Christoffer von Steineckers Briefe an Carl Gustav Wrangel und Karl Gustav von Pfalz-Zweibrücken aus Schweinfurt 1647/49 (V)
Christoffer von Steineckers Briefe an Carl Gustav Wrangel und Karl Gustav von Pfalz-Zweibrücken aus Schweinfurt 1647/49 (V)
von Suzanne von Steinaecker und Dr. Bernd Warlich
Das linke Porträt zeigt Christoffer von Steinecker, das rechte Carl Gustav Wrangel.
Steinecker drückte sich hier im Hinblick auf das Würzburger Schreiben und dessen Wahrheitsgehalt doch recht vorsichtig aus. Unter dem 9./19.3.1648 hielt der Rothenburger[1] Chronist Sebastian Dehner [25.8.1612 Rothenburg-13.6.1679] fest: „9. Marty sind unsere beyde Reg.[2] auch fortmarchirt der Armee nach. Man hat zimblich Fueter und eßende Wahr mit müßen geben; doch haben sie mit Gewalt nicht alleß dörfen nehmen, weiln es von Turenne[3] [=> Abb. rechts] den Officiren verboten war, sie sollten mit gueter Mannir abziehen“.[4]
Zum Teil waren täglich Briefe Wrangels[5] – er selbst unterschrieb mit Wrangell – an Steinecker abgegangen, wie aus dem folgenden Schreiben hervorgeht. Steineckers Aufgaben waren außerordentlich umfangreich und müssen ihn Tag und Nacht beansprucht haben. Vorrangig war für ihn der weitere Ausbau der Fortifikationen von Schweinfurt, die eindeutig darauf schließen lassen, dass hier nicht nur der Ausbau der „Realfestung“ im Vordergrund stand, um diese trotz des befürchtenden Kriegsende weiter darüber hinaus besetzt halten zu können. Dazu kam die durch die Nichtbezahlung der Verpflegungsgelder[6] durch die Mainbistümer, die anderen assignierten Orte und Stände und die fränkische Reichsritterschaft[7] und die desolate Verpflegungssituation[8] seiner Soldaten[9] [=> Abb. links] und deren Angehörigen. Danach sollen es im Schnitt 3-4 Kinder gewesen sein, z. T. werden 5-6 Kinder angegeben,[10]) die der Soldat von seinem Sold[11] zu verpflegen hatte, der aber nur in seltenen Fällen (zweimal als sogenannte „Lehnung“)[12] überhaupt kam. Zudem erhielt man in Schweinfurt keinen Kredit mehr, da auf jeden Einwohner mindestens 1, 5 Soldat (incl. Angehörige) traf. Als tragbar galten sonst 50-75 % Einquartierte im Vergleich zu den Bürgern. Außerdem wurden Lebensmittel durch die Einwohner ohnehin meist zu dem zwei- bis dreifachen Preis verkauft, was zu nächtlichen Einbrüchen und anderen Ausschreitungen führen musste, zumal die Soldaten bei den verhassten Marketendern/Marketenderinnen[13] [=> Abb. rechts] verschuldet waren. Auch die Offiziere „überliefen“ ihn ja deswegen. Steinecker gehörte zu den Ausnahmefällen unter den Obristen, da er sich intensiv um seine Soldaten bis hin zur Beschaffung von Medikamenten bei Wrangels Leibarzt[14] kümmerte, was anscheinend dazu führte, dass er im Vergleich zu anderen Garnisonen[15] weniger Krankheitsfälle[16] und damit auch weniger Tote zu beklagen hatte. Auch scheint sein Regiment[17] weder über einen eigenen Arzt, der monatlich mit 269 fl. entlöhnt werden musste, einen Feldarzt, der immerhin noch 2.000 Rt. erhielt, und Feldapotheker, [=> Abb. links] der 48 Rt. monatlich erhielt, verfügt zu haben. Drei Feldscher[18] [=> Abb. rechts] waren dagegen mit seinem Regiment eingezogen. Die Krankenversorgung[19] selbst musste, wenn sie nicht von den Soldatenfrauen[20] [=> Abb. links] vorgenommen wurde, unter erheblichen Kosten in Schweinfurt vorgenommen werden.
Steinecker führte er einen umfangreichen Briefwechsel nicht nur mit Wrangel, der in manchen Monaten täglich mit ihm korrespondierte, sondern auch mit anderen Beteiligten dieses „Kriegstheaters“, der sehr viel Zeit beanspruchte. Das zeigen die erhaltenen Briefschaften, in denen er zudem über neue Nachrichten bzw. „Nouvelles“, von der Wortbedeutung und vom Kontext her eigentlich „unerhörte Neuigkeiten“, berichten musste. Diese einlaufenden Nachrichten wusste er sehr wohl je nach Absender und Ort richtig einzuordnen. Allerdings ging auch er bei der „Vernehmung“ von Gefangenen[21] wie seine Kameraden sehr rigoros vor. Da wurde auch von ihm schon einmal mit dem Tode gedroht, aus anderen Berichten wissen wir, dass vor der Vernehmung zur Abschreckung ein Gefangener erschossen wurde, um die anderen zu wahren Aussagen zu bewegen, Scheinhinrichtungen, „water-boarding“ und ähnliche Torturen durchgeführt würden. Wie gewöhnlich hatten Steinecker die Schwierigkeiten mit dem eigenmächtig agierenden und auf eigene Rechnung arbeitenden Generalkriegskommissar[22] Barth[23] in Anspruch genommen und Probleme bei der Beschaffung von Tuch vor allem für die Neugeworbenen aufgeworfen.
„Ps: Göppingen,[24] den 20. April 1648
Hochwolgeborner Herr General[25] vnd Feltmarschall,[26] Gnediger Herr,
E. Excell. seindt meine gehorsame dienste allezeit so willigst alß schuldig, vnd kann deroselben nicht verhalten, das dero Schreiben vom 24, 25, 26, 28 vnd 31 paßato, so das vom 4ten dieses gebürlich erhalten, darauff auch gehorsamblich geantwortet habe, welche dan E. Excell. vom 4 vnd 11ten dieses nunmehr gebürlich werden vberbracht sein, dieselbe auch ersehen, wie es mit einem vnd andern stehet, das Ich an dem fortifications-baw so viel immer zu thun ist, verrichten laße, aber die costen dazu nicht einbekommen kann, wiewol Ich an theils orthen mit der execution fortfahre, an der Schlüßen[27] aber laße Ich auch mit vleiße arbeiten, damit solche verfertiget werde. Vnd habe hirbeÿ nicht laßen sollen, E. Excell. gehorsamblich zu berichten, das der Herr General Major[28] Paykul[29] [=> Abb. links] samt den beÿ sich habenden Obersten[30] glücklich in Erffurth[31] [=> Abb. rechts] angelanget, wie wol Ihnen vnterschiedliche Parthien[32] nachgegangen, vndt ist der herr Rittmeister[33] Sylvester Schrader[34] auch heute ohne Schaden wiederumb anhero gekommen. Sonsten gehen vnterschiedliche Parthien hier im Stiffte[35] hin vnd wieder, balt dießbalt jenseit Maynß, daß sich der Landtman dafür wol in acht zu nehmen hat, das Ihme das viehe nicht genommen werde. Der Feindt soll einkommendem berichte nach noch theils vmb Amberg[36] stehen,[37] ob es aber gewiß, kann Ich nicht eigentlich berichten. Weil Ich auch für die Newgeworbene[38] noch kein Tuch bekommen, solches alhir auch nicht haben kann: Alßo wöllen E. Excell. gnedig geruhen, den H. Agent Barthen gnedig zu befehlen, das Er von Nürnberg[39] auß so viel Tuch anhero schaffen müße, weil es auch alda wolfeiler zu bekommen ist. Womit E. Excellence Ich Gottes gnediger auffsicht vnd bewahrunge getrewligst vnd Mich in dero beharliche gnade recommendiren thue, allezeit verbleibend E. Excellence
gehorsamer vnd getrewer Knecht
Schweinfurth den 15ten Aprilis ao p 1648. p ChvonSteinëcker
Dabei befindet sich ein „Verzeichniß, was alhir in Schweinfurth an ammunition, Stücken[40] vnd Gewehr vorhanden ist. p
180 Centner Pulver.
133 Centner Lunten,[41]
160 Centner Bleÿ, an 33 stücken
Stück kugeln
230 stücke ………… 30. }
970 ……………….… 24. }
950 …………….…… 12. }
200 ………………….. 8. }
160 ………………….. 6. }
1100 ………………… 4. } pfündige.
350 ………………….. 3. }
1600 ……………….… 2 ½.}
1400 …………………. 2. }
500 ………………….. 1 ½.}
200 …………………….1. }
1400 dobbel hacken[42] kugeln.
24000 Musqueten[43] kugeln.
Ihrer Königl. Majest. zu Schweden p zugehörige Stücke.
1 Dreÿ Viertels Canon.[44] } 30 }
2 newe halbe Canon.[45] } 24 }
1 Schlange von Mergentheim.[46] } 12 }
1 Schrot stück[47] von Käyserl. } 6 }
alhir gefunden.
5 Regimentsstücke[48] von der } schießt Jedes 3 } Pfundt
armeë.
4 Regimentsstücke von Kaÿs. p } 3 }
sint hierin gefunden
1 stück von Mergentheimb. } 2 }
1 newer metalliner mortier[49] alhier gegossen.
1 eiserner morttier
2 Betarden.[50]
900 leere } Handtgranaten[51]
200 gefülte }
20 zu 40pfündige Granaten[52]
100 fewr röhre[53]
98 Musqueten
400 Piquen[54]
40 stücke kurtzen gewehrß[55]
21 dobbel hacken groß vnd klein. p
Stücke, so der Stadt gehören
9 Stücke } 4 }
2 ………. schießt jedes } 2 } Pfundt
2 ………. } 1 ½ }
1 eisern stück } 1 ½ }
3 Haken[56] auff Lavetten“.[57]
In dieser Zeit, in der Steinecker sich bemühte, den täglichen Geschäften des Krieges nachzugehen, wäre Wrangel beinahe bei einem Jagdausflug in der Nähe von Dinkelsbühl[58] [=> Abb. rechts] getötet worden bzw. in Gefangenschaft geraten. Das „Theatrum Europaeum“ berichtet zum April 1648: „Diß Orts können wir nicht umbhin / einer Sache zu gedencken / die wir billich für notabel achten müssen / weiln sie gar als gewiß und warhafft überschrieben worden / die verhält sich also: Nach dem deß Herrn Feldmarschalls Wrangels Excell. vor Dünckelsbühl gestanden / und eines mals nur mit einem Trompetter / und 2. Windspielen[59] / von den Trouppen ab ins Feld geritten; habe ein Käyserlicher Rittmeister / der vor diesem auch einen Trompetter agirt / mit einem Troupp im Busch gehalten / und als er Seiner Excellentz und bey habenden Trompetters gewahr worden / zu seiner Bursche angefangen / Das ist bey dem etc. der General / denn er kenne den Trompetter / so mit jhme reite / gar wol / seye vor diesem sein Camerade gewesen: Solche Rede hab der Herr General (zweiffels ohne auß himmlischer Verhängnuß) gehört / dem Pferd so bald die Sporn gegeben / und zu seinen Völckern geeilet / dem hab zwar der Käyserliche Rittmeister auß dem Busch nachgesetzt / dem General auch so nahe kommen / daß er jhn bald mit Händen reichen können. Da solches Seiner Excellentz Pagien[60] wahr genommen / und dieselbe eilend secundiren wollen / auch Fewer nach dem Rittmeister geben / habe gedachter Rittmeister dem einen Page das Pferd unterm Leibe todt geschossen / sich darauff gewendet / und davon gesprengt: worauß zu spüren / wie sichtbarlich Gott der Allmächtige damals Ihre Excellentz bewahret / dann ja sonsten dieser Rittmeister / da er das Maul nur gehalten / selbige nach eigenem Wunsch und Willen hätte todt schiessen können / da er jhme nicht die Einbildung gemacht / die Ehre zu haben / und mehrgedachte Ihre Excellentz lebendig zu bekommen / welches jhme dann wol sein Lebtag zu statten hätte kommen können“.[61]
Während Steinecker weiter bemüht sein musste, die rückständigen Fortifikationsgelder bzw. Kontributionen[62] einzutreiben, um das Überleben seiner Soldaten zu sichern, kam wieder einmal die Nachricht, dass Wrangel aus welchen Beweggründen auch immer einem Kreisstand – vermutlich hatte es entsprechende „Verehrungen“[63] gegeben – wie dem bereits Steinecker gegenüber unverschämt auftretenden Markgrafen Albrecht II. von Brandenburg-Ansbach[64] [=> Abb. links] diese Zahlungen schlichtweg bzw. selbst die eigentlich noch fälligen ausstehenden Gelder erlassen hatte. Das schuf zudem Präzedenzfälle für die anderen Veranlagten, die natürlich davon erfuhren und ihrerseits Nachlaß, „Moderation“ oder gar Aufhebung einforderten. Dazu kam noch die unzureichende Befehlsstruktur, dass Wrangels Befehle wie zum Beispiel an den Obristleutnant[65] Hoyes,[66] der die Zwangseintreibungen[67] durchführen sollte, von diesem und anderen Untergebenen ignoriert wurden.
„Hochwolgeborner Herr General vnd Feldtmarschall, Gnediger Herr,
E. Excell. seindt meine gehorsame dienste allezeit so willig alß schuldig,vnd habe dero Schreiben vom 6, 8 vnd 11 dieses gebührlich erhalten, will auf dero gnedigen befehl nach die Compagnie[68] Reuter, so bald diese von dem herrn Generaln vnd Gouverneurn herrn Axel Lillien[69] [=> Abb. rechts] oder dem herrn Obersten Ermeß gefordert vnd begehret werden, alßbalt dahin[70] schicken. Was aber des H. Rittmeister Sylvesters[71] Compagnie anlanget, muß Ich bekennen, das es schlecht gnung, weiln der H. Rittmeister eben so wenig, alß wir bekommen hat, vnd ob Ich wol Ihnen etwas aus dem Magazin hette geben laßen wöllen, wormit sonsten der H. Agent Barth zu thun vnd darin zu disponiren hat, so habe Ich solches nicht lange wehren wöllen, weil so gar viel nicht darin sein wirt; doch habe Ich nun den Reutern etwas davon geben laßen, damit Sie sich eine weile behelffen möchten, biß der H. Rittmeister seine assignirte contributions-gelder einbekommen wirt. Mit den feindlichen Parthien ist es auff dieser Seithen nunmehr stille, ienseits Maynß aber laßen sich dieselben, vnd sonderlich von Rottenberg,[72] [=> Abb. links] noch immer zu vernehmen. Was E. Excell. wegen des Herrn Marggrafen Albrecht zu Brandenburg Onoltzbach F. Gn. befehlen, das von demselben fürstenthumb Ich hinfüro weder contribution noch fortifications-gelder fordern, auch der rückständigen nicht mehr gedencken solte, demselben Ich gehorsamblich nachleben wil. Ich habe von Mergentheimb vnd Wertheimb [=> Abb. links] biß dato noch keinen heller[73] bekommen können, derowegen Ich einen Cornet[74] mit 30 Reutern dahin zur Execution geschicket habe, welcher auch so lange da bleiben soll, biß sie die Gelder erlegen. Beider örthe Herschaften[75] aber berufen sich darauff, Sie hetten zu E. Excell. vmb remission[76] solcher ihrer Reste geschicket, Ich würde Mich so lange patientiren,[77] biß Sie davon resolution erlanget hetten. Der herr Oberster Lieutenant Hoys treibet dieselbe auch nicht dazu, das Sie solche rügkstendige Gelder erlegen sollen, wie wol Er von E. Excell. doch deshalben befehl hat. Auch laße E. Excell. vnverhalten, das Ich vnterschiedliche mahle wegen dero gelter an den Kauffman Veron nach Caßel[78] geschrieben, daß solche eiligst möchten auff Würtzburg geschicket werden, weil Ich aber noch keine Nachricht davon habe, wie es darmit ist, wil Ich gleich ietzo wiederumb an den Kauffman schreiben, damit Sie desto ehender dahin kommen mögen. Beÿ dem fortifications-baw laße Ich noch immerfort arbeiten, vnd wirt die Schlüße[79] in wenig tagen fertig sein. Wegen Tuch, vmb die newgeworbene Knechte[80] von E. Excell. Leib-regiment[81] zu bekleiden, habe ich an herrn Agent Barthen geschrieben, aber noch nichts erhalten. Womit E. Excell. Ich Gottes gnediger Auffsicht vnd bewahrung getrewligst, Mich aber in dero beharliche Gnade recommendiren thue, verbleibe vnauffhörlich E. Excellence
gehorsamer vnd getrewer Knecht
Schweinfurth den 22ten Aprilis ao p 1648. ChvonSteinëcker“.[82]
„Hochwolgeborner Herr General vnd FeldtMarschall, Gnediger Herr,
E. Excell. seindt meine gehorsame dienste allezeit so willig alß schuldig, vnd werden dieselbe mein Schreiben wegen beschaffung dieser gvarnison vnd des Baw-wesens verhoffentlich empfangen haben, muß aber solches hirmit nochmalen wiederholen, vnd E. Excell. berichten, das wir für diese gvarnison zu vnterhaltung derselben monathlich nicht mehr als 1600 Thaler[83] von Wirtzburg vnd den 850 Thaler von der Ritterschafft zu empfangen haben, Wovon aber die gvarnison nicht kann erhalten werden, zu mahlen vber 5000 Thaler erfordert werden mit der Compagnie Reuter; Derowegen E. Excell. gehorsamblich will gebeten haben, dieselbe wollen gnedig geruhen, noch etliche örter zu dieser gvarnison assigniren zu laßen als Anspach[84] vnd Culmbach,[85] das Stifft Bamberg hat der herr General Königsmarck[86] [=> Abb. rechts] an sich gezogen, das gibt hirher nichts mehr, weder von Contribution oder fortifications-geldern noch fourage[87] geben. Ich habe etliche mahle an h. Agent Barten geschrieben, derselbe möchte beÿ dem herrn General es dahin bringen, das die Baw-gelder hirher wieder gefolget würden, aber Ich habe bißher nichts erhalten können, ob es E. Excell. gnediger Wille nun ist, das aus dem Stifft die Baw-gelder nicht hirher sollen gegeben werden, kann Ich nicht wissen, wil aber E. Excell. gehorsamblich gebeten haben, dieselbe wollen gnedig geruhen, Mir darüber ordre zu geben, wie Ich es mit denselben geldern halten soll, ob Ich Sie hirher fordern, oder der herr General Königsmarck sambt der ordinari-contribution behalten soll. Wan Ich Sie nicht widerumb zu diesem baw bekommen würde, werde Ich wenig können verrichten lassen, den Ich nur Monathlich von Wirtzburg 350 thaler bekomme, Mergentheimb sol Monathlich 200 thaler gebe, von Wertheim aber kann Ich nichtes bekommen, was Ich nun vor so wenig geltt für arbeit kann verrichten laßen, werden E. Excell. hochvernünfftig consideriren,[88] vnd dahero gnedig verordnen, das Ich die baw-gelder von Bamberg wieder bekommen möge, das Ich nicht gern die Arbeit beÿ dieser Sommerszeit verseumen wolte, Ich thue zwar, was Ich immer kann, aber wan Mir die Mittel dazu entzogen werden, kann Ich nichts dazu thun. Lebe demnach Ich der tröstlichen zuversicht, E. Excell. werden gnedig geruhen, das vnß noch etliche örther wegen der verpflegung / : maßen wir in der zeit, die E. Excell. von hir gewesen, nur 2 Lehnungen bekommen : / assigniret werden, vnd E. Excell. Mir Ordre geben werden, das Ich aus dem Stifft Bamberg die Bawgelder wieder fordern, vnd zu fortsetzung dieses bawß gebrauchen könne, damit die Arbeit desto beßer fortgesetzet werde, dan Ich solchen gelder in zwen Monathen schon entbehren müßen. Waß in denen beiden puncten zu thun sein wirt, wollen E. Excell. Mir gnedige ordre ertheilen, welche Ich dan mit verlangen erwarte, vnd thue dieselbe Gottes gnediger Auffsicht vnd bewahrunge getrewligst, Mich aber in dero beharliche Gnade recommendiren, alß der Ich vnauffhörlich verbleibe Ewr. Excellence
gehorsamer vnd getrewer Knecht
Schweinfurt den 30ten Aprilis ao p 1648 p ChvonSteinëcker“.[89]
Steinecker vergaß in seinen Mitteilungen auch nicht, über Zwischenfälle im gegnerischen Lager zu berichten.
„Hochwolgeborner Herr General vnd Feldtmarschall, Gnediger Herr,
E. Excell. seindt meine gehorsame dienste allezeit so willigst alß schuldig, vnd kann derselben nicht verhalten, das ein Rittmeister von den Käyserl. nahmens Eylhofen[90] von Breßlaw,[91] welcher vor diesem eine freÿe Compagnie[92] gehabt, vnd ietzt zu dem Fürstenbergischen[93] Regiment gehöret, hir durch das Stifft[94] Würtzburg gehen wollen, in meinunge, zu bemeltem Regiment, welches ietzo beÿ den H. FeldtMarschalln Lamboy[95] [=> Abb. links] ist, zu kommen, maßen der Rittmeister von dem Käyß. H. FeltMarschallen Graffen von Holtzappel,[96] [=> Abb. rechts] so dan den ChurBaÿrschen H. FeltMarschalln p Graffen von Gronßfelt p [97] [=> Abb. links] Päße gehabt. Alß aber der Rittmeister, welcher doch einen Lieutenant[98] mit etlichen Reutern vorhin weg geschicket gehabt, hir im Stifft angelanget, vnd in Kitzingen[99] sich etwas verweilet; Ist von E. Excell. vnterhabenden armeë eine Parthie, wobeÿ ein Wacht:[100] vnd Qvartiermeister[101] auff die Spur gekommen, vnd also zwischen Kitzingen vnd Ochsenfurth[102] den Mayn paßiret. Vnd wie wol der Rittmeister in Kitzingen Kundschafft erhalten, Hat Er Sich doch zwischen Kitzingen vnd Würtzburg, von einem Ambtman, wegen eines Trunckß, auffhalten laßen, worüber vnsere Parthie gekommen, selbigen Rittmeister rencontriret,[103] daß auch der Rittmeister alsobalden geblieben, der Cornet aber sambt ein vnd zwantzig, worunter Reuter, Knechte vnd Jungens,[104] anhero gefangen eingebracht. Vnd wie wol Ich einen Officier mit etlichen Fewr-Röhren[105] [=> Abb. rechts] ausgehabt sindt doch selbige verrathen[106] worden, sonst hetten dieselbe dem Rittmeister eingefallen, dan also hir im lande eine Parthie vber den andern gehet, vnd man von den Leuthen nicht erfahren kann, von wem sie sein. p Wegen des Bawes seume Ich nicht, sondern thue daran, was immer müglich ist, wan nur die Gelder dazu einkommen möchten; Ich habe H. Rittmeisters Schraders Cornet mit etlichen Reitern naher Wertheimb vnd Mergentheimb wegen der rügkstendigen fortifications-costen abgefertiget, aber in Mergentheimb hat Er nicht kommen können, weiln etliche Reg. Qvartiermeisters[107] alda gewesen, so auff E. Excell. gnedige verordnung einige Gelder alda vor ihre regimenter gefordert, zu deme hat Er zu Wertheimb eben so wol nichtes erhalten können, wie dan die Reg. Qvartiermeister sich in Mergentheimb vernehmen laßen, wan von E. Excell. Ich nicht expressen[108] befehl hette, das Sie von mir Niemandt einließen. Die Schlüßen aber betreffendt, wird die Eine davon in dieser Woche fertig, mit der andern soll auch nicht geseumet werden. Habe E. Excell. dieses meiner schuldigkeit nach nicht verhalten sollen, vnd thue dieselbe Gottes gnediger Auffsicht vnd bewahrunge getrewligst, Mich aber in dero beharliche Gnade recommendiren, allezeit verbleibend E. Excellence
gehorsamer vnd getrewer Knecht
Schweinfurt den 30ten Aprilis ao p 1648 p ChvonSteinëcker“.[109]
„Hochwolgeborner Herr General vnd FeldtMarschall, Gnediger Herr,
Ew. Excell. seindt meine gehorsame dienste allezeit so willigst alß schuldig, vnd werden dieselbe sich gnedig erinnern, das Sie dem herren Obersten Lieutenant Hoyes befehl gegeben darob zu sein, das die hinterstellige contributions-costen von Mergentheim [=> Abb. rechts] vnd Wertheim heraus gebracht, vnd anhero gelifert würden. Ob Ich nun wol in der hoffnung gelebet, solches würde auch geschehen sein, so habe Ich doch von keinem der bemelten örter erhalten erhalten noch erlangen können, derowegen Ich veruhrsachet worden, einen Cornet mit 24 Reutern dahin zur execution zu schicken, welcher nach langem vnd etwas scharpffen anmahnen zu Wertheimb 300 thaler an gelde, vnd dan einen revers auff 250 Rthaler,[110] solche in 4 Wochen zu bezahlen, bekommen hat, iedoch ist solcher revers also stylisiret,[111] wan von E. Excell. der Graffschafft Wertheim solcher Nachrest würde erlaßen werden, das alßdan solcher revers auch vngültig sein solte: Nun sint 10 Monathe verflossen, wovon die Graffschafft ieden Monath 150 Rthaler, 1500 Rthaler geben solte, darauff sint an baarem gelde geliefert 500 Rthaler, vnd dan an den revers 250 Thaler, das also darmit erst 5 Monath bezahlet weren. Nachdem der Cornet auch von Mir ordre gehabt nach Mergentheim zu geben, welchem Er auch nachgelebet, darinnen aber etliche Regimentsqvartiermeister sambt Reutern sich befunden, welche ihn nicht in die Stadt laßen wollen, sondern vorgegeben hetten, E. Excell. hetten ihren herren Obersten den Orth assigniret, darumb Sie Niemanden hinein ließen, bis Sie zuvohr das Ihrige bekommen hetten. Der Rest von Mergentheim vff 8 Monath erstrecket sich vff 2000 Thaler, den solcher Orth monathlich mit 250 thalern ausgewiesen, wan Ich nun diese Reste nicht bekommen solte, werde Ich an dem Bawe wenig verrichten laßen können, dan von den andern Ständen nur Monathlich dazu gegeben wirt, alß einliegende specification[112] ausweiset, da Ich doch ietzo zu den Mawren, Stein zu führen, Geltt groß von nöthen hette: alß wil E. Excell. gehorsamblich gebeten haben, derselbe wollen gnedig geruhen, an das Hochmeisterthumb[113] zu Mergentheim, so dan die Graffschafft Wertheim einen scharpfen befehl ergehen zu laßen, das die beide Stände ihre hinterstellige reste bezahlen, damit man den Baw desto beßer fortsetzen könne, wie dan E. Excell. ohn mein maßgeben dero gnedigen belieben nach verordnen werden, was hierin zu thun sein wird, vnter deßen wil Ich an dem Bawe so viele thun, alß Mir immer müglich ist. Vnd laße E. Excell. hirmit vnverhalten, das die Cortine[114] zwischen den beiden bastions in die 30 Ruthen[115] nunmehr fertig, [=> Abb. rechts] vndt laße ietzt mit allem Vleiße an dem Werck beim Oberthore zur rechten handt, wan man aus dem Thore gehet, arbeiten, den Grundt zu machen, damit Ich auch daran kann machen laßen, was menschend müglich daran zu thun sein wirt, soll mit allem vleiße fortgesetzet werden, worauff E. Excell. sich gewiß zu verlaßen haben. Sonsten berichte E. Excell. auch, das sehr viele Parthien hir im Lande gehen, welche alle von dero vnterhabenden armeë ab vnd herein gehen, vnd sich dieß- vnd jenseit Maynß finden laßen, das der Landtman auch nicht gar sicher dafür ist. Womit E. Excell. Ich Gottes gnediger auffsicht vnd bewahrunge getrewligst befehlen, Mich aber in dero beharliche gnade ergeben thue, vnauffhörlich verbleibend E. Excellence
gehorsamer vnd getrewer Knecht
Schweinfurth den 8ten Maji ao p 1648. p ChvonSteinëcker“.[116]
„Hochwolgeborner Herr General vnd FeldtMarschall, Gnediger Herr,
Ew. Excell. seindt meine gehorsame dienste allezeit bereit, vnd habe dero Schreiben vnterm dato im feltlager [=> Abb. links] bey Hültingen[117] vom 9ten dieses gestern in allem respect erhalten, vnd daraus mit großen freuden die herliche victoriam,[118] [=> Abb. rechts] so E. Excell. wieder den Feindt erhalten, vernommen, dem allmächtigen Gott seÿ lob vnd danck dafür gesagt, vnd derselbe wölle E. Excell. hinfüro in allen ihren vorhaben vnd thun glücklichen progress geben. Belangend die Kugeln, habe Ich deswegen an H. Capitain Schäffern naher Erffurth geschrieben, das derselbe solche anhero befordern wölle, erwarte auch stündlich deßelben resolution, wan er solche fortschaffen wirt, wie Sie aber von hir nach Nördlingen[119] werden zu bringen sein, weiß Ich nicht wol; den hir herumb des Feindes Parthien so heuffig vnd starck gehen, das Ich mit meiner Compagnie Reuter selbige dahin bringen zu laßen nicht getrawe. Wan aber E. Excell. gnedig belieben wollten, H. Obersten Lieutenant Küchmeister[120] in Windßheim[121] ordre zu geben, das Er 50 Dragouns,[122] [=> Abb. links] wan Ich Ihme darumb schreiben würde, anhero schicken solte, die zugleich mit meinen leuten fortgehen könten, vnd man solche Kugeln vff Windsheimb von dar Sie der H. Ob. Lieutenant Küchmeister vollendß nach Nördlingen bringen laßen könnte, Ich will sonsten meinen müglichsten vleiß nicht daran sparen, sondern vffs beste, alß Ich immer kann vnd mag beförderlich sein, das Sie fort kommen mögen, sonsten kan E. Excell. nicht verhalten, das von deroselben Ich newlich keine Schreiben erhalten, alß das dieses gestern Mir zu gekommen. Der herr Oberster Ermeß,[123] [=> Abb. rechts] Commendant in Erffurth, ist am 12ten dieses Selig verschieden. Sonsten kan E. Excell. Ich auch nicht bergen, das Ich meine Compagnie Reuter naher Mergentheim geschicket gehabt, in willenß, die execution[124] wegen der restirenden fortifications-costen von 10 Monathen her vorzunehmen vnd ergehen zu laßen, weil Sie Mir nichts zu willen sein wollen, aber die regiments-qvartiermeister, so sich darin vmb etliche anforderunge vor ihrer HH. Obersten regimenter befinden haben Sie nicht einlaßen wöllen, derowegen derselbe vnverrichteter sache wiederumb zurügke gekommen. Demnach E. Excell. Ich wil gebeten haben, dieselbe wölten gnedig geruhen, vnd den Reg. Qvartiermeistern ordre ertheilen, das Sie meine Leuthe, so Ich wegen der execution dahin schicken werde, weil die Güte nichts verfangen wil, nicht auffhalten, sondern einlaßen sollen, damit Ich die gelder zu dem bawe bekommen möge. Ich habe auch einen Cornet mit etlichen Reuthern dar auff der execution gehabt, es hat aber wenig fruchten wöllen, weiß also fast nicht, wie es mit denen beiden Ständen zu halten sein wirt, wan Ich das geltt von Ihnen nicht bekommen solte, würde Ich an dem bawe wenig verrichten laßen können. Sie hetten zu beiden theilen vom Anfange solche gelder in iedem Monath wol entrichten laßen können, aus was Vhrsachen aber Sie es nicht thun wölten, kann Ich nicht wißen. Womit E. Excell. Ich Gottes gnediger auffsicht vnd bewahrunge vnd Mich aber in dero beharliche gnade recommendiren thue, vnnachleßig verbleibend E. Excellence
gehorsamer vnd getrewer Knecht
Schweinfurth den 16ten Maji ao p 1648. p ChvonSteinëcker
Specification der Stände, die noch zu den fortifications-bawe geben, vnd wie viel ein Jeder Stand gibt,
monathlich
das hochfürstl. Stifft Würtzburg 350 thlr.
das hochfürstl. Stifft Bamberg 420 thlr.
die Graffschafft Castel[125] 30 thlr.
die Graffschafft Schwartzenberg 30 thlr.
Ft: 830 thlr.
Die beschaffenheit mit Mergentheimb und Wertheim werden E. Excell. aus dem Schreiben in gnaden ersehen. p“.[126]
Wrangel selbst lag am 18./28.5.1648 noch in seinem Hauptquartier Oberndorf,[127] [=> Abb. links: Manfi B] wie sein Schutzbrief[128] für die Jesuiten in Dillingen[129] zeigt.[130] [=> Abb. rechts]
Dass Steinecker Reiter und 100 Musketiere[131] auf Befehl des eigensüchtigen profitorientierten Königsmarck nach Eger[132] abgeben musste, die dann in der Oberen Pfalz zu dessen üblichen Beutezügen abkommandiert wurden, hinderte ihn daran, sie gegen die Streifparteien um Schweinfurt zum wirksamen Schutz der Landbevölkerung einsetzen zu können, die er zudem auch beim weiteren Ausbau der Fortifikation hätte verwenden können. In den folgenden Schreiben kam er immer wieder auf die seiner Meinung falsche Anweisung zurück.
„Hochwolgeborner Herr General vnd FeldtMarschall, Gnediger Herr,
E. Excell. seindt meine gehorsame dienste allezeit so willigst alß schuldig, vnd habe am 19 dieses dero zwen Schreiben, eines sub dato Göppingen[133] vom 27 Aprilis, das ander vnterm dato Hiltenhoffen[134] vom 11ten dieses, in gebürlichem respectu erhalten. Was jenes betrift, soll mit dem Lieutenant, so bald derselbe vom H. Obersten Lieutenant Hoys anhero geschicket wirt, E. Excell. befehl nach vorgenommen, auch deroselben die beschaffenheit davor alßdan zu wißen gemacht werden. Dieses betreffendt, habe dem herrn General Königsmarcken auff deßen begehren die beÿ Mir habende Compagnie Reuter samt 100 Musquetirern nach Eger geschicket. p Hirbeÿ E. Excell. zu berichten habe Ich nicht laßen sollen, das die Parthien hir im Stiffte so starck gehen, vnd den Leuthen mit abnahme ihres Viehes vnd ander insolentien[135] großen schaden thun, wie dan newerliche tage eine Parthie zu Haßfurth[136] das Viehe weg genommen, vnd die Leuthe rançioniren[137] müßen; hernach ist selbige Parthie nach Closter Schwarzach[138] [=> Abb. links] gegangen, hat auch alda das vorige practiciret, vnd hernegst das Closter gar besteigen plündern[139] vnd anstecken wöllen, worüber die vnterthanen mit zuthuung I. Churf. Gn. zu Maintz[140] [=> Abb. rechts] Soldaten zwene Reuter ergriffen, vnd nach Wirtzburg geführet worden; Desgleichen hat eine andere Parthie beÿ Wirtzburg auch gethan; von welcher Parthie auch zwene Reuter ergriffen worden. Weil dan solche vier Reuter von dem herrn Statthalter[141] zu Wirtzburg Mir anhero geschicket, vnd Ich ersuchet worden, dieselbe der gebühr nach zubestraffen, damit andere ein Exempel daran haben,[142] [=> Abb. links] vnd den Leuthen solchen gewalt nicht thun möchten, solche vier Reuter auch annoch alhir in gefänglicher hafft angehalten werden; Alß Ich es für eine Nothwendigkeit erachtet, solches E. Excell. zu vorhero zu berichten, vnd Mich deroselben Raths zu erholen: Alß wil E. Excell. Ich gehorsamlich gebeten haben, diese wollen gnedig geruhen Mir darüber ordre zu ertheilen, wie Ich es mit Ihnen halten soll, deme Ich gehorsamlich nachleben will.[143] Vber diesem soll E. Excell. Ich nicht verhalten, das der herr Statthalter zu Wirtzburg im Nahmen Ihrer Churfl. Gn. zu Meintz an Mich gelangen laßen, Ich möchte die besatzunge von dem hause Maynberg[144] [=> Abb. links] abnehmen, es solte von Ihrer Soldatesqve[145] nicht besetzet, sondern freÿ gelaßen werden, vnd wan etwa vom Gegentheil einige Völcker hir ins Landt gehen solten, wolten Sie Mir solches wieder einraumen, vnd mit meinen Soldaten besetzen laßen. weil aber ohne Vorwißen vnd befehl E. Excell. Ich Mich darauff nicht resolviren können, sondern den herrn Statthalter deswegen an E. Excell. verwiesen: Alß wöllen dieselbe Mir in gnaden wißen laßen, wie Ich Mich darin verhalten soll, welchem alßdan Ich meine schuldigkeit nach folge leisten wil. vnd thue E. Excell. Gottes gnediger Auffsicht vnd bewahrunge getrewligst, Mich aber in dero beharliche gnade recommendiren, vnauffhörlich verbleibend Ew. Excellence
gehorsamer vnd getrewer Knecht
Schweinfurth den 20ten Maji ao p 1648 p. ChvonSteinëcker“.[146]
„Hochwolgeborner Herr General vnd FeldtMarschall, Gnediger Herr,
Ew. Excell. seindt meine gehorsame dienste bereit, vnd habe Oberntorff heute erhalten, vnd wegen fortschaffung der Stückkugeln dero befehl daraus ersehen. Kann aber E. Excell. nicht verhalten das die Kugeln noch nicht hir sein, Ich hoffe aber H. Capitain Schäffer werde solche erster tages nach Schleusingen[147] bringen, wohin Ich alßdan von hir aus Wagen schicken muß, vmb dieselbe anhero zu holen, mit vnd beÿ welcher gelegenheit E. Excell. alhir noch stehende Stücke auch sollen fortgeschicket werden, so vil immer möglich sein wil fortzubringen. E. Excell. habe Ich vom 16 dieses wegen der Kugeln auch berichtet, vnd daneben dieselbe gebeten, Sie wöllen gnedig geruhen, h. Oberst Lieutenant Küchmeister ordre zu geben, das er 50 Dragouns / : wan Ich solche fordern würde : / biß Kitzingen gehen laßen, damit sie solche Kugeln convoyern möchten. Vnd weil auff des herrn General Königsmarken ordre Ich alle meine Reuter vnd 150 Musquetirer [=> Abb. rechts] nach Eger schicken müßen, weiß Ich zu diesem mahl fast nicht rath wegen der Convoy, damit die Kugeln wegen der Weißenburger[148] vnd Rottenburger Parthien nicht in gefahr sein möchten: Alß will E. Excell. gebeten haben, dieselbe wöllen gnedig geruhen, ordre zu ertheilen, das die Reuter von Nördlingen vnd etliche Dragouns von Windßheim anhero kommen, vnd solche Kugeln abholen mögen, vnd also desto sicherer dahin kommen können. Den verzug, das die Kugeln nicht ehr anhero gekommen, wollen E. Excell. Mir nicht zumeßen, Ich habe etliche mahle darumb geschrieben, das Sie möchten hergeschafft werden. E. Excell. will Ich hirmit Gottes gnediger Auffsicht vnd bewahrung getrewligst, Mich aber in dero beharliche gnade recommendiret haben, vnd verbleibe vnauffhörlich E. Excellence
gehorsamer vnd getrewer Knecht
Schweinfurth den 22ten Maji ao p 1648 p ChvonSteinëcker“.[149]
„Hochwolgeborner Herr General vnd FeldtMarschall, Gnediger Herr,
Ew. Excell. seindt meine gehorsame dienste allezeit bereitwilligst, vnd habe nicht laßen sollen, desselben hirmit zu berichten, das Ich gestern von hir aus 25 Wagen naher Schleusingen, vmb abholunge der bewusten Sachen, geschicket habe, verhoffe auch, das dieselbe am 31ten dieses gewiß zu Kitzingen sein sollen, wofern h. Capitain Schäffer sich mit denselben am bestimbtem Tage zu Schleusingen gewiß einstellen wirt, vnd wil Mich bemühen, das Ich Sie biß Windsheimb kan bringen laßen, wan dan E. Excell. gnedig geruhen wollen, dem h. Oberst Lieutenant Küchmeister ordre zu geben, das Ehr Sie vollendß nach Nördlingen schaffen thete, das Ich wegen mangel der Convoy nach Nördlingen nicht zu bringen weiß, werden E. Excell. aus meinem den 22ten dieses datirten Schreiben in gnaden ersehen haben, weil der herr General Königsmarck meine reuter vnd 100 Musqvetirers zu sich gezogen. Hirneben soll E. Excell. Ich vnverhalten laßen, das mit den gestrigen fuhren dero Stücke vnd andere Sachen, so beÿ Mir gewesen, eingepacket auff Erffurth geschicket, vnd dabeÿ ein Verzeichniß von allem, was dahin ietzt gekommen, gegeben, vorhin sindt schon fünff Stücke, vnd ietzt 17 Stücke, thut in der Summe 22 Stücke, fortgeschicket. Habe dieses E. Excell. nicht verhalten sollen, welche Ich Gottes gnediger Auffsicht vnd bewahrunge getrewligst, vnd Mich in dero beharliche Gnade recommendiren thue, allezeit verbleibend E. Excellence
gehorsamer vnd getrewer Knecht
Schweinfurth den 25ten Maji ao p 1648 p ChvonSteinëcker“.[150]
„Hochwolgeborner Herr General vnd FeldtMarschall, Gnediger Herr,
E. Excell. seindt meine geflißene dienste allezeit bereit, vnd soll derohalben hirmit vnverhalten laßen, das dero Schreiben vom 17., vnd zwo vom 19ten dieses gestern, vnd das eins vom 21ten am 26ten dieses, vmb schleunige fortschaffung der Kugeln vnd Mörser gebürlich erhalten habe. Vnd nachdem gestern gegen Abendt solche Kugeln, alß einliegende Specification von herrn Capitain Schäffern besaget, anhero gekommen, habe Ich dieselbe heute wiederumb fortgeschicket, vnd verhoffe, das solche am negst kommenden Freÿtag zu Windßheim sein sollen, von dar Sie der herr Oberster Lieutenant Küchenmeister E. Excell. gnedigen befehl nach schleunig fort, vnd nach Nördlingen [=> Abb. rechts] bringen laßen wirt. Ich hette verhoffet, herr Capitain Schäffer würde darbeÿ geblieben sein, das er selbige hette vberantworten können, aber er ist von Schleusingen wieder zu rügk nach Erffurth gegangen, derowegen Ich einen Stückjunker[151] biß Windßheim mit geschicket, der Sie alda vberantworten könne. Hirneben laße E. Excell. vnverhalten, das dero 22 Stücke vnd anderen Sachen, so bißher beÿ Mir in Verwahrung gewesen, nach Erffurth geschicket, vnd h. Capitain Schäffern vberantwortet laßen habe, welcher auch alles biß auff E. Excell. gnedige weitere verordnung in guter obacht halten wirt. Vnd was herrn Capitain Schäffern zugeschicket worden, haben E. Excell. aus einliegender Specification gnedig zu ersehen. Ich habe einen Majeur mit 100 Knechten, die Kugeln vnd Mörser biß Windßheim zu convoÿren, mitgegeben, wobeÿ der h. Oberster Lieutenant Brunnell[152] mit vngefehr 40 Reutern ist, das Ich also verhoffe, Sie werden ohne Gefahr dahin kommen. E. Excell. Schreiben an den herren Graffen zu Wertheim[153] habe Ich gebührlich vberschicket, aber noch keine resolution darauff erhalten, desgleichen von Mergentheim auch nicht, wie wol Ich denenselben E. Excell. gnedigen Willen auch geoffenbahret, vnd vnd[154] erlegung solcher restirenden bawgelder angehalten habe. Auch bin Ich der hoffnung, E. Excell. werden mein Schreiben von h. Majeur[155] Horn[156] empfangen, vnd daraus ersehen haben, was für schädliche Parthien hir im Lande herumb vagiren,[157] vnd den Leuthen großen Schaden thun, vnd sonderlich wegen der 3 Reuter vnd eines Trompeters,[158] Welche Mir von Wirtzburg gefänglich anhero geschicket; wie es mit solchen soll gehalten werden, werden E. Excell. Mir gnedigst ordre ertheilen, der alßdan billig soll nachgelebet werden. An dem Bawe wil Ich auch thun laßen, was meiner müglich sein wirt, damit Ich bester maßen darmit fort vnd auffkommen kann. Habe E. Excell. dieses meiner schuldigkeit nach zu berichten nicht laßen sollen, vnd thue dieselbe Gottes gnediger Auffsicht vnd bewahrung getrewligst, Mich aber in dero beharliche Gnade recommendiren, vnauffhörlich verbleibend E. Excellence
gehorsamer vnd getrewer Knecht
Schweinfurth den 30ten Maji anno p 1648. p ChvonSteinëcker“.[159]
„Hochwolgeborner Herr General vnd FeldtMarschall, Gnediger Herr,
E. Excell. seindt meine gehorsame dienste allezeit willigst alß schuldig, vnd habe dero vom 23ten passato an Mich abgelaßenes heute in gebürlichen respectu erhalten, laße E. Excell. darauf vnverhalten, das die FewrMörser[160] [=> Abb. links] sambt den StückKugeln am 30ten passato von hir ab vnd naher Windsheimb geschicket worden, verhoffe auch, das sie glücklich dahin kommen, vnd von h. Oberst Lieutenant Küchenmeister alßdan ferner vff Nördlingen werden geschicket werden. Habe also E. Excell. Ordre auf die Piquen nicht fortschicken können, weil Ich erstlich heute dero gnedigen Befehl darauff erhalten habe. Vnd weil ich auch alhir so viel nicht auffzubringen weiß, zumahlen auff E. Excell. befehl Ich im vergangenen Winter einen Theil hinaus geben müßen: Alß habe Ich an h. Agent Barthen naher Nürnberg geschrieben, ob er alda Mittel haben könnte, so viel piquen naher Nördlingen zu schicken, wan E. Excell. solches gnedig gefallen möchte, was darin weiter zu thun, wöllen E. Excell. Mir gnedige ordre geben, der alßdan gehorsamblich soll nachgelebet werden. Vnd thue dieselbe Gottes gnediger Auffsicht vnd bewahrung getrewligst, Mich aber in dero beharliche Gnade recommendiren, vnauffhörlich verbleibend E. Excellence
gehorsamer vnd getrewer Knecht
Schweinfurth den 1ten Junji ao p 1648 p ChvonSteinëcker“.[161]
„Hochwolgeborner Herr General vnd FeldtMarschall, Gnediger Herr,
E. Excell. seindt meine geflißene dienste allezeit bereit, vnd soll derohalben hirmit vnverhalten laßen, das dero Schreiben vom 17., vnd zwo vom 19ten dieses gestern, vnd das eins vom 21ten am 26ten dieses, vmb schleunige fortschaffung der Kugeln vnd Mörser gebürlich erhalten habe. Vnd nachdem gestern gegen Abendt solche Kugeln, alß einliegende Specification von herrn Capitain Schäffern besaget, anhero gekommen, habe Ich dieselbe heute wiederumb fortgeschicket, vnd verhoffe, das solche am negst kommenden Freÿtag zu Windßheim sein sollen, von dar Sie der herr Oberster Lieutenant Küchenmeister E. Excell. gnedigen befehl nach schleunig fort, vnd nach Nördlingen bringen laßen wirt. Ich hette verhoffet, herr Capitain Schäffer würde darbeÿ geblieben sein, das er selbige hette vberantworten können, aber er ist von Schleusingen wieder zu rügk nach Erffurth gegangen, derowegen Ich einen Stückjunker[162] biß Windßheim mit geschicket, der Sie alda vberantworten könne. Hirneben laße E. Excell. vnverhalten, das dero 22 Stücke vnd anderen Sachen, so bißher beÿ Mir in Verwahrung gewesen, nach Erffurth geschicket, vnd h. Capitain Schäffern vberantwortet laßen habe, welcher auch alles biß auff E. Excell. gnedige weitere verordnung in guter obacht halten wirt. Vnd was herrn Capitain Schäffern zugeschicket worden, haben E. Excell. aus einliegender Specification gnedig zu ersehen. Ich habe einen Majeur mit 100 Knechten, die Kugeln vnd Mörser biß Windßheim zu convoÿren, mitgegeben, wobeÿ der h. Oberster Lieutenant Brunnell[163] mit vngefehr 40 Reutern ist, das Ich also verhoffe, Sie werden ohne Gefahr dahin kommen. E. Excell. Schreiben an den herren Graffen zu Wertheim[164] habe Ich gebührlich vberschicket, aber noch keine resolution darauff erhalten, desgleichen von Mergentheim auch nicht, wie wol Ich denenselben E. Excell. gnedigen Willen auch geoffenbahret, vnd vnd[165] erlegung solcher restirenden bawgelder angehalten habe. Auch bin Ich der hoffnung, E. Excell. werden mein Schreiben von h. Majeur[166] Horn[167] empfangen, vnd daraus ersehen haben, was für schädliche Parthien hir im Lande herumb vagiren,[168] vnd den Leuthen großen Schaden thun, vnd sonderlich wegen der 3 Reuter vnd eines Trompeters, Welche Mir von Wirtzburg gefänglich anhero geschicket; wie es mit solchen soll gehalten werden, werden E. Excell. Mir gnedigst ordre ertheilen, der alßdan billig soll nachgelebet werden. An dem Bawe wil Ich auch thun laßen, was meiner müglich sein wirt, damit Ich bester maßen darmit fort vnd auffkommen kann. Habe E. Excell. dieses meiner schuldigkeit nach zu berichten nicht laßen sollen, vnd thue dieselbe Gottes gnediger Auffsicht vnd bewahrung getrewligst, Mich aber in dero beharliche Gnade recommendiren, vnauffhörlich verbleibend E. Excellence
gehorsamer vnd getrewer Knecht
Schweinfurth den 30ten Maji anno p 1648. p ChvonSteinëcker“.[169]
„Hochwolgeborner Herr General vnd FeldtMarschall, Gnediger Herr,
Ew. Excell. seindt meine gehorsame dienste allezeit willig, vnd habe dero Schreiben vom 29ten Maji im Feltlager[170] Freysingen[171] [=> Abb. links] vmb fortschaffung der alhir gestandenen Mörser vnd von Erffurth anhero geschicketen Kugeln in gebührlichem respect heut erhalten, darauff E. Excell. vnverhalten soll laßen, das solche Kugeln, so bald Sie angelanget, sambt den Mörsern auff Kitzingen, vnd so weiters auf Windßheim gebracht, alwo Sie am negst abgewichenen Freitage, war der 2te dieses, früe angelanget, vnd hat sie der herr Oberst Lieutenant Küchenmeister auch also fort nach Nördlingen geschicket, das Ich also hoffe Sie werden schon vor Nördlingen sein. Ich hette die Kugeln gern ehe von Erffurth gehabt, woran es sich aber verweilet, kann Ich nicht wißen. Auch hat h. Capitain Schäffer an Mich geschrieben, das noch mehr Kugeln sollten anhero geschicket werden, aber solches könte noch in 3 oder 4 Wochen nicht geschehen, das Sie hir kommen möchten. So bald Ich vernehmen werde, das Sie hirher sollen geschaffet werden, will Ich nicht laßen, auffs schleunigste zu befordern, das Sie fortgeschaffet werden, wohin E. Excell. dieselbe werden haben wöllen, maßen Ich Mir eußerst angelegen sein laße, E. Excell. gnedigen befehl nach zu kommen, welches Ich auch vor meine schuldigkeit erkenne. Ich verhoffe auch, E. Excell. werden mein Schreiben wegen der Piquen, so Sie von dieser Gvarnison erfordern, nunmehr bekommen haben: Vnd weil E. Excell. Schreiben der Piquen wegen erstlich den Dritten Tag her nach, alß die Mörser vnd Kugeln von hir weg gewesen, Ich bekommen, habe Ich solche nicht nachschicken können, vnd also E. Excell. befehl satisfaction thun, welches dieselbe Mir nicht imputiren[172] wöllen. Wan E. Excell. Ich zu selbigen mahle, alß die andern Sachen von hir abgeschicket, gehabt hette, würden vnd solten dieselbe meinen schuldigen gehorsamb befunden haben. Ich habe auch an den h. Agent Barthen geschrieben, wan Er soviel von Nürnberg aus auff Nördlingen verschaffen könte, dafern solches E. Excell. gnediger wille sein wirt, weil Ich doch alhir so viel nicht würde auffbringen können. Was E. Excell. Mir gnedig commendiren werden, wil demselben Ich in vnd alle wege gehorsamblich nachleben, vnd thue dieselbe Gottes gnediger Auffsicht vnd bewahrung getrewligst, Mich aber in dero beharliche Gnade recommendiren, allezeit verbleibend E. Excellence
gehorsamer vnd getrewer Knecht
Schweinfurth den 5ten Junÿ anno p 1648 p. ChvonSteinëcker“.[173]
Steinecker meinte natürlich im folgenden Schreiben wieder seine in der Oberen Pfalz als Teil der Garnison in Weiden[174] [=> Abb. links] eingesetzte Soldaten, die er an Königsmarck hatte abgeben müssen. Aber trotz aller Beschwerden kam er natürlich gegen den großen Einfluss Königsmarcks nicht an.
„Hochwolgeborner Herr General vnd FeldtMarschall, Gnediger Herr,
E. Excell. seindt meine gehorsame dienste allezeit bereit, vnd habe nicht laßen können, deroselben hirmit nochmalen zu berichten, das die feindliche Parthien von Rottenberg,[175] Weißenburg vnd Asperg[176] [=> Abb. links] hir im Stifft starck gehen, weil Ihnen wißendt, das Ich keine Reuter hirin habe, vnd thun großen Schaden, wie Sie dan auch dieser Tagen Mir einen Fourier,[177] Fourierschützen[178] vnd ander weg genommen, das Ich also nicht fast hinaus schicken darff, vnd muß Mich auch befürchten, das Sie einmahl alle Pferde, so täglich nach Stein zu den Mawren gehen müßen, wegk nehmen werden. Wan aber h. Rittmeister Sylvester Schrader mit seiner Compagnie wiederumb beÿ Mir hirin were, könte Ich dieselbe beÿ solchen Steinfuhren vnd auch sonsten wegen der Parthien gebrauchen, damit man für denselben etwas sicherer were. Wil demnach E. Excell. gehorsamblich gebeten haben, dieselbe wöllen gnedig geruhen, die Verordnung zu thun, das Ich die Compagnie Reuter wiederumb anhero in meine Posto bekommen möge. Die Arbeit betreffend, laße Ich daran so viel thun, alß immer müglich, Ich werde aber daran zimblicher massen verhindert, weil die hundert Knechte hinaus gecommendiret wurden,[179] vnd man ietzt keine andere Arbeitsleuthe, alß vor einem Jahre geschehen, bekommen kann; Mit den Mawren gehet es zimblich, vnd habe vmb mehr Mawrer nach Wirtzburg vnd andern herumb liegenden Orten geschrieben vnd angehalten, damit die Mawren desto ehender können ausgeführet werden, wie Ich dan am 1 Junÿ an den hengende Wercke[180] beÿ dem Oberthor gegen den Berg zu mawren habe anfangen laßen, verhoffe auch beÿ Außgang des Monaths Julÿ solche Mawer vmb die bastion fertig zu haben. Was alhir wegen der Lamboischen[181] armeé niederlage[182] alhir eingelaufen, werden E. Excell. aus einliegendem ersehen, wie wol Ich verhoffe, Sie werden schon mehr particularia[183] davon haben. So wirt auch von vnterschiedlichen Catholischen örtern berichtet, das die Spanische Armeé in Flandern von dem Duc d’Anguin[184] [=> Abb. rechts] seÿ geschlagen worden, vnd der Ertz-Hertzog Leopoldt Wilhelm[185] [=> Abb. links] Hochf. Dhlt. in solcher Schlacht [=> Abb. rechts] geblieben, ob es sich also gewiß verhelt, kan man noch nicht eigentlich wißen,[186] Gott der Allerhögst gebe, das es Wahr seyn möge; Sonsten werden E. Excell. schon erfahren haben, das I. Königl. Mayt. in Polen[187] [=> Abb. links] gewiß todt, vnd sein I. Mayt. an einem hitzigen Fieber[188] gestorben. Womit E. Excell. Ich Gottes gnediger Auffsicht vnd bewahrung getrewligst, vnd Mich in dero beharliche Gnade recommendiren thue, allezeit verbleibend E. Excellence
gehorsamer vnd getrewer Knecht
Schweinfurth den 17ten Junÿ anno p 1648. p.
ChvonSteinëcker
Cölln[189] vom 18. Junÿ. p
Die Lamboischen haben zwar seither jüngstem zwischen Neuß[190] vnd Grevenbrügk[191] Posto gefaßet, vnd die Heßische[192] nach derer Ankunfft aus ihrem Lager nach Wevelhofen[193] in das felt gerücket, den 14. früe angegriffen, auch im Anfang den Graffen von Wiedt[194] mit vngefehr 200 Reutern gefangen vnd 7 Estandarten[195] erobert, nachdem es aber zu einer Haubtaction[196] gekommen, vnd das Treffen etliche Stunde hefftig continuirt, haben die Heßische die Lamboischen mit gentzlicher Ruinirung des Fueß Volckes in die Flucht geschlagen,[197] worüber dan eingelangter Lista nach vff Heßischer seiten der Ob. Spreilitz,[198] ein Major,[199] ein Rittmeister, Lieutenant vnd General-Adjutant[200] mit etlich geringen Officiers mit ohn gefehr 160 Mann todt, auch nebst andern der Ob. Bengau,[201] 4 Ob. Lieutenants, 5 RittMeisters vnd vber 250 gemeine Knechte verwundet geblieben, vnd nicht allein gedachter Graff von Wied, sondern auch 4 Rittmeisters, der Secretarius Julius[202] sambt 250 Mann gefangen, vnd neben 7 Estandarten beÿ 300 Pferde verlohren. Entgegen haben die Heßischen von den Lamboischen 3 Obersten, als Savery[203], Holtzappel[204] vnd Schwerdt,[205] 4 Ob. Lieutenants, worunter der von der Artillerie, 1 Major, 5 Rittmeister, 21 Capitains, 28 Lieutenants, 2 Capit. Lieutenants,[206] 13 Cornet, 23 Fendriche; 1 Adjutanten, 4 Qvartier- vnd Wachtmeisters, 8 Constabel,[207] 9 Handlanger,[208] 1 Zeug bedienter,[209] 5 Trompeter, des Gen. Brechts[210] Vetter mit 1800 zu Roß vnd fueß, worunter die Corporals[211] vnd dergleichen Officiers / : auch 200 Mann, welche zuvohr auff Heßischer Seithe gedienet, sich hinwiederumb vntergestellet[212] : / gefangen, vnd neben 17 Estandarten, 20 fendlein 3 halbe Cartaunen, 2 Sechspfündige vnd 6 Felt Stücklein mit vieler Munition vnd alle Artillerie- auch 700 andern Pferden eingebracht, was aber vor Officier auff Lamboischer Seithen auff der Wahlstadt,[213] wobeÿ sich die Todten auff 1000 Mann erstrecken, geblieben, ist noch vnwißendt, vnd der General hierauff mit der vbrigen Reuterey zu Rodtkirchen,[214] vnfern von hir ankommen, die Flüchtigen hinwieder zu versamlen, vnd in die Qvartier zu verlegen“.[215] In zeitgenössischen Darstellungen wie bei dem katholischen Chronisten Johannes Wilmius [1585, gest. als Dekan des Stiftes Kaiserswerth 1655] aus Kempen[216] las sich das so: „Am 14. Juni 1648 griff Lamboy die Hessen an der Erft[217] und bei Neuß an. Sie hatten dort ihr Lager aufgeschlagen und es mit einem Wall umgeben. Zum Unglück aller Katholiken der unteren Diözese wurde Lamboy trotz eines schneidigen Angriffs zurückgeschlagen und überwältigt. Die Hoffnung, er werde Israel erlösen, erfüllte sich nicht. Doch auch den Hessen kam dieser Sieg teuer zu stehen. Er hätte beinahe zu ihrem Untergang geführt. In einem Blutbad, [=> Abb. rechts] wie es größer und schlimmer seit langer Zeit nicht bekannt geworden war, hatten fast alle Offiziere, Kompanieführer, Fähnriche und Regimentskommandeure den Tod gefunden. Unter den mir bekannten Gefallenen befand sich auch Sprewitz“.[218] Der Hildesheimer[219] Arzt, Ratsherr und Chronist Dr. Conrad Jordan [10.11.1591 Bockenem-23.10.1659 Hildesheim][220] hält in seinem Tagebuch fest: „Als Sontags Morgen vmb 4 Vhr ist das harte Treffen ohnweit Grevenbrouch[221] in der zwischen dem Feltmarschall Erpe Lamboy vnnd dem heßischen Gral.-Liutnandt[222] Geisen[223] [=> Abb. links] vorgangen, das beederseits viel Volck verloren, Lamboy aber mit Hinterlassung (von) Stück(en) vnnd mehrentheils Cavalleria das Felt reumen vnnd reterirn müßen“.[224] Bei dem Schmalkaldener[225] Chronisten Johann Georg Pforr [1612-1687] heißt es dagegen lakonisch: „Den 4. Junii haben die F[ürstlichen Hessischen Caßelischen völcker unterm commando Generalleutnand Johan Geyßen die Churcöllnische armee, so der Lampoi geführet, am rein auß dem felt geschlag[en“.[226] An sich war das Treffen bereits gewonnen gewesen, als Lamboys Fußvolk die feindliche Bagage[227] plünderte und dadurch Verwirrung in die eigenen Reihen brachte, was Geyso zum erfolgreichen Gegenangriff nutzte, bei dem 700 der 3.000 Infanteristen fielen und Lamboy mit dem Rest der Reiterei nach Zons[228] entkommen konnte.
„Hochwolgeborner Herr General vnd FeldtMarschall, Gnediger Herr,
E. Excell. seindt meine gehorsame dienste allezeit bereitwillig, vnd soll derselben hirmit nicht verhalten, das herr Capitain Schäffer noch 2100 Stück Kugeln, so theilß zu halben Cartaunen, theilß achtpfündige[229] vnd theilß 3 pfündige[230] sein, gestern anhero gebracht, vnd weil von E. Excell. Ich keine ordre habe, ob Ich Sie weiter schicken soll: Alß wil dieselbe Ich hirmit gehorsamblich gebeten haben, Sie wollen gnedig geruhen, Mir derowegen ordre zu ertheilen, der alßdan Ich gehorsamblich nachleben wil. Sonsten zweiffelt Mir nicht, E. Excell. werden aus meinen verschiedenen Schreiben ersehen haben, wiedie feindtliche Parthien von Rottenberg, Weißenburg vnd Asperg, hir im Stifft so starck gehen, maßen Sie wol wissen, das Ich keine Reuter beÿ Mir hirin habe, das Sie Mir auch fast für der Stadt die Leuthe wegnehmen, wie dan noch innerhalb wenig tagen geschehen, vnd Ich also fast keine fuhren nach Steine hinaus gehen laßen kann. p Nebst diesem kan E. Excell. Ich nicht bergen, das meine Nachbarn hir herumb wunderliche Calender machen[231] wegen der Spanischen vnd Lamboischen Niederlage, der allmächtige Gott wölle auch E. Excell. gnade verleihen, das Sie in ihren Vornehmen vnd thun glücklichen progress haben mögen. Womit dieselbe Ich Gottes gnediger Auffsicht vnd bewahrunge getrewligst, vnd Mich in dero beharliche Gnade recommendiren thue, allezeit verbleibend E. Excellence
gehorsamer vnd getrewer Knecht
Schweinfurth den 20ten Junÿ ao p 1648. p ChvonSteinëcker“.[232]
Wrangels „Progressen“ lassen sich ber auch aus dem Zustand der Gegner erklären. Während des Rückzugs von der Isar hatte sich nach Auffassung Haslangs,[233] [=> Abb. rechts] der selbst bei den Truppen gewesen war, der Zustand der Armee derartig verschlimmert, dass „ufs neue gern der dritte theil reitter und knecht verschwunden und dahinden geblieben,[234] und ist nunmehr mit beeden armaden an deme, daß sye vorn feind vast nimmer stehen kinden, sondern wann sye denselben von weittem wissen, sich fortan zurückh begeben müssen“.[235]
Auch im nächsten Schreiben Steineckers ging es wieder um die Schwierigkeiten, benötigte Gelder einzutreiben.
„Hochwolgeborner Herr General vnd FeldtMarschall, Gnediger Herr,
Ew. Excell. seindt meine gehorsame dienste allezeit bereit, vnd wiewol dieselbe Ich nit diesem meinen Schreiben verschonen wollen, in Betracht Mir wol wißent, das dieselbe mit wichtigen Geschäfften beladen, so hat es doch die vnvmbgängkliche Notturfft erfordert; vnd kann E. Excell. hirmit nit verhalten, das Ich von dem Stifft Bamberg wegen der beiden Monathe Maji vnd Junÿ 840 thaler fortifications-gelder zu fordern habe, warumb Ich auch vnterschiedlich geschrieben vnd gefordert habe, aber nichts erhalten können, maßen des herrn Bischoffen zu Bamberg[236] [=> Abb. rechts] F. p Gn. Cantzler vnd Räthe Mir solches abgeschlagen, alß E. Excell. aus eingeschloßenen Abschrifften[237] gnedig zu ersehen haben werden. Weil dan nun der General Königsmarck die fortifications-gelder auch bekömpt, worumb Ich doch keine Wißenschaft gehabt, der h. Agent Mir auch solches nicht notificiret, wiewol er sich deßen gegen den Fürstl. Bamberg. Pfleger[238] zu Rotenstein[239] vernehmen laßen, vnd also nicht mehr als die 350 Thaler von dem Stifft Wirtzburg zu gebrauchen habe, womit doch wenig kan verrichtet werden, zumahlen davon die Steinfuhren nicht können bezahlet werden: Alß bin Ich gezwungen worden, solches E. Excell. gehorsamblich zu hinterbringen, vnd wil dieselbe hirnebst gebeten haben, Sie wöllen Mir gnedige ordre ertheilen, wie Ich es darin halten soll, ob Ich die Baw-costen von die beide Monathe von Bamberg noch fordern vnd erheben soll, Damit Ich gleichwol mit dem Bawe nicht stecken bleibe, wan der h. Agent E. Excell. befehl darüber zu wißen gethan hette, hette dieselbe Ich hirmit verschonen wollen, darumb dieselbe Mir dieses nicht zum argen deuten wollen. Ich hette wol vermeinet, der herr Agent solte mir hirin beförderlich sein, das E. Excell. deswegen beÿ diesen zeiten in ihren Geschefften nicht beunruhiget würde, So geschieht es doch von Ihme nicht. Verhoffe demnach, E. Excell. werden Mir gnedige ordre geben, wie Ich Mich hirein verhalten solle, der alßdann gehorsamblich sol nachgelebet werden. Von dem herrn Graffen zu Wertheim kann Ich nichts erhalten, Ich mag es auch anfangen, wie Ich wil, weiß also nicht, wie der Baw förderligst möge fortgesetzet werden. Aus meinem vorigen Schreiben werden E. Excell. gnedig ersehen haben, das Ich am 1ten dieses die Mawer an den hengenden Wercken[240] nach dem Berge zu beÿ dem Oberthor angefangen habe, will auch meinen mügligsten vleiß thun, das es, sobald es immermehr geschehen kann, verfertiget werde. Weil Ich dan ietzo so wenig Geldt zu dem bawen ein zu kommen habe, Alß wil E. Excell. gebeten haben, dieselbe wollen gnedig geruhen, Mir wißen zu lassen, ob Ich die Gelder aus dem Marggrafenthumb Anspach nicht bald wieder fordern soll, damit etwas weiters zu langen vnd den baw beßer fortsetzen laßen könne. Womit E. Excell. Ich Gottes gnediger Auffsicht vnd bewahrunge getrewligst, Mich aber in dero beharliche Gnade recommendire,verbleibend E. Excellence
gehorsamer vnd getrewer Knecht
Schweinfurth den 22ten Junÿ ao p 1648. p ChvonSteinëcker“.[241]
Zu einem dieser Munitions- und Geschütztransporte aus Erfurt, die über Schweinfurt und Kitzingen weiter nach Bad Windsheim liefen, hielt Melchior Adam Pastorius [1624 Erfurt-1702 Nürnberg], Bürgermeister und Oberrichter in Bad Windsheim, in seiner „Kurtzen Beschreibung“ fest: „1648. den 19. [29.; BW] Julii kamen unter einer Convoy von 200. Mann 13. Wägen mit Granaten[242] und Feuermörsern anhero aus der Stadt Erfurt / allen diesen Leuten muste man vollauf geben; und war um diese Zeit unter denen Bürgern ein so grosses Seuffzen und Weheklagen / daß sie für Jammer und Sorgen hätten vergehen mögen / und doch des Last-Aufbürdens kein Ende war“.[243]
Mittlerweile waren auch die Streitigkeiten mit dem korrupten Barth eskaliert, dem Steinecker nach den vorausgegangenen Querelen mit Recht misstraute.
„Ps: Dinglfing,[244] [=> Abb. links] den 1. Augusti 1648
Hochwolgeborner Herr General vnd FeldtMarschall, Gnediger Herr,
Ew. Excell. seindt meine gehorsame dienste allezeit willigst vnd bereit, vnd habe dero an Mich gefertigtes Schreiben vom 10ten dieses am 24ten ejusdem wol erhalten, vnd daraus ersehen, das beÿ E. Excell. meine schreiben von vnterschiedlichen datis eingekommen, vnd was dieselbe in dero Schreiben Mir von einem vnd andern für ordre gegeben. Belangend nun das hauß Maynberg, will E. Excell. gebenene ordre vnd befehl, dan I. Churf. Gn. weiters vmb die evacuation[245] anhalten laßen werden, gehorsamblich nachleben, vnd alles wol in acht haben, das von vns etliche droben bleiben können, p. Was hernach die fortifications-gelder zu Bamberg betreffen thut, habe Ich deswegen den Majeur zu Ihr Fürstl. Gn. abgefertiget, vmb dieselbe zu fordern, damit die beide vorige Monathe Majus vnd Junius auch zugleich möchten bezahlet werden, was I. F. Gn. sich darauff resolviren werden, will E. Excell. mit erstem gehorsamblich zu wißen machen, jedoch aber werde nach E. Excell. gegebenen ordre Ich mich verhalten, wan in der Güte nichtes erfolgen solte. Wegen des Magazins habe schon vor diesem an H. Agent Barthen geschrieben, welcher Mir zur antwort gegeben, Er wolte die Stände zu sich in Nürnberg beschreiben, vnd Ihnen solches vorhalten, aber Ich habe noch keine antwort darauff erhalten, ob es geschehen oder nicht, derowegen Ich denselben nochmahln desfals erinnert, vnd Ihme daneben E. Excell. gnedigen befehl zu wißen gethan, damit etwan nichts verseumet werde, auch darneben Ihme zu verstehen gegeben, wan er solches nicht fortsetzen würde, maßen er sich deßen ia anmaßet, will Ich die Stände zu mir erfordern laßen, vnd Ihnen die beÿbringung der früchte[246] zu den Magazin vortragen, damit daran nichtes verabseumet, sondern schleunigst angeschaffet werden möchte, zumahlen es anietzo gar gar schlecht mit dem Magazin alhir beschaffen ist. von den gerestirten[247] vnd moderireten[248] 1000 Rthaler in dem Stifft Wirtzburg sint bißhero Monathlich 1600 Rthaler erleget vnd bezahlet, welche theilß zu dieser gvarnison gebraucht worden, was von selbigen geldern noch restiret, wirt auch verhoffentlich an jedem Monath fallen. Habe also E. Excell. dieses zu berichten für meine schuldigkeit erachtet, vnd weil dero befehl nach Kugeln vnd Piquen, so von h. Capitain Schäffern mehr hergebracht worden,[249] alhir biß auff E. Excell. weitern befehl behalten; Womit dieselbe Ich Gottes gnediger Auffsicht vnd getrewer bewahrunge ergeben, Mich aber in dero beharliche Gnade högstens recommendiren thue, der Ich allezeit erfunden werden vnd verbleiben will E. Excellence
gehorsamer vnd getrewer Knecht
Wegen des Bawes thue Ich, so viel Mir immer müglich, aber es mangelt Mir an den Arbeitsleuthen, weil Ich 100 Mann in der Weÿde[250] habe. p
Schweinfurth den 27ten Julÿ ao p 1648. p. ChvonSteinëcker“.[251]
Aus der Oberen Pfalz wird berichtet, dass am 2.8.1648 fünfzig Schweden aus der Schweinfurter Garnison in Hopfenohe,[252] Ober- und Unterfrankenohe über 1.000 Stück Vieh geraubt haben.[253] Zudem ließ Steinecker die Gelegenheit nicht aus, Königsmarck, der ohnehin auch mit Wrangel nicht in gutem Einvernehmen stand, weil er eine Art Privatkrieg auf eigene Rechnung führte und dessen erfolgte „Raids“ auch im Bistum Bamberg gefürchtet waren, bei Wrangel zu denunzieren und wiederum auf seine Soldaten zu verweisen, die er nach Eger bzw. Weiden hatte abordnen müssen.
„Hochwolgeborner Herr General vnd FeldtMarschall, Gnediger Herr,
E. Excell. seindt meine gehorsame dienste allezeit bereit, vnd habe nicht laßen sollen, deroselben mit diesem auffzuwarten; vnd kann E. Excell. nicht verhalten, das dero vom 10ten dieses an Mich abgelaßenes gebürlich erhalten; vnd dero befehl wegen eines vnd andern daraus wol vernommen habe. Wiewol Ich auch deßelbe am 26ten hujus dieses beantwortet, aber nicht gewust, ob solch mein Schreiben fortgekommen; so habe E. Excell.mit diesem Ich nochmaln berichten sollen, das deroselben gnediger befehl Ich gehorsamblich nachleben wil. Belangend nun das hauß Maynberg, will Ich schon sehen, wan I. Churfl. Gn. die Mannschafft aus meiner posto davon abzuführen weiter begehren werden, das dennoch davon etliche droben bleiben, damit solche aber nicht wiederumb durch practiken[254] in andere hände kommen möge. Was die Bambergische fortifications-gelder betreffen thut, habe auff E. Excell. gnediges Schreiben alßbald einen Officier dahin geschicket, vmb solches I. F. Gn. vorzutragen, das nemblich die fortifications-gelder nicht mit gemeinet gewesen, dan Sie dem h. General Königsmarcken sollen gegeben werden, vnd daneben ansuchung gethan, das solche Gelder von den nun mehr Dreÿ felligen Monathen möchten anhero geliefert werden, damit Ich an dem baw nicht verhindert würde. Weil aber I. F. G. der herr Bischoff nicht zu Bamberg gewesen gewesen, habe Ich keine resolution darauff erhalten, Ich verhoffe aber solche erster Tage zu bekommen, vnd wan I. F. G. solche gelder nicht geben wolten, werde E. Excell. gnediger ordre Ich gehorsamblich nachleben, mit der execution zu verfahren. Dan zu vnterschiedlichen mahlen I. F. G. Ich geschrieben, das solche Baw-gelder von E. Excell. nicht würden erlaßen werden, derowegen Sie sich mit denselben wol vorzusehen, das Sie solche nicht doppelt geben lassen dürffen, zumahl aus des herrn General Königsmarcken anforderungs-schreiben Ich nicht mehr ersehen, alß das derselbe die contribution allein gefordert, vnd der fortifications-gelder nichts gedacht hette. Wan nun ╒ [am linken Rand: ╒ von I. F. Gn.] vor negotiation[255] darauf erfolgen wirt, wil E. Excell. Ich mit erstem advertiren, vnter deßen aber dabeÿ bleiben, wan E. Excell. Mir vor ordre gegeben haben, wan solche Gelder in der güte nicht würden gefolget werden. Ich will auch nicht laßen, den Baw bester maßen so viel immer müglich sein wirt, fortzusetzen, aber an den Arbeitsleuthen habe Ich mangel, weil Ich 100 Mann nach Weyde commendiren müßen, die beÿ dem Bisthumb Wirtzburg gerestirte vnd moderirte 10000 Rthaler betreffendt, sint schon monathlich 1600 Rthaler abgetragen vnd bezahlet, die theilß zu verpflegung dieser gvarnison gebraucht worden. Wegen der zu dem Magazin erforderten Früchte[256] habe Ich schon herrn Agenten auch lengsthin geschrieben, welcher Mir auch zur antwort gegeben, Er wolte die Stände in Nürnberg zusam̃en kommen laßen, vnd Ihnen solches vorhalten, weil Ihme solches zustände, auch habe E. Excell. Ihme deswegen zu wißen gemacht, erwarte also seine resolution, vnd wan er es nicht vnd fordern will, maßen es anietzo hir schlecht bestellet,so will Ich die Stände anhero fordern, vnd deßwegen mit Ihnen tractiren. So auch von h. Capitain Schäffern mehr Kugeln anhero gebracht werden, sollen dieselbe biß auff E. Excell. fernere ordre alhir in verwahrung genommen werden, womit dieselbe Ich Gottes gnediger Auffsicht vnd getrewer bewahrunge getrewligst ergeben, vnd in dero beharliche Gnade Mich recommendiren thue, vnauffhörlich verbleibend E. Excellence
gehorsamer vnd getrewer Knecht
Schweinfurth den 30ten Julÿ ao p 1648. p. ChvonSteinëcker“.[257]
„Hochwolgeborner Herr General vnd FeldtMarschall, Gnediger Herr,
Ew. Excell. seindt meine gehorsame dienste allezeit willigst als schuldig, vnd habe nicht laßen sollen, deroselben zu berichten, das Ich vnterschiedliche mahle an des herrn Bischoffs zu Bamberg Fürstl. Gn. geschrieben, vnd in aller güte wegen der rückständigen fortifications-costen alß vom Majo, vnd Junio, welche sie sambt der ordinari-contribution dem herrn General Königsmarck auszahlen laßen, anforderung gethan habe, aber von den beiden Monathen nichtes erhalten können, maßen E. Excell. solches aus dem Einschluß mit mehrerem ersehen vnd vernehmen werden, wiewol E. Excell. gnediger befehl Mir zugekommen, das Ich solche fordern vnd Mir bezahlen lassen sollte. Zu deme werden E. Excell. hiraus vernehmen können, das der H. Agent Barth hieran schuldig, welcher sich auch gegen I. F. G. Abgeordnete vernehmen laßen, sie dörfften von fortifications-gelder nichts hir her geben, solches were E. Excell. befehl, da doch dieselbe in dero jüngstem Schreiben gedacht, das dero befehl nicht war, das die Baw-gelder solten an andere Örther gegeben werden; vnd geschicht solches offt, das in E. Excell. nahmen etwas geschehen muß, die wol offt nichts darumb wißen. Weil aber solche Gelder von Bamberg Ich nicht erhalten kann, will E. Excell. Ich vmb fernere Order gebeten haben, wie Ich Mich darin verhalten soll, der Ich alßdan schuldiger maßen nachlebe. An dem baw laße Ich arbeiten, alß immer möglich ist, das Ich mit demselben auffkommen könte, wil auch ferners nicht feuwren wan nur die Gelder von Bamberg folgen möchten, Womit dieselbe Ich Gottes gnediger bewahrunge ergebe, vnd Mich aber in dero Gnade recommendire, verbleibend E. Exc.
gehorsamer vnd getrewer Knecht
Schweinfurth den 10ten Augusti ao p 1648. ChvonSteinëcker”.[258]
Das beiliegende Schreiben Melchior Otto Voit von Salzburgs, der auf seiner sicheren Festung Rosenberg[259] [=> Abb. links] über Kronach[260] saß, datiert vom 16./26.8.1648. Er argumentierte u. a. damit, dass angesichts der Beschlüsse auf dem Westfälischen Friedenskongress derartige Baugelder wohl ohnehin unnötig seien und dass vielmehr die Satisfaktion[261] der schwedischen Armee im Vordergrund stehen sollte:
„WolEdler vnd Gestrenger, besonders lieber h. Commendant,
Ich habe sein anderweites Schreiben vom 12/2 hujus alhir wol geliefert bekommen, vnd daraus mit mehrerem lesendt verstanden, was gestalt der h. Commendant der fortifications-gelder von Majö vnd Juniö her nochmaln darumb beschweren thuet, weilen selbige von des herrn General Feltmarschallen Excell. dem herrn General Königsmarck nicht angewiesen, solche auch von Ihme nicht geordert worden. Gleich wie aber nun ietzt wolgemelter Herr General Königsmarck, alß auff deßen Zuschreiben nach vom dato Spalt[262] den 15 Maji, wie nemblich Ihme mein Stifft verlaßen, vnd das derselbe vnter deßen an ihre Parthie niemandt wohin etwas weiters zu geben schuldig sein solte, maßen dem Agenten Barthen wol wißendt gewesen, abgeordnet, so balden zu wißen begehret, was man in allem nach Schweinfurth geben müßen; alßo hat Ihme einen Abgeordneten austrücklich specificiret, das man zu liefern hett 1000 rthaler contribution, 420 Rthaler fortifications vnd 258 Rthaler fourage gelder, die Er dan auch gefordert vnd auff zweÿ Monathe bekommen, hat aber nun hochgemelter herr General gewust, das Ihme die fortifications-gelder nicht angewiesen gewesen, vnd doch dieselbe zu sich gezogen, dafür kann ja Ich nicht, wie dan auch nicht hoffen wil, das Hochwolgedachtes herrn Generals vnd Feltmarschallens Excell. dieselbe für obige zweÿ Monathe noch zu bekommen, sondern vielmehr gemaindt wie Sie dan vnzweifelich eben zu dem Ende in ihrem Schreiben melden thun, dan der h. Commendant die Baw-gelder von meinem Stifft fürders einfordern solle, vnd obwoln E. Excell. zwar zum beschluß auch gedencken thun, der h. Commendant sehe, das er seine völlige fortifications-gelder erheben thue, so wil aber nicht hoffen, das es vff meinem Stifft, sondern vielmehr andere Stände, so in retardet[263] stehen, deren zu eingang des Schreibens insgemein gedacht, zu ziehen sein wirt. Was aber den Julium anlangen thut, derwegen habe Ich den Meinigen nach Bamberg befohlen, denselben abzustatten, des guten antrawens, der h. Commendant werde damit nicht allein wol zufrieden sein, sondern auch dahero vmb so viel mehr belieben tragen mit der antrohenden execution zu rügk zu halten, weiln es Gott lob dahin gerahten, das man zu Oßnabrügk nunmehr mit der Cron Schweden zum völligen Schluß kommen. Vnd es dahero der Baw-gelder ohne das nicht mehr von nöthen, sondern vielmehr dahin zu gedencken sein wirt, wie die Soldatesca zu contentiren,[264] wolte antwortlich vermelden, vnd vbrigens verbleiben des h. Commendanten Jederzeit guter Freundt
Melchior Otto Epscp[265]
Datum vff vnserm Schloß Rosenberg den 16 Augusti 1648 p“.[266]
„Hochwolgeborner Herr General vnd FeldtMarschall, Gnediger Herr,
Ew. Excell. seindt meine gehorsame dienste allezeit bereit, vnd habe nicht laßen sollen, deroselben gehorsamblich zu berichten, das dero an Mich abgelaßenes vom 1ten dieses am 15 in gebürlichem respectu erhalten, vnd daraus ersehen, was E. Excell. Mir wegen fortsetzung des Baws vnd eintreibunge der dazu assignirten baw-costen befehlen wöllen. Worauff E. Excell. Ich soll vnverhalten laßen, das Ich gestern von des herrn Bischoffen zu Bamberg F. G. Schreiben erhalten, darin Sie sich ercleren, die beide Monathe Majum vnd Junium, welche Sie bißhero sehr disputiret haben, das Sie davon die Baw-gelder nicht anhero geben wollen, nunmehr richtig zu machen, solche gelder aber an der ordinari-contribution entweder dem herrn General Königsmarck, oder wenn Sie dieselbe sonsten erlegen laßen würden, zu decurtiren,[267] wie E. Excell. Schreiben vom 10ten passato vermag vnd in sich helt. Will demnach E. Excell. versichern, das Ich meinen müglichen Vleiß beÿ solchem baw anwenden will. damit es desto schleuniger, so viel mensch: vnd müglich, fortgehen möge. Womit E. Excell. Ich Gottes gnediger Auffsicht vnd getrewer bewahrung getrewligst ergeben, vnd Mich in dero beharliche Gnade recommendiren thue, immerzu verbleibend E. Excellence
gehorsamer vnd getrewer Knecht
Schweinfurth den 16ten Augusti ao p 1648. p ChvonSteinëcker“.[268]
In einem der wenigen erhaltenen Briefe Steineckers an Karl Gustav von Pfalz-Zweibrücken,[269] [=> Abb. links] der ab Januar Oberbefehlshaber der schwedischen Truppen im Reich war, informierte er ihn über militärische Vorgänge und bat auch ihn um Verwendung bei der Auszahlung seiner rückständigen Pension. Er hatte es nie geschafft, sich in den vergangenen Jahren eine finanzielle Basis zu schaffen wie andere Kriegsgewinnler.[270] Zumindest konnte sein ehemaliger Kontrahent Gronsfeld noch kurz vor seinem Abzug vor Schweinfurt das an der Straße Schweinfurt-Volkach gelegene Schloss Gaibach[271] [=> Abb. rechts] mit allen Pertinentien[272] für 12.000 fl. von dem verschuldeten Vorbesitzer erwerben. Das geschah in Erwartung seiner „Einkünfte“ aus diesem Feldzug, was sich allerdings durch den ungünstigen Verlauf der kaiserlich-kurbayerischen Operationen zerschlagen sollte. Dagegen musste Steinecker um jeden Reichstaler bzw. Gulden ihm rechtmäßig zustehender Gelder kämpfen. Auch für Wrangel waren das lächerliche Summen, hatte er sich doch konsequent an den Ratschlag seines Vaters gehalten: „Am 17. August 1641 schrieb der alte Herman Wrangel[273] [=> Abb. links] an seinen Sohn, den Generalmajor[274] Carl Gustav Wrangel,[275] väterlich: ‚mache, dass du was aufhebst, gleich wie die andern thun; – der was nimmt, hat was‘ “.[276] Banér hatte 1 Mill. Rt. bei Hamburger Banken deponiert, Königsmarck verfügte über jährlich 130.000 Rt. Renten, der ehemalige hessen-kasselische Generalleutnant, dann kaiserliche Feldmarschall Holzappel besaß über 770.000 fl. Bargeld,[276a] selbst Isolano hinterließ noch 133.000 fl.[276b]
Wrangel und Königsmarck dürften monatliche Einkünfte von ca. 20.000 fl. gehabt haben, wesentlich mehr als beispielsweise Erzherzog Leopold Wilhelm,[277] der schon 1642 seinem Bruder Ferdinand III. geklagt hatte, dass seine jährliche Apanage von 100.000 fl. zu gering sei.[278]
„Durchleuchtigster Hochgeborner Fürst, Gnedigster Herr,
Ew. Hochfürstl. Dhlt. seindt meine vnterthenigste dienste, vnd habe nicht laßen sollen, deroselben zu berichten, was dieser örter sonderlich beÿ den armeen paßiret, maßen solches meine schuldigkeit erfordert: darauff dan E. Hochfürstl. Dhlt. Ich vnverhalten laße, das des Herrn Generals vnd Feldmarschallens p H. Generall Gustav Wrangels p Excell. mit dero vnterhabenden armee, so wol die Frantzösischen sich annoch beÿ Dingelfingen[279] in ihren Lagern befinden,[280] es ist zwar zwischen vnser vnd des Feindes Seithen erwas vorgegangen, beÿ der vordern Schantze,[281] also das ein Gen. Wachtmeister[282] von dem Gegentheil blieben, vnd einer geschoßen worden, da dan auch auff vnser Seithen sollen 5 Rittmeister geblieben sein;[283] sondern sollen die Feindliche armeen auch noch in ihren lagern sich befinden. So ferner etwas gewißes einkommen wirt, will solches meiner schuldigkeit nach berichten. Was sonsten die Spanische vor eine Niederlage gehabt,[284] haben E. Hochfürstl. Dhlt. aus der Einlage, so Mir von Catholischen zugeschicket worden, gnedigst zuersehen. Der Allerhöheste wölle E. Hochftl. Dhlt. die Gnade verleihen, das Sie in allen ihren Vorhaben vnd Thun Glück haben, vnd I. Königl. Mayt. in Schweden[285] [=> Abb. links] vnd dero Feinde glücklich obsiegen mögen. Hirbeÿ habe Ich nicht laßen können, E. Hochftl. Dhlt. vnterthenigst zu berichten, welcher gestalt I. Königl. Mayt. in Schweden p meine allergnedigste Königinn, aus Königl. Milde Mir vorm Jahre eine Jährliche pension vff 1000 Thaler vermacht, wovon E. Hochflt. Dhlt. Ich geschrieben, welche meine Schreiben Sie auch in Gnaden werden empfangen haben. Will demnach E. Hochftl. Dhlt. hirmit nochmahlen vnterthenigst gebeten haben, dieselbe wollen gnedigst geruhen, die gnedigste verordnung zu verfügen, das Ich solche pension erheben vnd bekommen könne, aldiweil E. Hochftl. Dhlt. ohne mein berichten wißendt sein wirt, das Königl. Mayt. Mir solche gnedigst vermacht haben. Woneben E. Hochftl. Dhlt. nicht bergen kan, das dieser Estat[286] in Francken noch die Zeit schlecht, maßen wir vom vergangenem Jahr hero vff vnser hirein liegende Esquadrons[287] recruiten[288] haben bekommen sollen, aber bis dato keinen heller erhalten, dahero man auch die Esquadrons nicht verstärcken können, wie gern man gewolt hette, deswegen E. Hochftl. Dhlt. gnedigst verordnen wöllen, das dieser Estat recht gefaßet werde, vnd die Guarnison[289] ihre gehörige verpflegung haben möge, auch das die recruiten mögen gegeben werden, damit wir die Esquadrons verbeßern vnd verstärken können, vnd ob wol des Herrn Generals vndt Feltmarschallen Wrangels Excell. befehl erfolget, das man vnß geben solte, waß vns gehörete, so ist es doch von andern nicht geschehen, sondern biß hirher vnterlaßen worden. Womit E. Hochftl. Dhlt. Ich Gottes gnediger Auffsicht vnd Manutenence[290] getrewligst ergeben, vnd Mich in dero bestendige Gnade recommendiren thue, vnauffhörlich verbleibend E. Hochftl. Dhlt.
Vnterthenigster vnd gehorsambster Knecht
Schweinfurt den 27ten Augusti ao p 1648 p. ChristoffvonSteinecker
Aus Cölln vom 30. Augusti 1648
Die Spanische Niederlage[291] continuiret, vnd sint vnter deßen Gnrl Beck[292] [=> Abb. rechts] vnd sein Sohn[293] an ihren Wunden gestorben, auch vber jüngstgemelte auff spanischer Seithen noch verlohren.
Des Grafen von Mallis Sohn Majestro del Campo ѷber 4 Regt.
Mons. Magnefort.
Baron Serecourt.
Baron Mattias.
Don Anton Horato.
Baron de Calli. }
Monsieur von Verdun. } seindt vnter deßen gestorben.
Conte d’Estre. }
Capitain Lannoy. }
Marques de S. Martin. }
6200 gemeine Soldaten seint gefangen, vnd beÿ 5000 todt geblieben,
37 Stücke[294] Geschütze, 900 Bagage wagen, 400 Estandarten[295] vnd fahnen[296] haben die Frantzosen erobert vnd weiß man noch nicht eigentlich, wo Ihre Ertzhertzogliche Dhlt. hinkommen“.[297]
Zu der erwähnten Beilage ist festzuhalten:
In der letzten Schlacht des Krieges am 20.8.1648 bei Lens wurde Johann von Beck zunächst verwundet, geriet aber in die Gefangenschaft Condés und starb wenig später in Arras[298] an seiner Wunde, welche er „aus unmuth“ nicht verbinden lassen wollte.[299] Der Hildesheimer Dr. Conrad Jordan hielt in seinem Tagebuch fest: „Auß Brüßell avisirt, das die Spanische vnnd Frantzösische Armeen [=> Abb. links] Morgens vmb 9 Uhr Zwischen Dovay[300] vnnd Arras aneinander gerathen, worauf es zue einer Schlacht gerathen, darin der Frantzosen lincker Flügel starck sich zue reterirn gezwungen worden. Alß aber H. Gral. M. Erlach[301] [=> Abb. rechts] mit seinen newgeworbenen teutschen Völckern, so in die m/12[302] bestanden, zue fechten angefangen, hat er die Sp. Reuterry aus dem Felde geschlagen, so den[303] die Infanterey gantz ruinirt. Der Ertzhertzog hat sich mit 30 Perd. nach Dovay salvirt, ist zwar 2 Mahl gefangen gewesen, aber von 2 vornehmen Printzen, so dagegen im Stich blieben, wieder erledigt worden. Gral. Beck ist an einem empfangenen Schuß des andern Tages bey den Frantzosen gestorben. An m/8 (8000) sollen die Spanische vf der Wahlstadt[304] haben liegen laßen, beneben der Artillerey, so fast in 150 Stück bestanden“.[305]
Steineckers Wappen
Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !
[1] Rothenburg o. d. Tauber [LK Ansbach]; HHSD VII, S. 637ff.
[2] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold u. die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl v. Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments v. 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments v. 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 u. 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 u. 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 u. 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 u. 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 u. 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, vom Vorgänger übernommen u. oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet u. kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[3] Henri de La Tour d’Auvergne, vicomte de Turenne [11.9.1611 Sedan-27.7.1675 Sasbach], Marschall v. Frankreich.
[4] HELLER, Rothenburg, S. 207.
[5] Carl Gustav Wrangel [Wrangell], Graf zu Salmis u. Sölvesborg, Freiherr zu Lindeberg u. Ludenhof, Herr zu Skokloster, Bremervörde, Wrangelsburg, Spycker, Rappin, Ekebyhov, Gripenberg u. Rostorp [13.12.1613 Schloss Skokloster-25.6.1676 Schloss Spyker auf Rügen], schwedischer Obristleutnant, Generalmajor u. Feldmarschall. 1630 Holland-Reise und Ausbildung in Navigation u. Schiffbau, anschließend Weiterreise nach Frankreich, 1631 Eintritt in die Dienste Gustav II. Adolfs v. Schweden als Kammerjunker u. als Kornett in dessen Leibregiment, am 16.11.1632 Teilnahme an der Schlacht bei Lützen, 1633 Dienst als Obristleutnant im Infanterieregiment Bengt Bagges in Elbing, 1634 als Obristleutnant beim Kavallerieregiment Joakim Moltkes in Pommern, am 19.10.1635 Teilnahme am Kampf bei Lüdershausen unter Johan Banér, 1636 Beförderung zum Obristen im Leibregiment zu Pferde, 1638 zum Generalmajor u. Chef des Dal-Regiments (gegen den Widerstand Banérs), 1641 Ernennung zum Regionalbefehlshaber im Reich u. Stabschef bei Lennart Torstensson, am 13.10.1644 Sieg als Oberbefehlshaber der schwedischen Flotte über die Dänen bei Femern, am 28.4.1646 Ernennung zum Feldmarschall u. Generalgouverneur in Pommern; Ernennung zum Reichsrat. Dezember 1646 Aktivität als Oberbefehlshaber der schwedischen Armeen in Deutschland, am 17.5.1648 zusammen mit Turenne Sieg über Holzappel u. Gronsfeld bei Zusmarshausen und anschließende Vandalisierung Bayerns, 1651 Erhebung in den Grafenstand durch Königin Christina v. Schweden, am 26.2.1653 Ernennung zum Reichsvizeadmiral, 1655 Tätigkeit als Verbindungsoffizier zu Kurfürst Friedrich Wilhelm v. Brandenburg in der dreitägigen Schlacht vor Warschau, am 23.10.1657 Eroberung von Fredriksodde im Dänemark-Feldzug, am 11.12.1657 Ernennung zum Reichsadmiral, am 30.1.1658 Übergang über den Kleinen Belt, am 5.2.1658 Marsch über das Eis bei Nyborg nach Langenland u. Seeland, am 6.9.1658 Besetzung Kronborgs, am 29.10.1658 Kampf im Öresund auf dem Flaggschiff “Victoria”, Frühjahr 1660, nach Carls X. Gustav Tod, Ernennung zum Oberbefehlshaber der schwedischen Armee in Dänemark, 1664 Ernennung zum Reichsmarschall u. Präsidenten des Kriegskollegiums, 1665 Aktivität als Befehlshaber des schwedischen Korps gegen Bremen, 1674 als Oberbefehlshaber der schwedischen Armeen in Deutschland. LOSMAN, Carl Gustaf Wrangel, Skokloster und Europa; LOSMAN, Carl Gustav Wrangel och Europa; BAENSCH, Geschichte der Familie von Wrangel Bd. 1. Vgl. auch die Erwähnungen bei BACKHAUS, Brev 1-2; ASMUS, Unter der schwedischen Krone, S. 52ff.; ASMUS, Das Testament des Grafen, S. 193ff.; HEINKE, Carl Gustav Wrangel.
[6] Verpflegungsgelder: Eigentlich durfte nur der übliche Servis gefordert werden: die dem oder den einquartierten Soldaten zu gewährende Unterkunft u. Verpflegung, festgelegt in den jeweiligen Verpflegungsordnungen. „Servis“ definiert sich als die Abgaben des Hauswirts an den/die einquartierten Soldaten an Holz, Licht u. Liegestatt (Heu u. Streu), im Niedersächsischen kam noch Salz dazu; Kleidung, Ausrüstung etc., wurden verbotenerweise verlangt; Essen u. Trinken fielen auch nicht darunter, wurden aber trotzdem eingefordert. Stattdessen konnte auch die sogenannte „Lehnung“ gegeben werden. Alle zehn Tage war diese Lehnung für die schwedischen Truppen zu entrichten, bei den unteren Chargen für Kapitän 12 Rt., Leutnant u. Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber u. Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den untersten Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. Dazu kam für den gemeinen Soldaten in der Regel täglich 2 Pfund Brot (zu 8 Pfennig), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfennig) und 1 Kanne Einfachbier (2, 02 Liter zu 8 Pfennig).
[7] Ritterschaft: Die Ritterschaft bildete den 2. Landstand, ihre Mitglieder stammten aus den führenden Adelsfamilien, die Aufnahme in die Korporation war durch die sogenannte Ahnenprobe nachzuweisen. Die Fähigkeit zur Teilnahme an Land- oder Kreistagen war verbunden mit dem Besitz eines bestimmten Gutes. Viele der fränkischen Ritter hatten unter Gustav II. Adolf gedient. => Gemeint ist hier konkret die Fränkische Reichsritterschaft: Ritterkanton Altmühl für das Gebiet entlang der Altmühl mit Sitz in Wilhermsdorf, Ritterkanton Baunach für das Gebiet um Baunach (Bamberger Land) mit dortigem Sitz, Ritterkanton Gebürg für das Fichtelgebirge u. die Fränkische Schweiz mit Sitz in Bamberg, Ritterkanton Odenwald für den Odenwald mit Sitz in Kochendorf, Ritterkanton Rhön-Werra für das Gebiet entlang von Rhön u. Werra mit Sitz in Schweinfurt, Ritterkanton Steigerwald für den Steigerwald mit Sitz in Erlangen. => Ritterkanton: Untergliederungen der Ritterkreise. Jeder Kanton wählte einen Ritterhauptmann u. Räte und besaß eine eigene Kanzlei. Die Ritterkantone erhoben Steuern v. ihren Mitgliedern, vertraten sie im Reichskammergericht und führten die Matrikel, in die jeder Ritter mit acht adligen Ahnen u. Mindestbesitz im Wert v. 6000 Talern aufgenommen werden konnte.
[8] Verpflegung, Verpflegungsordonnanz: Die Verpflegungsordonnanz sollte in allen Armeen die Verpflegung der Truppen verbindlich festlegen, was aber in der Kriegs- und Alltagswirklichkeit nicht immer zu leisten war. 1619 mussten ins Lager bei Themar geliefert werden: Rindsmäuler, Gelüng, Rindsmagen, Gekröse, Sülze, Zungen, Rindsherz, Rindsfüße, Rehwild geliefert werden. Dazu kamen Konfekt, Mandeln, Rosinen, Feigen, Nürnberger Küchlein (Lebkuchen), Reis, Muskatblüten, Peffer, Nelken geliefert werden. Vgl. ERB, Die ersten Kriegsereignisse, S. 10f. Aus der Verpflegungsordnung Tillys vom 16.10.1623 geht hervor, welche Mengen an Nahrungsmitteln in den besetzten Gebieten zur Verfügung gestellt bzw. durch Zahlungen (als Teil des Soldes, der nicht oder nur in großen Abständen eintraf) abgelöst werden mussten. So hatte bereits ein Rittmeister samt Anhang pro Tag Anspruch auf vier Maß Wein, zwanzig Maß Bier, zwanzig Pfd. Brot, zwölf Pfd. Fleisch, zwei Hennen u. ein halbes Schaf – dazu kamen die üblichen Extravaganzen, die aus weit entfernten Orten geholt wurden – , was natürlich auch für seine Dienerschaft berechnet war. PAPKE, Landsknechte, S. 22: „Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. Eigentlich durfte nur der übliche Servis gefordert werden: die dem oder den einquartierten Soldaten zu gewährende Unterkunft u. Verpflegung, festgelegt in den jeweiligen Verpflegungsordnungen. „Servis“ definiert sich als die Abgaben des Hauswirts an den/die einquartierten Soldaten an Holz, Licht u. Liegestatt (Heu u. Streu), im Niedersächsischen kam noch Salz dazu; Kleidung, Ausrüstung etc., wurden verbotenerweise verlangt; Essen u. Trinken fielen auch nicht darunter, wurden aber trotzdem eingefordert. Stattdessen konnte auch die sogenannte „Lehnung“ gegeben werden. Alle zehn Tage war diese Lehnung für die schwedischen Truppen zu entrichten, bei den unteren Chargen für Kapitän 12 Rt., Leutnant u. Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber u. Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den untersten Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. Für die Konstanzer Garnisonstruppen war 1633 festgelegt; BEYERLE, Konstanz, S. 35f.: „Jedem Hauptmann wöchentlich 1 ½ Eimer [1 Eimer = 293,92717 Liter; BW] Wein, 20 fl. Geld, täglich 6 Brote, sowie Unterhalt für 6 Pferde; der Leutnant erhielt wöchentlich 24 Quart Wein und 6 fl., täglich 3 Brote und Unterhalt für 1 Pferd; der Fähnrich wöchentlich 17 Quart Wein und 4 fl. Geld, täglich 2 Brote und Unterhalt für 1 Pferd; dem gemeinen Soldaten waren täglich 2 Pfd. Brot, eine Maß [1, 83 Liter; BW] Wein und wöchentlich 7 Batzen für das Fleisch zu verabreichen. Die große Schar der niederen Offiziere wie Feldwebel, Feldschreiber, Feldscherer, Fouriere und Korporale sollte ‚durch gemeine Bürgerschaft kostiert und nach eines jeden Hausvaters Vermögen unterhalten werden’ “. Selbst einem Regimentsschreiber mit monatlich 20 fl. Sold standen täglich 3 Portionen Brot zu je 1 ½ Pfd., 4 ½ Pfund, Fleisch, 4 ½ Maß Bier sowie 20 Pfd. Futter für 2 Pferde zu; KÖNNECKE, Grimmelshausen 2. Bd., S. 365. Nach der Verpflegungsordnung Gustav Adolfs II. vom 13.5.1632 für das Herzogtum Franken hatte ein Obrist Anspruch auf täglich 12 Mahlzeiten, bestehend aus je 12 Gerichten (im Wert von je 1/8 Rt). Im Oktober 1623 hatte Tillys Verpflegungsordnung für die Reiterei festgelegt: Rittmeister 4 Maß Wein, 20 Pfund Brot, 20 Maß Bier, 12 Pfund Fleisch, 2 Hennen u. ein halbes Schaf. Ein reformierter Leutnant, Kornett oder Quartiermeister sollten 8 Maß Bier, 8 Pfund Brot u. 4 Pfund Fleisch sowie ein Viertel v. einem Schaf oder Kalb erhalten. Einem Jungen oder einem Weib standen 1 Pfund Fleisch, 2 Pfund Brot u. 1 Maß Bier zu. BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 42. Dazu kamen für den gemeinen Soldaten in der Regel täglich 2 Pfund Brot (zu 8 Pfennig), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfennig) u. 1 Kanne Einfachbier (2, 02 Liter zu 8 Pfennig). Statt Fleisch konnten auch Fisch, Butter oder Käse gegeben werden. Zwei Heringe entsprachen 1 Pfund Fleisch, eine Henne ersetzte 1, 5 Pfund Fleisch. Selbst diese Rationen wurden oft von den Offizieren noch unterschlagen. Nach der kursächsischen Verpflegungsordnung (1632); SPARMANN, Dresden, S. 61, hatten ein Rittmeister u. ein Hauptmann Anspruch auf 6 Essen, Käse, Brot, ein Tischtrunk Bier; ein Leutnant bzw. ein Fähnrich auf 4 Essen nebst einem, Tischtrunk Bier; Führer, Fourier, Feldwebel, gemeiner Webel, Reiter auf 3 Essen (Suppe – Gericht Fleisch u. Zugemüse – Käse, Butter) nebst 4 Kannen Bier pro Tag; gemeiner Knecht zu Fuß, Dragoner auf 2 Pfund Brot, 2 Pfd. Fleisch, 3 Kannen Bier. Der Erfurter Rat hält am 16.11.1641 die Klagen dreier gefangener Reiter des Regiments Hatzfeldt fest: „[Sie] berichteten [sie] wehren 5 tage von ihrem Regimente gewesen, undt nach einem Stücke brodts geritten, sie bekömen [sic] gantz nichts, wenn ihnen auch gleich Commiß[brot] zugesendet wehre, bekömen sie doch nichts: sondern die officirer behieltten solches alles vohr sich allein, [Sie] wussten auch nicht wo sie hin soltten, sie hetten deswegen von ihren officirern gantz nichts gehöret“. Zitiert bei BERG, Regulating war, S. 15; vgl. auch KUPER, Feuer, S. 104. So der kaiserliche Feldmarschall Melchior v. Hatzfeldt 1642: „Denn arm und hungrig zu sein, macht schlechte Curagi – wo nit anderes, davor uns der liebe Gott behüte“. ENGELBERT, Hessenkrieg II, S. 43. Der Salemer Mönch Bürster (1644); WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 196: „Dan ehe muoß der burger sterben zehen mal, ehe der soldat verderben ainmahl“. Die Verpflegung erforderte dennoch riesige Mengen an Schlachtvieh, zumal die Soldaten nur schieres Fleisch verlangten, keine Innereien oder Füße wollten, u. der genießbare Fleischanteil z. B. bei Ochsen zwischen 25 u. 55 % je nach Fütterung lag. Von Oktober bis Dezember sollen kaiserliche Truppen im kaisertreuen Hessen-Darmstadt neben 30 000 Pferden 100.000 Kühe u. 600.000 Schafe erbeutet haben; PARKER, Dreißigjähriger Krieg, S. 250. In Tillys Verpflegungsordnung von 1627 wie auch in den anderen Ordnungen dieser Art war dagegen der umsichtige Umgang mit Einwohnern ausdrücklich festgelegt. KLOPP, Tilly, S. 546. Zweimal täglich ein Gericht mit zwölf Gängen für einen Obristen war üblich. Vgl. die kaiserliche Einquartierungsordnung Melchior v. Hatzfeldts für Westfalen (1636 III 09): „Wirt ebenmeßigh geklagtt, daß nicht allein die officierer, sondern auch die soldat(en) mitt ubermeßigem banquitier(en), sonderlich mitt verschwendungh vieler weins und geträncks den armen mahn gentzlich außlaugen, derenthalb(en) ein jeder und alle hiemit erinnert, das, was sie dergestalt uppich verzehr(en), ihnen an der contribution abgehe“. SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 127. Bürgermeister u. Rat v. Büren schrieben an die kurfürstlich-kölnischen Beamten in Paderborn u. an den Edelherren Moritz v. Büren über Vorfälle der am 1.4.1626 erfolgten Einlagerung einer Korporalschaft der Leibgarde des ligistischen Generalwachtmeisters Timon v. Lintelo, Büren, 1626 April 15; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 185: „Bey Lübbertt Drevelnn ist ein reformirter corporal, so ein matresse bey sich gehapt, einlogirt gewest. Gleich wie der [Corporal; BW] einkommen, hat ihme der wirt nach zustandtt dieser orther unnd settigungh eines ehrlichen menschenn gnugsame speißenn, alß nemblich saurs krautt mit einer bratt- oder metwurst, ein schaffschinckenn, ein stück gerauchert rindtfleisch, ein außgeweßerten schweinenn potharst, dabei, dabei einen halben schaffenn käß nebenn butter aufgesetztt. Der corporal wirfft die speisenn mehrnntheilß zur dehl hinauß, unnd sagtt mit entrustungh zu seinem wirth, solche speisenn solte er einem hudler gebenn. Ob er meinte, das er ein hudler vor sich hette. (46) Er hette woll beßer speiß dem bettler vor die thuer gebenn etc., unnd will sich nicht stillen laßenn, biß ihme der wirth folgendenn tags nach seinem willenn schincken, hüner, kalbfleisch etc. aufzutragenn verpflichtet“. Nach der schwedischen Kammerordnung, 1635 X 04 (Geheimes Staatsarchiv Berlin-Dahlem I – 34 -179 b) hatte Oxenstierna den Anspruch pro Monat u. gemeinen Reiter auf 4 ½ Rt., 60 Pfd. Brot und 60 Feldmaß Bier festgelegt. Im Juni 1634 sollte Generalkriegskommissar Ossa Erzherzogin Claudia v. Tirol raten, den nach besserer Verpflegung begehrenden hohenemsischen Soldaten gegebenenfalls durch das Landvolk „die Hälse entzwei schießen“ zu lassen, was Claudia nicht tat, um eine weitere Eskalation der Lage zu vermeiden; SCHENNACH, Soldat, S. 71. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar v. Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt geforn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaiser und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Vgl. den Speisezettel vom 1. und 2. März 1637 aus Altenburg; FRITZSCHE, Altenburg, S. 102f.:
„1. März 1637. Mittags
Offizierstisch: Suppe;
Rindfleisch mit Merretich;
Kälberbraten;
Kalbskopf;
Kraut;
1. März 1637. Abends.
Offizierstisch: Sallat;
Gebratene Kälberbrust;
Kapern;
Gehackte Kälberlunge;
Schweinefleisch;
?;
2. März 1637. Mittags.
Tafell: Milch Suppe mit Eyr;
Gefüllte Heringe;
Kälber Nürenbraten;
Gebratenes Kuhfleisch mit Muskatblumen.
Tafell; ander gangk:
Gehakter Magen; Schweinsbraten; Rinderbraten; sauer mit Zwiebel;
Kirschtürtle;
Sauerkraut mit Brautwürsten;
Fische;
Offizierstisch: Suppe;
Rindfleisch;
Kalbskopf;
Nürnbraten;
Euter?stücke mit Rosmarin;
Heringe mit Zwiebel;
Kraut mit Rostbratwürsten.
Gesinde- und Küchentisch:
Rindfleisch:
Suppe;
Heringe;
Kalbfleisch;
Sauerkraut“.
Der kaiserliche Kroatenobrist Hrastowracky verlangte 1628 für seine Küche: NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 83: „Memorial was die Bürger wöchentlich kontribuiren und auf des Herrn Obersten Küchel schaffen sollen.
2 Rinder; 2 Kälber; 16 Hühner; 18 Lämmer; 1 Schwein, 4 indianische Hühner; etliche Vogel; von allerlei Fisch; Weitz- und Rockenmehl; um ein Thaler Essig; 120 Eier; 100 Pf. Butter; 4 Pfd. Reis; 6 Pf. Pflaumen; 2 Pf. Pfeffer, 2 Pf. Ingwer; 2 Pfund Näglein; (Nelken) ½ Pf. Muskatblumen; ¼ Pf. Saffran, 174 gestossenen Zimmt; 2 Pf. kleine und große Rosinen; 24 eingemachte Citronen, 2 Pf. Honig; ½ Thlr. Zwiebeln; ½ Thlr. Petersilie; ½ Thlr. Meerrettig, ½ Thlr. Rettigrüben; ½ Schefl. Salz; 12 Pf. Stockfisch; 1 Schock Plastießen (Plateiße, Schollen); 120 Heringe; 2 Pf. Kapern; 2 Pf. Oliven; 4 Pf. Baumöhl; Saurenkohl; 2 Hut Zucker; 4 Pf. Hirschbrun (Horn ?); ein Fäßlein Neunaugen; 2 Seiten Speck; 4 Faß Bier; 14 Thlr. weiß und schwarz Brodt; 6 Schinken; allerlei Konfekt, jedes 3 Pf.; ein Käse“. 1619 mussten ins Lager bei Themar geliefert werden: Rindsmäuler, Gelüng, Rindsmagen, Gekröse, Sülze, Zungen, Rindsherz, Rindsfüße, Rehwild. Dazu kamen Konfekt, Mandeln, Rosinen, Feigen, Nürnberger Küchlein (Lebkuchen), Reis, Muskatblüten, Peffer, Nelken., S. 22: „Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. Der Verpflegungssatz für die Franzosen war 1647 in Heilbronn festgelegt; DÜRR, Chronik 1. Bd., S. 197.: „Ein gemeiner Soldat erhält 1 Ration, bestehend aus 1 Pfund Brot (1 Kreuzer), 1 Pfund Fleisch (4. Kr.), 1 Maß Wein (6 Kr.) Ein Korporal erhält 1 ½ Rationen, Sergeant 2 Rationen, Fähndrich 3 Rationen, Leutnant 4 Rationen, Hauptmann 6 Rationen. Zu der Ration für den Soldaten 10 Kreuzer Löhnung täglich“.
[9] Söldner: Söldner rekrutierten sich zumeist aus den städtischen u. ländlichen Unterschichten aus ganz Europa, d. h. überschuldete Bauern, entflohene Leibeigene, nachgeborene Bauernsöhne, durch die engen Zunftordnungen quasi erwerbslose Handwerksgesellen u. arbeitslose Bergarbeiter. Teilweise erhielten sogar Straßenräuber bei ihrer Gefangennahme Pardon, wenn sie in die Armee eintraten. Vgl. RATHJEN, Soldaten im Dorf, S. 211ff. Aber auch Straftäter bzw. die, die dem Hexereiverdacht entgehen wollten (=> Hexenverfolgungen im Heer), ließen sich anwerben, u. Vagabunden wurden unter die Armee gesteckt, wie z. B. in England oder in Spanien. Söldnerführer wurden meist unter den Familienmitgliedern der Feudalherren u. deren Gefolge, den schottischen Clans, mitunter auch innerhalb der Bürgerschaften der Städte angeworben, zumeist aber im fremden Gebiet auf einem speziell dafür eingerichteten Musterplatz. Das war ein v. den Städten und Territorien gefürchteter Platz zur Musterung u. Einstellung v. Söldnern, dessen Einrichtung man nach Möglichkeit u. Zahlungen zu verhindern suchte. Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die v. Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert u. für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben u. zum Teil durch Landschützen begleitet, um ein sofortiges Ausreißen zu verhindern, an ihren Bestimmungsort verbracht. Dazu wurden Fangprämien ausgelobt; CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 271. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl v. Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”.
Den Söldnern haftet immer noch negativer Ruf an. Oft werden sie als Totschläger angesehen, die für Geld töteten u. den Bauern ihre Existenzgrundlage nahmen. Die Söldnerhaufen immer wieder als Sammelbecken für Kriminelle, fahrendes Gesindel u. Ausgestoßene beschrieben. Erst in der letzten Zeit wird versucht, diese soziale Gruppe wertneutral zu betrachten u. ihre Herkunft, ihre Lebensweise u. ihre Motivation, Söldner zu werden, zu ergründen; vgl. das Tagebuch des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. Auch die simple Zuschreibung der Täterrolle ist zu hinterfragen, da sie in vielen Fällen selber von den Kriegsunternehmern oder ihren Offizieren ausgenutzt wurden. Allmählich bildete sich im Zuge der Aufstellung immer größerer Heere ein Offizierkorps heraus, das sich überwiegend aus dem Adel rekrutierte. Meist stammten ihre Offiziere je nach Rang aus dem niederen bis hohen Adel, jedoch aus verschiedenen Ländern. In wenigen Fällen war es sogar möglich, trotz niedriger Herkunft oder auch trotz eines verachteten Berufsstands durch Verdienst in den Adel aufzusteigen. Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das so genannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl v. Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm einer der v. Städten u. Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteten „Musterplätze“ angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung u. den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden v. den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide u. mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen u. noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt u. durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph Bd. 3, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur dass sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Das Werbegeld war Handgeld für neugeworbene Soldaten; eine Summe, die dem Werbeoffizier zur Ausführung v. Werbungen anvertraut wurde, die je nach Truppengattung u. Armee differierte u. oft v. Werbeoffizieren unterschlagen wurde. Üblich waren etwa 8 Rt., der Durchschnittssatz für Fußsoldaten. Für Kürassiere (mit ganzem Harnisch) erhielt ein Obrist 1635/37 15-20 Rt., für Kroaten 10-13.30 Rt., Kosaken (polnische Reiter) 20 Rt., Dragoner 12 Rt., Arkebusiere 15 Rt.; ERNST, Madrid und Wien, S. 301. 1633 wurden in Mühlhausen bis zu 34 Rt. für einen Söldner ausgegeben bzw. in Rechnung gestellt. Nach der Aufstellung von KAPSER, Kriegsorganisation, S. 271ff., entstammten v. den 1638-1648 in Kurbayern u. in der Oberen Pfalz Rekrutierten folgenden Beschäftigungsbereichen: 1, 6 % Handel, 16, 2 % Nahrungsmittel- und Gastgewerbe, 28 % Bekleidungs-, Textil- u. Lederverarbeitungssektor, 16, 7 % Baugewerbe, Holz- u. Metallverarbeitung, 17, 3 % Landwirtschaft, Gartenbau u. Viehzucht; alle anderen Gewerbe lagen bei max. 1, 7-1, 1 % oder niedriger. Nach SCHLÖGL, Bauern, S. 157, kam ein Dienstbote im bayerischen Raum auf etwa 12 Gulden pro Jahr (ohne Verpflegung), so dass der Militärdienst angesichts des Werbegeldes unter Umständen attraktiv erscheinen konnte. PARKER, Der Dreißigjährige Krieg, S. 284, vermutet, dass Handgeld, neue Kleidung sowie Aussicht auf Sold u. Beute als Alternative zur Unsicherheit der Existenz (bei rückläufiger Produktion) u. der Möglichkeit, v. Söldnern beraubt oder durch Steuern ruiniert zu werden, betrachtet wurden, u. dass trotz aller Umstände die Armee eine gewisse Sicherheit bot. Für die bayerische Armee 1648 trafen angesichts sinkender Preise u. steigender Löhne aber nur Handgeld u. die Aussicht auf Beute zu. Der einfache bayerische Soldat wurde mit 12 Dukaten abgefunden. Zur Motivation schottischer Söldner MAHR, Oberst Robert Monro, S. 54: „Hier ist auch zu sehen, dass der Baron von Foulis edlen Andenkens es nicht für eine Beeinträchtigung seines Ansehens hielt, zuerst meinem Lord Reay und seinem Regiment als Freiwilliger zu folgen, bis er einige Gefechte gesehen und einige Erfahrung gesammelt hatte. Dann begann er mit einer Kompanie und wurde zuletzt mit Ansehen Obrist eines Regiments zu Fuß und zu Pferd. So ermunterte er andere seines Namens und seiner Verwandtschaft, seinem Beispiel zu folgen und ehrenvoll im Ausland zu leben, anstatt ihren Freunden zu Hause, wie es viele tun, zur Last zu fallen. Dabei müssen sie, wie wir in Schottland sagen, für einen halben Laib Brot springen, während andere aufgrund ihrer Tapferkeit nobel im Ausland leben, sich Diener leisten können und von silbernen Tellern speisen“.
Es wurden jedoch zuweilen auch bereits zehn- bis fünfzehnjährige Jungen als Soldaten rekrutiert (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120). Bei den Schweden galten 15 Jahre als ideales Eintrittsalter. Im kursächsischen Fuß-Regiment Eustachius v. Löser fanden sich unter 1145 Mann 209 Weiber, 131 Kinder, 8 Mägde immerhin 80 Soldatenjungen; BORKOWSKY, Schweden, S. 64. Vgl. dazu die sehr positive Darstellung des französischen Gesandten d’Avaux; LORENTZEN, Die schwedische Armee, S. 84ff.: „die Schweden hatten die schönste und disziplinierteste Armee, welche man seit den Legionen des Cäsar gesehen hat. Sie waren beinahe sicher, alles, was sich ihnen entgegenstellte, entweder zu schlagen oder durch Beharrlichkeit zu vernichten. Sie waren im Felde zu allen Jahreszeiten gut, abgehärtet sowohl gegen die Hitze der Hundstage, als auch gegen die heftigste Kälte. Sie hielten drei Monate in den Quartieren aus, in welchen die kaiserliche Armee nicht acht Tage bestehen konnte, so dass mit der Zeit ihnen nichts entwischen konnte. Die Armee war ihr Hof, ihr Gut, sie war ihr wirkliches Vaterland, denn alle Kinder, welche sie seit zwanzig Jahren bekommen hatten, waren im Lager geboren, waren von der Wiege an an das Gewehrfeuer gewöhnt und trugen, erst sechs Jahre alt, ihren Vätern in den Laufgräben oder zur Schildwache das Essen hin. Trotzdem die Armee kein sehr geeigneter Platz ist, die Jugend zu erziehen, so achtete man doch sorgsam auf die Unterweisung, indem man sie in den kleinen Schulen, welche im Quartier, oder wenn man im Felde lag, im Lager waren, Lesen und Schreiben lehrte. Sobald die Armee ihr Lager aufgeschlagen hatte und die Quartiere verteilt waren, gingen die Kinder zu den besonders für die kleinen Schulen eingerichteten Plätzen. Da sind Dinge vorgekommen, welche kaum zu glauben wären, wenn sie nicht von allen Generälen bestätigt wären: es wurde erzählt, dass die Feinde manchmal so nahe gewesen wären, dass ihre Kanonen sogar die Schulen erreichen konnten. Da wären 3-4 Kinder von einer einzigen Kugel hingerafft worden, ohne dass die übrigen auch nur den Platz gewechselt hätten oder die Feder weggelegt hätten, welche sie in den Händen hatten. Solche Standfestigkeit war ganz anders, als die der jungen Lacedämonier, welche sich lieber die Eingeweide zerfleischen ließen, als ihren Diebstahl zu gestehen. Die Rekruten ihrer Infanterie wurden lediglich von diesen Lagerkindern genommen. Im Alter von 16 Jahren nahmen sie schon das Gewehr und desertierten niemals, weil sie kein anderes Leben, keine andere Beschäftigung kannten. Bei der Kavallerie wurden die Bedienten der Herren aufs Pferd gesetzt, wenn sie sieben oder acht Jahre bei der Armee gedient hatten, und waren schon vorher in den Waffen geübt und an den Krieg gewöhnt, bevor sie angeworben wurden, so dass man sagen konnte, dass unter ihnen ebenso viele Offiziere waren, als Soldaten“. Vgl. auch Trossbube; LAHRKAMP, Dreißigjähriger Krieg, S. 199. Söldner rekrutierten sich auch aus ehemaligen Trossbuben (oder Trossjungen). Diese wurden als Bedienung der unteren militärischen Chargen sowie zur Versorgung der Pferde u. für die Beaufsichtigung der Viehherden eingesetzt. Sie stammten häufig aus den Soldatenfamilien, die den Heereszug im Tross begleiteten. Sie wurden oft misshandelt u. von ihren Herrn sogar getötet, ohne dass Anklage erhoben wurde. Teilweise wurden sie auch aus Überlebensgründen v. den Eltern Soldaten mitgegeben. Da die Trossbuben ökonomisch vollkommen abhängig und zudem schlecht versorgt waren, lassen sie sich häufig als Diebe nachweisen. Vielfach gerieten die 13 bis 15 Jahre alten Jungen als Trommlerbuben u. Pferdejungen ins unmittelbare Kriegsgeschehen. Soweit sie eine Muskete bedienen konnten, konnten sie, falls erforderlich, auch im Kampf eingesetzt werden, was häufig bei spanischen Einheiten der Fall war. Trossbuben, die v. ihren Herren schon bei der geringsten Verfehlung totgeschlagen werden konnten (NEBE, Drangsale, S. 134), waren teilweise nur sechs oder sieben Jahre alt, wenn sie zum Militär kamen oder v. ihren Eltern dem Militär übergeben wurden, damit sie dort überleben konnten. Die Älteren wurden bei der Reformation der Bagage auch als Knechte in die Feldartillerie gesteckt, wenn sie dazu brauchbar erschienen (DAMBOER, Söldnerkapitalismus, S. 259). Sie wurden als Kindersoldaten u. Soldatenjungen missbraucht, die teilweise unter elendsten Umständen umkamen, v. erbitterten Bauern erschlagen wurden oder v. ihren Herren zurückgerlassen wurden. Vgl. die Pfarrchronik von Vach (10./20.10.1632), GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 27: „Ein Soldatenjung [Offiziersbursche] aus Holland, hat vom Pfarrhof nicht gewollt. Wird ohne Zweifel mit seinem Herrn sein Quartier im Pfarrhof gehabt haben, hab ihm Brot und frisches Wasser gereicht, denn er sonsten nichts trinken wollen, auch nichts zu bekommen gewesen; stirbt auf der Miststatt“. Vgl. auch die Erlebnisse des 16jährigen Curd Kästener, der sich mit 12 Jahren hatte der kaiserlichen Armee anschließen müssen u. am 25.11.1641 der Hungersnot in seinem Regiment nach Erfurt entfloh. BERG, Regulating war, S. 15f.; HAHN, Kriegserfahrungen, S. 9-14. Groß war die Anzahl der Frauen, die neben den Soldatenfrauen im Tross hinter den Soldaten herzogen. Der Jesuit J. Drexel, Hofbeichtvater und Begleiter Maximilians I. auf dem Böhmischen Feldzug (1620 X 04); MILGER, Gegen Land und Leute, S. 89: „Sonderbar anzusehen war eine Frau, die ihr Kind auf dem Kopf trug, weil ihre Hände mit Gepäck beladen waren. Es ist unglaublich, wieviel Last eine solche Soldatenfrau schleppen konnte. Rücken, Kopf, und beide Hände waren beladen, dazu beide Hüften mit Bündeln umbunden. Ich sah eine andere, die eine Muskete wie ein Mann vor sich trug und in gleicher Weise ging. Doch weshalb erzähle ich von diesen Absurditäten ? Es gibt sie ohne Ende”. Aufzeichnungen des Barbiers Hartmann Thomas [1588-nach 1623]; WAAS, Chroniken, S. 60: „Dieses 1621. Jahr haben die Soldatenweiber, welche alhier in der Garnison gelegen, alles Obs, auch Kraut und Rüben heimgetragen und gebraucht, zum Teil auch verkauft, also daß die Bürgersleut das wenigs Teil davon bekommen haben, dann fast ein jeglicher Soldat [Ernst I. Graf von Isenburgs Regiment; BW] Weib und Kinder gehabt hat, weil sie auch sieben Jahr zu Aachen in Besatzung gelegen haben, und des Faulenzens gewohnt seind gewesen”. Vgl. auch die Aufzeichnungen des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. 1623 sollen allein 140 Dienstmägde den Soldaten des Vitzthum’schen Regiments gefolgt sein; RITTER, Einfluss, S. 44; ZIMMERMANN, Tagebuch, S. 11. Doch sollte sich die lange Besatzungszeit der Ligisten in einer allgemeinen Verwilderung der Sitten z. B. auch in Hameln bemerkbar machen. In ihrer Werbung v. 1631 hatte sich die Bürgerschaft bitter über die immer mehr um sich greifende „Unzucht und Hurerei“, die wohl zum Teil auch aus Überlebensgründen heraus praktiziert wurde u. zur Stadtverweisung führte, über Felddiebstähle u. die sich in der Stadt herumtreibenden „ledigen Mannes- und Weibespersonen“ sowie über die übermäßige Heranziehung Hamelner Bürger zu den v. den Soldaten verachteten Schanzarbeiten, da nach Tillys »Schultheißeninstruktion« Huren und Trossleute wie auch verurteilte Verbrecher dazu verpflichtet waren, beklagt. Zum Kindsmord unter Soldatenfrauen vgl. JÜRGENS, Chronik, S. 517: „Den 21. Martii [1634] ist ein todtes Kind in dem Sode bey der Apotheken gefunden worden, welches ein Soldatenweib vom Andreasberge bürtig, Catharina Evers genant, und von einem andern, ehe sie sich verehelichet, geschwängert worden, und deshalben inscio marito darhinein geworfen hatte. Nach wenig Tagen kam es aus, und zwar vom Handtuch, darauf der Wirtinn Nahme gestanden gestanden, und ward das Weib eingezogen und den 25. April alhier auf dem Markte decolliret“. Schon KIRCHHOFF, Militaris Disciplina, S. 106, hatte geklagt: Das „seltzame / wüst und Gottloß gesindtlein / welches daheym Vatter und Mutter / Herren / Frawen / &c. nicht gehorchen / und niemandt redlich gut thun wil: aber den Kriegsleuten ihren Plunder nachträgt: Thut den armen Leuten / wo sie hinkommen / etwa manchmal / sonderlich die Niderländischen / mehr Uberdruß unnd Schaden / dann die Knecht selber: Jn Summa / mit einem kurtzen Nahmen / Hurn und Buben”. Anscheinend hatten sich auch die Soldatenfrauen u. Trossweiber der Konföderierten an dem Gemetzel an den Kaiserlich-Ligistischen in der Schlacht bei Hessisch-Oldendorf 1633 beteiligt; Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 117 (Abschrift, PS): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 1633 VI 30 (a. St.): „Unter andern sagt mann auch, dz ein solcher ewer unter den soldaten weibern gewesen sei, daß die Heßische und Schwedische sambt andern soldaten weibern die Merodischen und Gronsfeldischen mit meßern unnd gewehr darnieder gestoßen, und ihnen ihre kleider sambt andern außgezogen und abgenommen“. Mit dem Heerwurm zogen die einfachen Soldatenweiber, die die Ernährung der Familie sicherstellen mussten u. zum Teil 50-60 Pfd. geschleppt haben sollen. BURSCHEL, Himmelreich, S. 189: „Ehe, Familie – unter den Bedingungen eines Lebens in und vom Krieg hieß das in erster Linie Hilfs-, Not-, Versorgungs- und nicht zuletzt auch Beutegemeinschaft”. Am 15.2.1645 hatte Maximilian I. wieder einmal angeordnet, dass die Konkubinen u. nicht ehelichen Frauen der Offiziere u. Mannschaften abzuschaffen u. in den Quartieren der Obristleutnants Galgen zu errichten seien; HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 249. Am 24.5.1645 hatte Maximilian auch schon Franz v. Mercy befohlen, „ingleichen sollet Ihr die Concubinen bei der Armada nit gedulden, sondern, waß nit eheliche Weiber seindt, davon wekhschaffen“. HEILMANN, Kriegszüge, S. 230. Allem Anschein nach hatte der Versuch der Durchführung dieser neuerlichen Anordnung zur Verhinderung der „fleischlichen Verbrechen“ – teilweise lebten Soldaten mit Ehefrau u. Konkubine in den Lagern – das „ehrlose Gesinde, wie sie Luther nennt, die also alle Länder nach Kriegen auslaufen, und Seel und Leib und Geld – wie die Huren – feiltragen“ (Sebastian Franck; WOLLGAST, Friedensidee, S. 232) – zu Aufruhr unter den Soldaten geführt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold ausgezahlt und wurden fortgeschickt. Zum Teil sollen doppelt so viele Frauen wie Soldaten mit den Regimentern gezogen sein; HOYOS, Kaiserliche Armee, S. 178.
Auf die unerlaubte Entfernung vom Regiment stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte. Vgl. WINTER, Möser, S. 19f.: „Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen”. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f., für 1637: „Den 31. März [10.4.; BW] ist der Oberst Spork mit seinen Völkern allhier vor die Stadt gekommen, hat Quartier begehret und daneben angedeutet, wie ihm Nordhausen auch assignirt worden; des andern Tages ist er wieder von hier nach Nordhausen gezogen. Den 4. [14.; BW] April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren”. Teilweise ließ man Deserteure um ihr Leben würfeln; DOLZ, Versuch, S. 298. Zur Desertion trug auch die Praxis bei, untergesteckte Söldner „zue disem sturmb, wie andere mehr, wider wüllen […] vornen an die spüz” als Kugelfang zu stellen, wie ein kaiserlicher Soldat, der bei der Belagerung Überlingens 1634 verletzt wurde, nach Mitteilung Bürsters über seine Dienste nach der zwangsweisen Untersteckung unter die schwedische Armee berichtete; WEECH, Bürster, S. 67. Vgl. KAISER, Ausreißer; KAISER, Lebenswelt der Söldner. Das bayerische Memorial vom 16.4.1643 [Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2763, fol. 23, Punkt 9] bestimmte, dass, wenn ein Neugeworbener ausreiße, sofort nachzuforschen sei, welche besonderen Kennzeichen er habe; diese seien alsbald zu notieren. Wenn trotzdem einer nicht mehr aufgefunden werde, so solle sein Namen an den Galgen geschlagen, u. wenn er Handwerker sei, ein solches den Zünften alsbald zu notifizieren sei, damit dergleichen meineidige Gesellen über kurz oder lang v. Handwerks wegen aufgeschrieben u. zur Strafe gezogen werden könnten. Dies sei den Neugeworbenen, insbesondere den Handwerksgesellen, schon bei der Neuwerbung u. Eidesleistung zu eröffnen. DAMBOER, Krise, S. 264f. Vgl. SIKORA, Söldnergeschichte(n); neuerdings EICKHOFF; SCHOPPER, 1636.
[9] Sold: Um 1630 erhielt (theoretisch] ein kaiserlicher Obrist monatl. 500-800 fl. je nach Truppengattung, Hauptmann 160 fl., Leutnant 60 fl.; Fähnrich 50 fl., Feldwebel 21 fl., Korporal 12 fl., Gefreiter 7 fl. 30 Kr., Fußknecht 6 fl. 40 Kr. Eine Kuh kostete ca. 10 fl., 1 einfaches Pferd 30 fl. Der Monatssold der einzelnen Chargen in einer schwedischen Kompanie zu Fuß betrug 1639 für einen Hauptmann 150 fl., Leutnant 35 fl., Feldscher 16 fl., gemeiner Soldat 6 fl.; in einer Kompanie Kürassiere für einen Rittmeister 150 fl., Leutnant 60 fl., Kornett 50 fl., gemeinen Reiter 15 fl.; bei der Artillerie für einen Obristen 800 fl., Oberhauptmann 200 fl., Adjutanten 100 fl., Quartiermeister 60 fl., Feldschergesellen 25 fl., Kommissbäcker 12 fl., gemeinen Kroaten 9 fl., Artilleristen 7 fl. Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 63: „Von der Löhnung wurde 1/3 bis 1/5 immer zurückbehalten, um die von den Leuten in den Quartieren verübten Schäden zu decken. So bekamen die Soldaten auch für den ersten Monat gewöhnlich keinen Sold um damit die Kosten für das Gewehr bezahlen zu können. Es scheint also, als wenn mann dasselbe zu einem Eigenthume des Mannes machen wollte, wiewohl andere Nacrichten dagegen streiten“.Schon in den Anfangsjahren war der Sold nur ein- oder zweimal im Jahr ausgezahlt worden, so dass die Kontributionsforderungen ständig stiegen bzw. der Sold in den besetzten Gebieten in noch höherem Umfang aus den besetzten Gebieten herausgepresst wurde; vgl. HEIMATMUSEUM SCHWEDT, S. 15. SCHMIDT, Herzogtum Sachsen – Weimar, S. 54f. „Eine Beschwerde über seine Notlage war für den Soldaten gefährlich, wie das Beispiel von neun Soldaten der Schweinitzschen Kompanie zeigt, die am 30. April 1645 zum Tode verurteilt wurden (einer von ihnen wurde tatsächlich in Freiberg gehenkt), weil ‚sie sich ihrer hinderstelligen wöchentlichen Lehnungen halber beklaget’“. GENTSCH, Dreißigjähriger Krieg, S. 209. 1624 hatte man den Offizieren der nach den Kämpfen gegen Bethlen Gábor abgedankten Regimenter während der Verhandlungen in Freistadt vorgehalten, kein Kriegsherr habe je alle Außenstände beglichen, ein Nachlass sei doch üblich; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2345, fol. 69f. (Abschrift): »Fürhalt« an die Offiziere der Liga-Regimenter u. Freikompanien, Freistadt, 1624 V 15. Die sogenannten „freien u. einschichtigen“ Kompanien (1619-1648) schlugen immerhin mit 5.042.840 fl. 58 kr. in der Hauptkriegskostenrechnung zu Buch; GOETZ, Kriegskosten, S. 123; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 282. Der Historiograph Wassenberg schildert ausführlich die Meuterei der Besatzung von Breisach im März 1644 wegen ihres seit acht Monaten ausstehenden Soldes; WASSENBERG, Florus, S. 563ff.: „Nahe bey außgang aber gegenwärtigen Monats hat sich in der Vestung Brisach ein gefährlicher Aufstand angesponnen / in dem alle Frantzösische Compp mit doppeltem Fewer sich auf den Platz gestellet / vnnd eine Ordnung geschlossen / daß man ihnen so leichtlich nicht zukommen können; aber keinen Officirer / als allein die Corporalen bey sich gelitten / auch als die Teutschen auf die Abendwacht ziehen wollen / haben sich die Frantzosen betrohlich gegen sie vernehmen lassen / woferrn nur ein einiger sich vnterstehen würde auß dem hauffen zu gehen / sie denselben auf der ställe niederschiessen wollen; daher sie alle / vnnd einer wie der ander / stehen bleiben müssen.
Nach dem derhalben die Frantzösische Kriegesbeampten gesehen / daß ihre Völcker schwürig; haben sie mit vngestümmen Worten gefraget / warumb sie nit auff die Wacht ziehen wolten / damit von Leder gezucket / vnnd einen oder vier gestochen; aber damit anders nichts auß gericht / dann daß die Mußquetierer Fewer geben / 5. Leutenante vnd Fändriche geschossen / die übrigen aber dahin gebracht / daß sie das Hasenpanihr aufwerffen müssen.
Hierauf haben sie in gegenwart Herrn General Majors von Erlach / vnnd Freyhern von Oisonville [Oysonville; BW] mit grosser vngestümm geruffen: dem König / vnnd Herrn General Majoren / wolten sie vmbs Geld dienen; welchem sie auch Lebensfrist versprochen; dem Freyherrn aber keines / sondern ihn beym Kopff genommen / mit den hahren übel gerauffet übel gerauffet / vnnd mit schändlichen Worten angegriffen / wäre auch / im fall Herr General Major nicht so hoch gebeten / wol nicht lebendig auß jhren Händen kommen / also daß er mit mercklicher gefahr seines lebens noch errettet worden. Wie sie nun der von Erlach gefragt / was dann jhr Begehren / haben sie jhren in acht Monat außständigen Sold gefordert: weßwegen er sie mit freundlichem zusprechen versichert / sie solten nur wider abziehen / er wolle verschaffen / daß sie bezahlet werden solten; Sie aber zur antwort gegeben / wann das Geld da vor jhnen augenscheinlich lege / als dann vnnd nit eher wolten sie sich zur Ruhe stellen: deßwegen man nothwendig dahin geschlossen / daß man jhnen auf nechstfolgenden Morgen (weil die Nacht albereit vorhanden) drey Monat / vnnd innerhalb vier Wochen das übrige abführen wolle. Mit welcher Erklärung Herr General Major abermals zu jhnen gangen / sie sehr freundlich besprochen / ja Kinder vnnd Brüder heissen müssen; biß er es endlich / wiewol mit gar harter mühe / dahin gebracht / daß sie endlich darein verwilleget; worauff er sie hoch gebeten / daß sie doch die Nacht über ruhig seyn / auch niemand einigen Gewalt thun / noch etwas plündern wolten: welches sie Ihm zwar versprochen; als er aber kaum in seiner Behausung gewesen / haben sie mit geschwinder Behändigkeit die Wippe / Esel / Stock vnd Galgen / sampt der Leiter abgehawen / vnnd über einen hauffen geworffen vnd verbrennet; alle Wirtshäuser geöffnet; was sie an Wein nicht gesoffen / auff die Erde lauffen lassen / viel Becker vnnd Krämer nicht verschonet / die Fleischbäncke / darinnen viel Vorrath gewesen / rein gemacht / vnd also die ganze nacht über mit plundern vnnd rauben einen solchen Gewalt verübet / daß dergleichen (wie man schreibt) in geschichten nicht zu lesen. Deß andern Tages ist Herr Erlach frühe wider zu jhnen kommen / da sie dann alle ganz toll vnd voll gewesen / daher er jhnen auch viel bessere Worte / als vorigen Tages / geben müssen: dann sie sich ohne schew verlauten lassen / woferrn jhre acht Monaten vmb zehen Vhren nicht da legen / wolten sie die ganze Statt außplündern / selbige in Brand stecken / vnd den Johan de Weerd zu ziehen / darbey sie dann weiters dem Herrn General Major vnverschämt ins Gesicht sagen dürffen / daß jetzund sie / nicht aber er / Meister seyen / haben darauff die Schlüssel begehret / vnn gesaget / daß, vngeachtet sie die Schlüssel nicht hetten / dennoch wol hinauß kommen wolten / weßwegen dann Herr General Major wiederum vnverichter sachen abweichen müssen. Als er nun den vnauffhörlichen Ernst vnnd Tollheit dieser Leute gesehen / hat er sich nebens Herrn Freyherrn de Oisonville entschlossen / fünf Monat zu bezahlen; hierauf abermaln zu jhnen getretten / vnnd sie dermassen / wie man Got im Himmel selbst anflehen möchte / gebeten / biß sie endlich diese fünff Monat angenommen / hat jhnen aber die übrigen drey Monat jnner vierzehen Tagen vnfehlbar abzutragen benebenst vollem Perdon solcher jhrer schönen thaten / versprechen müssen / oder sie wolten es noch zehen mal ärger machen. Hat sich also vor Mittag vmb halb zehen Vhr die Vnruhe widerumb gestillt / vnd ein jeder nach seinem Quartier gezogen. Die Teutschen seynd / als wie sie kommen / auff jhrem Platz stehende verblieben vnnd ruhig gewesen; ehe aber die Franzosen abgezogen / haben sie sich nicht zu Friede geben wollen / man habe jhnen dann auch fünf Monat bezahlet / da sie sich auch sonsten mit drey Monaten hetten abweisen lassen“. Der Benediktiner-Abt v. St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595-1655], berichtet noch zum März 1648: „Ein Soldat mit dem Übernamen Reißteufel, Schuster von Beruf, aus Gmünd gebürtig, der in erster Linie unter denen gewesen sein soll, die neulich Sold gefordert (oder Lebensmittel erpressten ? stipendia exegerant) hatten, wird vom Generalkommissariat zum Galgen verurteilt und heute [27.3.1648; BW] hingerichtet, vom weiblichen Geschlecht aufs höchste beklagt. Drei Jungfrauen, die ihn aus den Händen der Henker zu befreien suchten, erfuhren eine Ablehnung“. STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1138. Zum Teil wurde der Sold wenn überhaupt auch in Geld u. Tuch ausgezahlt. Das Auskommen bei den Schweden beruhte auf der v. den Städten verlangten Lehnung.
[10] z. B. bei PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 117.
[11] Sold: Um 1630 erhielt (theoretisch] ein kaiserlicher Obrist monatl. 500-800 fl. je nach Truppengattung, Hauptmann 160 fl., Leutnant 60 fl.; Fähnrich 50 fl., Feldwebel 21 fl., Korporal 12 fl., Gefreiter 7 fl. 30 Kr., Fußknecht 6 fl. 40 Kr. Eine Kuh kostete ca. 10 fl., 1 einfaches Pferd 30 fl. Der Monatssold der einzelnen Chargen in einer schwedischen Kompanie zu Fuß betrug 1639 für einen Hauptmann 150 fl., Leutnant 35 fl., Feldscher 16 fl., gemeiner Soldat 6 fl.; in einer Kompanie Kürassiere für einen Rittmeister 150 fl., Leutnant 60 fl., Kornett 50 fl., gemeinen Reiter 15 fl.; bei der Artillerie für einen Obristen 800 fl., Oberhauptmann 200 fl., Adjutanten 100 fl., Quartiermeister 60 fl., Feldschergesellen 25 fl., Kommissbäcker 12 fl., gemeinen Kroaten 9 fl., Artilleristen 7 fl. Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 63: „Von der Löhnung wurde 1/3 bis 1/5 immer zurückbehalten, um die von den Leuten in den Quartieren verübten Schäden zu decken. So bekamen die Soldaten auch für den ersten Monat gewöhnlich keinen Sold um damit die Kosten für das Gewehr bezahlen zu können. Es scheint also, als wenn mann dasselbe zu einem Eigenthume des Mannes machen wollte, wiewohl andere Nacrichten dagegen streiten“. Schon in den Anfangsjahren war der Sold nur ein- oder zweimal im Jahr ausgezahlt worden, so dass die Kontributionsforderungen ständig stiegen bzw. der Sold in den besetzten Gebieten in noch höherem Umfang aus den besetzten Gebieten herausgepresst wurde; vgl. HEIMATMUSEUM SCHWEDT, S. 15. SCHMIDT, Herzogtum Sachsen – Weimar, S. 54f. „Eine Beschwerde über seine Notlage war für den Soldaten gefährlich, wie das Beispiel von neun Soldaten der Schweinitzschen Kompanie zeigt, die am 30. April 1645 zum Tode verurteilt wurden (einer von ihnen wurde tatsächlich in Freiberg gehenkt), weil ‚sie sich ihrer hinderstelligen wöchentlichen Lehnungen halber beklaget’“. GENTSCH, Dreißigjähriger Krieg, S. 209. 1624 hatte man den Offizieren der nach den Kämpfen gegen Bethlen Gábor abgedankten Regimenter während der Verhandlungen in Freistadt vorgehalten, kein Kriegsherr habe je alle Außenstände beglichen, ein Nachlass sei doch üblich; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2345, fol. 69f. (Abschrift): »Fürhalt« an die Offiziere der Liga-Regimenter u. Freikompanien, Freistadt, 1624 V 15. Die sogenannten „freien u. einschichtigen“ Kompanien (1619-1648) schlugen immerhin mit 5.042.840 fl. 58 kr. in der Hauptkriegskostenrechnung zu Buch; GOETZ, Kriegskosten, S. 123; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 282. Der Historiograph Wassenberg schildert ausführlich die Meuterei der Besatzung v. Breisach im März 1644 wegen ihres seit acht Monaten ausstehenden Soldes; WASSENBERG, Florus, S. 563ff.: „Nahe bey außgang aber gegenwärtigen Monats hat sich in der Vestung Brisach ein gefährlicher Aufstand angesponnen / in dem alle Frantzösische Compp mit doppeltem Fewer sich auf den Platz gestellet / vnnd eine Ordnung geschlossen / daß man ihnen so leichtlich nicht zukommen können; aber keinen Officirer / als allein die Corporalen bey sich gelitten / auch als die Teutschen auf die Abendwacht ziehen wollen / haben sich die Frantzosen betrohlich gegen sie vernehmen lassen / woferrn nur ein einiger sich vnterstehen würde auß dem hauffen zu gehen / sie denselben auf der ställe niederschiessen wollen; daher sie alle / vnnd einer wie der ander / stehen bleiben müssen.
Nach dem derhalben die Frantzösische Kriegesbeampten gesehen / daß ihre Völcker schwürig; haben sie mit vngestümmen Worten gefraget / warumb sie nit auff die Wacht ziehen wolten / damit von Leder gezucket / vnnd einen oder vier gestochen; aber damit anders nichts auß gericht / dann daß die Mußquetierer Fewer geben / 5. Leutenante vnd Fändriche geschossen / die übrigen aber dahin gebracht / daß sie das Hasenpanihr aufwerffen müssen.
Hierauf haben sie in gegenwart Herrn General Majors von Erlach / vnnd Freyhern von Oisonville [Oysonville; BW] mit grosser vngestümm geruffen: dem König / vnnd Herrn General Majoren / wolten sie vmbs Geld dienen; welchem sie auch Lebensfrist versprochen; dem Freyherrn aber keines / sondern ihn beym Kopff genommen / mit den hahren übel gerauffet übel gerauffet / vnnd mit schändlichen Worten angegriffen / wäre auch / im fall Herr General Major nicht so hoch gebeten / wol nicht lebendig auß jhren Händen kommen / also daß er mit mercklicher gefahr seines lebens noch errettet worden. Wie sie nun der von Erlach gefragt / was dann jhr Begehren / haben sie jhren in acht Monat außständigen Sold gefordert: weßwegen er sie mit freundlichem zusprechen versichert / sie solten nur wider abziehen / er wolle verschaffen / daß sie bezahlet werden solten; Sie aber zur antwort gegeben / wann das Geld da vor jhnen augenscheinlich lege / als dann vnnd nit eher wolten sie sich zur Ruhe stellen: deßwegen man nothwendig dahin geschlossen / daß man jhnen auf nechstfolgenden Morgen (weil die Nacht albereit vorhanden) drey Monat / vnnd innerhalb vier Wochen das übrige abführen wolle. Mit welcher Erklärung Herr General Major abermals zu jhnen gangen / sie sehr freundlich besprochen / ja Kinder vnnd Brüder heissen müssen; biß er es endlich / wiewol mit gar harter mühe / dahin gebracht / daß sie endlich darein verwilleget; worauff er sie hoch gebeten / daß sie doch die Nacht über ruhig seyn / auch niemand einigen Gewalt thun / noch etwas plündern wolten: welches sie Ihm zwar versprochen; als er aber kaum in seiner Behausung gewesen / haben sie mit geschwinder Behändigkeit die Wippe / Esel / Stock vnd Galgen / sampt der Leiter abgehawen / vnnd über einen hauffen geworffen vnd verbrennet; alle Wirtshäuser geöffnet; was sie an Wein nicht gesoffen / auff die Erde lauffen lassen / viel Becker vnnd Krämer nicht verschonet / die Fleischbäncke / darinnen viel Vorrath gewesen / rein gemacht / vnd also die ganze nacht über mit plundern vnnd rauben einen solchen Gewalt verübet / daß dergleichen (wie man schreibt) in geschichten nicht zu lesen. Deß andern Tages ist Herr Erlach frühe wider zu jhnen kommen / da sie dann alle ganz toll vnd voll gewesen / daher er jhnen auch viel bessere Worte / als vorigen Tages / geben müssen: dann sie sich ohne schew verlauten lassen / woferrn jhre acht Monaten vmb zehen Vhren nicht da legen / wolten sie die ganze Statt außplündern / selbige in Brand stecken / vnd den Johan de Weerd zu ziehen / darbey sie dann weiters dem Herrn General Major vnverschämt ins Gesicht sagen dürffen / daß jetzund sie / nicht aber er / Meister seyen / haben darauff die Schlüssel begehret / vnn gesaget / daß, vngeachtet sie die Schlüssel nicht hetten / dennoch wol hinauß kommen wolten / weßwegen dann Herr General Major wiederum vnverichter sachen abweichen müssen. Als er nun den vnauffhörlichen Ernst vnnd Tollheit dieser Leute gesehen / hat er sich nebens Herrn Freyherrn de Oisonville entschlossen / fünf Monat zu bezahlen; hierauf abermaln zu jhnen getretten / vnnd sie dermassen / wie man Got im Himmel selbst anflehen möchte / gebeten / biß sie endlich diese fünff Monat angenommen / hat jhnen aber die übrigen drey Monat jnner vierzehen Tagen vnfehlbar abzutragen benebenst vollem Perdon solcher jhrer schönen thaten / versprechen müssen / oder sie wolten es noch zehen mal ärger machen. Hat sich also vor Mittag vmb halb zehen Vhr die Vnruhe widerumb gestillt / vnd ein jeder nach seinem Quartier gezogen. Die Teutschen seynd / als wie sie kommen / auff jhrem Platz stehende verblieben vnnd ruhig gewesen; ehe aber die Franzosen abgezogen / haben sie sich nicht zu Friede geben wollen / man habe jhnen dann auch fünf Monat bezahlet / da sie sich auch sonsten mit drey Monaten hetten abweisen lassen“. Der Benediktiner-Abt v. St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595-1655], berichtet noch zum März 1648: „Ein Soldat mit dem Übernamen Reißteufel, Schuster von Beruf, aus Gmünd gebürtig, der in erster Linie unter denen gewesen sein soll, die neulich Sold gefordert (oder Lebensmittel erpressten ? stipendia exegerant) hatten, wird vom Generalkommissariat zum Galgen verurteilt und heute [27.3.1648; BW] hingerichtet, vom weiblichen Geschlecht aufs höchste beklagt. Drei Jungfrauen, die ihn aus den Händen der Henker zu befreien suchten, erfuhren eine Ablehnung“. STEMMLER, Tagebuch 2. Bd., S. 1138. Zum Teil wurde der Sold wenn überhaupt auch in Geld u. Tuch ausgezahlt. Das Auskommen bei den Schweden beruhte auf der v. den Städten verlangten Lehnung.
[12] Lehnung: alle zehn Tage zu entrichtender Sold für die schwedischen Truppen, z. B. Kapitän 12 Rt., Leutnant und Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber und Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den unteren Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. BURSCHEL, Sozialgeschichte, S. 975f.
[13] Marketender/In: Dem Heer nachziehende Händlerin oder Händler, der oder die vom Obristen befugt war, den Soldaten Lebensmittel zu verkaufen. Dafür hatten sie ihm z. B. v. jedem Eimer Wein oder Bier 2 Maß für die Küche abzugeben u. zumeist 10 Prozent ihrer Einkünfte. Zudem mussten sie ein „Schanzgeld“ für die Aufstellung ihrer Zelte u. Holzhütten im Lager bezahlen. Sie waren auch zum Kranken- u. Munitionstransport verpflichtet, falls die üblichen Rüstwagen nicht ausreichten. Marketender u. Marketenderinnen handelten auch mit Beutegut, wobei das Beutegut weit unter Wert angenommen wurde. Vgl. auch GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 259f.: „Ordinantz / Nach welcher sich ein Marcketender richten soll“, erlassen vom schwedischen Generalauditor 1631. Die Frauen unter ihnen waren nicht nur Händlerinnen, sondern auch Helferinnen, Partnerinnen, Krankenschwestern, häufig Prostituierte. Bei einem im April 1634 in Dinkelsbühl einquartierten Regiment fanden sich bei 950 Soldaten 11 Marketender, aber 26 Marketenderinnen; HEILMANN, Kriegsgeschichte S. 465 Anm. Obwohl bekannt war, dass kein Heer ohne Marketender existieren konnte, standen diese – wie die übrigen Trosser – in schlechtem Ansehen: Sie traten als Geldverleiher auf u. so mancher Söldner war bei ihnen verschuldet. Sie standen zudem in dem Ruf, für die materielle Not vieler Söldner verantwortlich zu sein, indem sie bei Nahrungsmittelknappheit u. Ausbleiben der Soldzahlungen das Heer verließen und ihre Fahne in den Wind besserer Märkte hängten. Gewalttätige Übergriffe auf Marketender durch Bauern, Bürger u. eigene Soldaten waren vielfach die Folge, zumal diese z. T. zum 15fachen Preis Waren an die Bürger verkauften, die von diesen auf den Druck einquartierter Soldaten hin erstanden werden mussten (BRAUN, Markredwitz, S. 45). Vgl. MENSING, Sierk, S. 172f.: „Anno 1628 des sondages nachtes na lichtmissen heft sich eine rotte thosamen gemacket vnde hebben dem marcotenter, welcher van des keisers armade tho Osterrade mit im quarter gelegen, syn geld gewaltsamer wyse genamen, dar men van secht, dat idt eyne grote summa geldes scholde gewest synn; wo idt dar na gan wyll, werdt de erfaringe gehven. Nachtrag: Idt hebben de deder namal mit ehm gehandelt vnde hebben em betalen möten negenhundert rixdaler, den daler tho 3 U, vnd noch etliche perde dar entbaven“.Vgl. KLUGE, Hofer Chronik, S. 163: „Das rauben und plündern war um diese zeit [April 1640] sehr arg, wie dann die kayßerlichen ihre eigenen marquetener, so zu Culmbach wein und vieh erhandelt und erkauft, ganz ausgeplündert, auch zugleich ein 800 thaler darzu an geld abgenommen“. Häufig wurden sie als Spione verdächtigt. Auch Juden wurden als Marketender geduldet; LOTZE, Geschichte, S. 80f. Nach dem schwedischen Residenten Martin gegenüber Bernhard v. Sachsen-Weimar waren sie als Kundschafter für Schweden geeignet, da „auch fast kein kaiserisch Regement zu finden, das nit gewise Juden bei sich het, die als Marketender sich dabei aufhalten“; TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 410, S. 141. Die Aussicht auf großen Gewinn ließ Zivilisten oder Amtsträger (vgl. PFEILSTICKER, Tagebuch) häufig für einige Zeit zu Marketendern werden. REDLICH, Marketender; Continuatio Der Siegreichen Victorien, S. 4f. Der Salemer Mönch Bürster hielt den Erwerb der Amtleute fest; WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 220: „So seyen auch unsere amptleute fast alle marketender, damit sie süch, weib und künd ernehren und außbringen möchten, seyen naher Constanz gefahren, wain flaisch, vüsch, käß und brod, salz, schmalz, unschlig, schmer, gflügel, in summa allerlay sachen uff- und im läger widerumb den soldaten verkauft, daß sich also mancher zümlich und wohl darbey befunden und hindurchbringen hat kenden“.
[14] Leibmedicus: In der hohen Generalität hielt man sich zumeist einen eigenen universitär ausgebildeten u. gut dotierten Arzt oder ließ einen Spezialisten aus der nächsten Stadt holen, während einige Generäle wie z. B. Gallas oder auch Reichskanzler Oxenstierna auf die handwerkliche Geschicklichkeit v. Barbieren vertrauten. Der leitende Arzt bei der Feldapotheke verdiente 269 fl. monatlich, während zum Beispiel studierte „Pestärzte“ etwa 150 Rt. pro Jahr erhielten.
[15] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie u. Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis u. die Fourage mussten v. der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden u. waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger u. Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.
[16] Soldatenkrankheiten: Die meisten Opfer des Krieges forderten Krankheiten u. Epidemien wie Pest, Pocken, Blattern, Ruhr, Grippen, Ungarische Krankheit etc., die von den Soldaten eingeschleppt wurden. Als typische Soldatenkrankheiten galten dabei Rote Ruhr, Pocken, Grippen, Typhus, „die apokalyptischen Reiter des 17. Jahrhunderts“, sowie Skorbut, Blattern u. Syphilis – diese, schon im 16. Jahrhundert gleichbedeutend mit „Landsknecht“ verwandt u. meist von den Soldatenhuren übertragen wurde, (IRSIGLER; LASSOTTA, Bettler und Gaukler, S. 210ff.), die nur durch einen Absud aus verschiedenen Baumarten behandelt wurde – traten zusammen mit der Pest auf. Vgl. MÜHE, Gandersheim, S. 66: „Auch scheint die Zahl der Opfer nicht so groß gewesen zu sein, wie man gewöhnlich annimmt. Zwar schreibt der Rat am 12.7.1626 an Obristleutnant Allen nach Bockenem, daß ‚bey uns die eingerissen gewesene Peste, welche in schleuniger eill den einen vnd andern ehe den mans recht gewahr worden hinwegk nimpt, die heuser vnd gassen ledich vnd an der bürger Zahll einen großen riß macht, also gar daß wir auch vor wenig tagen noch einen newen Gottsacker ersehen müssen‘. Das klingt sehr erbärmlich, ist aber aus dem Grunde unzweifelhaft übertrieben, weil man damit eine Kompagnie Einquartierung abhalten wollte“. Das des Öfteren erwähnte Auftreten der Beulenpest hatte jedoch mit den Truppenbewegungen wenig zu tun. Bevölkerungsverluste durch Peste, wie endemische Krankheiten seit dem Mittelalter mit diesem Sammelbegriff bezeichnet wurden, traten vor allem dort auf, wo die einheimische Bevölkerung bereits durch Unterernährung u. Überanstrengung ohnehin geschwächt war. Hinter der Kopfkrankheit oder dem Hauptweh verbarg sich die Enzephalitis, die während des Sommers häufig erkennbar ist. Im Tross mitlaufende, verseuchte Pferde u. Rinder verbreiteten die Ansteckung in den umliegenden Bauernhöfen. Auch in Tillys Lager wütete die Pest, die jedoch unter den besser verpflegten u. besser untergebrachten Offizieren weniger Opfer forderte. Wohl aus diesen Gründen wurden größere Auseinandersetzungen vermieden, da in den ausgezehrten Quartieren an Leine u. Weser Massensterben durch endemische Krankheiten, hervorgerufen durch Unterernährung u. Überanstrengung, und Desertion, z. T. liefen die Soldaten vor den Lagerseuchen davon, auftrat. Der Ausbruch v. Lagerseuchen (1626, nach dem Bericht des braunschweig-lüneburgischen Kapitäns Daniel Meyer) führte teilweise zur Massendesertion; Hauptstaatsarchiv Hannover Cal. Br. 16, Nr. 1141. 20-25 % Ausfälle pro Jahr sind wohl realistisch. Die Krankheiten wurdenzudem durch Witterungsbedingen wie Frost etc. begünstigt. In einem zeitgenössischen Bericht heißt es: „Imgleichen wahr unleugbars das etzliche und viele todte Corper in den heußeren gefunden so eins theils thodt geschlagen, andertheils vonn Kranckheit und Armodt gestorben, die denoch vonn den Kriegsleutten durch arme und beine gestochen, uhme zuersehen, ob sie den doet fingirten, sonder ob es auß Kranckeit oder anderer Gestalt beschehe“. SÖNNERT, Lembeck, S. 167. Der Rat v. Osnabrück lehnte 1642 die Aufnahme ruhrkranker schwedischer Soldaten des in schwedischen Diensten stehenden schottischen Stadtkommandanten J. Lumbsdain ab; STEINWASCHER; RÖTRIGE, Krieg, S. 79. Vgl. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 53ff. u. a. 75 % der Kriegsverluste sollen auf Krankheiten zurückzuführen sein.
[17] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold u. die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl v. Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments v. 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments v. 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 u. 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 u. 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 u. 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 u. 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 u. 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, vom Vorgänger übernommen u. oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet u. kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[18] Feldscher: Chirurgus, Wundarzt im Dienst einer Armee, des Generalstabes (hier Hofstabsfeldscherer genannt) bzw. eines Regiments. In der Regel hatten die Feldschere, im Unterschied zu den studierten Medici, ihre Kenntnisse nicht auf Universitäten, sondern auf dem Schlachtfeld oder als Wanderärzte auf Jahrmärkten erworben. Sie waren in erster Linie für die primäre Wundversorgung, darüber hinaus jedoch auch für Knochenbrüche u. Amputationen zuständig. Die Verwertung der Menschenhaut bei Delinquenten war ihnen gestattet. Auch waren sie wegen der grassierenden Lagerkrankheiten ständig im Einsatz. Feldschere waren oft schlecht ausgebildet u. unzureichend ausgestattet (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 268f.). In der kaiserlichen Armee erhielten sie 60 fl. pro Monat. In der kurbrandenburgischen Armee wurden sie 1626 mit 20 fl. besoldet. Die medizinische Versorgung der Soldaten wurde jedoch zum Teil auch v. kundigen Ärzten u. studierten Medizinern geleistet. Ärztliche Oberaufsicht im Feld hatte der General-Stabs-Chirurgus (neben dem Feld-Medicus). Unter ihm stand der Regiments-Feldscher, seinerseits mit Weisungsbefugnis über die Kompagie-Feldschere. Bei militärischen Einsätzen wurden die Feldscher mitgeschickt. Ihnen oblagen zusammen mit den Führern die Krankenversorgung u. die Sorge für die Feldapotheke. Kranke u. verwundete Soldaten blieben zumeist in Städten u. Orten zurück u. fielen diesen zur Last – sofern sie keine Familie als Schutzgemeinschaft im Lager besaßen – , obgleich man dort zum Teil die Aufnahme der Kranken aus Furcht vor der Ausbreitung v. Seuchen u. vor den Kosten verweigerte. Feldscher wurden schlecht bezahlt; HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 218: „Nach einem Bericht des Regierungs-Medikus Dr. Golla [1643; BW] hat der Feldscherer Kasimir Ebner des Rgt. [Johann Heinrich v:; BW] Haslang im Amberger Feldspital zu St. Katharina über hundert Schwerkranke behandelt, von denen kein einziger starb; Ebner bat um die Anstellung beim Feldspital. Er war in seiner Kleidung so heruntergekommen, daß er kaum über die Straße gehen konnte und stellte die bescheidene Forderung, wöchentlich nur 1 Taler zu erhalten“. Verwundete erhielten z. B. im Neumarkter (Oberpfalz) Lazarett (1647): ein gemeiner Soldat wöchentlich 1 fl. 30 kr.; ein Feldwebel oder Korporal täglich 18 kr.; RIED, Neumarkt, S. 106. Zudem erhielt ein Angeschossener 18 gr. oder den Gegenwert in Heringen, für einen abgeschossenen Daumen gab es 1 Rt., was etwa 36 Eiern entsprach. Finanziert wurden die Spitalkosten über die erhobenen Kontributionen. Daher liegen die Kosten für die medizinische Notversorgung, für das Feldspital (ein studierter Arzt erhielt etwa 260 fl., der „Chirurgus“ 60 fl. monatlich), in der Hauptkostenrechnung nur bei 1 %. Teilweise wurden entgegen den Verordnungen die verachteten Zigeuner eingesetzt. MINDERER beklagte bereits 1620 in seiner „Medicina Militaris“, S. 177: „Diß ist das nothwendigiste Capitel so ich inn diese meine KriegßArtzney billich zusetzen vonnöthen zusein geachtet vnd erwogen habe / dann ob schon ein jedes Feldtläger / ja ein jedes Regiment / oder das noch mehr ist / ein jedes Fähnlein mit einem oder mehr Feldtscherer fürsehen ist / oder doch fürsehen sein solle / so tst jedoch bey einem scharpffen Treffen / Scharmützel / Sturm oder Schlacht / allda vil Knecht mit hauffen beschädiget worden / also daß vor vile der geschäfften nicht ein jeder Feldscherer oder Artzt bekommen kann / derowegen dann / je ein guter Bruder / Spieß / oder Rottgesell / dem andern beyzuspringen schuldig ist“. Um diesem Mangel abzuhelfen, hatte man 1633 in Aibling eine Baderschule errichtet, aus der viele Wund- u. Militärärzte hervorgingen.
[19] Krankenversorgung: Kranke u. verwundete Soldaten blieben zumeist in Städten u. Orten zurück u. fielen diesen zur Last – sofern sie keine Familie als Schutzgemeinschaft im Lager besaßen – , obgleich man dort zum Teil die Aufnahme der Kranken aus Furcht vor der Ausbreitung v. Seuchen u. vor den Kosten verweigerte. Johann Christian v, d. Wahl an Wilhelm v. Westphalen (1641); NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 180: „Daß schließlich soviel krancken unter unseren soldaten sich befinden, ist billich vor eine straffe Gottes zu halten, in betrachtung uber mein so vielfaltiges bitten und anhalten auch ihre erzfürstliche durchlaucht selbst eigne befelch, man so viel hundert arme knechte also unbarmhertziger weise verhungern und verrecken laßen; ich habe zeitlich aller ohrten deßhalben geschrieben gehabt; es haet aber kein mensch von diesen krancken etwaß wißen wollen, man haet sie im stifft Paderborn in alle guarnisonen außtheilen sollen, wie solches noch in abwesenheit ewer excellence etc. concertirt worden, so seind sie aber alle in der statt Paderborn liggen blieben, ohne daß ein einig mensch sich ihrer hette wollen annehmen, wehr hieran schuldig, wirt es gegen Gott verantworten mußen, und werden es auch hochstgemelte ihr erzfürstliche durchlaucht nit gerne hören“. Johann Ernst v. Sachsen-Weimar war einer der wenigen, denen das Wohl der Soldaten am Herzen lag. LANGER, Heeresfinanzierung, S. 296: „Derselbe Fürst [Johann Ernst v. Sachsen-Weimar] und Heerführer sandte im Herbst des Jahres 1625 an seinen Kriegsherrn, König Christian IV. von Dänemark, ein Memorial, das die Unterbringung und Versorgung von 4.000 kranken Soldaten betraf. Die Finanzierung oblag der Kriegskasse. Johann Ernst schlug vor, je zehn Kranke einer Pflegerin gegen einen Wochenlohn von einem Gulden anzuvertrauen. Es mußten also vierhundert ‚Weiber‘ gewonnen werden, dazu noch drei bis vier Ärzte, ein Apotheker und ‚etliche Prediger‘, letztere für ein Monatsentgelt von 25 Gulden. Die Verpflegung sollten umherfahrende Marketender liefern gegen Barzahlung, die aus dem Pflegegeld abgezweigt wurde. Nach diesen Angaben war bei gleichbleibender Krankenzahl eine wöchentliche Ausgabe von weit über 400 Gulden nötig. Es scheint allerdings, daß ein solcher Aufwand mit untauglichen Söldnern eher selten war“. Verwundete erhielten z. B. im Neumarkter (Oberpfalz) Lazarett 1647: ein gemeiner Soldat wöchentlich 1 fl. 30 kr.: ein Feldwebel oder Korporal täglich 18 kr.; RIED, Neumarkt, S. 106. Finanziert wurden die Spitalkosten über die erhobenen Kontributionen. Daher liegen die Kosten für die medizinische Notversorgung, für das Feldspital (ein studierter Arzt erhielt etwa 260 fl., der „Chirurgus“ 60 fl. monatlich), in der Hauptkostenrechnung nur bei 1 %. In der Reisebeschreibung des Philipp III. v. Hessen-Butzbach (1632) heißt es; SCHWARZWÄLDER, BREMEN, S. 36: „In Bremen darf jeder Barbier wie die Ärzte kurieren, so gut er kann; auch kurieren alle Landstreicher und alten Weiber, was die Ärzte nicht verbieten dürfen, obgleich es hier 4 Ärzte und 12 Barbiere bzw. Bader gibt. Es gibt hier Weiber, die kurieren, worüber selbst Ärzte und Barbiere zu schaden kommen. Die Ärzte können weder Aderlassen noch Schröpfen. Sie führen das große Wort und nehmen das geld weg; wenn die barbiere so [gut] schwätzen könnten wie die Ärzte, verdienten sie das Geld. Das hat der schröpfer zu Bremen, der IFG schröpfte, gesagt. Die Bader kurieren auch“. Allerdings sorgten die kranken Soldaten in den Städten auch für Unruhe; Aus dem Memorial der Paderborner Regierungskanzlei, 26.9.1636, für den kaiserlichen Obristen Wilhelm v. Westphalen; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 175: „Alhie verbliebene krancke soldaten und sonderlich von Rabischen [kaiserlicher Obrist Johann Raab; BW] regiment stellen sich fast mutwillig an, in deme dieselbe nicht allein ihr logament ruiniren, alles darin verbrennen, und [solchen fast groß = gestrichen] solche feur anlegen, daz auch die benachbarte [Nachbarn; BW] ja die gantze stadt daruber in gefahr kommen sollte, sondern sich auch so weit verkünnen, daz sie nicht schewen den burger die schweine abzunehmen und zu schlachten“. MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Teil, S. 615: „Der Erzherzog [Leopold Wilhelm; BW] hatte, weil Zaradecky bey ihm anhielte, ein Schreiben an Lodron und Beierlein ausfertigen laßen, daß die Stadt über 500 kranke Soldaten einnehmen, verpflegen und mit Arzneyen versehen solle. Auf inständiges flehentliches Bitten D. Höfels versprach der Erzherzog die Stadt zu verschonen und die Kranken auf die Dörfer zu legen. Nichts destoweniger kam den 21. Mai ein Schreiben, daß die Stadt gedachte Soldaten in ihre Dörfer nehmen und sie 14 Tage lang obgedachter Maßen verpflegen sollte. Es blieb aber auch nicht bey den zu der Stadt gehörigen Dörfern, sondern täglich kamen welche in die Stadt, die man in das Waisenhaus und in die Bürgerscheune legte“. Aus Heilbronn wird anlässlich der Belagerung im Dezember 1631 über die einquartierten Lothringer berichtet; JÄGER, Geschichte der Stadt Heilbronn, 2. Bd., S. 206: „Die Bürger der Stadt verweigern dem General Oßa nicht nur die Hülfe, sondern schleppen auch in der höchsten Erbitterung die mit der ungar’schen Krankheit behafteten Soldaten der Besazung aus den Häusern, und werfen sie auf den Mist“. Der Jesuit Jeremias Drexel, der Maximilian I. auf dessen böhmischen Feldzug 1620 begleitete, nannte die Spitäler bezeichnenderweise „Krankenställe“; RIEZLER, Kriegstagebücher, S. 88.
[20] Soldatenfrauen: Der Jesuit J. Drexel, Hofbeichtvater u. Begleiter Maximilians I. auf dem Böhmischen Feldzug (1620 X 04); MILGER, Gegen Land und Leute, S. 89: „Sonderbar anzusehen war eine Frau, die ihr Kind auf dem Kopf trug, weil ihre Hände mit Gepäck beladen waren. Es ist unglaublich, wieviel Last eine solche Soldatenfrau schleppen konnte. Rücken, Kopf, und beide Hände waren beladen, dazu beide Hüften mit Bündeln umbunden. Ich sah eine andere, die eine Muskete wie ein Mann vor sich trug und in gleicher Weise ging. Doch weshalb erzähle ich von diesen Absurditäten ? Es gibt sie ohne Ende”. Eine starke Frau trug 50-60 Pfund allein auf dem Kopf; ENGEL, Tabellen, S. 10. Aufzeichnungen des Barbiers Hartmann Thomas [1588-nach 1623]; WAAS, Chroniken, S. 60: „Dieses 1621. Jahr haben die Soldatenweiber, welche alhier in der Garnison gelegen, alles Obs, auch Kraut und Rüben heimgetragen und gebraucht, zum Teil auch verkauft, also daß die Bürgersleut das wenigs Teil davon bekommen haben, dann fast ein jeglicher Soldat [Ernst I. Graf von Isenburgs Regiment; BW] Weib und Kinder gehabt hat, weil sie auch sieben Jahr zu Aachen in Besatzung gelegen haben, und des Faulenzens gewohnt seind gewesen”. Vgl. auch die Aufzeichnungen des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. 1623 sollen allein 140 Dienstmägde den Soldaten des Vitzthum’schen Regiments gefolgt sein; RITTER, Einfluss, S. 44; ZIMMERMANN, Tagebuch, S. 11. Doch sollte sich die lange Besatzungszeit der Ligisten in einer allgemeinen Verwilderung der Sitten z. B. auch in Hameln bemerkbar machen. In ihrer Werbung v. 1631 hatte sich die Bürgerschaft bitter über die immer mehr um sich greifende „Unzucht und Hurerei“, die wohl zum Teil auch aus Überlebensgründen heraus praktiziert wurde, beschwert u. zur Stadtverweisung führte, über Felddiebstähle u. die sich in der Stadt herumtreibenden „ledigen Mannes- und Weibespersonen“ sowie über die übermäßige Heranziehung Hamelner Bürger zu den v. den Soldaten verachteten Schanzarbeiten, da nach Tillys »Schultheißeninstruktion« Huren u. Trossleute wie auch verurteilte Verbrecher dazu verpflichtet waren, beklagt. Zum Kindsmord unter Soldatenfrauen vgl. JÜRGENS, Chronik, S. 517: „Den 21. Martii [1634] ist ein todtes Kind in dem Sode bey der Apotheken gefunden worden, welches ein Soldatenweib vom Andreasberge bürtig, Catharina Evers genant, und von einem andern, ehe sie sich verehelichet, geschwängert worden, und deshalben inscio marito darhinein geworfen hatte. Nach wenig Tagen kam es aus, und zwar vom Handtuch, darauf der Wirtinn Nahme gestanden gestanden, und ward das Weib eingezogen und den 25. April alhier auf dem Markte decolliret“. Schon KIRCHHOFF, Militaris Disciplina, S. 106, hatte geklagt: Das „seltzame / wüst und Gottloß gesindtlein / welches daheym Vatter und Mutter / Herren / Frawen / &c. nicht gehorchen / und niemandt redlich gut thun wil: aber den Kriegsleuten ihren Plunder nachträgt: Thut den armen Leuten / wo sie hinkommen / etwa manchmal / sonderlich die Niderländischen / mehr Uberdruß unnd Schaden / dann die Knecht selber: Jn Summa / mit einem kurtzen Nahmen / Hurn und Buben”. Anscheinend hatten sich auch die Soldatenfrauen und Trossweiber der Konföderierten an dem Gemetzel an den Kaiserlich-Ligistischen in der Schlacht bei Hessisch-Oldendorf 1633 beteiligt; Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 117 (Abschrift, PS): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 1633 VI 30 (a. St.): „Unter andern sagt mann auch, dz ein solcher ewer unter den soldaten weibern gewesen sei, daß die Heßische und Schwedische sambt andern soldaten weibern die Merodischen und Gronsfeldischen mit meßern unnd gewehr darnieder gestoßen, und ihnen ihre kleider sambt andern außgezogen und abgenommen“. Mit dem Heerwurm zogen die einfachen Soldatenweiber, die die Ernährung der Familie sicherstellen mussten u. zum Teil 50-60 Pfd. geschleppt haben sollen. BURSCHEL, Himmelreich, S. 189: „Ehe, Familie – unter den Bedingungen eines Lebens in und vom Krieg hieß das in erster Linie Hilfs-, Not-, Versorgungs- und nicht zuletzt auch Beutegemeinschaft”. Am 15.2.1645 hatte Maximilian I. wieder einmal angeordnet, dass die Konkubinen u. nichtehelichen Frauen der Offiziere u. Mannschaften abzuschaffen u. in den Quartieren der Obristleutnants Galgen zu errichten seien; HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 249. Am 24.5.1645 hatte Maximilian auch schon Franz v. Mercy befohlen, „ingleichen sollet Ihr die Concubinen bei der Armada nit gedulden, sondern, waß nit eheliche Weiber seindt, davon wekhschaffen“. HEILMANN, Kriegszüge, S. 230. Allem Anschein nach hatte der Versuch der Durchführung dieser neuerlichen Anordnung zur Verhinderung der „fleischlichen Verbrechen“ – teilweise lebten Soldaten mit Ehefrau u. Konkubine in den Lagern – das „ehrlose Gesinde, wie sie Luther nennt, die also alle Länder nach Kriegen auslaufen, und Seel und Leib und Geld – wie die Huren – feiltragen“ (Sebastian Franck; WOLLGAST, Friedensidee, S. 232) – zu Aufruhr unter den Soldaten geführt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold ausgezahlt u. wurden fortgeschickt. Zum Teil sollen doppelt so viele Frauen wie Soldaten mit den Regimentern gezogen sein; HOYOS, Kaiserliche Armee, S. 178. Der Benediktiner Reginbald Moehner [?-1672] unter 1648; BRUNNER (Hg.), Möhners Leben, S. 117: „Als sich Möhner auf dem Rückwege zu Ebersberg beim Pfarrer aufhielt und etliche Compagnien Reiter vom Regiment des Johann von Werth durchzogen, brachte ihm eine auf Mannesart reitende und vollkommen kräftige Reitersfrau ihr erst vor einer halben Stunde auf dem Felde gebornes Kind, dass er es taufe und zugleich Gevatter stehe, was er auch that, worauf die beschenkte Mutter mit dem Kinde schnell wieder den Compagnien nachritt“.
[21] Kriegsgefangene: Zur Gefangennahme vgl. die Reflexionen des schottischen Söldners Monro bei MAHR, Monro, S. 46: „Es ist für einen Mann besser, tüchtig zu kämpfen und sich rechtzeitig zurückzuziehen, als sich gefangennehmen zu lassen, wie es am Morgen nach unserem Rückzug vielen geschah. Und im Kampf möchte ich lieber ehrenvoll sterben als leben und Gefangener eines hartherzigen Burschen sein, der mich vielleicht in dauernder Haft hält, so wie viele tapfere Männer gehalten werden. Noch viel schlimmer ist es, bei Gefangennahme, wie es in gemeiner Weise immer wieder geübt wird, von einem Schurken nackt ausgezogen zu werden, um dann, wenn ich kein Geld bei mir habe, niedergeschlagen und zerhauen, ja am Ende jämmerlich getötet zu werden: und dann bin ich nackt und ohne Waffen und kann mich nicht verteidigen. Mein Rat für den, der sich nicht entschließen kann, gut zu kämpfen, geht dahin, daß er sich dann wenigstens je nach seinem Rang gut mit Geld versehen soll, nicht nur um stets selbst etwas bei sich zu haben, sondern um es an einem sicheren Ort in sicheren Händen zu hinterlegen, damit man ihm, wenn er gefangen ist, beistehen und sein Lösegeld zahlen kann. Sonst bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich zu entschließen, in dauernder Gefangenschaft zu bleiben, es sei denn, einige edle Freunde oder andere haben mit ihm Mitleid“. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke u. Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt u. wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Bericht aus Stettin vom 8.4.1631; Relation Oder Bericht Auß Pommern. o. O. 1631: „Den 27. Martii sind alhier 108 gefangene eingebracht deren nach mehr folgen sollen / die werden alle in Schweden ins bergwerck gesand / das sie etwas redliches arbeiten lernen“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit, S. 11-14. 1633 kostete die Auslösung bei der Kavallerie: Obrist 600 Rt. aufwärts, Obristleutnant 400 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Rittmeister 200 Rt., Kapitänleutnant 70 Rt., Leutnant 60 Rt. bis 10 Rt. für einen Marketender, nach der Schlacht bei Jankau (1645) Obrist 1000 Rt., Obristleutnant 500 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Hauptmann 75 Rt., Kapitänleutnant u. Leutnant 50 Rt.; GANTZER, Archivalien, S. 40f. Einfache Soldaten sollten gegenseitig um einen Monatssold ausgelöst werden.
[22] General(kriegs)kommissar [schwed. allmänt krig kommissionär, dän. generalt war kommissær]: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- u. Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung v. Kriegssteuern (Kontributionen), sowie zur Kontrolle der Kriegskommissare. Er übernahm auch militärische Aufgaben. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er monatlich 600 fl., bei der dänischen Kavallerie sogar 908 Rt.; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld u. in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie auf Grund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- u. Truppenfinanzierung zu senken u. Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport u. die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten u. gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- u. Reichstagen auf u. war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen), „Verehrungen“ u. Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare u. Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter. DAMBOER, Krise, S. 27: „Im Schreiben des Generalkommissars Schäfer an Maximilian vom 13. Dezember 1644 schrieb dieser, die Generalkommissare suchten nichts als des Kurfürsten und der Armada Interesse und würden trotzdem immer verfolgt, gehasst und beneidet“. Vgl. auch KAPSER, Die bayerische Kriegsorganisation, S. 101ff.; SAITOM, Das Kriegskommissariat der bayerisch-ligistischen Armee.
[23] Jacob [v.] Barth [Bard] [ -1659], schwedischer Generalkriegskommissar u. königlich schwedischer residierender Agent in Nürnberg, dann kurmainzischer Rat in Erfurt.
[24] Göppingen; HHSD VI, S. 260f.
[25] General: Zumeist als Oberbegriff für alle Generalsränge verwendet, wenn eine genauere Zuordnung des Rangs dem Zeitzeugen nicht möglich war oder um in den schriftlichen Zeugnissen Papier zu sparen. Darunter fielen in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, „General(feld)wachtmeister“ („Generalmajor“ bei den Schweden). Etwa 20 % der bayerischen Generäle hatten sich „von der Pike auf“ hoch dienen müssen, während die Beförderung in der schwedischen Armee je nach Verdienst wesentlich schneller erfolgte. Sowohl in der kaiserlichen als auch in der kurbayerischen Armee spielten Herkunft, Gönner u. verwandtschaftliche Beziehungen („Freundschaft“) eine entscheidende Rolle bei der Karriere. Bereits Anfang 1628 hatte Maximilian I. festgestellt: „An der fromen khaisers gueten intention ist zwar nit zu zweiflen; aber er ist seiner ministrorum bevorab denen, die daß kriegswesen dirigirn und füehren, so wenig mechtig alß dieselbige ihrer soldatesca; die experienz hat bißher gewisen, daß die generales des khaisers und die soldaten der generalen ordinanzen nur so weit in acht nemmen, alß es ihnen gelegen und gefellig. Daher alle ietzige confusiones.“ Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 218, fol. 63: Memorial für Richels Sendung nach Kurmainz, Januar/Februar 1628.
[26] Feldmarschall [schwed. fältmarskalk, dän. feltmarskal]: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen u. Zuständigkeit für Ordnung u. Disziplin auf dem Marsch u. im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- u. Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl. [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)], die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften aus der Beute u. Ranzionsgeldern – hier erhielt er 100 Rt. pro 1.000 Rt. Erlös; HOFMANN, Peter Melander, S. 155 – , den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.
[27] Schlüsse: Vgl. MALLET, Kriegsarbeit oder Neuer Festungsbau, S. 97: „In den neuen Festungsbau sol man alle bedekte und alle herschende örter / vondar die Belägerer / wan sie dieselben erobert / in die Festung hinein schiessen / und den Belägerten schaden können / einschlüßen“.
[28] Generalmajor [schwed. generalmajor, dän. generalmajor]: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen, bayerischen, dänischen u. schwedischen Armee wahr. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen u. dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen u. dem Feldmarschallleutnant.
[29] Jöran [Jörgen, Jürgen, Jyri, Georg] Paykull [Paickel, Paijkull, Peikel, Peikul, Peuckel, Peykel, Patkul, Beckel, Beykel, Beichtel, Böckel, Bockihl, Bickell, Pryckel, Poiquel, Poichel, Poickul, Putkul (Patrulius)], Freiherr (1651) v. Vöråberg (Österbotten) [2.5.1605 Reval-1.2.1657 Stockholm], schwedischer Generalmajor. Paykull wurde der Nachfolger von Ermes als Kommandant von Erfurt, der „Generalmajor vom Beutel“, so sein berechtiger Spitzname, den seine eigenen Soldaten „pahin“ („Schlechtester, Spitzbube“) titulierten.
[30] Obrist [schwed. överste, dän. oberst]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer u. exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung u. Bezahlung seiner Soldaten u. deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung u. Befehlsgewalt über Leben u. Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität u. Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) u. Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- u. Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold v. 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm als Obrist u. Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe v. Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung v. Heiratsbewilligungen, aus der Beute – hier standen ihm 27 Rt. 39 Albus pro 1.000 Rt. Beute zu; HOFMANN, Peter Melander, S. 156 – u. aus Ranzionsgeldern, Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung v. Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ, im Schnitt für 5 Rt., – u. auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung u. Beschaffung von Waffen, Bekleidung u. Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen – Obristen belieferten ihr Regiment mit Kleidung, Waffen u. Munition – , gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 277 (1634) zur schwedischen Garnison: „Am gemelten dingstage sein 2 Soldaten bey mir hergangen bey r[atsherr] Joh[ann] Fischers hause. Der ein sagt zum andern: In 3 Wochen habe ich nur 12 ß [Schilling = 6 Heller = 12 Pfennig; das entsprach insgesamt dem Tageslohn eines Maurers; BW]. Ich wol, das der donner und der blytz inn der statt schlüge, das es bränte und kein hauß stehen bliebe. Muß das nicht Gott erbarmen. Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen u. nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, u. die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) u. nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben u. Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über drei Regimenter), was Maximilian I. v. Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel v. seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) u. den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden u. auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist u. Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Meist führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl v. rund 1.500 Kriegsunternehmern, von denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte 1. Bd., S. 413ff.
[31] Erfurt; HHSD IX, S. 100ff. Vgl. STIEVERMANN, Erfurt, S. 35ff.
[32] Streifpartei: I. Streifkorps; Reiterabteilung, die entweder zur Aufklärung oder zu überraschenden Handstreichen vom zuständigen Kommandeur ausgesandt wurde oder eine auf eigene Rechnung oder mit Wissen des an der Beute beteiligten Kommandeurs herumstreifende Abteilung, um Beute zu machen, Nahrung zu beschaffen oder die Bevölkerung zu terrorisieren. Am 9.5.1643 schrieb Ferdinand III. an Gallas: „auch die Streifparteien gehören bestrafft […], da sy die unterthanen unerhörter barbarischer weiß tractirn, denenselben wan sy nit gleich alles nach ihrem willen thuen, löcher durch die nasen bohren, strick dardurch ziehen und sie die [wie ?] unvernünfftigen thiere mit herumben ziehen, theils gar pulver in die nasenlöcher, auch mundt und ohren stecken und dasselbe anzünden, oder aber haisses bley hinein gießen, auch wohl ihre händt und fueß abhacken, ganze dörffer außplendern, und viel pferdt und viech mit weckh treiben“. REBITSCH, Gallas, S. 218f. II. Kriegspartei: reguläre Truppenabteilung. Vgl. KROENER, Kriegsgurgeln. III. Banden aus Deserteuren, Straftätern, vertriebenen Bauern, die z. T. in Stärke von 400 Mann bevorzugt Dörfer überfielen. LEHMANN, Kriegschronik, S. 105, zu einer Strafaktion: „Zue Crandorf hielte Sich auf Johans Lorentz, ein versuchter Churfürstlicher reuter, aber arger Mauser, der uff den Schwedenschlag an der Böhmischen gräntze großen schaden gethan. Den nahm Künemann, ein keyßerlicher Leutenandt und werber von den Platten mit 6 musquetiren des Nachts auß den bette, führeten ihn biß an Breittenbrunner Wiltzaun, schoßen in todt, zogen ihn auß und ließen ihn liegen, der den 25. April in einen Winckel auf den Gottesacker wurd begraben“. Vgl. auch das Edikt der Grafschaft Limburg (1627): „waß maßen vnd vielfeltiger Dagten Vorkommen [ist], dass sich in Vnser[er] Graffschafft Lymburg fast täglichen Partheyen vnd Soldaten vnd auch noch woll herrenloses Gesindling in Büschen, Bergen vnd Strauchen auffhalten, welche nicht allein Vnsern Vnderthanen, sondern auch der benachbarten Neutralen pressen, knebeln, fangen, stechen vnd sonsten übell tractieren […], welches allen Rechten, Erbarkeitt, guter Policey vnd gemeiner Wolfahrt, auch des Heiligen Reiches Landtfrieden vnd anderen Satzungen zuwiederläufft“. MARRA, Tod, S. 140. „Je länger der Krieg dauerte, um so ärger wurde es. Eine Beschwerde der anhaltischen Fürsten vom 22. Januar 1639 an den Kaiser schildert die Zustände im Lande wie folgt: ‚Die meisten Völker haben sich von der Armee abgetan und unser Fürstentum durch und durch gestreift, Dörfer und Städte, derunter Jeßnitz und Raguhn, ausgeplündert, Adlige und andere Standespersonen ermordet und verwundet, Dörfer in Brand gesteckt, teils ohne Not niedergerissen, Bauernkinder geschlachtet, den Weibern die Brüste abgeschnitten und gegessen, dazu das Land dermaßen verderbt, daß fast niemand sich auf dem Lande aufhalten und das Feld bestellen, noch die Reichsanlage abführen kann“. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222. Im Juni 1647 ordnete der Kommandant von Lippstadt, Rollin de St. André, an, dass alle herumstreifenden Soldaten ohne Ausweispapiere zu erschießen seien. CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 51. Vgl. THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 617 (1641): „Vmb den Eingang Junii liesse sich ein Brandenburgischer Rittmeister gelüsten in Mechelnburg wider voriges Verbott zustreiffen / der auch dariñen geplündert hatte: Darwider Gen. Major Axel Lille vber einen / dem beschehenē Anbringen zu widerlauffenden actum, sich beklagte. Herr Statthalter Marggraffe Ernst liesse diesen Rittmeister einziehen / vnd im Kriegsrecht widerfahren / darumb er enthauptet / vnnd zehen seiner Gehülffen auffgehenckt worden“. Der vorderösterreichische Obrist entschuldigte gegenüber Erzherzogin Claudia von Tirol 1633 seine Soldaten damit, dass diese „aus noth und hunger verursacht werden, zuweilen anderwerts was zu suchen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 354.
[33] Rittmeister [schwed. ryttmåstere, dän. kaptajn]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Schwadron, Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden v. seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler u. Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler u. Plattner 1 Feldkaplan u. 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- u. Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich dotiert gewesen. Als kommandierender Rittmeister einer Streifschar einer Besatzung erhielt er auf 1.000 Rt. Beute u. Ranzionierungen quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- u. Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[34] Sylvester Schrader [Schröder] [ – ], schwedischer Kapitän, bei Steinecker und BECK, Geschichte der Verschwörung, S. 5, als Rittmeister bezeichnet.
[35] Stift: Das Hochstift bzw. Erzstift war das weltliche Herrschaftsgebiet eines geistlichen Reichsfürsten u. dessen Verwaltung.
[36] Amberg; HHSD VII, S. 20ff.: “Amberg, durch Eisenerzbergbau reich geworden, leistete sich eine gigantische Stadtbefestigung. Sie muss in der damaligen Zeit so furchteinflößend gewesen sein, dass sie bis 1703 (im Spanischen Erbfolgekrieg wurde Amberg nach mehrwöchiger Belagerung durch kaiserliche Truppen besetzt) nie ernsthaft belagert wurde. Über 100 Türme und mehrere Kilometer zweireihige Stadtmauern beschützten die Amberger. Die ganze Stadt wurde durch den stets gefüllten und aufgestauten Stadtgraben zu einer Wasserfestung. Der Bürgermeister Michael Schwaiger schrieb in seiner Chronica Amberg 1564: „München seyn die schönst, Leipzig die reichist, Amberg die festeste Fürstenstatt‘“ [Wikipedia].
[37] Vgl. dazu HELML, Der Dreißigjährige Krieg, S. 270f.
[38] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl v. Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der v. Städten u. Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung u. den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung u. wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden v. den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide u. mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen u. noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt u. durch die Erschießung v. Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f. Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik v. Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200), dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen [Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Für unerlaubte Werbung drohte die Todesstrafe; MÜLLER, Unterpfalz, S. 63. Der Schweriner Dompropst u. Ratzeburger Domherr, Otto v. Estorf [1566-29.7.1637], berichtet zum April 1623; DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.
[39] Nürnberg; HHSD VII, S. 530ff.
[40] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5-19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis. Halbe Kartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. „Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite v. 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211. Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen v. gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen v. Brand- u. Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.
[41] Lunte: mit Bleizucker gebeizter Hanfstrick, der nicht brennt, sondern nur glimmt. Bekannt ist Blei(II)-acetat als Bleizucker, da es süß schmeckt und gut in Wasser löslich ist. Trotz seiner Giftigkeit wurde Bleizucker bis zum 19. Jahrhundert als Zuckerersatz (Defrutum) verwendet – insbesondere wurde Wein damit gesüßt [wikipedia]. Teilweise wurden die Bürger gezwungen, die Lunten in Heimarbeit für die Armee zu produzieren.
[42] Doppelhaken: auch Hakenbüchse: Der Haken war ein bis ins 17. Jahrhundert gebräuchliches schweres Feuergewehr, mit einem Haken am Schaft, mit dem es auf einem dreibeinigen Gestell befestigt war oder auf die Brüstung aufgelegt wurde, um den enormen Rückstoß abzufangen. Diese Waffen wogen 7,5 bis 10 Kilo, nach anderen Angaben sogar mit bis zu 25 Kilogramm. Damit wurden Ladungen mit je 4 Lot Blei, Doppelhaken bis 400 g, verschossen. Als man diese Hakenbüchsen später auch im offenen Feld verwendete, musste man sie in einer Gabel abstützen. Daher nannte man diese Waffe auch Gabelarkebuse. Die Treffgenauigkeit der Hakenbüchsen war so gering, so dass ihr Einsatz nur auf kurze Distanz oder massiert als Batterie sinnvoll war. Die Haken wurden ihrer Größe nach eingeteilt in Doppelhaken, ganze Haken und halbe Haken. Vgl. die ausführliche Beschreibung unter http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Doppelhaken.html. Die Stadt Überlingen kaufte 1633 erbeutete Doppelhaken um kaum 3 fl. auf; SEMLER, Tagebücher, S. 27f.
[43] Musketier [schwed. musketerare, musketör, dän. musketeer]: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel u. den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln u. legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) u. die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, 1. Bd., S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 2 – 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge v. 102 cm u. wog etwa 4,5–4,7 kg bei einem Kaliber v. zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten u. Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – u. schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber [vgl. auch GROTHE, Auf die Kugeln geschaut, S. 386, hier 16, 8-19,5 mm] verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt u. Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß, S. 43ff., über die Bedienung; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics; EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.
[44] Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 bzw. 30 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis.
[45] Kartaune, halbe: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite von 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211.
[46] Feldschlange: Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34faches Kaliber (10, 5-11, 5 cm), schoss 8-10, teilweise 12 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt. Die Schussweite betrug 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211.
[47] Hagelbüchse: Geschütz, das Hagel zu 10 Pfd. verschoss, klein gehacktes oder gesprungenes Blei, Eisen u. Nägel, auch die Kartätschenfüllung, was auf kürzere Entfernung fürchterliche Wunden riss. Vgl. auch die zeitgenössische Darstellung anlässlich der Belagerung Nördlingens 1634 durch die Kaiserlichen; KESSLER, Belagerung, S. 38: „Das große Hagelgeschütz hat man mit Hagelsteinen, Hufnägeln und Klötzblei bei 1.000 Stück an der Zahl, welches in einem Fäßlein hineingeschoben worden, auf eine neu gemachte und mit Erde ausgefüllte Brücke gestellt und gegen die erwartete Bresche in Stellung gebracht. Desgleichen hat man auf dem Wall 3 Hagelgeschütze mit viel Musketenkugeln voll eingefüllt, geladen und gerichtet zu dem Ende, wenn es zum Einbruch komme, daß man sie losgehen lassen wolle. Das große Hagelgeschütz, das einige hundert auf einen Schuß hinweggenommen hätte, ist also […] scharf geladen worden“.
[48] Regimentsstück: leichtes Feldgeschütz, ab 1629 durch Gustav II. Adolf eingeführt, indem er jedem Infanterie-Regiment ständig zwei leichte Geschütze zuordnete. Die Bedienung übernahmen erstmals besonders eingeteilte Soldaten. Die Regimentsstücke waren meist 3-4-Pfünder-Kanonen. Sie wurden durch eine Protze im meist zweispännigen Zug, gefahren vom Bock. d. h. der Fahrer saß auf der Protze, beweglich gemacht [wikipedia].
[49] Mörser, Mortier (frz.): Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- oder Sprengkugeln (Bomben) mit einem Kugelgewicht zwischen 25 Pfund (1/16 Mörser) und mehreren Zentnern (ganzer Mörser, Kaliber 5-15 Zoll).
[50] Petarde: durch Petardiere angebrachte Sprengladung, die am Tor oder an einer Brücke mit einem Brett angeschraubt oder aufgehängt u. mit einer Lunte gezündet wird. Dabei kommen auf 50 Pfd. Metall 4 Pfd. Pulver. Damit wurden Festungsringe an Schwachstellen aufgesprengt, ohne die Wehranlage zu zerstören. Durch die Bresche drangen Sturmtruppen ein, während die aufgesprengten Eingänge zum eigenen Schutz schnell wieder geschlossen werden konnten, wenn der äußere Ring u. die Festung oder das Schloss erobert waren. Zum Teil wurden Soldaten durch Sonderzahlungen zu dieser unter Umständen lebensgefährlichen Tätigkeit gebracht; THEATRUM EUROPEUM 5. Bd., S. 535 (1644). FEIL, Die Schweden, S. 461 Anm.: „Petarden (Pétara Polyclastra, Sprengkessel), zum Aufsprengen von Festungsthoren, Zugbrücken, Fallgittern, Palissaden, Ketten, Minen u. s. w. bestimmt, waren aus Stückgut oder Eisen gegossene Kessel, mit gutem Kornpulver gefüllt, welche mit der breiten Mündung auf einem starken Brett (Mandrill-Brett) befestiget und dann an das zu sprengende Objekt (z. B. Thor) entweder angeschraubt, oder mittels eines Balkens mit starkem Stachel angestemmt, oder auf einem Karren soweit angetrieben wurden, bis sie hafteten. Losgebrannt wurden sie mittels Lauffeuers oder Lunten“. „Sie dienten zum Zerstören von solchen Objekten, denen man durch direkten Kanonenschuss nichts anhaben konnte. Besonders häufig wurden sie zum Sprengen von Toren und Eindrücken von Contre-Escarpen beim Sappe-Durchbruch oder zum Sprengen von Pallisaden etc. verwendet. Die Petarde war ein mörserartiges bronzenes Gefäss, welches mit 0,5 bis 100 kg Pulver geladen [normal waren 6-8 Pfd. Pulver; BW] und nach gehöriger Dämmung mittels Schrauben, Ketten oder Seilen an ein beschlagenes Brett befestigt wurde. Man brachte die Petarde unter Schutz der Dunkelheit an den Ort der Verwendung (meist durch Freiwillige) und hängte sie dort an. Sie wurde dann durch eine lange Feuerleitung durch die im Boden angebrachte Brandröhre zur Explosion gebracht. Die Anwendung soll 1574 von den Franzosen herrühren. Die Kaiserlichen unter FM Adolf v. Schwarzenberg sprengten mit Hilfe zweier Petarden bereits am 29.3.1598 zwei Tore der von Türken verteidigten Festung Raab. Sie waren unter der Leitung des FZM Johann Albrecht v. Sprinzenstein auf seine eigenen Kosten in Wien erzeugt worden. Die Gefäße hielten der Explosion stand und konnten wieder verwendet werden ! Sprinzenstein hatte eine Reihe von Verbesserungen bei der Artillerie eingeführt und eine Reihe von Erfindungen gehen auf sein Konto. Er hatte für Herzog Wilhelm V. v. Baiern ein Geschütz mit gezogenem Rohr als Hinterlader hergestellt. (Der Herzog schenkte es späte Kaiser Rudolf II.) Die Petarden hatten ein großes Gewicht. Auf 5 kg Ladung wurden 40 kg Metall gerechnet, eine leere Petarde für 100 kg Ladung wog 2,5 Zentner !“ [http://www.kuk-wehrmacht.de/regiment/artillerie/artgesch.html].
[51] Handgranaten: runde, mit Pulver gefüllte Eisenkugeln, die mit einer Lunte gezündet wurden. Granaten können, als selten erhaltene Beispiele damaliger Feuerwerkerkunst, noch heute in den Kunstsammlungen der Veste Coburg besichtigt werden. Während die Handgranaten aus runden, mit Pulver gefüllten Eisenkugeln bestanden u. mit einer Lunte gezündet wurden, gab es auch schon Fallgranaten, die beim Aufschlag mittels eines Reibungszünders explodierten. Granadiere waren ursprünglich Soldaten, die Handgranaten gegen den Feind schleuderten. Bereits 1631 wurden sie bei der Eroberung Frankfurt a. d. Oder von den Iren eingesetzt; MAHR, Monro, S. 112. Als Generalmajor Lars Kagge 1634 in Regensburg belagert wurde, forderte er zu dieser gefährlichen Tätigkeit – ihre Splitter konnten bis zu 50 Schritte gefährlich werden – Freiwillige gegen höheren Sold auf und wurde so der Schöpfer der Granadiere. Chemnitz, S. 467, beschreibt bei dieser Gelegenheit erstmalig den Einsatz von Handgranaten: ‚Gebrauchte sich [der Gen. Maj. Kagg] hierunter zuforderst der handgranaten, den Feind in confusion zubringen, nachgehends, wann solches geschehen, der Kurtzen wehren [Helmbarten] zum niedermetzeln. Wobey er jennige, so die handgranaten zu erst geworffen, mit einer gewissen recompens [nach Heilmann 2 Reichstaler] zu einer so gefährlichen action angefrischet‘. ENGERISSER, Von Kronach, S. 277.
[52] Granat(feuer)kugel: eiserne Sprengkugel als „eine spezielle form der granate älteren gebrauchs, die auch in der feuerwerkskunst verwendet wurde“ [DWB]. Zum Teil versuchte man diese in Schlachten (z. B. Hessisch Oldendorf 1633) in die Munitionswagen der Gegner zu werfen. Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 115 v (Ausfertigung): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 30.6.1633 (a. St.).
[53] Feuerrohr: Büchse mit Luntenschloss; volkstümlich auch gebraucht für Musketier.
[54] Pike: Landsknechtspieß v. 3 bis 5 m Länge, die entscheidende Waffe des in geschlossenen Haufen kämpfenden Fußvolkes. Die Pikeniere bildeten die unterste Klasse des Fußvolks. Bei einem Reiterangriff richteten die ersten beiden Reihen des Fußvolkes die Piken gegen die Angreifer. Die Pike war eher eine Defensivwaffe, da die Pikeniere den Rückhalt für die beweglicheren Musketiere bildeten (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, S. 89 f.). Hochrangige Offiziere wie Piccolomini behaupteten gern von sich, sie hätten das Kriegshandwerk „von der Pike auf“ („con una picca“) gelernt.
[55] Karabiner: kurzes Reitergewehr mit Radschlossmechanismus, im Sattelhalfter oder am Schulterriemen zu tragen (die in Suhl gefertigten Karabiner hatten eine Gesamtlänge von 1 Meter bei 16,2 mm Kugeldurchmesser). Vgl. ENGERISSER, Von Kronach, S. 561f. Über die maximale Schussweite ist nichts bekannt. Um Hinweise wird gebeten !
[56] Hakenbüchse: Der Haken war ein bis ins 17. Jahrhundert gebräuchliches schweres Feuergewehr, mit einem Haken am Schaft, mit dem es auf einem dreibeinigen Gestell befestigt war oder auf die Brüstung aufgelegt wurde, um den enormen Rückstoß abzufangen. Diese Haken wogen 7,5 bis 10 Kilo, nach anderen Angaben sogar mit bis zu 25 Kilogramm. Damit wurden Ladungen mit je 4 Lot Blei, Doppelhaken bis 400 g, verschossen. Als man diese Hakenbüchsen später auch im offenen Feld verwendete, musste man sie in einer Gabel abstützen. Daher nannte man diese Waffe auch Gabelarkebuse. Die Treffgenauigkeit der Hakenbüchsen war so gering, so dass ihr Einsatz nur auf kurze Distanz oder massiert als Batterie sinnvoll war. Die Haken wurden ihrer Größe nach eingeteilt in Doppelhaken, ganze Haken und halbe Haken.
[57] Lafette: ein meist fahrbares Gestell, auf dem eine Waffe montiert werden kann. Eine lafettierte Waffe kann genauer gerichtet u. die Rückstoßgeschwindigkeit kann gemindert werden [wikipedia]. Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 15./25.4.1648, präsentiert Göppingen, 20./30.4.1648 [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift].
[58] Dinkelsbühl [LK Ansbach]; HHSD VII, S. 142ff.
[59] Wind, Windspiel: Jagdhund.
[60] Page: junger Adeliger, der kleinere Dienstleistungen unter Aufsicht des Kammerherrn in der Umgebung eines Fürsten verrichtete. Er wurde bei Hofe erzogen u. später Offizier oder selber Kammerherr.
[61] THEATRUM EUROPAEUM 6. Bd., S. 315.
[62] Kontribution: Kriegssteuern, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) u. Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), u. der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer u. Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare u. Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister u. Advokat Johann Georg Maul [? -nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“. In den bei Angriffen u. Belagerungen ohnehin gefährdeten Vorstädten waren die Kontributionsleistungen geringer. Allerdings bestand hier auch immer die Gefahr, dass die Vorstädte entweder vom Feind abgebrannt oder seitens der Stadtkommandanten abgerissen oder abgetragen wurden, um dem Feind keine Verstecke zu bieten u. um ein freies Schussfeld zu haben.
[63] Verehrung: Schenkung: Derartige „Schenkungen“ oder auch „Discretionen“ waren von Anfang des Dreißigjährigen Krieges an zumeist erzwungene oder v. vornherein erwartete Leistungen in Geld- oder Sachwerten an die Offiziere einer Einheit, die den Stadt- oder Gemeindehaushalt je nach Umständen erheblich belasten konnten. Diese mehr oder minder freiwilligen „Verehrungen“ waren zur Abwendung v. Einquartierungen oder zur Durchführung rascher Durchzüge gedacht. Sie waren je nach Rang des zuständigen Offiziers gestaffelt u. wurden v. diesen als fester Bestandteil ihres Einkommens betrachtet, zumal Soldzahlungen nicht selten ausblieben. Vgl. ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet.
[64] Albrecht II. Markgraf v. Brandenburg-Ansbach [18.9.1620 Ansbach-22.10.1667 Ansbach], 1634-1667 Markgraf.
[65] Obristleutnant [schwed. överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, v. den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch v. Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten u. die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren u. Soldaten bewies u. für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments u. die Anwerbung v. Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- u.Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse u. Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen u. dänischen Armee sogar 300 fl. KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu. Dazu kam sein Anteil an der Beute, der pro 1.000 Rt. 16 Rt. 39 Albus betrug; HOFMANN, Melander, S. 156. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen u. Garnisonsdienst zwei Quartiere u. damit auch entsprechende Verpflegung u. Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[66] N Hoyes [Hoys] [ – ], schwedischer Obristleutnant.
[67] Exekution: (notfalls gewaltsame) Umsetzung v. Bestimmungen u. Auflagen; Zwangsvollstreckung, Zwangseintreibung v. Kontributionen. Das Militär setzte dafür gern die allseits gefürchteten Kroaten ein; LEHMANN, Kriegschronik, S. 68f., 70. Die Bürger hatten den zwangsweise bei ihnen einquartierten Soldaten Wohnung, Holz, Licht, Salz u. Lager zu gewähren u. für jeden Tag u. Mann z. B. ein Kopfstück zu zahlen, bei halben Tagen dementprechend ein halbes Kopfstück u. bei einzelnen Stunden im Verhältnis weniger, bis die geforderte Summe aufgebracht war. Der Memminger Arzt Christoph Schorer [2.12.1618 Memmingen-12.2.1671 Memmingen] beschreibt in seiner „Chronick“ eine derartige Exekution; SCHORER, Memminger Chronick, S. 146f.: „Was die Soldaten / im Hornung / Merzen vnd April [1637; BW] / vor grewliche Tyranney geübet / die Thor gesperret / den vornembsten Burgern eingefallen / eine grosse Summa gelt zuerpressen / ist vnbeschreiblich. Zu diesem Elend kam noch ein Verbott / vnd Ringerung etlicher Müntzsorten im Römischen Reich / also daß der arme Mann vmb sein gering übrigs Geltlen kein bissen Brodt bekom̃en konnte. O deß grossen Elendts ! über diesen grossen Jam̃er / kam im Mayen Ordinantz / daß die Stadt 1 ½ Regiment vom Piccolominischen Volck verpflegen solle: Darzu man Monatlich 3200. Gulden geben muste. Als man den 10. May durch einen Commissarium mit den Officirern rechnete / war die Stadt gezwungẽ der Officirer Rechnung / welche sie nach ihrem Beliebẽ gemachet / zu vnderschreiben. Den 31. May waren Herrn Burgermeister vnd Geheimbde [Ratsherren; BW] in Arrest / in deme die Officirer viel tausent Gulden begehrten. Den 2. Junii haben die Officirer die vornehmbste Häusser bezogen / vnd sich mit Gewalt eingelegt / Geld zu erpressen / wehrete biß auff den 7. Junii. Man forderte das Gericht und Rath zusamen / vmb Mittel zu sehen Gelt auffzubringen / aber es scheinete vnmöglich / also weil nunmehr die Burgerschafft vmb ihr baares Gelt / Gold /Silbergeschirr vnd Kleinodien gäntzlich gekommen / hat man sich resolvirt / den Soldaten Zin / Kupffer vnd Kleider anzubieten. Darauff gieng den 10. Junii das Exequiren widerum an. War ein kläglicher Tag / konnte kein Burger dem andern helffen / bald hörte man wie die Soldaten da / bald dort eingefallen / vnd Gelt presseten. Den 13. Junii war der Rath widerumb arrestirt / vnd Soldaten in der Burger Häuser geschicket / von manchem 200/300/400 biß in 500 fl. zuerpressen: Da man sich dann mit ihnen vergleichen / oder so lang zu Essen vnd zu Trincken geben müssen. Wie sich dann befunden / dass sie auff die 2049. fl. von den Burgern in ihren Häusern erpresst: auch 160. Kühe vñ 60. Pferdt ihnẽ weg genom̃en / solches auch vnder grossem heulen vnd wehklagen der armen Burger / vnd ihren kleinen Kindern fort biß nach Ochsenhausen getriben / doch hernacher widerumb allher gebracht / vnd auff 30. Stuck an ihrer Forderung in behalten. Als man ihnen nun satisfaction gegeben / an Vieh / Gelt / Geltswerth vnd Obligationen / etlich tausent Gulden betreffent / seyn sie (die vom Beckischen Regiment) den 17. Junii weggezogen / worauff die Stadt widerumb etwas Lufft / vnd die Schlüssel zu den Thoren bekommen. Es befande sich nach ihrem Abzug / als die Rechnungen von Biberach / Ravenspurg / Kauffbeuren / Leutkirch vnd vnserer Stadt zusamen getragen wurden / daß die Beckische [Johann Freiherr v. [der] Beck [Bec]; BW] Soldaten / diese bemelte Stätt innerhalb 5. Monaten auff die 130000. fl. gekostet“.
[68] Kompanie [schwed. kompani, dän. kompany]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch u. schwedisch) umfasste v. der Soll-Stärke her 100 Mann, doch wurden Kranke u. Tote noch 6 Monate in den Listen weiter geführt, so dass ihre Ist-Stärke bei etwa 70-80 Mann lag. Eine Kompanie zu Pferd hatte bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie v. einem Hauptmann, die berittene Kompanie v. einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[69] Axel [Achsel] Graf Lille [Lillie, Lilie, Lielie, Axellilly, Lilli] v. Löfstad [23.7.1603 Berga-20.12.1662], schwedischer Generalmajor.
[70] Erfurt; HHSD IX, S. 100ff. Vgl. STIEVERMANN, Erfurt, S. 35ff.
[71] Sylvester Schrader [ Schröder] [ – ], schwedischer Kapitän, bei Steinecker u. BECK, Geschichte der Verschwörung, S. 5, als Rittmeister bezeichnet.
[72] Rothenberg, Festung, heute Ortsteil von Obermichelbach [LK Fürth]; HHSD VII, S. 635f.
[73] Heller: 2 Heller = 1 Pfennig. 1 Reichstaler = 1, 5 Gulden; 1 Reichstaler = 18 Batzen = 72 Kreuzer = 288 Pfennige, 1 Reichstaler = 21 Schillinge (ß) = 252 Pfennige (δ).
[74] Kornett [schwed. kornett, dän. cornet]: Der Kornett führte die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entsprach der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold; z. T. wurden allerdings 240 Rt. (!) in besetzten Städten (1626) erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermarck, S. 15). Sein Anteil an 1.000 Rt. Beute u. Ranzion betrug 17 Rt. 60 Alb. 2 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. => Fähnrich; Fahne.
[75] a) Mergentheim war v. 1526 bis 1809 Dienstsitz des Hochmeisters des Deutschen Ordens. Von 1641 bis 1662 war dies Leopold Wilhelm Erzherzog v. Österreich [5.1.1614 Wiener Neustadt-20.11.1662 Wien], kaiserlicher Feldherr. Vgl. die ausgezeichnete Dissertation von SCHREIBER, Leopold Wilhelm; BRANDHUBER, Leopold Wilhelm; DEMEL, Leopold Wilhelm. b) Ferdinand Karl Graf v. Löwenstein-Wertheim Rochefort [1616-1672] aus der rekatholisierten Linie Wertheim-Rochefort.
[76] Remission: Nachlass, Aufhebung.
[77] patientieren: in Geduld üben (müssen).
[78] Kassel; HHSD IV, S. 252ff.
[79] Schlüsse: Vgl. MALLET, Kriegsarbeit oder Neuer Festungsbau, S. 97: „In den neuen Festungsbau sol man alle bedekte und alle herschende örter / von dar die Belägerer / wan sie dieselben erobert / in die Festung hinein schiessen / und den Belägerten schaden können / einschlüßen“.
[80] Knecht, gemeiner [schwed. knektar, finn. nihti]: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr., in der brandenburgischen Armee auf 8 fl. 10 gr. = 7 Rtl. 2 Gr; nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 6 fl. 40 kr., schwedische u. finnische Knechte erhielten 1632 nur 1 ½ Rt., deutsche in der Royal-Armee dagegen das Dreifache. Ein Soldat oder Reiter einer Streifschar aus einer Garnison erhielt v. 1.000 Rt. Beute quasi als Gefahrenzuschlag 5 Rt. 72 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar v. Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung. In den Feldlagern (über)lebte er unter den schwierigsten Bedingungen bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 3, 4 Jahren. Bei Gefangennahme oder Stürmen auf eine Stadt lief er immer Gefahr, getötet zu werden, da für ihn keine Ranzion (Lösegeld) zu erwarten war, oder wenn eine Untersteckung unter die eigenen Truppen nicht notwendig erschien. Generell wurden jedoch „teutsche Knechte“ gegenüber etwa den „Welschen“ bevorzugt übernommen u. bei den Schweden besser besoldet.
[81] Leibregiment: Als Leibregiment wurde im 17. Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich, in Dänemark u. in Schweden diejenigen Regimenter bezeichnet, deren Inhaber der regierende Landesherr war. Ihm standen zudem die sich daraus im Rahmen der Regiments- bzw. Kompaniewirtschaft ergebenden Einnahmen zu. Ein Leibregiment hatte daher eine grundsätzlich andere Funktion als die Leibkompanie eines Obristen. Zudem waren in der Regel die Ausstattung u. Verpflegung besser als in anderen Regimentern bzw. wurden v. den Neugeworbenen eingefordert.
[82] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 22.4./2.5.1648, ohne Präsentationsvermerk [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift].
[83] Reichstaler/Gulden: 1 Reichstaler = 1,5 Gulden; 1 Reichstaler = 18 Batzen = 72 Kreuzer = 288 Pfennige, 1 Reichstaler = 21 Schillinge (ß) = 252 Pfennige (δ); 1 fränk. Rt. = 1, 2 fl. (1632), 1 fl. = 50 Liter Bier, = 5 Paar junge Hühner, Entgelt für die Säuberung zweier Wachtlokale. Reichsgulden: 1 Reichsgulden = 60 leichte oder rheinische Kreuzer (kr.) = ⅔ Reichstaler (Rtl.) = 16 gute Groschen = 24 Mariengroschen. 1 fränk. Gulden = 1 rhein. Gulden 15 Kreuzer = 6 Schreckenberger = 28 Schillinge = 3 Dreier = 6 Pfennige; 9 Schillinge = 24 rhein. Kreuzer. http://www.schweinfurtfuehrer.de/geschichte/1700-1800/die-reichsstadt-schweinfurt-während-des-letzten-jahrzehnts-ihrer-reichsunmittelbarkeit/. Umrechnung von fl. in €: Wie problematisch eine derartige Umrechnung ist, zeigt www.mhoefert.de/PDFs/30_jaehriger_Krieg.pdf, der 30.000 fl. in ca. 3 Mill. € umrechnet (!). 1 fl. dürfte maximal 50 € entsprochen haben. Wenn selbst Bauernstiefel schon mit 20 fl. aufgelistet sind, würde das 1.000 € entsprechen. Sinnvoller wäre es, mit den Preisen für Gebrauchsgüter, Löhne etc. in den betreffenden Jahren zu verfahren, die in den einzelnen Gebieten je nach Kriegslage sehr unterschiedlich sind.
[84] Ansbach; HHSD VII, S. 26ff.
[85] Kulmbach; HHSD VII, S. 379f.
[86] Hans Christoffer [Christoph] Graf v. Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc, Kingmark] [12.12.1600 Kötzlin-20.2.1663 Stockholm], schwedischer Feldmarschall. Vgl. [RÜDIGER], Leben und Thaten; FRITZEL, Der Stader Raum, S. 14ff. => Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc, Kingmark], Hans Christoffer [Christoph] Graf v. [I], [II], [III], [IV], [V], [VI], [VII], [VIII], [IX], [X], [XI] in den „Miniaturen“.
[87] Fourage [Futterage]: Viehfutter, auch Unterkunft u. Verpflegung für die jeweilige Einheit. Die Fourage musste v. der betreffenden Garnisonsstadt u. den umliegenden Dörfern aufgebracht werden u. war an sich genau geregelt; vgl. auch die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Wrangels Kammerordnung, Bregenz, 20.2.1647, sah vor; HELLER, Rothenburg, S. 362: „Fourage: Auf jedeß Dienst Pferd Monatlich 8 Scheffel Haber Erfurtisch Meeß [1 Scheffel = 59, 6132 Liter], 360 Pfund Hewe, 6 Gebund Stroh; auf die Bagagepferd wird halb so viel Futter alß auf ein Dienst Pferd gereicht“. Natürlich wurde gegen die Bestimmungen immer wieder verstoßen. Auch wurden sogenannte Fouragegelder beigetrieben.
[88] considerieren: in Betracht ziehen.
[89] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 30.4./10.5.1648, ohne Präsentationsvermerk [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift].
[90] N Eylhofen [ – ], kaiserlicher Rittmeister.
[91] Breslau [Wrocław]; HHSSchl, S. 38ff.
[92] Freikompanie: Kompanie (auch Freifahne), die keinem Regiment u. keinem Regimentsstab unterstellt war. Bei den Kaiserlichen waren dies vor allem Hannemann, Unger u. Augustin. Vgl. KONZE, Stärke, S. 34f. Vgl. auch Freireiter: a) Söldner ohne Soldvertrag und Kriegsherrn, der auf eigene Rechnung kämpfte (auch als => „aventurier“ bezeichnet; PETERS, Lars Wivallius) u. v. der jeweiligen Kriegspartei für seine gefährliche Arbeit z. B. als Kundschafter ad hoc entlohnt wurde. Darunter waren aber auch Adlige wie Herzog Ulrich v. Württemberg-Neuenbürg [1617-1671], der 1644 im Regiment Johann v. Werth als Rittmeister diente. Ein Avanturier musste nach damaliger Sitte so lange kämpfen, bis er Ruhm erlangte; SODEN, Gustav Adolph III, S. 495 Anm. 1. Zum Teil operierten sie in eigenen Korps u. überfielen kleinere Städte; PEETZ, Christian, S. 286. 1634 veranlasste Bernhard von Weimar angeblich die Abschaffung; RÖSE, Bernhard 2. Bd., S. 16. Vgl. dagegen LEUPOLD, Journal, S. 281, für den Frankreichfeldzug 1637. Vgl. (für den 2. Nordischen Krieg) die Memoiren eines solchen Freireiters; LAHRKAMP, Kriegsabenteuer; vgl. „Snapphanar och friskyttar“, unter: http://www.historiesajten.se/handelser2.asp?id=44. b) Soldat, der sich unerlaubter Weise einen Streifkorps angeschlossen hatte. c) „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke u. Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore u. Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung u. Disziplinierung dieser „Streifparteyen“ und wurde von diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Zum anderen handelte es sich bei „Freireutern“ um bewaffnete u. berittene Bauern, die über Raubzüge Verwirrung hinter den feindlichen Linien schufen. Sie taten dies entweder mit Erlaubnis ihrer Kommandierenden, als integraler Bestandteil der kaiserlichen Kriegsführung, oder aber unerlaubter Weise – nicht ohne dabei z. T. drakonische Strafen zu riskieren. Diese „Freireuter“ stahlen u. plünderten auf Bestellung der eigenen Kameraden sowie der Marketender, die ihrerseits einen Teil ihrer Einnahmen an die Obristen u. Feldmarschälle abzuführen hatten. An Schlachten nahmen sie in der Regel nicht teil oder zogen sogar auch in der Schlacht ab.
[93] Friedrich Rudolf Graf v. Fürstenberg [23.4.1602 Stühlingen-26.10.1655 Datschitz], Reichshofrat, Reichshofkriegsrat, Oberfeldzeugmeister, Generalfeldwachtmeister u. Oberstallmeister. Seit 1639 war er Landgraf v. Stühlingen u. wurde 1642 vom Kaiser vom Freiherren- in den Grafenstand des Deutschen Reichs befördert. In erster Ehe war er mit Maria Maximiliana v. Pappenheim [ -16.10.1635] verheiratet, in 2. Ehe mit Anna Magdalene v. Hanau-Lichtenberg [14.12.1600 Buchsweiler (heute: Bouxwiller) oder Hanau ?-22.2.1673], Bruder von Wratislaw II. Vgl. auch die Erwähnung bei KELLER; CATALANO, Diarien.
[94] Stift: Das Hochstift bzw. Erzstift war das weltliche Herrschaftsgebiet eines geistlichen Reichsfürsten und dessen Verwaltung.
[95] Wilhelm [Guillaume de] Freiherr [1634], Graf [1649] v. Lamboy [Lamboj, Lambri, Lamboji, Lampoi, Lambey] [um 1590-13.12.1659 Schloss Dymokury], kaiserlicher Feldmarschall.
[96] Peter Melander Graf v. Holzappel [8.2.1589 Niederhadamar-17.5.1648 Augsburg], hessen-kasselischer, kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. HÖFER, Peter Graf Holzappel; GEISTHARDT. Peter Melander; LEINS, Soziale und räumliche Mobilität; LEINS, Peter Melander von Holzappel. Militärwirtschaft, Bündnisdiplomatie und Miniaturherrschaft im späten Dreißigjährigen Krieg. Phil. Diss. [in Arbeit].
[97] Jost Maximilian Graf v. Gronsfeld [6.11.1596 Rimburg-24.9.1662 Gronsveld], ligistisch-bayerischer Obrist, kurbayerischer Feldmarschall. Vgl. WARLICH, Für Bayern, Habsburg und Reich [Typoskript].
[98] Leutnant [schwed. Löjtnant, dän. Løjtnant]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-80 fl. – zumindest wurden in den besetzten Städten monatlich 80 Rt. (120 fl.) erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 -, was etwa dem Sold eines bayerischen Kriegsrats entsprach. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 60 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Als einer Leutnant einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute und Ranzion 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 52f.: „Ein Leutenant wird von dem wörtlein Lieutenant, quasi locum tenens, Ort / Platz / Stell- oder Statthalter eines Capitains genant / diweil er in abwesen seines Capitains desselben Stell verwaltet / er könnte auch der Unterhaubtmann geheissen werden. Ein solcher sol ein dapferer / aufrichtiger / Kriegsgeübter / und praver Cavalier seyn / und ist dem Capitain der nächste: in dessen abwesen commandiert er follkommen / und hat auch in gegenwart des Capitains den gantzen Befehl über die Compagnie: dann wann dem Capitain von dem Regiment etwas anbefohlen wird / so gibt er dem Leutenant Ordre / wie er sich in einem und anderem verhalten solle / der dann durch seine nachgesetzte Officier den Befehl follstrecken laßt: Dieser sol auch des Capitains guten Namen / Ehr / und Reputation lieb haben und schirmen / alß sein eigen Leben und Ehr / und sich sonderlich dem Capitain um dapfere und versuchte Soldaten umschauen / auch wie er die Soldaten logiren und wol einquartieren möge: Darneben soll er fleissig achtung geben / daß alles gleich zugehe / nach guter ordnung und ohne klag. Alle Abend sol er sich auf der Parade finden lassen / und sehen / wo mangel erscheine: ob auch die Parade / Wacht / und Ordre wol angestellet und gehalten werden: dagegen sol er sich in seinem Commandement gravitetisch und ernsthaft erzeigen / daß ihn seine untergebene Officier und Soldaten ehren / und so wol alß den Capitain fürchten. Die Soldaten werden auch durch ihn gestraft / und ligt ihme aller Last auf dem hals: dann so er die Compagnie nicht versehen müßte / mangelte man keinen Leutenant. Sein Oberwehr ist eine Partisane / er thut keine Wacht / alß die Haubtwacht / da die Compagnie wachet. Er sol auch die Corporalschaften an Mannschaft gleich außtheilen / und keiner mehr versuchte Soldaten geben alß der anderen / daß einer die besten / ein anderer aber die schlechtesten Soldaten habe / woran in einer Occassion vil gelegen ist: Er sol den strafwürdigen streng / den gehorsamen aber gutthätig seyn: Er sol auch aller Soldaten humores erkennen. In summa / er sol wüssen in abwesen des Capitains die Compagnie mit satsamer genugthuung zuregieren / alß wann der Capitain selbst zugegen were / und beyde Officia unklagbar zuverwalten“.
[99] Kitzingen [LK Kitzingen]; HHSD VII, S. 357ff.
[100] Wachtmeister [schwed. sergeant, dän. sergent]: Unteroffiziersdienstgrad. Der Wachtmeister war zuständig für die Sicherheit des Lagers u. der Truppen sowie für die Einteilung, Aufstellung, Beaufsichtigung der Wachen u. Ausgabe der Losung. Selbst ein Wachtmeister hatte noch 3 Knechte, 1 Jungen u. 5 Pferde, manchmal sogar noch einen Narren als Begleitung; WAGNER; WÜNSCH, Notabilia, S. 110. Mit der Einrichtung stehender Heere wurde die Bezeichnung „Wachtmeister“ synonym für Feldwebel verwendet. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm 32 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzion erhielt er 23 Rt. 54 Alb. 6 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Ein Wachtmeister der Reiterei erhielt in der brandenburgischen Armee monatlich 40 fl. Erpresst wurden in besetzten Städten z. T. 48 Rt.; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15.
[101] Quartiermeister [schwed. kvartermästare, dän. kvartermester]: Bei Einquartierungen in Dörfern und Städten besorgte der Quartiermeister, in Abstimmung mit den lokalen Obrigkeiten, von den Bewohnern Unterkunft und Verpflegung für die Kompanie. Zunächst wurde der Stab einlogiert, dann wurden die Quartiere für die Hauptleute bestimmt. Die Kompanie des Obristen hatte die weitere Wahl, dann die des Obristleutnants, darauf die des Obristwachtmeisters. Die restlichen Kompanien spielten die übrig gebliebenen Quartiere unter sich aus. Das führte bei engen Quartieren teils zur Überbelegung bei den einzelnen „Wirten“, teils zum Kampieren unter freiem Himmel auf dem Markt, was zu Unruhen führen konnte. Dem Quartiermeister, der je nach Truppengattung zwischen 40 und 60 fl. Monatssold erhielt – In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 80 Rt. monatlich erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15) – , war die Kriegskasse anvertraut. Dazu kamen allerdings erhebliche Nebeneinkünfte der meist korrupten Quartiermeister, die dieser mit dem Obristquartiermeister teilte. Von 1.000 Rt. Beute und Ranzionsgeldern standen ihm 26 Rt. 51 Alb. 3 Heller zu. Die Quartiermeister operierten sehr oft mit gefälschten Listen der einzuquartierenden Soldaten, um die Differenzbeträge in die eigenen Taschen zu stecken. Der Regimentsquartiermeister Bartelme Vogel schrieb am 4.7.1648 aus Landshut an den Abt der Benediktinerabtei Prüfening, Matthias von Trauner ?; SOLMS-LAUBACH; MATTHAEI, Wetterfelder Chronik, S. 67, Anm. 1: „weil ihn der Abt nicht so viel gewürdigt, daß er ihm sein jüngstes Schreiben mit einem einzigen Wort beantwortet noch viel weniger einen einzigen Heller oder dergleichen zur Zehrung geschickt hatte, ‚da doch’, fährt der Schreiber fort, ‚alle meine Kammeraten von ihren Ortern zu 2 : 3 : 4 : Im die 500 Rthr. neben ihrer Zehrung Schon auf rechnung hieher bekommen haben vnd darf Sich der Herr (nämlich Abt) gar nicht einbilten, das er So sehr werde aufgehen, oder aber ich Seinetwegen alhier mein eigenes Gelt verzehren will, Stellt sich der Herr (Abt) mit diessem Botten nicht ein, So Soll er versichert Sein, daß nicht allein sein Gloster vnd Dörffer, Sondern alles da herumb ligente Getreit Am lengsten soll gestanden haben, den alhier vber 400 Pfert vorhanten, die auff Anders nichts warten, alls das Sie die vngehorsamen darunter der herr der furnehmsten einer ist mit feuer vnd Schwert Strafen Sollen, welches ich dem Herrn mit wenigen zur Nachricht vermelten vnd vor Schaden gewarnt haben will, hab Jüngstens für meinen herrn Obristen eines hantpferdes vnd f ü r m i c h e i n e s guten Glöpers (Kleppers, Gauls) gedacht, aber derowegen kein Antwort bekom, allem vermerckhen nach mus der herr nicht wissen was die Regiments Quartirmeisters Scharschy (Charge) auf Sich hat, den Sonst würt er mir mit anderer Disgrezion begegnen, hat aber nichts auf Sich Soll ihm schon in einem andern vergolten werden Sonst für dißmahl ein mehrers nicht alls Gott bevohlen“. Zudem führten Quartiermeister auch kleine Streifkorps an.
[102] Ochsenfurt [LK Würzburg]; HHSD VII, S. 557.
[103] recontriert: ein Treffen geliefert.
[104] Soldatenjunge: (vermutlich) Trossbube. Es wurden jedoch zuweilen auch bereits zehn- bis fünfzehnjährige Jungen als Soldaten rekrutiert (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120). Im Regiment Heinrich v. Metternich standen 1636 auffällig viel Soldatenjungen, die vorher bei der Bagage gedient hatten; MAIER, Unterpfalz, S. 302. Der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f. (14.3.1632): „Weilderstadt [Weil der Stadt; BW] wird von Soldaten besetzt gehalten, die sich für Schweden ausgeben, ‚sein aber lauter teutsche Landßkinder, und mehr kinder alß mann, die kummerlich die musqueten ertragen, will geschweigen regiren können“. Bei den Schweden galten 15 Jahre als ideales Eintrittsalter, in Massengräbern lagen auch 14-Jährige. Im kursächsischen Fuß-Regiment Eustachius v. Löser fanden sich unter 1145 Mann 209 Weiber, 131 Kinder, 8 Mägde immerhin 80 Soldatenjungen; BORKOWSKY, Schweden, S. 64. Vgl. dazu die sehr positive Darstellung des französischen Gesandten d’Avaux; LORENTZEN, Die schwedische Armee, S. 84ff.: [ …] „die Schweden hatten die schönste und disziplinierteste Armee, welche man seit den Legionen des Cäsar gesehen hat. Sie waren beinahe sicher, alles, was sich ihnen entgegenstellte, entweder zu schlagen oder durch Beharrlichkeit zu vernichten. Sie waren im Felde zu allen Jahreszeiten gut, abgehärtet sowohl gegen die Hitze der Hundstage, als auch gegen die heftigste Kälte. Sie hielten drei Monate in den Quartieren aus, in welchen die kaiserliche Armee nicht acht Tage bestehen konnte, so dass mit der Zeit ihnen nichts entwischen konnte. Die Armee war ihr Hof, ihr Gut, sie war ihr wirkliches Vaterland, denn alle Kinder, welche sie seit zwanzig Jahren bekommen hatten, waren im Lager geboren, waren von der Wiege an an das Gewehrfeuer gewöhnt und trugen, erst sechs Jahre alt, ihren Vätern in den Laufgräben oder zur Schildwache das Essen hin. Trotzdem die Armee kein sehr geeigneter Platz ist, die Jugend zu erziehen, so achtete man doch sorgsam auf die Unterweisung, indem man sie in den kleinen Schulen, welche im Quartier, oder wenn man im Felde lag, im Lager waren, Lesen und Schreiben lehrte. Sobald die Armee ihr Lager aufgeschlagen hatte und die Quartiere verteilt waren, gingen die Kinder zu den besonders für die kleinen Schulen eingerichteten Plätzen. Da sind Dinge vorgekommen, welche kaum zu glauben wären, wenn sie nicht von allen Generälen bestätigt wären: es wurde erzählt, dass die Feinde manchmal so nahe gewesen wären, dass ihre Kanonen sogar die Schulen erreichen konnten. Da wären 3-4 Kinder von einer einzigen Kugel hingerafft worden, ohne dass die übrigen auch nur den Platz gewechselt hätten oder die Feder weggelegt hätten, welche sie in den Händen hatten. Solche Standfestigkeit war ganz anders, als die der jungen Lacedämonier, welche sich lieber die Eingeweide zerfleischen ließen, als ihren Diebstahl zu gestehen. Die Rekruten ihrer Infanterie wurden lediglich von diesen Lagerkindern genommen. Im Alter von 16 Jahren nahmen sie schon das Gewehr und desertierten niemals, weil sie kein anderes Leben, keine andere Beschäftigung kannten. Bei der Kavallerie wurden die Bedienten der Herren aufs Pferd gesetzt, wenn sie sieben oder acht Jahre bei der Armee gedient hatten, und waren schon vorher in den Waffen geübt und an den Krieg gewöhnt, bevor sie angeworben wurden, so dass man sagen konnte, dass unter ihnen ebenso viele Offiziere waren, als Soldaten“. In der Pfarrchronik von Vach [Mittelfranken] (10./20.10.1632) heißt es; GROßNER; HALLER, S. 27: „Ein Soldatenjung [Offiziersbursche] aus Holland, hat vom Pfarrhof nicht gewollt. Wird ohne Zweifel mit seinem Herrn sein Quartier im Pfarrhof gehabt haben, hab ihm Brot und frisches Wasser gereicht, denn er sonsten nichts trinken wollen, auch nichts zu bekommen gewesen; stirbt auf der Miststatt“. Misthaufen waren während der kalten Jahreszeit wegen ihrer inneren Wärme Übernachtungs- und Lagerplätze für die Geringsten im Tross. Vgl. Trossbube; LAHRKAMP, Dreißigjähriger Krieg, S. 199; die Erlebnisse des 16jährigen Curd Kästener, der sich mit 12 Jahren der kaiserlichen Armee hatte anschließen müssen u. am 25.11.1641 der Hungersnot in seinem Regiment nach Erfurt entfloh. BERG, Regulating war, S. 15f.; HAHN, Kriegserfahrungen, S. 9-14.
[105] Feuerrohr: Büchse mit Luntenschloss; volkstümlich wie hier auch gebraucht für Musketier.
[106] Verrat: Bürger, die wie in Konstanz 1643 mit dem Feind in Verbindung standen, um die Stadt ausliefern, wurden gevierteilt, gehenkt und ihre Angehörigen der Stadt verwiesen; WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 170: „Wer beßer geweßen, were kain graf oder dergleichen obrister, so kriegßweßen nit erfahren, darbei geweßen: obriste Nussbaum und Matthaeus Bach hetten beßer corascha darzue gehabt, werß an ihnen gelegen und sie daß commando gehabt, hettenß gewiß einbekomen. Haben fürgeben, daß loch seye zue klain (da es doch bald hette geweitert werden kenden; seyen auch schon 2 oder 3, wie oben gemelt, hineingeschloffen), da doch der ratsherr Hewdorf, der nur ain dicker mann, selbsten heraußer geschloffen sampt seinem sohn, so auch auß den correspondierischen waren, uff sie gewartet, seinen sohn entgegen, weil sie so lang außwaren und umb 12 uhr nit erscheinten, biß naher Burgberg oder Nußdorf geschickt, es und andere Uberlingerische correspondierische burger, so vor haußen sie gefüert und mitgeloffen. Alß sie vernohmen, daß die obriste nit an die sach wollten, sonder wider zuerugg commandirten, haben sie solche umb deß jüngsten gericht wüllen gebetten, solen doch fortsezen, sie wöllen alß vor ihnen hergehen, die sach werde guot werden. Hat auch M. Hannß, der scharpfrüchter, der auch ainer auß den correspondierischen ware, von innen herauß bey seiner behaußung zuegeschrayen: nun wacker her ! er wolle uff dem Galler die wacht, deren wohl uff 12 waren, allein mit seinem hänkerschwert nidermachen, welches nachmahlen ihme und andernen, wie volgen wird, übel außgeschlagen, alß der anschlag entdeckt und derenselben ettliche eingezogen, under denen er auch einer gewesen war, welcher lange zeit zum öfternmahlen an die folter geschlagen, gestreckt und ernstlich gepeiniget worden. Andere 2 muoste er selbsten einen tag zuevor, ehe man ihne würde hänken, dan er zum galgen schon war condemniert, fiederthailen und die stuck uff die straßen außerhalb der statt uffhänken. So ist er aber endlichen von den geystlichen und insonderß von den Salmanschweylischen, welche bey dem commendanten vil vermöcht, erbetten und deß lebenß wider gefrüstet worden, uff welches er bald hernach außgerüßen und sich auß dem staub gemacht, auch viel andere intreßirte, welchen man weib und kinder schier nackend und bloß nachgeschickt, dass war nun ain großer jammer, elend und wohl über die maßen zue erbarmen, so also deren ettliche naher Costantz gekomen“. Teilweise wurden wie etwa in Olmütz Spione gevierteilt; DUDIK, Sammel-Chronik, S. 49. Vgl. dazu das berüchtigte Patent Wallensteins vom 29.8.1626 aus Neiße; KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 308, S. 306: Während des gegenwärtigen feindlichen Einfalls hätten viele Städte und Orte dem Feind nicht nur keinen Widerstand entgegengesetzt, wie es sich angesichts der Pflichten gegenüber dem Kaiser gebührt hätte, sondern hätten vielmehr dem Feind bereitwillig die Tore geöffnet und diesem jede mögliche Hilfe und Unterstützung gewährt. Viele Menschen aus dem Königreich und den Ländern des Kaisers seien zum Feind übergelaufen und hielten sich bei ihm auf. Darum befehle er, dass solche meineidigen, abtrünnigen Untertanen aus Böhmen und Mähren, Schlesien, der Lausitz und Österreich bei Gefangennahme auf der Stelle getötet, die Städte aber, die sich verräterisch und ohne Gegenwehr dem Feind ergaben, im Falle ihrer Eroberung durch die kaiserliche Armee geplündert und durch Feuer vernichtet werden sollten. SCHORER, Memminger Chronick, S. 141 (1633): „Den 10. September ließ der H. Commandant einen hieigen Burger auff dem Weinmarckt / auß Verdacht / daß er mit den Schweden zu Biberach correspondirte / bey hellem Tag auffhenecken / da musten die Burger zu sehen / vnd jeder dergleichen gewärtig seyn“. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 606 (Zwickau 1640): „Etliche Bürger hatten sich hinaus zum Kaiserlichen begeben / die geriethen in und Leib-und Lebens-Gefahr / durfften nicht wieder in die Stadt; einem ließ auch der Obriste Schliebe sein Hauß auff dem Holtz-Anger niederreissen / und auff den Grund schleiffen“. MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 525f. (Schweinfurt 1640): „An dem nämlichen 19. April wurden, auf Befehl des Feldmarschalls von Geleen, drey angesehene Bürger, nämlich Heinrich Arnold, Mitglied des äußern Rathes und Wirth zum goldenen Einhorn, Johann Caspar Seuppel, Wirth zum schwarzen Bären und Jacob Renninger, Kaufmann allhier, wegen eines Verdachtes, als ob sie mit dem Feinde (den Schweden) einen geheimen Briefwechsel unterhielten, mit Weibern und Kindern arretirt und mit Musketirern scharf bewacht. Alle ihre Briefe wurden in Beschlag genommen und durchgelesen. Um aber den angedrohten härtern Verlust zu verhüten, schlugen sich mehrere Generale ins Mittel, und dadurch erhielt man so viel, daß Weib und Kinder frey; Arnold aber in das Wirthshaus zur Krähe (jezt zum Raben) Seuppel in das Quartier des Grafen Bornival und Renninger in das Wirthshaus zum schwarzen Bären gefänglich eingebracht wurden. Erst am Montage, den 27. d., kamen sie, nachdem sie der General-Auditor scharf examinirt hatte, und nichts fande, was Verdacht erregen konnte, auf freyen Fuß. Nichts desto weniger mußte der Rath für sie Bürge werden“. Aus dem von den Kaiserlichen heimgesuchten Pommern heißt es 1631; METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 84: „Das Landvolck thäte den Schwädischen grosse Hülffe / vnd erfrewete sich vber die massen / daß sie dermahleins von der schröcklichen Tyranney sollten erlöset werden“. Vgl. den Verrat des Kapitän Homann, der das Rodenberger Schloss 1637 den Kaiserlichen ausgeliefert hatte; MITHOFF, Chronik der Stadt Rodenberg, S. 260f.
[107] Regimentsquartiermeister [schwed. Regementskvartermästare]: Der Regimentsquartiermeister war der Dienstvorgesetzte aller Quartiermeister des Regiments, ein einträgliches Amt, da ihm viele „Verehrungen“ zukamen, um die Einquartierungen abzuwenden. Ein Quartiermeister erhielt in der kaiserlichen Armee 40 fl. [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)], in der brandenburgischen Armee im Monat 50 fl. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der infanterie 40 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Regimentsquartiermeister führten in der Regel auch eine eigene Kompanie, was ihnen Sondereinnahmen verschaffte.
[108] expressen: ausdrücklichen.
[109] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 30.4./10.5.1648, ohne Präsentationsvermerk [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift].
[110] Reichstaler/Gulden: 1 Reichstaler = 1,5 Gulden; 1 Reichstaler = 18 Batzen = 72 Kreuzer = 288 Pfennige, 1 Reichstaler = 21 Schillinge (ß) = 252 Pfennige (δ); 1 fränk. Rt. = 1, 2 fl. (1632), 1 fl. = 50 Liter Bier, = 5 Paar junge Hühner, Entgelt für die Säuberung zweier Wachtlokale. Reichsgulden: 1 Reichsgulden = 60 leichte oder rheinische Kreuzer (kr.) = ⅔ Reichstaler (Rtl.) = 16 gute Groschen = 24 Mariengroschen. 1 fränk. Gulden = 1 rhein. Gulden 15 Kreuzer = 6 Schreckenberger = 28 Schillinge = 3 Dreier = 6 Pfennige; 9 Schillinge = 24 rhein. Kreuzer. http://www.schweinfurtfuehrer.de/geschichte/1700-1800/die-reichsstadt-schweinfurt-während-des-letzten-jahrzehnts-ihrer-reichsunmittelbarkeit/. Umrechnung von fl. in €: Wie problematisch eine derartige Umrechnung ist, zeigt www.mhoefert.de/PDFs/30_jaehriger_Krieg.pdf, der 30.000 fl. in ca. 3 Mill. € umrechnet (!). 1 fl. dürfte maximal 50 € entsprochen haben. Wenn selbst Bauernstiefel schon mit 20 fl. aufgelistet sind, würde das 1.000 € entsprechen. Sinnvoller wäre es, mit den Preisen für Gebrauchsgüter, Löhne etc. in den betreffenden Jahren zu verfahren, die in den einzelnen Gebieten je nach Kriegslage sehr unterschiedlich sind.
[111] stilisiert: formuliert, abgefasst.
[112] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 16./26.5.1648, ohne Präsentationsvermerk [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift].
[113] Deutscher Orden: Der Deutsche Orden (auch Ordo Teutonicus, Ordo domus Sanctae Mariae Theutonicorum Ierosolimitanorum, Orden der Brüder vom Deutschen Haus St. Mariens in Jerusalem, Deutschherrenorden, Kreuzritterorden, Deutschritterorden oder Deutscher Ritterorden) (abgekürzt OT = Ordo Teutonicus) ist ein geistlicher Ritterorden und war maßgeblich an der Deutschen Ostkolonisation beteiligt. Seit 1929 ist er ein klerikaler Orden. Er ist neben dem Johanniter- bzw. Malteserorden und den Templern der dritte große Ritterorden, der in der Zeit der Kreuzzüge gegründet wurde. An der Spitze des Deutschen Ordens stand der Hochmeister, der jeweils auf Lebenszeit gewählt wurde. An seiner Seite standen fünf Großgebietiger: der Großkomtur als Statthalter des Hochmeisters, der Marschall mit Zuständigkeit für das Heerwesen, der Tressler in der Funktion des Schatzmeisters, der Trapier in Verantwortung für die Ausrüstung und der Spittler als Leiter des Hospitalwesens. Daneben gab es einige Provinzialobere: den Deutschmeister für die zwölf deutschen Ordensballeien, der seit 1494 Reichsfürst war, und seit 1525 nach der Säkularisierung des Ordensstaates, das Hochmeisteramt verwaltete und daher später auch als Hoch- und Deutschmeister bezeichnet wurde. Der Landmeister für Livland sowie Landkomture für die Ordensgebiete außerhalb Deutschlands. Der Orden setzte sich aus dem Mönchsgelübde verpflichteten Priester- und Ritterbrüdern zusammen sowie aus dienenden Halbbrüdern. Das Ordenszeichen ist ein schwarzes Tatzenkreuz auf weißem Grund. Zur typischen Ordenskleidung gehört für die Geistlichen, welche Soutane, Halskreuz und Brustkreuz tragen, ein weißer Mantel, auf dem rechtsseitig ein graues Kreuz angebracht ist. Der Wahlspruch des Ordens lautet „Helfen, Wehren, Heilen“. [wikipedia]
[114] Kurtine: Abschnitt des Walles, der zwei Bastionen, Geschütztürme oder Rondelle miteinander verbindet.
[115] Rute: 1 Rute = 3, 508-3,766242 m.
[116] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 8.5./18.5.1648, ohne Präsentationsvermerk [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift].
[117] Ein „Hültingen“ gibt es nicht. Nach HÖFER, Das Ende, S. 289, Anm., muss es sich um Hainhofen, heute Ortsteil von Neusäß [LK Augsburg] handeln. Wrangel lag wahrscheinlich auf dem dortigen Schlosse.
[118] Schlacht bei Zusmarshausen am 17.5.1648: Die französisch-schwedischen Truppen unter Turenne und Wrangel schlagen die Kaiserlich-Kurbayerischen unter Holzappel, der dabei fällt, u. Gronsfeld. Vgl. HÖFER, Ende, S. 175ff.
[119] Nördlingen [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 525ff.
[120] Andreas Küchenmeister [Kuchenmeister, Küchmeister] [25.11.1609 Halle-29.3.1679 Halle], schwedischer Obristleutnant.
[121] Bad Windsheim [LK Neustadt/Aisch-Bad Windsheim]; HHSD VII, S. 63f.
[122] Dragoner [schwed. dragon, dän. dragoon, frz. dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. So sprechen auch Zeitgenossen in der Regel v. Reitern u. Dragonern. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen u. zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd u. eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung u. Deckung v. Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- u. Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Ein schwedisches Dragonerregiment soll sogar zu einem Drittel aus Zigeunern bestanden haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[123] Caspar Ermes [Ermisch, Eermis, Emmes, Armes, Armis, Armiss, Evermes] auf Kochenberg [1592-12./22.5.1648 Erfurt], finnischer Obrist.
[124] Exekution: (notfalls gewaltsame) Umsetzung von Bestimmungen und Auflagen; Zwangsvollstreckung, Zwangseintreibung von Kontributionen. Das Militär setzte dafür gern die allseits gefürchteten Kroaten ein; LEHMANN, Kriegschronik, S. 68f., 70. Die Bürger hatten den zwangsweise bei ihnen einquartierten Soldaten Wohnung, Holz, Licht, Salz und Lager zu gewähren und für jeden Tag und Mann z. B. ein Kopfstück zu zahlen, bei halben Tagen dementprechend ein halbes Kopfstück und bei einzelnen Stunden im Verhältnis weniger, bis die fragliche Summe aufgebracht war. Der Memminger Arzt Christoph Schorer [2.12.1618 Memmingen-12.2.1671 Memmingen] schreibt in seiner „Chronick“ eine derartige Exekution, SCHORER, Memminger Chronick, S. 146f.: „Was die Soldaten / im Hornung / Merzen vnd April [1637; BW] / vor grewliche Tyranney geübet / die Thor gesperret / den vornembsten Burgern eingefallen / eine grosse Summa gelt zuerpressen / ist vnbeschreiblich. Zu diesem Elend kam noch ein Verbott / vnd Ringerung etlicher Müntzsorten im Römischen Reich / also daß der arme Mann vmb sein gering übrigs Geltlen kein bissen Brodt bekom̃en konnte. O deß grossen Elendts ! über diesen grossen Jam̃er / kam im Mayen Ordinantz / daß die Stadt 1 ½ Regiment vom Piccolominischen Volck verpflegen solle: Darzu man Monatlich 3200. Gulden geben muste. Als man den 10. May durch einen Commissarium mit den Officirern rechnete / war die Stadt gezwungẽ der Officirer Rechnung / welche sie nach ihrem Beliebẽ gemachet / zu vnderschreiben. Den 31. May waren Herrn Burgermeister vnd Geheimbde [Ratsherren; BW] in Arrest / in deme die Officirer viel tausent Gulden begehrten. Den 2. Junii haben die Officirer die vornehmbste Häusser bezogen / vnd sich mit Gewalt eingelegt / Geld zu erpressen / wehrete biß auff den 7. Junii. Man forderte das Gericht und Rath zusamen / vmb Mittel zu sehen Gelt auffzubringen / aber es scheinete vnmöglich / also weil nunmehr die Burgerschafft vmb ihr baares Gelt / Gold /Silbergeschirr vnd Kleinodien gäntzlich gekommen / hat man sich resolvirt / den Soldaten Zin / Kupffer vnd Kleider anzubieten. Darauff gieng den 10. Junii das Exequiren widerum an. War ein kläglicher Tag / konnte kein Burger dem andern helffen / bald hörte man wie die Soldaten da / bald dort eingefallen / vnd Gelt presseten. Den 13. Junii war der Rath widerumb arrestirt / vnd Soldaten in der Burger Häuser geschicket / von manchem 200/300/400 biß in 500 fl. zuerpressen: Da man sich dann mit ihnen vergleichen / oder so lang zu Essen vnd zu Trincken geben müssen. Wie sich dann befunden / dass sie auff die 2049. fl. von den Burgern in ihren Häusern erpresst: auch 160. Kühe vñ 60. Pferdt ihnẽ weg genom̃en / solches auch vnder grossem heulen vnd wehklagen der armen Burger / vnd ihren kleinen Kindern fort biß nach Ochsenhausen getriben / doch hernacher widerumb allher gebracht / vnd auff 30. Stuck an ihrer Forderung in behalten. Als man ihnen nun satisfaction gegeben / an Vieh / Gelt / Geltswerth vnd Obligationen / etlich tausent Gulden betreffent / seyn sie (die vom Beckischen Regiment) den 17. Junii weggezogen / worauff die Stadt widerumb etwas Lufft / vnd die Schlüssel zu den Thoren bekommen. Es befande sich nach ihrem Abzug / als die Rechnungen von Biberach / Ravenspurg / Kauffbeuren / Leutkirch vnd vnserer Stadt zusamen getragen wurden / daß die Beckische [Johann Freiherr v. [der] Beck [Bec]; BW] Soldaten / diese bemelte Stätt innerhalb 5. Monaten auff die 130000. fl. gekostet“.
[125] Gemeint ist hier Georg Friedrich Graf v. Castell-Rüdenhausen [21.8.1600 Rüdenhausen-29.3.1653 Rüdenhausen], der mit Wrangel gut bekannt war. Am 10.4.1647 reiste der Graf persönlich ins schwedische Hauptquartier nach Niederwerrn, um die Forderungen zu senken. Zur Grafschaft Castell vgl. KÖBLER, Historisches Lexikon, S. 105f.
[126] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 16.5./26.5.1648, ohne Präsentationsvermerk [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift].
[127] Oberndorf a. Lech [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 551.
[128] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie u. seiner ganzen Habe in des Kaisers u. des Reichs besonderen Schutz u. Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler u. die Wappen der kaiserlichen Königreiche u. Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade u. Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, u. ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 v. Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Abt Veit Höser (1577-1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Raub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.« Teilweise „kauften“ sich begüterte Bürger Offiziere als Salvaguardia, um sich gegen Übergriffe zu schützen; SUTORIUS, Die Geschichte von Löwenburg. 1. Teil, S. 266. Teilweise wurde nur ein einzelner Salvaguardist einquartiert, teilweise aber ging die Zahl je nach Kriegs- u. Ortslage erheblich in die Höhe. 1635 hielt Heinrich Graf Schlick 100 Mann zum Schutz seiner Herrschaft Plan für notwendig; SENFT, Geschichte, S. 124.
[129] Dillingen a. d. Donau; HHSD VII, S. 140f.
[130] https://bildsuche.digitale-sammlungen.de/index.html?c=viewer&lv=1&bandnummer=bsb00096518&pimage=00096518&suchbegriff=&l=de: Schutzbrief Wrangels für Jesuiten in Dillingen, Oberndorf, 18./28.5.1648 [mit eigenhändiger Unterschrift].
[131] Musketier [schwed. musketerare, musketör, dän. musketeer]: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, 1. Bd., S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 2 – 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber [vgl. auch GROTHE, Auf die Kugeln geschaut, S. 386, hier 16, 8-19,5 mm] verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß, S. 43ff., über die Bedienung; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics; EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.
[132] Eger [Cheb, Tschechien]; HHSBöhm, S. 119ff.
[133] Göppingen; HHSD VI, S. 260f.
[134] Nach HÖFER, Das Ende, S. 289, Anm., muss es sich um Hainhofen, heute Ortsteil v. Neusäß [Lk Augsburg] handeln. Wrangel lag wahrscheinlich auf dem dortigen Schlosse.
[135] Insolentien: Unverschämtheiten, Beleidigungen, Grobheiten; Ungebührlichkeiten.
[136] Bis zum Februar 1648 hatte schwedische Artillerie dort gelegen.
[137] Ranzion, Rançon, ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Teilweise wurde Offizieren gestattet, zum „Rekompens“ drei bis Häuser zu ranzionieren; FRITSCH, Tagbuch, S. 129. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade auch der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29. Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten je nach Rang in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht gelassen worden“.
[138] Benediktiner-Kloster in Münsterschwarzach [LK Kitzingen]; HHSD VII, S. 487ff.
[139] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich, S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen aber auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“. Zum Teil plünderten Nachbarn die Hinterlassenschaft ihrer geflüchteten oder abgebrannten Mitbürger; KRAH, Südthüringen, S. 95: „So berichtete Suhl, daß ‚sich noch etliche volks- und ehrvergessene Leute allhier und anderswo gelüsten lassen, sich an der armen verbrannten Sachen, so nach der Plünderung und Brand in Kellern, Gewölben und sonderlich im Feld und in den Wäldern geflüchtet und übrig geblieben, zu vergreifen und dieblich zu entwenden. Wie dann etliche – auf frischer Tat allzu grob begriffen und darum zu gefänglicher Verhaftung gebracht‘ seien. Auch Benshausen erhielt seine Salvaguardia, um dem täglichen Plündern, nicht nur durch streifende Soldaten zu wehren !“
[140] Johann Philipp v. Schönborn [6.8.1605 Laubuseschbach-12.2.1673 Würzburg], Erzbischof v. Mainz, Fürstbischof v. Würzburg, Kurfürst v. Mainz (19.11.1647). Vgl. WILD, Johann Philipp von Schönborn; JÜRGENSMEIER, Johann Philipp von Schönborn.
[141] Es werden keine Namen genannt, so dass nicht ersichtlich wird, um wen es sich gehandelt hat. Möglicherweise Vitus Gottfried v. Wernau [1601 Pfauhausen-15.10.1649 Würzburg], Domdechant, Propst von St. Burkard in Würzburg (27.3.1645-1649), Propst v. Stift Haug u. v. Wechterswinkel, bischöflicher Statthalter in Würzburg; AMRHEIN, Reihenfolge, S. 294f.; http://www.dr-bernhard-peter.de/Heraldik/Galerien/galerie232.htm. Dagegen nennt das Staatsarchiv Würrzburg Johann Hartmann v. Rosenbach [15.12.1609-19.4.1675], Würzburger Domdechant u. Statthalter, Fürstbischof des Hochstifts 1673-75. MENTZ, Johann Philipp von Schönborn 2. Teil, S. 299; ROMBERG, Die Würzburger Bischöfe, S. 436. Nach Staatsarchiv Würzburg Miscellanea 5990 wird 1650 Domkapitular Franz Ludwig Wilhelm Freiherr Faust v. Stromberg [15.8.1605-22.10.1673], Propst am Dom zu Würzburg, als Statthalter bezeichnet. Freundliche Auskunft v. Frau Dr. Heeg-Engelhart, Staatsarchiv Würzburg (15.9.2015).
[142] Militärgerichtsbarkeit: Das Militärrecht scheint in vielen Fällen ein reines Willkür-Recht gewesen zu sein, trotz der Normen in den Kriegsartikeln, Erlässen der Heerführer etc., abhängig v. der Laune des Obristen, Obristleutnants etc. den Zeitumständen, der Anzahl der Soldaten, die man brauchte etc., trotz gelegentlichem harten Durchgreifen der Obrigkeit. SCHMIDT, Chronici Cygnei Pars Posterior, S. 683 (Zwickau 1643): „Den 16. Februarii hat der Obrist. Leut. de La Tour, einem seiner Reuter / weil er bey Nächtlicher weil einen Schoß gethan / als bald in einer Viertelstunden nach begangener That auff dem Marckt an die Justiz / unerachtet er auch nur gebetten / man wolöte ihm zuvor das H. Abendmahl (denn er war Evangelisch) reichen / lassen auffhängen: Dargegen hat ein anderer einer armen elenden Frauen eine Hand abgehauen / und aber einer die S. Katharinen Kirche bestohlen / welchen gar keine Straff angethan worden“. Wallenstein schrieb am 12.1.1626 aus Aschersleben an den zuständigen Leutnant des Generalprofoses; KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 150, S. 88: Der Generalprofosleutnant sei nach Halle geschickt worden, um die Straße zwischen Halle und Leipzig frei und sicher zu halten. Nun müsse er erfahren, dass dort Menschen überfallen und beraubt werden. Darum befehle er ihm, die Sicherheit herzustellen und die Schuldigen hinrichten zu lassen. Wer Untertanen des sächsischen Kurfürsten Schaden zufügen oder dessen Land betreten wolle, solle nicht durch Erhängen, sondern dadurch hingerichtet werden, dass er bei lebendigem Leib aufs Rad geflochten werde. Sollte der Leutnant nicht gehorchen, würde diese Strafe ihn selbst treffen. Wenn es zu weiteren Überfällen auf den Straßen kommen sollte, müßte er annehmen, dass der Leutnant selbst an solchen interessiert sei. Nicht nur das schwedische Militärrecht war, sofern es strikt angewendet wurde, sehr streng, schon für das Schlafen während der Wacht war im Art. 43 für Gemeine das Arkebusieren (Erschießen mittels Arkebuse) vorgesehen. KORSCHELT, Geschichte von Oderwitz, S. 232: „Besonders übte der Kurfürst von Sachsen große Strenge gegen die Excesse seiner Truppen. So wurde z. B. am 21. Februar 1637 ein Reiter, der beim Straßenraub überwunden, erschossen und von seinen Kameraden Schande halber schnell verscharrt worden war, auf kurfürstlichen Befehl wieder ausgegraben, nachträglich geköpft und, damit der Gerechtigkeit Genüge geschehe, aufs Rad geflochten. Später wurden in Dresden einmal sechs und ein andermal sieben Soldaten mit dem Schwert hingerichtet“. Der Pfennigmeister Bleymann aus Düren Anfang 1636: „Solch Brennen, Plünderen, Rauben mit adelichen Häusseren und Kirchen ist es, dass nicht wol zu beschreiben ist; hausen unchristlich, arger als Turken, und werden taglich arger. Als heud werden 6, 8, 10 hingericht – schrecklich, aber hilft nicht. Zeit ich hie gewesen, ist wol ein halb Compagnie Volk gericht, aber hilft nicht“. KAISER, Überleben im Krieg, S. 211. William Crowne [1617-1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments und 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36. Labe stand als Kornett in kaiserlichen Diensten, als er am 26.3.1625 in Arnstadt vor dem Siechhof wegen „Freireiterei“ hingerichtet wurde. KLAUS, Chronik: Arnstadt 704-2000, Teil 1. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 647f. (Zwickau 1641): „Den 29. [April, 9.5.1641; BW] ließ der Obriste Schliebe [Hans Heinrich v. Schlieben; BW] einen Mußqvetirer / darumb daß er einẽ Hauptman hatte bestohlen / aufhängen. Dieser war nur für 14. Tagen durch die Spießruthen gejaget worden: Er hat etliche mal zuvor gesagt, er möchte es machen wie er nur wolt / so wurde er nicht gehänget / biß auff Ostern / da wär seine Zeit umb / und dieses erging auch in der That also. Denn in Oster-Feyertagen kam er ein / und den dem andern Tag nach dem Fest wurde er gehänget“. Das Strafrecht wurde äußerst unterschiedlich gehandhabt, vgl. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 683 (1643): „Den 16. Februarii [26.2.1643; BW] hat der Obrist. Leut. De La Tour, einen seiner Reuter / weil der bey Nächtlicher Weyl einen Schoß gethan / alsbald in einer Viertelstund nach begangener That auff dem Marckt an die Justitz / unerachtet er auch nur gebeten / man wollte ihm zuvor das H. Abendmahl (denn er war Evangelisch) reichen / lassen auffhängen: Dargegen hat ein anderer einer armen Frauen eine Hand abgehauen / und aber einer die St. Katharinen Kirche bestohlen / welchen gar keine Straff angethan worden“. GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 268 [1642]: „In solcher Zeit hat ein Reuter einen armen Taglöhner, Linhard Schleichern, auff dem Unter-Rasen über seiner Arbeit mit vielen Hieben und Stichen dergestalt ohne einige gegebene Ursach verwundet, daß er vor tod herein getragen worden, gleichwol durch Gottes Gnad und angewänden Fleiß der Wund-Aertzte wieder zu recht gebracht, der Reuter aber ist, andern zum Abscheu, auff dem Marckt allhier archibusiret worden“. GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 247f.: „Den 21.Julii ist, im Beyseyn des gantzen Leibregiments, Hertzog Wilhelms zu Sachsen, unter dem Commando dero Obristen Lieutenants, Rudolph Georg von Wolfframsdorff, so umb den auff dem Marckt auffgerichteten Galgen zu Pferd mit auffgezogenen Hahnen gehalten, öffentlich Stand-Recht gehalten worden, über Jacob R. ins gemein der lange Jacob genant, welcher zu Kaltennortheim, da er im Qvartier gelegen, voller Weiß den jenigen Stock, an welchen die Soldaten, an welchen die Soldaten wegen ein und des andern Verbrechens geschlossen worden, umbgerissen, und darbey Chur-Fürstlicher Durchläuchtigkeit zu Sachsen gelästert, und ist ihm daselbst zuerkännt worden, dass ihm erstlich die rechte Hand abgehauen, darnach das Maul geschlitzt, ein Zeichen auf die Brust geschnitten, und endlich gehängt werden solle. Welches alles so bald an ihm exeqviret worden, indem ihm auff einem hierzu gemachten Stock die rechte Hand abgehauen, an den Galgen genagelt, das Maul geschlitzt, die Brust zerschnitten, und endlich gehängt, gegen Abend aber wieder herab genommen, an die Land-Strassen beym Fröschlein-Brück begraben, und der von ihm umbgerittene Stock auff sein Grab gesteckt und eingegraben worden“. MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd. , S. 525f. (Schweinfurt 1640): „Etliche Baierische Reuter von der Compagnie des Obersten Druckmüller, die in Werneck einquartirt waren, ritten am Sonntage, den 19. April, bezecht zum Spitalthore hinaus und erblickten ein armes 25jähriges Mädchen von Westheim, das sich schon lange hier aufgehalten hatte, beym Hanenbrünnlein, wo es Hopfen pflückte. Einer von diesen Reutern sprengte auf dasselbe los und wollte es schänden. Aber das Mädchen, dem seine Ehre lieber war, als das Leben, rettete sich tief in den Main hinein; der Reuter ritte nach, hielt es mit dem Säbel, schleppte es heraus, und nachdem er es etliche Mal überritten hatte, schoß er es durch den Kopf, daß es starb. Der Thäter ritte nun seinen Cameraden nach; aber sein verdienter Lohn blieb nicht aus. […] Am 23. d. wurde abends vor dem Thorschlusse ein Galgen, den man zu Werneck verfertigt hatte, von vier Reutern begleitet, hieher geführt und an dem Orte, wo der Reuter das arme Mädchen so schändlich gemordet hatte, aufgerichtet. Am 25. d. zwischen 12 und 1 Uhr mittags brachten 20 Reuter den Uebelthäter geschlossen von Werneck hieher, der sogleich an diesen Galgen gehenkt wurde“. Was das schwedische Kriegsrecht angeht, so fällt schon auf, dass das je nach Territorium, Lage oder Befehlshaber recht lax gehandhabt wurde, was z. B. auch Vergewaltigung angeht. Bei dem Chronisten Pforr aus Schmalkalden heißt es, WAGNER, Pforr, S. 141: „Den 22. 9br: [1636, BW] sollte ein [schwedischer, BW] cornet gerichtet werden, weil er eine magd genotzüchtiget. Weil aber sein knegt die magd geehligt, dem er 2 pferd geben und 20 thlr in die kirchen gebüst, ist ihme das leben geschenckt worden“. Befehlshaber wie Pfuel dagegen griffen hart durch. Der Naumburger Domprediger Johann Zader [19.10.1612 Zeitz-17.3.1685 Naumburg] unter Zeitz 1640; OPEL, Die Städte Naumburg und Zeitz, S. 58: „Dazumahl hatt den 19. December General Pful eine scharffe Execution gehalten vber etliche von seinen völcker, welche auf dem lande vbel mit denen leuten vmbgegangen waren. Erstlich wurden 3. gehenckett auf dem alten Margkt, darunter ein Calvinist, einer auch ein Papist, welche sich beyde zu unser lutherischen religion bekennett, vnder diesen wurden zween, deren einer ein qvartiermeister, ehe sie gehenckett, auf die reder gelegett vnd mit Schwedischen träncken gefullett. Nach diesem wurden einem Corporal die Nase, beyde ohren, vndt 2. Finger von der rechten handt abgeschnitten, vndt zur stadt hinausgeführett. Darnach haben Ihrer 6. sich niederlegen und einer den andern mit prügeln schlagen mußen, biß der provoss inhalt gethan. Weiter haben Ihrer 3. sich entblößen mußen die oberhelffte des leibes, war sonsten dazumahl eine grimmige kälte, vndt einer nach dem andern durch die spießruhten laufen mußen, da denn des Generals Trajoner den ganzen Margkt lang uff beyden seiten gestanden, vndt die Durchhinlauffenden mit spießruhten gehauen, davon auch einer gestorben. Lezlich seindt etliche Soldatenjungen in dem Rahtshofe von Bauerburschen desgleichen mit Spießruthen tractiret worden“. Bei Kirchenraub scheint man auf beiden Seiten allerdings sehr rigide vorgegangen zu sein. Mit Befriedigung stellt z. B. der Stassfurter Pfarrer Möser fest, wie Banér Kirchenraub bestrafen ließ; WINTER, Möser, S. 50: „Den 4. Januar [1634] läßt der General Baner einen Reiter, ist ein Schottischer von Adel gewesen, in Magdeburg richten. Das Urteil hat ihm diesen Tod und Peinigung gegeben, daß man ihm die rechte Hand mit einem heißen Eisen verbrennen, etliche Zwick mit Zangen geben, und dann darauf ihn lebendig viertheilen sollte. Weil er aber 1000 Thaler gegeben, ist das Urteil gelindert und ihm erst der Kopf abgeschlagen, darnach geviertheilet worden. Sein Verbrechen ist dieses: Als voriges Jahr den zweiten Adventssonntag sein Rittmeister mit seiner Compagnie, nachdem er abgedankt haben soll, aus dem Reich marschirt, kommen sie in Guelpzig, nicht weit von Alsleben an der Saale gelegen, eben unter dem Gottesdienste, u. weil der Edelhof, welchen zu der Zeit unser ältester Bürgermeister allhie, Valtin Halke, wegen seiner darauf stehenden Schuld inne hatte, vor ihnen zugeschlagen wird, tollisiren sie nach der Kirche, der Rittmeister, ein Trompeter, und dieser reiten gar hinein. Der Rittmeister treibet mit bloßem Degen die Leute übern Haufen, daß sie hinter den Altar laufen und häufig über einander fallen im großen Schrecken, indem auch drei Schüsse hinein geschehen sein. Der jetzo berührte Maleficant aber reitet vor den Altar, reißt dem Pfarrer, so eben die Leute communicirt (darunter auch eine adelige Wittwe, eine Crosigken von selbigem Hause, so Georg Ernst Lampen gehabt, gewesen, welche auch bald hernach allhier wegen solchen Schreckens gestorben und den 3. März begraben worden), den Kelch aus der Hand, gießt den consecrirten Wein auf die Erde, und nimmt Kelch u. Patenichen [Patenen; BW] mit“. Manchmal kann man sich allerdings des Eindrucks nicht erwehren, als wäre man gegen Ethnien besonders scharf vorgegangen. Das THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 616f.: „Unter diesen Crabaten und Polacken ward eine scharpffe Kriegs-Disciplin und gute Ordnung halten / wie dann drey ihrer Soldaten / welche in einem Dorff auß einer Kirchen etwas gestohlen / und darüber ergriffen worden / eine harte Straff haben außstehen müssen / in deme sie alle drey an Pfählen angebunden / und lebendig im Feuer verbrandt worden“. Das „Theatrum Europæum“ 3. Bd., S. 617: „So ist auch ein Polnischer Edelmann / welcher sampt seinem Knecht / ein Weibsbild geschändet / und deßwegen bey seinem Obristen angeklagt gewesen / zur Rede gestellt / unangesehen er eine grosse Summa Gelts für sein Leben geboten / gleichwol anfangs der Knecht in Gegenwart und Ansehen deß Edelmanns / enthauptet / und hernach er folgenden Tags auch mit dem Schwerd hingerichtet worden“. Bei der Nonne Junius aus Bamberg, HÜMMER, Bamberg im Schwedenkriege, S. 222, heißt es dagegen ausdrücklich, dass die Schweden in der ganzen Zeit sich „züchtig und ehrerbittig“ verhalten hätten. Über die Ereignisse in der freien Reichstadt Mühlhausen (1639) JORDAN, Mühlhausen, S. 91f.: „Den 12. Juni [22.6.1639; BW] nahm der schwedische Obristlieutenant [Janns (Junis); BW] mit 12 Fahnen oder Compagnien sein Quartier in der Stadt; diese lagen hier bis zur Ernte. Es wurden auch 2 Soldaten auf dem Markte an einen Galgen gehangen; für den dritten thaten die Officiere eine Fürbitte wegen seiner Jugend, und als er pardonirt, mußte er 3 Mal Spießruthen laufen“. Die Thomas-Chronik hält dazu fest; JORDAN, Mühlhausen, S. 260: „Den 12. Juni [22.6.; BW] bekam ein schwedischer Obristleutnant, Junis genannt, sein Quartier mit 12 Fähnlein Fußvolks in die Stadt, dieselbige zu unterhalten. Zur selbigen Zeit wird ein Galgen auf dem Obermarkt aufgerichtet, daran sollten drei gehängt werden. Für den dritten geschah Fürbitte von dem Offizier und ward seine Jugend angesehen, und da er des Henkers erlassen ward, mußte er dreimal durch die Spießruthen laufen. Die andern zwei mußten hängen“. Das „Theatrum Europaeum“ 3. Bd., S. 796, berichtet: „Wenig Tag vor gedachtem Anzug der Käys. und Chur-Sächsischen Armeen gegen Eulenburg und Torgaw hat der Käyserl. General Leutenant / Graff von Hatzfeld zu Riesen [Riesa; BW] in Meissen 112 Mann. / der Käys. Armee gehörig (darumb daß sie neben noch andern / in die 400. starck / über 15. Meyl-Wegs von der Armee sich begeben / und in der Laußnitz Stätte und Dörffer gebrandtschätzet / geplündert / die Unterthanen und andere Leuth erschröcklich tractirt / ermordet / und sonderlich mit den Weibsbildern und schwangern Frawen unchristlich procedirt hatten) theils hencken / verbrennen / rädern / viertheilen / theils aber auch gar spiessen und in die Hecken hencken lassen. Diese Gesellen und Freybeuter / meistentheils Frantzosen und Wallonen hatten sich Merode Brüder [so genannt nach Werner von Mérode, Obrist in schwedischen Diensten] genandt / und eines vesten Hauses impatronirt / welches sie auch mit Proviandt ziemblich versehen. Dieweil sie aber den Hatzfeldischen Rumor-Meister / welcher sie von so bösem Vornehmen gütlich abmahnen wollen / spottlich tractirt / und sich nicht abschröcken lassen wollen / seynd etliche Regimenter wider sie außcommandirt / und sie von denselben zur Ubergab bezwungen worden. Worauff man den Rädelsführern vorgesetzten Proceß gemacht / die übrigen / so nicht also tyrannisiret / haben in den Eysen gehen / und an den gefährlichsten Orthen gegen dem Feind schantzen müssen“. Die „Condemnatio ad opera“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war auch im herkömmlichen Strafrecht vorgesehen, hier natürlich als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Zuständig war der Auditor (Auditeur) als militärischer Justizbeamter: Richter eines Unterkriegsgerichts, der für sämtliche militärische Gerichtssachen innerhalb eines Regimentes u. dessen Trosses zuständig war. Mit dem Unterkriegsgericht stand der Auditor einer Instanz vor, die im 17. Jahrhundert das genossenschaftliche Schultheißengericht (vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 54ff.) ablöste, u. so war der Auditor kein erfahrener Söldner, sondern ein ausgebildeter, nicht dem Regiment angehörender Jurist (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 141ff.), der aus der Beamtenschaft des Kriegsherrn rekrutiert wurde. Er unterstand dem Befehl des Obristen, erhielt aber nur 20 Rt. samt Gebühren pro Monat u. war deshalb empfänglich für „Verehrungen“, zumal auch er meist mit Familie, immer aber mit Gesinde u. einem Soldatenjungen reiste. Er wurde in der Regel auf die Initiative des Feldmarschalls bzw. des Obristen hin tätig. Ihm waren zwölf Geschworene u. ein Gerichtsschreiber zugeordnet. Der Auditor bedurfte der Erfahrung in Inquisitions- u. Kriegsgerichtsprozessen sowie in bürgerlichen u. natürlichen Rechten, genoss aber teilweise ein recht fragwürdiges Ansehen. Die nach den Grundsätzen des Militärstrafrechts verhängten Urteile betrafen zumeist Übergriffe gegen die Zivilbevölkerung. Todesurteile wurden teilweise, insbesondere bei entstehenden Unruhen in der Truppe, dem Kommandeur vorgelegt u. nach dessen Bestätigung in der Regel öffentlich vollstreckt. Deswegen wurde zumeist auch ein Quartiergalgen auf einem öffentlichen Platz errichtet. Vgl. auch STIELER, Auditeur, über seine Erfahrungen in der brandenburg-preussischen Armee; vgl. BERG, Der Spate. Dienstvorgesetzter der Auditoren war der Generalauditor: Er war der vom Kriegsherrn berufene Dienstvorgesetzte aller Regimentsauditoren, der Rechtsspezialisten, die aber dem betreffenden Regiment nicht angehörten u. die zunächst die Untersuchung aller auftauchenden Delikte nach den Grundsätzen des Militärstrafrechts durchführten. Er übte dementsprechend mehr Gewalt aus u. war gefürchteter als ein Regimentsauditor. Vgl. „Schwedisches Kriegs-Recht“; BERG, Administering justice, S. 9, 16f. Zudem war er auch in Rechts- u. Grundstücksgeschäften für die Generalität u. hohe Offiziere tätig; vgl. MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Teil, S. 619.
[143] Leider ist in den weiteren erhaltenen Schreiben Steineckers von einer Entscheidung in diesem Fall nicht die Rede. Üblich wäre eine Hinrichtung wegen Straßenraubs gewesen. Vgl. auch KORSCHELT, Geschichte von Oderwitz, S. 232: „Besonders übte der Kurfürst von Sachsen große Strenge gegen die Excesse seiner Truppen. So wurde z. B. am 21. Februar 1637 ein Reiter, der beim Straßenraub überwunden, erschossen und von seinen Kameraden Schande halber schnell verscharrt worden war, auf kurfürstlichen Befehl wieder ausgegraben, nachträglich geköpft und, damit der Gerechtigkeit Genüge geschehe, aufs Rad geflochten. Später wurden in Dresden einmal sechs und ein andermal sieben Soldaten mit dem Schwert hingerichtet“.
[144] Mainberg, heute Ortsteil von Schonungen [LK Schweinfurt]; HHSD VII, S. 421f. Vgl. SATTLER, Das alte Schloß Mainberg. Mainberg wurde durch Gf Wilhelm VII. v. Henneberg samt Amt im Tausch gegen Schloss u. Amt Meiningen u. einer Zugabe v. 170.000 fl. an den Würzburger Fürstbischof Konrad v. Bibra verkauft. Die Reichslehen wurden vom Reich abgelöst, da König Ferdinand die Belehnung mit der unbelehnten Stadt Schleusingen bewilligte. Die Übernahme v. Mainberg mit einem angeschlossenen Amtsbezirk v. 16 Ortschaften bedeutete für das Hochstift Würzburg eine erwünschte Verstärkung seiner Machtstellung im Osten der freien Reichsstadt Schweinfurt. Das Schloss ist übrigens bis heute erhalten geblieben.
[145] Soldateska: Soldaten, teilweise auch abwertend gebraucht für Soldatenhaufen.
[146] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 20./30.5.1648, ohne Präsentationsvermerk [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift].
[147] Schleusingen [LK Hildburghausen]; HHSD IX, S. 382ff.
[148] Weißenburg i. Bayern [LK Weißenburg-Gunzenhausen]; HHSD VII, S. 799ff.
[149] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 22.5./1.6.1648, ohne Präsentationsvermerk [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift].
[150] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 25.5./4.6.1648, ohne Präsentationsvermerk [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift].
[151] Stückjunker: Fahnenjunker oder Fähnrich bei der Artillerie, der allerdings keine Fahne zu tragen hatte.
[152] Christoph Brunnell [Brunell, Prunell, Brunelle] [ – ], schwedischer Obristleutnant u. ehemaliger Anhänger Wanckes.
[153] Ferdinand Karl Graf v. Löwenstein-Wertheim-Rochefort [1616-1672] aus der rekatholisierten Linie Wertheim-Rochefort.
[154] „vnd“ hier verschrieben für „vmb“.
[155] Major [schwed. major, dän. major]: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen u. Befehle des Obristen u. Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition u. war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch u. im Lager, beaufsichtigte die Wach- u. Patrouillendienste u. stellte das Regiment in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- u. Standgericht. Er erhielt 1633 monatlich 200 Rt. bei der Infanterie u. 300 fl. bei der Kavallerie, 200 fl. bei der dänischen Armee.
[156] N Horn [ – ], schwedischer Major.
[157] vagieren: streifen.
[158] Trompeter: Eigener, mit 12 fl. monatlich – teilweise wurden in besetzten Städten 12 Rt. (18 fl.) herausgepresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15); Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm 16 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 461 – wie der Trommelschläger recht gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs und bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge. Vgl. dazu etwa Siedeler in den „Miniaturen“.
[159] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 30.5./9.6.1648, ohne Präsentationsvermerk [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift].
[160] Feuermörser, Mortier: Steilfeuergeschütz, dessen Rohre aus geschmiedeten Schienen bestanden, die, wie bei einem hölzernen Fass, durch eiserne Reifen zusammen galten wurden. Bei einem Kaliber v. bis zu einem Meter Durchmesser waren die Feuermörser bis zu 2, 50 m lang u. wurden vor dem Abschuss in die Erde eingegraben. Ihre Stahlkugeln hatten eine sehr steile Flugbahn, man konnte mit ihnen also hinter Mauern schießen. Sie dienten auch zum Werfen v. Brand- oder Sprengkugeln (Bomben) mit einem Kugelgewicht zwischen 25 Pfund (1/16 Mörser) u. mehreren Zentnern (ganzer Mörser, Kaliber 5-15 Zoll). Nach Pflummerns Aufzeichnungen konnte man mit ihnen Kugeln v. 100 Pfund u. mehr werfen; SEMLER, Tagebücher, S. 68. Vgl. auch die Abbildung bei FREYTAG, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 1, S. 89.
[161] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 1./11.6.1648, ohne Präsentationsvermerk [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift].
[162] Stückjunker: Fahnenjunker oder Fähnrich bei der Artillerie, der allerdings keine Fahne zu tragen hatte.
[163] Christoph Brunnell [Brunell, Prunell, Brunelle] [ – ], schwedischer Obristleutnant u. ehemaliger Anhänger Wanckes.
[164] Ferdinand Karl Graf v. Löwenstein-Wertheim-Rochefort [1616-1672] aus der rekatholisierten Linie Wertheim-Rochefort.
[165] „vnd“ hier verschrieben für „vmb“.
[166] Major [schwed. major, dän. major]: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen u. Befehle des Obristen u. Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition u. war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch u. im Lager, beaufsichtigte die Wach- u. Patrouillendienste u. stellte das Regiment in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- u. Standgericht. Er erhielt 1633 monatlich 200 Rt. bei der Infanterie u. 300 fl. bei der Kavallerie, 200 fl. bei der dänischen Armee.
[167] N Horn [ – ], schwedischer Major.
[168] vagieren: streifen.
[169] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 30.5./9.6.1648, ohne Präsentationsvermerk [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift].
[170] Feldlager: „Den Offizieren und insbesondere den Obristen fehlte es in ihren wetterfesten, zum Teil gefütterten und mit Öfen beheizbaren Zelten auch während der Feldzüge nicht an Bequemlichkeit. Durch zumeist senkrechte Wände boten sie ausreichend Platz. Die dichte Webart und das Aufbringen von Wachs machten den dicken Stoff wasserdicht. Eine zweite Stofflage im Inneren war oftmals kunstvoll bestickt“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 99. Einfache Soldaten bauten je nach Jahreszeit ihre Zelte aus Brettern, Türen, Dielen, Getreidegarben, Stroh und Laub, stabilisiert mit Spießen und mit Tüchern verhängt, während Offiziere fertige wetterfeste Zelte, die zum Teil gefüttert waren, mit sich führten. LANGER, Hortus, Abb. 62, EICKHOFF; GROTHE; JUNGKLAUS (Hg.), 1636, S. 96f. Zum Feldlager mit Holzhäusern für Offiziere und den Hütten und Zelten für die Gemeinen vgl. WAGNER, Tracht, S. 230. In der spanischen Flandern-Armee hatte eine Baracke Platz für vier Personen mit 2 Betten. Daneben gab es eine Doppelbaracke für acht Personen mit vier Betten. Der Salemer Mönch Bürster hat die Beschreibung eines französischen Lagers hinterlassen: „Ein groß Wunder war zu sehen, wie es von Rückenbach bis Mimmenhausen hinunder nit ist zu schreiben noch zu malen, wie die Berg aussehen. Schier ein Hütten an der andern, von weitem sehe es wie eine große Stadt so abgebränt. Ueber die Aach waren hin und wieder Steg und Brücken, dass sie frei von und zu allen Orten könnten reiten; die Hütten machten sie schön aneinander, in Mitten aber hin und wieder zu reiten große Straßen und Plätz gleich wie in großen Städten; etliche machten’s von Stroh, Gras und Heu, andere aus Mayen, darum sie großen Schaden thaten an den jungen Büchlein, andere mit Hanf und Früchten insonders mit Roggen, denn es eben in der Erndt und in 8 Tagen der Liechtenberg sollte werden geschnitten … andere von Thüren, Tafeln und Brettern, so sie aller Orten, insonders aber im Gotteshaus abgebrochen etc. etc.“ GONZENBACH, Erlach, 2. Bd., S. 287, Anm.; LAHRKANP, Dreißigjähriger Krieg, S. 198. War während zu Anfang des Krieges der Tross etwa 30 % größer war als die kämpfende Truppe, war er am Kriegsende nach Aussage des bayerischen Feldmarschalls Gronsfeld unkontrollierbar angewachsen. Er erinnerte daran, dass man „in disen beiden armaden sicherlich über 180 000 seelen hat, welche, es sein gleich jungen, fuhrknecht, weiber und künder, doch alle sowoll alß soldaten leben müssen. Nun werden die beeden armaden ungefähr uf 40 000 mann proviantirt, und mehrer nicht, alß ein mensch in 24 stundt nöthig hat. Wie nun die übrige 140 000 menschen leben können, wan sie nicht hin und her ein stuckh brott suchen thun, solches ist über meinen verstandt“. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2961, fol. 29 (Ausfertigung): Gronsfeld an Maximilian I. von Bayern, Thierhaupten, 1648 III 31. Die Feldlager waren entsprechend dem Tross kaum noch kontrollierbar. Die Beute- und Solidargemeinschaft der Soldatenfamilien bot einen gewissen Schutz, solange man kranke und verwundete Soldaten nicht in den Städten zurückließ und deren Frauen und Kinder fortschickte, die ums Überleben kämpfen mussten. Zudem gab es angesichts der schlechten hygienischen Bedingungen die üblichen Lagerseuchen, so dass wohl 20 % der Soldaten als Kombattanten ausfielen. Vgl. auch den Brief des kurkölnische Fähnrichs Johann Christian Schneid(en) an seine Ehefrau; Wahrhaffter Abtruck / eines Cöllnischen Fewerrohr-Fähnrichs auß dem Läger bey Münster. Zur „Lagergesellschaft“ vgl. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“, S. 279-296; LANGER, Hortus, S. 96ff.; WAGNER, Ars Belli Gerendi; EICKHOFF; GROTHE; JUNGKLAUS, 1636, S. 97ff.; STOLCH; WÖLLPER, Schweden, S. 77ff.
[171] Freising [LK Freising]; HHSD VII, S. 209ff.
[172] imputieren: zur Last legen.
[173] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 5./15.6.1648, ohne Präsentationsvermerk [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift].
[174] Weiden in der Oberpfalz; HHSD VII, S. 794ff.
[175] Rothenberg, Festung, heute Ortsteil von Obermichelbach [LK Fürth]; HHSD VII, S. 635f.
[176] Auf der württembergischen Höhenfestung Hohenasperg kommandierte Johann Bormann (Heinrich) v. Kessel [ – ], erst kurbayerischer, dann kaiserlicher Obristwachtmeister. Vgl. SAUER, Der Hohenasperg, S. 222.
[177] Fourier, Fouragier, Fourageur: Der Fourier übte eine ähnliche Aufgabe wie der Quartiermeister aus, indem er vor allem die Verpflegung der Truppe und die Beschaffung von Viehfutter in den besetzten Gebieten sicherstellen sollte. Geschickte Fouriere konnten gerade in ausgezehrten Landstrichen wichtig für das Überleben der Einheiten werden. Sie erhielten in der Regel 15 fl. monatlich. Daneben leisteten die Fouriere auch Kundschafterdienste.
[178] Fourierschütze: in Infanteriekompanien vor dem Hauptmann marschierend, z. T. als Vorhut fungierend; in der Garnison mit Botenfunktion und Hilfe bei Arrestierungen, Eintreibung der Truppenverpflegung, teilweise auch als Kundschafter eingesetzt.
[179] Steinecker meint natürlich wieder seine in der Oberen Pfalz als Teil der Garnison in Weiden eingesetzte Soldaten.
[180] Hängende Werke: Vgl. SCHNELLER, Herrn Belidors Vermischte Werke, S. 65: „Indessen haben die abgesonderten Bollwerke auch wieder ihre Ungemächlichkeiten. Man kann ihnen nicht gut zu Hülfe kommen; denn entdeckt der Feind die Communicationsbrücke, so ist sehr gefährlich darüber zu paßiren, und hat er sie einmal zu nichte geschossen, so kostet es Mühe auf das Bollwerk zu kommen. Es ist zwar wahr: Man kann niedrige Brücken anlegen, die kaum über das Wasser hervorragen, oder sich der Schiffe bedienen, oder bey trockenen Graben unten hingehn; es bleibt aber allezeit eine grosse Ungemächligkeit, daß der Uebergang von dem Feind entdeckt werden kann; und ist er einmal Meister von diesen Werken, so ist er es, unerachtet ihrer Absonderung, auch bald von der Festung selbst, weil sie keine Bestreichung mehr hat; und gute bey andern Bastionen angebrachte Abschnitte, leisten eine bessere Vertheidigung, als ein abgeschnittener Hauptwall ohne Flanken. Schon um dieser zween Bedenklichkeiten willen allein, sollte man die an einander hängende Bollwerke, den abgesonderten vorziehen. Allein sie sind doch nicht zu verwerfen, und leisten eine bewunderungswürdige Gegenwehr, wenn sie nach Art der gemauerten Bastionsthürme (tours bastionées) des Herrn von Vaubans unterstützt sind“.
[181] Wilhelm [Guillaume de] Freiherr [1634], Graf [1649] v. Lamboy [Lamboj, Lambri, Lamboji, Lampoi, Lambey] [um 1590-13.12.1659 Schloss Dymokury], kaiserlicher Feldmarschall.
[182] Vgl. dazu auch die „Warhafftige Relation, deß blutigen Treffens / zwischen dem Keyserlichen Feldmarschalck Freyh. von Lamboy / und Fürstlichen Hessen-Casselischen General Leutenant Johann Geysso / bey Wevelinhoven im Fürstenthumb Gülich den 4. [-] 14. Jun. Anno 1648. Vorgangen / darinn die Hessischen Victorisirt / und die Keyserischen daß Feld zu raumen gezwungen [s. l.]“, 1648 [VD17 12:630183L].
[183] Particularia: Einzelheiten.
[184] Louis II. de Bourbon, duc de Condé [8.9.1621 Paris-11.12.1686 Fontainebleau], französischer Feldmarschall.
[185] Leopold Wilhelm Erzherzog v. Österreich [5.1.1614 Wiener Neustadt-20.11.1662 Wien], kaiserlicher Feldherr. Vgl. die ausgezeichnete Dissertation von SCHREIBER, Leopold Wilhelm; BRANDHUBER, Leopold Wilhelm; DEMEL, Leopold Wilhelm.
[186] Eine der üblichen Desinformationen, was den Erzherzog betraf, was auch Steinecker indirekt zum Ausdruck brachte.
[187] Władysław IV. Wasa [Władysław IV Waza] [9.6.1595 Krakau-20.5.1648 Merecz] ab 1632, als gewählter König v. Polen u. Großfürst v. Litauen, Herrscher v. Polen-Litauen sowie Titularkönig v. Schweden. Er war ab 1610 erwählter Zar v. Russland u. nach seiner Verdrängung durch Michael Romanow 1613-1634 Titularzar v. Russland.
[188] hitziges Fieber: hohes Fieber, wird in Leichenpredigten bei verschiedenen Krankheiten unter den Symptomen erwähnt.
[189] Über Köln, in der alle Kriegsparteien aus- und eingingen, kamen in der Regel die meisten Nachrichten aus dem spanischen Lager – verbunden mit dem spanischen „mesades“ (monatliche Gelder) für die kaiserliche Armee herein.
[190] Neuß [Rheinkreis Neuß]; HHSD III, S. 556ff.
[191] Grevenbroich [LK Grevenbroich], HHSD III, S. 265f.
[192] Hessen-kasselische Armee: „Armee ohne Land“: PRESS, Hessen, S. 312, über die Armee der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Nach den Zahlen bei BETTENHÄUSER, Die Landgrafschaft Hessen, S. 17, müsste jeder 4. Einwohner der Landgrafschaft Soldat gewesen sein. Hessen-Kassel unterhielt bei einer Einwohnerzahl v. 70.-80.000 eine Armee v. insgesamt 18.000 Mann, die nur durch Kontributionen in den besetzten Gebieten erhalten werden konnte; ein typischer Fall v. Überrüstung. Laut Dorstener Vertrag hatte Amalie von Hessen-Kassel eine Armee v. 7.000 Mann zu Fuß u. 3.000 Reitern zu unterhalten; dafür zahlte Frankreich jährlich 200.000 Rt.; Staatsarchiv Marburg 4 f Frankreich Nr. 55; Bibliothèque Nationale Paris Manuscrit français Nr. 17885. Vgl. auch SODENSTERN, Die Anfänge.
[193] Wevelinghoven [LK Grevenbroich]: HHSD III, S. 779.
[194] Friedrich III. v. Wied [16. 11.1618 Neuenhof-3.5.1698 Neuwied] regierender Graf der Grafschaft Wied u. Gründer der Stadt Neuwied. Als Reichsgraf hatte er einen Sitz im Niederrheinisch-Westfälischen Reichsgrafenkollegium u. gehörte dem Wetterauer Grafenverein an. Er stand als Obristleutnant im hessen-kasselischen Leibregiment zu Pferd.
[195] Standarte: an einer Stange als => Fahne angebrachtes Feldzeichen berittener Truppen, deren Verlust im Kampfe oder bei der Kapitulation als Verlust der Ehre empfunden wurde. Im Kampf und bei Belagerungen erbeutete Standarten waren dagegen Zeichen des bewiesenen Mutes der Einheit und einzelner Soldaten, so dass ihre Anzahl in zeitgenössischen Berichten meist verzeichnet war.
[196] „Warhafftige Relation, deß blutigen Treffens / zwischen dem Keyserlichen Feldmarschalck Freyh. von Lamboy / und Fürstlichen Hessen-Casselischen General Leutenant Johann Geysso / bey Wevelinhoven im Fürstenthumb Gülich den 4. [-] 14. Jun. Anno 1648. Vorgangen / darinn die Hessischen Victorisirt / und die Keyserischen daß Feld zu raumen gezwungen“ [s. l.], 1648 [VD17 12:630183L; vollständiges Exemplar in der Bayerischen Staatsbibliothek München Germ. sp. 667 p].
[197] Die Kaiserlichen waren doppelt so stark an Truppen gewesen wie die v. Geyso geführten Hessen-Kasselischen. => Johann v. Geyso [Geiß, Geiso, Geyß, Geyße, Giese, Gyse, Geihe, Geisse, Grese] [29.1.1593 Borken-1.5.1661 Kassel], hessen-kasselischer Generalleutnant.
[198] Martin v. Spreewitz [Sprewitz] [ -4.6.1648 bei Grevenbroich gefallen], hessen-kasselischer Obrist.
[199] Major [schwed. major, dän. major]: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen u. Befehle des Obristen u. Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition u. war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch u. im Lager, beaufsichtigte die Wach- u. Patrouillendienste u. stellte das Regiment in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- u. Standgericht. Er erhielt 1633 monatlich 200 Rt. bei der Infanterie u. 300 fl. bei der Kavallerie, 200 fl. bei der dänischen Armee.
[200] Generaladjutant [schwed. adjutant allmänt, dän. adjutant general]: Der Generaladjutant war ein dem Stab des Regiments bzw. dem Generalquartiermeister oder dem Feldmarschall zugeordneter Adjutant u. für die mündliche Befehlsübermittlung zuständig.
[201] Anton v. Benthon [ – ], kaiserlicher Obristwachtmeister, Obristleutnant. Name korrigiert nach „Warhafftige Relation, deß blutigen Treffens / zwischen dem Keyserlichen Feldmarschalck Freyh. von Lamboy / und Fürstlichen Hessen-Casselischen General Leutenant Johann Geysso / bey Wevelinhoven im Fürstenthumb Gülich den 4. [-] 14. Jun. Anno 1648. Vorgangen / darinn die Hessischen Victorisirt / und die Keyserischen daß Feld zu raumen gezwungen“ [s. l.], 1648 [VD17 12:630183L; vollständiges Exemplar in der Bayerischen Staatsbibliothek München Germ. sp. 667 p].
[202] Samuel Julius Penitz [ – ], hessen-kasselischer Sekretär.
[203] N de Savery [ – ], kaiserlicher Obrist.
[204] Hektor v. Holzappel [ – ], kaiserlicher Obrist.
[205] N Schwerdt (Schroth ?] [ – ], hessen-kasselischer Obristleutnant, Obrist. Schroth heisst er in der „Warhafftige Relation, deß blutigen Treffens / zwischen dem Keyserlichen Feldmarschalck Freyh. von Lamboy / und Fürstlichen Hessen-Casselischen General Leutenant Johann Geysso / bey Wevelinhoven im Fürstenthumb Gülich den 4. [-] 14. Jun. Anno 1648. Vorgangen / darinn die Hessischen Victorisirt / und die Keyserischen daß Feld zu raumen gezwungen“ [s. l.], 1648 [VD17 12:630183L; hier nach dem vollständigem Exemplar in der Bayerischen Staatsbibliothek München Germ. sp. 667 p].
[206] Kapitänleutnant [schwed. kaptenslöjtnant, dän. kaptajnløjtnant]: Der Kapitänleutnant war der Stellvertreter des Kapitäns. Der Rang entsprach dem Hauptmann der kaiserlichen Armee. Hauptmann war der vom Obristen eingesetzte Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig u. die eigentlichen militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben u. auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher u. die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- u. Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant u. dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.
[207] Konstabel [schwed. konstapel, dän. konstabel]: Geschützmeister (Schütze), Kriegshandwerker, der auch für schwere Festungs- u. Belagerungsartillerie Rohre und Geschosse herstellte. Er musste Richten u. Laden, Instandhaltung u. Reparatur beherrschen. Stückgießer u. Büchsenschmiede wie Pulvermacher arbeiteten unter seiner Anleitung. Gut bezahlte Büchsenmeister nahmen an Kriegszügen teil u. genossen eine bessere Verpflegung als Soldaten. Der Büchsenmeister unterstand dem Zeugmeister, der sie auch anwarb, im Gefecht hatte der (General)Feldzeugmeister den Befehl. => Büchsenmeister.
[208] Handlanger [„handlangere“]: Bezeichnung für den Assistenten des Geschützmeisters („konstapel“) in der schwedischen Armee.
[209] Stückknecht, auch Kanonier: Der Stückknecht war zum Transport u. Bedienung der Geschütze eingeteilt, er zählte zu den Schwerstarbeitern in der Armee. Teilweise wurden Verbrecher zum Dienst bei der Artillerie ‚begnadigt‘. Bei den Schweden wurden vorzugsweise die auch schlechter besoldeten Finnen dazu eingesetzt.
[210] Johann [Jan] v. Bracht [Ermite, Eremite, Eremeite, Emerite, Hermita] [ – ], kurkölnischer Obrist.
[211] Korporal [schwed. korpral, dän. korporal]: Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold monatlich; „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“. Das entsprach immerhin dem Jahreslohn eines Ochsenknechtes, in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 24 Rt. erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 16 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 461. DESING, Historia auxilia 2. Bd., S. 186: „Corporal ist ein Unter-Officier, der viel zu thun hat: Darumb seynd bey einer Compagnie zwey, drey oder vier. Für seine 15. Mann, welche man eine Rott nennt, empfängt er vom Capitain d’Armes das Gewehr, vom Fourier das Quartier, vom Muster-Schreiber das Geld, vom Sergeanten die Ordre, gehört nit zur Prima plana“. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 60: „Die Corporalen sollen gute / redliche / und versuchte Soldaten seyn / die schreiben / lesen / und rechnen können. In dem commandieren sollen sie gleiche ordnung halten / die Schiltwachten zu guter zeit aufstellen / und ihr Ansehen bey den Soldaten erhalten: Sie sollen gantz eiserne Ladstecken / Krätzer / und Kugelzieher an ihren Musqueten haben / daß sie den Soldaten zu hülff kommen mögen“.
[212] Untersteckung, Unterstoßung, „Unterstellung“, „Unterhaltung“: (zwangsweise) Eingliederung von (insbesondere gefangen genommenen) Soldaten in bestehende unvollständige Verbände. „Die ‚Untersteckung‘ von gefangenen Soldaten des Kriegsgegners war in der frühen Neuzeit allgemein üblich, wurde für gewöhnlich von den Betroffenen ohne Widerstände akzeptiert und scheint gar nicht selten die Zusammensetzung eines Heeres erheblich verändert zu haben“ (BURSCHEL, Söldner, S. 158). In der kurbayerischen Armee – Maximilian I. von Bayern war grundsätzlich gegen die Untersteckung wegen der Unzuverlässigkeit in Schlachten – wurden sie als Kugelfang beim Angriff oder Sturm auf eine Stadt vorausgeschickt; SEMLER, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 67. Franz von Mercy hatte nach seinem Sieg bei Tuttlingen (24.11.1643) an die 2000 Franzosen untergesteckt. HEILMANN, Kriegsgeschichte, S. 69f. Doch wurden schon seit dem Böhmischen Krieg Gefangene, die die Untersteckung verweigerten, oft hingerichtet. HELLER, Rothenburg, S. 158: (1645): „Die [bayr.] Furir aber haben alle Häußer, wo Franz. oder Weimar. gelegen, außgesucht und was sie hinterlaßen, alles weggenommen. Wie sie denn im güldenen Greifen einen Weimarischen Feldscherer sampt seiner Feldtruhen, welcher allhie geblieben und hernach wollen nach Hauß ziehen in Holstein, ertapt, übel gemartert und geschlagen, endlich mit sich hinweggefürt und, wie man gesagt, weilen er ihnen nit wollen dienen, auf dem Feld erschoßen“. MAHR, Monro, S. S. 157, bei der Einnahme der Schanze bei Oppenheim: „Als unsere anderen Leute sahen, daß das Schloß gefallen war, rannten sie los, die vorgelagerte Schanze zu erstürmen, in der sich neun Kompanien Italiener mit ihren Fahnen befanden. Ihre Offiziere sahen nun, daß das Schloß hinter ihnen überrumpelt war und daß der Angriff vor ihnen losbrach, da warfen sie ihre Waffen weg und riefen nach Quartier, die ihnen auch gewährt wurde. Ihre Fahnen wurden ihnen abgenommen. Da sie alle bereit waren, in unsere Dienste zu treten, wurden sie vom König Sir John Hepburn zugewiesen, der nicht nur ihr Oberst wurde, sondern auch ein guter Schutzherr, der sie in guten Quartieren unterbrachte, bis sie neu eingekleidet und bewaffnet waren. Aber sie zeigten sich undankbar und blieben nicht, sondern liefen in Bayern alle davon. Nachdem sie einmal die warme Sommerluft verspürt hatten, waren sie vor dem nächsten Winter alle verschwunden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70f. (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, daß die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. => Kriegsgefangene.
[213] Walstatt: Schlachtfeld, Kampfplatz. ursprünglich mhd. „Leichenfeld“, „von Leichen bedecktes Schlachtfeld“ oder überhaupt „Ort, wo gekämpft worden ist“; DWB Bd. 27, Sp. 1360, 62.
[214] Rodenkirchen [LK Köln]; HHSD III, S. 649f.
[215] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 17./27.6.1648, ohne Präsentationsvermerk.
[216] Kempen [LK Kempen-Krefeld]; HHSD III, S. 384ff.
[217] Erft: Die Erft ist ein knapp 107 km langer linksseitiger bzw. südwestlicher Nebenfluss des Rheins in Nordrhein-Westfalen.
[218] WILMIUS, Chronicon, S. 161.
[219] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff. Zu den Kriegsereignissen in Hildesheim vgl. auch PLATHE, Konfessionskampf.
[220] Dr. Conrad Jordan [10.11.1591 Bockenem-23.10.1659 Hildesheim], Chronist, seit 1620 Arzt, seit 1629 in Hildesheim wohnhaft, ab 1635 mehrfach Ratsherr, Stadtarchivar; SCHLOTTER, Acta; SCHLOTTER, Der Rat der Stadt Hildesheim, S. 581-585; SCHLOTTER, Die Bürgermeister und Ratsherren der Stadt Hildesheim, S. 551-558.
[221] Grevenbroich [LK Grevenbroich], HHSD III, S. 265f.
[222] Generalleutnant [schwed. generallöjtnant, dän. generalløjtnant]: Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn u. war in der kaiserlichen, kurbayerischen, dänischen u. schwedischen Armee der höchste Befehlshaber u. Stellvertreter des Kaisers u. des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen u. militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. 1625 wurde er mit 908 Rt. monatlich in der dänischen Armee besoldet; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Als Rekompens erhielt er in der kaiserlichen u. kurbayerischen Armee für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossedierung v. Adligen u. Absetzung v. Territorialherrn in den besetzten Gebieten u. lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare u. die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden.
[223] Johann v. Geyso [Geiß, Geiso, Geyß, Geyße, Giese, Gyse, Geihe, Geisse, Grese] [29.1.1593 Borken-1.5.1661 Kassel], hessen-kasselischer Generalleutnant.
[224] SCHLOTTER, Acta, S. 490.
[225] Schmalkalden [LK Schmalkalden-Meiningen]; HHSD IX, S. 387ff.
[226] WAGNER, Pforr, S. 174.
[227] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder v. der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscher, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern u. Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.
[228] Zons, heute Stadtteil von Dormagen [Rhein-Kreis Neuss]; HHSD III, S. 811f.
[229] Feldschlange: Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34faches Kaliber (10, 5-11, 5 cm), schoss 8-10, teilweise 12 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt. Die Schussweite betrug 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211.
[230] Feldgeschütz: eisernes Geschütz, das nach dem Vorschlag des Grafen Hamilton eingeführt wurde, und Kugeln von 4 Pfd. verschoss. Jedes Fußregiment erhielt 2 Stück, auch die Kavallerie erhielt einige. Angeblich schossen sie dreimal, ehe die Muskete zweimal schoß. Sie konnten von zwei Pferden gefahren werden. MEYER, Handbuch, S. 62.
[231] Kalendermacherei: Wahrsagung.
[232] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 20./30.6.1648, ohne Präsentationsvermerk.
[233] Georg Christoph Freiherr v. Haslang zu Hohenkammer u. Giebing [1595 ?/1602 ?-1684], kurbayerischer Obrist, Geheimrat, Oberstkämmerer u. Hofmarschall, Gesandter am Westfälischen Friedenskongress
[234] Desertion: Auf die unerlaubte Entfernung vom Regiment stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte. JÜRGENS, Chronik, S. 514 (für Hannover): „Den 11. Aprilis [1633; BW] ist ein Königsmarkischer Soldate, so entlaufen, und hie unter Caspar von Lühden Stadt-Companien angetroffen, vor Linden bey dem Galgen stigmatisiret und das rechte Ohr abgeschnitten durch unsern Nachrichter Meister David“. Vgl. WINTER, Möser, S. 19f.: „Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen“. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f., für 1637: „Den 31. März [10.4.; BW] ist der Oberst Spork mit seinen Völkern allhier vor die Stadt gekommen, hat Quartier begehret und daneben angedeutet, wie ihm Nordhausen auch assignirt worden; des andern Tages ist er wieder von hier nach Nordhausen gezogen. Den 4. [14.; BW] April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Teilweise ließ man Deserteure um ihr Leben würfeln; DOLZ, Versuch, S. 298; JÜRGENS, Chronik, S. 525. Zur Desertion trug auch die Praxis bei, untergesteckte Söldner „zue disem sturmb, wie andere mehr, wider wüllen […] vornen an die spüz“ als Kugelfang zu stellen, wie ein kaiserlicher Soldat, der bei der Belagerung Überlingens 1634 verletzt wurde, nach Mitteilung Bürsters über seine Dienste nach der zwangsweisen Untersteckung unter die schwedische Armee berichtete; WEECH, Bürster, S. 67. Vgl. KAISER, Ausreißer; KAISER, Lebenswelt der Söldner. Das bayerische Memorial vom 16.4.1643 [Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2763, fol. 23, Punkt 9] bestimmte, dass, wenn ein Neugeworbener ausreiße, sofort nachzuforschen sei, welche besonderen Kennzeichen er habe; diese seien alsbald zu notieren. Wenn trotzdem einer nicht mehr aufgefunden werde, so solle sein Namen an den Galgen geschlagen, und wenn er Handwerker sei, ein solches den Zünften alsbald zu notifizieren sei, damit dergleichen meineidige Gesellen über kurz oder lang von Handwerks wegen aufgeschrieben und zur Strafe gezogen werden könnten. Dies sei den Neugeworbenen, insbesondere den Handwerksgesellen, schon bei der Neuwerbung und Eidesleistung zu eröffnen. DAMBOER, Krise, S. 264f. William Crowne [1617 – 1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments und 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36. Am 28.4.1628 „gab ein Deserteur vor seiner Hinrichtung als Grund für seine Fahnenflucht Überdruß an dem gottlosen Leben der Soldaten an“. WIEGANDT, Wismar, S. 23f. Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595-1655] berichtet unter 1634; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 569: „Einer von unsern Besatzungstruppen verleitete nach gefaßtem Fluchtplan einen andern zur Teilnahme an dem Verbrechen. Dieser verspricht sich zu beteiligen, eröffnet aber die Sache einigen, während er selbst den morgens Fluchtbereiten, als ob er selbst dazu bereit wäre, begleitet. Die Eingeweihten aber erheben sich aus den Verstecken, andere aber reißen Pferde von der Weide an sich, nehmen die Verfolgung auf, und nachdem sie dem des Fluchtverbrechens Schuldigen vergeblich mit den Schwertern zu Leibe gerückt waren (solche Hiebfestigkeit hatten (ihm) die Zaubermittel verliehen, erschlagen sie ihn mit Prügeln. Dies erschien einigen grausam, weil seine bei demselben Fluchtplan ertappte Frau nach dem Frühstück, von den Soldaten einige Male angeschossen, sterben musste. Milder verfuhr man mit den Töchtern, die man in die Verbannung trieb“. Auch mehrfache Desertion wurden hart bestraft; RICHTER, Historische Nachricht, S. 174 (Chemnitz 1633): „Den 19. Jan. ist ein Schottländischer Soldat, so dreymahl vom Regiment entlauffen, an die Justitz aufn Marckte aufgehencket worden“. Aus Meiningen wird 1646 berichtet, GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 274: „Eben in diesem Monat [August 1646; BW] sind drey Mußquetirer von hiesiger Qvarnison über die Stadt-Mauern hinaus gestiegen, und hinweg gelauffen, aber bey Walldorff wieder vertappt, nieder geschossen, tod herein gebracht, und in der Hocker-Gassen auff dem Graben, an einem auffgerichten Schnapt-Galgen gehängt worden“. Die Desertionsquote unter den Belagerern vor Bergen-op-Zoom soll sehr hoch gewesen sein. Im Juli lagen noch 20.600 Mann vor Bergen; im Oktober waren es noch 13.200. Insgesamt betrugen die Verluste der Belagerer ca. 40 %; davon waren mehr als ein Drittel Desertierte.
[235] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2964, fol. 90 (Ausfertigung): Georg Christoph Freiherr v. Haslang an Maximilian I., Reischach, 6.6.1648.
[236] Melchior Otto Voit v. Salzburg, Fürstbischof v. Bamberg [19.6.1603 Eichenhausen-4.1.1653 Forchheim], 1642-1653 Bischof v. Bamberg.
[237] Diese Abschriften fehlen.
[238] Pfleger: Verwalter von Gemeinde- und anderen Ämtern, Spitälern, hilfsbedürftigen Personen usw., häufig synonym mit Vogt und Amtmann.
[239] Rothenstein, heute Ortstteil von Weißenburg [LK Weißenburg-Gunzenhausen] ?
[240] hängende Werke: Vgl. SCHNELLER, Herrn Belidors Vermischte Werke, S. 65: „Indessen haben die abgesonderten Bollwerke auch wieder ihre Ungemächlichkeiten. Man kann ihnen nicht gut zu Hülfe kommen; denn entdeckt der Feind die Communicationsbrücke, so ist sehr gefährlich darüber zu paßiren, und hat er sie einmal zu nichte geschossen, so kostet es Mühe auf das Bollwerk zu kommen. Es ist zwar wahr: Man kann niedrige Brücken anlegen, die kaum über das Wasser hervorragen, oder sich der Schiffe bedienen, oder bey trockenen Graben unten hingehn; es bleibt aber allezeit eine grosse Ungemächligkeit, daß der Uebergang von dem Feind entdeckt werden kann; und ist er einmal Meister von diesen Werken, so ist er es, unerachtet ihrer Absonderung, auch bald von der Festung selbst, weil sie keine Bestreichung mehr hat; und gute bey andern Bastionen angebrachte Abschnitte, leisten eine bessere Vertheidigung, als ein abgeschnittener Hauptwall ohne Flanken. Schon um dieser zween Bedenklichkeiten willen allein, sollte man die an einander hängende Bollwerke, den abgesonderten vorziehen. Allein sie sind doch nicht zu verwerfen, und leisten eine bewunderungswürdige Gegenwehr, wenn sie nach Art der gemauerten Bastionsthürme (tours bastionées) des Herrn von Vaubans unterstützt sind“.
[241] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 22.6./2.7.1648, ohne Präsentationsvermerk [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift].
[242] Granaten: „Die ersten mit einer Sprengladung gefüllten Hohlgeschosse der Artillerie tauchten vereinzelt im 14. Jahrhundert auf. Die Entwicklung der Granate begann in Europa Anfang des 16. Jahrhunderts, als neben den massiven Stein- und Eisenkugeln als Bomben bezeichnete Hohlgeschosse aufkamen. Sie waren mit Schwarzpulver gefüllt, mit Schwammzünder oder Zündschnur versehen und wurden aus Steilfeuergeschützen (Haubitzen oder Mörser) verschossen. Neben Spreng- und Brandgeschossen wurden als Vorläufer der Kartätschen Kugelbehälter mit „Hagel“ (Eisenstücke und Steine) verwendet. Im 17. Jahrhundert begann man, die Bezeichnung Granate auf alle Hohlgeschosse von Kanonen und Haubitzen anzuwenden, während die Geschosse schwerer Mörser bis ins 19. Jahrhundert weiterhin Bomben hießen. Vor 1700 waren die Granaten teilweise mit eisernen Spitzen versehen, um an Palisaden und anderen Holzbauten festzuhaften. Vom 17. bis Anfang des 19. Jahrhunderts wurden Granaten aus Eisen und Glas in mehreren Lagen in große topfartige Bomben gefüllt („Granathagel“) und als Streuschuss aus Mörsern oder schweren Haubitzen abgefeuert. Andere Geschossarten waren glühende Kugeln sowie Stangen- und Kettenkugeln. Insgesamt bot die Granate jedoch die beste Wirkungsmöglichkeit“ [Wikipedia]. Herstellung und Gebrauch werden ausführlich beschrieben bei MIETH, Neue curieuse Beschreibung, S. 126ff. MÜHLICH, Chronik 3. Teil, S. 453 (Schweinfurt 1635): „Wie leicht durch Unvorsichtigkeit ein Unglück geschehen könne, erfuhr man hier am 19. dieses. Die Kaiserlichen Feuerwerker füllten im Zwinger Granaten, während des Stampfens fing eine Feuer, durch welche 200 nicht weit davon liegende angezündet wurden und mit einem entsetzlichen Krachen zersprangen. Ein Bauer und ein Hirtenjunge, die um Lohn mitgearbeitet hatten, blieben sogleich auf auf der Stelle todt, zwölf Feuerwerker, die im Laboratorium waren, wurden an ihrem Körper so beschädigt, daß 11 davon nach vielen ausgestandenen Schmerzen starben, nur ein Einziger blieb als Krüppel am Leben. Ein großes Glück für die Stadt war, daß das Feuer die vielen 100 großen Bomben, die in einer Nebenkammer nicht weit davon lagen, nicht angezündet hatte, sonst würde das beßte Kleinod der Stadt, die Mainmühle, in Rauch aufgegangen sein“. Der Straßburger Chronist Johann Jakob Walther beschreibt die Wirkung dieser Geschosse; REUSS, Strassburg, S. 27: „Vor Schlettstadt gienge es auch heyss daher undt haben grausam geschossen auch viel granaten und feuerballen hinein geworffen…. was aber der effect einer solchen granatkugel seye hatt man daselbsten gesehen, indem eine solche kugel den 21. Novembris [1632] in dass würtshauss zum schwartzen Adler daselben oben eingefallen, welches ein gantz steinern hauss gewesen, undt durch fünff boeden durchgeschlagen biss zu underst in den keller undt alles zerschmettert“. Granat(feuer)kugel: eiserne Sprengkugel als „eine spezielle form der granate älteren gebrauchs, die auch in der feuerwerkskunst verwendet wurde“ [DWB]. Zum Teil versuchte man diese in Schlachten (z. B. Hessisch Oldendorf 1633) in die Munitionswagen der Gegner zu werfen. Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 115 v (Ausfertigung): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 30.6.1633 (a. St.).
[243] PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 135.
[244] Dingolfing [LK Dingolfing-Landau]; HHSD VII, S. 141f.
[245] Evacuation: Räumung.
[246] Früchte: Getreide.
[247] restiert: ausgestehend.
[248] moderiert: ermäßigt.
[249] Unter dem 21.6/1.7.1648 hielt der Rothenburger Chronist Dehner einen dieser aus Erfurt kommenden Transporte fest; HELLER, Rothenburg, S. 210: „21. July sind 17 Wägen darauf 8 Gronaten, in drithalb Centner schwer, neben 150 Musquetierer, am meisten Schweden, allhir ankommen; sind aus Erfurt kommen und fürders nach der Schwedischen Armee geführt worden“.
[250] Weiden in der Oberpfalz; HHSD VII, S. 794ff.
[251] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 27.7./6.8.1648, präsentiert Dingolfing, 1./11.8.1648 [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift].
[252] Hopfenohe, unter Stadt Grafenwöhr [Neustadt an der Waldnaab].
[253] HELML, Der Dreißigjährige Krieg, S. 278.
[254] Praktik: Betrug, Hinterlist, List, Schlauheit, Umtriebe.
[255] Negotiation: Verhandlung.
[256] Früchte: Getreide.
[257] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 30.7./1648 [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift].
[258] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 10./20.8.1648 [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift].
[259] Rosenberg, Festung: Die Festung Rosenberg ist wohl das bedeutendste Geschichtsdenkmal des südlichen Frankenwalds. Der Grundfläche nach ist sie das ausgedehnteste Festungsbauwerk Deutschlands. Sie gilt als ein herausragendes Beispiel deutscher Wehrbaukunst u. steht seit Jahrhunderten beschützend über der Stadt Kronach. Die Festung wurde in einer Höhe v. 378 Metern über Normalnull auf dem Rosenberg in einer strategisch hervorragenden Lage erbaut. Die drei zu ihren Füßen zusammenlaufenden Täler, der Haßlach, der Kronach u. der Rodach wurden von ihr beherrscht u. sie konnte dadurch wichtige Übergänge nach Thüringen u. in den Frankenwald sperren oder kontrollieren. Vom Steinernen Haus über die gotische Burg u. das Schloss der Renaissance wurde die Festung Rosenberg v. berühmten Baumeistern der Kriegsbaukunst des Barocks zu einer der stärksten mittelalterlichen Festungsanlagen Deutschlands ausgebaut. Im Laufe ihrer langen Geschichte wurde die Festung Rosenberg nie von feindlichen Angreifern eingenommen [wikipedia].
[260] Kronach [LK Kronach]; HHSD VII, S. 375f.
[261] Satisfaktion, schwedische: Schadensausgleich, Schadensersatz (Abtrag, Restitution), Genugtuung (bei Duellen), Kostenersatz, Auszahlung der Soldaten u. Offiziere nach dem DK. Vgl. dazu HELLER, Rothenburg, S. 214 (nach den Aufzeichnungen des Chronisten Dehner): „20 Decembr. ist wider ein Kreyßtag zu Nürnberg gehalten worden, darauf man die Schwedische Armee außgeteilet und in sieben Crayß verlegt, wie man vorgiebt, biß die Friedenßgelder, nemblich 18 Tonnen Golds erlegt werden, auch alle Satisfaction eingeräumbt und Besatzung angezogen, daß gantze Satisfactionsgeld ist der ganzen Summa 5 Million Rthl. oder 50 Tonnen Rthl. (eine Million ist 10 Tonnen oder 10 mal hundert tausend)“.
[262] Spalt [LK Roth], HHSD VII, S. 704ff.
[263] Retardet: Verzug.
[264] contentieren: zufrieden stellen.
[265] Episcopus: Bischof.
[266] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 30.7./9.8.1648, präsentiert Dingolfing, 1./11.8.1648.
[267] dekurtiren: abziehen.
[268] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 16./26.8.1648.
[269] Karl Gustav Graf v. Pfalz-Zweibrücken, dann als Karl X. Gustav König v. Schweden [8.11.1622 Nyköping-13.2.1660 Göteborg], schwedischer Generalissimus, 1654-1660 schwedischer König.
[270] Krieg als Geschäft ?: KREBS, Schlacht, S. 2: „Wie die übliche mehrjährige Reise an fremde Höfe, so gehörte es womöglich auch zum Inbegriffe einer guten Erziehung, eine Zeitlang unter den Augen eines bekannten Feldhauptmanns die Kriegskunst practisch erlernt zu haben. Man knüpfte auf diese Weise Bekanntschaften an, welche sich später vortheilhaft verwerthen liessen und bei der eigenthümlichen Art der Soldzahlung wurde der Krieg namentlich von verarmten Adligen häufig als ein Geschäft aufgefaßt, bei welchem man verdienen und verlieren konnte“. Diese Auffassung mag vor allem für den Nordwesten des Reiches gegolten haben. Nach KSOLL, Die wirtschaftlichen Verhältnisse, S. 54f., war dagegen das Interesse bayerischer Adliger (vgl. ALBRECHT, Maximilian I., S. 12ff.) am Militärdienst (aber wohl nur in der Anfangsphase !) sehr gering, da die Aussichten, zu einem Vermögen zu gelangen, als sehr riskant eingeschätzt wurden, zumal die Aufbringung eines Regiments durch einen Obristen hohe finanzielle Eigenleistungen erforderte. KSOLL übersieht dabei wohl auch, dass dies vielleicht mit der wesentlich geringeren Bezahlung in der bayerischen Armee zusammenhängen könnte, was jedoch relativ zu sehen ist, angesichts der Einkünfte hoher Offiziere, die z. T. als Monatssold das Jahresgehalt eines Hofrats beanspruchten u. erhielten; vgl. die Klagen J. S. v. Törring, dass drei seiner Söhne Kriegsdienst leisteten, die er „in die acht vnnderschiedlich mahlen mit grossen Spesa“ hatte „mundieren miessen“; KSOLL, Die wirtschaftlichen Verhältnisse, S. 117. Zum Ärger Maximilians I. über das Desinteresse des bayerischen Adels am Militärdienst WOLF; BREYER, Geschichte Maximilians I., Bd. 1, S. 307. Baur v. Eysenek, Truchsess v. Wetzhausen, Hirschberg, Herrliberg, Schmidt v. Wellenstein, Herzelles u. Schönburg waren würzburgisch (vgl. auch ARNOLD, Kriegswesen); Zum gestiegenen Anteil 1635-1649 KAPSER, Die Kriegsorganisation, passim. Zacharias Allert [?-nach 1660] hält in seinem Reisetagebuch unter dem 19.2.1627 fest; KREBS, Zacharias Allerts Tagebuch, S. 47f.: „Zu Mittag hat mit den Herren Herr Friedrich Rost, des Raths zu Halle und jetziger Abgesandter an den kaiserlichen Hof, mit Herrn Balzer und dero Orten bei Quartirung der kaiserlichen Armee ausgestanden, wie auch die Soldaten erstlich als Hallunken und Bettler aufgezogen, hernach [als] grosse Cavaliere, prächtig bekleidet von ihnen abgezogen“.
[271] Gaibach [Stadt Volkach, LK Kitzingen]; HHSD VII, S. 223f.
[272] Pertinentien: Zubehörungen.
[273] Herman Wrangel [29.6.1587 Estland-11.12.1643 Riga], schwedischer Feldmarschall. Vgl. auch die Erwähnungen bei BACKHAUS, Brev 1-2. Vgl. http://www.historiesajten.se/visainfo.asp?id=78.
[274] Generalmajor [schwed. generalmajor, dän. generalmajor]: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.
[275] Carl Gustav Wrangel, Graf zu Salmis u. Sölvesborg, Freiherr zu Lindeberg u. Ludenhof, Herr zu Skokloster, Bremervörde, Wrangelsburg, Spycker, Rappin, Ekebyhov, Gripenberg u. Rostorp [13.12.1613 Schloss Skokloster-25.6.1676 Schloss Spyker auf Rügen], schwedischer Obristleutnant, Generalmajor u. Feldmarschall. 1630 Holland-Reise und Ausbildung in Navigation u. Schiffbau, anschließend Weiterreise nach Frankreich, 1631 Eintritt in die Dienste Gustav II. Adolfs v. Schweden als Kammerjunker u. als Kornett in dessen Leibregiment, am 16.11.1632 Teilnahme an der Schlacht bei Lützen, 1633 Dienst als Obristleutnant im Infanterieregiment Bengt Bagges in Elbing, 1634 als Obristleutnant beim Kavallerieregiment Joakim Moltkes in Pommern, am 19.10.1635 Teilnahme am Kampf bei Lüdershausen unter Johan Banér, 1636 Beförderung zum Obristen im Leibregiment zu Pferde, 1638 zum Generalmajor u. Chef des Dal-Regiments (gegen den Widerstand Banérs), 1641 Ernennung zum Regionalbefehlshaber im Reich u. Stabschef bei Lennart Torstensson, am 13.10.1644 Sieg als Oberbefehlshaber der schwedischen Flotte über die Dänen bei Femern, am 28.4.1646 Ernennung zum Feldmarschall u. Generalgouverneur in Pommern; Ernennung zum Reichsrat. Dezember 1646 Aktivität als Oberbefehlshaber der schwedischen Armeen in Deutschland, am 17.5.1648 zusammen mit Turenne Sieg über Holzappel u. Gronsfeld bei Zusmarshausen und anschließende Vandalisierung Bayerns, 1651 Erhebung in den Grafenstand durch Königin Christina v. Schweden, am 26.2.1653 Ernennung zum Reichsvizeadmiral, 1655 Tätigkeit als Verbindungsoffizier zu Kurfürst Friedrich Wilhelm v. Brandenburg in der dreitägigen Schlacht vor Warschau, am 23.10.1657 Eroberung von Fredriksodde im Dänemark-Feldzug, am 11.12.1657 Ernennung zum Reichsadmiral, am 30.1.1658 Übergang über den Kleinen Belt, am 5.2.1658 Marsch über das Eis bei Nyborg nach Langenland u. Seeland, am 6.9.1658 Besetzung Kronborgs, am 29.10.1658 Kampf im Öresund auf dem Flaggschiff “Victoria”, Frühjahr 1660, nach Carls X. Gustav Tod, Ernennung zum Oberbefehlshaber der schwedischen Armee in Dänemark, 1664 Ernennung zum Reichsmarschall u. Präsidenten des Kriegskollegiums, 1665 Aktivität als Befehlshaber des schwedischen Korps gegen Bremen, 1674 als Oberbefehlshaber der schwedischen Armeen in Deutschland. LOSMAN, Carl Gustaf Wrangel, Skokloster und Europa; LOSMAN, Carl Gustav Wrangel och Europa; BAENSCH, Geschichte der Familie von Wrangel Bd. 1. Vgl. auch die Erwähnungen bei BACKHAUS, Brev 1-2; ASMUS, Unter der schwedischen Krone, S. 52ff.; ASMUS, Das Testament des Grafen, S. 193ff.; HEINKE, Carl Gustav Wrangel.
[276] RÜSTOW, Geschichte der Infanterie 4. Buch, S. 46.
[276a] Vgl. GEYSO, Beiträge III, S. 168ff.
[276b] FRAUENHOLZ, Das Söldnertum 1. Bd., S. 45f.
[277] Leopold Wilhelm Erzherzog v. Österreich [5.1.1614 Wiener Neustadt-20.11.1662 Wien] Bischof v. Straßburg (1625-1662) u. Passau (1625-1662), Erzbischof v. Magdeburg (1629-1635), Olmütz (1637-1662), Breslau (1655-1662) u. Halberstadt (1627-1648), Administrator v. Hersfeld, Fürstabt v. Murbach u. Lüders, Hoch- u. Deutschmeister (1641-1662), Generalstatthalter der Spanischen Niederlande (1646-1656), Oberbefehlshaber über die kaiserlichen Truppen u. kaiserlicher Generalissimus (seit 1639). 1640 Siege über die schwedischen Truppen in Böhmen u. Niedersachsen, Frühjahr 1641 militärische Erfolge in der Oberpfalz u. Entsatz Regensburgs mit Rückzug Johan Banérs, am 2.11.1642 Niederlage in der 2. Schlacht bei Breitenfeld u. Niederlegung des Oberkommandos, 1645 neuerliche Ernennung zum kaiserlichen Oberbefehlshaber u. Abgabe der Erzbistümer Magdeburg u. Bremen, Spätherbst 1646 Ernennung zum Generalstatthalter der Spanischen Niederlande durch Philipp IV., 30.1.1648 Frieden Spaniens mit der Republik der Vereinigten Niederlande, 20.8.1648 Niederlage in der Schlacht bei Lens, 21.1.1656 päpstliche Bestätigung der Wahl Leopold Wilhelms zum Bischof v. Breslau 1655, 1656 Niederlegung des Amtes des Generalstatthalters. 1657 versuchten einflussreiche katholische Kreise, Leopold Wilhelm für eine Kaiserkandidatur zu gewinnen. Vgl. die ausgezeichnete Dissertation von SCHREIBER, Leopold Wilhelm; BRANDHUBER, Leopold Wilhelm; DEMEL, Leopold Wilhelm.
[278] SCHREIBER, „ein galeria nach meinem humor“, S. 58.
[279] Dingolfing [LK Dingolfing-Landau]; HHSD VII, S. 141f.
[280] Das Lager bei Dingolfing bestand vom 27.7. bis 28.8.
[281] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Nach DILICH, Krieges-Schule, S. 42, hatte der Rumormeister „Huren und Buben“ zu dieser Arbeit zu zwingen. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser harten Arbeit eingesetzt, ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale, S. 64f.. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255). Bei den Schweden wurden bevorzugt die Finnen zu diesen schweren Arbeiten herangezogen. Aus Iglau wird unter 1647 berichtet, wie der schwedische Kommandant Österling die nur noch 299 [von ehemals 13.000) Einwohner fassende Stadt während der Belagerung durch die Kaiserlichen zur Schanzarbeit trieb; STERLY, Drangsale, S. 64f.: „In das kaiserliche Lager langte immer mehr und mehr schweres Geschütz an; als dieses der Kommandant erfuhr; ließ er er voll Grimm die Einwohner wie das mit aller Gewalt auf die Schanzarbeit treiben, und erließ das strengste Verboth, daß außer dieser Arbeit sich keine Manns- noch Weibsperson sehen lasse. Was war dieses für ein Trübsal unter den armen Bürgern ! dieselben hatten ihren geringen Vorrath an den nothwendigsten Lebensmitteln bereits aufgezehrt, und konnten sich bei dem bestehenden strengsten Verbothe, nicht auszugehen, keine andere beischaffen; vom Hunger und Durst gequält, und daher ganz erschöpft, mussten sie sich dennoch den schwersten Arbeiten unterziehen. Der Kommandant war taub gegen alles Bitten und Flehen; verlangten einige die Erlaubniß, sich aus der Stadt zu entfernen, so ließ er sie in den Zwinger einschließen, ihnen des Tags ein bischen Brot und ein wenig Wasser reichen, dafür aber unter Schlägen zur Arbeit anhalten. Als der Kommandant die Deserzion zweier seiner Leute am vorhergehenden Tage erfuhr, und besorgte, daß Mehrere diesem Beispiele folgen dürften, so ließ er den Arbeitenden Fußeisen anlegen“. Augsburg 1632; STETTEN, Geschichte 2. Bd., S. 211: „Den 14. Septembris ließ der Gouverneur Oxenstirn [Bengt Bengtson Freiherr v. Oxenstierna; BW] etliche Bischöfliche, Capitlische und Fuggerische Beamte und Vögte, so ihre Unterthanen bey der Schantz-Arbeit zu erscheinen nicht angehalten hatten, zur Straffe durch den Profosen etliche mal um das höltzerne Roß oder Esel herumführen“. Fehlte es auf Grund von grassierender Pest an zwangsverpflichteten Bürgern, mussten auch Soldatenfrauen Schanzarbeiten leisten. Zur Schanze vgl. auch STUHR, Die Schanze.
[282] General(feld)wachtmeister [schwed. generalmajor]: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer. In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. So erhielt er pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzion 33 Rt. 26 Alb. Anteil; HOFMANN, Peter Melander, S. 155 . Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig. Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen und dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden und Regimenter im Felde und beim Marsch.
[283] Kriegsverluste: LINDEGREN, Frauenland, S. 145: „Grob gerechnet kann man behaupten, daß in der ganzen Periode von 1620 bis 1720 ca. 75 % aller Todesfälle auf Krankheiten und andere Entbehrungen zurückzuführen sind. Ca. zehn Prozent starben in Kriegsgefangenschaft. Die restlichen 15 Prozent fielen bei Kampfhandlungen. Ungefähr ein Drittel dieser direkt kampfbezogenen Todesfälle geschah im übrigen im Zusammenhang mit Belagerungen. Große Feldschlachten und kleinere Gefechte forderten im allgemeinen nicht besonders viele Todesopfer, vergleicht man sie mit dem Alltag des Krieges“. Nach Scharmützeln, Gefechten etc. fielen viele Verwundete Bauern zum Opfer; LATOMUS, Relationis Historiæ Semestralis Continuatio (1641), S. 19: „Alles / was nicht gefangen / muste fast Haar lassen / dann was sonsten auß der Schwedischen Hände entronnen / vnd vnter die Bawren kam / wurde von denselben vollends von Brod gethan“.
[284] Schlacht bei Lens am 20.8.1648: Französische Truppen unter Louis II. Condé schlagen die kaiserlich-spanischen Truppen unter Erzherzog Leopold Wilhelm, die 5.000 Tote, 6.000 Gefangene, den Tross, die Artillerie u. 120 Fahnen einbüßen.
[285] Christina Königin v. Schweden [17.12.1626 Stockholm-19.4.1689 Rom]. Vgl. FINDEISEN, Christina von Schweden; HERMANNS, Christina Königin von Schweden; BUCKLEY, Christina; HEYDEN-RYNSCH, Christina von Schweden. OPITZ, Hausmutter und Landesfürstin, S. 366f.: „Sie wurde wegen ihres ausgesprochen männlichen Kleidungs- und Lebensstil berühmt und galt den Zeitgenossen als lebendes Beispiel für die virilen Tugenden hochgeborener Frauen. Erst sechs Jahre alt war sie gewesen, als ihr Vater Gustav Adolf in der Schlacht bei Lützen fiel. Schon ein halbes Jahr später hatte sie der schwedische Reichstag zur Königin erklärt und ihr offiziell gehuldigt. Die Regentschaft für die Minderjährige führte der Reichskanzler Axel Oxenstierna. Christine selbst wurde in einer Weise auf die Regierungsübernahme vorbereitet, wie sie sonst nur für männliche Thronfolger üblich war. Bald beherrschte sie mehrere Fremdsprachen, las und sprach mühelos Latein und besaß umfassende Kenntnisse der antiken wie der modernen europäischen Literatur, Philosophie und Geschichte. In den Belangen der Regierung und des Staatswesens unterrichtete sie der Reichskanzler selbst, der sie auch über den Zustand des Landes und die täglichen politischen Fragen auf dem laufen hielt. Christine lernte mit Begeisterung und Selbstdisziplin, vernachlässigte Schlaf, Essen und Körperpflege, die sie wie andere »weibliche« Interessen und Beschäftigungen geringschätzte. Schon mit 16 Jahren nahm sie regelmäßig an den Sitzungen des Reichsrates teil, der nichts ohne ihr Wissen entschied. 1644 leistete sie den Eid als Königin von Schweden und übernahm dann die Regierungsgewalt. Christines Auftreten und Sachkenntnis gaben ihr Autorität im eigenen Land, erregten aber auch international Aufsehen – zumal sie fast berüchtigt war für ihre soldatisch-männliche Lebensführung und ihre »unweibliche« wissenschaftliche Neugierde, die sie in Korrespondenz und Austausch mit berühmten Gelehrten und Philosophen zu befriedigen suchte. Mit Leidenschaft und großem finanziellen Aufwand ließ sie aus anderen Ländern Kunstschätze, Bücher und wertvolle alte Handschriften zusammentragen, ihre Sammlung war eine der reichsten in ganz Europa. Sie scheute nicht vor Krieg und Raub zurück, wenn sie sich etwas aneignen wollte: Noch unmittelbar vor Beendigung des Dreißigjährigen Krieges besetzte die schwedische Armee Prag – und es scheint, daß der militärisch unmotivierte Feldzug allein der kaiserlich-rudolfinischen Kunstsammlung gegolten habe, die dort aufbewahrt wurde“.
[286] Estat [franz. état]: Zustand, Stand, Lage.
[287] Schwadron, Esquadron [schwed. skvadron, dän. squadron]: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks und der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug). Die Schwadron war in der Regel eine taktische, selbstständig operierende Infanterie- oder Kavallerieeinheit, die nur für die jeweilige Schlacht aus verfügbaren Einheiten gebildet wurde, meist aus einem Regiment bestehend. Nach Bedarf konnten a) bestehende zahlenmäßig starke Regimenter geteilt oder b) schwache Regimenter zu einer Schwadron zusammengelegt werden; SCHÜRGER, Archäologisch entzaubert, S. 380. Bei den Schweden entsprach 1634 eine Schwadron einem halben Regiment (vier Kompanien).
[288] Rekrut: neugeworbener Soldat. Valentin v. Winter, Kommandant von Olmütz, 20.11.1646 an Carl Gustav Wrangel; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 236. „Er klagt, dass das ihm vnterstehende brave Regiment viel an Mannschaft verloren habe ‚hiesigen orthes aber bey so schlecht einkommenden Mitteln ihm wenige hülffe geschehen kann, viel recruten auch anhero zu spediren von nöthig achte, sintemalen an diesem vngesunden orthe, wie auch sonsten dieser landen geworbene, nicht thauern, noch Füss halten, sondern da sie schon gantz versperret gehalten werden, dennoch alle mittel, wiederumb zu entgehen suchen“. Zur Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern (auch „Neugeschriebene“ genannt) anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. Für Anfang 1643 heißt es in den Aufzeichnungen aus Mühlhausen über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik von Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200) , dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen [Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto von Estorf [1566 – 29.7.1637], berichtet in seinem „Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium“ zum April 1623: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.
[289] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie u. Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis u. die Fourage mussten v. der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden u. waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger u. Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.
[290] Manutenence: Bewahrung, Erhaltung.
[291] Schlacht bei Lens am 20.8.1648: Französische Truppen unter Louis II. Condé schlugen die kaiserlich-spanischen Truppen unter Erzherzog Leopold Wilhelm, die 5.000 Tote, 6.000 Gefangene, den Tross, die Artillerie u. 120 Fahnen einbüßten.
[292] Johann Georg Freiherr v. Beck zu Beffort [ca. 1625-20.2.1677]. 1635 erhielt Johann Freiherr v. Beck [1588-21.8.1648 Arras] die Burg Ringsheim, die sein Sohn Johann Georg Freiherr v. Beck 1656 wieder verkaufte. Burg Ringsheim, auch Schloss Ringsheim genannt, ist eine ehemalige Wasserburg östlich des Euskirchener Stadtteils Flamersheim (Ringsheimer Weg), LK Euskirchen. Eine der durchaus üblichen Falschmeldungen nach der Schlacht.
[293] Johann Freiherr v. [der] Beck [Bec] [1588-21.8.1648 Arras], kaiserlicher Generalfeldmarschall, ab 1642 Zivil- und Militärgouverneur des Herzogtums Luxemburg u. der Grafschaft Chiny.
[294] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5-19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis. Halbe Kartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. „Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite v. 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211. Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen v. gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen v. Brand- u. Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.
[295] Standarte: an einer Stange als => Fahne angebrachtes Feldzeichen berittener Truppen, deren Verlust im Kampfe oder bei der Kapitulation als Verlust der Ehre empfunden wurde. Im Kampf u. bei Belagerungen erbeutete Standarten waren dagegen Zeichen des bewiesenen Mutes der Einheit u. einzelner Soldaten, so dass ihre Anzahl in zeitgenössischen Berichten meist verzeichnet war.
[296] Fahne: Fahne einer Kompanie; metonymisch die ganze Kompanie. Als Feldzeichen war die Fahne zur Unterscheidung v. Freund u. Feind unverzichtbar, da es im Dreißigjährigen Krieg kaum einheitliche Uniformen gab. Sieg u. Niederlage wurden nach der Zahl der eroberten u. verlorenen Fahnen ermittelt. Die Fahne wurde geradezu kultisch verehrt, Soldaten legten ihren Eid auf die Fahne, nicht auf den Kriegsherrn ab. BRNARDÍC, Imperial Armies 1, S. 38ff.
[297] Riksarkivet Stockholm: Brevskrivarregister – Riksarkivets enskilda arkiv och samlingar E185: Christoffer v. Steinecker an Karl Gustav Pfalzgraf v. Pfalz-Zweibrücken, Schweinfurt, 27.8./6.9.1648; ohne Präsentationsvermerk.
[298] Arras [Frankreich, Dép. Pas-de-Calais].
[299] KHEVENHILLER, Conterfet Bd. 2, S. 414.
[300] Douai [Frankreich, Dép. Nord].
[301] Hans Ludwig v. Erlach u. zu Castelen [30.10.1595 Bern-26.1.1650 Breisach am Rhein], französischer Generalleutnant. Vgl. GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach und Castelen.
[302] 12.000.
[303] wahrscheinlich Transkriptionsfehler: so dan.
[304] Walstatt: Schlachtfeld, Kampfplatz. ursprünglich mhd. „Leichenfeld“, „von Leichen bedecktes Schlachtfeld“ oder überhaupt „Ort, wo gekämpft worden ist“; DWB Bd. 27, Sp. 1360, 62.
[305] SCHLOTTER, Acta, S. 491.
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