Carpzow [Carpe(n)zon, Carpezan, Carpezano, Carpenzahn, Carpenzan, Karpzow, Karpezon, Carpso, Carpitzo], Joachim von; Obrist, Generalwachtmeister [1585 Brandenburg a. d. Havel-1628 Glückstadt] Carpzow, der aus Brandenburg an der Havel[1] gebürtig war und anscheinend aus der berühmten Juristen- und Theologenfamilie Carpzow stammte, war braunschweigischer Obrist[2] und Generalquartiermeister.[3] Er hatte bereits unter Ernst von Mansfeld[4] gedient und am Böhmischen Krieg teilgenommen.[5] „Nachdem man im Frühjahr [1619; BW] die strategische Bedeutung des Goldenen Steiges[6] erkannt hatte, schickte er [Mansfeld; BW] im Mai nach Prachatitz,[7] der von dort gegen Wallern[8] vorstieß (19. V.) um jene Verbindung zu unterbrechen. Doch das Vorhaben mißlang, und wenige Tage später mußte der Obrist-Wachtmeister[9] den Rückzug antreten. Unterdessen meldete Mansfeld die Einsatzbereitschaft seiner Reiterei und zweier Fähnlein[10] mit etwas Geschütz, aber nur wenig Munition (25.V.). Als Carpzow wieder bei ihm eingetroffen war, brach der General auf, jetzt mit einem Großteil seiner Truppen“.[11] Bei Sablat[12] geriet er in kaiserliche Gefangenschaft.[13] „Nach achtstündigem Marsch sah Mansfeld sich bei Sablat plötzlich zu einem Gefecht gezwungen, dem er mit seinem schwerfälligen Troß und Geschütz nicht mehr ausweichen konnte. Ohne Hilfe von Kinsky,[14] Hohenlohe[15] oder Fels,[16] die ihn nicht einmal wegen des feindlichen Ausbruches gewarnt hatten, erlitt Mansfeld mit seinem Kriegsvolk in sechsstündigem Kampfe gegen erhebliche Übermacht eine vollständige Niederlage: Nur 150 Mann soll die Flucht gelungen sein, die meisten aber fielen oder gerieten zusammen mit Carpzow in Gefangenschaft. Der geächtete Mansfeld konnte mit Mühe entkommen, am Abend war er in Moldauthein[17] und erreichte tags darauf die Hauptstadt Prag (11.VI.)“.[18] Im Oktober kehrte Carpzow aus der Gefangenschaft zurück und wurde zum Obristleutnant befördert.[19] Carpzow hatte nach einem Rückschlag vor Krems[20] im Oktober Winterquartiere bei Langenlois[21] bezogen.[22] Mansfeld „befand noch auf dem Weg [zum Hauptheer bei Eggenburg;[23] BW], da traf ein schwerer Schlag die Truppen Carpzows, die seit dem Herbst in Niederösterreich standen. Ein schwaches Reiterregiment, das zuvor bei Langenlois [am 11.2.1620; BW] eine Niederlage erlitten hatte, wurde Ende April in seinen Quartieren zu Gars am Kamp[24] mit Übermacht angegriffen und dabei so arg zerhauen, daß die zahlungsunfähigen Stände, denen es überstellt worden war, seine Auflösung verfügten. Für das Klima in der Führung des Ständeheeres ist es bezeichnend, daß einige sich über das unrühmliche Ende dieses Regiments gefreut haben sollen, weil es den Namen des Mansfelders trug“.[25] Carpzow war wieder einmal in Gefangenschaft geraten. Trotzdem wurde er vom Söldnerführer nach seiner Rückkehr wieder in den Kreis der Obristen aufgenommen worden.
In der Liste vom 10.6.1620 wird Carpzow als „prisonnier de l’ennemy“ geführt.[26]
„Der Bayernherzog, als Haupt der Liga zum kaiserlichen Exekutionskommissar bestellt, ließ den kaiserlichen Heerführer Bucquoy gewähren. Dieser bestimmte den Unterhändler: Don Martin de la Huerta,[27] einen spanischen Obersten, den zehn Monate zuvor, in Pisek,[28] die eigenen Soldaten an Mansfeld ausgeliefert hatten. Man kannte sich also schon; aber Mansfeld konnte es auch als Mahnung verstehen, daß es ihm diesmal ebenso ergehen könnte. Im übrigen kam Huerta nicht allein nach Pilsen,[29] sondern brachte den bei Gars gefangenen Carpzow mit. Eine Geste zur Vertrauensbildung. Eine rasche Einigung sollte Mansfeld als sicherer Ausweg aus der Gefahr nahegelegt werden. Daß Carpzow nach dreimaliger Gefangennahme überhaupt noch am Leben war, mag darauf hindeuten, daß er den Kaiserlichen frühzeitig die Nutzung seiner guten Beziehungen zu Mansfeld angeboten hatte. Was im einzelnen besprochen wurde, blieb geheim“.[30] „In Prag und Rokitzan,[31] wo seit Mitte Oktober das Hauptquartier war, lösten die Gerüchte [v. der Abtretung Pilsens an die Kaiserlich-Bayerischen gegen eine hohe Geldsumme; BW] von den Verhandlungen tiefste Bestürzung aus. Durch Carpzow, den er hinüberschickte, ließ Mansfeld seine eigenmächtige Aktion als ein taktisches Mittel rechtfertigen; der Zwei sei Zeitgewinn für seine Befestigungsarbeiten wie auch für die Operationen des Hauptheeres. Dies war allerdings nur die halbe Wahrheit, denn Zeit gewann er auch seinen Prinzipalen gegenüber, denen er nur noch bis zum Monatsende verpflichtet war. Unverhoffte Hilfe erhielt er durch Thurn, der sich in Prag für ihn aussprach, was dort beruhigend wirkte, doch Anhalt[32] wollte sich vergewissern und schickte seinen Obrist-Leutnant[33] Peblis[34] nach Pilsen, damit er sich den Fortgang der Befestigungen einmal anschaue – ein Vorwand, den Mansfeld natürlich durchschaute. Peblis hielt das Misstrauen gegen den Verteidiger von Pilsen für unbegründet, und aufgrund seines Berichtes wurde dessen Vorgehen zunächst gebilligt (18.X.). Dennoch war die Sache nicht ganz geheuer, und so befahl Anhalt dem Feldmarschall schon am nächsten Tage, die Gespräche sofort zu beenden“.[35]
„Kurz vor Weihnachten ging er [Mansfeld; BW] mit einigen hohen Offizieren bei Waidhaus[36] über die Grenze (21.XII.). Er selbst reiste nach Nürnberg[37] (26.XII.), ließ zugleich Ansbach,[38] den Unionsgeneral, durch seinen Obersten Carpzow über die Lage in Böhmen unterrichten und schickte noch einen Obersten, Bruder[39] des Ansbachers, nach Worms,[40] wo gerade die Union[41] tagte. Auf diese Weise sollten erste Voraussetzungen für ein Großvorhaben geschaffen werden – die Aufstellung eines Heeres zur Verteidigung der Oberpfalz; ein sehr komplexes Unternehmen, das weit mehr erforderte, als Mansfeld und seine Obersten in Westböhmen eintreiben konnten. Ein erweitertes, gesichertes Gebiet für die Versammlung des Kriegsvolkes war nötig, dazu Kapital zu dessen Werbung[42] und Ausrüstung. Mansfeld hoffte auf möglichst umfangreiche Subsidien, sowohl Geld als auch Güter zur Deckung des gesamten Lebens- und Kriegsbedarfs – Proviant, Kleidung, Schuhwerk, Rüstungen, Waffen und Munition, Pferde, Geschütz und Fuhrwerke, Schanzwerkzeug etc. In Ansbach erklärte Carpzow dem Markgrafen Joachim Ernst, daß Pilsen mit den z. Zt. allzu geringen Hilfen nicht mehr lange zu halten sei; falls man aber Quartiere in der Oberpfalz beziehen dürfe, so wolle Mansfeld seine Truppen zunächst auf eigene Kosten zusammenhalten. Anscheinend verfügte der Feldmarschall über Geld und andere Unterhaltsmittel, die wohl aus dem Pilsener Waffenstillstand (Oktober) und seinen böhmischen Requisitionen stammten. Zur Legitimation seiner Forderungen und seiner organisatorischen Tätigkeit konnte Mansfeld auf den ersten Brief des Pfalzgrafen-Böhmenkönigs[43] aus Breslau[44] verweisen – ob er auch den zweiten Brief schon erhalten hatte, da er doch nach Nürnberg gereist war, ist nicht sicher. Jedenfalls schrieb der Feldmarschall, dem Oberpfalz und Union nicht genug Rückhalt versprachen, gegen Ende Dezember auch an die Generalstaaten[45] und erklärte, er sei bereit für den calvinistischen Pfalzgrafen zu kämpfen, sofern die Republik mit Subsidien zur Aufstellung und zum Unterhalt seiner Streitmacht beitragen wollte“.[46]
Am 5.2.1621 übernahm Carpzow mit 1.100 Mann Elbogen,[47] den Hauptwaffenplatz im Egerland. Das Regiment Carpzow umfasste 10 Fähnlein.[48] „Auch Carpzow, Mansfelds früherer Obrist-Leutnant, sollte als mehrfacher Obrist zu einem der größeren unter den Söhdnerunternehmern jener Jahre aufsteigen“.[49]
Bereits am 16.9.1621 hatte die Belagerung Chams[50] durch ligistische Truppen begonnen, das von 2.400 Mann, Söldnern – darunter Engländer, angeblich wurden noch 8.000 erwartet,[51] sowie Schotten – und Landwehr, unter dem schottischen Obristleutnant in pfälzischen Diensten Peblisund dem Schotten Gray[52] verteidigt und am 25.9. von den Bayerischen eingenommen werden konnte.[53]
„An dem Tage [15.9.1621; BW] als Pfreimt[54] von den Mansfeldischen eingenommen wurde, traf ein Trompeter[55] des Herzogs von Bayern[56] mit einem Schreiben und einer gedruckten Intimation[57] in Cham ein. Der Commandant Oberst Georg Pebliß[58] und der Pfleger[59] Albrecht von Wildenstein beantworteten das Schreiben, um, wie sie meinten: ‚die Sach desto mehr aufzuhalten und Zeit zu gewinnen’. Die Antwort aber lautete dahin, daß sie bei dem Könige und der Regierung in Amberg[60] erst Bescheid erholen müßten, indem sie verpflichtet wären, Cham aufs beste zu vertheidigen. Der amberger Regierung aber ersparte der Herzog die Antwort, indem er schon am Morgen des folgenden Tags von Furth[61] her mit 46 Fähnlein[62] zu Fuß und circa 18 Kornet[63] Reiter vor Cham eintraf. 3 Reitercompagnien waren bei Altenstadt[64] durch den Regen gegangen und hatten sich in Chammünster[65] eingelagert. 2 Compagnien, die unterhalb der Stadt gleichfalls den Regen passirt hatten, zogen gegen Altenmarkt.[66] Eine Abtheilung besetzte den ‚Katzberg’. Zwei Fußregimenter rückten auf den ‚Beterberg’. Die übrigen Truppen lagerten sich auf ‚den obern zwei Bergen des ‚Katzbergs’. Zwischen der Compagnie des Rittmeisters[67] Hund und der bayerischen Reiterei fand noch denselben Tag bei Nunsting[68] ein kleines Gefecht statt. Die pfälzische Landreiterei[69] wurde in die Stadt gejagt.
Am 17. beschossen die Belagerer von dem nächsten Berg, der ‚Denkenbühl’ genannt, die Befestigung bei dem Sandthor anfänglich mit 2, dann mit 4 Geschützen, ohne Effect. Am folgenden Tag approchirten[70] die Belagerer gegen die ‚ganz unvollkommenen’ Außenwerke, kamen durch den Graben und fingen an den Wall zu ‚miniren[71] und zu sappiren’.[72] Die Besatzung suchte dieß durch ‚Ausfälle, Schießen, Steinwerfen, Pechkränze[73] und sonstige Feuer zu verhindern: hätte sich auch noch vielleicht eine Weile verzogen, wenn der Feind an der Schanze[74] geblieben und sich nicht unten am Wasser, da die Stadt mit ihren Mauern noch bloß liegt, weil die Werke nicht konnten verfertigt werden, begeben hätte’. Am 21. schrieb der Herzog an den Commandanten, daß er von Mansfeld keinen Entsatz zu gegenwärtigen habe. Der Commandant bat hierauf, an die Regierung in Amberg schreiben zu dürfen und daß die Feindseligkeiten vorderhand eingestellt würden. Das erstere wurde bewilligt, das zweite jedoch abgeschlagen. Pebliß schickte den Pfleger Wildenstein nach Amberg. Am 24. Morgens kehrte dieser wieder zurück, wurde aber, ungeachtet ihm der Herzog ungehinderte Rückkehr in die Stadt versprochen hatte, angehalten und ihm das Schreiben der Regierung abgenommen. An demselben Tag beschossen die Belagerer mit 4 halben Karthaunen[75] die Stadt, unten am Wasser bei dem Bräuhaus, wo sie am schwächsten’. Fast alle Schüsse waren durch beide Mauern gegangen; auch die äußeren zwei Thürme hatten sehr gelitten; der größere am Bräuhaus war so zerschossen, daß er verlassen werden mußte. Bald darauf wurde auch die dazwischen liegende Mauer zertrümmert. Pebliß war, um sich von der Wirkung der bayerischen Artillerie zu überzeugen, in den Graben hinabgestiegen. Da sah er denn, ‚daß die Mauer am Fuß mit dem Geschütz gefasst worden, daraus er ganz leichtlich abnahm, daß sie in wenigen Stunden gänzlich darniederliegen werde, denn sie mürb und ausgebrannt, von den unterschiedlichen Brünsten, welche die Stadt ausgestanden’. In einem Kriegsrath, den hierauf der Commandant hielt, wurde einstimmig beschlossen, weil man Nachricht habe, daß Mansfeld mit dem Herzog tractirt und Carpezan und der Graf v. Ortenburg[76] im bayerischen Lager gesehen worden, auch Mansfeld aus seinem Vortheil bei Waidhausen[77] gewichen, mit den Belagerern in Unterhandlung zu treten. Pebliß schickte also ‚zu Verhütung des endlichen Untergangs der Stadt, welche schon zweimal während der Belagerung durch Brand sehr gelitten hatte’ einen Trommelschläger[78] ab. Der Abschluß der Kapitulation verzögerte sich aber, da der Generalwachtmeister[79] von Anholt[80] allerlei Einwendungen machte. Der Oberst und die anderen höheren Offiziere durften mit Waffen und Gepäck, die Soldaten mit ihren Seitenwehren[81] und Gepäck abziehen; die Oberwehren[82] und die zusammengerollten Fähnlein[83] mußten abgeliefert werden. Die Landreiterei durfte mit Pferd, Pistolen und Gepäck ausziehen; das Cornet[84] mußte sie zurücklassen. Was aber nicht zur Landreiterei gehörte, mußte Pferd, Gepäck und Gewehr ausliefern. Alle zusammen aber mußten schwören 4 Monate nicht wider den Kaiser[85] und den Herzog zu dienen.
Als die Besatzung am 25. auszog, ließ der Herzog die Fähnlein wieder zustellen, aber die Knechte[86] wurden geplündert,[87] mißhandelt, verwundet, ja einige sogar getödtet, so daß von dem Fußvolk, welches beim Abzug noch 800 Mann stark war, keine 40 Mann mit den Reitern nach Waldmünchen[88] kamen. ‚Ist’, sagt der Commandant selber, ‚ein rechter Jammer zu sehen gewesen, da die Knecht halb nackt wie auch die Weiber geloffen. Als wir um Mitternacht nach Waldmünchen kamen, hat die Bürgerschaft weder damals noch den folgenden Morgen uns einlassen wollen, bis endlich auf gar hohes Bitten und Flehen etlicher Offiziere und Kapitäns[89] allein, die anderen Reiter und Knecht haben ihren Weg nach Viechtach[90] zu nehmen müssen, auf welcher Straße ihnen die bayerische Reiterei am andern Tag gefolgt, sie vollends zertrennt, geplündert, die Pferde abgenommen abgenommen und etliche erschossen und verwundet. Wir, die zu Waldmünchen, haben auf nochmals erhaltene Paßzettel[91] uns hierher (Amberg) mit 28 Pferd, welche von 200 an raisigen und Zugpferden, noch übrig, begeben’. Oberstlieutenant Wager vom Regiment Gaisberg[92] wurde zum Commandanten von Cham ernannt“.[93]
Entgegen der Zusage Maximilians I. wurden die abziehenden Mannschaften ausgeplündert, „die Pferde geraubt, die meisten jüngeren Soldatenfrauen behalten und eine ganze Anzahl Mannschaften erschossen“.[94]
„Gedeckt wurde dieser schleichende Abzug nach Westen durch die nebenher fortgeführten Verhandlungen. Der Bayernherzog schrieb dem Kaiser von seinen Erfolgen, und Cratz[95] teilte mit (23.IX.), der Mansfelder werde sich 100.000 Dukaten für seine Person und dazu 200.000 Reichstalern für sein Heer zufrieden geben. Doch dann die Überraschung: Carpzow erschien und legte im Auftrage seines Generals einen veränderten Vertragsentwurf vor (24.IX.), der ganz neue Forderungen enthielt. Herzog Maximilian, der das nicht hinnehmen wollte, wurde ungeduldig und stellte Mansfeld vor die Wahl, ob der die bislang verhandelten Bedingungen nun annehmen wolle oder nicht. Allmählich glaubte er nicht mehr daran, daß dieser Gegner gewillt war, den Handel abzuschließen. Kaum dass Mansfeld sein Heer aus der schwersten Bedrohung herausgebracht hatte, war das Geschäft mit ihm sehr zweifelhaft geworden“.[96]
Carpzow, der mit Maximilian I. in Neumarkt[97] bis zum 24.9.1621 verhandelt hatte, rühmte sich, dass ihm der Herzog 20.000 fl. verehrt habe.[98]
Mit dem Ausstellen im Notfall meist wertloser Schutzbriefe[99] bei allen Armeen wurde viel Geld verdient, wie aus dem Bericht des Pfarrers Georg Herdenius von Echzell[100] (Wetterau) über den Wert solcher braunschweigischer Schutzbriefe hervorgeht: „Noch den tag – war der 2. Juni [1622] – erscheinen bei uns 8 wohlmundirte reuter, geben vor, wann wir etzlich hundert reichsthaler schießen wollten, sollten wir der einquartirung erübrigt sein. Darauf ich dann beneben andern mit inen auf 200 reichsthaler getheidigt [verabredet] und dieselbe alsobald geschossen, auch darjegen eine elende salva quardia schriftlich erlangeten. Nach diser abzug kamen zwen andere und pieten auf befelch eben den ablaß an. Wir geben zur antwort, wir hetten schon ein salva quardi erkauft. Darauf sie dann alsobalden sacramentieren [fluchen], mich insonderheit und die andern narn scholten – sie redeten wie das bürschle umb Eschweg[101] – , gaben vor, es wer betrug, nehmen den zettul von uns, stickten ihn bei sich und wendeten ein, sie wollten ihn Carpezan, den generalquartirmeister, liefern. Und dergestalt waren wir unserer thaler und auch des quardizettuls loiß, konnten uns aber leichtlich die rechnung machen, was die folgende tage geben und mit sich pringen würden“.[102]
Der spätere bayerische Feldmarschall Jost Maximilian von Gronsfeld schreibt in seinen Anmerkungen zu Wassenbergs[103] „Florus“ zu 1621: „Allhier überhüpffet der Author die ganze Substanz dieser Histori / als nemlich ist zu wissen / daß der Manßfelder seine Munition / Stück vnd Vivres die ganze zeit über / die er zu Weidhausen[104] in seinen wohlverwahrten Fortificationen gelegen / von der Stadt Nürnberg[105] / vnd auch ein gering Theil auß Amberg[106] / Chamb[107] / vnd Newmarck bekommen / dannenhero I. Durchl. auß Beyern gar leichtlich judiciren können / daß weiln ihm Manßfeld jetzterzehlter Fortificationen halber von fornen nicht beyzukommen / er zweiffels frey von dannen mit nichten / als mit abschneydung des Proviants zu bringen wäre / derhalben sich resolvirt zu Straubingen[108] an der Donaw einen andern Exercitum zu formiren / vnd dem Feind die Zufuhr von hinden zuversprren / zu dem Ende sie dann den Graffen von Anholt / welcher nechst dem Graffen von Tylli[109] das höchste General Commando geführet / zu sich mit etlichen Regimentern zu Fuß vnd Pferd zufordern / vnd hingegen etliche 100. ihres Landvolcks an deren stelle zuverordnen / mit diesen Völckern haben I. Durchl. selbsten die Stadt Chamb / durch welche alle Proviant vnnd Zufuhr für den Feind passiren musten angegriffen / vnd in wenig Tagen hinweg genommen / wie solches der Manßfeld erfahren / vnnd sich gleichsam eingesperret gesehen / hat er die zu Pilsen vom Authore auch verschwiegene bereits incaminierte tractaten erstlich durch Schreiben / hernach aber durch den Carpenzahn / so von ihme zum öfftern zu höchstgedachter I. Durchl. vnd hingegen der Obriste Cratz zu ihm geschicket worden reassumiret, vnd dann endlich durch vnterhandlung dieser beyden dahin geschlossen / daß er neben andern Conditionen / so vnnöthig zu erzehlen) gegen erlegung einer summen Geldes die Armada abdancken solte / zu dem ende auch alsobald ein starcker posten bahr erleget worden / gestalt dann der damahliger Freyherr / hernacher Graff von Pappenheimb[110] zu Ihrer. Keyserl. Maystät vmb die fröliche zeitung zu bringen / auff der Post abgeschicket worden / deme Ihre Majestät auch ein schönes Pferd / vnd eine güldene Ketten von tausent Reichsthaler zur Recompens verehret. Wie er nun gesehen / daß ihm der Handel in dieser Maußfallen zwischen den beyden Armaden nicht könte angehen / giebt er vor / daß sich die Officirer vnnd Soldaten zum höchsten beförchten / daß sich ein jeglicher nicht sicher retiriren köndte / hätte derohalben Ihre Durchl. möchte ihm zulassen / daß er sich auff etliche Stunde gehens vor der letzer Armada hinauß avanciren möchte / da dann die abdanckung alsobald erfolgen solte: Wie ihm aber dieses erlaubt / vnd er der gedachten Armee nun vorbey gewesen / fängt er an Tag vnnd Nacht fort zu marchiren / den geraden Weg nach der Vntern=Pfalz / vnd vnerachtet der General Tylli ihme mit grossen Tagreysen auffm Fuß gefolget / ist es doch vnmüglich gewesen ihn zu erreichen“.[111]
Am 6.2.1622 ließ Christian von Braunschweig Carpezon mit Reitern und Fußvolk nach Warburg,[112] was die Stadt 2266 Rt. kostete.[113] Carpzow wurde bereits am 10.3. durch den ligistischen Obristen Dietrich Othmar von Erwitte gefangen genommen, seine Truppen wurden vertrieben. Für seine Freilassung musste er 3.000 Rt. aufbringen. 1622 ließ Mansfeld durch Carpzow, der mittlerweile Generalwachtmeister[114] war, 100.000 Rt. vom neutralen Hause Oldenburg fordern.[115]
1623 ließ er seine Frau wegen Ehebruchs durch seinen Regimentsscharfrichter[116] hinrichten. Diese hatte sich noch im Juni 1620 für seine Freilassung aus kaiserlicher Gefangenschaft verwendet.[117] „Eben auff den Tag / da die Braunschweigische von den Tillischen geschlagen worden / nemblich den 27. Julii [1623][118] hat der Manßfeldische Obriste Carpezan sein eigen Weib zu Lemmingen[119] in Ost-Frießland enthaupten[120] lassen: darmit ist es also hergangen. Der Graff von Manßfeld hat die vornembste Herrn und Obristen / die in seinem Läger waren / zu Gast geladen. Wie sie nun sämptlichen ziemlich bezecht waren / hat sichs zugetragen / daß dem Carpenzan in Schimpff und Ernst über der Taffel angemeldet wurde / daß sein Weib mit einem Herrn / so daselbst zugegen war / zuhielte. Als er dieses verstanden / ward er voll Zorns und Eyffer / und nam ihm für sein Weib darumb zu straffen. Doch fragte er gedachten Herrn / ob etwas daran wäre ? der antwortete ihm lachenden Mundes; Sie buhlet nicht allein mit mir / sondern auch mit etlichen andern / die geringers Stands sind / dann ich / darüber sich Carpenzan noch mehr erzürnet / und alsbald vom Tisch auffstund / und zu seinem Weib gieng / die bey etlichen Weibern in einem andern Gemach war / deren sagt er an / sie sollte sich fertig machen / er wolle wieder gen Lemmingen in sein Quartier sich begeben. Sie gedachte nichts arges / packte demnach ihre Sachen alsobald zusammen / und fuhr gegen Abend mit ihm ins Quartier. Als er aber daselbst angelanget / ließ er stracks den Prediger desselben Orts zu ihm kommen / unnd gab ihm zu verstehen / daß sein Weib ein Hur und Ehebrecherin wäre / darumb er entschlossen wäre / sie mit dem Schwerd hinrichten zulassen; begehrte derwegen von ihm / er sollte sie unterrichten / und daran seyn / daß sie mit wahrer Rew und Erkändtnuß ihrer Sünden sterben möchte. Er ließ auch den Scharffrichter seines Regiments holen / welcher die Exekution thun sollte. Als seinem Weib solches angedeutet wurde / erschrack sie hefftig / und fiel für ihrem Mann auff die Knie nider / und bath umb Gnad und Fristung ihres Lebens: darbey sie ihm versprach / wann er ihr das Leben schencken würde / sie sich alsbald von dannen packen / und so weit von ihm ziehen wolte / daß er kein Wort von ihr hören solte / als wann sie nicht mehr bey Leben wäre. Aber Carpezan war von Zorn entbrandt / und wolt kein Flehen unnd Bitten bey ihm statt haben. Der Scharffrichter entsatzte sich selber / daß er seines Obristen Weib richten solte / wäre derhalben gern wieder von dannen und dieser Arbeit überhaben gewesen. Endlich aber grieff Carpezan im Zorn nach deß Scharffrichters Schwerdt / und als er dasselbe in Händen hatte / entblößt er seinem Weib den Halß / und schickte sich / als wann er selber die Execution thun wollte. Dem Scharfrichter war nicht wol bey diesen Dingen / und stund in Sorgen / es möchte der Obriste den Zorn über ihn außgiessen / und ihm den Kopff herunter hawen / forderte derhalben sein Schwerdt wieder ein / und als er es bekommen / schlug er dem Weib das Haupt ab; die ließ darauff Carpezan mit ihren Kleydern in ein Leichbahr / welche er in der Eyl hatte machen lassen / werffen / und begraben. Er hatte lang mit ihr im Ehestand gelebet / und fünff Kinder gezeuget. Als nun dieser Process erschollen / hatte ein jeder ein Abschewen vor ihm / und wollte niemand mit ihm zuthun haben. Wie er in Holland kam / lieffen ihm die Weiber und Kinder auff der Gassen nach / und hat ein wenig gefehlet / daß sie ihn nicht mit Steinen zu todt geworffen hätten”.[121]
„Der Mansfeld unterstellte Generalwachtmeister und Oberst Joachim von Karpezon ließ von Friesoythe[122] aus an die Ämter Vechta,[123] Kloppenburg[124] und Wildeshausen[125] Befehl ergehen, das bis dahin an den Kurfürsten bzw. Bischof übersandte Getreide ihm abzuliefern. Das geschah Mitte Januar [1623; BW], als von Kniphausen über Haselünne,[126] Löningen[127] und Vechta nach Wildeshausen kam“.[128]
Der Versuch, das Regiment Carpzow, das bis Anfang 1624 bei Mansfeld bleiben sollte, gegen 12.-15.000 Rt. abzuwerben, schlug fehl.[129]
„Die Bürgermeister von Brandenburg[130] waren gerade in Berlin, als im Auftrage Mansfelds der Obrist Karpzow, ein gebürtiger Brandenburger, in Brandenburg erschien und die Städte um sofortige Aufnahme von weiteren 300 Mann Besatzung ersuchte. Die Räte der Städte waren geneigt, Mansfelds Wunsch nachzukommen; die Bürgerschaft war dagegen. Die Räte baten deshalb um einen Tag Bedenkfrist, der ihnen auch gewährt wurde. Sofort ließen die Räte die in Berlin weilenden Bürgermeister um Verhaltensmaßregeln befragen mit dem Erfolg, daß sie keine bekamen. Man hatte sich in den Städten noch nicht über die zu treffenden Maßnahmen geeinigt, als die Mansfelder von den Städten die Entscheidung forderten. Als man mit der Antwort zögerte, gingen die Mansfelder mit Gewalt vor. Bald hatten sie die Altstadt eingenommen. ‚Nun suchten die Neustädter sie abzuwehren; sie brachen ein um das andere Joch an der Langen Brücke ab, hinderten den Übergang, tödteten sogar einige Soldaten der eindringenden Schaar. Auf die Dauer indeß waren sie unfähig, Widerstand zu leisten. Es war den 2. März, als sie sich gezwungen sahen, die Thore zu öffnen’. Drei Tage darauf, am 5. März zwischen 1 und 4 Uhr nachmittags, zogen einem zeitgenössischen Bericht nach weitere 3000 bis 4000 Mann in Brandenburg ein“.[131] 1624 reiste er mit Mansfeld und seinem Gefolge nach England, wo er am 24.4.1624 eintraf, um dort um Beihilfen nachzusuchen.[132] Auf der Rückreise konnte er bei einem großen Schiffsunglück gerettet werden.[133]
„Mit dem Abbruch der Braunschweiger Verhandlungen kommt Bewegung in die Heere an der Mittelelbe und Weser. Als erster bricht Mansfeld auf, in einigem Abstand von ihm die Truppen[134] des Generals Fuchss [Fuchs v. Bimbach; BW], der in dänischen Diensten steht und als Feuerwehr dienen soll, falls Mansfeld in Bedrängnis kommt. Hans Philipp Fuchss von Bimbach hat früher als Oberst und Feldzeugmeister[135] in Böhmen in kaiserlichen Diensten gestanden, wechselte dann die Lager und wurde am 17. Juni 1625 vom dänischen König[136] zum General der Infanterie ernannt.
Der Zug geht ohne Schwierigkeiten in das Gebiet des Kurfürsten von Brandenburg hinüber, in die Altmark, so wie es auf kaiserlicher Seite erwartet worden ist. Am 3. März erreicht Mansfeld das Gebiet um Sandau,[137] oberhalb von Stendal[138] und Tangermünde.[139] Fuchss hat in einem schnellen Vortrab Mansfeld überholt und ist schon in Tangermünde. Der Dänenkönig selbst schlägt am 5. März in Wolfenbüttel[140] sein Hauptquartier auf.
Wallenstein[141] hat dabei kein gutes Gefühl. Er sieht sich vor einer ähnlichen Umklammerung wie der Dänenkönig im Herbst durch das kaiserliche und ligistische Heer. Ja er rechnet mit einem solchen Erfolg der gegnerischen Operationen, daß er seiner Frau dringend rät, sie solle sich umgehend nach Wien in Sicherheit bringen.
Wenig später verständigen die Kundschafter den Feldherrn von der Absicht Mansfelds, den Elbübergang bei der Dessauer Brücke zu erzwingen. Wallenstein bezweifelt das zunächst. Er glaubt noch immer, daß der Graf direkt nach Schlesien ziehen und nicht den riskanten Versuch unternehmen wird, das Elbtor zu gewinnen, um den Kaiserlichen die Verbindungsader nach Böhmen abzuklemmen. Collalto hat zwar recht, wenn er Aldringen[142] an die alte Universalregel erinnert: »Wer Herr der schiffbaren Flüsse ist, ist auch Herr des Landes« und wenn er die Dessauer Brücke als »Schlüssel des Spiels bezeichnet«, aber ein Zug Mansfelds nach Schlesien hätte nicht nur die Gefahr Bethlen akut werden lassen, sondern auch die Kaiserlichen dazu provoziert, nachzufolgen und damit Christian IV. freie Hand gegen Tilly[143] gelassen oder dazu, sich selbst an die Fersen Wallensteins zu heften.
Der Herzog von Friedland hat seit längerem sein Hauptquartier in Aschersleben,[144] zwischen Halberstadt[145] und Köthen,[146] 40 Kilometer südlich von Magdeburg.[147] Anfang April konzentriert Mansfeld plötzlich alle Truppen und zieht zusammen mit General Fuchss elbaufwärts. Am 2. April besetzt er Burg[148] rechts der Elbe, vier Tage später erobert Fuchss zusammen mit Mansfeld auf der linken Elbseite Rogätz[149] und vertreibt die Kaiserlichen aus dem befestigten Schloß. Wallenstein erhält diese Nachrichten, als er auf einen Hilferuf Tillys hin nach Goslar[150] mit etwas mehr als 14 000 Mann unterwegs ist. In Schladen[151] wird er verständigt, daß die protestantischen Truppen Goslar in einem fluchtartigen Rückzug inzwischen wieder geräumt haben, als ihnen Wallensteins Anmarsch gemeldet wird. Ebenfalls in Schladen erfährt er die Eroberung von Rogätz.
Er macht auf der Stelle kehrt, zieht in Eilmärschen nach Neuhaldensleben.[152] General Fuchss hat sich inzwischen wieder von Mansfeld getrennt, er lagert bei Wolmirstedt[153] oberhalb Magdeburgs. Wallenstein erreicht das Städtchen am 10. April, der Tag neigt sich schon, Wallenstein greift trotz der Dämmerung sofort an, schnell und wuchtig, der massierte Angriff mit schweren Reitern gehört zu Wallensteins Spezialitäten. Die dänischen Truppen werden im Sturm überrannt, General Fuchss kann nur mit größter Not durch einen engen Paß entfliehen, Wallensteins leichte Kavallerie verfolgt die flüchtenden Dänen noch in der Nacht bis weit über Rogätz hinaus. Fuchss zieht sich weiter nach Tangermünde zurück. Als ein neues Reitergefecht für Wallensteins Truppen ebenfalls siegreich endet, räumt der General auch Tangermünde. Er rechnet jetzt mit seiner völligen Vernichtung, er schickt die Hälfte seiner übriggebliebenen Truppen nach Stendal und flieht mit dem Rest über die Elbe. Mitte April trifft Wallenstein wieder in Aschersleben ein. Er hat innerhalb von zwei Wochen erreicht, daß Mansfeld seine nächsten Operationen ohne Unterstützung durch die dänischen Truppen des Generals Fuchss durchführen muß.
Wie wichtig dieser Erfolg für die Kaiserlichen ist, zeigt sich bald. Mansfeld hat mit Streifkommandos am 1. und 6. April Vorversuche an den Brückenwerken bei Dessau gemacht, mit ersten Angriffen die Stärke geprüft. Wenige Tage später, am 11. April, zieht er mit seiner Hauptmacht vor dem Brückenkopf auf und beginnt den Beschuß mit schweren Geschützen. Zwei Tage später wird er von der Katastrophe verständigt, die über General Fuchss gekommen ist. Er bricht die Belagerung ab, einer der typischen Fehler Mansfelds, denn die Schlappe des Generals ist nicht mehr zu ändern, und als er das Kampfgebiet erreicht, stößt er in einen leeren Raum, denn Wallenstein hat inzwischen längst seine alten Stellungen wieder besetzt.
Trotz dieser Versuche an den Dessauer Schanzen[154] glaubt Wallenstein noch nicht, daß Mansfeld so kurzsichtig sein und versuchen wird, den Übergang zu erzwingen, sondern jenseits der Elbe bleibt und von hier nach Schlesien zieht. Er weiß allerdings nicht, daß sich Mansfeld nicht nur aus einer Art Trotz an Dessau festbeißt, sondern daß König Christian die Eroberung der Brücke zur Bedingung dafür gemacht hat, daß er seinerseits dem böhmisch-schlesischen Projekt zustimmt. Der Zug Mansfelds dorthin würde den dänischen König in einer Isolierung zurücklassen, die Christian nur riskieren will, wenn ihm Mansfeld vorher als eine Art Faustpfand den Elbübergang geöffnet und Wallenstein eine Niederlage beigebracht hat.
Am 21. April steht Aldringen auf der Plattform seines Brückenturms und sieht plötzlich Fähnlein auf Fähnlein,[155] Kornett auf Kornett[156] der Mansfelder Truppen heranrücken. Mansfeld zieht mit seiner ganzen Truppenmacht vor den Brückenkopf, seine dreißig Kanonen beginnen aus allen Rohren zu feuern. Noch am gleichen Tag sprengen die Eilboten Aldringens in Wallensteins Hauptquartier in Aschersleben ein, siebzig Kilometer westlich von den Schanzen. Wallenstein liest die Depesche Aldringens: »Cito, cito, citissime, cito !« Sofort schickt er seinen Feldzeugmeister, den Grafen Schlick[157] mit einigen Regimentern zur Dessauer Brücke und bereitet in höchster Geschwindigkeit den Abmarsch seiner Hauptmacht vor. Als erste erreichen die beiden Regimenter Wallenstein und [Rudolf v.; BW] Tiefenbach[158] die Schanzen, sie werden von den Obristleutnanten St. Julian[159] und Johann Wangler[160] geführt.
Am 23. April steigert Mansfeld den Beschuß, Aldringen und Schlick lassen gefährdete Stellungen noch verstärken, tags darauf trifft Wallenstein mit den übrigen Truppen ein, es sind 21 000 Mann zu Fuß und sechs Kavallerieregimenter. Die Pointe dieser Verstärkung ist, daß Mansfeld und seine Offiziere nichts davon bemerken, Aldringen hat die Brücke vollständig mit Zweigen, Zelttüchern und dichtem Laub abgeschirmt; unter dieser Tarnkappe ziehen die Truppen auf die andere Seite hinüber“.[161]
Das „Theatrum Europaeum“[162] berichtet dazu: „Gleichwohl feierten sie [die mansfeldischen Truppen; BW] dagegen auch nicht, sondern durchlöcherten der Friedländischen Schanzen ziemlicher maßen, bis endlich durch das Schießen ihre Munitionswagen angezündet wurden, da mußten sie des Feuers halben sich auf das bloße Feld begeben. Dieses war den Friedländischen, welche lang darauf gelauert, ein gewonnenes Spiel, sonderlich weil sie eben damals auch ihr Fußvolk zur Hand gebracht. Derhalben setzten sie alsbald aus dem Gehölz hervor und griffen die Mansfeldischen von beiden Seiten an. Selbige täten zwar eine gute Weil tapfere Gegenwehr, also daß die Victori ziemlich zweifelhaft stand. Endlich aber ward die Mansfeldische Reiterei übermannt und in die Flucht geschlagen, worauf dann auch das Fußvolk, so 4 Regiment stark gewesen, nach leichter Mühe getrennt und teils gefangen, teils niedergehauen worden. Etliche Haufen wollten sich in einen Wald dabei salvieren, aber sie waren auch daselbst nicht sicher. Denn die Friedländischen spürten sie zeitlich aus, und nachdem ein gut Teil von ihnen niedergemacht, mußten sich die übrigen gefangen geben und nachmals bei den Kaiserischen unterstellen. Unter denen, so umgekommen, waren dabei Obriste als Verentz, Newhoff und Colli“.[163]
In einem zeitgenössischen Flugblatt heißt es: „DEmnach/ wie männiglich bekandt / ein geraume Zeit hero / beedes die Friedländisch vnd Manßfeldische Armeen / vmb Zerbs[164] vnd Dessa[165] / sich wol gesterckt / jede ihre Schantz in guter acht gehabt / vornemblichen aber / wie eine der andern abbruch thun / vnd den vortheil / so am paß über die Elb bestanden / ab- vnd verrennen möge / ihr absehen genommen: ist endlich Herr General zu Friedland / den 4. April. mit dero Comitat[166] / so auff 6000 zu Roß vnd Fuß sich belauffen / vnd etwas von Artilerey / bey Dessa vorüber / ihrer Schantz zu marchirt / vnnd folgends den 15. diß früe vmb 9 Vhr auff das Manßfeldische Volck (welches bereit in den vierdten Tag vor der Schantz gelegen) mit macht Fewer geben lassen.
Ob nun wol nicht allein anfangs / sondern noch in wärendem scharmutzirn[167] Victoria zimlich dubios,[168] dann man sich auff ein vnd anderer seiten mannlich vnd dapffer erzeigt / wie dann die Manßfeldische der Friedländischen Schantz mit schiessen sehr zugesetzt haben / vnd zimblich durchlöchert / so haben doch zu letzt sie die Manßfeldische / weiln ihre Pulverwägen[169] / so von ihres Gegentheils schiessen angezündet / auß schrecken vnd Fewersgefahr halber ihr Schantz vnd Läger verlassen / vnnd auff das blosse Feld herauß sich begeben müssen. Welches / so balden es die Friedländische gewar worden / haben sie sich ihrem Gegentheil mit allem ernst entgegen gesetzt / sonderlich aber mit der Cavallery / auff beeden seiten / vnd bevorab auß dem darbey gelegenen Höltzlein / darinn Graf Schlick vnd die Crabaten[170] im hinterhalt gelauschet/ auff die Manßfeldische Infantery so starck gesetzt / auch mit vollem gewalt gearbeitet / daß obwol die Manßfeldische Reuter sich etwas zum Widerstand gestellet / es doch nicht fruchten wollen / sondern sich auff Zerbst zu reteriren müssen / da dann von dem Manßfeldischen Fußvolck / so vier Regimenter[171] starck gewest / vnd gar zertrennt worden / in die 3000. Mann / theils nidergehauen / vnter welchen dann auch Verens[172] / Niehoff[173] vnnd Collt[174] / als alle drey Oberste[175] / neben vielen andern hohen Officirern / ihren Geist auffgeben / theils aber / darunter der Kniphausen[176]/ sampt andern Capitanen[177] gewest / gefangen / vnd vnter die Regimenter gestossen[178] worden / in welcher Schlacht die Manßfeldische 32. Fahnen[179] verloren / vnnd ob gleich etliche hauffen Volcks sich in den Wald salvirn wollen/ seyn sie doch darinnen nicht sicher geblieben / sondern ebenmessig theils nidergemacht / vnd grösten theils gefangen genommen worden.
Bey jetzt gemeldtem treffen hat sich Herr Bischoff zu Hall[180] mit Ritterlichem Fechten sehr wolgehalten / als aber der Hertzog von Weinmar[181]/ Manßfeld / Oberste Carpezan vnd andere / ihr heyl mit der flucht gesucht / hat er solches medium[182] auch apprehendire[183] müssen.
Darauff wolgedachter Herr General zu Friedland noch selben Abends mit 65 Comet[184] vnd 5 Regiment zu Fuß auff Zerbst geruckt / vnd selbe Stadt (weiln sie vom Gegentheils gantz quittirt/ vnd also kein widerstand sich ereygnet) ohne einige mühe einbekommen / 2 Fewermörßner[185] / 7 grosse Stuck[186]/ vnnd alle vorhandene Munition erobert.
Nun seyn zwar wol ihr Fürstl. Gnaden[187] auff Zerbst zimblich erbittert vnnd gesinnet gewest / solche etwas ernstliches sehen zu lassen / es haben aber doch dieselbige solche auff eingewandte Intercession[188] perdonirt.[189] Halten sich auch auff dito den 17 diß/ noch daselbsten auff / vnd seyn von dero Volck vngefehr in 1000 Mann auff der Walstatt bey obbemeldtem scharmutziern geblieben.
Gott der Allmächtige wolle vns aller Ort den langgewünschten Frieden / durch seine Vätterliche Barmhertzigkeit widerfahren lassen“.[190]
Ende Oktober 1626 hatte Mansfeld Carpzow sein restliches Kriegsvolk übergeben, das unter dem Herzog Johann Ernst von Sachsen-Weimar in Oberungarn bleiben sollte.[191]
„Es war der königliche Kommissar Joachim Mitzlaff, der etwa 3 600 Mann dänischer und mansfeldischer Truppen über den Jablunka-Paß[192] zurück nach Oberschlesien führte. Bei Bethlen Gabor hatte Johann Ernst kurz vor seinem Tode gerade noch erreicht, daß in den Friedensverhandlungen zwischen diesem und dem Kaiser[193] den dänischen Truppen die Rückkehr zu ihrem König garantiert wurde. In kleinen Gruppen – so wurde im Friedensvertrag von Preßburg[194] vereinbart – durften sie sich durch Schlesien nach Norden zurückziehen. Jedoch dieser Rückzug sollte sich ganz anders vollziehen. Zwar überwanden die Truppen bei Schnee und Eis das Jablunkagebirge und erreichten wieder schlesisches Gebiet, aber nur um – dem Willen ihres neuen Befehlshabers entsprechend – sich hier erneut festzusetzen und neue Eroberungen zu beginnen.
Wohl zu dieser Zeit, im Dezember 1626 oder Januar 1627, wurde Holck[195] als Kommandeur eines Reiterregiments zum Obristen ernannt. Es war sicher zunächst eine interimistische Entscheidung Mitzlaffs und seines militärischen Beraters Balthasar Adrian von Flodorp, und sie mag mit dem dringenden Bedarf an höheren Offizieren zusammengehangen haben, der sich aus der Eingliederung der Reste der mansfeldischen Truppen in das dänische Korps ergab, auch aus neuen Werbungen und nicht zuletzt aus der Aufgabe, das Land zu besetzen und zu beherrschen, in dem man nun Winterquartier nahm. Mitte Dezember schon beriet Mitzlaff in Oderberg[196] mit Baudissin über die Einquartierung der Truppen. Der Obrist [Johann; BW] Riese sollte sich in Troppau[197] und seiner Umgebung festsetzen, der Obrist Kaldenhof zwischen Jägerndorf[198] und Oderberg Quartier beziehen, der Obrist Baudissin links der Oder das Gebiet ungefähr bis Leobschütz[199] kontrollieren, Holck aber mit dem größten Teil der Reiterei – zwei Regimentern – das Gebiet rechts der Oder bis zur polnischen Grenze. Es liegt auf der Hand, daß eine solche Aufgabenstellung die Beförderung Holcks zum Obristen voraussetzte. Doch oblag eine solche Entscheidung dem Kriegsherrn selbst, dem König von Dänemark. Bei ihm fragte Mitzlaff auch an. Am 26. Mai 1627 findet sich in einem Schreiben, das Christian IV. von Boitzenburg[200] aus an seinen Kommissar richtete, auch die Antwort: Der Brief, in dem der König sich zur militärischen Lage äußerte, mit einer allzu optimistischen Beurteilung übrigens – schließt mit den Worten: ‚Ich hoffe, die Zeit wird sich ändern in Deutschland, welches auch wohl hohe Zeit wäre, wan’s Gott also gefällig sein möchte; Holken will ich hernach für einen Obersten gebrauchen‘. Auch eine Übersicht aus dem gleichen Jahr, die die zwölf Reiterregimenter nennt, über die das dänische Heer zu dieser Zeit verfügte, führt Holck als Inhaber eines solchen Regiments und Obristen auf. Sein Regiment umfaßte 1 000 Reiter.
In den ersten Monaten des Jahres 1627 gelang es Mitzlaff, sich in Oberschlesien festzusetzen und zugleich auch seine Truppen zu vermehren. Mit Hilfe protestantischer Adliger gelang es ihm, in Troppau eine Art Landesregierung zu schaffen. An ihre Spitze ließ sich der Baron Niclas Hyneck Krawarz stellen. Den hatte Mitzlaff vorher acht Tage lang eingekerkert, bis er sich bereit erklärte, das Amt eines Landeshauptmannes zu übernehmen. Krawarz wußte genau, daß er deshalb eines Tages des Landesverrats bezichtigt werden würde. Als es mit der Herrschaft der Dänen in Schlesien bergab ging, flüchtete er sich daher rechtzeitig zu den Kaiserlichen nach Ratibor[201] und rettete so seinen Kopf. So lange er aber in seinem Amt war, hatte er die undankbare Aufgabe, den durch Werbung sich ständig vergrößernden Truppen Mitzlaffs Geld und Proviant zu verschaffen. Unter Mitzlaffs Befehl standen im Mai 1627 wohl an die 10 000 Mann, nach den eigenen Angaben des dänischen Kommissars sogar 17 000, was allerdings wenig wahrscheinlich ist. Die Mittel zu ihrem Unterhalt ließ Mitzlaff sich nicht nur durch den Landeshauptmann beschaffen, sondern auch durch Raubzüge in der Nachbarschaft und die Eroberung von Städten, die sich noch in den Händen kaiserlicher Truppen befanden. Soweit es sich um Städte mit mehrheitlich protestantischer Bevölkerung handelte, war dies verhältnismäßig einfach. Leobschütz zum Beispiel, an dessen Eroberung Holck führend beteiligt war, fiel nicht zuletzt deshalb rasch in die Hände der Dänen, weil Bürger der Stadt die Verteidigung durch eine schwache kaiserliche Besatzung sabotierten. Schwieriger war es mit den von einer katholischen Bevölkerungsmehrheit bevölkerten Städten Oppeln,[202] Gleiwitz[203] und Ratibor.
Wie manche der oberschlesischen Städte in die Hände ihrer Eroberer fielen, zeigt das Beispiel Beuthens,[204] einer an der Grenze zu Polen gelegenen Bergstadt, die Kaiser Ferdinand II. 1623 dem Freiherrn Lazarus Henkel von Donnersmark[205] verpfändet hatte. In der Nacht zum 27. Februar erschien Holck mit mehreren Regimentern vor der Stadt. Er ließ die Tore mit Petarden[206] sprengen, d. h. mit Pulver gefüllten Säcken oder Gefäßen, die an die Tore gehängt wurden, drang mit seinen Reitern in die Stadt ein und nahm den größten Teil der kaiserlichen Besatzung gefangen. Seinen Truppen erlaubte er, danach das Rathaus, das Hospital, zwei Pfarrhöfe und das Franziskanerkloster zu plündern. Dem kaiserlichen Obristen von Mäder, dem Kommandanten der Festung Kosel, gelang es mit seinen Truppen nicht, Beuthen zu entsetzen. Holcks Soldaten und protestantische Bürger der Stadt, die ihnen dabei halfen, schlugen vierhundert Kosaken in die Flucht. Erst im November 1627 konnte der Obrist Burggraf Hannibal von Dohna, der Haup[t]exekutor der katholischen Gegenreformation in Schlesien, Beuthen für den Kaiser zurückerobern.
Wenige Tage nach der Eroberung der Stadt Beuthen spielten Holck und sein Regiment eine wichtige Rolle bei der Eroberung der Festung Kosel.[207] Während diese von anderen dänischen Regimentern angegriffen wurde, überfiel Holk mit seinen Reitern das auf dem anderen Boberufer liegende Lager des kaiserlichen Regiments Mörder, rieb dieses völlig auf und hinderte es so, die angegriffene Festung zu unterstützen. Der Obrist Johann von Mörder, sein Obristleutnant Johann Georg von Mansfeld und der Obristwachtmeister Heinrich von Dohna gerieten in Holcks Gefangenschaft. Die eroberte Festung Kosel wurde der wichtigste Stützpunkt der dänischen Truppen in Schlesien. Mitzlaff, Holck und der Oberst Riese, der die Festung kommandierte, sorgten sofort für ihre weitere Befestigung. Zu ihrer Verteidiger mangelte es jedoch an Schießpulver, das über das Gebirge aus den Salpeterhütten in Troppau, Oderberg und Pleß[208] herangetragen werden mußte. Auch der Ausbau der Mauern und Bastionen machte naturgemäß nur langsame Fortschritte. Als Mitzlaff die Festung im Mai inspizierte, mußte er von Holck und Riese erfahren, daß sie im Falle eines Angriffs ohne Unterstützung durch Reiterei nicht zu halten sei.
Es war nur eine Frage der Zeit, wann es mit den dänischen Eroberungen in Schlesien zu Ende sein würde. Schon der Ende Mai 1627 nach Troppau einberufene Kriegsrat dänischer Offiziere, an dem auch Holck teilnahm, rechnete mit einem baldigen Angriff Wallensteins. Mit der Ankunft des Heeres Bethlen Gabors in Schlesien aber rechnete Mitzlaff nicht mehr. Der Fürst von Siebenbürgen hatte zwar noch im November 1626 Mitzlaff Unterstützung zugesagt, hatte sie aber nicht nur an die Bedingung geknüpft, daß die dänischen Truppen in Schlesien mindestens 12 000 Mann ‚teutsches Volk‘ umfassen, sondern daß ihm – Bethlen Gabor – auch monatlich 40 000 Taler für den Unterhalt seines Heeres gezahlt werden müßten. Christian[s] IV., dessen Feldzüge unter chronischem Geldmangel litten, war dazu natürlich nicht imstande gewesen. Die Folge war: Das dänische Korps in Schlesien kämpfte auf verlorenem Posten.
Nicht nur weil Kaiser Ferdinand ihn drängte, nicht nur weil die Truppen Mitzlaffs seine eigenen Besitzungen in Schlesien und im Osten Böhmens bedrohten, sondern auch, weil er den militärischen Erfolg brauchte, war Wallenstein fest entschlossen, dem dänischen Spuk in Schlesien ein Ende zu machen. Am 2. Juni 1627 verließ er Prag und erreichte acht Tage später das Lager seiner Armee in Neiße.[209] Von hier aus setzten sich am 19. Juni zweiundzwanzig Regimenter mit etwa 40.000 Mann gegen die Dänen in Bewegung. Einer solchen Übermacht waren diese nicht gewachsen. Es fiel eine Stadt nach der anderen, am 21. Juni Leobschütz, am 23. Jägerndorf.[210] Am 5. Juli erschienen Wallensteins Regimenter im Weichfeld der Festung Kosel. Zwei Tage später war ein die Festung umgebender Morast überwunden und wieder einen Tag später ein von Rieses Infantrie zäh verteidigter Mühlgraben erobert.
Holk war an dem Kriegsrat beteiligt, der über Wallensteins Aufforderung zu beraten hatte, die Festung zu übergeben. Das Ergebnis der Beratung war mehr als problematisch. Die Reiterei, so faßte Mitzlaff zusammen, sollte Kosel verlassen, sie könne ohnehin nicht viel bei der Verteidigung der Festung leisten, ja sie könne nicht einmal weiter versorgt werden. In der Nacht vom 8. zum 9. Juli brachen die 4 000 Reiter aus: die Regimenter Baudissin, Holck, Bubna und Kaldenhof sowie fünf Kompanien des Obristen Daniel. An den Belagerern vorüber, die sie wie fliehendes Vieh unter Feuer nahmen, wandten sie sich in Richtung Osten, dem Fluß Schwarzwasser zu. Das Gepäck der Reiter war in der Festung zurückgeblieben und wurde von dem Fußvolk, das dort ebenfalls zurückgelassen war, vollständig ausgeplündert. Der Obrist Karpzow, der die durch die Flucht der Reiterei erheblich demoralisierten Fußtruppen kommandierte, übergab die Festung Kosel nach etwa dreistündigem Gefecht. Am 30. Juli kapitulierte auch die von dem Obristen Josias Rantzau immerhin zwei Wochen verteidigte Stadt Troppau vor Wallenstein. Die aus Kosel geflohene Reiterei, die auf ihrem weiteren Weg ganz in die Nähe Troppaus gekommen war, hatte in den Kampf um die Stadt nicht eingegriffen“.[211] Mansfeld hatte Carpzow mit der Artillerie in Oberungarn zurückgelassen, als er sich auf seinen letzten Weg machte. In der Chronik von Beelitz[212] heißt es: „Nach diesem kam ganz schleunig und unvermuthet aus Schlesien der kaiserliche Obrist Wangler mit 8000 Mann zu Roß und Fuß hierher, es waren aber darunter 3000 Gefangene von der Weimarischen Armee, wobei Carpso [Joachim v. Carpzow; BW] und einer von Putlitz war, diese hatten sich mit Akkord ergeben und sollten von den Kaiserlichen bis nach Havelberg[213] mit dem Untergewehr, das man ihnen gelassen, zu des Königs in Dänemark Völkern gebracht werden. Sie kamen allhier den 2. August [1627; BW] und wurden soviel Fußknechte nebst den vornehmsten Offizieren hier einquartiert, daß mancher mehr als 24 Soldaten im Hause hatte, welche den Leuten sehr zur Ueberlast wurden, weil sie immer guten Wein, Geld und dergleichen haben wollten. Die Reiterei aber lag auf dem Lande in den umliegenden Dörfern und die Gefangenen wurden in die zwei kleinen Dörfern Rähstorff[214] und Scheepe[215] alle einquartiert, daß die Bauern zum Theil 100, ja 200 Kerle hatten, die holten alles Korn aus den Scheunen und bauten in Gärten Hütten davon und trieben allerhand Muthwillen, und damals wurde in den beiden Dörfern in Scheunen und Viehställen feine reine Tafel gemacht.
Diese brachten auch einen Fähnrich[216] mit sich, welcher sich bei der Wache zu Trebbin[217] todtgesoffen, und nun begehrte man, er solle hier in der Kirche begraben werden. Weil aber der Grund sumpfig und wässerig war, und man nicht tief in der Kirche also graben konnte, berichtete ich solches dem katholischen Meßpfaffen, als er etliche Male wegen des Begräbnisses Ansuchen thaat. Er wollte es aber nicht glauben und als man ihm die Kirche eröffnen mußte, ward er gewahr, daß es an einem Ort in unserer Kirche etwas höher sei als am andern, daselbst hin mußten wir geschehen lassen, daß nach Kriegsmanier der Trunkenbold begraben ward.
Folgenden Tages, da sie aufbrechen und nach Lehnin[218] durch Brandenburg wollten, aber erst vor der Stadt und auf den Dörfern pausirten, mußten wir immer Proviant nachschicken, sollten sie es nicht holen“.[219]
Carpzow starb 1628 in Glückstadt.[220]
[1] Brandenburg an der Havel [Stadtkr.]; HHSD X, S. 135ff.
[2] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[3] Generalquartiermeister: Der Generalquartiermeister leitete das Quartieramt (mit zwei Oberquartiermeistern und dem Stabsquartiermeister sowie drei weiteren Offizieren), unterstützt von der Kriegskanzlei. Die Eingänge wurden dem Feldmarschall vorgetragen und die Antwortschreiben dementsprechend zur Billigung vorgelegt. Für technische Fragen wurden Ingenieure des Stabs herangezogen. Die mündliche Befehlsübermittlung oblag zwei bis vier Generaladjutanten. Das Quartieramt lieferte je nach Eingang Berichte an den Kaiser, den Hofkriegsrat, Weisungen an die Kommandeure der Feldarmeen, an die örtlichen Kommandeure und Festungskommandeure, an alle zuständigen Verwaltungsbehörden und gab Lageberichte an hohe abwesende Generäle und Nachrichten an die Gesandten des Westfälischen Friedenskongresses heraus. Der Generalquartiermeister hatte als Dienstvorgesetzter alle Quartiermeister der einzelnen Regimenter unter sich, sein Amt war eine sehr lukrative Einnahmequelle wegen der „Verehrungen“, um Einquartierungen (gerade bei den Winterquartieren) abzuwenden oder zu erleichtern. Zudem war er meist auch Inhaber eines eigenen Regiments, das die besten Quartiere zu erwarten hatte.
[4] Vgl. KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld.
[5] Vgl. die Erwähnungen bei KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld.
[6] Zlatá stezka [Guldene Straß, Goldener Pfad] Handelsweg der seit dem Mittelalter Böhmen mit der Donau verband.
[7] Prachatitz [Prachatice]; HHSBöhm, S. 468ff.
[8] Wallern [Volary, Bez. Prachatice].
[9] Obristwachtmeister: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.
[10] Fähnlein: militärische Einheit; die kleinste Gliederungseinheit beim Fußvolk, im 17. Jahrhundert allmählich durch die Bezeichnung „Kompanie“ verdrängt. In der kursächsischen Armee bestand ein Regiment zu Fuß aus 10 „Fendl“: ein Fähnlein umfasste ca. 300 Mann (100 Pikeniere, 160 Musketiere, 20 Hellebardiere und 20 Rundschildner). Es gliederte sich wiederum in Rotten von 10 – 15 Mann, die von einem Rottmeister angeführt wurden.
[11] KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld, S. 161f.
[12] Sablat [Záblati], heute Ortsteil von Dříteň [Zirnau; Bez. České Budějovice].
[13] Gefangene: Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke und Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt und wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktoner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“.
[14] Ulrich v. Kinský [ – 1620], böhmischer Obrist.
[15] Georg Friedrich Graf zu Hohenlohe-Weikersheim-Langenburg-Neuenstein [5.9.1569 Neuenstein-7.9.1645 Langenburg], böhmischer Generalleutnant.
[16] Leonhard Colonna Freiherr v. Fels [1565-13.4.1620 Sinzendorf], böhmischer Feldmarschall.
[17] Moldauthein [Týn n. Vltavou, Bez. Budweis]; HHSBöhm, S. 379.
[18] KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld, S. 163f.
[19] KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld, S. 181.
[20] Krems an der Donau [Statutarstadt]; HHSÖ I, S. 363ff.
[21] Langenlois [BH Krems]; HHSÖ I, S. 376ff.
[22] KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld, S. 182.
[23] Eggenburg [BH Horn]; HHSÖ I, S. 239ff.
[24] Gars am Kamp [Bez. Horn, Niederösterreich].
[25] KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld, S. 182.
[26] KREBS, Die Schlacht, S. 201.
[27] Don Martin de Hoeff [Huerta], Freiherr v. Velhartice; Obrist [ – 1637].
[28] Pisek [Písek]; HHSBöhm, S. 452f.
[29] Pilsen [Plzeň]; HHSBöhm, S. 444ff.
[30] KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld, S. 204f.
[31] Rokytzan [Rokycany], HHSBöhm, S. 522f.
[32] Christian I. Fürst v. Anhalt-Bernburg [11.5.1568 Bernburg-17.4.1630 Bernburg], pfälzischer Kanzler.
[33] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[34] Georg Hans v. Peblis [Pöblitz, Peebles, Pebliss, Poblitz, Politz] (von Hohenfels) [1577 oder ca. 1580-1650], Obrist; Generalkommissar
[35] KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld, S. 208.
[36] Waidhaus [LK Neustadt/Waldnaab]; HHSD VII, S. 781.
[37] Nürnberg; HHSD VII, S. 530ff.
[38] Joachim Ernst Markgraf v. Brandenburg-Ansbach, General der Union [22.6.1583 Cölln an der Spree – 7.3.1625 Ansbach].
[39] Johann Sigismund Markgraf v. Brandenburg-Ansbach, Obrist [1592-1640].
[40] Worms; HHSD V, S. 410ff.
[41] Union: Am 14.5.1608 in Aufhausen bei Nördlingen als ein Defensivbündnis der protestantischen Fürsten der Pfalz, von Ansbach, Kulmbach, Baden-Durlach, Sachsen-Anhalt, Pfalz-Neuburg und Württemberg gegründet, später kamen noch andere Stände sowie 17 Städte dazu, was zur Gründung der katholischen Liga führte. Ihre Schwächen lagen darin, dass Kursachsen und die norddeutschen protestantischen Fürsten sich nicht anschlossen, 1614 Pfalz-Neuburg und 1617 Brandenburg austraten. 1621 löste sich die Union angesichts der militärischen Überlegenheit Habsburgs, Bayerns und Spaniens wieder auf.
[42] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. Für Anfang 1643 heißt es in den Aufzeichnungen aus Mühlhausen über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. Plath, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik von Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200) , dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen[Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto von Estorf [1566 – 29.7.1637], berichtet in seinem „Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium“ zum April 1623: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.
[43] Vgl. WOLF, Winterkönig; BILHÖFER, Nicht gegen Ehre und Gewissen; http://www.hdbg.de/winterkoenig/tilly.
[44] Breslau [Wrocław]; HHSSchl, S. 38ff.
[45] Generalstaaten: Die protestantische Republik der Vereinigten Niederlande, die sich nach dem Zerfall der Niederlande 1581 in einen nördlichen (protestantischen) und einen südlichen (katholischen) Teil [Spanische Niederlande] konstituiert hatte, von Anfang an in den Krieg mit Söldnern und finanzieller Unterstützung involviert war und am 15.5.1648 in Münster durch Friedensschluss mit Spanien offiziell den „Aufstand der Niederlande“ beendete.
[46] KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld, S. 219f.
[47] Elbogen [Loket, Bez. Falkenau]; HHSBöhm, S. 133f.
[48] KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld, S. 270, 271.
[49] KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld, S. 275.
[50] Cham [LK Cham]; HHSD VII, S. 124ff.
[51] Vgl. das Tagebuch des Arnold v. Anrath aus Wesel (1620); BAMBAUER; KLEINHOLZ, Geusen, S. 236: „Dato aus Engelandt, wey daß der Konnigk daselbst 8000 Mahn aufgenahmen und den Bohemen zugeschicket, darzu 30 Thonnen Schatzes zu Bezalung, so London, dei Stadt, aufbragt“. Allerdings waren es nur 2.000 Mann unter Grays Kommando gewesen. WEISS, Unterstützung, S. 21ff.
[52] Vgl. BREITENBACH, Grey, über das schottische Regiment v. Andrew 7. Lord Gray in der Oberen Pfalz; nach »Aufstellung der Küniglich Böhaimbschen Kriegs-Armada« (Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 106 a). TOEGEL, Beginn, S. 322, erwähnt einen Christopher Gray als Obristen der freiwilligen engl. Truppen u. Kommandant auf Karlstein (Karlštejn), dem Aufbewahrungsort der böhmischen Reichsinsignien u. Archiv der böhmischen Krone; dort zu kommandieren, galt als besondere Auszeichnung.
[53] Nach Preysings Tagebuch bei STABER, Preysing, S. 191; nach WERTHEIM, Der tolle Halberstädter Bd. 1, 410, Anm.1, bereits am 24.9. Vgl. »Warhaffte Newe Zeittung« (Germanisches Nationalmuseum Nürnberg Kapsel 1341 a HB 410).
[54] Pfreimd [LK Schwandorf]; HHSD VII, S. 583.
[55] Trompeter: Eigener gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs und bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge.
[56] Grundlegend ist hier ALBRECHT, Maximilian I.
[57] Intimation: Ausfertigung, Urkunde, Mitteilung; Bekanntmachung, Verlautbarung.
[58] Georg Hans v. Peblis [Pöblitz, Peebles, Pebliss, Poblitz, Politz] (von Hohenfels) [1577 oder ca. 1580 – 1650], Obrist; Generalkommissar.
[59] Pfleger: Verwalter von Gemeinde- und anderen Ämtern, Spitälern, hilfsbedürftigen Personen usw., häufig synonym mit Vogt und Amtmann.
[60] Amberg; HHSD VII, S. 20ff.
[61] Furth i. Wald [LK Cham]; HHSD VII, S. 221f.
[62] Fähnlein: militärische Einheit; die kleinste Gliederungseinheit beim Fußvolk, im 17. Jahrhundert allmählich durch die Bezeichnung „Kompanie“ verdrängt. In der kursächsischen Armee bestand ein Regiment zu Fuß aus 10 „Fendl“: ein Fähnlein umfasste ca. 300 Mann (100 Pikeniere, 160 Musketiere, 20 Hellebardiere und 20 Rundschildner). Es gliederte sich wiederum in Rotten von 10 – 15 Mann, die von einem Rottmeister angeführt wurden.
[63] Kornett: Ein Kornett war die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entspricht der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold. => Fähnrich; Fahne.
[64] Altenstadt a. d. Waldnaab [LK Neustadt a. d. Waldnaab].
[65] Chammünster, heute Stadtteil von Cham [LK Cham].
[66] Altenmarkt, heute Stadtteil von Cham [LK Cham].
[67] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte, bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[68] Nunsting, heute Stadtteil von Cham [LK Cham].
[69] Landreiterei: I. Amt(sbezirk) eines Landreiters: „reiter, berittener söldner, der im lande daheim ist“ (GRIMM; GRIMM; DWB); II. berittene Heereseinheit für die Landesverteidigung.
[70] Approchen: Approchen ist die Bezeichnung für die Laufgräben (Annäherungswege) bei der militärischen Belagerung von Festungen. Das Wort ist eine Eindeutschung des französischen Verbes s’approcher, sich nähern. Es handelt sich um eine Anlage, die der Angreifer einer Festung anlegen musste, bevor die Festung erstürmt werden konnte. Mit Hilfe einer Erdwalze (Sappe) konnte sich der Angreifer an die Festungsmauern heranarbeiten, um sie durch ein anschließendes Unterminieren zum Einsturz zu bringen. Mit Hilfe der Approchen konnte der Angreifer das Vorgelände gedeckt überschreiten. Sappen wurden von den zu den ingenieurtechnischen Truppen gehörenden Sappeuren angelegt, die über besondere Ausrüstung wie z.B. Schanzkörbe verfügten oder den typischen, breitkrempigen Eisenhelm zum Schutz vor Geschossen, welche die Verteidiger von oben abschossen. Bei mittelalterlichen Burgbelagerungen wurden Sappen häufig eingesetzt, um das Mauerwerk der belagerten Festung aufzubrechen und die Mauer so weit auszuhöhlen, dass sie, evtl. durch Verbrennen des Stützgebälks, zum Einsturz gebracht werden konnte. Die Approchen bestanden aus einem Graben von etwa 2,5 m Sohlenbreite und etwa 1,25 m Tiefe, der bis zur 3. Parallele im Zickzack geführt auf der der Festung zugekehrten Seite mit einer etwa 1 m hohen Erdschüttung versehen war. Die einzelnen Approchenzüge legte man vor den einspringenden Winkeln der Festungswerke an und führte die einzelnen Schläge so, dass ihre Verlängerung mindestens 50 m vor dem weitest vorspringenden Festungswerk vorbeischlug. Jeder vorwärtige Schlag wurde bogenförmig über den rückwärtig hinaus nach hinten verlängert, was man Haken oder Crochet nannte. Diese Haken dienten als Ausweichstellen und der Aufstellung kleinerer Wachposten. Die zickzackförmigen Approchen wurden als einzelne Sappen ausgeführt. In geringerer Entfernung zur Festung, etwa von der zweiten Parallele an, kam die vom Sappeur mit Wälzkorb und sonstigem Hilfsgerät auszuführende völlige Sappe, später (ab etwa 1870) die einfache Erdwalze zur Anwendung. In nächster Nähe zur Festung, etwa vom Fuß des Glacis ab, hätten die Zickzacks allzu spitzwinklig werden müssen, um gegen bestreichendes Feuer geschützt zu sein. Man ging deshalb auf dieser Strecke von der Anwendung der Zickzacks ab und führte hier die Approchen derartig in gerader Richtung auf die Saillants der Angriffsfront weiter, dass sie durch Traversierung (Traversensappe, Würfelsappe) gegen bestreichendes Feuer geschützt wurden. Die Anlage von Approchen seitens der Angreifer wurde von den Verteidigern durch die langjährige Anpflanzung von tiefwurzelnden Pflanzen auf dem Glacis der Festung erschwert. [wikipedia]
[71] minieren: graben, untergraben: Anlegen von Untergrabungsgängen unter dem Mauerfuß einer belagerten Festung. Diese Minengänge zielten entweder auf den Einsturz der Mauer oder auf ein Eindringen in die Festung. Über die Unterhöhlung hinaus konnten sie mit einer Pulverladung versehen und zum Sprengen der Mauer benutzt werden. Da man die Arbeitsgeräusche bald hören konnte, wurden Gegenminen gelegt und zur Explosion gebracht. Teilweise wurden die Minen auch dem Gegner gezeigt, um ihn zum Aufgeben zu bewegen.
[72] Sappen: Approchen ist die Bezeichnung für die Laufgräben (Annäherungswege) bei der militärischen Belagerung von Festungen. Das Wort ist eine Eindeutschung des französischen Verbes s’approcher, sich nähern. Es handelt sich um eine Anlage, die der Angreifer einer Festung anlegen musste, bevor die Festung erstürmt werden konnte. Mit Hilfe einer Erdwalze (Sappe) konnte sich der Angreifer an die Festungsmauern heranarbeiten, um sie durch ein anschließendes Unterminieren zum Einsturz zu bringen. Mit Hilfe der Approchen konnte der Angreifer das Vorgelände gedeckt überschreiten. Sappen wurden von den zu den ingenieurtechnischen Truppen gehörenden Sappeuren angelegt, die über besondere Ausrüstung wie z. B. Schanzkörbe verfügten oder den typischen, breitkrempigen Eisenhelm zum Schutz vor Geschossen, welche die Verteidiger von oben abschossen. [wikipedia]
[73] Pechkranz: üblicher Brandsatz, der bei Belagerungen eingesetzt wurde, um kostengünstig Dächer, Vorratslager, Pulverkammern etc. in Brand zu setzen. Größere Pechkränze bestanden meist aus einem hölzernen Kern, um den mit Pech getränkter Schnüre gewickelt wurden. Das Durchschnittsgewicht betrug ca. 2,5 Kilogramm, während kleinere Brandsätze aus verflochtenen Schnüren bestanden und etwa 500 Gramm wogen.
[74] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255).
[75] Kartaune: Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17, 5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde nötig: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81.
[76] Heinrich VIII. Graf v. Ortenburg [9.8.1594 Burg Waldeck bei Tirschenreuth-29.8.1622 bei Fleurus], pfälzisch-mansfeldischer Obrist.
[77] Waidhaus [LK Neustadt/Waldnaab]; HHSD VII, S. 781.
[78] Trommelschläger: Trommler (Tambour) wurden bei den Armeen auch als Boten eingesetzt, deren Aufgabe darin bestand, im feindlichen Lager als Kundschafter zu fungieren.
[79] General(feld)wachtmeister: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer („Generalmajor“ bei den Schweden). In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig. Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen und dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden und Regimenter im Felde und beim Marsch.
[80] Johann Jakob Freiherr v. Bronkhorst-Batenburg, Graf v. Anholt [12.2,1582 Anholt-19.10.1630 Freiburg im Breisgau], ligistischer Generalwachtmeister, 1622 Feldmarschall u. Stellvertreter Tillys.
[81] Seitenwehr: Degen, Säbel oder Rapier.
[82] Obergewehr, Oberwehr: zum Obergewehr gehörten Karabiner, Flinten, Musketen, Hellebarten, Partisanen, Piken, Spontons, Kurzgewehre.
[83] Fahne: Fahne einer Kompanie; metonymisch die ganze Kompanie. Als Feldzeichen war die Fahne zur Unterscheidung von Freund und Feind unverzichtbar, da es im Dreißigjährigen Krieg kaum einheitliche Uniformen gab. Sieg und Niederlage wurden nach der Zahl der eroberten und verlorenen Fahnen ermittelt. Die Fahne wurde geradezu kultisch verehrt, Soldaten legten ihren Eid auf die Fahne, nicht auf den Kriegsherrn ab. BRNARDÍC, Imperial Armies 1, S. 38ff.
[84] Cornet: „bei den soldaten ist das cornet dasjenige zeichen, so die helden bei frewd und mut erhaltet, darnach sie alle sehen, und wo dieses verloren, so ist herz und mut und die ganze compagni, das ganze regiment, das feld verloren. Philand. 2, 327“ [GRIMM; GRIMM, DWB].
[85] Vgl. BROCKMANN, Dynastie.
[86] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung.
[87] Plünderung: Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Die schwedische Garnison in Augsburg hatte die lutherischen Bürger aufgefordert, „Gott mit uns“ auf die Türen zu schreiben, um sich vor Plünderungen zu schützen; ROECK, Als wollt die Welt schier brechen, S. 248. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kan nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich, S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, daß wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, daß wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt‘ „. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die aber von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: Von Gottes gnaden (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 101f. Allerdings waren selbst schwedische Feldprediger unter den Plünderern zu finden; MITTAG, Chronik, S. 373. Der in altstädtischen Diensten stehende Magdeburger Daniel Friese und sein Sohn Friedrich über ihre vergeblichen Täuschungsmanöver; NEUBAUER, Magdeburgs Zerstörung 1631, S. 29-31: „Als nun die zwei Musketiere weg waren, nahm der Vater selig eine Axt und schlug den Ofen, Tür und Fenster selbst ein, riss auch das Stroh aus den Betten und streute es im Haus herum, warf auch die alten Inletts und Betten des Gesindes ins Haus, ebenso die Töpfe aus der Küche und ließ das Haus angelweit offen. Es sah aus, als denn die Furien hätten darin getobt, und war eine ziemliche Hilfe, so dass anfangs keiner ins Haus kam, da man allzeit annahm, das Nest wäre schon zerstört. Ferner ließ der Vater selig einen guten Schinken, Knackwürste, geräuchertes Fleisch und was wir an Essen hatten, auf einen Tisch in der Ecke des Hauses, doch so, dass man ihn zur Haustür herein nicht sehen konnte, setzen nebst ein paar Schleifkannen Bier, denn er dachte, wenn ja die Soldaten ins Haus kommen, so würden sie doch, wenn sie das Frühstück sähen, sich daran ein wenig aufhalten und wir uns besser verbergen könnten. Nichts desto weniger kamen Soldaten zu uns hinein, denn sie hatten im Vorüberlaufen die Mutter gesehen. Sie erwischten uns also alle in der Stube, fielen Vater und Mutter an und begehrten Geld“. […] Der Vater sorgte sich, „die Nachbarn möchten aus großer Angst die Soldaten zu uns herüberweisen. Denn sie schrien und tobten in dem Hause wie die bösen Geister und riefen ohne Aufhören nach Beute und Geld. Das hörten wir armen Leute in unserer Kohlenkammer und saßen still wie die Mäuse. Der Vater aber ging nach einer Weile wieder in das Haus und wollte sehen, wie es etwa bewendet wäre. Bald sahen ihn die Soldaten, schrien und liefen auf ihn zu. Die Mutter hörte das Geschrei und lief auch hervor und wir Kinder alle hinterdrein. Der Soldaten waren ungefähr sieben, alle mit brennenden Lunten, und redeten in fremder Sprache, so dass kein Mensch wusste, was sie sagten, nur dass sie stets in die Hände wiesen, wie man Geld zahlt. Da half nun kein Entschuldigen, der Vater mochte sagen, was er wollte, dass nämlich die Soldaten alles genommen hätten. Sie verstanden es nicht, sondern schossen zweimal im Hause nach ihm, Gott aber verhütete es, dass sie dem Vater Schaden taten, sondern in die Wand hinein […] Endlich redete der Vater auf lateinisch mit dem Offizier, dass ihm die Soldaten alles genommen und er also ihnen nichts geben könnte als Kleider, Leinwand, Zinn und dergleichen. Da wurden die wahnsinnigen Furien etwas beruhigt, der Offizier aber begehrte Geld, wo das wäre; dann wollte er die Soldaten alsbald wegführen“. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus nackter Existenznot verübt, da die Versorgung der Soldaten schon vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck u. Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Der Hofer Chronist Rüthner weiß zu berichten, dass Borri fünf seiner Soldaten eigenhändig erstochen habe, die beim Plündern gefasst wurden; KLUGE, Hofer Chronik, S. 192: „Den 8. juni ist Zwickau mit accord übergegangen und aufgegeben worden, jedoch in auszug der schwedischen darinnen gelegene soldaten der accord nicht allerdings gehalten und fast meistentheils spoliret worden, unangesehen der kayßerliche general Borey 5 seiner eigenen leute über den raub erstochen“.
[88] Waldmünchen [LK Cham]; HHSD VII, S. 785.
[89] Kapitän (schwed. Kapten): Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.
[90] Viechtach [LK Regen]; HHSD VII, S. 770.
[91] Passzettel: offizielle Bestätigung der Zugehörigkeit zu einer Einheit durch deren Kommandeur bzw. Erlaubnis zum Ausreiten oder Verreisen in eigenen Angelegenheiten.
[92] Friedrich v. Gaisberg [ – 1631], Obrist.
[93] HEILMANN, Kriegsgeschichte Bd. 2/1, S. 107ff.
[94] WERTHEIM, Der tolle Halberstädter Bd. 1, S. 410. Zur Belagerung vgl. STABER, Preysing, S. 188. Anholts Regiment ist nach Preysings Angaben im Vergleich zu den Verteidigern nur 2.300 Mann stark gewesen.
[95] Johann Philipp Cratz Graf zu Scharfenstein, Feldmarschall [um 1590 – 6.7.1635 hingerichtet].
[96] KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld, S. 311.
[97] Neumarkt i. d. OPf.; HHSD VII, S. 505f.
[98] HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 32.
[99] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefster Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Taub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“.
[100] Echzell [Wetteraukreis].
[101] Eschwege; HHSD IV, S. 114ff.
[102] HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 49.
[103] Vgl. LAHRKAMP, Everhard Wassenberg.
[104] Waidhaus [LK Neustadt/Waldnaab]; HHSD VII, S. 781.
[105] Nürnberg; HHSD VII, S. 530ff.
[106] Amberg; HHSD VII, S. 20ff.
[107] Cham [LK Cham]; HHSD VII, S. 124ff.
[108] Straubing; HHSD VII, S. 723ff.
[109] Vgl. KAISER, Politik; JUNKELMANN, Der Du gelehrt hast; JUNKELMANN, Tilly.
[110] Vgl. STADLER, Pappenheim.
[111] WASSENBERG, Florus, S. 57ff.
[112] Warburg [LK Höxter]; HHSD III, S. 752ff.
[113] NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 213, Anm. 4.
[114] Generalfeldwachtmeister: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer („Generalmajor“ bei den Schweden). In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig. Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen und dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden und Regimenter im Felde und beim Marsch.
[115] KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld, S. 473f.
[116] Scharfrichter (auch Henker, Freimann, Nachrichter, Kasperer oder Schinder). Aufgabe des Regimentsscharfrichters war die Enthauptung, während ein Henker Hinrichtungen mit dem Strang vollzog. Die Hinrichtung erfolgte zur Abschreckung stets öffentlich. Der Scharfrichter im Militärdienst bezog einen festen Sold, während der zivile Scharfrichter die ihm entstandenen Kosten auflisten musste. Die übliche „Unehrlichkeit“ des zivilen Scharfrichters scheint im Militär aufgehoben gewesen zu sein. Zum Teil griff man auf städtische Scharfrichter zurück. Zur Abschreckung wurden zumeist in den Städten sogenannte Quartiergalgen errichtet. Vgl. Carnifex, Diebshencker.
[117] TOEGEL, Der Beginn des Dreißigjährigen Krieges, Nr. 612, S. 221.
[118] 6.8.1623: Niederlage Christians von Braunschweig-Wolfenbüttel gegen Tilly. Zwei Drittel von den 15.000 Mann Christians fielen oder gerieten in Gefangenschaft. HAPPES Zahlen [I 42 r: 8.000 Tote; mdsz.thulb.uni-jena.de] sind zu hoch. Im weitverbreiteten Kupferstich „Warhafft vnd eigentlicher Bericht / was massen Hertzog Christian von Braunschweig Armada den 6. Augusti 1623. im Stifft Münster auffs Häupt erlegt“ (1623) [Germanisches Nationalmuseum Nürnberg HB 1780], ist allerdings von etlichen 1000 Toten und über 9.000 die Rede. Nach Tillys Bericht jedoch fielen an die 6.000 Mann oder waren geflohen, viele wurden aus Rache von den Kroaten abgeschlachtet: „300 [Dragoner] von der Art hat, wie ich glaube, unsere Truppe bei Stadtlohn wie Schweine abgeschlachtet, denn sie brauchen nicht so sehr geschont zu werden“, hieß es in Tillys Protokoll über die Schlacht bei Altenoythe. 4.000 wurden gefangen genommen, darunter fünfzig höhere Offiziere Christians und sein Verbündeter, Herzog Wilhelm IV. von Sachsen-Weimar, dessen Allianz der Patrioten aller Stände die „deutsche Libertät“ vor dem Dominat des Hauses Habsburg hatte retten sollen. Der kaiserliche Obristleutnant Ilow hatte Wilhelm einem Leutnant abgekauft und dem Kaiser übergeben lassen, die kaiserliche Belohnung betrug 1.200 Rt. Militärhistorisch muss der Hauptanteil am Sieg Gallas zugeschrieben werden. Die ligistischen Truppen hatten etwa 1.700 Mann verloren, während sechzehn Kanonen, darunter neue, von Moritz von Oranien entwickelte Modelle, und fast alle Munitionsvorräte, 85 Fahnen und zwei Silberwagen erbeutet werden konnten. Während der Flucht der Braunschweigischen war zudem einer der Pulverwagen explodiert, was das allgemeine Durcheinander nur noch verstärkt hatte. FLIEGER, Schlacht bei Stadtlohn; OER, Schlacht bei Stadtlohn.
[119] Lemmingen [Ostfriesland]: nicht identifiziert. Möglicherweise Löningen [Kr. Cloppenburg]; HHSD II, S. 305f.
[120] enthaupten: die Enthauptung im Gegensatz zum Erhängen am Galgen nicht als ehrenrührige Todesstrafe. Standespersonen war die Hinrichtung in aufrecht kniender Haltung mit dem Schwert vorbehalten, während niedere Ränge auf einem hölzernen Richtblock mit dem Beil enthauptet wurden.
[121] Theatrum Europæum Bd. 1, S. 749f.
[122] Friesoythe [Kr. Cloppenburg]; HHSD II, S. 155f.
[123] Vechta [Kr. Vechta]; HHSD II, S. 461f.
[124] Cloppenburg [Kr. Cloppenburg]; HHSD II, S. 100f.
[125] Wildeshausen [Kr. Oldenburg]; HHSD II, S. 492ff.
[126] Haselünne [Kr. Meppen]; HHSD II, S. 210.
[127] Löningen [Kr. Cloppenburg]; HHSD II, S. 305f.
[128] STRAHLMANN, Wildeshausen, S. 9f.
[129] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äüßeres Archiv 2297, fol. 143′ (Ausfertigung), PS.
[130] Brandenburg [Stadtkr.]; HHSD X, S. 135ff.
[131] SCHRÖER, Havelland, S. 23.
[132] KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld, S. 528. Vgl. WEIß, Die Unterstützung, S. 67f.
[133] KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld, S. 550.
[134] dänische Armee: Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold.
[135] Generalfeldzeugmeister: Der Generalfeldzeugmeister war Befehlshaber der dritten, wenn auch teilweise gering geschätzten Truppengattung, der Artillerie; bei Beförderungen wurden die vergleichbaren Ränge bei der Kavallerie, dann der Infanterie bevorzugt: Der Rang umfasste das Kommando über Artillerie. Ihrem Befehlshaber fielen die sogenannten „Glockengelder“ [Geld, womit eine eroberte Stadt, die sich vom groben Geschütze hat beschießen lassen, ihre Glocken und ihr Kupfergeschirr, welches alles herkömmlich der Artillerie des Eroberers heimfällt, wieder erkaufen oder einlösen muß. KRÜNITZ, Enzyklopädie Bd. 19, S. 192], zu, wenn man während der Belagerung etwa bei Sturmläufen hatte die Glocken läuten lassen, was nach dem „Recht“ des Siegers 12.000 fl. [zum Vergleich: 1634 wurde ein Bauernhof mit 8.-1.000 fl., ein kleines Schloss mit 4000 fl. veranschlagt; MATHÄSER, Friesenegger, S. 51] und mehr sein konnte. Vgl. auch HOCHEDLINGER, Des Kaisers Generäle. Ihm unterstanden die Schanzmeister und die Brückenmeister, zuständig für Wege-, Brücken-, Lager- und Schanzenbau sowie die Anlage von Laufgraben vor Festungen.
[136] Vgl. HEIBERG, Christian 4.
[137] Sandau [Kr. Jerichow II/Havelberg]; HHSD XI, S. 407f.
[138] Stendal [Kr. Stendal]; HHSD XI, S. 447ff.
[139] Tangermünde [Kr. Stendal]; HHSD XI, S. 458ff.
[140] Wolfenbüttel; HHSD II, S. 503ff.
[141] Vgl. auch CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’.
[142] Vgl. HALLWICH, Gestalten aus Wallenstein’s Lager II. Johann Aldringen; DUCH, Aldringen (Aldringer), Johann Frhr.
[143] Vgl. KAISER, Politik; JUNKELMANN, Der Du gelehrt hast; JUNKELMANN, Tilly.
[144] Aschersleben [Kr. Aschersleben]; HHSD XI, S. 23ff.
[145] Halberstadt [Kr. Halberstadt]; HHSD XI, S. 169ff.
[146] Köthen [Kr. Dessau-Köthen/Köthen]; HHSD XI, S. 253ff.
[147] Magdeburg; HHSD XI, S. 288ff.
[148] Burg [Kr. Burg]; HHSD XI, S. 59ff.
[149] Rogätz [Kr. Wolmirstedt]; HHSD XI, 391f.
[150] Goslar; HHSD II, S. 174ff.
[151] Schladen [Kr. Goslar]; HHSD II, S. 416.
[152] Haldensleben [Kr. Haldensleben]; HHSD XI, S. 174ff.
[153] Wolmirstedt [Kr. Wolmirstedt]; HHSD XI, S. 515f.
[154] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255).
[155] Fähnlein: militärische Einheit; die kleinste Gliederungseinheit beim Fußvolk, im 17. Jahrhundert allmählich durch die Bezeichnung „Kompanie“ verdrängt. In der kursächsischen Armee bestand ein Regiment zu Fuß aus 10 „Fendl“: ein Fähnlein umfasste ca. 300 Mann (100 Pikeniere, 160 Musketiere, 20 Hellebardiere und 20 Rundschildner). Es gliederte sich wiederum in Rotten von 10 – 15 Mann, die von einem Rottmeister angeführt wurden.
[156] Kornett: Ein Kornett war die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entspricht der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold. => Fähnrich; Fahne.
[157] Heinrich v. Schlick [Schlik], Graf zu Bassano [Passaun] u. Weißkirchen [1580 – 5.1.1650 Wien], Feldmarschall, Hofkriegsrat.
[158] Rudolf Freiherr v. Tiefenbach [Dieffenbach [26.11.1582 Graz-4.3.1653], Feldmarschall.
[159] Heinrich Guiard Freiherr v. St. Julien, Graf v. Wallsee [ – Oktober 1642], Obrist.
[160] Johann der Ältere Freiherr v. Wangler [Wangeler, Wagler [1561-14.4.1639], Generalwachtmeister.
[161] DIWALD, Wallenstein, S. 347ff.
[162] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.
[163] JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 180f.
[164] Zerbst [Kr. Zerbst]; HHSD XI, S. 523ff.
[165] Dessau [Stadtkr. Dessau]; HHSD XI, S. 77ff.
[166] Comitat: Anhang, Begleitung, Geleit, Gefolge, Hofstaat. Dieser mobile Hofstaat aller Offiziere, Unteroffiziere und ihrer Ehegattinnen trieb die Einquartierungskosten zusätzlich in die Höhe. Leone Cropello de Medicis hatte 1628 bei sich: einen Gesellschafter von Adel, Haushälter, Kornett, Hofmeister, Kammerdiener, Sekretär, Gestlichen mit Jungen, Tafeldecker, Aufwärter, 3 Pagen, Trompeter, Koch mit Jungen, Schneider, zwei Sattler und ein Pferdeschmied mit Frauen, Feuereinmacher, Aufwärter in der Küche, Küchenfrau, Domestiken und Musikanten, ingesamt 51 Personen; KELLER, Drangsale, S. 91, Anm. Am 24.5.1630 schrieb Maximilian I. von Bayern dem Obristen Cronberg, es sei ein „unverantwortliches procedere, da die Obersten sich den Fürsten gleich halten wollen, werden die Quartieer ruinirt und erschöpft“. OMPTEDA, Die von Cronberg, S. 521. Dass auch Offiziersfrauen selbst z. T. ein großes Gefolge (50 Personen und 50 Pferde) mit sich führten, erwähnt HELML, Oberpfalz, S. 59. Das Amtsprotokoll (1626 VIII 29), SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg , S. 281, täuscht hinsichtlich der Gesamtzahl: „Die Gravin von Ahnolt hat 9 pferdt, darzu wirdt außm ambt Stromberg contribuirt. Obrist Gallas hat 15 pferdt. Der ist nit hier. Der haubtmann hat 10 pferd, capitanleutenant 7, drey fendriche 12, cap(itan) S(t). Eloi 4, drei veltwaibell 9, drey furier 3, aventurier 12, ingenieur 5“. Dies waren lediglich die in Wiedenbrück stehenden Pferde. Die anti-kaiserliche „36. Extraordinari. 1634“ teilte unter dem 14./24.6.1634 mit; Archives Municipales Strasbourg AA 1065: „Mit Regenspurg hat es / Gott lob / kein Noth / wie deßwegen Ihre Fürstliche Gn. vor Forchheim von demselben Commendanten [Lars Kagge; BW] wider Schreiben bekommen / auch gestern glaubhaffter Bericht eingelangt / daß sich der Feindt darvor sehr ruinire vnd consumire / auch schon durch Gegenwehr / Absterben vnd Entlauffen in zehen tausendt Mann verlohren / gelte im Läger ein pfundt Roßfleisch acht Kreuzer / sey zwar grosse Zufuhr / weiln aber der Vngarische König eine grosse Hoffstatt von ohngefehr 3000. Vngar- Böhm- vnnd Oesterreichischen Herrn / welche widerumb ihre Diener haben / vmb sich hat / so alles zu sich ziehen / als kompt dem gemeinen Soldaten wenig zu theil“.
[167] Scharmützel: Unter Scharmützel (ital. „scaramuccia“, Geplänkel, Plänkelei, Treffen) verstand man eines der vielen kleineren Gefechte oder Handgemenge, aus denen dieser Krieg bestand. Kleinere Armeeeinheiten oder Streifkorps, z. T. auch größere Verbände von bewaffneten Bauern (vgl. Harzschützen), traten hier in einen zeitlich wie örtlich begrenzten Kampf ein. Auch Schlachten wurden zumeist mit Scharmützeln oder Plänkeleien eröffnet. Scharmützel waren in der Regel gekennzeichnet durch äußerste Brutalität. Allerdings konnten sie auch Auslöser eines größeren Treffens, einer Schlacht oder eines Krieges werden. Oft wurden Vor- oder Nachhut von Heeren durch Kroaten angegriffen, die in diesem kleinen Krieg bevorzugt eingesetzt wurden. Zum Teil kam es auch wegen der fehlenden Uniformierung zu verlustreichen Kämpfen mit eigenen Einheiten. oder „neutralen“ Einheiten. Am 15.1.1648 traf die kursächsische Besatzung Annabergs auf eine kaiserliche Streifschar, die man für Schweden hielt: „Beym Stillstand im Lande und instehenden Frieden ist doch im Gebürge beym Städtlein Thum ein seltzamer Scharmützel vorgegangen / indem dem 15. Jan. der in Annaberg liegende Obrist-Wachtmeister / Rudolph von Neitschütz / mit seinen zwo Compagnien auff den so genannten blinden Valentin / einen Kayserl. Rittmeister / welcher eine Raub-Parthie geführet / getroffen / daß bey diesem verwegenen Unternehmen unterderschiedliche geblieben und viel blessiret worden / auch in dieser scharffen Rencontre noch mehr auffgerieben werden sollen / wo nicht angeregter blinder Valten und Rittmeister Hanß Ernst einander erkennet und darauff beyderseits Partheyen von einander abgeführet hätten […]. Und dieser Thumische Scharmützel heisset catachrestice [seit der antiken Rhetorik unlogischer Gebrauch eines verwandten statt des nicht vorhandenen Ausdrucks] die Thumer Schlacht / wie Ihn weyland der gemeine Mann genennet hat“. MELTZER, Historia, S. 1363; ARNOLD, Annaberg, S. 283f.; GROHMANN, Obererzgebirge, S. 208. Der Erzgebirgschronist LEHMANN, Kriegschronik, S. 169f., datiert diesen Vorgang allerdings auf 1647: „Bey dem armistitio zwischen Chur-Saxen und denen Schwedischen wahr auch außbedinget worden, daß der Churfürst die streiffende rotten einfangen und sie verfolgen solte; das befahle der Churfürst allen Seinen regiementern in lande, und musten auch die 2 Compagnien, so auf den Annenberg, die Straßen bereiten und denen Mausparthien wehren. Nun wahr der keyßerliche leutenandt, insgemein der blinde Valtin genandt, mit 80 Pferden, meist Freyreutern auß Lignitz nach Erfurt und Eisenach gegangen den 12. Januarii, hatte bey Eckersberg die leipziger Fuhrleute, welche eine wagenburg gemacht und sich gewehret, theils uberwaltiget, 10 Personen todt geschoßen und 20 beschedigt, dargegen 2 tode gelaßen und ezliche beschedigte mitgenommen, darmit kam er biß nach Burckersdorf ins gebirg, griff do wieder die Leipziger fuhr an auß den gebirg. Alß solches die 2 Compagnien uff den Annenberg untter den Obrist-Wachmeister Rudolph von Neidschiz gehöret, sindt sie Churfürstlichen Befehl zue folge ihm entgegengezogen, derselben auf freyen felde bey den Städtlein Thum auf einer höhe angetroffen. Rittmeister Landtmann [Langmann] nimmt einen Cornet mit 20 Pferden zu sich, jagt voran und fragt, warumb er als freundt in Meißen so raube und streiffe, und weil der Valten kein gut word giebet, greyffen Sie beyde zum gewehr, Landtmann trift den Valten in arm, Valten aber schießt Landtmann auch wundt und den Cornet todt, seine reuter schneiden die beuten und Säcke voll sammet und seiden von Pferden und schoßen Sich mit den Churfürstlichen eine Virtelstunde herumb, daß von Churfürstlichen der Ritmeister (bekam 3 schöße), 1 leutenandt, 1 Cornet und 5 reuter tödtlich, 7 beschedigt. Der blinde Valten hatte 16 beschedigte, ließ 5 reuter und seine beute hinder sich und ging eilendt in Böhmen. Das ist geschehen den 15. Januar Freytag nach den 1. Sontag Epiphanias. Die keyßerlichen waren meist feste [durch magische Praktiken kugelfest, BW] sonst würden sie mehr eingebüst haben. Der Cornet wurde den 3. Februar zum Annenberg in die kirche begraben“.
[168] dubios: zweifelhaft.
[169] Pulverwagen: Das Explodieren von Pulverwagen wird in Schlachtberichten, so etwa Wimpfen (1622), immer wieder dargestellt. Außer bei direkten feindlichen Artillerietreffern dürfte das auch z. T. seinen Grund darin gehabt haben, dass die Lunten der Musketen permanent brennen mussten, damit diese schussbereit waren. Ein Einsatz von den teureren, aber sichereren Steinschlossmusketen scheint dagegen nur zögerlich erfolgt zu sein.
[170] Kroaten: (kroatische Regimenter in kaiserlichen und kurbayerischen Diensten), des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte (GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom, S. 130). Mit der (älteren) Bezeichnung „Crabaten“ (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten führten [vgl. REDLICH, De Praeda Militari, S. 21], mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die von „Freireutern“ verübt wurden. „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke und Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore und Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung und Disziplinierung dieser „Streifparteyen“ und wurde von diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Zum anderen handelte es sich bei „Freireutern“ um bewaffnete und berittene Bauern, die über Raubzüge Verwirrung hinter den feindlichen Linien schufen. Sie taten dies entweder mit Erlaubnis ihrer Kommandierenden, als integraler Bestandteil der kaiserlichen Kriegsführung, oder aber unerlaubter Weise – nicht ohne dabei z. T. drakonische Strafen zu riskieren. Diese „Freireuter“ stahlen und plünderten auf Bestellung der eigenen Kameraden sowie der Marketender, die ihrerseits einen Teil ihrer Einnahmen an die Obristen und Feldmarschälle abzuführen hatten. An Schlachten nahmen sie in der Regel nicht teil oder zogen sogar auch in der Schlacht ab. Zudem war „Kroaten“ ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel (angeblich „vergiftet“; PUSCH, Episcopali, S. 137; MITTAG, Chronik, S. 359, wahrscheinlich jedoch Sepsis durch den Hieb) und Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. Jeder fünfte dieser „kahlen Schelme Ungarns“ war zudem mit einer Lanze bewaffnet. SCHUCKELT, Kroatische Reiter; GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom. Meist griffen sie Städte nur mit Überzahl an. Die Hamburger „Post Zeitung“ berichtete im März 1633: „Die Stadt Hoff haben an vergangenen Donnerstag in 1400. Crabaten in Grundt außgeplündert / vnnd in 18000 Thaller werth schaden gethan / haben noch sollen 1500. fl. geben / dass sie der Kirchen verschonet / deßwegen etliche da gelassen / die andern seind mit dem Raub darvon gemacht“. MINTZEL, Stadt Hof, S. 101. Zur Grausamkeit dieser Kroatenregimenter vgl. den Überfall der Kroaten Isolanis am 21.8.1634 auf Höchstädt (bei Dillingen) THEATRUM EUROPAEUM Bd. 3, S. 331f.; bzw. den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian von Gronsfelds im Mai 1635: HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff.; den Überfall auf Reichensachsen 1635: GROMES, Sontra, S. 39: „1634 Christag ist von uns (Reichensächsern) hier gehalten, aber weil die Croaten in der Christnacht die Stadt Sontra überfallen und in Brand gestecket, sind wir wieder ausgewichen. Etliche haben sich gewagt hierzubleiben, bis auf Sonnabend vor Jubilate, da die Croaten mit tausend Pferden stark vor Eschwege gerückt, morgens von 7-11 Uhr mittags mit den unsrigen gefochten, bis die Croaten gewichen, in welchem Zurückweichen die Croaten alles in Brand gestecket. Um 10 Uhr hats in Reichensachsen angefangen zu brennen, den ganzen Tag bis an den Sonntags Morgen in vollem Brande gestanden und 130 Wohnhäuser samt Scheuern und Ställen eingeäschert. Von denen, die sich zu bleiben gewaget, sind etliche todtgestoßen, etlichen die Köpfe auf den Gaßen abgehauen, etliche mit Äxten totgeschlagen, etliche verbrannt, etliche in Kellern erstickt, etliche gefangen weggeführet, die elender gewesen als die auf der Stelle todt blieben, denn sie sind jämmerlich tractirt, bis man sie mit Geld ablösen konnte“. LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten unmanbare Töchter geschendet und auf den Pferden mit sich geführet, in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern gesezt, In der Schletta [Schlettau] 21 bürger beschediget, weiber und Jungfern geschendet“. LANDAU, Beschreibung, S. 302f. (Eschwege 1637). Auf dem Höhepunkt des Krieges sollen über 20.000 Kroaten in kaiserlichen Diensten gestanden haben. In einem Kirchturmknopf in Ostheim v. d. Rhön von 1657 fand sich ein als bedeutsam erachteter Bericht für die Nachgeborenen über den Einfall kroatischer Truppen 1634; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 219-282, hier S. 233-239 [Frdl. Hinweis von Hans Medick, s. a. dessen Aufsatz: Der Dreißigjährige Krieg]. Vgl. BAUER, Glanz und Tragik; neuerdings KOSSERT, „daß der rothe Safft hernach gieng…“, S. 75: „In einer Supplik der niederhessischen Stände an Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel aus dem Jahr 1637 heißt es beispielsweise, die „unchristlichen Croaten“ hätten ‚den Leute[n] die Zungen, Nasen und Ohren abgeschnitten, die augen außgestochen, Nägel in die Köpff und Füsse geschlagen, heis Blech, Zinn und allerhand Unflat, durch die Ohren, Nasen und den Mund, in den Leib gegossen [und] etzliche durch allerhand Instrumenta schmertzlich gemartert’ “. http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ „. Vgl. auch die Beschreibung des Kroateneinfalls in Neustadt a. d. Aisch am 18.7.1632 => Kehraus [Kerauß, Kehrauß], Andreas Matthias in den „Miniaturen“.
[171] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[172] Thomas Ferenz [ – ], mansfeldischer Obristleutnant. Er überlebte die Schlacht und beglaubigte Anfang 1627 Mansfelds Testament; VILLERMONT, Mansfeldt II, S. 351.
[173] Lutter von Nienhof [Niehofen] [ – ], mansfeldischer Obrist.
[174] N Colli; Obrist [ – 25.4.1626], mansfeldischer Obrist.
[175] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[176] Dodo I. Freiherr von Knyphausen und Innhausen [2.7.1583 Lütetsburg (Ostfriesland)-11.1.1632 bei Haselünne], braunschweigischer Obrist, Feldmarschall.
[177] Kapitän (schwed. Kapten): Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.
[178] Untersteckung, Unterstoßung: (zwangsweise) Eingliederung von (insbesondere gefangen genommenen) Soldaten in bestehende unvollständige Verbände. „Die ‚Untersteckung‘ von gefangenen Soldaten des Kriegsgegners war in der frühen Neuzeit allgemein üblich, wurde für gewöhnlich von den Betroffenen ohne Widerstände akzeptiert und scheint gar nicht selten die Zusammensetzung eines Heeres erheblich verändert zu haben“ (BURSCHEL, Söldner, S. 158). In der kurbayerischen Armee – Maximilian I. von Bayern war grundsätzlich gegen die Untersteckung wegen der Unzuverlässigkeit in Schlachten – wurden sie als Kugelfang beim Angriff oder Sturm auf eine Stadt vorausgeschickt; SEMLER, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 67. Franz von Mercy hatte nach seinem Sieg bei Tuttlingen (24.11.1643) an die 2000 Franzosen untergesteckt. HEILMANN, Kriegsgeschichte, S. 69f. Doch wurden schon seit dem Böhmischen Krieg Gefangene, die die Untersteckung verweigerten, oft hingerichtet. HELLER, Rothenburg, S. 158: (1645): „Die [bayr.] Furir aber haben alle Häußer, wo Franz. oder Weimar. gelegen, außgesucht und was sie hinterlaßen, alles weggenommen. Wie sie denn im güldenen Greifen einen Weimarischen Feldscherer sampt seiner Feldtruhen, welcher allhie geblieben und hernach wollen nach Hauß ziehen in Holstein, ertapt, übel gemartert und geschlagen, endlich mit sich hinweggefürt und, wie man gesagt, weilen er ihnen nit wollen dienen, auf dem Feld erschoßen“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70f. (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, daß die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. => Kriegsgefangene.
[179] Fahne: Fahne einer Kompanie; metonymisch die ganze Kompanie. Als Feldzeichen war die Fahne zur Unterscheidung von Freund und Feind unverzichtbar, da es im Dreißigjährigen Krieg kaum einheitliche Uniformen gab. Sieg und Niederlage wurden nach der Zahl der eroberten und verlorenen Fahnen ermittelt. Die Fahne wurde geradezu kultisch verehrt, Soldaten legten ihren Eid auf die Fahne, nicht auf den Kriegsherrn ab. BRNARDÍC, Imperial Armies 1, S. 38ff.
[180] Christian Wilhelm Markgraf von Brandenburg [28.8.1587 Wolmirstedt-1.1.1665 Kloster Zinna]; vgl. LUPKE-NIEDERICH, Der erfolglose Kampf.
[181] Johann Ernst der Jüngere v. Sachsen-Weimar, Obrist [21.2.1594 Altenburg-6.12.1626 Markt St. Martin].
[182] Medium: Mittel.
[183] apprehendieren: ergreifen.
[184] Kornett: Ein Kornett war die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entspricht der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold. => Fähnrich; Fahne.
[185] Feuermörser: Geschütz, dessen Rohre aus geschmiedeten Schienen bestanden, die, wie bei einem hölzernen Fass, durch eiserne Reifen zusammen galten wurden. Bei einem Kaliber von bis zu einem Meter Durchmesser waren die Feuermörser bis zu 2, 50 m lang und wurden vor dem Abschuss in die Erde eingegraben. Ihre Stahlkugeln hatten eine sehr steile Flugbahn, man konnte mit ihnen also hinter Mauern schießen. Nach Pflummern konnte man mit ihnen Kugeln von 100 Pfund und mehr werfen; SEMLER, Tagebücher, S. 68.
[186] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis; halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5 – 11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt].
Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [GRIMM; GRIMM, DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5 – 11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5 – 9 cm), Rohrgewicht: 12 – 24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14 – 20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12 – 15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575 ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen „Halben [?; BW] Kartaunen“ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.
[187] Johann Kasimir Fürst von Anhalt-Dessau [7.12.1596 Dessau-15.9.1660 Dessau].
[188] Intercession: Vermittlung.
[189] perdonirt: begnadigt, amnestiert.
[190] Abbildung / neben kurtzem Bericht / welcher gestalt den 15 April. Anno 1626. der Hertzog zu Friedland / die Manßfeldische Armee von der Elbbrucken zu Dessa abgetrieben / zertrennt / und guten theils erlegt hat [VD17 12:649185T].
[191] KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld, S. 623.
[192] Jablunka-Pass [Jablunkovský prusmyk; Westkarpaten].
[193] Vgl. BROCKMANN, Dynastie.
[194] Pressburg [Bratislava], Königreich Ungarn.
[195] Vgl. ARENDT, Wallensteins Faktotum.
[196] Oderberg [Kr. Angermünde/Eberswalde]; HHSD X, S. 300f.
[197] Troppau [Opava]; HHSBöhm, S. 625ff.
[198] Jägerndorf [Krnov; Bez. Freudenthal]; HHSBöhm, S. 222ff.
[199] Leobschütz [Glubczyce]; HHSSchl, S. 275f.
[200] Boizenburg [Kr. Hagenow]; HHSD XII, S. 5ff.
[201] Ratibor [Racibórz]; HHSSchl, S. 426ff.
[202] Oppeln [Opole]; HHSSchl, S. 378ff.
[203] Gleiwitz [Gliwice]; HHSSchl, S. 123ff.
[204] Beuthen a. d. Oder [Bytom Odrzánski, Kr. Glogau/Neusalz]; HHSSchl, S. 25ff.
[205] Lazarus I. Henckel v. Donnersmarck [ – 1624], ein evangelischer Adliger aus Oberungarn, dem der Kaiser durch Empfang von Darlehen verpflichtet war, 1629 wurde die Herrschaft seinem Sohn Lazarus II. erblich übertragen.
[206] Petarde, petar: durch „Petardiere“ angebrachte Sprengladung, die am Tor oder an einer Brücke mit einem Brett angeschraubt oder aufgehängt und mit einer Lunte gezündet wird. Dabei kommen auf 50 Pfd. Metall 4 Pfd. Pulver. Damit wurden Festungsringe an Schwachstellen aufgesprengt, ohne die Wehranlage zu zerstören. Durch die Bresche drangen Sturmtruppen ein, während die aufgesprengten Eingänge zum eigenen Schutz schnell wieder geschlossen werden konnten, wenn der äußere Ring u. die Festung oder das Schloss erobert waren.
[207] Cosel [Koźle]; HHSSchl, S. 72ff.
[208] Pleß [Pszczyna]; HHSSchl, S. 410ff.
[209] Neisse [Nysa]; HHSSchl, S. 331ff.
[210] Jägerndorf [Krnov; Bez. Freudenthal]; HHSBöhm, S. 222ff.
[211] ARENDT, Wallensteins Faktotum, S. 60ff.
[212] Beelitz [LK Potsdam-Mittelmark].
[213] Havelberg [Kr. Westprignitz/Havelberg]; HHSD X, S. 217ff.
[214] Reesdorf, heute Ortsteil von Beelitz [LK Potsdam-Mittelmark].
[215] Schäpe, heute Ortsteil von Beelitz [LK Potsdam-Mittelmark].
[216] Fähnrich: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f.
[217] Trebbin [LK Teltow-Fläming].
[218] Kloster Lehnin [LK Potsdam-Mittelmark].
[219] SCHNEIDER, Chronik der Stadt Beelitz, S. 26f.