Brenneisen, Lukas; Hauptmann [ – ] Brenneisen stand 1626/1627 als Hauptmann[1] wohl in bayerischen Diensten.
1626 heißt es bei dem Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald,[2] Georg Gaisser [1595-1655]:[3] „26.[3.1626] Man meldet, daß Hauptmann Brenneisen in Rottweil[4] verhaftet wurde wegen merkwürdiger Umtriebe mit den Schweizern, weshalb überall in der ganzen Grafschaft Fürstenberg Wachposten aufgestellt wurden“.[5]
„28.[6.1627; BW] In Wittichen[6] treffe ich die Hauptleute Lukas Brenneysen und Stephan Binder auf ihrer Rückreise vom Sauerbrunnen und kehre nach mit ihnen eingenommenen Trunke nach Hause zurück“.[7]
[1] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.
[2] St. Georgen im Schwarzwald [LK Schwarzwald-Baar-Kreis].
[3] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 93f. Vgl. auch SCHULZ, Strafgericht.
[4] Rottweil [LK Rottweil]; HHSD VI, S. 676ff.
[5] STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 43f.
[6] Wittichen, zugehörig zum Ortsteil Kaltenbrunn von Schenkenzell [LK Rottweil].
[7] STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 59.