Aston [Ashton, Asthon, Astin, Austin, Astdong, Ostroi, Aston, Aßdon] sen., Sir Arthur [Arturus, Artuer]
Aston [Ashton, Asthon, Astin, Austin, Astdong, Ostroi, Aston, Aßdon] sen., Sir Arthur [Arturus, Artuer]; Obrist [1590 Fulham, Middlesex ? -8.9.1649 Drogheda, Irland]
Sir Arthur [Artuer] Aston [Ashton, Asthon, Astin, Austin, Astdong, Ostroi, Aston, Aßdon] [1590 Fulham, Middlesex ? -8.9.1649 Drogheda, Irland],[1] der Sohn des Abenteurers Sir Arthur Ashton[2] [ -1627], stand als englische[3] Söldner[4] führender Obrist[5] und überzeugter Katholik in russischen, polnischen und schwedischen Diensten.[6]
1611 wurde er als Gesandter von Jakob I.[7] ins Herzogtum Preussen geschickt.
Im Juni 1612 weilte er mit zwanzig anderen Offizieren in Archangelsk, wo sie ihre Dienste Moskau anboten. Um Soldaten anzuwerben,[8] kehrte er 1613 nach England zurück. Der russische Botschafter in England beschuldigte ihn des Verrats und der üblen Nachrede über den Zaren. Mit der Erlaubnis des Königs warb Aston nun Truppen für Polen an. Sein Sohn[9] diente in vergleichbaren Stellungen und wurde ähnlich beschuldigt. Trotzdem kehrte er mit seiner Familie 1615 nach Moskau zurück, wo er ins Gefängnis geworfen wurde und die Vermittlung James’ brauchte, um freigelassen zu werden. Wahrscheinlich handelt es sich bei ihm um zum Russen gewordenen Briten namens Prince Artemy Aston, der 1615 mit vierzehn Kameraden in Moskau erschien.
Aston kehrte dann in den polnischen Dienst zurück und traf 1621 wieder in England ein, wo er zwei Schiffe anheuerte, um 360 Mann nach Polen zu bringen; er selbst segelte mit 300 Mann auf einem dritten Schiff. Augenscheinlich über 2.000 Mann, größtenteils Engländer[10] und Iren,[11] wurden eingeschifft. Christian IV.[12] hielt die Meisten im Sund-Gebiet auf, so dass letztlich nicht mehr als 300 Schotten[13] und Iren in Danzig ankamen. Aston wurde 1622 nach einer anderen Klage des russischen Botschafters, die Angeworbenen würden zum Dienst gegen Russland verwendet, im Marshalsea-Gefängnis gefangen gehalten. Er war es wahrscheinlich auch, von dem die Schweden glaubten, dass er zusammen mit Robert Stewart[14] Truppen für die polnische Armee anwarb. 1623 geriet Aston in eine Auseinandersetzung mit Sigismund III. Wasa von Polen[15] über die Kosten für seine Werbemaßnahmen und die daraus resultierenden Schulden wurden bis 1631 nicht bezahlt.
Er scheint, während er noch in polnischem Dienst stand, im September 1626 in schwedische Gefangenschaft[16] geraten zu sein. Teilweise wird er als Oberst oder Major[17] – möglicherweise handelte es sich dabei aber um seinen Sohn Arthur – bezeichnet.
Im Januar 1627 berichtete Reichskanzler Oxenstierna,[18] dass ein großer Teil der Soldaten Astons durch einen schwedischen Kapitän[19] namens Stork[20] getötet worden seien; im April wurde Astons Kompanie[21] aus Putzig[22] zu Schiff weggebracht. Es scheint, dass Aston sich um die Freilassung bemühte, aber im Juli 1627 wurde von den Polen einen Gefangenenaustausch verlangt. Im September 1627 war „Major“ Aston immer noch Gefangener der Schweden und bat um die Besuchserlaubnis für seinen Schwager. Nach seiner Freilassung schloss er sich der schwedischen Armee an, in der er als Obrist eines Fußregiments[23] diente.[24]
Der gut unterrichtete Hildesheimer[25] Arzt, Ratsherr und Chronist Dr. Conrad Jordan[26] führt Aston in seinem Tagebuch unter dem 14./24.8.1632 als Obrist eines Fußregiments auf.[27]
Aston begleitete Gustav II. Adolf in der Schlacht bei Lützen.[28] Der schottische Kriegsteilnehmer Robert Monro[29] erwähnt ihn als Obrist „Astin“ eines englischen Regiments.
1633 stand er unter dem Befehl von Feldmarschall Dodo von Inn- und Knyphausen[30] im Niedersächsischen Reichskreis.[31] Da Herzog Georg von Braunschweig-Lüneburg[32] nur insoweit als schwedischer General zu handeln bereit war, wie er nicht gegen seine und der Welfen Hausinteressen verstoßen musste – deutlich wurde dies auch in seinem großzügigen Verhalten bei der Kapitulation der Weserfestung Hameln[33] – , sah er die Direktiven Oxenstiernas zum Vorstoß an den Rhein als weniger opportun an, sondern begann am 21.3.1633 mit der Belagerung Hamelns. Begleitet wurde er von seinen eigenen Truppen[34] und schwedisch-finnischen Verbänden,[35] darunter auch englisch-schottischen Verbänden unter Aston und noch dazu verstärkt durch ein hessen-kasselisches Kontingent[36] – dessen Desertionsquote[37] allerdings ständig stieg – unter Melander, dem späteren kaiserlichen Feldmarschall Holzappel.[38] Möglicherweise nahm Aston an der Schlacht bei Hessisch Oldendorf[39] teil, zumindest aber an der Belagerung und Eroberung Hamelns. Anfänglich noch mit 263 Fußsoldaten gelistet,[40] waren es nach einer anderen Aufstellung aus Hameln unter dem 3.7.1633 (a. St.) noch 206 Infanteristen unter seinem Kommando.[41]
Um sich Luft zu verschaffen, bis der von dem ligistischen[42] Ober-kommandierenden Gronsfeld[43] geforderte Entsatz kam, unternahm die eingeschlossene Besatzung Hamelns unter dem Kommando Schel-hammers[44] wiederholt Ausfälle;[45] den ersten am 24.3.1633, wobei die dabei in Gefangenschaft Geratenen „zum Teil vor dem Ausfall durch die patres[46] in der Stadt mit Branntwein[47] betrunken gemacht worden” waren,[48] damit sie überhaupt dazu bereit gewesen waren. Den zweiten unternahm man am 4.4.; dieses Mal gegen ein von Georg auf dem linken Flussufer am Klüthang angelegtes Lager:[49] „Obgleich das Lager so vortheilhaft am Berge (dem Klüt) gelegen und mit Artillerie so wohl versehen war, daß es zur Zurückweisung der ganzen feindlichen Macht ausgereicht hätte, gelang es dennoch durch die Fehler einiger Officiere, welche dafür zur gehörigen Strafe gezogen werden sollten, in dem Augenblicke, wo das Fußvolk an den Angriffspunkt eilte, etwa dreißig Reitern 9 Fähnlein[50] vor den Quartieren wegzunehmen und damit in die Stadt zurück zu eilen. Betrug der Verlust der Schweden auch nur neun Mann, so war doch die Einbüßung der Fahnen ein ‚unerhörter Despekt’ und um so verdrießlicher, da dieselben zum allgemeinen Aerger der evangelischen Völker auf den Wällen umher getragen wurden”.[51] Zwei Tage später unternahm man einen dritten auf der Südostseite der Stadt, was nicht ohne Verluste unter Schelhammers Soldaten und denen der Konföderierten[52] abging: „Die Schotten des Obersten Aston und die Mannschaften des Regiments Salomon Adam,[53] im Ganzen gegen 1000 Mann, ließen sieben Rotten[54] vom alten blauen Regiment[55] im Stich und gaben Fersengeld. Die Blauen konnten allein dem Ansturm des Feindes gegenüber nicht Stand halten, und, obwohl es bald in der ganzen Schaar keinen Unverwundeten mehr gab und Leichen in großer Zahl den Boden bedeckten, den Feind nicht hindern, die Redoute[56] zu besetzen. Da eilte in der höchsten Noth der General-Major[51] Kagge[57] den tapferen sieben Rotten aus dem Lager zur Hülfe, brachte die Regimenter Aston und Adam zum Stehen und jagte an ihrer Spitze die Feinde wieder in ihre Festung hinein”.[58]
Der protestantische Osnabrücker[59] Schuhmacher, Amtsbote und Chronist Rudolf von Bellinckhausen [1567-19.3.1645] notiert in seiner Chronik unter dem 4.5.1634: „Denn 4. Maii, am 4. sontag nach dem [heiligen] Ostern, hat der obrist commendant, Astdong genant, durch den trommenschlag anzeigen laßenn, das die soldaten sich sollen zur predigt inn S[anct] Pauli kirchen[60] [in Osnabrück; BW] einstellenn, da der feldtprediger[61] herr Frantz[62] der obristen Stralendorffs[63] das h[eilige] g[öttliche] evangelion gepredigt hat, so die pfafen ungern willigenn wollen, darauf ihm angezeygt, wollen sie es nicht zulaßenn, so sols im Thurm[64] geschehen“.[65]
Am 24.4./4.5.1634 schrieb Wilhelm V. aus Kassel an Oxenstierna: „Demnach auch die Schwedische unndt Finnische[66] trouppen unterm commando des Obristen Stallhansen[67] wiederumb zurück, unns auch das Kolbische[68] regiment, so naher der Pfaltz marchiret, abgehet, so ersuchen den H. Reichscantzlarn wir hiermit freundtlich, dahin bedacht zu sein, wie man sich mit etzlichen trouppen in Westphalen weiter stärcken unndt alsso dem feindt gewachsen sein möge, zumahlen weill auch Astonns unndt Stralendorffs[69] regimente zu fuess, die wir bisshero bey unsern trouppen gehapt unndt gerne ferners behalten mögen, endtzogen worden“.[70]
1634 sorgte der schwedische Generalkriegskommissar[71] Trana[72] dafür, dass die schottischen (?) Truppen Astons Osnabrück am 16.6.1634[73] mit 360 Mann endlich räumen mussten, als er den Räumungsbefehl des Welfen bestätigt hatte. Bellinckhausen hielt diesen Auszug fest: „Denn 16. Junii, montags, der obrist Aßdon mit seinem kriegs volck aus unser statt nach Hildesheym gezogenn, waren 60 mal 6 gelied soldaten sambt aller bagasy“.[74]
Trana selbst hatte immer wieder versucht, den Wert seiner finnischen Landsleute gerade gegenüber den bevorzugten Engländern und Schotten hervorzuheben: „Denn Finnen sind, wenn man sie nicht wie Sklaven schuften läßt, ebenso gut und ansehnlich wie Schotten, zumal in neuen Kleidern“.[75]
Aus Bückeburg[76] wird unter 1634 berichtet: „Nach Eroberung derselben Stadt[77] ist Obriste Aston hier ins Land mit seinem Regimente ins Winter-Quartier[78] eingelegt worden, welches in Stadthagen,[79] Rinteln[80] und Oldendorf[81] vertheilet, und haben die Leute, ungeachtet mancher Bauer weder Huhn noch Kalb behalten, müssen contribuiren,[82] daher denn auch der Ackerbau für vielen Dörffern ist eingestellet worden“.[83]
„Am 21. Juni 1634 rückte das schwedische Regiment Ostroi[84] in Rodenberg[85] und Grove[86] ein. Doch sobald der Obrist Wichgrebe[87] durch den Bürgermeister Wineker eine Verehrung[88] von 60 Taler[89] erhalten und seine Soldaten mit zwei Faß[90] Branntwein und acht Tonnen[91] Bier ‚tracktirt‘ worden waren, zog das Regiment ohne Marschquartier zu nehmen, nach Lauenau[92] ab“.[93]
Aston nahm an der Belagerung Mindens[94] teil. Der schwedische Hofhistoriograph Bogislaw Philipp von Chemnitz [9.5.1605 Stettin-19.5.1678 Hallsta, Gem. Västerås] berichtet unter dem August/September 1634 ausführlich über die schleppende Belagerung Mindens und ihre Ursachen: „In NiederSachsen lag itzterwehnter Hertzog Georg zu Lunenburg [Abb. rechts] vor der Stadt Minden: Da Er mit eingang des AugstMonats sich vor engagiret. Den ersten war die Schiffbrücke daselbst schon fertig / vnd ließ der Hertzog den dritten die Armee darüber auff jenseit der Weser marchiren. Das Haubtlager[95] schlug Er eine viertelmeile[96] oberhalb der Stadt am Strom bey der Schiffbrücke gegen Westphalen zu; Der Obriste Aston blieb mit seinem Regiment vnd einiger reuterey gegen des Feindes Schantze[97] vor der Brücke auff Brunschwiegischer seite liegen; Der Oberste Kriechbaum[98] fassete mit drey Regimentern außm Haubtlager vnter der Stadt auff einem kleinen berge an Westphalischer seiten posto: Daß also die Stadt ziemlich geschlossen ward. Die / disseits auf der Weser gelegene / SchiffMühle ruinirte man stracks anfangs mit den Stücken[99] / vnd war bemühet / der Stadt ein durchfliessendes wasser zunehmen: Welches ihre Mühlen gäntzlich verderben / vnd also verhoffentlich das werck leichter machen würde: So begunte man auch zur stund baterien[100] zuverfertigen / vnd mit den lauffgräben fortzugehen. Das ärgste aber war / daß man so eine schwere sache nicht mit genugsamb proportionirten[101] mitteln angefangen / vnd gar zu schwach an fußvolck davor kommen: daher Welt- vnd Kriegsverstendige befahreten; Es dürffte leicht eine Hildesheimische belagerung darauß werden. Dañ ob wol Hertzog Georg auff die Bremische vnd Brunschwiegische trouppen ziemliche rechnung gemachet / wolte doch der ErtzBischoff zu Bremen[102] die seinigen / nicht fürters / als zu seines eignen Lands versicherung / gebrauchen lassen: So gieng der Hertzog zu Brunschwieg damit ümb; die / mitten im Lande gelegene / örter / Wolffenbüttel[103] vnd Newstadt[104] / zugleich anzugreiffen / vnd dahin alle seine Macht zuverwenden / verzogs sich daher mit der Brunschwiegischen ankunfft bis auf des Hertzogs tödlichen abgang[105] / vnd folgends / wegen allerhand einfallender vrsachen / den gantzen AugstMonat hindurch / in den HerbstMonat hinein: Da Sie den siebenden erst angelanget. Entzwischen man keinen sondern ernst / der etwas zubedeuten / dargegen vorzunehmen vermochte. Nicht ohne war / das die vneinigkeit zwischen dem / darin commendirenden / Waldecker[106] / Horsten[107] / Pflugen[108] vnd Schelhamer / nicht gering / der mangel an victualien[109] / kraut vnd loth[110] / auch geld / aus ihren eignen aufgefangenen Schreiben / gar wol bekandt / der wiederwille vnter den Bürgern / die nicht fechten / noch arbeiten wollen / vnd denen die gvarnison[111] gar weinig getrawt / oder trawen können / nicht ab- / sondern von tage zu tage mächtig zunam: Gleichwol war deren in der Stadt vortheil / an wällen / gräben / aussenwercken / sehr gros vor den belägerern; Die noch zur zeit zu schwach / vnd keinen rechten rücken oder nachdruck hatten / die Belagerung der gebühr nach fortzusetzen“.[112]
„Minden / wie gedacht / hatte Hertzog Georg zu Lünenburg selbst belagert: Womit es gar langsamb daher / vnd ziemlich liederlich zugieng. Die langsamkeit des wercks entstand so wol aus mangel der / darzu erforderten / mittel / als auch aus den misverständnussen / diffidentz[113] vnd mishelligkeit / ein- vnd vorgriffen / so vnter den hohen Officirern / eines theils dem Königl=Schwedischen Gen-Majeur[114] Sperreuter[115] / vnd Gen-Commissario, Erich Andersson Trana / andern theils dem Brunschwiegischen Gen-Lieutenant[116] Vslar[117] / vnd Obersten Wurm[118] passirten: Deren je einer des andern thun fort vnd fort tadelte / vnd / was der eine befahl / der andere verbot / was der eine bawete / der ander wieder einris. Mit schliessung des orts war es so schlecht bewandt, das am hellen tage ein vornehmer Officirer / mit einer partey von fünffzehen pferden offentlich aus der Stadt nacher Cölln[119] / ümb die nothwendigkeit des entsatzes zuremonstriren / vnd selbigen zubefürdern / durchgegangen. Worzu dan der Feind / wan Er nicht alle seine Macht aus Westphalen gegē den Mäyn- vnd Rheinstrom gewandt / raum und zeit gnug gehabt hette: Sintemahl die belagerung gantzer drey / bis in den vierten Monat gewehret. Weil Er aber der orten geschäfftig / vnd gantz occupiret / gewan das werck hieselbst gleichwol endlich einen fortgang / vnd kam zum begehrten ende. Die belagerer avancirten allgemach / wiewol mit guter musse / durch ihre approchen[120] nach der Stadt wercken zu. Hingegen liessen die belagerte an müglicher gegenwehr nichts ermangeln: Schossen mit Stücken vnd musquetten[121] scharff heraus[122] / vnd thaten nicht weinig schaden. Gestalt / vnter andern / der Gen-Lieutenant Vslar / von einer Canon Kugel getroffen / den vierzehenden WeinMonats das leben eingebüsset. Wie Sie dan auch durch vielfaltige ausfälle nicht weiniger ihre courage erwiesen. Nicht desto minder kam man Ihnen zuletzt an die thore / aussenwercke vnd wassergräben / vnd machte sich zum breche[123] schiessen / darauf man stürmen wollen / fertig: Welches den vier vnd fünff vnd zwantzigsten in der nacht / der sturm[124] angetreten: Allein / weil stracks anfangs der Gen-Commissarius vnd Obriste / Erich Andersson Trana / durch einen / in den kopff angebrachten / schus aus einer musqvette todt geblieben / ward darüber / in deme niemandt / so das werck dirigiret hette / gewesen / davon abgelassen. Wiewol sonst eben weinig damit ausgerichtet worden were: Angesehen man sich dargegen in der Stadt mit abschnitten schon gefast gemachet gehabt.
Zuletzt / fast mehr aus mangel lebens- als defensionsmittel / schritten die belagerte zu einem accord:[125] Vnd ward den ersten vnd andern WinterMonats der ernstliche anfang darzu durch gewisse Deputirte / als von der belagerer seite durch Gen-Major Sperreuter vnd Obristen Wurm / auf des Feindes durch die Obristen Schelhamer vnd Horst gemachet. Derer suchen vor die gvarnison vnd Soldatesca man in allen punctē sehr vernünfftig vnd billig befunden: Dergestalt / das es mit einem geringen temperament Ihnen wol zubewilligen. Allein wegen der Geistlichen wolte die sache schier etwas anstehen: Dan selbige / ob Sie wol / seit der belagerung / ein eigen fähnlein mit zu walle geführet / vnd sich also recht Feindlich erwiesen / itzt noch grosse versicherung / Freyheiten vnd immuniteten[126] begehren dürffen. Wiewol nun dieses ein harter knote war / vnd der Hertzog anfänglich nicht daran wolte / gab Er doch endlich / umb der belagerung nur abzukommen / seinen willen drein. Blieben also die Geistlichen bey allen ihren Gütern / auch von allen contributionen[127] vnd Kriegslasten gäntzlich eximiret[128] vnd befreyet; Vnd zog die gvarnison, über fünffzehen hundert Man starck / den zehenden WinterMonats / in begleitung des Obristen Merode[129] / nach dem Stifft Münster vnd Cölln / mit einem reputirlichen accord ab: Sintemahl Ihnen / nebenst ihrem ober- vnd untergewehr / fliegenden fähnlein / sack vnd pack[130] / auch die Hamelische vnd Mindensche Archiva, darunter alle die gefährliche / mit dem alten General Tilly[131] vnd sonst von vielen gehaltene / correspondentzen vnd vorgehabte consilia[132] waren / imgleichen zwey Stücke Geschütz / vnd einen fewrMörsel[133] mizunehmen / verstattet worden. Davon / ob man wol / dem versprechen nach / Sie an begehrten ort vnd stelle begleitet / dennoch / wegen des bösē wetters / vnd der schlechten nachtlager / bey vierhundert Man / Worunter etliche nicht geringe Officirer / abgestrichen / vnd wieder nacher Minden kommen: Nachdem Sie zuvor des Obristen Schelhamers silberwagen[134] preis gemachet[135] vnd geplündert.[136] In Minden ward der Obriste Kriechbaum zum Commendanten verordnet“.[137]
Aus Rinteln[138] wird berichtet: „Ende des Jahres [1634; BW] erscheint Arthur Asthons Regiment in Rinteln. [Der Rintelner Bürger; BW] Otto Poppelbaum, der scheinbar ein hitziger Mann gewesen ist, soll einen Kapitän dieses Regiment in Quartier haben. Er läuft aufs Rathaus und beleidigt den Rat. Dafür muß er fünf Taler Strafe zahlen und Besserung geloben, wenn er nicht sein Bürgerrecht verlieren will. (12. November [1634; BW])“.[139]
Chemnitz berichtet unter dem Juni/Juli 1635: „Inmittler zeit der Gen-Major Sperreuter sein Regiment / den Obersten Forbus[140] zu Fus / vnd Meyers[141] Dragoner[142] / imgleichen des Obristen Glaubitzen[143] / wie auch die Cratzensteinische[144] und Goltzische[145] völcker zu sich genommen / vnd damit seine marche nach Hüpter[146] gerichtet: Der intention, das Zabeltitzische[147] Brüneckische[148] und Leslische[149] Regiment ebenmässig an sich zu ziehen. Welches dan geschehen / Vnd hette Er / dafern Er eigentliche Ordre gehabt / an Hameln sein Heil durch eine entreprise[150] versuchen wollen; Durffte aber in ermangelung deren / eines so wichtigen wercks vor seinen kopff / sich nicht vnterfangen. Darumb Er / diesem nach / sich von dannen wieder zurück nach den Stifftern / Minden vnd Osnabrügge / vnd der enden / gegen der Nienburg so damahls übergangen war / zu geschwencket: Vnd derselben / in deme die Obristen / Werner von Merode vnd Lüder von Stralendorff / deren jenner Commendant / dieser mit seinem Regiment darin gelegen / beyde gut Schwedisch / mit vorzeigung des H. ReichsCantzlers schrifftlichen befehls das sie in allem seiner ordre nachleben sollten / den neun vnd zwanzigsten BrachMonats[151] glücklich versichert. Woselbst Er die Schiffbrücke / so Hertzog Georg von Landsberg an die festung zuführē befohlen / vnterhalb der Stadt / bis die / in der festung noch vorhandene/ vnd dem Feinde vor dem zugehörige / Stücke darüber gebracht schlagen / nebenst deme den Obristen Stralendorff / mit seinem Regiment / stracks von dannen aufbrechen / nach der Hoya[152] marchiren / vnd allein die vier Astonische compagnien / darin verbleiben lassen: Weil auch wenig vivres vorhanden / dem Obristen Merode von allen umbliegenden Ämbtern etwas an korn zufordern / vnd hineinzubringen / ordre ertheilet“.[153]
1635 umfasste Astons Regiment – ihm war nach der Eroberung von Nienburg (20.6.1635) das Regiment Meerrettich[154] übertragen worden – 1.100 Mann.[155] Unter dem Befehl von Sperreuter führte er in dessen „Armee volante“[156] acht Kompanien zu ingesamt 1.100 bzw. 1.400 Mann.[157]
Aus Stade,[158] 10.6.1635, datierten Oxenstiernas Anweisungen für Speerreuter und Andeflycht,[159] Assistent des am 25.10.1634 bei der Belagerung Mindens umgekommenen schwedischen Generalkriegskommissars Trana, für die Neuorganisation der schwedischen Armee:
„Memorial gegeben dem herrn general major Clauss Dietrichs von Sperreuttern und dem cammerier[160] Carl Gregersson inn denen, so ihnen bey der königlichen Schwedischen armée inn den Nieder-Sächsisch[161] und Westphalischen crayssen[162] zu verrichten anvertrauet.
Soll sich der Cammerier ehist müglich verfügen an ort und end, da er den general major herrn Clauss Dietrich von Sperreuter und die andere officirer finden wird, sie sampt und insonders von wegen dess herrn reichscanzlers Excellz begrüssen unnd daneben vermelden, welcher gestallt Seine Excellz eben auss denen ursachen sich hierunterwerts auss den vier Ober creysen durch eine so müheseelige, weite reysse begeben, weiln S:e Excellz verstanden, dass die sachen je länger je mehr allhier verrücket würden, wohlverdiente und Ihrer Königl. Matt:[163] und der cron Schweden[164] wol affectionirte cavalleri würden zum theil ihrer charge entsezet, theils auch ärger dann andere accomodiret, und sonsten ausser dem man wenig vonn ihnen wissen wollte, dahero zu befahren, dass das interesse der cron Schweden hindan gesezt und vergessen und die getreue officierer und soldaten vielleicht bey den friedenstractaten[165] entweder aussgeschlossen oder zum wenigsten zum besten nicht gedacht werden möchten, darauss leichtlich erfolgen könnte undanck gegen die crone unnd böser lohn vor der soldatesca mühe und arbeit.
Wie Seine Excell:ce nun allhero inn diesen crayss arriviret[166] befinden sie diesses nit allein waar, sondern noch viele andere consilia unter der hand, so der cron und militiæ zu höchstem vorfang[167] gereichen würden, da der Höchste nicht inns mittel trete und solches unheyl mildiglich abwenden würde.
Nachdem nun dess herrn reichscanzlers Excellz diesses alles also befunden und sich der treuen dienste, so mehrertheils officierer und soldaten, so sich befunden inn dieser armée, nun viele jahre hero Ihrer glorwürdigsten Königl. Maytt. und nach dero absterben der jetzigen Königl. Mtt. und der cron Schweden geleistet, erinnern, auch mit sonderbahrer affection vernommen die beständige treue, so officirer und soldaten noch tragen gegen Ihrer Königl. Mtt. und die cron, und das vertrauen, so sie zu Seiner Excellz. setzen, alss soll obgedachter cammerier sie inns gesampt und sonders desswegen bedancken und zur standthafftigket und guter resolution gebührend erinnern und vermahnen.
Insonders soll er den herrn general major Sperreuter dahin vermügen, dass er wolle zu sich ziehen den obristen von Krazenstein, den obristen Aston, den obristen Zabeltitz, Forbus, Merode und einen jeden bey seinem nahmen, so er affectioniret finden wird bey der cron Schweden treu und im dienste zu verbleiben, und also die armée an einen bequemen ort an dem Weserstrom zusammenziehen und ein corpus formiren, das commendo darüber führen im nahmen der Königl. Maytt und der cron Schweden und dess gemeinen wesens; alle, die er affectioniret finden wird, soll er zu selbiger armée persuadiren.
Den ort betreffend stellt S:e Excell:ce dem herrn general major anheimb, welcher der bequembste sein möchte, da er aber dess commendantz zu Münden oder Nienburg, da selbiges accordiren würde, mächtig sein könnte, soll er das lager allda formiren, damit man von Bremen[168] und andern orten dasselbe desto bas[169] versorgen könne.
Wann er nun der regimenter versichert und sie so wol zu ross als zu fuss bey einander hat, soll er stracks S.e Excellz dessen avisiren und weiter ordre erwarten.
Die intention aber ist diesse, dass der herr general major soll auss der ganzen armée ausslesen eine armée volante, die inn Westphalen verbleibe unter seinem commando, damit er den Weserstrom erhalte und Westphalen suche zu mainteniren wider die feinde so wol als andere widerwertige, da sich einige erheben möchten, der rest aber der regimenter soll zur hauptarmée unter dem herrn feldtmarschalckh Banier[170] geführt werden, beygefügte liste aber weiset auss, welche regimenter man vermeinet commode in Westphalen verbleiben können und welche aussgeführet werden müssen.
Die artillerie und amunition mit der artillerage,[171] so viel man habhafft werden kan, soll alles zu der armée gezogen werden unnd im lager verbleiben uf fernere verordnung.
Da der h. general major die garnisonen in einigen vestungen auch an sich bringen könne, insonders inn Minden und Nienburg, soll er nach müglichkeit daran arbeiten, wie auch die garnison in Ossnabrügge dahin halten.
Der Westphalische creyss soll hinfüro der disposition dess Niedersächsischen creysses nicht mehr unterworffen sein, sondern biss zu anderer etlicher verordnung der herr general major mit dem cammerier darüber disponiren, doch dass es ufs glimpflichste müglich geschehe unnd, so weit es sich immer thun lest, die freye stände auch gehöret werden, dahero dann auch der Schwedische resident[172] darzu gezogen werden solle.
Es will aber vonnöthen sein, dass die stände und auch die gewonnenen lande der gebühr und nach müglichkeit quotifieret[173] werden, damit sie an victualien[174] so viel zusammen bringen, dass die armée auf eine kurze zeit könne erhalten werden.
So balden auch dess herrn reichscanzlers Excellenz erfahren wird, dass die regimenter bey einander und inn gutem humor[175] begriffen, will er entweder selbsten hinkommen und die ubrige, so zu dem herrn Banier sollen, abführen, oder, da er verhindert würde, einen andern abfertigen oder verordnen, der es verrichte.
Sollten nun Ihre F. Gn. der herzog von Lüneburg oder einige andere deswegen einen unwillen fassen unnd sie entweder beschicken oder mit schreiben besuchen sie an sich zue ziehen und von dieser resolution abzueführen, als wirdt der herr general major und andere officiers der gebühr wissen zu anttwortten, innsonders aber dass sie uff Seiner Excellenz alss der cron Schweden gevollmächtigten legati und dess evangelischen bundes directoris (dessen ordre sie allezeit pariret haben und nicht anders wissen dann dass die evangelistische stände so wol hier als inn den Ober crayssen noch inn der alliance bestehen) ordre diesses gethan, unnd also der Königl. Maytt. und cron Schweden zusampt dess evangelischen wesens dienste damit gesuchet; wollten also verhoffen, dass Ihre Fürstl. Gn. sich solches nicht liessen zuwider seyn, sondern, weil Se: Excellz nunmehr inn diesse creysse ankommen, sich mit derselben zusammen thun und uber eines und anders, so der ganzen alliance zu dienste, resolvieren, uff welchem fall sie bereit weren alles zu thun, was redlichen cavallieren unnd soldaten wol anstehe und zu veranttwortten seye. Solte man aber noch weiter urgiren,[176] hat man genug zu remonstriren, welcher gestallt sie erst im nahmen unnd von wegen der cron Schweden geworben, der generalat unter dero nahmen geführet, die Schwedischen fahnen biss dahero unausgesprochen gepflogen, die Schwedische artillerie bey sich hätten und sie derselben gute dienste gethan, dahero jezo nicht könten unverwarneter dinge also davon absezen und ihren guten nahmen bey der posteritet[177] denigriren[178] lassen, referirend sich im ubrigen uff dess herrn reichscanzlers Excellenz, welcher sie wüsten Ihrer F. Gn. gut contentement[179] geben solte.
Diesse treu unnd beständigkeit dess herrn reichscanzlers Excellz inn aller gebühr gegen jederman gedencken, solche an seine principalen recommendiren,[180] nicht von der soldatesca absezen oder einigen accord mit feinden oder freunden eingehen, es seye dann der soldatesca genugsam versehen und versichert, auch ihnen ihr billiges contentement nach aller müglichkeit gegeben entweder von den herrn ständen oder, wann alles andere mangelt, vonn der cron Schweden, nicht zweiflend, es werde die soldatesca dargegen beständig der cron Schweden und inn dero nahmen Seiner Excellz alss legato und directori adsistiren.
Wann nun das volck bey einander, soll kein plaz oder standt dess Westphalischen creysses exempt[181] sein vor contribution, sondern solches so wol aus dem Windischen als allen andern orten genommen werden. Inngleichen, biss so lange die neutralität mit dem herzog von Neuburg[182] ihre abhülffliche maass erlangen wird oder andere ordre erfolget, sollen die Cratzensteinische und Golzische regimenter behalten ihre quartier inn der Marckh zu ihrer ufhelffung, wie dann der herr general major Sperreuter, da er einige mittel im lande finden würde obgedachte obristen zu adsistiren, damit ihre regimenter completiret werden können, sich ihme recommendirt sein lassen wolle.
Das ampt Cloppenburg,[183] so dem herrn general lieutenant Baudissin[184] gegönnet, neben dem closter Bensenberg[185] soll vor contribution und einquartirung verschonet bleiben biss uff andere ordre, wie denn inngleichem die beede graven von Oldenburg[186] und Ostfriesslandt[187]bey ihrer bestättigten neutralität gelassen werden müssen, bis andere verordnung erfolge.
Was sich an caducgüttern[188] befindet, soll angezeichnet unndt notiret werden, damit man wolverdiente cavalliere bedencken könne.
Uber proviant soll man diesses orts so viel sorge tragen als sich immer thun lest.
Was nuhn inn einem oder anderm passiret, muss schleunig advisiret werden“.[189]
Dr. Conrad Jordan notiert unter dem 14./ 24.7.1635: „Wegen der entstandenen Differenz unter Ihr Fr. Gnd. Herzog Jorgen und Gral-Maj. Sperreuter läßet Obrister Aston in der Newburg[190] seinen Soldaten den von Schweden schwören“.[191]
Am 28.7./7.8.1635 schrieb Sperreuter aus Salzuflen[192] an Wilhelm V. von Hessen-Kassel:[193] „Ahn reutherey habe ich bey mihr 9 gute compagnien meines regiments, das Merodische regiment, 3 Lipfeldische[194] compagnien unndt dann in 250 oder 300 commendirte reuter, benebenst 2 compagnien dragonen, ahn fuesvolck aber des herrn Obristen Zabeltitz regiment von 8 compagnien, so complet ist, dann in 500 commendirte musquetirer, wovon ich 250 nacher Nienburgk schicken und derentwegen des herrn Obristen Astons 4 compagnien heraus zue mihr nehmen will. Sonsten seindt auch des herrn Obr. Zabeltitz 4 übrige compagnien aus Göttingen[195] gezogen. Wo dieselbe sich befinden mögen, wirt E. F. G. sonder zweifell wissendt sein“.[196]
Ab September war Aston Kommandant von Nienburg, das am 20./30.6.1635 übergegangen war.[197] „So berichtet der herzogliche Beamte Dietrich von Borgh kurz nach der Übernahme der Stadt durch Arthur Ashton von grundlegenden »Reformen« des Kontributionssystems zuungunsten der Einwohnerschaft. In seinem Brief vom 18. September des Jahres 1635 schildert er, daß mit der Ankunft Ashtons die Grafschaft Hoya zu Kontributionsleistungen in Höhe von 2958 Talern aufgefordert wurde. Im Gegensatz zu ihren kaiserlichen »Vormietern« weigerten sie sich indes, für die Quartierstellung die üblichen Verrechnungssätze von 108 Talern zu akzeptieren. Der durch Borgh vorgebrachte Hinweis, daß nur auf speziellen Befehl des Herzogs die auferlegten Lasten verändert werden könnten, blieb dabei ohne Wirkung. Die Verpflegung[198] schafften die Besatzer dabei aus der umliegenden ländlichen Region heran und handelten damit zu unerschwinglichen Preisen, wobei der Bauer – wie Borgh schreibt – »(…) mit weib unnd Kindt verschmachten muß (…)«. Zudem – vermerkt er über das Verhalten der Schweden – »(…) maßen sie in Ungenauren Satz, [so daß] ihr Handtwerck, (…) ein gülden boden (…)« hatte“.[199]
Im September/Oktober 1635 verhandelten Herzog Georg und Herzog August der Ältere[200] in Celle[201] mit den Schweden in Westfalen über die Räumung Nienburgs gegen eine hohe Geldzahlung. Aston als schwedischer Kommandant von Nienburg war hierzu gegen die Zahlung einer bedeutenden Geldsumme bereit, doch müsse Georg zuvor Generalmajor Sperreuter, der die an den Ufern der Weser kantonirenden[202] Truppen kommandiere, hierfür gewinnen. August der Ältere schickte am 20.9.1635 einen Bevollmächtigten an Sperreuter. Dieser war dem Vorschlag nicht abgeneigt, schrieb dann aber am 20.10.1635 an August den Älteren, „er sey genöthigt, die Erlaubniß des Reichs=Canzlers Oxenstiern, wegen Räumung der Stadt Nienburg einzuziehen“. August der Ältere trat daraufhin in Unterhandlung mit Feldmarschall Kniphausen,[203] der aber noch mehr Geld forderte als Aston und Sperreuter. August der Ältere konnte so viel Geld unmöglich aufbringen und musste die Ausführung dieses seines Lieblingsprojekts verschieben.[204]
„Die Kaiserlichen richteten jetzt ihre ganze Aufmerksamkeit auf das Niederstift Münster, um die Schweden hinauszudrängen. Der General Luttersum[205] (auch Galen-Lüttersheim oder Lüddersen genannt) übernahm nach entworfenem Plane die Ausführung des gefährlichen Werkes. Zudem eroberte er (10. Oktober 1635) die Stadt Haselünne,[206] und nahm die schwedische Garnison vom Regimente Knyphausen[207] gefangen. Achtzehn Tage später nahm er Kloppenburg ein, und machte die Besatzung zu Gefangenen; dann kam die Reihe an Quakenbrück,[208] welches mit Sturm genommen ward; drei Kompagnien unter Krassenstein vertheidigten es, diese wurden theils gefangen theils niedergemacht. Ebenso verloren die Schweden Vechte,[209] Wildeshausen,[210] Frisoite,[211] Fürstenau[212] und andere Orte; nur wollte es Luttersum nicht gelingen, das befestigte Nienhues[213] bei Aschendorf[214] wieder zu gewinnen und von Feind von der Ems zu verdrängen“.[215]
Chemnitz berichtet zu diesen Operationen unter Leitersam ab Oktober 1635: „Dieser zog sich / im WeinMonat / aus dem Münsterischen vnd andern benachbarten qvartieren in ein Corpus, nebenst etlichen stücken geschützes / zusammen / Occupirte das Städtchen Haselüne / vnd Haus Cloppenburg / als zween angelegene pässe von Osnabrügge nach Embden[216] / vnd den Niederlanden / blocqvirte Meppen[217] / darin etliche Astonische völcker lagen / vnd bemächtigte sich fast aller ümbliegenden ort ümb Osnabrügge / ausserhalb Wittlage[218] / so die Königl-Schwedische in handen behielten: Wodurch die Stadt vmbgeben vnd beschlossen ward. Damit es dann / itziger zeit / nicht zum besten bestellet: In dem der Obriste Lumsdain[219] nicht über sechshundert Soldaten darin hatte; Da Er zu rechter besatzung noch einmahl so viel / vnd mehr wol von nöthen gehabt haben würde.
Solchem zubegegnen vnd den kopff zubietē / lies der Obriste Cratzenstein an sich nichts erwinden: Der mit seinen / vnd den Sperreuterischen / wie auch den Kniephausischen oder Lipfeldischen[220] Compagniē / auf Qvackenbrügge / Haselünne vnd der orten zum Feinde eingangen / vnd Ihn ausgejagt / auch sonst demselben hie vnd da abbruch gethan / doch zuweilen nicht weiniger von Ihm erlitten. Bis H. FeldM. Kniephausen / so bald Er vom H. ReichsCantzler wieder angelangt / sich des wercks vnternommen / vnd dahin mit allen ernst zutrachten angefangen: Wie Er eine Considerable[221] Macht gegen künfftiges Jahr auf die beine bringen / vnd damit dieses orts dem Feinde zuschaffen geben möchte.
Worüber es gleichfals ohne rencontren[222] mit dem Feinde nicht abgangen; Gestalt Er dem Feinde im ChristMonat bey der Vechte[223] acht compagnien zu ros vnd fus ruiniret. Der Ihm hinwieder / den sechszehenden nach mitternacht / zu Wilshausen eingefallen / ziemlichen schaden / zumahl an pferden / deren Er eine gute anzahl bekommen / zugefügt / vnd Ihn schier selbst erwischet hette: Wenn Er nicht / fast vnbekleidet / entsprungen doch den Obristen Lieutenant[224] Königmarck[225] gefangen hinterlassen müssen“.[226]
Chemnitz berichtet zum November/Dezember 1635, wobei es immer noch um die Differenzen zwischen Habsburg, Schweden und Braunschweig-Lüneburg wegen der Überlassung von Regimentern nach dem Prager Frieden ging: „In der Nienburg lag der Obriste Aston: An welchen der Obriste Glaubitz nach vollzogenem accord mit Hertzog Georg / geschrieben / vnd Ihn zu dessen acceptation vnd mit beliebung zu disponiren gesuchet: Allein derselbe bekam eine wiedrige antwort von gedachtem Aston: Das Er vor Gott vnd seinem Gewissen / solche tractaten vnd / von etlichen vnbedachten hohen Officirern vnd Obristen gemachten / accord nicht billigen / oder darin gehalten könte. Ihm were die defension der Stadt Nienburg von der Königin vnd Cron Schweden anvertrawet / Wobey Er bis auf den letzten blutstropffen / bestendig verbleiben wolte / vnd / dergestalt abzutreten / vor vnverantwortlich vnd vnrühmlich hielte. Zu Minden commendirte der Obriste Wolff von Lüdinghausen;[227] Der sambt seinem Major / Hieronimo von Plettenberg[228] von hertzen gut Schwedisch / vnd anfangs / wie die andere Obristen mehrenthails / der zu Brunschwieg[229] genommen abrede zuwieder/ noch weiter bey Hertzog Georg zuverbleiben / sich bewegen lassen / nicht weinig angestanden war: Was Ihm zuthun / vnd ob Er sich rundaus zur Königl-Schwedischen Partey bekennen / oder etwas hinterm berge halten sollte.
Weil Ihm aber von gedachten Obristen Schreiben zukommen / darin Sie durch eine vnd andere motiven / sonderlich / das gute hoffnung / die / zwischen den Königl-Schwedischen vnd Hertzog Georg entstandene differentien aufzuheben / vnd den Hertzog gantz wieder auf diese seite zubringen / Ihn zubereden suchtn / sich ebenmassig vom Hertzog nicht so vrplätzlich gantz vnd gar abzusondern; In betrachtung Er dadurch ferner möchte vor den kopff gestossen / vnd mit einer desperaten resolution sich vollig auf die Keyserliche seite zubegeben / veranlasset werden: Als stellete Er / solches mit dem HoffRath / Martino Chemnitio[230] in rath / vnd ward vnter Ihnen gut befunden: Das der Obriste noch ein zeitlang / bis man sehe / was der Herzog ferner thun würde / temporisiren[231] / inmittelst dergestalt / das er der Stadt versichert vnd meister bleibe / auf seiner hut stehen sollte. Diesem nach fielen die resolutiones beym Hertzog ziemlich verenderlich vnd wandelbar. Bald erklärte Er sich alles guten gegen die Königl Schwedische / vnd warnete Sie vor des Gen Major Sperreuters listigen practicken[232] / wodurch er Ihnen die Regimenter am Weserstrom abzulauren[233] trachten thete: Bald aber / zumahl nachdem Er sich mit seinen Brüdern vnd dem Churfürsten von Sachsen[234] zu Werben[235] unterredet / wandte Er sich auf Feindes seite; Also gar / das Er auch theils seine Regimenter zur Sächsischen Armèe sties / vnd sie Damit ümb ein ansehnliches verstärckte; Bald lies Er sich aufs newe von gedachten Chemnitio bereden / das Er solche trouppen wieder abforderte / vnd ihnen ordre ertheilete: Da man Sie etwa nicht dimittiren[236] wollte / lieber die Cornette[237] vnd pagage zurück zu lassen /vnd desbandiret[238] oder einzeln davon vnd zu Ihm zugehen. Beschwerte sich aber darneben / das Er / alters vnd vnvermögenheit halber / dem Generalat nicht länger vorzustehen vermöchte: Würde auch vom Kriege durch seine LandStände abgehalten; Denen Er / ruhig hinfüro zusitzen / vnd der Regierung abzuwarten / versprochen. Inmittelst könnte Er wol leiden / das FeldMarschalck Kniephausen (so nunmehr das commendo in Westpfalen wiederumb angetreten) mit commendirten reutern aus seinen qvartieren verstärcket würde.
Im fall auch die Königin vnd Cron Schweden Ihm die / bey sich habende / Regimenter zulassen bedencken hette / wüste Er sie derselben nicht zuvorenthalten / vnd Stünde es denen Obristen frey; Ob vnd wan Sie nach der Königlichen Armèe sich wiederumb begeben wolten ? Nür möchte Er wol gern die Stadt Minden / bevorab da Ihm wegen der angrenzung an seine Lande / auch sonsten viel mit daran gelegen / vnd in was postur dieselbe sich damahln eigentlich befünde / inaugenschein [sic !] nehmen; Auf das Sie etwa dem Keyserlichen nicht wieder in die hände geriethe: Zweiffelte aber / ob der Commendant Obriste Wolff[239] Ihn einlassen würde. Dieses nun Ihm abzuschlagen / konnte man keines wegs / bey solcher bewandnus / vor rathsam erachten: Ward Er also mit einem zwar Fürstlichen / doch dergleichen Comitat,[240] das die Stadt vnd Gvarnisonen ausser gefahr / daselbst eingelassen / vnd mit gebührlichem respect empfangen. Da Er dan sich nicht im geringsten nichts vermercken lassen / das Er / in selbiger Stadt einige newerung / oder sonst bey der Königl-Schwedischen gvarnison etwa enderung vorzunehmen / gesinnet; Geschweige / das Er die / zu der zeit darin Commendirende / vnd andere daselbst befindliche Officirer / insonderheit den Major Plettenberg / Ihm von newen solte verpflichtet gemachet haben / oder demselben solches nur anmuthen gewesen sein. Hingegen die Königl-Schwedische nicht weiniger in die Schrancken an genommener dissimulation[241] verblieben; Der guten zuverlässigen hoffnung / es würde der Hertzog / wohin man mit sonderm stets bemühet war / sich gantz vnd gar zu dieser Parthey zuschlagen / hinwiederumb veranlasset werden: In sonderbarer betrachtung / das Er / noch auff der Reise zwischen Hameln vnd Minden / Kurtz zuvor / erwehntes Schreiben von LandGraff Georg zu Hessen / Darmstadt[242] / an Sperreutern / weil es Ihm verdächtig vorkommen / einem boten abgenommen / erbrochen / vnd / nebenst dem einschlus vom Marqvis de Caretto oder Grana,[243] den Königl-Schwedischen / zu bezeugung seiner guten affection, Communiciret; Darneben Ihm der Prager-Friede / so viel die restitution Hildesheim / Stiffts vnd Stadt / belanget / keines wegs anstehen wolte / vnd Er die Pfaffen / so sich vermöge gedachten Friedens angegeben / übel abgewiesen. Vnd dieses war die vrsache / warumb der Obriste Wolff / sambt seinem Major, vnangesehen Sie in Schwedischen pflichten / vnd die Stadt vor die Königin vnd Cron Schweden hielten, auf den, Hertzog noch allwege einen sonderlichen respect vnd in sachen / so der Königin vnd cron diensten nicht zuwieder / dessen ordre fast eben / als da Er Königl-Schwedischer General gewesen / folge zuleisten / kein bedencken trugen: Welches der H. ReichsCantzler mit sich geschehen lassen; In meinung der Hertzog würde mit der Königin vnd Cron sich wieder vereinigen / vnd / wo nicht das Generalat im NiederSächsischen Creisse / der Königin vnd Cron zum besten / aufs newe annehmen / jedoch des Feindes sich gäntzlich abthun / vnd zu voriger Parthey völlig zutreten / resolution fassen“.[244]
Am 1.7.1635 hatten Generalmajor Sperreuter und neun Obristen der Niedersächsischen und Westfälischen Armee aus Lemförde[245] an Georg von Braunschweig-Lüneburg geschrieben: „E. F. G. unterschiedliche orders undt befehlige haben wir mit gebührenden respect empfangen undt was dieselben in gnaden an uns begehrt, absonders darauß woll vernommen. Nun wollen E. F. G. auß meinen deß Gen.-Majors hierbey übrigen schreiben die Ursach warum bis dato die darauf gehörige parition nicht ins Werk gesezet werden können, verstanden haben, Inmaßen wir denn nochmals insgesambt nicht unterlassen sollen, E. F. G. in aller Unterthänigkeit hierdurch hinterbringen, daß, wie wir allemahl E. F. G. uns ertheilten ordinancen gebührenden respect erwiesen, undt was wir befehligt worden, nach unserm Vermögen treulich verrichtet, wir solchem unserm devoir anjetzo mit eben empfangenen gern willigst praestiren wollen. Es haben aber I. Exc. der Hr. R. Canz. Oxenstiern sonder Zweiffel auß höchstwichtigen motiven hiesige Regimenter unter meiner, deß Gen.-Majors conduite in Westphalen zusammenzuziehen undt Ihrer Exc. Order allein zu geleben, verordnt, Anmaßen die uns deßfalls zugekommene schreiben, davon abschrifft, benebest dem Extract habender Instruction hierbey gefügt ist, mit mehreren besagen, Wann uns denn dajenige, so anjetzt passirt, nicht lieb ist, und gleichwohl, gestalten sachen nach bey dieser ungewißheit anders nicht gebühren will, alß hochgedachter Ihrer Exc. Hierunter unverweigerliche Folge zu leisten, undt dero willen uns zu bequemen, Wobey wir dennoch E. F. G. Commando uns keinesweges endtziehen, vielweniger nicht was so deroselben entgegen Committiren, sondern unter sothaner E. F. G. Commando continuirlich länger zu bleiben hoffen und wünschen wollen, auch der ohngezweiffeten Zuversicht leben, E. F. G. mit Ihro Exc. sich allenthalben woll undt leichtlich confirmiren werden, Also gelanget an E. F. G. unser unterthänige Bitte, Sie wollen gnedig gewehren, uns in diesem passu nicht zu verdenken, weniger eines mißtrauen in uns setzen, undt uns hierunter einen ungehorsamb beizumessen u. s. f.
Claus Dieterich Sperreuter. Arthur Aston.
Christian de Wendt.[246] Hr. v. Wolf von Glaubitz.
Cratzenstein Regt.[247]
GW Lenderso[248] in name meins Friedrich von Zabeltitz.[249]
Obr. Lambsdam.[250]
Lindsey.[251] Mathias Forbesch.[252]
Obht. Leßlesche Regter. L. H. v. d. Goltz,[253] Obr.“[254]
Weiter berichtet Chemnitz zum Februar 1636 und zur Neuaufstellung der Westfalen-Armee: „Ferner disponirte der H. ReichsCantzler den Graffen von Hoditz:[255] Mit seinem Regiment von fünff- oder sechshundert pferden darzu zustossen. Zu fus sandte Er dahin zwelff Compagnien / Obristen Erich Hansson Vllsparr[256] / Obristen Bergs[257] acht Companien Finnen / Fledwoods[258] sechs Compagnien Englische / ohngefehr zusammen zwey tausend Man: So lag noch bey und in der Nienburg der Obriste Aston mit einem guten Regiment über tausend Man starck; Vnd war gleichfals Johan Rüdwens[259] Sqvadron[260] zur Stelle. Vermeinte also der H. ReichsCantzler: Das fusvolck / so zu Felde könnte gebrauchet werden / solte auf drey tausend gute Knechte sich belaufen: Da auch gemeldte trouppen zu ros wieder auf die beine kemen / würde man / nebenst einem oder andern newgeworbenen reuterRegiment / drey tausend pferde zusammenbringen / vnd also mit diesem sechstausend Man defensivè / oder / da es die zeit zuliesse / wol offensivè auf den Feind gehen können“.[261]
„Nachdem der Dodo von Kniephausen Schwedischer Feld-Marchal etzliche Regimenter im Herbste vorigen Jahrs […] wieder an sich gezogen, als sind etzliche Kaysersche im Stift Osnabrück [bei Haselünne; BW] auf dieselbige gestossen, und ist gedachter Kniephausen im ersten Treffen geblieben, ist geschehen den 2 Jan. dieses 1636 Jahrs. Hierauf ist die Ligistische Armade aus der Pfaltz durch Hessen gezogen, und im Westphälischen Kreise mit vielen Regimentern und etzlichen tausend Mann angekommen, allenthalben übel gehauset, und ist auch ein Regimente [unter Caretto;[262] BW], drüber Don Hyacinthus de Vere[263] Obrister gewesen, in die Exterische[264] Voigtey den 1 Febr. eingeleget, und allerley Mittel gesuchet, über die Weser zu kommen, und weilen alle Schiffe gen Hameln und Minden gebracht worden, haben sie etzliche von Brettern zimmern lassen, haben aber mit denselbigen nicht übersetzen können. Diesen Ueberfall vorzubauen hatte Hertzog Georg drei Regimenter ins Land geschicket, als das Boische[265] und Glowitzsche[266] zu Pferde, welche an den Ufern bey der Weser wacht haben gehalten, und das Krachtische[267] zu Fusse in Rinteln, dadurch das Land abermals zum höchsten beschweret worden. Unterdessen haben die Kayserische oder Ligistische ohne Unterlaß um die Contribution schriftlich angehalten, darüber den Egestorf[268] gar ist ausgeplündert, und die Leute jeneits der Weser sehr ruiniret worden.
Weilen aber in nächstfolgenden April [1636; BW] die Schwedische einen neuen Feld-Marschall mit etzlichen Regimentern durch das Fürstenthum Lüneburg auf Nienburg zu, welches Oberste Arturus Ashton mit einem Schwedischen Regimente besetzet hatte, in den westphälischen Krays geschicket, als hat gedachter Feld-Marschalck Lesle[269] das Boische und Glowitzsche Regiment, welche bißher hier im Lande gelegen, und sich an Hertzog Georg ergeben hatten, wieder an sich gezogen, daher denn dieselbige ausgezogen den 11 April. und sich bey Nienburg mit gedachten Lesle conjungiret, und ist alsobald darauf durch eine Partey[260] die Hockesau[270] den 13 Apr. u. bald darauf auch die Hagenburg[271] ausgeplündert worden“.[272]
Nach Oxenstiernas Auffassung waren Astons in Nienburg stationierten 1.000 Mann im Februar und März [1636; BW] dieses Jahres für die in Westfalen stationierte schwedische „Westfalen-Armee“ lebensnotwendig.[273] „Inzwischen haben Herr General Pappenheim[274] / vnd Graff von Gronß-feld[275]/ Anno 1632. mit grosser ruin dieser Lande / sich allhie colligiret[276] / vnd von dannen nacher Mastrich[277] / vnd folgends der Lützer Schlacht[278] zugangen / biß endlich der Durchleuchtiger vnd Hochgeborner Fürst vnd Herr / Herr Georg / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg / hochseel. Angedenckens / diesen Ort hart zu blocquiren vnd zu belagern / vnd also von der erst gesagten Ligistischen Garnison zu recuperiren bewogen worden / worauff dann endlich der Ligistischer Obrister Stephan Albrecht[279] den 20. Junij Anno 1635. per accordo abgezogen / vnd hochermelt I. Fürstl. Gn. durch das Marrettische[280] / damals Astonsches / vnd Stralendorffisches Regiment / diesen Ort wieder besetzen lassen / Besagter Artuer Aston / von Nation ein Engelländer aber / diese Posten den Schwedischen übergeben / vnd nach dem er viel tausent Reichsthaler werth / an Englischen Kopffstücken[281] / vnd andern vornehmen Sorten / allhie sich bereichert[282] / vnd an sich gewechselt / die Schwedische Parthey verlassen / vnd nach erreichter Intention mit grossem Gute nacher Engelland wieder zugangen / da dann folgends biß den 3. Julij 1650. dieser Posten in Schwedischen Handen blieben“.[283]
Am 14.6.1636 wurde beim Entsatz der von Kaiserlichen eingeschlossenen Stadt Hanau[284] durch hessische Truppen unter Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel und schwedische Truppen unter Feldmarschall Alexander Leslie „Obristen Astons Obrister Lieutenant Wiekgrefe[285] durch den leib an der seite […] geschossen“.[286]
„Dabei schrieb am 29. August 1636 ein Oberst Aston aus Nienburg, er habe wegen der für sein Regiment angeforderten Kontribution keine Nachricht bekommen. Der Wildeshauser Drost solle sich am 8. September in Nienburg einfinden, um sich wegen der Kontribution zu verantworten”.[287] Im Mai 1637 wird Aston mit sechs Kompanien zu insgesamt 400 Mann bzw. mit 80 Mann für Minden aufgeführt.[288]
Als der Aufstand der Covenanter[289] begann, kehrte Aston 1639 nach England zurück und wurde 1640 Generalobristwachtmeister. 1641 wurde er in den Adelsstand erhoben. 1642 führte er als Generalobrist die königlichen Dragoner im Englischen Bürgerkrieg. Als Kommandant von Reading[290] wurde er während der Belagerung der Stadt verwundet. 1643 amtierte er als Kommandant von Oxford.[291] 1644 wurde er in den Ruhestand versetzt. 1649 führte er ein englisches Kommando der Royalisten und war Kommandant von Drogheda.[292] Astons Regiment bestand aus etwa 3.000 Soldaten und einigen irischen Konföderationstruppen. Sein Gegner Oliver Cromwell[293]verfügte dagegen über etwa 18.000 Mann und dazu elf schwere 48-Pfünder-Belagerungskanonen. Er hatte jedoch wenig Erfahrung mit Belagerungen. Statt langwierig eine befestigte Ortschaft einzuschließen und auszuhungern, bevorzugte er die riskantere, aber schnellere Option des Sturmangriffs. Er stellte seine Streitkräfte am Südufer des Flusses Boyne auf, um seine Kräfte für einen Sturmangriff zu bündeln. Außerdem kümmerte es ihn nicht, ob von der Nordseite Nachschub in die Stadt gelangte. Zusätzlich blockierte ein Geschwader Kriegsschiffe des Parlaments den städtischen Hafen. Seine Kanonen schlugen aus großer Entfernung zwei weite Breschen in die mittelalterlichen Stadtmauern. Danach befahl Cromwell am 11.9.1649 den Sturmangriff. Zwei Angriffe der Parlamentstruppen wurden zurückgeschlagen, bevor Cromwells Männer sich ihren Weg in die Stadt bahnen konnten. Cromwell gelangte hierbei zu unheilvollem Ruf, indem er in seinen eigenen Worten sagte: „Verbietet ihnen [seinen Soldaten] irgendjemanden in der Stadt zu schonen, den ihr in der Stadt bewaffnet antrefft“. Die Besatzung wurde massakriert, diejenigen, die sich ins Millmount Fort zurückgezogen hatten, noch nachdem sie sich bereits ergeben hatten. Ebenso wurden alle katholischen Kleriker getötet. Eine Gruppe Verteidiger, die sich in der St.-Peterskirche verschanzt hatten, wurde bei lebendigem Leibe verbrannt, nachdem die Parlamentstruppen die Kirche in Brand gesteckt hatten. Aston wurde mit seinem eigenen Holzbein [Abb. links] zu Tode geprügelt. Die Soldaten der New Model Army hatten geglaubt, im Holzbein befinde sich verstecktes Gold.[294]
Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !
[1] MURDOCH, SSNE ID: 1869; STEINMAN, Memoir.
[2] CODIGNOLA, The Coldest Harbour, S. 17.
[3] Engländer: Unter den englischen Truppen befand sich ein hoher Anteil an v. den Lord Lieutenants zwangsrekrutierten, aus dem Königreich ausgewiesenen Kriminellen u. Asozialen, den „masterless men,“ [BEIER, Masterless Man; allgem. auch GEREMEK, Geschichte der Armut; z. B. auch die Chronik des Heinrich v. Weseken aus Wesel (1614); BAMBAUER; KLEINHOLZ, Geusen und Spanier, S. 354: „28. Novembr[is] ist hier auff dem Marckt ein Schott auffgehenckt, der Tags zuvor begangenen Einbruchs und Diebstals halber gefangen, die anderen sind weg kommen“] die unter der Bedingung amnestiert worden waren, z. T. unter Androhung der Todesstrafe, nie wieder nach England zurückzukehren [MASSON, Register of the Privy Council of Scotland. Second Series 1: 1625-1627, S. 385, 542f.; BRUCE, Calendar of State Papers. Domestic Series 1628-1629, S. 395, 568; OGLE; BLISS, Calendar of the Clarendon State Papers Preserved in the Bodleian Library I: Domestic 1628/29, S. 395, 568; FISHER, The Scots in Germany, S. 91]. Schon bei der Aushebung der Truppen für Mansfeld hatten die Lord Lieutenants befehlsgemäß die für die Landesdefension benötigten „trained bands“ geschont und Gesindel rekrutiert [LOCKYER, Buckingham, S. 207f. Das galt auch für die Rüstungen 1625-1627; FORTESCUE, A History of the British Army Bd. 1, S. 191-194; allgem. auch COGSWELL, The Blessed Revolution, für die Zeit 1621-24, zu den englischen Zwangsabgaben CUST, The Forced Loan. Vgl. die Nachrichten über englischen Truppen für Christian IV., die zuerst in den Generalstaaten unterhalten wurden; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten schwarz 51, fol. 155′ (Konzept): Maximilian I. an Ferdinand II., München, 1626 XI 04]. Das war eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, mit Randgruppen fertig zu werden [Nach HAY, War, S. 117ff., eine Möglichkeit der Verringerung der Kriminalität (so auch BEHRINGER, Mörder), was SHARPE, Crime, S. 62-63, 119ff., allerdings in Frage stellt] u. gleichzeitig seine Verpflichtungen gegenüber seinen Verbündeten zu erfüllen. Vgl. die Einschätzung des protestantischen Osnabrücker Schuhmachers, Amtsbotes und Chronisten Rudolf v. Bellinckhausen [1567-19.3.1645] unter dem 24.4.1637; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 354: „Am gemelten tage sein widerumb uber 300 zu fuß von unteutschen volck als Ihrländer, Schotten und Engels[chen] in unser stad kommen, arm, nackt und viel jungs volcks“. HÄVECKER, Chronica und Beschreibung, S. 96 (Calbe 1642): „Uber dieses ist dieser Ort auch mit Theurung und Hungersnoth nicht verschonet geblieben. Denn Ao. 1642. hat ein Scheffel Rocken 3. Thl. und mehr gegolten / und man das Getreyde allhier nicht einmal darum erlangen können / sondern es hat dasselbe von andern Orten müssen geholet werden; Die nun kein Geld gehabt / es so theur zu bezahlen / haben sich mit geschroteten Bohnen / Erbsen- und Gersten-Brod behelffen müssen / so aber auch beynöthig gewesen. Dahero viel arme Leute statt des Korns / mit Knoten-Kafft / Wurtzeln aus der Erden sich sättigen / und das Kraut auf dem Felde kochen und essen müssen. Und weil eben in derselben Zeit die Engel- und Schottländer in der Stadt gelegen / sind derer viel wegen Mangel des Brods gestorben / und haben einige den Hunger mit Pferdefleisch zu stillen gesuchet / und das Fleisch des verreckten Viehes gegessen“.
[4] Söldner: Söldner rekrutierten sich zumeist aus den städtischen u. ländlichen Unterschichten aus ganz Europa, d. h. überschuldete Bauern, entflohene Leibeigene, nachgeborene Bauernsöhne, durch die engen Zunftordnungen quasi erwerbslose Handwerksgesellen u. arbeitslose Bergarbeiter. Teilweise erhielten sogar Straßenräuber bei ihrer Gefangennahme Pardon, wenn sie in die Armee eintraten. Vgl. RATHJEN, Soldaten im Dorf, S. 211ff. Aber auch Straftäter bzw. die, die dem Hexereiverdacht entgehen wollten (=> Hexenverfolgungen im Heer), ließen sich anwerben, u. Vagabunden wurden unter die Armee gesteckt, wie z. B. in England oder in Spanien. Söldnerführer wurden meist unter den Familienmitgliedern der Feudalherren u. deren Gefolge, den schottischen Clans, mitunter auch innerhalb der Bürgerschaften der Städte angeworben, zumeist aber im fremden Gebiet auf einem speziell dafür eingerichteten Musterplatz. Das war ein v. den Städten und Territorien gefürchteter Platz zur Musterung u. Einstellung v. Söldnern, dessen Einrichtung man nach Möglichkeit u. Zahlungen zu verhindern suchte. Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die v. Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert u. für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben u. zum Teil durch Landschützen begleitet, um ein sofortiges Ausreißen zu verhindern, an ihren Bestimmungsort verbracht. Dazu wurden Fangprämien ausgelobt; CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 271. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl v. Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”.
Den Söldnern haftet immer noch negativer Ruf an. Oft werden sie als Totschläger angesehen, die für Geld töteten u. den Bauern ihre Existenzgrundlage nahmen. Die Söldnerhaufen immer wieder als Sammelbecken für Kriminelle, fahrendes Gesindel u. Ausgestoßene beschrieben. Erst in der letzten Zeit wird versucht, diese soziale Gruppe wertneutral zu betrachten u. ihre Herkunft, ihre Lebensweise u. ihre Motivation, Söldner zu werden, zu ergründen; vgl. das Tagebuch des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. Auch die simple Zuschreibung der Täterrolle ist zu hinterfragen, da sie in vielen Fällen selber von den Kriegsunternehmern oder ihren Offizieren ausgenutzt wurden. Allmählich bildete sich im Zuge der Aufstellung immer größerer Heere ein Offizierkorps heraus, das sich überwiegend aus dem Adel rekrutierte. Meist stammten ihre Offiziere je nach Rang aus dem niederen bis hohen Adel, jedoch aus verschiedenen Ländern. In wenigen Fällen war es sogar möglich, trotz niedriger Herkunft oder auch trotz eines verachteten Berufsstands durch Verdienst in den Adel aufzusteigen. Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das so genannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl v. Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm einer der v. Städten u. Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteten „Musterplätze“ angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung u. den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden v. den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide u. mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen u. noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt u. durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph Bd. 3, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur dass sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Das Werbegeld war Handgeld für neugeworbene Soldaten; eine Summe, die dem Werbeoffizier zur Ausführung v. Werbungen anvertraut wurde, die je nach Truppengattung u. Armee differierte u. oft v. Werbeoffizieren unterschlagen wurde. Üblich waren etwa 8 Rt., der Durchschnittssatz für Fußsoldaten. Für Kürassiere (mit ganzem Harnisch) erhielt ein Obrist 1635/37 15-20 Rt., für Kroaten 10-13.30 Rt., Kosaken (polnische Reiter) 20 Rt., Dragoner 12 Rt., Arkebusiere 15 Rt.; ERNST, Madrid und Wien, S. 301. 1633 wurden in Mühlhausen bis zu 34 Rt. für einen Söldner ausgegeben bzw. in Rechnung gestellt. Nach der Aufstellung von KAPSER, Kriegsorganisation, S. 271ff., entstammten v. den 1638-1648 in Kurbayern u. in der Oberen Pfalz Rekrutierten folgenden Beschäftigungsbereichen: 1, 6 % Handel, 16, 2 % Nahrungsmittel- und Gastgewerbe, 28 % Bekleidungs-, Textil- u. Lederverarbeitungssektor, 16, 7 % Baugewerbe, Holz- u. Metallverarbeitung, 17, 3 % Landwirtschaft, Gartenbau u. Viehzucht; alle anderen Gewerbe lagen bei max. 1, 7-1, 1 % oder niedriger. Nach SCHLÖGL, Bauern, S. 157, kam ein Dienstbote im bayerischen Raum auf etwa 12 Gulden pro Jahr (ohne Verpflegung), so dass der Militärdienst angesichts des Werbegeldes unter Umständen attraktiv erscheinen konnte. PARKER, Der Dreißigjährige Krieg, S. 284, vermutet, dass Handgeld, neue Kleidung sowie Aussicht auf Sold u. Beute als Alternative zur Unsicherheit der Existenz (bei rückläufiger Produktion) u. der Möglichkeit, v. Söldnern beraubt oder durch Steuern ruiniert zu werden, betrachtet wurden, u. dass trotz aller Umstände die Armee eine gewisse Sicherheit bot. Für die bayerische Armee 1648 trafen angesichts sinkender Preise u. steigender Löhne aber nur Handgeld u. die Aussicht auf Beute zu. Der einfache bayerische Soldat wurde mit 12 Dukaten abgefunden. Zur Motivation schottischer Söldner MAHR, Oberst Robert Monro, S. 54: „Hier ist auch zu sehen, dass der Baron von Foulis edlen Andenkens es nicht für eine Beeinträchtigung seines Ansehens hielt, zuerst meinem Lord Reay und seinem Regiment als Freiwilliger zu folgen, bis er einige Gefechte gesehen und einige Erfahrung gesammelt hatte. Dann begann er mit einer Kompanie und wurde zuletzt mit Ansehen Obrist eines Regiments zu Fuß und zu Pferd. So ermunterte er andere seines Namens und seiner Verwandtschaft, seinem Beispiel zu folgen und ehrenvoll im Ausland zu leben, anstatt ihren Freunden zu Hause, wie es viele tun, zur Last zu fallen. Dabei müssen sie, wie wir in Schottland sagen, für einen halben Laib Brot springen, während andere aufgrund ihrer Tapferkeit nobel im Ausland leben, sich Diener leisten können und von silbernen Tellern speisen“.
Es wurden jedoch zuweilen auch bereits zehn- bis fünfzehnjährige Jungen als Soldaten rekrutiert (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120). Bei den Schweden galten 15 Jahre als ideales Eintrittsalter. Im kursächsischen Fuß-Regiment Eustachius v. Löser fanden sich unter 1145 Mann 209 Weiber, 131 Kinder, 8 Mägde immerhin 80 Soldatenjungen; BORKOWSKY, Schweden, S. 64. Vgl. dazu die sehr positive Darstellung des französischen Gesandten d’Avaux; LORENTZEN, Die schwedische Armee, S. 84ff.: „die Schweden hatten die schönste und disziplinierteste Armee, welche man seit den Legionen des Cäsar gesehen hat. Sie waren beinahe sicher, alles, was sich ihnen entgegenstellte, entweder zu schlagen oder durch Beharrlichkeit zu vernichten. Sie waren im Felde zu allen Jahreszeiten gut, abgehärtet sowohl gegen die Hitze der Hundstage, als auch gegen die heftigste Kälte. Sie hielten drei Monate in den Quartieren aus, in welchen die kaiserliche Armee nicht acht Tage bestehen konnte, so dass mit der Zeit ihnen nichts entwischen konnte. Die Armee war ihr Hof, ihr Gut, sie war ihr wirkliches Vaterland, denn alle Kinder, welche sie seit zwanzig Jahren bekommen hatten, waren im Lager geboren, waren von der Wiege an an das Gewehrfeuer gewöhnt und trugen, erst sechs Jahre alt, ihren Vätern in den Laufgräben oder zur Schildwache das Essen hin. Trotzdem die Armee kein sehr geeigneter Platz ist, die Jugend zu erziehen, so achtete man doch sorgsam auf die Unterweisung, indem man sie in den kleinen Schulen, welche im Quartier, oder wenn man im Felde lag, im Lager waren, Lesen und Schreiben lehrte. Sobald die Armee ihr Lager aufgeschlagen hatte und die Quartiere verteilt waren, gingen die Kinder zu den besonders für die kleinen Schulen eingerichteten Plätzen. Da sind Dinge vorgekommen, welche kaum zu glauben wären, wenn sie nicht von allen Generälen bestätigt wären: es wurde erzählt, dass die Feinde manchmal so nahe gewesen wären, dass ihre Kanonen sogar die Schulen erreichen konnten. Da wären 3-4 Kinder von einer einzigen Kugel hingerafft worden, ohne dass die übrigen auch nur den Platz gewechselt hätten oder die Feder weggelegt hätten, welche sie in den Händen hatten. Solche Standfestigkeit war ganz anders, als die der jungen Lacedämonier, welche sich lieber die Eingeweide zerfleischen ließen, als ihren Diebstahl zu gestehen. Die Rekruten ihrer Infanterie wurden lediglich von diesen Lagerkindern genommen. Im Alter von 16 Jahren nahmen sie schon das Gewehr und desertierten niemals, weil sie kein anderes Leben, keine andere Beschäftigung kannten. Bei der Kavallerie wurden die Bedienten der Herren aufs Pferd gesetzt, wenn sie sieben oder acht Jahre bei der Armee gedient hatten, und waren schon vorher in den Waffen geübt und an den Krieg gewöhnt, bevor sie angeworben wurden, so dass man sagen konnte, dass unter ihnen ebenso viele Offiziere waren, als Soldaten“. Vgl. auch Trossbube; LAHRKAMP, Dreißigjähriger Krieg, S. 199. Söldner rekrutierten sich auch aus ehemaligen Trossbuben (oder Trossjungen). Diese wurden als Bedienung der unteren militärischen Chargen sowie zur Versorgung der Pferde u. für die Beaufsichtigung der Viehherden eingesetzt. Sie stammten häufig aus den Soldatenfamilien, die den Heereszug im Tross begleiteten. Sie wurden oft misshandelt u. von ihren Herrn sogar getötet, ohne dass Anklage erhoben wurde. Teilweise wurden sie auch aus Überlebensgründen v. den Eltern Soldaten mitgegeben. Da die Trossbuben ökonomisch vollkommen abhängig und zudem schlecht versorgt waren, lassen sie sich häufig als Diebe nachweisen. Vielfach gerieten die 13 bis 15 Jahre alten Jungen als Trommlerbuben u. Pferdejungen ins unmittelbare Kriegsgeschehen. Soweit sie eine Muskete bedienen konnten, konnten sie, falls erforderlich, auch im Kampf eingesetzt werden, was häufig bei spanischen Einheiten der Fall war. Trossbuben, die v. ihren Herren schon bei der geringsten Verfehlung totgeschlagen werden konnten (NEBE, Drangsale, S. 134), waren teilweise nur sechs oder sieben Jahre alt, wenn sie zum Militär kamen oder v. ihren Eltern dem Militär übergeben wurden, damit sie dort überleben konnten. Die Älteren wurden bei der Reformation der Bagage auch als Knechte in die Feldartillerie gesteckt, wenn sie dazu brauchbar erschienen (DAMBOER, Söldnerkapitalismus, S. 259). Sie wurden als Kindersoldaten u. Soldatenjungen missbraucht, die teilweise unter elendsten Umständen umkamen, v. erbitterten Bauern erschlagen wurden oder v. ihren Herren zurückgerlassen wurden. Vgl. die Pfarrchronik von Vach (10./20.10.1632), GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 27: „Ein Soldatenjung [Offiziersbursche] aus Holland, hat vom Pfarrhof nicht gewollt. Wird ohne Zweifel mit seinem Herrn sein Quartier im Pfarrhof gehabt haben, hab ihm Brot und frisches Wasser gereicht, denn er sonsten nichts trinken wollen, auch nichts zu bekommen gewesen; stirbt auf der Miststatt“. Vgl. auch die Erlebnisse des 16jährigen Curd Kästener, der sich mit 12 Jahren hatte der kaiserlichen Armee anschließen müssen u. am 25.11.1641 der Hungersnot in seinem Regiment nach Erfurt entfloh. BERG, Regulating war, S. 15f.; HAHN, Kriegserfahrungen, S. 9-14. Groß war die Anzahl der Frauen, die neben den Soldatenfrauen im Tross hinter den Soldaten herzogen.
Der Jesuit J. Drexel, Hofbeichtvater und Begleiter Maximilians I. auf dem Böhmischen Feldzug (1620 X 04); MILGER, Gegen Land und Leute, S. 89: „Sonderbar anzusehen war eine Frau, die ihr Kind auf dem Kopf trug, weil ihre Hände mit Gepäck beladen waren. Es ist unglaublich, wieviel Last eine solche Soldatenfrau schleppen konnte. Rücken, Kopf, und beide Hände waren beladen, dazu beide Hüften mit Bündeln umbunden. Ich sah eine andere, die eine Muskete wie ein Mann vor sich trug und in gleicher Weise ging. Doch weshalb erzähle ich von diesen Absurditäten ? Es gibt sie ohne Ende”. Aufzeichnungen des Barbiers Hartmann Thomas [1588-nach 1623]; WAAS, Chroniken, S. 60: „Dieses 1621. Jahr haben die Soldatenweiber, welche alhier in der Garnison gelegen, alles Obs, auch Kraut und Rüben heimgetragen und gebraucht, zum Teil auch verkauft, also daß die Bürgersleut das wenigs Teil davon bekommen haben, dann fast ein jeglicher Soldat [Ernst I. Graf von Isenburgs Regiment; BW] Weib und Kinder gehabt hat, weil sie auch sieben Jahr zu Aachen in Besatzung gelegen haben, und des Faulenzens gewohnt seind gewesen”. Vgl. auch die Aufzeichnungen des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. 1623 sollen allein 140 Dienstmägde den Soldaten des Vitzthum’schen Regiments gefolgt sein; RITTER, Einfluss, S. 44; ZIMMERMANN, Tagebuch, S. 11. Doch sollte sich die lange Besatzungszeit der Ligisten in einer allgemeinen Verwilderung der Sitten z. B. auch in Hameln bemerkbar machen. In ihrer Werbung v. 1631 hatte sich die Bürgerschaft bitter über die immer mehr um sich greifende „Unzucht und Hurerei“, die wohl zum Teil auch aus Überlebensgründen heraus praktiziert wurde u. zur Stadtverweisung führte, über Felddiebstähle u. die sich in der Stadt herumtreibenden „ledigen Mannes- und Weibespersonen“ sowie über die übermäßige Heranziehung Hamelner Bürger zu den v. den Soldaten verachteten Schanzarbeiten, da nach Tillys »Schultheißeninstruktion« Huren und Trossleute wie auch verurteilte Verbrecher dazu verpflichtet waren, beklagt. Zum Kindsmord unter Soldatenfrauen vgl. JÜRGENS, Chronik, S. 517: „Den 21. Martii [1634] ist ein todtes Kind in dem Sode bey der Apotheken gefunden worden, welches ein Soldatenweib vom Andreasberge bürtig, Catharina Evers genant, und von einem andern, ehe sie sich verehelichet, geschwängert worden, und deshalben inscio marito darhinein geworfen hatte. Nach wenig Tagen kam es aus, und zwar vom Handtuch, darauf der Wirtinn Nahme gestanden gestanden, und ward das Weib eingezogen und den 25. April alhier auf dem Markte decolliret“. Schon KIRCHHOFF, Militaris Disciplina, S. 106, hatte geklagt: Das „seltzame / wüst und Gottloß gesindtlein / welches daheym Vatter und Mutter / Herren / Frawen / &c. nicht gehorchen / und niemandt redlich gut thun wil: aber den Kriegsleuten ihren Plunder nachträgt: Thut den armen Leuten / wo sie hinkommen / etwa manchmal / sonderlich die Niderländischen / mehr Uberdruß unnd Schaden / dann die Knecht selber: Jn Summa / mit einem kurtzen Nahmen / Hurn und Buben”. Anscheinend hatten sich auch die Soldatenfrauen u. Trossweiber der Konföderierten an dem Gemetzel an den Kaiserlich-Ligistischen in der Schlacht bei Hessisch-Oldendorf 1633 beteiligt; Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 117 (Abschrift, PS): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 1633 VI 30 (a. St.): „Unter andern sagt mann auch, dz ein solcher ewer unter den soldaten weibern gewesen sei, daß die Heßische und Schwedische sambt andern soldaten weibern die Merodischen und Gronsfeldischen mit meßern unnd gewehr darnieder gestoßen, und ihnen ihre kleider sambt andern außgezogen und abgenommen“. Mit dem Heerwurm zogen die einfachen Soldatenweiber, die die Ernährung der Familie sicherstellen mussten u. zum Teil 50-60 Pfd. geschleppt haben sollen. BURSCHEL, Himmelreich, S. 189: „Ehe, Familie – unter den Bedingungen eines Lebens in und vom Krieg hieß das in erster Linie Hilfs-, Not-, Versorgungs- und nicht zuletzt auch Beutegemeinschaft”. Am 15.2.1645 hatte Maximilian I. wieder einmal angeordnet, dass die Konkubinen u. nicht ehelichen Frauen der Offiziere u. Mannschaften abzuschaffen u. in den Quartieren der Obristleutnants Galgen zu errichten seien; HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 249. Am 24.5.1645 hatte Maximilian auch schon Franz v. Mercy befohlen, „ingleichen sollet Ihr die Concubinen bei der Armada nit gedulden, sondern, waß nit eheliche Weiber seindt, davon wekhschaffen“. HEILMANN, Kriegszüge, S. 230. Allem Anschein nach hatte der Versuch der Durchführung dieser neuerlichen Anordnung zur Verhinderung der „fleischlichen Verbrechen“ – teilweise lebten Soldaten mit Ehefrau u. Konkubine in den Lagern – das „ehrlose Gesinde, wie sie Luther nennt, die also alle Länder nach Kriegen auslaufen, und Seel und Leib und Geld – wie die Huren – feiltragen“ (Sebastian Franck; WOLLGAST, Friedensidee, S. 232) – zu Aufruhr unter den Soldaten geführt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold ausgezahlt und wurden fortgeschickt. Zum Teil sollen doppelt so viele Frauen wie Soldaten mit den Regimentern gezogen sein; HOYOS, Kaiserliche Armee, S. 178.
Auf die unerlaubte Entfernung vom Regiment stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte. Vgl. WINTER, Möser, S. 19f.: „Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen”. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f., für 1637: „Den 31. März [10.4.; BW] ist der Oberst Spork mit seinen Völkern allhier vor die Stadt gekommen, hat Quartier begehret und daneben angedeutet, wie ihm Nordhausen auch assignirt worden; des andern Tages ist er wieder von hier nach Nordhausen gezogen. Den 4. [14.; BW] April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren”. Teilweise ließ man Deserteure um ihr Leben würfeln; DOLZ, Versuch, S. 298. Zur Desertion trug auch die Praxis bei, untergesteckte Söldner „zue disem sturmb, wie andere mehr, wider wüllen […] vornen an die spüz” als Kugelfang zu stellen, wie ein kaiserlicher Soldat, der bei der Belagerung Überlingens 1634 verletzt wurde, nach Mitteilung Bürsters über seine Dienste nach der zwangsweisen Untersteckung unter die schwedische Armee berichtete; WEECH, Bürster, S. 67. Vgl. KAISER, Ausreißer; KAISER, Lebenswelt der Söldner. Das bayerische Memorial vom 16.4.1643 [Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2763, fol. 23, Punkt 9] bestimmte, dass, wenn ein Neugeworbener ausreiße, sofort nachzuforschen sei, welche besonderen Kennzeichen er habe; diese seien alsbald zu notieren. Wenn trotzdem einer nicht mehr aufgefunden werde, so solle sein Namen an den Galgen geschlagen, u. wenn er Handwerker sei, ein solches den Zünften alsbald zu notifizieren sei, damit dergleichen meineidige Gesellen über kurz oder lang v. Handwerks wegen aufgeschrieben u. zur Strafe gezogen werden könnten. Dies sei den Neugeworbenen, insbesondere den Handwerksgesellen, schon bei der Neuwerbung u. Eidesleistung zu eröffnen. DAMBOER, Krise, S. 264f. Vgl. SIKORA, Söldnergeschichte(n); neuerdings EICKHOFF; SCHOPPER, 1636; WILSON, Der Dreißigjährige Krieg, S. 942ff.
[5] Obrist [schwed. överste, dän. oberst, tschech. plukovník]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer u. exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung u. Bezahlung seiner Soldaten u. deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung u. Befehlsgewalt über Leben u. Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität u. Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) u. Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- u. Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold v. 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld u. 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm als Obrist u. Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe v. Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung v. Heiratsbewilligungen, aus der Beute – hier standen ihm 27 Rt. 39 Albus pro 1.000 Rt. Beute zu; HOFMANN, Peter Melander, S. 156 – u. aus Ranzionsgeldern, Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung v. Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ, im Schnitt für 5 Rt., – u. auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung u. Beschaffung von Waffen, Bekleidung u. Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen – Obristen belieferten ihr Regiment mit Kleidung, Waffen u. Munition – , gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 277 (1634) zur schwedischen Garnison: „Am gemelten dingstage sein 2 Soldaten bey mir hergangen bey r[atsherr] Joh[ann] Fischers hause. Der ein sagt zum andern: In 3 Wochen habe ich nur 12 ß [Schilling = 6 Heller = 12 Pfennig; das entsprach insgesamt dem Tageslohn eines Maurers; BW]. Ich wol, das der donner und der blytz inn der statt schlüge, das es bränte und kein hauß stehen bliebe. Muß das nicht Gott erbarmen. Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen u. nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, u. die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) u. nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben u. Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über drei Regimenter), was Maximilian I. v. Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel v. seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) u. den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden u. auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist u. Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Meist führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl v. rund 1.500 Kriegsunternehmern, von denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. Moritz Heinrich v. Nassau-Hadamar [1626-1679] erhielt 1640 bereits mit 13 Jahren in Anerkennung der Verdienste seines Vaters Johann Ludwig ein Kürassierregiment u. den Sold eines Obristen; Dillenburgische Intelligenz-Nachrichten des Jahres 1779. Dillenburg 1779, Sp. 422. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Selbstzeugnissen, Chroniken etc. nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte 1. Bd., S. 413ff.
[6] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen u. Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern u. Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich u. einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.
[7] Jakob I. v. England [19. 6.1566 Edinburgh, Schottland-27.3.1625 Theobalds Park, Grafschaft Hertfordshire, England] seit 1567 als Jakob VI. König v. Schottland, seit 1603 bis zu seinem Tode zusätzlich als Jakob I. König v. England u. König v. Irland.
[8] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl v. Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der v. Städten u. Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung u. den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung u. wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden v. den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide u. mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen u. noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt u. durch die Erschießung v. Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f. Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik v. Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200), dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen [Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Für unerlaubte Werbung drohte die Todesstrafe; MÜLLER, Unterpfalz, S. 63. Der Schweriner Dompropst u. Ratzeburger Domherr, Otto v. Estorf [1566-29.7.1637], berichtet zum April 1623; DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.
[9] SSNE ID: 6532.
[10] Engländer: Unter den englischen Truppen befand sich ein hoher Anteil an v. den Lord Lieutenants zwangsrekrutierten, aus dem Königreich ausgewiesenen Kriminellen u. Asozialen, den „masterless men,“ [BEIER, Masterless Man; allgem. auch GEREMEK, Geschichte der Armut; z. B. auch die Chronik des Heinrich v. Weseken aus Wesel (1614); BAMBAUER; KLEINHOLZ, Geusen und Spanier, S. 354: „28. Novembr[is] ist hier auff dem Marckt ein Schott auffgehenckt, der Tags zuvor begangenen Einbruchs und Diebstals halber gefangen, die anderen sind weg kommen“] die unter der Bedingung amnestiert worden waren, z. T. unter Androhung der Todesstrafe, nie wieder nach England zurückzukehren [MASSON, Register of the Privy Council of Scotland. Second Series 1: 1625-1627, S. 385, 542f.; BRUCE, Calendar of State Papers. Domestic Series 1628-1629, S. 395, 568; OGLE; BLISS, Calendar of the Clarendon State Papers Preserved in the Bodleian Library I: Domestic 1628/29, S. 395, 568; FISHER, The Scots in Germany, S. 91]. Schon bei der Aushebung der Truppen für Mansfeld hatten die Lord Lieutenants befehlsgemäß die für die Landesdefension benötigten „trained bands“ geschont und Gesindel rekrutiert [LOCKYER, Buckingham, S. 207f. Das galt auch für die Rüstungen 1625-1627; FORTESCUE, A History of the British Army Bd. 1, S. 191-194; allgem. auch COGSWELL, The Blessed Revolution, für die Zeit 1621-24, zu den englischen Zwangsabgaben CUST, The Forced Loan. Vgl. die Nachrichten über englischen Truppen für Christian IV., die zuerst in den Generalstaaten unterhalten wurden; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten schwarz 51, fol. 155′ (Konzept): Maximilian I. an Ferdinand II., München, 1626 XI 04]. Das war eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, mit Randgruppen fertig zu werden [Nach HAY, War, S. 117ff., eine Möglichkeit der Verringerung der Kriminalität (so auch BEHRINGER, Mörder), was SHARPE, Crime, S. 62-63, 119ff., allerdings in Frage stellt] u. gleichzeitig seine Verpflichtungen gegenüber seinen Verbündeten zu erfüllen. Vgl. die Einschätzung des protestantischen Osnabrücker Schuhmachers, Amtsbotes und Chronisten Rudolf v. Bellinckhausen [1567-19.3.1645] unter dem 24.4.1637; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 354: „Am gemelten tage sein widerumb uber 300 zu fuß von unteutschen volck als Ihrländer, Schotten und Engels[chen] in unser stad kommen, arm, nackt und viel jungs volcks“. HÄVECKER, Chronica und Beschreibung, S. 96 (Calbe 1642): „Uber dieses ist dieser Ort auch mit Theurung und Hungersnoth nicht verschonet geblieben. Denn Ao. 1642. hat ein Scheffel Rocken 3. Thl. und mehr gegolten / und man das Getreyde allhier nicht einmal darum erlangen können / sondern es hat dasselbe von andern Orten müssen geholet werden; Die nun kein Geld gehabt / es so theur zu bezahlen / haben sich mit geschroteten Bohnen / Erbsen- und Gersten-Brod behelffen müssen / so aber auch beynöthig gewesen. Dahero viel arme Leute statt des Korns / mit Knoten-Kafft / Wurtzeln aus der Erden sich sättigen / und das Kraut auf dem Felde kochen und essen müssen. Und weil eben in derselben Zeit die Engel- und Schottländer in der Stadt gelegen / sind derer viel wegen Mangel des Brods gestorben / und haben einige den Hunger mit Pferdefleisch zu stillen gesuchet / und das Fleisch des verreckten Viehes gegessen“
[11] Iren: HENNING, Irish soldiers, S. 35f.: „The Irrländer are a strong enduring people, contented with plain (or little food; when they have no bread, they can endure hunger for three or four days, feeding instead on water, cress, roots and grass, when necessary, they can walk more than twenty miles a day; apart from their musquets they have their bows and long knives“. „That nation is enduring and hardy; swarthy like gypsies, stocky of build, war-loving … they are so swift, that in one day they can cover sixteen miles. Their dress and caps are altogether barbarous, almost entirely black in colour, because, as is well known, all the sheep in their whole country are black. Their shoes are mostly made of straw. They are contented with plain (or little) food. When they have no bread and are hungry, they dig up roots from the ground and thus satisfy their hunger“. „Während des Dreißigjährigen Krieges machten sich irische Soldaten erstmals einen Namen in der kaiserlichen Armee, insbesondere jene der Regimenter Tyrone und Preston. Bei der Verteidigung von Frankfurt an der Oder im April 1631 gegen ein schwedisches Heer zeichnete sich das irische Regiment durch besondere Tapferkeit aus und wurde dabei vollständig aufgerieben, jedoch unter dem Kommando von Walter Butler als Dragonerregiment neu aufgestellt. Walter Butler war es auch, dem in der Geschichte des Dreißigjährigen Krieges eine besondere Rolle zufallen sollte: Am 25. April 1634 tötete Butler im Auftrag Kaiser Ferdinands II. gemeinsam mit seinem Landsmann Walter Devereaux den kaiserlichen Generalissimus Albrecht von Wallenstein. Dafür wurde Butler vom Kaiser der Grafentitel verliehen und mit böhmischen Ländereien bedacht. Zur ersten Generation irischer Offiziere in der kaiserlichen Armee gehörte auch Oberst Wilhelm Bourke von Gallstown aus dem County Kilkenny, welcher 1633 in kaiserliche Dienste trat und als Oberst seines Kavallerieregiments der schwedischen Reiterei in der Schlacht bei Nördlingen schwer zusetzte. Für diesen Erfolg wurde er wie Butler in den Grafenstand erhoben, mit dem Gut Limberg belohnt und zum Kämmerer Kaiser Ferdinands III. ernannt“. [Wikipedia]. Bei dem Rothenburger Chronisten Dehner heißt es unter 1632; HELLER, Rothenburg, S. 94f.: „lauter Schweden und Finnen, darunter auch Lappländer und Irrländer gewest, die hat man den Burgern einquartiert bey 8. 9. 10. u. mehr, haben mit den Burgern für gut genommen, mit ihnen gebetet und gesungen fast in allen Quartieren“. Vgl. die Einschätzung des protestantischen Osnabrücker Schuhmachers, Amtsbotes u. Chronisten Rudolf v. Bellinckhausen [1567-19.3.1645] unter dem 24.4.1637; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 354: „Am gemelten tage sein widerumb uber 300 zu fuß von unteutschen volck als Ihrländer, Schotten und Engels[chen] in unser stad kommen, arm, nackt und viel jungs volcks“. Vgl. auch CLARK, Irish Soldiers.
[12] Christian IV. König v. Dänemark [12.4.1577 Schloss Frederiksborg-18.2.1648 Schloss Rosenborg/Kopenhagen], regierte 1596-1648, Herzog v. Schleswig u. Holstein. 1625 eröffnete er als niedersächsischer Kreisobrist den niedersächsisch-dänischen Krieg, 1626 schwere Niederlage gegen Tilly bei Lutter am Barenberge. Die “dänische” Armee bestand außer einem Freiwilligenaufgebot v. 1.500 Mann, die das Leibregiment verstärkten, zumeist aus niedersächsischen Ausschusstruppen u. norddeutschen Söldnern.Das königliche Leibregiment hatte überwiegend deutsche Offiziere u. bei neunzehn Regimentern standen nur zwei national-dänische. Auch diese hatten sich an die herrschende Gewalttätigkeit angepasst; EHRENBERG, Altona, S. 2: Die dänischen Soldaten haben “den armen Leuten […] die Fußsohlen solange gebraten, bis der Dampf aus den Strümpfen geschlagen, ingleichen anderen die bloßen Beine in siedenheißes Wasser gesetzet, noch andere Personen mit den Haaren hinter die Pferde gebunden und geschleifet”. Als 40 dänische Reiter die katholische Kirche in Altona überfielen, EHRENBERG, Altona, S. 3: „turnierten [sie] gräulich darin, zogen die Leute aus bis aufs Hemde, und wurden zwei Männer getödtet, 20 Personen verwundet, etliche sprangen zum Fenster hinaus, kletterten auf und über die Dächer und suchten sich ein jeder aufs beste zu salvieren”. 1629 milder Frieden v. Lübeck, die Führung der Protestanten ging jedoch auf Gustav II. Adolf v. Schweden über, der Schwedens Aufstieg zur Großmacht u. damit Dänemarks Niedergang forcierte. Vgl. HEIBERG, Christian 4; HEIBERG, Christian 4. – en europæsk statsmand; FINDEISEN, Christian IV.; LOCKHART, Denmark.
[13] Schotten: Von 1626-1632 dienten 25.000 Schotten unter Christian IV. u. Gustav Adolf, was etwa 10 % der Gesamtbevölkerung Schottlands entsprach; PARKER, Military Revolution, S. 200, Anm. 17. 1630 hatte Gustav Adolf 13 Schottenregimentern mit fast 1.000 Offizieren unter seinem Kommando; MINHA, Walter Graf Leslie, S. 139, Anm. 23: Damit „wurde das Schwedenheer zur großen Kriegsschule des anglo-schottischen Adels für den späteren Machtkampf zwischen König und Parlament in der Heimat“. Zur Motivation schottischer Söldner MAHR, Oberst Robert Monro, S. 54: „Hier ist auch zu sehen, dass der Baron von Foulis edlen Andenkens es nicht für eine Beeinträchtigung seines Ansehens hielt, zuerst meinem Lord Reay und seinem Regiment als Freiwilliger zu folgen, bis er einige Gefechte gesehen und einige Erfahrung gesammelt hatte. Dann begann er mit einer Kompanie und wurde zuletzt mit Ansehen Obrist eines Regiments zu Fuß und zu Pferd. So ermunterte er andere seines Namens und seiner Verwandtschaft, seinem Beispiel zu folgen und ehrenvoll im Ausland zu leben, anstatt ihren Freunden zu Hause, wie es viele tun, zur Last zu fallen. Dabei müssen sie, wie wir in Schottland sagen, für einen halben Laib Brot springen, während andere aufgrund ihrer Tapferkeit nobel im Ausland leben, sich Diener leisten können und von silbernen Tellern speisen“. In erster Linie heranziehen ist die große Datenbank v. Steve MURDOCH, SSNE; dort auch jeweils die neueste Literatur, bzw. zu dessen Veröffentlichungen => Literaturregister. Bei der Zusammensetzung der schwedischen Armee Gustavs II. Adolf bis Ende 1632 werden folgende Zahlen angenommen: Schweden 8.000 (5, 5 %), Finnen 3.000 (2, 0 %), Deutsche Söldner: Alte Regimenter (vor Juli 1630 aufgestellt) 15.000 (10, 5 %) Neue Regimenter 65.000 (44, 5 %) Britische Söldner 7.000 (5, 0 %) Verbündete: Sachsen 17.000 (11, 5 %) Brandenburg 6.000 (4, 0 %) Hessen-Kassel 6.000 (4, 0 %) Mecklenburg 4.000 (2, 5 %) Stadtmilizen ca. 15.000 (10, 5 %) Gesamtzahl 146.000. Von diesen ca. 150.000 Mann war etwa die Hälfte im Garnisonsdienst eingesetzt, der Rest war auf die verschiedenen Armeekorps aufgeteilt, deren Größe zwischen 3.000 u. 20.000 Mann lag. Im Falle einer möglichen Schlacht wurden diese dann vorübergehend zusammengezogen. Angaben nach BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 69; ENGERISSER, Von Kronach. Je nach Kriegslage schieden nach Gustav II. Adolfs Tod Verbündete wieder aus, der Anteil der Deutschen unter schwedischer Fahne stieg jedoch weiter an. Vgl. MILLER, Swords for hire. Vgl. das Beschwerdeschreiben Wernigerodes über Hamiltons Schotten (1632); NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 108: „die hier liegenden Schottischen Soldaten wollten mit ihren Wirthen und deren Lägern nicht zufrieden sein, trieben die Leute aus ihren Ehebetten, brächten Gesellschaft mit, gingen mit Sporen und Stiefeln zu Bett, aus denen sie dreitätige Kindbetterinnen jagten. Würde ihnen etwas gesagt, prügelten sie die Leute; sie vernichteten ihrer Wirthe Handwerkszeug. Kein Quartier sei ihnen gut genug, sie wollten stattliche Palatia haben. Wären die Wirthe nicht zu Hause, schlügen sie die Thüren ein. Der Oberste perturbire den Magistrat in seinen Rechten, indem er die Preise der Dinge vorschreibe, unter den Vorgeben, der Rath setze sie ihm zum Tort so hoch. Wollte man diese Waren für diese Preise nicht hingeben, so drohte er, sie gerade wegzunehmen“. Der Osnabrücker Schuhmacher, Amtsbote u. Chronist Rudolf v. Bellinckhausen [1567-19.3.1645] unter dem 24.4.1637; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 354: „Am gemelten tage sein widerumb uber 300 zu fuß von unteutschen volck als Ihrländer, Schotten und Engels[chen] in unser stad kommen, arm, nackt und viel jungs volcks“. HÄVECKER, Chronica und Beschreibung, S. 96 (Calbe 1642): „Uber dieses ist dieser Ort auch mit Theurung und Hungersnoth nicht verschonet geblieben. Denn Ao. 1642. hat ein Scheffel Rocken 3. Thl. und mehr gegolten / und man das Getreyde allhier nicht einmal darum erlangen können / sondern es hat dasselbe von andern Orten müssen geholet werden; Die nun kein Geld gehabt / es so theur zu bezahlen / haben sich mit geschroteten Bohnen / Erbsen- und Gersten-Brod behelffen müssen / so aber auch beynöthig gewesen. Dahero viel arme Leute statt des Korns / mit Knoten-Kafft / Wurtzeln aus der Erden sich sättigen / und das Kraut auf dem Felde kochen und essen müssen. Und weil eben in derselben Zeit die Engel- und Schottländer in der Stadt gelegen / sind derer viel wegen Mangel des Brods gestorben / und haben einige den Hunger mit Pferdefleisch zu stillen gesuchet / und das Fleisch des verreckten Viehes gegessen“. Ein schottischer Obrist erhielt jährlich 380 £ u. hatte Anspruch auf einen Wagen als Teil seiner Ausrüstung. Ein Obristleutnant bekam 190 £, ein Hauptmann 128 £, die Musketiere u. Pikeniere erhielten 6 d (Pence) täglich, der Kürassier 11 d. (Pence). 1 £ = 240 Pence. GRANT, Memoiren, S. 33.
[14] Vgl. MURDOCH, SSNE ID: 529.
[15] Sigismund III. Wasa [Zygmunt III Waza] [20.6.1566 Schloss Gripsholm-30.4.1632 Warschau], seit 1592 bis zu seiner Absetzung durch den schwedischen Reichstag 1599 König v. Schweden. Personalunion Schwedens mit Polen-Litauen 1592-1599, König v. Polen 1587-1632.
[16] Kriegsgefangene: Zur Gefangennahme vgl. die Reflexionen des schottischen Söldners Monro bei MAHR, Monro, S. 46: „Es ist für einen Mann besser, tüchtig zu kämpfen und sich rechtzeitig zurückzuziehen, als sich gefangennehmen zu lassen, wie es am Morgen nach unserem Rückzug vielen geschah. Und im Kampf möchte ich lieber ehrenvoll sterben als leben und Gefangener eines hartherzigen Burschen sein, der mich vielleicht in dauernder Haft hält, so wie viele tapfere Männer gehalten werden. Noch viel schlimmer ist es, bei Gefangennahme, wie es in gemeiner Weise immer wieder geübt wird, von einem Schurken nackt ausgezogen zu werden, um dann, wenn ich kein Geld bei mir habe, niedergeschlagen und zerhauen, ja am Ende jämmerlich getötet zu werden: und dann bin ich nackt und ohne Waffen und kann mich nicht verteidigen. Mein Rat für den, der sich nicht entschließen kann, gut zu kämpfen, geht dahin, daß er sich dann wenigstens je nach seinem Rang gut mit Geld versehen soll, nicht nur um stets selbst etwas bei sich zu haben, sondern um es an einem sicheren Ort in sicheren Händen zu hinterlegen, damit man ihm, wenn er gefangen ist, beistehen und sein Lösegeld zahlen kann. Sonst bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich zu entschließen, in dauernder Gefangenschaft zu bleiben, es sei denn, einige edle Freunde oder andere haben mit ihm Mitleid“. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke u. Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt u. wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Bericht aus Stettin vom 8.4.1631; Relation Oder Bericht Auß Pommern. o. O. 1631: „Den 27. Martii sind alhier 108 gefangene eingebracht deren nach mehr folgen sollen / die werden alle in Schweden ins bergwerck gesand / das sie etwas redliches arbeiten lernen“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit, S. 11-14. 1633 kostete die Auslösung bei der Kavallerie: Obrist 600 Rt. aufwärts, Obristleutnant 400 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Rittmeister 200 Rt., Kapitänleutnant 70 Rt., Leutnant 60 Rt. bis 10 Rt. für einen Marketender, nach der Schlacht bei Jankau (1645) Obrist 1000 Rt., Obristleutnant 500 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Hauptmann 75 Rt., Kapitänleutnant u. Leutnant 50 Rt.; GANTZER, Archivalien, S. 40f. Einfache Soldaten sollten gegenseitig um einen Monatssold ausgelöst werden.
[17] Major [schwed. major, dän. major, tschech. major]: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen u. Befehle des Obristen u. Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition u. war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch u. im Lager, beaufsichtigte die Wach- u. Patrouillendienste u. stellte das Regiment in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- u. Standgericht. Er erhielt 1633 monatlich 200 Rt. bei der Infanterie u. 300 fl. bei der Kavallerie, 200 fl. bei der dänischen Armee.
[18] Axel Gustafsson Oxenstierna Greve af Södermore [16.6.1583 Fanö bei Uppsala-28.1.1654 Stockholm], schwedischer Reichskanzler. Oxenstierna gehörte einem der ältesten Adelsgeschlechter Schwedens an. Nach dem Studium des Staatsrechts u. der Theologie in Rostock, Wittenberg u. Jena im Spätsommer 1604 Eintritt in den Staatsdienst bei Karl IX. v. Schweden, Ende 1605 Ernennung zum entlohnten Staatsbeamten, am 10.10.1606 Abreise als Sondergesandter nach Mecklenburg, am 18.3.1607 Rückkehr nach Stockholm, Juni 1609 Ernennung zum Reichsrat, am 6.1.1612 zum Reichskanzler Gustav II. Adolfs v. Schweden, Ende Oktober 1626 zum Generalgouverneur Schwedens in Preußen. Oxenstierna trat für eine umfassende Mitverantwortung des Adels ein, die allerdings nur durch ein starkes Königtum gesichert war. Er wandelte den Reichsrat von einem nur vorübergehend eingeberufenen Gremium zur ständigen Regierung um, die unter seinem Einfluss die Politik Gustav II. Adolfs zumeist unterstützte. Auch der Reichstag, die Versammlung der Stände, wurde v. Oxenstierna reformiert. Er sicherte den Einfluss des Königs u. des Adels gegenüber der Bauernschaft, die durch immer neue Steuern diese neue Politik finanzieren musste. 1629 konnte er mit Polen den Frieden v. Altmark abschliessen, der Schwedens Eingreifen in den Dreißigjährigen Krieg erst ermöglichte. Nach dem Sieg bei Breitenfeld wurde Oxenstierna Bevollmächtigter der schwedischen Krone am Rhein, am 22.1.1632 kam er in Frankfurt am Main am Hofe Gustav II. Adolfs an. Am 5.12.1632 übermittelte Oxenstierna die neue „Regierungsform“ Schwedens an den Reichsrat, am 12.1.1633 wurde er bevollmächtigter Legat Schwedens im Heiligen Römischen Reich und Befehlshaber der dort stationierten Heere Schwedens, am 14.3.1633 Mitglied der Vormundschaftsregierung Königin Christinas, April 1633 Direktor des Heilbronner Bundes. Am 29.7.1634 bestätigte der schwedische Reichstag die neue „Regierungsform“. Nach der Schlacht bei Nördlingen löste sich der Heilbronner Bund wieder auf, was im April 1635 zu dem Treffen Oxenstiernas mit Richelieu in Compiègne führte. 1636 wurde er Leiter der Vormundschaftsregierung für Christina. Nach dem Regierungsantritt Christinas schwand sein politischer Einfluss. Am 20.11.1645 wurde er in den Grafenstand erhoben, am 24. 9.1650 bejahte er die Erbmonarchie in Schweden. Oxenstierna, der im Laufe dieses Krieges zu einem der größten Gutsbesitzer Schwedens geworden war, gilt als der intelligenteste Politiker seiner Epoche. Vgl. allgemein WETTERBERG, Kanslern. ENGLUND, Die Verwüstung Deutschlands S. 138, charakterisiert Oxenstierna prägnant als „humorlos, gelehrt, willensstark, arrogant, intelligent, ausgestattet mit einem phantastischen Gedächtnis, unerschöpflicher Energie und einem verblüffenden Organisationsvermögen“. MDSZ; GOETZE, Politik; ZIRR, Oxenstierna. WETTERBERG, Axel Oxenstierna; FINDEISEN, Axel Oxenstierna; BACKHAUS (Hg.), Brev 1-2, IRMER, Die Verhandlungen Schwedens Bd. 1-3.
[19] Kapitän [schwed. kapten, dän. kaptajn, tschech. kapitán]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben u. ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure u. verstorbene Soldaten ersetzen musste. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., d. h. 1.920 fl. jährlich – ein bayerischer Kriegsrat erhielt 1637 jährlich 792 fl. – sein Anteil aus Beute und Ranzionierung betrug pro 1.000 Rt. Erlös 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden v. seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben u. auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte die Feldscher u. die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- u. Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant u. dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Der tägliche Unterhalt für einen Kapitän betrug in der brandenburgischen Armee (1631) 2 Rt.
[20] N Stork [ – ] schwedischer Kapitän.
[21] Kompanie [schwed. kompani, dän. kompany, tschech. rota]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch u. schwedisch) umfasste v. der Soll-Stärke her 100 Mann, doch wurden Kranke u. Tote noch 6 Monate in den Listen weiter geführt, so dass ihre Ist-Stärke bei etwa 70-80 Mann lag. Eine Kompanie zu Pferd hatte bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie v. einem Hauptmann, die berittene Kompanie v. einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“. Die Kompanie führten ein Hauptmann, ein Leutnant, ein Fähnrich, ein Feldwebel, ein Sergeant, ein Rüstmeister, ein Musterschreiber, die Korporale u. Rottmeister.
[22] Putzig [Putz, LK Putz; heute Polen].
[23] Regiment [schwed. regimente, dän. regiment, tschech. pluk]: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold u. die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl v. Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments v. 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments v. 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 u. 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 u. 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 u. 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 u. 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 u. 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 u. 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, vom Vorgänger übernommen u. oft v. seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet u. kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[24] Nach SSNE 1869.
[25] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff. Zu den Kriegsereignissen in Hildesheim vgl. auch PLATHE, Konfessionskampf.
[26] Dr. Conrad Jordan [10.11.1591 Bockenem-23.10.1659 Hildesheim], Chronist, seit 1620 Arzt, seit 1629 in Hildesheim wohnhaft, ab 1635 mehrfach Ratsherr, Stadtarchivar; SCHLOTTER, Acta; SCHLOTTER, Hans, Der Rat der Stadt Hildesheim von 1300-1634, in: Norddeutsche Familienkunde Heft 4, 1986, S. 581-585; SCHLOTTER, Hans, Die Bürgermeister und Ratsherren der Stadt Hildesheim 1147-1634, in: Norddeutsche Familienkunde Heft 3, 1979, S. 551-558.
[27] SCHLOTTER, Acta, S. 53.
[28] Schlacht bei Lützen am 16.11.1632 zwischen den Schweden unter Gustav II. Adolf (18.000 Mann) u. den Kaiserlichen (16.000 Mann) unter Wallenstein. Die für die Schweden siegreiche Schlacht endete mit dem Tod Gustav Adolfs u. dem Rückzug Wallensteins, der etwa 6.000 Mann verloren hatte, nach Böhmen. Nach Lützen schlug Wallenstein keine Schlacht mehr. Vgl. dazu HAPPES ausführliche Schilderung und Reflexion der Ereignisse [HAPPE I 295 v – 302 r; mdsz.thulb.uni-jena]. Vgl. SIEDLER, Untersuchung; STADLER, Pappenheim, S. 729ff.; WEIGLEY, Lützen; BRZEZINSKI, Lützen 1632; MÖRKE, Lützen als Wende; WALZ, Der Tod, S. 113ff. Vgl. www.ra.se/kra/0425.html; 0425 a Sveriges krig, Krieget i Tyskland 1628-1648) unter 0425:03:107 „Keÿserliche Schlacht Ordnung Wie solche durch den General Walenstein ist gestellet vnd gehalten worden den 6. Novembris Anno 1632. vnd diese Schlachtordnung ist bestanden in nachfolgenden Nehmlichen 26,000 Mann Zue Fues, 2000. Dragons, 8000 Curassier, 5000 Herquebuss: 3000 Croat: insumma 44,000 Mann, die Fronte ist breit 979 Ruthen Reinlandisch macht 4895 Pass“. – Lützen [Burgenlandkreis]; HHSD XI, S. 286f.
[29] Robert Monro [Munro] [1590 ?-1680], schwedischer Obrist. Vgl. MURDOCH, SSNE ID: 94; http://www.electricscotland.com/history/sweden/robert_munro1; htmhttp://www.electricscotland.com/history/sweden/robert_munro2.htm; generalrobertmonro.com [in Bearbeitung]. BROCKINGTON, Usage of Scottish Mercenaries, online unter: http://generalrobertmonro.com/ebooks/Usage-of-Scottish-Mercenaries.pdf.
[30] Dodo I. Freiherr v. Knyphausen u. Innhausen [2.7.1583 Lütetsburg (Ostfriesland)-11.1.1636 bei Haselünne], braunschweigischer Obrist, Feldmarschall. Vgl. SATTLER, Reichsfreiherr Dodo zu Innhausen und Knyphausen.
[31] Reichskreis, Niedersächsischer: Der 1512 gebildete Reichskreis umfasste die Gebiete zwischen Weser, Harz u. Elbe einschließlich Magdeburgs, Mecklenburgs u. Holsteins. Kreisausschreibende Fürsten waren die Erzbischöfe v. Magdeburg u. der Herzog v. Braunschweig-Lüneburg. Die wichtigsten Mitglieder waren das Erzstift Magdeburg (seit 1648 Brandenburg), Erzstift Bremen, Lüneburg, Grubenhagen, Calenberg-Göttingen, Wolfenbüttel, Hochstift Halberstadt mit Grafschaft Regenstein (seit 1648 Brandenburg), Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Güstrow, Hochstift Schwerin (Mecklenburg-Schwerin), Holstein-Glückstadt (Dänemark), Holstein-Gottorp (Dänemark), Grafschaft Rantzau (Dänemark), Hochstift Hildesheim u. die Reichsstädte Bremen, Goslar, Hamburg, Lübeck, Mühlhausen u. Nordhausen.
[32] Georg Herzog v. Braunschweig-Lüneburg [17.2.1582 Celle-2.4.1641 Hildesheim], Bruder der Fürstin Clara v. Heringen. Nach Aktivität in dänischen Diensten 1626 Beförderung zum kaiserlichen Obristen u. 1631 zum General. Nachdem Georg 1631 schwedischer Bündnispartner geworden war, wurde er im Januar 1633 v. Oxenstierna mit dem Oberbefehl über die schwedischen Truppen zwischen Elbe u. Rhein beauftragt, den er bis Februar 1634 gemeinsam mit Feldmarschall Dodo v. Knyphausen ausübte. 1635 Beitritt zum Prager Frieden, 1639 Wiederanschluss an Schweden. Er starb während der Vorbereitungen zu einem neuen Feldzug gegen den Kaiser. KUHLBRODT, Clara von Heringen, S. 72f. Vgl. DECKEN, Herzog Georg.
[33] Hameln [LK Hameln-Pyrmont]; HHSD II, S. 192ff.
[34] STEGMANN, Lippe, S. 89f.: „Am 29. März begann die Beschießung von Hameln. Die Truppen hatten schon einige Zeit vor der Stadt gelegen und waren infolge des schlechten Wetters etwas verdrossen, so daß Herzog Georg sie einstmals zur Geduld ermahnen mußte. Darauf sagte ein Soldat: ‘Wohl duldete ich mich, wenn ich mitt einem so bequemen Rock versehen, wie E. F. Gn.’ Der Herzog erwiderte: ‘Mein Bruder, ich bekenne dich leichtlich, dan mich auch im guten Rock freuret, wie viel mehr dir und deinesgleichen, aber duldet euch ein kleines, dann warhaftig die Stadt ewer sein soll, allein schonet der Munition, auch Weiber und Kinder, übriges soll alles zu ewrem Gefallen stehen’ “.
[35] Nach KARWIESE, Hameln, S. 9, 13 Komp. zu Pferd u. 7 zu Fuß, die den Leichnam Gustav Adolfs nach Pommern eskortiert hatten.
[36] Hessen-kasselische Armee: „Armee ohne Land“: PRESS, Hessen, S. 312, über die Armee der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Nach den Zahlen bei BETTENHÄUSER, Die Landgrafschaft Hessen, S. 17, müsste jeder 4. Einwohner der Landgrafschaft Soldat gewesen sein. Hessen-Kassel unterhielt bei einer Einwohnerzahl v. 70.-80.000 eine Armee v. insgesamt 18.000 Mann, die nur durch Kontributionen in den besetzten Gebieten erhalten werden konnte; ein typischer Fall v. Überrüstung. Laut Dorstener Vertrag hatte Amalie v. Hessen-Kassel eine Armee v. 7.000 Mann zu Fuß u. 3.000 Reitern zu unterhalten; dafür zahlte Frankreich jährlich 200.000 Rt.; Staatsarchiv Marburg 4 f Frankreich Nr. 55; Bibliothèque Nationale Paris Manuscrit français Nr. 17885. Vgl. auch SODENSTERN, Die Anfänge.
[37] Desertion: Auf die unerlaubte Entfernung vom Regiment stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte oder wenn Fürbitte erfolgte. JÜRGENS, Chronik, S. 514 (für Hannover): „Den 11. Aprilis [1633; BW] ist ein Königsmarkischer Soldate, so entlaufen, und hie unter Caspar von Lühden Stadt-Companien angetroffen, vor Linden bey dem Galgen stigmatisiret und das rechte Ohr abgeschnitten durch unsern Nachrichter Meister David“. Vgl. WINTER, Möser, S. 19f.: „Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen“. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f., für 1637: „Den 31. März [10.4.; BW] ist der Oberst Spork mit seinen Völkern allhier vor die Stadt gekommen, hat Quartier begehret und daneben angedeutet, wie ihm Nordhausen auch assignirt worden; des andern Tages ist er wieder von hier nach Nordhausen gezogen. Den 4. [14.; BW] April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Interessant war in niederländischen Kriegsartikeln „die exakte Maßangabe, mit der das Verbrechen genau abgemessen werden konnte: Schuldig war, wer sich ‚weiter als ein Schoß von einem Canon‘ entfernt hatte (Nr. 14). In denselben Bereich fielen die Fälle, daß Söldner umherstreifen, um Vieh zu stehlen oder allgemein ‚vff die Freybeute‘ gehen (Nr. 16 und 32)“; KAISER, Niederländische Kriegsartikel, III. Der Ausbruch v. Lagerseuchen (1626, nach dem Bericht des braunschweig-lüneburgischen Kapitäns Daniel Meyer) führte teilweise zur Massendesertion; Hauptstaatsarchiv Hannover Cal. Br. 16, Nr. 1141. Teilweise ließ man Deserteure um ihr Leben würfeln; DOLZ, Versuch, S. 298; JÜRGENS, Chronik, S. 525. Zur Desertion trug auch die Praxis bei, untergesteckte Söldner „zue disem sturmb, wie andere mehr, wider wüllen […] vornen an die spüz“ als Kugelfang zu stellen, wie ein kaiserlicher Soldat, der bei der Belagerung Überlingens 1634 verletzt wurde, nach Mitteilung Bürsters über seine Dienste nach der zwangsweisen Untersteckung unter die schwedische Armee berichtete; WEECH, Bürster, S. 67. Vgl. KAISER, Ausreißer; KAISER, Lebenswelt der Söldner. Das bayerische Memorial vom 16.4.1643 [Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2763, fol. 23, Punkt 9] bestimmte, dass, wenn ein Neugeworbener ausreiße, sofort nachzuforschen sei, welche besonderen Kennzeichen er habe; diese seien alsbald zu notieren. Wenn trotzdem einer nicht mehr aufgefunden werde, so solle sein Namen an den Galgen geschlagen, und wenn er Handwerker sei, ein solches den Zünften alsbald zu notifizieren sei, damit dergleichen meineidige Gesellen über kurz oder lang von Handwerks wegen aufgeschrieben u. zur Strafe gezogen werden könnten. Dies sei den Neugeworbenen, insbesondere den Handwerksgesellen, schon bei der Neuwerbung u. Eidesleistung zu eröffnen. DAMBOER, Krise, S. 264f. William Crowne [1617 – 1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments u. 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36. Am 28.4.1628 „gab ein Deserteur vor seiner Hinrichtung als Grund für seine Fahnenflucht Überdruß an dem gottlosen Leben der Soldaten an“. WIEGANDT, Wismar, S. 23f. Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595-1655] berichtet unter 1634; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 569: „Einer von unsern Besatzungstruppen verleitete nach gefaßtem Fluchtplan einen andern zur Teilnahme an dem Verbrechen. Dieser verspricht sich zu beteiligen, eröffnet aber die Sache einigen, während er selbst den morgens Fluchtbereiten, als ob er selbst dazu bereit wäre, begleitet. Die Eingeweihten aber erheben sich aus den Verstecken, andere aber reißen Pferde von der Weide an sich, nehmen die Verfolgung auf, und nachdem sie dem des Fluchtverbrechens Schuldigen vergeblich mit den Schwertern zu Leibe gerückt waren (solche Hiebfestigkeit hatten (ihm) die Zaubermittel verliehen, erschlagen sie ihn mit Prügeln. Dies erschien einigen grausam, weil seine bei demselben Fluchtplan ertappte Frau nach dem Frühstück, von den Soldaten einige Male angeschossen, sterben musste. Milder verfuhr man mit den Töchtern, die man in die Verbannung trieb“. Auch mehrfache Desertion wurden hart bestraft; RICHTER, Historische Nachricht, S. 174 (Chemnitz 1633): „Den 19. Jan. ist ein Schottländischer Soldat, so dreymahl vom Regiment entlauffen, an die Justitz aufn Marckte aufgehencket worden“. Aus Meiningen wird 1646 berichtet, GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 274: „Eben in diesem Monat [August 1646; BW] sind drey Mußquetirer von hiesiger Qvarnison über die Stadt-Mauern hinaus gestiegen, und hinweg gelauffen, aber bey Walldorff wieder vertappt, nieder geschossen, tod herein gebracht, und in der Hocker-Gassen auff dem Graben, an einem auffgerichten Schnapt-Galgen gehängt worden“. BEI DER WIEDEN, Oldendorf, S. 47 (1623): „12. Maii solte ein entlauffener Schelm unter den Soldaten zu Oldendorf auff dem Marckte gehencket werden. Aber der Strik ging loess und der Verurtheilter fiel herab. Derhalben ihm das Leben geschenckt und er diese Graffschafft und das Furstenthumb Braunschweig vorschweren mussen“. JÜRGENS, Chronik, S. 525: „Den 11. Junii [21.6.1636; BW] läßt der Obrist Schlüter 3 ausgerissene Soldaten von Mützefahlen [Wilhelm Kaspar v. Metzfall; BW] Regiment ums Leben spielen, der geringste im werfen mußte hängen“. HELLER, Rothenburg, S. 308f.: „Die gemeinen Soldaten erachteten eine Fahnenflucht nicht für vorliegend und sich ihres Eides ledig, wenn die Fahne, auf die allein sie geschworen hatten, zerstört war; Ebensowenig hielten sie sich für strafwürdig, wenn ihre Fahne vom Feind erbeutet worden war und sie dann in Massen zu ihm übergingen (sich unterstellen ließen)“. Die Desertionsquote unter den Belagerern vor Bergen-op-Zoom (1625) soll sehr hoch gewesen sein. Im Juli lagen noch 20.600 Mann vor Bergen; im Oktober waren es noch 13.200. Insgesamt betrugen die Verluste der Belagerer ca. 40 %; davon waren mehr als ein Drittel Desertierte. Unter dem 23./2.4.3.1636 wird aus Leipzig berichtet; HEYDENREICH, Continuatio Der Leipzigischen Chronicke: „Den 23. dito, hat Hans von Dißkau / Oberster Leutenandt vnter dem Bünawischen Regiment / durch den Regiments Schultzen ein groß Patent / vnter dem Rathhause allhier / anhängen lassen / darinnen etlich hundert Soldaten / so aus zwey Regimentern entlauffen / auff den 5 Maij vors Kriegsrecht citiret worden. Ist aber bald darauff Ordinantz kommen / daß er mit seinem noch vorhandenen Volck auffbrechen / vnd nach Halla zur Armée sich begeben sollte. Welches auch den 27 dieses geschehen“. Die Bestrafung selbst war höchst unterschiedlich, in wenigen Fällen wurden auch Verstümmelungsstrafen verhängt; vgl. ROCH, Neue Lausitz’sche Böhm- und Schlesische Chronica, S. 296f.: „Anno 1641. den 28. Februar. ließ Major von Spiegel einen entlauffenen Mußquetirer zu Löwenberg auff dem Marckte bey der Justiz zwey Finger abhauen / die Ohren abschneiden / und von der Stadt verweisen“. Beihilfe zur Flucht wurde z. T. mit dem Tode bestraft, vgl. BÄHLER, Der bernische Jura, S. 111f.: „Ein Bürger von Courfaivre, der verdächtig war, einem Deserteur zur Flucht verholfen zu haben, wurde ohne weiteres enthauptet und sein Rumpf gepfählt. Soldaten, die sich als Frauen verkleidet hatten, fragten einen Bauern von Mervelier um den Weg ins Solothurnische; als dieser ihnen denselben wies, nahmen sie ihn gefangen und schlugenden ihm, weil angeblich zur Desertion verleitend, den Kopf ab“. Deserteure mussten bei der Kapitulation einer Stadt in der Regel zurückgelassen werden. Am 5.5.1643 schrieb Ferdinand III. an Gallas, jeder überlaufende Knecht solle einen ganzen Monats u. Quartiergeld auf zwei Monate erhalte, er möge dies in geeigneter Form der Gegenseite bekannt machen; BAD‘URA; KOČĺ, Der große Kampf, S. 481, ein geringer Lohn bei einem derartig großen Risiko.
[38] Peter Melander Graf v. Holzappel [8.2.1589 Niederhadamar-17.5.1648 Augsburg], hessen-kasselischer, kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. HÖFER, Peter Graf Holzappel; GEISTHARDT. Peter Melander; LEINS, Soziale und räumliche Mobilität; LEINS, Peter Melander von Holzappel. Militärwirtschaft, Bündnisdiplomatie und Miniaturherrschaft im späten Dreißigjährigen Krieg. Phil. Diss. [in Arbeit].
[39] Schlacht bei Hessisch-Oldendorf am 28.6./8.7.1633: Schwedisch-hessische Truppen unter Dodo v. Knyhausen, hessische unter Melander (Holzappel) u. Georg v. Braunschweig-Lüneburg schlagen die kaiserlich-ligistische Armee unter Gronsfeld, Mérode-Waroux u. Bönninghausen, die an die 4000 Tote Verlust haben. In einer zeitgenössischen Flugschrift war auf die ungewöhnlich hohen Verluste in dieser Schlacht verwiesen worden; COPIA KÖNIGL. MAY. IN DENNEMARCK / ERGANGENES SCHREIBEN: „Vnnd ist der eigentliche Bericht von den Gräfflichen Schaumbergischen Dienern einbracht / daß derselben auffs höchste etwa in die vierhundert Mann / die man alle hätte zählen können / in Münden [Minden; BW] ankommen wehren / vnnd ist eine solche Schlacht geschehen / daß weder in der Leipzischen Anno 1631. noch Lützischen Schlacht / Anno 1632. so viel Todten auf der Wahlstatt gefunden vnnd gesehen worden / wie jetzo“. Abgesehen von der reichen Beute hatte der Sieg bei Hessisch-Oldendorf jedoch eine nicht zu unterschätzende Wirkung im protestantischen Lager, glaubte man doch, dass „deß feindes force vollents gebrochen sein solle“; Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 112 (Ausfertigung): Johann Casimir von Sachsen-Coburg an Markgraf Christian von Brandenburg-Kulmbach, Coburg, 1633 VII 04 (a. St.). In der COPIA KÖNIGL. MAY. IN DENNEMARCK / ERGANGENES SCHREIBEN hieß es: „Bei den Konföderierten sind fast alle Reuter Reich worden / vnnd ist Silber Geld vnnd Pferde gnug zur Beute gemacht worden / denn der Feind allen seinen Trost bey sich gehabt: Deßwegen vnsere Hohe- vnnd Nieder Officirer vnnd alles Volck dermassen Resolut zum fechten gewesen / daß nit zu glauben / noch gnugsam außzusprechen / vnd ist abermahls der Papisten Ruhm / in der Compositione pacis prächtig angeführt: Daß die Evangelische keine offene FeldSlacht wider die Papisten niemals erhalten / durch Gottes Krafft zu nicht vnd zur offnen Weltkündigen Lügen geworden“. Nach einer Nachricht in den Akten des Staatsarchivs Bückeburg aus dem Jahr 1633 betrug nach der Schlacht bei Hessisch-Oldendorf (1633) die Zahl der Gefallenen 6.534, die der Gefangenen zwischen 1.700 und 1.800 Mann; ZARETZKY, Flugschrift, S. 7, 3; darunter waren allein 1.000 Weiber; RIEZLER, Baiern Bd. 4, S. 170. Das Flugblatt „HAMMLLISCHE SCHLACHT“ [VD17 1:092231H] geht v. 2.000 Gefangenen aus. In einem Bericht aus Bericht aus Osterode, 1633 VII 01 (a. St., Kopie); Postskriptum, heißt es sogar: „Ferner kompt bericht, daß in etlichen unseren kirchen und schulen der herrlichen vittory halber welche höher als die iüngste vor Lützen erhaltene schlacht zu æstimiren, gebetet und gesungen“ [worden]. Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 146 v.
[40] MANKELL, Uppgifter. S. 186.
[41] MANKELL, Uppgifter, S. 215.
[42] Liga: Die Liga war das Bündnis katholischer Reichsstände vom 10.7.1609 (vgl. ERNST; SCHINDLING, Union und Liga) zur Verteidigung des Landfriedens u. der katholischen Religion, 1619 neu formiert, maßgeblich unter Führung Maximilians I. v. Bayern zusammen mit spanischen u. österreichischen Habsburgern an der Phase des Dreißigjährigen Krieges bis zum Prager Frieden (1635) beteiligt, danach erfolgte formell die Auflösung. Das bayerische Heer wurde Teil der Reichsarmada. Zur Liga-Politik vgl. KAISER, Politik, S. 152ff.
[43] Jost Maximilian Graf v. Gronsfeld [6.11.1596 Rimburg-24.9.1662 Gronsveld], ligistisch-bayerischer Obrist, kurbayerischer Feldmarschall. Vgl. WARLICH, Für Bayern, Habsburg und Reich [Typoskript].
[44] Hans Wilhelm Schelhammer [Schellhamer, Schelhamer, Scheelhauer] [ -1635 Speyer], ligistischer Generalwachtmeister.
[45] Ausfall: Ausfälle aus der Festung dienten der Nahrungsbeschaffung, der Sprengung des Belagerungrings, um die Belagerer aus den Gräben zu werfen, Kanonen unbrauchbar zu machen u. Durchhaltewillen zu demonstrieren. Zum Teil waren diese Ausfälle mit hohen Verlusten verbunden. Soldaten wurden mit Geld u. Rangerhöhungen motiviert, mit vorgehaltener Waffe gezwungen oder es wurde hinter ihnen hergeschossen u. sie durch Ausschank v. Branntwein in betrunkenem Zustand (Hameln 1633) dazu verleitet
[46] Jesuiten: Der katholische Jesuitenorden (Societas Jesu), 1534 gegründet v. dem baskischen Adligen u. ehemaligen Offizier Ignatius v. Loyola, war der wichtigste institutionelle Träger der Gegenreformation. Seine Tätigkeitsfelder waren die Ausbreitung u. Festigung des katholischen Glaubens mit zeitgemäßen Mitteln durch Mission, hervorragenden Unterricht u. Erziehung, die „nachgehende Seelsorge“, wissenschaftliche u. literarische Tätigkeit sowie die Bewunderung erregenden Theateraufführungen. Gerade im bayerischen Heer fanden sich auffällig viele Jesuiten als Militärseelsorger, die aufgrund ihrer Kenntnisse sogar als Geschützausrichter im Kampf tätig waren. Zudem fungierten sie am Kaiserhof u. am kurfürstlichen Hof in München als Beichtväter u. einflussreiche Berater. Die Jesuiten gelobten die Bereitschaft zu jeder Sendung durch den Papst. Die Aufnahme in den Orden setzt ein abgeschlossenes Studium der Theologie u. eines weiteren Faches voraus. Es gab Brüder („Koadjutoren“) u. Priester („Patres“). Die weltlichen Laienbrüder mit zeitlich einfachem Gelübde („Coadjutores probati“) unterschieden sich v. denen mit dem ewigen Gelübde („Coadjutores temporales formati“). Die Priester werden unterschieden nach einfachen Ordenspriestern („Coadjutores spirituales formati“), die mit drei Gelübden („Professi trium votorum“) u. die mit vier Gelübden („Professi quatuor votorum“). Nur Letztere waren für Führungspositionen ausersehen. Zwölf bis fünfzehn Jahre dauerte die gesamte Ausbildung, die ein zweijähriges Noviziat, ein siebenjähriges Scholastikat mit Studium der Theologie u. Philosophie vorsah. Danach folgte eine mehrjährige Lehrtätigkeit (Magisterium), an die sich vier Jahre Theologiestudium anschlossen. Es folgten mehrere Jahre Seelsorge oder Schuldienst. Erst dann erfolgte das dritte Noviziatsjahr („Tertiat“), ab 33 Jahren konnte man zu den „ewigen Gelübden“ zugelassen werden. Vgl. MÜLLER, Jesuiten, S. 193-214. II. Jesuiter, hier im eigentlichen Wortsinn gebraucht; meist aber abwertende Bezeichnung für Ordensangehörige der Societas Jesu => jesuwidisch bei Happe (in abwertender Bedeutung „Jesu wider“ = „Jesu zuwider“) als Topos konfessioneller Polemik gebraucht wie etwa bei dem Elsässer Kannengießer Güntzer „Jesuzuwider, daß gantze Pfaffengeschmeiß, ale Babisten und abgevallen Mamulucken“; BRÄNDLE; SIEBER, S. 35. III. Jesuwider: Jesu zuwider = Jesuit (Topos der konfessionellen Polemik).
[47] Branntwein: Branntwein wurde auch als Arznei verwendet, besonders gegen die Pest, später war es allgemein das billige Getränk des armen Mannes, mit Wasser gemischt, um dieses teilweise zu desinfizieren, wurde dann durch Bier weitestgehend abgelöst. Branntwein hatte eine lange Lagerfähigkeit u. half, Ernteüberschüsse (Obst u. Getreide) abzubauen, zumal auch schlechtere Qualitäten verwendbar waren u. die Abfälle als Viehfutter verwertet werden konnten. Vor Angriffen oder bei Ausfällen wurden den Soldaten, um ihnen Mut zu machen, regelmäßig Branntwein ausgeschenkt. Der Kriegspraktiker Lavater empfahl in seinem KRIEGSBüchlein, S. 66: „Item / ein Soldat sol insonderheit mit einem Fläschlein foll Brantenwein versehen seyn / und löschet eine Nußschale foll desselben oft besser den durst alß eine halbe maaß Wasser“.
[48] KARWIESE, Hameln, S. 9f.
[49] Feldlager: Der Raum für den Oberkommandierenden u. seinen Stab wurde zuerst ausgemessen, durch eine Barriere u. eingesteckte Spieße, oft auch durch Befestigungen, vom übrigen Lager abgetrennt. Die Fahnen des Regiments wurden in die Erde gesteckt. Hinter jeder standen in langer Reihe die Hütten des Fähnleins oder der Kompanie. Bei der Fahne lag der Fähnrich, der Leutnant in der Mitte u. am Ende der Reihe der Hauptmann. In einiger Entfernung vom Lager war des öfteren ein mit Bastionen versehener Wall u. Graben aufgeworfen, hinter denen auch die Feldgeschütze standen. Vor der Umwallungslinie waren zumeist geschlossene Redouten oder Feldschanzen angelegt.„Den Offizieren und insbesondere den Obristen fehlte es in ihren wetterfesten, zum Teil gefütterten und mit Öfen beheizbaren Zelten auch während der Feldzüge nicht an Bequemlichkeit. Durch zumeist senkrechte Wände boten sie ausreichend Platz. Die dichte Webart und das Aufbringen von Wachs machten den dicken Stoff wasserdicht. Eine zweite Stofflage im Inneren war oftmals kunstvoll bestickt“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 99. Einfache Soldaten bauten je nach Jahreszeit ihre Hütten durch Raubbau in den Wäldern aus Brettern, Reiser, Türen, Dielen, Getreidegarben, Stroh u. Laub, stabilisiert mit Spießen u. mit Tüchern verhängt, während Offiziere fertige wetterfeste Zelte, die zum Teil gefüttert waren, mit sich führten. LANGER, Hortus, Abb. 62, EICKHOFF; GROTHE; JUNGKLAUS (Hg.), 1636, S. 96f. Zum Feldlager mit Holzhäusern für Offiziere u. den Hütten u. Zelten für die Gemeinen vgl. WAGNER, Tracht, S. 230. In der spanischen Flandern-Armee hatte eine Baracke Platz für vier Personen mit zwei Betten. Daneben gab es eine Doppelbaracke für acht Personen mit vier Betten. Der Salemer Mönch Bürster hat die Beschreibung eines französischen Lagers hinterlassen: „Ein groß Wunder war zu sehen, wie es von Rückenbach bis Mimmenhausen hinunder nit ist zu schreiben noch zu malen, wie die Berg aussehen. Schier ein Hütten an der andern, von weitem sehe es wie eine große Stadt so abgebränt. Ueber die Aach waren hin und wieder Steg und Brücken, dass sie frei von und zu allen Orten könnten reiten; die Hütten machten sie schön aneinander, in Mitten aber hin und wieder zu reiten große Straßen und Plätz gleich wie in großen Städten; etliche machten’s von Stroh, Gras und Heu, andere aus Mayen, darum sie großen Schaden thaten an den jungen Büchlein, andere mit Hanf und Früchten insonders mit Roggen, denn es eben in der Erndt und in 8 Tagen der Liechtenberg sollte werden geschnitten … andere von Thüren, Tafeln und Brettern, so sie aller Orten, insonders aber im Gotteshaus abgebrochen etc. etc.“ GONZENBACH, Erlach, 2. Bd., S. 287, Anm.; LAHRKAMP, Dreißigjähriger Krieg, S. 198. War während zu Anfang des Krieges der Tross etwa 30 % größer war als die kämpfende Truppe, war er am Kriegsende nach Aussage des bayerischen Feldmarschalls Gronsfeld unkontrollierbar angewachsen. Er erinnerte daran, dass man „in disen beiden armaden sicherlich über 180 000 seelen hat, welche, es sein gleich jungen, fuhrknecht, weiber und künder, doch alle sowoll alß soldaten leben müssen. Nun werden die beeden armaden ungefähr uf 40 000 mann proviantirt, und mehrer nicht, alß ein mensch in 24 stundt nöthig hat. Wie nun die übrige 140 000 menschen leben können, wan sie nicht hin und her ein stuckh brott suchen thun, solches ist über meinen verstandt“. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2961, fol. 29 (Ausfertigung): Gronsfeld an Maximilian I. v. Bayern, Thierhaupten, 1648 III 31. Die Feldlager waren entsprechend dem Tross kaum noch kontrollierbar. Die Beute- u. Solidargemeinschaft der Soldatenfamilien bot einen gewissen Schutz, solange man kranke u. verwundete Soldaten nicht in den Städten zurückließ u. deren Frauen u. Kinder fortschickte, die ums Überleben kämpfen mussten. Zudem gab es angesichts der schlechten hygienischen Bedingungen die üblichen Lagerseuchen, so dass wohl 20 % der Soldaten als Kombattanten ausfielen. Vgl. auch den Brief des kurkölnische Fähnrichs Johann Christian Schneid(en) an seine Ehefrau; Wahrhaffter Abtruck / eines Cöllnischen Fewerrohr-Fähnrichs auß dem Läger bey Münster. Zur „Lagergesellschaft“ vgl. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“, S. 279-296; LANGER, Hortus, S. 96ff.; WAGNER, Ars Belli Gerendi; EICKHOFF; GROTHE; JUNGKLAUS, 1636, S. 97ff.; STOLCH; WÖLLPER, Schweden, S. 77ff.
[50] Fahne: Fahne einer Kompanie; metonymisch die ganze Kompanie. Als Feldzeichen war die Fahne zur Unterscheidung v. Freund u. Feind unverzichtbar, da es im Dreißigjährigen Krieg kaum einheitliche Uniformen gab. Sieg u. Niederlage wurden nach der Zahl der eroberten u. verlorenen Fahnen ermittelt. Die Fahne wurde geradezu kultisch verehrt, Soldaten legten ihren Eid auf die Fahne, nicht auf den Kriegsherrn ab. BRNARDÍC, Imperial Armies 1, S. 38ff.
[51] USLAR-GLEICHEN, Belagerung, S. 349; HEILMANN, Kriegsgeschichte Bd. 2, S. 444ff.
[52] Konföderierte: Bei der Zusammensetzung der schwedischen Armee Gustavs II. Adolf bis Ende 1632 werden folgende Zahlen angenommen: Schweden 8.000 (5, 5 %), Finnen 3.000 (2, 0 %), Deutsche Söldner: Alte Regimenter (vor Juli 1630 aufgestellt) 15.000 (10, 5 %) Neue Regimenter 65.000 (44, 5 %) Britische Söldner 7.000 (5, 0 %) Verbündete: Sachsen 17.000 (11, 5 %) Brandenburg 6.000 (4, 0 %) Hessen-Kassel 6.000 (4, 0 %) Mecklenburg 4.000 (2, 5 %) Stadtmilizen ca. 15.000 (10, 5 %) Gesamtzahl 146.000 Von diesen ca. 150.000 Mann war etwa die Hälfte im Garnisonsdienst eingesetzt, der Rest war auf die verschiedenen Armeekorps aufgeteilt, deren Größe zwischen 3.000 u. 20.000 Mann lag. Im Falle einer möglichen Schlacht wurden diese dann vorübergehend zusammengezogen. (Angaben nach BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 69; ENGERISSER, Von Kronach; GLETE, Den svenska armén). Je nach Kriegslage schieden nach Gustav II. Adolfs Tod Verbündete wieder aus, der Anteil der Deutschen unter schwedischer Fahne stieg jedoch weiter an. Der Erzgebirgschronist Lehmann in seiner Kriegschronik, S. 100 (1639): „kein Papist hats so grausam und arg gemacht alß diese Unbändige verteuffelte Deutsche Schweden, die keines Menschen schonten, keine kirche oder pfarr respectirten und kein Weibsbild ungeschändet ließen“. Zu den schottischen Verbänden vgl. MILLER, Swords for hire. Bereits 1627 waren unter den englischen Söldnern viele v. den Lord Lieutenants zwangsrekrutierte, aus dem Königreich ausgewiesene Kriminelle u. Asoziale, die „masterless men“, die unter der Bedingung amnestiert worden waren, z. T. unter Androhung der Todesstrafe, nie wieder nach England zurückzukehren. Schon bei der Aushebung der Truppen für Ernst v. Mansfeld hatten die Lord Lieutenants befehlsgemäß die für die Landesdefension benötigten „trained bands“ geschont u. Gesindel rekrutiert. Das war eine einfache u. kostengünstige Möglichkeit, mit Randgruppen fertig zu werden u. gleichzeitig seine Verpflichtungen gegenüber seinen Verbündeten zu erfüllen.
[53] Salomon [Solomon, Salm] Adam [Adams] [ – ], schwedischer Obrist. MURDOCH, SSNE ID: 1780.
[54] Rotte: I. „Besonders war es ehedem im Kriegswesen üblich, einen Haufen unter einem gemeinschaftlichen Befehlshaber stehender Soldaten zu bezeichnen, wo die Rotte keine gewisse Zahl hatte, sondern aus 6 bis 100 Mann bestand, am häufigsten aber nur von kleinern Haufen gebraucht wurde; der Vorgesetzte einer solchen Rotte hieß der Rottmeister, und die einzelnen Personen dieses Haufens gegen einander hießen Rottgesellen. Frisch führet folgende Stelle aus dem Fronsberg an: »Es wurden zehen Hakenschützen und einfache Knechte in Eine Rotte gestellt, desgleichen auch sechs Doppelsöldner in Eine Rotte, dieselben sechs oder zehen wählten sich einen Rottmeister aus ihrer Zahl, der empfieng ihre Balleten, ihren Proviant, und führte sie, wohin er sollte, seine Rotte hießen auch seine Rottgesellen.« [ADELUNG] „Es war eine militärische Abteilung unter dem Fußvolk und der Reiterei, wobei die Zahl der zu einer Rotte gehörigen Soldaten wechselte, ohne nähere Bezeichnung der Stärke eine Abtheilung, um einen Führer geschaarter Haufe“. DESING, Historia auxilia 2. Bd., S. 186: „Corporal ist ein Unter-Officier, der viel zu thun hat: Darumb seynd bey einer Compagnie zwey, drey oder vier. Für seine 15. Mann, welche man eine Rott nennt, empfängt er vom Capitain d’Armes das Gewehr, vom Fourier das Quartier, vom Muster-Schreiber das Geld, vom Sergeanten die Ordre, gehört nit zur Prima plana“. II. (ital. rotta: Aufruhr) in Anlehnung an die biblische „Rotte Korah“ (4. Moses 16, 5) hier als eine Bande von Räubern, Aufrührern, Rebellen verstanden.
[55] Altes Blaues Regiment: „Till 1624 bildas Hans (Johan) Georg von Arnims regemente (tyskt, SL, s 423). Denne var från 1625 chef för Blå regementet vilket måste vara samma regemente (så enligt register till SL). Maximilian Teuffel blev chef 6/11 1625 efter att ha tillhört regementet sedan dess bildande 1624 (SL, s 451, n1, korrigering av äldre uppgifter). Teuffel blev i slutet av oktober 1627 chef för Gula Regementet och efterträddes av Hans von der Noth, tidigare övlj vid regementet (SK III, reg). Hans Georg aus dem Winckel (tidigare övlj Gula Regementet, tidigare Röda regementet, 1624-25 kn i Gula, SL, s 530) blev chef för Blå när detta och Gula flyttades till Tyskland (SL, s 620) vilket var i början av juli (10/7). Chef ännu 6/11 1632“. http://www2.historia.su.se/personal/jan_glete/Glete_Varvade_reg_1618-31.pdf. „Das blaue Regiment ist im Jahre 1624 während des polnisch-schwedischen Krieges um Livonia (ein Gebiet des heutigen Lettlands und Südestlands) aus schwedischen Söldnertruppen entstanden. Seit 1632, in der Schlacht bei Lützen, wurde dieses Regiment schon als das Alte blaue Regiment bezeichnet (Altblau Regiment), aber offiziell wurde es in dieser Art angeblich erst 1634 benannt. Als es 1635 zur Auflösung von drei von vier der ältesten schwedischen „bunten” Regimenter kam (des Grünnen, Roten u. Gelben, die fortlaufend im Zeitraum von 1613 bis 1627 entstanden), blieb als letztes das Altblaue übrig. In der Zeit um 1629 wurden noch andere „bunte” schwedische Regimenter aufgebaut (z.B. das Orange, Weiße, Braune u. einige Schwarze), die jedoch in der Zeit bis 1638 aufgerieben wurden. Im Jahre 1650 wurde auch das Altblaue Regiment aufgelöst“. http://www.altblau.cz/de/11-Historisches-Regiment/. Das reduzierte Regiment wurde allerdings erst am 24.1.1652 zu Stettin aufgelöst. [Abb. Stein12]
[56] Redoute, Reduite: Redoute bezeichnet im Festungsbau eine geschlossene Feldschanze, die nach allen Seiten v. gleich starken Brustwehren umgeben ist u. ausschließlich vorspringende Winkel aufweist. Die Redoute war meist auch mit Hindernissen für Artillerie u. Infanterie versehen. Die einfachste Redoute bestand aus einer vierseitigen Form u. ergab bei einem Schräganschlag v. 30° einen „unbestrichenen Raum“ v. 30° vor dem ausspringenden Winkel. Günstiger u. nur wenig schwieriger zu errichten waren die späteren fünf- u. sechsseitigen Redouten, die bei einem Polygonwinkel v. 108° u. 120° bei Schräganschlag einen unbestrichenen Raum v. 12° u. 0° ergaben. Diese Bauweise war bereits im 19. Jahrhundert obsolet. Die so genannte Halbredoute war eine in der Kehle offenes oder halbgeschlossenes Werk, dessen Grundriss eine Frontlinie u. zwei Flanken zeigt. Die Halbredoute wurde früher bei Feldbefestigungen, aber auch im Festungsbau, eingesetzt, insbesondere als Teil einer größeren Festungsanlage (in „zurückspringender Lage“) [Wikipedia].
[57] Lars [Laes] Graf Kagg [Kagge, Kache, Kaggin, Kaggi, Kago, Kalle, Kaach, Gaugk, Kiege] [1.5.1595 Källstorp-19./29.11.1661 Stockholm], schwedischer Reichsmarschall. Vgl. http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=12302.
[58] USLAR-GLEICHEN, Belagerung, S. 349. Die schottischen Musketiere Lumsdens nahmen an der Schlacht bei Hessisch-Oldendorf teil. Vgl. ÅBERG, Skotska krigare.
[59] Osnabrück; HHSD II, S. 364ff.
[60] Gymnasialkirche (St. Paulus) des Petrinums, ehemalige Jesuitenkirche.
[61] Feldprediger, Feldkaplan: Im Codex Iuris Canonici (c. 564–572 CIC) bezeichnet der Begriff Kaplan einen Geistlichen mit einem extraterritorialen Seelsorgebereich für einen Sonderbereich, hier der Armee. Maximilian I. v. Bayern hat für seinen Generalvikar Benedikt Rauh am 5.4.1642 eine ausführliche Instruktion erlassen; FRISCH, Rauh, S. 156f.: „Insbesondere sorge der von uns bestellte Generalvicar, dass die Feldcapellane, sowohl bei Infanterie als Reiterei, ein exemplarisches Leben führen. Wenn sie scandalös sich aufführen oder zur Verwaltung der Sacramente weniger tauglich erfunden werden, soll er sie verbessern, strafen, oder nach Fund der Sache vom Heere entfernen. Er soll drei oder vier Verkündiger des Wortes Gottes mit sich zum Heere bringen; sorgen, dass morgens und abends die Gebetsstunden eingehalten werden, zu welchen mit Trompeten etc. ein Zeichen gegeben wird; dan an Sonn- und Feiertagen bei jeder Legion öffentlich Messe gelesen und von den Capellanen Predigten gehalten werden, namentlich dass zur österlichen Zeit die Soldaten ihre Sünden bekennen, und zur heil. Communion gehen, wenn auch ihre Officiere andersgläubig sein sollten. Anstalten soll er treffen, dass kein Soldat, der tödtlich verwundet oder sonst gefährlich darniederliegt, der heil. Wegzehrung beraubt werde. Hauptsächlich soll er darauf sehen, dass die Officiere und Soldaten der Legionen die Concubinen und gemeinen Dirnen von sich entfernen oder zur Ehe nehmen; wenn sie mit guten Worten nicht gehen wollen, soll er sie öffentlich hinauswerfen lassen. Dann soll er dafür sorgen, dass er die schrecklichen Gotteslästerungen und Schwüre sowohl bei Officieren als Soldaten ausrotte, sowie die lasciven Worte. Zu diesem Zwecke soll er durch seine Feldcapellane alle und jeden in Glaubenssachen unterrichten und ihre Kinder im Katechismus belehren lassen. Wenn hierin der Capellan nichts ausrichte, soll er es dem Führer der Legion berichten, wenn dieser nichts zu Stande bringe, soll der Generalvicar es dem Obersten melden und wenn auch dieses nichts fruchte, die Hilfe des Generals in Anspruch nehmen. Nicht weniger bemühe er sich, dass die Feindschaften sowohl unter Hohen als Gemeinen auf jede Art und Weise beigelegt werden. Er selbst soll an Sonn- und Feiertagen vor dem Generalstab predigen. Damit dieses Alles besser vollzogen werde, soll er alle 8 oder wenigstens 14 Tage seine Capellane berufen und einem nach dem andern ausfragen und hören, was für Laster in dieser oder jener Legion grassieren, damit sie in Zukunft geheilt werden können. Endlich soll der General-Vicar so viel als möglich darauf sehen, dass die Kranken und tödtlich Verwundeten zur Reue, Beichte, Communion und wenn es nothwendig zur letzten Oelung disponirt werden; sollten Viele oder Wenige dem Heer nicht folgen können, soll er Geistliche zurücklassen, welche ihnen in ihren letzten Nöthen beistehen“. Eine ähnliche Funktion dürften auch die Feldprediger in den anderen Armeen gehabt haben, die die einzelnen Regimenter begleiteten. In der brandenburgischen Armee erhielt der Feldprediger 1620 gerade einmal 20 fl., also 2 fl. mehr als ein Feldscher oder Trommelschläger, nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 24 fl., ein Prädikant 25 fl. Der Kaplan eines kaiserlichen Fußregiments erhielt monatlich 30 fl; nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) für die Infanterie standen ihm 24 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. In besetzten Städten wurden dagegen schon einmal 40 Rt. = 60 fl. erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15. Vgl. auch BRENDLE; SCHINDLING, Geistlichkeit. Vgl. auch die Instruktion für den Feldprediger Magister Paul Martin Alberti; HELLER, Rothenburg, S. 389ff.
[62] Dr. Franz [ – ] schwedischer Feldprediger.
[63] Lüdert [Lydert, Lutter] v. Stralendorff [Strahlendorf, Strallendorff, Strawndorf] [ -1638], schwedischer Obrist.
[64] Dom St. Peter.
[65] BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung und geschicht, S. 280.
[66] Finnen [auch hagapells, hakkapeller genannt, nach hakkaa päälle: hau drauf]: Sammelbegriff für Finnen, Lappen u. Finnlanddeutsche im schwedischen Heer. Bei den finnischen Verbänden wäre zu differenzieren zwischen Finnländern u. Finnlandschweden (Soumen Ruotsalaiset), Deutschen in Finnland. Es gab drei Kavallerieregimenter aus dem finnischen Landesteil Schwedens: Nylands och Tavastehus läns kavalleriregemente, Åbo och Björneborgs läns kavalleriregemente sowie Viborgs och Nyslotts läns kavalleriregemente. Vgl. die zahlreichen Arbeiten von PLEISS. Zu den verschiedenen Bezeichnungen im deutschen Sprachraum vgl. auch SCHWEITZER, Zweihundert Jahre, S. 125f. In der schwedischen Propaganda wurden die Finnländer – als „Truppe des Schreckens“ – als Pendant zu den in kaiserlichen Diensten stehenden Kroaten aufgebaut, die Gustav Adolf als des „Teufels neuen Adel“ bezeichnete. Die Wirklichkeit jedoch sah anders aus, auch wenn sie v. Zeitgenossen als wild u. brutal beschrieben wurden. Zudem standen sie im Verdacht, Wetter machen zu können u. den Teufel anzubeten. Vgl. WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 241 (1647): „So ist aber ein solches ungewüdter, luft, saußen und braußen eben zur selben zeit, wol 2 oder 3 tag und nacht lang, angestanden, daß vermaint, eß werde alle heyßer und palest zue haufen werfen, also und daß sich kain schüff von dannen sich möchte bewögen; hat man auch gänzlich dafürgehalten, haben solches (weilen diese Lapp- und Seeländer in dißer und dergleichen hexen- und unholden künsten wol erfahren und bey ihnen für ain freye kunst gehalten und paßirt) ungewidter selbsten gemacht und verzoberet. Dan man für gewiß gesagt, dass ain ganzes regiment under ihnen dem schwarzen Caspar ergeben und verschriben seye, welcher ihnen den weg naher dem Haagen als vorher geloffen und paßiert. Wie dan auch von Eyßne oder Kämpten wird bericht, daß sie ihnen den M. Hämmerlein in ainem glaß gezaiget: diß seye ihr obrister, deme seyen sie verlobt und geschworen, deßen seyen sie mit leib und seel versprochen, dere ihnen trewlich halt und sie ihme redlich dienen“. Auch in anderen Zeitzeugnissen wurden sie als „gottlose, schändliche Menschen, Saumagen“ bezeichnet (so WINTER, Möser’s Aufzeichnungen, S. 46). Aus Staßfurt wird unter 1639 berichtet; GEISS, Chronik von Staßfurt, S. 135: „Den 20. Octobr. wurde unser Lieutenant mit seinen Soldaten abgefordert. Die folgenden Tage mußten wir einen Fähnrich mit ungefähr 50 Finnen und Teutschen, Reiter, denen theils die Pferde gestorben, theils vom Feinde abgenommen waren, und die sich hier wieder beritten machen sollten, ins Quartier nehmen. Es war muthwilliges Gesindel, das sich nicht commandiren lassen wollte. Den 9. November zogen diese Finnen wieder nach Quedlinburg, weil der Fähndrich sich beklagt hatte, daß er sie weder mit Worten noch mit Prügeln zwingen könnte“. Die Finnländer – „von Natur aus gesetzlose Viehdiebe“ (BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 56), die anfangs noch unzureichend montiert zum Teil mit Pfeil u. Bogen in den Kampf zogen – standen sozial auf der untersten Stufe des schwedischen Heeres, wurden bei Angriffen als erste aufgeopfert u. zu Arbeiten herangezogen, die der gewöhnliche Soldat ablehnte oder nur unter Zwang verrichtete. Sofern eine Entlöhnung überhaupt erfolgte, wurden sie regelmäßig vergessen, oder es wurden ihnen nie eingelöste Verschreibungen ausgestellt. Obwohl die Finnländer nur geringe Chancen hatten, sich in Deutschland in Sicherheit zu bringen, war ihre Desertionsquote mindestens doppelt so hoch wie diejenige der schwedischen Soldaten. Jeder 5. Finne desertierte. Zwischen 1638-1649 waren 15.933 regulär Eingezogene nach Deutschland gebracht worden, daneben Geworbene und Gezwungene. Finnische Reiterregimenter wurden z. B. schlechter besoldet als nationalschwedische. Vgl. die Äußerungen Axel Oxenstiernas über die in Königshofen im Grabfeld liegenden Finnen gegenüber dem schwedischen Statthalter in Franken, Krafft von Hohenlohe, Schleusingen, 1632 XI 27; PLEISS; HAMM, Dreißigjähriger Krieg, S. 49: „Wie ich vorgestrigen dages nahe Königshofen offen, befinde ich die wenige Finnen, so daselbst in Guarnison ligen, zimblich nackhendt und unbeklaidt, auch etwas verdrossen daß sie so gar übel accomodiret, dannenhero sie auch umb dimission, inn ihr vatterlandt widerumb zu ziehen, mir instendig nachgeruffen. Weil dann ich sie zur verdrossenheit ohnedem geneigt weiß, zumahlen sie eine so geraume zeit hero stets an selbigem ort inn guarnison gelegen, unnd nicht wie andere knechte, so zu felde gebrauchet werden, ihnen etwas profit machen oder unnterhalt verschaffen können … bitte, die anordnung zu machen, daß von der regierung daselbst zu einem kleidigen ausgetheilet werde, damit sie gleichwol inn etwas contentement und ergetzlichkeit wider haben mögen“. Vgl. auch BECK, Chronik, S. 26 [Schweinfurt 1631]: „Mit dem König war auch ein Regiment Finnen zu Pferde eingezogen, und hatte auf dem Markte Halt gemacht. Ihr schwaches und mattes Aussehen, ihre geringe, wetterfarbene Bekleidung, ihre kleinen und unansehnlichen Pferde ließen eben nicht viel erwarten, und hätte nicht die Welt von ihren Thaten zu Leipzig gehört gehabt, hätte man wohl fast zweifeln mögen, ob sie auch einen Marsch bis Würzburg auszuhalten im Stande seien. Aber die Bewunderung abnöthigende Schnelligkeit ihrer Bewegungen und die prompte Ausführung jedes Commando’s, ja jedes Winkes der Offiziere erweckte bald bessere Begriffe, die sich, da man noch nicht so ganz wußte, wie die Sache ablaufen werde, allmählig beinahe in Furcht verwandelten“. Vgl. auch die zeitgenössische Einschätzung; GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 72: „An den Finnen und Schweden hette der König diese Vortheil: 1. Könnten sie Frost vnd Kälte besser als Hitze vertragen. 2. Lieffen eher nicht / biß sie gleichsam mit der Natur fechten müsten. 3. Behülffen sie sich kläglich. 4. Ohne alle Meutenacion. 5. Weren vnverdrossen / vnd mit devallisiren fest nit zu erschöpffen / so weit es nicht leicht ein ander Herr mit seinen Vnterhanen gebracht“. Bei dem Rothenburger Chronisten Dehner heißt es unter 1632; HELLER, Rothenburg, S. 94f.: „lauter Schweden und Finnen, darunter auch Lappländer und Irrländer gewest, die hat man den Burgern einquartiert bey 8. 9. 10. u. mehr, haben mit den Burgern für gut genommen, mit ihnen gebetet und gesungen fast in allen Quartieren“. In den Generalstaaten hieß es im August 1633; PLEISS, Der Zug, S. 27: „Ist wacker Volk, die allezeit unter des Königs Batalien gewest seyn … Solche Macht und wacker Volk hat man niemalen in diesen Landen gesehen“. Das „THEATRUM EUROPAEUM, 3. Bd., S. 108f., unter 1633: „Die Schwedische vnd Finnen allesampt ansehenliche starcke starcke Männer / machten die andern Niderländer in dreyen Dingē schamrot / nemlich 1. in Gehorsam / 2. in Ordnung / vnd 3. in Gottesforcht / dann alle Morgen / wann sie auffbrachen / schlossen sie einen Ring / vnnd auff den Knien rufften sie Gott an / beteten vnd sungen / etc“. Ein zeitgenössischer Beobachter schreibt in einem Flugblatt „Schreiben Auß Dem Königklichen Schwedischen Läger. o. O. 1631, S. 43“: „Muß man derhalben rund bekennen daß dem König seine Schweden und Finnen trewlich dienen: Die Finnen sind der mehrtheils kortze Leut ihrer statur halben / aber darbey hertzhafft vnd der Arbeit gewonnet / leben mit wenigem / behelffen sich karglich: wüssen von Wollüsten vberal nichts: den Teütschen Lufft auch mitten im Winter finden sie gar zam / gegen dem ihrigen gehalten. Es sind rechte Eisenbeisser / die niemahlē von hinden sind verwundet worden. Welcher vnder ihnen dem Feind wurde den rucken kehren / der wirdt nie für ihren Landtsman gehalten. Vnnd ist freilich lächerlich / wer die sicht aufziehen. Sie haben Schleiffstein an der seiten hangend / vnnd so bald man anhebt zum Lermen vnnd träffen die Trommel rühren / so wetzen sie ihre dägen / von weitem meint einer nichts ander alsdann es were eine schaar Metzger / oder in hauffen der beysammen / da ein stuck matten solten abmeyen: Aber es laßt sich nicht mit ihnen schimpfen weil es ernst gilt. Der inneren Finlenderen spraach ist gantz von der Schwedischen Nortwegischen / Gottischen vnd Dennenmärckischen / die da vberein stimmen / gescheiden / vnnd ist allein den Finlenderen gemein vñ den Mitternächtigen Völckeren / welche man Lappen nennet“. Zum Teil waren sie noch aus Mangel an Ausrüstung noch mit Bogen bewaffnet. Kommandierender der 1. Finnen-Schwadron war Torsten Stålhandske. Vgl. LANGER, Formen der Begegnung, S. 84f. Zum zeitgenössischen Bild der Lappländer (auch sarkastisch „Lippenländer“, etwa „gefräßige Personen“ genannt) vgl. OPEL; COHN, Dreißigjähriger Krieg, S. 242ff. Zu den zahlreichen Bezeichnungen im deutschen Sprachraum vgl. auch SCHWEITZER, Zweihundert Jahre, S. 125f. Nach dem Krieg wurden zerstörte Orte wie z. B. Torgelow [LK Uecker-Randow/Mecklenburg-Vorpommern] auf Befehl Christinas v. Schweden mit Finnen und Livländern neu besiedelt. Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; 1625 soll Banérs Armee bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) meist als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Eine Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die von Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, und den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten bastanten Armeen erscheint jedoch überflüssig. Nach ENGLUND, Die Verwüstung Deutschlands S. 76, waren 1630 bereits jeder 10. Schwede und jeder 5. Finne desertiert. Nach LUNDKVIST, Schwedische Kriegsfinanzierung S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 1651 wurde festgestellt, dass 50 % der Kavallerie u. 41 % der Infanterie aus Finnen bestand; PLEISS; HAMM, Der Dreißigjährige Krieg, S. 41. Nach GUTHRIE, The Later Thirty Years War, S. 59, soll Banérs Armee im Juli 1638 um 9.000 Schweden u. 5.000 Finnen verstärkt worden sein, was wohl zu hochgegriffen erscheint. Zu den Verlusten LINDEGREN, Frauenland, S. 145: „Grob gerechnet kann man behaupten, daß in der ganzen Periode von 1620 bis 1720 ca. 75 % aller Todesfälle auf Krankheiten und andere Entbehrungen zurückzuführen sind. Ca. zehn Prozent starben in Kriegsgefangenschaft. Die restlichen 15 Prozent fielen bei Kampfhandlungen. Ungefähr ein Drittel dieser direkt kampfbezogenen Todesfälle geschah im übrigen im Zusammenhang mit Belagerungen. Große Feldschlachten und kleinere Gefechte forderten im allgemeinen nicht besonders viele Todesopfer, vergleicht man sie mit dem Alltag des Krieges. […] Die Zahl der toten Soldaten kann total auf 1,7 Millionen geschätzt werden. Von diesen starben gut eine Viertel Million im Feld oder infolge von Kampfhandlungen; gut eineinviertel Millionen fielen dem ‚Alltag des Krieges‘ zum Opfer“. => Mortalität.
[67] Torsten Stålhandske [Stolhanscha, Stahlhandschuh, Stahlhanndtschuch, Stalhans, Stallhans, Stalhansch, Stallhuschl, Stalhanß, Stall-Hanß, Stallhaus, Stallhausen, Stolhanski, Starrhase, Lo Stallo, Lo Stallans, Statehornes] [1594 Porvoo/Borgå (Finnland)-21.4./1.5.1644 Haderslev/Nordschleswig], schwedischer Generalmajor. Vgl. http://www.kansallisbiografia.fi/english/?id=2342.
[68] Andreas Freiherr Kolb v. Reindorf [Rhaindorf] [ -13.4.1666], kurbayerischer Obrist.
[69] Lüdert [Lydert, Lutter] v. Stralendorff [Strahlendorf, Strallendorff] [ -1638], schwedischer Obrist.
[70] AOSB II/6, S. 492f.
[71] General(kriegs)kommissar [schwed. allmänt krig kommissionär, dän. generalt war kommissær]: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- u. Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung v. Kriegssteuern (Kontributionen), sowie zur Kontrolle der Kriegskommissare. Er übernahm auch militärische Aufgaben. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er monatlich 600 fl., bei der dänischen Kavallerie sogar 908 Rt.; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld u. in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie auf Grund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- u. Truppenfinanzierung zu senken u. Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport u. die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten u. gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- u. Reichstagen auf u. war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen), „Verehrungen“ u. Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare u. Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter. DAMBOER, Krise, S. 27: „Im Schreiben des Generalkommissars Schäfer an Maximilian vom 13. Dezember 1644 schrieb dieser, die Generalkommissare suchten nichts als des Kurfürsten und der Armada Interesse und würden trotzdem immer verfolgt, gehasst und beneidet“. Vgl. auch KAPSER, Die bayerische Kriegsorganisation, S. 101ff.; SAITO, Das Kriegskommissariat der bayerisch-ligistischen Armee.
[72] Eerikki Antinpoika [Erik Andersson, Andersohn, Anterson „Erich Krana Enderßon“, „Erich Enderson K(o)rona“] Trana auf Sataniemi u. Raisala (Karelien) [1586-24.10.1634 vor Minden], schwedischer Generalkriegskommissar, Obrist.
[73] BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 312.
[74] BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung und geschicht, S. 312. – Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder v. der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter u. Heilkundige, Feldchirurg, Feldscher, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern u. Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.
[75] PLEISS, Finnen, S. 59.
[76] Bückeburg [LK Schaumburg]; HHSD II, S. 80ff.
[77] Minden am 10.11.1634.
[78] Winterquartier: Zugewiesenes Quartier, das – angesichts der um 1, 5 º tieferen mittleren Jahrestemperatur mit extremen Kälteperioden überlebensnotwendig – in der Regel vom November bis zur Eröffnung der Sommerkampagne im Mai/Juni beansprucht wurde u. in dem andere, höhere Verpflegungssätze galten, was immer wieder zu Streitigkeiten unter den Kommandeuren führte. Natürlich versuchten deshalb Magistrate u. Stände immer wieder, diesen kostenintensiven Zeitraum zu verkürzen, indem man schon ab Februar das „Sommertraktament“ einzuführen versuchte, was wiederum zu Aufruhr bzw. einer Erhöhung der Beschaffungskriminalität unter den Soldaten u. ihrem Tross führen musste. Vgl. die Versuche des Magistrats v. Berlin im Januar 1641; FADEN, Berlin, S. 226. Selbst wenn Truppen erst im Dezember einquartiert wurden, verlangte man doch auch Zahlungen für den vorausgegangenen November; SODEN, Gustav Adolph 3. Bd., S. 387ff. Dazu kam der enorme Bedarf an Feuermaterial, wobei alles nur einigermaßen Brennbare durch die Truppen beschafft wurde. Der Chronist Leopold aus Marktredwitz berichtet über den November/Dezember 1640; BRAUN, Marktredwitz, S. 129: „Über diese 8 Regiment[er] [hinaus] sind auch 200 Polacken mit marchiert, welche – wie ob[en] gehört – zu Oberredwitz logierten: Einige sind auch in Dörflas einquartiert worden. Obwohl wir hier im Mark[t] kein Quartier gehabt, so haben wir doch des Generals Tafel versehen und herrlich in die Küche (ver)schaffen müssen. Auch haben wir für die Regiment[er] hinaus[gegeben] 800 Brot[e], 800 Maß Bier und 2 Rind[er]. Überdies hat (ein)jeder Bürger, der seinen Stadel nicht zugrund reissen oder gar verbrennen lassen wollte, hinaus[ge]geben Fleisch, Fisch, Futter, Bier, Brot und Geld. [Es] ist dadurch auch sehr wenig erhalten worden, denn fast in jedem Stadel [hat] eine Kompanie gelegen, welche (dann) alles Heu, Stroh, ungedroschenes Getreide, Holz und Brettern in das Feld getragen. Es sind daraus Hütte gemacht und hernach meistens verbrannt [worden]. Um das, was liegen geblieben war, haben sich die Nachbarn auch [noch] gezankt. Sie haben auch alle Zäun[e] um die Gärten, Planken [und] Um(b)schrote umgehauen und verbrannt. All(e) unser[e] Fischkästen, [von denen] ein [jeder] vorher um 50 K[ronen] erkauft [worden war], haben sie in einer Geschwindigkeit eingehauen, zerrissen, hinweggetragen und in Grund verdorben. [Auf] dem Freithof, welcher erst neu gemacht worden war, haben sie die Schindel[n] abgeschlagen und sam(b)t dem Tor verbrannt. In Summa, diese Leute haben einen großen Schaden getan in dem unausgedroschenen Getreide, Futter, (Ge)stroh und Holz. [Sie haben auch] fast alle Stadel im Grunde zerschlagen und das Gezimmer verbrannt; denn die Kälte war sehr groß. Daher [haben] sie auch außer[halb] der Stadel noch über 1000 Feuer angezündet und gehalten. Was sie in den Vorstädten ertappt haben, [das haben] sie (hinweg)genommen und das Vieh geschlachtet. Die Nacht [über] hat die ganze Bürgerschaft auf Befehl des Generals um und um auf der Mauer im Gewehr stehen und wachen müssen. Ungeachtet dessen aber sind die Musketiere(r) doch an vielen Stellen über die Mauer herabgestiegen, [sind] in die Ställ[e] eingebrochen, [haben] kleines Vieh erwürgt und was sie sonst [noch] bekommen konnten, [haben sie] mitgenommen und [sind dann] wieder hinausgewischt. Dies geschah (nun) an vielen Orten, [so] daß wir also genug(samb) zu wehren und solches zu verhindern hatten. Die Tor(e) hatte er selbst(en) besetzt und mit seiner Wacht versehen“.
[79] Stadthagen [LK Schaumburg]; HHSD II, S. 435f.
[80] Rinteln [LK Schaumburg]; HHSD II, S. 395f. Vgl. STÜNKEL, Rinteln.
[81] Hessisch Oldendorf [LK Hameln-Pyrmont]; HHSD II, S. 226f.
[82] Kontribution: Kriegssteuern, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) u. Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), u. der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer u. Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare u. Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister u. Advokat Johann Georg Maul [? -nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung v. Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“. In den bei Angriffen u. Belagerungen ohnehin gefährdeten Vorstädten waren die Kontributionsleistungen geringer. Allerdings bestand hier auch immer die Gefahr, dass die Vorstädte entweder vom Feind abgebrannt oder seitens der Stadtkommandanten abgerissen oder abgetragen wurden, um dem Feind keine Verstecke zu bieten u. um ein freies Schussfeld zu haben.
[83] DOLLE, Bibliotheca, S. 22.
[84] Es gibt kein Regiment „Ostroi“ oder „Ostoi“ in den schwedischen Regimentslisten. Ostroi ist identisch mit Sir Arthur Aston. Anscheinend wurden hier entweder Transkriptionsfehler oder Druckfehler bei PRANGE, Begebenheiten in den nachfolgenden Darstellungen übernommen.
[85] Rodenberg [LK Schaumburg]; HHSD II, S. 398f. Vgl. MITHOFF, Die Chronik.
[86] Grove, heute Ortsteil von Rodenberg [LK Schaumburg].
[87] Heinrich [Henrich, Henich] Wichgreve [Wiehgreve [Weichgreve, Wichgrebe, Wigrefe, Wiekgreve, „Triegraf“] [1597-27.12.1642 Hamburg], schwedischer Obristleutnant.
[88] Verehrung: Derartige „Schenkungen“,auch „Discretionen“, zutreffender aber „corruptiones“ genannt, waren v. Anfang des DK an zumeist erzwungene oder v. vornherein erwartete Leistungen in Geld- oder Sachwerten an die Offiziere u. ihre mitziehenden Ehefrauen u. Konkubinen – so erwarteten Obristen schon einmal 100 Rt. als „Verehrung“ – einer Einheit bis hin zu den untersten Rängen, die den Stadt- oder Gemeindehaushalt je nach Umständen erheblich belasten konnten. Diese mehr oder minder freiwilligen „Verehrungen“ waren zur Abwendung v. Einquartierungen oder zur Durchführung rascher Durchzüge gedacht. So gingen 1627 500 Rt. u. ein Pferd zur Verhinderung eines Durchzugs v. fünf Kompanien durch Stralsund an Johann v. Götz; Arnim erhielt sogar 1.000 Rt.; NEUBUR, Geschichte, S. 43. Sie waren je nach Rang des zuständigen Offiziers gestaffelt u. wurden von diesen als fester Bestandteil ihres Einkommens betrachtet, zumal Soldzahlungen nicht selten ausblieben. Auch Offiziersgattinnen erwarteten natürlich eine Verehrung. Sogar ein Willkommensgeld beim Einzug der Offiziere wurde erwartet. Vgl. ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Die Reichsstadt Schweinfurt hatte während der zehnmonatigen Einquartierung 1634/35 allein 3.000 fl. für „Verehrungen“ aufzuwenden. MÜHLICH, Chronik 3. Teil, S. 455.
[89] Reichstaler/Gulden: 1 Reichstaler = 1,5 Gulden; 1 Reichstaler = 18 Batzen = 72 Kreuzer = 288 Pfennige, 1 Reichstaler = 21 Schillinge (ß) = 252 Pfennige (δ); 1 fränk. Rt. = 1, 2 fl. (1632), 1 fl. = 50 Liter Bier, = 5 Paar junge Hühner, Entgelt für die Säuberung zweier Wachtlokale. Reichsgulden: 1 Reichsgulden = 60 leichte oder rheinische Kreuzer (kr.) = ⅔ Reichstaler (Rtl.) = 16 gute Groschen = 24 Mariengroschen. Zur Umrechnung v. fl. in €: Wie problematisch eine derartige Umrechnung ist, zeigt www.mhoefert.de/PDFs/30_jaehriger_Krieg.pdf, der 30.000 fl. in ca. 3 Mill. € umrechnet (!). 1 fl. dürfte maximal 50 € entsprochen haben. Nach einer anderen nicht unproblematischen Umrechung würde 1 Rt. heute etwa 27, 3 € entsprechen. Nach WILDGRUBER, Dte feste Stadt Wasserburg, S. 74, entspräche 1 Rt. 60 DM, also etwa 30 €. Wenn selbst Bauernstiefel schon mit 20 fl. aufgelistet sind, würde das 540-1.000 € entsprechen. Sinnvoller wäre es, mit den Preisen für Gebrauchsgüter, Löhne etc. in den betreffenden Jahren zu verfahren, die in den einzelnen Gebieten je nach Kriegslage sehr unterschiedlich sind.
[90] Fass (Bier): äußerst unterschiedliche Maßeinheit, z. B. Lübeck: 149.02 Liter, Österreich: 226.45 Liter, Böhmen: 244.48 Liter, 1 Sachsen: 280.95 Liter, Freiburg/Br.: 390.78 Liter, Sachsen: 393 Liter; Gera: 398.076 Liter; Einbeck: 409.2 Liter, Duderstadt: 422.07 Liter, Wolfenbüttel: 433.73 Liter, Braunschweig: 434.88 Liter, Dresden: 520.12 Liter, München: 1710.5 Liter (?). Angaben nach SCHLAGBAUER, http://www.web-schlagbauer.de/Main/Gewichte/Liter.php?64_38_.
[91] Tonne (Bier): 1 Tonne (Aachen) = 117, 8 Liter; 1 Tonne (Altena) = 139, 112 Liter; 1 Tonne (Berlin) = 100 Stof = 114,5 Liter; 1 Tonne (Braunschweig) = 202, 178 Liter; 1 Tonne (Bremen) = 169, 65 Liter; 1 Tonne (Hamburg) = 173, 38 Liter; 1 Tonne Broyhan (Hannover) = 155, 52 Liter; 1 Tonne (Hildesheim) = 50, 84 Liter (?); 1 Tonne Broyhan (Hitzacker) = 166, 98 Liter; 1 Tonne (Lüneburg) = 203, 28-217, 8 Liter; 1 Tonne (Münster) 149, 296 Liter; 1 Tonne (Oldenburg) = 159, 6 Liter; 1 Tonne (Osnabrück) = 131, 749 Liter; 1 Tonne (Preussen) = 89, 2 Liter; 1 Tonne (Rostock) = 115, 968 Liter; 1 Tonne (Sachsen) = 70, 24 Liter; 1 Tonne (Schleswig-Holstein) = 173, 89 Liter; 1 Tonne (Waldeck) = 145, 024 Liter. Angaben nach SCHLAGBAUER, http://www.web-schlagbauer.de/Main/Gewichte/Liter.php?64_38_.
[92] Lauenau [LK Schaumburg].
[93] MITHOFF, Chronik der Stadt Rodenberg, S. 247.
[94] Minden [LK Minden-Lübbecke]; HHSD III, S. 517ff. Vgl. NORDSIEK, Die schwedische Herrschaft.
[95] Feldlager: Der Raum für den Oberkommandierenden u. seinen Stab wurde zuerst ausgemessen, durch eine Barriere u. eingesteckte Spieße, oft auch durch Befestigungen, vom übrigen Lager abgetrennt. Die Fahnen des Regiments wurden in die Erde gesteckt. Hinter jeder standen in langer Reihe die Hütten des Fähnleins oder der Kompanie. Bei der Fahne lag der Fähnrich, der Leutnant in der Mitte u. am Ende der Reihe der Hauptmann. In einiger Entfernung vom Lager war des öfteren ein mit Bastionen versehener Wall u. Graben aufgeworfen, hinter denen auch die Feldgeschütze standen. Vor der Umwallungslinie waren zumeist geschlossene Redouten oder Feldschanzen angelegt.„Den Offizieren und insbesondere den Obristen fehlte es in ihren wetterfesten, zum Teil gefütterten und mit Öfen beheizbaren Zelten auch während der Feldzüge nicht an Bequemlichkeit. Durch zumeist senkrechte Wände boten sie ausreichend Platz. Die dichte Webart und das Aufbringen von Wachs machten den dicken Stoff wasserdicht. Eine zweite Stofflage im Inneren war oftmals kunstvoll bestickt“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 99. Einfache Soldaten bauten je nach Jahreszeit ihre Hütten durch Raubbau in den Wäldern aus Brettern, Reiser, Türen, Dielen, Getreidegarben, Stroh u. Laub, stabilisiert mit Spießen u. mit Tüchern verhängt, während Offiziere fertige wetterfeste Zelte, die zum Teil gefüttert waren, mit sich führten. LANGER, Hortus, Abb. 62, EICKHOFF; GROTHE; JUNGKLAUS (Hg.), 1636, S. 96f. Zum Feldlager mit Holzhäusern für Offiziere u. den Hütten u. Zelten für die Gemeinen vgl. WAGNER, Tracht, S. 230. In der spanischen Flandern-Armee hatte eine Baracke Platz für vier Personen mit zwei Betten. Daneben gab es eine Doppelbaracke für acht Personen mit vier Betten. Der Salemer Mönch Bürster hat die Beschreibung eines französischen Lagers hinterlassen: „Ein groß Wunder war zu sehen, wie es von Rückenbach bis Mimmenhausen hinunder nit ist zu schreiben noch zu malen, wie die Berg aussehen. Schier ein Hütten an der andern, von weitem sehe es wie eine große Stadt so abgebränt. Ueber die Aach waren hin und wieder Steg und Brücken, dass sie frei von und zu allen Orten könnten reiten; die Hütten machten sie schön aneinander, in Mitten aber hin und wieder zu reiten große Straßen und Plätz gleich wie in großen Städten; etliche machten’s von Stroh, Gras und Heu, andere aus Mayen, darum sie großen Schaden thaten an den jungen Büchlein, andere mit Hanf und Früchten insonders mit Roggen, denn es eben in der Erndt und in 8 Tagen der Liechtenberg sollte werden geschnitten … andere von Thüren, Tafeln und Brettern, so sie aller Orten, insonders aber im Gotteshaus abgebrochen etc. etc.“ GONZENBACH, Erlach, 2. Bd., S. 287, Anm.; LAHRKAMP, Dreißigjähriger Krieg, S. 198. War während zu Anfang des Krieges der Tross etwa 30 % größer war als die kämpfende Truppe, war er am Kriegsende nach Aussage des bayerischen Feldmarschalls Gronsfeld unkontrollierbar angewachsen. Er erinnerte daran, dass man „in disen beiden armaden sicherlich über 180 000 seelen hat, welche, es sein gleich jungen, fuhrknecht, weiber und künder, doch alle sowoll alß soldaten leben müssen. Nun werden die beeden armaden ungefähr uf 40 000 mann proviantirt, und mehrer nicht, alß ein mensch in 24 stundt nöthig hat. Wie nun die übrige 140 000 menschen leben können, wan sie nicht hin und her ein stuckh brott suchen thun, solches ist über meinen verstandt“. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2961, fol. 29 (Ausfertigung): Gronsfeld an Maximilian I. v. Bayern, Thierhaupten, 1648 III 31. Die Feldlager waren entsprechend dem Tross kaum noch kontrollierbar. Die Beute- u. Solidargemeinschaft der Soldatenfamilien bot einen gewissen Schutz, solange man kranke u. verwundete Soldaten nicht in den Städten zurückließ u. deren Frauen u. Kinder fortschickte, die ums Überleben kämpfen mussten. Zudem gab es angesichts der schlechten hygienischen Bedingungen die üblichen Lagerseuchen, so dass wohl 20 % der Soldaten als Kombattanten ausfielen. Vgl. auch den Brief des kurkölnische Fähnrichs Johann Christian Schneid(en) an seine Ehefrau; Wahrhaffter Abtruck / eines Cöllnischen Fewerrohr-Fähnrichs auß dem Läger bey Münster. Zur „Lagergesellschaft“ vgl. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“, S. 279-296; LANGER, Hortus, S. 96ff.; WAGNER, Ars Belli Gerendi; EICKHOFF; GROTHE; JUNGKLAUS, 1636, S. 97ff.; STOLCH; WÖLLPER, Schweden, S. 77ff.
[96] Meile: 1 Meile = ca. 7,420 km, eine schwedische (auch große) wie auch westfälische große Meile wurde mit 10 km bzw. 10, 044 km gerechnet. In der Regel kein bestimmtes Maß, sondern eine Strecke, „die ein Fußgänger ohne Anstrengung in zwei Stunden zurücklegen“ konnte. HIRSCHFELDER, Herrschaftsordnung, S. 192.
[97] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung u. zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage v. Belagerungs- u. Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen u. dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen u. schlecht bezahlt wurden. Nach DILICH, Krieges-Schule, S. 42, hatte der Rumormeister „Huren und Buben“ zu dieser Arbeit zu zwingen. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger u. Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten zwangsverpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig u. entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser harten Arbeit eingesetzt, sogar ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale, S. 64f. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann v. Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig u. sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255). Bei den Schweden wurden bevorzugt Finnen zu diesen schweren Arbeiten herangezogen. Aus Iglau wird unter 1647 berichtet, wie der schwedische Kommandant Österling die nur noch 299 (v. ehemals 13.000) Einwohner fassende Stadt während der Belagerung durch die Kaiserlichen zur Schanzarbeit trieb; STERLY, Drangsale, S. 64f.: „In das kaiserliche Lager langte immer mehr und mehr schweres Geschütz an; als dieses der Kommandant erfuhr; ließ er er voll Grimm die Einwohner wie das mit aller Gewalt auf die Schanzarbeit treiben, und erließ das strengste Verboth, daß außer dieser Arbeit sich keine Manns- noch Weibsperson sehen lasse. Was war dieses für ein Trübsal unter den armen Bürgern ! dieselben hatten ihren geringen Vorrath an den nothwendigsten Lebensmitteln bereits aufgezehrt, und konnten sich bei dem bestehenden strengsten Verbothe, nicht auszugehen, keine andere beischaffen; vom Hunger und Durst gequält, und daher ganz erschöpft, mussten sie sich dennoch den schwersten Arbeiten unterziehen. Der Kommandant war taub gegen alles Bitten und Flehen; verlangten einige die Erlaubniß, sich aus der Stadt zu entfernen, so ließ er sie in den Zwinger einschließen, ihnen des Tags ein bischen Brot und ein wenig Wasser reichen, dafür aber unter Schlägen zur Arbeit anhalten. Als der Kommandant die Deserzion zweier seiner Leute am vorhergehenden Tage erfuhr, und besorgte, daß Mehrere diesem Beispiele folgen dürften, so ließ er den Arbeitenden Fußeisen anlegen“. Augsburg 1632; STETTEN, Geschichte 2. Bd., S. 211: „Den 14. Septembris ließ der Gouverneur Oxenstirn [Bengt Bengtson Freiherr v. Oxenstierna; BW] etliche Bischöfliche, Capitlische und Fuggerische Beamte und Vögte, so ihre Unterthanen bey der Schantz-Arbeit zu erscheinen nicht angehalten hatten, zur Straffe durch den Profosen etliche mal um das höltzerne Roß oder Esel herumführen“. Fehlte es auf Grund von grassierender Pest an zwangsverpflichteten Bürgern, mussten auch Soldatenfrauen Schanzarbeiten leisten. Zur Schanze vgl. auch STUHR, Die Schanze.
[98] Melchior v. Kriechbaum [Kriegbaum, Krigbaum, Krichbaum] [ -März 1639 in Wien enthauptet], schwedischer Obrist.
[99] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5-19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis. Halbe Kartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. „Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite v. 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211. Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen v. gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen v. Brand- u. Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.
[100] Batterie: Geschütze wurden zu Gruppen zusammengefasst. Diese Gruppen nannte man Batterie. Die damals angewandte Methode, eine Mauerbresche zu schießen, sah so aus, dass man eine Geschützbatterie frontal auf die zu brechende Mauer richtete u. zwei kleinere Batterien im Winkel v. ca. 30-45 Grad zu beiden Seiten anlegte, durch welche die gelockerte Mauersubstanz zusätzlich herausgehebelt wurde. [ENGERISSER]
[101] proportionierten: angemessenen.
[102] Johann Friedrich v. Schleswig-Holstein-Gottorf [1.9.1579 Gottorf-3.9.1634 Altkloster], Erzbischof v. Bremen, Fürstbischof v. Lübeck u. Bischof v. Verden.
[103] Wolfenbüttel [LK Wolfenbüttel]; HHSD II, S. 503ff.
[104] Neustadt am Rübenberge [Region Hannover]; HHSD II, S. 343ff. Vgl. REESE bzw. WINKEL.
[105] Friedrich Ulrich Herzog v. Braunschweig-Wolfenbüttel [5.4.1591 Wolfenbüttel-11.8.1634 Braunschweig].
[106] Philipp Theodor Graf v. Waldeck-Eisenberg [Waldecker] [2.11.1614 Arolsen-17.12.1645], kaiserlicher Obrist. [Abb. Stein10]
[107] Johann v. der Horst [ -8.1.1649], kurbayerischer Generalwachtmeister.
[108] Christian Pflug [ – ], ligistischer Kriegskommissar.
[109] Viktualien: Lebensmittel; das zum Lebensunterhalt Erforderliche, was auch für Einquartierungen galt. Aus der Verpflegungsordnung Tillys vom 16.10.1623 geht hervor, welche Mengen an Nahrungsmitteln in den besetzten Gebieten zur Verfügung gestellt bzw. durch Zahlungen (als Teil des Soldes, der nicht oder nur in großen Abständen eintraf) abgelöst werden mussten. So hatte bereits ein Rittmeister samt Anhang pro Tag Anspruch auf vier Maß Wein, zwanzig Maß Bier, zwanzig Pfd. Brot, zwölf Pfd. Fleisch, zwei Hennen u. ein halbes Schaf – dazu kamen die üblichen Extravaganzen, die aus weit entfernten Orten geholt wurden – , was natürlich auch für seine Dienerschaft berechnet war. So forderte der Obristleutnant Christian Vitzthum v. Eckstädt [um 1586-1652] im Februar 1627 wöchentlich v. Stolberg; ZEITFUCHS, Stolberg, S. 273: „1. Korb Rosinen grosse und kleine. 2. Hüte des besten Zuckers. 6. Pfund Mandeln. 2. Pfund Ingber 1. Pfund Pfeffer (ganz) Ein halb Pfund Nägelein [Gewürznelken]. Ein viertel Pfund Saffran. 1. Pfund ganzer Zimmet. 1. Pfund Muscaten-Blumen. Ein viertel Pfund Muscaten-Nüsse. Von allerley Confect und eingemachten Sachen / so viel dessen wöchentlich von nöthen sey. 1. Schock Pommeranzen und Citronen. 3. Pfund Parmesan Kese. 4 Fäßgen rothe Rüben. 1. Fäßgen Gurcken / Capren / und 1. Fäßgen Oliven. 1. Fäßgen Limonien und eins Pommeranzen-Schalen. 1. Fäßgen eingemachten Ingber. Ein halber geräucherter Lachs. Ein halber grüner Lachs. 20. Pfund Stockfisch. 8. Pfund geräucherter Ahl. 6. Pfund dürre Forellen. 1. Viertel Centner Ungarische Pflaumen. 5. Pfund Reiß. 4. Pfund Hiersen beneben der Milch dazu vonnöthen 60. Pfund Butter samt 4. Schock Käse. Ein halb gut wohl gemästetes Rind. 3. Kälber. 4. Läm̃er. 8. Hüner. So viel grüne Fische / als man wöchentlich bedarff. 2. Faß Bier. 1. Faß Breyhan. Ein Eymer des besten Rheinischen Weins. 1. Stein Lichte. 1. Scheffel Saltz. 12. Scheffel Hafer alle Tage auf 14. Pferde / auch Heu und Streu / so viel man von nöthen. 1. Maaß Kirchmuß und 1. Zwiselber Muß. 2. Schock Aepfel / wie auch grosse und kleine Nüsse. Weiß und schwarz Brodt / so viel die Woche aufgeht“. Zu den ungewöhnlicheren Süßwaren zählte „manus christi“ („Hand Christi“), der man Heilwirkung nachsagte u. v. Naumburg 1632 für Gustav II. Adolf beschafft werden musste; BORKOWSKY, Schweden, S. 47. Dabei handelte es sich dabei meist um eine Stange gekochten Zuckers, die mit Veilchen, Zimt oder Rosenwasser gewürzt war. Häufig enthielten diese bonbonähnlichen Stangen auch Blattgold. Nach anderen Rezepturen war es ein besonderer Sirup. Ein Berittener oder Knecht in der Musterung hatte immerhin noch zwei Pfd. Fleisch, drei Pfd. Brot, eine Maß Wein u. drei Maß Bier zu fordern – drei bis fünf Maß Bier je nach Geschlecht pro Tag galten auch sonst als üblich – , was zur raschen Auszehrung einer Landschaft führte, zumal die eingeforderten Naturalabgaben im Laufe der Zeit noch weiter anstiegen u. v. Jahr zu Jahr neue Verpflegungssätze erforderten [KRÜNITZ, Oekonomische Encyklopädie, Bd. 220: „Victualien“].
[110] Kraut und Lot: Pulver u. Blei. Kräuter, z. B. Wolfskraut, wurden als Beigabe zum Schießpulver verwendet, da sie als Zaubermittel galten, um eine bessere Wirkung des Kanonen- oder Gewehrschusses zu erreichen. Daher stammt auch die Bezeichnung des Pulvers als „Büchsenkraut“ oder „Zündkraut“. – Lot: hier als Gewicht für die Bleikugel.
[111] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie u. Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis u. die Fourage mussten v. der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden u. waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger u. Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.
[112] CHEMNITZ, Königlichen Schwedischen […] Kriegs Ander Theil, S. 550f.
[113] Diffidenz: Misstrauen, Zweifel.
[114] Generalmajor [schwed. generalmajor, dän. generalmajor, tschech. generalmájor]: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen, bayerischen, dänischen u. schwedischen Armee wahr. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen u. dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen u. dem Feldmarschallleutnant.
[115] Claus Dietrich Freiherr v. Sperreuter [Sperreut, Stierreuth] [um 1600 Walsrode-9./20.1.1653 Innsbruck], schwedischer, dann kaiserlicher Obrist, ab 1646 venetianischer Generalmajor. Vgl. LEISTIKOW, Sperreuter.
[116] Generalleutnant [schwed. generallöjtnant, dän. generalløjtnant]: Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn u. war in der kaiserlichen, kurbayerischen, dänischen u. schwedischen Armee der höchste Befehlshaber u. Stellvertreter des Kaisers u. des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen u. militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. 1625 wurde er mit 908 Rt. monatlich in der dänischen Armee besoldet; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Als Rekompens erhielt er in der kaiserlichen u. kurbayerischen Armee für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossedierung v. Adligen u. Absetzung v. Territorialherrn in den besetzten Gebieten u. lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare u. die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden.
[117] Thilo Albrecht v. Uslar [13.12.1586 Wake-14./24.10.1634 vor Minden], braunschweigisch-lüneburgischer Generalleutnant.
[118] Georg Ernst Wurmb [Wurm, Worm] [24.08.1590 Nordhausen-13.12.1645], braunschweig-lüneburgischer Obrist.
[119] Köln; HHSD III, S. 403ff.
[120] Approchen: Bezeichnung für die Laufgräben (Annäherungswege) bei der militärischen Belagerung v. Festungen. Das Wort ist eine Eindeutschung des französischen Verbes s’approcher, sich nähern. Es handelt sich um eine Anlage, die der Angreifer einer Festung anlegen musste, bevor die Festung erstürmt werden konnte. Mit Hilfe einer Erdwalze (Sappe) konnte sich der Angreifer an die Festungsmauern heranarbeiten, um sie durch ein anschließendes Unterminieren zum Einsturz zu bringen. Mit Hilfe der Approchen konnte der Angreifer das Vorgelände gedeckt überschreiten. Sappen wurden v. den zu den ingenieurtechnischen Truppen gehörenden Sappeuren angelegt, die über besondere Ausrüstung wie z.B. Schanzkörbe verfügten oder den typischen, breitkrempigen Eisenhelm zum Schutz vor Geschossen, welche die Verteidiger von oben abschossen. Bei mittelalterlichen Burgbelagerungen wurden Sappen häufig eingesetzt, um das Mauerwerk der belagerten Festung aufzubrechen und die Mauer so weit auszuhöhlen, dass sie, evtl. durch Verbrennen des Stützgebälks, zum Einsturz gebracht werden konnte. Die Approchen bestanden aus einem Graben von etwa 2,5 m Sohlenbreite u. etwa 1,25 m Tiefe, der bis zur 3. Parallele im Zickzack geführt auf der der Festung zugekehrten Seite mit einer etwa 1 m hohen Erdschüttung versehen war. Die einzelnen Approchenzüge legte man vor den einspringenden Winkeln der Festungswerke an und führte die einzelnen Schläge so, dass ihre Verlängerung mindestens 50 m vor dem weitest vorspringenden Festungswerk vorbeischlug. Jeder vorwärtige Schlag wurde bogenförmig über den rückwärtig hinaus nach hinten verlängert, was man Haken oder Crochet nannte. Diese Haken dienten als Ausweichstellen u. der Aufstellung kleinerer Wachposten. Die zickzackförmigen Approchen wurden als einzelne Sappen ausgeführt. In geringerer Entfernung zur Festung, etwa v. der zweiten Parallele an, kam die vom Sappeur mit Wälzkorb u. sonstigem Hilfsgerät auszuführende völlige Sappe, später (ab etwa 1870) die einfache Erdwalze zur Anwendung. In nächster Nähe zur Festung, etwa vom Fuß des Glacis ab, hätten die Zickzacks allzu spitzwinklig werden müssen, um gegen bestreichendes Feuer geschützt zu sein. Man ging deshalb auf dieser Strecke v. der Anwendung der Zickzacks ab u. führte hier die Approchen derartig in gerader Richtung auf die Saillants der Angriffsfront weiter, dass sie durch Traversierung (Traversensappe, Würfelsappe) gegen bestreichendes Feuer geschützt wurden. Die Anlage v. Approchen seitens der Angreifer wurde v. den Verteidigern durch die langjährige Anpflanzung von tiefwurzelnden Pflanzen auf dem Glacis der Festung erschwert [Wikipedia].
[121] Muskete [schwed. musköt, dän. musket]: I. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel u. den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln u. legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) u. die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, 1. Bd., S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen haben sich angeblich förmlich überschlagen. Je nach Entfernung hatten jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Im Nahkampf wurde auch Schrot verwendet. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 544ff. Eine einfache Muskete mit Forquette (Stützgabel), Bandelier u Kugelform kostete etwa 3 ¼ fl., die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge v. 102 cm und wog etwa 4,5-4,7 kg bei einem Kaliber v. zumeist 19,7 mm [vgl. auch GROTHE, Auf die Kugeln geschaut, S. 386, hier 16, 8-19,5 mm]. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- u. Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten u. Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Bis 220 Meter konnte man noch unter günstigen Voraussetzungen eine Trefferquote von 25 % erzielen. ENGERISSER, Von Kronach, S. 552: „Ab ca. 200 m Entfernung waren Musketenschüsse unter normalen Feldbedingungen gegen gepanzerte Soldaten praktisch ohne Effekt und ab 300 m verursachten sie gegen Ungepanzerte auch nur noch Prellschüsse. Die maximalen Schussweiten mit einer gut passenden und verdämmten Kugel lagen bei 350-400 m, d. h. nach spätestens 400 m senkte sich eine waagrecht abgeschossene Kugel in den Boden“. Vgl. „Luntenschloßmuskete, Suhl um 1630“. Online verfügbar unter: engerisser.de/Bewaffnung/Luntenschlossmuskete.html. Da die Treffgenauigkeit der Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung v. maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. II. Es gab auch Jagdmusketen mit kleinem Kaliber u. langem Lauf, die v. Scharfschützen verwendet wurden. Zum Teil machte man aus Unberittenen Dragoner, indem man ihnen Musketen gab. SCHWARTZ, Die Neumark, S. 52. Der Preis für eine Muskete lag je nach Qualität zwischen 4 u. 6 Rt., also zwischen 6 u. 9 fl.
[122] Chemnitz meint hier wahrscheinlich Scharfschützen mit speziellen Gewehren, kleinkalibrigen Waffen mit 8 bis 10 mm Kaliber, während die Muskete in der Regel 19 mm Kaliber hatte, mit langem Lauf, um die Treffsicherheit zu erhöhen. Auch mit gezogenen Vogelbüchsen erzielten Bürger bei Belagerungen gute „Erfolge“. STEIGE, Bolkenhainische Denkwürdigkeiten, S. 231. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“.
[123] Bresche, Breche, brescia, bresica: durch Geschützfeuer erreichte Sturmlücke in der Stadtmauer oder auch in einer Verschanzung. Die damals angewandte Methode, eine Mauerbresche zu schießen, sah so aus, dass man eine Geschützbatterie frontal auf die zu brechende Mauer richtete u. zwei kleinere Batterien im Winkel v. ca. 30-45 Grad zu beiden Seiten anlegte, durch welche die gelockerte Mauersubstanz zusätzlich herausgehebelt wurde. [ENGERISSER]
[124] Sturmlauf: heftiger, schnell vorgetragener Angriff mit dem Ziel, den [völlig unvorbereiteten] Gegner zu überraschen, seine Verteidigung zu durchbrechen. Zum Teil wurden für die Erstersteigung der Mauern oder des ersten Eindringens in die Stadt, Festung etc. Geldprämien bis zu 1000 Rt., die „erste Beute“ – der erste Eindringende durfte sich das vermeintlich beste Haus zur Plünderung aussuchen – oder Rangerhöhungen (so etwa bei der Erstürmung Frankfurts a. d. Oder 1631), v. den Offizieren ausgesetzt worden. Die Sturmkolonnen sollten Wälle oder Festungen auf Sturmleitern ersteigen, sich dort festsetzen u. das Tor v. innen öffnen, um den nachrückenden Soldaten den Weg frei zu machen. Teilweise wurde allerdings auch Branntwein ausgeschenkt, um die Angst zu betäuben, oder es wurden Gefangene bei allen Armeen als Schutzschilder vor der ersten Sturmreihe vorangetrieben; vgl. die Aussagen eines Untergesteckten (1634) => Gottmann, Peter in den „Miniaturen“; GAIER; SCHÜRLE; PRAßER, Schwabenspiegel 3. Bd., S. 80. Zum Teil wurden die zögernden Soldaten, wenn einer ihrer Anführer fiel, v. anderen Offizieren geschlagen oder gar getötet (Freiberg 1639); BENSELER, Geschichte Freibergs, S. 968: „Als dieß nun die Andern, welche nachdrangen und sich gleichfalls zum Sturme anschickten, sahen, wollten sie nicht weiter, ob sie schon von ihren Offizieren mit bloßen Degen heftig angetrieben und einige sogar erstochen wurden, sondern warfen die Musketen und andere Gewehre weg und flohen, wobei die in der Stadt gar manchen noch erreichten und mit ihren kurzen Wehren, Schlachtschwertern und Morgensternen tödteten“.
[125] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen u. Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung v. Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung v. Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen erwarteten je nach Lage der Dinge meist einen ehrenvollen Abzug u. zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Auch wurde festgelegt, z. B. 1634 Landsberg/Warthe beim Abzug der kaiserlichen Garnison; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 196: „Ingleichen sollen sie vor- vnd bey dem Abzug einigen Einwohner / Bürger vnnd Schutzverwandten / er sey Geist- oder Weltlich / im geringsten nicht beleydigen / vielmehr aber / was jedweder Officierer vnnd Soldat der Burgerschafft schuldig / so entlehnet / oder mit Gewalt abgenommen / vorm Abzug richtig bezahlen“. Überläufer waren in der Regel vom Abzug ausgenommen. Vgl. auch die genauen Bestimmungen im Akkord v. Dömitz (26.12.1631; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 497ff.). Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden, z. B.. wegen der Undiszipliniertheit ihrer Truppen oder weil die Abziehenden gegen den Akkord verstießen, nicht eingehalten. CHEMNITZ über durch Wallenstein gewährten Akkord für die Besatzung v. Glogau (1633), Königlichen Schwedischen [ …] Krieg, 1. Buch, 60. Kap., S. 273: „Schrieten also die / darin gelegene / hohe Officirer zum accord / Den der Hertzog von Friedland / mit sack vnd pack / brennenden lunten / fliegenden Fähnlein auszumachiren / vnd gerade auf Landsberg begleitet zu werden / bewilliget / doch schlecht gehalten, in deme Er sie bald vor / bald hinter sich zurücke geführet / dadurch den Soldaten abgemattet / vnd dergestalt schwierig gemacht / das letztlich erst im WinterMonat fast weinig vnd ohngefehr dreyhundert mann davon in Pommern überkommen“. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger unter dem 3.12.1634; BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 233: „Und seind disen tag uf dem Asperg ankommen 3. Stuckh Officiers, ein Leutenant, Fendrich und Corporal, welche von dem Tubadelischen [Georg Christoph v. Taupadel; BW] Volckh, so von Schorndorff außgezogen [25.11. war Schorndorf gefallen; BW], entrunnen, dann ihnen die kaiserische den accord nit gehalten, Sie betrüglicher weiß 6. Tag umbgefüert, hernacher erst gezwungen sich underzustellen, oder sollten nidergemacht werden: Und seind alle Officier dabey gefangen genommen worden“.
[126] Immunität: Schutz vor Strafen.
[127] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“.
[128] eximiert: ausgenommen, befreit.
[129] Werner [Wennemar] Freiherr v. Merode [Meroda, Marode] zu Schloßberg [ -1648], schwedischer Obrist.
[130] Abzug, ehrenvoller: Gemeint ist „mit Sack und Pack, klingendem Spiel, brennenden Lunten, Kugeln im Mund“; HELLER, Rothenburg, S. 180, Anm. ***: „Diese Zugeständnisse waren die höchsten militärischen Ehren, welche einer abziehenden Besatzung eingeräumt wurden. Zu größerer Feuerbereitschaft führten die Musketiere im Gefecht für die nächsten Schüsse die Kugeln im Mund; auch ließ man die Lunten an b e i d e n Enden brennen, um, wenn der Brand beim Aufdrücken auf die Zündpfanne verlöschen sollte, noch feuerbereit zu sein. Eine Erschwerung der Bedingungen für abziehende Truppen waren: Abgelöschte Lunten, später, nach Einführung der Radschlösser, abgeschraubte Steine“. Ergänzt wird das meist „mit fliegenden Fahnen, Ober- und Untergewehr“ u. Bagage. Allerdings wurde auch diese Vereinbarung, z. T. aus vorgeschobenen Gründen, nicht immer eingehalten.
[131] Johann ‘t Serclaes Graf v. Tilly [Feb. 1559 Schloss Tilly, Gemeinde Villers-la-Ville/Villers; Herzogtum Brabant-30.4.1632 Ingolstadt], ligistischer Feldmarschall. Vgl. KAISER, Politik; JUNKELMANN, Der Du gelehrt hast; JUNKELMANN, Tilly.
[132] Consilia: Beratungen.
[133] Feuermörser, Mortier: Steilfeuergeschütz, dessen Rohre aus geschmiedeten Schienen bestanden, die, wie bei einem hölzernen Fass, durch eiserne Reifen zusammen galten wurden. Bei einem Kaliber v. bis zu einem Meter Durchmesser waren die Feuermörser bis zu 2, 50 m lang u. wurden vor dem Abschuss in die Erde eingegraben. Ihre Stahlkugeln hatten eine sehr steile Flugbahn, man konnte mit ihnen also hinter Mauern schießen. Sie dienten auch zum Werfen v. Brand- oder Sprengkugeln (Bomben) mit einem Kugelgewicht zwischen 25 Pfund (1/16 Mörser) u. mehreren Zentnern (ganzer Mörser, Kaliber 5-15 Zoll). Nach Pflummerns Aufzeichnungen konnte man mit ihnen Kugeln v. 100 Pfund u. mehr werfen; SEMLER, Tagebücher, S. 68. Vgl. auch die Abbildung bei FREYTAG, Der Dreißigjährige Krieg 1. Bd., S. 89.
[134] Silberwagen: Wagen der Offiziere, auf dem ihr silbernes oder versilbertes Tafelgeschirr und ihre Beute transportiert wurde.
[135] Preis machen: erbeuten.
[136] Plünderung: Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung v. Festungen u. Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. JANSSEN, Bellum iustum, S. 137: „Sei der Krieg als Mittel zur Erhaltung der Gerechtigkeit unter den Menschen gestattet, so sei auch das Beutemachen in einem gerechten Krieg als ein legitimes Mittel, den Gegner zur Aufgabe zu zwingen oder von der Führung eines ungerechten Krieges abzuschrecken, gerechtfertigt. Daß dem Feind alle Güter, die ihm zur Schädigung der gerechten Sache dienen, entwendet werden dürften, liegt, so Grotius, auf der Hand. Des weiteren gäbe es drei schwerwiegende Gründe, aus denen es gerecht erscheine, die Güter des Feindes in Besitz zu nehmen. 1. Als Ausgleich für die Güter, die der gegner sich entweder vor oder während des Krieges widerrechtlich angeeignet hat; 2. Als Entschädigung für die Kriegskosten, die dem gerecht Kriegführenden entstanden sind; 3. Als abschreckende Strafe für den Übeltäter. Sich den Besitz des ungerechten Feindes aus Habgier anzueignen, sei jedoch nicht zulässig. Der gerechte Krieg rechtfertige nicht die Plünderung des Gegners“. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen u. Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich, S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames u. ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. v. Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen aber auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“. Zum Teil plünderten Nachbarn die Hinterlassenschaft ihrer geflüchteten oder abgebrannten Mitbürger; KRAH, Südthüringen, S. 95: „So berichtete Suhl, daß ‚sich noch etliche volks- und ehrvergessene Leute allhier und anderswo gelüsten lassen, sich an der armen verbrannten Sachen, so nach der Plünderung und Brand in Kellern, Gewölben und sonderlich im Feld und in den Wäldern geflüchtet und übrig geblieben, zu vergreifen und dieblich zu entwenden. Wie dann etliche – auf frischer Tat allzu grob begriffen und darum zu gefänglicher Verhaftung gebracht‘ seien. Auch Benshausen erhielt seine Salvaguardia, um dem täglichen Plündern, nicht nur durch streifende Soldaten zu wehren !“ Auch eigene Einheiten fielen über andere Einheiten her, um sie auszuplündern, wie etwa 1634 in Leipheim; BROY, Leipheim, S. 146f.
[137] CHEMNITZ, Königl. Schwedischer […] Kriegs Ander Theil, S. 550f.
[138] Rinteln [LK Schaumburg]; HHSD II, S. 395f. Vgl. STÜNKEL, Rinteln.
[139] STÜNKEL, Rinteln, S. 37.
[140] John Forbes, Baron de Puittachie [ -1638 bei Hagenburg], schwedischer Obristleutnant. Vgl. MURDOCH, SSNE ID: 4332.
[141] Anton [„Curd“, „Cord“] Meier [Meyer] [ – ], braunschweig-lüneburgischer, dann schwedischer Obrist.
[142] Dragoner [schwed. dragon, dän. dragoon, frz. dragon, tschech. dragoun]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. So sprechen auch Zeitgenossen in der Regel v. Reitern u. Dragonern. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen u. zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd u. eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung u. Deckung v. Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- u. Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Ein schwedisches Dragonerregiment soll sogar zu einem Drittel aus Zigeunern bestanden haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[143] Wolf v. Glaubitz [Glowitz, Globitz] auf Kasel [ – ], braunschweigischer, dann schwedischer Obrist.
[144] Wilhelm v. Wendt zu Crassenstein [Kratzenstein, Cratzenstein] [13.3.1603 Diestedde-15.3.1644 Nienburg], hessen-kasselischer, dann schwedischer Generalmajor.
[145] Christoph Heinrich v. der Goltz [1.1.1600 Klein Mellen-9.9.1643 Damitz], schwedischer Obrist. Vgl. die Erwähnungen bei mdsz.thulb.uni-jena.de/anhang/person_gesamt.php; SCHWARTZ, Neumark; BERG, Regulating war, S. 60f.
[146] Höxter [LK Höxter]; HHSD III, S. 346ff.
[147] Friedrich Freiherr v. Zabeltitz [Zabellitz, Zebeltitz, Sabalitz, Sabeiditz, Sabblowitz, Gabeltitz, Jabeltz, Rabeltitz, Zabelditzky] u. Topper [20.3.1595 Topper-13.12.1643 Minden], schwedischer Obrist, Generalmajor.
[148] Abraham v. Brünneck [Brunacher, Brunneck, Brunnecker, Brunecken, Breunecker, Brünecker, Brauneck, Braunegk, Brunck, Bruncker, Buncker, Brunecker, Brennekenki, Braurock, „Grünecker“] [1595-1666], schwedischer Obrist.
[149] Alexander Leslie [Lesley, Lesle, Lessle, Leßle, Lassle, Letzle, Lasle, Lesly, Laslay], 1st earl of Leven [um 1580-4.4.1661 Balgonie, Fife], schwedischer Feldmarschall. MURDOCH, SSNE ID: 1; dort auch weiterführende Literatur; McANDREW, Scotland’s Historical Heraldry, S. 513ff.; TERRY, The Life; MURDOCH; GROSJEAN, Alexander Leslie; BACKHAUS (Hg.), Brev-II.
[150] Entreprise: Unternehmen, Unterfangen.
[151] 29.6. (a. St.).
[152] Hoya [LK Nienburg/Weser]; HHSD II, S. 245ff.
[153] CHEMNITZ, Königl. Schwedischer […] Kriegs Ander Theil, S. 730.
[154] Friedrich v. Meerettig [Merrettig, Meretig, Merredich, Merrettich, Marettich, Maretti] [1584-13.1.1633 Grimma], braunschweig-lüneburgischer, dann schwedischer Obrist.
[155] MANKELL, Uppgifter, S. 217.
[156] „armée volante“: Der Söldnerführer Ernst v. Mansfeld hatte gelegentlich große Teile seines Fußvolkes mit Tross- oder Beutepferden beritten gemacht, um an Mobilität zu gewinnen; schon zu seiner Zeit nannte man dies eine „armée volante“. Darunter verstand man schnelle Dragoner-Einheiten. „corps volante“: eine sehr bewegliche Reitereinheit für überraschende Raids im Feindesland, wie sie vor allem Königsmarck zugeschrieben wird.
[157] MANKELL, Uppgifter, S. 218.
[158] Stade; HHSD II, S. 432ff.
[159] Carl [Caroll] Andeflycht [Gregersson, Gregersen, Gregersohn, Gregors Sohn, Gragersohn, Kregersohn, Georgessohn, Gresersschon] [ – ], schwedischer Generalkriegskommissar. Vgl. BACKHAUS (Hg.), Brev 1-2.
[160] Cammerier: Kammermeister: (höherer) fürstlicher Bediensteter einer Finanzverwaltung, hervorgegangen aus dem Vorsteher einer Kammer; vereinzelt auch zu persönlichen Diensten herangezogen. Der Landeskämmerer war in einigen Gegenden eine obrigkeitliche Person, die für die herrschaftlichen Einnahmen einer ganzen Provinz verantwortlich war.
[161] Reichskreis, Niedersächsischer: Der 1512 gebildete Reichskreis umfasste die Gebiete zwischen Weser, Harz u. Elbe einschließlich Magdeburgs, Mecklenburgs u. Holsteins. Kreisausschreibende Fürsten waren die Erzbischöfe v. Magdeburg u. der Herzog v. Braunschweig-Lüneburg. Die wichtigsten Mitglieder waren das Erzstift Magdeburg (seit 1648 Brandenburg), Erzstift Bremen, Lüneburg, Grubenhagen, Calenberg-Göttingen, Wolfenbüttel, Hochstift Halberstadt mit Grafschaft Regenstein (seit 1648 Brandenburg), Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Güstrow, Hochstift Schwerin (Mecklenburg-Schwerin), Holstein-Glückstadt (Dänemark), Holstein-Gottorp (Dänemark), Grafschaft Rantzau (Dänemark), Hochstift Hildesheim u. die Reichsstädte Bremen, Goslar, Hamburg, Lübeck, Mühlhausen u. Nordhausen.
[162] Reichskreis, Niederrheinisch-westfälischer: Zumeist nur Westfälischer Reichskreis genannt, 1500 geschaffen, umfasste die Gebiete zwischen der Weser u. der späteren Grenze der Niederlande, in dem Teile des zum kurrheinischen Reichskreis gehörigen Erzstifts Köln lagen. Kreisausschreibender Reichsstand war seit Beginn des 17. Jahrhunderts der Bischof v. Münster, der das Amt nach dem Jülich-Klevischen Erbfolgestreit mit Brandenburg u. Pfalz-Neuburg teilen musste. Vgl. Reichskreis.
[163] Christina Königin v. Schweden [17.12.1626 Stockholm-19.4.1689 Rom]. Vgl. FINDEISEN, Christina von Schweden; HERMANNS, Christina Königin von Schweden; BUCKLEY, Christina; HEYDEN-RYNSCH, Christina von Schweden. OPITZ, Hausmutter und Landesfürstin, S. 366f.: „Sie wurde wegen ihres ausgesprochen männlichen Kleidungs- und Lebensstil berühmt und galt den Zeitgenossen als lebendes Beispiel für die virilen Tugenden hochgeborener Frauen. Erst sechs Jahre alt war sie gewesen, als ihr Vater Gustav Adolf in der Schlacht bei Lützen fiel. Schon ein halbes Jahr später hatte sie der schwedische Reichstag zur Königin erklärt und ihr offiziell gehuldigt. Die Regentschaft für die Minderjährige führte der Reichskanzler Axel Oxenstierna. Christine selbst wurde in einer Weise auf die Regierungsübernahme vorbereitet, wie sie sonst nur für männliche Thronfolger üblich war. Bald beherrschte sie mehrere Fremdsprachen, las und sprach mühelos Latein und besaß umfassende Kenntnisse der antiken wie der modernen europäischen Literatur, Philosophie und Geschichte. In den Belangen der Regierung und des Staatswesens unterrichtete sie der Reichskanzler selbst, der sie auch über den Zustand des Landes und die täglichen politischen Fragen auf dem laufen hielt. Christine lernte mit Begeisterung und Selbstdisziplin, vernachlässigte Schlaf, Essen und Körperpflege, die sie wie andere »weibliche« Interessen und Beschäftigungen geringschätzte. Schon mit 16 Jahren nahm sie regelmäßig an den Sitzungen des Reichsrates teil, der nichts ohne ihr Wissen entschied. 1644 leistete sie den Eid als Königin von Schweden und übernahm dann die Regierungsgewalt. Christines Auftreten und Sachkenntnis gaben ihr Autorität im eigenen Land, erregten aber auch international Aufsehen – zumal sie fast berüchtigt war für ihre soldatisch-männliche Lebensführung und ihre »unweibliche« wissenschaftliche Neugierde, die sie in Korrespondenz und Austausch mit berühmten Gelehrten und Philosophen zu befriedigen suchte. Mit Leidenschaft und großem finanziellen Aufwand ließ sie aus anderen Ländern Kunstschätze, Bücher und wertvolle alte Handschriften zusammentragen, ihre Sammlung war eine der reichsten in ganz Europa. Sie scheute nicht vor Krieg und Raub zurück, wenn sie sich etwas aneignen wollte: Noch unmittelbar vor Beendigung des Dreißigjährigen Krieges besetzte die schwedische Armee Prag – und es scheint, daß der militärisch unmotivierte Feldzug allein der kaiserlich-rudolfinischen Kunstsammlung gegolten habe, die dort aufbewahrt wurde“.
[164] „Drei Kronen“: Die „Drei Kronen“ waren die der Schweden, Goten u. Wenden, als deren Herrscher sich die schwedischen Könige bezeichneten. Auch Dänemark beanspruchte die „Drei Kronen“ als Herrschaftsanspruch über die drei skandinavischen Königreiche (Dänemark, Schweden, Norwegen) seit der Union v. Kalmar (1397) für sich. Zudem führte auch Christina in der Titulatur „Großfürstin v. Finnland, Herzogin zu Estland u. Karelien, Fräulein über Ingermanland“.
[165] Prager Frieden: Der in Folge der schwedischen Niederlage in der Schlacht bei Nördlingen (5./6.9.1634) vereinbarte Prager Frieden zwischen Johann Georg I. v. Sachsen u. Ferdinand II. wurde am 30.5.1635 unterzeichnet. Bei diesem Friedensschluss, dem fast alle protestantischen Reichsstände beitraten, verzichtete der Kaiser auf seinen Anspruch, den Augsburger Religionsfrieden v. 1555 allein zu interpretieren u. damit das Restitutionsedikt v. 1629 durchzuführen. Ergebnis war eine begrenzte Festschreibung des konfessionellen Status quo. Weitere Ergebnisse waren: die Festschreibung der Translation der pfälzischen Kurwürde auf Bayern, der Ansprüche Sachsens auf die Lausitz u. die Bildung eines Reichsheers (wobei Johann Georg I. v. Sachsen u. Maximilian I. v. Bayern eigene Korps führen ließen, die als Teil der Reichsarmee galten). Die bestehenden Bündnisse waren aufzulösen, fremde Mächte sollten den Reichsboden verlassen, etwaige Ansprüche auf den Ersatz der Kriegskosten seit 1630 wurden aufgehoben, eine allgemeine Amnestie sollte in Kraft treten. Zudem kann der Prager Frieden als einer der letzten kaiserlichen Versuche betrachtet werden, ein monarchisches System im Reich durchzusetzen. Maßgebliches Mittel dazu war die sogenannte Prager Heeresreform, mit der der Kaiser den Versuch unternahm, nahezu alle reichsständischen Truppen unter seinen Oberbefehl zu stellen u. zugleich den Ständen die Finanzierung dieses Reichsheeres aufzuerlegen. Diese Vorstellungen ließen sich ebenso wenig verwirklichen wie das Ziel, durch die Vertreibung der ausländischen Mächte Frankreich und Schweden zu einem Frieden im Heiligen Römischen Reich zu gelangen. Vgl. die Einschätzung des Pfarrers Bötzinger, Leben und Leiden, S. 33f.: „Mitten in unsere Not drang das Gerede von einem Frieden, der zu Prag geschlossen sein sollte. da hielten wir die Nase hoch und schnupperten, wo der Wind wohl in der Zukunft herwehen werde. Die Bauern richteten sich wieder etwas gerade, maßen die Felder aus und bekümmerten sich um das Vieh. In den Städten räumte man die Brandplätze auf, besserte die Mauern aus und sah die Tore und Wachtürme nach. Meine Ursel nahm die Kinder, legte ihnen die Hände ineinander und sagte ihnen etwas Schönes vom lieben Gott und seiner großen Vatergüte, und ich schlug die Bibel auf und strich mir alle Stellen an, in denen von Friede, Freude und Einigkeit die Rede war. Indessen stellte sich gar bald heraus, daß alles Lug und Trug gewesen war, was man geredet hatte, und daß an Durchmärschen und Einquartierungen mit ihren Greueln und Grausamkeiten noch kein Ende abzusehen war“. Auch HAPPE schätzte den Prager Frieden zu Recht als trügerisch ein; Happe I 396 v – 397 r, mdsz.thulb.uni-jena.de; vgl. auch LEHMANN, Kriegschronik, S. 87. Zur Forschungslage vgl. KAISER, Prager Frieden.
[166] arriviret: angekommen.
[167] Vorfang: vorgreifende Maßnahme, Maßregel.
[168] Bremen; HHSD II, S. 69ff.
[169] bas: besser.
[170] Johan Banér [Bannier, Panier, Panner] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall. 1614 Offizier unter Gustav II. Adolf v. Schweden, 1620 Beförderung zum Hauptmann, 1621 zum Obristen, 1623 zum Generalmajor, 1630 zum Generalleutnant, am 17.9.1631 Teilnahme an der Schlacht bei Breitenfeld, Herbst 1632 Übernahme des Oberbefehls in Süddeutschland, 1633 Beförderung zum schwedischen Feldmarschall u. Übernahme des Oberbefehls über die in Schlesien stehenden Truppen. Nach der Schlacht bei Nördlingen am 5./6.9.1634 Bruch mit Sachsen, Zurückdrängung seiner Armee nach Norden, am 4.10.1636 Sieg bei Wittstock über kaiserlich-sächsische Truppen unter Melchior v. Hatzfeldt, Eroberung Erfurts u. Belagerung Leipzigs, nach Verstärkung seines Heeres durch Truppenkontingente des verstorbenen Bernhards v. Sachsen-Weimar 1640/1641 vergeblicher Vorstoß auf Regensburg, anschließend Rückzug nach Böhmen u. Sachsen. Vgl. BJÖRLIN, Johan Baner.
[171] Artillerage: das zur Artillerie nötige Zubehör. => Artillerie.
[172] Alexander [v.] Erskein [Esken, Eske, Erskeine, Eßkhen, Eschen] [31.1.1598 Greifswald-27.7.1656 Zamość], schwedischer Kriegsrat, Resident. Vgl. http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=15450. Sohn eines nach Pommern ausgewanderten schottischen Kaufmanns. Nach den Studien unter anderem in Wittenberg (1617), Leipzig, Jena u. Rostock (1623) nahm er Dienste bei Sophia v. Dänemark, der Mutter Christians IV. v. Dänemark, den er jedoch aus gesundheitlichen Gründen wieder aufgab. In Stralsund beriet er auf Wunsch Gustav II. Adolfs den schwedischen Obristen Fritz Petrowitz Rosladin während der Belagerung der Stadt. Zwischen 1628 u. 1630 fungierte er als Vertreter Schwedens und Assistenzrat in Stralsund, ab 1632 als Kriegsrat sowie Resident in Erfurt u. zuständig für ganz Thüringen. Vgl. die Erwähnungen bei PETER, Eisenach. Er spielte eine entscheidende Rolle in den Verhandlungen Schwedens mit dem eigenwilligen Wilhelm IV. v. Sachsen-Weimar, den auch Frankreich auf seine Seite zu ziehen hoffte u. den gerade die schwedische Generalität, vor allem Banér, für nicht besonders geeignet hielt. Reichskanzler Oxenstierna bestätigte ihn in seinen Funktionen im Februar 1633. 1634 war er Kriegsrat der schwedischen Hauptarmee im Reich u. Resident in Thüringen. Zudem betrieb er nach eigener Aussage planmäßig Archivraub, wie der bei Johan Oxenstierna tätig gewesene Prediger Schupp berichtet: „Der Raub, den ich in Teutschland gethan habe, ist ein Briefe-Raub. Wann wir mit der Armee an einem Ort, sonderlich in ein Kloster, oder Jesuiter-Collegium kamen, habe ich alsobald geeilet nach dem Archiv zu, und habe alle Brieff eingepacket. Wann ich dann Zeit gehabt, habe ich sie durchgelesen, dadurch bin ich hinter so viel arcana, hinter so viel stücklein kommen, dass ihr es nicht wohl glauben können“. SCHUPP, Salomo, BL E VIIe, zit. bei DROSTE, Im Dienste der Krone, S. 391. Nach dieser Erfurter Zeit wurde er als Berater zu Johan Banér abgeordnet. 1637 versuchte er die schwedische Macht in Pommern zu reorganisieren. 1642 wurde er auf Wunsch Torstenssons als Kriegsrat erneut bestätigt. 1644 wurde er Mitglied der „Fruchtbringenden Gesellschaft“ unter dem Gesellschaftsnamen „der Fürsichtige“.1645/46 amtierte er als Assistenzrat Torstenssons in Leipzig. 1648 wurde er Kriegsratspräsident unter dem Befehl des späteren Königs v. Schweden, Carl X. Gustav, u. Gesandter auf dem Westfälischen Friedenskongress. Ende April 1648 trat die schwedische Generalität in Nördlingen zusammen. An dem Treffen nahm auch Erskein teil, zu diesem Zeitpunkt noch Kriegs- u. Assistenzrat der schwedischen Königin, aber auch Bevollmächtigter der schwedischen Armee in Deutschland u. der Gesandten der Krone in Osnabrück. Die Generalität legte fest, der Krieg sei „vom römischen Reich abzuführen, damit selbiges sich etwas zu der Schwedischen Armee kunfftigem Aufnemmen recolligiren (erholen) könne, … hingegen sei sedes belli ipsa (der eigentliche Kriegsschauplatz) nach den Erblanden zu transferirn und dort zu conserviren … Churbaiern vermittelst aller coniungirten Macht … zu ruiniren“. SAMBRAUS, Feldzug, S. 84. Diese Nördlinger Beschlüsse hatten die satisfatio militum zum Ziel, die Geldabfindung der schwedischen Armee bei ihrer Abdankung. Ihr ganz eigenes Interesse stellten die Generäle in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen und wußten sich in Übereinstimmung mit ihrer Regierung, wenn auch die Vorstellungen über die Höhe der satisfatio militum beträchtlich auseinander gingen. Die schwedische Generalität hat offenbar einen baldigen Friedensschluss nicht mehr ausgeschlossen, jedoch wohl schon damals über den Friedensschluss hinaus mit einem längeren Verbleib im Reich gerechnet, aber außerhalb des österreichischen Reichskreises. Im erholten Reich konnte Schweden gelassen Geldabfindung, Abdankung u. Abzug seiner Armee betreiben. Inwieweit Erskein hinter den Vorstellungen stand, im Norden Deutschlands einen geschlossenen schwedischen Soldatenstaat zu errichten, bedarf noch der Untersuchung. Erskein behauptete von sich, er habe als Kriegskommissar wichtiges Archivmaterial aus den besetzten Städten retten können. Vor allem im Eichsfeld, in Pommern u. Prag „sammelte“ er dieses Material u. bewahrte es in seinem Domizil Erskeinschwinge bei Stade auf. Anlässlich der Eroberung der Prager Kleinseite u. der gewaltigen Kriegsbeute durch Hans Christoffer von Königsmarck am 26.7.1648 erbeutete er unter anderem eine bemerkenswerte Bücherei. Er war an den Verhandlungen in Prag u. Nürnberg nach dem Westfälischen Frieden beteiligt. Nach Schweden zurückgekehrt, wollte ihn Königin Christina zum Freiherrn erheben, was Erskein aber zweimal ablehnte. Vom November 1650 bzw. von 1652 an amtierte er als Rat in den schwedisch besetzten Herzogtümern Bremen u. Verden, wo Königsmarck als Gouverneur eingesetzt war. 1652 wurde er geadelt, 1653 wurde er Präsident in Bremen u. Verden. 1655 wurde er zum Freiherrn erhoben (nicht introduziert). 1656 geriet er bei der Eroberung Warschaus in Gefangenschaft u. starb später in Zamoisk. Begraben wurde er in St. Peter in Bremen. MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 1508; BAUER, Erfurter Personalschriften S. 192; DROSTE, Im Dienst der Krone, S. 390−391; SCHULZE, Das Stader Reichsarchiv; HILDEBRAND, Erskein; JÖRN, Servorum Dei Gaudium [MDSZ].
[173] quotifieret: ihren Anteil zugerechnet.
[174] Victualien: Lebensmittel.
[175] Humor: Gemütsart, Stimmung, Charakter, Verfassung.
[176] urgieren: drängen, fordern.
[177] Posteritet: Nachwelt.
[178] denigriren: in Abrede stellen, leugnen, anschwärzen.
[179] contentement: Zufriedenheit.
[180] principalen recommendiren: ihren Vorgesetzten empfehlen.
[181] exempt: ausgenommen, befreit.
[182] Wolfgang Wilhelm v. Pfalz-Neuburg [4.11.1578 Neuburg a. d. Donau-20.3.1653 Düsseldorf]. Vgl. KÜCH, Die Politik des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm. Wolfgang Wilhelm war wohl doch ein „offenbar recht beschränkter und unbeweglicher Geist, starr an einmal bezogenen Positionen festhaltend und von einem durch nichts zu erschütternden Bewußtsein wirklicher oder vermeintlicher Rechtspositionen durchdrungen, auf deren buchstäblicher Einhaltung er zu bestehen pflegte, ohne sich zu fragen, ob die Erreichung dieses Zieles nach Lage der Dinge möglich sei oder nicht“. SCHMIDT, Philipp Wilhelm, Bd. 1, S. 25f. KÜHN-STEINHAUSEN, Korrespondenz, S. 9, charakterisiert ihn wohl zu positiv. Vgl. LEFFERS, Neutralitätspolitik. „Sein Hof, der Unsummen verschlang, zählte zeitweise etwa 300 Personen. […] Die Hofmusik, darunter acht Musiker und 20 Sänger, kostete 1638 rund 5.000 Reichstaler. Sophie von der Pfalz bemerkte in ihren Memoiren über den Hof Wolfgangs, als sie 1650 Düsseldorf besuchte, dass die Dienerschaft am Düsseldorfer Hofe verbrauchte Kleidung trage, und dass die Tapisserien, Betten und Stühle alt seien. Der brandenburgische Gesandte Georg Ehrentreich von Burgsdorff bescheinigte ihm boshaft die Schwäche zum Wein, indem er feststellte, dass sein Weinbecher mit zwei Maß (Liter) einst als Taufbecken für die Mutter und Großmutter Wolfgangs gedient hatten“ [Wikipedia-Artikel].
[183] Cloppenburg [LK Cloppenburg]; HHSD II, S. 100f.
[184] Wolf Heinrich v. Baudissin [Bauditz, Baudis, Baudish] [1579 (1597 ?) Schloss Lupa (Niederlausitz)-4.7.1646 Elbing (Belschwitz)], schwedischer, dann kursächsischer Generalleutnant. Vgl. http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=19088.
[185] Bersenbrück, Zisterzienserinnen-Kloster; HHSD II, S. 44.
[186] Anton Günther Graf v. Oldenburg u. Delmenhorst [10.11.1583 Oldenburg-19.7.1967 Rastede], Herzog v. Oldenburg.
[187] Ulrich II. Graf v. Ostfriesland [6.7.1605-1.11.1648 Aurich], 1628-1648 Graf v. Ostfriesland.
[188] Kaduktgut: ein wegen Erbenlosigkeit oder => Felonie heimgefallenes Grundstück, Gut etc., das gern als schwedische Donation an verdiente Offiziere oder Offiziere mit finanziellen Forderungen auf Zeit verliehen wurde.
[189] AOSB I/13, 1. Abt., Bd. 13, S. 281.
[190] Nienburg/Weser [LK Nienburg/Weser]; HHSD II, S. 346f.
[191] SCHLOTTER, Acta, S. 221.
[192] [Bad] Salzuflen [LK Lippe]; HHSD III, S. 48.
[193] Wilhelm V. Landgraf v. Hessen-Kassel [14.2.1602 Kassel-21.9.1637 Leer]. Vgl. ALTMANN, Wilhelm V.; KEIM, Landgraf Wilhelm V. v. Hessen-Kassel I, II; PETRI, Das Militärwesen von Hessen-Kassel; GEYSO, Beiträge I-III.
[194] Johann v. Lipfeld [Lixfeld] [ -Oktober 1642], schwedischer Obristleutnant.
[195] Göttingen [LK Göttingen]; HHSD II, S. 178ff.
[196] AOSB II/6, S. 604 Anm.
[197] MERIAN; ZEILLER, Topographia Westphaliae, S. 88; FEUERLE, Garnison, S. 154.
[198] Verpflegung, Verpflegungsordre, Verpflegungsordinanz: Die Verpflegungsordre sollte in allen Armeen die Verpflegung der Truppen verbindlich festlegen, was aber in der Kriegs- u. Alltagswirklichkeit nicht immer zu leisten war. Aus der Verpflegungsordnung Tillys vom 16.10.1623 geht hervor, welche Mengen an Nahrungsmitteln in den besetzten Gebieten zur Verfügung gestellt bzw. durch Zahlungen (als Teil des Soldes, der nicht oder nur in großen Abständen eintraf) abgelöst werden mussten. So hatte bereits ein Rittmeister samt Anhang pro Tag Anspruch auf vier Maß Wein, zwanzig Maß Bier, zwanzig Pfd. Brot, zwölf Pfd. Fleisch, zwei Hennen u. ein halbes Schaf – dazu kamen die üblichen Extravaganzen, die aus weit entfernten Orten geholt wurden – , was natürlich auch für seine Dienerschaft berechnet war. PAPKE, Landsknechte, S. 22: „Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. Eigentlich durfte nur der übliche Servis gefordert werden: die dem oder den einquartierten Soldaten zu gewährende Unterkunft u. Verpflegung, festgelegt in den jeweiligen Verpflegungsordnungen. „Servis“ definiert sich als die Abgaben des Hauswirts an den/die einquartierten Soldaten an Holz, Licht u. Liegestatt (Heu und Streu), im Niedersächsischen kam noch Salz dazu; Kleidung, Ausrüstung etc., wurden verbotenerweise verlangt; Essen und Trinken fielen auch nicht darunter, wurden aber trotzdem eingefordert. Stattdessen konnte auch die sogenannte „Lehnung“ gegeben werden. Alle zehn Tage war diese Lehnung für die schwedischen Truppen zu entrichten, bei den unteren Chargen für Kapitän 12 Rt., Leutnant u. Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber u. Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den untersten Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. Für die Konstanzer Garnisonstruppen war 1633 festgelegt; BEYERLE, Konstanz, S. 35f.: „Jedem Hauptmann wöchentlich 1 ½ Eimer [1 Eimer = 293,92717 Liter; BW] Wein, 20 fl. Geld, täglich 6 Brote, sowie Unterhalt für 6 Pferde; der Leutnant erhielt wöchentlich 24 Quart Wein und 6 fl., täglich 3 Brote und Unterhalt für 1 Pferd; der Fähnrich wöchentlich 17 Quart Wein und 4 fl. Geld, täglich 2 Brote und Unterhalt für 1 Pferd; dem gemeinen Soldaten waren täglich 2 Pfd. Brot, eine Maß [1, 83 Liter; BW] Wein und wöchentlich 7 Batzen für das Fleisch zu verabreichen. Die große Schar der niederen Offiziere wie Feldwebel, Feldschreiber, Feldscherer, Fouriere und Korporale sollte ‚durch gemeine Bürgerschaft kostiert und nach eines jeden Hausvaters Vermögen unterhalten werden’ “. Nach der Verpflegungsordnung Gustav Adolfs II. vom 13.5.1632 für das Herzogtum Franken hatte ein Obrist Anspruch auf täglich 12 Mahlzeiten, bestehend aus je 12 Gerichten (im Wert v. je 1/8 Rt). Im Oktober 1623 hatte Tillys Verpflegungsordnung für die Reiterei festgelegt: Rittmeister 4 Maß Wein, 20 Pfund Brot, 20 Maß Bier, 12 Pfund Fleisch, 2 Hennen u. ein halbes Schaf. Ein reformierter Leutnant, Kornett oder Quartiermeister sollten 8 Maß Bier, 8 Pfund Brot u. 4 Pfund Fleisch sowie ein Viertel v. einem Schaf oder Kalb erhalten. Einem Jungen oder einem Weib standen 1 Pfund Fleisch, 2 Pfund Brot und 1 Maß Bier zu. BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 42. Dazu kamen für den gemeinen Soldaten in der Regel täglich 2 Pfund Brot (zu 8 Pfennig), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfennig) u. 1 Kanne Einfachbier (2, 02 Liter zu 8 Pfennig). Statt Fleisch konnten auch Fisch, Butter oder Käse gegeben werden. Zwei Heringe entsprachen 1 Pfund Fleisch, eine Henne ersetzte 1, 5 Pfund Fleisch. Selbst diese Rationen wurden oft v. den Offizieren noch unterschlagen. Nach der kursächsischen Verpflegungsordnung (1632); SPARMANN, Dresden, S. 61, hatten ein Rittmeister u. ein Hauptmann Anspruch auf 6 Essen, Käse, Brot, ein Tischtrunk Bier; ein Leutnant bzw. ein Fähnrich auf 4 Essen nebst einem, Tischtrunk Bier; Führer, Fourier, Feldwebel, gemeiner Webel, Reiter auf 3 Essen (Suppe – Gericht Fleisch und Zugemüse – Käse, Butter) nebst 4 Kannen Bier pro Tag; gemeiner Knecht zu Fuß, Dragoner auf 2 Pfund Brot, 2 Pfd. Fleisch, 3 Kannen Bier. Der Erfurter Rat hält am 16.11.1641 die Klagen dreier gefangener Reiter des Regiments Hatzfeldt fest: „[Sie] berichteten [sie] wehren 5 tage von ihrem Regimente gewesen, undt nach einem Stücke brodts geritten, sie bekömen [sic] gantz nichts, wenn ihnen auch gleich Commiß[brot] zugesendet wehre, bekömen sie doch nichts: sondern die officirer behieltten solches alles vohr sich allein, [Sie] wussten auch nicht wo sie hin soltten, sie hetten deswegen von ihren officirern gantz nichts gehöret“. Zitiert bei BERG, Regulating war, S. 15; vgl. auch KUPER, Feuer, S. 104. So der kaiserliche Feldmarschall Melchior v. Hatzfeldt 1642: „Denn arm und hungrig zu sein, macht schlechte Curagi – wo nit anderes, davor uns der liebe Gott behüte“. ENGELBERT, Hessenkrieg II, S. 43. Der Salemer Mönch Bürster (1644); WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 196: „Dan ehe muoß der burger sterben zehen mal, ehe der soldat verderben ainmahl“. Die Verpflegung erforderte dennoch riesige Mengen an Schlachtvieh, zumal die Soldaten nur schieres Fleisch verlangten, keine Innereien oder Füße wollten, u. der genießbare Fleischanteil z. B. bei Ochsen zwischen 25 u. 55 % je nach Fütterung lag. Von Oktober bis Dezember sollen kaiserliche Truppen im kaisertreuen Hessen-Darmstadt neben 30 000 Pferden 100.000 Kühe und 600.000 Schafe erbeutet haben; PARKER, Dreißigjähriger Krieg, S. 250. In Tillys Verpflegungsordnung von 1627 wie auch in den anderen Ordnungen dieser Art war dagegen der umsichtige Umgang mit Einwohnern ausdrücklich festgelegt. KLOPP, Tilly, S. 546. Zweimal täglich ein Gericht mit zwölf Gängen für einen Obristen war üblich. Vgl. die kaiserliche Einquartierungsordnung Melchior v. Hatzfeldts für Westfalen (1636 III 09): „Wirt ebenmeßigh geklagtt, daß nicht allein die officierer, sondern auch die soldat(en) mitt ubermeßigem banquitier(en), sonderlich mitt verschwendungh vieler weins und geträncks den armen mahn gentzlich außlaugen, derenthalb(en) ein jeder und alle hiemit erinnert, das, was sie dergestalt uppich verzehr(en), ihnen an der contribution abgehe“. SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 127. Bürgermeister u. Rat v. Büren schrieben an die kurfürstlich-kölnischen Beamten in Paderborn u. an den Edelherren Moritz von Büren über Vorfälle der am 1.4.1626 erfolgten Einlagerung einer Korporalschaft der Leibgarde des ligistischen Generalwachtmeisters Timon v. Lintelo, Büren, 1626 April 15; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 185: „Bey Lübbertt Drevelnn ist ein reformirter corporal, so ein matresse bey sich gehapt, einlogirt gewest. Gleich wie der [Corporal; BW] einkommen, hat ihme der wirt nach zustandtt dieser orther unnd settigungh eines ehrlichen menschenn gnugsame speißenn, alß nemblich saurs krautt mit einer bratt- oder metwurst, ein schaffschinckenn, ein stück gerauchert rindtfleisch, ein außgeweßerten schweinenn potharst, dabei, dabei einen halben schaffenn käß nebenn butter aufgesetztt. Der corporal wirfft die speisenn mehrnntheilß zur dehl hinauß, unnd sagtt mit entrustungh zu seinem wirth, solche speisenn solte er einem hudler gebenn. Ob er meinte, das er ein hudler vor sich hette. (46) Er hette woll beßer speiß dem bettler vor die thuer gebenn etc., unnd will sich nicht stillen laßenn, biß ihme der wirth folgendenn tags nach seinem willenn schincken, hüner, kalbfleisch etc. aufzutragenn verpflichtet“. Nach der schwedischen Kammerordnung, 1635 X 04 (Geheimes Staatsarchiv Berlin-Dahlem I – 34 -179 b) hatte Oxenstierna den Anspruch pro Monat u. gemeinen Reiter auf 4 ½ Rt., 60 Pfd. Brot und 60 Feldmaß Bier festgelegt. Im Juni 1634 sollte Generalkriegskommissar Ossa Erzherzogin Claudia v. Tirol raten, den nach besserer Verpflegung begehrenden hohenemsischen Soldaten gegebenenfalls durch das Landvolk „die Hälse entzwei schießen“ zu lassen, was Claudia nicht tat, um eine weitere Eskalation der Lage zu vermeiden; SCHENNACH, Soldat, S. 71. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar v. Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt geforn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaiser und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. PAPKE, Landsknechte, S. 22: „Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. 1619 mussten ins Lager bei Themar geliefert werden: Rindsmäuler, Gelüng, Rindsmagen, Gekröse, Sülze, Zungen, Rindsherz, Rindsfüße, Rehwild geliefert werden. Dazu kamen Konfekt, Mandeln, Rosinen, Feigen, Nürnberger Küchlein (Lebkuchen), Reis, Muskatblüten, Peffer, Nelken geliefert werden. Vgl. ERB, Die ersten Kriegsereignisse, S. 10f. Vgl. auch die hohen Ansprüche, die Erzherzog Leopold Wilhelm im Dez. 1641 an Northausen stellte; KUHLBRODT, Die Reichsstadt Nordhausen 2. Bd., S. 88f.
[199] FEUERLE, Garnison, S. 157.
[200] August I. der Ältere, Herzog v. Braunschweig-Lüneburg [1568-1.10.1636 Celle], 1610-1636 evangelischer Bischof v. Ratzeburg, 1633-1636 Fürst v Lüneburg, Teilnahme als Obrist am Krieg gegen Frankreich u. die Türken unter Rudolf II.
[201] Celle [LK Celle]; HHSD II, S. 94ff.
[202] Kantonierung: „vorübergehende Einquartierung von Truppen in bewohnten Orten, teils für einzelne Truppenteile bei besondern Anlässen, die eine Verlegung aus dem eigentlichen Standquartier notwendig machen, wie Epidemien etc., hauptsächlich aber bei Zusammenziehung größerer Truppenmassen im Frieden oder im Krieg. Die Verteilung der Truppen in der Kantonierung (Dislokation) wird weit vom Feind ab möglichst weitläufig je näher am Feind aber, desto enger genommen, so daß sie zuletzt in ein bloßes Biwak mit Benutzung des in den Ortschaften vorhandenen Unterkunftsraums übergeht“ [http://www.peter-hug.ch/lexikon/Kantonierung].
[203] Dodo I. Freiherr v. Knyphausen u. Innhausen [2.7.1583 Lütetsburg (Ostfriesland)-11.1.1636 bei Haselünne], braunschweigischer Obrist, Feldmarschall. Vgl. SATTLER, Reichsfreiherr Dodo zu Innhausen und Knyphausen.
[204] DECKEN, Herzog Georg von Braunschweig 3. Bd., S. 39.
[205] Johann Freiherr [Baron ?] v. Leittersam [Lautersam, Leutersheim, Leutersum, Leyterßheim, Lüttersum, Luttersum, Lutersum, Luthersheim, Lentersheim, Lautersheim, Lutersheim, Leytersheim, Lottersheim, Luttersen, Galen-Lüttersheim, Lüddersen, Lautersson] [ -26.10.1647], kaiserlicher Feldmarschallleutnant.
[206] Haselünne [LK Emsland]; HHSD II, S. 210.
[207] Dodo I. Freiherr v. Knyphausen u. Innhausen [2.7.1583 Lütetsburg (Ostfriesland)-11.1.1636 bei Haselünne], braunschweigischer Obrist, Feldmarschall. Vgl. SATTLER, Reichsfreiherr Dodo zu Innhausen und Knyphausen.
[208] Quakenbrück [LK Osnabrück]; HHSD II, S. 385f.
[209] Vechta [LK Vechta]; HHSD II, S. 461f.
[210] Wildeshausen [LK Oldenburg]; HHSD II, S. 492ff.
[211] Friesoythe [LK Cloppenburg]; HHSD II, S. 155f.
[212] Fürstenau [LK Osnabrück]; HHSD II, S. 156f.
[213] Haus Nienhues [LK Emsland].
[214] Aschendorf, heute Stadtteil von Papenburg [LK Emsland].
[215] DIEPENBROCK, Geschichte, S. 431f.
[216] Emden; HHSD II, S. 134ff.
[217] Meppen [LK Emsland]; HHSD II, S. 327f.
[218] Wittlage, heute Stadtteil von Bad Essen [LK Osnabrück].
[219] Sir James [Jacob] Lumbsden [Lumbsdaine, Lumsden, Lunsdane, Lumbsten, Lumsdail, Lumsdell] of Innergelly [ -1660 ?], schwedischer Obrist. Vgl. MURDOCH, SSNE ID 3003.
[220] Johann v. Lipfeld [Lixfeld] [ -Oktober 1642], schwedischer Obristleutnant, Obrist.
[221] considerable: beträchtlich, beachtlich, erheblich, ansehnlich.
[222] Rencontren: Treffen.
[223] Vechta [LK Vechta]; HHSD II, S. 461f.
[224] Obristleutnant [schwed. överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant, tschech. podplukovník]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, v. den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch v. Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten u. die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren u. Soldaten bewies u. für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments u. die Anwerbung v. Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- u.Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse u. Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] u. 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen u. dänischen Armee sogar 300 fl. KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu. Dazu kam sein Anteil an der Beute, der pro 1.000 Rt. 16 Rt. 39 Albus betrug; HOFMANN, Melander, S. 156. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen u. Garnisonsdienst zwei Quartiere u. damit auch entsprechende Verpflegung u. Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[225] Hans Christoffer [Christoph] Graf v. Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc, Kingmark, King Marx, Königs Morik] [12.12.1600 Kötzlin-20.2.1663 Stockholm], schwedischer Feldmarschall. 1616 Anstellung als Page bei Herzog Friedrich Ulrich v. Braunschweig-Lüneburg u. Eintritt als Reiter in kaiserliche Kriegsdienste, 1630 Verabschiedung als Fähnrich bei Reformierung der Armee Wallensteins, 1631 Kapitän in schwedischen Diensten, 1633 Beförderung zum Major, 1634 zum Obristleutnant, 1636 zum Obristen, am 25.3.1640 zum Generalmajor als Lohn für die Werbung größerer Truppenformationen in Westfalen, im Januar 1645 zum Generalleutnant, am 17.5.1648 Sieg mit Turenne u. Wrangel bei Zusmarshausen über die kaiserlich-kurbayerischen Truppen unter Holzappel u. Gronsfeld, am 1.6.1648 Beförderung zum Feldmarschallleutnant, am 16.7.1648 erfolgreicher Angriff auf die Prager Kleinseite u. Raub der berühmten „Silberbibel“. Zusammen mit Carl Gustav Wrangel war Königsmarck der erfolgreichste schwedische Kriegsgewinnler, am 26.3.1651 wurde er in den Grafenstand erhoben, am 10.4.1651 in den Reichsrat berufen u. am 14.4.1655 in Stade zum Feldmarschall u. Gouverneur des Herzogtums Bremen und Verden ernannt. Sein im Krieg erworbenes Vermögen soll 130.000 Rt. jährliche Rente abgeworfen haben, was einem Vermögen von mindestens 2.600.000 Rt. entsprochen haben müsste. Vgl. BACKHAUS, Wrangel, Königsmarck, Bielke, S. 116-128; FIEDLER, Verwaltung; WAGNER, Pforr. Vgl. [RÜDIGER], Leben und Thaten; FRITZEL, Der Stader Raum, S. 14ff. => Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc, Kingmark, King Marx], Hans Christoffer [Christoph] Graf v. [I], [II], [III], [IV], [V], [VI], [VII], [VIII], [IX], [X], [XI], [XII] in den „Miniaturen“.
[226] CHEMNITZ, Königl. Schwedischen ]…] Kriegs, 4. Buch, 59. Kap., S. 912f.
[227] Wilhelm v. Lüdinghausen, gen. Wolff [28.12.1596 Buschhof (Birži, Lettland)-26.7.1647 Eger], schwedischer Obristleutnant, Generalmajor.
[228] Hieronymus v. Plettenberg [Plettenburg, Plettoberg] [ -1675 oder 1676], schwedischer Obristleutnant.
[229] Braunschweig; HHSD II, S. 63ff.
[230] Dr. Martin Chemnitz („der Jüngere“) [13.5.1596 Rostock-24.10.1645 Jägerndorf (Schlesien)], schwedischer Hofrat, Kommissar u. Resident, älterer Bruder des schwedischen Hofhistoriograph Bogislaw Philipp v. Chemnitz [9.5.1605 Stettin-19.5.1678 Hallsta, Gem. Västerås], schwedischer Resident, 1636 v. Kaiserlichen in Westfalen gefangen u. jahrelang inhaftiert. Vgl. http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=14806.
[231] temporisieren: verzögern, aufschieben.
[232] Praktiken: Anschläge.
[233] ablauern: eine Gelegenheit, einen Vorteil ablauern: eine Gelegenheit nützen; hier: abspenstig machen.
[234] Johann Georg I. Kurfürst v. Sachsen [5.3.1585 Dresden-8.10.1656 Dresden], regierte 1611-1656, verheiratet mit Magdalena Sibylla v. Preußen [1586-1659]; ESSEGERN, Fürstinnen. Nach der Verpfändung der Ober- u. der Niederlausitz militärisches Eingreifen gegen Friedrich V. u. die abtrünnigen Länder der böhmischen Krone, nach der Niederlage Friedrichs V. erfolgloses Eintreten für dessen Kurrechte. 1631 Scheitern des Versuchs, Kursachsen als Führungsmacht der protestantischen Reichsstände als dritte Kraft gegenüber der kaiserlich-ligistischen Seite u. der schwedischen Partei zu etablieren, nach Tillys Einmarsch in Sachsen Anschluss an Schweden, nach der Schlacht bei Nördlingen 1634 u. dem Prager Frieden 1635 Übertritt auf die kaiserliche Seite, 1645 Waffenstillstand mit Schweden u. Frieden v. Eilenburg. THOß, Sachsen; GOTTHARD, Johann Georg I.; BURKHARDT, Der Dreißigjährige Krieg und die sächsische Politik.
[235] Werben (Elbe) [LK Stendal]; HHSD XI, S. 492f.
[236] dimittiren: entlassen.
[237] Kornett: das Feldzeichen der kleinsten Einheit der Reiterei (entsprach der Kompanie). „[ …] bei den soldaten ist das cornet dasjenige zeichen, so die helden bei frewd und mut erhaltet, darnach sie alle sehen, und wo dieses verloren, so ist herz und mut und die ganze compagni, das ganze regiment, das feld verloren“ [DWB]. – Fahne: Fahne einer Kompanie; metonymisch die ganze Kompanie. Als Feldzeichen war die Fahne zur Unterscheidung v. Freund u. Feind unverzichtbar, da es im Dreißigjährigen Krieg kaum einheitliche Uniformen gab. Sieg u. Niederlage wurden nach der Zahl der eroberten u. verlorenen Fahnen ermittelt. Die Fahne wurde geradezu kultisch verehrt, Soldaten legten ihren Eid auf die Fahne, nicht auf den Kriegsherrn ab. BRNARDÍC, Imperial Armies 1, S. 38ff.
[238] debandieren: von débandade: Auflösung, hier: auseinander rennen, auflösen.
[239] Wilhelm v. Lüdinghausen, gen. Wolff [28.12.1596 Buschhof (Birži, Lettland)-26.7.1647 Eger], schwedischer Obristleutnant, Generalmajor.
[240] Hofstaat, Komitat: Anhang, Begleitung, Geleit, Gefolge. Viele Obristen führten ihre Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Der mobile Hofstaat aller Offiziere u. ihrer Ehegattinnen trieb die Einquartierungskosten zusätzlich in die Höhe. Leone Cropello de Medicis hatte 1628 bei sich: einen Gesellschafter v. Adel, Haushälter, Kornett, Hofmeister, Kammerdiener, Sekretär, Gestlichen mit Jungen, Tafeldecker, Aufwärter, 3 Pagen, Trompeter, Koch mit Jungen, Schneider, zwei Sattler u. ein Pferdeschmied mit Frauen, Feuereinmacher, Aufwärter in der Küche, Küchenfrau, Domestiken u. Musikanten, ingesamt 51 Personen; KELLER, Drangsale, S. 91, Anm. Auch Köche, Possenreißer etc. wurden mitgeführt. Am 24.5.1630 schrieb Maximilian I. v. Bayern dem Obristen Cronberg, es sei ein „unverantwortliches procedere, da die Obersten sich den Fürsten gleich halten wollen, werden die Quartieer ruinirt und erschöpft“. OMPTEDA, Die von Cronberg, S. 521. Dass gerade auch Offiziersfrauen z. T. ein großes Gefolge (50 Personen u. 50 Pferde) wie die Gemahlin v. Johann Philipp Cratz Graf zu Scharfenstein mit sich führten, erwähnt HELML, Der Dreißigjährige Krieg, S. 59. Das Amtsprotokoll (1626 VIII 29), SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg , S. 281, täuscht hinsichtlich der Gesamtzahl: „Die Gravin von Ahnolt hat 9 pferdt, darzu wirdt außm ambt Stromberg contribuirt. Obrist Gallas hat 15 pferdt. Der ist nit hier. Der haubtmann hat 10 pferd, capitanleutenant 7, drey fendriche 12, cap(itan) S(t). Eloi 4, drei veltwaibell 9, drey furier 3, aventurier 12, ingenieur 5“. Dies waren lediglich die in Wiedenbrück stehenden Pferde. Selbst Hauptleute einer Kompanie unterhielten schon zu Anfang des Krieges einen eigenen kleinen Hofstaat u. hatten nicht selten achtzehn Personen u. vierzehn Pferde mit sich. Selbst ein Wachtmeister hatte noch 3 Knechte, 1 Jungen u. 5 Pferde, manchmal sogar noch einen Narren als Begleitung; WAGNER; WÜNSCH, Notabilia, S. 110. Der schottische Söldner Robert Monro, „der Schwarze Baron, der als Freiwilliger mitgekommen war, erhielt die Erlaubnis, für einen Grafen Tafel zu halten, der gewöhnlich mit mehr als sechzehn Personen zu Tisch erschien. Die Besucher des Grafen, seine Pferde und seine Diener wurden dabei ebenfalls standesgemäß versorgt“. MAHR, Monro, S. 27. Bei den ligistischen Cronberg’schen Reitern (363 Soldaten) wurden in Langenau (Schwaben) „600 pferde, 66 weiber, 78 mädel, 307 jungen, 94 kinder und grosse anzahl hunde“ festgestellt; ZILLHARDT, Zeytregister, S. 128. „Die Offiziere führten ein Leben in Luxus, tranken täglich ihren Wein und forderten neben Geld, Fleisch, Weißbrot, Hafer und Heu auch Delikatessen, so der Örter nicht zu bekommen. Sie brachten nicht nur ihr Gesinde mit, sondern luden auch noch Freunde und Verwandte ein. Die Bauern mußten mit Pferd und Wagen bereitstehen, wenn die hohen Herren Jagden veranstalteten, und bei Truppenverschiebungen hatten sie den Transport zu bewerkstelligen. Eine Untersuchungskommission, die auf ständige Klagen der fürstlichen Räte und auch des Kurfürsten eingesetzt worden war, stellte lediglich fest, daß entsprechende Berichte stark übertrieben seien, und Anholt konnte auf die fehlenden Soldzahlungen verweisen, ohne die die Soldaten sich weder Lebensmittel noch Waffen oder Kleidung kaufen könnten. Erst Ende Mai 1623 trafen neues Geld sowie Waffen und Rüstungen ein, und Anholt erließ eine neue Ordonnanz, nach der die Soldaten nur noch das gewöhnliche Servis fordern durften, d. h. Bett, Feuer, Salz, Zwiebeln und Essig, alles Weitere aber bezahlen sollten“. TESKE, Bürger, S. 68. Auch fand man bei den Kompanien fünfzig Weiber u. dreißig Jungen, was die Unterhaltskosten in die Höhe trieb, u. gerade in einem solch kleinen Wigbolden im mikroökonomischen Bereich den Ruin auf Jahre hinaus bedeutete. Der Aufwand für Erzherzog Leopold Wilhelms eigene Bedürfnisse u. seinen Hofstaat scheint ziemlich groß gewesen zu sein. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 230: „Bei dem Durchzug durch Heilbronn am 10. Oktober [1645; BW] hatte das Heer Leopolds so viel Troß bei sich, daß ‚2 Tage lang eine Kutsche ein Wagen, ein Troß auf den anderen folgte, und das Gesindel so zahlreich war, wie man es noch bei keinem Heere gesehen hatte‘ „. MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 612: Schweinfurt hatte 1646 dan den Hofstaat des Erzherzogs zu liefern: „3 Ochsen, 8 Kälber, 12 Castraun, (Kapaunen ?) 4 Säuglämmer, 1 gemästetes Schwein,4 indianische Hennen, 40 Stück altes Geflügel, 12 junge Tauben, 1 ½ Zentner Schmalz und Butter, 500 Eyer, 1 Eymer Weinessig, 1 Mltr. Kochgerste, 1 Mltr. Erbsen, 1 Scheibe Salz, 30 Pf. Holländischer Käs, 1000 Pf. Brod, 60 Striche Haber, 30 Eymer Wein, 100 fl. an Geld für rauihes Futter, Oel und Gewürz. Hieran lieferte die Stadt: 6 Eymer 44er, 25 Eymer 45er Wein, 19 Mltr. Haber, 6 Mltr. Korn, 1200 Pf. Brod, 2 Mltr. Weizenmehl, 4 Saugkälber, 1 Schwein, 2 indianische Hühner, 1 dergleichen Hahn, 1 Hahn, 20 alte Hühner, 10 Paar Tauben, 1 Sack mit Kochgerste, 1 Mltr. Erbsen, 4 Schock Eyer, 1 Scheibe Salz, 2 Holländische Käse, 1 Eymer Essig. Auch wurden dem Oberstallmeister des Erzherzogs 3 Eymer und dem Futtermeister 2 Eymer Wein verehrt. Mit diesen ihnen gelieferten Lebensmitteln fuhren sie am 28 d. weg, und ihre Zehrung, die 50 Thaler kostete, mußte die Stadt bezahlen. Nach der Aussage der Bedienten war obgedachte Forderung nur der fünfte Theil der Nothdurft zur wöchentlichen Haushaltung des Hofstabs, die andern vier Theile müßten andere Städte herbeyschaffen. Welches auch glaublich war, weil nach ihrem Berichte tägliche 600 Personen an 40 Tafeln bey dem Erzherzoge gespeiset wurden“. „Als Leopold am 15. September [1646; BW] in Ammerthal war, wurden täglich 20 Ochsen, 100 Schöpse, 6 Kälber, 4 Ztr. Schmalz und Butter, 6 Säcke Weizenmehl, 120 Stück altes und 80 Stück junges Geflügel, 20 Eimer Wein, 60 Eimer Bier, 3 Zentr. Fische sowie 3000 Pfd. Schwarz- und Weißbrot verlangt“. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 240. Die anti-kaiserliche „36. Extraordinari. 1634“ teilte unter dem 14./24.6.1634 mit; Archives Municipales Strasbourg AA 1065: „Mit Regenspurg hat es / Gott lob / kein Noth / wie deßwegen Ihre Fürstliche Gn. vor Forchheim von demselben Commendanten [Lars Kagge; BW] wider Schreiben bekommen / auch gestern glaubhaffter Bericht eingelangt / daß sich der Feindt darvor sehr ruinire vnd consumire / auch schon durch Gegenwehr / Absterben vnd Entlauffen in zehen tausendt Mann verlohren / gelte im Läger ein pfundt Roßfleisch acht Kreuzer / sey zwar grosse Zufuhr / weiln aber der Vngarische König eine grosse Hoffstatt von ohngefehr 3000. Vngar- Böhm- vnnd Oesterreichischen Herrn / welche widerumb ihre Diener haben / vmb sich hat / so alles zu sich ziehen / als kompt dem gemeinen Soldaten wenig zu theil“.
[241] Dissimulation: Verstellung, Heuchelei. Der als hohe Kunst der Verstellung betrachteten Dissimulation hat REPGEN, Kurie I/1, S. 315-321, eine kleine Abhandlung gewidmet.
[242] Georg II. Landgraf v. Hessen-Darmstadt [17.3.1605 Darmstadt-11.6.1661 Darmstadt], heiratete 1627 Sophie Eleonore v. Sachsen [1609-1671], Tochter Kurfürst Johann Georgs I. v. Sachsen, u. regierte v. 1626 bis 1661. 1627 Hauptakkord mit Wilhelm V. v. Hessen, der Georg Oberhessen, die Niedergrafschaft Katzenelnbogen u. die Versicherung seiner Ranggleichheit zugestand. 1636 übernahm Georg an Stelle des geächteten Wilhelm V. die Verwaltung Niederhessens, das v. kaiserlichen Truppen besetzt wurde. Wilhelms V. Witwe Amalie Elisabeth begann 1645 mit Hilfe Frankreichs u. Schwedens den Kampf gegen Georg II.; sie erreichte 1647 einen Waffenstillstand u. 1648 einen Friedensvertrag, der Georg zur Rückgabe großer Teile der gewonnenen Gebiete zwang. „Hessen-Darmstadt, Georg II. Landgraf von“, in: Hessische Biografie <http://www.lagis-hessen.de/pnd/118884352> (Stand: 8.3.2012). Vgl. DIEHL, Georg II.; BECK, Die Neutralitätspolitik Landgraf Georgs II.; WACHENDORFER, Möglichkeiten und Grenzen.
[243] Francesco [Antonio] Caretto [Carretto, Carretti, Caretti, Claretti], marchese di Grana [Marquis de Grande, Marqui de Grane, Gran, Grane v. Corretto, Coretto u. Grane] de Savona e Caretto, conte di Millesimo [1594/1590/1592-9.11.1651/1652], kaiserlicher Feldmarschall.
[244] CHEMNITZ, Königl. Schwedischen ]…] Kriegs, 3. Buch, 58. Kap., S. 910f.
[245] Lemförde [LK Diepholz]; HHSD II, S. 290f.
[246] Christian v. Wendt [ – ], schwedischer Obrist.
[247] Wilhelm v. Wendt zu Crassenstein [Kratzenstein, Cratzenstein] [13.3.1603 Diestedde-15.3.1644 Nienburg], hessen-kasselischer, dann schwedischer Generalmajor.
[248] Bernhard Jakob v. Henderson [ -1637 bei der Belagerung von Breda], schwedischer Obristleutnant.
[249] Friedrich Freiherr v. Zabeltitz [Zabellitz, Sabalitz, Sabeiditz, Gabeditz, Gabeltitz, Rabeltiz, Zabelditzky] zu Ullersdorf [20.3.1595 Töppen-13.12.1643 Minden], schwedischer Obrist, Generalmajor.
[250] Sir James [Jacob] Lumbsden [Lumbsdaine, Lumsden, Lunsdane, Lumbsten, Lumsdail, Lumsdell] of Innergelly [ -1660 ?], schwedischer Obrist. Vgl. MURDOCH, SSNE ID 3003.
[251] Harry [Henry, Harrie] Lindsay [Lyndsay, Linse, Lindesheim, Lindsey] [ – ], schwedischer Obrist. Vgl. MURDOCH, SSNE ID 220.
[252] Matias [Matthias, Matthew] Forbes [Forbes of Lund, Finnesse Forbes, Fin-Forbes, Fin-Forbes, Forbus, Vorbusch] auf Jackarby [Fårbus uff Jackerby] [ -20.3.1641], finnischer Obrist in schwedischen Diensten.
[253] Christoph Heinrich v. der Goltz [1.1.1600 Klein Mellen-9.9.1643 Damitz], schwedischer Obrist. Vgl. die Erwähnungen bei mdsz.thulb.uni-jena.de/anhang/person_gesamt.php; SCHWARTZ, Neumark; BERG, Regulating war, S. 60f.
[254] DECKEN, Herzog Georg 2. Bd., S. 410.
[255] Zdenko [Zdeňek] Graf Hoditz v. Hoditz u. Wolframitz [Hodický z Hodic a Olramovic; Hoditsch, Hoeditz] [ -29.7.1641], schwedischer Obrist.
[256] Erik Hanson [Åke Hansson, Erich Hansen oder Jansohn] Ulftspar [Ulfsparre, Ulsparr, Wulff Sparr] af Broxvik [1599 ?/1600-1652], schwedischer Obristwachtmeister u. Obrist.
[257] Johan [Hans] Berg auf Nurmis [ – ], schwedischer Obrist.
[258] George Fleetwood [Fletewood, Fleetwodt, Fledwudh, Flitwud, Flitut, Flituuth] [10.7.1605-11.6.1667 Jälunda], schwedischer Obrist. Vgl. MURDOCH, SSNE ID 2008. [in Bearbeitung]
[259] John Ruthven [Ruthwen, Ridvin, Ruthuinn, Rüdtwein, Rüdtwin, Rüdwein, Rüdwen, Rödven, Rudderhus] [ – ], schwedischer Generalmajor.
[260] Schwadron, Esquadron, Geschwader [schwed. skvadron, dän. squadron, tschech. eskadrona]: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (v. lateinisch exquadra = Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks u. der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach TROUPITZ, Kriegs-Kunst, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug). Die Schwadron war in der Regel eine taktische, selbstständig operierende Infanterie- oder Kavallerieeinheit, die nur für die jeweilige Schlacht aus verfügbaren Einheiten gebildet wurde, meist aus einem Regiment bestehend. Nach Bedarf konnten a) bestehende zahlenmäßig starke Regimenter geteilt oder b) schwache Regimenter zu einer Schwadron zusammengelegt werden; SCHÜRGER, Archäologisch entzaubert, S. 380. Bei den Schweden entsprach 1634 eine Schwadron einem halben Regiment (vier Kompanien). Die Schwadron hatte einen Rittmeister, einen Leutnant, einen Kornett, einen Wachtmeister, einen Quartiermeister u. die Korporale.
[261] CHEMNITZ, Königlichen Schwedischen […] Kriegs, S. 945.
[262] Francesco [Antonio] Caretto [Carretto, Carretti, Caretti, Claretti], marchese di Grana [Marquis de Grande, Marqui de Grane, Gran, Grane v. Corretto, Coretto u. Grane] de Savona e Caretto, conte di Millesimo [1594/1590/1592-9.11.1651/1652], kaiserlicher Feldmarschall.
[263] Don Jacinto [Hyacintho, Hyacinthus de [di] Vera [Verra, Wera] y Contreras [ – ], kaiserlicher Obrist.
[264] Die Extervogtei, ein Teil des Amtes Schaumburg, Gft. Schaumburg. Die Extervogtei umfasste das Gebiet der Kirchspiele Hohenrode u. Exten sowie einen Teil des lippischen Kirchspiels Silixen; SCHMIDT, Die alte Grafschaft Schaumburg, S. 46.
[265] Jacob v. Boy [Boye, Boi, Boie, Poyen, Boiye] [ – ], schwedischer Obristleutnant, Obrist.
[266] Wolf v. Glaubitz [Glowitz, Globitz] auf Kasel [ – ], braunschweigischer, dann schwedischer Obrist.
[267] Dietrich v. Kracht [Cracht, Kranche], Freiherr u. Ritter [1603 Brahme bei Cottbus-6.7.1657 Schlabendorf], schwedischer, kaiserlicher Obrist.
[268] Der Klosterhof Egestorf (als Nachfolger des im Zuge der Reformation aufgelösten Augustinerinnenklosters Egestorf südwestlich von Oldendorf, Gft. Schaumburg) unterstand direkt den Schaumburger Grafen.
[269] Alexander Leslie [Lesley, Lesle, Lessle, Leßle, Lassle, Letzle, Lasle, Lesly, Laslay], 1st earl of Leven [um 1580-4.4.1661 Balgonie, Fife], schwedischer Feldmarschall. MURDOCH, SSNE ID: 1; dort auch weiterführende Literatur; McANDREW, Scotland’s Historical Heraldry, S. 513ff.; TERRY, The Life; MURDOCH; GROSJEAN, Alexander Leslie; BACKHAUS (Hg.), Brev-II.
[270] Höckersau, heute Ortsteil von Bückeburg [LK Schaumburg] Das Vorwerk und heutige Gut Höckersau liegt an der Aue bei dem Dorf Evesen, Amt Bückeburg, Grafschaft Schaumburg. Frdl. Mitteilung von Herrn Uwe Biesterfeld.
[271] Hagenburg, Ortsteil der Samtgemeinde Sachsenhagen [LK Schaumburg].
[272] DOLLE, Bibliotheca, S. 24f.
[273] CHEMNITZ, Königlich Schwedischen […] Kriegs, S. 945.
[274] Gottfried Heinrich Graf v. Pappenheim [8.6.1594 Treuchtlingen-16.11.1632 bei Lützen], ligistischer u. kaiserlicher General. Vgl. STADLER, Pappenheim.
[275] Jost Maximilian Graf v. Gronsfeld [6.11.1596 Rimburg-24.9.1662 Gronsveld], ligistisch-bayerischer Obrist, kurbayerischer Feldmarschall. Vgl. WARLICH, Für Bayern, Habsburg und Reich [Typoskript].
[276] colligiret: gesammelt.
[277] Maastricht [Niederlande, Provinz Limburg].
[278] Schlacht bei Lützen am 16.11.1632 zwischen den Schweden unter Gustav II. Adolf (18.000 Mann) u. den Kaiserlichen (16.000 Mann) unter Wallenstein. Die für die Schweden siegreiche Schlacht endete mit dem Tod Gustav Adolfs u. dem Rückzug Wallensteins, der etwa 6.000 Mann verloren hatte, nach Böhmen. Nach Lützen schlug Wallenstein keine Schlacht mehr. Vgl. dazu HAPPES ausführliche Schilderung und Reflexion der Ereignisse [HAPPE I 295 v – 302 r; mdsz.thulb.uni-jena]. Vgl. SIEDLER, Untersuchung; STADLER, Pappenheim, S. 729ff.; WEIGLEY, Lützen; BRZEZINSKI, Lützen 1632; MÖRKE, Lützen als Wende; WALZ, Der Tod, S. 113ff. Vgl. www.ra.se/kra/0425.html; 0425 a Sveriges krig, Krieget i Tyskland 1628-1648) unter 0425:03:107 „Keÿserliche Schlacht Ordnung Wie solche durch den General Walenstein ist gestellet vnd gehalten worden den 6. Novembris Anno 1632. vnd diese Schlachtordnung ist bestanden in nachfolgenden Nehmlichen 26,000 Mann Zue Fues, 2000. Dragons, 8000 Curassier, 5000 Herquebuss: 3000 Croat: insumma 44,000 Mann, die Fronte ist breit 979 Ruthen Reinlandisch macht 4895 Pass“. – Lützen [Burgenlandkreis]; HHSD XI, S. 286f.
[279] Stephan v. Alber [Albrecht, Albers] [ -9.8.1638 bei Wittenweier], ligistischer Obrist.
[280] Friedrich v. Meerettig [Merrettig, Meretig, Merredich, Merrettich, Marettich, Maretti] [1584-13.1.1633 Grimma], braunschweig-lüneburgischer, dann schwedischer Obrist.
[281] 1 Koppstück = 8 Groschen; STÜNKEL, Rinteln, S. 20.
[282] Krieg als Geschäft ?: KREBS, Schlacht, S. 2: „Wie die übliche mehrjährige Reise an fremde Höfe, so gehörte es womöglich auch zum Inbegriffe einer guten Erziehung, eine Zeitlang unter den Augen eines bekannten Feldhauptmanns die Kriegskunst practisch erlernt zu haben. Man knüpfte auf diese Weise Bekanntschaften an, welche sich später vortheilhaft verwerthen liessen und bei der eigenthümlichen Art der Soldzahlung wurde der Krieg namentlich von verarmten Adligen häufig als ein Geschäft aufgefaßt, bei welchem man verdienen und verlieren konnte“. Diese Auffassung mag vor allem für den Nordwesten des Reiches gegolten haben. LATOMUS, Historicæ Relationis Semestralis Continuatio (1639), S. 16: „Auß Alten Stettin in Pommern wurde vom 15. 25. Septembr. geschrieben / Obrister Schlang vnnd andere vornehme hohe Officirer / vnter der Banerischen Armee / hätten etliche vberauß schwer beladene Wägen mit köstlichen Sachen vnd jhrem Schatz daselbst hin geschickt / vmb selbige von dar nach Schweden zu verschiffen. Sic nos, non nobis, mellificamus apes ! GERMANI“. Nach KSOLL, Die wirtschaftlichen Verhältnisse, S. 54f., war dagegen das Interesse bayerischer Adliger (vgl. ALBRECHT, Maximilian I., S. 12ff.) am Militärdienst (aber wohl nur in der Anfangsphase !) sehr gering, da die Aussichten, zu einem Vermögen zu gelangen, als sehr riskant eingeschätzt wurden, zumal die Aufbringung eines Regiments durch einen Obristen hohe finanzielle Eigenleistungen erforderte. KSOLL übersieht dabei wohl auch, dass dies vielleicht mit der wesentlich geringeren Bezahlung in der bayerischen Armee zusammenhängen könnte, was jedoch relativ zu sehen ist, angesichts der Einkünfte hoher Offiziere, die z. T. als Monatssold das Jahresgehalt eines Hofrats beanspruchten u. erhielten; vgl. die Klagen J. S. v. Törring, dass drei seiner Söhne Kriegsdienst leisteten, die er „in die acht vnnderschiedlich mahlen mit grossen Spesa“ hatte „mundieren miessen“; KSOLL, Die wirtschaftlichen Verhältnisse, S. 117. Zum Ärger Maximilians I. über das Desinteresse des bayerischen Adels am Militärdienst WOLF; BREYER, Geschichte Maximilians I., Bd. 1, S. 307. Baur v. Eysenek, Truchsess v. Wetzhausen, Hirschberg, Herrliberg, Schmidt v. Wellenstein, Herzelles u. Schönburg waren würzburgisch (vgl. auch ARNOLD, Kriegswesen); Zum gestiegenen Anteil 1635-1649 KAPSER, Die Kriegsorganisation, passim. Zacharias Allert [?-nach 1660] hält in seinem Reisetagebuch unter dem 19.2.1627 fest; KREBS, Zacharias Allerts Tagebuch, S. 47f.: „Zu Mittag hat mit den Herren Herr Friedrich Rost, des Raths zu Halle und jetziger Abgesandter an den kaiserlichen Hof, mit Herrn Balzer und dero Orten bei Quartirung der kaiserlichen Armee ausgestanden, wie auch die Soldaten erstlich als Hallunken und Bettler aufgezogen, hernach [als] grosse Cavaliere, prächtig bekleidet von ihnen abgezogen“. Banér hatte 1 Mill. Rt. bei Hamburger Banken deponiert, Königsmarck verfügte über jährlich 130.000 Rt. Renten, der ehemalige hessen-kasselische Generalleutnant, dann kaiserliche Feldmarschall Holzappel besaß über 770.000 fl. Bargeld (vgl. GEYSO, Beiträge III, S. 168ff.), selbst Isolano hinterließ noch 133.000 fl.; FRAUENHOLZ, Das Söldnertum 1. Bd., S. 45f.
[283] MERIAN; ZEILLER, Topographie Braunschweig-Lüneburg, S. 162.
[284] Hanau [Main-Kinzig-Kreis]; HHSD IV, S. 199ff.
[285] Heinrich [Henrich, Henich] Wichgreve [Wiehgreve [Weichgreve, Wichgrebe, Wigrefe, Wiekgreve, „Triegraf“] [1597-27.12.1642 Hamburg], schwedischer Obristleutnant.
[286] CHEMNITZ, Königlichen Schwedischen […] Kriegs, S. 1018. Vgl. auch MÜLLER. Bau und Bedeutung, S. 110f.
[287] STRAHLMANN, Wildeshausen, S. 30.
[288] MANKELL, Uppgifter, S. 242.
[289] Covenanter: (englisch covenant – „Bundesschluss“) diejenigen schottischen Gruppierungen, die sich am 28.2,1638 in einem Treueeid auf den National Covenant verpflichtet hatten, gegen den bestehenden Episkopat unter den englischen Stuart-Königen für ihre Kirche am Presbyterianismus festzuhalten.
[290] Reading [Grafschaft Berkshire, England].
[291] Oxford [Grafschaft Oxfordshire, England].
[292] Immunität: a) Schutz bestimmter Personengruppen vor rechtlichen Maßnahmen. b) verfassungsrechtlicher u. kirchenrechtlicher Sonderstatus von geistlichen Personen bzw. von deren Grund u. Boden. Immunität umfasste ganze Kloster-Bezirke oder auch z. B. die sogenannte Dom-Freiheit, in der sich die Domkirche u. die Höfe der Domherren befanden.
[293] Oliver Cromwell [25.4.1599 Huntingdon-3.9.1658 Westminster], während der kurzen republikanischen Periode Lordprotektor v. England, Schottland u. Irland. Ursprünglich ein einfacher Abgeordneter des englischen Unterhauses, stieg er im Bürgerkrieg des Parlaments gegen Karl I. erst zum Organisator, dann zum entscheidenden Feldherrn des Parlamentsheeres auf. Mit der von ihm betriebenen Hinrichtung Karls I. endeten alle Versuche der Stuart-Könige, England in einen absolutistisch regierten Staat umzuwandeln. Allerdings scheiterten am Ende auch Cromwells Bestrebungen, England dauerhaft in eine Republik umzuwandeln [Wikipedia].
[294] RUSSELL; PRENDERGAST, The Carte Manuscripts, S. 134; CARLTON, Going to the Wars, S. 329f.; FREY; FREY, A History, S. 153f.; WHEELER, The Irish and British Wars, S. 212ff.
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