Begriffe D

D.: a) Dominus: Herr b) Doktor.

Dach und Fach: „Das alte Wort Fach hat u. a. die Bedeutungen „Mauer“, „Wand“ und „Abteilung“, „Zimmer“. Die architektonische Bedeutung ist noch in dem Begriff „Fachwerk“ erhalten, während sonst heute eher an abgeteilte Sparten (etwa Schulfächer) oder an Mobiliar (Schrankfächer) gedacht wird. In der Paarformel unter Dach und Fach sind zweifellos die obere (Dach) und die seitlichen (Fach) Begrenzung eines Raumes gemeint, der Sicherheit bieten soll“ http://www.redensarten-index.de.

Daffent: Taft, Gewebe aus Seide.

Dama: Prostituierte kann man in 4 Klassen einteilen: „Mätressen“, „Concubinen“, „Metzen“ u. „Huren“. „Dama“ ist ein anderer Begriff für Mätresse, die „Begleiterin“ v. höheren Offizieren.

Dampf: Atemnot, Asthma.

dänische Armee: Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold.

Darlingerode, heute Ortsteil v. Ilsenburg [LK Nordharz]; HHSD XI, S. 225ff.. Beide Dörfer Altenrode u. Darlingerode gehörten zur Grafschaft Wernigerode, nach dem Aussterben der Wernigeröder Grafen 1429 ging die Herrschaft an die Grafen zu Stolberg; Lehnsherr war der Markgraf v. Brandenburg. Die Entwicklung des Ortes war aufgrund der schlechten ökonomischen Bedingungen sehr langsam, Wald musste gerodet u. große Feuchtflächen trocken gelegt werden. Ödland stellte die Einwohner vor große Probleme. Kleinbauern, Leineweber und Tagelöhner bestimmten das Ortsbild. Die Pest dezimierte die Bevölkerung stark, so blieben 1475 nur drei Haushaltungen übrig. 1517 weilte Martin Luther im nahegelegnen Augustinerkloster Himmelpforten u. soll dort der Überlieferung nach am 6.8. mit seinem Ordensgeneral Staupitz den Ablasshandel besprochen haben. Wenige Jahre später, im Großen Deutschen Bauernkrieg, stürmten Bauern das Kloster, plünderten es u. vertrieben die Mönche. Die Klostergebäude wurden nicht zerstört, fielen aber wüst. Während des Dreißigjährigen Krieges lagen ab 1625 mehrfach zuerst kaiserliche Truppen im Dorf, sowohl Wallensteinsche als auch Teile v. Tillys ligistischem Heer, später zogen die Schweden durch. Kontributionen u. Brandschatzungen ließen die Bevölkerung verarmen; die Dörfler flohen mehrere Male beim Anrücken von Truppen in die nahen Wälder. Die Harzschützen, die sich gegen die plündernde Soldaten zur Wehr setzten, waren in der Nordharzer Gegend sehr aktiv; eine Teilnahme v, Darlingerödern ist zwar nicht verbürgt, wohl aber auffällige tage-, wochen- bis monatelange Abwesenheiten einiger Einwohner, so dass Kontakte mit den Harzschützen sehr wahrscheinlich sind [WIKIPEDIA]. FLOHR, Ein Dorf im Spiegel der Jahrhunderte. Ortsgeschichte der Gemeinde Darlingerode. 1. Bd., S. 61-75.

Darm aufspulen: Vergleichbares findet sich in den Erinnerungen des Fähnrichs Zehe aus den Türkenkriegen 1685-1688 über die Gräuel griechischer Freiheitskämpfer; RÖHRIG, Hannoversche Rotröcke, S. 125; vgl. PRÖVE, Violentia, S. 24ff.): „Unter all denen Türken, so in selbiger Action geblieben, sahe man keinen einzigen, so nur das geringste vom Hembde anhatte. Allen waren die Köpfe abgehauen, die Leiber aufgeschnitten und alles Eingeweide herausgenommen. Die Darmen hatten sie ihnen um die Hende und Füße gewunden, die Finger, Zehen und Scham waren ihnen alle abgeschnitten, auch kein einziger darunter, so nur noch eines Fingers breit Fell auf dem ganzen Leibe hatte, sondern waren alle abgeschunden, deren Felle gegerbet und stückweise verkaufet. Lagen sie also wie das stinkende Aas durcheinander, welches ein elend Spektakel anzusehen“. Vgl. die Analyse des Reiterüberfalls in GRIMMELSHAUSENS „Simplicissimus“ durch MERZHÄUSER, Über die Schwelle geführt, S. 76ff.

Darre: Austrocknung, Gewebeabnahme.

Darre: Hürde zum Trocken und Dörren des Getreides, Malzes und Obstes.

darsieder: seit dieser Zeit, seither.

Datum: Aufenthaltsort.

dato: heute.

Daumenschrauben, Daumenstöcke: ein Folterinstrument zur „Wahrheitsfindung“ der Rechtsprechung im Spätmittelalter (spätestens ab dem 14. Jahrhundert) u. der Frühen Neuzeit. Sie wurde bei einer peinlichen Befragung zur Erreichung v. Geständnissen eingesetzt. Dabei wurden der Daumen oder andere Finger in eine Zwinge bzw. in das Radchloss der Pistolen oder Musketen gespannt u- deren durch Gewinde miteinander verbundene Backen schraubenförmig zusammengezogen. Dadurch wurden Daumen oder Finger langsam zerquetscht. DWb 15. Bd., Sp. 1653: „als thätigkeit des henkers: schrauben einen, ist eigentlich eine henkers arbeit, torquere aliquem cochleis adhibitis Frisch 2, 223c; jemanden die daumen schrauben, eine art der tortur Adelung; man wird dich auf die tortur schrauben“.

Daus: zwei Augen im Würfelspiel.

d. d.: de dato: datiert vom.

debandieren: von débandade: Auflösung, hier: auseinander rennen, auflösen.

debauchen: Ausschweifungen.

debauschieren, debauchieren: abwerben.

debelliret: besiegt.

debilitas: Schwäche.

debilitatio: Lähmung.

debochieren: Abwerben gegnerischer Soldaten.

Debuir: frz. déboire: Verdruss, Kränkung.

decessus: Tod, Weggang.

Dechant: Dekan. I. geistlich: in Dom- u. Kollegiatsstiften u. in Klöstern erster Würdenträger oder zweiter Würdenträger nach dem Probst bzw. Abt; der an der Spitze des (Land-) Dekanats, einer Unterabteilung des Bistums stehende Geistliche, der als Vertreter des Bischofs die Aufsicht über die anderen Geistlichen u. Pfarreien führte. II. weltlich: Zunftmeister; Dienstgrad der Bürgerwehr; (je nach Region) erster Gerichtsschöffe, Dorfmeister, Botenmeister, Gerichtsbote, Führer der zu den Messen ziehenden Kaufleute; in Universitäten der Fakultätsvorsteher: Vorgesetzter der zehn Lehrenden.

Decisum: Entscheidung, Richterspruch in peinlichen oder bürgerlichen geringfügigen Rechtssachen.

Deckduch: Tischtuch.

decutiren: kürzen.

decurtiert: abgezogen.

Deduktion: Schreiben, Ableitung.

defaicte: [frz. defaite] Niederlage, Schlappe.

defalcieren: in Abzug zu bringen.

defalzieren: abziehen von etwas.

Defensioner: Angehöriger der Landesverteidigung, Landwehr: Landesverteidigung: Milizen aus v. Offizieren angeleiteten Stadtbürgern u. Bauern zum Schutz gegen Durchzüge marodierender Heere u. Soldaten; Anlage zum Schutz v. Gebietsgrenzen: mit dichten Hecken bestandener oder mit Palisaden gesicherter Wall in Kombination mit einem Graben. Die Miliz lief teilweise schon beim ersten Musketenschuss auseinander oder diente als Kanonenfutter, wenn sie nicht unter dem Schutz v. Soldaten eingesetzt wurde. Zum Dienst im Ausschuss konnten sowohl Bürger – meist kleine Handwerker u. ärmere Bürger, reichere Bürger drückten sich vor diesem Dienst – als auch Bauern der städtischen Dörfer herangezogen werden. Üblich war die Stellung des 5. oder 10. Mannes. Die Erfurter Bürgerwehr soll aus 1.200 Mann bestanden haben; BEYER; BIEREYE, Geschichte der Stadt Erfurt, S. 537. Zur Nutzlosigkeit des Bürgerausschusses vgl. die Äußerungen des brandenburgischen Kanzlers Friedrich Pruckmann [1562-1630]; FADEN, Berlin, S. 144: Sie wurden „von ihrer zween angeführt, die ihr Lebetage wohl keinen toten Menschen im Felde gesehen. Da war ein Trommelschlagen, Platzen und Schießen, auch Schreien in beiden Städten [Berlin und Cölln] die ganze Nacht hindurch, dass ihrer wohl wenige dieselbe Nacht werden geschlafen haben. Denn es war alles besoffen, was da war. Da hätte man wohlbeschossene Musketiere sehen sollen; der eine schoß die Lunte mit hinweg; dem andern entfiel der Ladestecken, dem dritten die Forschett [Gabelstock]; dem vierten versagte die Muskete zwei- bis dreimal; der fünfte steckte die Nase gar in den Ärmel, wenn er schießen wollte, gleich den Mönchen, Pfaffen und Jesuiten, die vor etlichen Jahren zu Paris gassatim gingen, Die dann losgeschossen hatten, konnten zu keiner Ladung wieder kommen, also voll waren sie. Die Pikeniere trugen die Pike auch gar musterlich, zu geschweigen, dass sie solche sonsten zu gebrauchen sollten gewusst haben. Summa, man hat nur lauter Schimpf gehabt“. FADEN, Berlin, S. 153f. Teilweise wurde schon aus Kostengründen der Ausschuss v. Städten abgelehnt; BRUNS, Hallenberg, S. 258f.; WALLHAUSEN, Defensio Patriae. STOMMEL, Johann Adolf Freiherr Wolff, S. 78: „Daß die angestellte Landesdefension Erfolg haben konnte, wenn es sich bei den Übergriffen um kleinere Gruppen von Plünderern handelte, zeigte sich in unmittelbarer Nähe der Landeshauptstadt, als man in (Düsseldorf-)Gerresheim eine Gruppe brabantischer Soldaten gefangennahm, die ‚die Gerresheimer Kirch spoliert’ (geplündert) hatten. Dreizehn von ihnen wurden am 27. Januar 1625 gehenkt und sechs enthauptet“. Aus Eisleben, 28.3.1636 wird in der „Berliner Zeitung“ Nr. 16 berichtet; http://www.deutschestextarchiv.de/book/view/unknown_berlinerzeitung_1626?p=3: „Wir haben allhier vnd im gantzen Manßfeldischen Lande / defensioner etlich 100. Mann / welche grossen Muthwillen verüben / haben newlich eines vornehmen Obristen Pagaschi Wagen geplündert / deßwegen denn von einem Erbarn Rath allhier starck inquiriret wird / Vnnd hat der Häuptman etliche von den defensionern in die Eisen schlagen lassen / vnd gesagt / sie solten leyden / was das Kriegsrecht sprechen wird“.=> Ausschuss.

deferieren: schwören, sich verpflichten, einem Antrag stattgeben, überbringen.

Defluction: Sammelbegriff für verschiedene Krankheiten, oft als rheuma- oder gichtartiger Anfall zu verstehen.

deformieren: entstellen, verderben, verstümmeln, verunstalten, verunzieren; (umgangssprachlich) verschandeln.

Defroierungh: „Erfrischung“, Verpflegung.

defunctio: Tod.

defunctus: a) Toter, (b) verstorben.

Degen, geflammter: eine Klinge an Schwertern, Säbeln und Dolchen, deren Klinge wellenförmig (einer Flamme ähnlich) gestaltet ist.

deget: Zustand.

„Deggendorfer Knödel“: Zur Erinnerung an die Beschießung Deggendorfs am 24.11.1633 wurden einige Kanonenkugeln am Rathaus eingemauert oder an Ketten aufgehängt, die im Volksmund „Deggendorfer Knödel“ genannt wurden. SIGL, Wallenstein Rache, S. 204, meint hier die nicht erfolgte Abgabe v. Kanonenschüssen auf Berghöfers Truppen.

degoutieren: abstoßen, anekeln, ankotzen, anwidern, ekeln, widerstreben, zurückstoßen, zuwider sein.

Degradierung: OELSNITZ, Geschichte des Königlich Preussischen Ersten Infanterie-Regiments [ …], S. 62. „Wegen gewaltsamer Erpressungen wurde von der Kompagnie des Kapitains Achaz von Wallenrodt zu Fischhausen den 23. Juni 1626: der Musterschreiber kassirt; der Fourier als gemeiner Soldat und mit der Bedingung, so lange zu dienen, als das Fähnlein an der Stange wäre, eingestellt; 2 Sergeanten wurden als Gemeine auf zwei Monate eingereiht, der dritte Sergeant aber ganz kassirt; ein großer Theil der Gemeinen verlor den halben Sold“.

deheriren: enterben.

Dehl: Diele.

dehortieren: abmahnen, abraten.

Deichel: Brunnenröhren.

Deister: Höhenzug im Calenberger Bergland an der Nordgrenze des Niedersächsischen Berglandes nahe Hannover in den Landkreisen Schaumburg, Hameln-Pyrmont und der Region Hannover.

Dekan, Dechant: Der Dekan war der Vorsteher des Domkapitels bzw. Stiftskapitels, der auch als Haupt der gesamten Diözese galt. Verpflichtend waren für ihn die Priesterweihe und die Residenzpflicht an der Domkirche. Er leitete die innerkirchlichen Angelegenheiten und war zuständig für die Einhaltung der allgemeinen Disziplin und der gottesdienstlichen Verpflichtungen. Er sorgte für die Einberufung des Domkapitels zu der wöchentlichen Sitzung sowie die Tagesordnung und nahm den Vorsitz ein. Zudem übte er die Jurisdiktion im Stift aus. Gewählt wurde der Dekan vom Bischof oder Domkapitel. Seit Anfang des 14. Jahrhunderts wurde die Stellung des Dekans durch den Offizial jedoch eingeschränkt.

Dekanei: Wohnung eines Dechanten: in Dom- und Kollegiatsstiften und in Klöstern erster Würdenträger oder zweiter Würdenträger nach dem Probst bzw. Abt; der an der Spitze des (Land-) Dekanats, einer Unterabteilung des Bistums stehende Geistliche, der als Vertreter des Bischofs die Aufsicht über die anderen Geistlichen und Pfarreien führte.

dekollieren: köpfen. Das schwedische Militärrecht war, sofern es strikt angewendet wurde, sehr streng, schon für das Schlafen während der Wacht war im Art. 43 für Gemeine das => arkebusieren (Erschießen mittels Arkebuse) vorgesehen. Arkebusewar ein Gewehr, eine Waffe für leichte Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Höhere Offiziere wurden dagegen meist mit dem Schwert hingerichtet. Vgl. „Schwedisches Kriegs-Recht“; BERG, Administering justice. Hier erfolgt eine „ehrenvolle“ Hinrichtung eines Reiters. Das Hinrichtungsritual als „Theater des Schreckens“ mit Schwert, Galgen und Rad galt als gesellschaftliches Reinigungsritual und als vom Rat inszeniertes Abschreckungsmittel bei Eigentumsdelikten, Raub, Totschlag, Vergewaltigung, Religionsdelikten und Hexerei. Die Todesurteile wurden in Ausnahmefällen etwa in Fällen politischer Justiz in der Stadt vollstreckt. Der Delinquent/die Delinquentin sollte in angemessener Kleidung ruhig und gefasst in den Tod gehen. Erwünscht war eine Mahnung an die Menge sowie ein Gebet für das Seelenheil. Wichtig war der Unterschied zwischen einer ehrenhaften Leibesstrafe – und damit einem anschließenden ehrlichen Begräbnis – und einer unehrenhaften Leibesstrafe. Auch der Scharfrichter hatte seine Rolle bei diesem Ritual. Missrichtungen führten dagegen zu Tumulten und einer massiven Bedrohung des Scharfrichters, weil hier das vorzuführende moralische Exempel gescheitert war. Außerdem sah man in Missrichtungen ein Gottesurteil, der Delinquent wurde in der Regel begnadigt. Zu den Missrichtungen vgl. IRSIGLER; LASSOTTA, S. 249f. Teilweise wurde der Delinquent auch begnadigt, wenn eine Frau Fürsprache einlegte und ihn heiratete. Vgl. die Erinnerungen des Pfarrers Klingsporn; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 229.

delectus militus: Auswahl der Soldaten.

delenimentum: Beschwichtigung, Linderungsmittel, auch Lockmittel.

Deliberation: Beratung, Unterredung.

delictum: Nach dem Römischen Recht eine den Einzelnen, seine Familie oder sein Vermögen betreffende rechtswidrige schuldhafte Tat.

delineieren: andeuten.

deliquium: Ohnmacht, Schwächeanfall.

Delirium: Das Delirium war in der Frühen Neuzeit ein Zustand der Sinnesverwirrung und des Wirklichkeitsverlustes, der als ein Symptom nicht allein von fiebrigen Erkrankungen und Wahnsinn, sondern auch von Schwermut und Melancholie betrachtet wurde.

delitiae [ital. delizia]: Wonnen, Vergnügungen.

delivrance: Erlösung.

Delle: Delle von 12 Fuß = Brett von 3, 60 m Länge.

Delle: Diele.

Delogierung: Abzug.

de magistratu politico: über die Stadtverwaltung.

demanteleren: die Befestigungen beseitigen, die Ringmauern einer Stadt niederreißen; wehrlos machen.

demantelieren: die Befestigungen beseitigen, die Ringmauern einer Stadt niederreißen; wehrlos machen.

demasiada autoridad: erdrückende Autorität.

demens: wahnsinnig.

Demensum: eigentlich Deputat von Sklaven: das, was selbst Sklaven in Rom zum Lebensunterhalt gewährt wurde; das zum Lebensunterhalt Zugemessene, unbedingt Erforderliche.

dementia: Wahnsinn.

demigrieren: auswandern, verlassen.

Demi-lune oder Halber Mond: Ein im Graben vor einer Bastion errichtetes, aus zwei Facen bestehendes Außenwerk. Sein Grundriss ähnelt dem des Ravelins, doch ist seine Kehle halbmondförmig [wikipedia].

demontiert: ohne Ausrüstung.

denigriren: in Abrede stellen, leugnen, anschwärzen.

Deo et proxime: Gott und dem Nachbarn.

Deo gratias: Gotteslohn, umsonst.

depoge: möglicher Weise debords: Exzesse ? Um Hinweise wird gebeten !

Deportation von Bürgern: Teilweise wurden bei Annäherung des Gegners „verdächtige“ Bürger vom Stadtkommandanten deportiert, weil man Kollaboration mit dem Gegner befürchtete; CHEMNITZ, Königl. Schwedischen in Teutschland geführten Kriegs Ander Theil, 2. Buch, 12. Kap., S. 340 (1634): „Bey welcher deß FeldMarschalcks [Gustav Horn; BW] herannäherung der Keyserliche Commendant zu Lindaw / Obrister [Augustin Eckstedt v.; BW] Vitzthum / weil Er sich einiger gefahr / so wol von innen der Burgerschafft / als von aussen des Feindes halber besorget / hundert vnd dreyssig Bürger aus der Stadt nach Bregentz geschaffet: Von dannen Sie ferner hinein ins Tirol vnd verschicket worden“.

Depossedierung: Enteignung, Entsetzung. Vgl. WANDRUSZKA, Reichspatriotismus, S. 31: „So berichtete einmal der König von Ungarn aus dem Hauptquartier in Heilbronn [11.6.1635; BW] seinem Vater, er habe seit dem Schreiben des Kaisers um Geld ständig nachgedacht, ‚wie etwas gewisses zu obgedachter Eurer May. Selbsteigener und ihres Kayserlichen Hofstaats billicher Unterhaltung ersunnen werden möchte, worunter mir nun der Unkatholische oder Lutherische Graf Joachim Ernst von Öttingen beigefallen, welcher, wie bis an hero vorkommen, ein undisputierlicher Rebell sein soll“. Joachim Ernst Graf v. Oettingen-Oettingen [31.3.1612 Öttingen-8.8.1659 Harburg], Vater: Ludwig Eberhard v. Oettingen-Oettingen, Mutter: Margareta v. Erbach, Ehe/Verbindung: Anna Sibylle zu Solms-Sonnenwalde u. Pouch, Ehe/Verbindung (5.12.1638 Neuenstein): Anna Dorothea v. Hohenlohe-Neuenstein; Ehe/Verbindung (9.5.(1646/1647) Nürnberg): Anna Sophie bei Rhein zu Sulzbach.

Deprecation: Abbitte.

de reali paritione: über die tatsächliche Folgeleistung.

derogiren: aufheben, abändern; beeinträchtigen, schmälern, Abbruch tun, nachteilig sein, vorgehen, brechen.

Desarmator: Entwaffner.

Desertion: Auf die unerlaubte Entfernung vom Regiment stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte. JÜRGENS, Chronik, S. 514 (für Hannover): „Den 11. Aprilis [1633; BW] ist ein Königsmarkischer Soldate, so entlaufen, und hie unter Caspar von Lühden Stadt-Companien angetroffen, vor Linden bey dem Galgen stigmatisiret und das rechte Ohr abgeschnitten durch unsern Nachrichter Meister David“. Vgl. WINTER, Möser, S. 19f.: „Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen“. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f., für 1637: „Den 31. März [10.4.; BW] ist der Oberst Spork mit seinen Völkern allhier vor die Stadt gekommen, hat Quartier begehret und daneben angedeutet, wie ihm Nordhausen auch assignirt worden; des andern Tages ist er wieder von hier nach Nordhausen gezogen. Den 4. [14.; BW] April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Der Ausbruch von Lagerseuchen (1626, nach dem Bericht des braunschweig-lüneburgischen Kapitäns Daniel Meyer) führte teilweise zur Massendesertion; Hauptstaatsarchiv Hannover Cal. Br. 16, Nr. 1141. Teilweise ließ man Deserteure um ihr Leben würfeln; DOLZ, Versuch, S. 298; JÜRGENS, Chronik, S. 525. Zur Desertion trug auch die Praxis bei, untergesteckte Söldner „zue disem sturmb, wie andere mehr, wider wüllen […] vornen an die spüz“ als Kugelfang zu stellen, wie ein kaiserlicher Soldat, der bei der Belagerung Überlingens 1634 verletzt wurde, nach Mitteilung Bürsters über seine Dienste nach der zwangsweisen Untersteckung unter die schwedische Armee berichtete; WEECH, Bürster, S. 67. Vgl. KAISER, Ausreißer; KAISER, Lebenswelt der Söldner. Das bayerische Memorial vom 16.4.1643 [Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2763, fol. 23, Punkt 9] bestimmte, dass, wenn ein Neugeworbener ausreiße, sofort nachzuforschen sei, welche besonderen Kennzeichen er habe; diese seien alsbald zu notieren. Wenn trotzdem einer nicht mehr aufgefunden werde, so solle sein Namen an den Galgen geschlagen, und wenn er Handwerker sei, ein solches den Zünften alsbald zu notifizieren sei, damit dergleichen meineidige Gesellen über kurz oder lang von Handwerks wegen aufgeschrieben und zur Strafe gezogen werden könnten. Dies sei den Neugeworbenen, insbesondere den Handwerksgesellen, schon bei der Neuwerbung und Eidesleistung zu eröffnen. DAMBOER, Krise, S. 264f. William Crowne [1617 – 1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments und 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36. Am 28.4.1628 „gab ein Deserteur vor seiner Hinrichtung als Grund für seine Fahnenflucht Überdruß an dem gottlosen Leben der Soldaten an“. WIEGANDT, Wismar, S. 23f. Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595-1655] berichtet unter 1634; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 569: „Einer von unsern Besatzungstruppen verleitete nach gefaßtem Fluchtplan einen andern zur Teilnahme an dem Verbrechen. Dieser verspricht sich zu beteiligen, eröffnet aber die Sache einigen, während er selbst den morgens Fluchtbereiten, als ob er selbst dazu bereit wäre, begleitet. Die Eingeweihten aber erheben sich aus den Verstecken, andere aber reißen Pferde von der Weide an sich, nehmen die Verfolgung auf, und nachdem sie dem des Fluchtverbrechens Schuldigen vergeblich mit den Schwertern zu Leibe gerückt waren (solche Hiebfestigkeit hatten (ihm) die Zaubermittel verliehen, erschlagen sie ihn mit Prügeln. Dies erschien einigen grausam, weil seine bei demselben Fluchtplan ertappte Frau nach dem Frühstück, von den Soldaten einige Male angeschossen, sterben musste. Milder verfuhr man mit den Töchtern, die man in die Verbannung trieb“. Auch mehrfache Desertion wurden hart bestraft; RICHTER, Historische Nachricht, S. 174 (Chemnitz 1633): „Den 19. Jan. ist ein Schottländischer Soldat, so dreymahl vom Regiment entlauffen, an die Justitz aufn Marckte aufgehencket worden“. Aus Meiningen wird 1646 berichtet, GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 274: „Eben in diesem Monat [August 1646; BW] sind drey Mußquetirer von hiesiger Qvarnison über die Stadt-Mauern hinaus gestiegen, und hinweg gelauffen, aber bey Walldorff wieder vertappt, nieder geschossen, tod herein gebracht, und in der Hocker-Gassen auff dem Graben, an einem auffgerichten Schnapt-Galgen gehängt worden“. BEI DER WIEDEN, Oldendorf, S. 47 (1623): „12. Maii solte ein entlauffener Schelm unter den Soldaten zu Oldendorf auff dem Marckte gehencket werden. Aber der Strik ging loess und der Verurtheilter fiel herab. Derhalben ihm das Leben geschenckt und er diese Graffschafft und das Furstenthumb Braunschweig vorschweren mussen“. JÜRGENS, Chronik, S. 525: „Den 11. Junii [21.6.1636; BW] läßt der Obrist Schlüter 3 ausgerissene Soldaten von Mützefahlen [Wilhelm Kaspar v. Metzfall; BW] Regiment ums Leben spielen, der geringste im werfen mußte hängen“. HELLER, Rothenburg, S. 308f.: „Die gemeinen Soldaten erachteten eine Fahnenflucht nicht für vorliegend und sich ihres Eides ledig, wenn die Fahne, auf die allein sie geschworen hatten, zerstört war; Ebensowenig hielten sie sich für strafwürdig, wenn ihre Fahne vom Feind erbeutet worden war und sie dann in Massen zu ihm übergingen (sich unterstellen ließen)“. Die Desertionsquote unter den Belagerern vor Bergen-op-Zoom (1625) soll sehr hoch gewesen sein. Im Juli lagen noch 20.600 Mann vor Bergen; im Oktober waren es noch 13.200. Insgesamt betrugen die Verluste der Belagerer ca. 40 %; davon waren mehr als ein Drittel Desertierte. Unter dem 23./2.4.3.1636 wird aus Leipzig berichtet; HEYDENREICH, Continuatio Der Leipzigischen Chronicke: „Den 23. dito, hat Hans von Dißkau / Oberster Leutenandt vnter dem Bünawischen Regiment / durch den Regiments Schultzen ein groß Patent / vnter dem Rathhause allhier / anhängen lassen / darinnen etlich hundert Soldaten / so aus zwey Regimentern entlauffen / auff den 5 Maij vors Kriegsrecht citiret worden. Ist aber bald darauff Ordinantz kommen / daß er mit seinem noch vorhandenen Volck auffbrechen / vnd nach Halla zur Armée sich begeben sollte. Welches auch den 27 dieses geschehen“.Auch Beihilfe zur Flucht wurde mit dem Tode bestraft, vgl. BÄHLER, Der bernische Jura, S. 111f.: „Ein Bürger von Courfaivre, der verdächtig war, einem Deserteur zur Flucht verholfen zu haben, wurde ohne weiteres enthauptet und sein Rumpf gepfählt. Soldaten, die sich als Frauen verkleidet hatten, fragten einen Bauern von Mervelier um den Weg ins Solothurnische; als dieser ihnen denselben wies, nahmen sie ihn gefangen und schlugenden ihm, weil angeblich zur Desertion verleitend, den Kopf ab“.

Desiderien: Wünsche.

desideriert: verloren gegangen.

desmantellirt: geschleift, d. h. die Befestigungswerke beseitigt.

Despect: Spott, Missachtung, Verachtung, Respektlosigkeit.

Desseing: Vorhaben, Plan.

destiniert: bestimmt, ausersehen.

Detachement: kleinere Truppenabteilung mit der Aufgabe einer selbstständigen Operation.

deterieren: sich verschlechtern; im Wert mindern.

Deut: eine im 17. bzw. 18. Jahrhundert in Geldern, Kleve u. den Niederlanden im Umlauf befindliche Kupfermünze. Sie wurde bis 1816 geprägt u. hatte den Wert v. 2 Penningen = 1/8 Stüber = 1/160 Gulden = 1 1/12 deutscher Pfennig [nach WKIPEDIA].

deutsche Krankheit: polnische Bezeichnung für Syphilis.

Deutscher Orden: Der Deutsche Orden (auch Ordo Teutonicus, Ordo domus Sanctae Mariae Theutonicorum Ierosolimitanorum, Orden der Brüder vom Deutschen Haus St. Mariens in Jerusalem, Deutschherrenorden, Kreuzritterorden, Deutschritterorden oder Deutscher Ritterorden) (abgekürzt OT = Ordo Teutonicus) ist ein geistlicher Ritterorden u. war maßgeblich an der Deutschen Ostkolonisation beteiligt. Seit 1929 ist er ein klerikaler Orden. Er ist neben dem Johanniter- bzw. Malteserorden u. den Templern der dritte große Ritterorden, der in der Zeit der Kreuzzüge gegründet wurde. An der Spitze des Deutschen Ordens stand der Hochmeister, der jeweils auf Lebenszeit gewählt wurde. An seiner Seite standen fünf Großgebietiger: der Großkomtur als Statthalter des Hochmeisters, der Marschall mit Zuständigkeit für das Heerwesen, der Tressler in der Funktion des Schatzmeisters, der Trapier in Verantwortung für die Ausrüstung u. der Spittler als Leiter des Hospitalwesens. Daneben gab es einige Provinzialobere: den Deutschmeister für die zwölf deutschen Ordensballeien, der seit 1494 Reichsfürst war, u. seit 1525 nach der Säkularisierung des Ordensstaates, das Hochmeisteramt verwaltete und daher später auch als Hoch- u. Deutschmeister bezeichnet wurde. Der Landmeister für Livland sowie Landkomture für die Ordensgebiete außerhalb Deutschlands. Der Orden setzte sich aus dem Mönchsgelübde verpflichteten Priester- u. Ritterbrüdern zusammen sowie aus dienenden Halbbrüdern. Das Ordenszeichen ist ein schwarzes Tatzenkreuz auf weißem Grund. Zur typischen Ordenskleidung gehört für die Geistlichen, welche Soutane, Halskreuz u. Brustkreuz tragen, ein weißer Mantel, auf dem rechtsseitig ein graues Kreuz angebracht ist. Der Wahlspruch des Ordens lautet „Helfen, Wehren, Heilen“ [WIKIPDIA].

devallisieren: frz. dévaliser: ausplündern.

devinciret: verpflichtet.

devios: verschlagen, gewunden, doppelzüngig.

devoir: Pflicht, Schuldigkeit, Aufwartung.

Devotion: Unterwürfigkeit, Demut, Ergebung.

devovieren: preisgeben, sich ergeben, opfern.

dextramente: unvermissverständlich.

Dezimation: „Die Dezimation oder Dezimierung (lat. decimatio, decem = zehn) bezeichnete eine Militärstrafe im Römischen Heer bei kollektiven Vergehen wie Meuterei oder Feigheit vor dem Feind. Dabei wurde in der betroffenen Einheit mittels eines Loses je einer unter zehn Mann für die Bestrafung (meistens Exekution) ausgelost. Die Strafe wurde auch auf Offiziere angewandt. Es existieren Berichte über die Anwendung der Strafe im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit“ [WIKIPEDIA]. Vgl. KAISER, Das ernste Spiel mit den Würfeln, unter: http://dkblog.hypotheses.org/564#more-564; STOLLBERG-RILINGER, Um das Leben würfeln.

Diarium: Tagebuch.

Dicentes: Gerüchte, Vorhersagen.

Dicke: ein Pfahl v. der Dicke eines Arms. DWb Bd. 2, Sp. 1079, 4.

dicke Ohren: schwerhörig.

dicker Sohn: Schwiegersohn.

dicker Schuss mit zwei Kugeln: Diese Technik war bekannt u. wurde auch praktiziert. Grimmelshausen beschreibt sie auch in seinem „Simplicissimus“, 3. Buch, 9. Kapitel: „ … hatte  ich meine Musket bereits mit zweien Kugeln geladen, frisch Zündkraut aufgerührt, und den Deckel auf der Zündpfannen mit Unschlitt verschmiert …“ Zit. bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 528. SCHMIDT, Der protestantische Aischgrund, S. 7 (nach SCHHNIZZER, Chronica): „Auf der Kaubenheimer Kirchweih (17. August) haben sich zwei Reiter miteinander zu Roß duelliert. Der Provocant ist von dem anderen mit zwei Kugeln auf einen Schuß durchschossen worden, so dass er tot zur Erde sank“. In den offiziellen Exerzierhandbüchern wird sie natürlich nicht erwähnt, weil sie viel zu gefährlich war. Sie konnte auch nur mit stark unterkalibrigen Rollkugeln angewandt werden, da zwei gut sitzende Pflasterkugeln  hintereinander den Lauf unweigerlich gesprengt hätten. Bei unterkalibrigen Rollkugeln ergab sich durch die Streuung eine Art Schroteffekt. Freundlicher Hinweis v. Herrn Peter Engerisser, 13.7.2012.

Dicker Taler, Dicktaler: Dicktaler sind Taler geringeren Durchmessers, jedoch v. größerer Dicke als die gewöhnlichen Taler, auch „Spanischer Taler“ genannt, entsprach 1 fl. 14 gr. Der Dicktaler war ein beliebtes Patengeschenk.

dickes Bein: Oberschenkel.

Dienstgeschirrgeld: Geld, das die Untertanen dem Landesherrn für Wagen, Pferde u. Knechte bezahlen müssen, die er für seine Reisen braucht.

Diebshenker: städtischer Scharfrichter, Folterknecht, auch Scharfrichter des Regiments, im Sprichwort: Bosheit ist ihr Diebshenker selber. Teilweise übte er die Schutzgerechtigkeit über die Huren aus. Falls einer v. der Stadt gerufen wurde, wohnte er im Hurenhaus u. erhielt dort freie Kost.

Diele: ein 12-35 mm starkes Brett für Verschalungen, Bohle.

Die Lunae: am Montag.

die natali: Geburtstag (des Herrn).

Dienstgeschirr: Dienstgeschirr waren Wagen, Pferde u. Knechte, die für den Landesherrn in Bereitschaft gehalten werden mussten.

Dienstgeschirrgeld: Dienstgeschirr waren Wagen, Pferde u. Knechte, die für den Landesherrn in Bereitschaft gehalten werden mussten, später durch ein Dienstgeschirrgeld abgelöst.

Dienstzeit: Die Liga hatte im Böhmischen Krieg 14.000 Mann v. 20.000 Mann verloren (STABER, Preysing, S. 182). Wie DAMBOER, Söldnerkapitalismus, S. 256f., 279, an Hand einiger bayerischer Regimenter zwischen 1634 u. 1647 aufzeigt, waren 1624 nur 15 % der Soldaten gedient, 1639 hatte sich ihr Anteil auf 30 % verdoppelt, 1643 waren es bereits 50 %, während ihr Anteil 1647 auf 66 % stieg. Nach RIED, Neumarkt, S. 106, fanden sich im Neumarkter Lazarett (1647) Soldaten im Alter v. 57 u. 60 Jahren, was jedoch nach KAPSER, Kriegsorganisation, S. 266ff., bei den zwischen 1638 u. 1648 geworbenen gedienten u. ungedienten Söldnern extrem selten ist. Bei den ungedienten Söldnern lag der Anteil derer, die praktisch nur den Krieg als Existenzform kannten, bei über 75 %. Nach HOLTZ, Unsicherheit, S. 135, Anm. 4, betrug die Lebenserwartung verheirateter Männer ab dem 20. Lebensjahr zwischen 1620 u. 1654 39, 4 Jahre; das Alter wird dabei mit 50 Jahren angesetzt. LINDEGREN, Frauenland und Soldatenleben, S. 143f.: „Insgesamt starben zwischen 1620 und 1630 ungefähr 50.000 schwedische und finnische Soldaten, zwischen 1640 und 1650 waren es 40.000. Im Durchschnitt starben folglich jeweils 38 % der zwanzigjährigen schwedischen und finnischen Männer zwischen 1620 und 1630 im Kriegsdienst, im folgenden Jahrzehnt 33 Prozent. … Ein einfacher schwedischer Soldat lebte im Dreißigjährigen Krieg durchschnittlich drei Jahre und vier Monate. Exakt genauso lange lebten jene Soldaten, die am Großen Nordischen Krieg (1700-1721) teilnahmen. Offiziere überlebten bedeutend länger, im Durchschnitt acht Jahre. Zwischen Garnisonsverbänden und Feldverbänden gab es in dieser Hinsicht keinen Unterschied“.

Diethaufen (Nürnberger Maß): 1 Diethaufe = 2 Diethäuflein = 5, 125 Liter; https://de.wikipedia.org/wiki/Diethaufe.

Diethäuflein (Nürnberger Maß): https://de.wikipedia.org/wiki/Nürnberger_Maßeinheiten: 8 Diethäuflein = 4 Diethaufen = 1 Kornmetzen = 20, 5 Liter; so auch https://de.wikipedia.org/wiki/Diethaufe; vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Malter_(Einheit): Danach hatte das Nürnberger alte Malter 16 Metzen oder 32 Diethäuflein, was 128 Maß waren; das entsprach 167,1 Liter.

Diffesa, difesa: Verteidigung.

Diffidenzen: Misstrauen, Argwohn.

Dijudikation: Entscheidung, Aburteilung.

Dilation: Aufschub.

Dilationsbescheid: Bescheid mit aufschiebender Wirkung.

Diluvium: Sintflut.

dimmer: düster, finster.

disciplin: in Klöstern zu Bußübungen verwendete Peitsche.

Discommoditeten: Beschwerlichkeiten, Unannehmlichkeiten.

Disconvientien: Verschiedenheiten, Unstimmigkeiten.

discrepiren: abweichen.

Diskretion: a) Zurückhaltung, Rücksichtnahme, b) Gnade oder Ungnade.

Diskretion: Rücksichtnahme: I. Die „discretio“, eigentlich ein Begriff aus dem Klosterleben der Benediktiner, war die Kunst und Gabe der weisen Unterscheidung, die das Zuviel wie das Zuwenig zu vermeiden und in allem das rechte Maß zu finden versucht. II. Die „Diskretion“ war ein „Ehrengeschenk“, das von ein- oder durchziehenden Offizieren eben je nach Rang im „rechten“ Maß erwartet oder auch erzwungen wurde und in Geld- oder Sachleistungen der verschiedensten Art bestand. III. Ergebung auf Diskretion: Ergebung in die Entscheidung des Sieges, im Prinzip auf Gnade und Ungnade.

Discretion: Entscheidung.

Discretions-Accord: Übergabe auf Gnade oder Ungnade.

„Discretions-Ergebung“: Ergebung im Vertrauen auf eine angemessene Behandlung.

Disgratia: Ungnade.

Disgusto: Missfallen, Verdruss, Streit.

Diskretionsgeld: Verehrung = „Ehrengeschenk“, das v. ein- oder durchziehenden Offizieren erwartet oder erzwungen wurde, in Geld- oder Sachleistungen der verschiedensten Art.

dislocatio: Verrenkung.

dismontiert: ohne Ausrüstung. Teilweise wurden die Bürger der besetzten Städte gezwungen, auf ihre Kosten die Ausrüstung der Soldaten vorzunehmen.

Dispartition: Austeilung.

dispostieren: aufteilen, zuweisen.

Disputat: Streit, Auseinandersetzung.

disputieren: streitig machen.

dissegni: Entwurf, Vorhaben, Absicht.

Dissension: Meinungsverschiedenheit.

Dissimulation: Verstellung, Heuchelei. Der als hohe Kunst der Verstellung betrachteten Dissimulation hat REPGEN, Kurie I/1, S. 315-321, eine kleine Abhandlung gewidmet.

dissimulieren: sich verstellen, verheimlichen. Der als hohe Kunst der Verstellung betrachteten Dissimulation hat REPGEN, Kurie I/1, S. 315-321, eine kleine Abhandlung gewidmet.

dissipieren: zerstreuen.

dissuadieren: widerraten, abraten.

distiret: entfernt.

distrahieren: verkaufen.

Disziplinierungsversuche: Teilweise sollen rigide Disziplinierungsversuche unter den Soldaten stattgefunden haben. Gefangene berichteten nach der Schlacht bei Stadtlohn (1623) über Christian v. Braunschweig: „Diese Gefangenen klagen sehr vber die Tyrannei jhres Herrn, das er im marchiren viel so auß mangel der proviandt nit fort kommen können, auffhencken lassen, ja der schwangeren Weiber nit verschont, also das eine darvmb daß sie mit einem Drunck Wasser ihren Mann gelabet, gehenckt worden, vnd im hencken ein Kindt zur Welt gebracht, welches lebendig geblieben“. Warhafftiger vnd eygentlicher Bericht Des gewaltigen Treffens, S. 353.Der Chronist Sebastian Dehner [1612-1679] (1620); HELLER, Rothenburg ob der Tauber, S. 11: „1620. Mittwoch den 5. Januar hat Marggr. J. Ernst [von Brandenburg-Ansbach; BW] allhie auf dem Mark nebst bei der Trinkstuben wegen der Soldaten, damit sie im Zaum gehalten würden, einen Galgen, Schneller oder Schnerr, wie manß nennt, und einen Eßel aufrichten lassen. Der Esel ist gemacht geweßen von Brettern geformt und so hoch als eines Schmieds Notstall, der Schnöller und Galgen ungefähr 3 oder 3 ½ mannßhoch. […] Wenn er den Eßel verdient, hat man ihn rittlingsweiß daraufgesetzt auf die Kante und zu beiden Seiten an jeden Fueß einen schweren Stein oder Plock gehengt und ihn bey 2, 3 oder mehr Stund, nachdem er verdient, darauf sitzen lassen“. Nach der Eroberung Straubings 1633 scheinen einige Lappländer angeblich wegen der herrschenden Kälte (!) den aufbrechenden Truppen nicht gefolgt zu sein. So berichtet der Söldner Hagendorf in seinem Tagebuch über Lars Kagg(e)s rigide Disziplinierungsmaßnahmen; PETERS, Söldnerleben, S. 144:„Weil es so kalt / war, haben sich etliche in den Dörfern aufgehalten und sind den Regimentern nicht gefolgt, wegen der Kälte. So ist der Generalwachtmeister Kalle [Kagg(e)] an solchen Ort gekommen, da er dann gefragt hat, was für Regimenter da liegen. Wie sie nun nichts konnten antworten, denn sie waren Lappländer, begehrt er von jeglichem Regiment einen, sie sollten ihn eskortieren. Laufen ihrer etliche heraus. Ach nun, spricht er, ich begehre nur von jedwedem einen. Das tun sie. Er aber, wie er sie zur Armee bringt, läßt sie alle 7 alsbald vor den Regimentern totschießen, das war ihr Konvoi-Geld“. MÖSER, Staßfurt, S. 217 (1639): „Den 9. Novbr. ziehen die Finnen, dergl. gottloses grobes Volk wir fast nie gehabt, wieder nach Quedlinburg, weil sich ihr Commandant, der Fähnderich beklagt, daß weder mit Worten, noch mit Prügeln er sie zwingen könnte“.

Diversion: Ablenkungsmanöver, Vorstoß auf einem Nebenkriegsschauplatz, unerwarteter Angriff.

divertieren: ein Ablenkungsmanöver, einen Vorstoß auf einem Nebenkriegsschauplatz, einen unerwarteten Angriff unternehmen.

divina: Gottesdienst, gottesdienstliche Handlungen.

divulgiret: verbreitet, bekannt gemacht; verdreht.

Dixationes: Spottreden.

D. J. U.: Doctor juris utriusque = Doktor beider Rechte, d. h. des römischen und des kanonischen Rechts. Dieser akademische Grad folgte auf das Licentiat und wurde in einer kostspieligen Feier verliehen. Er berechtigte zum Abhalten von Lehrveranstaltungen und sicherte die gesellschaftliche Achtung.

d. mpp.: datum manu propria = gegeben mit eigener Hand.

docil: gewandt, gelehrig.

Domdechant: Der Domdechant, auch Domdekan, ist ein Amt innerhalb der Geistlichkeit von bischöflich verfassten Kirchen. Er steht dem Domkapitel nach innen vor, während dem Dompropst die Verwaltung der Güter des Kapitels und oftmals die Vertretung nach außen übertragen ist. Der Domdekan ist somit in einem Domkapitel die zweite Dignität. Fehlt die Würde des Dompropstes in einem Kathedralkapitel, ist der Domdekan die erste Dignität des Domkapitels. [nach WIKIPEDIA]

Domdechantei: Hof des Domdechanten: Der Domdechant, auch Domdekan, ist ein Amt innerhalb der Geistlichkeit von bischöflich verfassten Kirchen. Er steht dem Domkapitel nach innen vor, während dem Dompropst die Verwaltung der Güter des Kapitels u. oftmals die Vertretung nach außen übertragen ist. Der Domdekan ist somit in einem Domkapitel die zweite Dignität. Fehlt die Würde des Dompropstes in einem Kathedralkapitel, ist der Domdekan die erste Dignität des Domkapitels.

Domdekan: Der Domdekan, auch Domdechant, ist ein Amt innerhalb der Geistlichkeit v. bischöflich verfassten Kirchen. Er steht dem Domkapitel nach innen vor, während dem Dompropst die Verwaltung der Güter des Kapitels u. oftmals die Vertretung nach außen übertragen ist. Der Domdekan ist somit in einem Domkapitel die zweite Dignität. Fehlt die Würde des Dompropstes in einem Kathedralkapitel, ist der Domdekan die erste Dignität des Domkapitels. [nach WIKIPEDIA]

Domenica: Sonntag.

Domenica Laetare: 4. Fastensonntag oder 3. Sonntag vor Ostern.

Domenica secunda adventus: 2. Adventssonntag.

domestica mala sunt majora lachrymis: Häusliche Übel sind tränenreicher.

Domfreiheit: verfassungsrechtlicher u. kirchenrechtlicher Sonderstatus v. geistlichen Personen bzw. v. deren Grund u. Boden. Immunität umfasste ganze Kloster-Bezirke oder auch z. B. die sogenannte Dom-Freiheit, in der sich die Domkirche u. auch die Höfe der Domherren befanden. Die Domfreiheit (oder Domimmunität), manchmal auch Domsfreiheit im Mittelalter war der unmittelbare Grund, rund um den Sitz des Bischofs, des Doms mit seinem Domkapitel, dem der Domdechant vorstand. Dieser erstreckte sich zumeist nur wenige hundert Meter außerhalb der Gebäudegrenzen des Dombereichs u. war in der Regel mit einer Ummauerung eingefasst (Domburg). Sie beinhaltete nicht den eigentlichen Kirchengrund. Dieser fällt unter den Begriff Hochstift. Der Bereich der sog. Domfreiheit unterstand nicht der städtischen Gerichtsbarkeit, sondern der Dom hatte seine eigene Gerichtsbarkeit. Das betraf nicht nur die Geistlichkeit, sondern auch das Gesinde, das auf den dem Dom angeschlossenen Wirtschaftsbereichen arbeitete. Dieser Bereich diente den Domherren wie auch ihren Bediensten zugleich als Wohnbereich. Dieser Bereich unterstand demzufolge auch nicht der städtischen Steuerpflicht. Darin bestand seine Freiheit. Innerhalb der Stadtmauern gab es also zwei eigenständige politische Herrschaften. Dies führte in vielen Städten über die Jahrhunderte immer wieder zu Streitereien. Dies lässt sich z. B. in der Speyerer Chronik des Stadtschreibers Christoph Lehmann von 1612 verfolgen. So heißt es dort etwa: „Es hat sich viel und lange Jahr unversöhnliche Widerwärtigkeiten zwischen der Burgerschaft unnd der Clerisey Gesind in der Statt verhalten. Derhalben König Rudolph in obberberührten Vertrag sonderlich verordnet / wie derselben Rhat zu schaffen seyn solt.“ Spätestens mit der Reformation u. der damit verbundenen Säkularisierung der Klöster hörte die Domfreiheit auf zu existieren. In den katholischen Gebieten blieb sie noch länger erhalten. Beispiele heute noch relativ guterhaltener Domfreiheiten sind die zu Halberstadt, Hildesheim, Magdeburg, Merseburg, Münster, Naumburg (Saale) u. Trier. [WIKIPEDIA]

Domherrenhof (auch: Kanonikatshof): Residenz eines Domherrn: Mitglied einer kollegial verfassten geistlichen Körperschaft an einer Bischofskirche oder als Kanonikerkapitel an einer Stiftskirche. Primäre Aufgabe war die Feier der Gottesdienste. Die Kanoniker waren zur Einhaltung der Statuten verpflichtet, die die Verfassung des Kapitels und die Rechte und Pflichten der Kanoniker festhielten. Die wichtigsten Rechte waren Bischofswahl und Regierung des Bistums in der Zeit zwischen dem Tod des alten und der Amtsübernahme des neuen Bischofs. Es stellte den vornehmsten Stand auf den Landtagen und war an der Regierung des Bistums beteiligt. Neben der Feier der Domliturgie, bei der sie ihrerseits von den Vikaren unterstützt wurden, zählte die Unterstützung des Bischofs zu den Aufgaben der Domherren. Die Domherren waren zur Einhaltung der Gelübde (Gehorsam, Armut und Ehelosigkeit) verpflichtet und widmeten sich der Seelsorge. Das Domkapitel war nur „Adligen“ bzw. „Ritterbürtigen“ bei den Vorfahren vorbehalten, die z. T. 8 oder sogar 16 Ahnen nachweisen mussten. Der Kanoniker konnte auch an anderen Domkapiteln Kanonikate besitzen und gegebenenfalls dort residieren. Aufnahmebedingungen waren in der Regel eheliche Geburt, die uneingeschränkte Ehrenhaftigkeit und das Fehlen körperlicher Mängel. Domherrnstellen wurden auf Lebenszeit verliehen und wurden so auch Versorgungsstellen für nachgeborene Söhne von Adligen. Die Übertragung der Präbende und die Aufnahme mit Sitz und Stimme in die Kapitelversammlung lagen zeitlich auseinander. Als Voraussetzungen zur Beförderung zum stimmberechtigten Kapitular galten die Vollendung des 24. Lebensjahrs und die Weihe zum Subdiakon. Dazu kam die sogenannte Residenzpflicht. Die Sicherung des Unterhalts erfolgte vorwiegend über Pfründen; die sie innehabenden Kanoniker wurden durch die mit einem Kanonikat verbundenen Besitzungen und Anrechte versorgt. Die Höhe der Pfründe hing von der Anzahl der Domherren (20-30) sowie vom Ertrag der Kapitelgüter ab. Die Einkünfte der Domherren in Mainz selbst sollen 2.000 Rt. im Jahr betragen haben. Domherren, Dompröpste und Domdechanten hatten in der Regel eigene Höfe, wenn sie nicht wegen der Knappheit der Wohnungen anderweitig untergebracht werden mussten. Das Domkapitel beinhaltet eine Reihe von Ämtern wie die beiden wichtigsten Dompropst und Dekan, sowie Domscholaster, Kantor und Kustos.

Domhof: Fronhof eines Bischofs.

Dominat: ursprünglich spätantikes Kaisertum, hier: (Gewalt-)Herrschaft, Macht(fülle), Verübung v Gewalttaten.

dominieren: auftrumpfen.

Dominsel Breslau: Kathedrale St. Johannes des Täufers auf Ostrów Tumski, der Dominsel v. Breslau.

Domkellner: Verwaltungsbeamter des Domkapitels.

Domprediger: Da in der Reformation die Verkündigung des Evangeliums als Grundfunktion des kirchlichen Amtes angesehen wurde, gebrauchte man die Bezeichnung „Prediger“ oft als Äquivalent zur Bezeichnung „Pfarrer“. Wenn also an evangelisch gewordenen Domen „Domprediger“ eingesetzt wurden, waren das in aller Regel diejenigen, die die pfarramtlichen Tätigkeiten an diesem Dom auszuüben hatten. Am Bremer u. Magdeburger Dom, die im Gegensatz zur Stadt längere Zeit katholisch geblieben waren, markierte die Einsetzung der evangelischen Domprediger Albert Hardenberg 1547 bzw. Siegfried Saccus 1567 die endgültige Durchsetzung der Reformation. Zum Teil wurden alle an einem Dom tätigen Geistlichen Domprediger genannt, zum Teil nur die obersten; die weiteren hießen dann „Dom-Diaconus“ o. ä. Alternativ konnte der erste Pfarrer an einem Dom auch den Titel „Oberdomprediger“ führen. Stand der Dom in einer Residenzstadt, so wurde das Amt des Dompredigers oft mit dem des Hofpredigers verbunden [nach WIKIPEDIA].

Dompropst: Der gewählte Vorstand eines Domkapitels in der katholischen Kirche wird meist Dompropst genannt.

Domscholaster: ursprünglich der Leiter der Domschule, dann eine reine Ehrenwürde. Die Aufgaben wurden von einem Vikar wahrgenommen. => Scholaster.

Donatar: Empfänger einer Schenkung (=> Donation)..

Donation: Schenkung, Übertragung. Ursprünglich im Römischen Recht eine unentgeltliche Zuwendung. Diese schwedische Art der „Schenkung“ von nach dem „Kriegsrecht“ angeeigneten weltlichen und geistlichen Besitzungen unterschiedlicher Größe war jedoch nicht immer kostenlos. Zum Teil erhielten Offiziere Ämter und Klöster auch mit der Auflage, aus deren Einkünften neue Regimenter aufzustellen oder alte zu ergänzen. Neben der gewöhnlichen Kontribution mussten noch ganz erhebliche Summen aufgebracht werden. So musste sich etwa Bernhard von Sachsen-Weimar für das „Herzogtum Franken“ verpflichten, innerhalb von 4 Jahren 600 000 Reichstaler an die Krone Schweden zu bezahlen und mit den im Heilbronner Vertrag (April 1633) vereinbarten Zahlungen zu beginnen. Zudem wurde Reichskanzler Oxenstierna und schwedischen Gesandten kostenlose Bewirtung versprochen, Bernhard von Sachsen-Weimar übernahm auch die hohen Schulden der beiden Stiftern (Würzburg und Bamberg) und musste zudem den Schweden den Besitz alles vorhandenen Getreides und des Weines einräumen. Das „Herzogtum Franken“ bestand vorwiegend aus den Hochstiften Bamberg und Würzburg. Die wichtigen Festungen Königshofen und Marienberg in Würzburg blieben jedoch in schwedischem Besitz. Vgl. DEINERT, Die Schwedische Epoche; SCHAROLD, Geschichte. DEINERT, Die Schwedische Epoche; SCHAROLD, Geschichte.

Donativ: freiwillige Gabe oder Steuer; Schenkung => Donation).

Donativgeld: Geldleistungen der Rittergüter statt der sonst zu stellenden Pferde.

donnersen Pfaffen: verfluchte, unerträgliche, böse Pfaffen.

Doppeldaffent: besonders schwerer Taft (Seidengewebe).

Doppelhaken, auch Hakenbüchse: Der Haken war ein bis ins 17. Jahrhundert gebräuchliches schweres Feuergewehr, mit einem senkreich nach unten vorstehenden Haken am Schaft, mit dem es auf einem dreibeinigen Gestell befestigt war oder auf die Brüstung aufgelegt wurde, um den enormen Rückstoß abzufangen. Diese Waffen wogen 7,5 bis 10 Kilo, nach anderen Angaben sogar mit bis zu 25 Kilogramm. Damit wurden Ladungen mit je 4 Lot Blei = 1/8 Pfd., Doppelhaken bis 400 g, verschossen. Als man diese Hakenbüchsen später auch im offenen Feld verwendete, musste man sie in einer Gabel abstützen. Daher nannte man diese Waffe auch Gabelarkebuse. Die Treffgenauigkeit der Hakenbüchsen war so gering, so dass ihr Einsatz nur auf kurze Distanz oder massiert als Batterie sinnvoll war. Die Haken wurden ihrer Größe nach eingeteilt in Doppelhaken, ganze Haken u. halbe Haken. Vgl. die ausführliche Beschreibung unter http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Doppelhaken.html. Die Stadt Überlingen kaufte 1633 erbeutete Doppelhaken um kaum 3 fl. auf; SEMLER, Tagebücher, S. 27f.

Doppelsöldner: Ein Doppelsöldner ist ein Reisläufer oder Landsknecht, der aufgrund seiner Bereitschaft, in der ersten Schlachtreihe zu kämpfen und somit das höchste Risiko zu tragen, oder wegen seiner besonderen Ausrüstung und Kampferfahrung doppelten oder mehrfachen Sold erhielt. In den europäischen Söldnerheeren des Mittelalters kämpften die Doppelsöldner gewöhnlich gemeinsam mit den Hauptleuten in der ersten Reihe des Gevierthaufens, der am weitesten verbreiteten Schlachtordnung der Infanterie. Auch Landsknechte, die im Umgang mit dem schweren und unhandlichen Bidenhänder geschult waren, erhielten diesen Doppelsold; im Deutschland der Frühen Neuzeit stellte man ihnen sogar einen „Meisterbrief vom langen Schwert“ aus. [wikipedia]

doppelter Adler: Das Heilige Römische Reich verwendete den Doppeladler in Schwarz auf Gold seit der Regierungszeit Kaiser Sigismunds, der genaue Beschluss datiert auf das Jahr 1433. Vorher galt der einköpfige Adler als Zeichen kaiserlicher Gewalt. Nimbiert – als Symbol des „heilig“ – war schon der einköpfige Adler, der Doppelköpfige bleibt es“ [wikipedia].

dorment: Schlafsaal im Kloster.

Dorminter: Schlafsaal im Kloster.

Dörner: Dornenreisig.

Dorntzen-Keller: heizbare Keller.

dorscher: Drescher.

Dotengeld: Patengeld.

Drachen Wohnunge: Anspielung auf die Textstellen Jeremia 9, 11: „Und ich will Jerusalem zum Steinhaufen und zur Drachenwohnung machen und will die Städte Judas wüste machen, daß niemand drinnen wohnen soll.“ Jer. 10, 22: „Siehe, es kommt ein Geschrei daher und ein groß Beben aus dem Lande von Mitternacht, daß die Städte Judas verwüstet und zur Drachenwohnung werden sollen.“ Jer. 51, 37: „Und Babel soll zum Steinhaufen und zur Drachenwohnung werden, zum Wunder und zum Anpfeifen; daß niemand drinnen wohnet.“

Dragonaden: Strafmaßnahmen Ludwigs XIV. von Frankreich gegen die protestantischen Kamisarden in Südfrankreich, vor allem in den Cevennen, um ihre Konvertierung zum katholischen Glauben zu erzwingen. Die bewusste Drangsalierung der andersgläubigen Bevölkerung wurde durchgeführt von Fress- und Pressreiter: Vgl. WINTER, Möser, S. 16: „Den 15. August [1626], da wir ungefähr ein acht oder neun Tage ohne sonderliche Einquartierung gewesen, zeucht der Oberste Altringer herein, nimmt sein Quartier bei Berendt von Werdensleben, der ihn nicht so gequälet wie der [Johann Ernst] von Scharffenberg [Scherffenberg; BW], gleichwohl aber thun ihm hernach seine Diener auch Dampfs genug an. (Scharffenberg hat ihn auf einmal zur Aengstigung eine ganze Compagnie seiner Reiter ins Haus gelegt, die Tag und Nacht gesoffen und gefressen, welchen er Wein und Bier geben müssen, ungeachtet es des Obersten eigenes Quartier gewesen, haben ihn auch sonst mit Zerschlagen der Tische, Bänke etc. Nicht geringen Schaden gethan. Den andern Tag hat er sie wieder herausgenommen). Altringer war Oberster zu Fuß, hat 16 Compagnien, jede zu 300 stark gehabt, endlich ist sein Regiment in die 5000 stark worden“.Generallandesarchiv Karlsruhe 77/3607 (Kopie): Ritterschaft in Schwaben an J. Fr. v. Württemberg, 1627 III 19. Am 30.12. 1630 v. Tilly abberufen, nahm Cronberg viele Tonnen Beute mit und hat doch „ein Gestank von etlich Preßreitern hinterlassen, damit sie noch mehr Geld von den armen in Grund verderbten Bauren herauszwingen“ konnten. ZILLHARDT, Zeytregister, S. 133: Sie „sind in das landt komen wie die lumpige und laußige bettler und sündt hinauß geriten wie lauter fürsten und graffen“. In den pfälzischen Gebieten hatten sie die Bevölkerung mit Misshandlungen u. Erpressungen drangsaliert, bis sie Anfang Mai 1627 nach Franken abgezogen wurden; MAIER, Unterpfalz, S. 77. Ende 1627 musste Maximilian I. den Ständen die Abführung zusagen; a. a. O., S. 86f. Nach EHMER, Grafschaft Wertheim, S. 169, hatte Tilly im November angekündigt, wegen der Erschöpfung des Niedersächsischen Kreises Cronbergs Regiment in die Grafschaft Wertheim verlegen zu müssen; 1627/28 lagen unter Berlo cronbergische Reiter dort, was der Abt v. Bronnbach im Mai dazu benutzte, die Dörfer Nassig, Dörlesberg u. Reicholzheim einzunehmen, die evangelischen Pfarrer zu vertreiben u. den katholischen Gottesdienst einzurichten. Vgl. das Auftreten Schönburg’scher Reiter im Kitzinger Raum; ZIMMERMANN, Schönburger Reiter;  das Kirchenbuch Buchbrunn; Jahrbuch des Landkreises Kitzingen 2, 1980, S. 19: „Den 28. May um 2 Vhr mittags haben 30 Reuther ihre Quartier hier genommen und viel Geld den Leuthen abgenöthiget. Wer nicht Geld hat haben können, dem haben sie Ofen, Fenster hineingeschlagen, die Tische, Bänke, Truhen und Bettladen, auch die Ziegel von den Häusern und Dächern herabgeschlagen, das Getäfel aus der Stuben gehauen und die Betten zerschmieden, diese dann ausgeschüttet und die Pferde darauf getümmelt. Da sie mich (den Pfarrer) dann hin- und widergezogen, sonderlich um 6 Reichsthaler gebrandschatzt. Gott gebe ihnen den Lohn“. Der Widerstand der Einwohnerschaft wurde durch »Dragonaden«, zu denen die schlimmsten Elemente der Armee herangezogen wurden, gebrochen; BELLINKCHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabruggischenn handlung, S. 36 (1630): „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottloß diebesch und mordrisch volck, stehlenn heymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jauchtzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben maning magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden mußen. Ich gelaubs warlich, es mag kein boser volck auf erden gefunden werdenn, dan unse inquartirten soldaten“. Vgl. dagegen die Ordnung Wallensteins (1629); JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 217f.: „Über dieses sollen die Bürger den Befehlshabern und Soldaten anders nichts vor die Servicen als allein die Liegestatt, Holz, Salz und Licht zu geben schuldig sein, welches doch dahin zu verstehen, daß die gemeinen Befehlshaber und Soldaten sich mit des Wirtes Feuer und Licht behelfen und ihre Sachen dabei verrichten sollen . […] Dafern die Obersten und andere Officiere Reformierte und Aufwärter bei sich haben, sollen dieselben nicht von den Bürgern, sondern denjenigen, bei welchen sie sich aufhalten, unterhalten werden. […] An Kirchen, Schulen, Hospitälern, geistlichen Personen soll sich keiner vergreifen und dieselben in einigerlei Wege weder mit Einquartierungen oder Schatzungen beschweren. Auch keinen in seinem Gottesdienst hindern oder ärgerlich sein, bei Leib- und Lebensstrafe. […] Die fürstlichen und adeligen Häuser, welche Feindes Gefahr halber nicht notwendig müssen besetzt werden, sollen von der Einquartierung gantz exempt und befreit sein. […] Der reisende Mann oder andere, so ihrer Geschäften halber in der Garnison zu verrichten, sollen in keinem Wege aufgehalten, beleidigt noch mit einer Schatzung beschweret werden. Den Ackermann sollen die Officiere bei ihrem Feldbau schützen und in keine Wege sie davon zu verhindern gestatten“. Vgl. dagegen die Klagen der Pommern’schen Gesandten; JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 218ff.: „48. Ferner wann Officiere oder Soldaten über Land reisten, mußten die Inwohner des Landes, da noch ein Bissen Brot vorhanden, nicht allein solches, gleich [als] wäre alles gemein, ohne Bezahlung, sondern auch ihre Pferde oft auf 15 und mehr Meilen hergeben, welche sie entweder ganz nicht oder ja bis auf den Grund verderbt wiederbekämen; es geben auch nunmehr an etlichen Orten Unter- als Ober-Officiere Pässe aus, daß die Soldaten bemächtigt wären, Pferde wegzunehmen, wo sie anzutreffen. 49. Sonst wäre gar gemein, daß die Reiter und Soldaten aus den Garnisonen täglich ausritten oder liefen, die Dörfer fast alle Nacht spolierten und plünderten, den Bauern ihre Wägen, Pflüge und andere zum Ackerbau gehörige Instrumenta entweder weggeführten oder mutwillig verbrennten, die Leut prügelten und verwundeten, also daß dieselbige bisweilen wohl gar ums Leben kämen, die Häuser, woraus die armen leut mit solchen Prügeln und anderm barbarischen Procedieren […] vertrieben, niederrissen und das Hausgerät zerschlügen und verbrennten. Es wäre auch endlich mit Sengen und Brennen dahin geraten, daß ganze Zimmer […] gleichsam zum Lustfeuer gebraucht worden“. Zu Soldaten als Agenten der Sozialdisziplinierung PRÖVE, Dimension.

Dragoner [schwed. dragon, dän. dragoon, frz. dragon, tschech. dragoun]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. So sprechen auch Zeitgenossen in der Regel v. Reitern u. Dragonern. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen u. zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd u. eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten als Musketiere in den Kampf geschickt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung u. Deckung v. Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- u. Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff.  Ein verletzter gemeiner Reiter erhielt nach der Schlacht bei Lützen (1632) auf Weisung Wallensteins 30 fl.; HALLWICH, Briefe und Akten 3. Bd., Nr. 1665, S. 596, 597; Nr. 1666, S. 599. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 fl. 55 kr. in Rechnung. Ein schwedisches Dragonerregiment soll sogar zu einem Drittel aus Zigeunern bestanden haben. BEAUFORT-SPONTIN; Harnisch, S. 83ff.; BRNADIC, Imperial Armies, S. 24ff. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. auch http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.

Drahtkugel: zwei durch Eisendraht aneinander befestigte Musketenkugeln, die bei Treffern den halben Kopf oder auch das Angesicht wegrissen. „Munitionsart zum Verschießen mit Arkebusen. Sie war eine Erfindung der Militärtechnik des 16. Jahrhunderts. Sie wurde zur Abwehr von Pikenieren eingesetzt, die mit ihren langen Piken Kavallerie- und Infanterieformationen angriffen. Das Geschoss bestand aus zwei Halbkugeln aus Blei, die sich nach dem Abschuss trennten, während sich zwischen ihnen ein Eisendraht aufspannte. Sie wurde nicht auf die Soldaten geschossen, sondern gegen deren vier bis sechs Meter langen Piken. Ein gut platzierter Schuss machte so für die Kavallerie eine Gasse frei zum Angriff auf die Pikeniere. Der Historiker Inca Garcilaso de la Vega aus Peru beschrieb Anfang des 17. Jahrhunderts die Herstellung dieser Munition folgendermaßen: ‚Die Drahtkugeln werden in derselben Form hergestellt wie die gewöhnlichen Kugeln. Man nimmt ein viertel oder ein drittel Eisendraht und an beiden Enden macht man eine Krümmung, wie ein kleiner Haken. Jeweils ein Drahtende steckt man in die eine Hälfte der Form und das andere Drahtende in die andere Hälfte. Um die zwei Halbformen voneinander zu trennen, wird in die Mitte ein Stück Kupfer- oder Eisenblech so dünn wie Papier gelegt. Dann wird das flüssige Blei eingegossen, das die Haken umschließt und die Kugel bleibt durch das Blech in zwei durch den Draht verbundene Teile geteilt. Um sie in die Arkebuse zu laden, werden sie zusammengefügt, als ob sie eine ganze Kugel wären‘ “ [WIKIPEDIA]. Sie wurden seit Anfang des Krieges angesetzt, so etwa bei der Belagerung Pilsens (1619), HEILMANN, Relatio Historica, S. 14, Bautzen (1620); REYMANN, Geschichte der Stadt Bautzen, S. 89; Schlacht bei Lutter am Barenberge (1626), BELLUS, Östreichischer Lorbeerkrantz, 2. Teil, 11. Buch, S. 7f.; Magdeburg (1631) etc. Da die Verwendung als gegen den Kriegsbrauch verstoßend betrachtet wurden, wurden ihre Verwender zumeist hingerichtet. THEATRUM EUROPAEUM 1. Bd., S. 752, über die Belagerung Lippstadts (1623): „Als nun förter das Regenwasser nachgelassen / haben die Spannische mit Ernst je länger je näher approchirt / also daß sie an einem Orth biß an den Graben vnder das Geschütz kommen / vnnd nunmehr mit Mußquetenkugeln einander wol erreichen mögen. Weil nun aber die Belägerte mit falschen Dratkugeln herauß geschossen / haben die Spannische durch einen Trompeter ihnen anzeigen lassen / daß solches nit Kriegsgebrauch / vnd da sie es nicht einstellen würden / müßten sie auff andere Mittel gedencken; darauff die Guarnison es den Bürgern Schuld gegeben / derowegē die Spannische den Bürgern ansagen lassen / wenn dergleichen Dratkugel Schüß noch eins vermercket werden / dz in Eroberung der Statt sie alle solten gehenckt werden. Darauff die Belägerte dergleichen vnderlassen / aber sonsten mit redlichen Schiessen nicht gefeyret / also daß man biß anfang deß Octobris die Anzahl der gebliebenen im Läger auff achthundert geschätzet“. Vgl. auch GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 271 (Belagerung Meiningens 1644). Zur Übergabe v. Schloss Hohentübingen (1647) wird berichtet: „Unter ‚Rührung der Trommeln‘ zieht zwischen 9 und 10 Uhr die restliche Schlossbesatzung los und kommt zunächst einmal nur bis vors Lustnauer Tor. Dort müssen die Bayern zunächst ein Spalier von vier französischen Musketierregimentern passieren, wobei der Oberst Klug alle mitgeführten Gefangenen aussortiert. Wohl auf den Protest Pürcks hin zieht [Thomas; BW] Klug einige mörderisch zurechtgemachte Musketenkugeln aus dem Sack, hält sie dem Hauptmann hin und bemerkt, mit Kugeln wie diesen hätten die Bayern auf seine Leute geschossen. Es sei doch wohl bekannt, was solcherlei ‚Proceduren‘ üblicherweise verdienten ? Pürck schwört eilends (und seine Männer bezeugen es ihm), dass er von diesen Kugeln nicht das Geringste gewusst und auch niemals seine Soldaten angewiesen habe, dergleichen herzustellen. Auf bohrendes Nachfragen (‚inquiriren‘) der Franzosen hin findet sich schließlich ein Übeltäter: Es ist ausgerechnet jener Leutnant, der in Begleitung des Obersten Klug die Mine im Burgweingarten besichtigt hatte. Er soll den bayerischen Schützen eingeben haben, Glassplitter in ihre Bleikugeln einzugießen und ‚allerhand Cabalistische Wörter darauf (zu) schreiben‘, auch Draht und ausgehöhlte Kugeln zu verschießen. Der Beschuldigte wird in die Stadt zurückgebracht und im Quartier des Obersten Klug festgesetzt, während man Pürck mit dem mittlerweile recht kläglichen Rest seiner Männer endlich weiterschickt. […] „‚Und wie die Sag gehet‘, so wird jener bayerische Leutnant, der seine Kriegsknechte in der Herstellung von Draht-, Splitter- und Hohlkugeln unterwies, in Eisen geschlagen und später im Uracher Tal gehenkt“; nach: http://de.wikipedia.org/wiki/Belagerung_von_Schloss_Hohentuebingen#cite_note-Wa.C3.9Fe_1-52 bzw. GÖZ, Die Belagerung, S. 42.

Drahtkammer: Eisenkäfig. Vgl. WAGNER, Pforr, S. 281: „In Schmalkalden war der Gak ein Eisenkäfig (‚Trillerhäuschen‘), in dem u. a. Felddiebe zur Schau gestellt wurden“. In Wernigerode war es das so genannte „Rote Gitter“ unter der überdachten Freitreppe des Rathauses, wo kleinere Vergehen abgesessen wurden. Vgl. EISOLD; KÜHN, Wernigerode, S. 18.

drauge: geräuchert.

Dreibatzner: 1 Dreibatzner = 12 rhein. oder 10 österr. Kreuzer.

Drei Bünde: Freistaat im Gebiet des heutigen Kantons Graubünden (Schweiz), der im 14. u 15. Jahrhundert entstand.

Dreier: 64 Dreier = 1 Gulden, 96 Dreier = 1 Reichstaler.

„Drei Kronen“: Die „Drei Kronen“ waren die der Schweden, Goten u. Wenden, als deren Herrscher sich die schwedischen Könige bezeichneten. Auch Dänemark beanspruchte die „Drei Kronen“ als Herrschaftsanspruch über die drei skandinavischen Königreiche (Dänemark, Schweden, Norwegen) seit der Union v. Kalmar (1397) für sich. Zudem führte Gustav II. Adolf wie auch Christina in der Titulatur „Großfürst in Finnland, Herzog zu Estland u. Karelien, Herr über Ingermanland“.

Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis.

Dresskammer: Kleiderkammer, Sakristei.

Drift oder Stiege: 20 Stück.

Drillmeister: Offizier, der die Mannschaft im Waffengebrauch ausbildet, dann übertragen: militärischer Dienstgrad.

Drift, Trift: Weide, besonders Schafweide, benutztes freies Grasland oder Wald ausserhalb der Feldmark; häufig Gemeindebesitz.

Drömling: ein etwa 340 km² großes und wenig besiedeltes Niederungsgebiet an der Grenze zwischen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Der größere sachsen-anhaltische Teil im Osten ist seit 1990 ein Naturpark. Im DK wegen des erbitterten Widerstandes seiner Bauern gegen schwedische und kaiserlichen Truppen gefürchtet. Vgl. PUFENDORF, Sechs und Zwantzig Bücher, 10. Buch, 28. §, S. 439 (November 1638): „Hertzog George wurde auch ersucht / seine Völcker mit Hatzfelden zu conjungiren / welche Banern solten zu thun machen / biß sich Gallassens Armee in den Winter-Qvartiren erholet. Weil aber selbiges Vorhaben vergebens war / und der Mangel von Tage zu Tage grösser ward / dabey auch die Drömlingischen Bauern / derer Grausamkeit daselbst gar bekandt ist / hin und wieder viel Soldaten tod schlugen; So verließ Gallas die Marck / und begab sich ins Magdeburgische“. THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 839 (1642): „Es grentzet mit Chur-Brandenburg bey Garleben / der alten Marck / auch mit dem Lüneburgischen und Magdeburgischen ein Ort im Tremling oder Trommeling genant / mit Gehöltze und Morast umgeben / welchen böse Bauren bewohnen / die hatten von den Schwedischen und andern von Jahren hero viel Schaden erlitten. Als nun General Königsmarck im Eingang Februar. sich daselbsten herum mit 12. Regimentern legte / auff der Käiserl. Anzug Achtung zu geben / so legten sich diese Bauren an ihrem Paß mit Weib und Kindern / und allem ihrem Vermögen / fielen der Soldatesque ein / und thaten ziemlichen Schaden. Es wurde ein Trommelschläger zu ihnen geschicket / ob sie Freunde oder Feynde seyn wollten: Weil sie nun gewust / daß ihnen so leichtlich nicht beyzukommen / schnitten sie ihm Ohren / Nasen / und Finger ab / und schaffeten ihn von sich. Sie hatten sich nahend auff 1500. verstärcket / und schickten auß ihrem Mittel zum Ertzhertzog [Leopold Wilhelm; BW] / mit Bitte ihnen zu vergönnen / daß sie darauff schlagen möchten. Wie nun die Nachricht geloffen / so solle sie Ihre Hochfürstl. Durchl. mit Geld beschencket / und ihnen Officirer mitgegeben haben / ihre Gelegenheit / Ort und Pässe zu recognosciren. Sie hatten einen Hauptmann unter sich selbsten gemacht / und zu Ihrer Durchl. nach Tangermünd ferners geschicket / der sich erbotten hatte die Schwedischen zu verfolgen / diesen sollen nun Ihre Hochfürstl. Durchl. eine güldene Ketten samt 1000. Ducaten / und einen Beltz mit Sammet überzogen / geben lassen / wie er aber dieses Gnaden-Präsent verdienet habe / ist weiter nicht erfahren worden“. Vgl. auch ZAHN, Der Drömling, S. 2f., ZAHN, Die Altmark, S. 47. SCHNEIDER, Saxonia vetus et magna […], S. 161: „Unweit von hier fähet sich bey der Fornitz der sogenannte Drömling an, welches eine waldige Gegend im Wolfenbüttelischen ist, die sich auf etliche Meilen erstreckt, und sehr verwegene grundlose Bauern zu Bewohnern hat, welche denen Nieder-Lausitzern im Spreu-Walde gantz gleich, und im 30jährigen Religions-Krige viel hundert Soldaten caputiret, ja sich gar nicht gescheuet haben, etliche Regimenter in ihren Feld-Lagern anzugreifen: wie sie denn Anno 1639. denen Käyserischen bey Stendel [Stendal; BW] eingefallen, sie geschlagen, und ihnen 2. Feldstücken nebst andern Geschütze abgenommen: item Anno 1642. zwey starcke Schwedische Regimenter fast gar ruiniret etc. wovon die damahligen Relationen zeugen“.

Drömt (Vorpommern): 1 Drömt = 12 Scheffel = 48 Vehrt/Viertel = 192 Metzen = 23568 Pariser Kubikzoll = 467 Liter.

Drost: Niederdeutsche Entsprechung v. Truchsess, Vorsteher einer Burgmannschaft, Verwalter eines landesherrlichen Amtes (Amtmann).

Dubietet: Bedenken, Zweifel.

dubius belli eventus: zweifelhafter Kriegsausgang.

Dublone: Das 8-Escudo-Stück (onza de oro) wurde zur häufigsten spanischen Goldmünze und ist als Dublone (= 4 Pistolen) bekannt.

Düchel: Rohrleitungen.

Duell: Zweikampf zu Fuß oder zu Pferd, mit Degen und Pistole, dem Militär zumeist verboten, aber wenig beachtet. In der dänischen Armee waren Duelle bei Billigung des Obristen mit dem Seitengewehr, allerdings nur in einem Gang, erlaubt. Wurde einer getötet, so wurde der Andere mit dem Tode bestraft; MEYNERT, Geschichte, Erstes Hauptstück, S. 10; WATTS, Swedish Discipline, 2. Teil, S. 48 (§ 35-38, 87). FREVERT, Ehrenmänner. SCHMIDT, Der protestantische Aischgrund, S. 7 (nach SCHHNIZZER, Chronica): „Auf der Kaubenheimer Kirchweih (17. August) haben sich zwei Reiter miteinander zu Roß duelliert. Der Provocant ist von dem anderen mit zwei Kugeln auf einen Schuß durchschossen worden, so dass er tot zur Erde sank“.

Dukaten, Dukat: ab 1559 Reichsmünze = 4 Gulden. 1 Gulden = 15 Batzen = 60 Kreuzer = 240 Pfennige. 1 Reichstaler = 1 ½ Gulden. 1 Golddukat = 2 Taler = 48 Groschen.

Dummelhaus: Reitschule, Reithalle.

dummeln: hin- und herreiten.

Dummelplatz: Reitplatz, Latrine.

dummkühn: „unverständig und dabei anmaßend, frech, verwegen, tollkühn, wie dummdreist, dummkeck“ [DWB].

dun: betrunken, besoffen.

Dünnung: die Weiche unter den Rippen [Hypochondrium]; DWB 2. Bd., Sp. 1557, 41.

dura mater: die äußerste Hirnhaut (Pachymeninx), die das Zentralnervensystem umschließt. Sie grenzt an die benachbarten Knochen des Schädels bzw. der Wirbelsäule.

durchgehen: desertieren. => Desertion.

Durchschlechten: Durchfall, Diarhoe, Ruhr. Erkrankungen dieser Art gehörten zu den üblichen Lagerkrankheiten.

durchstehender Wind: anhaltender Ostwind.

Durchsuchung auf dem Schlachtfeld: Selbst gerade Verstorbenen oder Gefallenen wurde die Kleidung weggenommen. Nach einer Nachricht in den Akten des Staatsarchivs Bückeburg aus dem Jahr 1633 betrug nach der Schlacht bei Hessisch Oldendorf (1633) die Zahl der Gefallenen 6.534, die der Gefangenen zwischen 1.700 u. 1.800 Mann; ZARETZKY, Flugschrift, S. 7, 3; darunter waren allein 1.000 Weiber; RIEZLER, Baiern 4. Bd., S. 170. Anscheinend hatten sich auch die Soldatenfrauen u. Trossweiber der Konföderierten an dem Gemetzel an den Kaiserlich-Ligistischen beteiligt; Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 117 (Abschrift, PS): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 1633 VI 30 (a. St.): „Unter andern sagt mann auch, dz ein solcher eÿwer unter den soldaten weibern gewesen seÿ, daß die Heßische und Schwedische sambt andern soldaten weibern die Merodischen und Gronsfeldischen mit meßern unnd gewehr darnieder gestoßen, und ihnen ihre kleider sambt andern außgezogen und abgenommen“. ENGLUND, Verwüstung, S. 261f.: „Kleider waren kostspielig. […] Dies erklärt, warum man Gefangenen und Gefallenen in den Feldschlachten die Kleider auszog. In der schwedischen Armee versuchte man in der Regel, solche von Kugeln durchlöcherten und blutgetränkten Kleidungsstücke zu sammeln, die gewaschen und geflickt und nach Hause gesandt wurden, wo man die neu Ausgehobenen in sie hineinsteckte“. Vgl. auch KOLLER, Die Belagerung, S. 28, 34. Durchsuchung der Gefallenen, Schwerverletzten und Wegnahme der Kleidung hingen auch damit zusammen, dass Soldaten ihre Barschaft zum Teil eingenäht bei sich trugen, wie der evangelische Pfarrer D. Georg Herdenius aus Echzell schon 1622 bei der Flucht der Braunschweiger unter Christian von Braunschweig nach der Schlacht bei Höchst festgehalten hatte; MILGER, Gegen Land und Leute, S. 141.: „Wunder hört man, was für ein großes Geld bei ihnen gefunden wurde. Es muß wohl ein schlechter Fußsoldat gewesen sein, der nicht wenigstens 100 Taler bei sich eingenäht hatte“. Vgl. auch KOLLER, Die Belagerung, S. 28, 34. Zur 1. Schlacht bei Breitenfeld (1631) heisst es; CHEMNITZ, Königl. Schwedischen in Teutschland geführten Kriegs 1. Teil, S. 214: „Wie dan dieselbe nicht nicht weiniger gute Beute auf der Wahlstadt von den todten gemachet: In deme der Keyserlichen Soldaten keiner so arm gewesen / daß er nicht aufs gewesen / daß er nicht aufs weinigste zehen ducaten vermocht hette“. Teilweise wurden die Kleidungsstücke auch an die Lagerhändler weiterverkauft. Stålhandskes Reiter aus Westgöta requirierten bei Hameln u. a. auch Frauenkleider, –mützen u. -schuhe z. T. direkt vom Körper ihrer Trägerinnen (Staatsarchiv Detmold L 56, Nr. 148, fol. 588-591), wahrscheinlich um sie auf dem Lagermarkt zu verkaufen oder an ihre Begleiterinnen weiterzugeben.

Dusel: Pest, Typhus, Grippe.

Dux: in dux, duchs gehen: verdorben werden.

Dysenteria: Ruhr, Durchfall.

Dystrophia: Abmagerung.

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