Baerß [Bars, Barse, Barß, Bahrß, Bartsch], Friedrich von
Baerß [Bars, Barse, Barß, Bahrß, Bartsch], Friedrich von; Obrist [1612-23.7.1643 Halberstadt]
Friedrich von Baerß [Bars; Barse, Barß, Bahrß, Bartsch], Erbgesessener[1] auf „Scharpelow[2] und Falckenberg“[3] [1612-23.7.1643 Halberstadt],[4] stand zuletzt als Obrist[5] eines Kavallerieregi- ments[6] in schwedischen Diensten.[7]
Nach seiner Leichenpredigt, verfasst von dem Halberstädter[8] Domprediger Peter Philips [1598-1659],[9] nahm er als Kornett[10] auf schwedisch-weimarischer Seite an den Schlachten bei Leipzig 1631[11] und Lützen 1632[12] teil und war durch den Obristleutnant[13] Wilcke von Baden-dorff[14] zum Leutnant[15] seines Kavallerieregiments befördert worden. In diesem Rang nahm er auch an der verlustreichen Schlacht bei Nördlingen 1634[16] teil. Badendorffs Regiment umfasste lediglich 4 Kompanien[17] zu ingesamt 200 Mann – Badendorff selbst war mittlerweile zum Obristen avanciert – und wurde von dessen Obristleutnant kommandiert, nachdem Badendorff bereits am 5.9.1634 verwundet und nach Ulm[18] transportiert worden war.[19] Als Baerß‘ Rittmeister[20] in der Schlacht gefallen war, dankte er ab und zog sich auf seine Güter zurück. Wegen der Kriegseinwirkungen in der Neumark[21] trat er als Leutnant in das Regiment Goldstein[22] ein. Nach dem siegreichen Treffen bei Wittstock 1636[23] avancuerte er zum Kapitänleutnant[24] über dessen Leibkompanie.[25] 2 Jahre später wurde er Rittmeister der Leibkompanie. Torstensson[26] beförderte ihn wegen seiner Leistungen während der Artillerieschlacht bei Saalfeld[27] am 8./18.5.1640[28] – ausführlich dargestellt bei dem Zeitzeugen Jan Hector Sturnbrich[29] – zum Major.[30]
Nach über einem Jahr wurde er von Königsmarck[31] zum Obristleutnant über dessen Leibregiment[32] ernannt. Diese Charge nahm er auch in der 2. Schlacht bei Leipzig 1642[33] wahr. Wegen seiner Meriten erhielt er danach dessen Regiment zu Ross schließlich als Obrist übertragen.
Während der Besetzung von Halberstadt[34] arbeitete er mit dem damaligen Stadtkommandanten Weiß[35] zusammen: „Unter der Fahne Torstenssons kam im Februar General Königsmarck in den Stift Halberstadt. Letzterer schlug bei Mansfeld[36] die Kaiserlichen, hinterließ den Oberst Karl Weiße und rückte fortan wieder spontan in den Stift ein und plünderte[37] selbigen. Monatlicher Tribut von 100 Thlr. an Weiße und dafür erhielt man am 7. Juni einen Schutzbrief.[38] Weiße jedoch verlangte im August zusätzlich 2.000 Thlr., von der Stadt 500 Thlr, den Prälaten,[39] die sich weigerten, 200 Thlr., den Müllern je 2 Thlr. und von den Schafmeistern[40] von jedem Schaf einen Groschen, von jedem Lamm 4 Pfennige. Fortan erfolgte eine Verdopplung der Kontribution[41] für den Stift auf 1500 Thlr. monatlich. Die Forderungen über 2000 Thlr. wurden nicht gezahlt, deswegen trieben Reiter des Obersten Bars 200 Schafe aus der Vogtei[42] weg, die mit 5 Thlr. das Stück wieder ausgelöst werden mussten“.[43]
1642 wird aus Halberstadt berichtet: „Den 28. Sept. hat Obrist Lieut. Barse denen Nachbarschafften Westendorff[44] und Vogtey bey die 200. Stück Vieh genommen, und nach dem Hartze getrieben, haben jedes mit 5. Thlr. rantioniren[45] müssen“.[46]
Ludwig I. Fürst v. Anhalt-Köthen [47] schrieb am 30.10.1642 (a. St.) aus Köthen[48] wegen der vorgesehenen Einquartierung[49] schwedischer Truppen an August Fürst v. Anhalt-Plötzkau:[50] „Wir haben diesen morgen aus Caspar Pfauens[51] schreiben vernommen, das Herr General Major[52] Königsmarck mit 4 Compagnien[53] sambt dem Stabe[54] nacher Bernburg,[55] und deßen Oberster Leutnant Barß mit 4 Compagnien[56] nacher Cöthen dieser tag Zeitlich rücken werde, gestalt demselben das gesambte Fürstenthum Zum quartier adsigniret[57] worden. Da man es nun nicht endern kann, muß man es billich dem lieben Gott in geduld empfohlen sein laßen, hetten aber gerne gesehen, und dem Lande fürträglicher erscheinet, wan die ersuchung an den Herrn Feldtmarschall[58] Zeitlicher ergangen were, inmaßen es an unserm anregen nicht ermangelt. Inmittelst weil wir vernommen, daß diesen tag mit dem Herrn General Major Königsmarck Zu Bernburg tractiret werden solte, welches dan sehr nöthig und dringlich ist, und der Herr Obriste Werder[59] (wie wir auch wohl selbsten dafür halten) darbey gar nöthig sein möchte, haben wir nicht unterlaßen, demselben sobalden davon nachricht Zu geben, und erwarten was desfalls seine gelegenheit und meinung sein könne, Sein auch gemeinet, unsern Ambtman und Bürgermeister alsdan mit anhin reisen und dieses theils notturfft, sambt dem ausschlage des wercks abwarten Zu laßen. Inmittelst haben wir nicht vorbei gewolt, unsere erinnerungen E. Lbd. Zusenden vnd Dieselbe Zuersuchen, das 1) vor allen Dingen das werck, wan es ia nicht abzuwenden, vermittelst E. Lbd. sorgfältiger direction dahin befördert werde, daß die eintheilung sowol vf die logir- als den vnterhalt,[60] vf alle theile, nach billicher gleichheit eingerichtet, 2) das so viel müglich, die Residenz Städte mit wircklicher Einlagerung verschonet, aber doch über eine Compagnie, sonderlich, in diese unsere Stadt nicht geleget, sondern theils Reutterei vf das Land verleget werde; 3) und wan ia wider alle Zuversicht der Herr General Major Jenseits der Elbe nichts verlegen wolte (darzu doch E. Lbd. denselben Zuversichtlich werden disponiren können) daß dan die Compagnien Zum wenigsten in die andern drey Antheile nach billiger proportion gleich vertheilet: 4) der unterhalt aber so von andern orten, den belegten orten Zu geben, gnüglich angeleget, und daran die Reutterey gewiesen werde, damit nicht abermal die belegte örter am meisten leiden, vnd darzu (wie bey Jüngster Einquartirung beschehen) des Zuschußes mangeln müßen, und dergestalt gar unterdrückt werden. 5) und sehen wir gern, bitten E. Lbd. auch ein solches Zu befördern, das vf allen fall die Compagnien, so diesem theile Zukommen, meist oder guten theils nacher Nienburg,[61] oder fürter über die Saale möchten geleget werden, Und Zweifeln wir im übrigen nicht, E. Lbd. werden den unterhalt ins gemein so viel immer müglich, auf das leidlichste behandeln, und iedem Antheile die freye Hand der einlagerung, wie auch andere nötige Cautelen[62] bedingen laßen, auch dasjenige, was in einem und dem andern Zu erleichter- oder enthebung des schweren unerträglichen lasts, dienlich, ihrer bekandten getreuen sorgfalt nach, wol bedencken und befördern, darunter wir Ihro allezeit gerne Zur Hand gehen wollen. Man ist hier sehr übel dran, weil weder mehl noch brot alhier vorhanden. Seind auch die gestrigs tages naher Halle[63] gesendete Proviantwagen noch nicht wieder Zurückgelanget, were vor die unserigen beßer gewesen, wan die letzte lieferung Zurück bliebe“.[64]
Der mit den Verhandlungen betraute Caspar Pfau wandte am 30.10.1642 (a. St.) aus Bernburg an den Kammerrat Wieß[65] in Köthen: „Der Herr General Major Königsmargk verbleibt heute noch zu Wettin[66] und wird erst morgen früe hieher gelangen, 2 Comp. aber seindt ankommen; Weill Aßersleben[67] verlaßen vnd wie etzliche vermeinen auch Halberstadt, So Zweifle Ich gar nicht, es werden die quartier nun wohl geendert werden; Weill die Comp. ganz schwach, so will der Herr General Major dieselbe nicht gern verteilen, Nach Nienburg wird er gern etzliche legen, Ich habe es aber ohne befehl nicht vorschlagen mögen. Fürst Augusti F. Gn. haben mir albereit gn. befohlen mit demselben wegen des gesambten Fürstenthumbs Zu tractiren; Ihre proviantwagen seindt mir gestern vor Halle begegnet, vnd hatte der Herr General Major Ihnen selbst convoy gegeben. Die Zerbster[68] widersetzen sich, man wird aber wol mittel ergreifen können, Sie herbey Zu bringen, Ich hoffe es werde mit dieser einquartirung noch also ablauffen, daß wir Zufrieden sein können, wann nur die Anteile bei einander stehen. Herr Obrist Werder wirdt auch viel bey der sache thuen, Der Herr Oberstleutenant Barß wird Ihnen auch wohl berichtet haben, wann der Herr General Major alhier sein will, Die quartier seind schon gemacht“.[69]
Königsmarck selbst wandte sich am 6.11.1642 aus Aschersleben an Barß, den er anscheinend sehr schätzte, wie schon aus der Anrede hervorgeht: „Wohl Edler Bester besonders geliebter Herr Obrister Lieutenant. Demselben dienet Zur nachricht, daß ich mit den gesambten Fürsten von Anhalt wegen delogirung der Trouppen der gepflogenen Tractaten halber nunmehr so weit kommen, daß sie von diesem Monat an ein gewißes versprechen, und darneben eine Compagnie im Lande behalten wollen, vndt weil ich meine vnd Ritmeister[70] Siegels[71] Compagnie Zu mir nehme vnd sehe wie ich dieselben unterbringe vnd der Herr Obrister Leutenant mit der seinigen im Fürstenthumb Anhalt verbleiben soll, so kann er die andern vier, alß Zwey in Wettin vnd Zwey in Lobgün[72] vnd Gönnern,[73] einlogiren, vnd also so balde, oder vfs lengste morgenden tages das Fürstenthumb Anhalt quittiren laßen, Bey dem vffbruch wolle der Herr Obriste Leutenant solche Ordre halten, daß keiner in seinem quartier placquereyen anfahen möge noch die geringste klage gehört werde, Und alß Zu den verwilligten geldern der Cöthnische Antheil 1297 thlr. vnd der Deßauische[74] 1200 thlr. geben vndt ich verordnet, daß dieselbe an Herrn Oberst Leutenant gezahlet werden sollen, als wolle der Herr Obriste Leutenant dieselbe einnehmen vnd den vier Compagnien so in Wettin vnd Gönnern Zu liegen, vff jede 500 thlr. Recruyten[75] geben, vnd weil der Oberste Leutenant 400 vff die seine empfangen auch einhundert darzunehmen, die überschießende 397 thlr. aber anhero liefern, und den Rittmeistern sagen, daß sie dafür ihre Compagnien verstercken vnd completiren sollen, inmaßen er dan dieserwegen einen Revers[76] von ihnen nehmen wolle, An des Herrn Obristen Lieutenants Compagniae versterckung, weil dieselbe richtiges quartier, thue ich nicht Zweiffeln, vndt hatt er den auffbruch der 4 Compagnien angesichts Zu befehlen, Wan etwa ein Lerm in den quartieren vorkommen solte, hatt der Herr Obriste Leutenant die Trouppen Zusammen Zu Ziehen, vnd ein iede das ander Quartier so es nötig damit Zu secundiren, Derowegen er auch alle mahl mit dem Herrn Obristen Schönherrn[77] Zu correspondiren, undt vff den nothfall mit demselben sich Zu conjungiren, seine Compagnia kann er nach der Fürsten Belieben in den Anhaldischen Antheilen dißeits der Elbe aus einander legen, vnd sich nach der Cammerordnung verpflegen[78] laßen vnd sonst gute ordre halten, verbleibe Des Herrn Obrist Leutenant Freundt Hans Christoff von Königsmarck“.[79]
Pfau informierte am 8.11.1642 a. St. aus Bernburg in einem Eilschreiben August Fürst v. Anhalt-Plötzkau: „E. F. Gn. berichte Ich hiermit in unterthänigkeit, wie der Herr Obrist Leutenant Barß heute Zu mir kommen, vnd angehalten, daß seine Compagnie richtig verteilet vnd verpfleget werden möchte: Ob Ich nun wohl bedengken gehabt, mich dieses wergkes Zu unterziehen, Nachdem aber der Herr Ambtman von Cöhten wie auch der Herr Ambtman alhier sambt dem Raht dabey erschienen, Hab Ich auff ihr begehren einen Versuch deswegen gethan; Es hatt aber der Herr Obristleutenant allenthalben ein großes praetendiret,[80] Mit der anzeige, daß seine Compagnie das Fürstenthumb salvaguardiren[81] müste, vnd sich nicht also tractiren laßen könnte, alß wann Sie sonst beysammen legen, So müste Er auch sein tractament[82] neben den Servicen[83] als ein Obristenleutenant haben, vnd hette dabey an 60 Pferde, wann Er sich nun selbst speisen solte, so würde Ihm ein großes darauff gehen; ob Ihm nun wohl nach der ordre eines vnd das andere gebotten, So ist Er doch auff demjenigen bestanden, wie die beilage besagt vnd obbemelte Deputirte sattsamb vernommen; vnd weill auch gleich der Herr Ambtman von Deßau hieher gelanget, so habe ich eine unvorgreiffliche Eintheilung auff solche Compagnie gemacht, Zu Efgn. Gnädigem belieben stellende, ob Sie solches Dero hochgeliebten Herrn Bruders und Vettern, meiner auch gnädigen Fürsten und Herren Fggggnd. communiciren, vnd nacher Zerbst des beytrags halber, so Ihnen proportionabiliter darvon Zukommet, gnädige Verordnung thun wollen. Ich habe sonst dem Herrn Obristenleutenant verheißen, daß Er morgen (G. G.)[84] die einteilung, vnd welcher gestalt Er verpfleget werden solte, empfangen würde, welches Er morgen Zeitlich Zu Cöhten erwarten will“.[85]
Am 8.11. (a. S.) wandte sich Pfau aus Bernburg erneut an Ludwig I. Fürst v. Anhalt-Köthen: „E. F. Gn. gnädiges Schreiben habe in dieser nacht Ich in unterthänikeit empfangen vnd daraus vernommen, was dieselbe wegen delogirung des Obristleutenants an mich gn. begehrt, will auch solches schreiben sofort auff Plötzkaw[86] übermachen, Inmittelstaber kann E. F. Gn. Ich unterthänig vergewißern, wie Ich die difficulteten, wegen des Obristenleutenants vntterhalt vnd logirung wohl Zuvorher gemuhtmaßet, auch daher bey dem Herrn General Major Königsmarck instendig angehalten, daß eine schwächere Comp. untter einem Rittmeister[87] im Lande verbleiben möchte, Nachdem aber die Quartier sogar enge gefallen, vnd kein platz gewesen, denselben Zu accomodiren,[88] so hatt Er mich stetig dahin beantworttet, die Compagnie könnte im ganzen Lande verleget werden, vnd würde der Obristeleutenant wegen seiner tractamente auch wohl mit sich handeln laßen, Die logirung hatt der Herr General Major Zwar E. F. Gn. allerseits anheim gegeben, doch dabey erwehnet, Er könnte für seine Person wohl in Cöhten verbleiben, vnd ob Ihm wohl darauff vorgestellet, Ich hörete Er hette viel Pferde, vnd wehre in den Städten keine fourage,[89] so hatt Er doch sich stetig darauff vernehmen laßen, es würde ein schlechtes austragen, vnd wann die Reuter ausgeleget würden, Ihm leichtlich fourage auff seine pferde geschaffet werden können, Und habe ich nach allen angewandten vleiß (wie mir dieserwegen viele Zeugnüs geben werden) kein mehres erhalten können. Es ist darauff bey dem Fürstl. Ober Directorio eine unverfengliche abteilung, wie die Compagnie Zu logiren, gemacht, vnd ist gestern abent spat des Herrn Obristenl. Secretarius bey mir gewesen, vnd mir Zu verstehen gegeben, daß Er, der Oberstl. wohl drüben Zu Cöhten verbleiben würde, werde Ich also für meine wenige Person E. F. Gn. gnädigem begehren, keine vntterthänige satisfaction geben können, So viel mir aber bewust, sie haben deroselben hochgeliebten Herrn Vetters Fürst Christians[90] Fgn. dero Ambtsverwalter hinübergeschigket, wirdt auch vielleicht Jemandes von Deßau daselbst angelangt sein, vnd würde also Zwischen Efgn. vnd denselben Deputirten ein richtiger vergleich so wohl wegen Verteilung der Compagny alß auch des H. Obristl. Person vnd deßelben tractaments halber, Zu treffen sein: Solte nun der Herr Obristl. drüben verbleiben wollen, so wehre es gut, daß mit Ihm auff geldt gehandelt, vnd Er sich dafür speisen müste, vnd wan solche aufwendung sich hoch erstregken wolte, so müsten die die andern Antheile desto mehr Reuter Zu sich nehmen, vnd könnte Ihm hingegen die fourage vom Lande herbey gebracht, die pferde aber in die Gasthöfe gelegt werden, damit die Bürgerschafft nicht hierdurch beschweret würde; bei solcher Handlung könte der Ober-Einnehmer Johann von Berge[91] (welcher gleich drüben) es mit einrichten helffen; Was Ihm als einem Rittmeister gebühret, solches haben Efgn. Leute, die Obristleutenants gage wirdt sich so hoch nicht erstregken, vnd weill die Contribution 8fach (wie Ich vernehme) ausgeschrieben, so könnte solcher überschuß daraus gar leicht genommen werden; den Reutern so auff das Land als Salvaguarden[92] müßen gelegt werden, wird man wohl die speisung, oder neben den 8 Thlr. die fourage geben müßen, dann Sie sonst nicht werden dabey verbleiben können, doch ist nunmehr 1 woche hinweg, und wird man daher mit Ihnen auch den Herrn Obristenl. desto baas tractiren könen: Es wird aber solches alles Zu E. F. Gn. gn. gefallen stehen“.[93]
Am 13.11.1642 (a. St.) informierte August Fürst v. Anhalt-Plötzkau aus Plötzkau Ludwig I. Fürst v. Anhalt-Köthen über weitere Verhandlungen: „E. Lbd. schreiben sind uns wol Zukommen, Und haben wir darauß gantz ungerne vernommen, daß unsers Vetters Fürst Johann Casimirs[94] Lbd. Abgeordnete Jüngst nacher Cöthen nicht kommen noch mit dem Obrist. L. Bahrs einen schluß getroffen, daß auch ermelter Obrist Zu Zwey mahlen ersucht worden, die Reuter hinweg Zu nehmen, Ob wir nun wol wünschen mögen eigentlichen bericht Zu haben, wehr dieser anforderung halben ansuchung gethan, damit man doch auf dem rechten grunde gehen könne, So haben wir nicht desto minder an unsers Vetters Fürst Johann Casimirs Lbd. dießfals geschrieben, wie der Einschluß besaget. Was dan den Zerbster Antheill betrifft, so wird derselbe seinen strang wohl ziehen, Und ist der auf Herrn Obristl. Bahrs gemachten anforderung von Caspar Pfauen der Compagnien halben eingerichteten Ansatzes dem Zerbster Antheill mehr nicht alß 149 thlr. dieserwegen Zugeschrieben worden, Sinthemahl derselbe Zu den 6000 thlr. fast das meiste der gantzen 8fachen Contribution geben muß, Nun vernehmen wir aus Bürgermeister und Rhats Zu Zerbst dem Obrist L. gegebenen andwort, daß derselbe 875 thlr. fordert, E. Lbd. erinnern sich auch, daß wir aus erkleret, daß sobald mit dem Obrist Lieut. der accord[95] der Compagnie halben verglichen, wir demselben seine quotam intimiren[96] wolten, dabei wir es dan nochmals bewenden lassen, eventualiter aber selbigem Antheil schon befohlen die ihme Zugeschriebene 149 thlr. abzuführen, wegen des Hafers aber anderweitlicher erklerung Zu gewartten, dan der Hafer so auf die Dienst- und andere Pferde angesetzt, bey dem gantzen Kriegswesen so hoch nicht gefordert worden“.[97]
Pfau unterrichtete Wieß am 13.11.1642 a. St. aus Bernburg: „Das eine F. schreiben habe Ich, beschehenem begehren nach, erbrochen, vnd mein weniges gutachten deswegen nacher Plötzkaw so baldt überschrieben, vnd wird Zeiger sonder Zweifel Ihnen schleunige antwort Zurückbringen, Sonsten sehe Ich nicht, was mit dem Herrn Obristen Barßen weiter Zu tractiren sey, wann Er bey seiner forderung beharret, Ich habe Ihm alhier schon so viel Zugesprochen, alß Ich thun können: das vornembte moment beruht darauff, wie Deßau bey der gesambtung Zu erhalten, vnd die Zugeteilete portion der Compagnie selben Antheil verbleibe, ehe vnd bevor wir deßen versichert, können wir den Herrn Obristenl. auff nichts gewißes vertrösten es wird aber das schreiben an Fürst Johann Casimirs Fstl. Gn. oder des Herrn Obristen Werders weitere relation, uns bald mehr Licht bringen, oder der sachen den ausschlag geben, Inmittels wird nach aller mügligkeit, bey dem Herrn Obristl. dahin Zu arbeiten sein, daß er die Truppen drüben laßen; es seindt kaum 20. Reuter, vnd könten Ihre Fstl. Gn. dieselbe gar leicht nach Jeßnitz[98] vnd Sandersleben[99] verteilen. Im fall aber die Compagnie in die Cöthnischen und Bernburgischen Zwene Anteile genommen werden müste, so bedürffte es einer neuen einteilung: Weill die Zerbster auch geschigket, so werden sie nach ihrer exemption[100] trachten, Sie werden es aber allerseits mit ihrem schaden empfinden, wann Sie sich ut singuli[101] werden collectiren laßen, denn der Krieg allenthalben verenderlich. Es soll an einem ortt geredet worden sein, ob wehren Cöthnische vnd Bernburgische Handtbrieflein gefunden, welche verursachten, daß selbe antheile härter alß die andern gehalten würden, Herr Obrister Werder wird solches wohl recht penetriren[102] können. Morgen (G. G.)[103] werde Ich auff Aßersleben vnd ferner an den Harz verreisen, treffe Ich den Herrn General Major im hin- oder herwege an, will Ich der notturfft nach mich mitt Ihm aus obiger sache unterreden“.[104]
Pfau wandte sich am 19.11.1642 (a. St.) aus Plötzkau an Börstel:[105] „Was der Haubtman von Hazgerode[106] mir geschrieben, ist hierbey, es kam dergleichen nach Ballenstedt[107] alß Ich droben war, Ich ließ Ihm aber einen platten abschlag geben; Ich halte das wergk rührte vom Caßirer her, es wird aber dasselbe auch nicht droben bleiben: Ich sehe nicht worumb man dem Commendanten gute wortt Zu geben, dann Er nichts widriges vornehmen kann oder darfff: Die HarzAembter müßen sich aufs eußerste manuteniren[108] gegen solche vnd dergleichen anmuthungen, damit Sie dem accord nicht nicht praejudiciren[109] vnd dem Commendanten etwas einräumen. Der Oberst Carl Wieß (Weiß),[110] hat sich vernehmen lassen, die Fürstl. Herrschaft wehre ursach, daß Er von der Festung käme.
Herr Oberstlieutenant Barß sprach mir gestern im Vorbeiraten Zu vnd erzehlte, wie Fürst Ludwigs Fstlgn. gegen Ihn erwehnet, daß die Fürstl. Herrschafft übermorgen Zu Cöthen Zusammen kommen würden, Er vermeinete, Er hette bei nechster Handlung sich auff 200 thlr. versehen, berichtete darneben, daß die Deßauer wegen der Völgker sich Zwar accomodireten, seine gelder aber hette Er noch nicht erlangen können.
Sonst bleibet die Stadt Zerbst, ungeachtet der vielen befehliche, mit den 348 thlr. Octoberrest noch zurück, welche gelder aber Zu erfüllung der 1200 thlr. worauff der Herr General Major bei seiner wiederkunfft dringen wirdt, bey der Hand sein müssen.
Derselbe ließ sich auch jüngst so viel vermergken, daß das Fürstenthumb hiernegst, wie auch das Stift Halberstadt, bey 2000 thlr. verbleiben könnte, wann der Herr Obriste Werder noch etwas herunter bringen kann, wird es sehr gut sein, dann wir doch schwerlich der Kaiserl. Contribution uns gänzlich werden entbrechen können. Der Zerbster Antheil hatt bey der gesambtung zu bleiben, dann derselbe in der Magdeburger[111] vnd in der Wittenberger[112] gewalt, vnd werden die Schwedischen, so itzo Meister, ihre portion auch wohl heraus bringen. Der Bothe Lorentz ist gestern abent aus dem Lager anher kommen, berichtet, daß Herr Obrister seine abfertigung gehabt, wie auch Hünigke von Zerbst.
Des Chur-Prinzen[113] Abgeordnete bemüheten sich stargk wegen des accordes, Schleunitz[114] aber weigerte sich noch stargk, man vermeinte aber es würde nunmehr Zur richtigkeit kommen, vnd der Generalaufbruch erfolgen. Egestr.[115] Ergebe Ich damit des Allerhöchsten schutz“.[116]
Johann Kasimir Fürst v. Anhalt-Dessau teilte Ludwig I. Fürst v. Anhalt-Köthen am 29.11.1642 (a. St.) aus Dessau mit: „E. L. können wir nicht verhalten, Wie daß gleich diesen moment ein Corporal[117] mit 30 Reütern, vnd fast so vielen beypferden alhier angelangt, benebenst einem schreiben von Herrn Obr. Leutenant Barß, darinnen er sich auf beygefügte Ordre vom Herrn General Major KönigsMarck beruft, und die accomodirung besagtes Corporals vnd bey sich habender Reuter begehret, Wann dann dieses anmuthen der durch den Herrn Obristen Werder mit dem Herrn General FeldtMarschall TorstenSon getroffenen Handlung schnurstracks Zuwider, vnd vns dadurch die Cräfte, Zu nachkommung deßen, so wir der Generalität versprochen, gentzlich benommen werden dörften, So haben wir Zu gewinnung der Zeit alsobalden vnsern Ambtman, Johann Heinrich Schorrn in das Hauptquartir abgefertigt, vnd ihme gnädig anbefohlen dem Herrn General FeldtMarschall durch vermittelung vnsers Vetters vnd Schwagers Landtgraff Friedrichs zu Heßen[118] Lbd. vnd anderer bekandten hohen Officirer diese abermalige neue beschwerung Clagende vorzubringen, vnd vmb schleunige abführung der Völcker auß diesem ganzen Fürstenthumb instendig anzuhalten, Wir Zweifeln nicht E. L. werden diese von uns wohlgemeinte sorgfalt im besten vermercken, vnd uns Dero hochvernünftige gedancken, was in der sache weiters Zu thun, Zukommen laßen“.[119]
In dem Schreiben von Baers an Johann Kasimir Fürst v. Anhalt-Dessau,[120] 28.11.1642 (a. St.). hieß es: „E. F. Gn. verhalte ich nicht, wie daß ich anderweitliche Ordre von der Generalität empfangen, als beiliegende Abschrift der Ordre ausweiset, mich alsobald naher meinen alten quartiren Zu verfügen, und aldar so lange verbleiben, biß mir anderweit ordre ertheilet, habe also meinen unterhabenden Officirern neben bey sich habenden Reutern, an E. F. G. ort überschickt, hoffe also E. F. G. werden sie wieder auf und annehmen“.[121] Die Ordre Königsmarcks vom 28.11.1642 (a. St.), ausgestellt „bei Leipzig“, hielt fest: „Nach dem mahlen von des Herrn Feld Marschallen Excell. noch keine gewiße ordre erhalten, ob vnser Trouppen weiter hierwärts avanciren sollen, oder nicht, mir auch nicht unwissend, daß der Herr Obriste Lieutenandt, da er itzo sehr wenig für die Reuter und Pferde findet, so beliebe demselben, nach Verlesung sich wieder in sein voriges quartier Zu erheben, die Reuter aber im Fürstenthumb also Zu verlegen, daß sie Zum marchiren parat und iedesm mahl fertig sein können, Zu dem ende der Herr Obriste Lieutenant keinen nacher dem Harz, als Ballenstedt,[122] wolle einquartiren laßen, wornach er Zu achten“.[123]
Ludwig I. Fürst v. Anhalt-Köthen wandte sich am 30.11.1642 (a. St.) aus Köthen erneut an Johann Kasimir Fürst v. Anhalt-Dessau: „E. Lbd. schreiben, wegen der daselbst wieder angelangten Barsischen Reuter ist uns diesen morgen wol überantwortet, und haben wir alhie gleichergestalt gestriges tages erfaren müssen, daß sich der Oberstl. mit theils seiner Reuter mit dem vorigen wesen[124] wieder anhero geleget, davon wir dan alsofort noch gestrigs tages vnsers Herrn Bruders Fürst Augusti[125] Lbd. nachricht Zugeschrieben und gebeten, bei dem Herrn General Feldmarschal dieserwegen vngeseumbt dienliche vorstellung Zu thun und umb schleunige abhelfung dieser bedrangnüs entweder durch schreiben oder eine enge abschickung anzuhalten, und were sehr gut gewesen wan das bewuste Danksagungs- und Erinnerungsschreiben schleuniger abgangen und befördert were, dadurch dan verhoffentlich diese ungelegenheit hette können abgewendet werden, wollen aber dennoch hoffen, wan gedachtes schreiben dem Herrn General Feldmarschall Zukomt, maßen es dan diesen morgen mit dem frühesten benebenst des Herrn Obersten von dem Werder nebenschreiben von hinnen fortgeschicket worden, es werde in ansehung des jüngsthin gemachten vergleichs darauf andere anstalt erfolgen, wie dan auch E. Lbd. wohl gethan, daß Sie von dort aus die schleunige abfürung aus dem gantzen Fürstenthum haben suchen laßen“.[126]
August Fürst v. Anhalt-Plötzkau unterrichtete am 30.11.1642 (a. St.) aus Plötzkau wieder Ludwig I. Fürst v. Anhalt-Köthen: „Auß E. Lbd. an gestern datirten schreiben vernehmen wir ungerne, das der Obristleutenant Bars mit etzlichen Reuthern wiederumb in Cöthen kommen, Gestaldt dan vnß auch gestern abend bericht geschehen, das die übrigen Officirer vndt Reuther auch in die andern Antheile angelanget sein, Ob wir nun Zwar nicht hoffen wollen, das solches dahin angesehen, alß wolte man den mit dem Feldmarschall getroffenen accord dadurch aufheben, So seindt wir aber doch erböttig an den General Major Königsmarck, deßen man morgendes Zu Ascherßleben erwartet, abzuschicken, vndt umb die delogirung wie auch handhaab des getroffenen accords anhalten Zu laßen, Inmittelst aber wirdt die notturfft erfordern, das E. L. wie auch der Bernburgische Antheil dasjenige sie zu Ihrer quota der 6000 thlr. ermeltem General Major abzuführen, schleunig ablieffern, dan das der Obriste Werder dasjenige, so Er mit dem General Proviantmeister[127] Zu tractiren in willens, auch auff sich genommen, inß wergk richte, Auch beym Kriegs Secretario sich wegen des Obristenleut. Barßen wiederkunfft beschwere, wohn solches angesehn sich erkundige, vndt eventualiter vmb delogirung ordre Zu wege bringe, Jemandts inß Haubtquartier Zu schicken, ehe vndt bevorn die Präsenten vor den Secretarium vndt General Proviantmeister mitkommen, wirdt gar nicht rathsamb, sondern unfruchtbar sein, Zu deme so hatt man sich vorzusehen, das man den General Major Königsmarcken, ohne die höchste noth nicht verklagfe, Der Obriste Schönher[128] hatt gestern umb seine gelder, so ihm bey dem Zerbster Antheil vom General Major Königsmarcken angewiesen, sollicitiret,[129] vndt darbey Zimblich hart gedtohet, Wir haben ihn aber damit an die Stadt Zerbst verwiesen, weil kein Antheill vor den andern Zu hafften schuldig, die Zerbster aber auch Zur genüge erinnen laßen, Das Dancksagungschreiben an den Herrn General Feldtmarschaln haben wir dieser örtter nicht auffgehalten, wissen auch nicht anders dan das solches von Dessaw auß schon lengst fortgeschickt sey. Der Stadt Cöthen praetension belangende, so haben wir dasjenige so E. Lbd. vndt ermelte Stadt gesuchet, vnlengst vnserer Vettern Liebden communiciret, vndt seindt derselben resolution stündtlich gewerttigk“.[130]
Pfau wandte sich am 4.12.1642 (a. St.) aus Plötzkau an Wieß: „Was heutiges alhier unter andern des Herrn Obristenl. Barßen unterhalt betreffende, geantwortet, vnd an denselben Zugleich geschrieben worden, ist hierbey, Es wird dafür gehalten, daß wann gleich das wergk auf einen ganzen Monat (wie wir nicht hoffen wollen) sich erstregken solte, daß dennoch der Cöthnische Anteill kein mehres alß die verwilligte 300 thlr. würde praetendiren können, Weill dergestalt Bernburg vnd Deßaw keinen Zuschuß erlangen, vnd doch außer des Herrn Obristenl. gegen mehr beschwerung alß Cöthen haben. Wann man mit Zerbst nicht, wegen vieler respect, in hoc passu ein übersehen haben müste, so hette die einteilung gar leicht gemacht werden können, Ich hoffe aber Sie werden bey Ihnen hierdurch in etwas satisfaction haben. Man vermeinet die Armee werde in 14 tagen können marchiren, Der Herr General Major Königsmargk leßet Querfurth[131] canoniren“.[132]
Unter dem 4.12.1642 (a. St.) schrieb August Fürst v. Anhalt-Plötzkau aus Plötzkau wieder an Ludwig I. Fürst v. Anhalt-Köthen: „E. Liebden darinnen Sie die angesonnene Contribution nacher Magdeburg auß dero Antheil verweigern, dero gethane Vorschüsse ersetzung urgiren[133] vnd dan daß dem Obristleutnant Barsen anweisung gegeben werden möchte, erinnerung thun, ist vnß wohl Zu Handen kommen, Nun möchten wir E. Lbd. so wohl, auch der gesambten Landen, bey dieser hohen bedrengnüß, von Hertzen gönnen, das Sie solcher vnd dergleichen beschwerden entbrechen könten, Nachdem aber der Soldat, wan man in der güte nicht willigen will, per forza[134] durchtringet, So ist doch allezeit besser sich in die betrübten Zeiten Zu schicken, alß sich der Soldatesca Zu opponiren, vndt entlich ihrem willen sich mit unordnung Zu unterwerfen, Wir haben unserm Cammer Rath vnd Haubtmann Zu Zerbst hierunter solche Commission ertheilet, das er auffs erträglichste alß nur immer müglich handeln soll. Bey dem andern Punct steiget vnß etwas Zu gemüthe, das E. Lbd. dafür halten wollten, alß man von des Monats Septembris, Octbr. vnd Novembris Contribution von denen darin angesetzten Solvendis[135] etwas Zurück gehalten würde, da wir doch genugsam bezeugen können, das wir unsere Vorschüsse (welche wir vorlengst Zu erheben befugt gewesen) selbst Zurück gestellet, damit die Lande nicht Zu hoch beschweret vndt Zuforderst in publicis nichts verabsäumet werden möge, vndt obwohl etliche Posten vnter besagten solvendis begriffen sein möchten, so noch unbezahlet, So erinnern E. Lbd. sich doch darbey freundlich, das hingegen etliche, als der abzug des nacher Aschersleben geliefferten Proviants, Item verringerung dero Antheils quids, (deßwegen wir noch täglich vorruck[136] haben) bey der Einnahme vndt sonsten etliche tringliche vndt vnentbehrliche außgaben für die Soldatesca eingeschoben werden müssen, Wir wollen aber dem Ober Einnehmer befehl thun, damit die Rechnung über besagte drey Monate eingerichtet, vndt E. Lbd. davon abschrifft sich habende daraus allenthalben Zu ersehen, Zugefertigt werden soll, Was dan drittens des Obristen Leutenant Barsen Compagnie anlangen thut, So ist uns auch gleich itzo weiter zu Handen kommen, was E. Lbd. wie auch derselbe an vnß dieser wegen ferner gelangen laßen, Nun wehre eß eine geringe mühe gewesen, die eintheilung wegen dieser Compagnie verpflegung auff das gantze Fürstenthumb Zu machen, wan wir nicht hierbey Zu betrachten das solch wergk auff eine ordentliche Monatliche anlage Zu richten, vndt dadurch gleichsamb den mit dem General Feldtmarschall getroffenen accord Zu durchlöchern, bedencklich, 2) Ohne das die einlagerung dieser Compagnie auff eine gewiße kurtze Zeit angesehen, 3) Die drey Corporalschafften, in die drei Antheile disseits der Elbe eingetheilet, vndt vom General Major gleichsam vor Salvaguarden, deren man sich bey Jetzigem Zustande des Krieges nicht wohl entbehren kann, geachtet, 4) Der Zerbster Antheil dergleichen extraordinari beschwerden, von den Kayserlichen vndt Chur S. Völckern auch abnahm Rind- und Schaffviehe befindet, vndt ohne das Sie noch dem Obristen Schönherrn 2400 thlr. restiren, schwer fortzukommen ist, Also Zweiffeln wir nicht E. Lbd. nebst vns dafür halten werden, weill alle Antheile Ihre Last dißfals empfinden, Insonderheit der Bernburgische Antheil, alß wan derselbe Zu hoch belagert sich beschweret, daß es besser sey, daß ein jedes Antheil seine Corporalschafft extraordinari verpflege vndt dieserwegen keine anderthalb Monat außzuschreiben, Aldieweill aber des Obristleutenant Barsen unterhalt etwas hoch kommet, So verhoffen wir Zu verandtworten, daß E. L. 300 Thaler von der außgeschriebenen drithalbfachen Contribution des Monats Decembris Zu unterhaltung des Obristen Leutenants Persohn anwenden, welche E. Lbd. Antheil alsdan in abrechnung passiret werden soll, Was dan die von E. Lbd. angegebene vorschüsse belanget, So haben wir E. Lbd. suchen an vnserer Herrn Vettern Liebden wie auch den Zerbster Antheil communicirt, welche aber alle dergleichen ietztgethane schäden vndt vorschüsse praetendiren, wie dan unsers Vetters Fürst Johann Casimirs Lbd. eine liquidation auff 5000 thlr. eingeschicket, der Bernburgische Antheil aber noch ein mehrers als E. Lbd. praetendiret, dahero E. Lbd. hochvernünfftig Zu erachten, das man ohne eine Zusammenkunfft, discussion der praetendirten vorschüsse, vndt berathschlagung woher die ersetzung kommen soll, Man keinesweges auß der Sachen kommen kann, Bitten derowegen E. Lbd. freundtbrüderlich, eß wolten sich dieselbe mit sothaner forderung biß dahin gutwillig gedulden, vndt dem ordinariwergk seinen richtigen Lauff laßen, Habens E. Lbd. freundtlich unverhalten sollen“.[137]
Unter dem 18.12.1642 schrieb August Fürst v. Anhalt-Plötzkau aus Plötzkau an Ludwig I. Fürst v. Anhalt-Köthen, Johann Kasimir Fürst v. Anhalt-Dessau, Georg Aribert Prinz v. Anhalt-Dessau, Friedrich Fürst v. Anhalt-Bernburg-Harzgerode und Johann III. Fürst v. Anhalt-Zerbst: „Wir werden in diesem moment berichtet, daß General Major Königsmarck ordre ertheilet, daß künfftigen Montag oder Dienstag deßen Regiment aufbrechen, aber bey solchem vbruch 24 Artiglerie Pferde aus dem Fürstenthumb fordern solte, dann daß über dieß der Obriste Lieutenant, wegen der Jüngst Zu Deßaw versprochenen 500 Thlr. Satisfaction begehret, Ob vnß nun wohl der verderbte Zustand der gesambten Lande gnugsam bekannt, Dennoch aber vnd wofern man damit der Compagnie in der güte bald loß werden kann, halten wir dafür, daß aus Zweyen bösen, das geringste Zu erwehlen, vnd damit der auffbruch mit ordre geschehe, 20 ArtilleriePferde Zu erwehlen, auch die 500 Thlr. auff waß wie Jüngst Zu Deßaw verglichen, ihm dem Obrist Leutenant auszuzahlen, Stellen aber alles Zu E. LLLLLbd. Hochvernünfftigem fernern nachdencken vnd endlichen schluß“.[138]
Bars selbst wandte sich an diesem 18.12.1642 (a. St.) aus Köthen wieder an August Fürst v. Anhalt-Plötzkau: „Demnach ich von Sr. Excell. dem Herrn General von Königsmarck ordre bekommen, nechsten Mittwoch mit meinen Trouppen abzuziehen, vnd also vor dißmal das Fürstenthum Anhalt Zu quitiren, dieweil aber meine ordre besagt, das ehe und Zuvor ich abmarchire nicht allein mein und meiner Officirer als auch gemeiner Reuter verpflegung gentzlich vor voll, sondern auch über das noch Bier und Zwanzig wolmundirter Pferde mit Sattel und Zeug vor die Tragoner fortzukommen vom gesambten Fürstenthum Anhalt, maßen dan solches surch alle Lande bis in 40 oder 50 meilweges auch geschicht, fordern und einheben sol, Zu dem ende ich auch an etliche Fürsten dieses gelangen laßen, Dieweil sich aber dieselbe ohne E. F. Gn. gnädigst vorbewust darzu allerdings nicht verstehen wollen, Als ersuche und bitte E. F. Gn. ich hiermit ganz unterthänig, Sie wollen an Dero gesamten Herrn Brüder und Vettern, dieses befehlen, damit mir in allem obigen begehren auch satisfaction beschehe, in entstehung dieses, und das ich wider meinen willen in ein und dem andern mit meinem march solte aufgehalten werden, werden E. F. Gn. solches keinem andern, was daraus vor ungelegenheit entstehen möchte, als denjenigen, so daran ursach seind, beymeßen können, Habe es E. F. Gn. in vnterthäniger nachricht anmelden wollen und erwarte hierunter E. F. Gn. schleuniger beforderung, Dero ich Zu unterthänigen Diensten williger dan willig“. [ …] „P. S. Auch gnädiger Fürst und Herr empfange ich diese stunde schreiben vom Rahte Zu Bernburg, darinnen sie sich beschweren und weigern wollen, dasjenige so sie im vorigen Monat Zur verpflegung derer ihnen im Bernburgischen vergleiche assignirten Reutern gegeben, an itzo abzustatten, und denen alhier Zu Cöthen ufzuwelzen, die sich aber darzu gar nicht verstehen wollen oder schuldig erachten, und ebenmeßig wie die Bernburger wegen verlegung sich beklagen, dieweil ich aber nicht unbillich, sintemal mir disfals von keiner andern eintheilung wißend, daselbst verbleibe, wohin ich einmal verwiesen, So kann ich Zur Zeit dasjenige, so ich im vorigen Monat vor die gemeine Reuter und Officialen von Bernburgk bekommen, von niemand anders, als von ihnen selbst fordern, und werde im fal der beharlichen verweigerung diejenige mittel, so ich in der Hand und herzu von nöthen, mich gebrauchen, wie ich dan darzu genugsam ursach Zu haben erachte, Welches Efgn. Ich hierneben vermelden wollen und Zu dero gnädigem belieben stellende, ob sie disfals tragenden Ambts halber gebürliche verordnung thun wollen laßen, damit es der extremitäten nicht bedörffe“.[139]
Am 20.12.1642 (a. St.) wandte sich Ludwig I. Fürst v. Anhalt-Köthen aus Köthen erneut an Johann Kasimir Fürst v. Anhalt-Dessau, Georg Aribert Prinz v. Anhalt-Dessau, Friedrich Fürst v. Anhalt-Bernburg-Harzgerode und Johann III. Fürst v. Anhalt-Zerbst: „E. LLLLbd. Befinden hiebei was unsers Herrn Bruders Fürst Augusti Lbd. an uns allerseits auf die OberstLeutenant Barsens gegen den vorstehenden aufbruch, getane anforderung wegen etzlicher Pferde, wie auch seiner verpflegung halber, gelangen laßen,
Dieweil es nun nicht anders sein kann, und durch verzug oder verweigerung leicht größere gefahr für das gantze Land veranlaßt werden könte, Alß werden wir Zu abhelffung dieser Last, darunter unser Antheil Zuforderst in vielen wegen hat leiden müßen, darunter nach gehöriger proportion dißeits die gebühr verfügen, und Zweiffeln nicht, es werde anderer örter dergleichen auch geschehen“.[140]
In Ludwigs I. Fürst v. Anhalt-Köthen Schreiben vom 20.12.1642 (a. St.) an Königsmarck aus Köthen heißt es: „Wir bedancken uns gegen den Herrn günstig, daß er bei dieser Kriegsgelegenheit, sonderlich diese letzte Zeit über, uf unser und der unserigen erträglichkeit gleichwol so fern gesehen, daß wir seinen guten willen nicht unklar verspüren können, und wolten wünschen dem Herrn were aller Zustand von dieser orten bewandtnüß recht bekandt, wollten wir an des Herrn mitleiden und möglicher Hülffe Zu abwendung ferners ruins desto weniger Zweiffeln. Wir haben auch den Herrn Oberstl. Barsen vermocht dem Herrn unsere Zuentbietung und Angelegenheit Zu hinterbringen, und ersuchen den Herrn mit günstiger und fleißiger bitte, was er uns und unsern Angehörigen, auch dem gantzen armen Lande, seinem hohen vermögen nach, bei dieser gelegenheit wird Zu gute thun können, daß er sich darunter gutwillig Zu erweisen, unbeschwert sein wolle, Wie wir dan ihme uns und die unsrigen solcher maßen Zum besten recommandiren, Deme wir hinwieder Zu günstiger und geselliger willfahrung allezeit geneigt sind“.[141]
Am 27.1.1643 (a. St.) wandte sich Bars aus dem Lager vor Freiberg[142] wieder an Ludwigs I. Fürst v. Anhalt-Köthen: „Ew. Fürstl. Gn. schreiben ist mir geworden, daraus mit großer condolenz vernommen, wie das vnterschiedliche parteyen etzliche pferde aus deroselben Fürstenthumb weggenommen, vnter andern aber gedencken, als sollte eine partheye von meinen Reutern, worunter das Zeugnüs absonderlich meinem gewesenen Grabou vnd einem Reutter nahmans Herman so zu Wörlitz[143] gelegen benamet, die dem Zerbster Cantzler solten abgesetzt[144] vnd spoliiret[145] haben. Gebe Ew. Fürstl. Gn. aber vnterth. in andwordt wieder Zu vernehmen, das ermelter Grabou schon über die 4. Wochen von mir gewesen, Seinen abscheidt gefordert vnd nach Hause Zu Ziehen vorgeben, deswegen ich nicht wißen kann (wie wol ich Zweiffele) das derselbe dabey möchte gewesen sein, weis auch gantz nicht, wo oder bey welchem Regimente wan Er sich noch bey der Armee befindet aufhalten möchte, will aber deswegen fleißige nachfrage thun, und nach gewisser erfahrung denselben einziehen vnd straffen lassen. Den andern benandten reuter Hermann kann Ich mit alle meinen Officirern vndt gantzer Compagnia bezeügen das Er oder einziger von den meinigen die gantze Zeit sieder wir alda weck gewesen aus vnd vf partey[146] gangen ist. Kann auch mit bekrefftigung eines eides wan es die noth erfordert jederzeit von dem reuter vnd andern mehr bezeuget werden.
Zu dem ist es auch viel Zu ein weiter weg (weiln wir weitt hinter Freibergk hinaus liegen) daß unvermerckter weise reuter vf parteye gehen und pferde Zum Regimente bringen köndten. Woferne ich aber das geringste von diesem erfahren möchte, sollen E. Fürstl. Gnd. die gewiße Zuversicht Zu mir tragen, das Ich als wan mirs Selbst anginge, Sie da wieder Zu verhelffen vnd die thäter Zu straffen keinen umbgang nehmen will. Befinde aber noch Zur Zeitt nicht, das ein eintziger von meinem Compagnia oder diesem Regiment (woran auch sehr zu Zweiffeln) darbey gewesen sein möchte“.[147]
Am 25.2.1643 (a. St.) wandte sich Johann III. Fürst v. Anhalt-Zerbst in einem Schreiben aus Zerbst, das am 28.2. (a. St.) vorgelegt wurde, an August Fürst v. Anhalt-Plötzkau: „E. Gn. vndt Lbd. abgeordneten Caspar Pfauen haben wir gern gehöret, auch die beforderung gethan, daß die abrechnung mit dem Rath vnserer Stadt Zerbst umb mehrer richtigkeit willen wie gebreuchlich in der Canzley vorgenommen werden.
Nun laßen wir Zwart wie es mit den resten so noch von vorigen Monaten an diese Stadt prætendirt werden, bewant, an seinen orth gestellet sein, wir haben vnß aber berichten laßen, daß dem Rath in ihren beygebrachten gegenrechnungen einige posten, die Zu des gesambten Fürstenthumbs besten nothwendig dargeschoßen vndt gekommen, scrupuliret,[148] vnd damit vorgemelter Rest höher alß er sich sonsten befinden kann, gespannet, insonderheit aber in diesem Monath gemelter unserer Stadt 800 thr. pro solvendis Zu ihrem antheil Zugerechnet werden wollen, vndt das der Ober Einnehmer Johann von Bergen sich starck darbey verlauten laßen, auf den Rest, darunter dan solche 800 thlr. auch gezogen werden, damit solche durch execution eingetrieben werden, die Officirer anzuweisen, Gestalt von E. Gn. er deßwegen eine schrifftliche vollmacht produciret[149] vndt vorgezeiget: Alldieweil aber E. Gn. vndt Ldn. Sich sonder Zweiffel freundtvetterlich erinnen, waß wir vnß deß Monats Febr. angesetzten solvendorum vor wenig tagen in schrifften beschweret, vndt daß dieselbe Zum theil in etwas zurückgesetzet, Zum theil aber diesen Anteil nicht noch einmahl (nach dem wir vnß nicht schuldig ermeßen Zu deß Obristleut. Barsens vnterhalt von hierauß etwaß Zu contriburen) gerechnet werden möchten, gebethen, darauf wir unß in solchen rechtmeßigen billichen suchen anderer verfügung genzlich versehen gehabt: alß gehet es unß nicht wenig Zu gemüthe, daß unser recht- und billigmäßiges erinnern, so wenig gehör finden, dieser unser Antheil, der sich gebürender schuldigkeit nie entbrochen, dannoch im fall verbleibender wirklichen einbringung strack mit militarischer execution beschweret, vndt den Soldaten gleichsamb preiß gegeben[150] werden will. Vielmehr aber haben wir Zu empfinden, daß ohnangesehen wir die Gesambtungs-Recesse noch nicht beliebet, oder unß denselben vnterwürffig gemacht, dennoch nach anleitung derselben so urplötzlich mit unß procediret, vndt unß unbegrüßet dem Einnehmer freye Hand gegeben worden, wider unsern Antheil die gedachte Execution anzuordnen, welches wir anders nicht als für einen ganz nachtheiligen eingriff vnsdt Zunötigung halten vndt deuten können: Wollen deßwegen hiermit dafür ins künftige gebethen, vndt E. Gnd. Zugleich freundvetterlich ersuchet haben, sie wollten der sach reiflicher nachsinnen, vndt doch bedencken, daß unß dergleichen vornehmen eine schlechte anmuthigkeit Zu einem solchen gesambtungswesen bringen könne, vnd daß in widrigem fall vnß bey den sachen dasjenige Zu thun aufgedrungen würde, weßen wir Zu entschüttung solcher beschwerden, vnß gefugt erachten, noch nicht geübriget bleiben mögen: E. Gn. vndt Liebden aber werden uns darzu nicht veranlaßen, sondern lieber gönnen, daß wir deßjenigen, was bei den andern antheilen practiciret vndt gehalten wirdt, gleichergestalt genießen mögen, Welches umb E. Gn. vndt Lbd. mit angenehmen freundtvetterlichen Diensten Zu verschulden wir Jederzeit eingedenck sein werden“.[151]
Aus Aschersleben wird unter 1643 berichtet: „Schon am 19. März rückten unter dem Kommando des Obristen Bars anderweit schwedische Truppen in die diesige Stadt, unter denen am 25. Mai der Secretär Seidendorf erwähnt wird. In ihrer Mitte befand sich der Generalmajor Johann Christoph Königsmark, der mit unserer Stadt später noch vielfach in Berührung kam; dessen Enkelin, Marie Aurora von Königsmark, in Quedlinburg[152] beigesetzt ist und deren Leichnam sich bis jetzt noch wohl erhalten hat. Er verweilte hier bis zum 24. März, ging dann vor Halberstadt, kehrte aber am 27. hierher wieder zurück. Hier traf er nun Maßregeln zur größern Sicherheit der Stadt, in Folge deren man anfing, die Wellerwände[153] um den Gärten vor der Stadt einzureißen, damit diese dem, vor die Stadt rückenden Feinde nicht zum Verstecke und Schutze dienten. Dann zog er, den Obristen Bars zum Besatze der Stadt zurücklassend, mit seinem fliegenden Korps ins Voigtland; streifte in Böhmen, plünderte daselbst viele Orte, that in dem Stifte Bamberg großen Schaden, und erstreckte seinen Zug bis in das Stift Fulda und Oberhessen. Der hier zurück gebliebene Obrist Bars rückte am 2. Juni zunächst nach Westdorf,[154] dann aber nach Quedlinburg, um am 13. Juli bei der Eroberung von Halberstadt seinen Tod zu finden“.[155]
1643 wird aus Halberstadt berichtet: „Den 28. [6.1643; BW] um Johannis ward ein Stillstand mit Obrist Barß zu Quedlinburg gemacht, und mit ihm accordiret, vor dem Thor frey zu handeln, wann wir ihm gegen Marien Heimsuchung 400 Thlr. schaffeten, welche auch den 3. Juli nach Quedlinburg gebracht wurden“.[156]
Wassenberg[157] schildert in seinem 1647 neu aufgelegten „Florus“ die Belagerung und Einnahme Halberstadts im Juli 1643 durch Königmarck, als Heister,[158] der dortige Kommandant, durch eine Kriegslist getäuscht wurde und in Gefangenschaft geriet: „Vmb den neundten Julij stunde mehr gedachter General Major mit seinem hellen hauffen insgesampt vor dem Hessendam; hielt Halberstatt vnd Osterwyck[159] mit etlichen Scharen blocquirt: Vnd obgleich der Commendant in Halberstatt Herr Obrister Heister ihme einen Accord angebotten / nemlich mit der Besatzung aufzuziehen / vnd das Stift vnd Statt Halberstatt neutral zu machen / hat sich jedoch der von Königsmarck darzu nicht verstehen wollen / sondern verhofft / diese Völcker auch zu bekommen / vnd vnter sein Corpo zu bringen: Hat auch die Statt Magdeburg, weil sie sich wegen Einbringung der erndte beförchtete / den Schwedischen monatlich 600 Reichsthaler zu contribuiren versprochen / vnd seynd den 8. dieses 300 Soldaten offtbesagtem von Königsmarck auß Leipzig[160] zum Succurs geschickt worden. Bey all solchem verlauff hatte er auch sein einiges absehen / wiewol gantz verschwiegen / auf Halberstatt / welches er mit list hintergangen vnd einbekommen; ungeachtet der Commendant darinnen Obrister Heuster / wie auch Obrister Peter Jacob[161] / sampt den andern meisten Hauptleuten[162] vnd Officirern sich von den Thürnen noch etwas zu währen vnterstanden. Hierbey haben die Königsmärckische zween gute Cavallier / nemblich den Obristen Barschen und Obristen Klaubergern[163] verlohren / da der übrige schaden sonst gering gewesen wäre. Gefangene so sie lebendig in ihre Hände bekommen / seynd: Herr Obrister Heuster / gewesener Kommandant in Halberstatt / Obrister Peter Jacob / Obrister Leutenant Creutz[164] 6. Capitaine / vnd zu diesen alle gehörige Leutenante[165] vnd Fähndriche[166] / über 400. Musquetierer[167] vnd Reutter; so sich sämptlich vnterstellen[168] müssen“.[169] In einer weiteren Darstellung der Ereignisse heißt es, Halberstadt sei durch die Hilfe eines Bürgers eingenommen und Baerß sei durch das Feuer der Kaiserlichen von den Türmen getötet worden: […] „die Nacht vor Margarethen hat sich General Königsmarck bey Wehrstädt in einen Garten mit etlichen Völckern begeben, und etwa mit 50. Mann in Hans Schernhorsten Hause vor dem Gröper-Thore sich heimlich gehalten, die andern Völcker haben in der Nähe auf die Losung gewartet; Morgens unter der Predigt nach 6. Uhr macht sich Hans Schernhorst bey die fordere Schildwache, redet seiner Gewohnheit nach mit derselben, geht weiter biß zur Thür-Pforten, hat eine Barte[170] heimlich heimlich unter den Kleidern, damit hauet er in der Eile die Stricke an der Zugbrücke ab, schlägt die Schildwache, so dabey stehet, hinter die Ohren, und giebt denen in seinem Hause, dieselbe wieder den andern die Losung, kommen geschwinde durch das Pförtlein in die Stadt, da wird ein elend Lauffen, niemand kann zum Streich kommen; Oberst Heister, der sich die gantze Nacht mit seiner Gesellschaft verlustiret, lag noch in den Federn, muste aber bald heraus, die Officirer und Soldaten, wie sie ihren Feind in der Stadt sahen, lieffen auf die Thore, und den S. Moritz-Thurm, und gaben tapffer Feuer herunter, mit Schweden ließen das Schußgitter, da sie noch weit daraussen, hinter ihnen nieder schiessen, und wenn da die Kaiserlichen einen Muth gefaßt, hätten sie können überwältiget werden; es kommen aber andere vor das Kühlinger Thor, das wird, ich weiß nicht wie, geöfnet, da kommen sie häuffig in die Stadt, und da geht es an ein Scharmutziren,[171] treiben die Kaiserlichen alle zum Thore, steigen auf die Thürme, und geben darauß Feuer, Friedrich von Barß Obristen zu Roß, und Clemens Klauberg Obr. Lieut. über die Dragoner,[172] werden erschossen, Obrist Heister, Creutz, Peter Jacob, und andere wehren sich bis 4. 5. Uhr, da ergaben sie sich, und werden in Schlitten Haus gebracht, und wird die Stadt etliche Stunden geplündert“.[173]
Der Historiker Samuel Freiherr von Pufendorf [8.1.1632 Dorfchemnitz-26.10.1694 Berlin] hält in „Der Schwedisch- und Deutschen Kriegs-Geschichte Fortsetzung“ unter dem 13./23.7.1643 fest: „Königsmarck hatte Oschersleben und andere Städte unversehens überfallen / und machte sich hernach auf Halberstadt. 400. Musqvetierer wurden des Nachts in den wüsten Häusern vnd Kellern verborgen / 200 Reuter standen in dem nechsten Dorffe / er selbst machte sich mit seinem und Bartschens Regimente etwas weiter davon. Als das Thor auffgemacht wurde / ging die Wache nach ihrer Gewonheit heraus / sich umzusehen / ob etwa was hinterlistiges vorhanden / und ob sie wohl bei den Schlupfflöchern / darin die Schweden stacken / vorbey gingen / so schwiegen diese gantz stille / also daß sich jene nichts böses besorgten / und wieder in die Stadt gingen. Hierauff gingen 6. Schwedische Soldaten in Bauernhabit hervor / und hatten Aexte auff den Achseln / und ein Bund Heu auff dem Rücken / die Pistolen hatten sie unter den Kleidern verborgen. Als sie an das Thor kamen / fragte die Wache / wer sie wären: Sie antworten: Sie wären Bauren und gingen auf Tage-Arbeit in die Stadt; bald darauff entstund ein Zanck unter ihnen / darüber sie die Wache tod schlugen und die Stricke entzwey hieben / damit die Zugbrücke in die Höhe gezogen ward. Also kamen die übrigen aus ihren Winckeln hervor und die Reuter herzugerant. Da sie nun das Thor inne hatten / brachten sie alsofort die Hauptwache auff dem Marckte in Confusion / und machten alle Soldaten nieder / die ihnen auff der Gasse begegneten. Die übrigen erschracken / und begaben sich auff die Thürme an den Mauren. Doch fehlte es nicht viel / so wären alle nieder gemacht worden / die in die Stadt drungen. Weil sich etliche Kayserliche colligiret / das Thor wieder eingenommen / und den Hauptmañ / der daselbst Wache hielt / abgeschlagen / dadurch denn die Letzten verhindert wurden hinein zu dringen. Weil aber die andern / die sich auff diue Thürme retiriret / nicht herunter wolten / eroberten die Schweden nochmals das Thor / und liessen Königsmarcken mit den Seinen hinein. Da sich nun die Kayserl. vergebens zu defendiren suchten / musten sie sich doch endlich ergeben. Darauf wurden gefangen genommen der Graff von Tattenbach[174] / die Obristen Heister und Peter Jacob / der Oberst-Lieutenant Kreutz mit 6. Hauptleuten; eben so viel Lieutenanten und Fähnrichen. Mehr als 400. gemeine[175] begaben sich in Schwedische Dienste / wiewol die Schwedischen vermisten den Obersten Bartsch / welchen seine eigenen Soldaten unversehens erschossen / und den Obersten Clauberg[176]“.[177]
In „Leben und Thaten“ Königsmarcks wird zum Überfall berichtet: „Er überrumpelte Oschersleben / Gröningen[178] und andere Plätze / und berathschlagte / wie er Halberstadt einnehmen möchte. zu Gröningen im Schloß-Garten wurde es beschlossen / nachdem sie ein Kundschaffter aus Halberstadt entdecket / der ihnen von der Unachtsamkeit der Soldaten Nachricht ertheilet / vnd sich selber erboth, sie anzuführen / man stellete die Sache so an / 400. Mann musten des des Nachts in den wüsten Häusern und Kellern sich verstecken / 200. Reuter stunden in dem nächsten Dorf / er selbst machte sich mit seinem vnd Barthschen Regimente weiter davon / als das Thor geöfnet wurde / ging die Wache ihrer Gewohnheit nach heraus / sich umzusehen / ob etwa was hinterlistiges vorhanden / und ob sie wohl bey den Schlupflöchern / darinne die Schweden stacken / vorbey gingen / so schwiegen doch diese gantz stille / also daß sich jene nichts böses besorgeten / unds wieder in die Stadt gingen; Hierauf gingen 6. Schwedische Soldaten im Bauer-Habit hervor / vnd hatten Aexte auf den Achseln / vnd ein Bund Heu auf den Rücken, die Pistohlen hatten sie unter den Kleidern verborgen / als sie an das Thor kamen / fragte die Wacht / wer sie wären / sie antworteten / sie wären Bauern / und gingen auf Tage-Arbeit in die Stadt / bald darauf entstund ein Streit unter ihnen / darüber sie die Wache todt schlugen und die Stricke entzwey hieben / damit die Zugbrücke in die Höhe gezogen ward / also kamen die übrigen aus ihren Winckeln hervor / und die Reuter herzu gerannt; Da sie nun das Thor inne hatten / brachten sie die Hauptwache auf dem Marckte in Confusion, machten alle Soldaten nieder / so ihnen auf den Gassen begegneten / die übrigen erschracken und begaben sich auf die Thürme an den Mauren / doch fehlete es nicht viel / so wären sie alle niedergemacht worden / die in die Stadt gedrungen / weil etliche Käiserliche sich wieder besonnen / und das Thor wieder wegnahmen / und den Schwedischen Hauptmann abschlugen; Als aber die / so auf den Thürmen sassen / nicht herunter wollten / eroberten sie das Thor wieder / und liessen Königsmarcken mit den Seinigen wieder hinein / und darauf musten sich die Käiserlichen ergeben / viele Officirer wurden gefangen / mehr als 400. Gemeine nahmen Dienste unter unter ihn“.[179]
In einer anderen Version heißt es: „Von Anfang dieses Jahres bis auf den Monath Julium hatten die Käyserlichen unser Gröningen inne / hierauff kam der Schwedische General Graff Königsmarck aus Thüringen mit seinem Volcke hier an / den Magdeburgern das Einerndten zu verwehren / weiln aber Oschersleben und Halberstadt noch mit käyserlichen Völckern besetzet waren / nahm er erstlich jenes mit Gewalt / dieses aber mit List ein. Denn er commendirte den 2 Julii in der Nacht 400. Musqvetiers in die wüsten Häuser vnd Kellers vor Halberstadt / so sich darinnen verborgen halten musten / 200 Reuther aber stunden heimlich in Wehrstädt[180] um Succurs, und er selbsten setzte sich mit seinem und des Obristen Bartschen Regimente etwas weiter davon. Als nun das Thor auff gemachet wurde / gieng die Stadt-Wache / ihrer Gewohnheit nach / heraus / sich um zu sehen / ob etwa was hinterlistiges verhanden wäre / wie sie nun nichts feindseeliges / ob sie wohl vor denen schlupfflöchern vorbey marchirte / wahrnahm / also gieng sie auch ganz sicher wieder in die Stadt. Hierauff kamen sechs Schwedische Soldaten in Bauer-Habit aus denen Kellern hervor / und hatten Aexte auf ihren Rücken / die Pistolen aber unter ihren Kleidern verborgen. Als sie nun an das Stadt-Thor kamen / fragte die Wache / wer sie wären ? da sie sich vor Bauren ausgaben / die auf die Tage-Arbeit ausgiengen / sie machten aber also fort die Wache todt / und hieben die an der Zugbrücke hengende Stricke in stücken. Hierauf kamen die übrigen Schweden aus ihren Winckeln herfür / und die Reuther herzu gerennet. Da sie nun das Thor inne hatten / brachten sie also fort die Haupt-Wache auf den Marckte in Confusion / und machten alle Soldaten nieder / die ihnen auf der Gasse begegneten. Die übrigen erschracken darüber / und begaben sich auff die Thürmer deren Mauren: Doch es fehlete nicht viel / daß die Schweden / so in die Stadt gedrungen / nicht wären alle nieder gemachet worden / weiln einige Käyserl. sich recolligiret[181] / und das Thor wieder eingenommen / und den Schwedischen Hauptmann / so daselbst Wache hielt / abgeschlagen hatten. Indem aber die andern Soldaten / die sich auf die Thürme retiriret / nicht herunter wolten / so eroberten die Schweden abermahls das Thor / und liessen Königsmarcken mit denen Seinen vollends hinein / da sich denn die Käyserlichen ergeben musten / und wurde der Graff von Tettenbach / der Obriste Heister / und Peter Jacob / der Obrist-Leutenamt Creutz mit sechs Haupt-Leuthen / vnd so viel Leutenants vnd Fähndrichs gefangen genommen. Mehr als 400 gemeine Soldaten traten in Schwedische Dienste / und hierauf begab sich Königsmarck mit dem meisten Volcke nach vnsern Gröningen / und von dar nach Magdeburg / woselbsten er die Frucht verderbete / den 27. Augusti nahm er auch Osterwick mit Accord ein und wurde also Meister von dem gantzen Bischoffthum“.[182]
Im Juli 1643 berichtete der kaiserliche Gesandte in Braunschweig,[183] Graf Wilhelm Leopold von Tattenbach, Feldmarschall Hatzfeldt,[184] Königsmarck habe Oschersleben und Halberstadt erobert. Das bestätigte auch der kaiserliche Obrist Warasiner[185] gegenüber Gallas[186] am 26.7. aus Magdeburg:[187] Halberstadt selbst sei durch eine List erobert worden; Königsmarcks Männer hätten dort verkleidet – der Historiograph Wassenberg weist in seinem „Florus“ von 1647 ausdrücklich darauf hin, dass dänische Soldaten Itzehoe[188] 1644 den Schweden unter Brandeshagen[189] mit einer ähnlichen Kriegslist abgenommen hätten: „Inzwischen haben es die Schwedischen auch in Itzehoe übersehen / welche / weil sie gar zu sicher gewesen / vnd schlechte Wacht gehalten / ist solches denen in Gluckstatt[190] vnnd Krempen[191] zun Ohren kommen / die dan ohngefähr 800. Man starck / die Statt / mit einer dergleichen Kriegeslist / als General Major[192] Königsmarck Halberstatt vor einem Jahr / erobert; in dem sie nemblich zuvor durch etliche in alter Weiber vnd Bawrenkleidern verstellte / auch mit Kohl / Graß vnd andern sachen beladene vorauß geschickte Soldaten die Wacht überrumpelt“.[193] – an die 1.200 kaiserliche Soldaten – die Zahl erscheint angesichts der Mitteilungen Wassenbergs wohl maßlos übertrieben zu sein – gefangen genommen.[194]
Selbst der Habsburg-Apologet Wassenberg musste im „Florus“ Königmarcks Erfolge zugeben: „Damahliger zeit [Juli 1643; BW] hat der Schwedische General Major von Königsmarck vnterschiedlicher Orten gute progress gethan : Sintemal er am 2. dieses sich deß Schlosses / dem Herrn von Hoym zuständig[195] / zwischen Quedlinburg vnd Halberstatt / auff Gnad vnd Vngnade / nach dem zwey halbe Carthaunen[196] davor gepflantzet[197] / vnd in sechs Schüß hinein gethan worden / bemächtiget / daselbsten sich der Leutenant sampt fünff vnd zwantzig Mann vnterstellen müssen.
Wenig Tage hernach mussen sich die sonst wol verwahrte drey plätze / Gottersleben[198] / Wigeleben[199] / vnd Aschersleben / an ihn ergeben; da zugleich der herr Commendant[200] zu Erffurt[201] sich deß Hauses Lora[202] bemächtiget: Vnd seynd alle diese vier Orter auff Bescheidenheit übergangen / die darin gelegene Soldaten aber ins gesampt zweyhundert vnd funfzig Mann / vntergestellt worden.
Vmb den neundten Julij stunde mehr gedachter General Major mit seinem hellen hauffen[203] insgesampt vor dem Hessendam; hielt Halberstatt vnd Osterwyck[204] mit etlichen Scharen blocquirt:[205] Vnd obgleich der Commendant in Halberstatt Herr Obrister Heister ihme einen Accord angebotten / nemlich mit der Besatzung aufzuziehen / vnd das Stift vnd Statt Halberstatt neutral zu machen / hat sich jedoch der von Königsmarck darzu nicht verstehen wollen / sondern verhofft / diese Völcker auch zu bekommen / vnd vnter sein Corpo zu bnringen: Hat auch die Statt Magdeburg, weil sie sich wegen Einbringung der erndte beförchtete / den Schwedischen monatlich 600 Reichsthaler zu contribuiren versprochen / vnd seynd den 8. dieses 300 Soldaten offtbesagtem von Königsmarck auß Leipzig[206] zum Succurs geschickt worden. Bey all solchem verlauff hatte er auch sein einiges absehen / wiewol gantz verschwiegen / auf Halberstatt / welches er mit list hintergangen vnd einbekommen; ungeachtet der Commendant darinnen Obrister Heuster / wie auch Obrister Peter Jacob / sampt den andern meisten Hauptleuten vnd Officirern sich von den Thürnen noch etwas zu währen vnterstanden. Hierbey haben die Königsmärckische zween gute Cavallier / nemblich den Obristen Barschen und Obristen Klaubergern verlohren / da der übrige schaden sonst gering gewesen wäre. Gefangene so sie lebendig in ihre Hände bekommen / seynd: Herr Obrister Heuster / gewesener Kommandant in Halberstatt / Obrister Peter Jacob / Obrister Leutenant Creutz / 6. Capitaine / vnd zu diesen alle gehörige Leutenante vnd Fähndriche / über 400. Musquetierer vnd Reutter; so sich sämptlich vnterstellen müssen“.[207]
Der Hildesheimer[208] Arzt, Ratsherr und Chronist Dr. Conrad Jordan[209] hält in seinem Tagebuch teilt unter dem 13./23.7. dazu mit: „Als vor etzlichen Tagen der Schwedische Gral.-Majeur Königsmark von Eichsfeld herunter ins Stift Halberstadt gewendet, wird ihm von einem gewesenen Bürger aus Halberstadt ein Anschlag entdeckt, der denselben auch diesen Morgen ein viertel vor 8 Uhren ins Werk gestellet. Vorigen Tages hatte er an die 60 verkleidete Soldaten hineingebracht, die in einem Keller verdeckt gelegen, und diesen Morgen ein thor eingenomen, davon sie die Kayserl. mächtig abgehalten.
Wie die andern herein(ge)komen von den Schwedischen, ist der Obrist Baarß und ein Obristluitnand geplieben (und) von gemeinen Knechten an die 20 beederseits. Der Commendant Obrist Heister hat sich endlich uf einen Thurm retiret darauf er sich müßen gefangen geben. Die Stadt ist den Schwedischen 3 Stunde zum plündern preißgegeben“.[210]
Baerß verstarb nach der Inschrift auf seinem Grabstein im 32. Lebensjahr in Halberstadt, wo er am 11.8. auch im Dom beigesetzt wurde.[211] In seiner Leichenpredigt heißt es dazu: „da er eine Gasse auff die andere nieder mit bey sich habenderTrouppen / Mannlich vnd vnerschrocken parliret,[212] dadurch er einer Trouppen Musquetirer[213] / ihres eigenen Volks begegnet / welche auß dem daß er ihnen mit denen bey sich habenden Reutern begegnet / welche anders gemeinet; als wann er ihr Feind were / und Feur auff ihn geben; dadurch er Morgens zwischen 7. vnd 8. mit einem MusquetenSchuß vnter der rechten Brust tödtlich verwundet worden / vnd nach dem er seine bey sich habende vermahnet / daß sie sich als redliche Leute wehren sollten / bald daraufh hora 3. seinen Geist stille vnd Selig seinem Herrn auffgegeben im 32. Jahr seines Alters“.
BÖTTCHER berichtet zum Tod von Baerß: „Gegen die Schweden aber führt nun Heister seine Leute und greift sie mit solchen Ungestüm an, dass sie wieder über den Martiniplan und Hohenweg bis zum Dominikanerkloster zurückgeworfen werden. dabei erleiden sie schmerzliche Verluste. Im Lichtengraben vor Schneidewinds Haus wird der Oberst v. Bars erschossen und zwar, wie einige Zeugen behaupten, aus Versehen von den eigenen Leuten, und vor Georg Kabots Tür auf dem Hohenwege fällt Oberstleutnant v. Klauberg“.[214]
Die Notizen des Sammlers Chr. Fr. Bernhard Augustin zu diesem Blatt lauten: „Abbildung des Grabsteins im Mittelschiffe des Doms, zwischen der Kanzel und dem kleinen Altare südlich. Gezeichnet von Herm. Schäfer im Juli 1842.“[215]
Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx de wird gebeten !
[1] Erbsasse: mit erblichem Grundbesitz, Hausbesitz angesessener Vollbürger; Alteingesessener.
[2] Die Familie von Scharpelow saß u. a. auf Falkenhagen [LK Märkisch Oderland].
[3] Falkenberg [LK Märkisch Oderland].
[4] LHASA DE Slg. 15, Nr. 179: Baers an einen ungenannten Fürsten, 1642; LHASA DE Slg. 15, Nr. 180: Baers an Fürst August v. Anhalt-Plötzkau, Greiffenberg 1645.
[5] Obrist [schwed. Överste]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[6] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[7] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.
[8] Halberstadt [LK Harz]; HHSD XI, S. 169ff.
[9] PHILIPS,, Christliche Leichpredigt.
[10] Kornett [schwed. Kornett]: Der Kornett führte die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entsprach der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold. => Fähnrich; Fahne.
[11] Schlacht bei Breitenfeld (nahe Leipzig) am 17.9.1631, in der das Heer der katholischen Liga unter Tilly durch die Schweden unter Gustav II. Adolf und die mit diesen vereinigte sächsische Armee unter Kurfürst Johann Georg I. eine vernichtende Niederlage erlitt. HAPPES Zahlen (vgl. mdsz.thulb.uni-jena.de) liegen deutlich zu hoch: Auf kaiserlich-ligistischer Seite dürfte von 8.000 Toten, 6.000 Verwundeten, 3.000 Gefangenen und 3.000 auf der Flucht Umgekommenen auszugehen sein, auf der Gegenseite waren 3.000 Sachsen und 2.000 Schweden ums Leben gekommen. RUDERT, Kämpfe, S. 49ff.; WALZ, Der Tod, S. 51ff.
[12] Schlacht bei Lützen am 16.11.1632 zwischen den Schweden unter Gustav II. Adolf (18.000 Mann) und den Kaiserlichen (16.000 Mann) unter Wallenstein. Die für die Schweden siegreiche Schlacht endete mit dem Tod Gustav Adolfs und dem Rückzug Wallensteins, der etwa 6.000 Mann verloren hatte, nach Böhmen. Nach Lützen schlug Wallenstein keine Schlacht mehr. Vgl. dazu HAPPES ausführliche Schilderung und Reflexion der Ereignisse [HAPPE I 295 v – 302 r; mdsz.thulb.uni-jena]. Vgl. SIEDLER, Untersuchungen; STADLER, Pappenheim, S. 729ff.; WEIGLEY, Lützen; BRZEZINSKI, Lützen 1632; MÖRKE, Lützen als Wende; WALZ, Der Tod, S. 113ff. Vgl. www.ra.se/kra/0425.html; 0425 a Sveriges krig, Krieget i Tyskland 1628-1648) unter 0425:03:107 „Keÿserliche Schlacht Ordnung Wie solche durch den General Walenstein ist gestellet vnd gehalten worden den 6. Novembris Anno 1632. vnd diese Schlachtordnung ist bestanden in nachfolgenden Nehmlichen 26,000 Mann Zue Fues, 2000. Dragons, 8000 Curassier, 5000 Herquebuss: 3000 Croat: insumma 44,000 Mann, die Fronte ist breit 979 Ruthen Reinlandisch macht 4895 Pass“.
[13] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog, in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[14] Wilcke v. Badendorff [Battendorf], genannt Bodendorf [ -3.3.1638 bei Rheinfelden], schwedisch-weimarischer Obrist.
[15] Leutnant [schwed. Löjtnant]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-80 fl., was etwa dem Sold eines bayerischen Kriegsrats entsprach. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 52f.: „Ein Leutenant wird von dem wörtlein Lieutenant, quasi locum tenens, Ort / Platz / Stell- oder Statthalter eines Capitains genant / diweil er in abwesen seines Capitains desselben Stell verwaltet / er könnte auch der Unterhaubtmann geheissen werden. Ein solcher sol ein dapferer / aufrichtiger / Kriegsgeübter / und praver Cavalier seyn / und ist dem Capitain der nächste: in dessen abwesen commandiert er follkommen / und hat auch in gegenwart des Capitains den gantzen Befehl über die Compagnie: dann wann dem Capitain von dem Regiment etwas anbefohlen wird / so gibt er dem Leutenant Ordre / wie er sich in einem und anderem verhalten solle / der dann durch seine nachgesetzte Officier den Befehl follstrecken laßt: Dieser sol auch des Capitains guten Namen / Ehr / und Reputation lieb haben und schirmen / alß sein eigen Leben und Ehr / und sich sonderlich dem Capitain um dapfere und versuchte Soldaten umschauen / auch wie er die Soldaten logiren und wol einquartieren möge: Darneben soll er fleissig achtung geben / daß alles gleich zugehe / nach guter ordnung und ohne klag. Alle Abend sol er sich auf der Parade finden lassen / und sehen / wo mangel erscheine: ob auch die Parade / Wacht / und Ordre wol angestellet und gehalten werden: dagegen sol er sich in seinem Commandement gravitetisch und ernsthaft erzeigen / daß ihn seine untergebene Officier und Soldaten ehren / und so wol alß den Capitain fürchten. Die Soldaten werden auch durch ihn gestraft / und ligt ihme aller Last auf dem hals: dann so er die Compagnie nicht versehen müßte / mangelte man keinen Leutenant. Sein Oberwehr ist eine Partisane / er thut keine Wacht / alß die Haubtwacht / da die Compagnie wachet. Er sol auch die Corporalschaften an Mannschaft gleich außtheilen / und keiner mehr versuchte Soldaten geben alß der anderen / daß einer die besten / ein anderer aber die schlechtesten Soldaten habe / woran in einer Occassion vil gelegen ist: Er sol den strafwürddigen streng / den gehorsamen aber gutthätig seyn: Er sol auch aller Soldaten humores erkennen. In summa / er sol wüssen in abwesen des Capitains die Compagnie mit satsamer genugthuung zuregieren / alß wann der Capitain selbst zugegen were / und beyde Officia unklagbar zuverwalten“.
[16] Schlacht bei Nördlingen am 5./6.9.1634 zwischen den kaiserlich-ligistischen Truppen unter Ferdinand (III.) von Ungarn und spanischen Kontingenten unter dem Kardinal-Infanten Fernando auf der einen Seite und dem schwedischen Heer unter Feldmarschall Gustav Horn, der in eine 7 Jahre dauernde Gefangenschaft geriet, und Bernhard von Weimar auf der anderen. Die Schwedisch-Weimarischen verloren nicht allein die Schlacht, etwa 8.000-10.000 Tote und 3.000-4.000 Verwundete – auf kaiserlicher Seite waren es 1.200 Tote und 1.200 Verwundete – , sondern mit ihr auch den Einfluss in ganz Süddeutschland, während der französische Einfluss zunahm. Vgl. die ausführliche Darstellung bei ENGERISSER; HRNČIŘĺK, Nördlingen 1634 (die detaillierteste Darstellung der Schlacht); STRUCK, Schlacht, WENG, Schlacht. Vgl. den lat. Bericht »Pugna et victoria ad Nordlingam«, der den protestantischen Ständen zuging; Staatsarchiv Bamberg B 48/145, fol. 74 (Abschrift). Zur französischen Sicht vgl. den Avis Richelieus, 1634 IX 11; HARTMANN, Papiers de Richelieu, Nr. 288.
[17] Kompanie [schwed. Kompani]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[18] Ulm; HHSD VI, S. 808ff.
[19] Vgl. ENGERISSER; HRNČIŘĺK, Nördlingen 1634, S. 656, 657, Anm. 5; 659, Anm. 18.
[20] Rittmeister [schwed. Ryttmåstere]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich datiert gewesen. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[21] Neumark: östlich der Oder gelegene historische Landschaft, die heute größtenteils (mit Ausnahme u. a. von Arnswalde, Königsberg (Neumark), Soldin und der bei Deutschland verbliebenen Teile) zur polnischen Woiwodschaft Lebus gehört. Bis 1945 war sie Bestandteil der preußischen Provinz Brandenburg (Regierungsbezirk Frankfurt) [wikipedia].
[22] Johann Arndt v. Goltstein [Goldstein, Goldsten, Goldtstein, Golttstein, Golltsten, Golts] [1606-30.5.1654 Königsberg], schwedischer Generalmajor.
[23] Schlacht bei Wittstock am 24.9./4.10.1636: Schwedische Truppen (9150 Berittene und 7228 Infanteristen) unter Johan Banér schlagen die kaiserlich-sächsischen Truppen (9000 Berittene und 9000 zu Fuß) unter Melchior von Hatzfeldt. Dadurch konnten die schwedischen Kontributionsgebiete wieder ausgeweitet werden; Banér hatte bewiesen, dass mit Schweden als Militärmacht in dieser Kriegsphase wieder zu rechnen war. Vgl. Eigentlicher Verlauff Des Treffens bey Wittstock / etc. vorgangen den 4. October / 24. September 1636 [VD17 23.313240S]. Vgl. die hervorragende Edition von EICKHOFF; SCHOPPER, 1636; MURDOCH; ZICKERMANN; MARKS, Battle of Wittstock; ferner HÖBELT, Wittstock; HEßELMANN, Simpliciana XXXIII. – Wittstock [Kr. Ostprignitz/Wittstock]; HHSD X, S. 394ff.
[24] Kapitänleutnant [schwed. Kaptenslöjtnant]: Der Kapitänleutnant war der Stellvertreter des Kapitäns. Der Rang entsprach dem Hauptmann der kaiserlichen Armee. Hauptmann war der vom Obristen eingesetzte Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig und die eigentlichen militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.
[25] Leibkompanie: Mit Leibkompanie oder Obrist-Kompanie wurde im 17. und 18. Jahrhundert die erste Kompanie eines Regiments bezeichnet. Der Obrist und Inhaber des Regiments war gleichzeitig Inhaber der Leibkompanie, was ihm durch die Kompaniewirtschaft zusätzliche Einnahmen verschaffte. Das gleiche galt für die Kompanie (Oberstleutnants-Kompanie), deren Inhaber sein Stellvertreter (Obristleutnant) war, später auch für die Kompanie eines Majors (Majors-Kompanie). Diese Kompanien wurden aber tatsächlich geführt von einem Kapitänleutnant oder StabsKapitän, die im Rang unter einem Hauptmann standen, der gleichzeitig Inhaber einer Kompanie war [wikipedia].
[26] Lennart Torstensson [Torstensohn, Torsten-Sohn], Graf zu Ortala u. Freiherr v. Virestad [17.8.1603 Forstena im Kirchspiel Västra Tunhem (Västergötland)-7.4.1651 Stockholm], schwedischer Feldmarschall.
[27] Saalfeld [LK Saalfeld-Rudolstadt]; HHSD IX, S. 369ff.
[28] Artillerieschlacht bei Saalfeld am 8./18.5.1640: 24.000 schwedische Truppen unter Banér standen zusammen mit 20.000 weimarisch-französischen Truppen unter dem Herzog von Longueville, hessen-kasselischen und braunschweig-lüneburgischen Truppen unter Herzog Georg, 40.000 Kaiserliche [der schwedische Feldprediger ENGELSÜß, Weymarischer Feldzug 2. Theil, S. 145, gibt 70.000 Kaiserliche an !) unter Erzherzog Leopold Wilhelm, Piccolomini und Annibale Gonzaga, zu denen am 23.5. noch 8.000 Kurbayerische unter Franz von Mercy stießen, vom 16.5. bis 12.6. in befestigten Lagern gegenüber. Letztlich kam es nicht zu einer möglicherweise entscheidenden Schlacht. Die Kaiserlichen sollen 6.000 Mann in ihrem Hungerlager verloren haben. Vgl. GOTTFRIED, Historische Chronick, S. 766f.; THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 366ff.; PUFENDORF, 26 Bücher XII. Buch, S. 540f.
[29] Siehe hier unter Quelle 18: STURNBRICH, Kriegsereignisse (1640).
[30] Major [schwed. Major]: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. Er erhielt 1633 monatlich 200 Rt. bei der Infanterie und 300 fl. bei der Kavallerie.
[31] Hans Christoffer Graf v. Königsmarck [12.12.1600 Kötzlin-20.2.1663 Stockholm], schwedischer Feldmarschall. Vgl. RÜDIGER, Leben und Thaten.
[32] Leibregiment: Als Leibregiment wurde im 17. Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich, in Dänemark und in Schweden diejenigen Regimenter bezeichnet, deren Inhaber der regierende Landesherr war. Ihm standen zudem die sich daraus im Rahmen der Regiments- bzw. Kompaniewirtschaft ergebenden Einnahmen zu. Ein Leibregiment hatte daher eine grundsätzlich andere Funktion als die Leibkompanie eines Obristen.
[33] 2. Schlacht bei Breitenfeld am 23.10./2.11.1642: Die Schweden unter Torstensson besiegten die Kaiserlichen unter Erzherzog Leopold Wilhelm und Ottavio Piccolomini. Nach der Schlacht befahl Erzherzog Leopold Wilhelm eine Untersuchung bzw. die Verurteilung der Schuldigen an der Niederlage; RUDERT, Kämpfe, S. 153: „In dem solches (das Regiment Madlung) [Hans Georg Madlo; 10.6.1643 in Prag hingerichtet; BW] dahin (Rookzahn) zu kommen beordert worden, da den vff offenem Marckt die Reuter vndt Officirer absetzen müssen, die Standarten, vndt der Officirer Degen hat der Hencker an der Justitz (am Galgen) in Stücke zerschlagen, biß vff eine Standart, welche Compagni perdon erlanget, die andern Rittmeister vndt Leutenants seindt archibusirt, Cornets, Wachtmeister, Corporahle vndt allemahl der zehende Reuter gehenckt, Ihre Pferde, vndt alle des Regiments Bagagi, auch Weiber vndt Jungen denen anwesenden Regimentern außgetheilet vndt preiß gegeben worden, der Obrist [Madlo; BW] selbst sitzt nebenst andern Officirern in Weissen Thurm zu Prage, wie auch dessen Ob. Leutenant [de Four; BW] vndt Obr. Wachtmeister gefangen, vndt seindt albereit zum Schwert condemnirt, die vbrigen Reuter werden auch noch gefänglich gehalten, den 2 huj. sindt noch zwey Cornets von andern Regimentern bey Pilsen gehenckt vndt justifirt (sic !) worden“. Vgl. die ausführliche Darstellung Rüthners bei KLUGE, Hofer Chronik, S. 207ff.
[34] Halberstadt [LK Harz]; HHSD XI, S. 169ff.
[35] Carl Weiß [Weiße, Wiese] [ -5.9.1643 Halberstadt], schwedischer Obrist.
[36] Mansfeld [LK Mansfeld-Südharz]; HHSD XI, S. 316ff. Zu den Kämpfen um Schloss Mansfeld vgl. WASSENBERG, Florus, S. 473f., SCHLOTTER, Acta, S. 368, THAETRUM Europaeum IV, S. 834f.
[37] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich, S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil aber auch bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“. Zum Teil plünderten auch Nachbarn die Hinterlassenschaft ihrer geflüchteten oder abgebrannten Mitbürger; KRAH, Südthüringen, S. 95.: „So berichtete Suhl, daß ‚sich noch etliche volks- und ehrvergessene Leute allhier und anderswo gelüsten lassen, sich an der armen verbrannten Sachen, so nach der Plünderung und Brand in Kellern, Gewölben und sonderlich im Feld und in den Wäldern geflüchtet und übrig geblieben, zu vergreifen und dieblich zu entwenden. Wie dann etliche – auf frischer Tat allzu grob begriffen und darum zu gefänglicher Verhaftung gebracht‘ seien. Auch Benshausen erhielt seine Salvaguardia, um dem täglichen Plündern, nicht nur durch streifende Soldaten zu wehren !“
[38] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Raub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.« Teilweise „kauften“ sich begüterte Bürger Offiziere als Salvaguardia, um sich gegen Übergriffe zu schützen; SUTORIUS, Die Geschichte von Löwenburg. 1. Teil, S. 266.
[39] Prälat: Prälaten (auch Dignitäre) genannt, waren Mitglieder des Domkapitels, die durch ihren Rang und ihre Funktion hervortraten. Dazu gehörten der Propst, der Dekan, der Custos, der Scholaster und der Cantor. Ihre Wahl erfolgte ursprünglich durch das Domkapitel; sie besaßen mehr Rechte und bezogen höhere Einkünfte als die anderen Capitularen. Prälaten zählten zu den Kur- und Reichsfürsten, in den Ländern zu den Landständen.
[40] Schafmeister: Schafmeister: nicht mit den gewöhnlichen Schäfern zu verwechseln. „Schafmeister gehörten im allgemeinen recht berufstreuen Familien an, waren auf größeren Ritterguts- und Vorwerksschäfereien meist gegen eine gewisse Beteiligung an den Erträgnissen der Schafhaltung angestellt und brachten es gelegentlich zu beachtlichem Wohlstand“. http://www.amf-verein.de/leistungen/c7-7_lange.html.
[41] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“.
[42] Vogtei: 1. Schutzvogtei über ein Bistum, Stift oder Kloster auf deren Besitz, 2. Unterbezirk eines landesherrlichen Amtes.
[43] NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 110.
[44] Wüstung Westendorf, etwa 1 km westlich von Großliebringen, heute Ortsteil von Ilm [Ilm-Kreis].
[45] Ranzion, Rançon, ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Teilweise wurde Offizieren gestattet, zum „Rekompens“ drei bis Häuser zu ranzionieren; FRITSCH, Tagbuch, S. 129. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade auch der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29. Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten je nach Rang in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht gelassen worden“.
[46] A., Sammlung rarer Chronicken, S. 469.
[47] Ludwig I. Fürst v. Anhalt-Köthen [17.6.1579 Dessau-7.1.1650 Köthen]. Vgl. KRAUSE, Gottlieb, Ludwig, Fürst zu Anhalt-Cöthen und sein Land vor und während des Dreißigjährigen Krieges. 3 Bände. Köthen und Neusalz 1877-1879; KRAUSE, Urkunden, Aktenstücke und Briefe, Bd. 1-5. Vgl. Genealogie der Fürsten von Anhalt um die Zeit Christians II. von Anhalt-Bernburg (1599–1656), unter: http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm: Digitale Edition und Kommentierung der Tagebücher des Fürsten Christian II. von Anhalt-Bernburg (1599-1656). in: Editiones Electronicae Guelferbytanae. Wolfenbüttel 2013.
[48] Köthen [LK Anhalt-Bitterfeld]; HHSD XI, S. 253ff.
[49] Einquartierung: Die kostenaufwendige Einquartierung von Truppen versuchten die Betroffenen oder ihre Vertreter nach Möglichkeit durch „Verehrungen“ bei den zuständigen Kommandierenden, Kriegskommissaren und Quartiermeistern abzuwenden. Gelang das nicht, so wurden je nach Rang, Vermögen und Steueraufkommen und auch der Religionszugehörigkeit der Betroffenen Mannschaften und Pferde in die Häuser eingelegt, wobei die Soldaten die besten Räume für sich in Anspruch nahmen. Billette (Einquartierungszettel) sollten zwar Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) der Soldaten und Abgabe von Viehfutter durch ihre „Wirte“ regeln, was aber nicht nur zu Streitigkeiten in der Bürgerschaft selbst, sondern auch unter den Soldaten führen musste. Ausgenommen von der Einquartierung waren in der Regel bei eigenen Truppeneinlagerungen Kleriker (aber nicht deren Klöster), Universitätsangehörige, Bürgermeister, Ratsherrn, Apotheker, Ärzte und Gastwirte. Auf die Beschwerden der Bürgerschaft wurde die Einquartierung durch den Rat der Stadt „als eine gerechte und für eure vielfältigen Sünden wohl verdiente Strafe Gottes“ bezeichnet; BORKOWSKY, Schweden, S. 20. Nach dem Überlinger Dr. Pflummern; SEMLER, Tagebücher, S. 393 (1642); sind „dise völckher zu roß vnd fůß nicht darumb zu vnß kommen, vnß oder daß land vor dem feind zu sichern, oder gegen denselbigen sich im veld sehen zu lassen, sonder allein hinder den mauren oder vnderm tach den bauch vnd seckhel zu füllen vnd alßdan den weeg weitter zu nemmen vnd vnß dem feind zum raub zu hinderlassen“. In den Quartieren gab es zudem Mord und Totschlag unter den Mannschaften, gewalttätige Übergriffe gegen Bürger und Bauern waren trotz errichteter Quartiergalgen und hölzerner Esel alltäglich. Teilweise wurde sogar Quartiergeld für die von Offizieren mitgeführten Hunde verlangt; SODEN, Gustaph Adolph III, S. 359. Teilweise wurde auch der Abzug vorgetäuscht, um Abzugsgelder zu erpressen; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 60. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen über die kaiserlichen Truppen in Osnabrück (1630); BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 36: „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottlos diebisch und mordrisch volck, stehlenn jeymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jautzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben manig magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden m mußen“. Beschwerdeschreiben Wernigerodes über Hamiltons Schotten (1632); NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 108.: „die hier liegenden Schottischen Soldaten wollten mit ihren Wirthen und deren Lägern nicht zufrieden sein, trieben die Leute aus ihren Ehebetten, brächten Gesellschaft mit, gingen mit Sporen und Stiefeln zu Bett, aus denen sie dreitätige Kindbetterinnen jagten. Würde ihnen etwas gesagt, prügelten sie die Leute; sie vernichteten ihrer Wirthe Handwerkszeug. Kein Quartier sei ihnen gut genug, sie wollten stattliche Palatia haben. Wären die Wirthe nicht zu Hause, schlügen sie die Thüren ein. Der Oberste perturbire den Magistrat in seinen, indem er die Preise der Dinge vorschreibe, unter den Vorgeben, der Rath setze sie ihm zum Tort so hoch. Wollte man diese Waren für diese Preise nicht hingeben, so drohte er, sie gerade wegzunehmen“. Eine längere Einquartierung konnte den Ruin ganzer Gemeinden und Städte bedeuten. Zudem wurden die Quartiere verwüstet. So der Abt Friesenegger von Andechs über die einquartierten katholischen „welschen“ Truppen Ferias (Winter 1634): „Das Dorf stand ganz in Unflat, und Wüste, alles zum Grausen, und für Menschen unbegreiflich. In den Häusern wie auf den Gassen lagen nichts als abscheuliche Lumpen, zerschlagener Hausrat, Köpfe, Füße, und Gedärme von verzehrten Pferden, Menschen Unrat, und mehrere Toten Körper. In den Häusern waren nur Stuben, Kammer und Kuchl bewahret, das übrige davon hatte ein Dach, keinen Mantel, keine Mittelwand, keinen Balken, und meistens standen dieselben nur auf vier Säulen. Die Zäune, Planken, und schönste Obstbäume in den Gärten waren alle verbrennet. Auch aller Hausrat von Bänken, Kästen, Bettstätten, Geschirren, und die Baufahrnisse von Wägen, Pflügen, und was immer von Holz war, ging in den Flammen auf. Selbst in beiden Kirchen war ein Greuel zu sehen. Türen, und auch Fenster waren zerbrochen. Alles, was darin aufbewahret, und zum Gebrauch war, wurde geraubet. In der Frauenkirche brannten sie wenigst die letzte Woche eines, und in der Pfarrkirche stets 2 Feuer. Alles hölzerne Kirchengerät mußte hierzu dienen. Das Gemäuer war voll Rauch und Ruß, und der Boden voll Unrat. Auf dem Friedhofe konnte man vor Menschen-Unflat keinen Fuß mit Ehren setzen, und die Sakristei brauchten sie für ihr geheimes Ort. In der Kirche zu U. L. Frau lagen auch 4 unbegrabene Toten-Körper, die man außer der Kirche auf der Nordseite, wo schon mehrere lagen, in ein Grab zusammen warf“. Auch der Abzug musste je nach Vermögen erkauft werden (1644): „Zum Abzuge mußte dem Obristen von jedem Pfluge 20 Rtlr. und das beste Pferd gegeben werden.“ WALCZOK, Barsbüttel, Gott und die Welt. Vgl. den Bericht der Kapitelherren in Zeitz (1635), BORKOWSKY, Schweden, S. 65: „Keine Brauerei, keine Krämerei ist mehr im Stift, keine Feldbestellung, kein Ackerpferd, keine Kuh, kein Kleinvieh. Hie und da müssen sich Manns- und Weibspersonen in die Pflüge und Eggen spannen – was sonst nur als barbarische Grausamkeit aus der Türkei berichtet war. Häuser und Hütten stehen ohne Dach. Die Menschen haben keine Kleidung mehr. Viele sind im Winter erfroren, andere an Hunger, Krankheit und Mangel an Arznei dahingestorben. Die Leichen liegen unbegraben. Weiber und Kinder fallen den Kommunen zur Last. Viele Bürger laufen zu den Soldaten über. Die Kirchen- und Schuldiener können nicht mehr besoldet werden. Die Jugend bleibt unerzogen. Hospitäler und Armenhäuser werden nicht mehr unterstützt. Viele Menschen sind so jämmerlich gekleidet, dass sie sich nicht getrauen, zum Gottesdienst und zum Abendmahl zu gehen …“ VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Leipzig 1643; VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 609: „Den 2 Augusti hat sich ein 70jähriger Mann / Richter zu Zwey Nauendorff / aus Furcht / weil er von dem Käyserlichen Anmarch gehöret / selbst erhencket“.
[50] August Fürst v. Anhalt-Plötzkau [14.7.1575 Dessau-22.8.1653 Plötzkau], seit 1630 führte er als Senior des Hauses deshalb wie hausgesetzlich festgelegt die Gesamtangelegenheiten des anhaltischen Hauses. Vgl. Genealogie der Fürsten von Anhalt um die Zeit Christians II. von Anhalt-Bernburg (1599–1656), unter: http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm: Digitale Edition und Kommentierung der Tagebücher des Fürsten Christian II. von Anhalt-Bernburg (1599-1656). in: Editiones Electronicae Guelferbytanae. Wolfenbüttel 2013.
[51] Caspar Pfau [1596-1658], 1630 anhaltischer Gesamthofrat, 1645 fürstlich-anhaltischer Hofrat in Wernigerode. Vgl. KRAUSE, Gottlieb, Ludwig, Fürst zu Anhalt-Cöthen und sein Land vor und während des Dreißigjährigen Krieges. 3 Bände. Köthen und Neusalz 1877-1879; KRAUSE, Urkunden, Aktenstücke und Briefe, Bd. 1-5.
[52] Generalmajor (schwed. Generalmajor): Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.
[53] Kompanie [schwed. Kompani]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[54] Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Die Bedeutung ergibt sich metonymisch: Der Stab war das Zeichen der Amts- und insbesondere der militärischen Obergewalt. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchs auch der Umfang des Stabes Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchsen auch der Umfang des Stabes und damit die Belastung bei Einquartierungen. Vgl. die Lebensmittelmengen, die der Stab Piccolominis 1635 in Dülken beanspruchte; ARBEITSGRUPPE VIERSEN, S. 90.
[55] Bernburg [Salzlandkreis]; HHSD XI, S. 37ff.
[56] Diese vier Kompanien hatten 574 Personen mit 717 Pferden. .
[57] assigniert: zugewiesen.
[58] Lennart Torstensson [Torstensohn, Torsten-Sohn], Graf zu Ortala u. Freiherr v. Virestad [17.8.1603 Forstena im Kirchspiel Västra Tunhem (Västergötland)-7.4.1651 Stockholm], schwedischer Feldmarschall.
[59] Dietrich v. dem Werder [17.1.1584 Rittergut Werdershausen, jetzt Ortsteil von Gröbzig, Anhalt-18.12.1657 auf Rittergut Reinsdorf bei Köthen, seit 1950 Ortsteil von Görzig, Anhalt], schwedischer Obrist, kurbrandenburgischer Obrist u. Amtshauptmann.
[60] Verpflegung: PAPKE, Landsknechte, S. 22: „Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. Eigentlich durfte nur der übliche Servis gefordert werden: die dem oder den einquartierten Soldaten zu gewährende Unterkunft und Verpflegung, festgelegt in den jeweiligen Verpflegungsordnungen. „Servis“ definiert sich als die Abgaben des Hauswirts an den/die einquartierten Soldaten an Holz, Licht und Liegestatt (Heu und Streu), im Niedersächsischen kam noch Salz dazu; Kleidung, Ausrüstung etc., wurden verbotenerweise verlangt; Essen und Trinken fielen auch nicht darunter, wurden aber trotzdem eingefordert. Stattdessen konnte auch die sogenannte „Lehnung“ gegeben werden. Alle zehn Tage war diese Lehnung für die schwedischen Truppen zu entrichten, bei den unteren Chargen für Kapitän 12 Rt., Leutnant und Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber und Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den untersten Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. Für die Konstanzer Garnisonstruppen war 1633 festgelegt; BEYERLE, Konstanz, S. 35f.: „Jedem Hauptmann wöchentlich 1 ½ Eimer [1 Eimer = 293,92717 Liter; BW] Wein, 20 fl. Geld, täglich 6 Brote, sowie Unterhalt für 6 Pferde; der Leutnant erhielt wöchentlich 24 Quart Wein und 6 fl., täglich 3 Brote und Unterhalt für 1 Pferd; der Fähnrich wöchentlich 17 Quart Wein und 4 fl. Geld, täglich 2 Brote und Unterhalt für 1 Pferd; dem gemeinen Soldaten waren täglich 2 Pfd. Brot, eine Maß [1, 83 Liter; BW] Wein und wöchentlich 7 Batzen für das Fleisch zu verabreichen. Die große Schar der niederen Offiziere wie Feldwebel, Feldschreiber, Feldscherer, Fouriere und Korporale sollte ‚durch gemeine Bürgerschaft kostiert und nach eines jeden Hausvaters Vermögen unterhalten werden’ “. Nach der Verpflegungsordnung Gustav Adolfs II. vom 13.5.1632 für das Herzogtum Franken hatte ein Obrist Anspruch auf täglich 12 Mahlzeiten, bestehend aus je 12 Gerichten (im Wert von je 1/8 Rt). Im Oktober 1623 hatte Tillys Verpflegungsordnung für die Reiterei festgelegt: Rittmeister 4 Maß Wein, 20 Pfund Brot, 20 Maß Bier, 12 Pfund Fleisch, 2 Hennen und ein halbes Schaf. Ein reformierter Leutnant, Kornett oder Quartiermeister sollten 8 Maß Bier, 8 Pfund Brot und 4 Pfund Fleisch sowie ein Viertel von einem Schaf oder Kalb erhalten. Einem Jungen oder einem Weib standen 1 Pfund Fleisch, 2 Pfund Brot und 1 Maß Bier zu. BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 42. Dazu kamen für den gemeinen Soldaten in der Regel täglich 2 Pfund Brot (zu 8 Pfennig), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfennig) und 1 Kanne Einfachbier (2, 02 Liter zu 8 Pfennig). Statt Fleisch konnten auch Fisch, Butter oder Käse gegeben werden. Zwei Heringe entsprachen 1 Pfund Fleisch, eine Henne ersetzte 1, 5 Pfund Fleisch. Selbst diese Rationen wurden oft von den Offizieren noch unterschlagen. Nach der kursächsischen Verpflegungsordnung (1632); SPARMANN, Dresden, S. 61, hatten ein Rittmeister und ein Hauptmann Anspruch auf 6 Essen, Käse, Brot, ein Tischtrunk Bier; ein Leutnant bzw. ein Fähnrich auf 4 Essen nebst einem, Tischtrunk Bier; Führer, Fourier, Feldwebel, gemeiner Webel, Reiter auf 3 Essen (Suppe – Gericht Fleisch und Zugemüse – Käse, Butter) nebst 4 Kannen Bier pro Tag; gemeiner Knecht zu Fuß, Dragoner auf 2 Pfund Brot, 2 Pfd. Fleisch, 3 Kannen Bier. Der Erfurter Rat hält am 16.11.1641 die Klagen dreier gefangener Reiter des Regiments Hatzfeldt fest: „[Sie] berichteten [sie] wehren 5 tage von ihrem Regimente gewesen, undt nach einem Stücke brodts geritten, sie bekömen [sic] gantz nichts, wenn ihnen auch gleich Commiß[brot] zugesendet wehre, bekömen sie doch nichts: sondern die officirer behieltten solches alles vohr sich allein, [Sie] wussten auch nicht wo sie hin soltten, sie hetten deswegen von ihren officirern gantz nichts gehöret“. Zitiert bei BERG, Regulating war, S. 15; vgl. auch KUPER, Feuer, S. 104. So der kaiserliche Feldmarschall Melchior von Hatzfeldt 1642: „Denn arm und hungrig zu sein, macht schlechte Curagi – wo nit anderes, davor uns der liebe Gott behüte“. ENGELBERT, Hessenkrieg II, S. 43. Der Salemer Mönch Bürster (1644); WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 196: „Dan ehe muoß der burger sterben zehen mal, ehe der soldat verderben ainmahl“. Die Verpflegung erforderte dennoch riesige Mengen an Schlachtvieh, zumal die Soldaten nur schieres Fleisch verlangten, keine Innereien oder Füße wollten, und der genießbare Fleischanteil z. B. bei Ochsen zwischen 25 u. 55 % je nach Fütterung lag. Von Oktober bis Dezember sollen kaiserliche Truppen im kaisertreuen Hessen-Darmstadt neben 30 000 Pferden 100.000 Kühe und 600.000 Schafe erbeutet haben; PARKER, Dreißigjähriger Krieg, S. 250. In Tillys Verpflegungsordnung von 1627 wie auch in den anderen Ordnungen dieser Art war dagegen der umsichtige Umgang mit Einwohnern ausdrücklich festgelegt. KLOPP, Tilly, S. 546. Zweimal täglich ein Gericht mit zwölf Gängen für einen Obristen war üblich. Vgl. die kaiserliche Einquartierungsordnung Melchior von Hatzfeldts für Westfalen (1636 III 09): „Wirt ebenmeßigh geklagtt, daß nicht allein die officierer, sondern auch die soldat(en) mitt ubermeßigem banquitier(en), sonderlich mitt verschwendungh vieler weins und geträncks den armen mahn gentzlich außlaugen, derenthalb(en) ein jeder und alle hiemit erinnert, das, was sie dergestalt uppich verzehr(en), ihnen an der contribution abgehe“. SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 127. Bürgermeister und Rat von Büren schrieben an die kurfürstlich-kölnischen Beamten in Paderborn und an den Edelherren Moritz von Büren über Vorfälle der am 1.4.1626 erfolgten Einlagerung einer Korporalschaft der Leibgarde des ligistischen Generalwachtmeisters Timon von Lintelo, Büren, 1626 April 15; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 185: „Bey Lübbertt Drevelnn ist ein reformirter corporal, so ein matresse bey sich gehapt, einlogirt gewest. Gleich wie der [Corporal; BW] einkommen, hat ihme der wirt nach zustandtt dieser orther unnd settigungh eines ehrlichen menschenn gnugsame speißenn, alß nemblich saurs krautt mit einer bratt- oder metwurst, ein schaffschinckenn, ein stück gerauchert rindtfleisch, ein außgeweßerten schweinenn potharst, dabei, dabei einen halben schaffenn käß nebenn butter aufgesetztt. Der corporal wirfft die speisenn mehrnntheilß zur dehl hinauß, unnd sagtt mit entrustungh zu seinem wirth, solche speisenn solte er einem hudler gebenn. Ob er meinte, das er ein hudler vor sich hette. (46) Er hette woll beßer speiß dem bettler vor die thuer gebenn etc., unnd will sich nicht stillen laßenn, biß ihme der wirth folgendenn tags nach seinem willenn schincken, hüner, kalbfleisch etc. aufzutragenn verpflichtet“. Nach der schwedischen Kammerordnung, 1635 X 04 (Geheimes Staatsarchiv Berlin-Dahlem I – 34 -179 b) hatte Oxenstierna den Anspruch pro Monat und gemeinen Reiter auf 4 ½ Rt., 60 Pfd. Brot und 60 Feldmaß Bier festgelegt. Im Juni 1634 sollte Generalkriegskommissar Ossa Erzherzogin Claudia von Tirol raten, den nach besserer Verpflegung begehrenden hohenemsischen Soldaten gegebenenfalls durch das Landvolk „die Hälse entzwei schießen“ zu lassen, was Claudia nicht tat, um eine weitere Eskalation der Lage zu vermeiden; SCHENNACH, Soldat, S. 71. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt geforn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaiser und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. PAPKE, Landsknechte, S. 22: „Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. 1619 mussten ins Lager bei Themar geliefert werden: Rindsmäuler, Gelüng, Rindsmagen, Gekröse, Sülze, Zungen, Rindsherz, Rindsfüße, Rehwild geliefert werden. Dazu kamen Konfekt, Mandeln, Rosinen, Feigen, Nürnberger Küchlein (Lebkuchen), Reis, Muskatblüten, Peffer, Nelken geliefert werden. Vgl. ERB, Die ersten Kriegsereignisse, S. 10f.
[61] Nienburg (Saale) [Salzlandkreis]; HHSD XI, S. 350f.
[62] Kautelen [lat. cautela]: [vertraglicher] Vorbehalt; Absicherung, Sicherheitsvorkehrung.
[63] Halle a. d. Saale; HHSD XI, S. 177ff.
[64] KRAUSE, Urkunden 5. Bd., 1. Teil, S. 66f.
[65] Johann David Wieß [1594-1643 Worms], anhaltischer Amtsrat (1633), Hof- u. Kammerrat (1635).
[66] Wettin, heute Ortsteil von Wettin-Lobejün [Saalekreis]; HHSD XI, S. 496ff.
[67] Aschersleben [Salzlandkreis]; HHSD XI, S. 23ff.
[68] Zerbst [LK Anhalt-Bitterfeld]; HHSD XI, S. 523ff.
[69] KRAUSE, Urkunden 5. Bd., 1. Teil, S. 67f.
[70] Rittmeister [schwed. Ryttmåstere]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich datiert gewesen. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[71] N Siegel [ – ], schwedischer Rittmeister.
[72] Löbejün, heute Ortsteil von Wettin-Löbejün [Saalekreis]; HHSD XI, S. 284f.
[73] Könnern [Salzlandkr.]; HHSD XI, S. 250.
[74] Dessau-Roßlau; HHSD XI, S. 77ff.
[75] Rekrutengelder: Zum Teil mussten diese für die Anwerbung und Ausstattung von Soldaten besonders von den Juden aufgebracht werden, die sonst den Schutz der Stadt verloren.
[76] Revers: Erklärung, schriftliche Verpflichtung.
[77] N Schönherr [ – ], schwedischer Obrist u. Generaladjutant.
[78] Verpflegung: PAPKE, Landsknechte, S. 22: „Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. Eigentlich durfte nur der übliche Servis gefordert werden: die dem oder den einquartierten Soldaten zu gewährende Unterkunft und Verpflegung, festgelegt in den jeweiligen Verpflegungsordnungen. „Servis“ definiert sich als die Abgaben des Hauswirts an den/die einquartierten Soldaten an Holz, Licht und Liegestatt (Heu und Streu), im Niedersächsischen kam noch Salz dazu; Kleidung, Ausrüstung etc., wurden verbotenerweise verlangt; Essen und Trinken fielen auch nicht darunter, wurden aber trotzdem eingefordert. Stattdessen konnte auch die sogenannte „Lehnung“ gegeben werden. Alle zehn Tage war diese Lehnung für die schwedischen Truppen zu entrichten, bei den unteren Chargen für Kapitän 12 Rt., Leutnant und Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber und Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den untersten Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. Für die Konstanzer Garnisonstruppen war 1633 festgelegt; BEYERLE, Konstanz, S. 35f.: „Jedem Hauptmann wöchentlich 1 ½ Eimer [1 Eimer = 293,92717 Liter; BW] Wein, 20 fl. Geld, täglich 6 Brote, sowie Unterhalt für 6 Pferde; der Leutnant erhielt wöchentlich 24 Quart Wein und 6 fl., täglich 3 Brote und Unterhalt für 1 Pferd; der Fähnrich wöchentlich 17 Quart Wein und 4 fl. Geld, täglich 2 Brote und Unterhalt für 1 Pferd; dem gemeinen Soldaten waren täglich 2 Pfd. Brot, eine Maß [1, 83 Liter; BW] Wein und wöchentlich 7 Batzen für das Fleisch zu verabreichen. Die große Schar der niederen Offiziere wie Feldwebel, Feldschreiber, Feldscherer, Fouriere und Korporale sollte ‚durch gemeine Bürgerschaft kostiert und nach eines jeden Hausvaters Vermögen unterhalten werden’ “. Nach der Verpflegungsordnung Gustav Adolfs II. vom 13.5.1632 für das Herzogtum Franken hatte ein Obrist Anspruch auf täglich 12 Mahlzeiten, bestehend aus je 12 Gerichten (im Wert von je 1/8 Rt). Im Oktober 1623 hatte Tillys Verpflegungsordnung für die Reiterei festgelegt: Rittmeister 4 Maß Wein, 20 Pfund Brot, 20 Maß Bier, 12 Pfund Fleisch, 2 Hennen und ein halbes Schaf. Ein reformierter Leutnant, Kornett oder Quartiermeister sollten 8 Maß Bier, 8 Pfund Brot und 4 Pfund Fleisch sowie ein Viertel von einem Schaf oder Kalb erhalten. Einem Jungen oder einem Weib standen 1 Pfund Fleisch, 2 Pfund Brot und 1 Maß Bier zu. BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 42. Dazu kamen für den gemeinen Soldaten in der Regel täglich 2 Pfund Brot (zu 8 Pfennig), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfennig) und 1 Kanne Einfachbier (2, 02 Liter zu 8 Pfennig). Statt Fleisch konnten auch Fisch, Butter oder Käse gegeben werden. Zwei Heringe entsprachen 1 Pfund Fleisch, eine Henne ersetzte 1, 5 Pfund Fleisch. Selbst diese Rationen wurden oft von den Offizieren noch unterschlagen. Nach der kursächsischen Verpflegungsordnung (1632); SPARMANN, Dresden, S. 61, hatten ein Rittmeister und ein Hauptmann Anspruch auf 6 Essen, Käse, Brot, ein Tischtrunk Bier; ein Leutnant bzw. ein Fähnrich auf 4 Essen nebst einem, Tischtrunk Bier; Führer, Fourier, Feldwebel, gemeiner Webel, Reiter auf 3 Essen (Suppe – Gericht Fleisch und Zugemüse – Käse, Butter) nebst 4 Kannen Bier pro Tag; gemeiner Knecht zu Fuß, Dragoner auf 2 Pfund Brot, 2 Pfd. Fleisch, 3 Kannen Bier. Der Erfurter Rat hält am 16.11.1641 die Klagen dreier gefangener Reiter des Regiments Hatzfeldt fest: „[Sie] berichteten [sie] wehren 5 tage von ihrem Regimente gewesen, undt nach einem Stücke brodts geritten, sie bekömen [sic] gantz nichts, wenn ihnen auch gleich Commiß[brot] zugesendet wehre, bekömen sie doch nichts: sondern die officirer behieltten solches alles vohr sich allein, [Sie] wussten auch nicht wo sie hin soltten, sie hetten deswegen von ihren officirern gantz nichts gehöret“. Zitiert bei BERG, Regulating war, S. 15; vgl. auch KUPER, Feuer, S. 104. So der kaiserliche Feldmarschall Melchior von Hatzfeldt 1642: „Denn arm und hungrig zu sein, macht schlechte Curagi – wo nit anderes, davor uns der liebe Gott behüte“. ENGELBERT, Hessenkrieg II, S. 43. Der Salemer Mönch Bürster (1644); WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 196: „Dan ehe muoß der burger sterben zehen mal, ehe der soldat verderben ainmahl“. Die Verpflegung erforderte dennoch riesige Mengen an Schlachtvieh, zumal die Soldaten nur schieres Fleisch verlangten, keine Innereien oder Füße wollten, und der genießbare Fleischanteil z. B. bei Ochsen zwischen 25 u. 55 % je nach Fütterung lag. Von Oktober bis Dezember sollen kaiserliche Truppen im kaisertreuen Hessen-Darmstadt neben 30 000 Pferden 100.000 Kühe und 600.000 Schafe erbeutet haben; PARKER, Dreißigjähriger Krieg, S. 250. In Tillys Verpflegungsordnung von 1627 wie auch in den anderen Ordnungen dieser Art war dagegen der umsichtige Umgang mit Einwohnern ausdrücklich festgelegt. KLOPP, Tilly, S. 546. Zweimal täglich ein Gericht mit zwölf Gängen für einen Obristen war üblich. Vgl. die kaiserliche Einquartierungsordnung Melchior von Hatzfeldts für Westfalen (1636 III 09): „Wirt ebenmeßigh geklagtt, daß nicht allein die officierer, sondern auch die soldat(en) mitt ubermeßigem banquitier(en), sonderlich mitt verschwendungh vieler weins und geträncks den armen mahn gentzlich außlaugen, derenthalb(en) ein jeder und alle hiemit erinnert, das, was sie dergestalt uppich verzehr(en), ihnen an der contribution abgehe“. SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 127. Bürgermeister und Rat von Büren schrieben an die kurfürstlich-kölnischen Beamten in Paderborn und an den Edelherren Moritz von Büren über Vorfälle der am 1.4.1626 erfolgten Einlagerung einer Korporalschaft der Leibgarde des ligistischen Generalwachtmeisters Timon von Lintelo, Büren, 1626 April 15; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 185: „Bey Lübbertt Drevelnn ist ein reformirter corporal, so ein matresse bey sich gehapt, einlogirt gewest. Gleich wie der [Corporal; BW] einkommen, hat ihme der wirt nach zustandtt dieser orther unnd settigungh eines ehrlichen menschenn gnugsame speißenn, alß nemblich saurs krautt mit einer bratt- oder metwurst, ein schaffschinckenn, ein stück gerauchert rindtfleisch, ein außgeweßerten schweinenn potharst, dabei, dabei einen halben schaffenn käß nebenn butter aufgesetztt. Der corporal wirfft die speisenn mehrnntheilß zur dehl hinauß, unnd sagtt mit entrustungh zu seinem wirth, solche speisenn solte er einem hudler gebenn. Ob er meinte, das er ein hudler vor sich hette. (46) Er hette woll beßer speiß dem bettler vor die thuer gebenn etc., unnd will sich nicht stillen laßenn, biß ihme der wirth folgendenn tags nach seinem willenn schincken, hüner, kalbfleisch etc. aufzutragenn verpflichtet“. Nach der schwedischen Kammerordnung, 1635 X 04 (Geheimes Staatsarchiv Berlin-Dahlem I – 34 -179 b) hatte Oxenstierna den Anspruch pro Monat und gemeinen Reiter auf 4 ½ Rt., 60 Pfd. Brot und 60 Feldmaß Bier festgelegt. Im Juni 1634 sollte Generalkriegskommissar Ossa Erzherzogin Claudia von Tirol raten, den nach besserer Verpflegung begehrenden hohenemsischen Soldaten gegebenenfalls durch das Landvolk „die Hälse entzwei schießen“ zu lassen, was Claudia nicht tat, um eine weitere Eskalation der Lage zu vermeiden; SCHENNACH, Soldat, S. 71. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt geforn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaiser und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. PAPKE, Landsknechte, S. 22: „Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. 1619 mussten ins Lager bei Themar geliefert werden: Rindsmäuler, Gelüng, Rindsmagen, Gekröse, Sülze, Zungen, Rindsherz, Rindsfüße, Rehwild geliefert werden. Dazu kamen Konfekt, Mandeln, Rosinen, Feigen, Nürnberger Küchlein (Lebkuchen), Reis, Muskatblüten, Peffer, Nelken geliefert werden. Vgl. ERB, Die ersten Kriegsereignisse, S. 10f.
[79] KRAUSE, Urkunden 5. Bd., 1. Teil, S. 74f.
[80] prätendiert: gefordert.
[81] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Raub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.« Teilweise „kauften“ sich begüterte Bürger Offiziere als Salvaguardia, um sich gegen Übergriffe zu schützen; SUTORIUS, Die Geschichte von Löwenburg. 1. Teil, S. 266.
[82] Traktament: Verpflegung(s)gelder, Bewirtung, Besoldung; Gastmahl: Eigentlich durfte nur der übliche Servis gefordert werden: die dem oder den einquartierten Soldaten zu gewährende Unterkunft und Verpflegung, festgelegt in den jeweiligen Verpflegungsordnungen. „Servis“ definiert sich als die Abgaben des Hauswirts an den/die einquartierten Soldaten an Holz, Licht und Liegestatt (Heu und Streu), im Niedersächsischen kam noch Salz dazu; Kleidung, Ausrüstung etc., wurden verbotenerweise verlangt; Essen und Trinken fielen auch nicht darunter, wurden aber trotzdem eingefordert. Stattdessen konnte auch die sogenannte „Lehnung“ gegeben werden. Alle zehn Tage war diese Lehnung für die schwedischen Truppen zu entrichten, bei den unteren Chargen für Kapitän 12 Rt., Leutnant und Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber und Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den untersten Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. Dazu kam für den gemeinen Soldaten in der Regel täglich 2 Pfund Brot (zu 8 Pfennig), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfennig) und 1 Kanne Einfachbier (2, 02 Liter zu 8 Pfennig).
[83] Servis, Servitien: Servis war das Holz, das Licht und die Liegestatt (Heu und Streu), die ein Hauswirt den bei ihm im Krieg einquartierten Soldaten zu gewähren hatte, sowie die Steuer dafür. Im Niedersächsischen kam noch Salz dazu. Im Anhaltischen hieß es dagegen; KRAUSE, Urkunden Bd. 4/1, S. 78 (1637): „bloße Servisen, Namentlich Betten, Bettgewand, Hand- vnd Tischtücher, Holz, Salz, Licht und Eßigk“. Darüber hinaus wurden verbotener Weise auch Kleidung und Ausrüstung sowie zahlreiche Gänge an Essen und Trinken eingefordert bzw. erpresst, da dem einfachen Soldaten von der Verpflegungsordnung her nur 2 Pfd. Brot (zu 8 Pfg.), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfg.) und 1 Kanne Dünnbier (2,02 Liter zu 8 Pfg.) zustanden. Selbst diese Grundration wurde in Krisensituationen noch gekürzt. In der schwedischen Armee nannte man Servis auch „Tractament“. Der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff.
[84] G. G.: geliebts Gott = so Gott will.
[85] KRAUSE, Urkunden 5. Bd., 1. Teil, S. 75.
[86] Plötzkau [Salzlandkreis]; HHSD XI, S. 367f.
[87] Rittmeister [schwed. Ryttmåstere]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich datiert gewesen. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[88] accomodieren: zufrieden stellen.
[89] Fourage: Viehfutter, Unterkunft und Verpflegung für die jeweilige Einheit. Die Fourage musste von der betreffenden Garnisonsstadt und den umliegenden Dörfern aufgebracht werden und war an sich genau geregelt; vgl. auch die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Natürlich wurde gegen die Bestimmungen immer wieder verstoßen.
[90] Christian II. Fürst v. Anhalt-Bernburg [11.8.1599-21.9.1656 Bernburg]. Vgl. das verdienstvolle, in Arbeit befindliche Großprojekt der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel, unter: http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm: Digitale Edition und Kommentierung der Tagebücher des Fürsten Christian II. von Anhalt-Bernburg (1599-1656). in: Editiones Electronicae Guelferbytanae. Wolfenbüttel 2013.
[91] Johann v. Bergen [ – ], anhaltischer Obereinnehmer.
[92] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Raub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.« Teilweise „kauften“ sich begüterte Bürger Offiziere als Salvaguardia, um sich gegen Übergriffe zu schützen; SUTORIUS, Die Geschichte von Löwenburg. 1. Teil, S. 266.
[93] KRAUSE, Urkunden 5. Bd., 1. Teil, S. 75f.
[94] Johann Kasimir Fürst v. Anhalt-Dessau [7.12.1596 Dessau-15.9.1660 Dessau]. Vgl. Genealogie der Fürsten von Anhalt um die Zeit Christians II. von Anhalt-Bernburg (1599–1656), unter: http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm: Digitale Edition und Kommentierung der Tagebücher des Fürsten Christian II. von Anhalt-Bernburg (1599-1656). in: Editiones Electronicae Guelferbytanae. Wolfenbüttel 2013.
[95] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen erwarteten je nach Lage der Dinge meist einen ehrenvollen Abzug und zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Auch wurde festgelegt, z. B. 1634 Landsberg/Warthe beim Abzug der kaiserlichen Garnison; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 196: „Ingleichen sollen sie vor- vnd bey dem Abzug einigen Einwohner / Bürger vnnd Schutzverwandten / er sey Geist- oder Weltlich / im geringsten nicht beleydigen / vielmehr aber / was jedweder Officierer vnnd Soldat der Burgerschafft schuldig / so entlehnet / oder mit Gewalt abgenommen / vorm Abzug richtig bezahlen“. Vgl. auch die genauen Festlegungen im Akkord von Dömitz (26.12.1631; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 497ff.). Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden, z. B.. wegen der Undiszipliniertheit ihrer Truppen oder weil die Abziehenden gegen den Akkord verstießen, nicht eingehalten.
[96] quotam intimieren: seinen Anteil mitteilen.
[97] KRAUSE, Urkunden 5. Bd., 1. Teil, S. 84f.
[98] Jeßnitz (Anhalt), heute Ortsteil von Raguhn-Jeßnitz [LK Anhalt-Bitterfeld].
[99] Sandersleben, heute Ortsteil von Arnstein [LK Mansfeld-Südharz].; HHSD XI, S. 408f.
[100] Exemption: Ausnahme, Befreiung.
[101] ut singuli: als Einzelne.
[102] penetriren: durchsetzen.
[103] G. G.: geliebts Gott = so Gott will.
[104] KRAUSE, Urkunden 5. Bd., 1. Teil, S. 85.
[105] Heinrich v. Börstel [1581-26.3.1647], anhaltischer Geheimrat, Präsident zu Bernburg, Mitglied der Fruchtbringen-den Gesellschaft. Vgl. VD17 23:684966X: STUBENRAUCH, Rudolph, Davids des Königlichen Propheten Exempel Wie man Des Menschlichen Elendes sich erinnern … solle : Bey … Leichbestattung Des … Heinrich von Börstell / Fürstlicher Anhaldischer gesampter Herrschaft Geheimbten Rathes und Praesidenten zu Bernburgk / uff Güsten / Plötzkaw und Ilberstedt Erbgesässen; Dessen Seele der Gott aller Gnaden verwichenen 26.ten Mertz Monats Tage … abgefordert. Der verblichene Cörper aber am 23.ten Aprilis … beygesetzet worden / In der Schloß Kirchen daselbst Einfältig fürgestellet / Von Rudolpho Stubenrauchen / Dienern am Wort Gottes zu Plötzkaw. Zerbst 1647.
[106] Harzgerode [LK Harz]; HHSD XI, S. 197f.
[107] Ballenstedt [LK Harz]; HHSD XI, S. 29ff.
[108] manuteniren: stand halten, widerstehen.
[109] präjudizieren: vorwegnehmen, vorgreifen, einen Fall für eine kommenden verbindlich entscheiden.
[110] Carl Weiß [Weiße, Wiese, Wieß] [ -5.9.1643 Halberstadt], schwedischer Obrist.
[111] Magdeburg; HHSD XI, S. 288ff.
[112] Wittenberg [LK Wittenberg]; HHSD XI, S. 504ff.
[113] Johann Georg II. Kurfürst v. Sachsen [10.6.1613 Dresden-1.9.1680 Freiberg].
[114] Joachim v. Schleinitz [Schleuniz, Schweinitz] (der Jüngere) [ -21.7.1644], kursächsischer Obristleutnant, Obrist, Generaloberkriegskommissar.
[115] Egstr.: Euer Gestrengen.
[116] KRAUSE, Urkunden 5. Bd., 1. Teil, S. 88f.
[117] Korporal [schwed. Korpral]: Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold monatlich; „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“. Das entsprach immerhin dem Jahreslohn eines Ochsenknechtes. DESING, Historia auxilia 2. Bd., S. 186: „Corporal ist ein Unter-Officier, der viel zu thun hat: Darumb seynd bey einer Compagnie zwey, drey oder vier. Für seine 15. Mann, welche man eine Rott nennt, empfängt er vom Capitain d’Armes das Gewehr, vom Fourier das Quartier, vom Muster-Schreiber das Geld, vom Sergeanten die Ordre, gehört nit zur Prima plana“. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 60: „Die Corporalen sollen gute / redliche / und versuchte Soldaten seyn / die schreiben / lesen / und rechnen können. In dem commandieren sollen sie gleiche ordnung halten / die Schiltwachten zu guter zeit aufstellen / und ihr Ansehen bey den Soldaten erhalten: Sie sollen gantz eiserne Ladstecken / Krätzer / und Kugelzieher an ihren Musqueten haben / daß sie den Soldaten zu hülff kommen mögen“.
[118] Friedrich Landgraf v. Hessen-Rotenburg zu Eschwege [9.5.1617 Kassel-24.9.1655 Kostin], schwedischer Obrist, Generalmajor.
[119] KRAUSE, Urkunden 5. Bd., 1. Teil, S. 94f.
[120] Ostrau [LK Mittelsachsen].
[121] KRAUSE, Urkunden 5. Bd., 1. Teil, S. 95.
[122] Ballenstedt [LK Harz]; HHSD XI, S. 29ff.
[123] KRAUSE, Urkunden 5. Bd., 1. Teil, S. 95f.
[124] * „Eine genaue Specification weiset nach, daß die diesbezüglichen 4 Königsmarckischen Compagnien, 574 Personen mit 717 Pferden, in den 8 Tagen vom 15. Novbr. an, der Stadt Cöthen 5778 thlr. 7 gr. 4 pf. gekostet haben. – Die theilweis erheischte Schadloshaltung von Seiten der anderen Fürstlichen Antheilen, will nicht erfolgen“.
[125] August Fürst v. Anhalt-Plötzkau [14.7.1575 Dessau-22.8.1653 Plötzkau], seit 1630 führte er als Senior des Hauses deshalb wie hausgesetzlich festgelegt die Gesamtangelegenheiten des anhaltischen Hauses. Vgl. Genealogie der Fürsten von Anhalt um die Zeit Christians II. von Anhalt-Bernburg (1599–1656), unter: http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm: Digitale Edition und Kommentierung der Tagebücher des Fürsten Christian II. von Anhalt-Bernburg (1599-1656). in: Editiones Electronicae Guelferbytanae. Wolfenbüttel 2013.
[126] KRAUSE, Urkunden 5. Bd., 1. Teil, S. 96.
[127] Generalproviantmeister: höherer Offizier im Generalstab. Er ordnete das Proviantwesen des Heeres.
[128] N Schönherr [ – ], schwedischer Obrist.
[129] sollicitieren: dringen auf, einfordern.
[130] KRAUSE, Urkunden 5. Bd., 1. Teil, S. 96f.
[131] Querfurt [Saalekreis]; HHSD XI, S. 380f. WASSENBERG, Florus, S. 503; THEATRUM EUROPAEUM 5. Bd., S. 21.
[132] KRAUSE, Urkunden 5. Bd., 1. Teil, S. 99f.
[133] urgiren: drängen auf.
[134] per forza: mit Gewalt.
[135] Solvendus: Zahlbarkeit, Fälligkeit.
[136] vorruck haben: vor Augen gebracht; vor-, hingehalten werden.
[137] KRAUSE, Urkunden 5. Bd., 1. Teil, S. 98f.
[138] KRAUSE, Urkunden 5. Bd., 1. Teil, S. 101.
[139] KRAUSE, Urkunden 5. Bd., 1. Teil, S. 101f.
[140] KRAUSE, Urkunden 5. Bd., 1. Teil, S. 103.
[141] KRAUSE, Urkunden 5. Bd., 1. Teil, S. 103..
[142] Freiberg [LK Mittelsachsen]; HHSD VIII, S. 99ff.
[143] Wörlitz, heute Ortsteil von Oranienbaum-Wörlitz [LK Wittenberg]; HHSD XI, S. 512f.
[144] abgesetzt: vom Pferde geholt.
[145] spoliert: ausgeplündert.
[146] Streifpartei: I. Streifkorps; Reiterabteilung, die entweder zur Aufklärung oder zu überraschenden Handstreichen vom zuständigen Kommandeur ausgesandt wurde oder eine auf eigene Rechnung oder mit Wissen des an der Beute beteiligten Kommandeurs herumstreifende Abteilung, um Beute zu machen, Nahrung zu beschaffen oder die Bevölkerung zu terrorisieren. Am 9.5.1643 schrieb Ferdinand III. an Gallas: „auch die Streifparteien gehören bestrafft […], da sy die unterthanen unerhörter barbarischer weiß tractirn, denenselben wan sy nit gleich alles nach ihrem willen thuen, löcher durch die nasen bohren, strick dardurch ziehen und sie die [wie ?] unvernünfftigen thiere mit herumben ziehen, theils gar pulver in die nasenlöcher, auch mundt und ohren stecken und dasselbe anzünden, oder aber haisses bley hinein gießen, auch wohl ihre händt und fueß abhacken, ganze dörffer außplendern, und viel pferdt und viech mit weckh treiben“. REBITSCH, Gallas, S. 218f. II. Kriegspartei: reguläre Truppenabteilung. Vgl. KROENER, Kriegsgurgeln. III. Banden aus Deserteuren, Straftätern, vertriebenen Bauern, die z. T. in Stärke von 400 Mann bevorzugt Dörfer überfielen. LEHMANN, Kriegschronik, S. 105, zu einer Strafaktion: „Zue Crandorf hielte Sich auf Johans Lorentz, ein versuchter Churfürstlicher reuter, aber arger Mauser, der uff den Schwedenschlag an der Böhmischen gräntze großen schaden gethan. Den nahm Künemann, ein keyßerlicher Leutenandt und werber von den Platten mit 6 musquetiren des Nachts auß den bette, führeten ihn biß an Breittenbrunner Wiltzaun, schoßen in todt, zogen ihn auß und ließen ihn liegen, der den 25. April in einen Winckel auf den Gottesacker wurd begraben“. Vgl. auch das Edikt der Grafschaft Limburg (1627): „waß maßen vnd vielfeltiger Dagten Vorkommen [ist], dass sich in Vnser[er] Graffschafft Lymburg fast täglichen Partheyen vnd Soldaten vnd auch noch woll herrenloses Gesindling in Büschen, Bergen vnd Strauchen auffhalten, welche nicht allein Vnsern Vnderthanen, sondern auch der benachbarten Neutralen pressen, knebeln, fangen, stechen vnd sonsten übell tractieren […], welches allen Rechten, Erbarkeitt, guter Policey vnd gemeiner Wolfahrt, auch des Heiligen Reiches Landtfrieden vnd anderen Satzungen zuwiederläufft“. MARRA, Tod, S. 140. „Je länger der Krieg dauerte, um so ärger wurde es. Eine Beschwerde der anhaltischen Fürsten vom 22. Januar 1639 an den Kaiser schildert die Zustände im Lande wie folgt: ‚Die meisten Völker haben sich von der Armee abgetan und unser Fürstentum durch und durch gestreift, Dörfer und Städte, derunter Jeßnitz und Raguhn, ausgeplündert, Adlige und andere Standespersonen ermordet und verwundet, Dörfer in Brand gesteckt, teils ohne Not niedergerissen, Bauernkinder geschlachtet, den Weibern die Brüste abgeschnitten und gegessen, dazu das Land dermaßen verderbt, daß fast niemand sich auf dem Lande aufhalten und das Feld bestellen, noch die Reichsanlage abführen kann“. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222. Im Juni 1647 ordnete der Kommandant von Lippstadt, Rollin de St. André, an, dass alle herumstreifenden Soldaten ohne Ausweispapiere zu erschießen seien. CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 51. Vgl. THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 617 (1641): „Vmb den Eingang Junii liesse sich ein Brandenburgischer Rittmeister gelüsten in Mechelnburg wider voriges Verbott zustreiffen / der auch dariñen geplündert hatte: Darwider Gen. Major Axel Lille vber einen / dem beschehenē Anbringen zu widerlauffenden actum, sich beklagte. Herr Statthalter Marggraffe Ernst liesse diesen Rittmeister einziehen / vnd im Kriegsrecht widerfahren / darumb er enthauptet / vnnd zehen seiner Gehülffen auffgehenckt worden“.
[147] KRAUSE, Urkunden 5. Bd., 1. Teil, S. 112f.
[148] scrupuliert: Bedenken bekommen.
[149] produciret: vorgewiesen.
[150] preiß gegeben: zur Beute, Plünderung überlassen, ausgeliefert.
[151] KRAUSE, Urkunden 5. Bd., 1. Teil, S. 132f.
[152] Quedlinburg [LK Harz]; HHSD XI, S. 374f.
[153] Wellerwand: Wand aus dünnen Wülsten, durch umwickelte Staken (Pfahl, Stange) hergestellt, später Fachwerkswand aus Lehm und Stroh.
[154] Westdorf [Salzlandkreis].
[155] SCHRADER, Geschichte der Stadt Aschersleben, S. 150.
[156] A., Sammlung rarer Chronicken, S. 470f.
[157] Everhard Wassenberg [9.11.1610 Emmerich-nach 1668], Historiograph, Diplomat. Vgl. LAHRKAMP, Everhard Wassenberg.
[158] Gottfried Freiherr [Graf] v. u. zu Heister [Heißer, Heuster, Hester] u. Sollstedt [1609-8.2.1679], kaiserlicher Generalwachtmeister.
[159] Osterwieck [LK Harz]; HHSD XI, S. 359f.
[160] Leipzig; HHSD VIII, S. 178ff.
[161] Peter Jacob [ – ], kaiserlicher Obrist.
[162] Hauptmann [schwed. Kapten]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner bzw. Anwärter auf eine Stelle, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., was dem Gehalt des Zahlmeisters in der spanischen Botschaft in Wien entsprach, nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630), in der brandenburgischen Armee soll er dagegen 300 fl. erhalten haben. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.
[163] Clemens [Clemann] Clauberg [Clausberg, Klauberg, Claubert, Klaubert, Klauberger, Klausberger, Klomberg] [1605-23.7.1643 Halberstadt], schwedischer Obristleutnant.
[164] Wolf v. Kreuz [Kreutz, Creutz] [ – ], kaiserlicher Obristleutnant.
[165] Leutnant [schwed. Löjtnant]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-80 fl., was etwa dem Sold eines bayerischen Kriegsrats entsprach. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 52f.: „Ein Leutenant wird von dem wörtlein Lieutenant, quasi locum tenens, Ort / Platz / Stell- oder Statthalter eines Capitains genant / diweil er in abwesen seines Capitains desselben Stell verwaltet / er könnte auch der Unterhaubtmann geheissen werden. Ein solcher sol ein dapferer / aufrichtiger / Kriegsgeübter / und praver Cavalier seyn / und ist dem Capitain der nächste: in dessen abwesen commandiert er follkommen / und hat auch in gegenwart des Capitains den gantzen Befehl über die Compagnie: dann wann dem Capitain von dem Regiment etwas anbefohlen wird / so gibt er dem Leutenant Ordre / wie er sich in einem und anderem verhalten solle / der dann durch seine nachgesetzte Officier den Befehl follstrecken laßt: Dieser sol auch des Capitains guten Namen / Ehr / und Reputation lieb haben und schirmen / alß sein eigen Leben und Ehr / und sich sonderlich dem Capitain um dapfere und versuchte Soldaten umschauen / auch wie er die Soldaten logiren und wol einquartieren möge: Darneben soll er fleissig achtung geben / daß alles gleich zugehe / nach guter ordnung und ohne klag. Alle Abend sol er sich auf der Parade finden lassen / und sehen / wo mangel erscheine: ob auch die Parade / Wacht / und Ordre wol angestellet und gehalten werden: dagegen sol er sich in seinem Commandement gravitetisch und ernsthaft erzeigen / daß ihn seine untergebene Officier und Soldaten ehren / und so wol alß den Capitain fürchten. Die Soldaten werden auch durch ihn gestraft / und ligt ihme aller Last auf dem hals: dann so er die Compagnie nicht versehen müßte / mangelte man keinen Leutenant. Sein Oberwehr ist eine Partisane / er thut keine Wacht / alß die Haubtwacht / da die Compagnie wachet. Er sol auch die Corporalschaften an Mannschaft gleich außtheilen / und keiner mehr versuchte Soldaten geben alß der anderen / daß einer die besten / ein anderer aber die schlechtesten Soldaten habe / woran in einer Occassion vil gelegen ist: Er sol den strafwürdigen streng / den gehorsamen aber gutthätig seyn: Er sol auch aller Soldaten humores erkennen. In summa / er sol wüssen in abwesen des Capitains die Compagnie mit satsamer genugthuung zuregieren / alß wann der Capitain selbst zugegen were / und beyde Officia unklagbar zuverwalten“.
[166] Fähnrich [schwed. Fänrik]: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Zum Teil begannen junge Adelige ihre militärische Karriere als Fähnrich. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f. In der brandenburgischen Armee erhielt er monatlich 40 fl., nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 50 fl.
[167] Musketier [schwed. musketerare, musketör]: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 2 – 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß, S. 43ff., über die Bedienung; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics; EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.
[168] Untersteckung, Unterstoßung, „Unterstellung“, „unterhaltung“: (zwangsweise) Eingliederung von (insbesondere gefangen genommenen) Soldaten in bestehende unvollständige Verbände. „Die ‚Untersteckung‘ von gefangenen Soldaten des Kriegsgegners war in der frühen Neuzeit allgemein üblich, wurde für gewöhnlich von den Betroffenen ohne Widerstände akzeptiert und scheint gar nicht selten die Zusammensetzung eines Heeres erheblich verändert zu haben“ (BURSCHEL, Söldner, S. 158). In der kurbayerischen Armee – Maximilian I. von Bayern war grundsätzlich gegen die Untersteckung wegen der Unzuverlässigkeit in Schlachten – wurden sie als Kugelfang beim Angriff oder Sturm auf eine Stadt vorausgeschickt; SEMLER, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 67. Franz von Mercy hatte nach seinem Sieg bei Tuttlingen (24.11.1643) an die 2000 Franzosen untergesteckt. HEILMANN, Kriegsgeschichte, S. 69f. Doch wurden schon seit dem Böhmischen Krieg Gefangene, die die Untersteckung verweigerten, oft hingerichtet. HELLER, Rothenburg, S. 158: (1645): „Die [bayr.] Furir aber haben alle Häußer, wo Franz. oder Weimar. gelegen, außgesucht und was sie hinterlaßen, alles weggenommen. Wie sie denn im güldenen Greifen einen Weimarischen Feldscherer sampt seiner Feldtruhen, welcher allhie geblieben und hernach wollen nach Hauß ziehen in Holstein, ertapt, übel gemartert und geschlagen, endlich mit sich hinweggefürt und, wie man gesagt, weilen er ihnen nit wollen dienen, auf dem Feld erschoßen“. MAHR, Monro, S. S. 157, bei der Einnahme der Schanze bei Oppenheim: „Als unsere anderen Leute sahen, daß das Schloß gefallen war, rannten sie los, die vorgelagerte Schanze zu erstürmen, in der sich neun Kompanien Italiener mit ihren Fahnen befanden. Ihre Offiziere sahen nun, daß das Schloß hinter ihnen überrumpelt war und daß der Angriff vor ihnen losbrach, da warfen sie ihre Waffen weg und riefen nach Quartier, die ihnen auch gewährt wurde. Ihre Fahnen wurden ihnen abgenommen. Da sie alle bereit waren, in unsere Dienste zu treten, wurden sie vom König Sir John Hepburn zugewiesen, der nicht nur ihr Oberst wurde, sondern auch ein guter Schutzherr, der sie in guten Quartieren unterbrachte, bis sie neu eingekleidet und bewaffnet waren. Aber sie zeigten sich undankbar und blieben nicht, sondern liefen in Bayern alle davon. Nachdem sie einmal die warme Sommerluft verspürt hatten, waren sie vor dem nächsten Winter alle verschwunden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70f. (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, daß die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. => Kriegsgefangene.
[169] WASSENBERG, Florus, S. 529.
[170] Barte: kleines, einseitig geschliffenes, handliches Beil.
[171] Scharmützel: Unter Scharmützel (ital. „scaramuccia“: Geplänkel, Plänkelei, Treffen) verstand man eines der vielen kleineren Gefechte oder Handgemenge, aus denen dieser Krieg bestand. Kleinere Armeeeinheiten oder Streifkorps, z. T. auch größere Verbände von bewaffneten Bauern (vgl. Harzschützen), traten hier in einen zeitlich wie örtlich begrenzten Kampf ein. Auch Schlachten wurden zumeist mit Scharmützeln oder Plänkeleien eröffnet. Scharmützel waren in der Regel gekennzeichnet durch äußerste Brutalität. Allerdings konnten sie auch Auslöser eines größeren Treffens, einer Schlacht oder eines Krieges werden. Oft wurden Vor- oder Nachhut von Heeren durch Kroaten angegriffen, die in diesem kleinen Krieg bevorzugt eingesetzt wurden. Zum Teil kam es auch wegen der fehlenden Uniformierung zu verlustreichen Kämpfen mit eigenen Einheiten. oder „neutralen“ Einheiten. Am 15.1.1648 traf die kursächsische Besatzung Annabergs auf eine kaiserliche Streifschar, die man für Schweden hielt: „Beym Stillstand im Lande und instehenden Frieden ist doch im Gebürge beym Städtlein Thum ein seltzamer Scharmützel vorgegangen / indem dem 15. Jan. der in Annaberg liegende Obrist-Wachtmeister / Rudolph von Neitschütz / mit seinen zwo Compagnien auff den so genannten blinden Valentin / einen Kayserl. Rittmeister / welcher eine Raub-Parthie geführet / getroffen / daß bey diesem verwegenen Unternehmen unterderschiedliche geblieben und viel blessiret worden / auch in dieser scharffen Rencontre noch mehr auffgerieben werden sollen / wo nicht angeregter blinder Valten und Rittmeister Hanß Ernst einander erkennet und darauff beyderseits Partheyen von einander abgeführet hätten […]. Und dieser Thumische Scharmützel heisset catachrestice [seit der antiken Rhetorik unlogischer Gebrauch eines verwandten statt des nicht vorhandenen Ausdrucks] die Thumer Schlacht / wie Ihn weyland der gemeine Mann genennet hat“. MELTZER, Historia, S. 1363; ARNOLD, Annaberg, S. 283f.; GROHMANN, Obererzgebirge, S. 208. Der Erzgebirgschronist LEHMANN, Kriegschronik, S. 169f., datiert diesen Vorgang allerdings auf 1647: „Bey dem armistitio zwischen Chur-Saxen und denen Schwedischen wahr auch außbedinget worden, daß der Churfürst die streiffende rotten einfangen und sie verfolgen solte; das befahle der Churfürst allen Seinen regiementern in lande, und musten auch die 2 Compagnien, so auf den Annenberg, die Straßen bereiten und denen Mausparthien wehren. Nun wahr der keyßerliche leutenandt, insgemein der blinde Valtin [Valten Hanke; BW] genandt, mit 80 Pferden, meist Freyreutern auß Lignitz nach Erfurt und Eisenach gegangen den 12. Januarii, hatte bey Eckersberg die leipziger Fuhrleute, welche eine wagenburg gemacht und sich gewehret, theils uberwaltiget, 10 Personen todt geschoßen und 20 beschedigt, dargegen 2 tode gelaßen und ezliche beschedigte mitgenommen, darmit kam er biß nach Burckersdorf ins gebirg, griff do wieder die Leipziger fuhr an auß den gebirg. Alß solches die 2 Compagnien uff den Annenberg untter den Obrist-Wachmeister Rudolph von Neidschiz gehöret, sindt sie Churfürstlichen Befehl zue folge ihm entgegengezogen, derselben auf freyen felde bey den Städtlein Thum auf einer höhe angetroffen. Rittmeister Landtmann [Langmann] nimmt einen Cornet mit 20 Pferden zu sich, jagt voran und fragt, warumb er als freundt in Meißen so raube und streiffe, und weil der Valten kein gut word giebet, greyffen Sie beyde zum gewehr, Landtmann trift den Valten in arm, Valten aber schießt Landtmann auch wundt und den Cornet todt, seine reuter schneiden die beuten und Säcke voll sammet und seiden von Pferden und schoßen Sich mit den Churfürstlichen eine Virtelstunde herumb, daß von Churfürstlichen der Ritmeister (bekam 3 schöße), 1 leutenandt, 1 Cornet und 5 reuter tödtlich, 7 beschedigt. Der blinde Valten hatte 16 beschedigte, ließ 5 reuter und seine beute hinder sich und ging eilendt in Böhmen. Das ist geschehen den 15. Januar Freytag nach den 1. Sontag Epiphanias. Die keyßerlichen waren meist feste [durch magische Praktiken kugelfest, BW] sonst würden sie mehr eingebüst haben. Der Cornet wurde den 3. Februar zum Annenberg in die kirche begraben“.
[172] Dragoner [schwed. Dragon; frz. Dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd und eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[173] ABEL, Sammlung rarer Chronicken, S. 477f.
[174] Wilhelm Leopold Graf v. Tattenbach-Reinstein [1609-1661], kaiserlicher Gesandter u. Kämmerer des Erzherzogs Leopold Wilhelm.
[175] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr., in der brandenburgischen Armee auf 8 fl. 10 gr. = 7 Rtl. 2 Gr; nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung. In den Feldlagern (über)lebte er unter den schwierigsten Bedingungen bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 3, 4 Jahren. Bei Gefangennahme oder Stürmen auf eine Stadt lief er immer Gefahr, getötet zu werden, da für ihn keine Ranzion (Lösegeld) zu erwarten war, oder wenn eine Untersteckung unter die eigenen Truppen nicht notwendig erschien. Generell wurden jedoch „teutsche Knechte“ gegenüber etwa den „Welschen“ bevorzugt übernommen.
[176] Clemens [Clemann] Clauberg [Clausberg, Klauberg, Claubert, Klaubert, Klauberger, Klausberger, Klomberg] [1605-23.7.1643 Halberstadt], schwedischer Obristleutnant.
[177] PUFENDORF, Der Schwedisch- und Deutschen Kriegs-Geschichte Fortsetzung, 15. Buch, S. 55f.
[178] Gröningen [LK Börde]; HHSD XI, S. 149ff. Zum Schloss vgl. die Rekonstruktion von Rolf Staufenbiel im Wikipedia-Artikel.
[179] [ …], LEBEN UND THATEN, S. 40ff.
[180] Wehrstedt, heute Stadtteil von Halberstadt [LK Harz]; HHSD XI, S. 169ff.
[181] recolligiret: gesammelt.
[182] LEUCKFELD, Antiquitates Gröningenses [ – ], S. 283ff.
[183] Braunschweig; HHSD II, S. 63ff.
[184] Melchior Reichsgraf Hatzfeldt v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/ Schlesien], kaiserlicher Feldmarschall.
[185] Erasmus [Erasam, Forsam] Warasiner [Warasdiner, Morosiner, Barasiner] [ – ], kaiserlicher Obrist.
[186] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Generalleutnant. Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.
[187] Magdeburg; HHSD XI, S. 288ff.
[188] Itzehoe [LK Steinburg]; HHSD I, S. 121ff.
[189] Zacharias Brandeshagen [Brandshagen, Brandthagen] [14.3.1603-5.5.1647 vor Vechta gefallen], schwedischer Obrist.
[190] Glückstadt [LK Steinburg]; HHSD I, S. 66ff.
[191] Krempe [LK Steinburg]; HHSD I, S. 140f.
[192] Generalmajor (schwed. Generalmajor): Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.
[193] WASSENBERG, Florus, S. 578f.
[194] TOEGEL; KOCÍ, Der Kampf, Nr. 31.
[195] Hoym, heute Ortsteil von Seeland [Salzlandkreis]; HHSD XI, S. 221f.
[196] Kartaune, halbe: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite von 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211.
[197] pflanzen: (ein Geschütz) in Stellung bringen.
[198] Gatersleben [Salzlandkreis]; HHSD XI, S. 132f.
[199] Wegeleben [LK Harz].
[200] Caspar Ermes [Ermisch, Eermis, Emmes, Armes, Armis, Armiss, Evermes] auf Kochenberg [1592-12.5.1648 Erfurt], schwedischer Obrist.
[201] Erfurt; HHSD IX, S. 100ff. Vgl. STIEVERMANN, Erfurt, S. 35ff.
[202] Großlohra [LK Nordhausen]; HHSD IX, S. 179f.
[203] Haufen, heller: Haupttrupp.
[204] Osterwieck [LK Harz]; HHSD XI, S. 359f.
[205] Blockade (blocquade, plocquade): Absperrung, Einschließung, Besetzung, Belagerung. Blockade u. Einschließung einer Festung zielten auf Aushungerung der Bevölkerung. Der Salemer Mönch Bürster berichtet über die Blockade Überlingens 1644; WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 196: „Den 19. Februarii hat der commendant [Courval; BW] wol uff zway oder anderthalb hundert personen außgelaßen, welche herr obriste Wolff widerum haißen zuerugg hineinzuetreiben oder niderzueschießen und nit paßieren laßen, uff welches ain solches geschray, jamer, heylen und wainen, insonders klainer kindern und schwangeren weiber, daß doch ainen harten stain und letstlichen auch ihn hat mießen bewegen; hat er solche laßen verwahren biß er befelch vom obristen Merzi [Franz v. Mercy; BW] bekomen, wie er sich mit ihnen solle verhalten, welche also lange zeit im veld in großer kelte, regen und wind, tag und nacht uffgehalten, und letstlich befelch komen, solche alle widerumb zuemahlen zuerugg hineinzuejagen oder aber niderzueschießen. Allain welche gelt gehabt, weil nun deß beschaids von Merzi erwartet, haben sich interim ihre ettliche redimirt oder außkauft, da0 man sie hat laßen laufen, entreunen und darvon komen, welche außgeben, daß man kain kazen noch hund nit mehr darinnen thue sehen und ain solches schwarzes brod thue backen, daß manß nit oder kümmerlich kendte glauben und allberait an schmalz schon großen mangel. Und sollen die gemaine soldaten, deren über 600 nit, deren maßen also elend und der mehrer thail so kraftloß herumber gehen, daß sie die muggen oder fliegen schier möchten umbstoßen. Lassen auch schon kuglen biß in die schanzen, unangesehen sie so weit vorhußen, heraußlaufen, wie sie dann voriger tagen in ainem schuz ihr drey getroffen, 2 gebliben, der drüdte ob er möchte curiert werden, ist ungewiß“. Dagegen wurden Ausfälle aus der Festung unternommen, um Nahrung zu beschaffen, den Belagerungsring zu sprengen, die Belagerer aus den Gräben zu werfen und diese zuzuschütten. Doch es gelangten immer wieder Güter hinein, weil der Ring wie z. B. um Eger 1647 nicht lückenlos geschlossen werden konnte. Holzappel erließ daher einen Aufruf an die Nachbarorte, mit dem er jedem für das Einschleusen von Lebensmitteln die übliche drakonische Strafe des Abschneidens von Nasen und Ohren androhte. Dass der Befehl auch vollstreckt wurde, zeigen die Erinnerungen Leopolds aus Marktredwitz: „In dieser Woche(n) sind 3 Männer, die etwas auf dem Rücken nach Eger tragen wollten, von den bayer. Reitern gefangen genommen worden. Dem einen davon ist der Bart samt der Haut, dem anderen die Nase(n) und dem dritten sind die Ohren abgeschnitten worden. Dann hat man sie wieder laufen lassen“. BRAUN, Marktredwitz, S. 318. Ein ähnliches Mandat hatte Ferdinand III. auch Nürnberg zugehen lassen, das ebenfalls Transporte nach Eger hatte abgehen lassen. Österreichisches Staatsarchiv Wien Kriegsakten 168, fol. 271: Kaiserliches Mandat an Nürnberg, Pilsen, 1647 VIII 26.
[206] Leipzig; HHSD VIII, S. 178ff.
[207] WASSENBERG, Florus, S. 528.
[208] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff. Zu den Kriegsereignissen in Hildesheim vgl. auch PLATHE, Konfessionskampf.
[209] Dr. Conrad Jordan [10.11.1591 Bockenem-23.10.1659 Hildesheim], Chronist, seit 1620 Arzt, seit 1629 in Hildesheim wohnhaft, ab 1635 mehrfach Ratsherr, Stadtarchivar; SCHLOTTER, Acta; SCHLOTTER, Hans, Der Rat der Stadt Hildesheim von 1300-1634, in: Norddeutsche Familienkunde Heft 4, 1986, S. 581-585; SCHLOTTER, Hans, Die Bürgermeister und Ratsherren der Stadt Hildesheim 1147-1634, in: Norddeutsche Familienkunde Heft 3, 1979, S. 551-558.
[210] SCHLOTTER, Acta, S. 399f.
[211] PHILIPS, Christliche Leichpredigt.
[212] parlieren: reden.
[213] Musketier [schwed. musketerare, musketör]: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 2 – 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß, S. 43ff., über die Bedienung; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics; EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.
[214] LEUSCHE; HENTRICH (Hg.), Hermann Böttcher, Halberstadt im 30jährigen Kriege, S. 214f.
[215] Gleim-Haus Halberstadt; http://www.google.de/imgres?imgurl=http://www.museum-digital.de/san/images/201501/200w_16145226113.jpg&imgrefurl=http://www.museum-digital.de/san/index.php?t_3Dobjekt_26oges_3D39254&h=311&w=200&tbnid=XRTVncsI0i-QrM:&zoom=1&tbnh=90&tbnw=58&usg=__QFfmhE9rBxwxPCk8uzXMHZ7iFoo=&docid=MlWnPRR6X0DfUM&itg=1.
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