Faber, N
Faber, N; Kriegskommissar [ -25.12.1648] N Faber [ -25.12.1648] stand 1648 als Kriegskommissar[1] in schwedischen Diensten,[2] als er nach dem Friedensschluss von vermutlich marodierenden[3] Soldaten ermordet wurde.
Die in Frankfurt/M.[4] gedruckte „Relationis Historicae Semestralis Continuatio“ berichtete ihren Lesern unter dem Dezember 1648: „Den 15. 25. eiusdem, als der Schwedische Commissarius Faber zum Jauer[5] / von Groß-Glogaw[6] in der Rück-Reyse begriffen gewesen / ist selbiger von 13. Strassen-Räubern[7] angefallen / vnd er sampt 3. Knechten / so ein Gespann Pferde geführt / mit Holtz-äxten zu tode geschlagen / vnd also jämmerlich ermordet worden“.[8]
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[1] Kriegskommissar [schwed. war kommissionär, dän. war-kommissær]: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung v. Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissar legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch u. überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen u. Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen u. die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen. Dänische Kriegskommissare erhielten monatlich ab 1625 zwischen 200 u. 400 Rt. je nach Aufgabenbereich; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare u. Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51; vgl. auch PFEILSTICKER, Lang. In einer Landtagsbeschwerde des Gerichtes Hörtenberg wird geklagt, daß bei Durchzügen „auch tails beglaitcommissari den unntertonnen mehr sched- als nutzlich sein, in deme sy mer dem soldaten beifallen, unnd in ansuechenden unerzeuglichen sachen recht geben, als den unnderthonnen obhabennden gebierennden schutz erweisen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 63. Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph v. Ruepp zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. „Im Dreißigjährigen Krieg machten sich jüdische Kommissare unersetzlich. Ein schwedischer Diplomat sagte: ‚Alle Juden sind Kommissarii, und alle Kommissarii sind Juden‘ “ [MÜHLAUER, Des Kaisers Kommissar]. Teilweise wird in zeitgenössischen Chroniken auch festgehalten, dass Kriegskommissare ihr Amt aufgaben, um sich nicht länger an der Ausbeutung der kriegsverarmten Leute zu beteiligen; Chronik des Sweder von Schele, Teil 3, fol. 877 (Juli 1634); SAITO, Das Kriegskommissariat der bayerisch-ligistischen Armee.
[2] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen u. Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern u. Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich u. einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.
[3] Marodeur, Merodebruder: Diebesbande, Nachzügler, Feldstreicher. Der Begriff ist abgeleitet vom französischen „maraude“ oder „maraudage“, was „Felddiebstahl“ – besonders durch Soldaten – bedeutet. Verwandt ist das deutsche Eigenschaftswort „marode“, welches synonym zu „heruntergekommen“, „verfallen“ oder „verkommen“ verwendet wird. Marodeure schließen sich häufig in Banden zusammen. Je länger ein Konflikt andauert, desto größer wird naturgemäß das Marodeursunwesen, weil die Zahl der Menschen wächst, die keine andere Überlebensmöglichkeit mehr haben oder sehen. Aus diesem Grund war eine große Zahl von Marodeuren auch eine der Begleiterscheinungen des Dreißigjährigen Krieges. Das Phänomen ist jedoch keineswegs auf die Frühe Neuzeit beschränkt. [wikipedia]. Der Marodeur bezeichnet jemanden, der am Rande von Kampfhandlungen brandschatzt, plündert, erpresst, raubt, stiehlt, vergewaltigt und mordet. Zumeist handelt es sich dabei um durch Krankheit oder Verwundung untauglich gewordene und ausgemusterte oder wegen Verfehlungen aus der Truppe ausgestoßene Kombattanten oder um Deserteure. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 87: „Alle Nachtvögel / so die Strassen unsicher machen / und keinen Herren haben / sol man henken lassen. Der Ausdruck Merode-Brüder wird in der germanistischen Forschung meist auf Truppen des braunschweig-lüneburgischen, dann schwedischen Obristen Werner v. Merode bezogen, die 1635 an der Elbe meuterten und auseinander liefen, während Grimmelshausen die Verbände des kaiserlichen Obristen Johann II. v. Mérode meinte. => Gurgeln, Kriegsgurgeln, „Merode-Brüder“ in den „Miniaturen“.
[4] Frankfurt/M.; HHSD IV, S. 126ff.
[5] Jauer [Jawor, Stadt u. Fürstentum; Schlesien, h. Polen]; HHSSchl, S. 206ff.
[6] Glogau [Głogów]; HHSSchl, S. 127ff.
[7] Straßenraub: KORSCHELT, Geschichte von Oderwitz, S. 232: „Besonders übte der Kurfürst von Sachsen große Strenge gegen die Excesse seiner Truppen. So wurde z. B. am 21. Februar 1637 ein Reiter, der beim Straßenraub überwunden, erschossen und von seinen Kameraden Schande halber schnell verscharrt worden war, auf kurfürstlichen Befehl wieder ausgegraben, nachträglich geköpft und, damit der Gerechtigkeit Genüge geschehe, aufs Rad geflochten. Später wurden in Dresden einmal sechs und ein andermal sieben Soldaten mit dem Schwert hingerichtet“. Straßenraub durch Soldaten geschah oft aus Not heraus. Osnabrück (1634) über die schwedische Garnison; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 275: „Die soldaten werden nicht bezahlt, bekommen keine leynung [=> Lehnung; BW], doch mußen die burger, einn jeder nach ihren stande, alle wochen gewiß ihr contribution außgeben. Die soldaten brechen des nachts den burgern ihn ihre heuser durch dycke mauren und fenster. Den armen hauß[leuthen] nehmmen sie butten [außerhalb; BW] der stad leynwand und was sie sonst fur war zur stad zu kaufe bringen. Ja, bey liechten tag berauben sie die haußleuth [Bauern; BW] mit gewalt auf denn straßen“. Die „Relationis Historicae Semestralis Continuatio“, S. 93, (1649): „Ein Nider-Oesterreichischer Bawer wolte seiner Obrigkeit den gebührenden Jahr-Zinß bringen / wurde aber auff freyem Felde von einem Reutter angesprengt / vnd jhme das Gelt abgenommen. Der Bawer / welcher sich gegen dem Soldaten beklagt / man würde jhm solches nicht glauben / bate den Reutter / daß er jhme ein Loch durch den Hut / vnnd eines durch den Rock schiessen wolte / damit er solche vorzeigen / vnd seine Sach damit gut machen möchte. In dem nun der Reutter sich hierzu bereden lassen / vnd beyde Pistolen gelöset / wurde er vom Bawren ab dem Pferd gezogen / tod geschlagen / vnnd das Gelt wieder zurück genommen / welches er dann seinem Herrn gebracht / vnd darneben den gantzen Casum erzehlt“.
[8] LATOMUS, Relationis Historicae Semestralis Continuatio (1649), S. 92.
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