Arnim [Arnheim] auf Pretzsch, Wolf Christoph I. von; Obrist, Generalwachtmeister [19.7.1607 Lindow-21.3.1668 Pretzsch]
Arnim, Herr auf Pretzsch[1] und Zichow,[2] war kursächsischer Obrist[3] und Generalwachtmeister.[4] Er amtierte später als Generalleutnant[5] der Infanterie, Kommandant der Festungen Wittenberg[6] und Pleissenburg, war Kriegsrat und Geheimer Rat, Kammerherr und Amtshauptmann[7] zu Leipzig[8] [1650-1661] und Grimma.[9] Er hatte schon 1626 unter Ernst von Mansfeld[10] gedient. 1626 musste er sein Studium in Frankfurt/Oder[11] wegen Geldmangels unterbrechen und nahm wieder Kriegsdienste.
1629 kämpfte er unter Arnim[12] in Polen und in der Schlacht bei Breitenfeld,[13] in der er verwundet in Gefangenschaft geriet. Nach seiner Freilassung nahm er unter Arnims Befehl an den Feldzügen in Böhmen und Schlesien teil. Hier soll er sich bei der Erstürmung von Glogau[14] am 6.8.1632 ausgezeichnet haben, so dass ihn sein Landesherr mit einer goldenen Gnadenkette auszeichnete, was einer Ordensverleihung gleichkam. Nach der Rekonjunktur mit dem Kaiser[15] verblieb er in kursächsischen Diensten und kämpfte am 1.11.1635 bei Dömitz,[16] wo er zum zweiten Mal in schwedische Gefangenschaft geriet. Am 25.2.1636 wurde er zum Obristen des Regiments[17] Franz Albrecht von Sachsen-Lauenburg[18] (vormals Hans Caspar von Klitzing)[19] bestellt.[20] Er kämpfte in der Schlacht bei Wittstock 1636.[21]
Nach der Schlacht bei Wittstock war er Johann von Götz[22] unterstellt. Das Regiment Hans Bastian von Zehmen[23] wurde am 13.4.1638 in Magdeburg[24] reformiert und in zwei Fendl eingeteilt. Am 8.2.1639 kam das Regiment Zehmen nach Wittenberg[25] und wurde an das Regiment Wolf Christoph von Arnim abgegeben, das dann aus 12 Fendl bestand.[26]
Er nahm 1641 an den Kämpfen um Dömitz teil.
1643 war Arnim Kommandant von Görlitz.[27] Am 28.5.1643 schrieb er von dort an den kaiserlichen Kommandierenden Gallas:[28] Die gegnerische Garnison in Zittau[29] sei größer als man es nach den Meldungen geglaubt hatte. Der Gegner bringe große Proviantmengen hin, so dass es scheine, er wolle dort sein Generalmagazin errichten.[30] Arnim teilte Gallas am 30.6. mit, dass Johann Georg I. von Sachsen mit einem Angriff auf Zittau einverstanden sei und mit dem Beistand der kaiserlichen Truppen rechne. Da es sich dieses Mal um eine schnelle Aktion handeln werde, möge Gallas sie seinerseits beschleunigt in Gang setzen. Die Garnisonen aus Königgrätz[31] und Leitmeritz[32] würden zu dem Zittauer Unternehmen ebenfalls herangezogen werden müssen.[33]
Am 1.8.1643 wandte sich der Kurfürst von Sachsen an Gallas: Generalwachtmeister Wevel[34] und Obrist Kapoun[35] hätten einen Sturm auf Schloss Hof (Vogtland)[36] versucht.[37] Als Königsmarck[38] wegen des Entsatzes von Hof Magdeburg auf beiden Elbufern umzingelte, habe er Krockow[39] befohlen, zu Kapoun zu stoßen und mit der Reiterei Königsmarcks Abteilungen, die die Ernte vernichteten, zu bedrängen. Mit Colloredos[40] Unterstützung habe er sich zum Angriff auf Zittau entschlossen, gleichzeitig aber von Colloredo und dem Görlitzer Kommandanten Oberst Arnim die Nachricht erhalten, dass Torstensson[41] sein Feldlager verlassen habe und in Richtung Schlesien marschiere. So sehe er sich gezwungen, von seinem Plan abzulassen und abzuwarten, wie sich die Kämpfe zwischen der Hauptarmee und Königsmarck entwickeln würden.[42] Am 16.9. schrieb Arnim an Gallas: Der Kommandant von Görlitz habe Bericht erstattet über Königsmarcks Vormarsch in die Niederlausitz und die Übergabe von Dömitz und Osterwieck.[43] Ferner habe er, Arnim, gehört, dass Generalwachtmeister Krockow mit der Armee kehrt machen musste, weil man ihm von Brandenburg[44] den Durchmarsch durch Berlin verwehrte.[45]
Am 5.6.1644 schrieb der verstimmte Gallas aus Eger[46] an Johann Georg I.: Arnim habe ihm die Möglichkeit eines Treffens mit Johann Georg I. und seinen Räten in Eger angezeigt. Er selbst schließe diese Möglichkeit aus.[47]
„Erst jetzt sah sich Johann Georg I. genötigt, auf Torstenson einzugehen, zumal sich auch seine Söhne immer stärker dafür einsetzten. Herzog August[48] hatte deswegen bereits an Königsmark geschrieben und erreicht, dass sich von beiden Seiten einige Gesandte zusammenfanden. Die Schweden schickten Lilie,[49] Oberst Ludwig Sarrazin[50] und Oberstleutnant[51] Nehren.[52] Sachsen beorderte den Geheimen Rat Dr. Oppel,[53] Generalwachtmeister Wolf Christoph von Arnim und Oberst Pforte.[54]
Die beiden ersten Gespräche fanden im Gasthof zu Cossebaude[55] unterhalb von Dresden[56] statt. Doch angesichts umherstreifender Kaiserlicher wurde der Tagungsort auf die andere Seite der Elbe in das Pfarrhaus Kötzschenbroda[57] verlegt. Nach sechs Konferenzen konnten am 6. September 1645 die Unterschrift unter den zehn Artikel umfassenden Vertrag gesetzt werden. Das Übereinkommen sicherte dem Kurfürsten seine Einkünfte. Die Schweden sollten aus allen besetzten Orten, außer Leipzig, abziehen. Ihnen wurde jedoch ungehinderter Durchzug gestattet, mit Ausnahme einer Drei-Meilen-Zone um Dresden. Der Kurfürst durfte seine drei Regimenter dem Kaiser wieder nach Böhmen schicken und die drei anderen behalten. Das Land musste monatlich für 11.000 Reichstaler Kontributionen[58] und Naturalien aufkommen“.[59]
„Die angespannte Situation durchaus nicht verkennend, schrieb Johann Georg I. am 7. Februar 1646 Torstenson, er möchte doch Vertraute nach Oschatz[60] zu Unterhandlungen entsenden. Da dem Feldmarschall der Ort vor der Reichsarmee nicht sicher schien, schlug er im Gegenzug Eilenburg[61] vor, das von den Schweden gut zu verteidigen wäre.
Schließlich begannen dann am 20. Februar in Eilenburg Lilie und Alexander Erskein[62] im Namen der Königin von Schweden[63] sowie Oberst Arnim und Dr. Oppel im Namen des Kurfürsten mit weiteren Verhandlungen. Anwesend waren im Auftrag des Administrators von Magdeburg[64] auch Einsiedel[65] und Oberst Christian Ernst von Knoch[66] im Namen der anhaltinischen Fürsten.
Die Schweden bestanden aber auf einen allgemeinen Frieden und die Verpflichtung, die Abmachung von den Nachfolgern der Königin und des Kurfürsten zu übernehmen. Den darüber verstimmten Johann Georg I. drängte Lobkowitz,[67] die Verhandlungen sofort abzubrechen. Er versprach im Namen des Erzherzogs[68] baldige militärische Hilfe und 80.000 Reichstaler Unterstützung im Krieg gegen die Schweden“[69].
Ferdinand III.[70] unterrichtete am 8.4.1646 aus Linz[71] O. A. Popel von Lobkowitz: Er bestätigte Lobkowitz‘ Bericht über den bisherigen Verlauf der Verhandlungen mit dem sächsischen Kurfürsten, bei dem Arnim ein Projekt zur Verlängerung des Waffenstillstands vorlegte, das folgende Punkte enthalte: 1. der Abschluss eines Waffenstillstandes für weniger als drei Jahre ist für die Schweden unmöglich, 2. auch die schwedischen Verbündeten müssen in den Vertrag aufgenommen werden, 3. desgleichen des Kurfürsten Erben und Nachfolger, 4. die Verkündigung des Waffenstillstands muss nicht nur „per missive“,[72] sondern „mit verbündlichen Worten“ erfolgen, 5. es muss ausführlich angeführt sein, dass der Kurfürst die schwedischen Waffen weder direkt noch indirekt in ihrem Einsatz hindern wird, 6. alle diese Punkte sollen das Wesentliche des Vertrags bilden, an dem das Geringste zu ändern Torstensson kein Recht hat, 7. der Kurfürst wird auch weiterhin seine Pflichten gegenüber dem Kaiser erfüllen, ohne dabei die Waffenstillstandsbedingungen zu verletzen.[73]
Am Ende des Krieges war die Familie Löser auf Pretzsch hoch verschuldet. Sie beschlossen das über ihre Verhältnisse stehende Schloss und die Gemarkung Pretzsch für 70.000 Reichstaler an Wolf Christoph von Arnim zu verkaufen, der als Befreier des Ortes bei Mauken[74] über die Elbe kam und die Schweden vertrieben hatte.
Einige Jahre später zwang Arnim ein Schuss in den Unterleib zum Verzicht auf weitere Kämpfe, ohne dass er den Dienst quittierte. 1650 besetzte er das von den Schweden geräumte Leipzig.
„Nachdem Kursachsen seinen Anteil an der Bezahlung zur Abdankung der Armee am 30. Juni 1650 vollständig beglichen hatte, übergab der schwedische Gouverneur zu Erfurt,[75] Georg Paykull,[76] am Tag darauf die Stadt Leipzig[77] an Johann Georgs I. Abgesandten, Generalwachtmeister Wolf Christoph von Arnim. Der Abzug der Schweden erfolgte unter Oberst Nehren ohne weitere Zwischenfälle“.[78]
Er amtierte als Generalleutnant der Infanterie, Kommandant der Festungen Wittenberg und Pleissenburg, war Kriegsrat und Geheimer Rat, Kammerherr und Amtshauptmann zu Leipzig und Grimma.[79] Er war zusätzlich zu Döben,[80] das er schon besaß, 1647 auch mit Pretzsch an der Elbe belehnt worden. Im Dreißigjährigen Krieg wurde 1637 bei einer Beschießung durch die Schweden die spätgotische Hallenkirche zum größten Teil zerstört. Arnim, der die Stadt rettete und ihr 1651 die Stadtrechte verlieh, ließ die Kirche wieder aufbauen.
Er wurde zum Stammvater der sogenannten „Sächsischen Linien“ Walda,[81] Döben, Planitz[82] und Neusorge.[83]
Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !
[1] Pretzsch (Elbe) [LK Wittenberg] . a) VD17 14:013280M A. Z. Verdiente EhrenZeichen Und Schuldige Denckmahle In Trauer-Klagen Und Endlich gefaßtem Trost Dem … Herrn Wolff-Christoff von Arnim Auff Prezsch … Churfürstl. Durchl. zu Sachsen … Geheimbten und KriegsRath / General Lieutenant / Kammer-Herrn / Obristen / Ober-Commendanten der Vestungen Pleißenburg und Wittenberg / auch der Aembter Leipzig und Grimma Oberhauptmanne : Bey deßen … Beerdigung den 3. Iunii Anno 1669. Auffgerichtet … von Inwändig Benannten. Torgau 1969. b) VD17 14:013284S: GÜNTHER, Nicolaus Jesus ! Victorum Christi Facta Heroica Et Brabea Dominica. Das Ist: Christ-Adelicher Helden Tapfferste Thaten und Herrlichste Gnaden / Aus der Andern Epistel Pauli an Timotheum cap. 4. v. 8. Ich habe einen guten Kampf gekämpfet [et]c. : Bey Christ-Herrlicher Beerdigung Des … Herrn … Wolff Christoff von Arnims / Auff Prezsch … Churfl. Durchl. zu Sachßen … Geheimbten- und Kriegs-Raths … Welcher am … 21. Martij … entschlaffen / und in der Stadt-Kirchen zu Prezsch … eingesencket worden / den 3. Iunii im Jahre Christi 1668. / … entworffen und einfältig dargestellt von M. Nicolao Günthern Cycneo, Pastore daselbsten. Torgau 1669. c) VD 17 3:643559Z: Leichen-Proceß Des Weiland HochEdelgebohrnen … Herrn Wolff Christoffs von Arnimb / Auf Prezsch … Churfürstl. Durchl. zu Sachsen [et]c. Geheimen- und Kriegs-Raths / General Lieutenants … Cammer-Herrns / Obristens und Ober-Commendanten derer Vestungen Pleissenburg und Wittenberg / auch Amts-Haubtmanns zu Leipzig und Grimma [et]c.: So den 3. Junij 1668. zu Pretzsch gehalten worden. Torgau 1670.
[2] Zichow [LK Uckermark].
[3] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[4] General(feld)wachtmeister: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer („Generalmajor“ bei den Schweden). In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig. Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen und dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden und Regimenter im Felde und beim Marsch.
[5] Generalleutnant: Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn und war in der kaiserlichen, kurbayerischen, dänischen und schwedischen Armee der höchste Befehlshaber und Stellvertreter des Kaisers und des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen und militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. Als Rekompens erhielt er für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossedierung von Adligen und Absetzung von Territorialherrn in den besetzten Gebieten und lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare und die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden.
[6] Wittenberg [LK Wittenberg]; HHSD XI, S. 504ff.
[7] Amtshauptmann: „Vorsteher eines territorial umschriebenen Amts bzw. Amtsbezirkes. Solche Ämter als Organe der landesfürstlichen Verwaltung entstanden im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit in zahlreichen Territorien des Alten Reiches und in Dänemark. Die Befugnisse der Amtshauptleute waren sehr mannigfaltig und von Land zu Land verschieden. Sie hatten meist Aufgaben im Gerichtswesen, in der Finanzverwaltung und bei der Besteuerung, seltener auch in der Landesverteidigung wahrzunehmen“ [wikipedia].
[8] Leipzig; HHSD VIII, S. 178ff.
[9] Grimma; HHSD VIII, S. 128ff.
[10] Vgl. KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld.
[11] Frankfurt a. d. Oder [Stadtkr.]; HHSD X, S. 177ff.
[12] Hans Georg v. Arnim-Boitzenburg [1583 Boitzenburg-28.4.1641 Dresden], polnische, dann schwedische Dienste, 1627 kaiserlicher Obrist, Feldmarschall, 1630 kurbandenburgischer u. kursächsischer Feldmarschall, 1635 Ausscheiden wegen Prager Frieden, 1637 Verschleppung nach Schweden u. Flucht, ab 1641 Reorganisation der kursächsischen Armee.
[13] Schlacht bei Breitenfeld (nahe Leipzig) am 17.9.1631, in der das Heer der katholischen Liga unter Tilly durch die Schweden unter Gustav II. Adolf und die mit diesen vereinigte sächsische Armee unter Kurfürst Johann Georg I. eine vernichtende Niederlage erlitt. HAPPES Zahlen (vgl. mdsz.thulb.uni-jena.de) liegen deutlich zu hoch: Auf kaiserlich-ligistischer Seite dürfte von 8.000 Toten, 6.000 Verwundeten, 3.000 Gefangenen und 3.000 auf der Flucht Umgekommenen auszugehen sein, auf der Gegenseite waren 3.000 Sachsen und 2.000 Schweden ums Leben gekommen. RUDERT, Kämpfe, S. 49ff.; WALZ, Der Tod, S. 51ff.
[14] Glogau [Głogów]; HHSSchl, S. 127ff.
[15] Vgl. BROCKMANN, Dynastie.
[16] Dömitz [Kr. Ludwigslust]; HHSD XII, S. 21ff.
[17] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[18] Franz Albrecht Herzog v. Sachsen-Lauenburg [10.11.1598 Lauenburg-10.6.1642 Schweidnitz], kaiserlich-kursächsischer Feldmarschall.
[19] Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing [1594 Gollmitz-24.6.1644 Köln], Obrist bzw. Generalleutnant in schwedischen, kursächsischen, brandenburgischen u. braunschweig-lüneburgischen Diensten.
[20] SCHERER, Sächs. Regimenter, Fußreg. Nr. 8, Nr. 16.
[21] WEIGEL; KÖHLER, Album von Autographen, S. 72. – 24.9./4.10.1636: Schwedische Truppen (9150 Berittene und 7228 Infanteristen) unter Johan Banér schlagen die kaiserlich-sächsischen Truppen (9000 Berittene und 9000 zu Fuß) unter Melchior von Hatzfeldt. Dadurch konnten die schwedischen Kontributionsgebiete wieder ausgeweitet werden; Banér hatte bewiesen, dass mit Schweden als Militärmacht in dieser Kriegsphase wieder zu rechnen war. Vgl. Eigentlicher Verlauff Des Treffens bey Wittstock / etc. vorgangen den 4. October / 24. September 1636 [VD17 23.313240S]. Vgl. die hervorragende Edition von EICKHOFF; SCHOPPER, 1636; MURDOCH; ZICKERMANN; MARKS, Battle of Wittstock; ferner HÖBELT, Wittstock; HEßELMANN, Simpliciana XXXIII.
[22] Johann Graf v. Götz [Götzen, Götze] [1599 Zehlendorf-6.3.1645 bei Jankau gefallen], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. ANGERER, Aus dem Leben des Feldmarschalls Johann Graf von Götz.
[23] Hans Bastian v. Zehmen [Zehm, Zehn, Zehne, Zehmisch, Zemsch] [15.6.1598 Neumühl-11.6.1638 Magdeburg], kursächsischer Obrist.
[24] Magdeburg; HHSD XI, S. 288ff.
[25] Wittenberg [Kr. Wittenberg]; HHSD XI, S. 504ff.
[26] SCHERER; Sächs: Regimenter, Fußreg. Nr. 15.
[27] Görlitz; HHSD VIII, S. 119ff.
[28] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Generalleutnant. Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.
[29] Zittau; HHSD VIII, S. 371ff.
[30] TOEGEL; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 1512.
[31] Königgrätz [Hradec Králové]; HHSBöhm, S. 269ff.
[32] Leitmeritz [Litoměřice]; HHSBöhm, S. 324ff.
[33] Badura; Kočí, Der große Kampf, Nr. 17.
[34] Anton Freiherr v. Waevel [Waevel, Wevel, Weibel, Weivel, Waevell, Waevel, Weveld] [ – 1659], kaiserlicher Obrist, Generalwachtmeister.
[35] Albrecht Vejkart Freiherr v. Kapoun [Kappaun, Kapaun, Koppaun, Capaun, Cappaun, Compaun, Cospaun, Copaun, Copan] ze Svojkova [Soyhau, Schogkau, Svojkau] [1609-1664], kaiserlicher Obrist.
[36] Hof; HHSD VII, S. 302f.
[37] Siehe unter QUELLE 1: RÜTHNER.
[38] Hans Christoffer Graf v. Königsmarck [12.12.1600 Kötzlin-20.2.1663 Stockholm], schwedischer Feldmarschall.
[39] Joachim Ernst v. Krockow [Crakaw,Cracau, Crocko, Crockow, Crockaw, Cracou, Krackau, Krackaw] [1601-Sommer 1646 Danzig], kaiserlicher Generalwachtmeister.
[40] Rudolf [Rudolfo] Graf Colloredo [Coloredo, Coloreto, Coleredo, Colredo, Kolloredo]-Waldsee [Wallsee] [2.11.1585 Budweis-24.2.1657 Prag], kaiserlicher Feldmarschall.
[41] Lennart Torstensson [Torstensohn, Torsten-Sohn], Graf zu Ortala u. Freiherr v. Virestad [17.8.1603 Forstena im Kirchspiel Västra Tunhem (Västergötland)-7.4.1651 Stockholm], schwedischer Feldmarschall.
[42] TOEGEL; KOČĺ, Der Kampf, Nr. 34.
[43] Osterwieck; HHSD XI, S. 359f.
[44] Brandenburg; HHSD X, S. 154ff.
[45] Toegel; Kocí, Der Kampf, Nr. 77.
[46] Eger [Cheb]; HHSBöhm, S. 119ff.
[47] Toegel; Kocí, Der Kampf, Nr. 271.
[48] August Herzog v. Sachsen-Weißenfels [13.8.1614 Dresden-4.6.1680 Halle], Administrator v. Magdeburg.
[49] Axel [Achsel] Graf Lille [Lillie, Lilie, Lielie, Axellilly, Lilli] v. Löfstad [23.7.1603-20.12.1662], schwedischer Generalmajor.
[50] Ludwig Sarrazin [Sarazini], schwedischer Obrist.
[51] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[52] Johann Nehr [ – ] schwedischer Obristleutnant.
[53] Johann Georg Oppeln (v. Oppel), kursächsischer Geheimer Rat.
[54] Hans [Johann] v. der Pforte [von der Pfordt, Pfordten, Pforten, Pfordta] [vor 1615-Januar 1651 Puschwitz bei Torgau], kursächsischer Obrist.
[55] Cossebaude, heute Ortsteil von Dresden.
[56] Dresden; HHSD VIII, S. 66ff.
[57] Kötzschenbroda; HHSD VIII, S. 172f.
[58] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“.
[59] KUNATH, Kursachsen, S. 277f.
[60] Oschatz; HHSD VIII, S. 265ff.
[61] Eilenburg [LK Nordsachsen]; HHSD XI, S. 100ff.
[62] Alexander [v.] Erskein [Esken, Eske, Erskeine, Eßkhen, Eschen] [31.1.1598 Greifswald-27.7.1656 Zamość], schwedischer Kriegsrat, Resident.
[63] Christina Königin v. Schweden [17.12.1626 Stockholm-19.4.1689 Rom]. Vgl. FINDEISEN, Christina v. Schweden.
[64] August Herzog v. Sachsen-Weißenfels [13.8.1614 Dresden-4.6.1680 Halle], Administrator v. Magdeburg.
[65] Hildebrand III. v. Einsiedel [1566-1651], kursächsischer Geheimer Rat u. Vze-Oberhofrichter.
[66] Christian Ernst v. Knoch [ – ], kursächsischer Obrist.
[67] Oldřich [Ulrich] Adam Popel v. Lobkowitz [Bílina] [1610-1649], oberster Münzmeister.
[68] Leopold Wilhelm Erzherzog v. Österreich [5.1.1614 Wiener Neustadt-20.11.1662 Wien], kaiserlicher Feldherr. Vgl. die ausgezeichnete Dissertation von SCHREIBER, Leopold Wilhelm; BRANDHUBER, Leopold Wilhelm; DEMEL, Leopold Wilhelm.
[69] KUNATH, Kursachsen, S. 280f.
[70] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.
[71] Linz; HHSÖ I, S. 66f.
[72] per missive: durch Anweisung.
[73] TOEGEL; KOČĺ, Der Kampf, Nr. 801.
[74] Mauken, heute Ortsteil von Jessen (Elster) [LK Wittenberg].
[75] Erfurt; HHSD IX, S. 100ff.
[76] Jöran [Jörgen, Jürgen, Jyri, Georg] Paykull [Paickel, Paijkull, Peikel, Peikul, Peykel, Patkul, Beckel, Beykel, Bickell, Pryckel, Poiquel, Putkul (Patrulius)] [2.5.1605 Reval-1.2.1657 Stockholm], schwedischer Generalmajor.
[77] Leipzig; HHSD VIII, S. 178ff.
[78] KUNATH, Kursachsen, S. 296.
[79] WEIGEL; KÖHLER, Album von Autographen, S. 72.
[80] Döben, heute Ortsteil von Grimma [LK Leipzig].
[81] Walda, heute Ortsteil von Großenhain [LK Meißen].
[82] Planitz, heute Teil von Zwickau [LK Zwickau].
[83] Neusorge, in Zschöppichen, heute Ortsteil von Mittweida [LK Mittelsachsen]; HHSD VIII, S. 247.