Bülow, Johann Heinrich von; Kapitän [1616-21.10.1664 Eisleben] Johann Heinrich von Bülow[1] [1616-21.10.1664 Eisleben] hatte zuletzt als Kapitän[2] in schwedischen Diensten[3] gestanden.
Unter 1647 ist sein Erscheinen in Wemding[4] festgehalten: „Obrist[5] Bülow[6] Commendant zu Nördlingen[7] schickt seinen Vettern Johann Heinrich Bülow Capitain mit 33 Musquetirern[8] zum Commendanten samt einer Parthey FreyReiter[9] uf 20 Pferdt vom 4. Jänner biß auf den 4. April ao. 1647. 91 Täg“.[10]
In seinem „Curriculum vitae“ erfährt man relativ wenig über seine Teilnahme an den militärischen Ereignissen ab 1634: [S. 46] „Als er nun ein wenig herbey gewachsen / haben seine Adeliche Eltern an sorgfältiger und fleissiger Aufferziehung nichts ermangeln lassen / zu dero Behuf / ihme denn gelahrte Præceptores[11] sind gehalten worden. Nachdeme er aber seine Fundamenta Pietatis Linguæ latinæ & Gallicæ Artiumq: humanorum[12] guter massen geleget / sind bey ihme die Begierden nach dem Kriegeswesen und Orlogen[13] / umb seiner Vorfahren tapfferen Fußtapffen nachzutreten / auffgestiegen / zu dem Ende er sich denn Anno 1634. im achtzehenden Jahr seines Alters von dem damahligen Königl. Schwedischen bestalten Obristen / dem Hochwürdigen / HochEdelgebohrnen / Gestrengen[14] und HochMannvesten Herrn Hans Christoph von Burgesdorff[15] / ietzo Sr. Churfürstl. Durchl. zu Brandenburg[16] hochbestalten Kammerherrn / Obristen / Halberstädtischen Regierungs-Rath / und selbigen Landes Guarnisonen Gouverneurn, designirten Compturn[17] zu Nemero,[18] des S. Johanniter Ordens[19] Rittern / auf dem Hause Darsaw[20] und Melentin[21] Erbherrn[22] / in Mäyntz[23] bey dessen Leib-Com-[S. 47]pagni,[24] für einen Fähnrich[25] bestellen lassen / und forder nach Ein und Neunzig Monatlicher solcher seiner Bedienung / weiln er darin / und sonderlich in der bey einem Jahr dauernden / und über alle maß harten Belägerung Hanaw[26] / da Ihme zwölff Tausend Menschen[27] mit Wahrheits grunde von der Seiten hingestorben / als auch darauff erfolgender Wittstocker[28] Feldschlacht / und fernern unterschiedenen Occasionen / sich tapffer und rühmlich allemahl erwiesen / von Hochwohlgemelten Herrn Obristen zu dessen Capitain Lieutenant[29] befördert worden / welche Charge er ebenermassen redlich und mit Ruhm in die Ein und Zwantzig Monat bedienet / allermassen solches wohlangesagten deß von Burgesdorff unter seiner eigenen Hand und angebohrnen Adelichen Petschafft[30] ihme dem sel. Herrn Majeur zu Osterwig[31] am 24. Febr. Anno 1644. ertheilte Abschied mit mehrern rühmlich besaget / also daß dannenhero der Hochedelgebohrne Herr Cuno Hardwig von Bülow / der Königl. Maytt. und Cron Schweden[32] / jetziger hochberühmter General-Lieutenant,[33] damahliger Obrister zu Fuß und Commendant in Nördlingen / Sein Hochgeehrter Herr Vetter Ihme die Capitain Stelle anzupræsentiren veranlasset worden / welcher er gleichfals dergestalt mit tapfferem Lob und Renommée in die Sechzig Monath bedienet / daß wohlgemelter Herr General-Lieutenant von Bülow dahero nicht wenig Ursach genommen Ihme weiter für einen Majeur unter seinem Regimente[34] fürzustellen, welcher fürnehmen Charge er nicht minder mit trefflicher reputation und grosser æstim in die 24. Monat / rühmlich und tapffer biß uff den Anno 1650. in gantz Teutschland / Gott lob / erfolgeten güldenen Frieden / den uns Gott noch lange conservire, fürgestanden / wie abermahls des Herrn General-Lieutenants dem sel. Herrn Majeur zu Parchen[35] den 22. Septembr. Anno 1650. unter seinem vorge-[S. 48]trücktem Adelichen Pettschafft und eigenhändiger Subscription[36] gegebener Abschied weitläufftig attestiret. Nach solcher Zeit / wie er den Krieg quitiret / hat er sich in diese Graffschafft Manßfeldt / und zwar anfangs zu Eißleben[37] / und hernachmahls allhier zu Mansfeldt[38] / wohnhafftig niedergelassen / und sein Domicilium und Oeconomi angestellt / Nach deme er aber wahrgenommen / daß solche ohne Assistentz und Beywohnung eines getreuen Ehegattens nicht mit Nutz von statten gehen wollen / hat er aus sonderbahrer Fügung des Allerhöchsten / sich mit der Hoch WohlEdelgebohrnen Jungfer / und jetzo hochbetrübten Witben / Frauen Christianen Sibillen / gebohrner von Freywald / des weiland Hoch Edlen Gestrengen und Vesten Herrn Johann Donath von Freywald / der Röm. Käys. Majest. Raht und Kammerherr / uff Käyner[39] und Dammenhan[40] Erbsassen[41] / hinterlassenen Eheleiblichen Tochter anno 1657. in ein Christliches Ehebündnis eingelassen / welche ihme denn ferner anno 1658. den 7. Februarij, der weiland WohlEhrwürdige und Hochgelahrte Herr M.[42] George Lautenschläger / der Graffschafft Mansfeld General-Decanus / wie auch des löblichen Consistorij[43] zu Eisleben Assessor und getreuer Pastor und Seelsorger allhier / auf dem Adelischen Schloß Beyer-Naumburg[44] Christlich copuliret und angetrauet hat / mit welcher er drey Söhne / nahmentlich Johann Donath / Hardwich Heinrich / und Bartold Hardwich von Bülow / und zwo Töchter als Bartha Magdalenen und Christiana Magdalenen hernachmahls erzeuget / davon aber die zwey jüngste Söhne und älteste Tochter wiederumb nach Gottes Willen seligen Todes verfahren / und mehr nicht als der älteste Sohn Johann Donath / und das jüngste Töchterlein / Christiana Magdalena von Bülow añoch am leben / und jetzo nebst ihrer hochbetrübten Frau Mutter / ihrem sel. Herrn Vater das [49] traurige Geleit zu dieser Leich-Procession gegeben / und als mit derselben seiner Eheliebsten 6. Jahr und 10. Monat eine gesegnete keusche und getreue Ehe besessen hat / massen denn die hinterlassene Frau Witbe über den annoch allzu frühzeitigen Hintritt ihres seligen Eheherrn in grosser Traurigkeit und Bekümmernüß begriffen.
Sein Christenthum betreffend / hat er solches / ob zwar auch Menschliche Schwachheiten / denen wir alle unterworffen / mit passiret / gegen seinen Gott und seinen Nechsten / andächtig und Christlich geführet / der einmahl erkanten wahr- und allein seligmachen Evangelischen Lutherischen Religion und ungeänderten Augspurgischen Confession, auch rechten Gebrauch der hochwürdigen Sacramenten / biß in seinem Todt beständig angehangen / und aller Newrung und inconstantz, so in diesen letzten Zeiten leider fast gemein werden will / spinnen feind gewesen / Im übrigen in seinem Leben einen feinen Ehrbahren sittsamen nüchtern und mässigen Wandel gefahret / und sich vor allem Eces, so viel möglich / gehütet / auch mit unnötigen Pracht und Hoffarth nichts zu thun haben wollen: Und ob er zwar in dieser Welt viel Creutz und Wiederwertigkeit / so Ihme von einem und andern ohne Verschuldung zugefüget worden / unterworffen gewesen / hat er doch solches alles mit grosser sonderbahrer Geduld und öffters zu verwundernder moderation überwunden. Mit welches unsers sel. Herrn Majeurs Leibesbeschwerden und Kranckheit auch sel. Abschied aus diesem mühseligen Jammerthale es denn letztlich sich also angefangen und geendet / nach dem der sel. Herr Majeur ein sechs Wochen zuvor (wiewohl er doch ein Jahr daher fast stets Leibes Ungelegenheit gefühlet) auff einen Abend von seinem Ritterguthe zu Großohrner[45] anhero kommen / und seiner Eheliebsten der jetzo betrüb-[S. 50]ten Frau Witben geklaget / wie er sein Lebetage nicht einen solchen Frost und Schaudern außgestanden / als wie selbigen Tag / hat er so forth des andern Morgens aus Eißleben kostbahre medicamenta bringen lassen / auch nach deren vier oder fünff tägigen gebrauch sich hinwieder bey solcher ziemlichen Leibesconstitution befunden / daß die Frau Witbe sich darob höchlich erfreuet / unter der starcken Hoffnung / daß es nun weiter / vermittelst Göttl. Hülffe / keine Noth haben würde: Allein es hat dieser sel. Herr Majeur bey seiner gleichsam allbereit wieder erlangten restitution sich an einem gefährlichen ihme zugestossenen Schaden am Schenckel neue und härtere Unbäßligkeit / als zuvor / von neuems empfunden / zu welchen Schaden denn grosse Schmertzen und andere starcke Symptomata über Zuversicht mit zugeschlagen / wobey sich auch zugleich letztlich ein innerlich Fieber herfürgethan und ereignet / so gar daß die Kranckheit dadurch dergestalt je mehr und mehr vergrössert / und der Herr Majeur sel. sich nicht allein Bettlagerig zu machen necessitiret und gemüssiget worden / sondern auch selbst endlich wohlgefühlet / daß der liebe GOtt eine andere Veränderung durch einen sel. Todt mit Ihme fürhätte / und damit Er nun der kurtzen Zeit wohl wahrnehme / gestalt er denn dieselbe auch gar recht in Obacht gehalten / und der sel. Herr Majeur sich zu einer sel. Heimfarth desto baß und Christlicher gefast machen könnte / hat er dieserhalben seinen Beichtvater und Seelsorger den Ehrwürdigen und Wohlgelahrten Herrn Magister Johann Seilern / wohlverordneten Archidiaconum[46] allhier zu sich erbitten lassen / und als derselbe den 20. Octobris. war der Donnerstag / seinem Ambt nach Ihn den sel. Herrn Majeur in seiner Kranckheit besucht und gesehen daß er ziemlich schwach und sonderlich groß stechen zum hertzen hatte / hat er Ihn des allgemeinen Menschlichen Elendes und Sterb- [S. 51]ligkeit ligkeit erinnert und gefraget / ob der Herr Majeur auch folgen wolte / wenn unser HERR GOtt Ihn von dieser Welt würde abfordern / er der herr Archidiaconus wollte zwar der guten Hoffnung leben / auch GOtt drümb anruffen / daß er den Herrn Majeur noch eine Zeitlang ümb vieler Menschen Nutzen willen das Leben wolte fristen und bey guter Gesundheit erhalten möchte: Worauff der sel. Herr Majeur geantwortet / er hätte sich allbereit zum Tode und sel. Abschied geschicket / doch wolte er alles dem lieben GOtt heimstellen / wie nun solch Christlöblich Geständnuß der Herr Archidiaconus gerühmet und billich gesaget / wir köntens in solchen Fällen nicht besser machen / als daß wir uns dem Willen GOttes untergeben / also hat er angefangen mit Ihme zu beten das bekante Kirchengesänglein / Was mein GOtt will / das gescheh allzeit / sein Will der ist der beste. Item. Ich habe mein Sach GOtt heimgestellt / etc. deßgleichen aus dem Vater unser: Dein Will gescheh HERR GOtt zugleich / auff Erden etc. Welches alles der Herr Majeur andächtiglich nachgebetet / und endlich nach weiter beschehener Anmahnung zur Geduld und Beständigkeit im Glauben den Herrn Archidiaconum von sich gelassen. Hierauff hat er dem sel. Herrn Majeur des andern Tages / nach neun Uhren vormittag / wieder zugesprochen 7 da der Herr Majeur erwehnet / wie er sich mit GOtt versöhnen und das hochwürdige Sacrament als einen sichern Zehrpfennig zu dieser seiner Reise ins Vaterland gebrauchen wolle / wenn er das verrichtet hätte / so wehre er einer grossen Sorge überhoben / und nach deme man Ihn gefraget ob er solches alsobald begehrete / und ob er gute Versöhnligkeit in seinem Hertzen gegen jedermänniglich / absonderlich aber die jenigen / so Ihme in irgend einer Weise beleidiget hätten / bey sich bestünde und trüge / hat er solches mit einem andächtigen Her-[S. 52]tzensSeüffzer bekräfftiget und gesaget / Ja / Ach Ja / Er hätte zwar viel Feinde / aber einem wie dem andern von Hertzensgrunde verziehen und vergeben / und alles GOtt befohlen / Sie würden Ihn hinführo wohl sicher liegen lassen müssen / denn sein GOtt erhielt Ihn alleine daß er friedlich wohnen könte / und also gleichsam uff unsern für uns gehabten LeichText Christlich gezielet / welchen man hernachmahls nach seinem Tode in seiner HandBibel / darinnen Er alle Tag früh und späte mit andächtigen Fleiß gelesen / eigenhändig uffgezeichnet funden: Worauff man zu dem H. Wercke geschritten / und als Er mit dem Herrn Archidiacono anfänglich den 6ten Psalm nebst dem Vater unser mit inbrünstiger Andacht gebetet / hat er seine gewöhnliche Beicht und Bekäntnüß / die er bey gesunden Tagen abgeleget / mit wahrer Herzens Demuth von Anfang biß zu Ende verrichtet / und / und den Trost des H. Evangelii durch die Absolution, und nach dieser den H. Leib und Blut JEsu Christi zu Stärckung seines Glaubens in rechtschaffener Andacht empfangen / wofür er GOtt von Hertzen gedancket und gesagt: Nun wollte Er mit des H. Geistes Beystande gerne und in wahrer Gelassenheit erwarten / wie es sein lieber GOtt weiter mit Ihme machen würde. Gegen zwei Uhr nachmittage ist der Archidiaconus wieder erfordert worden / und als Er den Herrn Majeur in grosser Schwachheit befunden / hat er Ihme allerhand Trost und Sterbegebete vorgebetet / als HERR Jesu Christ wahr Mensch und GOtt etc.
HERR wenn Ich nur dich habe etc. It. O HERR bistu meine Zuversicht / wenn mein Mund kein Wort mehr spricht etc. Ihme auch das allerheiligste Leiden und Todt JEsu Christi zum öfftern fürgehalten / auch gefraget / ob er seinem Jesum oin seinem Hertzen hätte / hat der sel. Herr Majeur geantwortet ach Ja ? Wen solte Ich anders im Hertzen haben ? Von meinem JEsu [S. 53] lasse Ich nicht. Da Ihme auch unter andern Seüfftzern der bekante Verß fürgebetet worden, Herr meinen Geist befehl ich dir / mein GOtt etc. Und als man uf die Wort kommen: Hilff mir am letzten Ende / hat er hinzugesetzt / er wird mir auch am letzten Ende helffen.
Und ob gleich durch die Epilepsi der Verstand ihme in etwas lædiret und verrückt worden / daß er aus dem Bette auffstehen und Kleider anlegen wollen / hat er sich zuvorhero mit dem heiligen Creutze gesegnet / mit gefallenen Händen und regenden Lippen bey sich heimlich gebetet / biß er darauff endlich bald still worden / und auf seinen gecreutzigten Jesum / noch selbigen Abend gegen 7. Uhr war der 21. Octob. unter dem Gebet der Umstehenden nach empfangenen Kirchen-segen gleich als ein Schlaffender ohne einige Ungebehrde / ach und weh / sandft und selig von der Welt abgestorben / seines Alters 48. Jahr“.
Wie aus den geschilderten Symptomen hervorgeht, ist er als Folge seiner Beinverletzung am Wundstarrkrampf [Tetanus] gestorben, der früher auch unter Epilepsie geführt wurde.[47]
[1] NICANDER, Johann Gottfried, Camera Büloviensis Örnerensis Tricamerata, Das ist: Bülowische Dreyfache Edle SchlaffKammer / Nach dem Königlichen Davids Muster/ aus dem IV. Psalm David v. 9. Ich liege und schlaffe gantz mit Frieden / [et]c. : Von dem … Herrn Johann Heinrich von Bülow/ Rittersassen zu Grossen Öhrner / Königl. Maj. und Kron Schweden … Majeur zu Fueß / [et]c. Nachgebauet Bey dessen Todtenbahr in der Kirchen zu S. Georgii … den 15. Dec. Anno 1664. Tags vor der … beschehenen Beysetzung / von Johanne Godfriedo Nicandro … Eisleben 1664 [VD17 39:109038D].
[2] Kapitän (schwed. Kapten): Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnetDer monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., d. h. 1.920 fl. jährlich, ein bayerischer Kriegsrat erhielt 1637 jährlich 792 fl. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Der tägliche Unterhalt für einen Kapitän betrug in der brandenburgischen Armee (1631) 2 Rt.
[3] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.
[4] Wemding [LK Donauwörth, Schw.]; HHSD VII, S. 806f.
[5] Obrist [schwed. Överste]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[6] Bartold [Berthold] Hartwig [Bartle Hartwigle] v. Bülow [Bilau, Billau, Pilau, Bullau] auf Hundorf [7.4.1611-19.11.1667 Wolgast], schwedischer Obrist. Nach http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=16223 am 19.10.1667 in Wolgast verstorben.
[7] Nördlingen [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 525ff.
[8] Musketier [schwed. musketerare, musketör]: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 2 – 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß, S. 43ff., über die Bedienung; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics; EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.
[9] Freireiter: a) Söldner ohne Soldvertrag und Kriegsherrn, der auf eigene Rechnung kämpfte (auch als => „aventurier“ bezeichnet; PETERS, Lars Wivallius) und von der jeweiligen Kriegspartei für seine gefährliche Arbeit z. B. als Kundschafter ad hoc entlohnt wurde. Darunter waren aber auch Adlige wie Herzog Ulrich von Württemberg-Neuenbürg [1617-1671], der 1644 im Regiment Johann von Werth als Rittmeister diente. Ein Avanturier musste nach damaliger Sitte so lange kämpfen, bis er Ruhm erlangte; SODEN, Gustav Adolph III, S. 495 Anm. 1. Zum Teil operierten sie in eigenen Korps und überfielen kleinere Städte; PEETZ, Christian, S. 286. 1634 veranlasste Bernhard von Weimar die Abschaffung; RÖSE, Bernhard II, S. 16. Vgl. (für den 2. Nordischen Krieg) die Memoiren eines solchen Freireiters; LAHRKAMP, Kriegsabenteuer; vgl. „Snapphanar och friskyttar“, unter: http://www.historiesajten.se/handelser2.asp?id=44. b) Soldat, der sich unerlaubter Weise einen Streifkorps angeschlossen hatte. c) „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke und Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore und Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung und Disziplinierung dieser „Streifparteyen“ und wurde von diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Zum anderen handelte es sich bei „Freireutern“ um bewaffnete und berittene Bauern, die über Raubzüge Verwirrung hinter den feindlichen Linien schufen. Sie taten dies entweder mit Erlaubnis ihrer Kommandierenden, als integraler Bestandteil der kaiserlichen Kriegsführung, oder aber unerlaubter Weise – nicht ohne dabei z. T. drakonische Strafen zu riskieren. Diese „Freireuter“ stahlen und plünderten auf Bestellung der eigenen Kameraden sowie der Marketender, die ihrerseits einen Teil ihrer Einnahmen an die Obristen und Feldmarschälle abzuführen hatten. An Schlachten nahmen sie in der Regel nicht teil oder zogen sogar auch in der Schlacht ab.
[10] REISACH, Pfalz-Neuburgische Provinzialblätter, 2. Bd., S. 528, 530.
[11] Präzeptor: Hauslehrer.
[12] Fundamenta Pietatis Linguæ latinæ & Gallicæ Artiumq: Grundlagen der Frömmigkeit, der lateinischen und französischen Sprache; artes humanores: alte und moderne Sprachen, Literatur und Philosophie.
[13] Orlog: aus untergegangenem ndrl. orlog(e): „Krieg“.
[14] Gestrenger, Gestrengtheit [lat. „strenuus“]: bedeutete ursprünglich „Stärke, Tapferkeit“, als ehrenvoller Titel des Ritterstandes, auf hohe fürstliche Beamte übertragen, später auch auf niedere Beamte u. Offiziere übertragen u. dann als ehrende bzw. schmeichelhafte Anrede verwendet. DWB 5, Sp. 4255.
[15] Hans Christoph v. Burgsdorff [Burckersdorff, Burchtorf, Busdorp] [14.9.1602 Prag-30.3.1672 Halberstadt], schwedischer Obrist.
[16] Friedrich Wilhelm Kurfürst v. Brandenburg [16.2.1620 Kölln-9.5.1688 Potsdam].
[17] Komtur: Vorsteher der Niederlassung eines Ritterordens, führt eine Komturei (Kommende). Beim Deutschen Orden bildeten in späterer Zeit mehrere Komtureien eine Ballei unter einem Landkomtur.
[18] Komturei Nemerow, vorher Komturei Gardow, war eine Komturei des Johanniterordens im Ort Klein Nemerow [LK Mecklenburgische Seenplatte], die 1285 ersterwähnt ist und bis 1648 bestand.
[19] Johanniter-Orden: Johanniter, Rhodiser, Hospitaliter; der älteste geistliche Ritterorden, nach der Eroberung Jerusalems durch die Kreuzritter 1099 als Orden begründet. In der Ordensregel von 1137 als Militär-Ritterorden verstanden. 1308-1310 Eroberung von Rhodos und seiner Nachbarinseln, 1523 Verlust von Rhodos, 1524 Malta und seine Nachbarinseln von Karl V. erbeten und 1630 als Lehen erhalten.
[20] Darsow [Darżewo, LK Słupsk, Polen]. ?
[21] Mellenthin [LK Vorpommern-Greifswald]. ?
[22] Erbherr: Besitzer und Verleiher eines Erbgutes; Grundherr.
[23] Mainz; HHSD V, S. 214ff.
[24] Leibkompanie: Mit Leibkompanie oder Obrist-Kompanie wurde im 17. und 18. Jahrhundert die erste Kompanie eines Regiments bezeichnet. Der Obrist und Inhaber des Regiments war gleichzeitig Inhaber der Leibkompanie, was ihm durch die Kompaniewirtschaft zusätzliche Einnahmen verschaffte. Das gleiche galt für die Kompanie (Oberstleutnants-Kompanie), deren Inhaber sein Stellvertreter (Obristleutnant) war, später auch für die Kompanie eines Majors (Majors-Kompanie). Diese Kompanien wurden aber tatsächlich geführt von einem Kapitänleutnant oder StabsKapitän, die im Rang unter einem Hauptmann standen, der gleichzeitig Inhaber einer Kompanie war [wikipedia].
[25] Fähnrich [schwed. Fänrik]: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Zum Teil begannen junge Adelige ihre militärische Karriere als Fähnrich. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f. In der brandenburgischen Armee erhielt er monatlich 40 fl., nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 50 fl.
[26] Hanau [Main-Kinzig-Kr.]; HHSD IV, S. 199ff.
[27] Diese Angaben dürften trotz der Lage in der Festung weit übertrieben sein. Das Burgsdorffische Regiment soll von 1000 auf 200 Mann zusammengeschmolzen sein; WEINRICH, Die Aufhebung, S. 85. Vgl. MERIAN; ZEILLER, Topograhia Hessiae, S. 85.: Ward folgends von den Käyserischen fast ein Jar lang belägert: der Zeit in der Statt innerhalb zweyer Monat / fünff tausend Seelen / so zur arbeit / vnnd Gewehr / tauglich / an der Pest gestorben. Das Roßfleisch wurd auff offene Marckt / das Pfundt vor zwantzig Pfenning feyl gehalten / Katzen / vnd Hunde auffgezehret; aber an Brot / vnnd Wein / hatte man noch ein ziemliche Notturfft. Endlich ward dieses Jahrs / den 13. Brachmon. diese Statt / von LandGraff Wilhelmen zu Hessen / vnnd dem Schwedischen Obristen Lesle entsetzt / auch die letzte Schantz / den 14. diß / auff gnad / vnd vngnad / erobert“. Der Chronist Georg Friedrich Dhein berichtet über die Zustände in der Festung; KURZ, Das Leben, S. 132: „Und da unter denen Scharmützel von Freund und Feind ein wohl gehaltenes Pferd erlegt wurde, gingen viele des armen Volks hinaus, rissen sich um das Aas, brachten von dem stinkenden Fleisch so viel als möglich war zu ihrem Unterhalt herein, wie denn auch sonsten Pferde-, Esel- und Hundefleisch gekochet wurde auf dem Markt verkaufet. Katzen estimirte man vor Wildbret und etliche allzu Fleisch begierige Leut handelten dem Scharfrichter gedörrtes Schindfleisch ab zu ihrer Speis“. Als Ersatz nahm man auch Gras oder Kräuter, „da viele hundert Menschen schwere Krankheit, Lähmung, Scharbock und die Mundfaulung bekamen, auch etliche Menschen sind auf der Gassen verschmachtet und niedergefallen, auf welches vielfältige Elend so mancher sehr zu Herzen genommen, sehr viele public und privat Almosen gereichet worden, wiwohl dem Elend nicht zu steuern gewesen“.
[28] Schlacht bei Wittstock am 24.9./4.10.1636: Schwedische Truppen (9150 Berittene und 7228 Infanteristen) unter Johan Banér schlagen die kaiserlich-sächsischen Truppen (9000 Berittene und 9000 zu Fuß) unter Melchior von Hatzfeldt. Dadurch konnten die schwedischen Kontributionsgebiete wieder ausgeweitet werden; Banér hatte bewiesen, dass mit Schweden als Militärmacht in dieser Kriegsphase wieder zu rechnen war. Vgl. Eigentlicher Verlauff Des Treffens bey Wittstock / etc. vorgangen den 4. October / 24. September 1636 [VD17 23.313240S]. Vgl. die hervorragende Edition von EICKHOFF; SCHOPPER, 1636; MURDOCH; ZICKERMANN; MARKS, Battle of Wittstock; ferner HÖBELT, Wittstock; HEßELMANN, Simpliciana XXXIII. – Wittstock [Kr. Ostprignitz/Wittstock]; HHSD X, S. 394ff.
[29] Kapitänleutnant [schwed. Kaptenslöjtnant]: Der Kapitänleutnant war der Stellvertreter des Kapitäns. Der Rang entsprach dem Hauptmann der kaiserlichen Armee. Hauptmann war der vom Obristen eingesetzte Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig und die eigentlichen militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.
[30] Petschaft: Siegel.
[31] Osterwieck [LK Harz]; HHSD XI, S. 359f.
[32] „Drei Kronen“: Die „Drei Kronen“ waren die der Schweden, Goten und Wenden, als deren Herrscher sich die schwedischen Könige bezeichneten. Auch Dänemark beanspruchte die „Drei Kronen“ als Herrschaftsanspruch über die drei skandinavischen Königreiche (Dänemark, Schweden, Norwegen) seit der Union von Kalmar (1397) für sich. Zudem führte Gustav II. Adolf wie auch Christina in der Titulatur „Großfürst in Finnland, Herzog zu Estland und Karelien, Herr über Ingermanland“.
[33] Generalleutnant [schwed. Generalleutnant]: Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn und war in der kaiserlichen, kurbayerischen, dänischen und schwedischen Armee der höchste Befehlshaber und Stellvertreter des Kaisers und des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen und militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. Als Rekompens erhielt er für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossedierung von Adligen und Absetzung von Territorialherrn in den besetzten Gebieten und lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare und die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden.
[34] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[35] Parchim [LK Ludwigslust-Parchim]; HHSD XII, S. 77f.
[36] Subscription: Unterschrift.
[37] Eisleben [LK Mansfeld-Südharz]; HHSD XI, S. 103ff.
[38] Mansfeld [LK Mansfeld-Südharz]; HHSD XI, S. 316ff.
[39] Kayna, heute Ortsteil von Zeitz [Burgenlandkreis].
[40] Dammenhain, Gut bei Thiendorf [LK Meißen].
[41] Erbsasse: mit erblichem Grundbesitz, Hausbesitz angesessener Vollbürger; Alteingesessener.
[42] M: Magister.
[43] Consistorium: in evangelisch-lutherischen Territorien die Oberbehörde für Kirchen- und Schulverwaltung, Ehegericht, Gericht über Geistliche und Schullehrer sowie Aufsichtsbehörde für das Armenwesen. Als oberste Kirchenbehörde verwaltete das Consistorium die landesherrlichen Rechte in geistlichen Sachen und leitete die äußeren und innerkirchlichen Angelegenheiten der Landeskirche. In kleinen Territorien waren Regierung/Hofrat und Consistorium personell eng miteinander verbunden, das Consistorium lediglich ein Regierungsausschuss unter Hinzuziehung eines Geistlichen. Der Consistorialpräsident war zumeist Jurist.
[44] Beyernaumburg, heute Ortsteil von Allstedt [LK Mansfeld-Südharz]: Burg Beyernaumburg war zunächst Reichsburg. 1430–1653 gehörte sie den Grafen von Asseburg, 1653–1945 der Familie von Bülow, die 1945 enteignet wurde.
[45] Großörner, heute Ortsteil von Mansfeld [LK Mansfelder Land].
[46] Archidiakon: Der Archidiakon, zumeist Mitglied des Domkapitels, übte die geistliche Gerichtsbarkeit aus und geriet daher oft in Konflikt mit der landesherrlichen Jurisdiktion. Zudem besaß er das Visitations- und Aufsichtsrecht über die ihm zugewiesenen Pfarreien und bildete auf diese Weise das Zwischenglied zwischen Pfarrern und Bischof.
[47] METZKE, Lexikon, S. 52.