Damm, N von
Damm, N von; Obrist [ – ] N von Damm [ – ] stand 1637 als Obrist unter Josias von Rantzau in französischen Diensten.
„1637 ereilte die Stadt Nordhorn[1] ein weiteres schlimmes Unglück. Wie aus einem Schreiben des Grafen Arnold Jobst von Bentheim vom 20. Juli 1637 hervorgeht, waren Truppen des in Diensten des Königs von Frankreich stehenden Generals von Rantzau unter dem Befehl des Obristen von Damm in die Grafschaft eingefallen und hatten sich größtenteils in der Stadt Schüttorf[2] einquartiert. Nach Visch handelte es sich um 12 Kompanien Fußsoldaten und vier Kompanien Reiter, die bereits am 15. Juli eingetroffen waren. Sie wurden jedoch am 19. Juli des Nachts gegen 10 Uhr von kaiserlichen Truppen des Generalwachtmeisters von Velen überfallen, teils vertrieben, teils gefangen genommen.
Über den Vorfall findet sich ein Bericht aus der ‚Wochentlichen Postzeitung‘ vom 11. August 1637: ‚Der Rantzauwischen in Schuttorpff jungst erlittne Niderlagh continuirt zwar, weill aber die Keyserische, zu zeittlich auf das Plunderen gefallen, und der Pfordten nicht wahrgenomm, ist der Feundt inmitelst, als die Unsrige zu einer Pfordten hinein getrungen, zue der anderen, so nicht besetzt gewesen, mehrer Theilß entwischet, sollen nicht über 20 nidergemacht, und 150 gefangen sein worden. Versamblen sich ietzo auffs New‘.
Offenbar zogen die Truppen Rantzows nach Nordhorn weiter. Wie es scheint – der Text im fraglichen Schreiben des Grafen weist Fehlstellen auf bzw. ist unleserlich – waren kaiserlicheTtruppen in Neuenhaus[3] und Nordhorn einquartiert, die von Velen angefordert wurden, um gegen die französischen Truppen vorzugehen. Weiter heißt es dann in dem Schreiben des Grafen wörtlich: ‚So ist darüber leider, ged(ach)te unsere Statt Northorn in Brandt gerathen, der Gestalt, daß fast an die 117 Häuser mit allen darin bereit gefaßeten Getreidt und Vorrath gründlich in die Asche gelacht und die arme Bürgerschaft dazu noch gantz auß- und abgeplündert worden‘. Aufschluß über die näheren Umstände, die zu dem Brand führten, gibt der Eintrag des Pastors Sutoris im Protokollbuch der Nordhorner Kirchengemeinde: ‚[…] in anno (1)637 ist leeder de Stadt in Brandt geraket, alß twe Compagnie Keiserlicker Ruiter alhir gelegen, sindt deselfe unangesehen sie genochsam geavisert, und gebeden vorth tho marcheren, averst darmit geschertzet, von einem Oversten Rantzow geheten averfallen, und darmit de Stadt an veelen verscheidenen Ördern angesteeken […] und in de hundert und achtein Heusere alhir gebrant. Man heft ock des Dorpes, dar doch nicht ein einzig Soldat vorhanden gewesen, nicht verschonen können‘ „.[4]
„In einem Schreiben an Generalwachtmeister Alexander von Velen vom 25. Juli/3. August 1637 geht Graf Arnold Jobst von Bentheim ebenfalls auf den Brand in Nordhorn ein: es seien französische Truppen in die Grafschaft eingefallen und hätten die Untertanen ‚ruiniert‘, wobei ‚mein armes Stettlein Northorn hatt in die Asche gelacht werden mußen, wegen des, daß ich bei den frantzschen Volckern fur Keiserisch gehalten werde, hingegen werdte bei den Kayserschen hohen Officiren zu faveur der Frantzen suspectirt in den Sachen, die mir so unbekandt gewest, alß die Stundt meines Thodts […]‘. Kurzum, die Franzosen verdächtigten den Grafen, Parteigänger des Kaisers zu sein, während die kaiserlichen Offiziere hingegen glaubten, er begünstige die Franzosen. Zu büßen hatten dafür die Bürger der Stadt Nordhorn.
Aus dem fraglichen Brief geht des weiteren hervor, daß die Truppen Rantzaus am 2. August (n. St.) 1637 auch die Niedergrafschaft heimsuchten. ‚Wie elendich es aber jetzo mit meiner Nieder Graffschafft beschaffen, kann nicht genuchsamb geklagt werden, angesehen der Generall Rantzow mit allen seinen Volckern auß dem Embslande uffgebrochen und gistrigs Tags in meine Nieder Graffschafft wieder eingefallen, werden sie nicht baldt uffbrechen, so wirt kein Mensch daselbst [wonen] pleiben konnen, ich lebe der Hoffnungh, daferne einige Kayserliche Volcker ihre marche deser Endts in mein Land nemen mogten, E(uer) L(iebden) werden mein Freundt sein und die Disposition machen und befordern wollen, damit alle Verherigung, Raub und Plünderungh der Soldatesque bei schwerer Straff verbotten werde‘.
Weiter beklagt sich der Graf darüber, daß seine Untertanen über die Maßen zu Arbeiten in der Festung Rheine[5] herangezogen würden, zumal sie außerdem noch die Wälle der Stadt Schüttorf zu ‚demolieren‘ hätten.
Allerdings war auch die Stadt Schüttorf bei den Ereignissen des Juli nicht ungeschoren davon gekommen. Bei dem Überfall der kaiserlichen Truppen des Generalwachtmeisters von Velen am 19. Juli 1637 waren die Pfarrkirche, das Rathaus, Kettelers Hof und alle Bürgerhäuser so gründlich ausgeplündert worden, daß kaum noch etwas übrig blieb. Dazu bemerkt Sager: ‚[…] Schüttorf war ein Trümmerhaufen, aus dem nur noch Kirche und Turm, das Rathaus, die Burg und einige Häuser in der heutigen Jürgenstraße herausragten. Schweine wühlten die Särge aus der Erde‘. Ein Nachweis für jene Behauptung fehlt freilich. Auffällig ist nun aber, daß Graf Arnold Jobst, der ausführlich auf das Schicksal der Stadt Nordhorn und der Niedergrafschaft während des Einfalls eingeht, nichts über die angebliche Zerstörung Schüttorfs berichtet. Auch in dem Artikel der weiter oben zitierten ‚Wochentlichen Postzeitung‘ vom 11. August 1637, deren Verfasser gut informiert gewesen zu sein scheint, ist wohl von Plünderungen nicht aber von Zerstörungen in Schüttorf die Rede.
Aus dem Bericht des Rentmeisters Martell aus Lingen[6] vom 14. August 1637 geht hervor, daß sich der Feldmarschall von Rantzau in Meppen[7] aufhielt, um dort mit dem Landgrafen von Hessen und dem französischen Gesandten [Beauregard; BW] Kriegsrat wegen eines Vorgehens gegen die Garnison Rheine zu halten. Außerdem ist zu erfahren, daß sich der französische Kriegskommissar in Schüttorf aufgehalten hatte, sich jedoch beim Angriff der kaiserlichen Truppen in Sicherheit bringen konnte. Zwischen ihm und dem Feldmarschall von Rantzau bestehe jedoch ein sehr gespanntes Verhältnis, weil letzterer die Zahlung der versprochenen drei Millionen verlange, dafür daß er ’seine Volcker ins Veldt gefuhret‘ habe. Der Kommissar erklärte hingegen, er dürfe nur Zahlungen entsprechend der tatsächlichen Truppenstärke leisten. Worauf der Feldmarschall einwandte, es sei nicht seine Schuld gewesen, wenn der Einfall in Schüttorf ‚viele Volcker ruinirt‘ habe, folglich müsse es auch bei den vereinbarten Zahlungen bleiben“.[8]
[1] Nordhorn [Kr. Grafschaft Bentheim]; HHSD II, S. 351f.
[2] Schüttorf [Kr. Grafschaft Bentheim]; HHSD II, S. 421f.
[3] Neuenhaus [Kr. Grafschaft Bentheim]; HHSD II, S. 340.
[4] STEINWASCHER, Krieg, S. 86f.
[5] Rheine [LK Steinfurt]; HHSD III, S. 637f.
[6] Lingen; HHSD II, S. 299f.
[7] Meppen; HHSD II, S. 327f.
[8] STEINWASCHER, Krieg, S. 88ff.
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