Zauschmann, Albrecht
Zauschmann, Albrecht; Rittmeister [ – ] Albrecht Zauschmann [ – ] stand 1641 als Rittmeister im Leibregiment Banér.
„Demnach man allhier [in Stolberg;[1] BW] wegen täglich vorfallender Unkosten die monatlichen Gelder und etliche Wispel[2] Rocken nach Halberstadt[3] nicht allemahl abstatten können / und daher bey tausend Thalern im Rest erwachsen / als kamen scharfe Schreiben den 6. Januarij [1641; BW] von dasigen Schwedischen General-Kriegs-Commissario Gragersohn [Andeflycht; BW] / mit Bedrohen / daß / weñ solcher Rest nicht bald eingeschicket würde / die ganze Grafschafft verheeret werden solte. Wie nun das Schrecken sehr groß / hat man in Eil 700. Thaler von Stadt und Land zusammen gebracht / und wegen des Rückstandes unser Landes-Vater / der regierende Herr Graf Johann Martin / selbst mündlich vorgebethen / auch hernach den 2. Febr. einen güldenen Becher und einen Hirsch um Besten der armen Unterthanen dahin geschickt / so haben Sie doch vor dißmahl keinen Erlaß erhalten können. Ja man muste in diesem Monat vor des General Baniers Leib-Regiment an unserm Ort bey 700. Thaler hergeben / weil der zu Qvedlinburg[4] liegende Rittmeister des Leibs-Regiments / Abraham Zauschmann / nicht abließ mit Ausplünderung zu drohen. Den 2. Februarij kam er selbst her mit 100 Pferden / begehrte 630. Thaler auf diesen lauffenden Monat / logirte sich in 12. Häuser / handelte unbarmhertzig / belegte die beyde Bürgermeister und den Amtmañ mit Soldaten / ließ exeqviren mit aller Unvernunfft / und musten am dritten Tage die Reuter wieder mit Güte aus den Häusern gekaufft werden. So wäre bey nahe die gantze Stadt verödet worden / wenn man nicht dem Rittmeister 270. Thaler gegeben / und eine Obligation wegen der Pferde auf 600. Thaler. Diese Einqvartirung kostete der Stadt wohl 300. Thlr“.[5]
[1] Stolberg [LK Harz]; HHSD XI, S. 453ff.
[2] 1 Wispel = 24 Scheffel, 1 Scheffel Roggen = 60 Pfund; Angaben nach NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 237f.
[3] Halberstadt [LK Harz]; HHSD XI, S. 169ff.
[4] Quedlinburg [LK Harz]; HHSD XI, S. 374f.
[5] ZEITFUCHS, Stolberg, S. 299f.
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