Cob [Cobb, Kopp, Kobb] von Nüdingen, Philipp Christoph (II.)
Cob [Cobb, Kopp, Kobb] von Nüdingen, Philipp Christoph (II.); Obrist [ -1671] Philipp Christoph (II.) Cob [Kopp, Kobb] von Nüdingen stand als Obrist[1] in kurbayerischen Diensten. Er war verheiratet mit Anna Margaretha Mohr vom Wald [1.5.1624-19.12.1692]. Der Ehe entstammte Philipp Christoph Cob von Nüdingen [1655-9.6.1699].
Der Kitzinger[7] Pfarrer Bartholomäus Dietwar [1592-1670] berichtet zu 1641: „Maßfeld,[8] welches bisher die Schweden[9] befestigt und innehatten, wurden von den beiden Obersten Kopp und Geißler[10] eingenommen“.[11] Der Schmalkaldener[12] Chronist Johann Georg Pforr [1612-1687] hat diesen Vorgang und seine Vorgeschichte ausführlich dargestellt: „Den 18. Octobr: ist der Obristleutenand[13] Urias Martin[14] mit 500 Keyßerlichen vorbeygangen und alß er den Schwedischen Obristleutenant [Lata[mus][15] zu ober Maßfelt mit 300 reuttern angetroffen, welcher sich in die kirchen doßelbst retterirt, haben die Keyßerliche dießelbe darin nicht allein ploquirt gehalden, sondern auch die kirchen gestürmet. Aber die Schwedischen haben sich in der kirchen tapfer gewehret und die Keyßerlichen mit verlust eines obristleutenant zu fueß, eines capitänß[16] und leutenants,[17] beneben vielen gemeinen soldaten,[18] abgetrieben. Weil aber die Schwedischen nichts zu leben, auch kein pulver mehr gehabt, hat sich der Obristl: Latam[us mit den besten berittenen durchgeschlagen, aber gleichwol bey die 100 man hinterlassen, welche die Keyß: gefangen genommen. Dießer Latam[us hat hießiger statt zimlich getrewet, <ist> aber durch dießes mittel verjaget worden.
Hierauff hat der Bischoff zu Würtzburgk[19] das feste hauß Maßfelt /: darauß sein land ein zeit hero zimlich geplackt und dahin contribuiren[20] müßen :/ belagern laßen und dasselbe starck beschießen laßen, deßweg[en der darin gelegene Schwedische commendant Tarras[21] den muht balt sincken laßen und nicht allein den 18. 9br: das schloß Maßfeldt den Wirtzburgischen ubergeben, sondern auch sich mit seiner compagnia bey den Keyß: untergestellet“.[22]
Im September 1643 stand Cob in Wolfenbüttel[23] und berichtete Melchior von Hatzfeldt[24] von der Eroberung des von Kaiserlichen unter Nicolas d‘Inomville[25] über drei Wochen lang verteidigten Osterwieck[26] durch die Schweden unter Burgsdorff[27] am 27.8.1643 und der Räumung Einbecks[28] durch die Kaiserlichen.[29]
In der „Begründten Summarischen Relation“ über die Schlacht bei Alerheim[30] am 3.8.1645 heißt es:„Nachdeme eingangs ermelte zwo widrige Armaden den 3. Augusti Anno 1645. fast zugleich im Rieß eingetroffen / seynd sie noch darüber selbigen Tags bey dem Dorff Allershaimb zur Hauptaction kommen / die Bayrische haben ermeltes Dorff Allershaimb zu ihrem Vortel gehabt / vnnd anfangs mit ihren Stucken[31] den Französischen vil schaden gethon / Nach welchem die Französische ihr maiste sforza[32] von der Infanteria auff besagtes Dorff Allershaimb / welches von den Bayrischen auch mit Fueßvolck starck besetzt gewest / angeführt / da dann zwischen beederseits Infanteria vber zwey Stund lang ein hartes treffen geschehen / warunder die Französische das Dorff in Brandt gesteckt / die Bayrische aber vngeacht dessen / vnnd daß sie auff einer Seyten / wie auch thails im Rucken das Fewr: auff der andern Seyten / vnd vor sich die Französische zum Feind gehabt / ihren Posto in solchem Dorff ein als den andern weeg manutenirt, vnnd eines thails durch dapfferes antreiben deß Bayrischen Feldmarschalln[33] Freyherrn von Mercy[34] / wie auch deß Kayerischen Feldtmarschalln Graffen von Geleen[35] / welcher den Feldmarschall von Mercy secundirt, andern thails durch anführung deß Bayrischen General Zeugmaisters[36] Freyherrn von Ruischenberg[37] den Französischen mit continuierlichen Mußquetaten[38] ernstlich begegnet / daß also die Französische endtlich von dem Bayrischen / wie auch Gelenischen im Dorff fechtenden Fueßvolck / vnnd etlichen Esquadronen[39] Reutern / mit grossem ihrem der Französischen verlurst zuruck geschlagen: aber darüber der FeldtMarschall Freyherr von Mercy / welcher das Volck Ritterlich vnnd eyferig angeführt / Todt geschossen worden / vnnd wiewol hinnach / als beederseyts Caualleria zum treffen kommen / vnd der Feldmarschall Graf von Geleen bey solchem Reutertreffen gefangen in der Französischen gwalt kommen / sie die Französische mit maistenthails Infanteria, vnnd thails Reuterey auffs new in besagtem Dorff Allershaimb angesetzt / seynd sie doch durch den General Zeugmaister von Ruischenberg / welcher ihnen mit dem Bayrischen Fueßvolck vnnd etlich dabey gestandenen Esquadronen Reutern testa gemacht[40] / mit ihrem der Französischen grossen verlurst nochmaln zuruck geschlagen worden.
Das Reutertreffen aber ist inzwischen mit vngleichem success abgeloffen / dann auff der Bayrischen vnnd Geleenischen seyten / ist der rechte Flügel von dem Französischen lincken in die Confusion gebracht / vnd der Feldmarschall Graf von Geleen / wie gemelt / gefangen worden / hingegen aber hat der Bayrischen lincker Flügel / deme der General von der Reuterey Johann Freyherr von Wörth[41] commandirt, den Französischen rechten Flügel völlig in die Flucht geschlagen / zugleich das noch restierende Französische Fueßvolck in Confusion gebracht / vnnd darunder vil schaden gethon / Also daß die Französische Armada ausser ihres lincken Flügels in völliger Flucht vnnd Confusion: Von den Bayrischen aber / noch der lincke Flügel / sambt der ganzen Infanteria in Ordnung: auch es an deme gewest / daß der Französischen Armada lincker Flügel ebenmessig geschlagen / vnd dardurch selbige Armada sambt ihren conjungirten were ruiniert worden / wann es nicht die zu bald eingefallene Nacht verhindert hette / welche den Französischen zeit vnnd lufft geben / daß sie in der Nacht die zersträten guten thails wider versamblen könden. Seynd derowegen die Bayrische selbige Nacht auff der Wahlstatt[42] stehn bliben / solches den Französischen sowol durch loßbrennung ihrer der Bayrischen selbst / als thails der Französischen eroberten Stucken zuuerstehn geben / zugleich ihre Wachten den Französischen vnder die Augen gestelt. Demnach sich aber in solcher Nacht die maiste Bayrische Artigleriaknecht mit den Pferdten verritten / thails in dem beym Tag vorgegangnem treffen / sonderlich / was bey ihrem rechten Reuterflügel gestanden / Todt geschossen worden / vnnd welches das vornembste geweßt / ihnen den Bayrischen wenig Monition vbergebliben / weil sie in besagtem Treffen ein vnglaubliches verschossen / thails Monition aber / welche bey erst besagtem ihrem rechten Reuterflügel geweßt / in selbiger Confusion verlohren gangen / haben sie die Bayrische sich resoluirt, den darauff gefolgten 4. Augusti auff Thonawörth[43] zugehen / damit sie allda die nothwendige Monition vnnd andere requisiten an sich ziehen könden / allermassen solches in guter ordre in Bataglia[44] geschehen / vnnd sie 14. Stuck / darunder 3. eroberte Französische geweßt / mit sich genommen / die vbrige Französische Artigleria vnnd Stuck / welche sie mehrern thail erobert gehabt / wie auch thails der ihrigen selbst / haben sie auß angeregter vrsach der verrittenen Artigleria Pferdt nicht alle bespannen bespannen / sonder stehn lassen müssen / die Französische Armada ist / nach deme sie sich möglichist colligirt, gegen der S[t]att Nördlingen[45] gangen / welche Statt vnderm Prætext[46] einer angenom̃enen neutralitet ihnen mit aufnem̃- vnd Curirung der häuffigen geschädigten / (die sonst der Französischen Officier selbst bekennen nach mehrenthail crepirn, vnd zugrund gehen müssen) hergebung Proviant / vnnd in ander weg alle assistentz gethan / auch der Französischen Armada zugelassen / daß sie vnder ihrem Canon logiren könden / ausser dessen / vnd wann die Statt Nördling sich nit so vnzeitig accomodirt, hette die Französische damaln von dem fürgangnen treffen vbel zugerichte Armada sich nechster Tagen mehren thails consumirn müssen / vnd den Bayrischen / welche sich zu Thonauwörth mit Monition versehen / vnnd in etlich Tagen wider ganz außgerüst / in mainung vnnd deß verlangens vnverlengt wider auff die Französische Armada zugehen / weiter nit resistirn könden.
Bey disem vorgangen scharpffen Haupttreffen / ist der französischen Armada Fußvolck mehrernthails zugrund gangen / vnd nidergehaut worden / vnnd würdet die zahl der Todten ihrer seyts wenigst auff 6000. Mann geschetzt / ohne ihre habende häufftige geschädigte / darvon noch täglich vil sterben / in specie seynd vnder der Französischen Armada Todten / sovil man dermal in gewise erfahrung bringen könden / von der Französischen Nation zween Feldmarschall / darunder der Marquis de Borri,[47] zween General Maior, Item der Marquis de Pisani,[48] deß Duca di Anguien[49] assistentz Rath / Gubernator de Chatteleu,[50] mehrernthails Obriste deß Französischen Fußvolcks / auch thails von der Französischen Reuterey / vnnd gar vil Obriste Leutenant / Obrist Wachtmaister[51] / Rittmaister[52] / Haubtleut[53] / vnd dergleichen Officier, Insonderheit ist vnder den Französischen Auenturirn,[54] wie man nachricht hat / eine nit geringe anzahl / vnd darunder vil vornemme Leut / Todt gebliben / so ist auch von den Weinmarischen vnd Hessischen[55] Todt / der General Maior Graf von Witgenstein[56] / Obrist Truchseß[57] / Obrist Schwerdt[58] / Obrist Fabri,[59] Obrist Leutenant Saurzapff[60] / Obrist Leutenant Hailmann[61] / vnd mehr andere Obrist Leutenant / Obrist Wachtmaister / Rittmaister / vnd Haubtleut. Vil hohe Officier, vnder den Französischen / Weinmarischen / vnd Hessischen seynd geschädigt worden / darunder General Marzin,[62] Feldmarschall Marchese de Castel nouo, [63] General Maior Lamossè,[64] Obrist Lamperti,[65] Obrist vnd General Commissarius Trasi,[66] Obrist Fleckenstain[67] / etliche Obrist Leutenant / vnd vil andere Officier. In gleichem seynd der gefangenen hohen Officirer, nit wenig / darunder der vornembst ist der Französisch General Leutenant vnd Mareschal de France Monsieur Grandmont.[68] An der Bagagi[69] hat die Französische Armada auch vil schaden gelitten deren thails von den Bayrischen erobert / thails von dem Französischen Volck selbst geplündert worden. Auff Seyten der Bayrischen Armada vnnd deß Geleenischen succurs seynd bey 1000. Mann todt gebliben / vnd verlohren gangen / darunder das Royerische[70] Regiment zu Fueß / welches den Posto auff einem Berg negst dem Bayrischen rechten Flügel gehabt / von den Franzosen vnder wehrender Schlacht mit grossem gwalt attacquirt, vnd nach dapfferm widerstand mehrern thails nidergehaut: Von dem Gilli de Hasischen[71] Regiment aber in die 300. Mann auff einem Kirchhoff / allda sie sich wol gewört / vbergwältigt : vnd mehrern thail gefangen worden / Von ermelter Bayrischen Armada vnnd dem Geleenischen succurs, hat von hohen Officiern, so todt gebliben wäre / ausser etlichen Rittmaister / Hauptleut / vnd dergleichen Officier fast niemand das Vnglück getroffen / als wie hiebevor angedeut / den Feldmarschall Freyherr von Mercy / welcher bald anfangs im Dorf Allershaim todt gebliben. So ist auff ihrer Seyten gefangen worden / von dem Geleenischen Succurs / als der Herzog von Holstain[72] / vnd Obrist Hillen[73] / von den Bayrischen / der Obrist Royer / Obrist Coob / vnd Obrist Stahl[74] / der Royerische Obrist Leutenant Geißler / der Geylingische[75] Obrist Wachtmaister Fabri, etliche Rittmaister vnd Hauptleut. An Fendlen[76] vnnd Corneten[77] hat die Französisch Armada / sambt deren coniungirten in die 70. die Bayrische aber in allem 15. darunder 8. Fändel vnnd 7. Cornet verlohren. Dises ist nun der Hauptsächlich vnpartheyische Verlauff / solchen fürgangnen Treffens / der Allmächtig verleyhe anstatt dergleichen Christlichen Blutvergiessens / nunmehr einest den lieben Friden“.[78]
Unter dem 25.3.1646 hielt der Rothenburger[79] Chronist Sebastian Dehner [25.8.1612 Rothenburg-13.6.1679] fest: „25. Mart. sind die hießige Markleuth von Röttingen[80] heimwärts gangen; alß sie nach Scheckenbach[81] kommen, haben 8 Reuter auf sie aufgepaßt; im Dorf überfallen und über 200 Rthr. wert Waren und Geld abgenommen; haben zwar eine Convoia vom Jung Cobbischen Regiment bey ihn gehabt, hat aber nichts geholfen, sondern die Mutmaßung, alß wenn sies mit ihnen gehabt hetten“.[82] „22. Febr. ist zu Bamberg[83] ein Kreyßtag[84] gehalten worden, hat man noch zur Cobbischen Guarnison 3/5 von der Compag. vom Creutzischen[85] Regiment Dragoner[86] gelegt, welchen man für ihr Winterquartier[87] 8000 schlechte fl.[88] auf 5 Monat geben müßen, welches der Burgerschaft 2 ½ Monat betroffen hat“.[89] „18. May am Pfingstmontag sind die Cobbischen Völcker, so das Winterquartier hie gehabt, mit Sack und Pack[90] marschirt, haben allhier empfangen 5 Monat Sold“.[91]
Anfangs war Cobb in die sogenannte „Werth’sche Revolte“ im Sommer 1647 verwickelt, als Werth in kaiserliche Dienste wechselte, weil er die Politik Maximilians I. von Bayern nicht billigte. „Die Zahl der unter Werths Kommando über die Donau rückenden bayerischen Regimenter belief sich auf zwölf, je zur Hälfte Kavallerie und Fußvolk. Es waren die Kürassierregimenter[92] Gayling, La Pierre[93] und Fleckenstein,[94] die Arkebusiere[95] Werth, Sporck[96] und Walpott von Bassenheim[97] sowie die Infanterieregimenter Holtz,[98] Marimont,[99] Reuschenberg,[100] Cobb, Jung-Mercy[101] und Winterscheid.[102] Obwohl Werth gute Disziplin zu halten suchte, ging der Marsch nicht ohne Ausschreitungen ab. Weil wegen des Waffenstillstands die Bagagepferde vermindert worden waren, mußten zur Fortschaffung des Trosses[103] Pferde requiriert werden. Da für die Truppen keinerlei Zufuhr organisiert war – die kurfürstlichen Beamten widersetzten sich oder hatten keine Anweisung – , waren die Regimenter genötigt, sich Lebens- und Futtermittel aus den durchzogenen Gegenden selbst zu besorgen. In einzelnen Fällen wurden Beamte mißhandelt, die ihren Exzessen zu wehren suchten. Die mit Werth einverstandenen Offiziere suchten jede Verbindung ihrer Truppen mit kurfürstlichen Boten und unterrichteten Beamten möglichst zu verhindern, keiner traute dem anderen; einzelne Werth verdächtige Obristen, wie etwa Marimont wurden streng überwacht. Marimont, der insgeheim kurfürstliche Schreiben erhalten hatte, die ihn über Werths Abfall aufklärten, schrieb, er würde durch die Zustellung der Patente an seine Kameraden sein Leben riskieren, da er wie ein Gefangener gehalten werde. Trotzdem gelang es der Entschlossenheit des Werth nachgeschickten Kommissars Franz Niclas von Königsfeld,[104] nach Vilshofen[105] zu kommen und sich mit Holtz, Gayling und Marimont in Verbindung zu setzen. Der Generalwachtmeister[106] Andreas Kolb von Reindorf[107] war inzwischen dem Beispiel seines Sohnes[108] gefolgt und führte sein Regiment nicht in Werths Lager, sondern nach Cham[109] und weiter auf Amberg,[110] nachdem er Druckmüller[111] von seiner bevorstehenden Ankunft unterrichtet hatte.
Am 7. Juli befand sich Werths Hauptquartier mit der Hauptmasse der Reiterei in dem kleinen passauischen Marktflecken Röhrnbach[112] an der Alz, nur noch ein bis zwei Tagesmärsche von der böhmischen Grenze entfernt. Das Fußvolk stand weiter zurück, noch nicht weit von der Donau entfernt, weil schlechte Wege den Marsch der Bagage behinderten. In der Nacht brach die ‚Gegenrevolte‘ los. Holtz und Marimont, durch die kurfürstlichen Patente längst gewonnen, befahlen die Umkehr über die Donaubrücken, nachdem sie Werths Ächtung bekanntgegeben hatten. Auf die Kunde davon scheint Jan von Werth die Reiterei im Lager von Röhrnbach aufgefordert zu haben, dem Kaiser zu schwören. Aber auch unter diesen waren die Ordres Maximilians bekannt geworden; dessen Anhänger streuten Verdächtigungen gegen Werth aus, als wolle er aus eigensüchtigen Beweggründen die Regimenter in Schlacht und Untergang führen. Werths dreimalige Aufforderung zum Schwur auf Ferdinand III. fand kein Gehör, niemand antwortete. Entscheidend war das Verhalten der Obristen Generalwachtmeister von Gayling war durch den Kommissar von Königsfeld beeindruckt worden, der ihm versprochen hatte, er werde an Werths Stelle bayerischer General der Kavallerie. Sowie sich Gayling, die Obristen La Pierre, Fleckenstein und Walpott von Bassenheim für den Kurfürst erklärt hatten, war es um Werths Autorität geschehen. Sein eigenes Leibregiment[113] und Sporcks Arkebusiere verweigerten den Gehorsam, nur Sporck – der aber offenbar im Moment nicht zugegen war – blieb ihm treu. Anscheinend ließ ihm Gayling einen Wink geben, er möge die Flucht ergreifen: ‚es sei hohe Zeit‘. Werth, der den völligen Fehlschlag seiner Unternehmung einsah, ließ etliche ihm treu ergebene Leute, wohl von seiner Leibkompanie, mit etwa 50 Pferden abseits reiten. ‚Nachdem er sich gestellt, als gienge er hinaus aufs Feld spazieren‘, ließ er sich sein Pferd bringen, saß auf und ritt davon; es war am 8. Juli um 4 Uhr nachmittags. So groß war doch die Scheu, den General zu verhaften oder zu erschießen, daß niemand die Hand gegen ihn erhob. Erst dann, als Werth genügenden Vorsprung hatte, scheint ein Kornett[114] vom Regiment Walpott mit 30 Reitern zu seiner Verfolgung ausgeschickt worden zu sein; er stieß auf Werths Obristwachtmeister, den Grafen Ernst Salm,[115] der eben von einer Sendung zu den Kaiserlichen zurückkehrte, und brachte ihn als Gefangenen ein“.[116]
Noch Anfang Juli 1648 soll ein oberösterreichischer Bauer bei Cob, der den erkrankten Kommandant von Weiden[117]Fritsch[118] vertrat, in Weiden erschienen sein, der gemeldet habe, dass 20.000 oberösterreichische Bauern den Schweden zu Hilfe kommen wollten, aus Rache dafür, was ihren Eltern beim Aufstand 1626 von Habsburg und Bayern angetan worden sei.[119] Am 3.11.1648 wurde Cob wieder zur Armee abberufen.
Sein Regiment wurde am 23. Oktober 1649 abgedankt.
[1] Obrist [schwed. Överste]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[7] Kitzingen; HHSD VII, S. 357ff.
[8] Ober- und Untermaßfeld [Kr. Meiningen]; HHSD IX, S. 319ff.
[9] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten„bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“.
Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.
[10] Tobias Geißler [ – ], kaiserlicher Obristleutnant.
[11] Dietwar,Chronik, S. 79.
[12] Schmalkalden [Kr. Schmalkalden]; HHSD IX, S. 387ff.
[13]Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog, in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[14] Urias Martin [Urias v. Breitenbach ?] [ – ], hessen-darmstädtischer Obristleutnant.
[15] Johannes Latomus [Latamus, Latomb, Lottomi] [ -August 1642 ?], hessen-kasselischer bzw. französischer Obristwachtmeister, Obristleutnant.
[16] Kapitän (schwed. Kapten): Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Der tägliche Unterhalt für einen Kapitän betrug in der brandenburgischen Armee (1631) 2 Rt.
[17] Leutnant [schwed. Löjtnant]:Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.
[18] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr., in der brandenburgischen Armee auf 8 fl. 10 gr. = 7 Rtl. 2 Gr; nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung. In den Feldlagern (über)lebte er unter den schwierigsten Bedingungen bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 3, 4 Jahren. Bei Gefangennahme oder Stürmen auf eine Stadt lief er immer Gefahr, getötet zu werden, da für ihn keine Ranzion zu erwarten war, oder wenn eine Untersteckung unter die eigenen Truppen nicht notwendig erschien.
[19] Franz v. Hatzfeldt [13.9.1596 Schloss Crottorf-30.7.1642 Würzburg], Fürstbischof v. Würzburg u. Bamberg. Vgl. WEBER, Würzburg und Bamberg.
[20] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“.VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“.
[21] Hieronymus Tarras [Torraß] [ – ], schwedischer Hauptmann.
[22] WAGNER, Pforr, S. 159.
[23] Wolfenbüttel [LK Wolfenbüttel]; HHSD II, S. 503ff.
[24] Melchior Reichsgraf Hatzfeldt v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], kaiserlicher Feldmarschall.
[25] Nicolas d’Inomville [d’Imonville] [ – ], kaiserlicher Obrist.
[26] Osterwieck [LK Harz]; HHSD XI, S. 359f.
[27] Hans Christoph v. Burgsdorff [Burckersdorff, Burchtorf, Busdorp] [14.9.1602 Prag-30.3.1672 Halberstadt], schwedischer Obrist.
[28] Einbeck [LK Northeim]; HHSD II, S. 128ff.
[29] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 507, S. 537.
[30] Alerheim [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 6f.
[31] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis; halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt]. Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden.„Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.
[32] Sforza = forza: Macht, Stärke.
[33] Feldmarschall [schwed. fältmarskalk]: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl. [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)], die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.
[34] Franz Freiherr v. Mercy [Merci, Merse], Herr zu Mandre u. Collenberg [zwischen 1580 u. 1590 Longwy (Lothringen)-3.8.1645 Alerheim], kurbayerischer Feldmarschall. Vgl. HERBERT, Franz von Mercy.
[35] Gottfried Huyn van Geleen, Freiherr u. Graf v. Amstenrade u. Geleen [um 1598-27.8.1657 Alden Biesen],bayerischer u. kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. SCHRIJNEMAKERS; CORSTJENS, Graaf Godfried Huyn van Geleen (in der deutschen Fachliteratur kaum beachtete Biographie).
[36] Generalfeldzeugmeister:Der Generalfeldzeugmeister war Befehlshaber der dritten, wenn auch teilweise gering geschätzten Truppengattung, der Artillerie; bei Beförderungen wurden die vergleichbaren Ränge bei der Kavallerie, dann der Infanterie bevorzugt. Der Rang umfasste das Kommando über Artillerie. Er erhielt nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) monatlich 1.200 fl.Ihrem Befehlshaber fielen die sogenannten „Glockengelder“ [Geld, womit eine eroberte Stadt, die sich vom groben Geschütze hat beschießen lassen, ihre Glocken und ihr Kupfergeschirr, welches alles herkömmlich der Artillerie des Eroberers heimfällt, wieder erkaufen oder einlösen muß. KRÜNITZ, Enzyklopädie Bd. 19, S. 192], zu, wenn man während der Belagerung etwa bei Sturmläufen hatte die Glocken läuten lassen, was nach dem „Recht“ des Siegers 12.000 fl. [zum Vergleich: 1634 wurde ein Bauernhof mit 8.-1.000 fl., ein kleines Schloss mit 4000 fl. veranschlagt; MATHÄSER, Friesenegger, S. 51] und mehr sein konnte. Vgl. auch HOCHEDLINGER, Des Kaisers Generäle. Ihm unterstanden die Schanzmeister und die Brückenmeister, zuständig für Wege-, Brücken-, Lager- und Schanzenbau sowie die Anlage von Laufgraben vor Festungen.
[37] Johannes Ernst Freiherr v. Reuschenberg [Rauschenberg, Ruischenberg] [29.3.1603 in Setterich getauft-5.3.1660 Köln], kurbayerischer, kaiserlicher Generalfeldzeugmeister, Feldmarschall. Vgl. REUSCHENBERG, „Jesus Maria und kein Quartier !“; EHRENPREIS, Feldmarschall Johann von Reuschenberg.
[38] Mußquetaten: Musketenfeuer.
[39] Schwadron [schwed. Skvadron]: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks und der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug).
[40] testa machen: vernichten.
[41] Jan Freiherr v. Werth [1594 Büttgen-16.9.1652 Benatek], bayerischer, kaiserlicher General der Kavallerie. Vgl. LAHRKAMP, Jan von Werth; KAISER: http://www.rheinische-geschichte.lvr.de/persoenlichkeiten/W/Seiten/JanvonWerth.aspx [17.6.2014].
[42] Walstatt: ursprünglich „von Leichen bedecktes Schlachtfeld‘ oder überhaupt ‚Ort, wo gekämpft worden ist‘; Schlachtfeld, Kampfplatz.
[43] Donauwörth [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 147ff.
[44] Battaglia: Schlachtordnung.
[45] Nördlingen [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 525ff.
[46] Praetext: Vorwand.
[47] N Marquis de Borri [Bourry] [ – 3.8.1645 bei Alerheim gefallen], französischer Feldmarschall.
[48] N Marquis de Pisani [Pisany] [ -3.8.1645 bei Alerheim], Assistenzrat des Louis II. de Bourbon, duc de Condé [8.9.1621 Paris-11.12.1686 Fontainebleau], französischer Feldmarschall.
[49]Louis II. de Bourbon, duc de Condé [8.9.1621 Paris-11.12.1686 Fontainebleau], französischer Feldmarschall.
[50] N Marquis de Chastelnau [Chatteleu] [ – ], französischer Gouverneur.
[51] Obristwachtmeister [schwed. Major]: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 40 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] oder 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. Daneben war er zum Teil auch Rittmeister, um seinen Sold aufzubessern.
[52] Rittmeister [schwed. Ryttmåstere]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte – 1620 erhielt er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur 25 fl. – , bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[53] Hauptmann [schwed. Kapten]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. , nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630), in der brandenburgischen Armee soll er dagegen 300 fl. erhalten haben. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.
[54] Aventurier: Abenteurer, Schlachtenbummler, die zeitweise auf eigene Kosten im Heer dienten, auch Freibeuter (Kriegsunternehmer). Vgl. ERNSTBERGER, Abenteurer. Von den Städten wurde dagegen verlangt, dass sie diesen oft adeligen Schlachtenbummlern Quartier und Unterhalt gaben. In der „Begründten Summarische Relation“ (Quelle 6) über die Schlacht bei Alerheim (1645) heißt es„Insonderheit ist vnder den Französischen Auenturirn, wie man nachricht hat / eine nit geringe anzahl / vnd darunder vil vornemme Leut / Todt gebliben“.
[55] „Armee ohne Land“: PRESS, Hessen, S. 312, über die Armee der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Nach den Zahlen bei BETTENHÄUSER, Die Landgrafschaft Hessen, S. 17, müsste jeder 4. Einwohner der Landgrafschaft Soldat gewesen sein. Hessen-Kassel unterhielt bei einer Einwohnerzahl v. 70.-80.000 eine Armee v. insgesamt 18.000 Mann, die nur durch Kontributionen in den besetzten Gebieten erhalten werden konnte; ein typischer Fall v. Überrüstung. Laut Dorstener Vertrag hatte Amalie von Hessen-Kassel eine Armee v. 7.000 Mann zu Fuß u. 3.000 Reitern zu unterhalten; dafür zahlte Frankreich jährlich 200.000 Rt.; Staatsarchiv Marburg 4 f Frankreich Nr. 55; Bibliothèque Nationale Paris Manuscrit français Nr. 17885. Vgl. auch SODENSTERN, Die Anfänge.
[56] Johann Graf v. Sayn-Wittgenstein [1601-3.8.1645 bei Alerheim gefallen], weimarischer Obrist.
[57] Wolf Dietrich v. Truchsess v. Wetzhausen auf Weißendorf u. Weisenbach [ – 3.8.1645 bei Alerheim ?], schwedischer Obrist.
[58] M. de Sweertz [Schwerdt, Schwert] [ -3.8.1645 bei Alerheim gefallen], hessen-kasselischer Obristleutnant.
[59] N Fabri [ -3.8.1645 bei Alerheim gefallen],weimarischer oder hessen-kasselischer Obristleutnant.
[60] N Sauerzapf [Saurzapff] [ -3.8.1645 bei Alerheim gefallen], weimarischer oder hessen-kasselischer Obristleutnant.
[61] N Hailmann [Hylman] [ -3.8.1645 bei Alerheim gefallen], weimarischer Obristleutnant.
[62]Jean Gaspard Ferdinand Conte de Marsin [Marchin, Marcin, Marzin] [ -1673], französischer Feldmarschall.
[63]N marquis de Chastelnau [ – ], französischer Offizier.
[64] N Lamossè [L’Amoussay] [ – ], französischer Generalmajor.
[65] N Lamperti [Lamberti][ – ], französisch-weimarischer Obrist.
[66] Alexandre de Prouville, marquis de Tracy [ -1670], französischer Generalkriegskommissar, Obrist u. Feldmarschall.
[67]Friedrich Wolfgang v. Fleck[h]enstein [ -15.6.1674], französischer Generalmajor.
[68] Antoine III. duc de Gramont, souverain de Bidache, comte de Guiche et de Louvigny [1614-1678], französischerGeneralleutnant.
[69] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.
[70] Franz Freiherr v. Royer [Rouyer] [ -24.3.1671], kurbayerischer Generalwachtmeister.
[71] Gil [Gilles, Gilli, Chill] de [di] Haes [Hasi, Haas, Haß, Hasa, Hassia, „Schillerhaas“] [22.4.1597-1657], bayerischer, kaiserlicher Feldmarschallleutnant.
[72] Philipp Ludwig Herzog v. Schleswig-Holstein-Sonderburg-Wiesenburg[27.10.1620-10.3.1689], kaiserlicher Obrist.
[73] Reinhard v. Hillen [Hiller, Hille, Hyllen] zu Helden [12.12.1599-April 1675], kurbayerischer Obrist.
[74] Johann v. Stahl [ – ], kurbayerischer Obrist.
[75] Heinrich Christoph Gayling [Gehling, Geiling] v. Altheim [1604-20.12.1654], kurbayerischer General.
[76] Fahne: Fahne einer Kompanie; metonymisch die ganze Kompanie. Als Feldzeichen war die Fahne zur Unterscheidung von Freund und Feind unverzichtbar, da es im Dreißigjährigen Krieg kaum einheitliche Uniformen gab. Sieg und Niederlage wurden nach der Zahl der eroberten und verlorenen Fahnen ermittelt. Die Fahne wurde geradezu kultisch verehrt, Soldaten legten ihren Eid auf die Fahne, nicht auf den Kriegsherrn ab. BRNARDÍC, Imperial Armies 1, S. 38ff.
[77] Cornet: Fahne der kleinsten Einheit der Reiterei: „bei den soldaten ist das cornet dasjenige zeichen, so die helden bei frewd und mut erhaltet, darnach sie alle sehen, und wo dieses verloren, so ist herz und mut und die ganze compagni, das ganze regiment, das feld verloren. Philand.2, 327“ [DWB].
[78] Begründte Summarische RelationDeß zwischen der Chur=Bayrischen ReichsArmada / vnd dem auß Westphalen beygestossenen Kays. Succurs eines thails: Dann der Königl. Frantzösischen dem Duca di Anguien vndergebnen Armada / bey deren sich auch die Weinmarische vnd Hessische befunden / andern thails / bey dem Dorff Allershaimb im Rieß den 3. Augusti / Anno 1645. fürgangne Haupttreffens. Gedruckt im Jahr 1645 [Stadtbibliothek Ulm Sch 8227].
[79] Rothenburg o. d. Tauber [LK Ansbach]; HHSD VII, S. 637ff.
[80] Röttingen [LK Würzburg]; HHSD VII, S. 848f.
[81] Oberscheckenbach, heute Ortsteil von Ohrenbach [LK Ansbach].
[82] HELLER, Rothenburg, S. 182.
[83] Bamberg; HHSD VII, S. 66ff.
[84] Kreistag: Seit 1529 bildeten sich die Kreistage zu Beschluss- und Beratungsgremien ihrer Mitglieder heran. Unabhängig von seiner reichsständischen Zugehörigkeit besaß jedes Mitglied eine Stimme im Kreistag, der unregelmäßig zusammentrat. Zu diesem Zweck wurde als wichtigstes Amt das des Kreisausschreibenden geschaffen. Das Amt, das schon bald teilweise erblich wurde, wurde in einigen Kreisen von einem, in den meisten jedoch von zweien, dem weltlichen und dem geistlichen kreisausschreibenden Fürsten bekleidet. Dabei handelte es sich in der Regel um die ranghöchsten Fürsten des Kreises. Im Schwäbischen Reichskreis waren dies beispielsweise der Bischof von Konstanz und der Herzog von Württemberg, im kurrheinischen Kreis dagegen allein der Kurfürst von Mainz. Die Kreisausschreibenden beriefen ursprünglich die Kreistage ein und führten die Korrespondenz mit den anderen Kreisen. Im Laufe der Zeit entstand daraus gewissermaßen eine geschäftsführende Rolle, so dass sie beispielsweise auch die Reichsgesetze zur Publikation innerhalb des Kreises versandten. Der Kreistag wählte den Kreishauptmann (auch Kreisoberst oder –obrist) und seine Nachgeordneten bzw. Stellvertreter, dessen Aufgabe ursprünglich die Führung der Kreistruppen war, die ihm von den Kreisständen unterstellt wurden. In einigen Kreisen stand später an der Spitze der Truppen ein Kreisgeneral, der Kreisobrist war dann, wenn das Amt überhaupt beibehalten wurde, nur für die Wahrung des Friedens nach innen zuständig. Weiterhin wurden durch die Kreisstände die Zugeordneten (Räte) und das Personal für Kanzlei, Kasse und Archiv bestimmt. Wichtige Aufgaben waren: Erhaltung gemeinen Friedens und Ruhe gegen Aufrührer, zusammenrottende Kriegsleute und ausländische Werbungen. Zu der „innerlichen Defension“ kam recht bald die Landesverteidigung des Reiches; dieVollstreckung der „Gerechtigkeit wider die in die Acht Erklärte“; die Ermäßigung der Matrikularanlagen; die Aufsicht über das Münzwesen; die Beobachtung der Zölle und die Wahl der Beisitzer des Reichskammergerichts.
[85] Georg Creutz [Kreitz, Kreuz] [ – ], kurbayerischer Obrist.
[86] Dragoner [schwed. Dragon; frz. Dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd und eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung.Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[87] Winterquartier: Zugewiesenes Quartier, das – angesichts der um 1, 5 º tieferen mittleren Jahrestemperatur mit extremen Kälteperioden überlebensnotwendig – in der Regel vom November bis zur Eröffnung der Sommerkampagne im Mai/Juni beansprucht wurde und in dem andere, höhere Verpflegungssätze galten. Natürlich versuchten deshalb Magistrate und Stände immer wieder, diesen Zeitraum zu verkürzen, indem man schon ab Februar das „Sommertraktament“ einzuführen versuchte, was wiederum zu Aufruhr bzw. einer Erhöhung der Beschaffungskriminalität unter den Soldaten und ihrem Tross führen musste. Dazu kam der enorme Bedarf an Feuermaterial, wobei alles nur einigermaßen Brennbare durch die Truppen beschafft wurde. Der Chronist und Bürgermeister Leopold aus Marktredwitz berichtet über den November/Dezember 1640; BRAUN, Marktredwitz, S. 129: „Über diese 8 Regiment[er] [hinaus] sind auch 200 Polacken mit marchiert, welche – wie ob[en] gehört – zu Oberredwitz logierten: Einige sind auch in Dörflas einquartiert worden. Obwohl wir hier im Mark[t] kein Quartier gehabt, so haben wir doch des Generals Tafel versehen und herrlich in die Küche (ver)schaffen müssen. Auch haben wir für die Regiment[er] hinaus[gegeben] 800 Brot[e], 800 Maß Bier und 2 Rind[er]. Überdies hat (ein)jeder Bürger, der seinen Stadel nicht zugrund reissen oder gar verbrennen lassen wollte, hinaus[ge]geben Fleisch, Fisch, Futter, Bier, Brot und Geld. [Es] ist dadurch auch sehr wenig erhalten worden, denn fast in jedem Stadel [hat] eine Kompanie gelegen, welche (dann) alles Heu, Stroh, ungedroschenes Getreide, Holz und Brettern in das Feld getragen. Es sind daraus Hütte gemacht und hernach meistens verbrannt [worden]. Um das, was liegen geblieben war, haben sich die Nachbarn auch [noch] gezankt. Sie haben auch alle Zäun[e] um die Gärten, Planken [und] Um(b)schrote umgehauen und verbrannt. All(e) unser[e] Fischkästen, [von denen] ein [jeder] vorher um 50 K[ronen] erkauft [worden war], haben sie in einer Geschwindigkeit eingehauen, zerrissen, hinweggetragen und in Grund verdorben. [Auf] dem Freithof, welcher erst neu gemacht worden war, haben sie die Schindel[n] abgeschlagen und sam(b)t dem Tor verbrannt. In Summa, diese Leute haben einen großen Schaden getan in dem unausgedroschenen Getreide, Futter, (Ge)stroh und Holz. [Sie haben auch] fast alle Stadel im Grunde zerschlagen und das Gezimmer verbrannt; denn die Kälte war sehr groß. Daher [haben] sie auch außer[halb] der Stadel noch über 1000 Feuer angezündet und gehalten. Was sie in den Vorstädten ertappt haben, [das haben] sie (hinweg)genommen und das Vieh geschlachtet. Die Nacht [über] hat die ganze Bürgerschaft auf Befehl des Generals um und um auf der Mauer im Gewehr stehen und wachen müssen. Ungeachtet dessen aber sind die Musketiere(r) doch an vielen Stellen über die Mauer herabgestiegen, [sind] in die Ställ[e] eingebrochen, [haben] kleines Vieh erwürgt und was sie sonst [noch] bekommen konnten, [haben sie] mitgenommen und [sind dann] wieder hinausgewischt. Dies geschah (nun) an vielen Orten, [so] daß wir also genug(samb) zu wehren und solches zu verhindern hatten. Die Tor(e) hatte er selbst(en) besetzt und mit seiner Wacht versehen“. Natürlich versuchten die Magistrate und Stände, diesen Zeitraum zu verkürzen, indem man schon ab Februar das „Sommertraktament“ einzuführen versuchte, was wiederum zu Aufruhr bzw. einer Erhöhung der Beschaffungskriminalität unter den Soldaten führen musste. Vgl. die Versuche des Magistrats von Berlin im Januar 1641; FADEN, Berlin, S. 226.
[88] Reichswährung; der fränkische Gulden stand höher im Kurs; das Verhältnis war 5:4.
[89] HELLER, Rothenburg, S. 183.
[90] Sack und Pack: Sack und Pack bezieht sich nicht auf Personen, sondern auf alles, was sich in Säcken und Packen verstauen lässt.
[91] HELLER, Rothenburg, S. 184.
[92] Kürassier:Kürisser, Kyrisser, Corazzen (franz. Cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder). Die Kürassiere waren die älteste, vornehmste – ein gerade daher unter Adligen bevorzugtes Regiment – und am besten besoldete Waffengattung. Sie gehörten zu den Eliteregimentern, der schweren Reiterei, deren Aufgabe im Gefecht es war, die feindlichen Linien zu durchbrechen, die Feinde zur Flucht zu nötigen und damit die Schlacht zu entscheiden. Sie trugen einen geschwärzten Trabharnisch (Brust- und Rückenharnisch, den „Kürass“), Ober- und Unterarmzeug, eiserne Stulphandschuhe, Beinschienen und Stulpstiefel mit Sporen, Schwert oder Säbel und zwei lange Reiterpistolen, die vor dem Aufsitzen gespannt wurden. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Küriss ohne Unterbeinzeug zu tragen. Der Kürass wurde mit 15 Rt. veranschlagt. SKALA, Kürassiere; WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd.Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold. Zu den schwedischen Kürassierregimentern vgl. die Bestimmungen in der Kapitulation für Efferen, Adolf Theodor [Dietrich], genannt Hall => „Miniaturen“. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter in Kürassierregimenter umgewandelt, falls die notwendigen Mittel vorhanden waren.
[93] Johann [Jean] Heinrich Freiherr v. La Pierre [Lapierre, Lapier, la Pier] [ -1651], kurbayerischer Generalwachtmeister.
[94] Georg Heinrich Freiherr v. Fleckenstein [ -1658] kurbayerischer Obrist.
[95] Arkebusier: Leichter, mit einer Arkebuse bewaffneter Reiter, eigentlich berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß). Die Arkebuse (später Karabiner genannt) war ein kurzes Gewehr von ca. 1 m Länge, eine Waffe für bis zu über 100 g schwere Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Der Karabiner war leichter als die Muskete, die Geschosse waren ebenfalls leichter, ihre Durchschlagskraft war auch geringer. Gerüstet war der Arkebusier mit einem Kürass aus schussfreiem Brust- und Rückenstück (dieses wurde mit 11 Rt. veranschlagt) oder auch nur dem Bruststück. 1635 wurde von Nürnberger Plattnern ein Arkebusier-Harnisch, der vorn und hinten schusssicher war, für 3 Rt. angeboten; TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 1239. Seitenwehr war ein kurzer Haudegen, in den Sattelhalftern führte er 1 – 2 leichte Pistolen. Er wurde zumeist in kleineren Gefechten oder für Kommandounternehmen eingesetzt. In den Schlachten sollten sie die Flanken der eigenen angreifenden Kürassiere decken und in die von ihnen geschlagenen Lücken eindringen. Er erhielt als Verpflegung die Hälfte dessen, was dem Kürassier zustand, zudem auch weniger Sold. Vgl. ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 464ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123, BEAUFORT-SPONTIN, Harnisch, S. 96. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter, wenn die Mittel vorhanden waren, in Kürassierregimenter umgewandelt. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. auch http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[96] Johann Graf v. Sporck [Sporgk, Spurgk, Spork, Sperckh] [um 1601 Westerloh-6.8.1679 Heřmanměstetz], kurbayerischer, kaiserlicher Feldmarschallleutnant.
[97] Hans Jacob v. Walpott-Bassenheim [Walbott v. Bassenheim] [ -1680] kurbayerischer Obrist.
[98] Georg Friedrich v. Holtz zu Niederholtz[1.11.1597-10.8.1666], Obrist, Generalfeldzeugmeister. WÖLLPER, Georg Friedrich von Holtz, unter: http//www.koni.onlinehome.de; HOLTZ, Generalfeldzeugmeister Georg Friedrich vom Holtz.
[99] [Johann ?] Carl Freiherr v. u. zu Marimont [Mairemont, Margemont] [ -1668], kurbayerischer Generalwachtmeister
[100] Johannes Ernst Freiherr v. Reuschenberg [Rauschenberg, Ruischenberg] [29.3.1603 in Setterich getauft-5.3.1660 Köln], kurbayerischer, kaiserlicher Generalfeldzeugmeister, Feldmarschall. Vgl. REUSCHENBERG, „Jesus Maria und kein Quartier !“; EHRENPREIS, Feldmarschall Johann von Reuschenberg.
[101] Heinrich Freiherr v. Mercy [ – ], kaiserlicher Generalwachtmeister,Feldmarschallleutnant.
[102] Johann v. Winterscheid [Winterschaid] [ – ], kurbayerischer Obrist, Generalwachtmeister.
[103] Tross: Der Tross war der gesamte Begleitzug eines Heeres (ohne Anspruch auf Verpflegungsrationen) und bildete sich, neben den Offiziers- und Soldatenfamilien, aus Dienstpersonal, Feldpredigern, Feldchirurgen, Feldschern (vgl. s. v.), „Zigeunern“ als Kundschaftern und Heilkundigen, Köchen und Handwerkern, Händler/innen und Marketender/innen, Invaliden und Entwurzelten, Glaubensflüchtlingen, Soldatenwitwen und Kriegswaisen, Hunger leidenden Zivilisten und Bauern, Gefangenen, behördlicher Strafverfolgung Entflohenen und zum Dienst bei der Artillerie verurteilten Straftätern sowie Gauklern, Wahrsagern und in 4 Klassen eingeteilte Prostituierten („Mätressen“, „Concubinen“, „Metzen“ und „Huren“). Der schwer bewegliche Tross und die ambulante Lagergesellschaft waren z. T. doppelt bis viermal so groß wie das Heer, dem er folgte, und war somit zahlenmäßig größer als eine Großstadt wie etwa Köln. Während zu Anfang des Krieges der Tross etwa 30 % größer war als die kämpfende Truppe, war er am Kriegsende nach Aussage des bayerischen Feldmarschalls Gronsfeld unkontrollierbar angewachsen. Er erinnerte daran, dass man„in disen beiden armaden sicherlich über 180 000 seelen hat, welche, es sein gleich jungen, fuhrknecht, weiber und künder, doch alle sowoll alß soldaten leben müssen. Nun werden die beeden armaden ungefähr uf 40 000 mann proviantirt, und mehrer nicht, alß ein mensch in 24 stundt nöthig hat. Wie nun die übrige 140 000 menschen leben können, wan sie nicht hin und her ein stuckh brott suchen thun, solches ist über meinen verstandt“. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2961, fol. 29 (Ausfertigung): Gronsfeld an Maximilian I. von Bayern, Thierhaupten, 1648 III 31. In der Werbeinstruktion (1639 VII 04; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2624, fol. 4-5) war bestimmt worden, dass „taugliche knecht und nit solche, wie zum theil bei vorigen werbungen geschehen, geworben werden, die mit zu villen kindern beladen und sich allein wegen der quartier underhalten lassen, khonfftig aber wanns zum veldzug khombt, wider dauongehn, also werb: und lifergelt umb sonst angewendt wirdet“. Zum Teil wurden sogar Schiffsbrücken im Tross mitgeführt. Zudem unterlag der gesamte Tross der Militärjustiz, vgl. GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 35 (1633): „Haben 4 von dem Troß ins Feuer geworfen, wie man denn nach geschehenem Brand 2 Köpf, etliche Finger und einen halben gebratenen Menschen noch übrig gefunden“.Zur „Lagergesellschaft“ vgl. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“, S. 279-296; LANGER, Hortus, S. 96ff.; WAGNER, Ars Belli Gerendi. In Notsituationen wurden Trossangehörige, wenn auch erfolglos, als Kombatanten eingesetzt; BRNARDIC, Imperial Armies 1, S.19.
[104] Franz Niclas v. Königsfeld [ – ], kurbayerischer Kommissar.
[105] Vilshofen [LK Passau], HHSD VII, S. 772f.
[106] General(feld)wachtmeister: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer („Generalmajor“ bei den Schweden). In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig. Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen und dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden und Regimenter im Felde und beim Marsch.
[107] Andreas Freiherr Kolb v. Reindorf [Rhaindorf] [ -13.4.1666], kurbayerischer Obrist.
[108] Hans [Johann] Jakob Kolb v. Kager [Reindorf, Rhaindorf], genannt „der junge Kolb“ [1604-1670], kurbayerischer Obrist.
[109]Cham [LK Cham]; HHSD VII, S. 124ff.
[110]Amberg, HHSD VII, S. 20ff.
[111] Georg Druckmüller [Truckmüller, Truckmiller] v. Mühlburg, Freiherr zu Prunn, Herr zu Roggenstein [ -27.4.1659], kurbayerischer Feldmarschallleutnant.
[112] Röhrnbach [LK Freyung-Grafenau].
[113] Leibregiment: Als Leibregiment wurde im 17.Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich, in Dänemark und in Schweden diejenigen Regimenter bezeichnet, deren Inhaber der regierende Landesherr war. Ihm standen zudem die sich daraus im Rahmen der Regiments- bzw. Kompaniewirtschaft ergebenden Einnahmen zu. Ein Leibregiment hatte daher eine grundsätzlich andere Funktion als die Leibkompanie eines Obristen.
[114] Kornett: Der Kornett führte die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entsprach der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold. => Fähnrich; Fahne.
[115] Ernst Salentin Graf v. Salm-Reifferscheidt-Dyck[4.4.1621 Dyck-11.6.1684 Dyck], kaiserlicher Obrist.
[116] LAHRKAMP, Werth, S. 178.
[117] Weiden; HHSD VII, S. 794ff.
[118] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 92f.
[119] HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 274.
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