Brenner [Brenner v. Brennberg ?], N [Sigmund ?]; Obrist [ – ] N [Sigmund ?] Brenner [Brenner v. Brennberg ?] war schwedischer[1] Obrist[2] unter dem berüchtigten Patrick Ruthven,[3] der 1632 als Kommandant von Ulm[4] eingesetzt war und Brenner die Niederbrennung des Klosters Salem[5] befohlen hatte. Der Salemer Zisterziensermönch[6] Sebastian Bürster [?-1649][7] schrieb in seiner Chronik: „Den 26. Aprilis allhie gehet der bock[8] an. Uff disen tag seyen die Suedische, ain große troppen, von Ravenspurg[9] auß uff daß closter, solches zue verbrönnen und in die äschen zue lögen, abgeförtiget, abends umb 5 uhren durch Neuffra,[10] von Bermattingen[11] durch daß Hardt,[12] alß wolten sie uff Hailgenberg,[13] Willdorff[14] zue; eben wolten wür zue nacht eßen und seyen zue der tafel zue hof gesäßen, alß sie aber fur daß Hardt heraußer, haben sie eylends gewändt und dem zügelhof[15] und uffs closter zue; seyen vil gaystliche kurtz vertrunnen, dan alß ich vor dem gasthauß ufgesäßen, seyen sie bei dem underthor uff der bseze hierein und schon ettliche zuevor, so in in dem hof ainandern schon umb das vieh und pferd gerüßen; so bald sie aber in daß closter komen, haben sie 8 oder 9 gaistliche noch erdappt sampt ettlichen pferden und hangenden wagen oder gaudtschen, in welche alle zuemahl einsüzen müesten, gefänglich naher Ravenspurg mit sich gefüert, alldort so lang behalten, biß man ihnen die ranzion[16] oder brandschazung,[17] 6000 thaler erlögt, so gleich den 28. diß hat mießen morgens in aller früehe beschehen. Alß aber nun der obriste dißer brännerische troppe, dan sie also genant und ihr officium,[18] bey der großen under kürchen thür stand und hinein gehen wolte, daß schöne, heroische, mayestische gewölb, gebew und altar ansichtig worden, wie er selbst bekent, ist ihm ein solcher grewell, schrecken und züttern ankomen, daß er gleichsamb ertattert[19] hinein für den großen altar ante gradum[20] gestanden, vermaint nit anderst, der altar wölle uff ihme fallen, hat also nit [12.] kenden noch mögen seinem anbefohlnen befelch (zue welchem die Ravenspurger, insbesondere aber ein stattschreiber,[21] guete promotores[22] geweßen) nachzuekomen und inß werk zue sezen, zweifels ohne auß fürbitt und sonderliche beschüzung unßer allerliebsten und übergebenedeutsten jungfrauen patronin, beschüzerin und muotter gotteß, welche ihren mantel gewiß über daß liebe gozhauß und insonders uber dise schöne kürchen außgestreckt, bedeckt und vor solcher großer brunst bewahret wird haben. Damit diser obriste Brenner aber (dan ihme daß leben darauf gestanden, daß er brennen solle) seinem obristen major[23] Rudtwein ain geniegen und doch etwaß thäte, dan neben dem gozhauß auch befelch gewesen, 3 oder 4 nechste flecken sampt demselben abzuebrennen, hat er im hinwiederzüchen den flecken zue Neuffra angezündt; und so erß nit thon und gar nichts brent hette, hette er mießen hengen; seien also 26 fürst abgebränt und zue aschen gemacht, und uff die 75 stück roß und vich etc. Ist auch unser lustgärtner bei der schmidten in ainem zun verstochen und auch 3 personen verbrent worden. Und diß alles wahr zue sein, hat erß selbsten allhie und nachmahlen im September widerumb zue Ravenspurg, wie auch zue Buxhaimb[24] in der carthuß,[25] mundlich und persönlich außgeben und bekent. Den 28. Aprilis aber seien die 6000 thaler erlögt, die gaystliche wieder lödig gelaßen, denen oft getrwet, wan daß gelt nit volge, werden sie hangen mießen; würd ihnen die zeit wol, biß daß gelt komen, lang geweßen sein. Haben auch von disem tag an täglich nach Ravenspurg 400 commißbrod, so jedes 2 lb.,[26] haber 15 schöffel,[27] 2 oxen, stroh und hew, jedeß thailß ain fuoder,[28] mießen schicken biß uff den 6. May. Halber thail des convents[29] war zue Costanz[30] und der ander thail zue Uberlingen.[31] Den 7. May haben sie Ravenspurg wider mießen verlaßen und flüehen mießen“.[32]
Möglicherweise handelt es dabei sich um den im Dezember 1643 in Dinkelsbühl[33] nachgewiesenen Sigmund Brenner von Brennberg.[34]
[1] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.
[2] Obrist [schwed. Överste]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[3] Patrick [Patricius, Peter, Padruig, Patkell] Ruthven [Ruthwen, Rutwen, Ruthuen, Rudtwein, Redwen, Reddewin, Retwin, Rittwein, Rittwin, Rudven, Rödwijn, Rödven, Rödwen, Rutwein, Rüttwein, „Pater Rotwein“] of Forth and Brentfort [ca. 1572 Ballindean-24.1.1652 in oder bei Buxtehude], schwedischer Feldmarschall. MURDOCH, SSNE ID: 3413.
[4] Ulm; HHSD VI, S. 808ff.
[5] Salem; HHSD VI, S. 684f.
[6] Zisterzienser: Der Orden der Zisterzienser – lateinisch „Sacer Ordo Cisterciensis“, wurde 1098 in Cîteaux in Frankreich von einer Gruppe von Benediktinern des Klosters Molesme unter der Leitung von Robert von Molesme gegründet mit dem Ziel, streng nach den Ordensregeln zu leben, die Benedikt von Nursia 540 für seine Mönche aufgestellt hatte. Als Teil der Ordensregel befürworteten sie strenge Askese sowie Handarbeit und lehnten Einnahmen aus der Verpachtung von Ländereien ab. Die Zisterzienser lebten nach der Charta Caritatis, der „Heiligen Regel“ in einem klaren, durch ein Patriarchalsystem geprägten Mönchtum. Roberts Nachfolger im Kloster von Cîteaux, Alberich, gelang es 1100, die Anerkennung des Ordens durch Papst Paschalis II. zu erwirken. Dem dritten Abt, dem aus England stammenden Stephan Harding, verdankt der Zisterzienserorden die Formulierung seiner Verfassung der Nächstenliebe. Bernhard von Clairvaux kam 1113 als Novize in das Kloster Cîteaux und wurde 1115 zum Gründerabt von Clairvaux. Er entwickelte sich zum einflussreichsten geistigen Leiter seiner Zeit, die schnelle Verbreitung des Ordens war weitgehend sein Verdienst. Bis 1153 gab es über 300 Zisterzienserklöster, wovon 68 unmittelbar von Clairvaux aus gegründet wurden. Bis zum Ende des Mittelalters stieg die Anzahl der Zisterzienserabteien auf mehr als 700 in ganz Europa. Im 12. Jahrhundert galten die Zisterzienser als einflussreichster Orden innerhalb der katholischen Kirche. Sie übernahmen die Bistümer und Legatenämter, die im 11. Jahrhundert von den Benediktinern des Klosters Cluny beansprucht wurden, und lösten letztere auch in der römischen Kurie ab. Ferner erbrachten sie einen wesentlichen Beitrag zum wirtschaftlichen Leben des Mittelalters, so bei der Urbarmachung von unfruchtbarem Land sowie in der Produktion von Getreide und Wolle. Sie beeinflussten die Verbreitung der gotischen Architektur in ganz Europa und sammelten viele Handschriften für ihre Bibliotheken. Im Lauf der Zeit entfernten sich die Zisterzienser von einigen in ihrer Verfassung verankerten asketischen Idealen. Nach dem 13. Jahrhundert setzte ein Rückgang ein, gefolgt vom Aufschwung neuer reformierter Zisterziensergruppen im 17. Jahrhundert, u. a. durch die Trappisten. Diese Gruppierung entwickelte sich schließlich zu einem eigenständigen Orden, der sich „Zisterzienser der strengen Observanz“ nennt, zum Unterschied vom ursprünglichen Orden, der nun als „Zisterzienser der allgemeinen Observanz“ bezeichnet wird. Seit dem 12. Jahrhundert gibt es nach der gleichen Regel lebende Frauenklöster, die ebenfalls eine geschlossene Klausur bewohnen [Wikipedia]. Neufra [Riedlingen, LK Biberach]; HHSD VI, S. 566.
[7] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 59f.
[8] Bock: Streit, Kampf, Kriegsgetümmel. Möglicherweise aber auch Bock für Teufel, da der Teufel in Bocksgestalt und gehörnt gedacht wurde [DWB].
[9] Ravensburg, HHSD VI, S. 644ff.
[10] Neufra [LK Sigmaringen]; HHSD VI, S. 566.
[11] Bermatingen [Bodenseekr.].
[12] Hardt: Wald, Waldgebiet, unbebautes Land.
[13] Heiligenberg [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 321.
[14] Weildorf, heute Ortsteil von Salem [Bodenseekr.].
[15] Ziegelhof: heute Ortsteil von Steißlingen [LK Konstanz] ?
[16] Ranzion, Rançon, ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Teilweise wurde Offizieren gestattet, zum „Rekompens“ drei bis Häuser zu ranzionieren; FRITSCH, Tagbuch, S. 129. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade auch der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29. Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten je nach Rang in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht gelassen worden“.
[17] Brandschatzung: von der jeweiligen Armee festgelegte Summe, die die Einwohner aufzubringen hatten, um das in Brand Stecken ihrer Stadt, Gemeinde etc. zu verhindern, die von den Offizieren möglichst hoch festgelegt wurde, um sich dann auf die von ihnen beabsichtigte Summe herunter handeln zu lassen. Bei den Armeen gab es seit dem Mittelalter sogenannte Brandmeister, Spezialisten im Schätzen und bei Nichtbezahlung der Brandschatzung im Feuerlegen. Erzherzog „Leopold Wilhelm musste bereits zwei Monate [20.11.1645; BW] nach seiner ersten Weisung mit einem neuerlichen Befehl die Einhaltung der Disziplin und Abstellung der Exzesse energisch einfordern: Er verhängte ein komplettes Ausgangsverbot in seiner Armee, um Delikte wie Kirchenplünderung, Mord, Brandschatzung und die schendung der weibsbilder zu verhinden“. REBITSCH, Gallas, S. 218.
[18] Officium: Pflicht; Amt, Amtsgeschäft.
[19] ertattert: erschreckt, verschüchtert.
[20] ante gradum: vor der Stufe.
[21] N Schneider [ – ], Stadtschreiber in Ravensburg. Vgl. WALCHNER, Geschichte der Stadt Pfullendorf, S. 80.
[22] promotores: Befürworter, Förderer.
[23] obrist major: Generalmajor (schwed. Generalmajor): Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.
[24] Kloster Buxheim: ehemaliges Kloster der Kartäuser im oberschwäbischen Buxheim [LK Unterallgäu]; HHSD VII, S. 122]. Das Kloster wurde vermutlich um 1100 als Kollegiatstift gegründet, 1402 an die Kartäuser als Kloster Maria Saal gegeben und bis 1812 als solches genutzt. Ab 1548 war es die einzige Reichskartause des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation. Buxheim [LK Unterallgäu]; HHSD VII, S. 122.
[25] Kartause: 1084 gründete Bruno von Köln im Tal von Chartreuse (bei Grenoble) das Eremitenkloster Cartusia. Die im Jahre 1127 verfassten, auf der Benediktinerregel basierenden Statuten verlangten strenge Askese, liturgische Schlichtheit, stetes Schweigen, Gebet und Handarbeit sowie vollkommene Enthaltsamkeit von Fleischspeisen. Die meiste Zeit verbrachten die Kartäuser in Einzelzellen, um sich der Askese und der Kontemplation zu widmen. Der auf Zeit gewählte Prior hatte die innere Leitung und die Vertretung des Klosters nach außen hin. Jedes Jahr hatte er auf dem Generalkapitel um seine Demission zu bitten, da das Amt als Bürde und die Rückkehr in die Einsamkeit und Stille als Barmherzigkeit betrachtet wurde. Stellvertreter des Priors war der Vikar, der sich als Seelsorger seiner ihn aufsuchenden Brüder betätigte. Die Verwaltung und die Sorge für weltliche Angelegenheiten sowie um kranke Mitbrüder kümmerte sich der Prokurator, während die Sorge für Bibliothek und Kirche in den Händen des Sakristans lag. Die Bewohner teilten sich in die Patres (Mönche) und Fratres (Laienbrüder), Redditen (Priester mit leichterer Lebensweise und der Erlaubnis, das Kloster zu verlassen) und Praebendarien (Mitglieder auf Zeit). Die Angliederung weiblicher Gemeinschaften erfolgte erst seit der Mitte des 13. Jahrhunderts. Im Spätmittelalter wurden zahlreiche städtische Kartausen gegründet, die sich zu Orten der Gelehrsamkeit entwickelten [Wikipedia].
[26] Lb.: Pfund.
[27] Scheffel: 1 Scheffel = 222, 35 Liter (Bayern).
[28] Fuder: 1 Fuder entsprach etwa 1, 9 Kubikmeter oder 10 Zentnern = ca. 513 kg.
[29] Konvent: Ein Konvent ist eine Gemeinschaft der vollberechtigten Mitglieder (Konventbrüder oder auch Konventmönche) eines Klosters oder Ordens. Konventmönche bzw. Konventbrüder sind sitz- und stimmberechtigte Mitglieder eines Mönchs- oder Bettelordens.
[30] Konstanz [LK Konstanz]; HHSD VI, S. 419ff.
[31] Überlingen [Bodenseekreis]; HHSD VI, S. 807f.
[32] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 20ff.
[33] Dinkelsbühl [LK Ansbach]; HHSD VII, S. 142ff.
[34] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 225.