Bach, Matthäus [Debass, Deubass]

Bach, Matthäus [Debass, Deubass]; Obristwachtmeister [ – ] Der aus Eigeltingen[1] stammende Bach stand 1633 als Leutnant[2] der Dragoner[3] in kaiserlichen Diensten und war in Konstanz[4] stationiert. Seine zwei Söhne dienten mit ihm zusammen.

Der Winzer und Bürgermeister Gallus Zembroth [1589-1662][5] aus Allensbach[6] lobt Bach: „In Konstanz war eine Kompanie[7] Dragoner vom Wolfeggischen[8] Regiment[9] aufgestellt worden, die führte ein Kapitän Leutnant,[10] ein Bürger von Eigeltingen, ein tapferer, kühner, rittermäßiger Mann, welcher anschließend Hauptmann[11] und Obristwachtmeister[12] wurde, namens Matheus Bach. Die waren ständig auf der Straße“.[13]

Der Überlinger[14] Advokat Dr. Johann Heinrich von Pflummern [1595 – 1655][15] berichtet über eine seiner Aktionen in seinem Tagebuch: „Den 22 Octobris [1633; BW] seyn 40 truchsäesische[16] tragoner, welliche den 18 zuvor von Dingelsdorff[17] nach Veberlingen vebergeführt worden, vnderm commando deß leüttenant Bachen widerumb alhero kommen, die haben 18 gefangne vnd andere gůtte peütten[18] mitgebracht, dan sie etliche pagagi[19] vnd marchetander[20] wagen, welliche der sachßen weinmarischen armada nach Vlm[21] gevolgt, ohnferr von Riedlingen[22] veberfallen vnd geplündert“.[23]

Unter dem 7.4.1634 hält Pflummern fest: „Aprilis 7 Morgen vor 8 vhren seyn 2 caporal[24] und ein italianischer[25] leüttenant sambt 10 gemainen knechten[26] nach Veberlingen vor die porten ankommen, welliche ihres vermelldens iüngst zu Biberach[27] gefangen, vnder deß Paniers [Johann Banér; BW] regiment vndergestoßen,[28] vnd alß desselbig gestern den 6 dito zu Mößkirch[29] aufgebrochen, mit sollcher gelegenhaitt sich darvon gemacht, willens der kayßerlichen armada wieder zuzuziehen. Vnd sollen noch bei 70 ihrer cameraden sein, welliche auch zu Biberach mit gewallt angehallten vnd nacher Mößkirch [S. 135] geführt vnd vnder die panierischen eingethailt worden, die seyn aber gleicher resolution ihren vorthel zu ersehen vnd auszureißen.

In einer halben stundt nach ankunfft dieser Croaten[30] kombt der haigerlochische[31] leüttenant mit 30 archibusiern[32] zu einem franciscaner der observantia,[33] berichten von der vestung hohenzollern,[34] darinnen sie sich bisdaher gehallten, daß der berg darumb mit 7 würtembergischen schantzen[35] beschlossen vnd vmblägert seye. Sie seyen durchgebrochen in mainung waß proviant aufzubringen vnd in die festung einzubringen, dan auß dessen mangell sich selbige veber 14 tage schwärlich mehr erhallten werde. Darauff ist gleichwoln dem o. leüttenant de Horch [Wilhelm v. Horrich; BW] ordinanz von Lindaw[36] zukommen sich deß succurß vnd proviantierung dises vesten hauß einzunemmen, zu wellichem end ihme dan auch ein anzahl reütter vnd der leüttenant Bach mit seinem costantzischen tragonern zugeschickht worden. Die haben aber, obwoln ihr vorhaben meniglich au der gaßen offen vnd kundtbar geweßt, anders nicht verricht, alß daß sie die statt Veberlingen mit quartiern noch ferners geschwärt, die mühlinen vor der statt angegriffen vnd zu spolirn[37] vnderstanden, auch den armen baurlmann auf dem landt an seiner veldarbaitt vnd füetterung (so vil vorm feind salvirt worden) große hindernuß, abbruch vnd schaden gethon haben“.[38]

„Aprilis 15 [1634; BW] am h. oster sambstag weichen die baursleütt abermaln ab dem land in die statt, weiln Scavaliski[39] vnd Villa Franch[40] mit ettlichem volckh zu roß vnd fůß von dem Schwartzwald auf Pfullendorff[41] im anzug vnd wie vermůttet worden, fürters in daß schwedische läger vor Memmingen[42] ruckhen sollen. Scavalinski[43] hatt von Pfullendorf daß fůßvolckh von 400 mann auf Saulgau[44] vor[S.138]an geschickht, seine reütter haben sich der quartiern zu Pfullendorff nicht beholffen, sonder mit außstraiffen[45] auf dem land gegen Veberlingen herab dem gemeinen gebrauch nach gehaußet, jedoch aber nhun mehr nit vil, so zu beütten,[46] gefunnden. Disen Vormittag hatt vorbenannter Matthaeuß Bach, der costantzischen tragoner leüttenant, 3 gefangne schweden zu Veberlingen eingebracht, die er zu Ostrach[47] aufgehebt, allda die zwen für salva guardia[48] gelegen, der dritte aber, so ein koch, von Saulgen zu ihnen per spasso[49] geritten vnd mit der compagnia[50] gleich auch auf Veberlingen fortmüeßen, dessen sein camerada bei volgendem nachtessen zweifelß ohne mit schmertzen ermangelt“.[51]

Der Salemer Zisterziensermönch Sebastian Bürster [? – 1649][52] schreibt in seiner Chronik anlässlich der Belagerung Überlingens: „Donnerstag den 4. May [1634; BW] mit anbrechendem tag hat daß abermalige spülen[53] auf den Roßenobelthurn auß dreyen großen stücken anfang genohmen, deme die unsrige mit ainer halben carthaunen[54] und ainer feldschlangen[55] ain end geschafft und deß feinds batteria so weit ruiniert, daß er sich derselben diß tags nit gebrauchen können. Damit aber derselb nun ainest unsern muoth (dergleichen er villeicht bey anderen seinen vorgenohmnen impresen[56] nit bald erfahren) zue verspüren, daß man ihme nit allain zur defension in der statt, sonder auch zuer offension genuogsamb gewacksen (uneracht man nachrüchtung bekomen, daß die nechst vergangne nacht bei 800 mann frisches volk mehreren thails auß dem Schweizerland in deß feinds läger ankomen), so hat unser commandant, herr von Horich [Wilhelm v. Horrich; BW], nachmittag bei 300 mann von der buorgerschaft und soldatesca außerlesen lassen, denen ain anzahl früscher, fraidiger pawren beygeordnet, welche mit großen schmidhämmern, axten und ettlichen hierzu insonderhait gemachten stähelinen nägeln, theils auch mit strow, bäch und dergleichen fewrigen materien außgerüst, an bestümbten ort erschinen, darunter mit büllichem ruemb zue bedänken, und zu benennen ist herr Matthaeus Bach, auß unser nachparschaft deß Hägew gebürtig, capitänleutenant über die Costanzische tragoner, welcher vor dem außfal seine underhabende, uff offnem plaz also angeredt: ob sie bey iez vorstehender occasion ihr leib und leben, wie ohnedaß rechtschaffnen soldaten wohl anständig, aufsezen wöllen ? Darüber alle mit ja geantwurtet und er zue beschluß: So geschehe eß in dem namen der allerhayligsten dreyfaltigkeit ! gesprochen und gehaißen, daß jeder mit gebognen knieen dass haylig Vatter unser betten solle; wie geschehen, und herr leitenant ihnen hierauf den hayligen namen Jesus zuer losung geben“.[57]

Am 12.9.1634 wurde Bach nach der Wiedereinnahme Radolfzells[58] durch die Kaiserlichen Kommandant der Stadt, wie Bürster festhält: „So ist auch den 12. diß gleichmäßig Zell am Undersee und andere und andere örter, außgenohmen Mämmingen,[59] alle verlassen, weil er vor Nerdlingen[60] umb Nerißheimb[61] herumb stark eingebüest und auf dass haupt geschlagen; uff welches haubtmann Bach alß commendant mit ettlich hunderten zue Zell eingezogen“.[62]

Im April 1635 hält Pflummern fest: „Zu gleicher zeitt auch, alß der maynawisch commendant die fünf veberlinger burger aufgefangen, wie obverstanden, hatt auch der commandant zu Zell Matthaeus Bach an den veberlingischen metzgern ritter werden vnd ihnen daß vich durch 20 seiner soldaten abnemmen laßen wollen. Da er doch besser gethon, wan er daß offen aug auf die hohentwielische reuber gehallten vnd daß gantze Hegöw[63] (so biß nach Hifingen)[64] inclusive vnder würtembergischen contribution geweßt) vor ihren vast täglichen offnen außfällen versichert hette. Es haben aber die burger von Veberlingen den bachischen soldaten oder vichdieben die beütt wieder abgeiagt. So Bach vebel empfunden vnd mit Veberlingen expostulirt,[65] daß man ihme dass vich auß dem arrest widerbillich[66] genommen habe“.[67]

„Disen vnd vorgehenden monat Aprilis seyn der statt Veberlingen zugehörige vnderthonen zu Altheim,[68] Hagnaw[69] vnd anderer orten nicht allein von den new geworbnen fürstenbergisch mößkirchischen[70] reüttern vnderm obrist leüttenampt[71] cuno von Naßaw ( so vnehelichen herkommens sein solle) [72] sonder zumaln auch in den vndern dorfschafften vnd höfen von denen zu Ratolfzell in guarnison ligenden Tragonern (die Matthaeus Bach von Aigeltingen gebürtig commandirt) fast feindtlich gehallten, spolirt[73] vnd in ander weeg vebel tractirt worden. – Alß benantlich den 30 Aprilis sein ettliche der besagten tragoner,[74] darvnder ein caporal, so iüngst von den schwedischen die catholische zu tribulirn[75] vebergeloffen, nachts vmb 10 vhren zu Laubögg[76] eingefallen, haben Hanß Kheller 2 roß vnd küe genommen, die küe zu Zell[77] geschlachtet, die roß aber aber gegen erstattung 20 fl wider volgen lassen. Daselbst sie auch dem Ziegler ein kühw geraubt, die er mit 6 reichsthaler wider lösen müeßen. Vnd ist sonsten disen beiden mehr schaden beschehen, so wenigst per 80 fl aestimirt worden. – Dem besagten Hanß Kheller hatt der Bach selbst angezaigt, die vrsach diß procedierens seye, daß die von Veberlingen in verndriger belägerung ihme wie ein sawhürten gehallten, haben ihme vor seinen empfangnen schuß[78] nichts geben; wan er 30 veberlingische pferdt bekommen sollte, wollte er nicht ein haar mehr darvon widergeben. – Den 5 May seyn abermaln bei 30 zellische musquetierer[79] nach Sernatingen[80] kommen vnd einen trunckh wein begert, den man aber, weiln kein wein im dorf, nicht geben können, darveber sie zway häußer gantz ausgeplündert: den 7 Maij sein 16 andere musquetierer gevolgt, haben ebenmeßig zu trinckhen begert vnd weiln kein wein vorhanden, zway häußer spolirt. Nechstvolgenden abendt ist der commendant Matthaeus Bach selbst mit 30 tragonern vnd ettlichen musquettierern, darbei auch seine zwen wolgerathene söhn geweßt, zu Sernatingen eingefallen, die häußer alle durchsucht vnd waß von speyßen vnd hausrath noch vebrig befunnden, wie auch [S. 229] den armen vischern, so damaln auf dem see gevischet, vmb 6 fl visch abgenommen. Wellicher schaden zusambt der auf 5 Maij vorgegangnen ausplünderung der zwayen häußer zum geringsten per 100 fl taxiert worden. – Deß Bachen söhne haben sich verlauthen laßen, seyen von Ossa bevelcht, den veberlingischen roß, vich vnd alls andere wegzunemmen, vnd wan sie an einem ort fertig, sollen sie am andern wider anfangen. – May 17 nachts vmb 10 vhren seyn wider in 60 bachische zu roß vnd fůß in Sernatingen eingefallen, haben Christian Owern zwen strickh vmb den kopf gelegt vnd so lang gespannen vnd aufgezogen,[81] biß er auß schmertzen ihnen seine kühw, so die magdt in den wald salvirt gehabt, versprechen müeßen. Nichtsdestoweniger ihne auf 2 stundt lang mit sich neben den pferdten vmbgeschleppet, vebel geschlagen vnd erst hernach wider ledig gelassen. Dem würt in das hauß geschoßen vnd waß darinnen von lein- vnd bettgewandt, wie auch von obst vnd andern speyßen noch zu finden geweßt, alles sauber weggenommen. In gleichen auß deß spitalß hauß zwei  öhrine[82] häfen neben vorräthiger speyß vnd leingewandt entfrembdet, die thüren zerschlagen, die schlösser abgebrochen vnd mit brennenden fackhlen nicht anderst, alß ob sie gar vnbesinnt, vmbgeloffen, so zweiffelß frey dass gantze hauß in brandt gesteckht, wan nicht bald dem fewer abgewehrt hette. – damaln sie dem bauren zu Regnatßweiler[83] 6 schwein vnd deme zum Egelhof[84] 3 pferdt geraubt. Wellicher sambtliche schaden vnder 150 fl nicht zu schätzen, vnd wirdt jedoch ein roß nhur vmb 10 fl taxiert, dan der baur verhofft sollche in dem proceß wider zu lösen. – May 24 vormittag vmb 11 vhren kommen abermaln 8 zellische muswuettierer nach Regnatßweiler, die Marx Spechten vnd Jacob Khellern 6 pferdt vom pflug ausgespant vnd sambt einer kůhw hinweg geführt, die roß den bauren zu Wiechß[85] verkhaufft, darvon gleichwoln der Keller zway, so er in einem ochßenstall allein gefunden, wider haimbgeritten: der Specht aber, so den soldaten nachgeloffen in hoffnung seine roß auch wider zu bekommen, hatt [S. 230] nichts dan straich vnd löcher im kopf haimbgebracht. Die vebrige vier roß haben die kaüffer, bauren zu Wiechß, nach Stain[86] geritten vnd daselbst verkaufft. – Barthle Wetzel von Bondorf,[87] dem auch von den zellischen drey pferdt abgenommen worden, ist neben den beeden bauren zu Regnatßweiler am h. Pfingsttag den 27 May zu Zell gangen, vnd hatt sich beim commandanten Bachen angemellt, der sie biß gegen abendt aufgehallten vnd letzstlich mit disen worten angefahren: man sollt auch Veberlinger alle nidermachen, ich hab vmb meinen in verndriger belägerung empfangnen schuß nhur den artzetlohn begert, hab aber andern beschaidt nit bekommen, alß man hab mich nicht haißen auf die brescia steigen. Darbei zu merckhen, daß Bach vielleicht in einem rausch, oder jedoch ohne nutzen vnd noth sich gegen dem feind gar zu bloß geben vnd sehen lassen, ist derwegen mit einer kugel getroffen vnd am schenckhel verletzt worden, daß er sich nicht zu Veberlingen curirn, sonder in aller belägerung nach Costantz fahren laßen. Veber deß Bachen obvermellten beschaidt haben seine soldaten den Jacob Keller von Regnatßweiler in deß marchetanters hauß gefangen geführt vnd nicht erlaßen, biß er ihnen 8 fl ranzion versprochen: den Spechten aber vnd den Wetzel haben sie hart geprügelt“.[88]

Unter dem Juli 1635 heißt es: „Es haben herr burgermaisster vnd rath nach angekündter dieser ordinanz [Einquartierung in Überlingen; BW] den schaffner[89] deß spitalß Georg Leuthin vnd alten spitalmaister[90] zu dem rittmaister Gintfeld nach Hagnow[91] geschickht, alß er noch alleinig selbst dritt in der herberg allda sich befunnden, habe ihne ersůcht, er wolle in ansehung habender salvaguardien disen vnd andere veberlingische ort vnbelästiget lassen. Darveber er geantwortet, seye von herrn von Ossa laut der ordinanz (die er vorgezaiget) dahin gewisen worden ettlich tag allda außzurasten (scilicet[92] von dem großen marsch auß Würtemberg biß nach Bermatingen, da er iedoch beraitt zwen tag rast gehabt) alsdan solle er nach Zell paßirn[93] vnd dem Bach mit andern helffen die ernd einbringen vnd den Hohentwielerischen abbruch thůn, darzu alle ihenige ort vnd vnderthonen, so bishero nach Hohentwiel contribuirt, verholffen sein sollen“.[94]

Unter dem 29.7.1635 notiert Pflummern: „Sonntag den 29 Julij seyn obgemellte von Vlm abgezogne reütter vnderm commando deß von Hofkirchen[95] biß nach Singen[96] geritten, daselbsten sie quartier gemacht vnd nicht anderst vermaint, daß sie vnder augen der vestung Hohentwiel gantz ohne gefahr sein werden, deßwegen sie ihre pferdt abgesattelt, vnd sich auch hin vnd wider ohne sorg zu růhw gelegt. – Es hat sich auch eben also gefüegt, daß auf denselben Sonntag auf dem schloss Twiel eines vornemmen soldaten hochzeit gehallten, darbei sich die guarnison also lustig gemacht oder aller sorgloß geweßt, daß man denen vnderhalb liegenden hofkirchschen reüttern die vermainte guardia nicht gehallten, noch zu ihrer verwahrnung (wie sonsten bei andern gleichen occasionen beschehen) einen loßschuß vergehn lassen. Also ist dem commandanten zu Zell Matthaeo Bachen vmb so vil leichter geweßt die ermellte reütter in ihrer růhw gantz vnfirsentlich zu veberrumpeln, vnd wa er nhun sich recht waagen oder (wie ettliche deme die schuld beimessen) [S. 266] rittmeister Gintfeld recht secondirn wollen, hette man die reütter alle nidergemachen, vnd ihre velliß zweifelßohne mit gellt vnd costlichen sachen reich beladen gar ring[97] erobern können. Es haben aber die Zellische so vil zeit vnd arbaitt nicht anlegen wollen, sonder villeicht auß forcht, daß die reütter ab Hohentwiel ihnen den handel verderben möchten, der pferdten sich vergnüegt, deren dan bei 67 sie mit sich fortgeführt, vnd zwar nicht vrsach gehabt, wan sie nicht fechten wollen, sich ob der peütt lang zu saumen. Dan die Hohentwielische, alß sie den tumult vernommen, sich in großer anzahl hernider gelassen vnd hetten den Zellischen gern nachgesetzt, die seyn aber mit den geraubten roßen zeitlich davon vnd à salvo gelangt“.[98]

Letztmalig wird Bach von Pflummern unter dem 29.7.1635 erwähnt: „In dem Hegaw nemmen des Bachen und Gintfelds reütter den armen bauren die früchten vnder den hannden oder auß den scheüren hinwegg, vnd wie die raubvögel tragen sollche in ihr näst, damit sie den winter hindurch darbei pausirn können“.[99]

Bürster erwähnt Bach 1636 anlässlich des 3. Überfalls auf sein Kloster: „Uff den andern tag Martii, in dominica Laetare,[100] haben mier ganzen tages ainen überfalls gefürcht und sturmbs; weilß aber uber die maßen sehr kalt gewesen, seyen ettliche reuter abens umb 8 oder 9 uhren erst allhero komen und die ganze nacht das closter umb und umb rüdten;alß aber ain karrer, so ain faß mit brantwein an den see gefüert, nacher Maurach[101] und im ruggkeren nirgend umb nichts umb diese sachen wißte, gar spath für dass oberthor und müdten under sie gerathen, so ihme roß und karren genohmen, ihn erschröcklich geschlagen, gepeiniget und allerdings umbgebracht. Als aber der morgen und Montag herbeikomen, umb 7 oder 8 uhren, kam der obriste kraißcommissarius[102] [Ferdinand; BW] Handell mit 4 oder fünfthalb hundert soldaten zue roß und fuoß für beede posten; begerte erstlichen den uberigen rest und contribution 24,000 fl. oder aber 40 fuoder[103] wein, so ihme etwaß zue geben anerbodten, so vil aber wäre unmöglich, und dan zum anderen die thäter oder todtschläger obgesagter soldaten[104] zue stellen (seyen aber verschloffen und gewichen). Weilen aber unser gnädiger herr[105] also mit ihme barlierte und accordierte bey dem andern thor, haben andere bey dem oberen angefangen, einzuhawen.

Als solches herr commissarius erhört, hat er haißen daß thor aufzuemachen, spornstraich durchs closter hinaufgesprungen, ettliche mit bloßen tägen umb die köpf geschmissen und verwundt, gleich mit und beysein unsers gnädigen herren käller,[106] küsten und kästen visitiert, bey welchem auch war haubtman Debaß Bach; alß er die unmöglichkeit erfunden, hat er den pact und accordo[107] 15 fuoder weinß eingangen, so ihme versprochen und zuegesagt; seyen die soldatenwider in ihr quatier abgezogen; fünf aber, so allhie verblüben, biß so lang daß man den wein bezahlte und abholte, under welchen dan dieser fünfen ainer war, so von obgesagten ermordten [45.] 7 oder 8, so außgerißen und entrunnen, als andere nidergemacht worden, Schwarz Michell genant; diese habenß so weit gebracht, daß manß wider auß dem morast ganz stinkend wider mueste außgraben und zue Mimmenhausen uff den kirchhof legen, und denjenigen, so entronnen, widerumb von fuoß uff ganz klaiden und mundiren mit stüfel, sporen, wehr, roß, sadtel und zaum sampt pistolen, allem waß zue ainem reuter gehörig“.[108] Erst unter dem 27.10.1641 wird Bach anlässlich der Belagerung des Hohentwiels wieder erwähnt: „In disem monat ist noch nit vil sonders fürgenohmen, sonder mit einschanzen, laufgräben und andere praeparatoria zue machen die zeit fürübergangen.[109] Obriste general Spaar [Ernst Georg v. Sparr; BW] und Deubaß Bach haben guote hoffnung, dass raappennäst[110] mieße ihnen bald werden; wöllen ehe leib und leben davor lassen, seyen aber eben zue spath darfür gezogen. Obristen Keller aber von Costantz solle nichts gelten und von dem general Spaar wenig oder gar nichts respectiert werden, nihil sine causa“.[111] Anlässlich eines misslungenen Überfalls auf Überlingen im September 1643 konstatiert Bürster: „Wer besser geweßen, were kain graf[112] oder dergleichen obrister, so kriegßweßen nit erfahren, darbei geweßen: obriste Nussbaum und Matthaeus Bach hetten besser corascha gehabt, hettenß gewiß einbekomen“.[113]

[1] Eigeltingen [LK Konstanz].

[2] Leutnant: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.

[3] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. Der Dragoner war ein berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd.

[4] Konstanz [LK Konstanz]; HHSD VI, S. 419ff.

[5] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 247f.

[6] Allensbach [LK Konstanz].

[7] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[8] Maximilian Willibald Graf zu Wolfegg, Freiherr zu Waldburg [12.10.1604 -30.1.1667]. Vgl. EITEL, Truchsesss Max Willibald.

[9] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[10] Kapitänleutnant: Der Kapitänleutnant war der Stellvertreter des Kapitäns. Der Rang entsprach dem Hauptmann der kaiserlichen Armee. Hauptmann war der vom Obristen eingesetzte Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig und die eigentlichen militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.

[11] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[12] Obristwachtmeister: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.

[13] ZEMBROTH, Allensbach, S. 4.

[14] Überlingen [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 807f.

[15] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 179f.

[16] Maximilian Willibald Graf zu Wolfegg, Freiherr zu Waldburg [12.10.1604 -30.1.1667].

[17] Dingelsdorf, heute Stadtteil von Konstanz [LK Konstanz].

[18] Beute: Beute war im allgemeinen Verständnis das Recht des Soldaten auf Entschädigung für die ständige Lebensgefahr, in der er sich befand und das Hauptmotiv für den Eintritt in die Armee. BURSCHEL, Söldner, S. 206ff. Für den lutherischen Theologen Scherertz galten allerdings nur der Bestand der Christenheit, die Reinheit des Glaubens und der Erhalt der Gerechtigkeit aus hinreichender Grund; BITZEL, Sigmund Scherertz, S. 153.  Dabei war Beute ein sehr weit gefasster Begriff, von Beutekunst wie sakralen Gegenständen, Altarbildern, Bildern, Büchern (wie etwa in der Mainzer Universitätsbibliothek; FABIAN u. a., Handbuch Bd. 6, S. 172), bis hin zu den Wertgegenständen der Bürger. STEGMANN, Grafschaft Lippe, S. 63: Interessant ist auch die Auflistung der von staatischen Truppen bei einem Überfall erbeuteten Wertsachen des ligistischen Generalproviantmeisters Münch von Steinach, darunter augenscheinlich auch Beutegut: „Ein gantz gülden Khetten mit zweyen Strengen. Daran ist gewesen ein gantz güldens Agnus Dei. Aber ein kleins auch güldens Agnus Dei Gefeß. Wieder eins von Silber und vergolt. Ein schönes Malekhidt-Hertz mit Goldt eingefast. Ein Goldtstückh mit einem Crucifix. Aber ein Goldstückh mit einem Kreutz. Aber ein Hertz von Jaspis vom Goldt eingefast, so für den bösen Jammer gebraucht wirdt. Ein großer Petschafftring von Goldt. Ein von Silber und vergolts Palsambüchsel. Ein Paternoster an silbern Tradt gefast. Ein Pethbuch. Dan an Geldt, so Herr General-Proviantmeister bey sich gehabt, 7 Thlr. 18 Gr. Von der Handt ein gülden verfachen Denckhring. Aber ein Petschafftring von Goldt, daß Wappen in Jaspisstein geschnidten. Ein gestickt Paar Handtschuch. Ein Paar von silberfarb Daffent Hosenbänder mit lang seiden Spitzen“. In Askola, einer Gemeinde in Südfinnland, nördlich der Hafenstadt Porvoo, befindet sich noch heute in der Holzkirche eine reich verzierte barocke Kanzel, die von finnischen Söldnern als Kriegsbeute mitgebracht wurde. Die Beutezüge wurden zum Teil mit Wissen der Offiziere unternommen, denen dafür ein Teil der Beute überlassen werden musste. Besonders wertvolle Stücke nahmen die Kommandierenden (oder auch die Marketender) den oft verschuldeten Soldaten gegen einen Bruchteil des Wertes ab. Auch Offiziersfrauen handelten mit Beute oder trieben damit Tauschhandel. Vgl. die Schadensliste vom März 1634 bei BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 58ff.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 32ff.; REDLICH, De Praeda; ZIEGLER, Beute; KAISER, „… aber ich muß erst Beute machen“. Der Superintendent Braun (1589-1651), zit. bei ROTH, Oberfranken, S. 303f.: „Die Ursache dieses Übels wird jeder leicht verstehen, wenn er die völlig aufgelöste Disziplin der Armee näher bedenkt. Die Fürsten selber und die Heerführer bringen ihr Militär ohne Geld zusammen; das muß von schnödem Raub sich selbst erhalten. Sie öffnen ihnen damit die Tür zu aller Nichtswürdigkeit und Grausamkeit, und müssen zu allen abscheulichen Freveln die Augen zudrücken. Pünktlich bezahlte Löhnung erhält den Soldaten, auch den sehr unguten, durch die Furcht vor dem Kriegsrecht bei seiner Pflicht und hindert ihn an Übergriffen. Enthält man ihm hingegen die Löhnung vor, so verwildert er und ist zu jeder Schandtat bereit. Dazu kommt die schon erwähnte Lässigkeit der Führer beim Anwerben der Soldaten. Denen liegt ja an der reinen Lehre und an der Gottesfurcht gar nichts; sondern die blinde Beutegier treibt sie zum Kriegsdienst; dadurch geht alles zu grunde. Wird eine Stadt oder eine Festung eingenommen, so schenkt der Sieger den Mannschaften der Besatzung, wenn sie auch noch so sehr dem päpstlichen Aberglauben ergeben sind, ihr Leben und reiht die Feinde in seine Truppen ein, nicht ohne gewaltigen Schaden der evangelischen Verbündeten. Denn um ihre Niederlage gründlich zu rächen, speien diese Scheusäler unter dem Deckmantel der militärischen Freiheit alles Gift ihrer Seele aus gegen die Bekenner des evangelischen Glaubens und wüten auf alle Weise in unsäglicher Grausamkeit, Raub und Wegelagerei, zünden die Dörfer an, plündern die Häuser, zwingen die Bewohner mit Schlägen, zu tun, was sie verlangen und stehen in keiner Weise auch hinter den grimmigsten Feinden zurück. Wie viel unserer Sache durch den Zuwachs dieser ehrlosen Räuber gedient ist, sieht jedermann leicht ein“.

Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck und Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Gehandelt wurde mit allem, was nur einigermaßen verkäuflich war. Erbeutete Waffen wurden zu Spottpreisen an Städte und Privatleute verkauft; SEMLER, Tagebücher, S. 27f.

[19] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte, die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.

[20] Marketender: Dem Heer nachziehende Händlerin oder Händler, der oder die vom Obristen befugt war, den Soldaten Lebensmittel zu verkaufen. Dafür hatten sie ihm z. B. von jedem Eimer Wein oder Bier 2 Maß für die Küche abzugeben und zumeist 10 Prozent ihrer Einkünfte. Sie waren auch zum Kranken- und Munitionstransport verpflichtet, falls die üblichen Rüstwagen nicht ausreichten. Marketender und Marketenderinnen handelten auch mit Beutegut, wobei das Beutegut weit unter Wert angenommen wurde. Die Frauen unter ihnen waren nicht nur Händlerinnen, sondern auch Helferinnen, Partnerinnen, Krankenschwestern, häufig Prostituierte. Bei einem im April 1634 in Dinkelsbühl einquartierten Regiment fanden sich bei 950 Soldaten 11 Marketender, aber 26 Marketenderinnen; HEILMANN, Kriegsgeschichte S. 465 Anm. Obwohl bekannt war, dass kein Heer ohne Marketender existieren konnte, standen diese – wie die übrigen Trosser – in schlechtem Ansehen: Sie traten als Geldverleiher auf, und so mancher Söldner war bei ihnen verschuldet. Sie standen zudem in dem Ruf, für die materielle Not vieler Söldner verantwortlich zu sein, indem sie bei Nahrungsmittelknappheit und Ausbleiben der Soldzahlungen das Heer verließen und ihre Fahne in den Wind besserer Märkte hängten. Gewalttätige Übergriffe auf die Marketender durch Bauern, Bürger und eigene Soldaten waren vielfach die Folge, zumal diese z. T. zum 15fachen Preis Waren an die Bürger verkauften, die von diesen auf den Druck einquartierter Soldaten hin erstanden werden mussten (BRAUN, Markredwitz, S. 45). Vgl. KLUGE, Hofer Chronik, S. 163: „Das rauben und plündern war um diese zeit [April 1640] sehr arg, wie dann die kayßerlichen ihre eigenen marquetener, so zu Culmbach wein und vieh erhandelt und erkauft, ganz ausgeplündert, auch zugleich ein 800 thaler darzu an geld abgenommen“. Häufig wurden sie als Spione verdächtigt. Auch Juden wurden als Marketender geduldet; LOTZE, Geschichte, S. 80f. Die Aussicht auf großen Gewinn ließ Zivilisten oder Amtsträger (vgl. PFEILSTICKER, Tagebuch) häufig für einige Zeit zu Marketendern werden. REDLICH, Marketender; Continuatio Der Siegreichen Victorien, S. 4f.

[21] Ulm; HHSD VI, S. 808ff.

[22] Riedlingen [LK Biberach]; HHSD VI, S. 661f.

[23] SEMLER, Tagebücher, S. 114.

[24] Korporal: Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold monatlich.

[25] Italiener, „italienische Truppen“: Die „italienischen“ Truppen in der kaiserlichen Armee genossen einen schlechten Ruf. So berichtet ZEITHOFF, Stolberg, S. 277: „Ja es wurde auch zu Erpressung solcher Gelder eine gantze Compagnie zu Fuß unteutscher Italiänischer Völcker den 17. Maji huius anni [1628] hieher gelegt / welche / weil man sie nicht verstehen konnte / grossen Frevel übeten / die Leute sehr quäleten / sich auf freyer Strasse prostituirten / Mägde und Knaben schändeten /ja (ich erstaune über solcher Erzehlung) gantz Sodomitisch mit dem unvernünftigen Vieh / sonderlich mit den Ziegen zuhielten / dass deren etliche sturben / und kein Bürger in einem Jahre fast kein Ziegenfleisch essen wollte“. Unter Sodomie, dem abscheulichsten Sittlichkeitsverbrechen im Verständnis der Zeit überhaupt, verstand man Homosexualität wie „bestialitas“, d. h. Unzucht mit Tieren. Die Delinquenten wurden mit dem betreffenden Tier bei lebendigem Leib verbrannt, wenn nicht der Täter gnadenhalber vor der Verbrennung stranguliert wurde. Im ländlichen Bereich oder in den Heeren war sie alltäglich und weitverbreitet. In der „Constitutio Criminalis Carolina“ Karls V. hieß es unter Art. 116: „Item so eyn mensch mit eynem vihe, mann mit mann, weib mit weib, vnkeusch treiben, die haben such das leben verwürckt, vnd man soll sie der gemeynen gewonheyt nach mit dem fewer vom leben zum todt richten“. [CCC; online verfügbar unter: llv.li/pdf-llv-la-recht-1532_peinliche_halsgerichtsordnung_carolina_pdf].

[26] Knecht, gemainer: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“.

[27] Biberach an der Riß [LK Biberach]; HHSD VI, S. 80ff.

[28] Bei der Einnahme Biberachs am 25.3.1634 wurde den Kaiserlichen zwar freier Abzug gewährt, doch traten 1500 Mann [nach ENGERISSER, Von Kronach, S. 287, hatte der Kommandant Obrist Orfeo conte di Strassaldo nur 1200 Mann in 10 Kompanien kommandiert] zu Fuß und ein Fähnlein Reiter in schwedische Dienste. „unterstoßen“ kann wohl nicht die Rede sein. => Untersteckung, Unterstoßung: Eingliederung von (insbesondere gefangen genommenen) Soldaten in bestehende unvollständige Verbände. „Die ‚Untersteckung’ von gefangenen Soldaten des Kriegsgegners war in der frühen Neuzeit allgemein üblich, wurde für gewöhnlich von den Betroffenen ohne Widerstände akzeptiert und scheint gar nicht selten die Zusammensetzung eines Heeres erheblich verändert zu haben“ (BURSCHEL, Söldner, S. 158). In der kurbayerischen Armee – Maximilian I. von Bayern war grundsätzlich gegen die Untersteckung wegen der Unzuverlässigkeit in Schlachten – wurden sie als Kugelfang beim Angriff vorausgeschickt. Franz von Mercy hatte nach seinem Sieg bei Tuttlingen (24.11.1643) an die 2000 Franzosen untergesteckt. HEILMANN, Kriegsgeschichte, S. 69f. Doch wurden schon seit dem Böhmischen Krieg Gefangene, die die Untersteckung verweigerten, oft hingerichtet (vgl. HELLER, Rothenburg, S. 158). Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70f. (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Vgl. auch Gefangene.

[29] Meßkirch [LK Sigmaringen]; HHSD VI, S. 523ff.

[30] Kroaten: (kroatische Regimenter in kaiserlichen und kurbayerischen Diensten), des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte (GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom, S. 130). Mit der (älteren) Bezeichnung „Crabaten“ (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten führten [vgl. REDLICH, De Praeda Militari, S. 21], mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die von „Freireutern“ verübt wurden. „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke und Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore und Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung und Disziplinierung dieser „Streifparteyen“ und wurde von diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Zum anderen handelte es sich bei „Freireutern“ um bewaffnete und berittene Bauern, die über Raubzüge Verwirrung hinter den feindlichen Linien schufen. Sie taten dies entweder mit Erlaubnis ihrer Kommandierenden, als integraler Bestandteil der kaiserlichen Kriegsführung, oder aber unerlaubter Weise – nicht ohne dabei z. T. drakonische Strafen zu riskieren. Diese „Freireuter“ stahlen und plünderten auf Bestellung der eigenen Kameraden sowie der Marketender, die ihrerseits einen Teil ihrer Einnahmen an die Obristen und Feldmarschälle abzuführen hatten. An Schlachten nahmen sie in der Regel nicht teil oder zogen sogar auch in der Schlacht ab. Zudem war „Kroaten“ ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel (angeblich „vergiftet“; PUSCH, Episcopali, S. 137; MITTAG, Chronik, S. 359, wahrscheinlich jedoch Sepsis durch den Hieb) und Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. Jeder fünfte dieser „kahlen Schelme Ungarns“ war zudem mit einer Lanze bewaffnet. SCHUCKELT, Kroatische Reiter; GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom. Meist griffen sie Städte nur mit Überzahl an. Die Hamburger „Post Zeitung“ berichtete im März 1633: „Die Stadt Hoff haben an vergangenen Donnerstag in 1400. Crabaten in Grundt außgeplündert / vnnd in 18000 Thaller werth schaden gethan / haben noch sollen 1500. fl. geben / dass sie der Kirchen verschonet / deßwegen etliche da gelassen / die andern seind mit dem Raub darvon gemacht“. MINTZEL, Stadt Hof, S. 101. Zur Grausamkeit dieser Kroatenregimenter vgl. den Überfall der Kroaten Isolanis am 21.8.1634 auf Höchstädt (bei Dillingen) THEATRUM EUROPAEUM Bd. 3, S. 331f.; bzw. den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian von Gronsfelds im Mai 1635: HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff.; den Überfall auf Reichensachsen 1635: GROMES, Sontra, S. 39: „1634 Christag ist von uns (Reichensächsern) hier gehalten, aber weil die Croaten in der Christnacht die Stadt Sontra überfallen und in Brand gestecket, sind wir wieder ausgewichen. Etliche haben sich gewagt hierzubleiben, bis auf Sonnabend vor Jubilate, da die Croaten mit tausend Pferden stark vor Eschwege gerückt, morgens von 7-11 Uhr mittags mit den unsrigen gefochten, bis die Croaten gewichen, in welchem Zurückweichen die Croaten alles in Brand gestecket. Um 10 Uhr hats in Reichensachsen angefangen zu brennen, den ganzen Tag bis an den Sonntags Morgen in vollem Brande gestanden und 130 Wohnhäuser samt Scheuern und Ställen eingeäschert. Von denen, die sich zu bleiben gewaget, sind etliche todtgestoßen, etlichen die Köpfe auf den Gaßen abgehauen, etliche mit Äxten totgeschlagen, etliche verbrannt, etliche in Kellern erstickt, etliche gefangen weggeführet, die elender gewesen als die auf der Stelle todt blieben, denn sie sind jämmerlich tractirt, bis man sie mit Geld ablösen konnte“. LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten unmanbare Töchter geschendet und auf den Pferden mit sich geführet, in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern gesezt, In der Schletta [Schlettau] 21 bürger beschediget, weiber und Jungfern geschendet“. LANDAU, Beschreibung, S. 302f. (Eschwege 1637). Auf dem Höhepunkt des Krieges sollen über 20.000 Kroaten in kaiserlichen Diensten gestanden haben. In einem Kirchturmknopf in Ostheim v. d. Rhön von 1657 fand sich ein als bedeutsam erachteter Bericht für die Nachgeborenen über den Einfall kroatischer Truppen 1634; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 219-282, hier S. 233-239 [Frdl. Hinweis von Hans Medick, s. a. dessen Aufsatz: Der Dreißigjährige Krieg]. Vgl. BAUER, Glanz und Tragik; neuerdings KOSSERT, „daß der rothe Safft hernach gieng…“ http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ „. Vgl. auch die Beschreibung des Kroateneinfalls in Neustadt a. d. Aisch am 18.7.1632 => Kehraus [Kerauß, Kehrauß], Andreas Matthias in den „Miniaturen“.

[31] Haigerloch [Zollernalbkreis].

[32] Arkebusier: Leichter, mit einer Arkebuse bewaffneter Reiter, eigentlich berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß). Die Arkebuse (später Karabiner genannt) war ein kurzes Gewehr, eine Waffe für bis zu über 100 g schwere Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Sie erhielt ihren Namen vom hakenförmigen Hahn der Luntenklemme, der das Pulver in der Zündpfanne entzündete. Gerüstet war der Arkebusier mit einem Kürass aus schussfreiem Brust- und Rückenstück (dieses wurde mit 11 Rt. veranschlagt) oder auch nur dem Bruststück. Seitenwehr war ein kurzer Haudegen, in den Sattelhalftern führte er 1 – 2 Pistolen. Er wurde zumeist in kleineren Gefechten oder für Kommandounternehmen eingesetzt. In den Schlachten sollten sie die Flanken der eigenen angreifenden Kürassiere decken und in die von ihnen geschlagenen Lücken eindringen. Er erhielt als Verpflegung die Hälfte dessen, was dem Kürassier zustand, zudem auch weniger Sold. Vgl. ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 464 ff. Des öfteren wurden Arkebusierregimenter, wenn die Mittel vorhanden waren, in Kürassierregimenter umgewandelt.

[33] Franziskaner-Obersavanten: 1517 wurde die Teilung des Franziskaner-Ordens in die Konventualen (Minoriten), denen gemeinschaftlicher Besitz gestattet wurde, und die Observanten (Franziskaner), die eine enge Befolgung der Regel des Franziskus von Assisi 1181/82-3.10.1226) anstrebten, durch Papst Leo X. vorgenommen. Der auf sechs Jahre gewählte „Generalminister“ leitet den Orden, da Franziskus nicht wollte, dass die Oberen seines Ordens „Äbte“ oder Priore“ genannt würden.

[34] Hohenzollern; HHSD VI, S. 354ff.

[35] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen (vgl. Schanze) und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte, die zu diesen Arbeiten verpflichtet wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255). Bürger und Geistliche der besetzten Städte, die zu diesen Arbeiten verpflichtet wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig, da verurteilte Straftäter, Huren und Trossangehörige etc. zu diesen schweren Schanzarbeiten herangezogen wurden. Schon 1625 waren umfangreiche Verstärkungen der Wallanlagen durchgeführt worden, wobei die Erfurter umfangreiche Frondienste leisten mussten. Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen.

[36] Lindau (Bodensee); HHSD VII, S. 414ff.

[37] spolieren: berauben, plündern.

[38] SEMLER, Tagebücher, S. 141f.

[39] Schaffalitzky [Schafelitzky] zu Mukadel [„Mückenthal“], Bernhard; Generalmajor [1591-1641] siehe den Beitrag von Jörg Wöllper in den „Miniaturen“.

[40] Villefranche,

[41] Pfullendorf [LK Sigmaringen]; HHSD VI, S. 631.

[42] Memmingen; HHSD VII, S. 439ff.

[43] Schaffalitzky [Schafelitzky] zu Mukadel [„Mückenthal“], Bernhard; Generalmajor [1591-1641] siehe den Beitrag von Jörg Wöllper in den Miniaturen.

[44] Saalgau [LK Sigmaringen]; HHSD VI, S.  694f.

[45] Streifkorps: I. Reiterabteilung, die entweder zur Aufklärung oder zu überraschenden Handstreichen vom zuständigen Kommandeur ausgesandt wurde oder eine auf eigene Rechnung oder mit Wissen des an der Beute beteiligten Kommandeurs herumstreifende Abteilung, um Beute zu machen, Nahrung zu beschaffen oder die Bevölkerung zu terrorisieren. Am 9.5.1643 schrieb Ferdinand III. an Gallas: „auch die Streifparteien gehören bestrafft […], da sy die unterthanen unerhörter barbarischer weiß tractirn, denenselben wan sy nit gleich alles nach ihrem willen thuen, löcher durch die nasen bohren, strick dardurch ziehen und sie die [wie ?] unvernünfftigen thiere mit herumben ziehen, theils gar pulver in die nasenlöcher, auch mundt und ohren stecken und dasselbe anzünden, oder aber haisses bley hinein gießen, auch wohl ihre händt und fueß abhacken, ganze dörffer außplendern, und viel pferdt und viech mit weckh treiben“. REBITSCH, Gallas, S. 218f. II. Kriegspartei: reguläre Truppenabteilung.

Vgl. KROENER, Kriegsgurgeln. III. Banden aus Deserteuren, Straftätern, vertriebenen Bauern, die z. T. in Stärke von 400 Mann bevorzugt Dörfer überfielen.

[46] Beute: Beute war im allgemeinen Verständnis das Recht des Soldaten auf Entschädigung für die ständige Lebensgefahr, in der er sich befand und das Hauptmotiv für den Eintritt in die Armee. BURSCHEL, Söldner, S. 206ff. Für den lutherischen Theologen Scherertz galten allerdings nur der Bestand der Christenheit, die Reinheit des Glaubens und der Erhalt der Gerechtigkeit aus hinreichender Grund; BITZEL, Sigmund Scherertz, S. 153.  Dabei war Beute ein sehr weit gefasster Begriff, von Beutekunst wie sakralen Gegenständen, Altarbildern, Bildern, Büchern (wie etwa in der Mainzer Universitätsbibliothek; FABIAN u. a., Handbuch Bd. 6, S. 172), bis hin zu den Wertgegenständen der Bürger. STEGMANN, Grafschaft Lippe, S. 63: Interessant ist auch die Auflistung der von staatischen Truppen bei einem Überfall erbeuteten Wertsachen des ligistischen Generalproviantmeisters Münch von Steinach, darunter augenscheinlich auch Beutegut: „Ein gantz gülden Khetten mit zweyen Strengen. Daran ist gewesen ein gantz güldens Agnus Dei. Aber ein kleins auch güldens Agnus Dei Gefeß. Wieder eins von Silber und vergolt. Ein schönes Malekhidt-Hertz mit Goldt eingefast. Ein Goldtstückh mit einem Crucifix. Aber ein Goldstückh mit einem Kreutz. Aber ein Hertz von Jaspis vom Goldt eingefast, so für den bösen Jammer gebraucht wirdt. Ein großer Petschafftring von Goldt. Ein von Silber und vergolts Palsambüchsel. Ein Paternoster an silbern Tradt gefast. Ein Pethbuch. Dan an Geldt, so Herr General-Proviantmeister bey sich gehabt, 7 Thlr. 18 Gr. Von der Handt ein gülden verfachen Denckhring. Aber ein Petschafftring von Goldt, daß Wappen in Jaspisstein geschnidten. Ein gestickt Paar Handtschuch. Ein Paar von silberfarb Daffent Hosenbänder mit lang seiden Spitzen“. In Askola, einer Gemeinde in Südfinnland, nördlich der Hafenstadt Porvoo, befindet sich noch heute in der Holzkirche eine reich verzierte barocke Kanzel, die von finnischen Söldnern als Kriegsbeute mitgebracht wurde. Die Beutezüge wurden zum Teil mit Wissen der Offiziere unternommen, denen dafür ein Teil der Beute überlassen werden musste. Besonders wertvolle Stücke nahmen die Kommandierenden (oder auch die Marketender) den oft verschuldeten Soldaten gegen einen Bruchteil des Wertes ab. Auch Offiziersfrauen handelten mit Beute oder trieben damit Tauschhandel. Vgl. die Schadensliste vom März 1634 bei BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 58ff.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 32ff.; REDLICH, De Praeda; ZIEGLER, Beute; KAISER, „… aber ich muß erst Beute machen“. Der Superintendent Braun (1589-1651), zit. bei ROTH, Oberfranken, S. 303f.: „Die Ursache dieses Übels wird jeder leicht verstehen, wenn er die völlig aufgelöste Disziplin der Armee näher bedenkt. Die Fürsten selber und die Heerführer bringen ihr Militär ohne Geld zusammen; das muß von schnödem Raub sich selbst erhalten. Sie öffnen ihnen damit die Tür zu aller Nichtswürdigkeit und Grausamkeit, und müssen zu allen abscheulichen Freveln die Augen zudrücken. Pünktlich bezahlte Löhnung erhält den Soldaten, auch den sehr unguten, durch die Furcht vor dem Kriegsrecht bei seiner Pflicht und hindert ihn an Übergriffen. Enthält man ihm hingegen die Löhnung vor, so verwildert er und ist zu jeder Schandtat bereit. Dazu kommt die schon erwähnte Lässigkeit der Führer beim Anwerben der Soldaten. Denen liegt ja an der reinen Lehre und an der Gottesfurcht gar nichts; sondern die blinde Beutegier treibt sie zum Kriegsdienst; dadurch geht alles zu grunde. Wird eine Stadt oder eine Festung eingenommen, so schenkt der Sieger den Mannschaften der Besatzung, wenn sie auch noch so sehr dem päpstlichen Aberglauben ergeben sind, ihr Leben und reiht die Feinde in seine Truppen ein, nicht ohne gewaltigen Schaden der evangelischen Verbündeten. Denn um ihre Niederlage gründlich zu rächen, speien diese Scheusäler unter dem Deckmantel der militärischen Freiheit alles Gift ihrer Seele aus gegen die Bekenner des evangelischen Glaubens und wüten auf alle Weise in unsäglicher Grausamkeit, Raub und Wegelagerei, zünden die Dörfer an, plündern die Häuser, zwingen die Bewohner mit Schlägen, zu tun, was sie verlangen und stehen in keiner Weise auch hinter den grimmigsten Feinden zurück. Wie viel unserer Sache durch den Zuwachs dieser ehrlosen Räuber gedient ist, sieht jedermann leicht ein“.

Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck und Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Gehandelt wurde mit allem, was nur einigermaßen verkäuflich war. Erbeutete Waffen wurden zu Spottpreisen an Städte und Privatleute verkauft; SEMLER, Tagebücher, S. 27f.

[47] Ostrach [LK Sigmaringen].

[48] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefster Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Taub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen:

Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet,

6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.«

[49] per spasso: zum Spaß.

[50] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[51] SEMLER, Tagebücher, S. 143f.

[52] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 59f.

[53] spielen [mit den Stücken]: Einsatz, Abfeuern (der Feldgeschütze) als Terminus technicus: „mit den Geschützen spielen“, um die Moral des Gegners zu schwächen.

[54] Kartaune: Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17, 5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde nötig: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81.

[55] Feldschlange: Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34faches Kaliber (10, 5-11, 5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt.

[56] impressa: Angriffe, Einwirkungen, Kriegszug.

[57] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 69f.

[58] Radolfzell [LK Konstanz], HHSD VI, S. 636ff.

[59] Memmingen; HHSD VII, S. 439ff.

[60] Schlacht bei Nördlingen am 5./6.9.1634 zwischen den kaiserlich-ligistischen Truppen unter Ferdinand (III.) von Ungarn und spanischen Kontingenten unter dem Kardinal-Infanten Fernando auf der einen Seite und dem schwedischen Heer unter Feldmarschall Gustav Horn, der in eine 7 Jahre dauernde Gefangenschaft geriet, und Bernhard von Weimar auf der anderen. Die Schwedisch-Weimarischen verloren nicht allein die Schlacht, etwa 8.000-10.000 Tote und 3.000-4.000 Verwundete – auf kaiserlicher Seite waren es 1.200 Tote und 1.200 Verwundete – , sondern mit ihr auch den Einfluss in ganz Süddeutschland, während der französische Einfluss zunahm. Vgl. die ausführliche Darstellung bei  ENGERISSER; HRNČIŘĺK, Nördlingen 1634 (die detaillierteste Darstellung der Schlacht); STRUCK, Schlacht, WENG, Schlacht. Vgl. den lat. Bericht »Pugna et victoria ad Nordlingam«, der den protestantischen Ständen zuging; Staatsarchiv Bamberg B 48/145, fol. 74 (Abschrift). Zur französischen Sicht vgl. den Avis Richelieus, 1634 IX 11; HARTMANN, Papiers de Richelieu, Nr. 288.

[61] Neresheim [Ostalbkr.]; HHSD VI, S. 556f.

[62] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 87.

[63] Hegau; HHSD VI, S. 299f.

[64] Hüfingen [Schwarzwald-Baar-Kr.]; HHSD VI, S. 366ff.

[65] expostuliren: sich beschweren.

[66] widerbillig: unnatürlich, unrichtig, falsch, unbegründet.

[67] SEMLER, Tagebücher, S. 108.

[68] Altheim [LK Biberach].

[69] Hagnau [Bodenseekreis].

[70] Friedrich Rudolf Graf von Fürstenberg [23.4.1602 Stühlingen – 26.10.1655 in Datschitz] war Reichshofrat, Reichshofkriegsrat, Oberfeldzeugmeister, Generalfeldwachtmeister und Oberstallmeister. Seit 1639 war er Landgraf von Stühlingen und wurde 1642 vom Kaiser vom Freiherren- in den Grafenstand des Deutschen Reichs befördert. In erster Ehe war er mit Maria Maximiliana von Pappenheim [ – 16.10.1635] verheiratet, in 2. Ehe mit Anna Magdalene von Hanau-Lichtenberg [14.12.1600 in Buchsweiler (heute: Bouxwiller) – 22.2.1673], Bruder von Wratislaw II. Vgl. auch die Erwähnung bei HARRACH, Diarien.

[71] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[72] SEMLER, Tagebücher, S. 201f.

[73] spolieren: berauben, plündern.

[74] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. Der Dragoner war ein berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd.

[75] tribulieren, tribellieren: quälen, plagen, bedrücken.

[76] Laubegg, heute Ortsteil von Bodman-Ludwigshafen [Landkreis Konstanz].

[77] Radolfzell [LK Konstanz], HHSD VI, S. 636ff.

[78] Bach war am 7.5.1634 in Überlingen durch einen Schuss am Schenkel vorwundet und nach Konstanz verbracht worden.

[79] Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[80] Sernatingen => Ludwigshafen, heute Ortsteil von Bodman-Ludwigshafen [LK Konstanz].

[81] raiteln, reuteln: zügeln, züchtigen, quälen, insbesondere foltern. Bei dieser Foltermethode wurde ein Strick um die Stirn oder den Unterleib gelegt und mittels eines Holzpflocks zusammengezogen. Am Unterleib traten auf diese Weise die Gedärme hervor. Am Kopf traten die Augen aus den Höhlen, die Kopfhaut wurde eingeschnitten und am Ende brach, so wird berichtet, die Schädeldecke. Eine zeitgenössische Beschreibung liefert der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing: „Diese ‚Tortur’ besteht darin, dass sie ihrem Opfer den Kopf bis zur Stirnhöhe (cerebrotinus) mit einem Bündel Seiden- oder Leinenfäden, die sie zu einer Schnur drehen, umwinden. Dabei pressen sie durch immer strafferes und strengeres Herumdrehen die Hirnschale immer fester und so lange zusammen, bis die Augäpfel mehr und mehr aus den Augenhöhlen hervorquellen und in abscheulicher Weise herausgetrieben werden“. SIGL, Wallensteins Rache, S. 151.

[82] öhrin: ehern, aus Kupfer oder Bronze.

[83] Regentsweiler: heute Ortsteil von Bodman-Ludwigshafen [LK Konstanz], damals dem Spital Überlingen gehörig.

[84] Negelhof, heute Teil von Bonndorf, Ortsteil von Überlingen [Bodenseekr.].

[85] Wiechs, heute Ortsteil von Tengen [LK Konstanz].

[86] Stein am Rhein [Kanton Schaffhausen; Schweiz].

[87] Bondorf [LK Böblingen]; HHSD VI, S. 103.

[88] SEMLER, Tagebücher, S. 201ff.

[89] Schaffner: Vermögensverwalter einer Stadt, eines Klosters oder eines Hauswesens (Gutsverwalter).

[90] Spitalmeister: Verwalter, Aufseher, Vorgesetzter eines Hospitales, welcher auch wohl der Spital-Pfleger, Spital-Verwalter, genannt wird.

[91] Hagnau [Bodenseekreis].

[92] scilicet: nämlich, das heißt; man kann wissen.

[93] S. 215, Anm. a: „Bach hatt von Ossa ordinanz gehabt alle frucht vmb Zell einzuschneiden vnd in die statt zu führen, auch leütt vnd roß der orten hierzu zu gebrauchen. Demnach aber vil arme bauren den pflůg selbs gezogen vnd daß veld so hartiglich gebawt, haißt es wol: Sic vos non vobis fertis, aratra homines“.

[94] SEMLER, Tagebücher, S. 214f.

[95] => Hofkirchen, [Wolf] Lorenz [Laurenz] (II.) Freiherr [Graf] von; Generalleutnant [ ? – Anfang 1656]

[96] Singen (Hohentwiel) [LK Konstanz].

[97] ring: leicht.

[98] SEMLER, Tagebücher, S. 217.

[99] SEMLER, Tagebücher, S. 219.

[100] Domenica Laetare: 4. Fastensonntag oder 3. Sonntag vor Ostern.

[101] Schloss Maurach bei Uhldingen-Mühlhofen [Bodenseekr.].

[102] General(kriegs)kommissar: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- und Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontributionen) und zur Kontrolle der Kriegskommissare. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld und in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie aufgrund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- und Truppenfinanzierung zu senken und Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport und die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten und gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- und Reichstagen auf und war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen) und Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter.

[103] Fuder: 1 Fuder Wein = 2 Fass Wein = 12 Eimer = 36 Hosen = 864 Kannen ≈ 808,3584 Liter.

[104] Gemeint ist der Totschlag an streifenden Vitzthumschen Soldaten durch Salemer Klosterdiener und Bauern; WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 98.

[105] Thomas I. Wunn [1615-1647].

[106] Keller: I. Der Keller, oder auch „Kellner“ (von lat.: cellarius = Kellermeister), war zunächst ein mittelalterlicher Ministerialer, der in einem ihm zugewiesenen Verwaltungsbereich im Auftrag des Lehns- oder Grundherren für die Verwaltung, Gerichtsbarkeit und Steuern verantwortlich war, insbesondere für die Eintreibung und Verwaltung der Geld- und Naturalabgaben an den Grundherren. Er hatte damit eine ähnliche Funktion wie der Rentmeister. In der Frühneuzeit wurde dieses Amt zunehmend nicht mehr von Niederadligen und Edelfreien, sondern auch von Bürgerlichen ausgeübt.

II. In Klöstern, besonders in den nach benediktinischen Regeln geführten, ist der Cellerar (oder die Cellerarin) das für die wirtschaftlichen Belange des Klosters zuständige Mitglied des Konvents. Eine „Kellerei“ (oder auch „Kellnerei“) bezeichnete daher einen von einem Keller verwalteten Amtsbereich, aber auch das Amtsgebäude und die Gesamtheit der dort Bediensteten. [wikipedia]

[107] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag; Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden bzw. durch die Undiszipliniertheit ihrer Truppen nicht eingehalten.

[108] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 98f.

[109] Vgl. WASSENBERG, Florus, S. 460ff. ZILLHARDT, Zeytregister, S. 187.

[110] Rabennest.

[111] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 137f.

[112] Königsegg-Rothenfels, Johann Jakob Graf von.

[113] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 169.

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