Burchold, Johann
Burchold, Johann; Kapitän [ – ] Johann Burchold [ – ] stand 1628 als Kapitän[1] in kaiserlichen Diensten.
Bei dem friesischen Bauern und Chronisten Peter Sax [6.9.1597 Eversbüll, Strand-23.4.1662 Koldenbüttel] heißt es zu ihm: „Johann Burchold Germ. Cap. quem Westerhevera[2] in Utholm[3] tenet“.[4]
Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !
[1] Kapitän [schwed. kapten, dän. kaptajn, tschech. kapitán]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben u. ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure u. verstorbene Soldaten ersetzen musste. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., d. h. 1.920 fl. jährlich – ein bayerischer Kriegsrat erhielt 1637 jährlich 792 fl. – sein Anteil aus Beute und Ranzionierung betrug pro 1.000 Rt. Erlös 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden v. seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben u. auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte die Feldscher u. die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- u. Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant u. dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Der tägliche Unterhalt für einen Kapitän betrug in der brandenburgischen Armee (1631) 2 Rt.
[2] Westerhever [LK Nordfriesland].
[3] Uthlande oder Utlande: Harde, die den Südwestteil des heutigen Eiderstedts im LK Nordfriesland umfasste.
[4] WESTPHALEN, Monumenta inedita rerum Germanicarum 1. Bd., Sp. 1363.
Dieser Beitrag wurde unter
Miniaturen abgelegt und mit
B verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den
Permalink.