 Rt. bei der Infanterie u. 300 fl. bei der Kavallerie, 200 fl. bei der dänischen Armee.

[95] Rittmeister [schwed. ryttmåstere, dän. kaptajn, tschech. kapitán]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Schwadron, Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden v. seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler u. Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler u. Plattner 1 Feldkaplan u. 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- u. Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich dotiert gewesen. Als kommandierender Rittmeister einer Streifschar einer Besatzung erhielt er auf 1.000 Rt. Beute u. Ranzionierungen quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- u. Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[96] Hauptmann [schwed. Kapten, dän. kaptajn, tschech. kapitán]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben u. ausgerüstet hatte. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner bzw. Anwärter auf eine Stelle, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure u. verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., was dem Gehalt des Zahlmeisters in der spanischen Botschaft in Wien entsprach, nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630), in der brandenburgischen Armee soll er dagegen 300 fl. erhalten haben. In besetzten Territorien wurde nach der Verpflegungsordnung Wallensteins (1629) 200 Rt. monatlich verlangt; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Ein kommandierender Hauptmann einer Streifschar aus einer Garnison erhielt quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller, sein Leutnant 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller, jeder Soldat oder Reiter 5 Rt. 72 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben u. auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher u. die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- u. Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant u. dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch. Viele Offiziere waren auch zugleich Hauptmann u. nahmen daher zusätzlich einen Hauptmannssold u. entsprechende Servisleistungen in Anspruch.

[97] Leutnant [schwed. Löjtnant, dän. Løjtnant, tschech. poručik]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-80 fl. – zumindest wurden in den besetzten Städten monatlich 80 Rt. (120 fl.) erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 -, was etwa dem Sold eines bayerischen Kriegsrats entsprach. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 60  Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Als einer Leutnant einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzion 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 52f.: „Ein Leutenant wird von dem wörtlein Lieutenant, quasi locum tenens, Ort / Platz / Stell- oder Statthalter eines Capitains genant / diweil er in abwesen seines Capitains desselben Stell  verwaltet / er könnte auch der Unterhaubtmann geheissen werden. Ein solcher sol ein dapferer / aufrichtiger / Kriegsgeübter / und praver Cavalier seyn / und ist dem Capitain der nächste: in dessen abwesen commandiert er follkommen / und hat auch in gegenwart des Capitains den gantzen Befehl über die Compagnie: dann wann dem Capitain von dem Regiment etwas anbefohlen wird / so gibt er dem Leutenant Ordre / wie er sich in einem und anderem verhalten solle / der dann durch seine nachgesetzte Officier den Befehl follstrecken laßt: Dieser sol auch des Capitains guten Namen / Ehr / und Reputation lieb haben und schirmen / alß sein eigen Leben und Ehr / und sich sonderlich dem Capitain um dapfere und versuchte Soldaten umschauen / auch wie er die Soldaten logiren und wol einquartieren möge: Darneben soll er fleissig achtung geben / daß alles gleich zugehe / nach guter ordnung und ohne klag. Alle Abend sol er sich auf der Parade finden lassen / und sehen / wo mangel erscheine: ob auch die Parade / Wacht / und Ordre wol angestellet und gehalten werden: dagegen sol er sich in seinem Commandement gravitetisch und ernsthaft erzeigen / daß ihn seine untergebene Officier und Soldaten ehren / und so wol alß den Capitain fürchten. Die Soldaten werden auch durch ihn gestraft / und ligt ihme aller Last auf dem hals: dann so er die Compagnie nicht versehen müßte / mangelte man keinen Leutenant. Sein Oberwehr ist eine Partisane / er thut keine Wacht / alß die Haubtwacht / da die Compagnie wachet. Er sol auch die Corporalschaften an Mannschaft gleich außtheilen / und keiner mehr versuchte Soldaten geben alß der anderen / daß einer die besten / ein anderer aber die schlechtesten Soldaten habe / woran in einer Occassion vil gelegen ist: Er sol den strafwürdigen streng / den gehorsamen aber gutthätig seyn: Er sol auch aller Soldaten humores erkennen. In summa / er sol wüssen in abwesen des Capitains die Compagnie mit satsamer genugthuung zuregieren / alß wann der Capitain selbst zugegen were / und beyde Officia unklagbar zuverwalten“.

[98] Kornett [schwed. kornett, dän. cornet]: Der Kornett führte die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entsprach der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold;  z. T. wurden allerdings 240 Rt. (!) in besetzten Städten (1626) erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermarck, S. 15). Sein Anteil an 1.000 Rt. Beute u. Ranzion betrug 17 Rt. 60 Alb. 2 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. => Fähnrich; Fahne.

[99] Fähnrich [schwed. fänrik, dän. fændrik, tschech. praporčík]: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie u. Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen v. Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) u. die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann u. Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Zum Teil begannen junge Adelige ihre militärische Karriere als Fähnrich. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f. In der brandenburgischen Armee bekam er monatlich 40 fl., nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 50 fl. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 48 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Als Fähnrich einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzion 17 Rt. 60 Alb. 2 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156.

[100] Wilhelm Graf v. Sayn-Wittgenstein [ -10.5.1639 in Erfurt bestattet], schwedischer Rittmeister.

[101] THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 94f.

[102] Frankfurt/M.; HHSD IV, S. 126ff.

[103] Wolfenbüttel [LK Wolfenbüttel]; HHSD II, S. 503ff.

[104] elargieren: verbreiten, ausdehnen.

[105] chargert: von chargieren: a) angreifen, zum Angriff schreiten, vorrücken, kämpfen, laden, belasten, im Kampfe sein, treffen mit jemanden, b) laden, c) feuern; zum Chargieren formieren: die Glieder schließen u. sich kampffertig machten; vgl. MÜLLER, Allgemeines Verdeutschungswörterbuch, S. 45.

[106] consternirt: außer Fassung, außer sich, bestürzt, entsetzt, erschüttert, fassungslos, schockiert, sprachlos, verstört.

[107] Albert Gaston Spinola Graf v. Bruay [Broy, Bray, Bernai, Bonari, Borry, Bruye, Bruny, Bruari, Broi, Braui, Bray, Bru, Broui, Brouay, Bronj, Brivius, Bruween, Bruny, Brunay, Brusse] [1601-6.3.1645 bei Jankau gefallen], kaiserlicher Obrist.

[108] Johann Ludwig Hund [ – ], kursächsischer Obristleutnant.

[109] Kapitän [schwed. kapten, dän. kaptajn, tschech. kapitán]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben u. ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure u. verstorbene Soldaten ersetzen musste. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., d. h. 1.920 fl. jährlich – ein bayerischer Kriegsrat erhielt 1637 jährlich 792 fl. – sein Anteil aus Beute und Ranzionierung betrug pro 1.000 Rt. Erlös  59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden v. seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben u. auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte die Feldscher u. die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- u. Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant u. dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Der tägliche Unterhalt für einen Kapitän betrug in der brandenburgischen Armee (1631) 2 Rt.

[110] Wachtmeister [schwed. sergeant, dän. sergent]: Unteroffiziersdienstgrad. Der Wachtmeister war zuständig für die Sicherheit des Lagers u. der Truppen sowie für die Einteilung, Aufstellung, Beaufsichtigung der Wachen u. Ausgabe der Losung. Selbst ein Wachtmeister hatte noch 3 Knechte, 1 Jungen u. 5 Pferde, manchmal sogar noch einen Narren als Begleitung; WAGNER; WÜNSCH, Notabilia, S. 110. Mit der Einrichtung stehender Heere wurde die Bezeichnung „Wachtmeister“ synonym für Feldwebel verwendet. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm 32 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzion erhielt er 23 Rt. 54 Alb. 6 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Ein Wachtmeister der Reiterei erhielt in der brandenburgischen Armee monatlich 40 fl. Erpresst wurden in besetzten Städten z. T. 48 Rt.; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15.

[111] Feldwebel [schwed. fältväbel, finn. kersantti, dän. sergent]: Unteroffiziersdienstgrad. Der Feldwebel war ein vom Obristen oder Hauptmann eingesetzter Gehilfe in der Infanterie. Er wirkte zunächst an der Einteilung u. Aufstellung der Schlachtordnung des Fähnleins mit. Im 17. U. 18. Jahrhundert übernahm diese Funktion der Major/Obristwachtmeister, u. im Zuge dessen beschränkten sich die Aufgaben des Feldwebels auf den inneren Dienst: auf Empfang u. Ausführung der Kommandos der höheren Offiziere, die Abholung u. Weitergabe der Losung an die Korporale u. Gefreiten, die Aufsicht über die Disziplin der Kompanie u. die Erfüllung der herrschaftlichen Dienstverpflichtungen, auf das Schreib- u. Rechnungswesen. Der Feldwebel wurde teilweise auch Sergeant genannt, bei Artillerie u. Kavallerie hieß er Wachtmeister. Im Schultheißengericht, der genossenschaftlichen u. v. den Kriegsherren weitgehend unabhängigen Rechtsinstanz in den Landsknechtsheeren (die im Laufe des Dreißigjährigen Krieges v. den Unter[kriegs]gerichten abgelöst wurde) dienten Feldwebel als Gerichtsoffiziere. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 20 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) hatte er Anspruch auf 21 fl.; 1634 erhielt er beim Fußvolk 9-14 fl. Sold. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 46ff.

[112] Korporal [schwed. korpral, dän. korporal, tschech. desátník]: Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold monatlich; „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“. Das entsprach immerhin dem Jahreslohn eines Ochsenknechtes, in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 24 Rt. erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 16 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 461. DESING, Historia auxilia 2. Bd., S. 186: „Corporal ist ein Unter-Officier, der viel zu thun hat: Darumb seynd bey einer Compagnie zwey, drey oder vier. Für seine 15. Mann, welche man eine Rott nennt, empfängt er vom Capitain d’Armes das Gewehr, vom Fourier das Quartier, vom Muster-Schreiber das Geld, vom Sergeanten die Ordre, gehört nit zur Prima plana“. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 60: „Die Corporalen sollen gute / redliche / und versuchte Soldaten seyn / die schreiben / lesen / und rechnen können. In dem commandieren sollen sie gleiche ordnung halten / die Schiltwachten zu guter zeit aufstellen / und ihr Ansehen bey den Soldaten erhalten: Sie sollen gantz eiserne Ladstecken / Krätzer / und Kugelzieher an ihren Musqueten haben / daß sie den Soldaten zu hülff kommen mögen“.

[113] Friedrich [Andreas] Unger [Ungar, Hungar], genannt „Masslechner“ [Maaslöhner] [ – ], kursächsischer, dann kaiserlicher Obrist.

[114] Lorenz [Laurentius] v. [de] Blaskowitz [Plaskowitz, Plaschkowitz, Plescowitz, Plekowitz, Bleschouitz] [ – ], kaiserlicher Obrist.

[115] N Luchau [Lichau] [ – ], kursächsischer Obristleutnant.

[116] LATOMUS, Relationis Historicae Semestralis Continuatio (1639), S. 21ff.

[117] THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 95.

[118] Peter [v. ?] Reuschel [Reischel] [1598-28.4.1657], schwedisch-weimarischer Obristleutnant (1634), spätestens ab 1638 kursächsischer Obrist.

[119] THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 96.

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