Butler [Buttler, Buttlar, Büttler, Puttler, Budler, Budtler, Buteler] von Ballinskill Castle, Walter Graf von

Butler [Buttler, Buttlar, Büttler, Puttler, Budler, Budtler, Buteler] von Ballinskill Castle, Walter Graf von; Obrist [um 1600 Roscrea, County Tipperary-25.12.1634 Schorndorf]

Walter Graf von Butler [Buttler, Buttlar, Büttler, Puttler, Budler, Budtler, Buteler] von Ballinskill Castle,[1] [um 1600 Roscrea-25.12.1634 Schorndorf], Herr zu Hirschberg,[2] [Abb. links]buttler-min[846] verheiratet mit Anna Maria, Tochter des Grafen Dohna,[3] Sohn des Peter Butler von Roscrea [Abb. rechts] aus dem irischen Geschlecht der Schenken (Butler), entstammte einer Adelsfamilie, von der er außer seinem Stammbaum, seinem sicheren Auftreten und seiner Ausbildung wenig geerbt hatte. Sein materielles Glück musste er als Söldnerführer,[4] als einer von den „Wildgänsen“, den „wildgeese“,[5] wie man die irischen[6] Söldner auf dem Festland nannte, suchen. Er kämpfte bereits in der Schlacht am Weißen Berg[7] in kaiserlichem Dienst.

Erasmus Pontanus schreibt in seiner 1631 gedruckten Flugschrift „Truculenta Expugnatio Sanguineolentium Excidium Neobrandenburgicum“ über die Kriegsereignisse in Neubrandenburg:[8] „Hat die Königl. Mayt. zu Schweden Anno 1631 den 1. Februarij die Stadt berennen lassen, da denn Rath und Bürgerschafft nicht anders gemeint, es würde der zu der Zeit inn Brandenburg Commandirender Kayserlicher Obrister,[9] Frantz Marsoun,[10] oder wie man ihn communiter[11] genennet, Morizan, mit seinem gantzen Regiment[12] vnd andern Officirern, als Major[13] Galle[14] mit seinen beyden Compagnien[15] vnter dem Obristen Büttler,[16] nebenst dem Rittmeister[17] Spor,[18] vnd Rittmeister Lorentz,[19] jeder mit seiner Compagnie, vnd des Hispanischen Grafen von Bruween,[20] (der aber für seine Persone zwey Tage zuvorher nach Franckfurt an der Oder[21] abgereiset) hinterlassenen Compagnien Reutern, alle drey vnter des Monte Cuculi[22] Regiment,[23] wie einem rechtschaffenen Cavallier vnd Soldaten gebühret, für sich vnd die ihm anbefohlene Stadt, ritterlich gefochten, vnd den ihm anvertrauten Paß mit dem Schwerdt verfochten, vnd die disarmirten defendiret haben. Als er aber mit der Kön. Mayt. zu Schweden accordiret,[24] mit Sack vnd Pack abzuziehen, vnd die wehrlosen Bürger vngedefendiret verlassen, für seinem Abzug aber von der Stadt ein documentum seines Ritterlichen Verhaltens, tapfferen Fechtens, vnd daß er der Königl. Mayt. zu Schweden große Macht[25] nicht lenger resistiren können, sondern accordiren müssen, begehret, dem Raht vnd Bürgerschafft aber ihres vnverweißlichen Verhaltens halber, welches er Mündtlich gestanden, sie hetten sich gehalten wie redliche Leute, aber Schrifftlich nicht bekennen, weniger die deswegen geforderte Gegenrecognition geben wollen, ist sein des Obristen Morizan postulatum[26] auch in Brunn gefallen, vnd er nur geeilet, dass er den Kopff auß der Pforten gezogen, welches den andern Februarij geschehen“.[27]

„Den 1. Februarii ist der König von Schweden deß Morgens vmb 6. Vhr vor New Brandenburg / darinn der Obriste Marezan lag / mit der gantzen Armee angelangt / alsbald dasselb berennt / vnnd denselben Tag Fewer mit den Mußqueten[28] hinein geben lassen / folgende Nacht die Stück[29] davor gepflantzet[30] / vnd den Morgen darauff drey Stück gelöset. Wie solchen Ernst die Käyserischen gesehen / haben sie alsbald zu accordiren begert. Nach dem nun der König Betstund gehalten / ist vmb 11. Vhr mit ihnen tractiret worden / vnd von Ihrer Majest. den Käyserl. diese Gnad erzeyget worden / daß sie mit Sack und Pack neben der Bagagy[31] vnd vollen Gewehr abgezogen[32] / sich aber reversiren[33] müssen / dass sie in drey Monat wider Ihre Kön. Majest. wie auch wider Meckelburg vnd Pommern nicht dienen wolten / gleicher gestalt sich auch verpflichtet / daß sie mit Plünderung[34] der Bürger / vnd im geringsten deß ihrigen sich nicht vnternehmen sollten / dieselben so Ihrer Majest. gedienet / herauß zu geben / vnd nicht zu vertuschen. Die Schwedische convoirten die Abziehende nacher Brenslaw[35] / Es waren 5. Compagnien zu Fuß vom Marezanischen Regiment / 3. Compagnien vom Grafen von Monte Cuculi zu Pferd / vnd 120. Mann von Obristen Butler / mit welchem Butler der König übel zufrieden / darumb daß er ein Regiment in seinem Namen geworben / vnd solches hernach der Käyserl. Majest. zugeführet“.[36]

Butler wird wieder am 3./13.4.1631 bei der Verteidigung Frankfurts an der Oder[37] gegen die Schweden erwähnt, als er die Teile der irischen Legion, die sein Verwandter Jacob Butler[38] kommandierte, gegen die anstürmenden Schweden führte und verwundet wurde.[39] Dorthin hatte er Truppen aus Polen[40]  zur Verstärkung des kaiserlichen Heeres gebracht. Bei der Erstürmung der Stadt durch die Schweden verteidigte er mit seinem irländischen Regiment das nördliche Stadttor. Der Widerstand muss militärisch beeindruckend gewesen sein. Der schottische[41] Kriegsteilnehmer Robert Monro,[42] der auf schwedischer Seite kämpfte, schreibt: „Nachdem wir hineingekommen waren, drangen die Gelbe[43] und die Blaue Brigade,[44] die von der ganzen Armee als entschlossen und tapfer in ihren Aktionen angesehen wurden, ebenfalls ein. Sie sollten die Stellungen der Iren angreifen, wurden aber zweimal unter großen Verlusten wütend zurückgeschlagen. Dabei erlitten sie schlimme Verluste durch die Handgranaten,[45] die die Iren unter sie warfen. Als sie dann zuletzt doch vordrangen, stellten sich ihnen die Iren entgegen, die zahlenmäßig schwach waren. Ungeachtet des Unterschieds im Zahlenverhältnis kämpften sie lange mit Pike[46] und Schwert[47]  in den Festungswerken, bis die meisten an der Stelle gefallen waren, an der sie gestanden waren und gekämpft hatten, so daß am Ende Oberstleutnant Walter Butler, der die Iren anführte, gefangengenommen[48] wurde, nachdem er einen Schuß in den Arm und einen Pikenstich in den Schenkel davon getragen hatte.[49] Am nächsten Tag konnte man an den einzelnen Stellen erkennen, wo am heftigsten gekämpft worden war, und in der Tat, hätten die anderen sich so tapfer gehalten wie die Iren, hätten wir uns mit großen Verlusten zurückziehen müssen, ohne den Sieg davongetragen zu haben“.[50] Der Schweriner[51] Dompropst und Ratzeburger[52] Domherr, Otto von Estorf [1566-29.7.1637], berichtet in seinem „Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium“ über die Eroberung der Stadt Frankfurt an der Oder:[53] „3. April [1631; BW] hat Rex Sueciae Frankfurt an der Oder ohne einige pressa[54] mitt stürmender Handt eingenohmen darin der Feltmarschalk Tiefenbach,[55] G. von Schauenburgk,[56] Montecuculi vnd bei 6000 Tillysche[57] gewesen, der alte Schauenburger ist todt, Sparr,[58] Heiden,[59] Butler vnd viele Obristen gefangen. Obrist Götz[60] und Coloredo[61] sollen auch niedergehawen sein. Die Besatzung ist in vindictam[62] der Brandenburgischen[63] meist niedergehawen; haben darin bekommen 16 Fahnen,[64] 6 Cornet,[65] 600 Tonnen Pulver, 20 ganze,[66] 4 halbe Carthaunen,[67] 1,200 Centner Blei und bleierne Musqueten[68] Kugeln, 700 Centner Lunten,[69] 1,000 Stücke eiserne Kugeln, 70 Stücke Geschützes, an Getraide einen ziemlichen Vorrath. Die Kaisersche haben nichts von ihre pagage wegbringen können, rechnen ihren Schaden uf 300,000 Rthlr. Vber 1,000 Soldaten haben sie nach der ersten Furie gefangen, darvnter Obristen Sparr vnd der von Walde[70] sein Obrist Lieutenant,[71] 10 Capitaine[72] und andere fürnehme Offiziere gewesen. Die Gefangenen, darunter viele Crabaten,[73] sollen in Sweden in die Kupferbergwerke gebracht werden und allda arbeiten“.[74] Der katholische irische Feldkaplan[75] Thomas Carve [um 1590 Mobarnan (County of Tipperary)-1664 Wien/1672 ?] des Regiments Butler, dann Deveroux,[76]  berichtet über die Einnahme von Frankfurt/Oder am 3./13.4.1631: „Nach dem Ihr Excellentz vnnd General Tylli[77] auß vorgedachter Legion[78] Jacobi Butleri[79] zwo Compagnyen mit sich vor Magdenburg[80] genommen / ist das ander Volck vnter dem Obristen Leutenant Herberstein[81] in der Stadt Franckfurt an der Oder durch Hunger vnnd Mangel abgemattet worden. Diesem Uebel abzuhelffen / verfügte sich Iacobus beneben seinem Wachtmeister[82] zum Tylli, erinnert ihn der Gefahr / vnd bitt zugleich dern Soldaten vnd Stadt behülfflich zuseyn. Vnter dessen führet der König Gustauus sein Heer[83] vor die Stadt da zu allem Glück den Tag zuvor der Marschall[84] Tieffenbach[85] ankommen / darinn er gefunden den Marschall Leutenandt[86] Thambrougk[87] / zwar ein redtlichen Mann / wie dann auch den Colonell[88] Behem[89] / vnd Fernamondt[90] / deren Heer sich erstreckte in die zehentausendt Mann.[91] Als diese nun sahen / daß der König die Stadt  angreifen wolt / traten sie zusammen / vnnd theilten ihre Soldaten auß / das Loß aber fiele Walthero Butler vnd den seinigen eben auff theil / da die Mauren am schwächsten waren. Darumb er also baldt andere geringere Wäll auffwarffe / hinder welchen die Mußquetierer[92] auff den Feindt kundten ansetzen. Eben am selbigen Abend verfügte er sich zum Thambrougk / entdeckte ihm die Gefahr / mit Angeben / wo in selbiger Nacht / ehe der der Schwed sich besser verschantzet / nit ein Außfall[93] geschehe / vnd mit Gewaldt abgetrieben würde / müste die Stadt verlohren seyn / sie alle aber ewige Schandt davon tragen; vnnd damit ja keiner in Sorgen bestunde / offerirte er sich solche Gefahr zubestehen / da man ihm nur fünff Compagny Pferdt / vnnd so viel Kurasieren zugeben wolte / versichert mit Gottes Hülff den Feind von der Belagerung abzuweisen. Man hörte diß zwar von ihm / aber weil er ein Außländer / wurde ihm die Ehr missgönnet / vnd ein anderer abgefertigt / welchem das Glück so vbel gewolt / daß er durchschossen / die Seinigen meistentheils vmbringt /geschlagen vnd gefangen / ohn etlich wenig / die in die Stadt entrunnen / vnnd solche trawrige Bottschafft eingebracht haben. Die Käyserische aber waren lustig / vnd gesambt beym herrlichen Abendtmahl / da Buttler sein Anbringen verrichtete / vnnd setzten die Schwedische gewaltig an / welchen dann die Butlerische nicht mit geringer Tapfferkeit wiederstanden / zwar also / daß auch die Königschen zu wissen begehrten / welche an diesem Orth den Streit führeten / vnd als sie vernahmen / das es Irrländer vnnd Schotten[94] weren / hielten sie sich ein geringe Zeit ein. Vmb die vierdte Stundt Nachmittag / da die Vnserige mehr vom Wein / als von Begierd zu fechten entzündt warē / fienge der Feindt die Wäll an zu ersteygen / vertriebe also baldt zwey Regiment / welche zum Buttler sich reterirten / Er aber liesse Fewr auff sie geben / vnd zwunge sie wiederumb auff den Feind zu gehen / verordnet auch ihnen zu den Leutenandt[95] Wadt[96] ein Schotten / mit einer Compagny Mußquetierer / welche redtlich dem Feindt begegnetē. Er aber erholte sich baldt / griffe die vnserige feindtselig an / vnd erlegte gedachten Wadt / darauff die Soldaten zurück wichen. Es mangleten auch vnserm Obristen Waltero ohn den Wadt / zwen andere hohe Officiren Barnabas Patrirch[97] ein Irrländer / Dermitz Carthij[98] ein Irrländer / Hugo Onel[99] ein Irrländer / Leutenandt Graß[100] ein Irrländer vnnd andere mehr / vnnd er selbst ward schwerlich verwundt[101] vnd gefangen. Also eroberten die Schwedē diese Stadt / vnd funden auffm Marckt zehen Wägen voll gemünztes vnd vngeschlagenes Silbers / viel Kriegs Bereitschafft / Geschütz vnd Munition / welchs alles sampt der Burger Gütter in wenig Stunden von den Schwedischen ist geplündert worden.

Darauff ließ der König durch Trompetten / vnd Trommenschlagen die Soldaten von der Plünderung abfordern / vnd bey Leibstraff sich zur Ruhe zubegeben. Er aber fügte sich zum Nachtessen / zu welchem er den Obristen Walther Butler beruffen ließ / weil er aber durch zu viel Blutvergiessen nicht gehen kundte / truge man ihn nach Kriegs Brauch auff zwen Spiessen vor den König. Kaum hatt er ihn ersehen / fragte er mit gezucktem Degen / ob er der Eltere / oder Jüngere Butler wäre: vnd da er sich den Jüngern nennete / sprach der König / Gott ist dir gnädig / tapfferer Soldat / daß du nicht der Elter Bist / sonst hettestu von dieser meiner Königlichen Faust sterben müssen. Auff diß befahle er in den Wundt Artzten[102] / vnd vnterhielte ihn freundtlich. Die Käyserische so theils mit Schwimmen / theils vber die Brücke entrinnen können / versambleten sich zu grossen Glockaw[103] / Herberstein aber schickte zu seiner Entschuldigung etliche Curierer / die alle Schuldt dieser Niederlag auff den guten Butler legten / vnnd vorgaben / als ob der Feindt bey seinem Posten in die Stadt eingebrochen were.

Sein Bruder Iacobus ward dieser Mehren baldt innen / welcher von der Magdeburgischen Belägerung wiederkehrende / ihme solche Schandt grewlich auffrupffte[104] / mit Vermelden / dass er Käys. May. darumb zu Rede stehē müste. Diesen schrifftlichen Verweiß truge Walter kühnlich dem König auß Schweden selbsten vor / welcher ihm also baldt ein außführliche Zeugnuß seiner starcken Gegenwehr / vnnd Vnschuldt verfassen / von allen Obristen versieglen liesse / vnnd mit eygner Handt vnterführte; in diesem Schreiben legte er nicht die Schuldt auff einen wachtsamen streitbahren Mann / sondern auff die / welche viel zu sicher / vnd ohne Sorg mit Bechern vnd Gläsern gefochten / vnd der Degen vergessen hatten: Dann wo sie mit solchem Ernst wie Buttler auffgewacht / vnd die Stadt beschützet / solte der Feindt sein Heil nicht ferner daran versucht haben.

Diß Zeugnuß hat folgender Zeit Walterus selbst dem Käyser eingehändigt; Auch hat die Stadt Franckfurt selbst in offenem Truck der Welt kundt gemacht (dessen Büchleins Titel ist Vom elendigen Zustandt der Stadt Frankfurt an der Oder) wie vnschuldig dieser Butler an Vbergebung derselben gewesen / vnnd legen allein die Schuld vnd Schmach auff die Käyserische / welche auf S. Ioannis deß Tauffers Geburtstag / allenthalben Frewdenfewr gemacht / dadurch ein so grosse / edle Stadt in Grundt verderbt / vnd verhergt[105] worden ist.

Nach einem halben Jahr hat er sich durch tausendt Thaler ledig gemacht / vnd seine Reyß nach der Schlesien genom̃en / da vnser Kriegsvolck nach der Leizpiger Schlacht[106] durch Laußnitz in Schlesien gienge / vnd ist vom Obristen Tieffenbach mit sonderbaren Gunsten / vnnd Ehrn empfangen worden; daselbst hat der Obriste Behem / welcher der vornembste Ankläger beym Käyser gewesen / schrifftlichē Schein zu rück geben müssen / daß alles falsch was was er zuvor beym Käyserlichen Hoff wieder ihn ausgesprengt / Walther aber gethan habe / was einem redtlichen Cavallier / vnd Obristen zugestanden“.[107]

Butlers Tapferkeit hatte selbst Gustav II. Adolf imponiert. Er ließ ihn zur medizinischen Versorgung nach Stettin[108] bringen;[109] eine nach dem Ehrenkodex der damaligen Zeit ungewöhnlich hohe Anerkennung. Nach acht Monaten Gefangenschaft erhielt Butler von seinem Vetter – der an der Erstürmung Magdeburgs[110] durch die Kaiserlichen beteiligt war – eine alarmierende Nachricht. Ein Obrist namens Böheim[111] hatte ihn durch einen Kurier beim Kaiser angeklagt, dass angeblich durch Butlers Schuld Frankfurt a. d. Oder gefallen sei. Butler reagierte sofort. Er kaufte sich für 1000 Taler frei[112] und ließ sich von Gustav II. Adolf seine Tapferkeit vor dem Feind bescheinigen. Auch propagandistisch half Butler nach: So erschien in Frankfurt ein Flugblatt, das Butlers Taten ins entsprechende Licht rückte. Feldmarschall Rudolf von Tiefenbach hatte 1631 die Verteidigung Frankfurts a. d. Oder befehligt. Zu ihm, der sich zu diesem Zeitpunkt in Schlesien aufhielt, begab sich Butler. Dort zwang er seinen Ankläger Böheim, öffentlich die erhobenen Anschuldigungen zu widerrufen. Anschließend ging er nach Warschau,[113] um 100 Mann Hilfstruppen (auf eigene Kosten) für den Kampf in Schlesien zu werben.[114]

Nach erneuter Werbung von Hilfstruppen in Breslau[115] und Krakau[116] stellte er sich unter das Kommando Wallensteins.[117] Dieser beauftragte Butler im Januar 1632 – aus berechtigten materiellen Eigeninteressen – das Fürstentum Sagan[118] mit 1.000 Dragonern[119] zu sichern. Im Mai 1632 wurde Butler zurückbeordert. Er unterstützte Wallenstein beim Entsatz Prags[120] von der kursächsischen Besatzung, um anschließend Eger[121] zu erobern. „Mehr und mehr wurde die Stadt Eger zum Zentrum einer starken Bedrohung des ganzen Ostens der Markgrafschaft [Brandenburg-Kulmbach-Bayreuth; BW]. Zur Verteidigung des Zuzugs durch die Egersenke bei Schirnding[122] entsandte deshalb der Markgraf[123] den Bayreuther[124] Landesausschuß.[125] Als aber der kaiserliche Obristleutnant[126] Walter Buttler mit größeren Verbänden angriff, den Bayreuther Landesausschuß vernichtend schlug[127] und auch den Hofer[128] Ausschuß, der zu Hilfe kommen sollte, zurücktrieb, stand das ganze Sechsämter-land[129] der Überflutung durch die wilden Scharen der Kaiserlichen schutzlos offen. Viele Orte wurden geplündert, und selbst die Stadt Hof erlitt einen Überfall durch die Kroaten. Schlimmstes aber widerfuhr Thiersheim[130] und Arzberg,[131] welche am 21. und 23. Juni in Feuer aufgingen und fast vollständig niederbrannten. Am 28. Juni nahm Buttler dann, nach der Kapitulation und dem Abzug des örtlichen Landausschusses, die Stadt Wunsiedel[132] ein.[133] Durch Bezahlung von 3250 Reichstalern[134] konnte zwar die Einäscherung, nicht aber eine Plünderung verhindert werden. Der Schaden, den die Stadt nach mehrtätigem Aufenthalt der Kaiserlichen belief sich auf 15 000 Reichstaler. Nach Buttlers Abzug beschloß der Rat der Stadt Wunsiedel, um vor ähnlichen Überraschungen sicher zu sein, eine kaiserliche salva guardia[135] zu kaufen. Es wirft ein bezeichnendes Licht auf den Wert solcher Schutzbriefe, wenn sich die Stadtväter bald nach dem Kauf schon bitter beklagten, daß die zu Eger liegenden kaiserlichen Truppen die teuer erkaufte salva guardia nicht anerkannten und auf die weitere Entrichtung einer wöchentlichen Kontribution[136] von 100 Reichstalern und 1 Fuder Hafer bestanden. Gleichzeitig hatte die Stadt aber auch noch anderen kaiserlichen Garnisonen Kontributionszahlungen zu leisten. Vielen Orten des Sechsämterlandes erging es in dieser Zeit ähnlich“.[137]

1632 kehrte Wallenstein mit großen Vollmachten an die Spitze des kaiserlichen Heeres zurück. Diese Rückkehr bedeutete nicht, dass der Vormarsch Gustavs II. Adolf sofort gestoppt werden konnte. Zunächst mussten die Sachsen[138] aus Böhmen vertrieben werden und sie wurden vertrieben. Auf ihrem Rückzug wurden sie von den Korps der kaiserlichen Generäle Gallas[139] und Holk[140] verfolgt.

Diese Armeeteile und ihre Generäle, besonders aber die Kroaten, waren für ihre Rücksichtslosigkeit und Grausamkeit besonders berüchtigt. Der Chronist und Bürgermeister Georg Leopold [1603-1676][141] aus dem von Eger abhängigen oberfränkischen Marktredwitz[142] erinnert sich an den Juni 1632: „Auf den Abend (da) sammelten sich unser viel um(b) Lorntzereuth [= Lorenzreuth[143]] und wollten auf Wunsiedel zu. Wir vernahmen aber, daß Wunsiedel auch um(b)ringet [sei] und nit hineinzukommen wäre; denn auch diesen Tag [hat] der Kai[serische] Oberst(e) Walter Buttler Wunsiedel mit Accord eingenommen. Die mußten ihm 3000 Taler Brandschatzung[144] erlegen vor die Plünderung. [Dies] wurde aber schlecht gehalten, denn [es sind ihnen] nit allein über (die) 200 eingeflehende Pferd genommen, sondern auch etliche Häuser spol[i]ieret[145] worden. Obwohl auch dem Mönchberger [= Münchberger[146]] Ausschuß, so darinnen in Besatzung gelegen, freier Abzug versprochen worden, [so] ist ihnen doch ihr[e] (Ge)wehr[147] genommen [worden]. Auch [sind] die meisten in dem Abzug ausgezogen.[148] Dahero war allerorten, wo man auch hinaus wollte, Jammer und Not.

Dieses Plündern hat nun bei uns überhand genommen und gewähret Tag und Nacht, [so] daß sich also hier niemand mehr [hat] aufhalten können, viel weniger [hat] sehen und betreten lassen dürfen. Wurden also die Leut[e] hin und her(o) zerstreut und konnten doch nirgends Sicherheit finden. Und dieses war der größte Jammer, daß der Mann und Weib, das Weib den Mann, die Eltern die Kinder und die Kinder die Eltern, und also eines das ander[e] nicht wußte und [sie] auch nicht zusammenkommen konnten. Eines Teils sind [sie] gewesen in Hof, Oelsnitz[149] [und] Plauen.[150] Andere [waren] zu Kulmbach,[151] Weidenberg,[152] Kemneth,[153] Bischofsgrün,[154] Neugebau[155] und [an] anderen Orten. Aber man war(d) nirgend[s] sicher, sondern von einem Ort zum andern getrieben; wie denn die Reiter auch auf dem Neuengebäu [= Neugebau] eingefallen [sind] und geplündert [haben]. Aber die Einwohner haben ihnen in dem Wald die Beut[e][156] wieder abgenommen und ihrer viel erschossen.

Zu dieser Zeit ging Jammer und Not an in unserem Lande und hat gewähret bis auf das 1637. Jahr; do man dann bald nichts anderes hörte als Rauben, Stehlen, Morden, Sengen und Brennen. Die armen Leut[e] wurden niedergehauen, gestochen, geschossen, auch gereitelt. Vielen [wurden] die Augen ausgestochen [und] Arm[e] und Bein[e] entzweigeschlagen. Ohren und Nasen, auch männliche Glieder und säugende Brüste wurden ab- und ausgeschnitten. Etliche [wurden] von ferne beim Feuer gebraten, (theils) im Rauchschlot aufgehenkt und Feuer unter sie geschüret. Etliche [sind] in die Backöfen gestoßen, Stroh vorgemacht und angezündet [worden], Kien und Schwefel wurde [ihnen] unter die Nägel gestecket und angezündet. Die Daumen [wurden] geschraubet, spitzige Knebel ins Maul gestecket, [so] daß das Blut haufenweis heraus geloffen [ist]. Hernach(er) [ist] der ganze Leib durch den Mund mit Urin und Mistwasser gefüllet [worden]. Die Fußsohlen [wurden] aufgeschnitten, hernach Salz hineingestreuet, Riemen aus den Leibern geschnitten[157] und vielen die Rippen in dem Leib entzwei geschlagen.[158]  In Summa, die große Pein und vorhin unerhörter Marter – davon auch der Teufel in der Höll[e] Mitwissenschaft haben mochte – so sie den Menschen in vielen Wegen (an)getan, bis sie gestorben oder verschmachtet oder preßhaft worden, ist nicht zu beschreiben“.[159]

„Die Grausamkeiten, die diese Armeeteile bereits in Annaberg,[160] Oederan,[161] Lichtenstein[162] und Umgebung verübt hatten, erschreckten nun auch die Chemnitzer[163] Bevölkerung. Wer es sich leisten konnte, flüchtete aus der Stadt, und die Landwehr schüttete das Kloster- und das Chemnitzer Tor zu und trug zum Teil die Brücken über den Graben ab. Am 18. August 1632 ließen sich die ersten feindlichen Voraustruppen vor der Stadt sehen und setzten die Nikolaischule, die Kirche und mehrere Häuser durch Beschuss in Brand. In einem Anfall von Heldentum versuchten 150 Bürger durch einen Ausfall die kaiserliche Soldateska zu erschrecken. Zwischen Helbersdorf (heute Hilbersdorf[164]) und Altchemnitz begegneten sie tatsächlich den im Töten ausgebildeten Soldaten und verloren nach kurzem Kampf 14 Tote und mehrere Gefangene. Nun brach Panik in der Stadt aus. Ein Hilferuf an die Nachbarstädte und Gemeinden verhallte ungehört. Zwar meldeten sich genügend Leute vom Lande – aber ohne Waffen. Die kaiserlichen Vorauskommandos waren aber allein zu schwach, die Stadt zu stürmen und sahen sich auch durch die in den Städten Penig,[165] Rochlitz[166] und Freiberg[167] stationierten kursächsischen Truppen gefährdet. Sie zogen sich zurück. Am 23. August 1632 stand aber plötzlich eine stärkere kaiserliche Streitmacht unter Butler vor den Toren der Stadt. Die Vorgehensweise der Feinde war im Grunde immer die Gleiche: Zunächst wurden die Vorstädte geplündert und niedergebrannt. Wenn die Soldateska genügend Blut vergossen und zuwenig Beute[168] gemacht hatte, wurden den verschreckten Bürgern innerhalb der Stadtmauern unerfüllbare Forderungen zur Übergabe der Stadt übergeben. Nach zähen Verhandlungen und in Abhängigkeit von der militärischen Stärke oder der Skrupellosigkeit des Anführers der Bande ‚einigte’ man sich auf eine niedrigere Phantasiesumme. Zunächst schien es, daß die Chemnitzer noch einmal davongekommen waren: ein Trupp chursächsisches Fußvolk und Reiterei,[169] die von Freiberg kamen, griffen den kaiserlichen Truppenteil an, mußten sich aber vor der Übermacht zurückziehen. Das Fußvolk floh hinter die Mauern der Stadt, die Reiterei nach Penig. Immerhin zogen sich auch die Kaiserlichen kurzzeitig zurück, um das Umland zu verwüsten. Am 25. September 1632 stand plötzlich und unerwartet das ganze Korps des kaiserlichen Generals Holk vor den Mauern der Stadt Chemnitz. Holk nahm Quartier im vorgelagerten Schloß  bei Chemnitz und erließ sofort eine schriftliche Aufforderung zur Übergabe an die Stadt. Im Fall einer Weigerung drohte er mit Schwert und Feuer gegen die Einwohner vorzugehen. Nichts anderes hatte die Geistlichkeit, die sich aus dem Umland in die Stadt geflüchtet[170] hatte, bereits am eigenen Leibe erfahren.

Der Kommandant der Stadt verweigerte die Übergabe. Daraufhin begann am 27. September der Angriff auf die Stadt an der Stelle, wo früher das Johannistor stand. Der Angriff konnte abgewehrt werden. Chemnitz liegt militärisch gesehen recht ungünstig in einem Talkessel. Die Angreifer konnten deshalb auf dem nahegelegenen Kaßberg sechs Kanonen in Stellung bringen und so bis zum 28. September 100 Schuss 9- und 12-Pfünder auf die Stadt abgeben. Danach wurde die Aufforderung zur Übergabe der Stadt wiederholt und erneut abgelehnt. Daraufhin wurden auf dem Kaßberg neue Schanzen aufgeworfen und die Kanonade wurde fortgesetzt. Den Einwohnern der Stadt Chemnitz wurde jedoch schnell klar, dass Stadtmauern allein kein ausreichender Schutz bei Belagerungen sind. Als die Belagerer begannen, die Zuleitungsröhren für das Trinkwasser vom Kaßberg zu unterbrechen, versuchte der Bürgermeister den Kommandanten, Hauptmann von Raibel,[171] zur Übergabe zu bewegen. Noch am selben Abend entwarf man eine Übergabevereinbarung, die ein sächsischer Offizier am 29. September Holk auf Schloss Chemnitz vorlegte und unterzeichnete. Die Kompanie sächsischer Soldaten, die sich nach ihren ersten Scharmützeln[172] mit den Kaiserlichen hinter die Mauern geflüchtet hatten, legten die Waffen nieder und erhielten freien Abzug. Die Kaiserlichen besetzten die Stadt und wurden am 30. September auf die Quartiere aufgeteilt.

Die Nöte und Probleme, die sich für die davon betroffenen Bürger und Familien ableiteten, sind nach heutigen Maßstäben nicht nachzuvollziehen. Die Stadt musste sich mit 11.000 Talern von einer Brandschatzung freikaufen. Darüber hinaus wurde sie verpflichtet, täglich 1.500 Brote, 10 Fässer Bier und für jeden Soldaten 2 Pfund Fleisch bereitzustellen. Der Weinkeller des Rathauses war nach drei Tagen geleert. Danach brach die betrunkene Soldateska Privatkeller auf der Suche nach weiteren Vorräten auf. Die Belastung der Bewohner wurde verstärkt durch die durchziehenden Heeresteile der kaiserlichen Armee, die unter Wallenstein noch vor Einbruch des Winters die Handelsstadt Leipzig[173] erreichen wollten, um dort – auf Kosten der Bewohner ausreichend gut verpflegt und geschützt untergebracht – dem Angriff des nachrückenden Gustav II. Adolf entgegensehen zu können. Diese Truppenteile mußten nun zusätzlich von den Einwohnern Chemnitz’ verpflegt und mit Fourage[174] für den weiteren Marsch ausgestattet werden. Außerdem wurden in Chemnitz die Artilleriepferde gefüttert und umgespannt. Grob geschätzt können für den Transport einer Kanone 12 bis 16 Pferde angenommen werden. Damit war der Höhepunkt der Ausbeutung der den militärischen Befehlshabern hilflos ausgelieferten Bevölkerung der Stadt aber noch nicht erreicht“.[175]

Der Erzgebirgschronist Christian Lehmann [11.11.1611-11.12.1688][176] schreibt über Holcks ersten Einfall ins Erzgebirge 1632, ins „Hunger- und Haberland“:[177] „Die keyßerlichen wahren nun mutiger worden, hatten das gantze gebirg durch Mord und brandt in furcht und gehorsam gebracht, und weil sich der Zeit niemand an der Gräntzwache auß den gebirge mercken ließe, bauten Sie beym Weinberger[178] Gasthoff uber den Waßer eine schantze,[179]  ließen den Hof und hauß mit hohen Pallesaden[180] umbsetzen, ein wachhauß gegen uber mit Palisaten und rasen aufrichten, ein 4-eckigt klein schenzlein darhinder anlegen, die Ställe zum schießen Durchlöchern, mit Spanischen Reutern[181] besetzen, die Straße mit schlagbeumen verwahren, darzue sie die untterschiedlichen hohlen Wege vor schantzen brauchen kundten. Den 21. August besazte der keyserliche Obrist Puttler diese Schantze mit 300 Mann, und weil die Jöhstäder[182] jüngst in außfall der keyßerlichen untter Sie erschoßen und izt wieder der feindt bei 60 stück rindtviehe abgejagt hatten, commandirt der Obrist Puttler auß der schantze 100 zue Roß und 100 zue fuß den 21. August dohin nach Jöstad, das Stedtlein anzuezünden, totaliter zur ruiniren und alles drinnen niederzuemachen. Die marchiren frühe zwischen 3 und 4 Uhr bey hellen wetter in einen Waldnebel dahin in Willens, Jöstädel zur verderben, fehlen aber deßelben, kommen in Königswalde,[183] handeln grausam darinnen, brennen weg die Kirche, Pfarr- und Schulwohnungen, 2 Erb- und lehngerichte, 4 stattliche Mühlen, 9 Erbgütter und 5 gartten-heuser, plundern alles durch, prügelten den Müttern die kinder in armen zu todt, fuhren den Müttern so übel mit, daß ihnen die Frucht abginge. Maria, Hans Nestlers Wittbe, verbrande mit; Jacob Müller starb vor erschrecknuß. Den Weibern schlugen Sie die arm entzwey, und hatte manche 3, 4, 5 wunden. Christoph Bretfelden hatten Sie den halß halb entzwey, ein stück von kopf eine handt breit und mit einem spitzhammer[184] in nacken gehauen, Michael Lefler mit den Beil den rücken durchgehauen, daß man das herz in leibe liegen sehen. 9 Personen, Darunter 2 Weiber, sind flur todt blieben, ohne was nachgestorben, und darmit Sindt Sie wieder wohl besackt darvon gezogen. Alß diß der Obrist Puttler gehört, daß Sie Unrecht ankommen, commandirt er den 22. August andere 300 Mann zur Roß und Fuß nach Jöstad, daßelbe zue ruiniren. Alß Sie aber über Königswalde den berg hinauß in Wald (die alte Henne-heyne genandt) kommen, begegnet ihn ein alt Bäuerlein, den nehmen Sie gefangen und forschen ihn auß, ob auch Bauern wo an pas legen und wie starck. Das Bäuerlein machet diese heftig und wiederrathets ihnen, Sie soltens nicht wagen, können nicht durchkommen noch was gewinnen. Darüber verlieren die Keyßerlichen den muth, kehren umb und referirens. Der Bauer selbst soll es außagen, Do hat sich der Bauer verlohren, will kein Mensch von gebirge wißen, wer und woher das Bäuerlein geweßen. […] Den 20. August überfielen der Obrist Tzschernin[185] und der Obrist Putler Wolckenstein,[186] besazten von darauß 21. August das Schloß Scharffenstein[187] mit 50 Crabaten, legten Sich in Städtel Wolckenstein in die Quartir, sazten das gantze ampt in die Contribution, erbrachen die kirche, raubten 2 gute kelche drauß, wie auch die kirche zue Groß-Olbersdorff,[188] darinnen Sie der Frau Einsidlin grab eröfnet, den ring von finger und das mit silber beschlagene gebetbuch auß den grab geraubet, ihr bild und grabstein zerschlagen, auch weil sie vermeinet, das kindlein in Epitaphio sey Silbern, zerschmettert und uber all maß grausam gehandelt,[189] 2 arme bauern Niedergeschoßen. In auß Plundern hieben Sie den 21. August zue Falckenbach[190] einen armen heußler den kopf mit einen Pfeil ab. Den 22. zue Griesbach[191] erschoßen Sie Christoph Nas, den 24. August doselbst Peter Schulteßen, den 27. August in Dorf Wiese[192] Abram Roschern. Den 28. August branden Sie 8 hofe weg zue Fern-Ruckerswald“.[193]

Um diese Zeit verheiratete sich Butler mit der Gräfin Anna Maria von Dohna. Sein militärisches Talent und seine Ergebenheit standen bei Wallenstein so hoch im Kurs, dass er ihm seinen persönlichen Schutz anvertraute. Mit der Ernennung Butlers zum Generalmajor[194] erreichte dessen militärische Laufbahn ihren Höhepunkt. Für die Soldaten der damaligen Zeit war eine solche Laufbahn die Bestätigung der Hoffnungen und Träume, allein durch militärische Leistungen, persönlichen Einsatz und Gehorsam sozialen Aufstieg und gesellschaftliche Anerkennung zu erreichen, die unabhängig von Geburt und Titel waren. Die uneingeschränkte Zuneigung, die Wallenstein von seinen Offizieren erfuhr, entsprang der gegenseitigen Interessenlage: Seine Feldherrenkunst sicherte ihnen reiche Beute und militärischen Ruhm; ihre Leistungen und ihr Gehorsam stabilisierten Wallensteins (einziges) Machtinstrument – das Heer. Butler bekannte sich zu dieser Zeit noch bedingungslos zu Wallenstein. Er hatte durch ihn alles erreicht. Nur eines fehlte ihm noch: die gesellschaftliche Anerkennung. Butler ersuchte um seine Erhebung in den Grafenstand. Wallenstein soll den Antrag Butlers abgelehnt haben. Damit hatte Wallenstein gegen den soldatischen Ehrenkodex seiner Armee verstoßen. Abgesehen davon, dass Wallenstein gerade nach der Schlacht bei Lützen[195] sehr fragwürdige persönliche Entscheidungen, etwa im Prager Blutgericht,[196] fällte, war die geradezu sorglose Missachtung der sonst sehr gepflegten Söldnerideologie die größte Gefahr, in die er sich begab. Wallenstein wähnte sich auf dem Höhepunkt seiner Macht und unangreifbar. Aber selbst ein Mann wie Wallenstein ließ sich von den Umständen täuschen. Der englische Söldner Sydnam Poyntz [um 1598, 3.9.1607 getauft Reigate, Surrey-1663 Virginia, USA],[197]  der damals unter Philipp von Mansfeld[198] diente, hält fest: „I say, the Duke of fridlandt was severe, liberall, and proud, an excellent Politician and a great machivillian“.[199]

„The Saxon army after their generall Muster[200] at Schalka[201] diuided themselves, one halfe vnder the command of Arnhem[202] marched to Neus;[203] the other vnder Jacob Dubalt,[204] against the Imperialists that had taken Reichenbach[205] and Stralen:[206] so soone as they of Reichenbach hat intelligence of the comming of the Saxons, they presently quitted the Towne and went to Stralen, where Dubalt after a short skirmish flew of them 300. vpon the place, put all the rest toflight, and entred the Towne giuing quarter to the Germanes, putting the Cassockes[207] to the sword; in this skirmish Merode[208] and Schafgots[209] escaped with much danger to Grotka,[210] whither Dubalt after hee had placed a garrison in this Towne pursued them. […] Generall Dubalt comming to Grotka whither the Imperialists fled, found them in full Battaglia;[211] after he had ordered his men as the time and place would suffer him, aduanced towards them, but before any blowes had passed, the Imperialists held, some to the Army at Neus, others to the frontiers of Moravia: Dubalt rested with his Army before the Towne, presently mounting his Ordnance, and so fiercely battered it; that he brought it and the Garrison 800. strong, after he had faine a 100. to his mercy; many of the souldiers here left the Imperialists, and betooke themselues to the service of the Swedes; hence Dubalt goes to Neitz to Arnheim,[212] and with both their Armies, blockt vp the Towne; they continued not long before it, but raised their siege, and departed wirh both their Armies, to the wonder of all men, who had thought heere the should haue beene serued as they had serued those of Richenback. The Saxons vnder Arnheim retird, and enquartered themselues from Richenback to the Mountains of Iauer:[213] The Swedes vnder Dubalt, from Stralen to Breslaw;[214] this suddaine enquartering of both Armies, caused a flying report amongst the people, that there should a cessation of Armes, which not long after proued a trueth“.[215]

Gallas informierte Wallenstein am 20.2.1633 aus Neiße über die Vorgänge in Grottkau, das schon beim ersten Angriff akkordiert hatte: „Sonsten habe ich befunden, daß der Putlerische Dragoner Obrist Wachtmeister meiner Order nicht als wie die Dorenburgische[216] Croaten nachgelebet, in dehme ich ihnen befohlen, wenn sie den feind vermercken würden, sich alsobald ins Veldt zubegeben vnd nicht mehr als 150 Man in Grothau zulasen, so ist er aber mit allen Dragonern vnd doch hernach sich nicht verhalten, als sichs wol gebühret hätte, sintemahlen, alß ich iezo den orth besichtigen lassen, der feind noch keine Presa[217] gemacht gehabt. Vf der andern seiten haben theils mit dem Dubalt ohne Vorwissen des Obrist Wachtmeister accordiret, vber welchem der Arnim gar vnwillig gewehsen vnd dem Dubalt starck zugeredet, er Dubalt aber zur Antwort gaben, es stünde ihm frey, mit seinem Volckh bei ihm zu bleiben oder zu dem Keyser zu ziehen; sind darauf mit worten also starckh aneinder kommen, daß der Dubalt mit seinem Volckh von ihme weg vnd gegen Breslau gezogen, mit dehme er in allem, wie man sagt, in 6000 starckh sein soll“.[218] Wallenstein antwortete Gallas am 25.2. aus Prag: „Wir haben des Herrn schreiben vom 20. huius zurecht empfangen vnd, waß vnß er zufoderst wegen des Obristen Wachtmeister der Puttlerischen Dragoner vnd der Dorenburgischen Croaten, dan derer von dem Obristen Dubaldt dem ChurSechsischen General Leuttenandt[219] von Arnimb gegebenen antwort vnd darauf nacher Breßlaw genommenen retirada, schließlichen auch wegen der Polackhen continuirender insolentien[220] berichten thuett, daraus mit mehrem verstanden.

So viel nun berüetten Puttlerischen Obristen Wachtmeister belanget, weiln wir noch biß dato kheine wissenschaft haben, wie derßelbe vnd seine vntergebene Dragoner sich bey einnehmung Grotgaw gehalten, wieviel derer aldar geblieben, wie viel daruon gefangen worden vnd bereiths wider zurükhkhommen oder noch beim feindt enthalten werden, oder was es sonst anietzo für beschaffenheit mit ihnen habe: Alß wirdt der Herr vnß seinen vmbständtlichen bericht mit ehisten hierüber einschickhen, inmittelst aber in alle wege dahin bedacht sein, wie dieselbe auf‘ all föderlichste entweder gegen andern ausgewexlet oder auf andere weyse loßgemacht vnd aus des feindes henden gebracht werden khönnen“.[221] Gallas antwortete ihm am 2.3.1633 aus Neiße: „Euer fürstl. Gnaden gnediges Beuelch schreiben vom 25. Februar jüngsthin, betreffendt den Puttlerischen Obristen Wachtmeister, Obristen Dubaldt, die Polaggen vndt Croaten, habe ich vnderthenig empfangen vnd weitern inhalts nottürfftig verstanden. Lasse deroselben deß ersten wegen gehorsamblich vnuerhalten, daß gemelter Obrister Wachtmeister ordinanz gehabt, sich in Vermerckhung deß feindts ankhunfft ins Veldt zu begeben vndt mehr nit dan bey 150 Mann in Grotgaw zu lassen; er ist aber selbst mit 360 darin verblieben. Wie er nuhn vff einer seiten gefochten, haben die andern Soldaten vff der andern seiten mit Dubaldt accordiert; es seindt in dieser occassion mehr nit dan zwehn knecht todt geblieben vndt einer ist gefangen worden“.[222] Am 13.3.1633 unterrichtete Gallas Wallenstein aus Neiße, dass Jacob Butler an den polnischen Grenzen werbe, dass Walter Butler aber meine, dass man mit dem noch zu Verfügung stehenden Soldaten nur dann etwas anfangen könne, wenn sie beritten und zu Dragonern gemacht würden.[223] Gallas wandte sich am 19.3.1633 aus Neiße wieder an Wallenstein. Er habe „nit allein dem Obristen Leutenandt Puttler alsobalden ahngedeutet vndt ermahnet, daß er sich zum eüssersten bemüehe, daß noch vbrige vorhndene Puttlerische Fueß Volckh ohne Verlierung einiger Zeit zue Dragonern zu machen“. Zudem sei die von dem Obristen Butler an den polnischen Grenzen vorgehende Werbung[224] nach Möglichkeit zu behindern und einzustellen.[225]

Wallenstein teilte am 5.4.1633 aus Prag an Władysław IV.[226] mit: „Allermassen wie nun deroselben nicht allein in diesem besondern in viel einem mehren, wo wir es nur vermögen vnd einige gelegenheit darzu haben werden, zu dienen stetz willig: Also haben wir solcher beschehenen recommendation zufolge bemeldtem Obr. leuttenant das praetendirende[227] Regiment Dragoner in contenienti[228] aufgetragen vnd E. Kön. Würd. solches in antwort nicht verhalten wollen“.[229]

Am 5.4.1633 wandte sich Wallenstein aus Prag erneut an Gallas: Auf Empfehlung des Königs von Polen sei Obristleutnant Butler, damals noch im Regiment seines Vetters Jacob Butler, zum Obristen befördert worden; die Offiziere mögen ihn als solchen anerkennen.[230] Ilow[231] berichtete dem Generalissimus am 21.5.1633 aus Glatz:[232] Wallensteins Befehl habe er sofort an Gallas weitergegeben; dieser antwortete, er habe der Artillerie und den anrückenden Regimentern den Befehl erteilt, bei Patschkau[233] Lager zu beziehen. Ferner berichte Gallas, laut Meldung zweier Angehöriger des Regiments Butler und eines Überläufers,[234] dass der Feind mit Infanterie und Reiterei bei Lüben[235] die Neiße überschritten habe. Gallas habe eiligst 1.000 Berittene nach Neiße, zwei Kroatenregimenter nach Friedland[236] und zwei andere Regimenter nach Grottkau in Marsch gesetzt.[237] Butler selbst wandte sich am 27.12. aus Kauth[238] an Piccolomini:[239] In Beantwortung seines Schreibens teilte er ihm mit, dass er sehr zufrieden sei, unter Piccolominis Kommando zu dienen, denn er habe nun sein eigenes Regiment und „alzeit Justitia gehalten und solche laut rechtens volzogen, solte aber künftig etwas wichtiges mit specialiteten Personen vorfallen …“ Er beschwerte sich über Ilow in Pilsen,[240] der länger dienende Offiziere bevorzuge.[241]

In diesem Dezember 1633 spitzte sich die Situation zwischen Ferdinand II.[242] und Wallenstein auf Grund von Missverständnissen und höfischen Intrigen dramatisch zu. Butler gehörte zu den Unterzeichnern des 1. Pilsener Schlusses vom 12.1.1634[243] und des 2. Pilsener Schlusses vom 20.2.1634: „Weihln er siehet, daß Ihr Fürstl. Gn. nichts suchen, alß zue Dinst der Röm. Kayl. May. die Conseruirung der Armada vnd Contentirung der Soldatesca, alß verobligiret[244] er sich, nebst andern Cavagliern bey Ihrer Fürstl. Gn. zu leben vnd zu sterben“.[245]

Ferdinand II. unterzeichnete am 24.1.1634 ein geheimes Ächtungsdekret gegen Wallenstein und dessen Gefolgsleute Ilow[246] und Trčka.[247] In diesem Dekret wurde zum vorläufigen Befehlshaber der Armee Wallensteins Stellvertreter, Graf Gallas, ernannt. Ihm wurde die Aufgabe übertragen, den Herzog und seine beiden Mitverschworenen gefangen zu nehmen, nach Wien zu bringen oder als überführte Schuldige zu töten.[248] Eine am 18.2. von Ferdinand II. ausgestellte öffentliche Absetzungsurkunde führte zum allgemeinen Abfall der Truppen. Wallenstein versuchte sich in Eger in Sicherheit zu bringen und hoffte auf die Vereinigung mit dem schwedischen Heer unter Bernhard von Sachsen-Weimar.[249] Butler begleitete Wallenstein auf dessen Befehl unter dem Schutz von 200 Dragonern bei seiner Flucht nach Eger. Aber schon zu diesem Zeitpunkt hatte er die persönliche Konsequenz gezogen: Er versprach Gallas, den Herzog gefangen zu nehmen oder zu töten. Die Order des Kaisers über die Absetzung Wallensteins beseitigte alle noch vorhandenen Skrupel und erhöhte die Gleichgesinnten Butlers, Leslie[250] und Gordon[251] von reinen Exekutoren zu gehorsamen Dienern des Kaisers.[252]

Über den schottischen Calvinisten Gordon – dieser hatte im Gegensatz zu seinem Cousin Adam Gordon[253] wie Walter Leslie den 1.Pilsener Revers vom 12.1.1634 nicht unterschrieben – lief auch die von anderen Offizieren an Wallenstein gerichtete Korrespondenz. Am Beispiel Gronsfelds,[254] des Stellvertreter Pappenheims[255] im Weserraum, lässt sich zeigen, wie Gordon die Post „sortierte“ und welche Schriftstücke er an Wallenstein weiterleitete. Anfang Januar 1634 waren auch die letzten Kompanien des Trčka’schen Fußregiments aus der Oberen Pfalz nach Eger verlegt worden. Die Einheit bildete nun – etwa 800 bis 900 Mann stark – die Garnison in Eger. Gordon war wie andere Befehlshaber in Westböhmen und Oberösterreich in dauernder Verbindung mit dem Hauptquartier in Pilsen.[256] Die Verschlechterung der Beziehungen Wallensteins zum Wiener Hof dürfte genauso bekannt gewesen sein wie manches Wort aus der unmittelbaren Umgebung des Generalissimus selbst.

„Als am 18. Februar der Beschluß der Proskription des Friedländers gefaßt wurde, da ging die Absicht des Hofes nur dahin, im geeigneten Zeitpunkt das Februarpatent mit knapper Darlegung der Verratspläne des Generalissimus im Druck herauszugeben und in der Armee sowie an befreundeten Höfen zu verteilen. Die Ereignisse eilten der Ausführung dieser Absicht voraus, die Bluttaten wurden vollzogen, ehe die Ächtung des Feldherrn verlautbar war, Butler und Gordon konnten sich in ihrer Proklamation an die kaiserlichen Offiziere vom 26. Februar nur auf die Verhandlungen des toten Heerführers mit Sachsen und Brandenburg und auf ihre Dienstpflicht berufen, konnten aber keinen öffentlich verlautbarten kaiserlichen Rechtsakt als Titel für ihre ‚militärische Exekution’ anführen“.[257]

„Die drei Heroen [Butler, Gordon, Leslie; BW] hatten sich zuerst verstanden in vorsichtig tastendem Gespräch, Freitagabend. Butler fand es sonderbar, daß der Herzog, der sonst den Feind nur mit 50 000 Mann anzugehen pflegte, jetzt sich ihm näherte mit einem so kleinen Trüpplein. Die Anderen fanden es noch sonderbarer, daß er eben jetzt Befehl gegeben hatte, die festen gegen die Grenzen hin gelegenen Plätze, Joachimsthal,[258] Elbogen,[259] Falkenau,[260] zu räumen. Man beschloß dies zu hindern; womit das Einverständnis schon hergestellt war. Es beruhte aber darauf, daß Butler die Proklamation des Generalleutnants vom 12. oder 15. Februar kannte, und Gordon auch. Ob sie schon das Absetzungspatent kannten oder erst am Samstagmorgen erhielten, ist gleichgültig, denn jene wo so schwer wie dieses. Auch über das heimliche Urteil, das »Lebend oder tot«, müssen sie informiert gewesen sein, seit Freitag oder spätestens Samstagmorgen; durch Diodati,[261] Piccolomini, Gallas. Sonst wäre es unerklärlich, wie Butler es wagen konnte, einen Hauptmann an Gallas zu schicken mit der Botschaft, er werde den Verbrecher gefangen nehmen oder töten, wenn Arnim bis auf zwei Meilen an Eger herangekommen wäre.

Das Gespräch zu dritt wurde unterbrochen durch jenen mitternächtlichen Kurier, durch Leslies Besuch im Pachelbel-Haus.[262] Die Eindrücke, die er zurückbrachte, steigerten die Spannung. Nun verwarfen sie den Gedanken, zu entfliehen, der vorher erwogen worden war, und entschieden sich für die Gefangennahme der Rebellen am nächsten Tag. Warum nicht gleich sie umbringen ? fragte Leslie. Diese drei, denen der Zufall die Rolle der kleinen und eigentlichen Exekutoren auferlegte, fanden sich nun in der gleichen Lage, in der die großen sich wochenlang befunden hatten. Sie kannten das heimliche Urteil, aber nur als Wink, als Gesprochenes, ohne Unterschrift; keinesfalls des Kaisers Unterschrift. Der Kaiser hatte die Entscheidung den drei Großen überlassen, Gallas, Piccolomini, Aldringen.[263] Diese, aus der Weite Österreichs, schoben sie auf die Kleinen ab in der Enge der Festung, von wo es eine weitere Übertragung nicht mehr gab. Aber Wallenstein war nicht der erste beste. Seine Ermordung konnte herrlichen Lohn bringen, oder allerlei Ärgernis“.[264]

In Eger ließ Butler durch seine Dragoner die Vertrauten des Friedländers, Trčka, Kinský[265] und Ilow auf einem Bankett auf der Burg zu Eger umbringen. Wallenstein wurde in der gleichen Nacht durch den Rittmeister[266] Deveroux[267] ermordet. Die Frage der Befehlsausführung „lebend oder tot“ entschied sich wahrscheinlich nach Abwägung der Höhe der Belohnung.

Couture[268] war Rektor des Jesuitenkollegs in Neuhaus[269] und wahrscheinlich Verfasser der Flugschrift „Friedlands Verraderey ontdeckt“, die lateinisch und flämisch 1634 in Brüssel erschien. Coutures militärische Angaben sind zutreffend: „Die Obristen Leslie, Gordon und Butler wußten gar wohl, daß ihre Gelegenheit nun gekommen war. Also haben sie Tag, Zeit, Nachtmahl und Ort bestimmt und vorbereitet, um die Verräter zu massakrieren. Da liegt ein Kastell [die Burg von Eger], durch seine Werke von der Stadt ein wenig abgeschieden, allwo Leslie, der neue Gouverneur [er löste Gordon ab], sein Logement hielt. Dasselbe hatte er zur Zeit mit fünfzig treuen irischen Soldaten besetzen lassen und die Schlüssel von der Pforte wohlweislich zu sich genommen, so daß niemand aus noch ein können. Seine getreuesten Soldaten ließ er allhie Wache halten. Seiner eigenen Kompanie hatte er befohlen, den Markt zu verwahren. Danach, als alles vorsichtig und secret bestellt war, hat er mit seinen Mit-Obristen einigen Kapitänen eröffnet, welche Greulichkeit die Verräter wider den Kaiser im Schilde führten. Auch wurde ihnen der kaiserliche Befehl mitgeteilt. Nachdem diese ihre Hilfe und Treue versprochen, haben die Obristen zwei Kapitänen Befehl gegeben, mit zwanzig auserlesenen Iren während des Nachtmahls gewaffnet herbeizukommen. Die anderen Officiere wurden zu den Soldaten kommandiert, um daselbst Ordre zu halten und die Wache zu beaufsichtigen. Als sie diese Dinge also bestellt hatten, sind Trczka, Kinsky und Illo und Neumann[270] – da Friedland am Podagra[271] lag – zur festgesetzten Zeit, wiewohl nicht sehr lustig, sondern beinahe wider Willen – sei es, daß ihre Conscienz doch Böses ahnte, sei es, daß sie die große Schwere des vorgenommenen Verrates unruhig machte – zu ihrem letzten Nachtmahl auf Erden gewandelt. Im Kastell haben sie wohl gegessen und getrunken, bis das letzte Gericht aufgetischt war. Da haben die zwei Kapitäne ein Pistol gelöst und sehr heftig gerufen: ››Vivat, Haus von Österreich !‹‹, wobei sie auf die Verräter achteten, die durch diese Rufe sehr verstört wurden. Darauf legte der Obrist seine Hand auf den Degen, welches das Zeichen für die Soldaten war. Diese sind jählings in die Kammer eingefallen und haben Kinsky und Illo, die sich nur wenig wehrten, zur Erde geworfen und erstochen, aber Trczka, den die Güte seines Kollers sehr vor den Rappieren beschirmte und der sein Leben mit viel Geld ganz kleinherzig und weibisch zu erkaufen suchen, haben sie die ganze Brust entblößt und durchstoßen, Neumann, der einige Wunden empfangen, war allbereits in die Mitte des Hofes geflüchtet, ist jedoch dort auch tot zur Erde gefallen.Wallenstein, Exekution [Abb. links] Dann sind noch zwei Knechte, die für ihre Herren den Degen gezogen hatten, mit umgebracht worden. Doch ist alles sehr still und ohne großes Geräusch zu Ende gebracht und die Wege sind durch die Wache so wohl verwahrt worden, daß niemand die Zeitung hievon an den Herzog bringen können. Nachdem dieser Anfang so wohl geglückt war, haben sie sich mit großer Courage zu der prinzipalen Sache, die an Friedland hing, begeben. Doch waren sie sich noch nicht eins, ob man ihn sollte gefangen nehmen oder töten. Schließlich ward nach reiflichem Erwägen der Sache für gut befunden, ihm gleichfalls das Leben zu nehmen, denn ››Eier in der Pfann, da kommen keine Küken van‹‹, Auch fürchtete man, daß er, wenn er am Leben bleibe, leichtlich durch einen oder anderen Geist, mit welchem er nun schon so lange Gemeinschaft gepflogen, so viel sollte zuwege bringen, daß ihm der Kaiser neuerlich möchte gnädig werden und er dann letztlich wieder Occasion erhielte, sich zu  rächen. Also erschien es am rätlichsten, ihn um den Hals zu bringen. Darauf haben sie dem Kapitän Ebrox mit zwanzig Soldaten die Exekution anbefohlen. Das Logement des von Friedland war in der Stadt. Derhalben, daß alles in der Stille möchte verrichtet werden, haben sie sich also verteilt: Gordon hat sich auf das Kastell der Stadt geben, Leslie zur Wache und der Obrist Butler zu den Regimentern von Trczka und Lauenburg,[272] die außerhalb der Stadt lagen und die, als die davon hörten, größtenteils den Verrat ihrer Obristen verfluchten.

Leslie hat auch noch 300 Dragoner aus Butlers Regiment zu sich auf den Markt genommen und als Wache aufgestellt, zu welcher er also zu sprechen begonnen: ››Streitbare Soldaten, da ist ein großer Verrat in der Stadt. Die Bürgerschaft, das deutsche Reich, die kaiserliche Majestät und wir selbst sind in großer Gefahr. Aber seid guten Muts und erweist euch als Soldaten, die ihren Herrn und Meister, den Kaiser, dem sie die Treue geschworen, nimmer verlassen wollen und dann soll alles erhalten bleiben.‹‹ Weil ein jeder überlaut rief: ››Wir sind des Kaisers Eigen, führt uns für seine Majestät, wohin Ihr wollt !‹‹ Darauf er geantwortet: ››Wohlan, ein Monat Sold extraordinaris sei euch geschenkt. Stellt euch in Schlachtordre und ladet eure Musketen,[273] haltet die Lunten auf den Hahn und die Kugeln im Mund und hört auf mich, der euch, wenn nötig, dabei vorangehen und auch nie verlassen wird.‹‹ Und also hat er die ganze Nacht, wiewohl in der Stadt kein Aufruhr, sondern alles in Ruhe war, bei seinen Soldaten verbracht. Inzwischen hat der Obrist Butler das Haus des Friedland mit einigen Soldaten umzingelt, und Ebrox, der mit seiner Hellebarde[274] gewaltig an das Tor geschlagen hatte, war unterdessen bis vor das Schlafzimmer des Herzogs selber gekommen. Die Wachen, so dieses verwahrten, waren verwundert, was da rumoren sollte, und einer von ihnen hat gerufen: ››Wer da ! Welche Raserei überkommt euch, daß ihr den Herzog in seinem ersten Schlaf stört !‹‹ Aber das Wort war ihm kaum entflohen, da fielen die Soldaten über ihn her, worauf die anderen die Flucht ergriffen, während er niedergestochen wurde. Darauf haben die Soldaten die Tür gewaltsam erbrochen und den Friedländer als Rebellen ausgerufen. Laut schrien sie, er müsse sterben.

Dieser, durch die Geräusche aufgeschreckt, war schon von seinem Bett in einem linnen Unterkleid, des Podagras nicht achtend, nach dem Fenster gelaufen. Aber Ebrox, auf ihn zustürzend, schrie: ››Oh, Ihr verräterischer Schelm ! Gott selber kommt jetzo Rache nehmen ob Eurer gottlosen Pläne und Verräterreien. Von dieser Hand empfanget Euren Lohn und verdiente Strafe !‹‹ Und also hat er ihm, ohne daß jener ein Wort gesprochen, die Hellebarde durch die Brust gestoßen. Man sagt, daß er (Walstein) sterbend mit seiner Seel also großen Dampf ausgespien,[274a] wie es diejenigen tun, so gewaltig Tabak trinken und Mund und Kehle voll haben, und daß der Leichnam mit heftigem Getöse niedergefallen sei, als ob ein großes Geschütz abgeschossen worden wäre. Auf dieses streuten die Soldaten aus, der Teufel selber hätte ihn daniedergeworfen, um mit ihm Abrechnung zu halten. Nachdem all das geschehen war, haben sie den toten Körper des Herzogs in einen Teppich gewickelt und nach dem Kastell geführt. Als die anderen dazugebracht waren, ward sein Leichnam zu oberst, Illo und Trczka ihm zu Füßen und Neumann zu Füßen der letzteren gelegt“.[275]

In dem umfangreichen „Relationbericht des Wallensteinischen und seines anhanges todt verlauf, so den 24. Februariii a. 1634 sich zu Eger verlofen“ heißt es über Butlers Rolle: „Darauf bevilt er allen regimentern von Pilsen herumb und die in des feinds grenzen zue Egger gewesen, nemblich den 1000 tragonern des obristen Büttlers, ein geborner Irrlender, und zue diesen nach 600 pferd des grafen Tirtzky auch des herzog Julius zue Sachsen[276] seine 600 pferd, die in haben convoyren müssen; des wolgemelten herzog Julius zu Sachsen regiment zue fues aber hat er zue Pilsen in der besatzung gelassen, und hat der obristlieutenant schweren müssen, daß er die statt keinem andern ohne sein ordinanz solle aufgeben, darneben befohlen, daß die 70 stück geschütz und munition sambt allen dorzu gehören wagen, so in der statt gelegen, sollen in der bereitschaft zue marchiren fertig stehen; im fall aber die kaiserlichen sollten dafor ziehen, solle der das feuer in die munition stecken, das geschütz vernaglen[277] und alsdann suchen, daß er sich mit accordo ergebe. Darnach hat er eilends seinen weg nach Egger genommen, da albereit 2 regimenter complet auf ine gewartet, eins der graf Terzky, welches in der statt, das andere, des obristen Breiners,[278] vor der statt gelegen.

Da nun der obriste Buttler die obgemelte 1000 tragoner convoyrte, gedacht er auf dem weg, wie er mochte seinen underhabenden officiere und landsleuten gott dem allmechtigen zuvorderist zue ehren und zue erhaltung seiner alleinseligmachenden catholischen kirchen und und dann der röm. kais. maj. und dem hochlöblichen haus Österreich, wie auch dem hochgeliebten vaterland teutscher nation zue guetem ein sehr nützlich werk und dienst leisten, wann er disen Fridtlandt ir. höchstgnädigen röm. kais. maj. sambt seinem anhang hatte konden gefangen bringen, wann er die gefahr, die daraus hätte mögen entstehen, wie die 2 andern regimenter, die ine gleichfals convoyrten, denen er nicht getraut, nicht hette vor augen gesehen. Deretwegen ja er sein vorhaben bis auf Egger gespart, da er dem obristelieutenant Gordon des Tertztischken regiment, der die statt damals commandirte, angetroffen, der sein gueter freund war, mit welchem er die sachen, wie dann auch mit dem obristewachtmeister Leßl des gedachten Tertzkischen regiments in gehaim conferirt und berathschlagt, wie solches anzugreifen wäre, in bedenkung, daß sie gespürt und gemerkt, daß er an seinen herrn, dem röm. kaiser, mainaidig und treulos worden, und daß er auf den feind alle stund wartete, wie dann er selbst ime zuegesprochen, bei ihme zue halten, und er wolle sie stattlich recompensiren,[279] sintemal der könig in Ungarn mit gewalt wider des kaisers willen in’s veld ziehen wolte, er aber wolte dem kaiser beistehen, und der Franz Albrecht und Arnheim[280] würden ime zue hülf kommen; und er hab noch wol gelt, ein armee von 30 000 mann auf die bein zue bringen, und andere dergleichen discurs mehr, durch welche sie gar wol gemerkt, was er im schilt füre. So haben sie auch zue dieser sachen berueft den obristwachtmeister des Buttlerischen Regiment, Robert Geroldin[281] genant, sambt disen nachfolgenden haubtleuten, als haubtmann Walter de Ebrox,[282] haubtman Dionysium Magdonal,[283] haubtmann Edmund Boreck[284] und haubtmann Hans Braun,[285] welche ordinanz gehabt, die gassen zue verwahren, darein keiner under wehrender execution aus den heusern könde. Ehe und zuvor diese execution ist vorgenommen worden, haben obgedachte befelshaber zuesammen geschworen und sich resolvirt, eh bei einander zue sterben, als sie onverrichteter sach von einander zue ziehen, und sein zu disem werk ein obristewachtmeister und zwei haubtleut bestellt worden. Den obristewachtmeister Robert Geroldin hat sollen mit einer anzal Irlender zue des Ilows haus gehen gehen, der haubtman Dionysius Magdonal hat sollen mit 20 Irlendern zue des Fridtlenders behausung gehen, und der haubtmann de Ebrox mit eben so vil soldaten zu dem Tertzky und Kintzky, welche beisammen gewohnt, dann sie haben keiner andern nation getraut, noch auch der besatzung in der statt. Als sie nun gedacht, daß diese zertheilung möchte in der statt ein aufruhr machen und verursachen, so haben sie für guet angesehen, daß man sie zue nachts alle vier beisammen in dem schloß zue gast ladete, als nemlich den graf Tertzky, den obriste Ilo, den Kintzky und den rittmeister Neumann,[286] gewesenen Fridtlendischen secretarium, welches durch den obristewachtmeister Leßl in namen des obriste Buttlers und des obristelieutenant Gordon geschehen, und sein alle 4 zum schloß in der gutschen gefahren, da alles albereit in bereitschaft gestanden und beschlossen geweßen, daß, wann man werde das confect[287] auftragen, so solten sie die sach verrichten. So sein die 3 haubleut, so die sach auf sich genommen, sambt den irigen, welche in allem 40 personen gewesen, drei und drei, vier und vier nach einander verstreut, zue dem schloß hineingangen, vor welchem thor ein wacht von einem leutenambt[288] teutscher nation stunde, auf den sie kein sorg hatten, daß er inen den eingang zum schloß werde verhinderen, sintemal er schon von dem obristen, sie hereinzulassen, angesprochen gewesen, aber noch nicht gewust, worumb die obgedachten 40 Irlender, under welchen auch ein Spanier[288a] gewesen, sambt iren officieren sein alle gewaffnet mit iren musqueten verborgen hinein kommen. Teils deren haben sich des andern thor bemechtigt und dasselbig gesperrt und bewahrt, daß keiner werde aus- noch einkommen mögen, und daß sie herrn des schloß sein könten. Der obgedachte obristwachtmeister Geroldin namb 8 soldaten zu sich, der haubtman de Ebrox 17, haubtmann ***[289] welcher die wacht beim thor hielte, daß keiner hinaus noch herein kommen sollte und, wann einer etwan wurde hinaus begehren, so sollen sie ime niedermachen. Der obristewachtmeister ging hinein in saal, wo sie zue tisch bei dem essen saßen, in welchem 2 thüren, do man aus- und einginge, waren, und nam ein thür mit den seinigen ein, der haubtmann de Ebrox namb die andere mit 17 der seinigen ein. Als der obristewachtmeister darvor stunde mit blosen degen in der hand, sprach mit lauter stim: ‚Vivat keiser Ferdinand !‘ Dorauf antwortet ime der Ebrox: ‚Und das ganze Haus Österreich !‘ Do die gäst diese stim höreten, erschraken sie und standen vom tisch auf der obrist Buttler und obristelieutenant Gordon, der obristewachtmeister Lessel, der bei ime an der tafel saß, griffen zu den degen mit einander und wuschten über die her und riben’s alle auf. Der Tertzky, welcher ein dickes gollter[290] anhatte und schon etlich stoß bekommen, aber doch ohne schaden, lief zum saal hinaus, wo der haubtman Dionysi die wacht hatte, und sprach: ‚Ihr herren quartir !‘[291] ,Was ist das wort ?‘ sprach der haubtmann, er antwortet und gab dasselbig, welches der Fridtlender geben hatte, nemblich S. Jacob, der haubtmann antwortet ime: ‚Das gilt nicht mehr, ‚Das haus Österreich‘ ist das wort !‘ und schlugen ime zue tod.

Etlich diener wolten sich irer herrn annemen, und kombt einer mit blosem degen und beschädigten 2 Soldaten. Die soldaten wischen über die diener her und erstechen zwei, und dormit waren die rebellen exequirt. Dis geschah den 24. Februar am faßnachtsambstag.

Nachdem sie oberzälter maßen die vorgenommene execution vollzogen, ist der obristewachtmeister Leßl zue dem statthor hinausgangen und ließe 100 tragoner sambt 2 haubtleuten, davon einer ein Irrlender, der andere ein Schottlender, auf welche sie sich verlaßen dorften, dormit sie die gassen wol verwahren solten, und daß keiner, weder bürger noch soldat, aus den heusern herauskommen möchte. Da nun gedachtes volk in der statt gewesen, ist gedachter obristewachtmeister Leßl zue der haubtwacht, die auf dem platz stunde, gangen, ihnen ordinanz zue geben, daß wan sie nur ein geschwetz oder tumult hören würden, sie sich nicht solten bewegen, und ist bei inen dort bliben, biß daß des fridtlenders execution  ist vollzogen worden, welcher sein quartir außer das schloß in der statt gehabt.

Zue volziehung dieser friedtlendischer oftermelter execution sein der obriste Buttler und der obristewachtmeister Geroldin und haubtmann Walter de Ebrox, haubtmann Dionysius Magdonal gewesen. Zue verwahrung des schloß ist bliben der obristelieutenambt Gordon mit etlichen Irlendern, bis die andern sein widerumb zurück von des Fridtlenders execution kommen. Als sie zue des Fridtlenders quartier kommen, haben sie auf dem platz hören des Tertzky und Kintzky weiber[292] weinen und schreien, welche durch einen laqayen, der dorbei gewesen und mit den haubtleuten aus dem schloß herausgewischt, berichtet worden. Da nun solches der obriste Buttler gehört, hat er alsbald den obengedachten haubtleuten befohlen, sie solten eilends hingehen und des keisers dienst verrichten, und hat sie von einander ausgetheilt, den haubtmann Dionysium hat er zue dem obristewachtmeister zu der haubtwacht geschickt, zue befehlen, daß er den übrigen tragonern gebieten solle, daß sie, im fall sie noch nicht die gassen zu recognosciren und zue verwahren hingezogen wären, so solten sie stracks hinziehen, dann es nunmehr zeit wäre. Den haubtmann de Ebrox hat er zue des Fridtlenders zimmer geschickt, der bei dem fenster stünde und hörete der weiber heulen und geschrei zue. Allweil aber das haus, darin er gewohnt, etliche thor gehabt, so hat obriste Buttler seinen obristewachtmeister, dem Geroldin, befohlen, er solle an allen thoren guete wacht stellen und dormit nicht hinaus weichen bis nach vollbrachter execution; und nach dieser fürsorg ist der haubtmann de Ebrox zue dem Fridtlender hinaufgangen, der obriste aber ist herunder vor dem haus blieben.

Nachdem aber haubtmann Dionysius des *** des obristewachtmeister Leßl ausgericht, ist er zue dem *** des Fridlenders quartir kommen, welcher ime befohlen, er soll hinaufgehen und dem haubtmann de Ebrox helfen die execution vollbringen und guete obacht haben, daß er inen nicht entweiche, allweil das zimmer 2 thor hätte, dasselbig wol verwahren, wan es von nöthen sein würde. Als er nun hinaufgangen, hat er gesehen, daß die thur offen war, und daß gedachter haubtmann de Ebrox die vorgenommene execution mit dem Fridtlender vollbracht hatte, der ine mit einer partasana[293] entleibt und den fang als einem wilden thier gegeben hatte, daß der körper stracks nidergefallen. Wie gedachter haubtman de Ebrox ist hinauf zue des Friedtlenders zimmer gangen mit seinen mitconsorten, so stunden 2 cammerdiener vor dem zimmer, der eine sprach zue dem haubtmann, was seines begerens wäre, ir fürstl. gn. lägen in der ruhe, und sie solten nicht vil rumor machen, als solches ein soldat gehört, zieht er von leder und gibt im ein stich, da solches die andern gesehen, sein sie darvon gelofen und haben ir fürstl. gnaden allein gelassen. Darnach gehet der haubtmann zue der thür und findt sie gesperrt und stoßt sie mit dem fues auf und findt den Fridlender mitten in der stuben im hembt und spricht zu ime: ‚Bistu da, du verräther des keisers, jetz mustu durch meine hand sterben !‘ Darauf er kein einges wort geantwortet und ist also stracks todt bliben, weil der stich durch und durch gangen. Nachdem der körper zue boden gefallen, war ein langer irlendischer soldat dorbei, Nielcarff[294] genant, als er hat den Fridtlender liegen sehen, hat er in in beide arm genommen und zum fenster hinaus auf behamisch[295] werfen wollen. Aber die haubtleut, die dorbei stunden, haben’s nicht wollen geschehen lassen, sondern haben ein teppich von einem tisch herunder genommen und den körper darin gewickelt, auf einen karren gelegt und in das schloß zue den andern hineingefürt, wohin sie ir retirade und zueflucht gehabt. Der oftgedachte obrist Buttler ist stracks zue des Fridlenders canzlei gangen, dieselbe verbettschirt[296] und *** genommen. Disem nach sein sie zu des Ilows behausung gangen und dieselbe gleichfalls verwachten lassen. Den von Schafftenberg,[297] Fridtlendischen obristhofmeister, dessen bruder[298] zue Wien noch im arrest liget, haben sie auch verwachten lassen und nach vollendeter tragoedi haben sie sich in das schloß ritirirt, wo der Gordon inzwischen die wacht gehalten und auf sie gewartet, gleichergestalt hat sich der Leßl von seiner haubtwacht, dorbei er under ehrender execution gebliben, in das schloß ritirirt.

Den tag hernach am fastnachtsontag sein alle thor in der statt gesperrt geblieben, und haben nimands hinaus gelassen, sondern haben alle officier rath gehalten, was sie thun sollen, sintemal sie den bürgern und der besatzung nicht getraut, und haben für guet gehalten, daß sie 400 musquetiere von dem Breunerischen regiment solten herein lassen, welche denselben ganzen tag mitten auf dem platz mit brennenden lunden und kugeln im maul in der wehr gestanden. An dem rosangen montag[299] ist der obriste Buttler mit etlichen seinen bevehlshabern und officier zue der statt hinausgangen, mit des Tertzischken regiment zue roß befehlshabern und officier zue reden und inen die sach zu entdecken und sie zue befragen, ob sie ir. keis. maj. wulten getreu verbleiben, darauf sie geantwortet, sie wollten bei ir. höchstgn. maj. leben und sterben und nicht anderst. Darauf hat er 50 pferdt von demselbigen und von seinem regiment tragoner genommen und seind hinauf auf alle straßen und grenz gegen dem feind geritten und gesehen, ob sie kein zeitung von dem feind oder von herzog Franz Albrecht von Sachsen[300] hätten, auf den sie stündtlich gewartet, welcher hat sollen kommen, sich mit dem Fridtlender zue unterreden. Als sie aber niemands angetroffen, sein sie wieder zurückkommen. Den lesten faßnachttag, das ist den 28. Februarii, sein widerumb 50 pferde und tragoner under eines lieutenambts commando hinaus *** Als sie nun etwan dreiviertl meil wegs *** haben sie Franz Albrecht von Sachsen angetroffen, der in seiner gutsche mit etlich weinig diener und 2 trombeter ohne einige gefar noch sorgen zue seinem gueten freund, dem Fridlender, zue kommen vermeint, von dessen tod er noch nichts wuste. Als denselben der lieutenambt empfinge, als wann er, ime entgegen zu ziehen, mit fleiß ausgezogen, sagt er ime, daß der von Fridtlandt auf ihne mit großem verlangen wartet. Da sie nun ungefehr ein virtl meil weg von der statt waren, sprach der lieutenambt zum fürsten: ‚Wie wäre es ew. fürstl. gn., wann der Büttler ew. fürstl. gn. zum kaiser schickte ?‘ Er lachte darüber und wuste nicht, was es bedeutet. ‚So wisse er dann‘, sprach der lieutenambt, ‚daß er unser gefangner ist, dann der herzog von Fridtlandt sambt seinem anhang hat schon seinen gebürenden lohn empfangen !‘ und visitirten die gutschen, zue sehen, was er mit sich brachte, und ob er keine wichtige schreiben bei sich hatte, die man ime abgenommen. Er aber hat vermeint, sie wolten ime plündern, und sprach, sie solten ine nur ein leinwantgewand lassen, daß er sich kondt sauber halten. Sie fuereten ine stracks fort in die statt und übergaben ine dem obristen Buttler; der hatte schon mit den vorigen zeitungen und Fridtlendischer execution den haubtmann Dionysius Magdonal nach Wien zum keiser abgefertiget. Als er nun disen Franz Albrecht bekommen, hat er stracks dem gedachten haubtmann nacheilen und, daß er soll widerumb zuerückziehen, sagen lassen, auf daß er zugleich die zeitung, wie daß er den herzog Franz Albrecht bekommen hätte, ihr. kais. maj. bringen thäte. Als er wiederumb zurück zue dem obristen kommen, der sambt seinen gefangenen an der tafel saß, sprach der obriste zue ime, daß alle mit einander höreten: ‚Herr haubtmann, der herr sage ir. kais. maj., daß wir schon den vogel haben, und daß ine der herr mit seinen augen gesehen, und wollen ir. maj. noch für entschuldiget halten und allergnädigst verzeihen, daß ich deroselben weiter nicht schreibe, da **** die schreiben, die dieser gefangner *** und himit sei gott mit euch‘.

Was man in dieser relation zue bedenken hat, [ist] daß alle die dapfern helden, die sich bei dieser heroischen ritterlichen und sehr notwendigen execution befunden, (ist) daß alle lauter frembte und schier unbekante nationes gewesen, die von keinem menschen ein solches zue volziehen, wieder bestellt, noch gebeten worden, dann sie eigentlich noch nicht recht gewust, als wan man in gemein von inen vermuetet hat, noch was ir. kais. maj. wider gedachten Fridtlender sich resolviert gehabt, für’s erste; zum andern daß sie es auch von keines interesse wegen gethan, sintemal sie alle sein, Fridtlenders, sachen hätten konden preis geben, bei dem sie wol etwas gefunden hätten, aber solches nicht gethan, sondern alles in gute verwahrung bis auf ir. kais. maj. weitern befelch behalten. Zum dritten, daß es hoch zue verwundern, daß 40 personen allein sich haben understanden einen so schweren anschlag gegen einen so greulichen, rachgirigen menschen, vor dem mennigklich sich beforcht hat, und der bei sich und umb sich so viel volk, sowol freund als feind, und über die 200 diener gehabt und in ein versperrtes stattlein, da alle meistentheils mehr dem feind, als ir. kais. maj. affectionirt und gewogen sein und auch stündlich auf den gedachten feind gewartet haben. Zum vierten, was hoch zue verwundern ist, daß keiner aus des Tertzkischen regimentern, da sie vernommen, daß ir obrister so schändlich umb’s leben kommen, sich im geringsten weder in- noch außerhalb der statt, da sie es gar wol hätten thun könden, nicht geruert haben. Also abscheulich und verworfen ist die verrätherei und der verräther in den gemuetern und herzen der rechtschaffnen, erlichen und aufrechten, ehrliebenden befehlshabern *** wol in obacht nehmen und *** mit leib, guet und blut, so lang sie leben, umbeflecht zue halten begeren; nach welches man augenscheinlich spüren mueß, daß solches ein sonderbare verhangnus gottes gewesen, der nichts guet onbelohnt, noch nichts böses ungestraft lasset. Sintemal dieser mainaidische mensch, der von ir. höchstgn. röm. kais. maj. so grose ehr und wolthaten empfangen hat, ist an allen feinds progreß, land und leut verderben ursach gewesen und noch vilmehr übels angestift hätte, wann ime seine anschläg wären vortgangen. Vor alle diese wolthaten haben wir billich ursach, gott dem allmechtigen zue danken, zue loben und zue preisen, auf daß er uns ferner wolle väterlich beschützen. Zum fünften ist auch zue merken, daß dieser armselige mensch, der Fridtlender, ist eben in dem monat, in der wochen und auf die jarzeit, da er die unbarmherzige execution[301] zue verdeckung seiner schand, die er vor einem jare in der schlacht von Lützen mit den Schweden, da er dieselbige verloren, begangen hat, als wan die junge officier, die er hat hinrichten lassen, durch ir vorzeitige flucht wären daran schuld gewesen; umb welcher ursach willen sie doch gleichsamb unschuldig gestorben, sonderlich der obrist hagen[302] und der graf Grogla[303] sambt einem jungen herrn von Wobersnau[304] welche für gott und der ganzen welt protestirt und umb iren tod rechenschaft zu geben citirt haben, alweil er sich durch fürneme potentaten fürbitt und ersuchen, noch der billigkeit nach nicht hat wollen erweichen lassen“.[305]

Am 25.2.1634 unmittelbar nach dem Mord unterrichtete Butler Gallas aus Eger: „Vnd habe Dero selben Orders an mich empfangen, darinnen mir Ew. Excell. schreiben, daß ich den Herzog, Auch Illav vnd Terzken nit Pariren soll, Welches ich gerne hätte thun wollen, weiln sie aber, (Wie Deroselben Zweifels ohne jetzt wol wissen) in meine Quartier kommen, mich sambt meinem Regiment wied willen mit dieß nach Eger genommen, daselbst ich mit Herrn Obristen Gordon, der sein Quartier alda hat, Beratten, vnd also resolvirt, Weilen Sie Ihre Kays. May. Verräther sein, daß ich mit meinen Tragonern heunt nebst ermeldten Herrn Obristen Gordon, den Herzog sambt Illow, Grafen Terzka, vnd Grafen Ginsky sie sämbtl. getödtet haben, Wie daß ich meinen Obristen Wachtmeister zu Euer Excell. schicke, der dieselbe mit mehrern Vnumgänglichkeit berichten wird.

Also gelanget an Euer Excell. mein gehorsambes ersuchen, weiln etwas von der Römisch Kaiserl. May. gelder alhier ist, dis geruhen E. E. zu verordnen, Waß mit dem gelde zu thun ist, ob ich es den Soldaten, so in diesen geholfen, austheilen Laßen soll, Auch weilen 7 Comp. von den Terzkischen Reutern Hier sind Bitte ich E. E. mich berichten, ob ich solche Behalten, vnd ein Regiment Vor mich darauf richten soll. Was auch mit den Todten Körpern solle gehalten werden, Bitte ich E. E. mich durch ermeldten Obristwachtmeist. zu berichten geruhen wollen. Im Vbrigen E. E. gehorsambst bitten, Sie solch meine Treue dies Ihr Kays. May. allergnädigst berichten vnd auf mein hieuor ermeldetes Bitten mich durch meinen Obristwachtmeister gnädig in antwort verständigen wollen, welche ich hiemit Göttl. enthalt erhebe“.[306] Am 26.2.1634 ging aus Eger ein Schreiben Butlers an seinen Hauptmann Johann Khorg[307] in Tachau:[308] „Dem Herrn Hauptmann mache Ich zu wissen, weilen ich mich negst dem Herrn Obristen Gordon resolviret, weilen vnsers Generals Person Verräther gewesen, Ich gestern zu abendt mit einer Compagnia, als Sie zum Abendtessen im Schloß gewesen, hereingeruggt, vndt den Herzogen von Friedland, Veldt-Marschalk Ilau, Grafen Terezka vndt Grafen Khinsky sammtlich getödtet, Alß wolle der Herr erynnert seyn, die Post guet in acht zu nehmen, vndt guete Wacht zu halten, vndt sobaldt Herzog Franz Albrecht dahin kombt, fleissig in arrest behalten vndt mir avisiren, auch keiner andern Order, als des Gallaßen pariren, deme der Herr zu thun wissen würd“.[309]

Butler wandte sich am 27.2.1634 aus Eger an Ferdinand II.: „Ew. Kaiserliche Maj. wünsche ich von Gott den Allmächtigen glückselige Regierung, langes Leben, und endlich Ueberwindung aller Dero Feinde und Widerwärtigen. Allermaßen ich nun neben meinem Vetter, den Jacob Budler eine lange Zeit und etliche Jahre her mir billig nichts höher angelegen sein lassen, als zufolge meiner Pflichtschuldigkeit in Ew. Kaiserliche May. Kriegsdienst mich gänzlich zu devoviren[310] und vor deren Reputation und Conservirung Ihrer Erb-Köigreiche und Lande alle meine Ehre, Leib und Leben bis auf den letzten Blutstropfen so bereitwilligst als schuldigermaßen aufzusetzen, Gestalt ich denn auch hierunter nicht allein bereits den mehren Theil meiner Substanz allerwillfährigst dargestreckt, sondern auch, wie Ew. Kaiserl. May. zweifelsohne ohne gnädigst beiwohnt, bis in den achten Monat lang zu Frankfurt gefänglich gehalten worden bin, als habe zur Realdemonstrirung ich die verhoffentlich so hoch nothwendige als Ew. Kay. May. Dienst ersprießliche Execution wider Dero bewußte Machinanten, mit Zuziehung des dahiesigen vorigen Commandanten und Oberstleutnandt des Terzkaschen Regiments Joh. Gordon, vor und an die Hand zu nehmen nicht umgehen können, wie solches Ew. Kay. May. sowohl aus des Oberst Wachtmeister Leßly, als auch dessen eigenhändig meines Hauptmanns gehorsamsten Relationen mit mehreren allergnädigst vernehmen werden, und habe solches Ew. Kay. May. ich hiermit zu Dero Nachricht unterthänigst nicht verhalten und mich beinebens zu Dero Kaiserlichen Gnaden empfehlen wollen“.[311]

Die Belohnung der in Eger an der Exekution beteiligten Soldateska regelte Butler sofort, nämlich aus der Kasse des Opfers. Am 28.2. hatte Caretto,[312] der sich besonders bei der Verfolgung der angeblichen Wallenstein-Anhänger hervortun sollte, aus Pilsen an den in Plan[313] weilenden Piccolomini geschrieben: „Da es vernünftig ist, dem signore collonello Buttler in allem, was ihm zusteht, jegliche Gefälligkeit zu erweisen, habe ich ihr (Frau Butler) sofort ein gutes Quartier zugewiesen. Da Lesel unterwegs zu S. M. (König Ferdinand) ist, habe ich jene Dame sofort aufgesucht und ihr gesagt, daß sie zufrieden sein könne über den Gewinn, den ihr Gatte durch die Verrichtung dieser großartigen Tat haben wird“.[314] An diesem Tag hatte Piccolomini aus Plan an Gallas über die „gloriosa azione“ geschrieben: Von Leslie habe er erfahren, was Butler und Gordon getan hätten. Auf Gallas’ Befehl habe er in Plan halt gemacht. Er werde weiter nach Eger ziehen, von wo er Gallas die Kriegskanzlei sowie die Leichen der Rebellen senden wollte. Diese sollten an einem öffentlichen Pranger zur Schau gestellt werden. „Del Signor Essel[315] V. E. avrà sentito la gloriosa azione per opera d’esse e Signori Buteler,[316] e Gordon guidata con tanta prudenza e valore, quanta si pole comprendere dal exito, poichè in caso tanto importante hanno cosi bene saputa Serenissma S. M. Io conforme il commando di S. E. ho fatto far alto alle cavalleria intorno di Plaun”.[317] Am 28.2.1634 hatte sich auch Caretto aus Pilsen an Piccolomini gewandt: Es sei vernünftig, Obrist Butler gebührend zu respektieren und sich um seine Genossen zu kümmern. Am heutigen Tag habe Aldringen avisiert, dass Ferdinand von Ungarn[318] am nächsten Tag aus Wien abreisen und in Pilsen über die Verteilung der Rebellengüter entscheiden werde. Piccolomini möge sämtliche den Pilsener Gefangenen gehörenden Schriftsachen, Geld und Kleidungsstücke in Gewahrsam halten, damit keine Unordnung bei der Aufteilung entstehe. An höchsten sollten diejenigen entlohnt werden, die sich direkt an der Exekution beteiligt hatten, jeder solle 500 Rt., Butlers Obristwachtmeister Walter Leslie 1.500 Rt. erhalten. Ferdinand von Ungarn wünsche, dass alles unter den Soldaten gerecht verteilt werde. Aldringen werde das spanische und das bei Vilshofen[319] liegende bayerische Heer befehligen.[320] Deveroux erhielt für den Mord an Wallenstein und Trčka Dobrovitov,[321] Chlum[322] sowie das Gut Krchleby.[323]

Von Ende Februar stammt ein undatiertes Patent [vom 25.2.] ohne Ortsangabe, worin Butler und Gordon den Offizieren und allen Soldaten der kaiserlichen Armee verkündeten, dass sie am vorherigen Tage Wallenstein und andere Verräter ermordet hätten. Als Motiv war angegeben, Wallenstein habe im Bündnis mit dem sächsischen[324] und dem Brandenburger Kurfürsten[325] am Kaiser, seinen Ländern und seiner Armee Verrat begangen.[326]

Ein Trupp Dragoner nahm Herzog Franz Albrecht von Sachsen-Lauenburg – den Friedensunterhändler Wallensteins – auf Befehl Butlers gefangen. Die Planung und der Hergang des Mordes an Wallenstein lassen erkennen, welche Furcht vor dem Feldherrn und vor dem möglichen Misserfolg herrschte. Wallenstein war allein, seine Anhänger getötet – kein Problem, den alten Mann gefangen zu setzen. Trotzdem wurden die Vorbereitungen präziser als notwendig vorangetrieben. Zwei Kompanien wurden zur Absicherung in die Stadt geholt und mit vierzig Personen Rückendeckung der „greuliche, rachgierige Mensch, vor dem manniglich sich gefürchtet hat“, getötet.

Butler gehörte offenbar zu den Offizieren, die es verstanden, ihre Taten auch werbewirksam umzusetzen. Er meldete seine Tat sofort Gallas, dem Kaiser und allen Offizieren seiner Umgebung. Und es war offenbar notwendig, denn es begann ein regelrechter Wettlauf der Erfolgsmeldungen: Butler bestand darauf, dass er an der Tötung aller aktiv dabei war. Im Schreiben an den Kaiser erläuterte Butler, wie sehr er bisher im Dienst seiner Majestät unter Wallenstein zu leiden gehabt hatte und dass die Exekution „hoffentlich ersprießlich“ gewesen sei. Als Leslie als Sprecher Gordons persönlich zur Erfolgsmeldung nach Wien reiste, sandte Butler sofort Kapitän Macdaniel[327] als sein Sprachrohr nach, offenbar einige Stunden zu spät, denn Leslie wurde vom Kaiser auf der Stelle zum Grafen und Kammerherren erhoben. Butler war beleidigt und fühlte sich nicht ausreichend gewürdigt. Der Ruhm der „Friedländischen Exekution“ schien jetzt allein über Gordon und Leslie zu strahlen, wo er doch (nach seiner Auffassung) die Führung gehabt hatte. Er drohte daraufhin, in polnischen Dienst überzutreten. Aber auch für Butler blieb der Lohn des Kaisers nicht aus. Es gab ja nun genügend zu verteilen – aus dem Nachlass Wallensteins und seiner Anhänger. Butler versäumte keine Zeit und reiste mit dem Mörder Wallensteins, Deveroux, nach Wien. Der Kaiser soll ihm die Hand gereicht und ihn für seine Tat, Treue und Redlichkeit gelobt haben. Der Bischof von Wien, Anton Wolfradt,[328] überreichte ihm eine goldene Kette[329] und einen Gnadenpfennig. Butler war am Ziel seiner Träume: Er bekam die Kammerherrenschlüssel und wurde in den Grafenstand erhoben. Allerdings – was nützte ein Titel ohne materielle Basis in dieser Zeit. Er erhielt außer dem Gut Hirschberg[330] (von den konfiszierten Gütern Trčkas) noch 225 000 Gulden aus der übrigen Konfiskationsmasse.[331]

Reichskanzler Oxenstierna[332] schrieb am 15.3.1634 aus Magdeburg[333] doch recht lapidar an Johann Casimir von Pfalz-Zweibrücken:[334] „Sonsten ist einmal ausgebrochen, was der Fridlender lenger mit schwanger gegangen. Hat wollen eine secession[335] vom kaiser machen. Wie ihn der kaiser hat wollen unvermerket absetzen, hat er sich einen theil der officirer vereiniget und conjungirt. Daruf der kaiser dem Gallas die armee ufgetragen und die soldateska durch ein offenes, zu Prag angeschlagenes Patent entbunden ihres gehorsams, bis daher dem Fridlender prästirt, und sein commando cassirt. Darauf der Fridlender ufgebrochen von Pilsen nach Eger, von dannen sich mit Arnheimb und Cursachsen, auch mit herzog Bernhart[336] zu conjungiren. Ist aber nicht besser ausgeschlagen, dann daß er neben dem grafen Zerzki, Kinski, dem feldmarschalk Ilow und andern mehr ist vom obersten Butler, ein Irlender, und Gordon, einem Schotten, ermordet, auch kurz hernacher herzog Franz Albrecht, unwissend dieses mordes, gefangen worden und, wie man sagt, die corper nach Pilsen geführet worden. Ob es auch alles darbei bleibet und wieder wird in ruhe gesetzt werden, giebet die zeit. Es sei, wie es wolle, so ist es dennoch eine sonderbare schickung des höchsten, und wird ohne confusion und hindernuß des feindes nicht wohl ablaufen konnen“.[337] Am 4.3.1634 musste der zunächst schlecht informierte kaiserliche Beichtvater Lamormaini[338] seine Informationen vom Vortag gegenüber seinem Ordensgeneral Vitelleschi[339] vom Vortage korrigieren, nachdem er einen genauen Bericht durch den eingetroffenen Leslie erhalten hatte: „Diejenigen, welche die Sache zu Ende brachten, waren alle entweder Schotten oder Iren: drei Hauptleute – Leslie, Gordon und Butler; von diesen hatte an dem Tage der Friedländer den Eid verlangt, sie hatten ihn aber nicht geleistet, sondern um Aufschub bis zum nächsten Tag gebeten; bis dahin hatten sie sich entschlossen, lieber zu sterben, als sich arger Weise zu Teilnehmern am Verrat herzugeben. Die gesamte Abfolge und Anordnung seiner Verschwörung eröffnete der Friedländer selber Leslie und Gordon, die von der ganzen Sache überhaupt nichts gewußt hatten (Butler wußte von der Sache durch Gallas und Piccolomini); er glaubte nämlich, daß er sie durch gewaltige Versprechungen noch auf seine Seite bringen werde oder sie schon auf seine Seite gebracht habe. Siehe wo doch Gott von den äußersten Enden Europas Leute beruft, welche den mit Gott zu Werke gehenden, Gott vertrauenden Kaiser verteidigen und seine Verräter ausmerzen“.[340]

Erzherzog und Thronfolger Ferdinand von Ungarn konnte nach Wallensteins Tod unter Assistenz von Gallas den Befehl über das Heer übernehmen. Er begab sich im Mai 1634 zu dessen Musterung nach Böhmen. Butler war als Befehlshaber von zwanzig Kompanien Dragonern dabei. Butler war auch zugegen, als das Heer Regensburg[341] belagerte und einnahm. Tapferkeit wurde ihm bescheinigt in der entscheidenden Schlacht gegen die Schweden bei Nördlingen[342] im September 1634.[343] Butler führte zehn Kompanien Dragoner zu 650 Mann.[344] 24 Stunden ununterbrochenes Kommando wird ihm nachgesagt.[345] Sein Obristleutnant Dietrich Walter[346] soll in der Schlacht gefallen sein.[347]

Butler eroberte in dem anschließenden Terrorfeldzug gegen das Herzogtum Württemberg Kirchheim unter Teck[348] und Nürtingen[349] (6.-8.9.). Er war auch im Hohenlohischen aufgetaucht. „In den Burgberger Wald hatten sich viele Einwohner aus der Nachbarschaft mit ihrer kärglichen Habe geflüchtet. Sie wurden dort von den Kaiserlichen aufgespürt,[350] ausgeraubt und misshandelt. Am 13.September musste sich Hall[351] dem kaiserlichen Oberst Butler und dem Obristleutnant Piccolomini ergeben, nachdem er am Tag vorher von Unterlimburg[352] aus, das ausgeplündert wurde, mit Ungestüm das Tor angriff und verbrannte. Die Plünderung konnte der Rat nur durch Bezahlung von 20000 fl abwenden.[353] Vom 13.-18.September wurde Öhringen[354] geplündert, das gleiche Schicksal hatte Neuenstein“.[355]

„Schutz vor den herannahenden Truppen war allenfalls noch in den befestigten Städten zu finden. So machte sich auch Pfarrer Georg Wölflin von Owen/Teck[356] auf, um nach Nürtingen zu fliehen, weil in Kirchheim/Teck niemand mehr eingelassen wurde. Mitgenommen hatte er seine schmale Handbibel. In Nürtingen auf der Empore („Borkirche“) der Stadtkirche soll er am 7.September zusammen mit 114 anderen Personen ums Leben gekommen sein. Ein spanischer Soldat stach zweimal auf ihn ein und erschoß ihn dann, eben als er in seiner Bibel die Stelle 2. Timotheus 4, 7ff. aufgeschlagen und gelesen hatte:

7 Ich habe einen guten kampff gekempffet /
ich habe den lauff vollendet /
ich habe glauben gehalten.
8 Hinfort ist mir beygelegt die kron der gerechtigkeit /
welche mir der Herr an jenem tage
der gerechten richter geben wird /
nicht mir aber allein /
sondern auch allen
die seine erscheinung lieb haben.

Die Bibel, gedruckt 1627 bei Eberhard Wild in Tübingen, wird heute in der Württembergischen Landesbibliothek verwahrt.

In den ersten Septembertagen 1634 taucht der kaiserliche Obrist Walter Butler mit seinen Reitern vor Nürtingen auf. Die Stadtoberen haben das Unheil kommen sehen und vorsorglich die 32 000 Goldgulden[357] des Stadtschatzes im „Gewölbe“ der Stadtkirche einmauern lassen. Während die anderen Städte der Umgebung, so auch Kirchheim und Göppingen,[358] den Dragonern des Kaisers zuerst die Flügel der Stadttore und dann die Deckel ihrer Geldtruhen weit öffneten, verriegeln die Nürtinger Tür und Tor, besetzen die Stadtmauern und empfangen die Kaiserlichen mit Kriegsgeschrei und dem Krachen von Hakenbüchsen und Musketen. Das Hauptgefecht spielte sich vor dem Obertor ab, im Bereich des heutigen Schillerplatzes. Die Soldaten Butlers, vornehmlich Kroaten, die „nicht wenige“ Verluste haben, unterstreichen mit dem Abbrennen von 35 Gebäuden in der Kirchheimer Vorstadt, dass sie nicht zum Spaßen gekommen sind. Eine erste Siedlung in der Braike, zwölf Häuser in lockerer Ordnung, gehen ebenfalls in Flammen auf. Die stattliche Mühle unterhalb der Neckarbrücke sinkt in Schutt und Asche. Aber die kriegserfahrenen Truppen lassen sich von den Nürtinger Schützen nur vorübergehend aufhalten. Am 6. September dringen sie in die Stadt ein. Es brachen nun für die Bevölkerung Tage des Schreckens und der Verzweiflung an. Vom 6. bis zum 8. September schießen, schlagen und stechen die Dragoner auf alles, was ihnen in den Weg kommt. Nicht einmal Kinder bleiben verschont. Die Gassen widerhallen von den Schreien malträtierter Frauen. Die Soldaten, die überall vergrabene Schätze wittern, nehmen sich die Einwohner vor. Bevölkerung und Herzogwitwe,[359] die erhebliche Werte im Schloss aufbewahrt, werden bis aufs Hemd ausgeplündert, die Pferde gestohlen und das Vieh davon getrieben. Die Dragoner leeren die Ställe so gründlich, dass man noch 15 Monate später für den Leichenzug der Herzogwitwe Ursula nach Tübingen die Pferde überall her ausleihen muss. Drei Bürgermeister und einige Ratsherren lassen sich lieber erschlagen, als das Versteck der kostbaren Goldgulden preiszugeben. 114 Nürtinger verlieren sofort das Leben, 180 weitere werden verletzt, krank oder zum Krüppel geschlagen. Unter ihnen der Stadtpfarrer, der sich zwar von seinen Wunden wieder erholt, aber dann ein Opfer der Pest[360] wird, die den Soldaten auf dem Fuß folgt. Den Pfarrer M. Georg Wölfflin aus Owen, vor den Kaiserlichen nach Nürtingen geflohen, wird in der Schlosskapelle durch zwei Säbelhiebe und einem Schuss getroffen. Pfarrer Wölfflin stirbt an Ort und Stelle. Bis heute ist seine kleine Handbibel, die Nürtinger Blutbibel, erhalten geblieben.
Offene Dörfer sind vollends dem Mutwillen der Soldaten ausgeliefert. Reudern[361] und Zizishausen[362] bleiben in der Folge jahrelang unbewohnt. Der Weiler Donzdorf,[363] zwischen Reudern und Kirchheim, geht in Flammen auf und wird nicht mehr aufgebaut. Im Nürtinger Amt wird nur noch ein Zehntel der früheren Anbaufläche bestellt. Allen Viehs beraubt, müssen sich viele Bauern selbst vor den Pflug spannen und ihn über den Acker ziehen. Von Nürtingen aus zieht Butler mit seinen 900 Reitern, links und rechts gemächlich alles plündernd, was sich plündern lässt, über Grafenberg[364] ins Ermstal. Am 21. Oktober 1634 besetzt er kampflos Metzingen.[365] Schwerer machen es ihm die Uracher[366] hinter ihren außerordentlich massiven Mauern. Als alle Übergabeforderungen nicht nützen, legt er, um seinem Verlangen Nachdruck zu verleihen, die Brandfackel an Metzingen. Die Uracher sollen wissen, was ihnen blüht, wenn sie nicht nachgeben. Nach zwölftägiger Belagerung und Beschuss fliegt ein Pulverturm der Uracher Stadtbefestigung in die Luft. Die entmutigten Verteidiger geben auf. Butler gibt die Stadt für fünf Tage zur Plünderung frei“.[367] Zur Eroberung Reutlingens heißt es: „Als nach Wallensteins Ermordung, den 25. Februar 1634, Ferdinand, König von Ungarn, Kaisers Ferdinand des III. Sohn, Generalissimus geworden, und von ihm der Herzog Bernhard von Sachsen und Gustav Horn,[368] den 7. Sept. 1634, bei Nördlingen aufs Haupt geschlagen waren, so änderte sich schnell die ganze Gestalt der Sachen. Eberhard III., Herzog von Württemberg,[369] verließ, als das geschlagene Heer Bernhards durch Württemberg zog, schleunig sein Land und floh nach Straßburg. Die Kaiserlichen brachen verheerend ein. Den 3. August war die dritte Wahl von hier abgezogen, und hatte unter den 4000 Württembergern bei Nördlingen mitgekämpft. Und schon den 19. Sept. n. St. thaten die kaiserlichen Soldaten hier auf dem Lande großen Schaden; selbst in der Vorstadt wurde des Scharfrichters[370] Haus nebst einer Scheuer Zacharias Fischers abgebrannt. Den 23. Sept. wurde dann die Stadt an Walter von Buttler, – so unterschreibt er sich – kaiserl. Rath, Kämmerer[371] und Obristen – er heißt sonst Graf von Butler, Herr zu Hirschberg – als bevollmächtigten Gewalthaber, durch Akkord[372] übergeben. Die Bedingungen, wie sie aus einer fidemirten[373] Kopie des kaiserlichen Notars, Daniel Sturm, Tübingen den 18. Nov. 34, zu ersehen, sind folgende:

Daß die Stadt Reutlingen und deren Angehörige bei ihrem Exercitio religionis, Kirchen, Schulen und deren Häusern, und dahin gewidmeten Einkommen in der Stadt und deren Gebiet, wie solches von unverdenklichen Jahren hergebracht und besessen, ruhig gelassen und erhalten werden.

2) Daß die Stadt und der Magistrat bei ihrer Immedietät[374] und Reichsfreiheiten unangefochten verbleibe.

3) daß die Stadt und deren angehörige Leute bei ihren Privilegien, Herkommen, Recht und Gerechtigkeiten beschützt werden.

4) Soll die Stadt und deren angehörige Bürger und Unterthanen, wie auch geist- und weltliche Diener, An- und Beisaßen, Schutz- und Schirms-Verwandte und deren Hab und Güter mit Arrestirung, Verpfändung, Ranzonirung, Plünderung, Brand, Gewalttätigkeiten und Hinderung der Kommerzien in keinerlei Weis beschwert, sondern damit gnädigst und gnädig verschont bleiben.

5) Demnach die Stadt und Land durch beiderseits Armeen, wie reichskündig, durch stets währende Durchzüge, Inquartierung und Kontributionen äußerst erschöpft, und in unüberwindliche Schuldenlast gesteckt, und daher fernere Kriegslast auszustehen unmöglich: Also hat Herr Graf sich gnädig erboten, bei Ihr Kön. Majestät fürbittlich zu sein, daß die Stadt über die Possibilität in dergleichen nit getrieben werde.

Daß nun diese oberzählte Punkte mit ihren Klauseln, rechten Verstand und Meinung stet, fest und unverbrüchlich sollen gehalten werden, hat sich Herr Graf, als gevollmächtigter Gewalthaber er, die Ratifikation bei Höchstgedachter Königlicher Majestät, unsers allergnädigsten Herrn, auszubringen; auch sonsten zu guter Expedittion auf Dero unterthänigstes Anbringen gnädige Beförderung zu thun, bey Gräflichen Worten zugesagt.

Zu dessen Bestätigung ist dieser Akkord von mehr hochgedacht Ihrer Gräflichen Gnaden im Namen Königl. Majestät, dann wegen der Stadt von Herrn Hans Georg Kindsvater, regierendem Bürgermeister, in zwei gleichlautenden Exemplaren eigenhändig unterschrieben und mit Dero angebornen und gewöhnlichem Insiegel bekräftigt, und jedem Theil ein Exemplar zugestellt worden. Geschehen in Reutlingen den 23. Sept. 1634.

Denselben Tag zogen 200 kaiserliche Reiter in die Stadt ein; und den 28. Sept. kam der Graf von Dona[375] mit 150 Pferden. Daß die Stadt wieder ein Namhaftes für Plünderung geben müssen, bemerkt auch Hofstetter; weiln aber die Summe nicht gewiß, ‚einer Sage nach 15000 fl.‘ werden wir sie bald erfahren. Besonders verrechnet ist sie nicht. Weil die Bürger das Obige als eine politische Form betrachteten, unter der man sie recht förmlich an den Beutel hängen konnte, was auch geschah, so muß dumpfe Unzufriedenheit geherrscht haben. Denn aus dem Quartier zu Kirchheim u. T. den 3. Oktober 34 wird im Namen des Kaisers dem Oberst-Lieutenant des Graf-Ostfriesland- und Ridtbergischen Regiments,[376] Coopmann,[377] von dem Oberst Walter Butler angedeutet, ‚daß selbiger sich Angesichts dieses mit seinem untergebenen Volk nacher Reutlingen begebe; alldorten nach seinem Gutachten Garnison einlege, und Höchstgedachter Kaiserlicher Majestät Dienst auf das Beste befördere. Sollte aber über alles Verhoffen die Stadt sich rebellisch erzeigen, und ihn nicht einlassen, so solle er solches alsbald avisiren, denn der Oberst werde zu thun, und die Rebellen laut seiner Ordre zu strafen wissen. Welches er doch sich zu der Stadt keines Wegs versehe, sondern verhoffe, daß sie sich als des Röm. Kaisers treue Vasallen also resolviren werden, damit sie nit ihren Ruin, sondern die Kaiserliche Gnad sehen möchte, in deren Schutz sie der Obrist-Lieutenant nehmen, und den Kaiserlichen Pardon vollkommentlich also versprechen, als der Obrist zuvor mit der Stadt Hall im Namen des Kaisers geschlossen‘. Vielleicht besorgte man für Reutlingen in Rücksicht auf Urach, wo, nachdem Tübingen[378] längst übergeben war, der schwedische Obrist-Lieutenant Holzmüller[379] das Schloß, der württembergische Hauptmann Georg Albrecht von Bettendorf[380] die Stadt noch vertheidigte. Letztere aber mußte sich den 2. Nov. [12.11.; BW] auf Gnad und Ungnad ergeben und wurde geplündert.

Reutlingen muß kluger Weise sich gefügt haben, denn es ist von Heinrich, Burggraf zu Dona etc., kaiserlichem Rath, Kämmerer und Obristen ein eigenhändig unterzeichnetes Sicherungsschreiben, Reutlingen, Montag den 23/13 Oktober vorhanden, worin der Graf beim Wort der Wahrheit verspricht, daß die Stadt, weil sie auf des Obristen, Walter, Grafen von Butler, Herrn zu Hirschberg, Ordre sich ganz in kaiserlichen Schutz begeben, das Volk gutwillig eingelassen, auch ihnen solches zu der kaiserlichen Majestät Dienst bis in 22500 fl. kosten lassen, und völligen Pardon erlangt, sammt allen Angehörigen mit weiterer Straf wegen bis daher begangener Mißhandlung nicht solle belegt, bei dem Pardon manutenirt, und auf unverhofften widrigen Fall bei Kais. Majestät vertreten werden solle.

Bald darauf folgte der förmliche Begnadigungsbrief, welcher so lautet: Wir Ferdinand etc. geben hiemit jedermänniglich zu vernehmen, demnach sich zwar Bürgermeister, Rath und ganze Gemeine der Reichsstadt Reutlingen wider Ihr und des Heil. Röm. Reichs von Gott vorgesetztes Oberhaupt, die Römisch-Kaiserliche auch zu Ungarn und Böhaimb Königliche Majestät, Unsern gnädigsten geliebtesten Herrn Vater, bei gegenwärtigen feindlichen Kriegsverfassungen, indem sie in die Schwedische zu Heilbronn getroffene Conföderation[381] eingetreten, und in anderweg, vergriffen, Uns aber als ersthöchsternannt Ihrer Kaiserl. Majestät verordneten höchsten Generale umb gnädigste Verzeihung aller dißfalls begangener Verhandlungen, und Nachlassung der darauf sonst gebührenden Bestrafung unterthänigst flehentlich gebeten, sich auch benebens zu ewigen Zeiten wider Ihre Kais. Majestät auf einigerlei Weis, wie es Namen haben kann, nit zu vergreifen, Sondern allzeit in schuldigster Unterthänigkeit, Gehorsam und Devotion, als getreuen des Heil. Röm. Reichs Unterhanen zusteht, beharrlich zu verbleiben, demüthigst erboten. Daß wir hierauf Unser angeborne Oesterreichische Milde und Gütigkeit der sonst billigen Schärfe vorgezogen, und obgemeldte Bürgermeister, Rath und ganze Gemeinde über berührte ihre, bei diesen Kriegsläufen begangene Mißhandlungen und Fehler Kraft habender Kaiserlicher Vollmacht gnädigst perdonirt und begnadigt haben. Gnädiglich und ohne Gefährde. Dessen zur Urkund haben wir Unser Königliche Hand, nebens aufgedrucktem Kön. Sekret-Insigel, unterzogen. Geben in unserm Hauptquartier zu Stuttgart den achten Monathstag Novembris im 1634. Jahr“.[382] Angeblich waren am 27.9. 11.000 fl. an Butler und Dohna bezahlt worden.[383]

Neckartailfingen[384] war nach der Schlacht im Oktober von den berüchtigten Dragonern Butlers (vor allem aus Kroatien) geplündert und bis auf die Kirche, die Kelter, ein Haus sowie zwei kleine Hütten vollständig niedergebrannt. Das Dorf hatte faktisch aufgehört zu existieren. Erst nach einigen Jahren kehrten die geflohenen Einwohner zurück und bauten ihr Dorf langsam wieder auf.

Später zog Butler vor die Festung Urach.[385] „Die Stadt und Vestung Urach anzugreifen wurde der kaiserliche Obrist Graf Buttler befehligt, welcher den 21. Oktober 1634 vor Urach rückte, so daß zwei Regimenter Fußvolk, Tieffenbach[386] und Grünen Wehr[387] die Stadt die Stadt auf der Vorderalp-Seite einschlossen, das Buttlerische Reiter-Regiment aber Mezingen[388] besetzte. Nachdem die Stadt also 12 Tage eingeschlossen sechsmal vergeblich zu der Uebergabe aufgefordert worden, gab der Graf Buttler den 2. November d. J. durch die Brandfackel, indem er die Keltern zu Mezingen anzünden ließ und damit den nächsten Theil des Fleckens einäscherte, das Signal zum Hauptangriff. Um aber zu Urach vorzudringen, mußte vor allen Dingen die Schanze[389] und Wagenburg zu Dettingen[390] gewonnen werden, hinter welcher die Dettinger Bürger mit einem Theil der Hohenuracher Besatzung hartnäckigen Widerstand leisteten. Da damals die Landstraße von Mezingen nach Dettingen sich auf der Seite der Weinberge hinzog, so wurde von der Weinbergseite von den Buttlerischen Dragonern und von dem durch die Weinberge herabstürmenden Fußvolke im unaufhaltsamen Sturme die Wagenburg durchbrochen, und in der Schanze sind 94 Bürger und 30 Knechte[391] erbärmlich niedergemacht worden. Die Stadt Urach selbst vertheidigte Holzmüller[392] mit den Bürgern auf das tapferste. Als aber in der Verwirrung das Unglück sich ereignete, daß ihr Pulvervorrath im sogenannten Hundsstall Feuer fieng und mit dem Thurme in die Luft flog, wurde er außer Stand gesetzt die Stadt länger zu halten. Holzmüller zog sich mit der Besatzung auf die Bergvestung zurück, und die Stadt, von drei Seiten angegriffen, mußte sich dem Sieger auf Gnade oder Ungnade ergeben. Nachdem der Graf Buttler die unglückliche Stadt fünf ganzer Tage lang der Plünderung[393] Tag und Nacht überlassen hatte, behielten über 1000 Mann Buttlerischen, Tieffenbachi-schen und Grünen Wehrischen Volks ihre Einquartierung bis den 22. November in der Stadt, welche 10,000 fl. kosteten, ohne etliche 1000 fl. der Stadt und Bürgerschaft abgenöthigter Ranzion.[394] Der durch die Belagerung verursachte Schaden gemeiner Stadt wird auf 5000 fl. berechnet. Zudem sind alle Mühlwerke außerhalb der Stadt, das vordere und hintere Fohlenhaus, und der Pfelhof in Rauch aufgegangen“.[395]

In den Tagebüchern des Johann Ernst von Pflummern[395a] ist unter Sonntag, 8.10.1634, festgehalten: „Graff Buttlar mit vilen Tragonern zue Reitlingen[395b] gewessen, solle 18 000 Taler für Ranzion erhebt und die Statt wol besezt haben. NB. Statt Reitlingen ist den 3 Hern Regenten zue ihrem Underhalt assignirt gewessen; die empfinden des Hern Graffen Buttlars absonderliche Schazung und Eingriff sehr ubel“.[395c] In den Tagebüchern ist weiter unter Samstag, 14.10.1634, ein angeblich geplanter Anschlag Taupadels[395d] auf Esslingen[395e] festgehalten: „Von einem Praedicanten und 1 Pauren, so aus Schorndorf alhero khommen und beraits arrestirt worden, ist ausgesagt, daß Obrister Dubadel einen Anschlag auf Esslingen habe, sich auch verschinen Donnerstag vernemmen lassen, daß er khünftigen Sontag zue Esslingen früestukhen wölle. Habe 1000 Pferdt und 500 Musquetirer bei sich. Herr Obercommissarius[395f] lasst solches dem Graffen Buttlar zue Kirheim[395g] eylents avisirn, ermahnet auch den Magistrat zuer Treu und Wachtbarkeit, lasst zuemahl ihr Munition und Artigleria recognosciren, darauf die Wachten gestärkht und andere guete Vorsehung angestelt worden“.[395h] „Im Amt Urach[396] hatten sich im September die Bauern verbunden, um den herumstreifenden kaiserlichen Abtheilungen Widerstand zu leisten. In einem Orte sollen sie 32 Soldaten erschlagen haben, die alle in ein Grab gelegt wurden. Aber auch die Besatzung von Urach machte Ausfälle; namentlich am 3. (13.) October einen größeren mit 300 Reitern bis in den katholischen Ort Neuhausen auf den Fildern,[397] in welchem sie plünderten und Vieh und Pferde wegnahmen. Nun rückte aber der kaiserliche Oberst Buttler mit seinem Reiterregimente und den zwei Regimentern zu Fuß Tiefenbach und Grünenwehr zur Einnahme von Urach heran. Der schwedische Commandant im Schlosse, Oberstlieutenant Holzmüller, und der württembergische Commandant in der Stadt, Hauptmann[398] Georg Albrecht von Bettendorf,[399] setzten sich so gut wie möglich in Vertheidigungsstand, verbrannten die Gebäude außerhalb der Stadt, welche die Vertheidigung beschränkten, und sperrten das obere Thal durch eine Verschanzung am Fuße der Hannersteige (Weg von Urach nach Bleichstetten[400]), das untere durch Verrammelung und eine Verschanzung am westlichen Ende des Marktfleckens Dettingen. Am 21. October traf Oberst Buttler in Metzingen ein, wo er zwölf Tage verweilte, während welcher Zeit er Urach sechsmal zur Uebergabe aufforderte; da aber diese Aufforderungen nicht zum Zwecke führten, gab er am 2. November durch Anzünden der Keltern in Metzingen das Zeichen zum Angriff.

Zunächst musste Dettingen erobert werden. Die Bürger dieses Ortes vertheidigten, in Verbindung mit einem Theile der Besatzung von Urach, eine Zeitlang die Schanze und die Verrammelung hartnäckig; aber endlich wurden beide Hindernisse überwältigt, wobei 94 Dettinger Bürger und 30 geworbene Knechte getödtet wurden. Buttler rückte nun gegen die Stadt Urach, worin sich Obristlieutenant Holzmüller selbst befand, und die Bürger bei der tapferen Vertheidigung unterstützte. Nachdem aber der Pulverthurm in die Luft gesprengt worden war, zog sich Holzmüller mit seiner Mannschaft in das Schloß Hohen-Urach zurück, und die keines Widerstandes mehr fähige Stadt ergab sich noch an demselben Tage auf Gnade und Ungnade. Es wurde ihr letztere zu Theil; denn fünf Tage lang plünderten die Sieger, von denen über 1000 Mann als Besatzung in der Stadt verblieben. Am 22. November wurde diese Besatzung durch eine kleinere von nur 600 Mann abgelöst, letztere aber später bis zu 1400 Mann verstärkt; an die Stelle des Obersten Buttler trat der Obristlieutenant Mora“.[401]

Ein weiteres Ziel Butlers war Schorndorf.[402] „Schorndorf wurde durch den schwedischen Obersten Taupadell[403] standhaft vertheidigt; er hatte den Wall in besseren Vertheidigungsstand setzen und neue Schanzen bauen, die Bäume um die Stadt umhauen, die Mauern des Kirchhofs sammt der dabei gestandenen Kirche abbrechen und die ganze Vorstadt, worin 300 Bürger wohnten, das Schieß- und Armenhaus, die Ziegelhütte und beide Mühlen in Brand stecken lassen. In der umliegenden Gegend ließ er Getreide, Wein, Futter und Vieh wegnehmen. Auch Geld wußte er sich zu verschaffen. Sein Volk wuchs auf 2000 Mann und 1200 Pferde an. Doch scheint er Anfangs durch die unter Oberst Walter Buttler stehenden kaiserlichen Truppen, welche zum Theil nach Eßlingen,[404] Canstatt,[405] Göppingen, Kirchheim, Gmünd,[406] Heidenheim[407] u. s. w. verlegt waren, mehr beobachtet als eingeschlossen gewesen zu seyn, indem er beinahe täglich Ausfälle bis in die Nähe ihrer Quartiere machte, ihnen Futter und Anderes wegnahm, und sie stets in ihre Quartiere zurücktrieb, wenn sie sich herauswagten, so daß Taupadell äußerte, man wisse nicht, ob sie ihn, oder er sie eingeschlossen halte, und daß er, wenn er noch 800 Reiter hätte, sie mit Hilfe des Landvolks ganz aus dem Lande zu treiben unternehmen würde.

Vom 26. October (5. November) an aber wurde Schorndorf durch den Generallieutenant[408] Grafen Gallas mit sieben Regimentern enger eingeschlossen, und als die Uebergabe fortwährend verweigert wurde, am 24. November (4. December) heftig mit Granaten[409] beschossen, so daß innerhalb achtzehn Stunden beinahe die ganze Stadt, darunter das Rathhaus, das Kornhaus, die Vogtei u. s. w. in Asche lagen. Die erste Feuerkugel,[410] welche hineingeworfen wurde, zündete das Spital an. Taupadell sah sich nun zur Uebergabe genöthigt, und schloß am folgenden Tage mit dem kaiserlichen Obersten von Mülheim[411] (Gallas war weiter gezogen) eine Uebereinkunft ab, vermöge er mit der Besatzung freien Abzug mit allen Ehren erhielt. Vier Compagnien Buttlerische Dragoner besetzten die Stadt, und erpressten noch 6000 fl. Die Weinvorräthe wurden theils weggenommen, theils in den Kellern laufen gelassen, was einen Schaden von 20,000 fl. verursachte; die Fässer wurden verbrannt. Obgleich der abgeschlossene Vertrag die ausdrückliche Bedingung erhielt, daß kein Offizier noch Soldat zur Annahme kaiserlicher Dienste gezwungen werden solle, und dass freiwilliger Uebertritt zwar gestattet seye, aber nicht dazu überredet werden dürfe, wurde Taupadell doch längere Zeit, namentlich einige Tage in Iggingen[412] (Oberamts Gmünd), aufgehalten, und der Mannschaft das Ansinnen zum Uebertritt in kaiserliche Dienste gemacht; da diese aber standhaft blieb, so wurde sie dazu genöthigt;[413] Diejenigen, die sich widersetzten, wurden ausgeplündert, Mehrere sogar niedergehauen. Nur die Offiziere ließ man gehen“.[414]

„Reutlingen[415] und Tübingen[416] wurden von dem Obersten Walter Butler eingenommen. Reutlingen mußte 20.000 Reichstaler an Ranzion[417] erlegen. In Tübingen erbeuteten die Kaiserlichen viel Munition und Geschütze, welche eigentlich der Rheingraf[418] abholen lassen wollte. Wenig später sollte es auch mit Schorndorf Ernst werden, wohin Herzog Bernhard den Oberst Georg Christoph von Taupadel mit einigen Kompanien Dragonern gelegt hatte. Noch in der ersten Oktoberwoche hatte Herzog Bernhard versucht, Taupadel mit einer berittenen Abteilung unter dem Obersten Reinhold von Rosen[419] zu unterstützen. Dieser war allerdings nur bis Kirchzell[420] in Unterfranken durchgedrungen, wo er auf eine Abteilung Gallas’scher Dragoner stieß. Diese wurden zwar ausnahmslos niedergemacht, der Leutnant gefangengenommen. Auf die Nachricht, daß sich starke kaiserliche Kürassiereinheiten[421] näherten, die den Kardinalinfanten[422] bis an den Rhein begleitet hatten und nun auf dem Rückweg waren, mußte sich Rosen wieder zurückziehen. Bald nach der Einnahme von Reutlingen und Tübingen rückte der Oberst Butler am 15. November nun auch vor Schorndorf. Taupadel hatte erhebliche Anstalten zur Verteidigung der Stadt getroffen, indem er gegen die Gefahr von Brandgeschossen die Häuser mit Erde abdecken ließ, Als Butler aber mit der Beschießung begann, fiel unglücklicherweise schon die erste Feuerkugel in das Hospital und zündete auch gleich, worauf die meisten Vorratsgebäude abbrannten. Aus Mangel an Proviant mußte Taupadel schließlich akkordieren. Die Übergabe erfolgte am 15. Dezember 1634 und Taupadel wurde freier Abzug zugesichert, welches Versprechen jedoch nicht gehalten wurde. Man führte die Dragoner in das Dorf Ichtingen[423] (?) und versuchte, sie zum Übertritt in kaiserliche Dienste zu bewegen. Als diese sich nach einigen Tagen immer noch weigerten, würden sie nächtlicherweise überfallen und gezwungen, sich unterzustellen. Ein Rittmeister wurde dabei erschossen, die restlichen Offiziere, bis auf zwei Leutnants erhielten endlich freien Abzug. (Chemnitz, II, S. 574, 575, 576). General Gallas schrieb diesbezüglich an Melchior von Hatzfeld:[424] ‚[…] aus dem durch Granaten in Brand gesteckten und bis auf das Schloß verbrannten Schorndorf zogen 500 feindliche Reiter und 600 Mann zu Fuß ab, welche aber alle bei den Unsrigen erhalten worden‘. (Krebs/Hatzfeld, S. 208). Graf Walter Butler, der Hauptexekutor der Wallenstein-Tragödie, war zu diesem Zeitpunkt bereits an der Pest erkrankt. Er starb am 25.12.1634 in Schorndorf“.[425]

In Schorndorf aufgebahrt wurden Butler die militärischen Ehren erwiesen. Deveroux, der Landsmann Butlers, der auch im Testament begünstigt wurde, überbrachte die Nachricht vom Tode des Obristen seiner Frau in Wiesensteig.[426]

Um das Blei für den Sarg zusammen zu bekommen, wurden in Schorndorf die bleiernen Wasserleitungsrohre zum Schloss und zum Spital ausgegraben und eingeschmolzen. In der katholischen Kirche in Wiesensteig fand die Totenmesse statt. Matthias Gallas, in Butlers Testament um den letzten Dienst gebeten, sorgte dafür, dass der Sarg sicher durch Bayern und Böhmen nach Prag gebracht wurde. Wie viele „Nebeneinnahmen“ ein Obrist hatte, zeigt auch ein Bericht des Butler’schen Feldpredigers Thomas Carve.[427] Danach werden testamentarisch aus Butlers „erworbener“ Kriegsbeute je 20.000 Gulden an die irischen Franziskaner in Prag, unbekannte Summen an andere Kleriker und Arme gegeben. Seine Schwester erhielt 6.000 Taler. Deveroux, der bei Nördlingen verwundet wurde, erhielt 30.000 Gulden.[428] Seine Witwe blieb im Besitz seiner Besitzungen Hirschberg[429] und Neuperstein.[430]

1635/36 waren „Buttlerische Völker“ in Schweidnitz[431] einquartiert. Ihr Unterhalt soll 10.765 Rt. gekostet haben.[432]

Sein Regiment tauchte im Juli 1636 und im Juli 1640 noch einmal in der Gegend von Marktredwitz[433] auf.[434]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] WORTHINGTON, Scots; LANDMANN, Butler, S. 651-653; SCHUBERT, Butler, S. 79f.
[2] Hirschberg [Doksy, Bez. Češká Lípa; Tschechien]. BRETHOLZ, Geschichte Böhmens und Mährens 3. Bd., S. 34.
[3] Karl Hannibal I. Burggraf zu Dohna, Freiherr auf Wartenberg u. Bralin [1588-21.2.1633 Prag], kaiserlicher Obrist.
[4] Söldner: Söldner rekrutierten sich zumeist aus den städtischen u. ländlichen Unterschichten aus ganz Europa, d. h. überschuldete Bauern, entflohene Leibeigene, nachgeborene Bauernsöhne, durch die engen Zunftordnungen quasi erwerbslose Handwerksgesellen u. arbeitslose Bergarbeiter. Teilweise erhielten sogar Straßenräuber bei ihrer Gefangennahme Pardon, wenn sie in die Armee eintraten. Vgl. RATHJEN, Soldaten im Dorf, S. 211ff. Aber auch Straftäter bzw. die, die dem Hexereiverdacht entgehen wollten (=> Hexenverfolgungen im Heer), ließen sich anwerben, u. Vagabunden wurden unter die Armee gesteckt, wie z. B. in England oder in Spanien. Söldnerführer wurden meist unter den Familienmitgliedern der Feudalherren u. deren Gefolge, den schottischen Clans, mitunter auch innerhalb der Bürgerschaften der Städte angeworben, zumeist aber im fremden Gebiet auf einem speziell dafür eingerichteten Musterplatz. Das war ein v. den Städten und Territorien gefürchteter Platz zur Musterung u. Einstellung v. Söldnern, dessen Einrichtung man nach Möglichkeit u. Zahlungen zu verhindern suchte. Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die v. Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert u. für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben u. zum Teil durch Landschützen begleitet, um ein sofortiges Ausreißen zu verhindern, an ihren Bestimmungsort verbracht. Dazu wurden Fangprämien ausgelobt; CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 271. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl v. Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”.
Den Söldnern haftet immer noch negativer Ruf an. Oft werden sie als Totschläger angesehen, die für Geld töteten u. den Bauern ihre Existenzgrundlage nahmen. Die Söldnerhaufen immer wieder als Sammelbecken für Kriminelle, fahrendes Gesindel u. Ausgestoßene beschrieben. Erst in der letzten Zeit wird versucht, diese soziale Gruppe wertneutral zu betrachten u. ihre Herkunft, ihre Lebensweise u. ihre Motivation, Söldner zu werden, zu ergründen; vgl. das Tagebuch des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. Auch die simple Zuschreibung der Täterrolle ist zu hinterfragen, da sie in vielen Fällen selber von den Kriegsunternehmern oder ihren Offizieren ausgenutzt wurden. Allmählich bildete sich im Zuge der Aufstellung immer größerer Heere ein Offizierkorps heraus, das sich überwiegend aus dem Adel rekrutierte. Meist stammten ihre Offiziere je nach Rang aus dem niederen bis hohen Adel, jedoch aus verschiedenen Ländern. In wenigen Fällen war es sogar möglich, trotz niedriger Herkunft oder auch trotz eines verachteten Berufsstands durch Verdienst in den Adel aufzusteigen. Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das so genannte „Werbepatent“), in dem er  ihn eine festgelegte Anzahl v. Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm einer der v. Städten u. Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteten „Musterplätze“ angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung u. den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden v. den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T.  invalide u. mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen u. noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt u. durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph  II, S. 508. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph Bd. 3, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur dass sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Das Werbegeld war Handgeld für neugeworbene Soldaten; eine Summe, die dem Werbeoffizier zur Ausführung v. Werbungen anvertraut wurde, die je nach Truppengattung u. Armee differierte u. oft v. Werbeoffizieren unterschlagen wurde. Üblich waren etwa 8 Rt., der Durchschnittssatz für Fußsoldaten. Für Kürassiere (mit ganzem Harnisch) erhielt ein Obrist 1635/37 15-20 Rt., für Kroaten 10-13.30 Rt., Kosaken (polnische Reiter) 20 Rt., Dragoner 12 Rt., Arkebusiere 15 Rt.; ERNST, Madrid und Wien, S. 301. 1633 wurden in Mühlhausen bis zu 34 Rt. für einen Söldner ausgegeben bzw. in Rechnung gestellt. Nach der Aufstellung von KAPSER, Kriegsorganisation,  S. 271ff., entstammten v. den 1638-1648 in Kurbayern u. in der Oberen Pfalz Rekrutierten folgenden Beschäftigungsbereichen: 1, 6 % Handel, 16, 2 % Nahrungsmittel- und Gastgewerbe, 28 % Bekleidungs-, Textil- u. Lederverarbeitungssektor, 16, 7 % Baugewerbe, Holz- u. Metallverarbeitung, 17, 3 % Landwirtschaft, Gartenbau u. Viehzucht; alle anderen Gewerbe lagen bei max. 1, 7-1, 1 % oder niedriger. Nach SCHLÖGL, Bauern, S. 157, kam ein Dienstbote im bayerischen Raum auf etwa 12 Gulden pro Jahr (ohne Verpflegung), so dass der Militärdienst angesichts des Werbegeldes unter Umständen attraktiv erscheinen konnte. PARKER, Der Dreißigjährige Krieg, S. 284, vermutet, dass Handgeld, neue Kleidung sowie Aussicht auf Sold u. Beute als Alternative zur Unsicherheit der Existenz (bei rückläufiger Produktion) u. der Möglichkeit, v. Söldnern beraubt oder durch Steuern ruiniert zu werden, betrachtet wurden, u. dass trotz aller Umstände die Armee eine gewisse Sicherheit bot. Für die bayerische Armee 1648 trafen angesichts sinkender Preise u. steigender Löhne aber nur Handgeld u. die Aussicht auf Beute zu. Der einfache bayerische Soldat wurde mit 12 Dukaten abgefunden. Zur Motivation schottischer Söldner MAHR, Oberst Robert Monro, S. 54: „Hier ist auch zu sehen, dass der Baron von Foulis edlen Andenkens es nicht für eine Beeinträchtigung seines Ansehens hielt, zuerst meinem Lord Reay und seinem Regiment als Freiwilliger zu folgen, bis er einige Gefechte gesehen und einige Erfahrung gesammelt hatte. Dann begann er mit einer Kompanie und wurde zuletzt mit Ansehen Obrist eines Regiments zu Fuß und zu Pferd. So ermunterte er andere seines Namens und seiner Verwandtschaft, seinem Beispiel zu folgen und ehrenvoll im Ausland zu leben, anstatt ihren Freunden zu Hause, wie es viele tun, zur Last zu fallen. Dabei müssen sie, wie wir in Schottland sagen, für einen halben Laib Brot springen, während andere aufgrund ihrer Tapferkeit nobel im Ausland leben, sich Diener leisten können und von silbernen Tellern speisen“.
Es wurden jedoch zuweilen auch bereits zehn- bis fünfzehnjährige Jungen als Soldaten rekrutiert (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120). Bei den Schweden galten 15 Jahre als ideales Eintrittsalter. Im kursächsischen Fuß-Regiment Eustachius v. Löser fanden sich unter 1145 Mann 209 Weiber, 131 Kinder, 8 Mägde immerhin 80 Soldatenjungen; BORKOWSKY, Schweden, S. 64. Vgl. dazu die sehr positive Darstellung des französischen Gesandten d’Avaux; LORENTZEN, Die schwedische Armee, S. 84ff.: „die Schweden hatten die schönste und disziplinierteste Armee, welche man seit den Legionen des Cäsar gesehen hat. Sie waren beinahe sicher, alles, was sich ihnen entgegenstellte, entweder zu schlagen oder durch Beharrlichkeit zu vernichten. Sie waren im Felde zu allen Jahreszeiten gut, abgehärtet sowohl gegen die Hitze der Hundstage, als auch gegen die heftigste Kälte. Sie hielten drei Monate in den Quartieren aus, in welchen die kaiserliche Armee nicht acht Tage bestehen konnte, so dass mit der Zeit ihnen nichts entwischen konnte. Die Armee war ihr Hof, ihr Gut, sie war ihr wirkliches Vaterland, denn alle Kinder, welche sie seit zwanzig Jahren bekommen hatten, waren im Lager geboren, waren von der Wiege an an das Gewehrfeuer gewöhnt und trugen, erst sechs Jahre alt, ihren Vätern in den Laufgräben oder zur Schildwache das Essen hin. Trotzdem die Armee kein sehr geeigneter Platz ist, die Jugend zu erziehen, so achtete man doch sorgsam auf die Unterweisung, indem man sie in den kleinen Schulen, welche im Quartier, oder wenn man im Felde lag, im Lager waren, Lesen und Schreiben lehrte. Sobald die Armee ihr Lager aufgeschlagen hatte und die Quartiere verteilt waren, gingen die Kinder zu den besonders für die kleinen Schulen eingerichteten Plätzen. Da sind Dinge vorgekommen, welche kaum zu glauben wären, wenn sie nicht von allen Generälen bestätigt wären: es wurde erzählt, dass die Feinde manchmal so nahe gewesen wären, dass ihre Kanonen sogar die Schulen erreichen konnten. Da wären 3-4 Kinder von einer einzigen Kugel hingerafft worden, ohne dass die übrigen auch nur den Platz gewechselt hätten oder die Feder weggelegt hätten, welche sie in den Händen hatten. Solche Standfestigkeit war ganz anders, als die der jungen Lacedämonier, welche sich lieber die Eingeweide zerfleischen ließen, als ihren Diebstahl zu gestehen. Die Rekruten ihrer Infanterie wurden lediglich von diesen Lagerkindern genommen. Im Alter von 16 Jahren nahmen sie schon das Gewehr und desertierten niemals, weil sie kein anderes Leben, keine andere Beschäftigung kannten. Bei der Kavallerie wurden die Bedienten der Herren aufs Pferd gesetzt, wenn sie sieben oder acht Jahre bei der Armee gedient hatten, und waren schon vorher in den Waffen geübt und an den Krieg gewöhnt, bevor sie angeworben wurden, so dass man sagen konnte, dass unter ihnen ebenso viele Offiziere waren, als Soldaten“. Vgl. auch Trossbube; LAHRKAMP, Dreißigjähriger Krieg, S. 199. Söldner rekrutierten sich auch aus ehemaligen Trossbuben (oder Trossjungen). Diese wurden als Bedienung der unteren militärischen Chargen sowie zur Versorgung der Pferde u. für die Beaufsichtigung der Viehherden eingesetzt. Sie stammten häufig aus den Soldatenfamilien, die den Heereszug im Tross begleiteten. Sie wurden oft misshandelt u. von ihren Herrn sogar getötet, ohne dass Anklage erhoben wurde. Teilweise wurden sie auch aus Überlebensgründen v. den Eltern Soldaten mitgegeben. Da die Trossbuben ökonomisch vollkommen abhängig und zudem schlecht versorgt waren, lassen sie sich häufig als Diebe nachweisen. Vielfach gerieten die 13 bis 15 Jahre alten Jungen als Trommlerbuben u. Pferdejungen ins unmittelbare Kriegsgeschehen. Soweit sie eine Muskete bedienen konnten, konnten sie, falls erforderlich, auch im Kampf eingesetzt werden, was häufig bei spanischen Einheiten der Fall war. Trossbuben, die v. ihren Herren schon bei der geringsten Verfehlung totgeschlagen werden konnten (NEBE, Drangsale, S. 134), waren teilweise nur sechs oder sieben Jahre alt, wenn sie zum Militär kamen oder v. ihren Eltern dem Militär übergeben wurden, damit sie dort überleben konnten. Die Älteren wurden bei der Reformation der Bagage auch als Knechte in die Feldartillerie gesteckt, wenn sie dazu brauchbar erschienen (DAMBOER, Söldnerkapitalismus, S. 259). Sie wurden als Kindersoldaten u. Soldatenjungen missbraucht, die teilweise unter elendsten Umständen umkamen, v. erbitterten Bauern erschlagen wurden oder v. ihren Herren zurückgerlassen wurden. Vgl. die Pfarrchronik von Vach (10./20.10.1632), GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 27: „Ein Soldatenjung [Offiziersbursche] aus Holland, hat vom Pfarrhof nicht gewollt. Wird ohne Zweifel mit seinem Herrn sein Quartier im Pfarrhof gehabt haben, hab ihm Brot und frisches Wasser gereicht, denn er sonsten nichts trinken wollen, auch nichts zu bekommen gewesen; stirbt auf der Miststatt“. Vgl. auch die Erlebnisse des 16jährigen Curd Kästener, der sich mit 12 Jahren hatte der kaiserlichen Armee anschließen müssen u. am 25.11.1641 der Hungersnot in seinem Regiment nach Erfurt entfloh. BERG, Regulating war, S. 15f.; HAHN, Kriegserfahrungen, S. 9-14. Groß war die Anzahl der Frauen, die neben den Soldatenfrauen im Tross hinter den Soldaten herzogen.
Der Jesuit J. Drexel, Hofbeichtvater und Begleiter Maximilians I. auf dem Böhmischen Feldzug (1620 X 04); MILGER, Gegen Land und Leute, S. 89: „Sonderbar anzusehen war eine Frau, die ihr Kind auf dem Kopf trug, weil ihre Hände mit Gepäck beladen waren. Es ist unglaublich, wieviel Last eine solche Soldatenfrau schleppen konnte. Rücken, Kopf, und beide Hände waren beladen, dazu beide Hüften mit Bündeln umbunden. Ich sah eine andere, die eine Muskete wie ein Mann vor sich trug und in gleicher Weise ging. Doch weshalb erzähle ich von diesen Absurditäten ? Es gibt sie ohne Ende”. Aufzeichnungen des Barbiers Hartmann Thomas [1588-nach 1623]; WAAS, Chroniken, S. 60: „Dieses 1621. Jahr haben die Soldatenweiber, welche alhier in der Garnison gelegen, alles Obs, auch Kraut und Rüben heimgetragen und gebraucht, zum Teil auch verkauft, also daß die Bürgersleut das wenigs Teil davon bekommen haben, dann fast ein jeglicher Soldat [Ernst I. Graf von Isenburgs Regiment; BW] Weib und Kinder gehabt hat, weil sie auch sieben Jahr zu Aachen in Besatzung gelegen haben, und des Faulenzens gewohnt seind gewesen”. Vgl. auch die Aufzeichnungen des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. 1623 sollen allein 140 Dienstmägde den Soldaten des Vitzthum’schen Regiments gefolgt sein; RITTER, Einfluss, S. 44; ZIMMERMANN, Tagebuch, S. 11. Doch sollte sich die lange Besatzungszeit der Ligisten in einer allgemeinen Verwilderung der Sitten z. B. auch in Hameln bemerkbar machen. In ihrer Werbung v. 1631 hatte sich die Bürgerschaft bitter über die immer mehr um sich greifende „Unzucht und Hurerei“, die wohl zum Teil auch aus Überlebensgründen heraus praktiziert wurde u. zur Stadtverweisung führte, über Felddiebstähle u. die sich in der Stadt herumtreibenden „ledigen Mannes- und Weibespersonen“ sowie über die übermäßige Heranziehung Hamelner Bürger zu den v. den Soldaten verachteten Schanzarbeiten, da nach Tillys »Schultheißeninstruktion« Huren und Trossleute wie auch verurteilte Verbrecher dazu verpflichtet waren, beklagt. Zum Kindsmord unter Soldatenfrauen vgl. JÜRGENS, Chronik, S. 517: „Den 21. Martii [1634] ist ein todtes Kind in dem Sode bey der Apotheken gefunden worden, welches ein Soldatenweib vom Andreasberge bürtig, Catharina Evers genant, und von einem andern, ehe sie sich verehelichet, geschwängert worden, und deshalben inscio marito darhinein geworfen hatte. Nach wenig Tagen kam es aus, und zwar vom Handtuch, darauf der Wirtinn Nahme gestanden gestanden, und ward das Weib eingezogen und den 25. April alhier auf dem Markte decolliret“. Schon KIRCHHOFF, Militaris Disciplina, S. 106, hatte geklagt: Das „seltzame / wüst und Gottloß gesindtlein / welches daheym Vatter und Mutter / Herren / Frawen / &c. nicht gehorchen / und niemandt redlich gut thun wil: aber den Kriegsleuten ihren Plunder nachträgt: Thut den armen Leuten / wo sie hinkommen / etwa manchmal / sonderlich die Niderländischen / mehr Uberdruß unnd Schaden / dann die Knecht selber: Jn Summa / mit einem kurtzen Nahmen / Hurn und Buben”. Anscheinend hatten sich auch die Soldatenfrauen u. Trossweiber der Konföderierten an dem Gemetzel an den Kaiserlich-Ligistischen in der Schlacht bei Hessisch-Oldendorf 1633 beteiligt; Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 117 (Abschrift, PS): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 1633 VI 30 (a. St.): „Unter andern sagt mann auch, dz ein solcher ewer unter den soldaten weibern gewesen sei, daß die Heßische und Schwedische sambt andern soldaten weibern die Merodischen und Gronsfeldischen mit meßern unnd gewehr darnieder gestoßen, und ihnen ihre kleider sambt andern außgezogen und abgenommen“. Mit dem Heerwurm zogen die einfachen Soldatenweiber, die die Ernährung der Familie sicherstellen mussten u. zum Teil 50-60 Pfd. geschleppt haben sollen. BURSCHEL, Himmelreich, S. 189: „Ehe, Familie – unter den Bedingungen eines Lebens in und vom Krieg hieß das in erster Linie Hilfs-, Not-, Versorgungs- und nicht zuletzt auch Beutegemeinschaft”. Am 15.2.1645 hatte Maximilian I. wieder einmal angeordnet, dass die Konkubinen u. nicht ehelichen Frauen der Offiziere u. Mannschaften abzuschaffen u. in den Quartieren der Obristleutnants Galgen zu errichten seien; HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 249. Am 24.5.1645 hatte Maximilian auch schon Franz v. Mercy befohlen, „ingleichen sollet Ihr die Concubinen bei der Armada nit gedulden, sondern, waß nit eheliche Weiber seindt, davon wekhschaffen“. HEILMANN, Kriegszüge, S. 230. Allem Anschein nach hatte der Versuch der Durchführung dieser neuerlichen Anordnung zur Verhinderung der „fleischlichen Verbrechen“ – teilweise lebten Soldaten mit Ehefrau u. Konkubine in den Lagern – das „ehrlose Gesinde, wie sie Luther nennt, die also alle Länder nach Kriegen auslaufen, und Seel und Leib und Geld – wie die Huren – feiltragen“ (Sebastian Franck; WOLLGAST, Friedensidee, S. 232) – zu Aufruhr unter den Soldaten geführt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold ausgezahlt und wurden fortgeschickt. Zum Teil sollen doppelt so viele Frauen wie Soldaten mit den Regimentern gezogen sein; HOYOS, Kaiserliche Armee, S. 178.
Auf der unerlaubten Entfernung vom Regiment stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte. Vgl. WINTER, Möser, S. 19f.: „Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen”. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f., für 1637: „Den 31. März [10.4.; BW] ist der Oberst Spork mit seinen Völkern allhier vor die Stadt gekommen, hat Quartier begehret und daneben angedeutet, wie ihm Nordhausen auch assignirt worden; des andern Tages ist er wieder von hier nach Nordhausen gezogen. Den 4. [14.; BW] April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren”. Teilweise ließ man Deserteure um ihr Leben würfeln; DOLZ, Versuch, S. 298. Zur Desertion trug auch die Praxis bei, untergesteckte Söldner „zue disem sturmb, wie andere mehr, wider wüllen […] vornen an die spüz” als Kugelfang zu stellen, wie ein kaiserlicher Soldat, der bei der Belagerung Überlingens 1634 verletzt wurde, nach Mitteilung Bürsters über seine Dienste nach der zwangsweisen Untersteckung unter die schwedische Armee berichtete; WEECH, Bürster, S. 67. Vgl. KAISER, Ausreißer; KAISER, Lebenswelt der Söldner. Das bayerische Memorial vom 16.4.1643 [Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2763, fol. 23, Punkt 9] bestimmte, dass, wenn ein Neugeworbener ausreiße, sofort nachzuforschen sei, welche besonderen Kennzeichen er habe; diese seien alsbald zu notieren. Wenn trotzdem einer nicht mehr aufgefunden werde, so solle sein Namen an den Galgen geschlagen, u. wenn er Handwerker sei, ein solches den Zünften alsbald zu notifizieren sei, damit dergleichen meineidige Gesellen über kurz oder lang v. Handwerks wegen aufgeschrieben u. zur Strafe gezogen werden könnten. Dies sei den Neugeworbenen, insbesondere den Handwerksgesellen, schon bei der Neuwerbung u. Eidesleistung zu eröffnen. DAMBOER, Krise, S. 264f. Vgl. SIKORA, Söldnergeschichte(n); neuerdings EICKHOFF; SCHOPPER, 1636.
[5] Vgl. CLARK, Irish Soldiers.
[6] Iren: HENNING, Irish soldiers, S. 35f.: „The Irrländer are a strong enduring people, contented with plain (or little food; when they have no bread, they can endure hunger for three or four days, feeding instead on water, cress, roots and grass, when necessary, they can walk more than twenty miles a day; apart from their musquets they have their bows and long knives“.  „That nation is enduring and hardy; swarthy like gypsies, stocky of build, war-loving … they are so swift, that in one day they can cover sixteen miles. Their dress and caps are altogether barbarous, almost entirely black in colour, because, as is well known, all the sheep in their whole country are black. Their shoes are mostly made of straw. They are contented with plain (or little) food. When they have no bread and are hungry, they dig up roots from the ground and thus satisfy their hunger“. „Während des Dreißigjährigen Krieges machten sich irische Soldaten erstmals einen Namen in der kaiserlichen Armee, insbesondere jene der Regimenter Tyrone und Preston. Bei der Verteidigung von Frankfurt an der Oder im April 1631 gegen ein schwedisches Heer zeichnete sich das irische Regiment durch besondere Tapferkeit aus und wurde dabei vollständig aufgerieben, jedoch unter dem Kommando von Walter Butler als Dragonerregiment neu aufgestellt. Walter Butler war es auch, dem in der Geschichte des Dreißigjährigen Krieges eine besondere Rolle zufallen sollte: Am 25. April 1634 tötete Butler im Auftrag Kaiser Ferdinands II. gemeinsam mit seinem Landsmann Walter Devereaux den kaiserlichen Generalissimus Albrecht von Wallenstein. Dafür wurde Butler vom Kaiser der Grafentitel verliehen und mit böhmischen Ländereien bedacht. Zur ersten Generation irischer Offiziere in der kaiserlichen Armee gehörte auch Oberst Wilhelm Bourke von Gallstown aus dem County Kilkenny, welcher 1633 in kaiserliche Dienste trat und als Oberst seines Kavallerieregiments der schwedischen Reiterei in der Schlacht bei Nördlingen schwer zusetzte. Für diesen Erfolg wurde er wie Butler in den Grafenstand erhoben, mit dem Gut Limberg belohnt und zum Kämmerer Kaiser Ferdinands III. ernannt“. [Wikipedia]. Bei dem Rothenburger Chronisten Dehner heißt es unter 1632; HELLER, Rothenburg, S. 94f.: „lauter Schweden und Finnen, darunter auch Lappländer und Irrländer gewest, die hat man den Burgern einquartiert bey 8. 9. 10. u. mehr, haben mit den Burgern für gut genommen, mit ihnen gebetet und gesungen fast in allen Quartieren“. Vgl. die Einschätzung des protestantischen Osnabrücker Schuhmachers, Amtsbotes und Chronisten Rudolf v. Bellinckhausen [1567-19.3.1645] unter dem 24.4.1637; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 354: „Am gemelten tage sein widerumb uber 300 zu fuß von unteutschen volck als Ihrländer, Schotten und Engels[chen] in unser stad kommen, arm, nackt und viel jungs volcks“. Vgl. auch CLARK, Irish Soldiers.
[7] Schlacht am Weißen Berg bei Prag am 8.11.1620: Maximilian I. v. Bayern schlägt das böhmische Ständeheer unter Christian I. v. Anhalt. Friedrich V. v. der Pfalz geht nach Den Haag in die Niederlande. Vgl. KREBS, Schlacht.
[8] Neubrandenburg [LK Mecklenburgische Seenplatte]; HHSD XII, S. 69ff.
[9] Obrist [schwed. överste, dän. oberst]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer u. exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung u. Bezahlung seiner Soldaten u. deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung u. Befehlsgewalt über Leben u. Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität u. Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) u. Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- u. Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold v. 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm als Obrist u. Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe v. Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung v. Heiratsbewilligungen, aus der Beute – hier standen ihm 27 Rt. 39 Albus pro 1.000 Rt. Beute zu; HOFMANN, Peter Melander, S. 156 – u. aus Ranzionsgeldern, Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung v. Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ, im Schnitt für 5 Rt., – u. auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung u. Beschaffung von Waffen, Bekleidung u. Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen – Obristen belieferten ihr Regiment mit Kleidung, Waffen u. Munition – , gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 277 (1634) zur schwedischen  Garnison: „Am gemelten dingstage sein 2 Soldaten bey mir hergangen bey r[atsherr] Joh[ann] Fischers hause. Der ein sagt zum andern: In 3 Wochen habe ich nur 12 ß [Schilling = 6 Heller = 12 Pfennig; das entsprach insgesamt dem Tageslohn eines Maurers; BW]. Ich wol, das der donner und der blytz inn der statt schlüge, das es bränte und kein hauß stehen bliebe. Muß das nicht Gott erbarmen. Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen u. nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, u. die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) u. nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben u. Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über drei Regimenter), was Maximilian I. v. Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel v. seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) u. den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden u. auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist u. Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Meist führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl v. rund 1.500 Kriegsunternehmern, von denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte 1. Bd., S. 413ff.
[10] Francesco Freiherr de Marazzani[Marazani, Marrazahn, Marrazan, Marazan, Marsoun, Moritzan, Marozin, Marezan, Maritzan, Marizan, Martzin, Martzijn] [ – ], ital. Adliger aus Piacenza; 1628-1632 ksl. Obrist.
[11] communiter: gemeinhin.
[12] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold u. die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl v. Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments v. 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments v. 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 u. 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 u. 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 u. 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 u. 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 u. 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, vom Vorgänger übernommen u. oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet u. kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[13] Major [schwed. major, dän. major]: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen u. Befehle des Obristen u. Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition u. war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch u. im Lager, beaufsichtigte die Wach- u. Patrouillendienste u. stellte das Regiment in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- u. Standgericht. Er erhielt 1633 monatlich 200 Rt. bei der Infanterie u. 300 fl. bei der Kavallerie, 200 fl. bei der dänischen Armee.
[14] N Galle ( – ), schwedischer Major.
[15] Kompanie [schwed. kompani, dän. kompany]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch u. schwedisch) umfasste v. der Soll-Stärke her 100 Mann, doch wurden Kranke u. Tote noch 6 Monate in den Listen weiter geführt, so dass  ihre Ist-Stärke bei etwa 70-80 Mann lag. Eine Kompanie zu Pferd hatte bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie v. einem Hauptmann, die berittene Kompanie v. einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[16] Walter Graf v. Butler [Buttler, Büttler, Puttler, Buteler, Budtler, Budler] [um 1600-25.12.1634 Schorndorf], kaiserlicher Obrist.
[17] Rittmeister [schwed. ryttmåstere, dän. kaptajn]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Schwadron, Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden v. seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler u. Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler u. Plattner 1 Feldkaplan u. 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- u. Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich dotiert gewesen. Als kommandierender Rittmeister einer Streifschar einer Besatzung erhielt er auf 1.000 Rt. Beute u. Ranzionierungen quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- u. Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[18] N Spor [ – ], kaiserlicher Rittmeister.
[19] N Lorentz [ – ], kaiserlicher Rittmeister.
[20] Albert Gaston Spinola Graf v. Bruay [Broy, Bray, Bernai, Bonari, Borry, Bruye, Bruny, Bruari, Broi, Braui, Bray, Bru, Broui, Brouay, Bronj, Brivius, Bruween, Bruny, Brunay, Brusse] [1601-6.3.1645 bei Jankau gefallen], kaiserlicher Obrist.
[21] Frankfurt a. d. Oder [Stadtkreis]; HHSD X, S. 177ff.
[22] Ernesto Graf Montecuccoli [Monte Cuculi] de Montecenere [1582-18.7.1633 Colmar], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.
[23] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold u. die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl v. Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments v. 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments v. 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 u. 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 u. 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 u. 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 u. 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 u. 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, vom Vorgänger übernommen u. oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet u. kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[24] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen u. Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung v. Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung v. Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen erwarteten je nach Lage der Dinge meist einen ehrenvollen Abzug u. zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Auch wurde festgelegt, z. B. 1634 Landsberg/Warthe beim Abzug der kaiserlichen Garnison; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 196: „Ingleichen sollen sie vor- vnd bey dem Abzug einigen Einwohner / Bürger vnnd Schutzverwandten / er sey Geist- oder Weltlich / im geringsten nicht beleydigen / vielmehr aber / was jedweder Officierer vnnd Soldat der Burgerschafft schuldig / so entlehnet / oder mit Gewalt abgenommen / vorm Abzug richtig bezahlen“. Vgl. auch die genauen Festlegungen im Akkord v. Dömitz (26.12.1631; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 497ff.). Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden, z. B.. wegen der Undiszipliniertheit ihrer Truppen oder weil die Abziehenden gegen den Akkord verstießen, nicht eingehalten. CHEMNITZ über durch Wallenstein gewährten Akkord für die Besatzung v. Glogau (1633), Königlichen Schwedischen [ …] Krieg, 1. Buch, 60. Kap., S. 273: „Schrieten also die / darin gelegene / hohe Officirer zum accord / Den der Hertzog von Friedland / mit sack vnd pack / brennenden lunten / fliegenden Fähnlein auszumachiren / vnd gerade auf Landsberg begleitet zu werden / bewilliget / doch schlecht gehalten, in deme Er sie bald vor / bald hinter sich zurücke geführet / dadurch den Soldaten abgemattet / vnd dergestalt schwierig gemacht / das letztlich erst im WinterMonat fast weinig vnd ohngefehr dreyhundert mann davon in Pommern überkommen“. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger unter dem 3.12.1634; BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 233: „Und seind disen tag uf dem Asperg ankommen 3. Stuckh Officiers, ein Leutenant, Fendrich und Corporal, welche von dem Tubadelischen [Georg Christoph v. Taupadel; BW] Volckh, so von Schorndorff außgezogen [25.11. war Schorndorf gefallen; BW], entrunnen, dann ihnen die kaiserische den accord nit gehalten, Sie betrüglicher weiß 6. Tag umbgefüert, hernacher erst gezwungen sich underzustellen, oder sollten nidergemacht werden: Und seind alle Officier dabey gefangen genommen worden“.
[25] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern u. Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich u. einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.
[26] Postulatum: Forderung.
[27] BOLL, Chronik der Vorstadt Neubrandenburg, S. 144.
[28] Muskete [schwed. musköt, dän. musket]: I. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel u. den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln u. legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) u. die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, 1. Bd., S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen haben sich angeblich förmlich überschlagen. Je nach Entfernung hatten jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 544ff. Eine einfache Muskete mit Forquette (Stützgabel), Bandelier u Kugelform kostete etwa 3 ¼ fl., die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge v. 102 cm und wog etwa 4,5-4,7 kg bei einem Kaliber v. zumeist 19,7 mm [vgl. auch GROTHE, Auf die Kugeln geschaut, S. 386, hier 16, 8-19,5 mm]. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- u. Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten u. Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Bis 220 Meter konnte man noch unter günstigen Voraussetzungen eine Trefferquote von 25 % erzielen. ENGERISSER, Von Kronach, S. 552: „Ab ca. 200 m Entfernung waren Musketenschüsse unter normalen Feldbedingungen gegen gepanzerte Soldaten praktisch ohne Effekt und ab 300 m verursachten sie gegen Ungepanzerte auch nur noch Prellschüsse. Die maximalen Schussweiten mit einer gut passenden und verdämmten Kugel lagen bei 350-400 m, d. h. nach spätestens 400 m senkte sich eine waagrecht abgeschossene Kugel in den Boden“. Vgl. „Luntenschloßmuskete, Suhl um 1630“. Online verfügbar unter: engerisser.de/Bewaffnung/Luntenschlossmuskete.html. Da die Treffgenauigkeit der Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung v. maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. II. Es gab auch Jagdmusketen mit kleinem Kaliber u. langem Lauf, die v. Scharfschützen verwendet wurden. Zum Teil machte man aus Unberittenen Dragoner, indem man ihnen Musketen gab. SCHWARTZ, Die Neumark, S. 52. Der Preis für eine Muskete lag je nach Qualität zwischen 4 u. 6 Rt., also zwischen 6 u. 9 fl.
[29] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5-19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis. Halbe Kartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. „Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite v. 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211. Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen v. gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen v. Brand- u. Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.
[30] Stück pflanzen: ein Geschütz in Stellung bringen.
[31] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder v. der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter u. Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff. Ein Bagagewagen kostete zwischen 30 u. 40 Rt.
[32] Abzug, ehrenvoller: Gemeint ist „mit Sack und Pack, klingendem Spiel, brennenden Lunten, Kugeln im Mund“; HELLER, Rothenburg, S. 180, Anm. ***: „Diese Zugeständnisse waren die höchsten militärischen Ehren, welche einer abziehenden Besatzung eingeräumt wurden. Zu größerer Feuerbereitschaft führten die Musketiere im Gefecht für die nächsten Schüsse die Kugeln im Mund; auch ließ man die Lunten an  b e i d e n  Enden brennen, um, wenn der Brand beim Aufdrücken auf die Zündpfanne verlöschen sollte, noch feuerbereit zu sein. Eine Erschwerung der Bedingungen für abziehende Truppen waren: Abgelöschte Lunten, später, nach Einführung der Radschlösser, abgeschraubte Steine“. Ergänzt wird das meist „mit fliegenden Fahnen, Ober- und Untergewehr“ u. Bagage. Allerdings wurde auch diese Vereinbarung, z. T. aus vorgeschobenen Gründen, nicht immer eingehalten.
[33] reversieren: verpflichten, versichern.
[34] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung v. Festungen u. Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen u. Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich,  S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames u. ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. v. Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen aber auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“. Zum Teil plünderten Nachbarn die Hinterlassenschaft ihrer geflüchteten oder abgebrannten Mitbürger; KRAH, Südthüringen, S. 95: „So berichtete Suhl, daß ‚sich noch etliche volks- und ehrvergessene Leute allhier und anderswo gelüsten lassen, sich an der armen verbrannten Sachen, so nach der Plünderung und Brand in Kellern, Gewölben und sonderlich im Feld und in den Wäldern geflüchtet und übrig geblieben, zu vergreifen und dieblich zu entwenden. Wie dann etliche – auf frischer Tat allzu grob begriffen und darum zu gefänglicher Verhaftung gebracht‘ seien. Auch Benshausen erhielt seine Salvaguardia, um dem täglichen Plündern, nicht nur durch streifende Soldaten zu wehren !“
[35] Prenzlau [LK Uckermark]; HHSD X, S. 320ff.
[36] GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 84.
[37] Frankfurt a. d. Oder; HHSD X, S. 177ff.
[38] Jacob [Freiherr v.] Butler [ – ], kaiserlicher Obrist.
[39] Vgl. GOODRICK, Poyntz, S. 56.
[40] Polen, Polacken [„Husacken“, „Hussaria“]: Die übliche, zunächst nicht pejorative Bezeichnung für die im kaiserlichen Heer wenig geschätzten polnischen Truppen, die hauptsächlich v. Spanien besoldet u. in habsburgischen Diensten standen. Vgl. Wallenstein an Gallas, 30.1.1633; NÉMETHY, Das Schloß Friedland, S. 106: „wenn die nacion siehet das ihnen einer nachgiebt oder ihrer von nöthen hat so seind sie insuportabili [unerträglich; BW]“. Die Kampfkraft dieser Truppen galt als gering. Einerseits galt ihre Führung als schwierig, andererseits waren sie wegen ihrer Tapferkeit u. Geschicklichkeit im Umgang mit Muskete, Pistole, Säbel, Lanze u. Wurfspeer gesuchte Söldner. Von Philipp Graf v. Mansfeld-Vorderort gegenüber Ilow stammt die negative Beurteilung; HALLWICH, Wallenstein’s Ende 1. Bd., S. 512: „Die Beschaffenheit vnserer Pohlen habe Ich gestern dem Herren ausführlich, sowohl dem Herren Veldtmarschalch auch ieczo bey diesem überschriben. Der Herr zweifle nur nit, daß ihnen nicht viel hunderterler persvasiones eingeprediget, getruncken vndt geßen worden; die Bestien haben auch capiret, aber viel eher aus dem gedechtnüß verlohren, alß der Wein aus dem Kopf und Magen verdeyet worden. Sie freßen wohl weder Sambstag noch Freytag Butter oder Ayer; sich aber sonsten für den catholischen glauben, daß Römische Reich oder auch ihr aigeneß Vatterlandt ainige Vngelegenheit zue machen, seindt sie gancz keine leüth. Warheit oder Ehr hat bey ihnen nicht lenger bestandt, alß weil es ihnen zum profit dienet; wan der aufhöret, schwehren sie für fünff groschen einen Aydt, daß Gott nie zur Welt gebohren. Mit diesen ehrlichen Leuthen habe Ich diese Tage hero meine Zeit zuebringen müßen; kehme es nur endtlich zue nuczbahren diensten deß Kaysers, möchte man alleß deßen vergeßen. […] mitlerweile mich bey Herrn Veldtmarschalch helffen entschuldigen, daß Ich mit diesen Leuthen nicht eher erscheine, ist ia ie ein pur lautere Vnmöglichkeit geweßen, sie ehender fort zue bringen; hoffe zu Gott, wir werden noch entlich zue rechten Zeit kommen, inmaßen dann dieser Canali nur in der ersten furi arbeit vndt action geben werden muß, worauf dieselbe inmittelß, doch ohne maßgeben, bestermaßen bedacht sein wollen“. Vgl. auch LEHMANN, Kriegschronik (Oktober 1636), S. 89: Die polnischen Reiter „soffen sehr viel bier auß, machten es mit Plündern, schenden erger denn alle feinde, ritten uff die welde, durchschändeten die Weibsbilder, dass Sie nicht gehen kundten, nötigten die Steinalten Weiber, dass Sie starben, zernichteten alles in heußern, weil ihrethalben alles uff die Welder und in die Städte gewichen wahr, haben viel vergrabene sachen aufgesucht, vermaurete keller gefunden, zien und kupfer mitgenommen, kirchen erbrochen, kelche, leichen- und Altartücher mitgenommen. Den 31. October s. n. fiel das Fest aller heiligen ein, drumb blieben Sie liegen, feyerten es mit fasten und speisen nur von öhl, Eßig und fischen, wo sies haben kundten, wahren aber nichts desto frömmer und brachen an Sontag frühe auf und marchirten auf Presnitz und Wiesenthal. Das ärgste und grausambste an ihnen wahr, dass Sie schöne kinder, gleich wehren Sie Turcken oder Tartarn, mitgenommen“. WAGNER, Pforr, S. 129. THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 616f.: „Vnder diesen Crabaten vnd Pollacken ward eine scharpffe Kriegs-Disciplin vnnd gute Ordnung gehalten / wie dann drey ihrer Soldaten / welche in einem Dorff auß einer Kirchen etwas gestohlen / vnnd darüber ergriffen worden / eine harte Straff haben außstehen müssen / in deme sie alle drey an Pfählen angebunden / vnd lebendig im Fewer verbrändt worden. So ist auch ein Polnischer Edelmann / welcher sampt seinem Knecht / ein Weibsbild geschändet / vnd deßwegen bey seinem Obristen angeklagt gewesen / zur Rede gestellt / vnangesehen er eine grosse Summe Gelts für sein Leben gebotten / gleichwol anfangs der Knecht in Gegenwart vnnd Ansehen deß Edelmanns enthauptet / vnd hernacher folgenden Tags auch mit dem Schwerd hingerichtet worden“. Bei dem Rothenburger Chronisten Dehner werden die polnischen Kosaken aus der Ukraine als „Husacken“ bezeichnet; HELLER, Rothenburg, S. 20. Vgl. auch SCHWARTZ, Die Neumark, S. 53ff.
[41] Schotten: Von 1626-1632 dienten 25.000 Schotten unter Christian IV. u. Gustav Adolf, was etwa 10 % der Gesamtbevölkerung Schottlands entsprach; PARKER, Military Revolution, S. 200, Anm. 17. 1630 hatte Gustav Adolf 13 Schottenregimentern mit fast 1.000 Offizieren unter seinem Kommando; MINHA, Walter Graf Leslie, S. 139, Anm. 23: Damit „wurde das Schwedenheer zur großen Kriegsschule des anglo-schottischen Adels für den späteren Machtkampf zwischen König und Parlament in der Heimat“. Zur Motivation schottischer Söldner MAHR, Oberst Robert Monro, S. 54: „Hier ist auch zu sehen, dass der Baron von Foulis edlen Andenkens es nicht für eine Beeinträchtigung seines Ansehens hielt, zuerst meinem Lord Reay und seinem Regiment als Freiwilliger zu folgen, bis er einige Gefechte gesehen und einige Erfahrung gesammelt hatte. Dann begann er mit einer Kompanie und wurde zuletzt mit Ansehen Obrist eines Regiments zu Fuß und zu Pferd. So ermunterte er andere seines Namens und seiner Verwandtschaft, seinem Beispiel zu folgen und ehrenvoll im Ausland zu leben, anstatt ihren Freunden zu Hause, wie es viele tun, zur Last zu fallen. Dabei müssen sie, wie wir in Schottland sagen, für einen halben Laib Brot springen, während andere aufgrund ihrer Tapferkeit nobel im Ausland leben, sich Diener leisten können und von silbernen Tellern speisen“. In erster Linie heranziehen ist die große Datenbank v. Steve MURDOCH, SSNE; dort auch jeweils die neueste Literatur, bzw. zu dessen Veröffentlichungen => Literaturregister. Bei der Zusammensetzung der schwedischen Armee Gustavs II. Adolf bis Ende 1632 werden folgende Zahlen angenommen: Schweden 8.000 (5, 5 %), Finnen 3.000 (2, 0 %), Deutsche Söldner: Alte Regimenter (vor Juli 1630 aufgestellt) 15.000 (10, 5 %) Neue Regimenter 65.000 (44, 5 %) Britische Söldner 7.000 (5, 0 %) Verbündete: Sachsen 17.000 (11, 5 %) Brandenburg 6.000 (4, 0 %) Hessen-Kassel 6.000 (4, 0 %) Mecklenburg 4.000 (2, 5 %) Stadtmilizen ca. 15.000 (10, 5 %) Gesamtzahl 146.000. Von diesen ca. 150.000 Mann war etwa die Hälfte im Garnisonsdienst eingesetzt, der Rest war auf die verschiedenen Armeekorps aufgeteilt, deren Größe zwischen 3.000 u. 20.000 Mann lag. Im Falle einer möglichen Schlacht wurden diese dann vorübergehend zusammengezogen. Angaben nach BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 69; ENGERISSER, Von Kronach. Je nach Kriegslage schieden nach Gustav II. Adolfs Tod Verbündete wieder aus, der Anteil der Deutschen unter schwedischer Fahne stieg jedoch weiter an. Vgl. MILLER, Swords for hire. Vgl. das Beschwerdeschreiben Wernigerodes über Hamiltons Schotten (1632); NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 108: „die hier liegenden Schottischen Soldaten wollten mit ihren Wirthen und deren Lägern nicht zufrieden sein, trieben die Leute aus ihren Ehebetten, brächten Gesellschaft mit, gingen mit Sporen und Stiefeln zu Bett, aus denen sie dreitätige Kindbetterinnen jagten. Würde ihnen etwas gesagt, prügelten sie die Leute; sie vernichteten ihrer Wirthe Handwerkszeug. Kein Quartier sei ihnen gut genug, sie wollten stattliche Palatia haben. Wären die Wirthe nicht zu Hause, schlügen sie die Thüren ein. Der Oberste perturbire den Magistrat in seinen Rechten, indem er die Preise der Dinge vorschreibe, unter den Vorgeben, der Rath setze sie ihm zum Tort so hoch. Wollte man diese Waren für diese Preise nicht hingeben, so drohte er, sie gerade wegzunehmen“. Der Osnabrücker Schuhmacher, Amtsbote u. Chronist Rudolf v. Bellinckhausen [1567-19.3.1645] unter dem 24.4.1637; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 354: „Am gemelten tage sein widerumb uber 300 zu fuß von unteutschen volck als Ihrländer, Schotten und Engels[chen] in unser stad kommen, arm, nackt und viel jungs volcks“. HÄVECKER, Chronica und Beschreibung, S. 96 (Calbe 1642): „Uber dieses ist dieser Ort auch mit Theurung und Hungersnoth nicht verschonet geblieben. Denn Ao. 1642. hat ein Scheffel Rocken 3. Thl. und mehr gegolten / und man das Getreyde allhier nicht einmal darum erlangen können / sondern es hat dasselbe von andern Orten müssen geholet werden; Die nun kein Geld gehabt / es so theur zu bezahlen / haben sich mit geschroteten Bohnen / Erbsen- und Gersten-Brod behelffen müssen / so aber auch beynöthig gewesen. Dahero viel arme Leute statt des Korns / mit Knoten-Kafft / Wurtzeln aus der Erden sich sättigen / und das Kraut auf dem Felde kochen und essen müssen. Und weil eben in derselben Zeit die Engel- und Schottländer in der Stadt gelegen / sind derer viel wegen Mangel des Brods gestorben / und haben einige den Hunger mit Pferdefleisch zu stillen gesuchet / und das Fleisch des verreckten Viehes gegessen“.
[42] Robert Monro [Munro] [1590 ?-1680], schwedischer Obrist. Vgl. MURDOCH, SSNE ID: 94; http://www.electricscotland.com/history/sweden/robert_munro1; htmhttp://www.electricscotland.com/history/sweden/robert_munro2.htm; generalrobertmonro.com [in Bearbeitung]. BROCKINGTON, Usage of Scottish Mercenaries, online unter: http://generalrobertmonro.com/ebooks/Usage-of-Scottish-Mercenaries.pdf.
[43] Unter dem Kommando v. Maximilian Teuffel, Freiherr v. Guntersdorf [1565-17.9.1631 bei Breitenfeld], schwedischer Obrist.
[44] Unter dem Kommando v. Johann Georg aus dem Winkel [Winckel] [1.8.1596 Schierau-18.2.1639 Hildesheim], schwedischer Obrist.
[45] Handgranaten: runde, mit Pulver gefüllte Eisenkugeln, die mit einer Lunte gezündet wurden. Granaten können, als selten erhaltene Beispiele damaliger Feuerwerkerkunst, noch heute in den Kunstsammlungen der Veste Coburg besichtigt werden. Während die Handgranaten aus runden, mit Pulver gefüllten Eisenkugeln bestanden u. mit einer Lunte gezündet wurden, gab es auch schon Fallgranaten, die beim Aufschlag mittels eines Reibungszünders explodierten. Granadiere waren ursprünglich Soldaten, die Handgranaten gegen den Feind schleuderten. Bereits 1631 wurden sie bei der Eroberung Frankfurt a. d. Oder von den Iren eingesetzt; MAHR, Monro, S. 112. Als Generalmajor Lars Kagge 1634 in Regensburg belagert wurde, forderte er zu dieser gefährlichen Tätigkeit – ihre Splitter konnten bis zu 50 Schritte gefährlich werden – Freiwillige gegen höheren Sold auf u. wurde so der Schöpfer der Granadiere. Chemnitz, S. 467, beschreibt bei dieser Gelegenheit erstmalig den Einsatz v. Handgranaten: „Gebrauchte sich [der Gen. Maj. Kagg] hierunter zuforderst der handgranaten, den Feind in confusion zubringen, nachgehends, wann solches geschehen, der Kurtzen wehren [Helmbarten] zum niedermetzeln. Wobey er jennige, so die handgranaten zu erst geworffen, mit einer gewissen recompens [nach Heilmann 2 Reichstaler] zu einer so gefährlichen action angefrischet‘. ENGERISSER, Von Kronach, S. 277. Die Füllung der Handgranaten durch die Feuerwerker galt als sehr gefährlich.
[46] Pike: Landsknechtspieß von 3 bis 5 m Länge, die entscheidende Waffe des in geschlossenen Haufen kämpfenden Fußvolkes. Die Pikeniere bildeten die unterste Klasse des Fußvolks. Bei einem Reiterangriff richteten die ersten beiden Reihen des Fußvolkes die Piken gegen die Angreifer. Die Pike war eher eine Defensivwaffe, da die Pikeniere den Rückhalt für die beweglicheren Musketiere bildeten (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, S. 89 f.). Hochrangige Offiziere wie Piccolomini behaupteten gern von sich, sie hätten das Kriegshandwerk „von der Pike auf“ („con una picca“) gelernt.
[47] Schlachtschwert: Schlachtschwerter wurden z. B. bei Ausfällen der Belagerten u. Angriffen verwendet u. galten als geeignete Waffen für den Graben- u. Nahkampf, so überliefert bei den Belagerungen Frankfurts/Oder 1631, Kronachs 1634, Regensburgs 1634 u. der Veste Coburg 1635. Gustav II. Adolf hatte die hinteren Reihen der Infanterie angewiesen, zunächst die Schwerter zu benutzen u. erst im Nahkampf zu Pistolen zu greifen. Allerdings besaßen viele Infanteristen wegen der zu geringen Stückzahl nur Äxte oder Beile.
[48] Kriegsgefangene: Zur Gefangennahme vgl. die Reflexionen des schottischen Söldners Monro bei MAHR, Monro, S. 46: „Es ist für einen Mann besser, tüchtig zu kämpfen und sich rechtzeitig zurückzuziehen, als sich gefangennehmen zu lassen, wie es am Morgen nach unserem Rückzug vielen geschah. Und im Kampf möchte ich lieber ehrenvoll sterben als leben und Gefangener eines hartherzigen Burschen sein, der mich vielleicht in dauernder Haft hält, so wie viele tapfere Männer gehalten werden. Noch viel schlimmer ist es, bei Gefangennahme, wie es in gemeiner Weise immer wieder geübt wird, von einem Schurken nackt ausgezogen zu werden, um dann, wenn ich kein Geld bei mir habe, niedergeschlagen und zerhauen, ja am Ende jämmerlich getötet zu werden: und dann bin ich nackt und ohne Waffen und kann mich nicht verteidigen. Mein Rat für den, der sich nicht entschließen kann, gut zu kämpfen, geht dahin, daß er sich dann wenigstens je nach seinem Rang gut mit Geld versehen soll, nicht nur um stets selbst etwas bei sich zu haben, sondern um es an einem sicheren Ort in sicheren Händen zu hinterlegen, damit man ihm, wenn er gefangen ist, beistehen und sein Lösegeld zahlen kann. Sonst bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich zu entschließen, in dauernder Gefangenschaft zu bleiben, es sei denn, einige edle Freunde oder andere haben mit ihm Mitleid“. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold  freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke u. Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt u. wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Bericht aus Stettin vom 8.4.1631; Relation Oder Bericht Auß Pommern. o. O. 1631: „Den 27. Martii sind alhier 108 gefangene eingebracht deren nach mehr folgen sollen / die werden alle in Schweden ins bergwerck gesand / das sie etwas redliches arbeiten lernen“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit, S. 11-14. 1633 kostete die Auslösung bei der Kavallerie: Obrist 600 Rt. aufwärts, Obristleutnant 400 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Rittmeister 200 Rt., Kapitänleutnant 70 Rt., Leutnant 60 Rt. bis 10 Rt. für einen Marketender, nach der Schlacht bei Jankau (1645) Obrist 1000 Rt., Obristleutnant 500 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Hauptmann 75 Rt., Kapitänleutnant u. Leutnant 50 Rt.; GANTZER, Archivalien, S. 40f. Einfache Soldaten sollten gegenseitig um einen Monatssold ausgelöst werden.
[49] Kriegsverletzungen: Bei der Vielfalt u. Schwere der Verletzungen ist es erstaunlich, wieviel Soldaten überlebt haben. In der Leichenpredigt für Johann Schaff v. Habelsee heißt es; PERTZSCH, Heroicum Heroum fideliter & constanter militantium Stipendium: „Insonderheit Anno Sechzehenhundert und vierzig bey Greiffenstein in Slesien / als der Stalhannß mit Fünfhundert Musquetirern und dem Rechten Flügel gegen Ihn kame / Er sich mit den bey sich habenden Troppen / seiner gewöhnlichen Großmüthigkeit nach / deß Stalhannsen Schwager / nemlich den Obristen-Leutenant / so obbesagte Musquetirer commandirte / angegriffen / selbigen alsbald todtgeschossen / und ohnangesehen Er zween Schuß darüber / einen durch zwo Rippen / den andern am lincken Ohr ein- und zum Mund hinaus bekommen / gleichwohl nicht abgelassen / sondern noch einen Cornet, welcher Seiner im Schuß fehlete / erlegt / und selbige rencontra Ritterlich ausgefochten; Nicht anderst auch wieder bald darauf Anno Sechzehenhundert Ein und viertzig für Wolffenbüttel / da zwey Pferde unter Ihm mit Stücken darnieder und Er selbst gefährlich geschossen worden / Sich so Rühmlich gehalten / daß Er zur Obrist-Wachtmeisters Charge gezogen; dieses Officium Er Anno Sechzehenhundert fünf und viertzig / bey Einnehmung Teschen / und Sechzehenhundert sechs und vierzig / in der Blocquada für Frankenstein in Slesien (in welchen beeden Ocasionen Er auch hart an seinem Leib verletzt / also betretten / daß sein Obrister freywillig Ihme die Obrist-Leutenant-Stelle conferirt. Vornehmlich aber hat Er bey dem Treffen zwischen Plan und Trübel / in Führung der Avanguardi, seine bekandte Treüe / dapfern Valor und Heroischen Heldenmuht / mit ungesparter Darsetzung seines Leibes / Lebens und Bluts / Ritterlich / durch zertrennung dreyer Regimenter zu Pferd / als deß Lieffländischen / Wittenbergischen und Durlachischen / auch Eroberung zweyer Standarten / sehen lassen: Wie nicht weniger kurtz darnach Anno Sechzehenhundert acht und viertzig / bey den Dingelfingischen Einfall in der Frantzosen und Schwedischen Läger / in welchem Ihme ein Stück von der Zungen und etliche Zähne aus dem Munde geschossen worden) und sonsten die gantze Zeit durch / seiner wehrender Kriegs / dienste / an allen Plätzen und Oertern / sein Devoir jedesmahl / wieder Unsere und deß Reichs Feinde / mit empfangenen Achtzehn Tödtlichen Stich- und Schüßen durch sein Haubt / Halß / Bauch / arm und Bein (gestalten Er Uns noch jüngst zu Pilsen / die Halbe in seinem lincken Arm zu stücken geschossen / und ausgenommene Röhre Selbst gezeigt) so dapffer und und unverzagt contestirt / daß solches zu seinem Immerwährenden Lob und Ruhm / auch allen Ritterlichen Siegliebenden Soldaten zu einem Exempel der Nachfolge / billich vorgesetzt werden kann“. Vgl. die Kritik Christians des Jüngeren von Anhalt-Bernburg (1620) an der schlechten Behandlung durch Balbiere; KRAUSE, Briefe, S. XI: „ ‚Nichts verdroß mich mehr‘, äußert er sich, ‚als da der Graf Buquoy einen jungen Balbirer, der mich verband, fragte, wo ich geschädigt wäre, antworte: In den Rücken wäre ich von einer Musketenkugel durchschossen worden, da man doch darnach befunden, daß der Schuß, so durch die Brust gegangen, vom Pistol gewesen, der andere aber nicht durchgangen. Und ich mag mich rührmen, daß in dieser Schlacht ich den Feind ins Gesicht gehabt, auch da ich beide Wunden empfangen, ihm nicht den Rücken zugekehrt, welches wenige werden sagen können.
Dieser unwissende  Balbirer aber, weil er den Eingang der Pistolkugel vorm unterm rechten Arm nicht sah, und ich vor großen Schmerzen in der Achsel mich auch nicht recht alsbald besann, stieß mir das Instrument vorn in die Brust, da die Pistolkugel ausgegangen, hinein, und zur Schulter, da die Musketenkugel hineingegangen, wieder heraus. Ich meinte, es müßte als sein, und litte es geduldig, dessen mir die Wallonischen werden Zeugniß geben, sahe also das frische neue Blut herauslaufen, daß ich auch endlich den Balbirer zur Rede setzte, und glaube, er habe mich durch das Stören, sonderlich auf diese Weise, mehr verderbt, als die Wunden an sich selbst. – Es sind wol ein fünf Balbirer dieselbe Nacht über mich gewesen und taugte keiner nichts: Napolitaner, Teutsche, Franzosen, Wallonen‘ “. Vgl. auch „Die medizinische Versorgung“, in: EICKHOFF; GROTHE; JUNGKLAUS, 1636, S. 119ff. In Schweden verbrachte man Kriegskrüppel ohne Versorgung zusammen mit Leprakranken auf einsame Ostseeinseln wie Gloskär [Åland-Archipel; Finnland]; PLEISS, Der Zug, S. 17, obwohl in den Kapitulationen festgehalten war; MANKELL, Arkiv Bd. 3, S. 265ff.: […] oder sonsten gelähmt und untüchtig gemacht würde, sie nach jedes condition und Verhalt mit Ranzion oder Auswechselung auslösen und einen solchen Beschädigten, so er in Unsern Landen zu bleiben gemeinet wäre, mit notdürft. Unterhalt die Zeit seines Lebens versorgen, oder da er weiter ziehen wollte, mit einem Pass und ehrlichem Zehrpfennig gnädigst verehren lassen“. Der bekannteste aller Kriegsversehrten soll Josias v. Rantzau [18.10.1609 Bothkamp-14.9.1650 Paris], dänischer, später französischer Generalleutnant, gewesen sein. Er soll 60 Wunden davongetragen haben, ein Auge (bei der Belagerung v, Dole), ein Ohr u. vor Arras einen Arm u. ein Bein verloren haben. Vgl. auch FRIEDRICH; SCHRÖDER, Das Massengrab von Lützen, S. 399-404.
[50] MAHR, Monro, S. 112f.
[51] Schwerin; HHSD XII, S. 114ff.
[52] Ratzeburg [Kreis Herzogtum Lauenburg]; HHSD I, S. 216f.
[53] Frankfurt a. d. Oder [Stadtkreis]; HHSD X, S. 177ff.
[54] pressa: Eile.
[55] Rudolf Freiherr v. Tiefenbach [Dieffenbach] [26.11.1582 Graz-4.3.1653], kaiserlicher Feldmarschall.
[56] Hannibal Graf v. Schaumburg [Schauenburg] [1582-30.3.1634 Freiburg], kaiserlicher Feldmarschall.
[57] Johann ‘t Serclaes Graf v. Tilly [Feb. 1559 Schloss Tilly, Gemeinde Villers-la-Ville/Villers; Herzogtum Brabant-30.4.1632 Ingolstadt], ligistischer Feldmarschall. Vgl. KAISER, Politik; JUNKELMANN, Der Du gelehrt hast; JUNKELMANN, Tilly.
[58] Ernst Georg Graf v. Sparr [Sparre, Spara, Spee] zu Trampe auf Greifenberg [1596 Trampe bei Eberswalde-Juni/September 1666], halberstädtischer Obrist, kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.
[59] N Heiden [Heidow] [ – ], kaiserlicher Obrist.
[60] Johann Graf v. Götz [Götzen, Götze] [1599 Zehlendorf-6.3.1645 bei Jankau],  kurbayerischer u. kaiserlicher Feldmarschall, stand ab 1615 in Diensten der böhmischen Stände u. ab 1619 unter Ernst v. Mansfeld, 1626 am 25.4.1626 Teilnahme an der Schlacht an der Dessauer Brücke u. kaiserlicher Obristleutnant, Obrist u. Statthalter von Rügen, dann Generalwachtmeister, Götz galt als hart u. gewissenlos, wie etwa bei der Einnahme v. Cottbus 1631. 1632 Erhebung zum Freiherrn, Nachfolge des inhaftierten u. später hingerichteten Hans Ulrich v. Schaffgotsch in Schlesien, am 13.5.1634 Niederlage bei Liegnitz gegen die Schweden, Dezember 1634-Januar 1635 glücklose Belagerung Würzburgs. Götz war Günstling v. Matthias Gallas, er wurde 1635 in den Grafenstand erhoben, nachdem er zum Katholizismus konvertiert war. Am 26.1.1636 zum kurbayerischen Feldmarschall (in der Nachfolge Gronsfelds) ernannt, vertrieb er Landgraf Wilhelm V. v. Hessen aus Westfalen. 1637 entsetzte er Leipzig u. schloss mit Hatzfeldt Banér bei Torgau ein, den er anschließend nach Pommern verfolgte. Am 2.12.1638, nach der verlorenen Schlacht bei Wittenweier am 9.8.1638, verhaftet u. bis zum 17.8.1640 inhaftiert. Ab 1640 kaiserlicher Feldmarschall, erhielt Götz 1643 das Kommando der kaiserlichen Armee in Schlesien u. kämpfte 1644 gegen den Fürsten Sigismund v. Rákóczi in Ungarn u. Siebenbürgen. Als Torstensson in Böhmen einfiel, wurde er dorthin abgezogen. Er fiel in der Schlacht bei Jankau. Vgl. ANGERER, Aus dem Leben des Feldmarschalls Johann Graf von Götz.
[61] Rudolf [Rudolfo] Graf Colloredo [Coloredo, Coloreto, Coleredo, Colredo, Kolloredo]-Waldsee [Wallsee] [2.11.1585 Budweis-24.2.1657 Prag], kaiserlicher Generalwachtmeister u. Feldmarschall. 1617 Teilnahme am Uskokenkrieg gegen Venedig, 1618 Beförderung zum Hauptmann, am 27.8.1626 unter Tilly Teilnahme an der Schlacht bei Lutter am Barenberge, 1627 Feldzug in Mähren, Eintritt in den Orden des Hl. Johannes von Jerusalem, Ernennung zum Großprior Böhmens durch den Kaiser, 1629 Erhebung in den Reichsgrafenstand, im Juni 1631 in Salzungen einquartiert, 1632 Beförderung zum Generalwachtmeister, am 15.11.1632 Erfolg gegen Gustav II. Adolf von Schweden an der Rippach. Im Januar 1634 plädierte Colloredo-Waldsee für Wallensteins Ermordung, 1634 wurde er Feldmarschall u. Oberbefehlshaber der kaiserlichen Truppen in Böhmen, 1636 Belehnung mit konfiszierten Gütern Trčkas, 1643 zusammen mit Gallas Feldzug nach Holstein, Ende 1648 nach erfolgreicher Verteidigung Prags gegen Königsmarck u. Ernennung zum Gouverneur der Stadt.
[62] in vindictam: zur Rache, Strafe, Vergeltung.
[63] Gemeint ist hier das Massaker Tillyscher Truppen am 19.3.1631 in Neubrandenburg [LK Mecklenburgische Seenplatte]; HHSD XII, S. 69ff.
[64] Fahne: Fahne einer Kompanie; metonymisch die ganze Kompanie. Als Feldzeichen war die Fahne zur Unterscheidung v. Freund u. Feind unverzichtbar, da es im Dreißigjährigen Krieg kaum einheitliche Uniformen gab. Sieg u. Niederlage wurden nach der Zahl der eroberten u. verlorenen Fahnen ermittelt. Die Fahne wurde geradezu kultisch verehrt, Soldaten legten ihren Eid auf die Fahne, nicht auf den Kriegsherrn ab. BRNARDÍC, Imperial Armies 1, S. 38ff.
[65] Kornett [schwed. kornett, dän. cornet]: Der Kornett führte die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entsprach der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold;  z. T. wurden allerdings 240 Rt. (!) in besetzten Städten (1626) erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermarck, S. 15). Sein Anteil an 1.000 Rt. Beute u. Ranzion betrug 17 Rt. 60 Alb. 2 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. => Fähnrich; Fahne.
[66] Kartaune: Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17, 5-19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde nötig: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81.
[67] Kartaune, halbe: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite v. 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211.
[68] Muskete [schwed. musköt, dän. musket]: I. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel u. den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln u. legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) u. die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, 1. Bd., S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen haben sich angeblich förmlich überschlagen. Je nach Entfernung hatten jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 544ff. Eine einfache Muskete mit Forquette (Stützgabel), Bandelier u Kugelform kostete etwa 3 ¼ fl., die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge v. 102 cm und wog etwa 4,5-4,7 kg bei einem Kaliber v. zumeist 19,7 mm [vgl. auch GROTHE, Auf die Kugeln geschaut, S. 386, hier 16, 8-19,5 mm]. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- u. Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten u. Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Bis 220 Meter konnte man noch unter günstigen Voraussetzungen eine Trefferquote von 25 % erzielen. ENGERISSER, Von Kronach, S. 552: „Ab ca. 200 m Entfernung waren Musketenschüsse unter normalen Feldbedingungen gegen gepanzerte Soldaten praktisch ohne Effekt und ab 300 m verursachten sie gegen Ungepanzerte auch nur noch Prellschüsse. Die maximalen Schussweiten mit einer gut passenden und verdämmten Kugel lagen bei 350-400 m, d. h. nach spätestens 400 m senkte sich eine waagrecht abgeschossene Kugel in den Boden“. Vgl. „Luntenschloßmuskete, Suhl um 1630“. Online verfügbar unter: engerisser.de/Bewaffnung/Luntenschlossmuskete.html. Da die Treffgenauigkeit der Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung v. maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. II. Es gab auch Jagdmusketen mit kleinem Kaliber u. langem Lauf, die v. Scharfschützen verwendet wurden. Zum Teil machte man aus Unberittenen Dragoner, indem man ihnen Musketen gab. SCHWARTZ, Die Neumark, S. 52. Der Preis für eine Muskete lag je nach Qualität zwischen 4 u. 6 Rt., also zwischen 6 u. 9 fl.
[69] Lunte: mit Bleizucker gebeizter Hanfstrick, der nicht brennt, sondern nur glimmt. Bekannt ist Blei(II)-acetat als Bleizucker, da es süß schmeckt und gut in Wasser löslich ist. Trotz seiner Giftigkeit wurde Bleizucker bis zum 19. Jahrhundert als Zuckerersatz (Defrutum) verwendet – insbesondere wurde Wein damit gesüßt [wikipedia]. Teilweise wurden die Bürger gezwungen, die Lunten in Heimarbeit für die Armee zu produzieren.
[70] Franz Wilhelm Mohr v. Wald [Mohrwald, vom Wald(t)] [ -20.7.1643], kaiserlicher Obrist.
[71] Obristleutnant [schwed. överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, v. den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch v. Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten u. die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren u. Soldaten bewies u. für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments u. die Anwerbung v. Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- u.Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse u. Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen u. dänischen Armee sogar 300 fl. KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu. Dazu kam sein Anteil an der Beute, der pro 1.000 Rt. 16 Rt. 39 Albus betrug; HOFMANN, Melander, S. 156. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen u. Garnisonsdienst zwei Quartiere u. damit auch entsprechende Verpflegung u. Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[72] Kapitän [schwed. Kapten, dän. kaptajn]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben u. ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure u. verstorbene Soldaten ersetzen musste. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., d. h. 1.920 fl. jährlich – ein bayerischer Kriegsrat erhielt 1637 jährlich 792 fl. – sein Anteil aus Beute und Ranzionierung betrug pro 1.000 Rt. Erlös  59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden v. seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben u. auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte die Feldscher u. die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- u. Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant u. dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Der tägliche Unterhalt für einen Kapitän betrug in der brandenburgischen Armee (1631) 2 Rt.
[73] Kroaten: kroatische Regimenter in kaiserlichen u. kurbayerischen Diensten, des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte (GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom, S. 130). Mit der (älteren) Bezeichnung „Crabaten“ (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten [vgl. REDLICH, De Praeda Militari, S. 21], mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die v. „Freireutern“ verübt wurden. „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke u. Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore u. Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung u. Disziplinierung dieser „Streifparteien“ u. wurde v. diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Vgl. GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 85 (1630): „Die Crabaten litten dieser Zeit von den Schwedischen viel schaden / weil es bey ihnen viel stattliche Beuten gab. Dann sie hatten theils Gürtel voller Gold und Silber vmb den Leib / auch gantze Blatten von Gold vnd Silber geschlagen vor der Brust“. Zudem war „Kroaten“ ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel (angeblich „vergiftet“; PUSCH, Episcopali, S. 137; MITTAG, Chronik, S. 359, wahrscheinlich jedoch Sepsis durch den Hieb) u. Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. Jeder fünfte dieser „kahlen Schelme Ungarns“ war zudem mit einer Lanze bewaffnet. SCHUCKELT, Kroatische Reiter; GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom. Meist griffen sie Städte nur mit Überzahl an. Die Hamburger „Post Zeitung“ berichtete im März 1633: „Die Stadt Hoff haben an vergangenen Donnerstag in 1400. Crabaten in Grundt außgeplündert / vnnd in 18000 Thaller werth schaden gethan / haben noch sollen 1500. fl. geben / dass sie der Kirchen verschonet / deßwegen etliche da gelassen / die andern seind mit dem Raub darvon gemacht“. MINTZEL, Stadt Hof, S. 101. Zur Grausamkeit dieser Kroatenregimenter vgl. den Überfall der Kroaten Isolanis am 21.8.1634 auf Höchstädt (bei Dillingen) THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 331f.; bzw. den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian v. Gronsfelds im Mai 1635: HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff.; den Überfall auf Reichensachsen 1635: GROMES, Sontra, S. 39: „1634 Christag ist von uns (Reichensächsern) hier gehalten, aber weil die Croaten in der Christnacht die Stadt Sontra überfallen und in Brand gestecket, sind wir wieder ausgewichen. Etliche haben sich gewagt hierzubleiben, bis auf Sonnabend vor Jubilate, da die Croaten mit tausend Pferden stark vor Eschwege gerückt, morgens von 7-11 Uhr mittags mit den unsrigen gefochten, bis die Croaten gewichen, in welchem Zurückweichen die Croaten alles in Brand gestecket. Um 10 Uhr hats in Reichensachsen angefangen zu brennen, den ganzen Tag bis an den Sonntags Morgen in vollem Brande gestanden und 130 Wohnhäuser samt Scheuern und Ställen eingeäschert. Von denen, die sich zu bleiben gewaget, sind etliche todtgestoßen, etlichen die Köpfe auf den Gaßen abgehauen, etliche mit Äxten totgeschlagen, etliche verbrannt, etliche in Kellern erstickt, etliche gefangen weggeführet, die elender gewesen als die auf der Stelle todt blieben, denn sie sind jämmerlich tractirt, bis man sie mit Geld ablösen konnte”. LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten unmanbare Töchter geschendet und auf den Pferden mit sich geführet, in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern gesezt, In der Schletta [Schlettau] 21 bürger beschediget, weiber und Jungfern geschendet”. LANDAU, Beschreibung, S. 302f. (Eschwege 1637). Auf dem Höhepunkt des Krieges sollen über 20.000 Kroaten in kaiserlichen Diensten gestanden haben. In einem Kirchturmknopf in Ostheim v. d. Rhön von 1657 fand sich ein als bedeutsam erachteter Bericht für die Nachgeborenen über den Einfall kroatischer Truppen 1634; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 219-282, hier S. 233-239 [Frdl. Hinweis von Hans Medick, s. a. dessen Aufsatz: Der Dreißigjährige Krieg]. Vgl. BAUER, Glanz und Tragik; neuerdings KOSSERT, „daß der rothe Safft hernach gieng…“, S. 75: „In einer Supplik der niederhessischen Stände an Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel aus dem Jahr 1637 heißt es beispielsweise, die „unchristlichen Croaten“ hätten ‚den Leute[n] die Zungen, Nasen und Ohren abgeschnitten, die augen außgestochen, Nägel in die Köpff und Füsse geschlagen, heis Blech, Zinn und allerhand Unflat, durch die Ohren, Nasen und den Mund, in den Leib gegossen [und] etzliche durch allerhand Instrumenta schmertzlich gemartert’ “. http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ “. METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 41: „Diese [Kroaten; BW] nach dem sie die Thor deß Stättleins [Penkun (LK Vorpmmern-Greifswald); BW] zerbrochen / haben sie mit grossem Grimm auff dem Schloß / in der Kirche / in der Pfarr / in den Häusern / Ja auch unerhörter Weise in den Todtengräbern gesuchet: Das Korn theils außgetroschen vnnd hinweg geführet / theils auch zertretten / die Inwohner hefftig geschlagen vnnd biß auff den Todt gemartert / daß sie solten sagen / ob sie Gelt vergraben hetten / vnder denselben haben sie auch deß Pastorn nicht verschonet / der ihnen doch vor diesem alle Ehr vnnd Freundschafft erwiesen: Vnnd welches das allerärgste / haben sie Weibspersonen genothzüchtiget vnd geschändet / vnnd so sich etliche im Wasser vnder dem Rohr / oder sonst verborgen / haben die Crabaten / als deß Teuffels rechte Spürhund / solche auffgesucht / vnd wie das Vieh zur Vnzucht vor sich hergetrieben / auch ein theils Mannspersonen / so ihre Weiber vnnd Kinder wider solchen Teufflischen Muthwillen vnnd Gewalt vertheidigen wollen / jämmerlich erschossen vnd nidergehawen. Vnd dergleichen Vnzucht haben sie auch an Mägdelein von acht vnnd zehen Jahren zu treiben vnd am hellen Tag auff den Kirchhöfen / öfffentlichen Gassen vnd Gärten zu begehen / sich nicht geschewet“. Vgl. auch die Beschreibung des Kroateneinfalls in Neustadt a. d. Aisch am 18.7.1632 => Kehraus [Kerauß, Kehrauß], Andreas Matthias in den „Miniaturen“, bzw. die Aufzeichnungen des Pfarrers Lucas, Trusen (Anfang Januar 1635); LEHMANN, Leben und Sterben, S. 129: „[…] die Dorfschaften sind nacheinander alle ausgeplündert, die Leute übel geschlagen und beraubt worden, einige tot geblieben, Elmenthal und Laudenbach und Heßles sind ganz ledig [menschenleer] diese Zeit über gestanden, alles an Heu, Stroh, Holz hinweg ist geführt worden, das Getreide in den Scheunen ist ausgedroschen oder sonst verdorben worden, die Häuser sind zerschlagen, das Eisenwerk an Türen und Läden, Bratkacheln, Ofenblasen sind ausgebrochen und hinweg genommen worden [ …] sind über 300 Kroaten zu Elmenthal und Laudenbach gewesen, dort geplündert und folgenden Tag nach Brotterode gezogen und dort auch großen Schaden verübt, indem sie allein 100 Pferde allhier weggenommen, des anderen Viehs zu geschweigen, mancher Mensch ist übel traktiert worden, viele sind in großen Schaden gekommen, zu Herges sind alle Pferde hinweg genommen, desgleichen mehrentheils auch die Schafe und jungen Lämmer, in der Auwallenburg sind über 3 Kühe nicht verblieben, sondern alle hinweg genommen worden […]“. THEATRUM EUROPAEUM 2. Band, S. 630 (1631): „Den 10. Martii sind die Crabaten ein halbe Meil von der Prager Newstatt / zimblich starck zu Roß vnnd Fuß ankommen / ein schönes Dorf Micheln genant / in Brand gesteckt / Mann / Weib / vnnd Kinder / was nicht entlauffen können / entweder nidergehawen oder ins Fewer gejaget : ist also groß Elend gewesen. Das verbrandte Stroh hat der Wind / weil er gleich darbey entstanden / biß nach Prag gar auff die Brücke getrieben. Die Sächsische haben sich zwar alsbald zu Roß vnnd Fuß hinauß begeben / in Meynung sich an die Crabaten zumachen: aber selbige hatten sich vor jhrer Ankunfft schon weg gemacht / vnd vnderwegens noch etliche Dörffer angezündet”. WERTHER, Chronik der Stadt Suhl 1. Bd., S. 226f. (1634): „In einem Umlaufschreiben wies die gemeinschaftliche Regierung und das Consistorium zu Meiningen darauf hin: ‚Es gehen viele und große Sünden wider das sechste und siebente Gebot im Schwange, da die Weibspersonen sich leichtfertig an die Croaten gehänget“. Gefangene Kroaten wurden schon unter Gustav II. Adolf in schwedische Kupferbergwerke verbracht; DUVE, DIARIUM BELLI BOHEMICI ET ALIARUM MEMORABILIUM 3, S. 4; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 349; METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 87.
[74] DUVE, DIARIUM BELLI BOHEMICI ET ALIARUM MEMORABILIUM 3, S. 3f.
[75] Kaplan: katholischer Priester in den ersten Jahren nach seiner Weihe, in denen er in der Regel einem Pfarrer unterstellt ist und noch keine Alleinverantwortung für eine Pfarrei trägt. Der Kaplan eines kaiserlichen Fußregiments erhielt monatlich 30 fl.
[76] Walter Deveroux [Deverock, Deureux, Deudreux, Deberoix, Deueriz, Ebrox, de Ebrox, Ebronx] [ -Januar 1640 Prag], kaiserlicher Obrist.
[77] Johann ‚t Serclaes Graf v. Tilly [Feb. 1559 Schloss Tilly, Gemeinde Villers-la-Ville/Herzogtum Brabant; 30.4.1632 Ingolstadt], ligistischer Feldmarschall. Vgl. KAISER, Politik; JUNKELMANN, Der Du gelehrt hast; JUNKELMANN, Tilly.
[78] Legion: „Legio, eine gewisse Schaar Römischer Soldaten zu bezeichnen, welche anfänglich nur aus 3. 000 Mann zu Fuße bestand, bis sie endlich nach und nach und stufenweise bis auf 6. 000 Mann stieg. Figürlich auch oft so viel als eine große unbestimmte Menge“ [DWB]. Jacob Butler führte zu diesem Zeitpunkt 3 Kompanien Dragoner.
[79] Jacob [Freiherr v.] Butler [ – ], kaiserlicher Obrist.
[80] Magdeburg; HHSD XI, S. 288ff.
[81] N v. Herberstein [ -3.4.1631 Frankfurt/Oder], kaiserlicher Obristleutnant.
[82] Wachtmeister [schwed. sergeant, dän. sergent]: Unteroffiziersdienstgrad. Der Wachtmeister war zuständig für die Sicherheit des Lagers u. der Truppen sowie für die Einteilung, Aufstellung, Beaufsichtigung der Wachen u. Ausgabe der Losung. Selbst ein Wachtmeister hatte noch 3 Knechte, 1 Jungen u. 5 Pferde, manchmal sogar noch einen Narren als Begleitung; WAGNER; WÜNSCH, Notabilia, S. 110. Mit der Einrichtung stehender Heere wurde die Bezeichnung „Wachtmeister“ synonym für Feldwebel verwendet. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm 32 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzion erhielt er 23 Rt. 54 Alb. 6 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Ein Wachtmeister der Reiterei erhielt in der brandenburgischen Armee monatlich 40 fl. Erpresst wurden in besetzten Städten z. T. 48 Rt.; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15.
[83] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“.
Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.
[84] Feldmarschall [schwed. fältmarskalk, dän. feltmarskal]: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen u. Zuständigkeit für Ordnung u. Disziplin auf dem Marsch u. im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- u. Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl. [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)], die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften aus der Beute u. Ranzionsgeldern – hier erhielt er 100 Rt. pro 1.000 Rt. Erlös; HOFMANN, Peter Melander, S. 155 – , den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.
[85] Rudolf Freiherr v. Tiefenbach [Dieffenbach] [26.11.1582 Graz-4.3.1653], kaiserlicher Feldmarschall.
[86] Feldmarschallleutnant [schwed. fältmarskalk lieutenant, dän. feltmarskal løjtnant]: Der Feldmarschallleutnant war ein militärischer Dienstgrad, der gleichzeitig mit dem des Feldmarschalls im 17. Jahrhundert aufkam. Der Kriegsherr pflegte einem Feldmarschall einen „Untermarschall“ oder „Leutnant“ beizugeben, der den Feldmarschall zu unterstützen u. zu vertreten hatte. Zu seinen Pflichten gehörten u. a. die Aufsicht über Proviantplätze u. -straßen, die Kontrolle der Wachen usw. Kaiserliche Generalkriegskommissare wie Ossa standen meist im Rang eines Feldmarschallleutnants.
[87] Hannibal Graf v. Schaumburg [Schauenburg] [1582-30.3.1634 Freiburg], kaiserlicher Feldmarschall.
[88] Obrist [schwed. överste, dän. oberst]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer u. exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung u. Bezahlung seiner Soldaten u. deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung u. Befehlsgewalt über Leben u. Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität u. Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) u. Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- u. Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold v. 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm als Obrist u. Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe v. Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung v. Heiratsbewilligungen, aus der Beute – hier standen ihm 27 Rt. 39 Albus pro 1.000 Rt. Beute zu; HOFMANN, Peter Melander, S. 156 – u. aus Ranzionsgeldern, Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung v. Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ, im Schnitt für 5 Rt., – u. auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung u. Beschaffung von Waffen, Bekleidung u. Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen – Obristen belieferten ihr Regiment mit Kleidung, Waffen u. Munition – , gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 277 (1634) zur schwedischen  Garnison: „Am gemelten dingstage sein 2 Soldaten bey mir hergangen bey r[atsherr] Joh[ann] Fischers hause. Der ein sagt zum andern: In 3 Wochen habe ich nur 12 ß [Schilling = 6 Heller = 12 Pfennig; das entsprach insgesamt dem Tageslohn eines Maurers; BW]. Ich wol, das der donner und der blytz inn der statt schlüge, das es bränte und kein hauß stehen bliebe. Muß das nicht Gott erbarmen. Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen u. nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, u. die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) u. nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben u. Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über drei Regimenter), was Maximilian I. v. Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel v. seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) u. den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden u. auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist u. Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Meist führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl v. rund 1.500 Kriegsunternehmern, von denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte 1. Bd., S. 413ff.
[89] Konrad Böhm [Behem] v. Ehrenstein [ -14.2.1634], kaiserlicher Obristleutnant, Obrist.
[90] Johann Freiherr v. Virmond v. u. zu der Neersen u. Anrath [1588-20.2.1632 Köln], kaiserlicher Generalwachtmeister.
[91] Die Angaben schwanken zwischen 7.000 u. 10.000 Mann.
[92] Musketier [schwed. musketerare, musketör, dän. musketeer]: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel u. den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln u. legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) u. die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, 1. Bd., S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 2 – 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge v. 102 cm u. wog etwa 4,5–4,7 kg bei einem Kaliber v. zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten u. Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – u. schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber [vgl. auch GROTHE, Auf die Kugeln geschaut, S. 386, hier 16, 8-19,5 mm] verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt u. Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß, S. 43ff., über die Bedienung; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.
[93] Ausfall: Ausfälle aus der Festung dienten der Nahrungsbeschaffung, der Sprengung des Belagerungrings, um die Belagerer aus den Gräben zu werfen, Kanonen unbrauchbar zu machen u. Durchhaltewillen zu demonstrieren. Zum Teil waren diese Ausfälle mit hohen Verlusten verbunden. Soldaten wurden mit Geld u. Rangerhöhungen motiviert, mit vorgehaltener Waffe gezwungen oder auch durch Ausschank v. Branntwein in betrunkenem Zustand (Hameln 1633) dazu verleitet.
[94] Schotten: Von 1626-1632 dienten 25.000 Schotten unter Christian IV. u. Gustav Adolf, was etwa 10 % der Gesamtbevölkerung Schottlands entsprach; PARKER, Military Revolution, S. 200, Anm.17. 1630 hatte Gustav Adolf 13 Schottenregimentern mit fast 1.000 Offizieren unter seinem Kommando; MINHA, Walter Graf Leslie, S. 139, Anm. 23: Damit „wurde das Schwedenheer zur großen Kriegsschule des anglo-schottischen Adels für den späteren Machtkampf zwischen König und Parlament in der Heimat“. Zur Motivation schottischer Söldner MAHR, Oberst Robert Monro, S. 54: „Hier ist auch zu sehen, dass der Baron von Foulis edlen Andenkens es nicht für eine Beeinträchtigung seines Ansehens hielt, zuerst meinem Lord Reay und seinem Regiment als Freiwilliger zu folgen, bis er einige Gefechte gesehen und einige Erfahrung gesammelt hatte. Dann begann er mit einer Kompanie und wurde zuletzt mit Ansehen Obrist eines Regiments zu Fuß und zu Pferd. So ermunterte er andere seines Namens und seiner Verwandtschaft, seinem Beispiel zu folgen und ehrenvoll im Ausland zu leben, anstatt ihren Freunden zu Hause, wie es viele tun, zur Last zu fallen. Dabei müssen sie, wie wir in Schottland sagen, für einen halben Laib Brot springen, während andere aufgrund ihrer Tapferkeit nobel im Ausland leben, sich Diener leisten können und von silbernen Tellern speisen“. In erster Linie heranziehen ist die große Datenbank von Steve MURDOCH, SSNE; dort auch jeweils die neueste Literatur, bzw. dessen Veröffentlichungen => Literaturregister. Bei der Zusammensetzung der schwedischen Armee Gustavs II. Adolf bis Ende 1632 werden folgende Zahlen angenommen: Schweden 8.000 (5, 5 %), Finnen 3.000 (2, 0 %), Deutsche Söldner: Alte Regimenter (vor Juli 1630 aufgestellt) 15.000 (10, 5 %) Neue Regimenter 65.000 (44, 5 %) Britische Söldner 7.000 (5, 0 %) Verbündete: Sachsen 17.000 (11, 5 %) Brandenburg 6.000 (4, 0 %) Hessen-Kassel 6.000 (4, 0 %) Mecklenburg 4.000 (2, 5 %) Stadtmilizen ca. 15.000 (10, 5 %) Gesamtzahl 146.000. Von diesen ca. 150.000 Mann war etwa die Hälfte im Garnisonsdienst eingesetzt, der Rest war auf die verschiedenen Armeekorps aufgeteilt, deren Größe zwischen 3.000 und 20.000 Mann lag. Im Falle einer möglichen Schlacht wurden diese dann vorübergehend zusammengezogen. Angaben nach BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 69; ENGERISSER, Von Kronach. Je nach Kriegslage schieden nach Gustav II. Adolfs Tod Verbündete wieder aus, der Anteil der Deutschen unter schwedischer Fahne stieg jedoch weiter an. Vgl. MILLER, Swords for hire.
[95] Leutnant [schwed. Löjtnant, dän. Løjtnant]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-80 fl. – zumindest wurden in den besetzten Städten monatlich 80 Rt. (120 fl.) erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 -, was etwa dem Sold eines bayerischen Kriegsrats entsprach. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 60  Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Als einer Leutnant einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute und Ranzion 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 52f.: „Ein Leutenant wird von dem wörtlein Lieutenant, quasi locum tenens, Ort / Platz / Stell- oder Statthalter eines Capitains genant / diweil er in abwesen seines Capitains desselben Stell  verwaltet / er könnte auch der Unterhaubtmann geheissen werden. Ein solcher sol ein dapferer / aufrichtiger / Kriegsgeübter / und praver Cavalier seyn / und ist dem Capitain der nächste: in dessen abwesen commandiert er follkommen / und hat auch in gegenwart des Capitains den gantzen Befehl über die Compagnie: dann wann dem Capitain von dem Regiment etwas anbefohlen wird / so gibt er dem Leutenant Ordre / wie er sich in einem und anderem verhalten solle / der dann durch seine nachgesetzte Officier den Befehl follstrecken laßt: Dieser sol auch des Capitains guten Namen / Ehr / und Reputation lieb haben und schirmen / alß sein eigen Leben und Ehr / und sich sonderlich dem Capitain um dapfere und versuchte Soldaten umschauen / auch wie er die Soldaten logiren und wol einquartieren möge: Darneben soll er fleissig achtung geben / daß alles gleich zugehe / nach guter ordnung und ohne klag. Alle Abend sol er sich auf der Parade finden lassen / und sehen / wo mangel erscheine: ob auch die Parade / Wacht / und Ordre wol angestellet und gehalten werden: dagegen sol er sich in seinem Commandement gravitetisch und ernsthaft erzeigen / daß ihn seine untergebene Officier und Soldaten ehren / und so wol alß den Capitain fürchten. Die Soldaten werden auch durch ihn gestraft / und ligt ihme aller Last auf dem hals: dann so er die Compagnie nicht versehen müßte / mangelte man keinen Leutenant. Sein Oberwehr ist eine Partisane / er thut keine Wacht / alß die Haubtwacht / da die Compagnie wachet. Er sol auch die Corporalschaften an Mannschaft gleich außtheilen / und keiner mehr versuchte Soldaten geben alß der anderen / daß einer die besten / ein anderer aber die schlechtesten Soldaten habe / woran in einer Occassion vil gelegen ist: Er sol den strafwürdigen streng / den gehorsamen aber gutthätig seyn: Er sol auch aller Soldaten humores erkennen. In summa / er sol wüssen in abwesen des Capitains die Compagnie mit satsamer genugthuung zuregieren / alß wann der Capitain selbst zugegen were / und beyde Officia unklagbar zuverwalten“.
[96] N Wadt [Wad, Wade] [ -13.4.1631 Frankfurt/Oder], schwedischer Obristleutnant. CLARK, Irish Soldiers, S. 181.
[97] Barnaby [Barnabas] Patrirch [Patrick, Patrich] [ -13.4.1631 Frankfurt/Oder], schwedischer Obristleutnant. CLARK, Irish Soldiers, S. 181.
[98] Dermot MacCarthy [Carthii, Dermitz] [ -13.4.1631 Frankfurt/Oder], schwedischer Obristleutnant. CLARK, Irish Soldiers, S. 181.
[99] Hugo Onell [Onel, O’Neill] [ -13.4.1631 Frankfurt/Oder], schwedischer Obristleutnant. CLARK, Irish Soldiers, S. 181.
[100] N Graß [Grase] [ -13.4.1631 Frankfurt/Oder], schwedischer Leutnant.
[101] Nach SACHSE, Geschichte, S. 83, hatten ihm eine Kugel einen Arm zerschmettert u. eine Hellebarde die Hüfte durchbohrt.
[102] Feldscher: Chirurgus, Wundarzt im Dienst einer Armee, des Generalstabes (hier Hofstabsfeldscherer genannt) bzw. eines Regiments. In der Regel hatten die Feldschere, im Unterschied zu den studierten Medici, ihre Kenntnisse nicht auf Universitäten, sondern auf dem Schlachtfeld oder als Wanderärzte auf Jahrmärkten erworben. Sie waren in erster Linie für die primäre Wundversorgung, darüber hinaus jedoch auch für Knochenbrüche u. Amputationen zuständig. Die Verwertung der Menschenhaut bei Delinquenten war ihnen gestattet. Auch waren sie wegen der grassierenden Lagerkrankheiten ständig im Einsatz. Feldschere waren oft schlecht ausgebildet u. unzureichend ausgestattet (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 268f.). In der kaiserlichen Armee erhielten sie 60 fl. pro Monat. In der kurbrandenburgischen Armee wurden sie 1626 mit 20 fl. besoldet. Die medizinische Versorgung der Soldaten wurde jedoch zum Teil auch v. kundigen Ärzten u. studierten Medizinern geleistet. Ärztliche Oberaufsicht im Feld hatte der General-Stabs-Chirurgus (neben dem Feld-Medicus). Unter ihm stand der Regiments-Feldscher, seinerseits mit Weisungsbefugnis über die Kompagie-Feldschere. Bei militärischen Einsätzen wurden die Feldscher mitgeschickt. Ihnen oblagen zusammen mit den Führern die Krankenversorgung u. die Sorge für die Feldapotheke. Kranke u. verwundete Soldaten blieben zumeist in Städten u. Orten zurück u. fielen diesen zur Last – sofern sie keine Familie als Schutzgemeinschaft im Lager besaßen – , obgleich man dort zum Teil die Aufnahme der Kranken aus Furcht vor der Ausbreitung v. Seuchen u. vor den Kosten verweigerte. Feldscher wurden schlecht bezahlt; HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 218: „Nach einem Bericht des Regierungs-Medikus Dr. Golla [1643; BW] hat der Feldscherer Kasimir Ebner des Rgt. [Johann Heinrich v:; BW] Haslang im Amberger Feldspital zu St. Katharina über hundert Schwerkranke behandelt, von denen kein einziger starb; Ebner bat um die Anstellung beim Feldspital. Er war in seiner Kleidung so heruntergekommen, daß er kaum über die Straße gehen konnte und stellte die bescheidene Forderung, wöchentlich nur 1 Taler zu erhalten“. Verwundete erhielten z. B. im Neumarkter (Oberpfalz) Lazarett (1647): ein gemeiner Soldat wöchentlich 1 fl. 30 kr.; ein Feldwebel oder Korporal täglich 18 kr.; RIED, Neumarkt, S. 106. Zudem erhielt ein Angeschossener 18 gr. oder den Gegenwert in Heringen, für einen abgeschossenen Daumen gab es 1 Rt., was etwa 36 Eiern entsprach. Finanziert wurden die Spitalkosten über die erhobenen Kontributionen. Daher liegen die Kosten für die medizinische Notversorgung, für das Feldspital (ein studierter Arzt erhielt etwa 260 fl., der „Chirurgus“ 60 fl. monatlich), in der Hauptkostenrechnung nur bei 1 %. Teilweise wurden entgegen den Verordnungen die verachteten Zigeuner eingesetzt. MINDERER beklagte bereits 1620 in seiner „Medicina Militaris“, S. 177: „Diß ist das nothwendigiste Capitel so ich inn diese meine KriegßArtzney billich zusetzen vonnöthen zusein geachtet vnd erwogen habe / dann ob schon ein jedes Feldtläger / ja ein jedes Regiment / oder das noch mehr ist / ein jedes Fähnlein mit einem oder mehr Feldtscherer fürsehen ist / oder doch fürsehen sein solle / so tst jedoch bey einem scharpffen Treffen / Scharmützel / Sturm oder Schlacht / allda vil Knecht mit hauffen beschädiget worden / also daß vor vile der geschäfften nicht ein jeder Feldscherer oder Artzt bekommen kann / derowegen dann / je ein guter Bruder / Spieß / oder Rottgesell / dem andern beyzuspringen schuldig ist“. Um diesem Mangel abzuhelfen, hatte man 1633 in Aibling eine Baderschule errichtet, aus der viele Wund- u. Militärärzte hervorgingen.
[103] Glogau [Głogów]; HHSSchl, S. 127ff.
[104] aufrupfen: vorwerfen und vorhalten von Mängeln oder Fehlern [DWB].
[105] verhergen: verheeren, zerstören, plündern.
[106] 1. Schlacht bei Breitenfeld am 17.9.1631: Schlacht bei Breitenfeld (nahe Leipzig) am 17.9.1631, in der das Heer der katholischen Liga unter Tilly durch die Schweden unter Gustav II. Adolf u. die mit diesen vereinigte sächsische Armee unter Kurfürst Johann Georg I. eine vernichtende Niederlage erlitt. HAPPES Zahlen in der „Thüringischen Chronik“ mit 40.000 Mann auf beiden Seiten [MDSZ, I 207r] liegen deutlich zu hoch: Auf kaiserlich-ligistischer Seite dürfte von 8.000 Toten, 6.000 Verwundeten, 3.000 Gefangenen u. 3.000 auf der Flucht Umgekommenen auszugehen sein, auf der Gegenseite waren 3.000 Sachsen u. 2.000 Schweden ums Leben gekommen. Zeitgenössische Flugschrift „Relation / vnd nunmehr recht gründlicher Bericht / von dem Grossen Haupt Treffen vnd Grimmigen Schlacht so … den 7. Septbr. Anno 1631 zu Breitenfeld … gehalten. 1631″, zitiert bei RUDERT, Kämpfe, S. 74: „Die Todten liegen von Leipzig an biß auf die Hohe Leine / seynd noch viel lebendige vnter den Todten / denen Hände vnd Füsse abgeschossen seyn / bitten umb das Jüngste Gericht man soll sie nur todt schiessen / daß sie ihrer Marter loß kommen / wollen sie sich laben / müssen sie Christen Blut trincken“. Der protestantische Schuhmacher Rudolf v. Bellinckhausen 1632 über die Lage nach der Schlacht im kaiserlich besetzten Osnabrück; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 194: „Als Gott der Herr fur dießer zeyt wie noch itzundt auf diesem heutigen tag und stundt gute victoria durch seinen werck zeugenn Koniglich May[estät] in Schwedn, den h[errn] Churfursten von Sachsen, h[errn] Landgraffen [Wilhelm V.; BW] von Heßenn geben, dafur wir Gott hoch lobenn und danckenn sollenn, darmit die feynde der warheyt und tyrannen der armen christlichen kirchen itzt gesturtzet und gedempfet werdenn. Dannoch die h[errn] Jesuiten mit ihrer gantzn h[heiligen] societet, mit schulern und studentenn wie auch munchs orden und Papistenn, betenn und singenn alle tag in ihrenn kirchenn, Gott wollte den ihrn victorii geben“. Vgl. THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 432ff.
[107] CARVE, Reyßbüchlein, S. 56ff.
[108] Stettin [Szczecin]; HHSD XII, S. 280ff.
[109] Vgl. auch THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 350.
[110] Magdeburg; HHSD XI, S. 288ff.
[111] Konrad Böhm [Behem] v. Ehrenstein [ -14.2.1634], kaiserlicher Obrist.
[112] Ranzion, Rançon, ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, Auslösen v. Personen, Gegenständen oder Vieh. Teilweise wurde Offizieren gestattet, zum „Rekompens“ drei bis Häuser zu ranzionieren; FRITSCH, Tagbuch, S. 129. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade auch der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. u. mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29.  Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant v. Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs u. Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten je nach Rang in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht gelassen worden“.
[113] Warschau [Warszawa, Polen].
[114] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl v. Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der v. Städten u. Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung u. den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung u. wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden v. den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide u. mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen u. noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt u. durch die Erschießung v. Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f. Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik v. Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200), dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen [Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Für unerlaubte Werbung drohte die Todesstrafe; MÜLLER, Unterpfalz, S. 63. Der Schweriner Dompropst u. Ratzeburger Domherr, Otto v. Estorf [1566-29.7.1637], berichtet zum April 1623; DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.
[115] Breslau [Wrocław]; HHSSchl, S. 38ff.
[116] Krakau [Kraków, Polen].
[117] Vgl. CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’; MORTIMER, Wallenstein.
[118] Sagan [Żagań; LK Sprottau/Sagan]; HHSSchl, S. 462ff.
[119] Dragoner [schwed. dragon, dän. dragoon, frz. dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. So sprechen auch Zeitgenossen in der Regel v. Reitern u. Dragonern. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen u. zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd u. eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung u. Deckung v. Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- u. Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff.  Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Ein schwedisches Dragonerregiment soll sogar zu einem Drittel aus Zigeunern bestanden haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[120] Prag [Praha, Tschechien]; HHSBöhm, S. 470ff.
[121] Eger [Cheb, Tschechien]; HHSBöhm, S. 119ff.
[122] Schirnding [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge]; HHSD VII, S. 665f.
[123] Christian Markgraf v. Brandenburg-Bayreuth [30.1.1581 Cölln an der Spree-30.5.1655 Bayreuth]. Vgl. STICHT, Markgraf Christian von Brandenburg-Kulmbach.
[124] Bayreuth; HHSD VII, S. 77f.
[125] Ausschuss: Bürgerwehr: (zumeist relativ wirkungslose, unzuverlässige u. aufsässige) Miliz zur selbstständigen Landesverteidigung (vgl. Landwehr), die teilweise schon beim ersten Musketenschuss auseinanderlief oder als Kanonenfutter diente, wenn sie nicht unter dem Schutz v. Soldaten eingesetzt wurde. Zum Dienst im Ausschuss konnten sowohl Bürger – meist kleine Handwerker u. ärmere Bürger, reichere Bürger drückten sich vor diesem Dienst – als auch Bauern der städtischen Dörfer herangezogen werden. Sie erhielten 4 Rt. pro Monat. Üblich war die Stellung des 5. oder 10. Mannes. Die Erfurter Bürgerwehr soll aus 1.200 Mann bestanden haben; BEYER; BIEREYE, Geschichte, S. 537. Zur Nutzlosigkeit des Bürgerausschusses vgl. die Äußerungen des brandenburgischen Kanzlers Friedrich Pruckmann [1562-1630]; FADEN, Berlin, S. 144: Sie wurden „von ihrer zween angeführt, die ihr Lebetage wohl keinen toten Menschen im Felde gesehen. Da war ein Trommelschlagen, Platzen und Schießen, auch Schreien in beiden Städten [Berlin und Cölln] die ganze Nacht hindurch, dass ihrer wohl wenige dieselbe Nacht werden geschlafen haben. Denn es war alles besoffen, was da war. Da hätte man wohlbeschossene Musketiere sehen sollen; der eine schoß die Lunte mit hinweg; dem andern entfiel der Ladestecken, dem dritten die Forschett [Gabelstock]; dem vierten versagte die Muskete zwei- bis dreimal; der fünfte steckte die Nase gar in den Ärmel, wenn er schießen wollte, gleich den Mönchen, Pfaffen und Jesuiten, die vor etlichen Jahren zu Paris gassatim gingen, Die dann losgeschossen hatten, konnten zu keiner Ladung wieder kommen, also voll waren sie. Die Pikeniere trugen die Pike auch gar musterlich, zu geschweigen, dass sie solche sonsten zu gebrauchen sollten gewusst haben. Summa, man hat nur lauter Schimpf gehabt“. FADEN, Berlin, S. 153f. Vgl. auch die Einschätzung Herzog Friedrichs III. v. Schleswig-Holstein-Gottorp; RATHJEN, Soldaten im Dorf, S. 39: „das landtvolckh ohngeubet zu fechten, kleinmüthig und verzagt sein, ihr hertz und muth zurück bei ihren hinterlassenen Eltern, Weib undt Kindern gelassen“. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 507 (1632): „Bald darauff sind die Bauern bewehret / und hinauff an Wald und Gräntzen verleget worden. Unter diesen waren ihr viel / die aus Mangel anderer Gewehr / Sensen an Stangen liesen machen / und darmit fort zogen / sie wurden aber zuvor am hindern Theil anders gerichtet / daß sie gerade wie Spiesse standen“.
Der niederrheinische katholische Chronist v. Kempen u. Dekan des Stifts Kaiserswerth, Johannes Wilmius [1585-1655]; WILMIUS, Chronicon, S. 115, über die Ernsthaftigkeit v. Verteidigungsmaßnahmen: „Im gleichen Jahr [1641; BW], als vorher im September in Deutschland alles vom Krieg verwüstet wurde und das kaiserliche Heer in Hessen gegen den Schwedengeneral Johannes Banèr lagerte, nahmen die Hessen unter Rabenhaupt [Karl Rabenhaupt von Sucha (1602-1675); BW] Kalkar im Klevischen zu nachtschlafender Zeit. Sie bedrohten uns schwer und kündigten feindselige Handlungen an. In panischem Schrecken befestigten die Kempener den Ort und widersetzten sich dem Amtmann [Johann Konstantin v. Neukirch, gen. Nievenheim; BW], der Soldaten aus ihrer Mitte ausheben wollte. Mit welchem Erfolg, wird die Zeit lehren. Jedoch auf einen Befehl des Fürsten hin, den der Amtmann unter Hinweis auf die Gefahr von ihm erwirkt hatte, wurden einige Abteilungen und Gruppen von Soldaten mit großem Aufwand der gesamten Gemeinde ausgehoben. Als Hauptmann wurde der Sohn des Amtmanns an ihre Spitze gestellt, ein Junge von neun oder zehn Jahren. Er sollte 60 Taler Sold monatlich bekommen. Hieraus kann man schließen, was die einfachen Soldaten erhalten werden. Gegen diese Aushebung erhoben die Vierter und die Gemeinde Einspruch, jedoch der Rat und die Schöffen wagten den Mund nicht aufzutun. Lieber wollten sie den Interessen ihres Vorgesetzten nachkommen, wenn auch die Stadt darüber zu Grunde ginge“.Teilweise wurde schon aus Kostengründen der Ausschuss v. Städten abgelehnt; BRUNS, Hallenberg, S. 258f.; WALLHAUSEN, Defensio Patriae. „Daß die angestellte Landesdefension Erfolg haben konnte, wenn es sich bei den Übergriffen um kleinere Gruppen von Plünderern handelte, zeigte sich in unmittelbarer Nähe der Landeshauptstadt, als man in (Düsseldorf-)Gerresheim eine Gruppe brabantischer Soldaten gefangennahm, die ‚die Gerresheimer Kirch spoliert’ (geplündert) hatten. Dreizehn von ihnen wurden am 27. Januar 1625 gehenkt und sechs enthauptet“. STOMMEL, Johann Adolf Freiherr Wolff, S. 78.
[126] Obristleutnant [schwed. överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, v. den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch v. Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten u. die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren u. Soldaten bewies u. für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments u. die Anwerbung v. Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- u.Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse u. Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen u. dänischen Armee sogar 300 fl. KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu. Dazu kam sein Anteil an der Beute, der pro 1.000 Rt. 16 Rt. 39 Albus betrug; HOFMANN, Melander, S. 156. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen u. Garnisonsdienst zwei Quartiere u. damit auch entsprechende Verpflegung u. Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[127] HOLLE, Fürstenthum Bayreuth 3. Heft, S. 39.
[128] Hof; HHSD VII, S. 302f.
[129] Arzberg, Kirchenlamitz, Selb, Thierstein, Weißenstadt und Wunsiedel, 1613 gebildet.
[130] Thiersheim [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge].
[131] Arzberg [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge]; HHSD VII, S. 31f.
[132] Wunsiedel [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge]; HHSD VII, S. 836f.
[133] HOLLE, Fürstenthum Bayreuth 3. Heft, S. 41.
[134] Reichstaler/Gulden: 1 Reichstaler = 1,5 Gulden; 1 Reichstaler = 18 Batzen = 72 Kreuzer = 288 Pfennige, 1 Reichstaler = 21 Schillinge (ß) = 252 Pfennige (δ); 1 fränk. Rt. = 1, 2 fl. (1632), 1 fl. = 50 Liter Bier, = 5 Paar junge Hühner, Entgelt für die Säuberung zweier Wachtlokale. 1 fränk. Gulden = 1 rhein. Gulden 15 Kreuzer = 6 Schreckenberger = 28 Schillinge = 3 Dreier = 6 Pfennige; 9 Schillinge = 24 rhein. Kreuzer. http://www.schweinfurtfuehrer.de/geschichte/1700-1800/die-reichsstadt-schweinfurt-während-des-letzten-jahrzehnts-ihrer-reichsunmittelbarkeit/. Umrechnung von fl. in €: Wie problematisch eine derartige Umrechnung ist, zeigt www.mhoefert.de/PDFs/30_jaehriger_Krieg.pdf, der 30.000 fl. in ca. 3 Mill. € umrechnet (!). 1 fl. dürfte maximal 50 € entsprochen haben. Wenn selbst Bauernstiefel schon mit 20 fl. aufgelistet sind, würde das 1.000 € entsprechen. Sinnvoller wäre es, mit den Preisen für Gebrauchsgüter, Löhne etc. in den betreffenden Jahren zu verfahren, die in den einzelnen Gebieten je nach Kriegslage sehr unterschiedlich sind.
[135] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie u. seiner ganzen Habe in des Kaisers u. des Reichs besonderen Schutz u. Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler u. die Wappen der kaiserlichen Königreiche u. Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade u. Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, u. ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 v. Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Abt Veit Höser (1577-1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Raub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.« Teilweise „kauften“ sich begüterte Bürger Offiziere als Salvaguardia, um sich gegen Übergriffe zu schützen; SUTORIUS, Die Geschichte von Löwenburg. 1. Teil, S. 266. Teilweise wurde nur ein einzelner Salvaguardist einquartiert, teilweise aber ging die Zahl je nach Kriegs- u. Ortslage erheblich in die Höhe. 1635 hielt Heinrich Graf Schlick 100 Mann zum Schutz seiner Herrschaft Plan für notwendig; SENFT, Geschichte, S. 124.
[136] Kontribution: Kriegssteuern, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) u. Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), u. der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer u. Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare u. Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister u. Advokat Johann Georg Maul [? -nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung v. Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“. In den bei Angriffen u. Belagerungen ohnehin gefährdeten Vorstädten waren die Kontributionsleistungen geringer. Allerdings bestand hier auch immer die Gefahr, dass die Vorstädte entweder vom Feind abgebrannt oder seitens der Stadtkommandanten abgerissen oder abgetragen wurden, um dem Feind keine Verstecke zu bieten u. um ein freies Schussfeld zu haben.
[137] STICHT, Markgraf Christian, S. 147f.
[138] Vgl. dazu auch SENNEWALD, Das Kursächsische Heer.
[139] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Feldmarschall u. Generalleutnant. 1606 Eintritt in spanische Dienste, 1615-1617 Teilnahme am Friaulischen Krieg, 1618 Beförderung zum Hauptmann, Kommandant v. Riva u. Bekanntschaft mit Johann v. Aldringen. Durch dessen Vermittlung 1629 Wechsel aus kurbayerischen in kaiserliche Dienste, nachdem Gallas die Festnahme wegen Unbotmäßigkeiten u. Erpressungen angedroht worden war. Am 18.7.1630 zusammen mit Aldringen Beteiligung an der Plünderung Mantuas, wo er (nach heutigen Begriffen) ein Millionenvermögen erbeutete. Am 10.3.1632 Erhebung in den Reichsgrafenstand, am 13.10.1632 Ernennung zum kaiserlichen Feldmarschall, im September 1633 zum Generalleutnant unter Wallenstein. Zusammen mit Aldringen u. Piccolomini betrieb Gallas die Entlassung Wallensteins. Am 24.1.1634 Übernahme des Oberbefehls über das kaiserliche Heer, nach Wallensteins Ermordung, deren Planung und Durchführung er Piccolomini überlassen hatte, erhielt er dessen Herrschaft Friedland. Am 5./6.9.1634 hatte Gallas entscheidenden Anteil am Sieg über die Schweden bei Nördlingen. Sein schlechter Ruf als Trinker u. Spieler sowie glücklos verlaufene Feldzüge wie im Winter 1633 in Schlesien, 1635/1636 in Lothringen, 1637 gegen Johan Banér u. im Winter 1644 im Rückzug vor Lennart Torstensson brachten ihm bis heute den Ruf eines “Heeresverderbers” ein. Im November 1639 wurde Gallas entlassen, anschließend erneut berufen, im Januar 1645 wiederum entlassen, um dann von Dezember 1646 bis zu seinem Tod letztmalig das Kommando zu übernehmen. Vgl. REBITSCH, Gallas I; REBITSCH, Gallas II; BECKER, Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.
[140] Heinrich Reichsgraf v. Holk [Holck, Holcke, Holcky, Holka] [28.4.1599 Kronborg auf Sjælland-9.9.1633 Troschenreuth], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. ARENDT, Wallensteins Faktotum.
[141] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 151f.
[142] Marktredwitz LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge].; HHSD VII, S. 429f.
[143] Lorenzreuth, heute Ortsteil von Marktredwitz [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge].
[144] Brandschatzung: v. der jeweiligen Armee bzw. den Kommandeuren willkürlich festgelegte Summe, die die Einwohner aufzubringen hatten, um das Abbrennen ihrer Stadt, Gemeinde etc. zu verhindern, die v. den Offizieren möglichst hoch festgelegt wurde, um sich dann auf die v. ihnen beabsichtigte Summe herunter handeln zu lassen. Bei den Armeen gab es seit dem Mittelalter sogenannte Brandmeister, Spezialisten im Schätzen u. bei Nichtbezahlung der Brandschatzung im Feuerlegen. Erzherzog „Leopold Wilhelm musste bereits zwei Monate [20.11.1645; BW] nach seiner ersten Weisung mit einem neuerlichen Befehl die Einhaltung der Disziplin und Abstellung der Exzesse energisch einfordern: Er verhängte ein komplettes Ausgangsverbot in seiner Armee, um Delikte wie Kirchenplünderung, Mord, Brandschatzung und die schendung der weibsbilder zu verhindern“. REBITSCH, Gallas, S. 218.
[145] spoliert: geplündert.
[146] Münchberg [LK Hof]; HHSD VII, S. 464.
[147] Obergewehr, Oberwehr: zum Obergewehr gehörten Karabiner, Flinten, Musketen, Hellebarten, Partisanen, Piken, Spontons, Kurzgewehre. – Untergewehr, Unterwehr: Degen oder Rapier.
[148] Kleiderraub: Kleider gerade der Adligen waren relativ teuer, so dass man sich bei jeder Gelegenheit, bei Gefangennahmen, bei Gefallenen auf dem Schlachtfeld u. oft auch auf offener Straße selbst im Winter welche zu verschaffen suchte. Üblich war, dass einquartierte Soldaten den Bürgern die Kleider wegnahmen u. sogar Frauenkleider anzogen. Nach einer Nachricht in den Akten des Staatsarchivs Bückeburg aus dem Jahr 1633 betrug nach der Schlacht bei Hessisch Oldendorf (1633) die Zahl der Gefallenen 6.534, die der Gefangenen zwischen 1.700 u. 1.800 Mann; ZARETZKY, Flugschrift, S. 7, 3; darunter waren allein 1.000 Weiber; RIEZLER, Baiern Bd. 4, S. 170. Anscheinend hatten sich auch die Soldatenfrauen u. Trossweiber der Konföderierten an dem Gemetzel an den Kaiserlich-Ligistischen beteiligt; Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 117 (Abschrift, PS): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 1633 VI 30 (a. St.): „Unter andern sagt mann auch, dz ein solcher eÿwer unter den soldaten weibern gewesen seÿ, daß die Heßische und Schwedische sambt andern soldaten weibern die Merodischen und Gronsfeldischen mit meßern unnd gewehr darnieder gestoßen, und ihnen ihre kleider sambt andern außgezogen und abgenommen“. ENGLUND, Verwüstung, S. 261f.: „Kleider waren kostspielig. […] Dies erklärt, warum man Gefangenen und Gefallenen in den Feldschlachten die Kleider auszog. In der schwedischen Armee versuchte man in der Regel, solche von Kugeln durchlöcherten und blutgetränkten Kleidungsstücke zu sammeln, die gewaschen und geflickt und nach Hause gesandt wurden, wo man die neu Ausgehobenen in sie hineinsteckte“. Vgl. auch KOLLER, Die Belagerung, S. 28, 34.
[149] Oelsnitz [Vogtlandkreis]; HHSD VIII, S. 263f.
[150] Plauen [Vogtlandkreis]; HHSD VIII, S. 279ff.
[151] Kulmbach; HHSD VII, S. 379f.
[152] Weidenberg [LK Bayreuth].
[153] Kemnath [LK Tirschenreuth]; HHSD VII, S. 351f
[154] Bischofsgrün [LK Bayreuth].
[155] Neugebäu [Nový Svĕt, heute Ortsteil von Borová Lada (Bez. Prachatice].
[156] Beute: Beute war im allgemeinen Verständnis das Recht des Soldaten auf Entschädigung für die ständige Lebensgefahr, in der er sich befand u. das Hauptmotiv für den Eintritt in die Armee. BURSCHEL, Söldner, S. 206ff. Für den lutherischen Theologen Scherertz galten allerdings nur der Bestand der Christenheit, die Reinheit des Glaubens u. der Erhalt der Gerechtigkeit als hinreichender Grund; BITZEL, Sigmund Scherertz, S. 153.  Dabei war Beute ein sehr weit gefasster Begriff, v. Beutekunst wie sakralen Gegenständen, Altarbildern, Bildern, Büchern (wie etwa in der Mainzer Universitätsbibliothek; FABIAN u. a., Handbuch Bd. 6, S. 172), bis hin zu den Wertgegenständen der Bürger. STEGMANN, Grafschaft Lippe, S. 63: Interessant ist auch die Auflistung der v. staatischen Truppen bei einem Überfall erbeuteten Wertsachen des ligistischen Generalproviantmeisters Münch v. Steinach, darunter augenscheinlich auch Beutegut: „Ein gantz gülden Khetten mit zweyen Strengen. Daran ist gewesen ein gantz güldens Agnus Dei. Aber ein kleins auch güldens Agnus Dei Gefeß. Wieder eins von Silber und vergolt. Ein schönes Malekhidt-Hertz mit Goldt eingefast. Ein Goldtstückh mit einem Crucifix. Aber ein Goldstückh mit einem Kreutz. Aber ein Hertz von Jaspis vom Goldt eingefast, so für den bösen Jammer gebraucht wirdt. Ein großer Petschafftring von Goldt. Ein von Silber und vergolts Palsambüchsel. Ein Paternoster an silbern Tradt gefast. Ein Pethbuch. Dan an Geldt, so Herr General-Proviantmeister bey sich gehabt, 7 Thlr. 18 Gr. Von der Handt ein gülden verfachen Denckhring. Aber ein Petschafftring von Goldt, daß Wappen in Jaspisstein geschnidten. Ein gestickt Paar Handtschuch. Ein Paar von silberfarb Daffent Hosenbänder mit lang seiden Spitzen“. In Askola, einer Gemeinde in Südfinnland, nördlich der Hafenstadt Porvoo, befindet sich noch heute in der Holzkirche eine reich verzierte barocke Kanzel, die v. finnischen Söldnern als Kriegsbeute mitgebracht wurde. Die Beutezüge wurden zum Teil mit Wissen der Offiziere unternommen, denen dafür ein Teil der Beute überlassen werden musste. Besonders wertvolle Stücke nahmen die Kommandierenden (oder auch die Marketender) den oft verschuldeten Soldaten gegen einen Bruchteil des Wertes ab. Auch Offiziersfrauen handelten mit Beute oder trieben damit Tauschhandel. Vgl. die Schadensliste vom März 1634 bei BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 58ff.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 32ff.; REDLICH, De Praeda; ZIEGLER, Beute; KAISER, „ … aber ich muß erst Beute machen“. Auf der Suche nach Beute wurden sogar Latrinen erfolgreich durchsucht; SAUERLÄNDER, Geschichte der Stadt Lüdenscheid, S. 107. Der Superintendent Braun (1589-1651), zit. bei ROTH, Oberfranken, S. 303f.: „Die Ursache dieses Übels wird jeder leicht verstehen, wenn er die völlig aufgelöste Disziplin der Armee näher bedenkt. Die Fürsten selber und die Heerführer bringen ihr Militär ohne Geld zusammen; das muß von schnödem Raub sich selbst erhalten. Sie öffnen ihnen damit die Tür zu aller Nichtswürdigkeit und Grausamkeit, und müssen zu allen abscheulichen Freveln die Augen zudrücken. Pünktlich bezahlte Löhnung erhält den Soldaten, auch den sehr unguten, durch die Furcht vor dem Kriegsrecht bei seiner Pflicht und hindert ihn an Übergriffen. Enthält man ihm hingegen die Löhnung vor, so verwildert er und ist zu jeder Schandtat bereit. Dazu kommt die schon erwähnte Lässigkeit der Führer beim Anwerben der Soldaten. Denen liegt ja an der reinen Lehre und an der Gottesfurcht gar nichts; sondern die blinde Beutegier treibt sie zum Kriegsdienst; dadurch geht alles zu grunde. Wird eine Stadt oder eine Festung eingenommen, so schenkt der Sieger den Mannschaften der Besatzung, wenn sie auch noch so sehr dem päpstlichen Aberglauben ergeben sind, ihr Leben und reiht die Feinde in seine Truppen ein, nicht ohne gewaltigen Schaden der evangelischen Verbündeten. Denn um ihre Niederlage gründlich zu rächen, speien diese Scheusäler unter dem Deckmantel der militärischen Freiheit alles Gift ihrer Seele aus gegen die Bekenner des evangelischen Glaubens und wüten auf alle Weise in unsäglicher Grausamkeit, Raub und Wegelagerei, zünden die Dörfer an, plündern die Häuser, zwingen die Bewohner mit Schlägen, zu tun, was sie verlangen und stehen in keiner Weise auch hinter den grimmigsten Feinden zurück. Wie viel unserer Sache durch den Zuwachs dieser ehrlosen Räuber gedient ist, sieht jedermann leicht ein“.
Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck und Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Gehandelt wurde mit allem, was nur einigermaßen verkäuflich war. Erbeutete Waffen wurden zu Spottpreisen an Städte u. Privatleute verkauft; SEMLER, Tagebücher, S. 27f. Der Überlinger Pflummern berichtet in seinem Tagebuch unter dem 4.5.1635; SEMLER, Tagebücher, S. 199: „Vmb dise zeitt daß rauben, stehlen vnd plündern auff dem landt, sonderlich vmb die statt Veberlingen daß tägliche handwerckh geweßt, dan nirgendts ein remedium, kein zucht noch kriegsdisciplin, vnd hatt obrist von Ossa zu Lindaw selbst denen, so vmb abstellung diser straßenraubereyen bei ihme angehalten (der jedoch auf dieses landts defension vom kayßer patenten empfangen) sollche abzustellen nicht möglich, dan wie er discurrirt, müeße der kayßer knecht haben, die knecht müeßen geessen haben, müeßen auch wol gemundirt seyn, vnd müeßen noch darzu fir andere ihr notturfft ein stuckh gellt im peüttel haben, ergo sollen vnd mögen sie stehlen, rauben vnd plündern, waß vnd wa sie finden“. Teilweise waren sogar Pfarrer mit auf Beute ausgezogen. STÜNKEL, Rinteln, S. 20: „Im Oktober [1623; BW] erhält der Rat Kenntnis von einer für die Stadt sehr unangenehmen Angelegenheit, die unter Umständen die schwerstwiegenden Verwicklungen nach sich ziehen konnte. Uns aber zeigt dieses Vorkommnis, wie sehr schon in den ersten Jahren des Krieges die Moral der Bürgerschaft gelitten hatte. Es handelt sich um folgendes: Bürger der Stadt haben von den kaiserlichen Kriegsvölkern Seiner Exzellenz des Grafen von Tilly, die links der Weser von Exten bis Hemeringen lagerten, unter anderem gestohlenes Vieh gekauft und es durch Tillysche Soldaten nach Rinteln bringen lassen. Bei der Rückkehr von der Stadt in ihre Quartiere haben diese Kriegsknechte die Kirche in Hohenrode aufgebrochen und ausgeplündert. Als der Rat am 2. Oktober davon erfährt, ordnet er sofort eine Untersuchung über diese Vorkommnisse unter den Bürgern und Bürgerschützen an. Dabei stellt sich heraus, daß nicht nur einzelne Bürger im Tillyschen Lager gewesen sind, sondern daß auch Schützen aus allen Korporalschaften die scheinbar billige Kaufgelegenheit wahrgenommen haben und daß in diese schmutzige Angelegenheit, denn es handelt sich ja meist um gestohlene Sachen, nicht nur die Männer, sondern auch deren Ehefrauen und Dienstmädchen und auch die Schutzjuden verwickelt sind. Bürgermeister Curt Hanes Magd hat von den Soldaten Kleider gekauft, ein Knecht dem Juden Leaser eine geringe Kuh für einen Taler abgenommen, ein Fremder hat zwei große Kessel mitgebracht, die Frau von Carl Schnar hat elf Kuhhäute für 4 Tonnen Broihan eingehandelt, Carsten Bohne hat einen Krug für 2 ½ Groschen, Jürgen Bennemanns Magd einige Kleider, Lewin Storck eine Kuh für 2 ½ Taler, Hans Rosemeyer zwei Kühe und ein Rind für 7 Taler gekauft. Andere haben eingehandelt ein Pferd für fünf Koppstück, eine Büchse für einen Taler, Kessel, Messingkannen, Schaffelle, ein Leibstück für drei Brote, fünf Schlösser, die aus dem Hause von Wartensleben in Exten stammten – der Käufer behauptet aber, sie dem früheren Besitzer schon wieder angeboten zu haben – , Feuerschlösser, 15 Stück Leder, Mäntel und Leinwand, ein altes Feuerrohr, Degen, einen Messingkessel für einen Hut, einen kupfernen Kessel für zwölf Groschen, ein Bandelier, eine Kuhhaut, ‚so durchschossen‘, für 2 Koppstück, einen kleinen ‚Pott‘, ein Leinenlaken, ein Stück Samt, Wollgarn usw. Einer kaufte eine Axt von einem Soldaten, ‚der ihn Hungers halber um Gottes Willen gebeten, ihm ein Brot dafür zu geben‘ “.
[157] Riemen schneiden: streifenförmiges Ablösen einzelner Hautpartien, wobei zur zusätzlichen Peinigung die Wunde mit Salz u. Pfeffer eingerieben oder heißes Öl in sie gegossen werden konnte. Tilly entschuldigte im Niedersächsisch-Dänischen Krieg die Gewalttaten seiner neugeworbenen u. unerfahrenen Soldaten, die v. den Bauern immer häufiger angegriffen wurden u. ungeachtet ihrer eigenen Herkunft aus bäuerlichen oder unterbäuerlichen Schichten diese als Feinde ansehen mussten, damit, dass „die Bauern durch ihren beharrlichen und vermittelst bei sich habender Directorn und Offizierern besteiften Ungehorsam und rebellische Mordthaten es verdient hätten, als ob sie die Bauern nit auch der Soldaten Weib und Kinder schänden und schinden, Ohren und Nasen, Händ und Füß, ja gar die Häls und Häupter mit Aexten, auch den vornehmsten Offizieren unter den Soldaten greulich abhauen und theils lebendig schinden, ihnen Riemen aus den Leibern schneiden und sie also lebendig liegen lassen thäten, wie bei Holzminden und anderen Orten den Soldaten wahrhafftig beschehen“ sei. OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 247. Vgl. dazu die Strafexpedition des kaiserlichen Obristen Pecker v. der Ehr gegen Harzschützen u. deren Hinrichtung in Halberstadt, wo ihnen „Riemen ausgeschnitten“ wurden; BOBLENZ, Aktionen, S. 105f.; BOBLENZ, Aktionen, S. 294, Anm. 96: Pecker habe die „Hartzbauren gar erbärmlich in Halberstadt hinrichten, rädern, spiessen, mit glühenden Zangen ziehen, auch zum theil Riemen ausschneiden, andre aber köpfen und hängen lassen“. BÖTTCHER, Halberstadt, S. 182. Zum »Riemenschneiden« im Strafvollzug HEINEMANN, Richter, Abb. 114.
[158] Kriegsgräuel, Kriegsverbrechen: Kriegsgräuel waren die Begleiterscheinung dieses Krieges von Anfang an. Der Jesuit, Hofbeichtvater u. Begleiter Maximilians I. v. Bayern, Jeremias Drexel, auf dessen böhmischen Feldzug (1620), zur Eroberung von Pisek am 30.9.1620; PÖRNBACHER, Barock, S. 325f.: „Heute um die dritte Stunde des Nachmittags ist Biska gleich beim ersten Eindringen in die Stadt erobert worden. Alle, die drinnen waren, hat man zusammengehauen und umgebracht. Besonders die Soldaten des Bucquoi haben niemand geschont, kein Geschlecht noch Alter, auch das Kind, das im Bett saß, wurde mit einem Gewehrschuß hingestreckt. Ein gar erbärmlicher Anblick war das, wohin die Einwohner oder die Besatzungssoldaten auch flohen, sie fielen in die Hände der Unseren und wurden getötet oder gefangen. Der Anführer wurde in der Stadt in tausend Stücke zerhauen. Einer Schwangeren, die im Schrecken gebar, wurde der Kopf gespalten, das Kind an der Wand zerschmettert. Man sagt, Bucquoi habe sein Schwert und den Regimentsstab zerbrochen, als er dem Gemetzel Einhalt bieten wollte, aber die Raserei der Soldaten war stärker. Mehrere stürzten sich ins Wasser, um wenigstens so zu entkommen, aber auch dort trafen sie die Kugeln und so starben sie fast einen doppelten Tod. Man sagt, es seien zwölfhundert Schützen in dieser Stadt gewesen, die schon an sich, und auch durch ihre Lage aufs beste befestigt war. Aber nicht einmal einen ganzen Tag hat sie diesem doppelten Heer, dem unsern und dem des [Charles Bonaventure de; BW] Bucquoi, widerstehen können. An diesem Abend liefen von den Böhmen 130 Soldaten ins Lager unseres Fürsten über. Überall herrscht unter unseren Feinden Furcht, Schrecken und großes Zittern, und das ist kein Wunder: schon kennt man den bayerischen Löwen“. HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 163f., Anm. 2: „Den 17. November 1621 Abends fielen sieben Cornet Reuter, unter Commando des Bayerischen General-Feld-Wachtmeisters Grafen von Anholt [Johann Jakob v. Anholt; BW] Commando in den [kurpfälzischen BW] Flecken Beerfelden, plünderten, ohnerachtet ihrer Verpflegung, denselben aus, nahmen 21 Pferde, und tractierten die Leute unmenschlich, daß sie, um ihr Leben zu retten, sich in die Wälder flüchteten. Folgenden Tags wurde durch den continuirenden Nach- und Rückzug von etlichen tausend Mann von der Bergstraße gegen Moßbach [Mosbach; BW] in dem Amt Freyenstein [Freienstein; BW] vollends alles aufgerieben, auch die Kirche ihres Kelchs und Ornats beraubet, der Pfarrer [Heinrich Lambinus; BW] erbärmlich geschlagen, und mit Stricken dermaßen geknebelt [=> geraitelt; BW], daß ihm Gesicht und Gehör vergangen, das Blut zu den Augen herausgedrungen, und er in wenig Tagen sterben müssen. Sie nannten ihn anders nicht, als einen Lutherischen Schelmen und wollten ihn mit Bedrohung der Castration zwingen, daß er den Kirchen-Gesang: »Erhalt uns, Herr, bey deinem Wort usw.« verschweeren sollte. Sie preßten ihm auch durch große Marter 600 fl. aus“. Hans Sonnenbächer, Schultheiß, in seiner Zeugenaussage; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 206: „Mansfeldische Reiter, uf 30 stark, seien bei ihnen durchgestreift. Philipp Stumpf sei uf Schultern gehauen worden, denen sie als ein alten eisgrauen Mann gestöckt und gepleckt, ins Dorf genommen, mit Füßen ufgehängt, mit Lunten gebrennet, auch salvo honore [= mit Verlaub zu sagen (Entschuldigungsformel)] in Mund Urinam reddiert [= uriniert], endlich herab ufs Genick sehr übel fallen und schlagen lassen“. Der Pfarrer von Mönchsdeggingen, Christian Spradtler, am 4.1.1634 über die am 13.12.1633 erfolgte Plünderung u. seine Marter; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 51f.: „und einer unter ihnen, der sich des Ochsenwürthen, würthen von Nereßheim, welchen man vor diesem verbrand, Sohn genennet, sich öffentlich vernemen lassen, habe sich dem leibigen Satan ergeben ewiglichen. Alsobalden die anderen dreyen seine Spießgesellen gerufen, deren sich dann ein jeder mit seinen Instrumenten baldt gefaßt gemacht. Der erste mit einem hültzern reiteltopff, mich damit zu reiteln, der ander mit einem langen Strickh, mich damit zu binden, der dritte mit einem Schraufzeig mich damit zu klueben, Der vierte mit einem großen erdenen Topff darinnen etliche maß wasser, so sie den schwedischen trunckh nennen, gema(h)nt, mir damit den garauß zu machen“. Hans Hoxer in seiner Zeugenaussage; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 213: „Ewald Weißen Frauen hätten sie die Nasen abgehauen. Ihm, Zeugen selbst, ein Strang um den Kopf gelegt und geknebelt, daß er ihnen etwas an Geld, so er in einem Säckel im Garten gescharret gehabt, geben, womit sie aber nicht content [= zufrieden] gewesen, sondern fürbaß [= weiter] einen Strang an beiden Armen gemacht, das Seil hinterrücks über ein Apfelbaumen Äste geworfen, schwebend ufgezogen, auch eine gut Weil hängen und sich bedencken lassen. Zeug aber [durch]gehalten und ferner nicht geschnellt [= hochgezogen worden]. Sonsten hätten sie in Gewölbe, darinnen er sein und anderer Leut Sachen verwahret gehabt, ufgebrochen und alles genommen, dabei zu verstehen geben, das hätte man unserm gnädigen Fürsten und Herrn [dem Landgrafen] zu danken. Vom Schänden wäre viel gehört worden, dann mit seines Nachbarn Barthel Schelches Eheweib hätten sie Schande geübt und doruf ins Wasser geworfen, welche kürzlich hernach, vermutlich aus Schrecken, gestorben“. Heinrich Clodius, Schulmeister, in seiner Zeugenaussage; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 215: „Die Weimarischen hätten ihn, Zeugen selbst, in die Scheuer geführt, geknebelt, die Hände uf den Rücken gebunden, mit brennenden Lunten Pulver in die Hosen geblasen, auch deromaßen mit ihme übel gehaust, daß er den Mund noch nicht recht öffnen könne. Sie haben Jakob Schäfern mit dem Hals ufgehängt und ein Weil hängenlassen, bis er ihnen das Geld zu geben verwilliget. Niklas Glappacher hätten sie ein Kordel um die Pudenda [= Geschlechtsteile] gemacht, so lange zugezogen, bis er ihnen ufs 60 Gulden geben. Matthes Hammans Weib, samt andern viel mehr, Daumen ufgeschraubt um willen, Geld zu geben und zu verraten“. Pfarrer Heinel v. Waldkirchen (1632), zit. nach www.krumhermersdorf.de/literatur/urkunden: „Weil man etliche Soldaten unten im Dorfe abgesetzet und [ihnen] die Pferde genommen [hat] welches nicht nur hiesige Leute, sondern auch benachbarte verübet, [haben] General Holcks Völker [Soldaten] auf ihres Generals Befehl das Dorf angestecket [angezündet]; niedergehaun, was sie angetroffen, also daß sie etlichen die Köpfe in einem Hieb abgehauen [haben] und der Kopf den Berg [hin]abgelaufen, das Corpus [Körper] aber liegengeblieben [ist], welches jämmerlich zu sehen gewesen. Und sonst übel verfahren, wie die Rudera [Spuren] noch ausweisen „. Der Chronist u. Bürgermeister Leopold aus Marktredwitz; BRAUN, Marktredwitz, S. 23f.: „Zu dieser Zeit ging Jammer und Not an in unserem Lande und hat gewähret bis auf das 1637. Jahr; do man dann bald nichts anderes hörte als Rauben, Stehlen, Morden, Sengen und Brennen. Die armen Leut[e] wurden niedergehauen, gestochen, geschossen, auch gereitelt. Vielen [wurden] die Augen ausgestochen [und] Arm[e] und Bein[e] entzweigeschlagen. Ohren und Nasen, auch männliche Glieder und säugende Brüste wurden ab- und ausgeschnitten. Etliche [wurden] von ferne beim Feuer gebraten, (teils) im Rauchschlot aufgehenkt und Feuer unter sie geschüret. Etliche [sind] in die Backöfen gestoßen, Stroh vorgemacht und angezündet [worden]. Kein und Schwefel [wurde ihnen] unter die Nägel gesteckt und angezündet. Die Daumen [wurden] geschraubet, spitzige Knebel ins Maul gestecket, [so] daß das Blut haufenweiß heraus geloffen [ist]. Hernach(er) [ist] der ganze Leib durch den Mund mit Urin und Mistwasser gefüllet [worden], die Fußsohlen [wurden] aufgeschnitten, hernach Salz hineingestreuet, Riemen aus den Leibern geschnitten und vielen die Rippen in dem Leib entzwei geschlagen. In Summa, die große Pein und vorhin unerhörter Marter – davon auch der Teufel in der Höll[e] Mitwissenschaft haben mochte – so sie den Menschen in vielen Wegen (an)getan, bis sie gestorben oder verschmachtet oder preßhaft worden, ist nicht zu beschreiben. Da hat manches fromme Herz in solcher Marter und Pein bekennen, Hab und Gut, Weib und Kind, auch wohl seines Herrn oder Nächsten Sachen, die lange verwahret gewesen, verraten müssen. Da wurde weder alt noch jung, edel und unedel, auch der Schwangern und Sechswöchnerin[en] mit Schänden nicht verschonet. Und welches ja ein Greuel anzuhören: achtjährige Mägdlein sowohl, [als] auch 60 bis 80jährige Weibspersonen [sind] zu Tode gemartert, hernach ausgezogen, in die Teich geworfen oder auf der Straße liegen [ge]lassen [worden]. Zuletzt durft[e] sich kein Mensch mehr in Wäldern betreten lassen, denn da war auch niemand mehr sich, [ganz] gleich [ob es] im Morast oder in gebirgigen Steinklüften war, denn da hatten sie Hund[e], welche auf die Menschen abgerichtet [waren, so] daß also kein Mensch in Steinklüften bleiben konnte. Ach, da sind viel[e] Leut[e] in den Wäldern hin und wieder erschossen und niedergehauen worden; auch unbegraben liegen [ge]blieben“. THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 278f., über die Lage in Schlesien nach der verlorenen Schlacht bei Liegnitz am 13.5.1634, in der die kursächsische Armee unter Hans Georg v. Arnim die kaiserliche unter Johann v. Götz u. Rudolf Graf Colloredo schlug: „Die Kayserische nach deme sie bey der Lignitz geschlagen / haben sie in Schlesien besonders zwischen Lignitz und Glatz gar übel gehauset / sonderlich dieweil sie zumahl kein Oberhaupt gehabt / alles was sie gekönt / außgeplündert / und die Inwohner allen Orten wegen grosser angelegter Marter und Peinigung verjagt / auch auß den Wälden / dahin sie sich umb sicherheit willen begeben / gleich wie das Wild auff dem Felde gehetzet / das Frauenvolck wie ein Heerd Vieh zusammen in ihr quartier getrieben / und nackend und bloß mit ihnen zu tanzen / und sonsten zu gehorchen gedrungen: über das dz arme Volck beym Feuer und in Backöfen gebraten / die Augen außgestoßen / Riemen auß den Rücken lebendig geschnitten / Arm und Beyn / Ohren und Nasen / die männliche Glieder und säugende Brüste abgeschnitten / oder darmit empor gehoben / mit Spännern und Hämmern zerklopfft / angeschnürt / umb geführt / Kühn und Schwefel unter die Nägel und in die heimliche Ort gesteckt / angezündt / und damit biß zum Hertzen hinauff gebrent und also verbrent: mit Pistolstöcken die Daumen geschraubt / mit den Bärten und Haren auff den Steinen herumb geschleppt / zerbrochene spitzige Stecken in Hals gesteckt / biß das Blut hauffenweise herauß gelauffen / den Mund unnd Bauch mit Mistpfitzen / Urin / und anderer Unsauberkeit angefüllt / in die Brunnen geworffen / von Dachrinnen gewipffet / die Fußsohlen auffgeschnitten und Salz drein gestreuet / Arm / Bein und Rippen im Leib entzwey geschlagen und zertretten / Hände / Nasen und Ohren abgeschnitten / auffgehenckt / und Feuer unter die Füsse gemacht / und darmit weder Alter noch Jugend / weder Mann noch Weib / weder Edel noch Unedel / weder Schwangern noch Sechswöcherin / noch keines anderen Unterschiedes verschonet / den Eltern die Kinder auß den Armen gerissen / und in stücken zerhauen /zerrissen oder wider die Wände geschmissen / die Augen den armen Leuten auß dem Kopff gerättelt / wie sie reden / und unsäglichen Marter / Schmertzen und Pein angethan / als nicht alles zubeschreiben / wie die zu Goldberg / Reichenbach / und an anderen Orthen und Stätten / Flecken / und Dörffern erfahren: sonderlich zu Reichenbach / welche doch allezeit den Keyserischen / wie billich / miltiglich contribuiret / und alle mögliche Hülff und Vorschub gethan / welchen auch die Bürgermeister auffgewartet / ihnen entgegen gangen / und mit Glimpff der Statt bestes reden wollten / aber nicht gehört / sondern nur die Gewaltthätlichkeiten mit Morden / Schänden / Plündern in Kirchen und Häusern / auch biß für und auff den Altaren und Gotteshäusern verübet / wie darvon in Truck außgelassene offene Schrifften und Klagten bezeugen“. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 237, Bericht der Amberger Regierung vom 19.3.1646: „Wie dan auch dergleichen unmenschlich procedur den 13. diss auch vorgangen, indeme Georg Schmid, untertan zu Kemnath, welcher mit 5 kleinen kindern beladen von Hirschau nacher hauss und futter gehen wollen, ist er von 9 reuttern erdappt, in das wirtshaus geführt und von ihm begehrt worden, speckh, butter und früchte zu weisen, weiln er aber nichts gewußt, haben sie ihn mit prügeln, eisernen stenglein, schrodhacken und säbeln anfangs uf die schienbein, daß dieselbige ganz zerschmettert, so lange geschlagen, bis die spreissel davon gefallen, hernach ins creuz, in die rechte seiten, über den rückhen und lenden mit einer schrothacken also getroffen, das er etlichsmal zu boden gefallen. Andern morgen früe vortags haben sie ihn mit eisernen stänglein abermahlen jemerlich geschlagen, den urin und koth in einen hafen gelassen, under einender gerührt und ainer, den sie den türkhen genannt, nachdem die andern ihne uf die arm gestanden, das maul mit einem eisernen stänglein aufgespreizt und diesen unflath also unbarmherzig hineingegossen und abwärts im hals gestrichen. Nach diesem allen haben sie ihn wieder ufs geführt und alss er inen uf starkes zusprechen nicht anzeigen khönnen, zu boden geschlagen, mit füssen getretten, gestoßen und mit sporn gestochen und alss er mit weiters laufen müssen, hat ine der türk mit einem prügel über den Arm, rückhen, lenden, füß und fußsohlen unaufhörlich geschlagen, mit ins holz geführt, einen strickh an halss gelegt und an einen paumb gehängt, doch daß er die erden mit den zehen berühren khönnen, bis ihn endlich der zehnte reutter, so bei diesen gewest, abgehauet, und nach hauss zu gehen haissen“. Vgl. die Rechtfertigung der Kriegsgräuel bei dem Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich [Gustav Horn gewidmet], dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kan nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, Discurs, S. 6, 19. Vgl. NEITZEL; HORATH, Kriegsgreuel; KAISER, „Ärger als der Türck“. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Je länger der Krieg dauerte, um so ärger wurde es. Eine Beschwerde der anhaltischen Fürsten vom 22. Januar 1639 an den Kaiser schildert die Zustände im Lande wie folgt: ‚Die meisten Völker haben sich von der Armee abgetan und unser Fürstentum durch und durch gestreift, Dörfer und Städte, derunter Jeßnitz und Raguhn, ausgeplündert, Adlige und andere Standespersonen ermordet und verwundet, Dörfer in Brand gesteckt, teils ohne Not niedergerissen, Bauernkinder geschlachtet, den Weibern die Brüste abgeschnitten und gegessen, dazu das Land dermaßen verderbt, daß fast niemand sich auf dem Lande aufhalten und das Feld bestellen, noch die Reichsanlage abführen kann“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 152f.: „In Ruppertsgrün [bei Elsterberg] trennten sie [die Schweden 1640; BW] dem 83jährigen Pfarrer mit glühenden Eisen Ellenbogen, Kniescheiben, Fußzehen ab und marterten ihn zu Tode. Seiner Haushälterin gaben sie Mistjauche zu trinken und zerschlugen ihr mit Pistolen das Gesicht. Anderen Dorfbewohnern banden sie die Köpfe unter den Beinen zusammen und hängten sie verkehrt herum auf. Dann schlugen sie auf diese ein oder legten Feuer unter die Unglücklichen. Einen Bauern ließ man im Backofen ersticken, einem anderen schnitt man die Ohren auf, und gab sie ihm kleingehackt zu essen“. http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
„Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ „. VOLLBRECHT, Dreißigjähriger Krieg, S. 57f.: „So zündeten die schwedischen Soldaten am 5. Mai [1636; BW] die Glandorfer Glandorf [LK Osnabrück; BW] Kirche und das ganze Dorf an. Das soll eine Strafaktion gewesen sein, weil einige Zeit vorher Glandorfer Bürger bei der Verteidigung ihres Ortes einige schwedische Soldaten getötet hatten. Hierbei kam es auch zu Greueltaten gegenüber den Wehrlosen. Es wird berichtet, dass die schwedischen Soldaten von den drei Töchtern des Hofes Schultewerth eine kreuzigten und eine andere über dem Herdfeuer erstickten“. Während des Dreißigjährigen Krieges massakrierten schwedische Truppen am 18.6.1633 einen Großteil der männlichen Bevölkerung v. Kirchhofen. Die Opfer wurden bei lebendigem Leib in einer Weinpresse zu Tode gequetscht. Insgesamt wurden dabei rund 300 Bauern aus Kirchhofen, Ehrenstetten u. Pfaffenweiler als angebliche Rebellen niedergemetzelt. Vgl. auch FURTENBACH, Ober-Ländische Jammer- Und Straff-Chronic, S. 67ff. über die Einnahme Memmingens durch die Kaiserlichen (1633). „Bis ins Jahr 1636 war Pruntrut von den in der Umgebung lagernden Kaiserlichen blockiert. Die Mißhandlungen der Landleute draussen in den Dörfern bis ins Delsbergertal durch die Truppen blieben an der Tagesordnung. So wurde in Courchavon wie zwei Jahre vorher in Fontenais der Schmied, ein armer alter Mann am Strohfeuer zu Tode gesengt. In Bassecourt liess man den Sohn einer guten Familie, absichtlich zu diesem Zwecke eingesperrt, verhungern. Ein anderer musste in Vermes angesichts eines mit Speisen wohlbesetzten Tisches den gleichen Tod sterben; dessen Vater, in einem nahen Speicher eingeschlossen, musste ebenfalls verhungern. Einem armen Kinde, das einen harmlosen Brief von Prunstrut nach Delsberg tragen sollte, ließ der Obristleutnant Mora ein Ohr abhauen“. => Kriegsverbrechen in den „Materialien“.
[159] BRAUN, Marktredwitz, S. 22f.
[160] Annaberg-Buchholz [Erzgebirgskreis]; HHSD VIII, S. 5ff.
[161] Oederan [LK Mittelsachsen]; HHSD VIII, S. 261f.
[162] Lichtenstein [LK Zwickau]; HHSD VIII, S. 201f.
[163] Chemnitz; HHSD VIII, S. 43ff. Vgl. auch FIEDLER, Mit Sengen und Brennen, S. 8ff.
[164] Hilbersdorf [LK Mittelsachsen].
[165] Penig [LK Mittelsachsen]; HHSD VIII, S. 274.
[166] Rochlitz [LK Mittelsachsen]; HHSD VIII, S. 303ff.
[167] Freiberg [LK Mittelsachsen]; HHSD VIII, S. 99ff.
[168] Beute: Beute war im allgemeinen Verständnis das Recht des Soldaten auf Entschädigung für die ständige Lebensgefahr, in der er sich befand u. das Hauptmotiv für den Eintritt in die Armee. BURSCHEL, Söldner, S. 206ff. Für den lutherischen Theologen Scherertz galten allerdings nur der Bestand der Christenheit, die Reinheit des Glaubens u. der Erhalt der Gerechtigkeit als hinreichender Grund; BITZEL, Sigmund Scherertz, S. 153.  Dabei war Beute ein sehr weit gefasster Begriff, v. Beutekunst wie sakralen Gegenständen, Altarbildern, Bildern, Büchern (wie etwa in der Mainzer Universitätsbibliothek; FABIAN u. a., Handbuch Bd. 6, S. 172), bis hin zu den Wertgegenständen der Bürger. STEGMANN, Grafschaft Lippe, S. 63: Interessant ist auch die Auflistung der v. staatischen Truppen bei einem Überfall erbeuteten Wertsachen des ligistischen Generalproviantmeisters Münch v. Steinach, darunter augenscheinlich auch Beutegut: „Ein gantz gülden Khetten mit zweyen Strengen. Daran ist gewesen ein gantz güldens Agnus Dei. Aber ein kleins auch güldens Agnus Dei Gefeß. Wieder eins von Silber und vergolt. Ein schönes Malekhidt-Hertz mit Goldt eingefast. Ein Goldtstückh mit einem Crucifix. Aber ein Goldstückh mit einem Kreutz. Aber ein Hertz von Jaspis vom Goldt eingefast, so für den bösen Jammer gebraucht wirdt. Ein großer Petschafftring von Goldt. Ein von Silber und vergolts Palsambüchsel. Ein Paternoster an silbern Tradt gefast. Ein Pethbuch. Dan an Geldt, so Herr General-Proviantmeister bey sich gehabt, 7 Thlr. 18 Gr. Von der Handt ein gülden verfachen Denckhring. Aber ein Petschafftring von Goldt, daß Wappen in Jaspisstein geschnidten. Ein gestickt Paar Handtschuch. Ein Paar von silberfarb Daffent Hosenbänder mit lang seiden Spitzen“. In Askola, einer Gemeinde in Südfinnland, nördlich der Hafenstadt Porvoo, befindet sich noch heute in der Holzkirche eine reich verzierte barocke Kanzel, die v. finnischen Söldnern als Kriegsbeute mitgebracht wurde. Die Beutezüge wurden zum Teil mit Wissen der Offiziere unternommen, denen dafür ein Teil der Beute überlassen werden musste. Besonders wertvolle Stücke nahmen die Kommandierenden (oder auch die Marketender) den oft verschuldeten Soldaten gegen einen Bruchteil des Wertes ab. Auch Offiziersfrauen handelten mit Beute oder trieben damit Tauschhandel. Vgl. die Schadensliste vom März 1634 bei BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 58ff.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 32ff.; REDLICH, De Praeda; ZIEGLER, Beute; KAISER, „ … aber ich muß erst Beute machen“. Auf der Suche nach Beute wurden sogar Latrinen erfolgreich durchsucht; SAUERLÄNDER, Geschichte der Stadt Lüdenscheid, S. 107. Der Superintendent Braun (1589-1651), zit. bei ROTH, Oberfranken, S. 303f.: „Die Ursache dieses Übels wird jeder leicht verstehen, wenn er die völlig aufgelöste Disziplin der Armee näher bedenkt. Die Fürsten selber und die Heerführer bringen ihr Militär ohne Geld zusammen; das muß von schnödem Raub sich selbst erhalten. Sie öffnen ihnen damit die Tür zu aller Nichtswürdigkeit und Grausamkeit, und müssen zu allen abscheulichen Freveln die Augen zudrücken. Pünktlich bezahlte Löhnung erhält den Soldaten, auch den sehr unguten, durch die Furcht vor dem Kriegsrecht bei seiner Pflicht und hindert ihn an Übergriffen. Enthält man ihm hingegen die Löhnung vor, so verwildert er und ist zu jeder Schandtat bereit. Dazu kommt die schon erwähnte Lässigkeit der Führer beim Anwerben der Soldaten. Denen liegt ja an der reinen Lehre und an der Gottesfurcht gar nichts; sondern die blinde Beutegier treibt sie zum Kriegsdienst; dadurch geht alles zu grunde. Wird eine Stadt oder eine Festung eingenommen, so schenkt der Sieger den Mannschaften der Besatzung, wenn sie auch noch so sehr dem päpstlichen Aberglauben ergeben sind, ihr Leben und reiht die Feinde in seine Truppen ein, nicht ohne gewaltigen Schaden der evangelischen Verbündeten. Denn um ihre Niederlage gründlich zu rächen, speien diese Scheusäler unter dem Deckmantel der militärischen Freiheit alles Gift ihrer Seele aus gegen die Bekenner des evangelischen Glaubens und wüten auf alle Weise in unsäglicher Grausamkeit, Raub und Wegelagerei, zünden die Dörfer an, plündern die Häuser, zwingen die Bewohner mit Schlägen, zu tun, was sie verlangen und stehen in keiner Weise auch hinter den grimmigsten Feinden zurück. Wie viel unserer Sache durch den Zuwachs dieser ehrlosen Räuber gedient ist, sieht jedermann leicht ein“.
Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck und Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Gehandelt wurde mit allem, was nur einigermaßen verkäuflich war. Erbeutete Waffen wurden zu Spottpreisen an Städte u. Privatleute verkauft; SEMLER, Tagebücher, S. 27f. Der Überlinger Pflummern berichtet in seinem Tagebuch unter dem 4.5.1635; SEMLER, Tagebücher, S. 199: „Vmb dise zeitt daß rauben, stehlen vnd plündern auff dem landt, sonderlich vmb die statt Veberlingen daß tägliche handwerckh geweßt, dan nirgendts ein remedium, kein zucht noch kriegsdisciplin, vnd hatt obrist von Ossa zu Lindaw selbst denen, so vmb abstellung diser straßenraubereyen bei ihme angehalten (der jedoch auf dieses landts defension vom kayßer patenten empfangen) sollche abzustellen nicht möglich, dan wie er discurrirt, müeße der kayßer knecht haben, die knecht müeßen geessen haben, müeßen auch wol gemundirt seyn, vnd müeßen noch darzu fir andere ihr notturfft ein stuckh gellt im peüttel haben, ergo sollen vnd mögen sie stehlen, rauben vnd plündern, waß vnd wa sie finden“. Teilweise waren sogar Pfarrer mit auf Beute ausgezogen. STÜNKEL, Rinteln, S. 20: „Im Oktober [1623; BW] erhält der Rat Kenntnis von einer für die Stadt sehr unangenehmen Angelegenheit, die unter Umständen die schwerstwiegenden Verwicklungen nach sich ziehen konnte. Uns aber zeigt dieses Vorkommnis, wie sehr schon in den ersten Jahren des Krieges die Moral der Bürgerschaft gelitten hatte. Es handelt sich um folgendes: Bürger der Stadt haben von den kaiserlichen Kriegsvölkern Seiner Exzellenz des Grafen von Tilly, die links der Weser von Exten bis Hemeringen lagerten, unter anderem gestohlenes Vieh gekauft und es durch Tillysche Soldaten nach Rinteln bringen lassen. Bei der Rückkehr von der Stadt in ihre Quartiere haben diese Kriegsknechte die Kirche in Hohenrode aufgebrochen und ausgeplündert. Als der Rat am 2. Oktober davon erfährt, ordnet er sofort eine Untersuchung über diese Vorkommnisse unter den Bürgern und Bürgerschützen an. Dabei stellt sich heraus, daß nicht nur einzelne Bürger im Tillyschen Lager gewesen sind, sondern daß auch Schützen aus allen Korporalschaften die scheinbar billige Kaufgelegenheit wahrgenommen haben und daß in diese schmutzige Angelegenheit, denn es handelt sich ja meist um gestohlene Sachen, nicht nur die Männer, sondern auch deren Ehefrauen und Dienstmädchen und auch die Schutzjuden verwickelt sind. Bürgermeister Curt Hanes Magd hat von den Soldaten Kleider gekauft, ein Knecht dem Juden Leaser eine geringe Kuh für einen Taler abgenommen, ein Fremder hat zwei große Kessel mitgebracht, die Frau von Carl Schnar hat elf Kuhhäute für 4 Tonnen Broihan eingehandelt, Carsten Bohne hat einen Krug für 2 ½ Groschen, Jürgen Bennemanns Magd einige Kleider, Lewin Storck eine Kuh für 2 ½ Taler, Hans Rosemeyer zwei Kühe und ein Rind für 7 Taler gekauft. Andere haben eingehandelt ein Pferd für fünf Koppstück, eine Büchse für einen Taler, Kessel, Messingkannen, Schaffelle, ein Leibstück für drei Brote, fünf Schlösser, die aus dem Hause von Wartensleben in Exten stammten – der Käufer behauptet aber, sie dem früheren Besitzer schon wieder angeboten zu haben – , Feuerschlösser, 15 Stück Leder, Mäntel und Leinwand, ein altes Feuerrohr, Degen, einen Messingkessel für einen Hut, einen kupfernen Kessel für zwölf Groschen, ein Bandelier, eine Kuhhaut, ‚so durchschossen‘, für 2 Koppstück, einen kleinen ‚Pott‘, ein Leinenlaken, ein Stück Samt, Wollgarn usw. Einer kaufte eine Axt von einem Soldaten, ‚der ihn Hungers halber um Gottes Willen gebeten, ihm ein Brot dafür zu geben‘ “.
[169] Vgl. SENNEWALD, Das Kursächsische Heer (ab Dezember 2012).
[170] Flucht: Überlebensstrategie in Kriegszeiten. Der Schuhmacher Hans Heberle listet in seinem „Zeytregister“ 30 Fluchten nach Ulm auf. ZILLHARDT, Zeytregister, S. 225; DEMURA, Flucht, S. 187ff. Der Bieberauer Pfarrer  Johann Daniel Minck; KUNZ/LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 253f.: „Viele verkrochen und versteckten sich zwar in Wälder, Höhlen, Klippen etc., waren aber ausgespähet, denn die [kaiserlich-bayerischen] Soldaten hatten bei sich menschenspürige Hunde, welche, wann sie an Mensch und Vieh kamen, mit ihrem Bellen die Leute verrieten und den Räubern Anzeig gaben. Darumb flohe alles auf die Schlösser. Da lagen alle Gassen, Höfe und Winkel voller Leute, besonders zu Lichtenberg, welches ein kleiner Behelf. Und derhalben auch viele im Regen, Schnee und Kälte unter dem freien Himmel lagen, teils lagen in Fässern und Bütten. Die Stuben waren Winterszeit so voll, dass wegen der Menge keines sitzen, sondern dicht ineinander stehen müssen. War ein groß Jammer und Elend anzusehen, zu geschweigen, selbst mit darin begriffen sein“. BENTELE, Protokolle, S. 192 (1634): „Des andern Tags, als man vernommen, dass die ganze Armee marchiere, haben sich Mann und Weib mit den Kindern in das Feld, Weinberg, Hülen, Klüften und Wäld mehistentails begeben, in Hoffnung, daselbsten sicher zue sein, bis das Ungewitter fürübergieng. Aber die wurden allerorten durch die Hund der Soldaten ausgespürt, gehetzt, gejagt, gefangen, ranzioniert, übel tractiert, und tails erbärmlich ermordet. War auch zu solcher Zeit Tag und Nacht schön und warm Wetter auf vierzehn Tag aneinander, daß doch also mancher dessentwegen desto besser in einem verborgenen Winkel durch Gottes väterliche Obacht bewahret gewesen, und sein Leben wie eine Ausbeut darvon gebracht hat“. Abt Veit Höser (1577-1634) v. Oberaltaich bei Straubing berichtet; SIGL, Wallensteins Rache, S. 142f.: „In diesen Tagen [Dezember 1633; BW] trieben es die Schweden überall ganz arg. Sie streiften in alle Richtungen und Gegenden herum, durchstöberten sogar die menschenleeren Ödnisse und Wälder, alle Berghänge, jedes Tal, jede Schlucht, jeden Schlupfwinkel, daß die Menschen sich vor Todesängsten überhaupt nicht mehr auskannten, sich nicht mehr helfen und raten konnten. Unter dem eigenen Dache gab es ja ohnehin keine Sicherheit. In ihrer Bedrängnis flohen alle aus ihren Wohnungen, als wären das selbst Räuberhöhlen, flüchteten in die Berge, versteckten sich in Hecken, im Dickicht, in der Wildnis, obgleich sie auch dort nirgends bleiben konnten wegen der Winterkälte, die in unserer Waldgegend noch viel ärger ist. Wenn sie sich überhaupt ein Feuer machen konnten, verriet sie schon von weitem der aufsteigende Rauch bei Tag und bei Nacht der Feuerschein; ja, die Flucht in ein Versteck verriet sie selbst schon wieder durch die unvermeidlich im Schnee hinterlassenen eigenen Spuren. Die schlauen Spürhunde folgten mit ihrer Nase diesen tiefen Fußstapfen und spürten den Flüchtlingen fleißig nach, ohne deren Todesängste zu spüren. Schau, laß dir sagen, was diese ungemein scharfsinnigen Bösewichte nicht alles aushecken, damit ihnen ja kein einziger Mensch entwischt. Überall in den Wäldern, in Dickichten, auf Viehtriften, wo sich einer geflissentlich verstecken könnte, veranstalteten sie blutige Treibjagden (veneticam tragediam). Sie stellten Reihen von Scharfschützen in einem größeren Abstand voneinander auf und durchstreiften so das vom Eingang her das Gelände, indem sie obendrein noch abgerichtete Jagd- und Spürhunde vor sich herhetzten. Diese reizten sie mit ihrem Hussa-Hussa zum Bellen, ließen sie durchs Dickicht und Gebüsch stöbern, nach Feuerstellen schnüffeln, schickten sie in unzugängliche Stellen, damit sie überall die versteckten Menschen ausmachen, mit ihrem Verbellen verraten und heraustreiben. In undurchdringliches Heckengestrüpp (truteta) schossen sie mit ihren Gewehren hinein, um die allenfalls darin verborgenen Menschen zu zwingen, dass sie herauskriechen oder herausspringen. Wollten solche arme „Angsthasen“ jedoch sofort bei dem Hussa-Geschrei der Jäger und dem Hundegebell der unausbleiblichen Flucht zuvorkommen und davonlaufen, wurden sie dort von den Musketieren zur Strecke gebracht, die den Wald von draußen in regelmäßigen Abständen voneinander umzingelt hatten, sodaß die ohnehin schon zu Tode geängstigten Menschen, wohin sie auch immer flüchten wollten, in die Fänge und Fallen dieser Menschenjäger fielen“. Auch die Heranziehung zu schwersten Schanzarbeiten veranlasste Bürger zur Flucht. Das Einfliehen in die nächsten Städte war allerdings nicht umsonst. Im März 1636 verlangte die Reichsstadt Nordhausen v. hereingeflüchteten Adligen über 20 Jahren 2 Reichstaler, v. Bürgern u. Bürgerinnen 1 Reichstaler, v. einem Bauern je nach Vermögen 12 oder 6 Groschen. Für ein fremdes Pferd waren 12 Groschen zu zahlen. KUHLBRODT, Clara von Heringen, S. 82. Dazu kamen in der Regel auch Abgaben für Ochsen, Kühe etc. In Weimar hielten sich 1640 außer 2863 Einwohnern 4103 Fremde auf. PFISTER, Bevölkerungsgeschichte, S. 14. Zum Teil ließ der Rat wie in Augsburg die Flüchtlinge aus der Stadt bringen (SIGL, Geschichte, S. 47) oder verweigerte die Aufnahme. Zur Migration allgemein ASCHE, Krieg, Militär und Migration, S. 11ff. Die Flucht in die nächsten Städten war nicht umsonst. Im März 1636 verlangte die Reichsstadt Nordhausen v. hereingeflüchteten Adligen über 20 Jahren 2 Reichstaler, v. Bürgern u. Bürgerinnen 1 Taler, v. einem Bauern je nach Vermögen 12 oder 6 Groschen. Für ein fremdes Pferd waren 12 Groschen zu zahlen. KUHLBRODT, Clara von Heringen, S. 82. Dazu kamen in der Regel auch Abgaben für Ochsen, Kühe etc. KLUGE, Hofer Chronik, S. 180 (1641): „Den 11. januarii wurde der sächßischen von adel hier eingeflehet rindt- und schaafvieh, so theils zum thor hinaus, alles wieder hereingetrieben und aufs neue verarrestiret, und solten von einem stück rindvieh 1 thaler, von einem schaaf aber 1 groschen geben, unangesehen, daß das liebe vieh zum theil dermassen verhungert, daß es kaum gehen konnte, wie dann auch viel dahingefallen und aus mangel futters umkommen müßen“. In Weimar hielten sich z. B. 1640 außer 2863 Einwohnern 4103 Fremde auf. PFISTER, Bevölkerungsgeschichte, S. 14. Geflohenen Bürgern drohte man mit dem Verlust des Bürgerrechts u. erlegte ihnen die dreifache Steuer auf. Zudem führte die Überfüllung mancher Städte durch Flüchtlinge zum Ausbruch v. Seuchen u. der Ausbreitung eingeschleppter Krankheiten.
[171] Rudolf v. Rabiel [Raibel, Rabil] [ – ], kursächsischer Obristleutnant.
[172] Scharmützel [schwed. skärmytsling, dän. skirmish]: Unter Scharmützel (ital. „scaramuccia“: Geplänkel, Plänkelei, Treffen) verstand man eines der vielen kleineren Gefechte oder Handgemenge, aus denen dieser Krieg bestand. Kleinere Armeeeinheiten oder Streifkorps, z. T. auch größere Verbände v. bewaffneten Bauern (vgl. Harzschützen), traten hier in einen zeitlich wie örtlich begrenzten Kampf ein. Auch Schlachten wurden zumeist mit Scharmützeln oder Plänkeleien eröffnet. Scharmützel waren in der Regel gekennzeichnet durch äußerste Brutalität. Allerdings konnten sie auch Auslöser eines größeren Treffens, einer Schlacht oder eines Krieges werden. Oft wurden Vor- oder Nachhut v. Heeren durch Kroaten angegriffen, die in diesem kleinen Krieg bevorzugt eingesetzt wurden. Zum Teil kam es auch wegen der fehlenden Uniformierung zu verlustreichen Kämpfen mit eigenen oder „neutralen“ Einheiten. Am 15.1.1648 traf die kursächsische Besatzung Annabergs auf eine kaiserliche Streifschar, die man für Schweden hielt: „Beym Stillstand im Lande und instehenden Frieden ist doch im Gebürge beym Städtlein Thum ein seltzamer Scharmützel vorgegangen / indem dem 15. Jan. der in Annaberg liegende Obrist-Wachtmeister / Rudolph von Neitschütz / mit seinen zwo Compagnien auff den so genannten blinden Valentin / einen Kayserl. Rittmeister / welcher eine Raub-Parthie geführet / getroffen / daß bey diesem verwegenen Unternehmen unterderschiedliche geblieben und viel blessiret worden / auch in dieser scharffen Rencontre noch mehr auffgerieben werden sollen / wo nicht angeregter blinder Valten und Rittmeister Hanß Ernst einander erkennet und darauff beyderseits Partheyen von einander abgeführet hätten […]. Und dieser Thumische Scharmützel heisset catachrestice [seit der antiken Rhetorik unlogischer Gebrauch eines verwandten statt des nicht vorhandenen Ausdrucks] die Thumer Schlacht / wie Ihn weyland der gemeine Mann genennet hat“. MELTZER, Historia, S. 1363; ARNOLD, Annaberg, S. 283f.; GROHMANN, Obererzgebirge, S. 208. Der Erzgebirgschronist LEHMANN, Kriegschronik, S. 169f., datiert diesen Vorgang allerdings auf 1647: „Bey dem armistitio zwischen Chur-Saxen und denen Schwedischen wahr auch außbedinget worden, daß der Churfürst die streiffende rotten einfangen und sie verfolgen solte; das befahle der Churfürst allen Seinen regiementern in lande, und musten auch die 2 Compagnien, so auf den Annenberg, die Straßen bereiten und denen Mausparthien wehren. Nun wahr der keyßerliche leutenandt, insgemein der blinde Valtin [Valten Hanke; BW] genandt, mit 80 Pferden, meist Freyreutern auß Lignitz nach Erfurt und Eisenach gegangen den 12. Januarii, hatte bey Eckersberg die leipziger Fuhrleute, welche eine wagenburg gemacht und sich gewehret, theils uberwaltiget, 10 Personen todt geschoßen und 20 beschedigt, dargegen 2 tode gelaßen und ezliche beschedigte mitgenommen, darmit kam er biß nach Burckersdorf ins gebirg, griff do wieder die Leipziger fuhr an auß den gebirg. Alß solches die 2 Compagnien uff den Annenberg untter den Obrist-Wachmeister Rudolph von Neidschiz gehöret, sindt sie Churfürstlichen Befehl zue folge ihm entgegengezogen, derselben auf freyen felde bey den Städtlein Thum auf einer höhe angetroffen. Rittmeister Landtmann [Langmann] nimmt einen Cornet mit 20 Pferden zu sich, jagt voran und fragt, warumb er als freundt in Meißen so raube und streiffe, und weil der Valten kein gut word giebet, greyffen Sie beyde zum gewehr, Landtmann trift den Valten in arm, Valten aber schießt Landtmann auch wundt und den Cornet todt, seine reuter schneiden die beuten und Säcke voll sammet und seiden von Pferden und schoßen Sich mit den Churfürstlichen eine Virtelstunde herumb, daß von Churfürstlichen der Ritmeister (bekam 3 schöße), 1 leutenandt, 1 Cornet und 5 reuter tödtlich, 7 beschedigt. Der blinde Valten hatte 16 beschedigte, ließ 5 reuter und seine beute hinder sich und ging eilendt in Böhmen. Das ist geschehen den 15. Januar Freytag nach den 1. Sontag Epiphanias. Die keyßerlichen waren meist feste [durch magische Praktiken kugelfest, BW] sonst würden sie mehr eingebüst haben. Der Cornet wurde den 3. Februar zum Annenberg in die kirche begraben“.
[173] Leipzig; HHSD VIII, S. 178ff.
[174] Fourage [Futterage]: Viehfutter, auch Unterkunft u. Verpflegung für die jeweilige Einheit. Die Fourage musste v. der betreffenden Garnisonsstadt u. den umliegenden Dörfern aufgebracht werden u. war an sich genau geregelt; vgl. auch die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Wrangels Kammerordnung, Bregenz, 20.2.1647, sah vor; HELLER, Rothenburg, S. 362: „Fourage: Auf jedeß Dienst Pferd Monatlich 8 Scheffel Haber Erfurtisch Meeß [1 Scheffel = 59, 6132 Liter], 360 Pfund Hewe, 6 Gebund Stroh; auf die Bagagepferd wird halb so viel Futter alß auf ein Dienst Pferd gereicht“. Natürlich wurde gegen die Bestimmungen immer wieder verstoßen. Auch wurden sogenannte Fouragegelder beigetrieben.
[175] Chemnitz: http://www.koni.onlinehome.de/staedte/index-stadtchronik [zur Zeit nicht erreichbar]; Chemnitz im Dreißigjährigen Krieg: http://www.historisches-chemnitz.de/ereignisse/30jaehrigerkrieg/30jaehrigerkrieg.html.
[176] SCHMIDT-BRÜCKEN; RICHTER, Der Erzgebirgschronist Christian Lehmann.
[177] „Hunger- und Haberland“: SCHMIDT-BRÜCKEN; RICHTER, Der Erzgebirgschronist Christian Lehmann, S. 133: „Spottweise nennen dieses Gebirge die böhmischen Papisten und Mammelucken das Hunger- und Haberland, den beständigen Exulanten zum Schimpf, die sich meist bei der böhmischen Verfolgung von 1624 bis 50 in dieses Gebirge retterirt (= gerettet) und niedergelassen haben, teils sind (sie) wider hineingelaufen nach den Ägyptischen Fleischtöpfen, das davon ein Sprichwort entstanden: So lange ein Teil Exulanten in Beckers Psalter singen und was zuzubüßen haben, sind sie gute Lutheraner, wenn sie aber müssen in dem Habermann beten und schmal leben, da liefen sie wieder nach dem böhmischen Mehl und Knödlein“.
[178] Weipert [Vejperty, Tschechien]; HHSBöhm, S. 650.
[179] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung u. zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage v. Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen u. dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen u. schlecht bezahlt wurden. Nach DILICH, Krieges-Schule, S. 42, hatte der Rumormeister „Huren und Buben“ zu dieser Arbeit zu zwingen. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger u. Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten zwangsverpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig u. entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser harten Arbeit eingesetzt, sogar ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale, S. 64f. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann v. Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig u. sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255). Bei den Schweden wurden bevorzugt Finnen zu diesen schweren Arbeiten herangezogen. Aus Iglau wird unter 1647 berichtet, wie der schwedische Kommandant Österling die nur noch 299 (v. ehemals 13.000) Einwohner fassende Stadt während der Belagerung durch die Kaiserlichen zur Schanzarbeit trieb;  STERLY, Drangsale, S. 64f.: „In das kaiserliche Lager langte immer mehr und mehr schweres Geschütz an; als dieses der Kommandant erfuhr; ließ er er voll Grimm die Einwohner wie das mit aller Gewalt auf die Schanzarbeit treiben, und erließ das strengste Verboth, daß außer dieser Arbeit sich keine Manns- noch Weibsperson sehen lasse. Was war dieses für ein Trübsal unter den armen Bürgern ! dieselben hatten ihren geringen Vorrath an den nothwendigsten Lebensmitteln bereits aufgezehrt, und konnten sich bei dem bestehenden strengsten Verbothe, nicht auszugehen, keine andere beischaffen; vom Hunger und Durst gequält, und daher ganz erschöpft, mussten sie sich dennoch den schwersten Arbeiten unterziehen. Der Kommandant war taub gegen alles Bitten und Flehen; verlangten einige die Erlaubniß, sich aus der Stadt zu entfernen, so ließ er sie in den Zwinger einschließen, ihnen des Tags ein bischen Brot und ein wenig Wasser reichen, dafür aber unter Schlägen zur Arbeit anhalten. Als der Kommandant die Deserzion zweier seiner Leute am vorhergehenden Tage erfuhr, und besorgte, daß Mehrere diesem Beispiele folgen dürften, so ließ er den Arbeitenden Fußeisen anlegen“. Augsburg 1632; STETTEN, Geschichte 2. Bd., S. 211: „Den 14. Septembris ließ der Gouverneur Oxenstirn [Bengt Bengtson Freiherr v. Oxenstierna; BW] etliche Bischöfliche, Capitlische und Fuggerische Beamte und Vögte, so ihre Unterthanen bey der Schantz-Arbeit zu erscheinen nicht angehalten hatten, zur Straffe durch den Profosen etliche mal um das höltzerne Roß oder Esel herumführen“. Fehlte es auf Grund von grassierender Pest an zwangsverpflichteten Bürgern, mussten auch Soldatenfrauen Schanzarbeiten leisten. Zur Schanze vgl. auch STUHR, Die Schanze.
[180] Palisaden: 20–30 cm starke, 3–4 m lange, oben teilweise zugespitzte Pfähle. Sie werden in der Befestigungskunst als Hindernismittel mit Zwischenräumen v. 6–8 cm etwa 1 m tief eingegraben u. in der Erde durch eine Grundschwelle, am oberen Ende durch eine aufgenagelte Latte verbunden. Das Wort aus dem Französischen Wort palissade löste seit dem späten 16. Jahrhundert zunehmend das bis dahin gleichbedeutende Wort „Bollwerk“ (d. h. Bohlenwerk) ab. [ …] Zur Deckung gegen Beschuss schüttete man Erde v. außen gegen die Palisade bis zur Schießschartenhöhe. Der dadurch gebildete Spitzgraben erschwerte zugleich die Benutzung der Scharten v. außen. Verteidigungspalisaden nutzte man zum Schutz der Kehle offener Feldwerke, bei der Ortsverteidigung, ja selbst im freien Feld in Gestalt v. runden, sogenannten Tambours, etwa zur Deckung einzelner Feldwachen gegen Überfall durch Kavallerie [nach Wikipedia]. Die Bürger besetzter Städte wurden v. Freund u. Feind zu dieser harten Arbeit gezwungen.
[181] Spanischer Reiter (friesischer Reiter): Künstliches Hindernis, bestehend aus etwa 4 m langen, 25 starken Balken (Leib), durch die kreuzweise spitze Latten (Federn) so aneinander gesteckt sind, dass niemand dazwischen durchkriechen kann, früher als Sperre im Feld- u. Festungskrieg beliebt. => Springstöcke.
[182] Jöhstadt [Erzgebirgskreis]; HHSD VIII, S. 157.
[183] Königswalde [Erzgebirgskreis] bei Annaberg.
[184] Spitzhammer: Werkzeug, mit dem sich Gesteine manuell bearbeiten lassen. Spitzhämmer werden v. Dachdeckern, Steinmetzen, Bergleuten u. verwendet. Die Spitzhämmer haben auf einer Seite eine Spitze, auf der anderen eine so genannte Bahn, eine gerade geschmiedete Fläche. Der metallene Kopf wird normalerweise durch einen hölzernen Stiel gehalten [Wikipedia]. Der Spitzhammer wurde als als einhändige Nahkampfwaffe gegen die Bevölkerung eingesetzt.
[185] Heřman Černin z Chudenic [Tzscherein, Tzschernin] [24.7.1576 Nedrahovice-6.2.1651 Kost], kaiserlicher Rat u. böhmischer Obristkämmerer (1650-1651), Generalproviantmeister u. Obrist. 1603 kaiserlicher Kämmerer; 1614 Hauptmann der Prager Altstadt; 1616-1617 erste Reise als kaiserlicher Botschafter nach Konstantinopel; 1620 in bayerischen Kriegsdiensten; 1624 Rat der Böhmischen Kammer; 1625-1626 Proviantmeister der kaiserlichen Truppen; 1627 Erhebung in den Grafenstand; 1629 Hauptmann des Leitmeritzer Kreises u. 1631 des Saazer Kreises; 1635 Ernennung zum Comes Palatinus; 1644-1645 zweite Reise als kaiserlicher Botschafter nach Konstantinopel.
[186] Wolkenstein [Erzgebirgskreis]..
[187] Scharfenstein; HHSD VIII, S. 315f., heute Ortsteil von Drebach [Erzgebirgskreis].
[188] Großolbersdorf [Erzgebirgskreis].
[189] Kirchenraub: Kirchenraub galt als eines der abscheulichsten Verbrechen, in den Kriegsartikeln zumindest mit der Todesstrafe bedroht, u. wurde nach Art. 172 der „Constitutio Criminalis Carolina“ generell mit dem Tode durch Verbrennung bei lebendigem Leibe bestraft, im Militärstrafrecht mit dem Tod durch den Strang. Mithin war die Bezeichnung „Kirchenräuber“, mit der die kaiserlich-kursächsischen Soldaten bei HAPPE apostrophiert werden, nach dem „Schelm“ eines der schlimmsten Schimpfworte. Mit Befriedigung stellte z. B. der Stassfurter Pfarrer Möser fest, wie Banér Kirchenraub bestrafen ließ; WINTER, Möser, S. 50. Theatrum Europæum Band 3, S. 616f.: „Unter diesen Crabaten und Polacken ward eine scharpffe Kriegs-Disciplin und gute Ordnung halten / wie dann drey ihrer Soldaten / welche in einem Dorff auß einer Kirchen etwas gestohlen / und darüber ergriffen worden / eine harte Straff haben außstehen müssen / in deme sie alle drey an Pfählen angebunden / und lebendig im Feuer verbrandt worden“. Der Erzgebirgschronist Lehmann über schwedische Truppen (1640); LEHMANN, Kriegschronik, S. 117: „Darbei haben Sie keiner Kirchen geschonet, alle Sacristeyen zerhauen, die Altare gestümmelt, die Orgeln zerrißen, den Ornat, Leich- und Altartücher, kelche weggenommen. Den do ist alles Preiß gewesen, kirchen, kirchengeräthe, Gottesäcker, Epitaphia, Crucifixe, die Sie verstümmelt und verbrandt; in ezlichen kirchen ist die strew von Pferden ellenhoch gelegen. In kirchen haben Sie die verborgenen löcher gefunden, drin die alten die Pepstlichen Kirchengeräthe, Monstrantzen, becken, weihkeßel vermauret hatten, und darvon kein einwohner gewust, und mitgenommen, Die Libreyen der Priester geraubet und aufgeladen“. MORGENSTERN, Chronik von Olbernhau, S. 39f.: Pfarrer Pistorius schreibt unter dem 15.1. 1646 über die Plünderung durch Schweden: „Sonntag post circumcisionis Christi festum, d. 4. Jan. umb 10 Uhr vormittag sein ettliche 60 furagierende Pferde u. Knecht in die Pfarr Albernhayn plötzlich eingefallen, in die 56 Scheffel Haber eingesackt, gänss, Hüner undt Endten, von allerlei victualien, Butter, Käse, Bettgeräde und weisse Wäsche, kleider und was sie nur auf Pferde und schlitten aufladen können, weggenommen. Andre in die kirch gebrochen, die Sacristei eröffnet und darinnen sehr viel Sachen, dess Pfarrers kleider, victualien, ettlich fässlein Butter u. viel leinwand hinweggenomben : und biss gegen 3 uhr Abend geplündert, worauf umb 4 Uhr ein andre Parthy wieder in die Pfarr komben, meel und korn eingesacket und gegen die Saigerhütte damit verrucket, also dieses ersten einfalls Schaden sich über die 130 thaler belaufet. Folgender Tage von 6., 7. biss 15. Januar sein zu 200 biss in die 500 Pferde, Mussquetierer und viel räuberische rotten stetig in Dorf Albernhayn logiret, die kirchen, sacrarium, und Heiligthumb sacrilegistice (d. h. tempelräuberisch) beraubet, welches zuvor von ihnen als Feinden nicht beschehen: zwei kostbare Missgewandt, eines von gold gewirkt und gestickt auf die 90 thaler werth, das andre, ein rot Sammets, beide mit sehr schönen von Seid und gold gestückten Crucifix Bildern, und dieses auf 60 thaler werth, neben zwei übergüldenen kelch und Patenen (Hostienteller), ein grosen und kleinen, in den einen gienge 2 seitel, in den andern 1 seitel, was sie werth sein, kann jetzo nit gesagt werden. Was mitt zerbrochen und durchgraben am altar und kirchengebeut, item am Pfarrhauss vor Schaden geschehen, wird ehist kläglich besehen werden: Ohne was dem Pfarrer, alles was er gehabt, verwahret, vergraben zu hauss, in der kirch, an allen Orten und enden, am ettlichen geld, an kleidern, Betten, garn, leinwand, an getrait und gänzlicher nahrung, an seiner Bibliotheca vor schaden geschehen, denn alles kleines und grosses weggenomben und panolethrice (alles zerstörend) verderbet worden ist: weil er blos und übelbekleidet kaum ihren Händen entkomben, alles, alles hinterlassen und den Barbarischen Scythen und Mohametischen Räubern und Unmenschen, recht höllischen, meineidigten bestien zur beut und beraubung all sein Hauss und haab umb rettung des lebens dargeben müssen und von diesen Freibeutern dermassen beschädigt und verderbet ist, als nicht zu schreiben, als nit zu glauben, als nicht wohl mag der schaden geschätzet werden und derselbe über die 200 thaler (ohn das getrait, Pienstöcke und kleinen vieh) sich belaufet. Gott der gerechte, dem wir allein und nicht diesen Türkischen Heiden gesündiget, der wird solches richten und rechnen undmitt zeitlicher und ewiger Bestrafung diese unchristen verdamben und verwerfen“. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 541 (Zwickau 1633): „Ein anderer [Kaiserlicher; BW] hatte ein grün Taffendes Meßgewandt gestolen / und ihm etliche Sachen / unter andern ein paar Kniebänder daraus machen lassen / dem bekam sein Kirchen-Raub übel. Denn im hinaus ziehen ist er gefallen / und ist ihm ein Wagen über die Beine gangen / der hat ihm beyde Beine / eben an dem Ort / wo die KnieBänder herumb gebunden / zerknirscht / und ihn sonst so übel zugericht / daß er in grossen Schmertzen sterben müssen“. Natürlich gab es selbst bei diesem Kapitalverbrechen Gnadenerlass. GÖSCHEL, Langensalza 3. Bd., S. 21 (1622): „Von eben dieser Besatzung hatten drei Soldaten, ein Korpora[l], ein Gefreiter und ein gemeiner Mousquetier, auf dem Eichsfelde in dem Churmainzischen Dorfe Zella die Kirche erbrochen und aus der Sakristei zwei Meßgewande nebst einem silbernen Kelche geraubt. Über diese Verbrechen wurde hierselbst am 15. Juni 1622 Kriegsrecht gehalten. Vormittags 11 Uhr ward das Gericht von dem Generalprofos geheegt. Das Gerichts-Personal bestand in 6 Hauptleuten, 6 Fähndrichen, 6 Gefreiten und 6 gemeinen Soldaten, wozu der geschworne Regimentsschultheiß kam. Vor diesem wohlbesetzten hochnothpeinlichen Kriegsgerichte wurden alle drei Verbrecher auf dem Markte aufgehangen, deren Hauptmann Lorenz Fischer und der Feldwebel Pancratius Römer, ein versuchter Soldat, waren von eben diesem Kriegsgerichte zum Schwerdte verurteilt; aber der Churfürst, welcher grade auf dem Schlosse allhier anwesend war, ließ Gnade vor Recht ergehen. Zwar wurde Hauptmann Lorenz Fischer am 19. Juni nach Leipzig auf die Pleißenburg abgeführt, aber bald wieder auf freien Fuß gestellet, und später am 6. März 1625 zu Querfurt von einem Soldaten erstochen“
[190] Falkenbach, heute Ortsteil von Wolkenstein [Erzgebirgskreis].
[191] Griesbach, heute Ortsteil von Schneeberg [Erzgebirgskreis].
[192] Wiesa, heute Ortsteil von Wiesenbad [Erzgebirgskreis].
[193] LEHMANN, Kriegschronik, S. 45ff.; Großrückerswalde [Erzgebirgskreis] bei Marienberg.
[194] Generalmajor [schwed. generalmajor, dän. generalmajor]: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen, bayerischen, dänischen u. schwedischen Armee wahr. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen u. dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen u. dem Feldmarschallleutnant.
[195] Schlacht bei Lützen am 16.11.1632 zwischen den Schweden unter Gustav II. Adolf (18.000 Mann) und den Kaiserlichen (16.000 Mann) unter Wallenstein. Die für die Schweden siegreiche Schlacht endete mit dem Tod Gustav Adolfs und dem Rückzug Wallensteins, der etwa 6.000 Mann verloren hatte, nach Böhmen. Nach Lützen schlug Wallenstein keine Schlacht mehr. Vgl. dazu HAPPES ausführliche Schilderung und Reflexion der Ereignisse [HAPPE I 295 v – 302 r; mdsz.thulb.uni-jena]. Vgl. SIEDLER, Untersuchung; STADLER, Pappenheim, S. 729ff.; WEIGLEY, Lützen; BRZEZINSKI, Lützen 1632; MÖRKE, Lützen als Wende; WALZ, Der Tod, S. 113ff. Vgl. www.ra.se/kra/0425.html; 0425 a Sveriges krig, Krieget i Tyskland 1628-1648) unter 0425:03:107 „Keÿserliche Schlacht Ordnung Wie solche durch den General Walenstein ist gestellet vnd gehalten worden den 6. Novembris Anno 1632. vnd diese Schlachtordnung ist bestanden in nachfolgenden Nehmlichen 26,000 Mann Zue Fues, 2000. Dragons, 8000 Curassier, 5000 Herquebuss: 3000 Croat: insumma 44,000 Mann, die Fronte ist breit 979 Ruthen Reinlandisch macht 4895 Pass“. – Lützen [Burgenlandkreis]; HHSD XI, S. 286f.
[196] Vgl. dazu SEIDLER, Prager Blutgericht.
[197] Vgl. OESTMANN, Poyntz.
[198] Philipp (V.) Graf v. Mansfeld-Vorderort zu Bornstedt [1589-8.4.1657 Raab], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. die Erwähnungen bei SEIDEL, Die Grafen von Mansfeld.
[199] GOODRICK, Relation, S. 137.
[200] Musterung: Zum Teil erfolgte die Musterung sogar, wenn noch nicht alle Waffen vorhanden waren; GRÄF, Söldnerleben, S. 110; SEMLER, Tagebuch, S. 115 (1633). Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die von Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert und für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben und an ihren Bestimmungsort verbracht. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl von Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. (BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; vgl. MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”.
[201] Schalkau [LK Sonneberg]; HHSD IX, S. 377f. ?
[202] Hans Georg v. Arnim-Boitzenburg [1583 Boitzenburg-28.4.1641 Dresden], polnische, dann schwedische Dienste, 1627 kaiserlicher Obrist, Feldmarschall, 1630 kurbandenburgischer u. kursächsischer Feldmarschall, 1635 Ausscheiden wegen Prager Frieden, 1637 Verschleppung nach Schweden u. Flucht, ab 1641 Reorganisation der kursächsischen Armee.
[203] Neisse [Nysa]; HHSSchl, S. 331ff.
[204] Jacob [James, Joachim, Heinrich Jakob] Freiherr Duwall [MacDougal, MacDougall, Duwall, Duwalt, Duwaldt, Dubwaldt, Duval, Dual, Duual, Dugaldt, Dougal, Duvald, Thubald, Mag. Dubald, Mack Duwall, Tubal, Tubald] [um 1589 Prenzlau – 28.4./9.5.1634 Oppeln], schwedischer Obrist.
[205] Reichenbach [Dzierżoniów]; HHSSchl, S. 433ff.
[206] Strehlen [Strzelin, LK Strzelin]; HHSSchl, S. 519ff.
[207] Nach KREBS, Schaffgotsch, S. 32, soll es sich um Polen gehandelt haben.
[208] Johann II. Graf v. Mérode-Waroux [Meroda, Merodi] [1584 oder um 1589-10.7.1633 Nienburg], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.
[209] Hans Ulrich Graf v. Schaffgotsch [28.8.1595 Schloss Greiffenstein (bei Greiffenberg, Niederschlesien)-23.7.1635 Regensburg], kaiserlicher General. Vgl. KREBS, Hans Ulrich Freiherr von Schaffgotsch; HENKEL, Schaffgotsch.
[210] Grottkau [Grodków]; HHSSchl, S. 162ff.
[211] battaglia: Schlachtordnung.
[212] Hans Georg v. Arnim-Boitzenburg [1583 Boitzenburg-28.4.1641 Dresden], polnische, dann schwedische Dienste, 1627 kaiserlicher Obrist, Feldmarschall, 1630 kurbrandenburgischer u. kursächsischer Feldmarschall, 1635 Ausscheiden wegen Prager Frieden, 1637 Verschleppung nach Schweden u. Flucht, ab 1641 Reorganisation der kursächsischen Armee. Vgl. STADTMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 30ff.
[213] Jauer [Jawor, Stadt u. Fürstentum; Schlesien]; HHSSchl, S. 206ff.
[214] Breslau [Wrocław]; HHSSchl, S. 38ff.
[215] The Swedish Intelligencer 5. Teil, S. 8f.
[216] Veit Caspar Graf [Freiherr v. ?] Dornberg [ – 1633 ?], kaiserlicher Obrist.
[217] Bresche [Brescha, Breche, brescia, bresica, Bresse, Presse, Presa]: durch Geschützfeuer erreichte Sturmlücke in der Stadtmauer oder auch in einer Verschanzung. Die damals angewandte Methode, eine Mauerbresche zu schießen, sah so aus, daß man eine Geschützbatterie frontal auf die zu brechende Mauer richtete u. zwei kleinere Batterien im Winkel v. ca. 30-45 Grad zu beiden Seiten anlegte, durch welche die gelockerte Mauersubstanz zusätzlich herausgehebelt wurde [ENGERISSER].
[218] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 1. Bd., S. 128.
[219] Generalleutnant [schwed. generallöjtnant, dän. generalløjtnant]: Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn u. war in der kaiserlichen, kurbayerischen, dänischen u. schwedischen Armee der höchste Befehlshaber u. Stellvertreter des Kaisers u. des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen u. militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. 1625 wurde er mit 908 Rt. monatlich in der dänischen Armee besoldet; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Als Rekompens erhielt er in der kaiserlichen u. kurbayerischen Armee für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossedierung v. Adligen u. Absetzung v. Territorialherrn in den besetzten Gebieten u. lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare u. die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden.
[220] Insolentien: Unverschämtheiten, Beleidigungen, Grobheiten, Frechheiten; Ungebührlichkeiten.
[221] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 1. Bd., S. 146.
[222] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 1. Bd., S. 157f.
[223] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 1. Bd., S. 179.
[224] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl v. Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der v. Städten u. Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung u. den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung u. wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden v. den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide u. mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen u. noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt u. durch die Erschießung v. Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f. Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik v. Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200), dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen [Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Für unerlaubte Werbung drohte die Todesstrafe; MÜLLER, Unterpfalz, S. 63. Der Schweriner Dompropst u. Ratzeburger Domherr, Otto v. Estorf [1566-29.7.1637], berichtet zum April 1623; DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.
[225] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 1. Bd., S. 200f.
[226] Władysław IV. Wasa [Władysław IV Waza] [9.6.1595 Krakau-20.5.1648 Merecz] ab 1632, als gewählter König v. Polen u. Großfürst v. Litauen, Herrscher v. Polen-Litauen sowie Titularkönig v. Schweden. Er war ab 1610 erwählter Zar v. Russland u. nach seiner Verdrängung durch Michael Romanow 1613-1634 Titularzar v. Russland.
[227] praetendirende: geforderte.
[228] in contenienti: auf Dauer.
[229] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 1. Bd., S. 236.
[230] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 1. Bd., S. 237, 283, 290; TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 431, S. 147.
[231] Christian Freiherr v. Ilow [Illo, Illow, Illau] [um 1585 Sternberg-25.2.1634 in Eger ermordet], kaiserlicher Obrist, Feldmarschall.
[232] Glatz [Kłodzko; Grafschaft u. Stadt, Niederschlesien, Polen]; HHSSchl, S. 116ff.
[233] Patschkau [Paczków, LK Neisse]; HHSSchl, S. 393ff.
[234] Desertion: Auf die unerlaubte Entfernung vom Regiment stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte oder wenn Fürbitte erfolgte. JÜRGENS, Chronik, S. 514 (für Hannover): „Den 11. Aprilis [1633; BW] ist ein Königsmarkischer Soldate, so entlaufen, und hie unter Caspar von Lühden Stadt-Companien angetroffen, vor Linden bey dem Galgen stigmatisiret und das rechte Ohr abgeschnitten durch unsern Nachrichter Meister David“. Vgl. WINTER, Möser, S. 19f.: „Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen“. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f., für 1637: „Den 31. März [10.4.; BW] ist der Oberst Spork mit seinen Völkern allhier vor die Stadt gekommen, hat Quartier begehret und daneben angedeutet, wie ihm Nordhausen auch assignirt worden; des andern Tages ist er wieder von hier nach Nordhausen gezogen. Den 4. [14.; BW] April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Interessant war in niederländischen Kriegsartikeln „die exakte Maßangabe, mit der das Verbrechen genau abgemessen werden konnte: Schuldig war, wer sich ‚weiter als ein Schoß von einem Canon‘ entfernt hatte (Nr. 14). In denselben Bereich fielen die Fälle, daß Söldner umherstreifen, um Vieh zu stehlen oder allgemein ‚vff die Freybeute‘ gehen (Nr. 16 und 32)“; KAISER, Niederländische Kriegsartikel, III. Der Ausbruch v. Lagerseuchen (1626, nach dem Bericht des braunschweig-lüneburgischen Kapitäns Daniel Meyer) führte teilweise zur Massendesertion; Hauptstaatsarchiv Hannover Cal. Br. 16, Nr. 1141. Teilweise ließ man Deserteure um ihr Leben würfeln; DOLZ, Versuch, S. 298; JÜRGENS, Chronik, S. 525. Zur Desertion trug auch die Praxis bei, untergesteckte Söldner „zue disem sturmb, wie andere mehr, wider wüllen […] vornen an die spüz“ als Kugelfang zu stellen, wie ein kaiserlicher Soldat, der bei der Belagerung Überlingens 1634 verletzt wurde, nach Mitteilung Bürsters über seine Dienste nach der zwangsweisen Untersteckung unter die schwedische Armee berichtete; WEECH, Bürster, S. 67. Vgl. KAISER, Ausreißer; KAISER, Lebenswelt der Söldner. Das bayerische Memorial vom 16.4.1643 [Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2763, fol. 23, Punkt 9] bestimmte, dass, wenn ein Neugeworbener ausreiße, sofort nachzuforschen sei, welche besonderen Kennzeichen er habe; diese seien alsbald zu notieren. Wenn trotzdem einer nicht mehr aufgefunden werde, so solle sein Namen an den Galgen geschlagen, und wenn er Handwerker sei, ein solches den Zünften alsbald zu notifizieren sei, damit dergleichen meineidige Gesellen über kurz oder lang von Handwerks wegen aufgeschrieben u. zur Strafe gezogen werden könnten. Dies sei den Neugeworbenen, insbesondere den Handwerksgesellen, schon bei der Neuwerbung u. Eidesleistung zu eröffnen. DAMBOER, Krise, S. 264f. William Crowne [1617 – 1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments u. 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36. Am 28.4.1628 „gab ein Deserteur vor seiner Hinrichtung als Grund für seine Fahnenflucht Überdruß an dem gottlosen Leben der Soldaten an“. WIEGANDT, Wismar, S. 23f. Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595-1655] berichtet unter 1634; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 569: „Einer von unsern Besatzungstruppen verleitete nach gefaßtem Fluchtplan einen andern zur Teilnahme an dem Verbrechen. Dieser verspricht sich zu beteiligen, eröffnet aber die Sache einigen, während er selbst den morgens Fluchtbereiten, als ob er selbst dazu bereit wäre, begleitet. Die Eingeweihten aber erheben sich aus den Verstecken, andere aber reißen Pferde von der Weide an sich, nehmen die Verfolgung auf, und nachdem sie dem des Fluchtverbrechens Schuldigen vergeblich mit den Schwertern zu Leibe gerückt waren (solche Hiebfestigkeit hatten (ihm) die Zaubermittel verliehen, erschlagen sie ihn mit Prügeln. Dies erschien einigen grausam, weil seine bei demselben Fluchtplan ertappte Frau nach dem Frühstück, von den Soldaten einige Male angeschossen, sterben musste. Milder verfuhr man mit den Töchtern, die man in die Verbannung trieb“. Auch mehrfache Desertion wurden hart bestraft; RICHTER, Historische Nachricht, S. 174 (Chemnitz 1633): „Den 19. Jan. ist ein Schottländischer Soldat, so dreymahl vom Regiment entlauffen, an die Justitz aufn Marckte aufgehencket worden“. Aus Meiningen wird 1646 berichtet, GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 274: „Eben in diesem Monat [August 1646; BW] sind drey Mußquetirer von hiesiger Qvarnison über die Stadt-Mauern hinaus gestiegen, und hinweg gelauffen, aber bey Walldorff wieder vertappt, nieder geschossen, tod herein gebracht, und in der Hocker-Gassen auff dem Graben, an einem auffgerichten Schnapt-Galgen gehängt worden“. BEI DER WIEDEN, Oldendorf, S. 47 (1623): „12. Maii solte ein entlauffener Schelm unter den Soldaten zu Oldendorf auff dem Marckte gehencket werden. Aber der Strik ging loess und der Verurtheilter fiel herab. Derhalben ihm das Leben geschenckt und er diese Graffschafft und das Furstenthumb Braunschweig vorschweren mussen“. JÜRGENS, Chronik, S. 525: „Den 11. Junii [21.6.1636; BW] läßt der Obrist Schlüter 3 ausgerissene Soldaten von Mützefahlen [Wilhelm Kaspar v. Metzfall; BW] Regiment ums Leben spielen, der geringste im werfen mußte hängen“. HELLER, Rothenburg, S. 308f.: „Die gemeinen Soldaten erachteten eine Fahnenflucht nicht für vorliegend und sich ihres Eides ledig, wenn die Fahne, auf die allein sie geschworen hatten, zerstört war; Ebensowenig hielten sie sich für strafwürdig, wenn ihre Fahne vom Feind erbeutet worden war und sie dann in Massen zu ihm übergingen (sich unterstellen ließen)“. Die Desertionsquote unter den Belagerern vor Bergen-op-Zoom (1625) soll sehr hoch gewesen sein. Im Juli lagen noch 20.600 Mann vor Bergen; im Oktober waren es noch 13.200. Insgesamt betrugen die Verluste der Belagerer ca. 40 %; davon waren mehr als ein Drittel Desertierte. Unter dem 23./2.4.3.1636 wird aus Leipzig berichtet; HEYDENREICH, Continuatio Der Leipzigischen Chronicke: „Den 23. dito, hat Hans von Dißkau / Oberster Leutenandt vnter dem Bünawischen Regiment / durch den Regiments Schultzen ein groß Patent / vnter dem Rathhause allhier / anhängen lassen / darinnen etlich hundert Soldaten / so aus zwey Regimentern entlauffen / auff den 5 Maij vors Kriegsrecht citiret worden. Ist aber bald darauff Ordinantz kommen / daß er mit seinem noch vorhandenen Volck auffbrechen / vnd nach Halla zur Armée sich begeben sollte. Welches auch den 27 dieses geschehen“. Die Bestrafung selbst war höchst unterschiedlich, in wenigen Fällen wurden auch Verstümmelungsstrafen verhängt; vgl. ROCH, Neue Lausitz’sche Böhm- und Schlesische Chronica, S. 296f.: „Anno 1641. den 28. Februar. ließ Major von Spiegel einen entlauffenen Mußquetirer zu Löwenberg auff dem Marckte bey der Justiz zwey Finger abhauen / die Ohren abschneiden / und von der Stadt verweisen“. Beihilfe zur Flucht wurde z. T. mit dem Tode bestraft, vgl. BÄHLER, Der bernische Jura, S. 111f.: „Ein Bürger von Courfaivre, der verdächtig war, einem Deserteur zur Flucht verholfen zu haben, wurde ohne weiteres enthauptet und sein Rumpf gepfählt. Soldaten, die sich als Frauen verkleidet hatten, fragten einen Bauern von Mervelier um den Weg ins Solothurnische; als dieser ihnen denselben wies, nahmen sie ihn gefangen und schlugenden ihm, weil angeblich zur Desertion verleitend, den Kopf ab“. Deserteure mussten bei der Kapitulation einer Stadt in der Regel zurückgelassen werden. Am 5.5.1643 schrieb Ferdinand III. an Gallas, jeder überlaufende Knecht solle einen ganzen Monats u. Quartiergeld auf zwei Monate erhalte, er möge dies in geeigneter Form der Gegenseite bekannt machen; BAD‘URA; KOČĺ, Der große Kampf, S. 481, ein geringer Lohn bei einem derartig großen Risiko.
[235] Lüben [Lubin]; HHSSchl, S. 305ff.
[236] Friedland [Mieroszów, Powiat Wałbrzyski, Woiwodschaft Niederschlesien, heute Polen], HHSSchl, S. 109f. In der Nähe verläuft in Ost, Süd u. West die Grenze zu Tschechien.
[237] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 489, S. 164.
[238] Kauth [Kout na Šumavě, LK  Domažlice, Tschechien].
[239] Ottavio Piccolomini Pieri di Sticciano [Picoloni, Picolomnini, Bicolomini] P. d’Aragona, Herzog v. Amalfi [11.11.1599 Florenz-11. 8.1656 Wien], kaiserlicher Feldmarschall. Teilnahme am Böhmischen Krieg, unter Pappenheim Dienst als Obristleutnant, 1627 wurde er Kommandant der Leibgarde Wallensteins, Teilnahme am Mantuanischen Erbfolgekrieg u. am 16.11.1632 an der Schlacht bei Lützen, Mitunterzeichner des 1. Pilsener Revers u. Hauptakteur bei der Verschwörung gegen Wallenstein, danach erhielt er reiche Schenkungen in Böhmen, er war kaiserlicher Feldmarschall in der Schlacht v. Nördlingen am 5./6.9.1634, es folgten Kämpfe in Lothringen, am 7.6.1639 Sieg über die französische Armee unter Feuquières bei Diedenhofen (Thionville) u. Ernennung zum kaiserlichen Geheimen Rat bzw. zum Herzog v. Amalfi durch Philipp IV. v. Spanien, am 5.9.1639 Ernennung zum Befehlshaber der kaiserlichen Hauptarmee in Böhmen. Nach mehreren Niederlagen u. der Katastrophe Piccolominis u. Erzherzog Leopold Wilhelms gegen Torstensson in der Schlacht bei Breitenfeld am 2.11.1642 legte er den Oberbefehl nieder, 1644 war er erneut bei den Kämpfen der Spanier in den Niederlanden aktiv, 26.5.1648 Ernennung zum Generalleutnant, Einsatz als Prinzipalgesandter bei den Nürnberger Verhandlungen zur Umsetzung des Westfälischen Friedens (Mai 1649-Juli 1650), 1650 Erhebung in den Reichsfürstenstand. Vgl. BARKER, Piccolomini, S. 322-369, WOLTZ, Piccolomini, S. 93-145. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten von ELSTER (=> Literaturregister).
[240] Pilsen [Plzeň, Tschechien]; HHSBöhm, S. 444ff.
[241] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 672, S. 221.
[242] Vgl. BROCKMANN, Dynastie.
[243] LORENZ, Quellen zur Geschichte Wallensteins, S. 374.
[244] verobligiret: verpflichtet.
[245] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 1. Bd., S. 230.
[246] Christian Freiherr v. Ilow [Illo, Illow, Illau] [um 1585 Sternberg-25.2.1634 in Eger ermordet], kaiserlicher Obrist, Feldmarschall.
[247] Adam Erdmann Graf Trčka z Lipy [Terzka] [1584, 1599, 1600-25.2.1634 Eger], kaiserlicher Obrist, Feldmarschallleutnant.
[248] Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas.
[249] Bernhard Herzog v. Sachsen-Weimar [16.8.1604 Weimar-18.7.1639 Neuenburg am Rhein], schwedischer, dann französischer General. 1622 Teilnahme an den Treffen bei Wiesloch und Wimpfen, 1623 bei Stadtlohn. 1625 Eintritt in dänische, 1631 in schwedische Dienste, April 1632 Beförderung zum General. In der Schlacht bei Lützen übernahm er nach dem Tod Gustav Adolfs von Schweden den Oberbefehl über das schwedische Heer, als Donation erhielt er das Herzogtum Franken. 1635 Eintritt in französische Dienste, 1638 Sieg über die Kaiserlichen bei Rheinfelden, Dezember 1638 Einnahme von Breisach. Vgl. JENDRE, Diplomatie und Feldherrnkunst; RÖSE, Herzog Bernhard der Große; DROYSEN, Bernhard von Weimar I, II.
[250] Walter Graf Leslie [Lesle, Lessle, Leßle, Lesly, Lesel, Lesky] [1606 Fettermaer House, Aberdeenshire-4.3.1667 Wien], kaiserlicher Feldmarschall.
[251] John [Johann] Gordon [Hubert Seger ?] [ -1649 Danzig], kaiserlicher Obrist.
[252] Vgl. auch SRBIK, Wallensteins Ende.
[253] Adam Gordon [Cordon] [ – ], kaiserlicher Obristleutnant, spanischer Obrist.
[254] Jost Maximilian Graf v. Gronsfeld [6.11.1596 Rimburg-24.9.1662 Gronsveld], ligistisch-bayerischer Obrist, kurbayerischer Feldmarschall.
[255] Gottfried Heinrich Graf v. Pappenheim [8.6.1594 Treuchtlingen-16.11.1632 bei Lützen], ligistischer u. kaiserlicher General. Vgl. STADLER, Pappenheim.
[256] Zum Folgenden vgl. WORTHINGTON, Scots, S. 157ff., REBITSCH, Matthias Gallas und die Liquidierung.
[257] SRBIK, Wallensteins Ende, S. 224. Zur Rolle Butlers vgl. auch Poyntz’ Darstellung; GOODRICK, Relation, S. 94ff.
[258] Sankt Joachimsthal [Jáchymov; Bez. Karlsbad, Tschechien]; HHSBöhm, S. 540ff.
[259] Elbogen [Loket, Bez. Falkenau, Tschechien]; HHSBöhm, S. 133f.
[260] Falkenau [Falknov nad Ohří, Tschechien]; HHSBöhm, S. 139ff.
[261] Giulio [Julio] Diodati [Diodat, Deodati, Deodatti] [27.6.1594-22.7.1635 Mainz], kaiserlicher Obrist.
[262] am Unteren Marktplatz 492. Wolf Adam Pachelbel v. Gehag [1599-1649)] war bis 1628 Bürgermeister der Stadt Eger gewesen.
[263] Johann Graf v. Aldringen [Aldringer, Altringer] [10.12.1588 Diedenhofen-22.7.1634 Landshut], ligistischer Obrist, später kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. HALLWICH, Gestalten aus Wallenstein’s Lager II. Johann Aldringen; DUCH, Aldringen (Aldringer), Johann Frhr. Aldringen, der aus bescheidenen Verhältnissen stammte, war zunächst Schreiber in der Luxemburger Landkanzlei. Am 30.3.1618 Ernennung zum Hauptmann durch Erzherzog Leopold V., Sommer 1621 als subalterner Offizier Teilnahme an der Belagerung v. Preßburg, September 1621 Ernennung zum Obristleutnant im bayerischen Heer u. im Oktober 1623 zum Obristen in kaiserlichen Diensten, Tätigkeit als Hofkriegsrat und Oberstkommissar für das kaiserliche Heereskriegswesen sowie als Kommandant eines Regiments, am 25.4.1626 Sieg an der Dessauer Brücke, am 17.12.1627 Erhebung zum Freiherrn. Im Frühjahr 1628 war Aldringen Kommissar Wallensteins bei den mecklenburgischen Ständen während der Übernahme des Herzogtums, am 11.2.1629 Generalwachtmeister u. Kommissar zur Durchsetzung des Restitutionsedikts, im Frühjahr 1629 Verhandlungsführer Wallensteins auf der Lübecker Friedenskonferenz, am 18.7.1630 eroberte er Mantua mit umfangreicher Beute, im August 1631 war er Kommandeur der kaiserlichen Truppen in den süddeutschen Reichskreisen. 15.4.1632 schwere Verwundung bei Rain am Lech, 10.8.1632 Erhebung in den Grafenstand, Teilnahme an der Schlacht an der Alten Veste bei Zirndorf am 3.9. 1632, 31.10.1632 Ernennung zum Feldmarschall, 29.9.1633 Vereinigung mit den Truppen des Herzogs v. Feria bei Ravensburg entgegen Wallensteins Weisung, am 20.10.1633 Entsatz Breisachs, am 27.12.1633 bejahte Aldringen die Entmachtung Wallensteins gegenüber Maximilian I. v. Bayern, am 18.2.1634 wurde er Koordinator der Maßnahmen zum Sturz Wallensteins. Aldringen fiel bei der Verteidigung Landshuts gegen Bernhard v. Sachsen-Weimar u. Gustav Horn [MDSZ].
[264] MANN, Wallenstein, S. 939f.
[265] Wilhelm v. Wchinitz u. Tettau [Vilém Vchynský ze Vchynic az Tetova] Graf Kinský [1574 oder 1582-25.2.1634 in Eger ermordet], Führer der böhmischen Emigranten.
[266] Rittmeister [schwed. ryttmåstere, dän. kaptajn]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Schwadron, Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden v. seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler u. Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler u. Plattner 1 Feldkaplan u. 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- u. Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich dotiert gewesen. Als kommandierender Rittmeister einer Streifschar einer Besatzung erhielt er auf 1.000 Rt. Beute u. Ranzionierungen quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- u. Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[267] Walter Deveroux [Deverock, Deureux, Deudreux, Deberoix, Ebrox, Deberol] [ -Januar 1640 Prag], kaiserlicher Obrist.
[268] Julius Caesar de la Couture [1597-1651 oder 1659], Rektor des Jesuitenkollegs in Neuhaus [Jindřichuv Hradec].
[269] Neuhaus [Jindřichuv Hradec]; HHSBöhm, S. 398ff.
[270] Dr. Heinrich Niemann [ -25.2.1634 Eger], Rittmeister u. Kanzler in Wallensteins Diensten.
[271] Podagra: weit verbreitete Krankheit der Füße, auch Fußgicht genannt, die v. kalkartigen Unreinigkeiten an den Nerven ihren Ursprung hat u. sich zu manchen Zeiten durch empfindliche Schmerzen in den untern Teilen des Fußes äußert. Die Gicht selbst wurde in zeitgenössischen Zeugnissen auf den übermäßigen Genuss v Fleisch u. Alkohol zurückgeführt. Ausführlich beschrieben am Beispiel von Gallas bei REBITSCH, Matthias Gallas, S. 359ff.
[272] Franz Albrecht Herzog v. Sachsen-Lauenburg [10.11.1598 Lauenburg-10.6.1642 Schweidnitz], kaiserlich-kursächsischer Feldmarschall.
[273] Muskete [schwed. musköt, dän. musket]: I. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel u. den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln u. legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) u. die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, 1. Bd., S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen haben sich angeblich förmlich überschlagen. Je nach Entfernung hatten jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 544ff. Eine einfache Muskete mit Forquette (Stützgabel), Bandelier u Kugelform kostete etwa 3 ¼ fl., die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge v. 102 cm und wog etwa 4,5-4,7 kg bei einem Kaliber v. zumeist 19,7 mm [vgl. auch GROTHE, Auf die Kugeln geschaut, S. 386, hier 16, 8-19,5 mm]. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- u. Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten u. Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Bis 220 Meter konnte man noch unter günstigen Voraussetzungen eine Trefferquote von 25 % erzielen. ENGERISSER, Von Kronach, S. 552: „Ab ca. 200 m Entfernung waren Musketenschüsse unter normalen Feldbedingungen gegen gepanzerte Soldaten praktisch ohne Effekt und ab 300 m verursachten sie gegen Ungepanzerte auch nur noch Prellschüsse. Die maximalen Schussweiten mit einer gut passenden und verdämmten Kugel lagen bei 350-400 m, d. h. nach spätestens 400 m senkte sich eine waagrecht abgeschossene Kugel in den Boden“. Vgl. „Luntenschloßmuskete, Suhl um 1630“. Online verfügbar unter: engerisser.de/Bewaffnung/Luntenschlossmuskete.html. Da die Treffgenauigkeit der Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung v. maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. II. Es gab auch Jagdmusketen mit kleinem Kaliber u. langem Lauf, die v. Scharfschützen verwendet wurden. Zum Teil machte man aus Unberittenen Dragoner, indem man ihnen Musketen gab. SCHWARTZ, Die Neumark, S. 52. Der Preis für eine Muskete lag je nach Qualität zwischen 4 u. 6 Rt., also zwischen 6 u. 9 fl.
[274] Hellebarde: Hieb- u. Stichwaffe des 13. bis 17. Jahrhunderts mit einem aus einem Stück geschmiedeten Kopf, der ein Beil, eine Klinge u. einen Haken besaß, die zu den Stangenwaffen des Fußvolks gezählt wird. Sie wurde vorwiegend im 14. bis ins 16. Jahrhundert verwendet. Die Hellebarde hat eine breite („Beil“, „Barte“), eine kurze Klinge („Haken“) sowie am Ende eine Stoßklinge. Der meist 1½ bis 2 Meter lange hölzerne Schaft („Halm, Helm“) besaß oft einen mehreckigen Querschnitt oder Lederwicklungen, um beim Hieb das Wegdrehen der Waffe in der Hand zu vermeiden. Der Bereich zwischen Klinge u. Schaft wurde seitlich mit „Schaftfedern“ aus Metall verstärkt.
[274a] Noch 1647 schrieb der Habsburg-Anhänger u. Historiograph WASSENBERG in seinem viel gelesenen „Florus“, S. 305f.: „Derhalben so hat er [Gordon; BW] den erschrockenen / der nichts geredet / oder ihn keiner Antwort würdigen wollen / mit der Hellenparten durch die Haut / Bauch / Ingeweyde / vnd Gebeine durchstochen. Auch hat der Bauch einen knall / nicht anders als einer abgeschossenen Mußquet gegeben / vnd er hat mit der Seele einen rauch auß dem Munde / gleichsam als inwendig alles brennete / herauß gespeyet“.
[275] JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 358ff.
[276] Julius Heinrich [Heinrich Julius] Herzog v. Sachsen-Lauenburg-Ratzeburg [9.4.1586 Wolfenbüttel-20.11.1665 Prag], kaiserlicher Obrist.
[277] Vernageln v. Geschützen: Um Geschütze unbrauchbar zu machen, trieb man Nägel durch das Zündloch. Bei bereits geladenen Geschützen nahm man die Kugel heraus, zündete v. vorn u. die Nägel flogen heraus. MEYER, Handbuch der Geschichte der Feuerwaffen-Technik, S. 64.
[278] Philipp Friedrich Freiherr v. Breuner [Breiner] (Kielmansegg) [1601-1638 vor Warnemünde gefallen], kaiserlicher Generalmajor.
[279] rekompensieren: entschädigen, belohnen.
[280] Hans Georg v. Arnim-Boitzenburg [Arnheim] [1583 Boitzenburg-28.4.1641 Dresden], polnische, dann schwedische Dienste, 1627 kaiserlicher Obrist, Feldmarschall, 1630 kurbrandenburgischer u. kursächsischer Feldmarschall, 1635 Ausscheiden wegen Prager Frieden, 1637 Verschleppung nach Schweden u. Flucht, ab 1641 Reorganisation der kursächsischen Armee. Vgl. STADTMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 30ff.
[281] Robert Fitz Gerald [Geraldine, Geraldin, Geroldin] [ -1637 oder 1639], kaiserlicher Obristwachtmeister, Obrist.
[282] Walter Deveroux [Deverock, Deureux, Deudreux, Deberoix, de Ebrox, Deberol] [ -Januar 1640 Prag], kaiserlicher Obrist.
[283] MacDonnell [MacDaniel, Magdonal], Denis [Dionysius] [ – ], kaiserlicher Hauptmann.
[284] Edmund Borcke [Borke, Bourck, Bureck, fälschlich auch „Birch“, „Burze“] [ – ], kaiserlicher Hauptmann.
[285] Johann [Hans] Braun [ – ]; kaiserlicher Hauptmann.
[286] Dr. Heinrich Niemann [ -25.2.1634 Eger], Rittmeister u. Kanzler in Wallensteins Diensten.
[287] Konfekt: mlat. confectae: aus Zucker Gebackenes, Süßigkeiten, wurde in der Apotheke zu Heilzwecken vertrieben u. gehörte auch zur Ausrüstung eines guten Arztes.
[288] Leutnant [schwed. Löjtnant, dän. Løjtnant]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-80 fl. – zumindest wurden in den besetzten Städten monatlich 80 Rt. (120 fl.) erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 -, was etwa dem Sold eines bayerischen Kriegsrats entsprach. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 60  Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Als einer Leutnant einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute und Ranzion 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 52f.: „Ein Leutenant wird von dem wörtlein Lieutenant, quasi locum tenens, Ort / Platz / Stell- oder Statthalter eines Capitains genant / diweil er in abwesen seines Capitains desselben Stell  verwaltet / er könnte auch der Unterhaubtmann geheissen werden. Ein solcher sol ein dapferer / aufrichtiger / Kriegsgeübter / und praver Cavalier seyn / und ist dem Capitain der nächste: in dessen abwesen commandiert er follkommen / und hat auch in gegenwart des Capitains den gantzen Befehl über die Compagnie: dann wann dem Capitain von dem Regiment etwas anbefohlen wird / so gibt er dem Leutenant Ordre / wie er sich in einem und anderem verhalten solle / der dann durch seine nachgesetzte Officier den Befehl follstrecken laßt: Dieser sol auch des Capitains guten Namen / Ehr / und Reputation lieb haben und schirmen / alß sein eigen Leben und Ehr / und sich sonderlich dem Capitain um dapfere und versuchte Soldaten umschauen / auch wie er die Soldaten logiren und wol einquartieren möge: Darneben soll er fleissig achtung geben / daß alles gleich zugehe / nach guter ordnung und ohne klag. Alle Abend sol er sich auf der Parade finden lassen / und sehen / wo mangel erscheine: ob auch die Parade / Wacht / und Ordre wol angestellet und gehalten werden: dagegen sol er sich in seinem Commandement gravitetisch und ernsthaft erzeigen / daß ihn seine untergebene Officier und Soldaten ehren / und so wol alß den Capitain fürchten. Die Soldaten werden auch durch ihn gestraft / und ligt ihme aller Last auf dem hals: dann so er die Compagnie nicht versehen müßte / mangelte man keinen Leutenant. Sein Oberwehr ist eine Partisane / er thut keine Wacht / alß die Haubtwacht / da die Compagnie wachet. Er sol auch die Corporalschaften an Mannschaft gleich außtheilen / und keiner mehr versuchte Soldaten geben alß der anderen / daß einer die besten / ein anderer aber die schlechtesten Soldaten habe / woran in einer Occassion vil gelegen ist: Er sol den strafwürdigen streng / den gehorsamen aber gutthätig seyn: Er sol auch aller Soldaten humores erkennen. In summa / er sol wüssen in abwesen des Capitains die Compagnie mit satsamer genugthuung zuregieren / alß wann der Capitain selbst zugegen were / und beyde Officia unklagbar zuverwalten“.
[288a] Gemeint ist hier wohl N Werda [ -25.2.1634 Eger], kaiserlicher Hauptmann.
[289] Im Original unleserlich. Möglichwerweise der Hauptmann Thomas Browne aus Butlers Regiment.
[290] Koller: Brustwams aus Leder oder starkem Leinen; Jacke, Unterjacke, Strickjacke. Die qualitativ hochwertigen Elchslederkoller der Offiziere kosteten 1632 zwischen 12 u. 20 Reichstaler, bei guter Verarbeitung teilweise bis zu 45 Reichstaler (zum Vergleich: ein kompletter Kürassierharnisch war bereits für 12 Reichstaler zu haben). Der einfache Soldat trug dagegen, wenn überhaupt, ein Wams aus Rindsleder.
[291] Quartier: Pardon, Gnade. Das hing zumeist v. den Möglichkeiten ab, sich zu ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand u. Beruf oft 300 Rt. u. mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29.  Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant v. Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man v. ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs u. Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph 3. Bd., S. 450. Nach Lavater, KRIEGSBüchlein, S. 66f., hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „Wann aber ein Soldat eine eiserne / zinnerne / in speck gegossene / gekäuete / gehauene / oder gevierte Kugel schiesset / sol man ihm kein Quartier halten. Alle die / so gezogene Rohre oder Füseschlosse führen führen / haben das Quartier verwürckt. Item / alle diejenigen / die von eisen geschrote / vieregkichte / und ander Geschröt / und Stahel schiessen / oder geflammete Tegen haben / sol man todtschlagen: auch alle diejenigen / so man in einem Land / welches preis gegeben wird / vor dem Feind antrift / sol man henken lassen: Auch alle Spionen haben kein Quartier / sonder sollen ohn alle gnad gehenkt werden. Alle Nachtvögel / so die Strassen unsicher machen / und keinen Herren haben / sol man henken lassen. Item / alle diejenigen / so ohne Paßporten zum Feind überlauffen / und wider ergriffen werden / sol man todtschlagen“. Auch wurde beim Angriff zum Teil die Parole ausgegeben, kein Quartier zu gewähren; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 609f. (Treffen bei Haselünne 11.1.1636). Doch selbst die Gewährung von Quartier bedeutete nicht, danach nicht doch noch getötet zu werden.
[292] a) Maximiliana Gräfin Trčka z Lipy [1608-1662], Tochter des kaiserlichen Rats Karl v. Harrach u. der Maria Elisabeth v. Schrattenbach; b) Elisabeth Gräfin Kinský [ -1638 Hamburg], Gattin des Wilhelm v. Wchinitz u. Tettau [Vilém Vchynský ze Vchynic az Tetova] Graf Kinský [1574 oder 1582-25.2.1634 in Eger ermordet].
[293] Partisane, Partisain, Partison: Der Sponton der Unteroffiziere, auch Partisane genannt, war mit etwa 2,5 m länger u. hieß mit ersterem Kurzgewehr im Gegensatz zur längeren Pike. Die Partisane ist ca. 1,8 m lang, der Schaft besteht aus einem stabilen Holz u. trägt einen aus einem Stück geschmiedeten Aufsatz. Der Aufsatz besteht aus einer breiten, symmetrischen, doppelschneidigen, spitz zulaufenden Mittelklinge sowie zwei gebogenen Seitenklingen. Die Seitenklingen sind weniger wuchtig als die Mittelklinge u. erinnern der Form nach an einen liegenden Halbmond, aus dem ein kurzes Schwert (die Mittelklinge) ragt. Mit den beiden Seitenklingen ist es bei geschickter Anwendung möglich, den Gegner zu entwaffnen bzw. seine Waffe einzuklemmen. Zusätzlich verhindern die beiden Seitenklingen das zu tiefe Eindringen der Partisane in den Gegner, was das anschließende Herausziehen der Waffe erleichtert. Der stabile u. wuchtige Aufsatz ermöglicht es dem Anwender, leichte bis mittlere Rüstungen zu durchdringen [Wikipedia].
[294] N Nielcarff [ – ], kaiserlicher Dragoner.
[295] Fenstersturz: Defenestrationen stellen eine Form der Gewalt dar, die zwischen Lynchjustiz (oft mit vorangehender formeller „Verurteilung“ durch die Ausführenden), Gottesurteil u. gemeinschaftlich begangenem Mord steht [Wikipedia]. Hier mit Anspielung auf den Prager Fenstersturz vom 23.5.1618.
[296] verbettschirt: verpetschiert = versiegelt.
[297] Gerhard v. Scherffenberg [Schafftenberg] [ – ], Obersthofmeister Wallensteins u. Bruder des Johann Ernst Freiherr v. Scherffenberg auf Spielberg [Scharffenberg, Schafftenberg, Scherffenberger] [1588-10.1.1662], kaiserlicher Feldmarschallleutnant.
[298] Johann Ernst Freiherr v. Scherffenberg auf Spielberg [Scharffenberg, Schafftenberg, Scherffenberger] [1588-10.1.1662], kaiserlicher Feldmarschallleutnant.
[299] rosanger montag: Rosenmontag.
[300] Franz Albrecht Herzog v. Sachsen-Lauenburg [10.11.1598 Lauenburg-10.6.1642 Schweidnitz], kaiserlich-kursächsischer Feldmarschall.
[301] Prager Blutgericht vom 14.2.1633; MANN, Wallenstein, S. 902-904.
[302] Johann Nikolaus II. v. Hagen zu [zur] Motten [v. Sauwenbein] [um 1600-14.2.1633 in Prag hingerichtet], kaiserlicher Obrist.
[303] Luigi Broglia [Broglio, Broglie, Grogla], Graf v. Cortandon [Cortanton] [ -14.2.1633 in Prag hingerichtet], kaiserlicher Kapitänleutnant.
[304] Hilmar Staitz [Statz] v. Wopersnau [Wobersnau] [14.2.1613 ?-14.2.1633 in Prag hingerichtet], kaiserlicher Rittmeister.
[305] LORENZ, Quellen zur Geschichte Wallensteins, S. 408ff.
[306] FÖRSTER, Ungedruckte Briefe 3. Bd., S. 317f.
[307] Johann Khorg [ – ], kaiserlicher Hauptmann.
[308] Tachau [Tachov, LK Tachov, Tschechien]; HHSBöhm, S. 595ff.
[309] FÖRSTER, Ungedruckte Briefe 3. Bd., S. 321.
[310] devovieren: opfern.
[311] FÖRSTER, Ungedruckte Briefe 3. Bd., S. 322.
[312] Francesco [Antonio] Caretto [Carretto, Carretti, Caretti, Claretti], marchese di Grana [Marquis de Grande, Marqui de Grane, Gran, Grane v. Corretto, Coretto u. Grane] de Savona e Caretto, conte di Millesimo [1594/1590/1592-9.11.1651/1652], kaiserlicher Feldmarschall.
[313] Plan [Planá, LK Tachau, Tschechien]; HHSBöhm, S. 454.
[314] MILGER, Gegen Land und Leute, S. 290. Vgl. GOODRICK, Relation, S. 131, 133, 134.
[315] Walter Graf Leslie [1606 Fettermaer House, Aberdeenshire-4.3.1667 Wien], kaiserlicher Feldmarschall.
[316] Walter Graf v. Butler [Buttler, Büttler, Puttler, Buteler] [um 1600-25.12.1634 Schorndorf], kaiserlicher Obrist.
[317] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 762, S. 249.
[318] Ferdinand III. Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.
[319] Vilshofen [LK Passau], HHSD VII, S. 772f.
[320] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 765, S. 250.
[321] Dobrovitov [Dobrowitow; Bez. Čáslav, Tschechien], nach BRETHOLZ, Geschichte Böhmens und Mährens 3. Bd., S. 34.
[322] Chlum nad Jihlavou [Bez. Třebíč, Tschechien].
[323] Krchleby [Krchleb; Bez. Kutná Hora; Tschechien]. BRETHOLZ, Geschichte Böhmens und Mährens 3. Bd., S. 34.
[324] Johann Georg I. Kurfürst v. Sachsen [5.3.1585 Dresden-8.10.1656 Dresden].
[325] Georg Wilhelm Kurfürst v. Brandenburg [13.11.1595 Kölln-1.12.1640 Königsberg].
[326] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 766a, S. 251.
[327] Denis [Dionysius] MacDonnell [ – ], kaiserlicher Hauptmann.
[328] Dr. Anton Wolfradt [9.7.1582 Kön-1.4.1639 Wien], Zisterzienser, dann Benediktiner, Abt v. Wilhering, dann v. Kremsmünster, Fürstbischof der Diözese Wien.
[329] Gnadenkette: Halsketten, die fürstliche Personen vor dem Aufkommen der Verdienstorden an verdiente Militärs, Höflinge, Beamte etc. oder auch bloß als Zeichen ihrer Huld zu verleihen pflegten; solche Ketten waren öfters mit Münzen oder Medaillen mit dem Bildnis des Spenders, Emblemen, Sprüchen etc. verziert.
[330] Hirschberg [Doksy, Bez. Češká Lípa]. BRETHOLZ, Geschichte Böhmens und Mährens 3. Bd., S. 34.
[331] Hirschberg allein soll 225.000 fl. wert gewesen sein.
[332] Axel Gustafsson Oxenstierna Greve af Södermore [16.6.1583 Fanö bei Uppsala-28.1.1654 Stockholm], schwedischer Reichskanzler. Oxenstierna gehörte einem der ältesten Adelsgeschlechter Schwedens an. Nach dem Studium des Staatsrechts u. der Theologie in Rostock, Wittenberg u. Jena im Spätsommer 1604 Eintritt in den Staatsdienst bei Karl IX. v. Schweden, Ende 1605 Ernennung zum entlohnten Staatsbeamten, am 10.10.1606 Abreise als Sondergesandter nach Mecklenburg, am 18.3.1607 Rückkehr nach Stockholm, Juni 1609 Ernennung zum Reichsrat, am 6.1.1612 zum Reichskanzler Gustav II. Adolfs v. Schweden, Ende Oktober 1626 zum Generalgouverneur Schwedens in Preußen. Oxenstierna trat für eine umfassende Mitverantwortung des Adels ein, die allerdings nur durch ein starkes Königtum gesichert war. Er wandelte den Reichsrat von einem nur vorübergehend eingeberufenen Gremium zur ständigen Regierung um, die unter seinem Einfluss die Politik Gustav II. Adolfs zumeist unterstützte. Auch der Reichstag, die Versammlung der Stände, wurde von Oxenstierna reformiert. Er sicherte den Einfluss des Königs u. des Adels gegenüber der Bauernschaft, die durch immer neue Steuern diese neue Politik finanzieren musste. 1629 konnte er mit Polen den Frieden v. Altmark abschliessen, der Schwedens Eingreifen in den Dreißigjährigen Krieg erst ermöglichte. Nach dem Sieg bei Breitenfeld wurde Oxenstierna Bevollmächtigter der schwedischen Krone am Rhein, am 22.1.1632 kam er in Frankfurt am Main am Hofe Gustav II. Adolfs an. Am 5.12.1632 übermittelte Oxenstierna die neue „Regierungsform“ Schwedens an den Reichsrat, am 12.1.1633 wurde er bevollmächtigter Legat Schwedens im Heiligen Römischen Reich und Befehlshaber der dort stationierten Heere Schwedens, am 14.3.1633 Mitglied der Vormundschaftsregierung Königin Christinas, April 1633 Direktor des Heilbronner Bundes. Am 29.7.1634 bestätigte der schwedische Reichstag die neue „Regierungsform“. Nach der Schlacht bei Nördlingen löste sich der Heilbronner Bund wieder auf, was im April 1635 zu dem Treffen Oxenstiernas mit Richelieu in Compiègne führte. 1636 wurde er Leiter der Vormundschaftsregierung für Christina. Nach dem Regierungsantritt Christinas schwand sein politischer Einfluss. Am 20.11.1645 wurde er in den Grafenstand erhoben, am 24. 9.1650 bejahte er die Erbmonarchie in Schweden. Oxenstierna, der im Laufe dieses Krieges zu einem der größten Gutsbesitzer Schwedens geworden war, gilt als der intelligenteste Politiker seiner Epoche. Vgl. allgemein WETTERBERG, Kanslern. ENGLUND, Die Verwüstung Deutschlands S. 138, charakterisiert Oxenstierna prägnant als „humorlos, gelehrt, willensstark, arrogant, intelligent, ausgestattet mit einem phantastischen Gedächtnis, unerschöpflicher Energie und einem verblüffenden Organisationsvermögen“. MDSZ; GOETZE, Politik; ZIRR, Oxenstierna. WETTERBERG, Axel Oxenstierna; FINDEISEN, Axel Oxenstierna; BACKHAUS (Hg.), Brev 1-2, IRMER, Die Verhandlungen Schwedens Bd. 1-3.
[333] Magdeburg; HHSD XI, S. 288ff.
[334] Johann Kasimir v. Pfalz-Zweibrücken-Kleeburg [20.4.1589 Zweibrücken-1652], Schwager Gustav II. Adolfs. Vgl. ZEUS, Ein Pfälzer in Stockholm.
[335] Sezession: Trennung.
[336] Bernhard Herzog v. Sachsen-Weimar [16.8.1604 Weimar-18.7.1639 Neuenburg am Rhein], schwedischer, dann französischer General. 1622 Teilnahme an den Treffen bei Wiesloch u. Wimpfen, 1623 bei Stadtlohn. 1625 Eintritt in dänische, 1631 in schwedische Dienste, April 1632 Beförderung zum General. In der Schlacht bei Lützen übernahm er nach dem Tod Gustav Adolfs v. Schweden den Oberbefehl über das schwedische Heer, als Donation erhielt er das Herzogtum Franken. 1635 Eintritt in französische Dienste, 1638 Sieg über die Kaiserlichen bei Rheinfelden, Dezember 1638 Einnahme v. Breisach. Vgl. JENDRE, Diplomatie und Feldherrnkunst; RÖSE, Herzog Bernhard der Große; DROYSEN, Bernhard von Weimar I, II.
[337] IRMER, Die Verhandlungen, Nr. 522, S. 334.
[338] Wilhelm Larmormain [Lamormaini] SJ [29.12.1570 La Moire Mannie-22.2.1648 Wien], kaiserlicher Beichtvater u. Berater.
[339] Mutio Vitelleschi [2.12.1563 Rom -9.2.1645 Rom], 6. Ordensgeneral der SJ.
[340] LORENZ, Quellen zur Geschichte Wallensteins, S. 423.
[341] Regensburg; HHSD VII, S. 605ff.
[342] Schlacht bei Nördlingen am 5./6.9.1634 zwischen den kaiserlich-ligistischen Truppen unter Ferdinand (III.) v. Ungarn u. spanischen Kontingenten unter dem Kardinal-Infanten Fernando auf der einen Seite u. dem schwedischen Heer unter Feldmarschall Gustav Horn, der in eine 7 Jahre dauernde Gefangenschaft geriet, u. Bernhard v. Sachsen-Weimar auf der anderen. Die Schwedisch-Weimarischen verloren nicht allein die Schlacht, etwa 8.000-10.000 Tote u. 3.000-4.000 Verwundete – auf kaiserlicher Seite waren es 1.200 Tote u. 1.200 Verwundete – , sondern mit ihr auch den Einfluss in ganz Süddeutschland, während der französische Einfluss zunahm. Vgl. die ausführliche Darstellung bei ENGERISSER; HRNČIŘĺK, Nördlingen 1634 (die detaillierteste Darstellung der Schlacht); STRUCK, Schlacht, WENG, Schlacht. Vgl. den lat. Bericht »Pugna et victoria ad Nordlingam«, der den protestantischen Ständen zuging; Staatsarchiv Bamberg B 48/145, fol. 74 (Abschrift). Zur französischen Sicht vgl. den Avis Richelieus, 1634 IX 11; HARTMANN, Papiers de Richelieu, Nr. 288.
[343] Vgl. die Erwähnungen bei ENGERISSER; HRNČIŘĺK, Nördlingen 1634 (die detaillierteste Darstellung der Schlacht).
[344] ENGERISSER; HRNČIŘĺK, Nördlingen 1634, S. 276.
[345] GOODRICK, Relation, S. 109f.
[346] Dietrich Walter [ -6.9.1634 bei Nördlingen], kaiserlicher Obristleutnant.
[347] KESSLER, Die Belagerung, S. 70. Bei ENGERISSER; HRNČIŘĺK, Nördlingen 1634, nicht erwähnt.
[348] Kirchheim unter Teck [LK Esslingen]; HHSD VI, S. 404f.
[349] Nürtingen [LK Esslingen]; HHSD VI, S. 579f.
[350] Menschenjagd: Pfarrer Lucas aus Trusen berichtet zum Jahr 1640; LEHMANN, Leben und Sterben, S. 248: „Reiter und Fußknechte haben die Wälder durchstreift, durchsucht, durchjagt, nicht anders als wenn [man; BW] das Wildbret treibt und jagt, darum auch nicht allein die Menschen, sondern auch die Hirsche und Rehe aufs offene Feld getrieben, Ja schier also zu reden ist: haben sich die Vögel auf den Bäumen nicht verteidigen können“.[350]  Der Chronist und Bürgermeister Leopold aus Marktredwitz; BRAUN, Marktredwitz, S. 24: „Zuletzt durft[e] sich kein Mensch mehr in Wäldern betreten lassen, denn da war auch niemand mehr sich, [ganz] gleich [ob es] im Morast oder in gebirgigen Steinklüften war, denn da hatten sie Hund[e], welche auf die Menschen abgerichtet [waren, so] daß also kein Mensch in Steinklüften bleiben konnte. Ach, da sind viel[e] Leut[e] in den Wäldern hin und wieder erschossen und niedergehauen worden; auch unbegraben liegen [ge]blieben“. Das THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 278f., über die Lage in Schlesien nach der verlorenen Schlacht bei Liegnitz am 13.5.1634, in der die kursächsische Armee unter Hans Georg von Arnim die kaiserliche unter Johann von Götz und Rudolf Graf Colloredo schlug: „Die Kayserische nach deme sie bey der Lignitz geschlagen / haben sie in Schlesien besonders zwischen Lignitz und Glatz gar übel gehauset / sonderlich dieweil sie zumahl kein Oberhaupt gehabt / alles was sie gekönt / außgeplündert / und die Inwohner allen Orten wegen grosser angelegter Marter und Peinigung verjagt / auch auß den Wälden / dahin sie sich umb sicherheit willen begeben / gleich wie das Wild auff dem Felde gehetzet“. Der Bieberauer Pfarrer  Johann Daniel Minck; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 253f.: „Viele verkrochen und versteckten sich zwar in Wälder, Höhlen, Klippen etc., waren aber ausgespähet, denn die [kaiserlich-bayerischen] Soldaten hatten bei sich menschenspürige Hunde, welche, wann sie an Mensch und Vieh kamen, mit ihrem Bellen die Leute verrieten und den Räubern Anzeig gaben. Darumb flohe alles auf die Schlösser. Da lagen alle Gassen, Höfe und Winkel voller Leute, besonders zu Lichtenberg, welches ein kleiner Behelf. Und derhalben auch viele im Regen, Schnee und Kälte unter dem freien Himmel lagen, teils lagen in Fässern und Bütten. Die Stuben waren Winterszeit so voll, dass wegen der Menge keines sitzen, sondern dicht ineinander stehen müssen. War ein groß Jammer und Elend anzusehen, zu geschweigen, selbst mit darin begriffen sein“. BENTELE, Protokolle, S. 192 (1634): „Des andern Tags, als man vernommen, dass die ganze Armee marchiere, haben sich Mann und Weib mit den Kindern in das Feld, Weinberg, Hülen, Klüften und Wäld mehistentails begeben, in Hoffnung, daselbsten sicher zue sein, bis das Ungewitter fürübergieng. Aber die wurden allerorten durch die Hund der Soldaten ausgespürt, gehetzt, gejagt, gefangen, ranzioniert, übel tractiert, und tails erbärmlich ermordet. War auch zu solcher Zeit Tag und Nacht schön und warm Wetter auf vierzehn Tag aneinander, daß doch also mancher dessentwegen desto besser in einem verborgenen Winkel durch Gottes väterliche Obacht bewahret gewesen, und sein Leben wie eine Ausbeut darvon gebracht hat“. Abt Veit Höser (1577-1634) v. Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 142f.: „In diesen Tagen [Dezember 1633; BW] trieben es die Schweden überall ganz arg. Sie streiften in alle Richtungen und Gegenden herum, durchstöberten sogar die menschenleeren Ödnisse und Wälder, alle Berghänge, jedes Tal, jede Schlucht, jeden Schlupfwinkel, daß die Menschen sich vor Todesängsten überhaupt nicht mehr auskannten, sich nicht mehr helfen und raten konnten. Unter dem eigenen Dache gab es ja ohnehin keine Sicherheit. In ihrer Bedrängnis flohen alle aus ihren Wohnungen, als wären das selbst Räuberhöhlen, flüchteten in die Berge, versteckten sich in Hecken, im Dickicht, in der Wildnis, obgleich sie auch dort nirgends bleiben konnten wegen der Winterkälte, die in unserer Waldgegend noch viel ärger ist. Wenn sie sich überhaupt ein Feuer machen konnten, verriet sie schon von weitem der aufsteigende Rauch bei Tag und bei Nacht der Feuerschein; ja, die Flucht in ein Versteck verriet sie selbst schon wieder durch die unvermeidlich im Schnee hinterlassenen eigenen Spuren. Die schlauen Spürhunde folgten mit ihrer Nase diesen tiefen Fußstapfen und spürten den Flüchtlingen fleißig nach, ohne deren Todesängste zu spüren. Schau, laß dir sagen, was diese ungemein scharfsinnigen Bösewichte nicht alles aushecken, damit ihnen ja kein einziger Mensch entwischt. Überall in den Wäldern, in Dickichten, auf Viehtriften, wo sich einer geflissentlich verstecken könnte, veranstalteten sie blutige Treibjagden (veneticam tragediam). Sie stellten Reihen von Scharfschützen in einem größeren Abstand voneinander auf und durchstreiften so das vom Eingang her das Gelände, indem sie obendrein noch abgerichtete Jagd- und Spürhunde vor sich herhetzten. Diese reizten sie mit ihrem Hussa-Hussa zum Bellen, ließen sie durchs Dickicht und Gebüsch stöbern, nach Feuerstellen schnüffeln, schickten sie in unzugängliche Stellen, damit sie überall die versteckten Menschen ausmachen, mit ihrem Verbellen verraten und heraustreiben. In undurchdringliches Heckengestrüpp (truteta) schossen sie mit ihren Gewehren hinein, um die allenfalls darin verborgenen Menschen zu zwingen, dass sie herauskriechen oder herausspringen. Wollten solche arme „Angsthasen“ jedoch sofort bei dem Hussa-Geschrei der Jäger und dem Hundegebell der unausbleiblichen Flucht zuvorkommen und davonlaufen, wurden sie dort von den Musketieren zur Strecke gebracht, die den Wald von draußen in regelmäßigen Abständen voneinander umzingelt hatten, sodaß die ohnehin schon zu Tode geängstigten Menschen, wohin sie auch immer flüchten wollten, in die Fänge und Fallen dieser Menschenjäger fielen“.
[351] Schwäbisch Hall; HHSD VI, S. 723ff.
[352] Unterlimpurg [Schwäbisch Hall, LK Schwäbisch Hall].
[353] Vgl. MARTENS, Geschichte, S. 364.
[354] Öhringen; HHSD VI, S. 612ff.
[355] SCHAEFF-SCHEEFEN, Kirchheim, unter: http://www.webisphere.de/geschichte/histhoh.html; Neuenstein; HHSD VI, S. 564.
[356] Owen [LK Esslingen]; HHSD VI, S. 622.
[357] Goldgulden: 1 Goldgulden = 1 Reichstaler 4 Mariengroschen (Osterode); 1 Goldgulden = 4 fl., auch 2 Rt.
[358] Göppingen; HHSD VI, S. 260f.
[359] Ursula v. Pfalz-Veldenz-Lützelstein [24.2.1572 Lauterecken-5.3.1635 Nürtingen], Tochter des Pfalzgrafen Georg Johann I. v. Pfalz-Veldenz u. Herzogin v. Württemberg. Vgl. DINKEL, Chronik und Beschreibung, S. 97.
[360] Pest: Eine während des gesamten Krieges immer wieder auftretende Seuche war die Pest (die „zur frühen Neuzeit wie das Amen in der Kirche“ gehörte, ULBRICHT, Seuche, S. 10) als demographische Katastrophe für einzelne Landstriche, v. HAPPE [mdsz.thulb.uni-jena.de: I 87r] u. seinen Zeitgenossen neben Krieg u. Hunger zu den drei Hauptstrafen Gottes gerechnet; vgl. dazu auch LANG, Pestilentz, S. 133 f. Truppenbewegungen, Zerstörungen, Hungerkrisen bzw. chronische Unterernährung, mangelnde Hygiene etc. trugen zur Verbreitung der Pest bei, die in vier Formen auftrat: 1. die abortive Pest als „leichte“ Variante: Symptome waren leichtes Fieber sowie Anschwellen der Lymphdrüsen. War die Infektion überstanden, wurden Antikörper gebildet, die eine etwa 10 Jahre anhaltende Immunisierung gegen die drei anderen Formen bildete. MARX [mdsz.thulb.uni-jena.de] starb 10 Jahre nach der Pest v. 1625 an der Pest v. 1635. 2. die Beulenpest (Bubonenpest nach griech. bubo = Beule), die nach ca. 9 Tagen zum Tod führen konnte, wenn der Erreger ins Blut eintrat, die Letalität konnte zwischen 60-80 % liegen). Die Ansteckungszeit lag zwischen wenigen Stunden u. etwa einer Woche, Symptome waren Kopf- u. Gliederschmerzen, Fieber, Benommenheit, Schlaflosigkeit, später traten Bewusstseinsstörungen u. Ohnmachtsanfälle auf. Im Bereich des Flohbisses bildeten sich stark anschwellende u. äußerst schmerzhafte Beulen am Hals, an den Leisten u. Achselhöhlen. Diese Beulen erreichten eine Größe von ca. 10 cm u. waren durch die die Blutungen in den Lymphknoten dunkelblau bis schwarz eingefärbt. Sie fielen nach Vereiterung in sich zusammen. Die Beulenpest an sich war nicht tödlich, da die Beulen v. selbst abheilen konnten. Das Aufschneiden der Beulen war insofern gefährlich, da die Bakterien über das Blut in andere Organe gelangen konnten. Bei den unbehandelten Patienten kam es wohl bei 30-50 % zur gefährlichen Lungenpest. Die Beulenpest verbreitete sich im Winter kältebedingt langsamer als im Sommer u. erreichte ihren Höhepunkt im Herbst. 3. die Pestsepsis (Pestseptikämie), wenn die Bakterien in die Blutbahn eintraten, entweder über offene Wunden oder beim Platzen der Pestbeulen nach innen. Symptome waren hier hohes Fieber, Kopfschmerzen, Anfälle v. Schüttelfrost, danach kam es zu größeren Haut- u. Organblutungen. Der Tod trat bei Nichtbehandelten wohl spätestens nach 36 Stunden auf. 4. die Lungenpest, bei der die Erreger durch die Pestsepsis in die Lunge kamen oder v. Mensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektion übertragen wurde, bei der der Tod angeblich in 24 Stunden, zumeist aber unbehandelt in 2 bis 5 Tagen eintrat u. die eine Letalität v. 95 % hatte. Angeblich konnte man sich in nur 1 bis 2 Tagen anstecken. Symptome waren starke Atemnot, Husten, blaue Lippen u. blutiger Auswurf. Das führt zu einem Lungenödem, verbunden mit dem Zusammenbruch des Kreislaufs. MARX’ Angaben [mdsz.thulb.uni-jena.de]  lassen vermuten, dass es sich bei der Pest v. 1625 um die Beulenpest gehandelt haben muss. Geschlecht, sozialer Status u. Ernährung waren Determinanten, die über Ansteckung u. Abwehrkräfte entschieden. Der Pestbazillus wurde durch Rattenflöhe, Wanzen, Läuse u. andere Parasiten übertragen. Das Bakterium blieb z. B. in Flohkot, Staub, Kleidung, Pelzen, Wasser u. Erde wochenlang virulent. Zumindest scheint man in Erfurt 1625 recht sorglos mit der Ansteckungsgefahr umgegangen zu sein, HEUBEL, S. 42 [mdsz.thulb.uni-jena.de]. Möglicherweise hatte der Rat jedoch durch eine strenge Quarantäne v. vierzig Tagen Versorgungsengpässe befürchtet u. wollte die Handelsbeziehungen nicht gefährden. Zur Pest in Wismar (1630) heißt es: BALCK, Wismar, S. 50f.: „Auf Wallensteins Anordnung wurden Gegenmaßregeln getroffen: Der Stadtsyndikus erhielt den Auftrag zur Beschaffung der notwendigen Heilmittel, außerdem wurde ein Pestbarbier angenommen, die infizierten Häuser, Buden und Keller wurden gesperrt, Pflegerinnen und auch besondere Totengräber bestellt. Trotzdem erlosch die Seuche nicht, was man vor allem auf die Fahrlässigkeit und Gleichgültigkeit der Soldaten schob. Sie begruben ihre Toten zum Teil selbst, Kranke stiegen aus den Fenstern ihres Quartiers und besuchten Gesunde, die ihrerseits auch wieder zu den Kranken kamen; ja sie nahmen sogar die Kleider der Gestorbenen an sich. Deshalb wurden auf Wengerskys Befehl vom 4./14. Januar 1630 die Kranken durch besondere Abzeichen kenntlich gemacht, ferner von jedem Regiment ein Feldscherer bestellt und, soweit nötig, die infizierten Häuser durch Posten bewacht. Am 16. August 1630 ordnete schließlich [der kaiserliche Kommandierende; BW] Gramb an, daß 12 wüste Häuser, auf jede Kompagnie eins, bestimmt werden sollten, in denen dann die infizierten Soldaten zu isolieren seien“. Aus Schweinfurt wird 1628 berichtet; HAHN, Chronik 2. Theil, S. 377 (Datierung nach dem a. St.): „Der Rath ließ am 27. December bekannt machen: Daß diejenigen, welche mit der jetzt grassirenden Pest entweder persönlich angesteckt, oder nur aus angesteckten Häusern und Orten wären; sich der gemeinen Badstuben und anderer gemeinen Versammlungen äussern und enthalten sollten“. Auf die seltsamste Weise versuchte man sich übrigens damals vor Ansteckung zu schützen: So legte man frisches, warmes Brot auf die Toten und im Sterbezimmer wurden Zwiebeln aufgehängt, da man glaubte, beides ziehe das Pestgift aus der Luft“ [http://www.schweinfurtfuehrer.de/geschichte/1600-1700]. Die Kurfürsten äußerten im Oktober 1630 ihre Befürchtungen, die aus Italien zurückkehrenden Soldaten würden Pest u. Syphilis mitbringen; TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 33, S. 32. Allerdings scheint die in der Forschung vertretene Meinung, dass gerade die unteren Schichten die Angst vor der Pest beiseite geschoben hätten (ULBRICHT, Seuche, S. 44), so nicht stimmig. Mehr als 50 Pestheilige, angeführt v. den Heiligen Sebastian u. Rochus, wurden angerufen. Gebet, Frömmigkeit, Sittenreinheit u. Liebe zu Gott galten aus theologischer Sicht als wirksamer Schutz vor der Pest. Man glaubte sich durch die Umwicklung mit Stroh auch der Leichen vor der Ansteckung mit der Pest schützen zu können. HAHN, Chronik 2. Teil, S. 375 (Schweinfurt 1627): „Von dem Rathe dahier wurde am 4. December beschlossen, dass alle an der Pest Gestorbene bey Nacht und ohne Procession begraben werden sollten“. Pestzeiten boten einen durchaus lukrativen Erwerb für die verachteten Totengräber, der v. „ehrlichen“ Berufsgruppen ausgeübt wurde, da z. T. pro Begräbnis bis zu 20 Rt. (BRAUN, Marktredwitz, S. 52f.) verlangt wurden,  aber auch v. Angehörigen der ärmeren Bevölkerungsschicht. RUTHMANN, „Was damals fruchtbar und gebauet“, S. 78f. II. Zum Teil wurden ansteckende Krankheiten seit dem Mittelalter als „peste“ (z. B. die „Ungarische Krankheit“) bezeichnet. Vgl. die Ausführungen des Arztes Johann Gigas (1582-1635-1638; PRINZ, Johann Gigas), des Leibarztes v. Kurfürst Ferdinand v. Köln u. des Osnabrücker Bischofs Franz Wilhelm von Wartenberg, der auch Anholt u. Tilly behandelte; SÖBBING, Eine Beschreibung, S. 13, 15: „10 Unnd weil die pest niemandt leichtlich angreifft, er sei dan dazu disponirt, daß ist, habe viel ungesunde feuchtigkeitenn bei sich, alß ist guet, bei gueter zeitt purgiren, aderlaßen, schwitzen etc., dan diese entwedder frey sein, oder aber lichtlich konnen errette[t] werden. 11 Hiezu ist auch gehoerigh mäßigh unnd zuchtigh lebenn, ordentliche diaet, naturlicher schlaeff, bewegungh des leibs, kunheit unnd zulaßige freuwde, dann die traurigenn unnd forchtsamen ins gemein die ersten sein. 12 Endtlich weill dießes alles von Godt, ist ein christlich eifferigh gebett, godtsehliges lebenn, meidungh der sunden, daß aller wrombste, soll nicht allein hinder, sondern warnen und allenhalben in acht genommen werden“. Vgl. die Beschreibung der Symptome bei dem erzgebirgischen Pfarrer u. Chronisten LEHMANN, der die Pest mehrfach erlebte: „Diese entsetzliche Seuche führt unzählig viel ungewöhnliche Zufälle und Beschwerden mit sich, nachdem das Gift und Patient beschaffen. Sie fället an mit ungewöhnlichem Frost, auch Schrecken und Schwindel, innerlicher Hitze und Unruhe, Mattigkeit in allen Gliedern, Hauptschmerzen, Rücken- und Seitenstechen, schwerem Odem, hitzigen Augen, Vertrocknung des Mundes, brennendem Durst, Blutstürzen, Achsel-, Ohren- und Seitenschmerzen. Sonderlich ist dabei große Herzensangst, Traurigkeit, Ohnmacht, tiefer Schlaf oder stetes Wachen und Rasen. Der Magen empfindet vom giftigen Ferment lauter Unlust, Aufstoßen, Erbrechen, Durchlauf, daher erfolgen oft gefährliche Spasmi, Konvulsionen, Schwindel, Fresel [Krämpfe; BW], Zittern und Schlagflüsse. Es schießen Karfunkel und Branddrüsen auf in den Weichen, unter den Achseln, hinter den Ohren. Die mühlselige Natur ängstigt sich, daß allerhand rote, gelbe, grüne, blaue, dunkelbraune Giftflecken ausschlagen. Das Angesicht wird ungestalt, gilbicht und grünlicht, der Puls schlägt hitzig, zitternd, unordentlich, die Glieder erkalten oft, es bricht die Herzensangst mit großem Schweiß aus, und zeigen die Schmerzen, Stiche, Flecken, Schlag, Wüten, Toben, Drüsen und Schwären, Urin und Exkremente an, welche innerlichen Hauptgliedmaßen am meisten leiden müssen. Ist also kein Wunder, daß die Pest, nachdem sie mit einem und anderm Zufall auf das schrecklichste grassieret, so vielerlei Namen führet“. LEHMANN, Erzgebirgsannalen, S. 92ff. 1624 ließ sich der Stadtmedikus in Neumarkt (Oberpfalz) durch die beiden Nürnberger Pestilentiarii über die Erscheinungsformen der in Nürnberg ausgebrochenen Pest informieren: „Das pestilenzialische Contagium dieser Stadt ist theils ein unmittelbares, theils ein mittelbares. Uebrigens weil bei den praktischen Aerzten das durch Gegenstände verbreitete Kontagium wie das in Distanz wirkende gleichmässige Kontagium genannt wird (denn man gebraucht es sowohl zur Bezeichnung eines Ansteckungsstoffes als auch der infizirten Luft), so ist zu bemerken, dass wir unter demselben nichts anderes verstehen, als einen Krankheits-Herd (Fomes). Das Pest ‚Miasma‘ ist Gott Lob bei uns zur Zeit nicht durch die Luft verbreitet worden. Daher ergreift die Pest die Menschen bei uns entweder durch einen besonderen Zunder (Fomes) oder durch unmittelbare Berührung. Auf die erste Weise nahm die Krankheit ihren Anfang, auf die zweite gewann sie Verbreitung. Was die Kranken selbst betrifft, so werden diese meist gleich vom Anfang an von einer bedeutenden Hinfälligkeit ergriffen mit Gefühl von Frost oder Hitze, Brechreiz, wirklichem Erbrechen und zuweilen von Bewusstlosigkeit, worauf sich in Kürze Anthraces und Bubonen, theils von verschiedener Farbe, theils von der Farbe der Haut selbst bilden. Doch sind diese Symptome nicht bei allen gleich, sondern verschieden, je nachdem diese oder jene Theile zuerst mit dem Ansteckungsstoff in Berührung kommen. Denn einige werden mit Kopfschmerz, Hinfälligkeit, Ohnmacht befallen, andere klagen über unstillbaren Durst, Fieberhitze und Schlaflosigkeit, auf welche bald Delirien folgen, wieder bei anderen erscheinen sogleich die charakteristischen Zeichen der Pest und zwar oft ohne die den Pestbeulen gewöhnlich vorhergehenden heftigen Schmerzen. Bei einigen Pestkranken entstanden unter den Erscheinungen der Euphorie Abscesse, bei anderen war damit unter heftige Ohnmacht verbunden. Bei einigen beobachtete man bloss Anthraces, bei anderen traten Anthraces und Bubonen zugleich auf. Diejenigen, bei welchen in entfernteren Theilen, z. B. der Leistengegend, Bubonen ausbrachen, wurden fast alle geheilt, während die, bei denen sie auf der Schulter oder der Brust ausbrachen, fast alle starben. Nicht selten trat übrigens der Tod plötzlich, unter scheinbar günstigen Symptomen ein, aber eben so oft sah man auch solche, welche durch die Heftigkeit der Erscheinungen in der äussersten Lebensgefahr zu schweben schienen, gegen alle Erwartung der Gefahr entrinnen und genesen. So gross ist die Täuschung und Bösartigkeit dieser Krankheit“. 1631 erhielt der „Pestilential-Chirurgus“ in Zwickau lediglich freie Wohnung u. wöchentlich 1 ½ Rtlr.; HERZOG, Chronik von Zwickau 2. Bd., S. 417. Vgl. auch LAMMERT, Geschichte; RUFFIÉ; SOURNIA, Die Seuchen, S. 17ff.
[361] Reudern, heute Stadtteil von Nürtingen [LK Esslingen].
[362] Zizishausen, heute Stadtteil von Nürtingen [LK Esslingen].
[363] Donzdorf [LK Göppingen].
[364] Grafenberg [LK Reutlingen].
[365] Metzingen [lK Reutlingen].
[366] Bad Urach [LK Reutlingen]; HHSD VI, S. 828ff.
[367] www.elenhans.de.
[368] Gustav Karlsson Horn af Kanckas, Greve af Björneborg [22.10.1592 Örbyhus im Kirchspiel Vendel-10.5.1657 Skara], Feldmarschall. Schwiegersohn Axel Oxenstiernas, hatte in Jena, Tübingen u. Rostock studiert u. galt als integrer, nobler Offizier, schwedischer Feldmarschall (seit 1628). Am 17.9.1631 Teilnahme an der Schlacht bei Breitenfeld, am 9.3.1632 Niederlage gegen Tilly in Bamberg. In den folgenden beiden Jahren Kampf gegen Aldringen in Süddeutschland, Oberschwaben, im Breisgau u. im Elsass. Vgl. auch EISELEIN, Geschichte, S. 174ff. Am 6.9.1634 in der Schlacht bei Nördlingen in Gefangenschaft geraten, blieb Horn auf Betreiben Maximilians I. v. Bayern u. wegen der Weigerung der schwedischen Regierung, die geforderte Summe zu seiner Auslösung aufzubringen, sieben Jahre in Ingolstadt u. der Feste Burghausen in Haft. Am 24.3.1642 wurde er gegen Johann v. Werth, Graf Hans Christoph v. Puchheim u. Lorenz v. Hofkirchen ausgetauscht. Anschließend kehrte er nach Schweden zurück, wurde Oberbefehlshaber der Truppen in Südschweden, 1651 Militärgouverneur in Livland u. Präsident des Kriegskollegiums, 1653 Reichsmarschall. NORDISK FAMILJEBOK Bd. 11, 1909, S. 1115-1116; HOFBERG Bd. 2, S. 518f.; HUSCHKE, Herzog Wilhelm. Vgl. http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=13818.
[369] Eberhard III. Herzog v. Württemberg [16.12.1614 Stuttgart-2.7.1674 Stuttgart]. Vgl. LORENZ; MERTENS; PRESS (Hg.), Das Haus Württemberg, S, 152-155.
[370] Scharfrichter: I. Scharfrichter (auch Henker, Freimann, Nachrichter, Kasperer oder Schinder). Aufgabe des Regimentsscharfrichters war die Enthauptung, während ein Henker Hinrichtungen mit dem Strang vollzog. Die Hinrichtung erfolgte zur Abschreckung stets öffentlich. Der Scharfrichter im Militärdienst bezog einen festen Sold [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 12 fl.], während der zivile Scharfrichter die ihm entstandenen Kosten auflisten musste. Die übliche „Unehrlichkeit“ des zivilen Scharfrichters scheint im Militär aufgehoben gewesen zu sein. Zum Teil griff man auf städtische Scharfrichter zurück. Zur Abschreckung wurden zumeist in den Städten sogenannte Quartiergalgen errichtet. Vgl. Carnifex, Diebshencker. II. Städtischer Scharfrichter, der auch als Abdecker fungierte. Sein Beruf verlangte eine sehr lange Lehr- u. Gesellenzeit. Sein Meisterstück bestand entweder in einer formgerechten Enthauptung oder einer Hinrichtung am Galgen. Sollte ihm eine Hinrichtung misslingen, musste er mit Aufruhr u. Verfolgung durch die Zuschauer u. empfindlichen Strafen durch die Behörde rechnen. Ihm stand auch die Verwertung der Körper [Armesünderfett, Blut, Diebsfinger etc.] der Hingerichteten zu. SEMLER, Tagebücher, S. 174: „Die haben in volgender nacht herwerts Bermatingen 8 reütter von Bůchhorn kommendt angetroffen, auf welliche die vnserige in vortrab gar zu frühe fewr geben, daß die schwedischen sich gewendt vnd die flucht genommen, sonsten hette man alle 8 ring [leicht; BW] bei den köpffen nemmen mögen. Im nachiagen haben beide meine pferdt vor andern die füeß gebraucht, vnd seyn noch zwen vom feind erritten vnd gefangen genommen, vnd alhero gebracht worden, deren der eine, so quattier [Pardon; BW] angenommen, beim leben gelaßen: der ander aber, so trutzig, kein quattier haben wollen, nechst vorm Wißthor archibusirt vnd hernach wegen fätten leibs vom nachrichter ad usum medicinae vmb mitte deß leibs geschunden vnd begraben worden“. Er stellte Wundsalben her u. heilte auch Knochenbrüche. Der Scharfrichter Otto Heinrich v. Wahl wird 1639 in Meiningen von einem schwedischen Musketier erschossen, dem er angeblich das Jahr zuvor auf Befehl seines Obristen einen Galgen auf die Stirn gebrannt hatte; GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 260. Vgl. KELLER, Henker; SCHILD, Geschichte, S. 177ff.; DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 23ff. Zudem war der Scharfrichter zuständig für den Abtransport der Fäkalienfässer u. des in den Straßen liegenden Aases.
[371] Kämmerer [Kammerherr]: An deutschen Höfen findet man den Titel etwa ab dem 16. Jahrhundert mit der Einführung des spanischen Hofzeremoniells durch die Habsburger. Zuerst ist es ein Titel am kaiserlichen Hof, der v. ranghohen Adeligen bekleidet wird. Mit der Zeit gingen die Titel auch auf rangniedrigere Fürsten, Grafen oder Freiherren über. An kurfürstlichen Höfen setzte sich diese Bezeichnung seit Mitte des 17. Jahrhunderts durch. Der Titel Kammerherr wurde üblicherweise einer Person verliehen, die bereits einen anderen hohen Rang innehatte. Der Umfang der mit dieser Bezeichnung verbundenen realen Pflichten variierte v. Hof u. zu Hof u. änderte sich auch im Lauf der Zeiten. Der Dienst wurde monatlich oder wöchentlich verrichtet. Er bestand in zeremoniellen Handreichungen beim An- u. Auskleiden, der Begleitung beim Ausfahren, Ausreiten oder auf Reisen. Üblich waren auch Sekretärsdienste wie die Organisation v. Privataudienzen oder die Entgegennahme v. Bittschriften beziehungsweise die Bedienung des Fürsten beim Essen an der Tafel oder die Teilnahme an Gesellschaftsspielen mit dem Fürsten. Kammerherren konnten auch als Abgesandte an andere Höfe geschickt werden, um dort Botschaften, Gratulationen oder Beileidsbekundungen zu überbringen. Mit dem Rang eines Kammerherren war eine Besoldung verknüpft. Sie hatten das Recht an der rechten Hüfte einen mit einem Band befestigten silbernen, vergoldeten oder goldenen Kammerherrenschlüssel zu tragen [nach Wikipedia]. Der kaiserliche Titel wurde während des DK fast schon inflationär vergeben.
[372] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen u. Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung v. Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung v. Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen erwarteten je nach Lage der Dinge meist einen ehrenvollen Abzug u. zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Auch wurde festgelegt, z. B. 1634 Landsberg/Warthe beim Abzug der kaiserlichen Garnison; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 196: „Ingleichen sollen sie vor- vnd bey dem Abzug einigen Einwohner / Bürger vnnd Schutzverwandten / er sey Geist- oder Weltlich / im geringsten nicht beleydigen / vielmehr aber / was jedweder Officierer vnnd Soldat der Burgerschafft schuldig / so entlehnet / oder mit Gewalt abgenommen / vorm Abzug richtig bezahlen“. Vgl. auch die genauen Festlegungen im Akkord v. Dömitz (26.12.1631; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 497ff.). Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden, z. B.. wegen der Undiszipliniertheit ihrer Truppen oder weil die Abziehenden gegen den Akkord verstießen, nicht eingehalten. CHEMNITZ über durch Wallenstein gewährten Akkord für die Besatzung v. Glogau (1633), Königlichen Schwedischen [ …] Krieg, 1. Buch, 60. Kap., S. 273: „Schrieten also die / darin gelegene / hohe Officirer zum accord / Den der Hertzog von Friedland / mit sack vnd pack / brennenden lunten / fliegenden Fähnlein auszumachiren / vnd gerade auf Landsberg begleitet zu werden / bewilliget / doch schlecht gehalten, in deme Er sie bald vor / bald hinter sich zurücke geführet / dadurch den Soldaten abgemattet / vnd dergestalt schwierig gemacht / das letztlich erst im WinterMonat fast weinig vnd ohngefehr dreyhundert mann davon in Pommern überkommen“. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger unter dem 3.12.1634; BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 233: „Und seind disen tag uf dem Asperg ankommen 3. Stuckh Officiers, ein Leutenant, Fendrich und Corporal, welche von dem Tubadelischen [Georg Christoph v. Taupadel; BW] Volckh, so von Schorndorff außgezogen [25.11. war Schorndorf gefallen; BW], entrunnen, dann ihnen die kaiserische den accord nit gehalten, Sie betrüglicher weiß 6. Tag umbgefüert, hernacher erst gezwungen sich underzustellen, oder sollten nidergemacht werden: Und seind alle Officier dabey gefangen genommen worden“.
[373] fidemiert: beglaubigt.
[374] Immedietät: Reichsunmittelbarkeit: Als reichsunmittelbar werden im spätmittelalterlichen u. frühneuzeitlichen Heiligen Römischen Reich diejenigen Personen u. Institutionen bezeichnet, die keiner anderen Herrschaft unterstanden, sondern direkt u. unmittelbar dem Kaiser untergeben waren. Sie wurden als reichsunmittelbare Stände oder Immediatstände bezeichnet. Man unterscheidet drei Gruppen v. reichsunmittelbaren Personen oder Körperschaften: 1. jene, die persönlich zur Teilnahme an den Reichstagen berechtigt waren, d. h. die Kurfürsten, die sonstigen Reichsfürsten, die reichsunmittelbaren Fürstbischöfe u. (vereinzelte) Fürstäbte, 2. solche, die nur über Korporationen dort vertreten waren, d. h. die reichsunmittelbaren Grafen und Herren, die Reichsstädte sowie die reichsunmittelbaren Äbte u. Äbtissinnen, u. 3. jene, die nicht auf dem Reichstag erscheinen konnten [nach Wikipedia].
[375] Heinrich Burggraf v. Dohna [Donau, Thonau], Graf v. Wartenberg [ -27.2.1651 Prag], kurmainzischer Obrist, kaiserlicher Rat u. Kammerherr, Generalkommandant der kurmainzischen Lande, kaiserlicher Obrist.
[376] Ernst Christoph I. Graf v. Rietberg [Rittberg, Ridberg, Rehtberg] u. Ostfriesland; Markgraf v. St. Martin, Freiherr in Phäime, Bourgoignon u. Brovet [1.4.1606-31.12.1640 Köln], kaiserlicher Obrist.
[377] N Coopmann [ – ], kaiserlicher Obristleutnant.
[378] Tübingen [LK Tübingen]; HHSD VI, S. 801ff.
[379] Christoph Holzmüller [Holtzmüller] [ – ], schwedischer Obristleutnant.
[380] Georg Albrecht v. Bettendorf [ – ], württembergischer Hauptmann.
[381] Heilbronner Bund: Am 23.4.1633 wurde in Anwesenheit des französischen Gesandten Feuquières der sogenannte „Heilbronner Bund“, die Allianz der protestantischen Fürsten u. Stände der vier oberdeutsche Kreise, geschlossen, der seine Mitglieder zur Erreichung dreier Kriegsziele verpflichtete: der Stabilisierung der deutschen Libertät, eines dauerhaften Friedens in religiösen wie weltlichen Angelegenheiten u. eine angemessene Satisfaktion für Schweden. Zusammen mit Feuquières, der die Subsidien Frankreichs an Schweden v. jährlich 1 Million Livres erneuerte, wurde die Fortsetzung des Krieges beschlossen. Der schwedische Reichskanzler Oxenstierna wurde als Direktor der Allianz bestätigt. Die Stände bewilligten Kontributionen v. jährlich 3, 5 Millionen Reichstalern.
[382] GAYLER, Historische Denkwürdigkeiten, S. 54ff.
[383] GAYLER, Historische Denkwürdigkeiten, S. 62.
[384] Neckartailfingen [LK Esslingen].
[385] Bad Urach [LK Reutlingen]; HHSD VI, S. 828ff.
[386] Rudolf Freiherr v. Tiefenbach [Dieffenbach] [26.11.1582 Graz-4.3.1653], kaiserlicher Feldmarschall.
[387] N Grünenwehr [Grünen Wehr] [ – ], kaiserlicher Obrist ?
[388] Metzingen [LK Reutlingen]; HHSD VI, S. 525f.
[389] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung u. zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage v. Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen u. dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen u. schlecht bezahlt wurden. Nach DILICH, Krieges-Schule, S. 42, hatte der Rumormeister „Huren und Buben“ zu dieser Arbeit zu zwingen. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger u. Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten zwangsverpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig u. entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser harten Arbeit eingesetzt, sogar ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale, S. 64f. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann v. Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig u. sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255). Bei den Schweden wurden bevorzugt Finnen zu diesen schweren Arbeiten herangezogen. Aus Iglau wird unter 1647 berichtet, wie der schwedische Kommandant Österling die nur noch 299 (v. ehemals 13.000) Einwohner fassende Stadt während der Belagerung durch die Kaiserlichen zur Schanzarbeit trieb;  STERLY, Drangsale, S. 64f.: „In das kaiserliche Lager langte immer mehr und mehr schweres Geschütz an; als dieses der Kommandant erfuhr; ließ er er voll Grimm die Einwohner wie das mit aller Gewalt auf die Schanzarbeit treiben, und erließ das strengste Verboth, daß außer dieser Arbeit sich keine Manns- noch Weibsperson sehen lasse. Was war dieses für ein Trübsal unter den armen Bürgern ! dieselben hatten ihren geringen Vorrath an den nothwendigsten Lebensmitteln bereits aufgezehrt, und konnten sich bei dem bestehenden strengsten Verbothe, nicht auszugehen, keine andere beischaffen; vom Hunger und Durst gequält, und daher ganz erschöpft, mussten sie sich dennoch den schwersten Arbeiten unterziehen. Der Kommandant war taub gegen alles Bitten und Flehen; verlangten einige die Erlaubniß, sich aus der Stadt zu entfernen, so ließ er sie in den Zwinger einschließen, ihnen des Tags ein bischen Brot und ein wenig Wasser reichen, dafür aber unter Schlägen zur Arbeit anhalten. Als der Kommandant die Deserzion zweier seiner Leute am vorhergehenden Tage erfuhr, und besorgte, daß Mehrere diesem Beispiele folgen dürften, so ließ er den Arbeitenden Fußeisen anlegen“. Augsburg 1632; STETTEN, Geschichte 2. Bd., S. 211: „Den 14. Septembris ließ der Gouverneur Oxenstirn [Bengt Bengtson Freiherr v. Oxenstierna; BW] etliche Bischöfliche, Capitlische und Fuggerische Beamte und Vögte, so ihre Unterthanen bey der Schantz-Arbeit zu erscheinen nicht angehalten hatten, zur Straffe durch den Profosen etliche mal um das höltzerne Roß oder Esel herumführen“. Fehlte es auf Grund von grassierender Pest an zwangsverpflichteten Bürgern, mussten auch Soldatenfrauen Schanzarbeiten leisten. Zur Schanze vgl. auch STUHR, Die Schanze.
[390] Dettingen an der Erms [LK Reutlingen]; HHSD VI, S. 143.
[391] Knecht, gemeiner [schwed. knektar, finn. nihti]: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr., in der brandenburgischen Armee auf 8 fl. 10 gr. = 7 Rtl. 2 Gr; nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 6 fl. 40 kr., schwedische u. finnische Knechte erhielten 1632 nur 1 ½ Rt., deutsche in der Royal-Armee dagegen das Dreifache. Ein Soldat oder Reiter einer Streifschar aus einer Garnison erhielt v. 1.000 Rt. Beute quasi als Gefahrenzuschlag 5 Rt. 72 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar v. Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung. In den Feldlagern (über)lebte er unter den schwierigsten Bedingungen bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 3, 4 Jahren. Bei Gefangennahme oder Stürmen auf eine Stadt lief er immer Gefahr, getötet zu werden, da für ihn keine Ranzion (Lösegeld) zu erwarten war, oder wenn eine Untersteckung unter die eigenen Truppen nicht notwendig erschien. Generell wurden jedoch „teutsche Knechte“ gegenüber etwa den „Welschen“ bevorzugt übernommen u. bei den Schweden besser besoldet.
[392] Christoph Holzmüller [Holtzmüller] [ – ], schwedischer Obristleutnant.
[393] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung v. Festungen u. Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen u. Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich,  S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames u. ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. v. Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen aber auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“. Zum Teil plünderten Nachbarn die Hinterlassenschaft ihrer geflüchteten oder abgebrannten Mitbürger; KRAH, Südthüringen, S. 95: „So berichtete Suhl, daß ‚sich noch etliche volks- und ehrvergessene Leute allhier und anderswo gelüsten lassen, sich an der armen verbrannten Sachen, so nach der Plünderung und Brand in Kellern, Gewölben und sonderlich im Feld und in den Wäldern geflüchtet und übrig geblieben, zu vergreifen und dieblich zu entwenden. Wie dann etliche – auf frischer Tat allzu grob begriffen und darum zu gefänglicher Verhaftung gebracht‘ seien. Auch Benshausen erhielt seine Salvaguardia, um dem täglichen Plündern, nicht nur durch streifende Soldaten zu wehren !“
[394] Ranzion, Rançon, ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, Auslösen v. Personen, Gegenständen oder Vieh. Teilweise wurde Offizieren gestattet, zum „Rekompens“ drei bis Häuser zu ranzionieren; FRITSCH, Tagbuch, S. 129. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade auch der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. u. mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29.  Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant v. Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs u. Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten je nach Rang in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph 3. Bd., S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht gelassen worden“.
[395] GRATIANUS, Geschichte der Achalm, S. 313ff.
[395a] Johann Ernst v. Pflummern, der Verfasser der „Annales Biberacenses“, dieser Tagebücher u. einer „Metamorphosis arcium und castrorum Sueviae“, war der Sohn des Christoph v. Pflummern (1558-1619; Senator in Biberach) u. seiner Gemahlin Susanna geb. Freiin Pappus v. Tratzberg. Geboren am 2.2.1588 in Biberach, heiratete er 1609 Anna Maria Hettinger v. Neckarstein; in zweiter Ehe vermählte er sich 1616 mit Maria Magalena Freiin v. Reichlin auf Meldegg (+ 1661). Rat des Klosters Salem und Oberamtmann der Herrschaft Schemmerberg, starb er am 1.10.1635 in Salem im 48. Lebensjahr als Opfer der grassierenden Seuche. Dort wurde er auch begraben. Aus seiner zweiten Ehe überlebten ihn an männlichen Nachkommen Ernst Friedrich (1619-1672; 1653-1669 Stadtpfarrer in Biberach), Peregrin (1620-1644; kaiserlicher Fähnrich), Alois (1621-1703; Senator in Biberach) u. Christoph Bernhard (1625-1671; Oberamtmann des Reichsstifts Heggbach). Mit Judas Ernst (1664-1741) u. dessen beiden Kindern starb seine Linie aus. Angaben v. Dr. Kurt Diemer, der auch freundlicherweise die Transkription der Tagebücher zur Verfügung stellte.
[395b] Reutlingen [LK Reutlingen]; HHSD VI, S. 656ff.
[395c] PFLUMMERN, Tagebücher III, S. 214k.
[395d] Georg Christoph v. Taupadel [Tupadel, Tupadell, Taubadel, Toupadel, Tubal, Taubald, Thobadel, Tobartel, Dupadel, Dubald, Dubadell, Dubalt, Dubold, Dubartle, Dewbattel, Duc Bartel, „Raupartl“, „Raubartel“, Teupold] [um 1600 Fichtenberg-12.3.1647 Basel], schwedisch-französischer Generalleutnant.
[395e] Esslingen am Neckar [LK Esslingen]; HHSD VI, S. 191ff.
[395f] Conrad Lang, Conrad [1601-1659], kaiserlicher Kriegskommissar.
[395g] Kirchheim unter Teck [LK Esslingen]; HHSD VI, S. 404f.
[395h] PFLUMMERN, Tagebücher III, S. 214k.
[396] Urach, heute Ortsteil von Vöhrenbach [Schwarzwald-Baar-Kreis].
[397] Neuhausen auf den Fildern [LK Esslingen].
[398] Hauptmann [schwed. Kapten, dän. kaptajn]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben u. ausgerüstet hatte. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner bzw. Anwärter auf eine Stelle, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure u. verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., was dem Gehalt des Zahlmeisters in der spanischen Botschaft in Wien entsprach, nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630), in der brandenburgischen Armee soll er dagegen 300 fl. erhalten haben. In besetzten Territorien wurde nach der Verpflegungsordnung Wallensteins (1629) 200 Rt. monatlich verlangt; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Ein kommandierender Hauptmann einer Streifschar aus einer Garnison erhielt quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller, sein Leutnant 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller, jeder Soldat oder Reiter 5 Rt. 72 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben u. auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher u. die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- u. Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant u. dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.
[399] Georg Albrecht v. Bettendorf [ – ], württembergischer Hauptmann.
[400] Bleichstetten, heute Ortsteil von St. Johann [LK Reutlingen].
[401] MARTENS, Geschichte, S. 375f. – N v. Mohra [Mora] [ – ]; kaiserlicher Obristwachtmeister.
[402] Schorndorf [Rems-Murr-Kreis]; HHSD VI, S. 714f.
[403] Georg Christoph v. Taupadel [Tupadel, Tupadell, Taubadel, Toupadel, Tubal, Taubald, Thobadel, Dupadel, Dubald, Dubadell, Dubalt, „Raupartl“, Teupold] [um 1600 Fichtenberg – 12.3.1647 Basel], schwedischer Generalleutnant.
[404] Esslingen am Neckar [LK Esslingen]; HHSD VI, S. 191ff.
[405] Bad Cannstatt, heute Stadtbezirk von Stuttgart; HHSD VI, S. 77ff.
[406] Schwäbisch Gmünd [Ostalbkr.]; HHSD VI, S. 720ff.
[407] Heidenheim a. d. Brenz [LK Heidenheim]; HHSD VI, S. 312f.
[408] Generalleutnant [schwed. generallöjtnant, dän. generalløjtnant]: Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn u. war in der kaiserlichen, kurbayerischen, dänischen u. schwedischen Armee der höchste Befehlshaber u. Stellvertreter des Kaisers u. des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen u. militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. 1625 wurde er mit 908 Rt. monatlich in der dänischen Armee besoldet; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Als Rekompens erhielt er in der kaiserlichen u. kurbayerischen Armee für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossedierung v. Adligen u. Absetzung v. Territorialherrn in den besetzten Gebieten u. lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare u. die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden.
[409] Granaten: „Die ersten mit einer Sprengladung gefüllten Hohlgeschosse der Artillerie tauchten vereinzelt im 14. Jahrhundert auf. Die Entwicklung der Granate begann in Europa Anfang des 16. Jahrhunderts, als neben den massiven Stein- und Eisenkugeln als Bomben bezeichnete Hohlgeschosse aufkamen. Sie waren mit Schwarzpulver gefüllt, mit Schwammzünder oder Zündschnur versehen und wurden aus Steilfeuergeschützen (Haubitzen oder Mörser) verschossen. Neben Spreng- und Brandgeschossen wurden als Vorläufer der Kartätschen Kugelbehälter mit „Hagel“ (Eisenstücke und Steine) verwendet. Im 17. Jahrhundert begann man, die Bezeichnung Granate auf alle Hohlgeschosse von Kanonen und Haubitzen anzuwenden, während die Geschosse schwerer Mörser bis ins 19. Jahrhundert weiterhin Bomben hießen. Vor 1700 waren die Granaten teilweise mit eisernen Spitzen versehen, um an Palisaden und anderen Holzbauten festzuhaften. Vom 17. bis Anfang des 19. Jahrhunderts wurden Granaten aus Eisen und Glas in mehreren Lagen in große topfartige Bomben gefüllt („Granathagel“) und als Streuschuss aus Mörsern oder schweren Haubitzen abgefeuert. Andere Geschossarten waren glühende Kugeln sowie Stangen- und Kettenkugeln. Insgesamt bot die Granate jedoch die beste Wirkungsmöglichkeit“ [Wikipedia]. Herstellung und Gebrauch werden ausführlich beschrieben bei MIETH, Neue curieuse Beschreibung, S. 126ff. MÜHLICH, Chronik 3. Teil, S. 453 (Schweinfurt 1635): „Wie leicht durch Unvorsichtigkeit ein Unglück geschehen könne, erfuhr man hier am 19. dieses. Die Kaiserlichen Feuerwerker füllten im Zwinger Granaten, während des Stampfens fing eine Feuer, durch welche 200 nicht weit davon liegende angezündet wurden und mit einem entsetzlichen Krachen zersprangen. Ein Bauer und ein Hirtenjunge, die um Lohn mitgearbeitet hatten, blieben sogleich auf auf der Stelle todt, zwölf Feuerwerker, die im Laboratorium waren, wurden an ihrem Körper so beschädigt, daß 11 davon nach vielen ausgestandenen Schmerzen starben, nur ein Einziger blieb als Krüppel am Leben. Ein großes Glück für die Stadt war, daß das Feuer die vielen 100 großen Bomben, die in einer Nebenkammer nicht weit davon lagen, nicht angezündet hatte, sonst würde das beßte Kleinod der Stadt, die Mainmühle, in Rauch aufgegangen sein“. Der Straßburger Chronist Johann Jakob Walther beschreibt die Wirkung dieser Geschosse; REUSS, Strassburg, S. 27: „Vor Schlettstadt gienge es auch heyss daher undt haben grausam geschossen auch viel granaten und feuerballen hinein geworffen…. was aber der effect einer solchen granatkugel seye hatt man daselbsten gesehen, indem eine solche kugel den 21. Novembris [1632] in dass würtshauss zum schwartzen Adler daselben oben eingefallen, welches ein gantz steinern hauss gewesen, undt durch fünff boeden durchgeschlagen biss zu underst in den keller undt alles zerschmettert“. Granat(feuer)kugel: eiserne Sprengkugel als „eine spezielle form der granate älteren gebrauchs, die auch in der feuerwerkskunst verwendet wurde“ [DWB]. Zum Teil versuchte man diese in Schlachten (z. B. Hessisch Oldendorf 1633) in die Munitionswagen der Gegner zu werfen. Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 115 v (Ausfertigung): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 30.6.1633 (a. St.).
[410] Feuerkugel: Geschoss mit Spreng-, Brand- und Leuchtwirkung, das von Mörsern im Steilfeuer über die Stadtmauer geschossen werden konnte.
[411] Georg Friedrich v. Mühlheim [Mühlhaim] [ – 3.7.1638 Sottrum], kaiserlicher Obrist.
[412] Iggingen [Ostalbkreis].
[413] Unterhaltung, Untersteckung, Unterstellung: „sich unterhalten lassen“, unterstellen, d. h., in die Dienste des Gegners zu treten, geschah bei Gefangennahme entweder freiwillig oder auch gezwungenermaßen (=> Untersteckung), wenn man nicht genügend Ranzion stellen konnte oder Gefahr lief, getötet zu werden. Untersteckung war die (zwangsweise) Eingliederung v. (insbesondere gefangen genommenen) Soldaten in bestehende unvollständige Verbände. „Die ‚Untersteckung’ von gefangenen Soldaten des Kriegsgegners war in der frühen Neuzeit allgemein üblich, wurde für gewöhnlich von den Betroffenen ohne Widerstände akzeptiert und scheint gar nicht selten die Zusammensetzung eines Heeres erheblich verändert zu haben” (BURSCHEL, Söldner, S. 158). Die „Relation deren Geschichten / Ritterlichen Thaten und Kriegßhandlung“, S. 12, berichtet, wie Bucquoy mansfeldische Söldner zur Unterstellung zwang: „Dann als mann sie (in der Zahl ohngefehr 1200.) gen Crumaw bracht / hat man sie Rotten vnd Hauffen weiß in Kammern so eng zusammen gesperrt / daß sie weder sitzen noch niderligen können / auch neben dem wenig Essen / das man ihn vorgestellt / ihnen gar nichts zu tricken geben / vnd es also etliche Tag vber / mit inen getrieben / Sie dardurch zu nötigen / daß sie dem Keyser ihre Dienst versprechen müsten / als auch geschehen. Dann nach dem sie auffs eusserst allerhand Ungemach außgestanden / vnnd etliche Tag kein tropffen zu trincken vberkommen / haben sie fast alle vnder solchem erschröcklichen Joch vnd Zwang sich schmücken vnd biegen / vnd dem Feind ihre Dienst zusagen müssen“. In der kurbayerischen Armee – Maximilian I. von Bayern war grundsätzlich gegen die Untersteckung wegen der Unzuverlässigkeit in Schlachten – wurden sie als Kugelfang beim Angriff oder Sturm auf eine Stadt vorausgeschickt; SEMLER, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 67. Franz v. Mercy hatte nach seinem Sieg bei Tuttlingen (24.11.1643) an die 2000 Franzosen untergesteckt. HEILMANN, Kriegsgeschichte, S. 69f. Doch wurden schon seit dem Böhmischen Krieg Gefangene, die die Untersteckung verweigerten, oft hingerichtet. HELLER, Rothenburg, S. 158: (1645): „Die [bayr.] Furir aber haben alle Häußer, wo Franz. oder Weimar. gelegen, außgesucht und was sie hinterlaßen, alles weggenommen. Wie sie denn im güldenen Greifen einen Weimarischen Feldscherer sampt seiner Feldtruhen, welcher allhie geblieben und hernach wollen nach Hauß ziehen in Holstein, ertapt, übel gemartert und geschlagen, endlich mit sich hinweggefürt und, wie man gesagt, weilen er ihnen nit wollen dienen, auf dem Feld erschoßen”. MAHR, Monro, S. S. 157, bei der Einnahme der Schanze bei Oppenheim: „Als unsere anderen Leute sahen, daß das Schloß gefallen war, rannten sie los, die vorgelagerte Schanze zu erstürmen, in der sich neun Kompanien Italiener mit ihren Fahnen befanden. Ihre Offiziere sahen nun, daß das Schloß hinter ihnen überrumpelt war und daß der Angriff vor ihnen losbrach, da warfen sie ihre Waffen weg und riefen nach Quartier, die ihnen auch gewährt wurde. Ihre Fahnen wurden ihnen abgenommen. Da sie alle bereit waren, in unsere Dienste zu treten, wurden sie vom König Sir John Hepburn zugewiesen, der nicht nur ihr Oberst wurde, sondern auch ein guter Schutzherr, der sie in guten Quartieren unterbrachte, bis sie neu eingekleidet und bewaffnet waren. Aber sie zeigten sich undankbar und blieben nicht, sondern liefen in Bayern alle davon. Nachdem sie einmal die warme Sommerluft verspürt hatten, waren sie vor dem nächsten Winter alle verschwunden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70f. (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, daß die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. => Kriegsgefangene. Der häufige Fahnenwechsel konnte natürlich auch insofern Folgen haben, als gerade die Offiziere gute Detailkenntnisse mit ins gegnerische oder in das Lager von Verbündeten nahmen. OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 538: „Diesesmal gehörte auch Adam Philipp zu den Unsicheren. Um ihn zu halten, stellte ihm der Kurfürst folgendes Ultimatum, vom 4. März 1632: ‚Ir sollt die Ursache schreiben, aus welcher ir merfach geäussert habt, dass ir in unseren und des katholischen Bundes Kriegsdiensten zu continuiren wenig Lust habt oder, eurem Vorgeben nach, gedrungen werdet, ander Resolution zu fassen. Wir haben euch vor anderen zum General-Wachtmeister gemacht. .. Andere hohe und niedere Officirs, auch gemeine Soldatesca würde von euch ein bös und schädlich Exempel nehmen … Ihr habt versprochen zu continuiren und ist das in der jetzigen allgemeinen necessitet eure Schuldigkeit’. … Der Kurfürst will sich versehen ‘Ir werdet furtherhin einer mehreren discretion und dankbahrkeit bezeigen. Wenn aber ir andere resolution zu fassen gedenket, so begehren Wir, zuvor zu vernehmen: wohin Ir eure Resolution gestelt und ob ir die euch anvertraute charge und das Regiment zu resigniren gemeint wäret’. Gleichzeitig soll er berichten: ob er endlich den Tross und die pigage [Bagage; BW] reduzirt habe ? Die Antwort Adam Philipps auf diese ernste Mahnung zur Fahnentreue liegt nicht vor. Dass der Verdacht des Kurfürsten gegen ihn wohlbegründet war, wird sich später erweisen; wie auch, dass einige seiner Offiziere ihren jungen Obristen drängten”.
[414] MARTENS, Geschichte, S. 367f.
[415] Reutlingen [LK Reutlingen]; HHSD VI, S. 656ff.
[416] Tübingen [LK Tübingen]; HHSD VI, S. 801ff.
[417] Ranzion, Rançon, ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, Auslösen v. Personen, Gegenständen oder Vieh. Teilweise wurde Offizieren gestattet, zum „Rekompens“ drei bis Häuser zu ranzionieren; FRITSCH, Tagbuch, S. 129. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade auch der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. u. mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29.  Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant v. Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs u. Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten je nach Rang in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht gelassen worden“.
[418] Otto Ludwig Wild- u. Rheingraf v. Salm in Kirburg, Mörchingen u. Tronecken [13.10.1597-16.10.1634 Speyer], mansfeldischer Obrist, dänischer, dann schwedischer General.
[419] Reinhold v. Rosen [Rosa, Rossa, Rosau, Roß], der „Gute“, Herr v. Bollweiler u. Herrenstein [nach 1595, um 1604 Ninigall, Livland-8./18.12.1667 Schloss Dettweiler], schwedisch-französischer Obrist, Generalmajor.
[420] Kirchzell [LK Miltenberg].
[421] Kürassier, Kürisser, Kyrisser, Corazzen (franz. Cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder) [schwed. kyrassiär, dän. kyrassér]: Die Kürassiere waren die älteste, vornehmste – ein gerade daher unter Adligen bevorzugtes Regiment –  u. am besten besoldete Waffengattung. Sie gehörten zu den Eliteregimentern, der schweren Reiterei, deren Aufgabe im Gefecht es war, die feindlichen Linien zu durchbrechen, die Feinde zur Flucht zu nötigen u. damit die Schlacht zu entscheiden. Sie trugen einen geschwärzten Trabharnisch (Brust- u. Rückenharnisch, den „Kürass“), Schwert, Ober- u. Unterarmzeug, eiserne Stulphandschuhe, Beinschienen u. Stulpstiefel mit Sporen, Schwert oder Säbel u. zwei lange Reiterpistolen, die vor dem Aufsitzen gespannt wurden. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Küriss ohne Unterbeinzeug zu tragen. Der Kürass wurde mit 15 Rt. veranschlagt. SKALA, Kürassiere; WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens 16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold.  Zu den schwedischen Kürassierregimentern vgl. die Bestimmungen in der Kapitulation für Efferen, Adolf Theodor [Dietrich], genannt Hall => „Miniaturen“. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter in Kürassierregimenter umgewandelt, falls die notwendigen Mittel vorhanden waren.
[422] Don Fernando de Austria [16. oder 24.5.1609 Madrid-9.11.1641 Brüssel], spanischer Kardinalinfant.
[423] Jechtingen, heute Ortsteil von Sasbach am Kaiserstuhl [LK Emmendingen].
[424] Melchior Friedrich Gottfried Reichsgraf Hatzfeldt [Hartzefeld] v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], Bruder des Würzburger Bischofs Franz v. Hatzfeldt, für den geistlichen Stand bestimmt, kaiserlicher bzw. kurbayerischer Feldmarschall-Leutnant, Generalfeldzeugmeister u. Feldmarschall. Am 6.8.1623 Teilnahme am Kampf bei Stadtlohn, 1625 Wechsel ins Heer Wallensteins als Obristleutnant unter Franz Albrecht v. Sachsen-Lauenburg, 1627 Teilnahme am Feldzug gegen die Dänen, 1629 Marsch nach Mantua, am 17.9.1631 Teilnahme an der Schlacht bei Breitenfeld, 1632 Obrist u. Kommandeur eines eigenen Regiments, 1633 Beförderung zum Feldmarschallleutnant, 1634 wurde er Generalfeldzeugmeister u. 1635 Feldmarschall wegen der Verdienste um die Eroberung Kaiserslauterns, am 4.10.1636 Niederlage in der Schlacht bei Wittstock gegen Johan Banér als militärischer Ratgeber Johann Georgs I. von Sachsen, 1637 Venichtungsfeldzug in Sachsen, am 17.10.1638 Sieg bei Vlotho über Ruprecht v. der Pfalz, 1639 Belehnung mit der Herrschaft Gleichen (Thüringen) durch den Kurfürsten v. Mainz (diese Belehnung zwang Johan Banér 1640 zur Aufhebung der Belagerung Leipzigs), 1641 Erwerb der Herrschaft Trachenberg in Schlesien aus dem Besitz des hingerichteten Wallenstein-Anhängers Hans Ulrich v. Schaffgotsch, Kommandeur der kaiserlichen Armee in Westfalen, 1641 Eintritt in kurbayerische Dienste wegen Differenzen mit Matthias Gallas, am 24.11.1643 Erfolg in der Schlacht bei Tuttlingen über die Franzosen unter Josias von Ranzau, 1644/1645 Ernennung zum Kommandeur der kaiserlichen Hauptarmee, am 6.3.1645 Gefangennahme in der Schlacht bei Jankau. Am 30.8.1657 zum kaiserlichen Heerführer gegen die Schweden in Polen ernannt, eroberte Hatzfeldt Krakau.
[425] ENGERISSER, Von Kronach, S. 354f. (die derzeit beste kriegsgeschichtliche Darstellung).
[426] Wiesensteig [LK Göppingen].
[427] Thomas Carve [um 1590 Mobarnan (County of Tipperary)-1664 Wien/1672 ?], irischer Feldkaplan in kaiserlichen Diensten.
[428] WORTHINGTON, Scots, S. 173.
[429] Hirschberg [Doksy, Bez. Češká Lípa].
[430] Neuperstein [Nový Berstejn; Bez. Liberec]. Unverständlich scheint dagegen das Urteil GOODRICKS, Relation, S. 38: „Poyntz attachment to his friend ‚Count’ Butler is very touching: for Butler’s was not by all accounts a very attractive personality. He was but a poor soldier, and had it not been first for Wallenstein’s capricoius favour, and afterwards for his own extremely cautious share in that general’s death, he would probably never have risen high in the emporer’s Service”.
[431] Schweidnitz [Świdnica]; HHSSchl, S. 491ff.
[432] RADLER, Das Schweidnitzer Land, S. 68, 69.
[433] Marktredwitz [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge]; HHSD VII, S. 429f.
[434] BRAUN, Marktredwitz, S. 69f., bzw. S. 124f.
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