Broglia [Broglio, Broglie], Luigi, Graf von Cortandon [Cortanton]; Kapitänleutnant [ – 14.2.1633 in Prag hingerichtet] Luigi Broglia war Kapitänleutnant im Kürassierregiment Lothar von Bönninghausen. Er entstammte einem alten Geschlecht aus Chiari im Piemont, das sich nach 1600 in Frankreich niedergelassen und auch dort im Kriegsdienst bewährt hatte. Der junge Broglia war in der Schlacht bei Lützen 1632 nur durch die schlechte Haltung seines Kommandeurs zur Flucht verleitet worden. „Auch Bönninghausens Regiment war der nervlichen Belastung des schwedischen Artilleriefeuers nicht gewachsen. Aus dem Urteilsspruch gegen seinen Kapitänleutnant Luigi Broglio, Grafen von Cortandon, ersehen wir, daß von den 10 Kornetts des Regiments Bönninghausen 7 mit fliegenden Standarten kehrtmachten, ‚ungeachtet, daß ihre Obern-Offiziere sie mit bloßem Degen zu wenden ermahnt und stark gescholten und zugesprochen‘. Nur drei blieben mit ihrem Obristen auf der Walstatt. Broglio floh mit den andern vom Schlachtfeld, obwohl beim ersten Paß zwei Kornetts seines Regiments mit etlichen Offizieren das Schmähliche ihrer Handlungsweise einsahen und zu Bönninghausen zurückkehrten. Der Kapitänleutnant, der Rittmeister Hilmar Statz von Wobersnow sowie drei andere Offiziere – wir werden in ihnen die Führer der übrigen Kornetts vermuten dürfen – flohen ‚etliche Stunden weges‘, stießen auf das von Halle anmarschierende Pappenheimische Fußvolk – um zwei Uhr nachmittags – und wurden von diesen angehalten. Broglio ließ verlauten, daß der Feldmarschall tot und die kaiserlichen Reiter fast alle flüchtig wären. Der das Fußvolk befehligende Generalwachtmeister [Hans Heinrich] von Reinach konnte die Ausreißer erst bei anbrechender Nacht auf das Schlachtfeld zurückbringen. Im Urteilsspruch heißt es, daß jene vielleicht sogar nach Westfalen geflohen wären“.[1]
Nachdem Wallenstein in Lützen knapp einer Niederlage entgangen war, ließ er mit unnachgiebiger Härte Soldaten und Offiziere wegen Feigheit und Verrat aburteilen. Trotz beschwörender Beschwichtigungsversuche führender Offiziere ließ er am 14. Februar 1633 in Prag dreizehn Offiziere, darunter auch solche von angesehenem Adel, und fünf Reiter öffentlich mit dem Schwert hinrichten.[2] Die Namen von 50 fahnenflüchtigen Offizieren wurden mit allen Zeremonien militärischer Entehrung an einen Galgen genagelt; ein Todesurteil in Abwesenheit ! Auch in dem „Relationbericht des Wallensteinischen und seines anhang tods verlauf“ vom 25.2.1634 hieß es: „Zum fünften ist auch zue merken, daß dieser armselige mensch, der Fridtlender, ist eben in dem monat, in der wochen und auf die jarzeit, da er die unbarmherzige execution zue verdeckung seiner schand, die er vor einem jare in der schlacht von Lützen mit den Schweden, da er dieselbige verloren, begangen hat, als wann die junge officier, die er hat hinrichten lassen, durch ir vorzeitige flucht wären daran schuldig gewesen, umb welcher ursach willen sie doch gleichsamb unschuldig gestorben, sonderlich der obrist Hagen und der graf Grogla [Broglia] sambt einem jungen herrn [Staitz] von Wobersnau welche für gott und der ganzen welt protestirt und umb iren tod rechenschaft zue geben citirt haben, alweil er sich durch fürneme potentaten fürbitt und ersuchen, noch der billigkeit nach nicht hat wollen erweichen lassen“.[3]
Während aber Lothar von Bönninghausen wohl durch Fürsprache Heinrichs von Holk einer Verurteilung und damit dem Todesurteil entging – Wallenstein verweigerte ihm dafür später die Beförderung – , wurde sein Kapitänleutnant hingerichtet. Piccolomini und die anderen „welschen“ Beisitzer des Kriegsgericht, Rudolf von Colloredo und Annibale Gonzaga, waren verärgert, dass sie ihren jungen Landsmann nicht vor der Hinrichtung hatten bewahren können.
[1] LAHRKAMP, Bönninghausen, S. 270.
[2] In einem Bericht aus Prag vom 4.2.1633 hieß es: „Demnach in der bei Lützen den 6. Nov. gehaltenen Feldschlacht die kaiserische Armada unter Herrn Generalissimo Herzog von Friedland von den Schwedischen aus dem Feld geschlagen und darauf ermeldeter Herzog von Friedland aus Meißen nach Prag in Böhmen sich retiriert, hat er daselbst diejenigen hohen und niederen Officiere und Soldaten, so in ermeldeter Schlacht feldflüchtig geworden und zu der schnöden Flucht und Confusion Ursach und Anlaß gegeben, gefänglich annehmen, wohl verfahren, endlich im Fürstlichen Liechtensteinischen Haus General-Stand-, Malefiz- und Kriegsrecht über sie gehalten und letztlich exequieren lassen. […] Die alle (11 Officiere) sind als abtrünnige, leichtfertige Feldflüchtige sämtlich mit dem Schwert gerichtet auf einem bei dem Rathaus hierzu sonderlich aufgerichteten hohen und mit schwarzem Tuch bedeckten Theatro. Hierauf sind noch andere sieben zum Galgen geführt, vier enthauptet und zween aufgehängt und einer, Jacob Winckler, nachdem ihm sein Degen auf dem Haupt gebrochen, vom Scharfrichter unehrlich gemacht, von der Kaiserlichen Armaden abgeschafft worden, wie dann auch bei 50 hoher und niedriger Officiere Namen, so gleichfalls bei der Lützener Schlacht ausgerissen, an den Galgen geschlagen und also die Execution vollzogen“. JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 325f. Vgl. SEIDLER, Prager Blutgericht.
[3] LORENZ, Quellen zur Geschichte Wallensteins, S. 415.