Böckell, Wilhelm; Regimentsquartiermeister [ – ] Böckell stand als Regimentsquartiermeister in schwedischen (?) Diensten.
Vom 7.1.1637 datiert die Anordnung der Kammer zu Coburg,[1] gezeichnet von Christoph von Hagen, gerichtet an den Amtmann Christian Rußwurm zu Heldburg, eine weitere Anforderung von Kriegsauflagen des Obristen Adam von Pfuel von der Armee Banérs betreffend, mit dem Regimentsquartiermeister Wilhelm Böckell so zu verhandeln, dass die armen Leute nicht allzu beschwert würden. Dazu wurde mitgeteilt, dass sich für den Regimentsquartiermeister zwei Pistolen in Arbeit befänden, ferner wurde unter Beifügung eines Schreibens des Amtsschossers zu Sonneberg[2] Amtshilfe zur Wiedererlangung des Steinbach[3] und Oberlind[4] geraubten Viehs angeordnet. Dabei liegt auch ein Schreiben Böckells an den Heldburger Amtmann, die Stellung eines gesattelten Pferdes betreffend, vom 8.1.1637.[5] Von 1637 stammt die Anordnung Böckells aus Schleusingen,[6] die Abberufung der im Amt Heldburg[7] liegenden Salva Guardien betreffend.[8]
[1] Coburg; HHSD VII, S. 127f.
[2] Sonneberg [LK Sonneberg].
[3] Steinbach-Hallenberg [Kr. Suhl]; HHSD IX, S. 422f.
[4] Oberlind [Kr. Sonneberg]; HHSD IX, S. 318f.
[5] Thüringisches Staatsarchiv Meiningen, Amtsarchiv Heldburg Best. 411230, Nr. 2890.
[6] Schleusingen [Kr. Suhl]; HHSD IX, 382ff.
[7] Heldburg [Kr. Hildburghausen]; HHSD IX, 192f.
[8] Thüringisches Staatsarchiv Meiningen, Amtsarchiv Heldburg Best. 411230, Nr. 2884.