p. = etc. = etcetera: usw.
p. a.: post annum: vergangenes Jahr.
Pabulator: Fourier, Fouragier, Fourageur: Der Fourier übte eine ähnliche Aufgabe wie der Quartiermeister aus, indem er vor allem die Verpflegung der Truppe u. die Beschaffung v. Viehfutter in den besetzten Gebieten sicherstellen sollte. Geschickte Fouriere konnten gerade in ausgezehrten Landstrichen wichtig für das Überleben der Einheiten werden. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm 24 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Die herbei geschafften Nahrungsmittel stammten zum größten Teil aus Plünderungen. Daneben leisteten die z. T. weit herum kommenden Fouriere auch Kundschafterdienste. KELLER, Die Belagerung, S. 80: „Die Fouriere haben blinde Namen gemacht, nämlich von den Reichen Geld genommen, hernach den Armen Geld für das Quartiergeld auferlegt oder einen Soldaten (in sein Haus) eingelegt“.
pacificationWerck: Friedenswerk.
Packan: Häscher, Fleischerhund.
pagador general: Generalzahlmeister (der spanischen Armee).
Fürstentum Paderborn: Das Fürstentum Paderborn lag westlich der preußischen Kernlande im Osten v. Westfalen; südlich des Fürstentums Lippe, beidseitig des Eggegebirges u. westlich der Weser. Im Süden grenzte das Fürstentum an Waldeck u. Kurhessen. Hauptort war Paderborn. Weitere größere Städte waren Warburg u. Brakel. Das ehemalige Gebiet des Fürstentums liegt im heutigen südlichen Ostwestfalen in den Kreisen Paderborn u. Höxter. Es entspricht damit weitgehend der heute als Hochstift Paderborn bezeichneten Region. Nicht zum Fürstentum Paderborn gehörte das im Nordosten angrenzende Fürstentum Corvey mit der Stadt Höxter.
Page: junger Adeliger, der kleinere Dienstleistungen unter Aufsicht des Kammerherrn in der Umgebung eines Fürsten verrichtete. Er wurde bei Hofe erzogen u. später Offizier oder selber Kammerherr.
Paktbürger: Inwohner, der auf Grund eines Vertrags (Pakt) den Schutz der Stadt genoß, aber keine Bürgerrechte hatte (Schutzverwandter). Vgl. STETTEN, Geschichte der adelichen Geschlechter [ … ], S. 7f.: „Zu diesen alten Burgern, haben sich von Zeit, zumal aber währenden Unruhen des Interregni, viele auf dem Land wohnende Edle und Milites begeben, und das Burger-Recht, welches ihnen an ihren Rechten ganz unschwedlich gewesen, theils für sich und ihre Nachkommen, theils nur auf gewissen Zeit (welche daher Pact-Burger, gleichwie jene durch schlechte Burger genennet worden sind,) angenommen, wodurch sie das Recht alter Burger erlanget haben, weil sie denselben an Stand und Herkommen gleich gewesen sind, sich auch öffters mit ihnen verheirathet haben“.
Palas: repräsentativer Saalbau einer Burg oder eines Schlosses.
Palatin: im Königreich Ungarn in den Jahren 1350 bis 1848 der vom König vorgeschlagene u. vom Reichstag gewählte königliche Stellvertreter u. gleichzeitig der oberste Richter des Landes.Palatin: im Königreich Ungarn in den Jahren 1350 bis 1848 der vom König vorgeschlagene u. vom Reichstag gewählte königliche Stellvertreter u gleichzeitig der oberste Richter des Landes.
Palatinat: „Das Palatinat ist ein vom Kaiser verliehenes Privileg zur Ausübung kaiserlicher Reservatrechte (Comitiva), unterschieden in großes Palatinat (comitiva maior): territorial nicht begrenzt, erblich, mit der Befugnis, auch Unterpfalzgrafen einzusetzen, kleines Palatinat (comitiva minor): territorial begrenzt, nicht erblich. Dieses jüngere Hofpfalzgrafenamt steht mit dem älteren Amt des Pfalzgrafen nicht in Verbindung und wurde vom Kaiser erst ab dem Ende des 15. Jahrhunderts häufiger verliehen. Der Umfang der Rechte des Hofpfalzgrafen wurde in der kaiserlichen Ernennungsurkunde jeweils eigens festgelegt. Der Begriff leitet sich ab aus der höfischen Funktion und Würde des Paladins“. [wikipedia]
palefrenier: Stall- bzw. Pferdeknecht.
Pales aux bouches: Mündungsschoner aufstecken = Signal zur Feuereinstellung.
Palladium: Im übertragenen Sinn heißt „Palladion“ oder „Palladium“ jede heilig gehaltene Sache, die etwas schützt u. auf deren Erhaltung viel ankommt.
Pallasch: Blankwaffe mit schwerer einschneidiger gerader Klinge und Säbelgriff.
palleten: meist in Übereinkunft mit Stadtbeauftragten ausgestellter Einquartierungszettel, der genau festhielt, was der „Wirt“ je nach Vermögen an Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) und gegebenenfalls Viehfutter zur Verfügung stellen musste, was stets Anlass zu Beschwerden gab. Ausgenommen waren in der Regel Kleriker, Apotheker, Ärzte, Gastwirte.
palliirt: erwähnt.
Palme: dänisches Maß: 8, 86cm.
Palmtag: Der Palmsonntag ist der sechste Fastensonntag mit dem lateinischen Namen Dominica Palmarum und heisst umgangssprachlich Palmtag oder Palmsonntag.
Palonen: Gemeint ist wahrscheinlich das auch von Friedrich V. v. der Pfalz gespielte u. geschätzte „Jeu de Paume“ (französisch für „Spiel mit der Handinnenfläche“), ein Vorläufer des Tennis, dessen Spiel bereits im Mittelalter in Kreuzgängen belegt ist. Es wird wie beim Squash mit Wänden gespielt.
panem propter Deum gangen: Brot um Gottes Willen betteln gegangen.
Panisbrief: „ein vom kaiser seit dem 13. jh. an dürftige laien ertheilter brief, wodurch sie einer geistlichen stiftung zur versorgung (panis brot, unterhalt) überwiesen wurden“ [DWB].
Panzerkette: Kette mit starken Gliedern.
Papierpatronen: Zum Teil hatte man die Papierpatronen in den besetzten Städten aus Amtsakten hergestellt (Ornbau 1648); EWALD, Geschichte der Pfarreien Merkendorf und Hirschlag, S. 88.
Papa, Papist: mlat. papista = Anhänger des Papstes, seit der Reformation von protestantischer Seite auch als Schimpfwort verwendet.
papulae: Pestbeulen, Hitzebläschen.
Parade: an sich der feierliche Aufzug v. Soldaten in ihrer besten Kleidung.
Paralysis: Damit wurde das Endstadium der Syphilis bezeichnet (Lues IV). Man geht davon aus, dass bis zu 40 % der Soldaten an dieser Geschlechtskrankheit litten.
paralysis universalis: Schlaganfall, Apoplexie.
Paramente: die im Kirchenraum u. in der Liturgie verwendeten Textilien, oftmals künstlerisch aufwendig gestaltet u. kostbar.
Parca: Schicksalsgöttin.
Pardon: Gnadenerweis, Amnestie. Soldaten baten bei Gefangennahme um „Quartier“, d. h. Verschonung ihres Lebens, die von der Laune des Siegers abhing. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“.
parer: Meinung, Stellungnahme, Gutachten.
Parere: (schriftl.) Einverständnis, Zustimmung.
parieren: (ein Pferd) zum Stehen oder in eine andere Gangart bringen.
pari passu: gleichrangig.
Parition: Folgeleistung, Befolgung, Gestellung, Gehorsam.
parly, parley: hier Parlamentär, Unterhändler.
Parole: Zusicherung, Ehrenwort, Versprechen, Ankündigung; militärische Anordnung, Losungswort. Die Freilassung v. Gefangenen auf Ehrenwort, damit diese das Lösungsgeld beschaffen konnten. Die Nichteinhaltung dieses Ehrenworts konnte natürlich im Falle einer erneuten Gefangennahme üble Folgen haben.
pars adversa: Gegner.
Parte, Barte: kleines, einseitig geschliffenes, handliches Beil; beilartige Waffe, die zum Werfen wie auch zum Zuhauen benutzt wurde; „der spitze oder schneidende theil des werkzeugs mit einem bartähnlichen widerhaken“ [DWB].
Partei: I. Streifkorps; Reiterabteilung, die entweder zur Aufklärung oder zu überraschenden Handstreichen v. zuständigen Kommandeur ausgesandt wurde oder eine auf eigene Rechnung oder mit Wissen des an der Beute beteiligten Kommandeurs herumstreifende Abteilung, um Beute zu machen, Nahrung zu beschaffen oder die Bevölkerung zu terrorisieren. Am 9.5.1643 schrieb Ferdinand III. an Gallas: „auch die Streifparteien gehören bestrafft […], da sy die unterthanen unerhörter barbarischer weiß tractirn, denenselben wan sy nit gleich alles nach ihrem willen thuen, löcher durch die nasen bohren, strick dardurch ziehen und sie die [wie ?] unvernünfftigen thiere mit herumben ziehen, theils gar pulver in die nasenlöcher, auch mundt und ohren stecken und dasselbe anzünden, oder aber haisses bley hinein gießen, auch wohl ihre händt und fueß abhacken, ganze dörffer außplendern, und viel pferdt und viech mit weckh treiben“. REBITSCH, Gallas, S. 218f. II. Kriegspartei: reguläre Truppenabteilung. Vgl. auch TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 56 (1640): „ 28. Maii hat der schwedische Generalfeldmarschalk Joan Baner aus dem Feldläger vor Salfeld ein ernstes schreiben an den Rath zue Jena abgehen lassen, mit vermeldung, wen weiter die burger ein einziges Pferd, Kuhe, Kalb, Ziege v. schaff von den streiffenden Rotten kauffen wurden, wollte er die Stad Jena preiß machen, dergleichen hat er auch nach weimar den 30. Maii an Herzog Wilhelm geschrieben, vnd sein beide schreiben zue Jena von der Canzel verlesen worden“. III. Banden aus => Marodeuren, Deserteuren, Straftätern, heimatlosen Bauern, die z. T. in Stärke von 400 Mann bevorzugt Dörfer überfielen. Vgl. auch SCHWARZER, Zwischen Anspruch und Wirklichkeit, S. 81ff. „Je länger der Krieg dauerte, um so ärger wurde es. Eine Beschwerde der anhaltischen Fürsten vom 22. Januar 1639 an den Kaiser schildert die Zustände im Lande wie folgt: ‚Die meisten Völker haben sich von der Armee abgetan und unser Fürstentum durch und durch gestreift, Dörfer und Städte, derunter Jeßnitz und Raguhn, ausgeplündert, Adlige und andere Standespersonen ermordet und verwundet, Dörfer in Brand gesteckt, teils ohne Not niedergerissen, Bauernkinder geschlachtet, den Weibern die Brüste abgeschnitten und gegessen, dazu das Land dermaßen verderbt, daß fast niemand sich auf dem Lande aufhalten und das Feld bestellen, noch die Reichsanlage abführen kann“. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222.
parteien: auf Streifzug gehen.
Parteiläufer, Parteigänger: I. POSSELT, Europäische Annalen, S. 327: „Die furchtbarsten Plaggeister für Stadt und Land waren im 30jährigen Kriege die sogenannten Parteygänger, d. h. Offiziere, welche, oft nur um sich einen Namen zu machen, meist aber, um durch Plünderungen und Erpressungen aller Art, ihren Beutel zu füllen, Soldaten warben, das erste beste liederliche Gesindel, Deserteurs, Marodeurs, Landesverwiesene, Gefängnissen Entsprungene, bey Treffen Davongelaufene oder Versprengte etc. gegen ein tüchtiges Handgeld unter ihren Fahnen versammelten und dann auf eigne Hand, oder unter Kommando, meist unter der Firma irend eines großen Generals, die Provinzen verheerend durchstrichen, den Hauptarmeen bald vorangingen, bald folgten, zu besonders gefährlichen Expeditionen sich gebrauchen liessen, und bey jeder Gelegenheit den Soldaten-Despotismus auf die empörendste Art übten“. II. Sympathisanten, Mitläufer bei Streifparteien, meist Bauern u. Kleinbürger, die hofften, durch Beute ihr Einkommen zu verbessern oder gar zu Reichtum zu kommen.
Parten: Wohnung, Mietpartei.
Partheke: kleines Stück, Almosen.
particular occurrenz: Einzelfall.
particulier: ganz bestimmt, besonders, vor allem.
Partiden: Spiele.
partieren: handeln, sich einkaufen, häufig auch unrechtmäßig.
partieren: durchstreifen, das Auftreten v. Streifparteien: Streifkorps; Reiterabteilung, die entweder zur Aufklärung oder zu überraschenden Handstreichen vom zuständigen Kommandeur ausgesandt wurde oder eine auf eigene Rechnung oder mit Wissen des an der Beute beteiligten Kommandeurs herumstreifende Abteilung, um Beute zu machen, Nahrung zu beschaffen oder die Bevölkerung zu terrorisieren. Am 9.5.1643 schrieb Ferdinand III. an Gallas: „auch die Streifparteien gehören bestrafft […], da sy die unterthanen unerhörter barbarischer weiß tractirn, denenselben wan sy nit gleich alles nach ihrem willen thuen, löcher durch die nasen bohren, strick dardurch ziehen und sie die [wie ?] unvernünfftigen thiere mit herumben ziehen, theils gar pulver in die nasenlöcher, auch mundt und ohren stecken und dasselbe anzünden, oder aber haisses bley hinein gießen, auch wohl ihre händt und fueß abhacken, ganze dörffer außplendern, und viel pferdt und viech mit weckh treiben“. REBITSCH, Gallas, S. 218f.
Partiererei: Betrug, Täuschung.
Partikulen: Teile eines Reliquienschreins.
Partisane, Partisain, Partison: Der Sponton der Unteroffiziere, auch Partisane genannt, war mit etwa 2,5 m länger u. hieß mit ersterem Kurzgewehr im Gegensatz zur längeren Pike. Die Partisane ist ca. 1,8 m lang, der Schaft besteht aus einem stabilen Holz u. trägt einen aus einem Stück geschmiedeten Aufsatz. Der Aufsatz besteht aus einer breiten, symmetrischen, doppelschneidigen, spitz zulaufenden Mittelklinge sowie zwei gebogenen Seitenklingen. Die Seitenklingen sind weniger wuchtig als die Mittelklinge u. erinnern der Form nach an einen liegenden Halbmond, aus dem ein kurzes Schwert (die Mittelklinge) ragt. Mit den beiden Seitenklingen ist es bei geschickter Anwendung möglich, den Gegner zu entwaffnen bzw. seine Waffe einzuklemmen. Zusätzlich verhindern die beiden Seitenklingen das zu tiefe Eindringen der Partisane in den Gegner, was das anschließende Herausziehen der Waffe erleichtert. Der stabile u. wuchtige Aufsatz ermöglicht es dem Anwender, leichte bis mittlere Rüstungen zu durchdringen [Wikipedia].
Partiten: DWb 13. Bd., Sp. 1479, 69: „betrügereien (besonders durch tausch und handel), ränke, intriguen“.
Partnitze: unbekannter Begriff.
partus: Geburt.
paschen: schmuggeln. DWb 13. Bd., Sp. 1481: „ein gaunerwort […], schmuggeln, verbotener weise über die grenze bringen (wahrscheinlich v. franz. passer, ital. passare überschreiten, nämlich die landesgrenze)“.
Pascher: Schmuggler.
Pasquill: anonyme Schmähschrift.
passamanborte: Besatzborte.
Passauer Kriegsvolk: Das Passauer Kriegsvolk war ein zwischen 1610 u. 1611 bestehendes Söldnerheer v. über 10.000 Mann. Es wurde 1610 vom Heerführer Laurentius Ramée im Auftrag des Fürstbischofs v. Passau Leopold Erzherzog v. Österreich aufgestellt u. war ursprünglich für den Einsatz im Jülich-Kleveschen Erbstreit bestimmt. Jedoch stand es schnell wegen seiner Plünderungen u. grausamen Verwüstungen in Österreich sowie in Böhmen in schlechtestem Rufe. 1611 stand das Passauer Kriegsvolk im Bruderzwist zwischen Kaiser Rudolf II. uu. Matthias auf Seiten des Kaisers. Im selben Jahr kam es zum Einfall der Passauer in Prag u. zu Grausamkeiten in Budweis. Nach Versöhnung der beiden Brüder wurde Laurentius Ramée verhaftet u. zum Tode durch das Schwert verurteilt. Der Scharfrichter Kaspar Neidhart stellte für das Passauer Kriegsvolk Papierzettel mit merkwürdigen Zeichen her, die er als Zauberzettel verteilte. Diese als „Passauer Kunst“ bezeichneten kleinen Blätter sollten den Besitzer gefeit machen gegen Hieb u. Stich [nach WIKIPEDIA].
Passauer Vertrag (1552): Der Passauer Vertrag vom 2. August 1552 zwischen dem römisch-deutschen König Ferdinand I. u. den protestantischen Reichsfürsten unter der Führung Moritz’ v. Sachsen nach dem Fürstenaufstand stellte die formale Anerkennung des Protestantismus dar, die mit dem Augsburger Religionsfrieden v. 1555 reichsrechtlich festgeschrieben wurde. Er wurde im Schloss der Grafen Solms in Rödelheim unterzeichnet. Infolge der hastigen Flucht der Truppen des Kaisers Karl V. aus Innsbruck hatte Moritz sein oberstes Kriegsziel erreicht. Er wollte Verhandlungen mit Ferdinand I., dem Bruder Karls u. zeitweisem Regent für das Reich, aufnehmen u. zu einer Lösung der Religionsfrage im Reich gelangen. Dies war mit Karl nicht möglich, da er nicht zu einer friedlichen Regelung bereit war. Dieser Vertrag war zugleich auch eine Kompromissvereinbarung zwischen Ferdinand u. Moritz. Ferdinands Wahl wurde durch die deutschen Protestanten unterstützt. Ferdinand seinerseits verpflichtete sich, Landgraf Philipp v. Hessen freizulassen. Philipp war der Schwiegervater des Moritz v. Sachsen u. befand sich seit der Wittenberger Kapitulation 1549 in kaiserlicher Gefangenschaft. Auch der bis dahin gefangen gehaltene ehemalige Kurfürst Johann Friedrich I. v. Sachsen kam im Gefolge der Friedensverhandlungen wieder frei. In den Aufgabenbereich des Kaisers fiel es auch, für den Schutz des Heiligen Römischen Reiches gegen die Bedrohung durch die Türken zu sorgen. Die Protestanten ihrerseits unter Moritz v. Sachsen verpflichteten sich, ihn hierbei zu unterstützen. Da Karl nicht den ihm zugeleiteten Vertragsentwurf unterzeichnen wollte u. auf einer Befristung des vereinbarten Gewaltverzichtes bestand, war der Vertrag trotz seiner grundlegenden Bedeutung für den Frieden im Reich tatsächlich nur ein Waffenstillstand zwischen den beiden Konfessionen. Dieses Provisorium, vor diesem waren alle religionspolitischen Entscheidungen des Reichstages ebenfalls befristet, sollte bis zum nächsten Reichstag gelten, der dann nach Wegen zu einer religiösen Wiedervereinigung des Reiches zu suchen habe. Zu einer Unterzeichnung durch Karl kam es indes doch am 15. August 1552. Insofern waren die dem Vertrag vorangegangenen Passauer Verhandlungen wesentlich wichtiger. Sie werden v. Historikern als das eigentlich Bahnbrechende angesehen. Die Verhandlungen fanden in einer Atmosphäre des unmittelbar drohenden u. v. Markgraf Albrecht Alcibiades dann auch tatsächlich geführten Krieges statt. So versammelten sich in Passau Ferdinand, Moritz, die Abgesandten der anderen Kurfürsten, Albrecht v. Bayern, die Bischöfe v. Salzburg, Passau u. Eichstätt u. die Vertreter v. Württemberg, Küstrin u. Jülich. Die Vertreter des Kaisers hatten allerdings keine Vollmachten, einen endgültigen Vertrag abzuschließen, Karl wollte selbst entscheiden. Die Verhandlungen fanden hauptsächlich zwischen den Kriegsparteien statt. Ferdinand u. die anderen Fürsten vermittelten bei Konflikten. Karl widersetzte sich lange den Forderungen der aufständischen Fürsten, u. mit der Standhaftigkeit der kaisertreuen Stadt Frankfurt am Main, die dem Ansturm der Fürsten trotzte, u. Geldbewilligungen aus Neapel u. v. den Fuggern änderte sich allmählich die Lage. Den verlangten definitiven, immerwährenden Frieden in der Religionsfrage lehnte Karl ab. Aber fast alle an den Verhandlungen Beteiligten waren an einem stabilen, tragfähigen Ausgleich auf der Grundlage des Status quo interessiert. Das war insofern interessant, als die katholische Kirche bis dahin immer darauf bestand, dass die Einheit der Kirche unbedingt gewahrt bleiben müsse. Zweitens war man sich darin einig, dass dem Frieden vor der Wiedervereinigung der Kirche Vorrang einzuräumen sei. Die Glaubensauseinandersetzungen müssten verrechtlicht u. damit politisch neutralisiert werden. Man wollte einen stabilen Frieden, mochten die theologischen Fragestellungen auch weiterhin ungelöst bleiben. Auch diese Ansichten hatten kurz zuvor noch kaum Anhänger im Reich besessen. Und drittens waren die in Passau versammelten Fürsten der Überzeugung, dass die Reichsstände selbst die Probleme zu lösen hätten. Es wäre nicht nur eine Aufgabe des Kaisers oder des Papstes, Frieden zu schaffen, sondern das Reich müsste v. innen heraus befriedet werden. Die Ansichten der Kurie wurden nicht zur Kenntnis genommen u. auch das bisherige Provisorium v. Karl V. in Form des Augsburger Interims wurde stillschweigend preisgegeben. Trotz der Ablehnung des Vertrages als dauerhafte Regelung durch Karl stimmte auch Moritz der Befristung zu. Er wollte sich lieber als Retter des Protestantismus sehen, als den Krieg gegen die Habsburger weiter fortzusetzen, zumal der Krieg langfristig auf Grund der Ressourcen des Kaisers wahrscheinlich sowieso nicht zu gewinnen gewesen wäre [WIKIPEdIA].
passedel: => Pass(ier)zettel.
passelick: ziemlich, leidlich.
„Passevolants“: zum Schein in der Rolle u. in der Musterung geführter Soldat, um bei Musterungen das Fehlen v. Mannschaften zu verdecken. In der Kompanie-Stärke wurden diese so genannten „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold dem Hauptmann zustand, wenn er Deserteure u. verstorbene Soldaten ersetzen musste. => „blinde“ Soldaten. In der schwedischen Ordnung vom 5.1.1632 mussten selbst diesen Passevolants „Lehnung“ ½ Rt. gegeben werden. Brück, Regesten Rheinhessens Nr. 004, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21431 (Zugriff am 15.09.2020).
Passgeld: Geld, das beim Verzicht auf das Bürgerrecht und dem Wegzug erlegt werden musste.
passieren: bezahlen.
paßiert: unbewertet.
„Passevolants“: „blinder „, zum Schein in der Rolle u. in der Musterung geführter Soldat, um bei Musterungen das Fehlen v. Mannschaften zu verdecken. In der Kompanie-Stärke wurden diese so genannten „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold dem Hauptmann zustand, wenn er Deserteure u. verstorbene Soldaten ersetzen musste. => „blinde“ Soldaten.
passio: Leiden, Krankheit.
Passion vnd Affecten: Leidenschaft u. Neigungen.
Passzettel: offizielle Bestätigung der Zugehörigkeit zu einer Einheit durch deren Kommandeur bzw. Erlaubnis zum Ausreiten oder Verreisen in eigenen Angelegenheiten.
pastando => bastant: widerstandsfähig, stark, kräftig. => Kampfstärke: Eine v. vielen Klagen kommandierender Offiziere findet sich bei BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 1443, S. 471: Borri an Gallas, 4.4.1643: Die eigenen Soldaten desertierten während der Truppenverschiebungen, ein Kroatenregiment sei spurlos verschwunden. Die Hälfte der Reiter sei krank, Kavallerie, Dragoner u. Artillerie ohne Kommando, die Offiziere seien mit ihren Dienern davon gelaufen. Die Walachen wollten keinen Kriegsdienst versehen, sondern nur rauben, plündern u. brandschatzen. Zum Zustand der Kaiserlichen Armee 1633 vgl. METERANI NOVI, Das ist Newer Niederländischer Historien 4. Teil, S. 297: „Von den Käyserischen / vnd sonderlich dem Welschen Volck / weil sie der rauhen Herbstlufft vnd Kälte in Teutschland nicht gewohnet / vnd vber diß auch grossen Mangel an Proviand litten / sind nicht allein im Elsaß / sondern auch im Zurückzug nach Bayern / viel erkrancket / erfroren / vnd sonst gestorben / gestalt man dann hin vnd wieder / da sie durchgezogen / viel Todte gefunden. Ingleichem wurden deren / so sich bey dem Fortzug verspatet / vnd etwas zurück blieben / hie vnd da von den Schwedischen nachgeschickten Partheyen / ein grosse Anzahl nider gemacht vnd gefangen. So rissen auch viel / die in das verderbte Bayerland nicht wieder zu kommen begehrten / auß / vnd liessen sich bey den Schwedischen vnterhalten / welche selber außsagten / daß seithero sie auß dem Elsaß marschirt / in die 3000. Mann sich verloffen hetten / daß also diese Armee / welche zuvor grosse Ding verrichten wollen / sehr geschwächt vnd zernichtet worden. Wie man dann auch Nachrichtung gehabt / daß das Regiment zu Roß darunter / so vber 30. Mann nicht mehr starck gewesen / sey mehrentheils zu Fuß gangen“. LATOMUS, Relationis Historicae Semestralis Continuatio (1639), S.82, berichtete zu den Kämpfen um Pirna im Juli 1639: „Vnnd haben Jhre Durchl. [Johann Georg I. v. Sachsen; BW] (wie man schreibt:) vnter dero eigene Soldaten / als sie zurücke kommen / Fewer geben lassen wollen / vmb selbige wider nach Pirna zu treiben / so doch verblieben“. Richelieu gegenüber Beichtvater Père Joseph über die mangelhafte Organisation der kaiserlich-bayerischen Armeen u. zum Zustand der französischen Armee (1638); Vertrewlich freundlich Gespräch: „Zum andern ist das Teutschland vor Zeiten wohl ein mächtig Land gewest / aber die langwürige Krieg vnd so wohl Freund als Feind haben es also verderbt / daß es jhme nicht mehr gleich vnd nicht der dritte Theil am Volck vbrig vnd selbiges also erarmet ist / daß der Arm dem Reichen gleich / das grosse / breite vnd weite Land öd ligt / vnd niemand bey seinem wohnen kann. So haben wir gut wider ein so verderbt Reich / vnd wider einen solchen Fund zu kriegen / der gleich wohl eine erfahrne tapffere Soldatesca in Anzug bringen kann / aber ohne Ordnung / ohne Bezahlung / ohne Disciplin, das gantze Teutschland ist fast ein Quartier vnd stehet dem Soldaten preiß / allda noch er / noch der Inwohner zu leben hat / vnd wann er in das Feld ziehet / keinen Proviant / oder andere Nothwendigkeit sind / daß er also in Mangel dessen von seinen eygnen Vnordnungen sich verzehrt. Die Regiment vnd Compagnien seynd viel in Anzahl / aber mit wenig gemeinen Knechten ersetzt / vnd die Officier erpressen doch die Contributiones für völlig. Bey den Regimenten befinden sich wenig Obristen in Person / also wann Fehler vorüber gehen / so wohl im Feld als in Quartieren / ist niemand der helffen / der den man zu red stellen köndte. Wo ein Corpus beysam̃en / commandiren vnterschiedene Generales, der ein will für sich / der ander hindersich / der ein es auff Welsch / der ander auff Teutsch haben. Vnd das gemeine Wesen gehet vnter dessen zu Scheitern. Die höchste Häupter sehen von weitem zu / vermeynen es mit Ordinantzen, Commissarien, Currieren, Botten vnd Brieffen zu erbesseren / ziehen doch niemand schuldigen zu gebührender Straff / lassen allein das gute Glück walten. Aber bey solcher manier zu kriegen ohne ein rechtes General Haupt / ohne Geld vnd Disciplin, ohne Vorsehung vnd Rarh / mit verderbung eygener Land vnd Leuth / allda denen Soldaten alles preiß stehet / vnd sie sich selber vntereinander spoliren, plündern / vnd auffreiben auch alle Vnbild / Vnfugsamkeit / vnd Laster gleichsam gestattet wirdt / kann weder Göttlicher Segen / noch menschlich Glück bestehen. Wann Gott vnsern Feinden nit bessern Sinn gibt / so haben wir ein gewunnes Spiel. Wann sie aber wolten kriegen wie wir / mit ordentlicher Bezahlung / daß der Vnderthan beym Feldbaw erhalten / vnd dardurch der Soldat sein Nahrung haben würde / so möchte sich leichtlich das Glück vmbschlagen / vnd ein Armee von 12000 also disciplinirten Soldaten Vns mehr Abbruch thun als jetzund 24000. Mann / welche wo sie in jhrem aignen Land hinkommen / entweder gar nichts zu leben finden / oder wan sie einen Vorrath antreffen / verderben und verwüsten sie in einem tag was auff etliche Wochen erklecken köndte / ruiniren vnd machen zu Schanden vnd Vnnutz / alles so sie hernach zu jhrem selbst aignem vnentbärlichen Gebrauch mit vil Gelt nit repariren mögen / daß also in wenig tagen jhr Anzal ohe Schwerdtstreich für sich selbst mercklich geschwächt wird / vnd viel einen Absprung zu vns nem̃en / vnd sich bey vns vnterhalten lassen. So seind sie mit Waffen / Schantzzeug / vnd andern Beraitschafften zu einem Feldzug nothwendig auß Vnvorsehung / vnd Mangel Geltes schlecht gerüst / jhr Cavalleria vbel montirt, vnd welche annoch bey allen Treffen die erste geweßt / so durchgangen. Betten wir also nun Gott / daß er sie nit besser kriegen lerne / darzu sie noch viel Mittel haben / wann sie an jhnen selber nit verzweiffleten. Wir erhalten ein Regiment zu Fuß in 3000. Mann complet, mit 22000 fl monatlich ordentlicher Bezahlung. Solten dann die gegen vns gelegene Craiß mit concurrirung der Spanier / welche sonst das Geld außmessen / vñ nit zehlen/ nit vermögen mit solch richtiger Bezahlung bey 12. In 15000. Mann zu erhalten / darbey widerumb gute Disciplin gestifft / vnd der Vnterthan vnuerhindert bey seinem Feldbaw beschirmet / vnd jhme die Mittel gemacht würden / sein ordentliche aufferlegte Contribution zu lieffern. Ich muß bekennen / weil einem versuchten teutschen Soldaten 3. vnserer Frantzosen kaum gewachsen sind / daß wir wider ein solche Armee gnugsam zu schaffen haben würden / dann Hertzog von Weimar am teutschen Volck zimblich abkommen / muß sich fast der Frantzosen bedienen. Wann es aber gehet wie bißhero / wirdt er bald widerumb teutsche Knecht bekommen / vnd bey vns die Noth nit seyn / daß weder ich noch E. Ehrw. auff die Post sitzen / nach Cöln zu reysen / vnd Frieden zu machen / wie wir sonst im widrigen Fall thun müsten“.
Patagon: „Ab 1618 darf der Patagon (Albertustaler oder (Andreas-)Kreuztaler) aus den spanischen Niederlanden in die niederländische Republik (Vereinigte Niederlande) eingeführt werden. Er ist zunächst 50 Stüber wert, wird aber ab 1622 wegen des niedrigeren Silbergehalts offiziell zu 47 Stüber berechnet. Auf den Märkten wird er dennoch wie der Reichstaler zu 50 Stüber gehandelt“ [http://www.hagen-bobzin.de/hobby/muenzsystem_niederlaendisch.html].
Patella: Schüssel, Opferplatte.
Patene: Teller zur Aufnahme des Brots bei Abendmahl- oder Eucharistiefeier.
Patent: Handschreiben, Erlaubnisschein, Vollmacht, offener Brief.
pater bursarius: Pater, der für das Kameralamt (Klosterwaltung) zuständig ist, Einnehmer des Klosters.
patriae proditores: Vaterlandsverräter.
Patron, patronus: Patron: Schutzherr, Schirmherr, Beschützer, schützender Gönner; Rechtsbeistand, Verteidiger vor Gericht. I. Das Patronatsrecht bestimmte die Pflichten und Rechte an einer Kirche, Kapelle, einem Altar und anderen kirchlichen Einrichtungen. Patronatsherren konnten Geistliche wie Weltliche, Städte, Klöster etc. sein. Der Patronatsherr hatte bei der Besetzung der Pfarrstelle das Präsentationrecht: Er durfte die drei Kandidaten vorschlagen, die die Gastpredigten hielten und sich der Gemeinde zur Wahl stellten. II. Im weltlichen Bereich der Förderer in einem Klientelsystem oder Netzwerk. Vgl. DROSTE, Patronage.
Patrozinium: 1. Schutzverhältnis eines Heiligen zu einer später nach ihm benannten Kirche, 2. Schutz durch höhergestellte, einflussreiche Persönlichkeiten.
Patte: Pfote.
Pattenträger: Kiepenträger.
Paulaner-Orden: Die Ordensgemeinschaft der Paulaner entwickelte sich um den eremitisch lebenden Franz v. Paola (1416–1507), der viele Gleichgesinnte fand, die mit ihm im italienischen Cosenza ein Kloster gründeten. Franz v. Paola war auf Grund eines Versprechens seiner Eltern als Jugendlicher in ein Franziskanerkloster gegeben worden, trat dem Orden aber nicht bei. Er ließ sich später bei einer Grotte in der Nähe seines Heimatortes Paola als Einsiedler nieder, wo sich ihm erste Brüder anschlossen. Die Mitglieder dieser Gemeinschaft nannten sich selbst „die mindersten Brüder“ als Superlativ der Eigenbezeichnung der Franziskaner (der „minderen Brüder“) u. lebten nach strengeren franziskanischen Regeln in Askese; von Außenstehenden wurden sie Paulaner genannt. 1474 wurde der Orden v. Papst Sixtus IV. approbiert. Die Paulaner verbreiteten sich besonders in Frankreich, Spanien, Italien u. Südböhmen. Als Ordenszweig für Frauen entstanden die Minimitinnen oder Paulanerinnen. 1501 wurde ein Zweig für Laien gegründet, der dritte Orden der Minimiten {nach WIKIPEDIA].
Paulinerkirche: protestantische Universitätskirche in Leipzig.
Pauliner: Die Pauliner (Ordo Sancti Pauli Primi Eremitae;) beziehungsweise der Orden des heiligen Paulus des Ersten Eremiten ist ein katholischer Orden. Zum Wesen des Paulinerordens gehören: Kontemplation Gottes in der Einsamkeit, Liebe zum liturgischen Gebet, ein armes und arbeitsames Leben, apostolische Tätigkeit, besonders die Verkündigung des Wortes Gottes und das Spenden des Bußsakramentes. Dank der ihm anvertrauten zahlreichen Marienheiligtümer erhielt der Orden bald einen weiteren besonderen Wesenszug: In der allgemeinen Überzeugung der Gläubigen, aber auch der Pauliner selbst, gilt er als marianischer Orden. Die Verbreitung der Marienverehrung zeichnet den Paulinerorden deutlich aus [nach Wikipedia].
paviloon: Verdeck, Zelt, Pavillon.
paviment: Fußboden.
Pechdaube: ein mit Pech behandeltes Seitenbrett an einem hölzernen Fass.
pechenyres: => Pikenier.
Pechkranz [Sturmkranz]: üblicher Brandsatz, der bei Belagerungen eingesetzt wurde, um kostengünstig Dächer, Vorratslager, Pulverkammern etc. in Brand zu setzen. Größere Pechkränze bestanden meist aus einem hölzernen Kern, um den mit Pech getränkter Schnüre gewickelt wurden. Das Durchschnittsgewicht betrug ca. 2,5 Kilogramm, während kleinere Brandsätze aus verflochtenen Schnüren bestanden und etwa 500 Gramm wogen. Vgl. dazu die Anleitung im ARMAMENTARIUM PRINCIPALE, S. 56: „Item nimb alte Seyl oder Fischer Netze / wesch die auß Laugen / vnd seuds wie man Garn seudt / in Eschen / laß wol dürr werden / darnach flichts zusammen / vnd mach Kräntz darauß / thu es in die Bechpfannen / die gerecht sey / schwembs wol in Hartze vnd Bech dieser Ring brent einer zwo Stunde“. Vgl. den Bericht über die Belagerung Nördlingens (1634) durch die Kaiserlichen; KESSLER, Belagerung, S. 53: „Darnach sind viele, viele Soldaten, als (und zwar) Musketiere durch hinausgeworfene Stroh- und Pechkränzen ruiniert worden, als sie auf die Mauer steigen wollten“.
pecieren: Schuld haben.
peditio: Krampfanfallsleiden, Epilepsie.
Peen: Strafe.
peinlich examiniren: Unter Anwendung der Folter (der „peinlichen Frage“: Verfahrenselement der Gerichtsbarkeit zur Errreichung eines Geständnisses, zugelassen unter bestimmten Voraussetzungen durch die Constitutio Criminalis Carolina (1532) verhören. Vorausgegangen war immer die Territionsphase, das Vorzeigen der Folterinstrumente durch den Scharfrichter und die Demonstration ihrer Funktion, um ein Geständnis zu erreichen.
Peint, Point: eingezäuntes Grundstück; Dorfwiese.
Peloton: (franz: ‚kleiner Haufen‘ vom lateinischen pila: ‚Ball‘, ‚Knäuel‘) bezeichnet im Militär eine kleine Truppeneinheit, etwa einen Zug oder eine Rotte von Fußsoldaten.
Pelotonfeuer: Peloton war eine kleinere Truppeneinheit unterhalb der Kompaniestärke. Beim Peloton-Feuer schossen die Pelotons abwechselnd jeweils geschlossen eine Gewehrsalve ab, so dass der Eindruck eines „rollenden Feuers“ entstand. Das Abfeuern der Gewehre wurde auf den Flügeln der Schlachtreihe begonnen u. zur Mitte fortgesetzt [nach Wikipedia]. Muschamp, schottischer Obristleutnant, kämpfte am 17.9.1631 in der Schlacht bei Breitenfeld auf schwedischer Seite u. schilderte die Wirkung des sogenannten schwedischen Salvo, auch Pelotonfeuer; Swedish Discipline Part III, page 24: […] „als ich auf Pistolenschußweite an den Feind herangekommen war, befahl ich den ersten drei Gliedern gleichzeitig zu feuern, und nach ihnen den anderen dreien: sobald dieses geschehen war, brachen wir im Handgemenge in die Reihen unserer Gegner ein und hieben sie mit unseren Musketenkolben und unseren Degen nieder“.
Pelzstube: Arrestlokal.
pendente lite: bei schwebendem Verfahren.
Pengel: Knüppel.
Pennalbuzer: Federputzer, Fuderbüchsen: Spottbezeichnung für Studenten im ersten Studienjahr.
Pennalismus: von lat. penna: Feder, für die rüpelhaften Auswüchse des Studentenlebens im 17. Jahrhundert; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 46.
Pensionarius: Gläubiger.
per accidens: durch Zufall.
Peraequation: Ausgleichung.
Perdon: Pardon: Gnadenerweis, Amnestie. Soldaten baten bei Gefangennahme um „Quartier“, d. h. Verschonung ihres Lebens, die von der Laune des Siegers abhing.
peremptorie: entscheidend, unumstößlich. zwingend.
per fata narrata: durch die berichteten Vorfälle.
per forca: mit Gewalt, mit geballter Kriegsmacht.
per fortia: mit Gewalt, mit geballter Kriegsmacht.
per forza: mit Gewalt, mit geballter Kriegsmacht.
perge (p): fahre fort, usw.
perhyenniren: überwintern.
perickel: Gefahr.
periclitieren: gefährdet sein, wagen.
periculum in mora: Gefahr im Verzug.
per saxe et ignes: durch Feuer und Schwert.
periklitieren: gefährden, schaden.
„Perlefax“: unbekannter Begriff. Um Hinweise wird gebeten !
per mancamento di forze: wegen Schwäche der Truppen.
per mandatum avocatorium: durch Abberufungserlass.
per missive: durch Anweisung.
Permutation: Vertauschung.
per nouation [novationem]: durch Umwandlung.
per ogni modo: auf jeden Fall.
perpendiculär: senkrecht.
per posta: pro Posten, pro Batterie.
perspectiv: Fernrohr.
per spasso: zum Spaß.
Persuasion: Überredung.
pert: Pferd.
Pertinentien: Zugehörungen; Einkünfte, die mit einem Besitz v. Land oder eines Herrschaftsgebiets verbunden sind.
peso: Last.
Pest: Eine während des gesamten Krieges immer wieder auftretende Seuche war die Pest (die „zur frühen Neuzeit wie das Amen in der Kirche“ gehörte, ULBRICHT, Seuche, S. 10) als demographische Katastrophe für einzelne Landstriche, von Happe [I 87r] und seinen Zeitgenossen neben Krieg und Hunger zu den drei Hauptstrafen Gottes gerechnet; vgl. dazu auch LANG, Pestilentz, S. 133 f. Truppenbewegungen, Zerstörungen, Hungerkrisen bzw. chronische Unterernährung, mangelnde Hygiene etc. trugen zur Verbrei-tung der Pest bei, die in vier Formen auftrat: 1. die abortive Pest als „leichte“ Variante: Symptome waren leichtes Fieber sowie Anschwellen der Lymphdrüsen. War die Infektion überstanden, wurden Antikörper gebildet, die eine etwa 10 Jahre anhaltende Immunisierung gegen die drei anderen Formen bildete. Marx starb 10 Jahre nach der Pest von 1625 an der Pest von 1635. 2. die Beulenpest (Bubonenpest nach griech. Bubo = Beule), die nach ca. 9 Tagen zum Tod führen konnte, wenn der Erreger ins Blut eintrat, die Letalität konnte zwischen 60-80 % liegen). Die Ansteckungszeit lag zwischen wenigen Stunden und etwa einer Woche, Symptome waren Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber, Benommenheit, Schlaflosigkeit, später treten Bewusstseinsstörungen und Ohnmachtsanfälle auf. Im Bereich des Flohbisses bildeten sich stark anschwellende und äußerst schmerzhafte Beulen am Hals, an den Leisten und Achselhöhlen. Diese Beulen erreichten eine Größe von ca. 10 cm und waren durch die die Blutungen in den Lymphknoten dunkelbau bis schwarz eingefärbt. Sie fielen nach Vereiterung in sich zusammen. Die Beulenpest an sich war nicht tödlich, da die Beulen von selbst abheilen konnten. Das Aufschneiden der Beulen war insofern gefährlich, da die Bakterien über das Blut in andere Organe gelangen konnten. Bei den unbehandelten Patienten kam es wohl bei 30-50 %r zur gefährlichen Lungenpest. Die Beulenpest verbreitete sich im Winter kältebedingt langsamer als im Somme und erreichte ihren Höhepunkt im Herbst. 3. die Pestsepsis (Pestseptikämie), wenn die Bakterien in die Blutbahn eintraten, entweder über offene Wunden oder beim Platzen der Pestbeulen nach innen. Symptome waren hier hohes Fieber, Kopfschmerzen, Anfälle von Schüttelfrost, danach kam es zu größeren Haut- und Organblutungen. Der Tod trat bei Nichtbehandelten wohl spätestens nach 36 Stunden auf. 4. die Lungenpest, bei der die Erreger durch die Pestsepsis in die Lunge kamen oder von Mensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektion übertragen wurde, bei der der Tod angeblich in 24 Stunden, zumeist aber unbehandelt in 2 bis 5 Tagen eintrat und die eine Letalität von 95 % hatte. Angeblich konnte man sich in nur 1 bis 2 Tagen anstecken. Symptome waren eine starke Atemnot, Husten, blaue Lippen und blutiger Auswurf. Das führt zu einem Lungenödem, verbunden mit dem Zusammenbruch des Kreislaufs. MARX’ Angaben lassen vermuten, dass es sich bei der Pest von 1625 um die Beulenpest gehandelt haben muss. Geschlecht, sozialer Status und Ernährung waren Determinanten, die über Ansteckung und Abwehrkräfte entschieden. Der Pestbazillus wurde durch Rattenflöhe, Wanzen, Läuse und andere Parasiten übertragen. Das Bakterium blieb z. B. in Flohkot, Staub, Kleidung, Pelzen, Wasser und Erde wochenlang virulent. Zumindest scheint man in Erfurt 1625 recht sorglos mit der Ansteckungsgefahr umgegangen zu sein, wie HEUBEL, S. 42 festhält. Möglicherweise hatte der Rat jedoch durch eine strenge Quarantäne von vierzig Tagen Versorgungsengpässe befürchtet und wollte die Handelsbeziehungen nicht gefährden. Allerdings scheint die in der Forschung vertretene Meinung, dass gerade die unteren Schichten die Angst vor der Pest beiseite geschoben hätten (ULBRICHT, Seuche, S. 44), so nicht stimmig. Mehr als 50 Pestheilige, angeführt von den Heiligen Sebastian und Rochus, wurden angerufen. Gebet, Frömmigkeit, Sittenreinheit und Liebe zu Gott galten aus theologischer Sicht als wirksamer Schutz vor der Pest. Man glaubte sich durch die Umwicklung mit Stroh auch der Leichen vor der Ansteckung mit der Pest schützen zu können. Pestzeiten boten einen durchaus lukrativen Erwerb für die verachteten Totengräber, der von „ehrlichen“ Berufsgruppen ausgeübt wurde, da z. T. pro Begräbnis bis zu 20 Rt. (BRAUN, Marktredwitz, S. 52f.) verlangt wurde, aber auch von Angehörigen der ärmeren Bevölkerungsschicht. RUTHMANN, „Was damals fruchtbar und gebauet“, S. 78f. Erste Maßnahmen gegen das Eindringen der Pest verzeichnet das Ratsmanual von Lauf (bei Nürnberg, Mittelfranken), 1.11.1626; Käppel, Nürnberger Land in Not, S. 39: „Auf der Oberherrschaft bevelchschreiben betreffend die in der Nachbarschaft eingerissene böse Seuche der Pestilenz ist verlassen, daß hinfüro unter jedem Thor zwei Bürger alle Tage wachen und niemand Fremds, so von verdächtigen Orten herkommen mag, hereinlassen solle“.1624 ließ sich der Stadtmedikus in Neumarkt (Oberpfalz) durch die beiden Nürnberger Pestilentiarii über die Erscheinungsformen der in Nürnberg ausgebrochenen Pest informieren: „Das pestilenzialische Contagium dieser Stadt ist theils ein unmittelbares, theils ein mittelbares. Uebrigens weil bei den praktischen Aerzten das durch Gegenstände verbreitete Kontagium wie das in Distanz wirkende gleichmässige Kontagium genannt wird (denn man gebraucht es sowohl zur Bezeichnung eines Ansteckungsstoffes als auch der infizirten Luft), so ist zu bemerken, dass wir unter demselben nichts anderes verstehen, als einen Krankheits-Herd (Fomes). Das Pest ‚Miasma‘ ist Gott Lob bei uns zur Zeit nicht durch die Luft verbreitet worden. Daher ergreift die Pest die Menschen bei uns entweder durch einen besonderen Zunder (Fomes) oder durch unmittelbare Berührung. Auf die erste Weise nahm die Krankheit ihren Anfang, auf die zweite gewann sie Verbreitung. Was die Kranken selbst betrifft, so werden diese meist gleich vom Anfang an von einer bedeutenden Hinfälligkeit ergriffen mit Gefühl von Frost oder Hitze, Brechreiz, wirklichem Erbrechen und zuweilen von Bewusstlosigkeit, worauf sich in Kürze Anthraces und Bubonen, theils von verschiedener Farbe, theils von der Farbe der Haut selbst bilden. Doch sind diese Symptome nicht bei allen gleich, sondern verschieden, je nachdem diese oder jene Theile zuerst mit dem Ansteckungsstoff in Berührung kommen. Denn einige werden mit Kopfschmerz, Hinfälligkeit, Ohnmacht befallen, andere klagen über unstillbaren Durst, Fieberhitze und Schlaflosigkeit, auf welche bald Delirien folgen, wieder bei anderen erscheinen sogleich die charakteristischen Zeichen der Pest und zwar oft ohne die den Pestbeulen gewöhnlich vorhergehenden heftigen Schmerzen. Bei einigen Pestkranken entstanden unter den Erscheinungen der Euphorie Abscesse, bei anderen war damit unter heftige Ohnmacht verbunden. Bei einigen beobachtete man bloss Anthraces, bei anderen traten Anthraces und Bubonen zugleich auf. Diejenigen, bei welchen in entfernteren Theilen, z. B. der Leistengegend, Bubonen ausbrachen, wurden fast alle geheilt, während die, bei denen sie auf der Schulter oder der Brust ausbrachen, fast alle starben. Nicht selten trat übrigens der Tod plötzlich, unter scheinbar günstigen Symptomen ein, aber eben so oft sah man auch solche, welche durch die Heftigkeit der Erscheinungen in der äussersten Lebensgefahr zu schweben schienen, gegen alle Erwartung der Gefahr entrinnen und genesen. So gross ist die Täuschung und Bösartigkeit dieser Krankheit“. WOLFSTEINER, S. 106f. Die Contagionslehre wurde 1546 zum ersten Mal von dem Arzt Girolamo Fraucostero formuliert. Der Bieberauer Pfarrer Johann Daniel Minck; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 254f.: „Inzwischen und neben der Kriegsruten schickte Gott hinter uns her die Pestilenz. Die erregte sich im Anfang des 1635. Jahrs als eine Hauptschwachheit, daran viel starben. Gegen den Frühling aber besagten Jahrs, da die Hitze sich zu mehren begunnte, da wuchs das Gift gewaltig, und verwendet [= verwandelte] sich vorige Hauptseuch in eine giftige Pestilenz, davon die Leute schnell und haufenweis dahinfielen, daß man nicht gnug begraben konnte – ut impleretur Lev. 26, v. 25 [ = auf daß das Wort nach Leviticus 26, Vers 25 erfüllt wurde: Ich werde über euch das rächende Schwert des Bundes führen; wenn ihr in die Städte flieht, werde ich die Pest in euere Mitte senden, und ihr werdet den Händen der Feinde ausgeliefert]. Weil auch, wie gesagt, daß Lichtenberg so gar dicht voller Leute, daß deren viel unter dem freien Himmel liegen mußten, so begaben sich viele heim, wollten unter ihrem eigenen Dach sterben. Da waren sie aber vor den Räubern nicht sicher, welche die Kranken aus ihren Betten warfen, sie durchsucheten und auch die Kranken noch darzu peinigten, vermeinend, irgend Geld oder Brot von ihnen zu erkundigen [= aufzuspüren]. Da starb manch Mensch uffm Land, daß niemand von seinem Tod jechtwas [= etwas] wußte, darum blieben sehr viel und viel lange Zeit unbegraben liegen, daß sie ganz zermürbet und voller Würmer waren. Es lagen oft Kranke bei den Toten in einem Bette, und hab ich selbsten ein krank Mägdlein zu Umstadt gegen die Schul über jämmerlich schreien, rufen und klagen über die Würme, so von seiner toten Mutter ab- und an es liefen, daher ich verursachet, beim Magistrat um Begrabung der Mutter anzuhalten. Darauf dieses geschah, daß Leute – wer sie gewesen, mir unbewußt – solchen toten Körper vor mein Schulhaustür bei der Nacht legten; wollt ich ihn weghaben, mußte ich ihn begraben lassen. Dergleichen Zustand war im ganzen Amt Lichtenberg – anderer Örter des Lands zu geschweigen – , darumb wurden von der Oberkeit etliche Totengräber bestellt, unter welchen Hans Weiß von Bieberau noch im Leben, welche hin und wieder uff die Dörffer gehen, die Toten suchen und begraben mußen. Da funden sie etliche, welche ganz vermürbt, daß sie solche mit Hacken [= Haken ?] zu Loch ziehen mußten; etliche hatten die Hunde zerrissen und unkenntbar gemacht. Nach der Weissagung Jer. 15, 3 [= Vier Arten der Heimsuchung werde ich über sie senden, spricht der Herr: das Schwert, daß es sie töte, die Hunde, daß diese sie zerfleischen, die Vögel des Himmels und die wilden Tiere der Erde daß diese sie verschlingen und verstreuen]“. Der Abt von Andechs, Maurus Friesenegger, Tagebuch, S. 12f., für 1628: „Denn da in dem angesteckten Haus oft kein Gesunder war, der den Tod des anderen ankünden, viel weniger [ihn] begraben konnte, so blieben die Toten oft längere Zeit liegen, ohne es zu wissen; und wenn man es wußte, so war niemand, der solche begraben wollte. Endlich fand sich ein Vagant mit seinem Weibe ein, der sich hierzu brauchen ließ; allein beide, nachdem sie einen begraben, wurden selbst Opfer des Todes; und da wurde die Sache schlimmer, als zuvor. Endlich, nachdem Kaspar Maier, aus dessen Schuld das Übel der Pest in das Dorf gekommen, mit Gewalt gedrungen, einige zu begraben, hat sich mehrmal ein Hüter von Fischen zu diesem Gebrauch angeboten mit dem Beding, daß ihm Kost, und täglich ein Maß Bier, wochentlich 1 fl., und von jedem Begräbnis ein Taler, und ein Maß Wein von der Gemeinde gereicht werde, dem auch außer dem Dorf an dem sogenannten Aydler Berg an der Mittagseite eine Hütte zur Wohnung errichtet worden. endlich am 17. Oktober ist die letzte Person an der Pest gestorben, welche mit dem August angefangen hat. Darnach wurden die Gräber der Pesthaften angeebnet, und mit grünem Wasen bedeckt. Auch [wurden] die angesteckten Häuser gereinigt mit neugebranntem Kalk, der darin abgelassen wurde, und die Mobilien und Hausfahrnisse derselben von dem Totengräber verbrennt“. Bericht der Ursula, Witwe des Evertz zum Berge von 1652 (1635/36); Ruthmann, Was damals fruchtbar und gebauet, S. 78f.: „Endtlich bin ich Ursula, uff fleissigs Bitten Heinrich Fischers durch Wilhelm Aldemarck und den Fronen Johan Haberman begehrt worden ins Haus zu gehen und die Thodten auszukleiden, als aber bey der geschwinden pestilentialischen Gifft mich zwarn darin beschweret, doch mich bey solcher grossen Noth dahen bereden lassen und in Gottes Nahmen zu Trost des betrübten verlassenen Mans und Sohns heneingegangen, beide Clara und Ihre Tochter ausgekleidet“. Nach der Einsargung der Pesttoten blieb Ursula zur weiteren Versorgung der beiden Infizierten, die nach einigen Tagen ebenfalls verstarben. Die schwedischen Truppen weigerten sich, die Toten bis zur Beerdigung im Haus zu belassen: „sie die Kriegsleute die todten Corper erbarmtlich aus dem Hause in Kot und Mist geworffen, welche sie Wittibe und ihr Ehemann salligh etzliche Tagh und Nacht unter blawen Hemmel in grosser Kelte und Frost, ehe sie haben konnen begraben werden, fur Katzen und Hunte hetten bewachen müssen“. In der Regel gab es für solche Dienste 10 Reichstaler. In Paderborn wurden Gildemutglieder zum Tragen der Pesttoten gezwungen; Ratsprotokoll Paderborn, 19.9.1625; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 403: „Ist vor specificirten jungsten gildebrudern, alls dieselbige zum tragen [der Pesttoten; BW] sich nicht verstehen wollen sondern darin beschwert, noch zeit uff morgen indulgirt, gestaldt alßdan einen ihres mittels zu solchen endt zu benehnnen oder einen andern zu verschaffen, alles bei verlust der burgerschafft und ampts“. Zum Teil gaben die Bewohner ihren infizierten Ort auf und verbrannten ihn. MAHR, 1636, S. 38f. II. Zum Teil wurden ansteckende Krankheiten seit dem Mittelalter als „peste“ (z. B. die „Ungarische Krankheit“) bezeichnet. Vgl. die Beschreibung der Symptome bei dem erzgebirgischen Pfarrer und Chronisten LEHMANN, der die Pest mehrfach erlebte: „Diese entsetzliche Seuche führt unzählig viel ungewöhnliche Zufälle und Beschwerden mit sich, nachdem das Gift und Patient beschaffen. Sie fället an mit ungewöhnlichem Frost, auch Schrecken und Schwindel, innerlicher Hitze und Unruhe, Mattigkeit in allen Gliedern, Hauptschmerzen, Rücken- und Seitenstechen, schwerem Odem, hitzigen Augen, Vertrocknung des Mundes, brennendem Durst, Blutstürzen, Achsel-, Ohren- und Seitenschmerzen. Sonderlich ist dabei große Herzensangst, Traurigkeit, Ohnmacht, tiefer Schlaf oder stetes Wachen und Rasen. Der Magen empfindet vom giftigen Ferment lauter Unlust, Aufstoßen, Erbrechen, Durchlauf, daher erfolgen oft gefährliche Spasmi, Konvulsionen, Schwindel, Fresel, Zittern und Schlagflüsse. Es schießen Karfunkel und Branddrüsen auf in den Weichen, unter den Achseln, hinter den Ohren. Die mühlselige Natur ängstigt sich, daß allerhand rote, gelbe, grüne, blaue, dunkelbraune Giftflecken ausschlagen. Das Angesicht wird ungestalt, gilbicht und grünlicht, der Puls schlägt hitzig, zitternd, unordentlich, die Glieder erkalten oft, es bricht die Herzensangst mit großem Schweiß aus, und zeigen die Schmerzen, Stiche, Flecken, Schlag, Wüten, Toben, Drüsen und Schwären, Urin und Exkremente an, welche innerlichen Hauptgliedmaßen am meisten leiden müssen. Ist also kein Wunder, daß die Pest, nachdem sie mit einem und anderm Zufall auf das schrecklichste grassieret, so vielerlei Namen führet“. LEHMANN, Erzgebirgsannalen, S. 96ff.
Pestarzt, „Pestilential-Chirurgus“: 1631 erhielt der „Pestilential-Chirurgus“ in Zwickau freie Wohnung und wöchentlich 1 ½ Rtlr.; HERZOG, Chronik von Zwickau 2. Bd., S. 417.
Pestblatten: Pestbeulen.
Pestilentialis: Geistlicher, abgestellt zur Seelsorge sterbender Pestkranker.
Pestis: Pest, Seuche, ansteckende Krankheit. => Pest.
Petarde: durch Petardiere angebrachte Sprengladung, die am Tor oder an einer Brücke mit einem Brett angeschraubt oder aufgehängt und mit einer Lunte gezündet wird. Dabei kommen auf 50 Pfd. Metall 4 Pfd. Pulver. Damit wurden Festungsringe an Schwachstellen aufgesprengt, ohne die Wehranlage zu zerstören. Durch die Bresche drangen Sturmtruppen ein, während die aufgesprengten Eingänge zum eigenen Schutz schnell wieder geschlossen werden konnten, wenn der äußere Ring u. die Festung oder das Schloss erobert waren. FEIL, Die Schweden, S. 461 Anm.: „Petarden (Pétara Polyclastra, Sprengkessel), zum Aufsprengen von Festungsthoren, Zugbrücken, Fallgittern, Palissaden, Ketten, Minen u. s. w. bestimmt, waren aus Stückgut oder Eisen gegossene Kessel, mit gutem Kornpulver gefüllt, welche mit der breiten Mündung auf einem starken Brett (Mandrill-Brett) befestiget und dann an das zu sprengende Objekt (z. B. Thor) entweder angeschraubt, oder mittels eines Balkens mit starkem Stachel angestemmt, oder auf einem Karren soweit angetrieben wurden, bis sie hafteten. Losgebrannt wurden sie mittels Lauffeuers oder Lunten“. „Sie dienten zum Zerstören von solchen Objekten, denen man durch direkten Kanonenschuss nichts anhaben konnte. Besonders häufig wurden sie zum Sprengen von Toren und Eindrücken von Contre-Escarpen beim Sappe-Durchbruch oder zum Sprengen von Pallisaden etc. verwendet. Die Petarde war ein mörserartiges bronzenes Gefäss, welches mit 0,5 bis 100 kg Pulver geladen [normal waren 6-8 Pfd. Pulver; BW] und nach gehöriger Dämmung mittels Schrauben, Ketten oder Seilen an ein beschlagenes Brett befestigt wurde. Man brachte die Petarde unter Schutz der Dunkelheit an den Ort der Verwendung (meist durch Freiwillige) und hängte sie dort an. Sie wurde dann durch eine lange Feuerleitung durch die im Boden angebrachte Brandröhre zur Explosion gebracht. Die Anwendung soll 1574 von den Franzosen herrühren. Die Kaiserlichen unter FM Adolf v. Schwarzenberg sprengten mit Hilfe zweier Petarden bereits am 29.3.1598 zwei Tore der von Türken verteidigten Festung Raab. Sie waren unter der Leitung des FZM Johann Albrecht v. Sprinzenstein auf seine eigenen Kosten in Wien erzeugt worden. Die Gefäße hielten der Explosion stand und konnten wieder verwendet werden !
Sprinzenstein hatte eine Reihe von Verbesserungen bei der Artillerie eingeführt und eine Reihe von Erfindungen gehen auf sein Konto. Er hatte für Herzog Wilhelm V. v. Baiern ein Geschütz mit gezogenem Rohr als Hinterlader hergestellt. (Der Herzog schenkte es späte Kaiser Rudolf II.) Die Petarden hatten ein großes Gewicht. Auf 5 kg. Ladung wurden 40 kg Metall gerechnet, eine leere Petarde für 100 kg Ladung wog 2,5 Zentner !“ [http://www.kuk-wehrmacht.de/regiment/artillerie/artgesch.html].
petardieren, petarderen: sprengen mit einer Petarde: durch Petardiere angebrachte Sprengladung, die am Tor oder an einer Brücke mit einem Brett angeschraubt oder aufgehängt und mit einer Lunte gezündet wird. Dabei kommen auf 50 Pfd. Metall 4 Pfd. Pulver. Damit wurden Festungsringe an Schwachstellen aufgesprengt, ohne die Wehranlage zu zerstören. Durch die Bresche drangen Sturmtruppen ein, während die aufgesprengten Eingänge zum eigenen Schutz schnell wieder geschlossen werden konnten, wenn der äußere Ring und die Festung oder das Schloss erobert waren.
Petardierer: Militär- oder Zivilperson, „die mit dem Einsatz der Petarde beauftragt und vertraut war. Der erste bekannte Einsatz einer Petarde fand 1584 in Köln und Bonn statt, als die Stadttore mit ihr aufgesprengt wurden. Die personellen Verluste unter Petardieren waren relativ hoch, da sie direkt an den gegnerischen Verteidigungs- und Sperranlagen operieren mussten, die häufig ungeschützt im Wirkungsbereich der Verteidigungswaffen lagen“ [WIKIPEDIA].
Petechialfieber: Fleckfieber.
Petersburg (Osnabrück): 1618 hatte Ferdinand II. der Stadt Osnabrück ihre Privilegien und die Freiheit zur Augusburger Konfession bestätigt. Bei Beginn des Dreißigjährigen Kriegs erklärte die Stadt ihre Neutralität. Im Herbst 1625 wurde Franz Wilhelm von Wartenberg zum Bischof von Osnabrück gewählt. Er versuchte wie sein Vorgänger, in Osnabrück die Gegenreformation durchzusetzen. 1628 kam Franz Wilhelm mit der katholischen Liga in die Stadt und gab den Auftrag, zur Verstärkung der Osnabrücker Befestigungsanlage und als eigene Residenz, die Zitadelle Petersburg zu bauen. Die Petersburg war nach den Maßstäben der Zeit ihrer Errichtung eine sehr moderne Festung in Form eines fünfzackigen Sterns. Die Bevölkerung von Osnabrück und der evangelische Rat der Stadt empfanden die Petersburg als Bedrohung und nicht als Bauwerk zum eigenen Schutz. Denn trotz des Protests der Bevölkerung wurde ein Teil der Stadtmauer gegenüber der Burg abgerissen, dadurch ließen sich von ihr neben Feinden von außen ebenso die Einwohner unter Kontrolle halten. 1633 belagerten schwedische Truppen Osnabrück; zu diesem Zeitpunkt war die Festung schon weitgehend vollendet. Die militärische Besatzung Osnabrücks unter Obristleutnant St. Eloy musste am 6.10.1633 die Petersburg aufgeben. [nach wikipedia].
Petetchen: Flecktyphus.
peytzigen: peitschen.
Pfaffe: Der verächtliche Nebensinn kommt in der Reformationszeit auf, als Luther das Wort zunächst für die abgöttischen („Götzenpfaffen“), dann für die katholischen Priester verwendet.
Pfahlhaus: unbekannter Begriff. Um Hinweise wird gebeten !
Pfahl stecken: Pfahl, auf den nach vollzogener Strafe ein abgetrennter Körperteil gesteckt oder gebunden u. ausgestellt wird.
pfählen: HINCKELDEY, Justiz in alter Zeit, S. 332: „In engster Verbindung zum Lebendigbegraben stand das Pfählen. Nach dem Begraben wurde ein Pfahl in die Grube und durch den Gerichteten getrieben. Dies geschah einerseits wieder aus Aberglauben, um ein Wiederkehr des Toten zu erschweren, andererseits aber, um den Tod rasch eintreten zu lassen. Darüber hinaus hatte das Pfählen noch die Bedeutung einer spiegelnden Strafe für den Notzuchtverbrecher, wobei die Frau, welche Opfer seiner Tat war, die ersten drei Schläge ausführen durfte, den Rest erledigte der Henker. Lebendigbegraben und Pfählen gehörten aber nicht zu den oft angewandten Strafen und verschwanden mit dem Beginn der Neuzeit fast ganz aus dem Strafgebrauch“. Vgl. dagegen: „Das Pfählen gilt als eine der grausamsten Hinrichtungen, die den Tod des Opfers zur Folge hat. Dem Verurteilten wurde ein angespitzter, oder absichtlich stumpf gelassener, und mit Fett beschmierter Pfahl anal eingeführt. Nicht, dass das schon schmerzhaft genug wäre, wurde dieser Pfahl aufgestellt mit dem Opfer obenauf, das durch sein eigenes Gewicht immer tiefer rutschte und so den Pfahl immer weiter in seine Eingeweide eindringen ließ. Diese schmerzhafte Prozedur konnte tagelang dauern, bis endlich der erlösende Tod eintrat“ [http://www.deutschland-im-mittelalter.de/foltermethoden.php]. Vgl. auch HANNCKE, Cosmus von Simmerns Bericht, S. 39. William Crowne [1617 – 1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments und 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf; RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. BÄHLER, Der bernische Jura, S. 111f.: „Ein Bürger von Courfaivre, der verdächtig war, einem Deserteur zur Flucht verholfen zu haben, wurde ohne weiteres enthauptet und sein Rumpf gepfählt“.
Pfalzgraf: Ursprünglich Verwaltungsbeamter in den Königspfalzen. In karolingischer Zeit war er zu ihrem Vorsteher aufgestiegen. Im 9. Jahrhundert amtierten weitere Pfalzgrafen in Lothringen (Niederrhein), in Sachsen, Bayern u. Schwaben u. Lothringen. m Hausvertrag v. Pavia (1329) hatten die Wittelsbacher ihren Besitz in drei Gebiete geteilt: Rheinpfalz, Oberpfalz u. Bayern: Die Kurwürde wurde in der Golden Bulle 1356 der rheinpfälzischen Linie zugesprochen. Die Pfalzgrafen verfügten 1198 bis 1623 u. v. 1648 bis 1806 über eine Stimme im siebenköpfigen Kollegium der Kurfürsten, das den deutschen König wählte. Im Laufe der Jahrhundert, vor allem während des 15. Jahrhunderts entstanden zahlreiche Nebenlinien, die Kurpfalz (zwischen Kaub u. Heidelberg/Mannheim, die Kurfürstentümer Bayern/Oberpfalz (Eger/Neumarkt/Amberg) u. Bayern (Lech/Donau), das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken (südlich der Nahe, um Zweibrücken u. Rapoltstein), Pfalz-Neuburg (Düsseldorf/Jülich) u. Pfalz-Sulzbach (bayerische Pfalz). Im Zuge der Reformationen wandten sich die kurpfälzischen Linien nach u. nach dem Protestantismus zu, während die bayerischen Linien am katholischen Glauben festhielten. Nach: https://www.regionalgeschichte.net/bibliothek/glossar/herrschaftsterritorien-und-adelsgeschlechter/die-pfalzgrafen-bei-rhein.html.
Pfandholz: „kurzes Holz, die Löcher hinter dem Anfahl und dem hangenden, bey der Verzimmerung eines Straßenbaues auszufüllen“; KRÜNITZ, Encyklopädie, online verfügbar unter: kruenitz1.uni-trier.de.
Pfänner: „auch Pfannenherr genannt, Eigentümer oder Pächter eines Teils einer Saline, abgeleitet von Pfannen, mit denen in Meersalinen das Salz geschöpft wurde. An die sogenannte Pfännerschaft, die Genossenschaft aller Pfänner einer Saline, wurde seit dem Mittelalter das lukrative Salzregal … „in den Salzwerken, eine Person, welche Salzgüter, entweder an Kothen, oder an einer gewissen Quantität Sohle, oder auch an beyden zugleich besitzt. In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung wird nur derjenige ein Pfänner genannt, welcher ein Koth, folglich auch die dazu gehörige Pfanne besitzet, und die Sohle anderer durch Meister darin versieden läßt; zum Unterschiede von dem Gutsherren, welcher keinen Koth, aber einen Antheil an der Sohle besitzt, oder, wie man es nennt, auf ihre Ausläufte sitzen. An andern Orten werden die Pfänner Salzjunker, in Lüneburg Sülfmeister, Selbstmeister, genannt. Sind es Personen von Stande, so pflegt man sie auch wohl Pfannherren zu nennen“ [KRÜNITZ].
Pfechtner: Pächter.
Pfeffer: eine mit Pfeffer zubereitete starke Brühe; auch ein besonders gutes Hochzeitsessen wie Hasenpfeffer.
Pfennigmeister: Schatz-, Säckel-, Zahlmeister, Einnehmer.
Pferdediebstahl: Pferde waren natürlich besonders begehrt, da viele an den grassierenden Pferdekrankheiten in den Lagern, die z. T. auf Hexerei zurückgeführt wurden, was die entsprechenden Prozesse nach sich zog, durch Schinderei, gerade bei den Artilleriepferden, oder fehlende Futtermittel zugrunde gingen. Die bayerischen Kriegskommissare Johann Bartholomäus Schäffer u. Hans Adolf v. Starzhausen schrieben am 30.10.1643 an Maximilian I. von Bayern; BECHTOLD, Hexen im bayrischen Lager, S. 140ff.: „E. Churfürstl. Durchl. berichten wir hiemit underthänigst, dasz nun vast alle Obriste sich täglich hefftigst beclagen, wegen des under Iren Regimentern eingerissenen Pferdtfahls, da sie doch von allerhandt artzneyen, täglich mittel brauchen; thails Pferdt sein lungenfaul, thails haben im Hertzen, wann manns öffnet, gelbes wasser, ahn thails, ungeachtet manns geöffnet, hat mann gannz keinen mangel innwendig finden können; Ettliche stehen underschiedliche tag kranck; ettliche seyen in 1. oder 2. stunden gesundt, und todt, und gemainlich fallen so bald die besten Pferdt; dahero, weiln an vilen bey der öffnung keine mängel gefunden werden, wollen vil dafür halten, es komme diser Pferdtfahl auch nit wenig von bösen Leuthen, denn Hexen und Zauberern hero; Obriste, Rittmaister und anndere haben unns gesagt, dasz bey Iren Regimentern und Compagnien underschiedliche weyber vorhannden, welche der Hexerei suspect und beschreyt sein, auch selbsten anainander schellten, dise habe dortt oder da, Leuth oder Vieh verzaubert. Es ist auch wol zu glauben, dasz dergleichen böse Leuth nicht wenig under diser Armada sein, dann vermuetlich vil Weibsbilder, welche annderer orthen wegen ihrer unthaten ausgeschafft, der Stätt und Lännder verwysen, auch wol ettwa gar mitt ruetten ausgesteubt wordten seindt, haben sich hinnach zu den Regimentern begeben, mitt den Soldaten ettwa verheurath, und verhänget, allso gelegenheit bekommen, ihre boshait zu üben; vil werden ettwa auch bey solchen hin und wider schleppen im Krieg, in deme sie offt dahinden bleiben, noth und angst leiden, zu Iren Männern nit kommen können, dis abscheuliche Laster der Hexerey erst im Krieg gelernet haben, Dann kann mann inn mannichem Landt, bey wolbestelltem Regiment, viler Beambter und gaistlicher aufsicht, solches grausame laster nicht aller orthen verhietten, wieviel mehr ist es zu muetmaszen, dasz dises bey solcher dissolution im Krieg einreiszen werde darinnen vil weiber auferzogen sein, die wenig guets gelehrnt oder gesehen, bey allerhand bösen Leuthen logirt, und inn deren böse gesellschaft gerathen“.
Pfingstflegel: junger Flegel.
pflaaglos: ohne Pflege.
pflanzen: (ein Geschütz) in Stellung bringen.
Pflege: Gerichts- oder Verwaltungsbezirk (Landgericht), an dessen Spitze der Pfleger stand.
Pfleger: Verwalter v. Gemeinde- u. anderen Ämtern, Spitälern, hilfsbedürftigen Personen usw., häufig synonym mit Vogt u. Amtmann.
Pfleger: a) SCHWEMMER, Burg und Amt Veldenstein-Neuhaus, S. 97: „Der Oberamtmann, auch Pfleger genannt, wurde immer aus dem Adelsstande genommen u. führte zusammen mit dem Vogt, in der Regel einem Juristen, die Verwaltung des ihm anvertrauten Bezirkes. Das Verhältnis zwischen diesen beiden Beamten war jedoch seit dem 16. Jahrhundert so, daß der Vogt auch in Abwesenheit des Oberamtmannes ohne Rückfrage bei diesen alle Amtshandlungen vornehmen konnte u. unmittelbar der Landesregierung in Bamberg unterstand; der Oberamtmann dagegen konnte ohne Zuziehung des Vogtes keine wichtige Entscheidung treffen. Dieser erste adelige Beamte hatte im Mittelalter, ja auch noch im 16. und 17. Jahrhundert, das militärische Kommando über den Amtsbezirk, vor allem über die Burg; schon deshalb gehörte er immer dem Adel an; erst als diese[r] militärisch keine Rolle mehr spielte, war seine Stellung mehr repräsentaiver Natur. Die höchsten juristischen u. Verwaltungs-Befugnisse standen nicht dem Oberamtmann, sondern einzig u. allein dem Vogte zu. Er hatte im Amtsbezirk Recht zu sprachen u. über die Landeshoheitsrechte zu wachen, er konnte zu seiner Entlastung aus der Einwohnerschaft Richter ernennen“. b) Verwalter eines Gerichts- oder Verwaltungsbezirks (Landgericht), v. Gemeinde- u. anderen Ämtern, Spitälern, hilfsbedürftigen Personen usw., häufig synonym mit Vogt u. Amtmann gebraucht.
Pflegsverwalter: der mit der Amzsführer beauftragte Leiter der Verwaltung einer Pflege (u. Stellvertreter des Pflegers).
Pflug spannen, in den: HAPPE [mdsz.thulb.uni-jena.de] verdeutlicht hier die Notlage: Wegen der fehlenden Pferde verdingten sich z. T. verarmte Eichsfelder in den Nachbarterritorien bis hin zum Rhein im Tagelohn oder nur gegen das Essen zum Ziehen der Pflüge: 4 – 5 spannten sich selbst vor den Pflug, einer drückte den Pflug in die Erde. Vgl. auch den Bericht aus Zeitz (1635); BORKOWSKY, Schweden, S. 65.
Pfründe: Recht auf Geld u./oder Naturalleistungen aus bestimmten Kirchengütern.
Pfründner, Pfründer: Pfründner, Pfründer nannte man Pensionäre in Spitälern, die sich durch Einbringen eines Legats eine dauernde Unterkunft u. Pflege gesichert hatten. Das Spital hatte zumeist a) Oberpfründner mit Vermögen, das ganz oder teilweise zugewandt wurde u. die sich durch eine bestimmte Summe einkauften; b) Unterpfründner, deren eingebrachtes zu ihrer Verpflegung nicht ausreichte u. die daher teilweise aus dem Spitalvermögen ernährt werden mussten, u. c) Arme, die vollständig unterhalten werden mussten, was im Laufe des Krieges zu einem immer größeren Problem wurde.
Pfuhl: größeres, mit Federn gefülltes Ruhekissen.
pfulicht: regnerisch, feucht.
Pfund (Uckermark): 1 Pfund = 468 g.
Pfüsterei, Pfisterei: Bäckerei.
Pfüttich: Schimpfwort für leichtfertige Frau, Dirne, wahrscheinlich abgeleitet v. Pfütze, übertragen u. bildlich bezogen auf den trüben u. schmutzigen, faulen u. stinkenden Inhalt.
Phasmata: Gespenster.
phlangieren: Lineartaktik unter Verwendung v. Feuerwaffen.
piazza de Arma: Waffenplatz: a) Platz, wo Truppen bewaffnet zusammen kommen, zu Paraden, Waffenübungen, zur Aufstellung vor der schlacht; b) in einer Festung ein Platz, der zur Truppenaufstellung freigelassen wird, Esplanade, zwischen der Zitadelle u. der eigentlichen Stadt, c) in den Bastionen die freien Plätze, die im gedeckten Weg bei den ausspringenden u. eingehenden Winkeln entstehen u. zur Aufstellung v. Truppen verwendet werden; d) die Gewölbe am Eingang der Minengänge, in denen Soldaten postiert sind, um die Arbeitenden gegen Angriffe zu schützen; e) befestigter Ort, wo Waffen u. andere kriegsvorräte angesammelt werden u. der als Stützpunkt für ein Heer dienen kann; f) Platz zur Waffenübung [nach DWb].
pick crantz: => Pechkranz.
Pickelhering: eingepökelter Hering, Speise des einfachen Volkes.
Pickhaube: unbekannter Begriff. Um Hinweise wird gebeten !
Pieckentierer: => Pikenier.
„Pielketafel“: Beilketafel, „plur. die -n, das Deutsche Billiard, oder eine lange, schmale Tafel mit einem Rande, und Rinnen an den beyden Seiten, auf welcher man mit eisernen, unten glatt geschliffenen runden Steinen spielet. Anm. Es ist dieses eigentlich die Niedersächsische Benennung dieser Tafel, welche auch Pilketafel lautet, und in Ansehung ihrer ersten Hälfte das Diminutivum von Ball, eine Kugel, ist, wovon auch das Französische Billiard seinen Nahmen hat, welches aus diesem Spiele entstanden ist. Im Oberdeutschen heißt diese Tafel Drucktafel, und das Spiel selbst Druckspiel oder Trockspiel, weil die Steine mit einem Drucke fortgeschoben werden. In Nürnberg heißt sie Schießtafel, im Altfranz. Bellent, im mittlern Lateine Belencus. In einer Verordnung des Parisischen Parlamentes von 1371 bey dem Carpentier heißt es: Emolumentum ex sicca tabula seu ludo ad belencum proveniens ordinavimus converti in solutionem reddituum ad vitam; wo der Ausdruck sicca tabula merkwürdig ist, indem er eine sehr ungeschickte buchstäbliche Übersetzung des Oberdeutschen Nahmens Drucktafel ist. S. dieses Wort. Übrigens findet man dieses Spiel heut zu Tage nur noch auf den Dörfern“. Online unter: zeno.org/Adelung-1793/A/Beilketafel,+die.
Pike: Landsknechtspieß v. 3 bis 5 m Länge, die entscheidende Waffe des in geschlossenen Haufen kämpfenden Fußvolkes. Die Pikeniere bildeten die unterste Klasse des Fußvolks. Bei einem Reiterangriff richteten die ersten beiden Reihen des Fußvolkes die Piken gegen die Angreifer. Die Pike war eher eine Defensivwaffe, da die Pikeniere den Rückhalt für die beweglicheren Musketiere bildeten (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, S. 89 f.). Hochrangige Offiziere wie Piccolomini behaupteten gern v. sich, sie hätten das Kriegshandwerk „von der Pike auf“ („con una picca“) gelernt. BRNARDÍC, Imperial Armies 1.
Pike, halbe: MANESSON-MALLET, Kriegs-Arbeit, oder Kriegs-Kunst [ …], 3. Bd., S. 40: „Die halbe Pike / so einige Sponton nennen / ist 8 bis 9. Schuh lang dem Eisen nach der gantzen Pike gleich / ausser / daß die Spitze etwas kürtzer / und die breite derselben schmaler / die Bände aber viel kürtzer sein. Dem Holtze nach ebenfals der gantzen gleich: wiewohl auch einige von Eben- und Indianischem Holtze [Campecheholz, Blauholz, bzw. andere Hölzer aus Ost- u.Westindien; BW] gemachet seind. Die Officirer bei dem Fuß-Volcke bedienen sich derhalben Piken zu Ehr- und allerlei Grosmütigen wohl-anständigen Bezeigungen oder aufzügen“. Der Sponton der Unteroffiziere, auch Partisane genannt, war mit etwa 2,5 m länger u. hieß mit ersterem Kurzgewehr im Gegensatz zur längeren Pike.
Pikenier: Anfang des Krieges noch als Doppelsöldner geführt, wurde er mit der Zunahme der Reiterei immer weniger eingesetzt. Bei einem kräftigen, großen Pikenier galten sechs Wochen Abrichtung als ausreichend. Seine Hauptfunktion bestand in der Abwehr v. Reiterattacken u. dem Schutz des Musketiers auf freiem Feld. Weil die Reiterei daher von ihren Blankwaffen keinen Gebrauch machen konnte, eröffnete sie außerhalb der Reichweite der Piken als Defensivwaffen ein kontinuierliches Feuer auf den Pikenier. Die eigentliche Aufgabe der Reiterei, in eine geschlossene Front hinein zu reiten u. diese in Auflösung zu bringen, gelang allerdings fast nie. In seiner Abwehrstellung nahm ein Pikenier einen halben Meter Frontbreite u. an Tiefe ebenso viel ein. Durch ihre vorgeschobene linke Schulter standen die Pikeniere unmittelbar neben einander. Selbst die Spitzen der Piken des 5. Gliedes, schräg gegen die Brust der Pferde gefällt, das Schaftende in den Boden gerammt u. mit dem rechten Fuß festgetreten, ragten noch vor die Front des ersten Gliedes. Ein Glied umfasste in der Regel zehn Mann, so dass die Frontbreite etwa 5 m betrug. Dieser Wald v. Spitzen ließ die Pferde ihren Dienst verweigern, auch wenn die Reiter sie mit den Sporen blutig traten. Die so auf Distanz gehaltenen Reiter konnten daher auch nur v. ihren Blankwaffen Gebrauch machen u. feuerten deshalb außerhalb mit ihren Pistolen so lange, bis der Gegner immer mehr dezimiert wurde, die Nerven verlor u. die Reiterei einbrechen konnte. Die erhalten gebliebenen schwedischen Piken waren noch 5, 2-5, 4 Meter lang. Damit deckte der Pikenier nicht nur den Musketier, sondern auch die Pferde der abgesessenen Dragoner. Im Nahkampf musste er zum kurzen Degen, Säbel oder auch zum Dolch greifen. Um den Pikenier zu schützen, trug er einen Morionhelm oder Birnhelm u. eine Panzerung, bestehend aus Brust- und Rückenstück, Kragen und Blechschöße bis zur Mitte der Oberschenkel. Außer dem etwa 3 kg schweren Spieß, der bei langen Märschen auf Wagen gefahren wurde, musste er noch eine 8-10 kg schwere Panzerung mit sich herum schleppen. Die 1, 5-2 mm dicken Brustharnische der Pikeniere boten keinen ausreichenden Schutz gegen Musketenkugeln, die mit 300 m/sec noch auf 40 Meter den Harnisch und seinen Träger durchschlugen und ihm meist tödliche Verletzungen zufügten; EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 79f. Bei einer Schussentfernung von 100 m wird der Brustpanzer noch durchschlagen, in der Regel blieb aber die Kugel im Körper zurück und fügte dem Getroffenen schwere Verletzungen zu. Bei einer Entfernung von 200 m wird der Panzer zwar nicht mehr durchschlagen, der Getroffene erleidet aber schwere Prellungen. Da der Einsatz zumeist auf die offene Feldschlacht beschränkt war, gab es für ihn keine Gelegenheit zum Plündern wie etwa im Dienst in der Garnison, auf Vorposten, auf Streifzügen oder im Kleinkrieg wie bei der Reiterei u. den Musketieren. Die Rekrutierung wurde trotz des höheren Solds immer schwieriger. Von Grimmelshausen stammt das Verdikt aus seinem „Springinsfeld“; KELLETAT, Simplicianische Schriften, S. 187: „Ich mußte eine Pike tragen, welches mir so widerwärtig war, daß ich mich ehe hätt aufhängen lassen, als mit solchen Waffen lang zu kriegen. Es war mir gar nicht wie jenem Schwaben, der ein halb Dutzend solcher Stänglein auf sich nehmen wollte, denn ich hatte 18 Schuh lang zu viel an einer an einer, derowegen trachtete ich alle Stund danach, wie ich ihrer wieder mit Ehren los werden möchte. Ein Musketierer ist zwar eine wohlgeplagte arme Kreatur, aber wenn ich ihn gegen einen elenden Pikenierer schätze, so besitzt er noch gegen ihn eine herrliche Glückseligkeit; es ist verdrießlich zu gedenken, geschweige denn zu erzählen, was die guten Tropfen für Ungemach ausstehen müssen, und es kanns auch keiner glauben, ders nicht selber erfährt; und dannenhero glaube ich, daß derjenige, der einen Pikenier niedermacht (den er sonst verschonen könnte), einen Unschuldigen ermordet, und solchen Totschlag nimmermehr verantworten kann; denn ob diese armen Schiebochsen (mit diesem spöttischen Namen werden sie genannt) gleich kreiet sind, ihre Brigaden vor dem Einhauen der Reuter im freien Feld zu beschützen, so tun sie doch für sich selbst niemand ein Leid, und geschieht dem allererst recht, der einem oder dem andern in seinen langen Spieß rennet. In Summa ich habe mein Tage viel scharfe Occassionen gesehen, aber selten wahrgenommen, daß ein Pikenierer jemand umgebracht hätte“.
Pikett: Vorposten(-Kompanie), Erkundigungstrupp.
Pikettstellung: Bereitstellung.
Piktur: Handschrift.
Pilsener Schlüsse (Reverse): In seinem Quartier in Pilsen konnte Wallenstein in dem 1. Revers über Vermittlung von Trčka Wallenstein am 13.1. 1634 seine Offiziere zur Treue ihm gegenüber verpflichten. In einem 2. Revers vom 20.2.1634 verwahrte er sich unter Verzicht auf diesen Treueeid gegen Verratsvorwürfe von Ferdinand II.
Pinke: Handelsschiff mit drei rahgetakelten Masten u. hauptsächlich in der Ostsee verbreitet. Der Boden dieser Fahrzeuge war flacher als der der Fregatten, aber schärfer als jener der Barken. Die Pinke hatte ein schmales, hohes Achterschiff u. oft ein plattes Heck [WIKIPEDIA].
Pint: 1 Pint = ca. 1, 9 Liter (Wernigerode/Sachsen-Anhalt).
Pinte: kleine Kanne.
pikieren: seine Abneigung zeigen, sticheln.
pinxter: Pfingsten.
Pipe: Flüssigkeitsmaß (Hamburg) = 112 Stübchen zu je 3, 813 Liter.
piphüner: Truthühner.
piquade: Abneigung, Stichelei.
pique: Abneigung.
Piquer: => Pikenier.
Pirnaer Noteln: Nach der Niederlage bei Nördlingen am 5./6.9.1634 zerbrach das schwedisch-kursächsische Bündnis. In Pirna wurde am 24.11.1634 zwischen Kursachsen und Ferdinand II. ein Präliminarvertrag zum Prager Frieden vom 30.5.1635 abgeschlossen. In diesen Pirnaer Noteln wurde die Bildung einer gemeinsamen kursächsisch-kurbayerisch-kaiserlichen Armee beschlossen. Sachsen erhielt das volle Anrecht auf die Lausitz (seit 1620 als Pfand im Besitz Sachsens) und erkannte die Übertragung der pfälzischen Kurwürde an. Wichtig war zudem die Festlegung des 12.11.1627 für das “Normaljahr”: Besitzverhältnisse in den Kirchengütern und konfessionelle Verhältnisse, wie sie zu diesem Stichtag bestanden hatten, sollten unangetastet bleiben. Dadurch wurden die katholischen Eroberungen der ersten Kriegsjahre im Süden und Südwesten anerkannt. Die säkularisierten norddeutschen Bistümer in Norddeutschland waren damit dem kaiserlichen Zugriff entzogen. Das Restitutionsedikt vom 6.3.1626 wurde für 40 Jahre außer Kraft gesetzt. – Pirna [LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge]; HHSD VIII, S. 276ff.
Pirschbüchse: Jagdgewehr mit gezogenem Lauf, das auch von Scharfschützen eingesetzt wurde: Kleinkalibrige Waffe mit 8 bis 10 mm Kaliber, während die Muskete in der Regel 19 mm Kaliber hatte, mit langem Lauf, um die Treffsicherheit zu erhöhen. Auch mit gezogenen Vogelbüchsen erzielten Bürger bei Belagerungen gute „Erfolge“. STEIGE, Bolkenhainische Denkwürdigkeiten, S. 231.
pirstror: Jagdflinte.
pisem: Moschus, pulverisiert auch zum Schutz vor der Pest verwendet.
Pistole: Faustfeuerwaffe, meist paarweise in Halftern am Sattel geführt oder mittels Gürtelhaken am Leibriemen angehängt.
Pistole (span. „Stückchen, Plättchen“): Sie entsprach 5 Taler – Goldmünze 6,65 Gramm / 900 Gold. Eine Pistole war ursprünglich eine spanische Geldmünze aus amerikanischem Gold, die seit 1566 als doppelte Goldkrone geprägt wurde, ursprünglich Bezeichnung des unter Philipp II. von Spanien (1556-1598) ausgegebenen doppelten spanischen Escudo (Goldmünze). Sie zeigte das spanische Wappen und die Säulen des Herakles. Als Frankreich ab 1641 unter Ludwig XIII. (1610-1643) den Louis d’or nach dem Vorbild des Doppelescudo prägte, wurde die Pistole zur Weltmünze, die in vielen Ländern Nachahmung fand.
Pistolenschraube: Schraube am Steinschloss von Pistolen.
Pittschafft [Petschaft, Pitschaft]: Siegel.
pizier: Petschaft, auch Pitschaft: Handstempel zum Siegeln oder Siegelring; auch das Siegel und der Siegelabdruck.
placitirt: beschlossen, gebilligt.
placuieret: umstellt.
plaggenstich, plaggenmat: dient der Düngung der Ackerfläche, in der Regel in der Mahd gewonnen und auf die Felder aufgebracht bzw. zuvor als Streu in den Viehställen genutzt.
plan: Boden.
plänkeln: kleine Gefechte zwischen leichten umherschwärmenden Truppen, die einzeln und wiederholt auf den Feind schießen.
Plater: Hautfleck, galt auch als Zeichen der Pest.
Plätte: ein Schiff auf der Donau eingesetztes, traditionell kielloses, weitgehend kastenförmig hölzernes Arbeitsschiff, das 36-40 Fuß lang ist; auch Plette, Plötte, Blötte genannt.
Platte: abgeplattete Fläche, Glatze oder auch Kopf.
Platten scheren: einem grob kommen.
Platz: Verpflegungsansatz, falls kein Geld aufgebracht werden konnte: 2 Pfund Brot, 2 Pfund Fleisch und 2 Maß Bier für einen einfachen Soldaten, die anderen erhielten je nach Rang entsprechend mehr Plätze. Vgl. Wallensteins Verpflegungsordnung (1629); KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 461.
Platzbäcker: Bäcker vom Land, die ihre Waren in der Stadt vertrieben.
Platz gelegt: niedergehauen, getötet.
Platzmajor: Offizier, der dem Kommandanten oder Gouverneur größerer Städte oder Festungen zugeteilt ist u. der in dessen Auftrag den Garnisons- u. Wachdienst regelt. Der Platzmajor gibt die Parole u. die Befehle aus, ordnet manchmal auch die Einquartierung der Garnison u. durchmarschierender Truppen. Früher war der Platzmajor stets auch ein Major, später mitunter auch ein Hauptmann. Er stand in einem ähnlichen Verhältnis zum Kommandanten wie ein Adjutant zum Truppenkommandeur.
Plaute, Plautze: Messer.
Pleban: Pfarrer.
plenipotentes: Bevollmächtigte.
Plette: die traditionell kiellosen, meist kastenförmigen hölzernen Arbeitsschiffe, die im Alpen-Donauraum für die verschiedensten Anwendungen genutzt werden: „richtiger Plätte, ein Schiff auf der Donau, welches 36 – 40 Fuß lang ist; einige nennen es auch Plötte, Blötte“. [KRÜNITZ, Oeconomische Encyclopädie].
Pletze: unbekannter Begriff. Um Hinweise wird gebeten !
Pliesterer: Verputzer.
plosieren: bejammern, beklagen.
Plötzer (Plotze, Plaute, Plautz): breites Bauernmesser oder breiter, kurzer Degen.
Plumpe: Wasserpumpe, Pumpbrunnen.
Plunder: Hausgerät, Wäsche, Kleider, Bettzeug etc. „… zunächst kleidung, bettzeug und sonstiges hausgerät, dann überhaupt allerlei gerät und zeug, besonders unwerte sachen, woraus sich dann der begriff des geringschätzigen, verächtlichen entwickelt hat“ [DWb].
Plünderung: Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Die schwedische Garnison in Augsburg hatte die lutherischen Bürger aufgefordert, „Gott mit uns“ auf die Türen zu schreiben, um sich vor Plünderungen zu schützen; ROECK, Als wollt die Welt schier brechen, S. 248. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kan nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich, S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, daß wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, daß wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt‘ „. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die aber von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: Von Gottes gnaden (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 101f. Allerdings waren selbst schwedische Feldprediger unter den Plünderern zu finden; MITTAG, Chronik, S. 373. Der in altstädtischen Diensten stehende Magdeburger Daniel Friese und sein Sohn Friedrich über ihre vergeblichen Täuschungsmanöver; Neubauer, Magdeburgs Zerstörung 1631, S. 29-31: „Als nun die zwei Musketiere weg waren, nahm der Vater selig eine Axt und schlug den Ofen, Tür und Fenster selbst ein, riss auch das Stroh aus den Betten und streute es im Haus herum, warf auch die alten Inletts und Betten des Gesindes ins Haus, ebenso die Töpfe aus der Küche und ließ das Haus angelweit offen. Es sah aus, als denn die Furien hätten darin getobt, und war eine ziemliche Hilfe, so dass anfangs keiner ins Haus kam, da man allzeit annahm, das Nest wäre schon zerstört. Ferner ließ der Vater selig einen guten Schinken, Knackwürste, geräuchertes Fleisch und was wir an Essen hatten, auf einen Tisch in der Ecke des Hauses, doch so, dass man ihn zur Haustür herein nicht sehen konnte, setzen nebst ein paar Schleifkannen Bier, denn er dachte, wenn ja die Soldaten ins Haus kommen, so würden sie doch, wenn sie das Frühstück sähen, sich daran ein wenig aufhalten und wir uns besser verbergen könnten. Nichts desto weniger kamen Soldaten zu uns hinein, denn sie hatten im Vorüberlaufen die Mutter gesehen. Sie erwischten uns also alle in der Stube, fielen Vater und Mutter an und begehrten Geld“. […] Der Vater sorgte sich, „die Nachbarn möchten aus großer Angst die Soldaten zu uns herüberweisen. Denn sie schrien und tobten in dem Hause wie die bösen Geister und riefen ohne Aufhören nach Beute und Geld. Das hörten wir armen Leute in unserer Kohlenkammer und saßen still wie die Mäuse. Der Vater aber ging nach einer Weile wieder in das Haus und wollte sehen, wie es etwa bewendet wäre. Bald sahen ihn die Soldaten, schrien und liefen auf ihn zu. Die Mutter hörte das Geschrei und lief auch hervor und wir Kinder alle hinterdrein. Der Soldaten waren ungefähr sieben, alle mit brennenden Lunten, und redeten in fremder Sprache, so dass kein Mensch wusste, was sie sagten, nur dass sie stets in die Hände wiesen, wie man Geld zahlt. Da half nun kein Entschuldigen, der Vater mochte sagen, was er wollte, dass nämlich die Soldaten alles genommen hätten. Sie verstanden es nicht, sondern schossen zweimal im Hause nach ihm, Gott aber verhütete es, dass sie dem Vater Schaden taten, sondern in die Wand hinein […] Endlich redete der Vater auf lateinisch mit dem Offizier, dass ihm die Soldaten alles genommen und er also ihnen nichts geben könnte als Kleider, Leinwand, Zinn und dergleichen. Da wurden die wahnsinnigen Furien etwas beruhigt, der Offizier aber begehrte Geld, wo das wäre; dann wollte er die Soldaten alsbald wegführen“. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus nackter Existenznot verübt, da die Versorgung der Soldaten schon vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck u. Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Der Hofer Chronist Rüthner weiß zu berichten, dass Borri fünf seiner Soldaten eigenhändig erstochen habe, die beim Plündern gefasst wurden; KLUGE, Hofer Chronik, S. 192: „Den 8. juni ist Zwickau mit accord übergegangen und aufgegeben worden, jedoch in auszug der schwedischen darinnen gelegene soldaten der accord nicht allerdings gehalten und fast meistentheils spoliret worden, unangesehen der kayßerliche general Borey 5 seiner eigenen leute über den raub erstochen“.
Plünderungsökonomie: Teilweise wurde gestohlenes Vieh in den Lagern von den meist bei den Marketendern verschuldeten Söldnern zu 10 % des Marktwertes wieder an diese oder an Bürger und Bauern aus den Städten und ihrem Umland verkauft. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“. WAGNER, Pforr, S. 109 (1631): „Indem, alß die Schwedische krigsarmada in Francken eingefallen und an allen ortten rind: und schaffvihe wechgenommen und solches große hauffen nach Meinungen [Meiningen; BW] getrieben und alda ein kuhe vor 2 thlr, ein schaff vor 1 kopst: hinweggeben, weil [indem] dan etliche bürger alhier auch hingangen, solches wohlfeilen viehes einzukauffen, haben ihnen solches die Meinunger ihnennicht zulaßen wollen, sondern mit trewwortten abgetrieben und abgewießen, aber solch geraubt gut ist ihnen nicht gedeyet, indem solches mit dem ihren in a[nn]o 1634 bey dem Keyserisch[en] einfall alleß druffgangen“. Der schwäbische Schuhmacher Heberle weiß zu berichten, dass selbst Kanzelpredigten und obrigkeitliche Mandate nichts ausrichten konnten (1646); ZILLHARDT, Zeytregister, S. 212: „Weil nun so ein gross raub von dem kriegsvolckh, von margedenter und soldaten in die statt Ulm komen und von burger und bauren ist gekaufft worden, da haben die pfarer hefftig daryber geprediget und geschrien auff der cancel. Es ist auch von der oberkeit etliche male verboten worden, aber es hat wenig geholffen und ist nicht gelassen worden, sondern ales gekauffet worden“. Der Chronist und Bürgermeister Leopold aus Marktredwitz; BRAUN, Leopold, S. 35: „Den 3. dito [3.7.1633, BW] ist der chursächsische Ober[st] Taube zu(m) Hof(f) [gemeint ist die Stadt Hof; BW] aufgebrochen und auf Plauen zu [ge]gangen. Und weil(n) viel der Hofer Bürger wegen Furcht der Kaiserischen mit ihm auszogen und die Flucht nahmen, plünderten die armen Bürger die Sächsischen selbst(en) aus. So ein wunderlicher Krieg war das !“ Teilweise hatte sich zwischen den einzelnen Territorien eine regelrechte Plünderungsökonomie entwickelt. Hatten 1621 die Detmolder Bauern im Paderborn’schen geplündert, so fielen jetzt Soldaten der Herforder Garnison zusammen mit Bauern aus Rietberg in Lippe ein; RINKE, Lippe, S. 17: So „rücken aus der Stadt Herfurd die einquartierten Soldaten mit vielen Wagen und rittbergischen Bauern in das Ambt Ditmold und laden aus der Ambtsmeyer und anderer Unterthanen Höfen die Wagen vol ungedroschener Früchte und bringens in die Stadt Herfurd, folget daraus ein großer Verderb der lipp. Länder, Obrigkeit und Unterthanen“. Zu den ständig steigenden Preisen für die Soldaten, die diese Plünderungen mit provozierten, vgl. KROENER, „Die Soldaten sind ganz arm, bloß, nackend, ausgemattet“, S. 288. Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck u. Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandschiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Der Überlinger Advokat Pflummern (1633 anlässlich des Anschlags auf Sigmaringen; SEMLER, Tagebücher, S. 30: „Die Soldaten clagen, daß bei oberzehltem sigmaringischen einfall vnsere burger vnd die bauren, wie auch die von adel, so mit ihren dienern ein absönnderliche truppa von 30 pferdten gemacht, nhur auf peütten sich gelegt, und nachdem sie ihre säckh gefüllt, ohne ordinanz sich fort- und wider nach hauß begeben. – Hergegen seyn die burger vnd andere mit den soldaten vnd vorab mit dem hauptmann Newmann mal content, daß vngeacht sie daß ihrige so gůtt, alß die soldaten praestirt vnd von paarem gellt gůtte peutten bekommen, sollche von den soldaten ihnen wider mit gewallt auß den hennden gerissen worden, darumb sie wegen sollchen Vebeln tractamente, vnd weiln sie ihrer arbaitt vnd gefahr kheinen genuß zu erwarten gehabt, sich nit vnbillich wider nach hauß begeben haetten“. Zum Teil wurden wohl auch Metalle auf Bestellung erbeutet. Pflummern berichtet; SEMLER, Tagebücher, S. 170: „Den 1 Augusti [1634; BW] ist abermaln ein hauff schwedischen volckhs von Bůchhorn oder Ravenspurg in daß gottshauß Salmanschweiler [Salem; BW] kommen, haben ettlich wägen mitgebracht, die sie mit allerhand mobilien beladen vnd weggeführt, sonderlich daß kupfer, darmit die althanen ob dem creutzgang an der kirchen bedeckht geweßt, wie auch die kupferinen rinnen oder küener, welliche sie durch die außgebrochene tächer abgehebt vnd ledig gemacht. Es seyn auch die amboß vnd schmidtbälg nicht sicher geweßt, sonder auf die wägen aufgeladen vnd fortgeführt worden. Allem vermůthen nach haben sich bei disen räubern vil handtwerckhleütt, kupferschmidt vnd dergleichen befunnden, welliche der peütt nachgezogen oder wegen fürderlichem abledigen deß kupfferwercks von Ravenspurg oder andern luthrischen stätten mitgenommen worden“. Die Fürsten zu Anhalt an ihre Beamten, 30.4.1637; KRAUSE, Urkunden Bd. 4/1, S. 153.: „Nachdem die erfahrung gegeben, das viel vortheilhaffte leute sich finden, welche auß geiz vnd eigennuz den Soldaten, Pferd, Vieh, Kupfer, vnd ander Haußgeräte, vmb ein schlechtes liederliches gelt erhandeln, dadurch den Soldaten ohne Ordre vnd noth ins Land Ziehen, und Zu Verübung dergleichen Abnam vnd Plünderung, wie auch Ansteck- vnd einascherung der Dörffer, oder doch Zum wenigsten abfrezung deß getreidiges, anlaß vnd vrsach geben, offtmals aber mit ihrem spott vnd schaden, die erkauffte pferde, Vieh, vnd andere Haußgeraht wiedergeben müßen, vnd dadurch vnsere gesambte Lande vnd sich selbst in schaden vnd verderb bringen. Alß befehlen wir hiermit allen vnd jeglichen vnsern Beampten, Rhäten in den Städten vnd andern UnterObrifkeiten, wie die Nahmen haben mögen, ernstlich, daß sie allen Ihren anbefohlenen Amptsunterthanen vnd Vntersassen, Bürgerschafft vnd Einwohnern alles ernstes auferlegen, auch fleißige aufsicht vnd bestallung machen sollen, daß keiner von den Soldaten einig Pferd, Vieh, Kupfer oder ander Haußrhat erkauffe, sondern sich deßen gentzlich endhalte, Do auch einer oder der ander hierwider handlen würde, sollen die Beambte, Rhäte in den Stätten, vnd andere UnterObrigkeiten sothane erkauffte sachen in die gerichte, der Uebertretter aber nach beschaffenheit seines Vermögens, vnd verbrechens, in gebührende straf nehmen, vnd solches jedes orts Fürstlicher Herrschafft, oder deßen Regierung Zu ferner verordnung vngesäumt berichten, Wie dan solche vnd dergleichen von den Soldaten erkauffte Pferde, Vieh, Kupfer oder andere Wahren an den Paßen nitt übergelaßen sondern daselbst angehalten werden sollen, Daran geschieht vnser ernster wille vnd meinung“. Vgl. auch den Bericht über die Einnahme Nördlingens durch die Kaiserlichen (1634); KESSLER, Die Belagerung, S. 80: „Nicht weniger haben sich auch viele Bürger, die anfangs vorgegeben, sie haben kein Geld, hernach sich unterstanden, das geplünderte Gut von den Soldaten aufzukaufen. Da haben sie Geld genug gehabt zu den gestohlenen Sachen“. MÜHLICH; HAHN; Chronik, S. 424 (1633): „Der Rath [Schweinfurts; BW] ließ ein Verbot anschlagen, dass die Bürger sich des Einkaufens und der Abholung aller Bambergischen geplünderten Güter, auch der Hauskleinodien, bey schwerer Strafe enthalten sollten“. WERTHER, Chronik der Stadt Suhl 1. Bd., S. 226f. (1634): „In einem Umlaufschreiben wies die gemeinschaftliche Regierung und das Consistorium zu Meiningen darauf hin: ‚Es gehen viele und große Sünden wider das sechste und siebente Gebot im Schwange, da die Weibspersonen sich leichtfertig an die Croaten gehänget; die Nachbarn einer des andern Gut an die Soldaten verrathen, entwenden oder verkaufen helfen; daß sie sich auch auf eine gottlose Art recht halsstarrig und freventlich der Obrigkeit und ihrem Gebote widersetzt etc.‘ “. MÜHLICH; HAHN; Chronik, S. 425f. (1634): „Ungefähr 70 Finnen von unserer Besatzung [Schweinfurt; BW] und 40 hiesige Bürger zu Pferd, mit welchen viele Bauern, besonders Gochsheimer, freywillig gingen, zogen am 28. Januar [1634; BW] kurz vor der Thorsperre aus der Stadt, um in der Frühe nach Ebersberg, einem Bambergischen Schloße, zu kommen, wo sich immer Kaiserlich-Forchheimische Soldaten aufhielten. Sie bekamen zur bestimmten Zeit da an, das Thor wurde mit einer Petarde geöffnet. Man wollte bloß den dasigen Amtmann gefangen nehmen und hieher führen; aber ein Finne, der ihn nicht kannte, haute ihn fast den Kopf von einander, daß man ihn halbtodt liegen ließ. Nun wurde das Schloß ausgeplündert und der Rückzug wieder angetreten“. Der Hofer Chronist Rüthner weiß zu berichten, dass Borri fünf seiner Soldaten eigenhändig erstochen habe, die beim Plündern gefasst wurden; KLUGE, Hofer Chronik, S. 192: „Den 8. juni ist Zwickau mit accord übergegangen und aufgegeben worden, jedoch in auszug der schwedischen darinnen gelegene soldaten der accord nicht allerdings gehalten und fast meistentheils spoliret worden, unangesehen der kayßerliche general Borey 5 seiner eigenen leute über den raub erstochen“.
pochen: I. DWb Bd. 13, Sp. 1957, 56: „vom ungestümen, zornigen, unmutigen, trotzigen, hoffärtigen, prahlerischen, höhnischen auftreten, handeln und reden“; bzw. II. Sp. 1961, 57: „mishandeln, vexieren, plagen“.
Pochhans: lärmender, trotziger Polterer oder Prahler [WIKIPEDIA].
Pochwerk: Stampfmaschine [u. dazu gehöriges Gebäude (Pochhaus)] zum Zerkleinern der Erze auf trockenem oder nassem Wege [DWb].
Pocken [„böse Blattern): Pocken („Variola“), eine sehr ansteckende, akute, sowohl endemisch als episch auftretende Infektionskrankheit. Hier sind entweder die schwersten Formen der Pocken, die „Schwarzen Blattern“ („Variola haemorrhargica“) mit Blutungen in den Pusteln, oder die „Purpura variolosa“, bei der das Ansteckungsstadium nur 6 bis 10 Tage betrug, gemeint. Im letzten Fall kam es zu ausgedehnten Hautblutungen bzw. Blutungen in die Schleimhäute und inneren Organe. Ihre Letalität lag bei bis zu 90 %, sie wurde im Mittelalter oft mit der „Schwarzen Pest“ verwechselt. Vgl. WINKLE, Kulturgeschichte, S. 831ff.
Podagra: „Die Gicht (Urikopathie) ist eine Purin-Stoffwechselerkrankung, die in Schüben verläuft und (bei unzureichender Behandlung) durch Ablagerungen von Harnsäurekristallen (Urat) in verschiedenen peripheren Gelenken und Geweben zu einer gelenknahen Knochenresorption und Knorpelveränderungen sowie durch langfristige Schädigung des Ausscheidungsorgans Niere letztlich zur Niereninsuffizienz führt. Die Schädigung der Nieren geschieht schmerzlos, ist aber ein größeres Problem als die schmerzhaften Gichtattacken an den Gelenken“. Die Gicht trat bei Heerführern während des DK häufig auf – z. B. auch bei Gallas und Torstensson – und wurde von Zeitgenossen auf den übermäßigen Fleischkonsum zurückgeführt. Vgl. auch die Definition des Arztes BLANKAART, Accurate Abhandlung von dem Podagra; S. 11f.: „Das Podagra oder Ziperlein ist eine Verstopfung an ein / zwey oder mehr gelencken zugleich / worbey man grossen Schmertzen / Geschwulst / Röthe / kalkichte und steinichte Materie / auch andere Zufälle mehr / entweder zu gewissen oder ungewissen Zeiten wahrnim̃t“. Ausführlich beschrieben am Beispiel von Gallas bei REBITSCH, Matthias Gallas, S. 359ff. Vgl. auch Chiragra.
Pöfel: „das gemeine, geringe volk, die niedern stände, endlich der grosze haufen, das gemeine, rohe volk, rohe leute überhaupt in bezug auf that, wort oder gesinnung“ [DWb].
Polen, Polacken [„Husacken“, „Hussaria“]: Die übliche, zunächst nicht pejorative Bezeichnung für die im kaiserlichen Heer wenig geschätzten polnischen Truppen, die hauptsächlich v. Spanien besoldet u. in habsburgischen Diensten standen. Die Bewaffnung der Hussaria bestand aus Reitersäbel, Brustpanzer, Schild (wurde bald abgeschafft), Lanze (bis 4 m lang, hohl und daher leicht) u. Helm mit Nacken- u. Nasenschutz. Ergänzt wurde sie zuerst durch einen Reflexbogen, später durch 2 Pistolen, einen Pallasch oder einen Kriegshammer (Nadziak) u. den sog. „Koncerz“, eine 1,8 m lange Kreuzung aus Schwert u. Lanze mit einer dreieckigen scharfen Spitze. Die polnischen Husaren blieben als einzige Kavallerie in ganz Europa eine schwere Kavallerie [nach Wikipedia].Vgl. Wallenstein an Gallas, 30.1.1633; NÉMETHY, Das Schloß Friedland, S. 106: „wenn die nacion siehet das ihnen einer nachgiebt oder ihrer von nöthen hat so seind sie insuportabili [unerträglich; BW]“. Die Kampfkraft dieser Truppen galt als gering. Einerseits war ihre Führung als schwierig, andererseits waren sie wegen ihrer Tapferkeit u. Geschicklichkeit im Umgang mit Muskete, Pistole, Säbel, Lanze u. Wurfspeer gesuchte Söldner. Von Philipp Graf v. Mansfeld-Vorderort gegenüber Ilow stammt die negative Beurteilung; HALLWICH, Wallenstein’s Ende 1. Bd., S. 512: „Die Beschaffenheit vnserer Pohlen habe Ich gestern dem Herren ausführlich, sowohl dem Herren Veldtmarschalch auch ieczo bey diesem überschriben. Der Herr zweifle nur nit, daß ihnen nicht viel hunderterler persvasiones eingeprediget, getruncken vndt geßen worden; die Bestien haben auch capiret, aber viel eher aus dem gedechtnüß verlohren, alß der Wein aus dem Kopf und Magen verdeyet worden. Sie freßen wohl weder Sambstag noch Freytag Butter oder Ayer; sich aber sonsten für den catholischen glauben, daß Römische Reich oder auch ihr aigeneß Vatterlandt ainige Vngelegenheit zue machen, seindt sie gancz keine leüth. Warheit oder Ehr hat bey ihnen nicht lenger bestandt, alß weil es ihnen zum profit dienet; wan der aufhöret, schwehren sie für fünff groschen einen Aydt, daß Gott nie zur Welt gebohren. Mit diesen ehrlichen Leuthen habe Ich diese Tage hero meine Zeit zuebringen müßen; kehme es nur endtlich zue nuczbahren diensten deß Kaysers, möchte man alleß deßen vergeßen. […] mitlerweile mich bey Herrn Veldtmarschalch helffen entschuldigen, daß Ich mit diesen Leuthen nicht eher erscheine, ist ia ie ein pur lautere Vnmöglichkeit geweßen, sie ehender fort zue bringen; hoffe zu Gott, wir werden noch entlich zue rechten Zeit kommen, inmaßen dann dieser Canali nur in der ersten furi arbeit vndt action geben werden muß, worauf dieselbe inmittelß, doch ohne maßgeben, bestermaßen bedacht sein wollen“. Vgl. auch LEHMANN, Kriegschronik (Oktober 1636), S. 89: Die polnischen Reiter „soffen sehr viel bier auß, machten es mit Plündern, schenden erger denn alle feinde, ritten uff die welde, durchschändeten die Weibsbilder, dass Sie nicht gehen kundten, nötigten die Steinalten Weiber, dass Sie starben, zernichteten alles in heußern, weil ihrethalben alles uff die Welder und in die Städte gewichen wahr, haben viel vergrabene sachen aufgesucht, vermaurete keller gefunden, zien und kupfer mitgenommen, kirchen erbrochen, kelche, leichen- und Altartücher mitgenommen. Den 31. October s. n. fiel das Fest aller heiligen ein, drumb blieben Sie liegen, feyerten es mit fasten und speisen nur von öhl, Eßig und fischen, wo sies haben kundten, wahren aber nichts desto frömmer und brachen an Sontag frühe auf und marchirten auf Presnitz und Wiesenthal. Das ärgste und grausambste an ihnen wahr, dass Sie schöne kinder, gleich wehren Sie Turcken oder Tartarn, mitgenommen“. WAGNER, Pforr, S. 129. THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 616f.: „Vnder diesen Crabaten vnd Pollacken ward eine scharpffe Kriegs-Disciplin vnnd gute Ordnung gehalten / wie dann drey ihrer Soldaten / welche in einem Dorff auß einer Kirchen etwas gestohlen / vnnd darüber ergriffen worden / eine harte Straff haben außstehen müssen / in deme sie alle drey an Pfählen angebunden / vnd lebendig im Fewer verbrändt worden. So ist auch ein Polnischer Edelmann / welcher sampt seinem Knecht / ein Weibsbild geschändet / vnd deßwegen bey seinem Obristen angeklagt gewesen / zur Rede gestellt / vnangesehen er eine grosse Summe Gelts für sein Leben gebotten / gleichwol anfangs der Knecht in Gegenwart vnnd Ansehen deß Edelmanns enthauptet / vnd hernacher folgenden Tags auch mit dem Schwerd hingerichtet worden“. Bei dem Rothenburger Chronisten Dehner werden die polnischen Kosaken aus der Ukraine als „Husacken“ bezeichnet; HELLER, Rothenburg, S. 20. Vgl. auch SCHWARTZ, Die Neumark, S. 53ff.
politischer Christ: Adam Graf Herberstorff an Maximilian I. v. Bayern über den Versuch, den lutherischen Gabriel Pechmann v. der Schönau für bayerische Dienste zu gewinnen, STURMBERGER, Adam Graf Herberstorff, S. 140: „ ‚Er ist nit der catholischen Religion’, schreibt Herberstorff an den Herzog, ‚aber derselben gar nit zuwider, mit einem Wort, er ist ein politischer Christ …“
polle, pulle: Oberbetten, große Federbetten.
Pönalmandat: Strafbefehl.
Pomerantze: Bitterorange.
poenalbefelliche: Strafbefehle.
Pönalmandat: Androhung v. Strafe in schriftlicher Form, insbesondere als richterlicher Befehl im Mandatsprozess.
ponderieren: erwägen.
Pontabel: „Stein aus der Kirche(n), Pontabeln genannt, welcher zur Messe gebrauchet [wird]“; BRAUN, Marktredwitz, S. 108. Genaue Beschreibung gesucht !
Pontoni, Ponton: breiter, flacher Kahn aus Blech oder Holz, der besonders als schwimmender Tragteil für bewegliche Brücken oder Anlegestege u. zum Übersetzen v. Personen u. Transport v. Geschützen diente.
pontualer: gewissenhafter.
pontualität: Punktualität: Strenge, Genauigkeit, Pünktlichkeit.
„Porlenhanff“: unbekannter Begriff. Um Hinweise wird gebeten !
Portion: festgelegter Anteil eines Soldaten an Lebensmitteln pro Tag.
„Portion“-Brüder: Soldaten, die ihren täglichen Bedarf an Lebensmitteln unnachgiebig einforderten.
Posamente: Sammelbezeichnung für schmückende Geflechte, wie Zierbänder, gewebte Borten, Fransenborten, Kordeln, Litzen, Quasten, Volants, Spitzen aller Art, überzogene Knöpfe u. Ähnliches.
Posse: mutwilliger, übler Streich.
postema: Geschwür.
posteria Analytica: scherzhaft für Hinterteil, Gesäß.
postieren: mit der Eilpost oder als Kurier reisen.
Postille: Sammlung v. Predigten oder ein Predigtbuch, zur häuslichen Erbauung u. wohl auch zum Vorlesen in der Kirche bestimmt, auch als Hilfe für die Pfarrer zur Vorbereitung eigener Predigten gedacht. Postillen waren ursprünglich Erklärungen der Texte der Bibel, die auf die Textworte folgten.
post perditas res: nach den verloren gegangenen Gelegenheiten.
postponieren: hintansetzen.
post principia: hinter der Front.
post sumptum largiter cibum ac potum: nach dem Verzehr v. reichlich Speisen u. Getränken.
posttraumatische Belastungsstörungen: BURKE, Chronikeintragungen, S. 190 (nach der Chronik v. Enkhausen des Pfarrers Homberg): „Im Anfang Juli 1625 ist der Junker Hanswulf von Reigern, Capitain Lieutenant, von [der Belagerung von; BW] Breda wieder nach Hause gekommen, aber verstandeslos, welchen er jedoch nach einiger Zeit wiedererhalten“.
postula pro libitu: willkürliche Forderungen.
Postur: Stellung, Lage, Stand.
Pott: dänisches Maß: 1 Pott = 4 Glas a 0, 24 Liter = 0, 96 Liter.
Potthast: sauer eingemachtes Schweinefleisch, ursprünglich aus Rindfleisch zubereitet. Das Gericht wurde 1378 das erste mal urkundlich in Dortmund in dem Bericht über die Agnes von der Vierbecke erwähnt. Der Name setzt sich aus Pfeffer, Pott und Hast zusammen. „Hast“ steht dabei für Rindfleisch, das wesentlicher Bestandteil des „Pfefferpotthast“ ist, „Pott“ weist daraufhin, dass lediglich ein Topf benötigt wird. Strittig ist lediglich die Bedeutung von „Pfeffer“ in diesem Zusammenhang. Pfeffer kann ein Hinweis auf das verwendete Gewürz sein, wahrscheinlicher ist jedoch, dass es das feingeschnittene Fleisch (aus Sparsamkeitsgründen in der Verpflegung von Soldaten wohl aus Schweinefleisch) in diesem Rezept meint.
pour finesse: listiger Weise.
Poursambe: Wache.
poussieren (I): hofieren, umschmeicheln, umwerben; um jemandes Gunst werben.
poussieren (II): scharmutzieren. Unter Scharmützel (ital. „scaramuccia“: Geplänkel, Plänkelei, Treffen) verstand man eines der vielen kleineren Gefechte oder Handgemenge, aus denen dieser Krieg bestand. Kleinere Armeeeinheiten oder Streifkorps, z. T. auch größere Verbände von bewaffneten Bauern (vgl. Harzschützen), traten hier in einen zeitlich wie örtlich begrenzten Kampf ein. Auch Schlachten wurden zumeist mit Scharmützeln oder Plänkeleien eröffnet. Scharmützel waren in der Regel gekennzeichnet durch äußerste Brutalität. Allerdings konnten sie auch Auslöser eines größeren Treffens, einer Schlacht oder eines Krieges werden. Oft wurden Vor- oder Nachhut von Heeren durch Kroaten angegriffen, die in diesem kleinen Krieg bevorzugt eingesetzt wurden. Zum Teil kam es auch wegen der fehlenden Uniformierung zu verlustreichen Kämpfen mit eigenen Einheiten. oder „neutralen“ Einheiten. Am 15.1.1648 traf die kursächsische Besatzung Annabergs auf eine kaiserliche Streifschar, die man für Schweden hielt: „Beym Stillstand im Lande und instehenden Frieden ist doch im Gebürge beym Städtlein Thum ein seltzamer Scharmützel vorgegangen / indem dem 15. Jan. der in Annaberg liegende Obrist-Wachtmeister / Rudolph von Neitschütz / mit seinen zwo Compagnien auff den so genannten blinden Valentin / einen Kayserl. Rittmeister / welcher eine Raub-Parthie geführet / getroffen / daß bey diesem verwegenen Unternehmen unterderschiedliche geblieben und viel blessiret worden / auch in dieser scharffen Rencontre noch mehr auffgerieben werden sollen / wo nicht angeregter blinder Valten und Rittmeister Hanß Ernst einander erkennet und darauff beyderseits Partheyen von einander abgeführet hätten […]. Und dieser Thumische Scharmützel heisset catachrestice [seit der antiken Rhetorik unlogischer Gebrauch eines verwandten statt des nicht vorhandenen Ausdrucks] die Thumer Schlacht / wie Ihn weyland der gemeine Mann genennet hat“. MELTZER, Historia, S. 1363; ARNOLD, Annaberg, S. 283f.; GROHMANN, Obererzgebirge, S. 208. Der Erzgebirgschronist LEHMANN, Kriegschronik, S. 169f., datiert diesen Vorgang allerdings auf 1647: „Bey dem armistitio zwischen Chur-Saxen und denen Schwedischen wahr auch außbedinget worden, daß der Churfürst die streiffende rotten einfangen und sie verfolgen solte; das befahle der Churfürst allen Seinen regiementern in lande, und musten auch die 2 Compagnien, so auf den Annenberg, die Straßen bereiten und denen Mausparthien wehren. Nun wahr der keyßerliche leutenandt, insgemein der blinde Valtin [Valten Hanke; BW] genandt, mit 80 Pferden, meist Freyreutern auß Lignitz nach Erfurt und Eisenach gegangen den 12. Januarii, hatte bey Eckersberg die leipziger Fuhrleute, welche eine wagenburg gemacht und sich gewehret, theils uberwaltiget, 10 Personen todt geschoßen und 20 beschedigt, dargegen 2 tode gelaßen und ezliche beschedigte mitgenommen, darmit kam er biß nach Burckersdorf ins gebirg, griff do wieder die Leipziger fuhr an auß den gebirg. Alß solches die 2 Compagnien uff den Annenberg untter den Obrist-Wachmeister Rudolph von Neidschiz gehöret, sindt sie Churfürstlichen Befehl zue folge ihm entgegengezogen, derselben auf freyen felde bey den Städtlein Thum auf einer höhe angetroffen. Rittmeister Landtmann [Langmann] nimmt einen Cornet mit 20 Pferden zu sich, jagt voran und fragt, warumb er als freundt in Meißen so raube und streiffe, und weil der Valten kein gut word giebet, greyffen Sie beyde zum gewehr, Landtmann trift den Valten in arm, Valten aber schießt Landtmann auch wundt und den Cornet todt, seine reuter schneiden die beuten und Säcke voll sammet und seiden von Pferden und schoßen Sich mit den Churfürstlichen eine Virtelstunde herumb, daß von Churfürstlichen der Ritmeister (bekam 3 schöße), 1 leutenandt, 1 Cornet und 5 reuter tödtlich, 7 beschedigt. Der blinde Valten hatte 16 beschedigte, ließ 5 reuter und seine beute hinder sich und ging eilendt in Böhmen. Das ist geschehen den 15. Januar Freytag nach den 1. Sontag Epiphanias. Die keyßerlichen waren meist feste [durch magische Praktiken kugelfest, BW] sonst würden sie mehr eingebüst haben. Der Cornet wurde den 3. Februar zum Annenberg in die kirche begraben“.
poussieren (III): drängen, beschleunigen.
povl: Pöbel, gemeines Volk.
pp. = et. etc..
Präbende: Zuteilung v. Mitteln aus gemeinsamen Haushalt zum Lebensunterhalt eines Geistlichen durch den Bischof. Daraus entsteht die Pfründe, das Recht auf Geld- u./oder Naturalleistungen aus bestimmten Kirchengütern.
Praeceptor: Hauslehrer, Lehrer an einer Lateinschule.
praecipitieren: übereilen, überstürzen, herabstürzen.
Pracher: Als „Pracher“ wurden besonders hartnäckige Bettler bezeichnet.
Pracherei: Bettelei.
practicieren: intrigieren, vorgehen, etwas unternehmen gegen jemanden, betrügen, hinterhältige Anschläge verüben; vorführen, beweisen, zeigen; bestimmen, durchsetzen.
Practelen: Praktiken, Schliche, Listen.
Practike: List, Schlauheit.
Praktik: Betrug, Hinterlist, List, Schlauheit, Umtriebe.
Prae: Vorrang, Vorzug.
praecaviren: sich vorsehen, Vorkehrungen treffen.
praedicament: Anklage, im Voraus erfolgende Hinweisung.
praedicamente: Öffentlichkeit.
Prädikant: evangelischer Hilfsprediger, Predigthelfer, Laienprediger u. Ältestenprediger.
Praedium: Landbesitz, Grundstück, Dorf, Gutshof.
praegravirung: Beschwernis, Bedrückung.
praejudicieren: vorwegnehmen, einen Fall für eine kommenden verbindlich entscheiden.
praejudicium (belli): (schlimmes) Vorzeichen (für Krieg).
Praejudiz: Beeinträchtigung, Vorurteil; Schaden.
Praelation: Vorrang.
Praeminenz: Vorrang, Vorrecht.
Prämonstratenser:
Prämonstratenser: Der Prämonstratenser-Orden, abgeleitet v. dem Gründungsort Prémontré, wurde 1120 v. Norbert v. Xanten begründet. Der Orden hatte regulierte Kanoniker u. Laienbrüder, ihre Ordensregel ähnelt der Augustiner-Regel. Ab 1129 hat der Orden v. Magdeburg aus viel für die Christianisierung u. Kultivierung der Letten, Wenden u. Preußen geleistet. Zu der ursprünglichen Aufgabe des klösterlichen Lebens war bereits im Mittelalter die geistliche Seelsorge getreten. Die einzelnen Abteien sind zu Zikarien (entsprechend den Provinzen anderer Orden) zusammengefasst.
Praestigium: Blendwerk, Gaukelei.
praeoccupieren: zuvorzukommen suchen.
Präsentgelder: auch Willkommensgelder, die beim Einzug von Truppen an die Kommandeure u. ihre Offiziere zu zahlen waren.
Prästation: Abgabe, Leistung.
praestieren: leisten, entrichten, eintreten, gewähren.
Praestigium: Blendwerk, Gaukelei.
praesumieren: im Voraus erwarten, sich vorstellen.
Præsumptiones: Verdächtigungen.
praesupponiren: stillschweigend voraussetzen.
Prätension: Beschönigung.
praetendieren: einfordern.
praeter propter: darüber hinaus; ungefähr, etwa.
praevalieren: das Übergewicht haben, sich durchsetzen können.
praevenieren: zuvorkommen.
Prager Frieden: Der in Folge der schwedischen Niederlage in der Schlacht bei Nördlingen (5./6.9.1634) vereinbarte Prager Frieden zwischen Johann Georg I. v. Sachsen u. Kaiser Ferdinand II. wurde am 30.5.1635 unterzeichnet. Bei diesem Friedensschluss, dem fast alle protestantischen Reichsstände beitraten, verzichtete der Kaiser auf seinen Anspruch, den Augsburger Religionsfrieden v. 1555 allein zu interpretieren u. damit das Restitutionsedikt v. 1629 durchzuführen (vgl. s. v. „Religionsedikt“); Ergebnis war eine begrenzte Festschreibung des konfessionellen Status quo. Weitere Ergebnisse waren: die Festschreibung der Translation der pfälzischen Kurwürde auf Bayern, der Ansprüche Sachsens auf die Lausitz u. die Bildung eines Reichsheers (wobei Johann Georg v. Sachsen u. Maximilian I. v. Bayern eigene Korps führen ließen, die als Teil der Reichsarmee galten), die bestehenden Bündnisse waren aufzulösen, fremde Mächte sollten den Reichsboden verlassen, etwaige Ansprüche auf den Ersatz der Kriegskosten seit 1630 wurden aufgehoben, eine allgemeine Amnestie sollte in Kraft treten. Zudem kann der Prager Frieden als einer der letzten kaiserlichen Versuche betrachtet werden, ein monarchisches System im Reich durchzusetzen. Maßgebliches Mittel dazu war die so genannte Prager Heeresreform, mit der der Kaiser den Versuch unternahm, nahezu alle reichsständischen Truppen unter seinen Oberbefehl zu stellen u. zugleich den Ständen die Finanzierung dieses Reichsheeres aufzuerlegen. Diese Vorstellungen ließen sich ebenso wenig verwirklichen wie das Ziel, durch die Vertreibung der ausländischen Mächte Frankreich u. Schweden zu einem Frieden im Heiligen Römischen Reich zu gelangen. Vgl. die Einschätzung des Pfarrers Bötzinger, Leben und Leiden, S. 33f.: „Mitten in unsere Not drang das Gerede von einem Frieden, der zu Prag geschlossen sein sollte. da hielten wir die Nase hoch und schnupperten, wo der Wind wohl in der Zukunft herwehen werde. Die Bauern richteten sich wieder etwas gerade, maßen die Felder aus und bekümmerten sich um das Vieh. In den Städten räumte man die Brandplätze auf, besserte die Mauern aus und sah die Tore und Wachtürme nach. Meine Ursel nahm die Kinder, legte ihnen die Hände ineinander und sagte ihnen etwas Schönes vom lieben Gott und seiner großen Vatergüte, und ich schlug die Bibel auf und strich mir alle Stellen an, in denen von Friede, Freude und Einigkeit die Rede war. Indessen stellte sich gar bald heraus, daß alles Lug und Trug gewesen war, was man geredet hatte, und daß an Durchmärschen und Einquartierungen mit ihren Greueln und Grausamkeiten noch kein Ende abzusehen war“. Auch HAPPE schätzte den Prager Frieden zu Recht als trügerisch ein; Happe I 396 v – 397 r, mdsz.thulb.uni-jena.de; vgl. auch LEHMANN, Kriegschronik, S. 87. Zur Forschungslage vgl. KAISER, Prager Frieden.
Prager Kleinseite (tschechisch: Malá Strana): mit dem Kleinseitner Ring (tschechisch: Malostranské náměstí), Stadtteil von Prag, v. 1257 bis 1784 eine rechtlich eigenständige Stadt unterhalb der Burg mit einem von der Altstadt deutlich abweichenden Charakter [nach WIKIPEDIA].
Prahm: Der Prahm bezeichnet ursprünglich eine flache Fähre (Prahmfähre) zum Übersetzen von Menschen, Vieh u. Wagen. Er war eines der kleinsten Schiffe, das Waren transportierte, u. besaß, im Gegensatz zu den üblichen bäuchigen Transportschiffen, einen schnittigen Rumpf u. ähnelte den schmalen Schiffen der Wikinger. Die Prahme waren meistens auf die Handelsgüter Holz u. Salz spezialisiert u. nahmen dadurch eine Außenseiterrolle im Transportwesen ein [nach WIKIPEDIA]
Praktik: Betrug, Hinterlist, List, Schlauheit, Umtriebe.
Praktikant: Einer, der mit Praktik: Betrug, Hinterlist, List, Schlauheit, Umtriebe umgeht.
Prange: Querholz, große Stange.
Praeteritum: Vergangenes, Überfälliges.
Pranger: entweder Halseisen an einem öffentlichen Gebäude, als Holzpfahl mit Halseisen oder Sitzpranger bzw. Schandesel u. Käfig, ein weitverbreitetes Strafwerkzeug zur öffentlichen Zurschaustellung, ab dem 13. Jahrhundert zur Vollstreckung v. Ehrenstrafen benutzt. Die Strafe bestand vor allem in der öffentlichen Schande, die teilweise ein „normales“ Weiterleben in der Gemeinschaft unmöglich machte oder zumindest erschwerte. Zudem war der Bestrafte Schmähungen ausgesetzt, die für ihn nicht ungefährlich waren. Das Bewerfen der Angebundenen mit Gegenständen u. das Prügeln waren üblich, in manchen Städten jedoch untersagt. Vgl. SCHILD, Gerichtsbarkeit, S. 214ff.
Prechenbader: Pestarzt.
prefigiert: vorgeschlagen.
Preis machen: zur Plünderung freigeben, vernichten.
Prellerey: Angeberei.
premen: prägen.
preßhaft: bresthaft: kränklich, gebrechlich, verkrüppelt, altersgebrechlich.
Presse: Bresche, Mauerlücke.
Presser: Eintreiber v. Steuern u. Kriegskontributionen.
Pressur: Bedrückung, Beschwerung, Ungelegenheit, Misshandlung etc. jeglicher Art, die man durch Soldaten hat.
„Preßzehrer“ [Tribuliersoldat]: Soldat, der Schatzung u. Steuer aus der Bevölkerung zu pressen hat; auch Executor; sinngleich mit Fress- u. Pressreiter: Vgl. WINTER, Möser, S. 16: „Den 15. August [1626], da wir ungefähr ein acht oder neun Tage ohne sonderliche Einquartierung gewesen, zeucht der Oberste Altringer herein, nimmt sein Quartier bei Berendt von Werdensleben, der ihn nicht so gequälet wie der [Johann Ernst] von Scharffenberg [Scherffenberg; BW], gleichwohl aber thun ihm hernach seine Diener auch Dampfs genug an. (Scharffenberg hat ihn auf einmal zur Aengstigung eine ganze Compagnie seiner Reiter ins Haus gelegt, die Tag und Nacht gesoffen und gefressen, welchen er Wein und Bier geben müssen, ungeachtet es des Obersten eigenes Quartier gewesen, haben ihn auch sonst mit Zerschlagen der Tische, Bänke etc. nicht geringen Schaden gethan. Den andern Tag hat er sie wieder herausgenommen). Altringer war Oberster zu Fuß, hat 16 Compagnien, jede zu 300 stark gehabt, endlich ist sein Regiment in die 5000 stark worden“.Generallandesarchiv Karlsruhe 77/3607 (Kopie): Ritterschaft in Schwaben an J. Fr. v. Württemberg, 1627 III 19. Am 30.12. 1630 v. Tilly abberufen, nahm Cronberg viele Tonnen Beute mit und hat doch „ein Gestank von etlich Preßreitern hinterlassen, damit sie noch mehr Geld von den armen in Grund verderbten Bauren herauszwingen“ konnten. ZILLHARDT, Zeytregister, S. 133: Sie „sind in das landt komen wie die lumpige und laußige bettler und sündt hinauß geriten wie lauter fürsten und graffen“. In den pfälzischen Gebieten hatten sie die Bevölkerung mit Misshandlungen u. Erpressungen drangsaliert, bis sie Anfang Mai 1627 nach Franken abgezogen wurden; MAIER, Unterpfalz, S. 77. Ende 1627 musste Maximilian I. den Ständen die Abführung zusagen; a. a. O., S. 86f. Nach EHMER, Grafschaft Wertheim, S. 169, hatte Tilly im November angekündigt, wegen der Erschöpfung des Niedersächsischen Kreises Cronbergs Regiment in die Grafschaft Wertheim verlegen zu müssen; 1627/28 lagen unter Berlo cronbergische Reiter dort, was der Abt v. Bronnbach im Mai dazu benutzte, die Dörfer Nassig, Dörlesberg u. Reicholzheim einzunehmen, die evangelischen Pfarrer zu vertreiben u. den katholischen Gottesdienst einzurichten. Vgl. das Auftreten Schönburg’scher Reiter im Kitzinger Raum; ZIMMERMANN, Schönburger Reiter; das Kirchenbuch Buchbrunn; Jahrbuch des Landkreises Kitzingen 2, 1980, S. 19: „Den 28. May um 2 Vhr mittags haben 30 Reuther ihre Quartier hier genommen und viel Geld den Leuthen abgenöthiget. Wer nicht Geld hat haben können, dem haben sie Ofen, Fenster hineingeschlagen, die Tische, Bänke, Truhen und Bettladen, auch die Ziegel von den Häusern und Dächern herabgeschlagen, das Getäfel aus der Stuben gehauen und die Betten zerschmieden, diese dann ausgeschüttet und die Pferde darauf getümmelt. Da sie mich (den Pfarrer) dann hin- und widergezogen, sonderlich um 6 Reichsthaler gebrandschatzt. Gott gebe ihnen den Lohn“. Der Widerstand der Einwohnerschaft wurde durch »Dragonaden«, zu denen die schlimmsten Elemente der Armee herangezogen wurden, gebrochen; BELLINKCHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabruggischenn handlung, S. 36 (1630): „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottloß diebesch und mordrisch volck, stehlenn heymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jauchtzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben maning magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden mußen. Ich gelaubs warlich, es mag kein boser volck auf erden gefunden werdenn, dan unse inquartirten soldaten“. Vgl. dagegen die Ordnung Wallensteins (1629); JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 217f.: „Über dieses sollen die Bürger den Befehlshabern und Soldaten anders nichts vor die Servicen als allein die Liegestatt, Holz, Salz und Licht zu geben schuldig sein, welches doch dahin zu verstehen, daß die gemeinen Befehlshaber und Soldaten sich mit des Wirtes Feuer und Licht behelfen und ihre Sachen dabei verrichten sollen . […] Dafern die Obersten und andere Officiere Reformierte und Aufwärter bei sich haben, sollen dieselben nicht von den Bürgern, sondern denjenigen, bei welchen sie sich aufhalten, unterhalten werden. […] An Kirchen, Schulen, Hospitälern, geistlichen Personen soll sich keiner vergreifen und dieselben in einigerlei Wege weder mit Einquartierungen oder Schatzungen beschweren. Auch keinen in seinem Gottesdienst hindern oder ärgerlich sein, bei Leib- und Lebensstrafe. […] Die fürstlichen und adeligen Häuser, welche Feindes Gefahr halber nicht notwendig müssen besetzt werden, sollen von der Einquartierung gantz exempt und befreit sein. […] Der reisende Mann oder andere, so ihrer Geschäften halber in der Garnison zu verrichten, sollen in keinem Wege aufgehalten, beleidigt noch mit einer Schatzung beschweret werden. Den Ackermann sollen die Officiere bei ihrem Feldbau schützen und in keine Wege sie davon zu verhindern gestatten“. Vgl. dagegen die Klagen der Pommern’schen Gesandten; JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 218ff.: „48. Ferner wann Officiere oder Soldaten über Land reisten, mußten die Inwohner des Landes, da noch ein Bissen Brot vorhanden, nicht allein solches, gleich [als] wäre alles gemein, ohne Bezahlung, sondern auch ihre Pferde oft auf 15 und mehr Meilen hergeben, welche sie entweder ganz nicht oder ja bis auf den Grund verderbt wiederbekämen; es geben auch nunmehr an etlichen Orten Unter- als Ober-Officiere Pässe aus, daß die Soldaten bemächtigt wären, Pferde wegzunehmen, wo sie anzutreffen. 49. Sonst wäre gar gemein, daß die Reiter und Soldaten aus den Garnisonen täglich ausritten oder liefen, die Dörfer fast alle Nacht spolierten und plünderten, den Bauern ihre Wägen, Pflüge und andere zum Ackerbau gehörige Instrumenta entweder weggeführten oder mutwillig verbrennten, die Leut prügelten und verwundeten, also daß dieselbige bisweilen wohl gar ums Leben kämen, die Häuser, woraus die armen leut mit solchen Prügeln und anderm barbarischen Procedieren […] vertrieben, niederrissen und das Hausgerät zerschlügen und verbrennten. Es wäre auch endlich mit Sengen und Brennen dahin geraten, daß ganze Zimmer […] gleichsam zum Lustfeuer gebraucht worden“. Zu Soldaten als Agenten der Sozialdisziplinierung PRÖVE, Dimension.
Pretium: Preis.
Prieche: Kirchenempore.
Prima plana: das erste Blatt der Musterrolle, auf dem die Personen verzeichnet waren, die zum Kompaniebefehl gehörten: Hauptmann, Rittmeister, Leutnants, Fähriche, Kornett (als Oberoffiziere der Prima plana), Feldwebel, Führer, Fourier, Musterschreiber, Feldscherer (Unteroffiziere der Prima plana). Korporäle, Gefreite, Spielleute u. Fourierschützen galten dagegen als gemeine Befehlshaber. Lt. Piccolomini (März 1642) bekam die Prima plana einer Reiterkompanie 440 fl. monatl. 440 fl., davon der Rittmeister 150 fl., Leutnant 55 fl., Kornett 45 Fl., Wachtmeister 30 fl., Fourier 18 fl., Musterschreiber 18 fl., Feldscher 18 fl., die Korporale je 20 fl., die Trompeter je 18 fl., ein Berittener 7 fl., ein Unberittener 4 fl. KUHLBRODT, Die Reichsstadt Nordhausen 2. Bd., S. 123.
Primaplanisten: die auf der ersten Seite der Prima plana verzeichneten Angehörigen des Kompaniebefehls.
Primat- oder Primarstift: das dem Primas (Erzbischof) zugehörige Stift.
Primator: Oberbürgermeister.
Primatus: 1. Bürgermeister.
primores: die Vornehmsten.
Principal: Vorgesetzter.
principaliertes aussenwerk (Hauptaussenwerk): Ein zwischen Hauptumwallung und Glacis liegendes Werk, also beispielsweise ein Ravelin, ein Hornwerk oder eine Demi-lune. http://de.wikipedia.org/wiki/Fachbegriffe_Festungsbau.
Printzenland: Der Landesherr, wie etwa der Prinz v. Oranien, war hier höchster Grund- u. Lehnsherr. Seine Vasallen erhielten die Güter als Lehen aus seiner Hand.
Prior: a) Vorsteher eines Mönchsklosters bei bestimmten Orden, b) Stellvertreter des Abts.
privado (span.): Günstling, Vertrauter.
Privation: Entzug, Wegnahme.
privat leben: Ruhestand.
privato ausu: aus Eigeninitiative, eigenem Antrieb.
privieren: entziehen, wegnehmen.
Privy Council („Kronrat“ oder „Geheimer Kronrat“): politisches Beratungsgremium des britischen Monarchen, im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit das höchste legislative und judikative Regierungsorgan unter dem König.
pro antidoto: als Gegenmittel.
Probationshaus: Haus für Novizen des Jesuiten-Ordens.
Processiones: I. Feierlicher Ein- und Auszug der Geistlichkeit und des Kirchenvolks zum Gottesdienst, innerhalb der Kirche zur Verkündigung des Evangeliums und der Kommunion, II. Prozessionen zu Wallfahrtsorten, zur Steigerung der Feierlichkeiten zu Ostern und am Jahresende, III. die Theophorische (Eucharistische) Prozession, bei der das Allerheiligste mitgeführt wird, z. B. Fronleichnam, Palmsonntag, Litanei etc. Vgl. dazu MEISNER, Nachreformatorische katholische Frömmigkeitsformen.
procuriren: besorgen, beschaffen.
pro dignitate: ihrem Rang, ihrer Würde (und ihrer Besoldung) entsprechend.
prodirt: erscheint, herauskommt.
prodition: Verrat, Preisgabe.
Prodomus: Vorzeichen.
pro faute patriæ: zum Schutz des Vaterlandes.
Professionist: Ausübender eines Berufs, zu dem man sich öffentlich bekennt, vorzugsweise ein gewerbe oder handwerk“ [DWB].
Proffetten: Falsche Schreibweise des Plurals von prosessus [prosetten] für einen Hufner. Bezeichnung für die Gesamtheit bäuerlichen Grundbesitzes, meist zwischen 30 und 60 Morgen, ein Hufner besaß in der Regel zwei Hufen, oft auch geteilt in Halb- und Viertelhufe.
Profos: Militärischer, vielfach gefürchteter Offiziant, der die Einhaltung der Kriegsbestimmungen u. Befehle, der Lager- u. Marschordnung überwachte. Der Profos zeigte die Zuwiderhandelnden beim Befehlshaber an, nahm sie fest, stellte sie vor Gericht u. vollstreckte das vom Kriegsrichter (dem Auditeur) gesprochene Urteil. Er ersetzte dadurch den Scharfrichter, der nicht immer beim Regiment vorhanden war. Dabei unterstützten ihn Knechte u. Gehilfen wie der Profoslieutenant. Es gab einen Profos für jedes einzelne Regiment u. einen Generalprofos (auch „Generalgewaltiger“ genannt) für die gesamte Armee. Der Profos hatte ferner die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel vor den Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Er überwachte gegen eine Abgabe der Händler oder Marketender den Lagermarkt. Zudem oblagen ihm die Einrichtung der Latrinen u. die Reinigung des Feldlagers v. den Fäkalien, die Entfernung toter Tiere. Einmal pro Woche wenigstens sollten die Quartiere durch die Huren u. Trossbuben gereinigt werden, zur Aufsicht wurde auch der Hurenwebel (aufsichtsführender Organisator des umfangreichen Trosses) herangezogen. Mitglieder des Trosses, der immer wieder Gesindel aller Art anlockte, konnten zudem zu den kräftezehrenden u. verachteten Schanzarbeiten u. anderen Hilfsarbeiten herangezogen werden. Hier hatte der ihm unterstellte Hurenwebel die Aufsicht. Diese wichtige Funktion war für einfache Soldaten die wohl einzige militärische Aufstiegsmöglichkeit. Der Hurenwebel besaß einen eigenen Leutnant als Stellvertreter u. wurde zudem vom Rumormeister unterstützt. Der Profos u. dessen Leutnant sollten zudem beim Verlassen der Quartiere die Huren u. die Trossbuben aus den Quartieren vertreiben u. dafür sorgen, dass alle Feuer gelöscht waren. Seine Aufgabe war es auch, die Gefangenen hinter dem Regiment herzuführen. Er erhielt monatlich 30 fl. (Kavallerie) bzw. 60 fl. (Infanterie). Zum Teil wurden auch 80 Rt. monatlich für ihn u. seinen Gehilfen v. den besetzten Städten erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S.15 (1626); LAHRKAMP, Kölnisches Kriegsvolk; Schwedisches Kriegs-Recht; BERG, Administering justice, S. 6. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm u. seinen Leuten 80 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Der Stadtarzt Gabriel Furttenbach [1640-1716] von Leutkirch (unter 1619); GAIER; SCHÜRLE; PRAßER, Schwabenspiegel Bd. 3, S. 106f.: „Den 25. Dito [1619]. Donnerstag Morgens sein abermahlen alle Fahnen auff bemeltes Feld Commandiert und Gemustert worden. Alß nun ein Soldat von Erazheimb Gebürtig / ein armer Tropff und Baursmann / umb fl. 7. deß Monats nicht Dienen / sondern fl. 8. haben wollte / hat sich der Herr Obriste [Johann Fuchs; BW] über ihn so hefftig Erzürnt / daß Er andern zu einem Exempel solchen den Scharpffrichter (nicht daß er ihne ohne weitern Befelch Hinrichten solle) in seinen Handen zugeben Befohlen: Demnach aber der Profos Caspar Tenger von Rothweil mit dem armen Tropffen zugeschwind fortgefahren / ihne zwar nochmalen erinnert die benannte Besoldung ohne widerred anzunemmen / oder ihme für einen Steckenknecht Zudienen / Er aber solches nicht thun / sondern ehender Sterben wolte / hat der Profos denselbigen / ohne weitere Ordre deß Obristen / welcher schon Perdon zugesagt hat / an einen Baum am Heggelbacher Weg Auffhencken lassen. Warüber aber der Obriste und Soldaten übel zufriden gewesen / und deßwegen diser Profos sich mit Leib und Leben dem Regiment Verschreiben miessen“.
Profosleutnant: Er stand im Rang unter dem Profos, dem Ausübenden der Polizeigewalt im Regiment, der zumeist den Hauptmannsrang innehatte.
prognosticon: Weissagung, Vorhersagung, Prophezeiung.
pro labore: wegen der Mühe.
prolongieren: verlängern, hinausschieben.
Promesse: Versprechungen.
promiscue: ohne Unterschied.
promontorium, promuntorium: Vorgebirge, Landzunge.
pro more: wie üblich.
promotores: Befürworter, Förderer.
promulgieren: verkünden, bekanntgeben, offenbaren.
proper: eigene.
proponieren: vorstellen, vorschlagen.
pro proportionabili: verhältnismäßig.
propos: Absicht.
pro posse: nach Möglichkeit.
Proposition: Vortrag, Angebot, Antrag, Vorschlag.
proprio & pio cordis motu: aus eigenem Antrieb u. gottesfürchtigem Herzen.
Propstei: ursprünglich ein Kloster, dem ein Propst vorsteht, zudem bezeichnet der Begriff das Amt, die Dignität (Würde), den Amtsbereich oder auch den Amts- bzw. Wohnsitz eines Propstes [nach wikipedia].
pro rata: anteilig.
pro ratione belli: nach Kriegslage.
pro re nata: unter den gegenwärtigen Umständen, nach Lage der Dinge.
Prorogation: Aufschub, Galgenfrist, Gnadenfrist, Moratorium, Verlängerung.
pro solvendis: zur Bezahlung.
prosperieren: gut gehen, gedeihen, sich günstig entwickeln, gut vorankommen.
Protektion: mit diversen Auflagen verbundenes Schutzverhältnis.
protestando: unter Verwahrung, Rechtsverwahrung.
Proviant: Proviant galt als die „Seele des Krieges“; HOYOS, Ernst von Traun II, S. 79. Die Versorgung mit Proviant bestimmte wesentlich die Kriegsführung, die „stomach strategy“: Das hieß, „die Armee dorthin zu verlegen, wo sie noch verpflegt werden konnte (oder das zumindest glaubte), wo es noch etwas zu holen gab und wo sie weit weg von den eigenen Herrschaften war und diese nicht belastete. War die Versorgung der zivilen Bevölkerung schon nicht immer zu gewährleisten, so tat man sich mit der Versorgung einer Armee im Lande noch viel schwerer. Zu große Truppenkonzentrationen konnten absolut gefährlich für das Land, aber auch für das Heer selbst werden, da die bäuerliche Wirtschaft zur rigorosen Überschusserzeugung nicht in der Lage war. Eine zu große Ansammlung von Truppen führte daher nicht selten zu akuten Nahrungsmittelengpässen“. „So paradox es klingen mag, eine große Armee (und natürlich auch ein grosser Tross) war bei Angriffsoperationen oftmals kein Vorteil, sondern vielmehr ein Nachteil, da sie schlicht und einfach im Operationsgebiet nicht zu versorgen war. Die Verpflegung funktionierte weder aus den okkupierten Gebieten, noch funktionierte der eigene Nachschub in befriedigender Weise. Nachschub und Versorgung waren somit essentielle Eckpfeiler der Kriegsführung, die in ihrer Effizienz – auch noch nach der Einführung des Generalkommissariats – sehr zu wünschen übrig ließen. Die Heeresführungen mussten des Öfteren ihre Strategie an die Möglichkeiten des Nachschubs und der Versorgung anpassen und konnten nicht die Logistik auf die Strategie abstimmen. Das nennt man die ‚Diktatur der Logistik‘ oder auch ‚stomach strategy‘ “. HÖBELT; ÖHMAN; KIlÍAN, 1648, S. 62f. Der Proviantmeister war für die Versorgung der Truppe mit Nahrungsmitteln, für die Fouriere u. die Marketender zuständig. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der kaiserlichen Infanterie Infanterie 16 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er 40 fl. monatlich. Nach der kaiserlichen Verpflegungs-, Futter- u. Soldordnung (1640) erhielt er bei den Kürassierern, Arkebusierern u. Dragonern 26 fl., bei der Infanterie dagegen nur nur 18 fl.; SCHMID, Quellen, S. 156ff. Ihm war der Proviantmeisterleutnant zugeordnet u. wie dieser für die Truppenversorgung sowie die Fouriere u. MarketenderInnen zuständig. Der Proviantschreiber war der Gehilfe des Proviantmeisters bei der Erfassung, Lagerung u. Abverkauf der gespeicherten Vorräte.
Proviantmeister: Der Proviantmeister war für die Versorgung der Truppe mit Nahrungsmitteln, für die Fouriere u. die Marketender zuständig. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der kaiserlichen Infanterie Infanterie 16 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er 40 fl. monatlich.
Proviantmeister-Leutnant: Der Proviantmeister-Leutnant war dem Proviantmeister zugeordnet u. wie dieser für die Truppenversorgung sowie die Fouriere u. Marketender*innen zuständig.
Proviantschreiber: Gehilfe des Proviantmeisters bei der Erfassung, Lagerung u. Abverkauf der gespeicherten Vorräte.
Provinzial: Vgl. HUNGS, Damian: „Der Provinzial, auch Provinzsuperior, Provinzprior oder Provinzmagister genannt, ist der Leiter einer Ordensprovinz. Er visitiert die einzelnen Ordensmitglieder seiner Provinz in einem vorgeschriebenen Abstand, ist in seiner Provinz der Vorgesetzte der Ordensmitglieder und leitet die wirtschaftlichen Angelegenheiten seiner Provinz. Seine Amtszeit beträgt, je nach Orden oder Kongregation, drei oder vier Jahre. Er wird entweder direkt durch den Generaloberen ernannt, oder aber von diesem nach einem vorausgehenden Wahlkapitel oder Provinzkapitel bestätigt. In vielen Orden oder Kongregationen ist seine Amtszeit auf eine gewisse Periodenzahl beschränkt, doch kann er dann häufig nach einem Aussetzen wiedergewählt werden. In anderen Gemeinschaften wiederum gibt es keine Beschränkung. In seiner Amtsführung wird er von einem Provinzrat unterstützt. Für wichtige Angelegenheiten, wie z. B. Professablegungen, ist er verpflichtet das Votum dieses Provinzrates einzuholen. Gegenüber der Generalleitung seines Ordens ist der Provinzial jährlich zur Rechenschaft verpflichtet“. [http://www.orden-online.de/wissen/p/provinzial/].
Provision: Vorrat, Proviant, Vorkehrung; Fürsorge, Pension.
Provisioner: Offizier auf Abruf.
Provisoner: HÖNN, Fortgesetztes Betrugs-Lexikon, S. 350: „Profisoner betriegen 1) Wenn sie die Thor-Schlüssel des Nachts und Sonntags unter der Kirche zwar auf die Hauptwacht liefern, dennoch aber die Thore nicht verschliessen, damit sie, wem sie wollen, aus- und einlassen können. 2) Wenn sie beym Thor-Schluß, denenjenigen, so ihnen kein Tranck-Geld geben, oder sonst nicht wohl wollen, auch die Thore nicht öffnen, vorgebende, daß sie die Schlüssel nicht mehr in Händen hätten, da man doch, wo ein Tranck-Geld erfolget, öffters das Gegentheil siehet. 3) Wenn sie um ein Recompence diejenigen, so Zoll und Geleit nicht gelöset, wider ihre Pflicht zum Thore hinaus lassen. 4) Wenn sie allerhand liederliche und verdächtige Leute aus und in die Stadt lassen“.
Prozwagen, Protzwagen, Protze: Vorderwagen der Geschütze u. Munitionswagen.
Prügelsuppe: DWb 13. Bd., Sp. 2192: eine Tracht Schläge (eigentlich eine Suppe mit eingebrockten Prügeln).
psychische Störungen: Der schottische Obrist Robert Monro [1590 ?-1680] erinnert sich; MAHR, Oberst Robert Monro, S. 191: „Als wir einst mit dem Weißen Regiment als Vorhut durch einen Wald auf Frankfurt an der Oder zumarschierten, war da ein von Natur aus Verrückter, der immer vorausmarschierte. Er ging in die Büsche, warf seine Kleider ab, kam nackt wieder heraus und rief, er habe den Feind gesehen. Da warfen die Soldaten dieser Brigade ihre Waffen weg und rannten zur nächsten Brigade zurück, die aus Schweden bestand. Die eanntn auch weg, bis sie von unserer, an der dritten Stelle marschierenden Schottenbrigade, die nun stehengeblieben war und sie nach dem Grund ihrer Flucht gefragt hatte, mit gefällten Piken aufgehalten wurden. Als sich am Ende herausstellte, daß es blinder Alarm gewesen war, wurde der arme Irre stellvertretend für die angsterfüllten Soldaten von den Offizieren erbärmlich in Stücke gehauen, was eine armselige Rache war für ihre eigene Feigheit“. BURKE, Chronikeintragungen, S. 190: BURKE, Enkhausen, S. 190: Nach der Chronik von Enkhausen des Pfarrers Homberg: „Im Anfang Juli 1625 ist der Junker Hanswulf von Reigern, Capitain Lieutenant, von [der Belagerung von; BW] Breda wieder nach Hause gekommen, aber verstandeslos, welchen er jedoch nach einiger Zeit wiedererhalten“. Von einem tragischen Fall berichtet der Bentheimer Pfarrer in dem ‚Buch der Begrabenen‘ unter dem 25. Dezember 1624 (= 4. Januar 1625): Verstorben war ein Einwohner von Bentheim, welcher darüber, daß er ‚bei der Kaiserlichen Einlagerung so viel gleichsam über Vermogen geben und contribuiren mußen‘, den Verstand verloren hatte. Vgl. STEINWASCHER, Krieg, S. 42ff.
publice affigiert: öffentlich angeschlagen.
Publicum: Staat, Gemeinwesen.
Pudenda: Geschlechtsteile.
puerperium: Kindbett.
Puffer: Berittene Schützen verwendeten seit Mitte des 15. Jahrhunderts das „kurze Handrohr“. Abgefeuert wurde die etwa 250 mm lange Faustfeuerwaffe v. einer am Sattel befestigten, abklappbaren Stützgabel. Das Faustrohr (Faustbüchse, Fäustling; im 16./17. Jahrhundert auch Puffer) behielt seinen Namen auch noch lange, nachdem es schon längst mit einem Radschloss versehen war. Damit war der Übergang zur modernen Pistole vollzogen, aus der sich im 19. Jahrhundert der Revolver entwickelte [Wikipedia].
Pulle: „ein nur im Niederdeutschen übliches Wort, eine Flasche mit einem dicken Bauche, eine Bouteille zu bezeichnen“. [KRÜNITZ]
Puls: Geläute.
Pulvermühle: In einer Pulvermühle (früher auch Pulverstampfe genannt) wurden nach Erfindung bzw. Verbreitung des Schwarzpulvers im ausgehenden Mittelalter bis zur Neuzeit (etwa 1918) die zur Pulverherstellung notwendigen Zutaten Holzkohle, Schwefel u. Salpeter gemahlen oder zerkleinert und zur explosiven Mischung zusammengestellt. Da die zur Herstellung v. Holzkohle häufig benutzten Faulbäume besonders in Tallagen anzufinden waren u. die meisten Pulvermühlen mit Hilfe v. Wasserkraft angetrieben wurden, lagen die Mühlen großteils an Fließgewässern. Wegen der Explosionsgefahren wurden die Mühlen außerhalb v. Ortschaften angelegt.
Pulverwagen: Das Explodieren v. Pulverwagen wird in Schlachtberichten, so etwa Höchst (1622) – vgl. „Wahrer und gewisser Bericht / sambt Abbildung“- oder Wimpfen (1622) -, immer wieder dargestellt. Außer bei direkten feindlichen Artillerietreffern dürfte das auch z. T. seinen Grund darin gehabt haben, dass die Lunten der Musketen permanent brennen mussten, damit diese schussbereit waren. Ein Einsatz v. den teureren, aber sichereren Steinschlossmusketen scheint dagegen nur zögerlich erfolgt zu sein.
puncta conventionis infringiren: Vertragsklauseln brechen.
puncto: unverzüglich.
Purgation: Rechtfertigung, Reinigung v. Schuld.
Purgationen: Arzneien, Abführmittel.
purgiren: befreien, abführen, reinigen; rechtfertigen.
purificatio Mariae: Fest Mariä Reinigung, Lichtmess.
Pürschpulver: „Bürschpulver, ein feines Schießpulver, welches besonders geglättet und von dem Schmutze gereinigt wird“. [http://www.kruenitz1.uni-trier.de/xxx/p/kp05346.htm].
Pürschrohr: Jagdgewehr mit gezogenem Lauf, das auch v. Scharfschützen eingesetzt wurde: Kleinkalibrige Waffe mit 8 bis 10 mm Kaliber, während die Muskete in der Regel 19 mm Kaliber hatte, mit langem Lauf, um die Treffsicherheit zu erhöhen. Auch mit gezogenen Vogelbüchsen erzielten Bürger bei Belagerungen gute „Erfolge“. STEIGE, Bolkenhainische Denkwürdigkeiten, S. 231. WEINITZ, Des Don Diego de Aedo y Gallart Schilderung, S. 45: der kurbayerische Feldmarschalleutnant Billehé wurde in der Nördlinger Schlacht „durch einen ohngefehren Schuß von einem gezogenen Rohr außm Waldt ausser den Treffen getötet“. STEIGE, Bolkenhainische Denkwürdigkeiten, S. 231. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Verwendet wurden auch „lange Büchsen“: Jagdgewehr (Jagdflinte; Pirschbüchse) mit langem Lauf (wie es v. Scharfschützen eingesetzt wurde). Militärs oder Bürger, die man mit diesen Jagdgewehren gefangen nahm, wurden an Ort und Stelle hingerichtet, weil diese Gewehre wegen ihrer großen Reichweite als besonders „heimtückisch“ galten.
Push-of-Pike [Hechtstoß]: Der Hechtstoß war ein besonderes Merkmal der spätmittelalterlichen u. frühneuzeitlichen Kriegsführung , die stattfand, als sich zwei gegenüberliegende Pikeniersäulen (oft Schweizer Söldner oder deutsche Landsknechte ) trafen u. entlang einer Front verschachtelter Hechte in Position gerieten. Während des Hechtstoßes rückten gegnerische Pikenierblöcke vor, wobei ihre Hechte horizontal auf Schulterhöhe „aufgeladen“ wurden, um sich gegenseitig zu stoßen, bis körperlicher Kontakt hergestellt wurde. Die beiden Seiten würden dann physisch schieben, bis die eine oder andere Seite nachgab. Der Hechtstoß würde fortgesetzt, bis eine der gegnerischen Formationen gerannt oder geflohen wäre, was im Allgemeinen zu massiven Opfern führen würde. Jeder Mann drückte auf den vorderen, u. so drückten sich die Formationen manchmal gegeneinander u. viele Pikeniere mussten im engeren Nahkampf kämpfen. Die hinteren Reihen schlossen sich manchmal dem Kampf an, aber ihre Hauptaufgabe bestand darin, dem Stoß mehr Gewicht zu verleihen. Abgesehen davon, dass sie v. feindlichen Hechten aufgespießt wurden, starben diejenigen in den vorderen Reihen an den Folgen der Quetschung oder Erstickung aufgrund der schieren Anzahl v. Körpern, die v. jeder Seite gedrückt wurden. Die Italiener bezeichneten dies als „Bad War“, nachdem sie gesehen hatten, wie Schweizer Pikeniere in einen dichten Kampf verwickelt wurden, in dem beide Seiten – weil beide Formationen sich weigerten, zurückzutreten – im blutigen Nahkampf eine große Anzahl v. Männern verloren [nach WIKIPEDIA].