Erlach, Burckard von

Erlach, Burckard von; Student [1613-25.1./3.2.1633 Pfirt]

Hartmann Freiherr [?] von Erlach [14./24.9.1597 Bern-25.1./3.2.1633 Pfirt] wurde 1633 von aufständischen elsässischen Bauern abgeschlachtet. Sein zufällig anwesender Vetter Burckard von Erlach [1613-25.1./3.2.1633 Pfirt],[1] Sohn des Anton von Erlach,[2] der ihn gerade besuchte, bevor er in Genf sein Jurastudium beginnen wollte, wurde ebenfalls ein Opfer des Bauernaufstandes.

„Ich komme aber demnach auch auff den anderen Adenlichen Jüngling / Burckard von Erlach: welcher / gleich wie er auch von Adenlichen / dapfferen Eltern erzeuget ist / vnd nam̃lich / von dem vor- vnd wolgedachten J. Burckard von Erlach / Fürstlichem Anhaltischē Raht vnd Marschalcken / etc. also ist auch derselbige von jugendt auff in Adenlichen / rühmlichen tugenden aufferzogen worden.

Insonderheit wolte sein Herr Vatter / daß er den Studiis abwarten solte; weßwegen er auch allhie bey uns in Basel eine zeit-lang sich auffgehalten / vnd sich dergestalt in seinem wandel erzeiget / daß eine lobliche Vniversität allhie mit ihme wol zufrieden geweßt / vnd kein ander testimonium, als der wahren gottsforcht / demut / bescheidenheit / friedfertigkeit / vnd dergleichen tugenden geben kann.

Er ware hierauff willens gewesen / mit consens vnd güt-heissen seines Herrn Vatters / wie eine Copey seines schreibens / so hinder jhme ist gefunden worden / außweiset / sich naher Genff zubegeben / allda dem Studio Juris bey gelehrten Leuthen nachzusetzen. Er ist aber vns ein trauriges Exempel worden des spruchs Jeremiæ. Ich weiß / HErr / daß des Menschen thun nicht stehet in seiner gewalt / vnd stehet in niemands macht / wie er wandle / vnd seinen gang richte.

Dann als er vor wenig tagen / seinen Vetteren zubesuchen / nach Pfirdt kommen war / ist er / leyder / ja freylich gantz vnschuldiger weise / obbemeldten Vnfals auch theilhafftig worden / ohnangesehen er dem Kriegswesen sich nicht ergeben hatte.

Es haben ihne die barbarischen Bawren von einem Fenster hoch im Schloß-hoff hinunter gestürtzet; von welchem fall er sich noch auff beyde knye auffgerichtet / mit gefaltenen händē vnd weynenden augen / vmb gnade vnd Lebens-fristung gebätten. Vmbsonst ! dann wie grausam vnd erschröcklich er darüber seye tractiret vnd mißhandlet worden / achte ich vnnöthig zuvermelden / weil die augenscheinliche erfahrung dessen genugsame zeugnus gibt“.[3]

Das „Theatrum Europaeum“[4] berichtet über den Januar 1633: „Den Bawren im Sundgaw[5] hat dieses Wesen / nach dem gemeinen Sprichwort: Dulce bellum inexpertis: dem vnerfahrnen Mann / stehet der Krieg wohl an / so wol gefallen / daß sie auch gegen die Schwedische[6] auffgestanden / vnd gleich in Harnisch geloffen / doch ihnen selbsten zum allergrösten Schaden vnd Vntergang. Dann sie fast auff 4000. starck / gleich einem Schneeballen zusammen gerollet / die Schwedische SalvaGuardiē[7] hin vñ wider nidergemacht / Pfirdt eingenommen / den Obristen Leutenant[8] Erlach[9] / dem sie gleichwol dz Leben versprochen / gantz jämmerlich vnd Barbarisch ermordet / zerfetzet vnnd zerstücket / Hände vnd Füß / Nasen vnd Ohren abgeschnitten / den Kopff abgehawen / die Stücke im Schawspiel herumb getragen / solche auch dē zu Altkirch[10] gefangenē Mons. de Chaumare,[11] mit Bedrohung / es ihme nicht besser zumachen / gezeiget / vnd viel schröckliche Insolentzien[12] vervbet / an 24. Rheingräffischen Reutern / vnd einer zimlichen Anzahl der Obristen Harpffen[13] vnnd de Bois[14] Volck. Wider solche aber ist Herr General Rheingraff[15] / so zu Straßburg / nachdem ers in Erfahrung bracht / mit Mons. Battigli,[16] Major Hornbergers[17] / Straßburgischem / Schavelitzkischem[18] / Solmischen[19] / vnd anderm Volck / sampt etlichen Feldstücklein[20] vnnd aller Zugehör auffgewesen / auff Ruffach[21] vnd Than[22] zugezogen. Ehe er aber mit den seinigen ankommen / ist der Oberste Harpff / auff dessen Quartier sie auch ein Anschlag gehabt / vnd ihne vnversehens vberfallen wollen / aber verkundtschafft worden / ihnen entgegen gezogen / deren in tausend nidergemacht / etliche hundert nacher Lansern[23] gefangen führen lassen / den vbrigen im Dorf Blotzheim[24] zum drittenmahl Quartier[25] angebotten / die es aber allezeit außgeschlagen / so gar / daß da ihnen auff geferbtes falsches Begehren 14. Reuter sampt einem Trommenschläger zum Schein begehrten Accords[26] hinein ins Dorff geschicket / sie dieselbige alle niedergemacht: deßwegen der Herr Obrister das Dorff vmbringen / dasselbige in Brand stecken / vnnd sehr viel auff etlich hundert darinnen verbrennen lassen / daß also in zweyen Tagen vber 2000. vmbkommen / auff 1000. gefangen / vnd die vbrigen verstrewet worden / dann wer das Schwerd nimbt / wird durchs Schwerd vmbkommen. Darbey wol denckwürdig / daß die gefangene / so auff Schloss Häsingen[27] geführet / folgendes Tages auffs Feld vor Häsingen gebracht / vnd deren auff 39. als Rädlinsführer / an Bäume auffgehenckt worden / daß / als der Regiments Scharpffrichter[28] mit seinē Knecht nicht geschwind genug mit der Execution fortkommen können / sich zween der Bawren angebotten / die vbrigen / wann man ihnen das Leben schencken wolte / auffzuhencken / welche auch mit 21. an einem Nußbaum eher fertig worden / als der rechte Scharpffrichter mit seinem Knecht mit 18. Vnter dießen 21. war ein Bawer / der des Bawern-Henckers Gevatter war / zu deme sagte der BawernHencker: Komm her / komm / wañ du schon mein Gevatter bist / so must du doch hangen. Die vbrigen seynd nach Landsee[29] geführet / darunter etlichē Rantzion[30] angebotten / der Rest aber vber 600. im Feldt nidergemacht: Waren viel / ja der meiste Theil gefroren[31] / und mit der Teuffelskunst behafftet / welche man mit Brügeln zu todt schlagen müssen / dann weder Eysen noch Bley an ihnen helffen wollen“.[32]

Die Zahlen der Massakrierten gehen weit auseinander: „So machten auch die Bauren im Sundgau einen Aufstand, überrumpelten in die 4000. starck die Städte Altkirch und Pfirt, und tödeten unter andern den Freyherrn von Erlach der darinnen commandirte. Dem Commendanten zu Altkirch wäre es bey einem Haar eben so ergangen; Den 19. Januarii schlug sie aber der Obrist Harpf so weidlich, daß ihrer 800. auf dem Platz blieben, 100. gefangen, die übrigen aber auseinander gestöbert wurden. Sie stellten sich hierauf als wolten sie einen Vergleich eingehen, erwürgeten aber 14. Reuter und einen Trompeter, die mit ihnen tractiren sollten, worauf sie erwehnter Obrist ohne Erbarmen niederhauen ließ, so daß innerhalb 2. Tagen, mehr als 2000. umkamen und ohngefehr 900. nach Laseren gefangen gebracht wurden. So musten auch bey Dammerkirch[33] ihrer 1600. uber die Klinge springen“.[34]

„Cernay,[35] Pfirt und Altkirch wurden im März 1633 von den Schweden besetzt, und Pruntrut hatte sich wieder mit Flüchtigen angefüllt, denn fürchterlich hausten die Schweden im nahen Sundgau. Am 25. Januar 1633 waren nämlich zwei Herren von Bern, ein Hartmann von Erlach, Oberstleutnant in schwedischen Diensten, und sein Neffe, Burkhardt von Erlach, Student in Basel, im Schloss Pfirt den durch die Erpressungen verzweifelten aufständischen Bauern in die Hände gefallen. Unter Axt- und Schwerthieben wurde Hartmann von Erlach erschlagen und sein Leichnam verstümmelt; sein Neffe Burkhardt wurde zum Fenster hinausgeworfen und dann im Schlossgraben, trotzdem er unter Tränen und auf den Knien um sein junges Leben anhielt, ebenfalls totgeschlagen. In Landser, etwa vier Stunden von Basel, kantonierte damals der schwedische Oberst Harpf. Zur Abschreckung des Landvolkes vor solchem Aufstand gegen die im Lande liegenden regulären Truppen nahm er nun schreckliche Vergeltung. Die aufständischen Bauern hatten nämlich auch Altkirch überrumpelt und geplündert und sich dann bei 3500 Mann stark vor Blotzheim, anderthalb Stunden von Basel, gelagert. Oberst Harpf, der von denselben auch angegriffen zu werden glaubte, ging nun zur Offensive über und griff die Bauern in ihrem Lager bei Blotzheim an. Nach einem dreistündigen Kampfe wurden dieselben geschlagen und auseinander gesprengt. Das Dorf wurde verbrannt. Schon anfangs des Gefechts hatten sich die Anführer der Bauern, bei 60 Mann, zu Pferde davon gemacht. Nach Harpfs offenbar etwas grossmauligem Bericht sollen 700 Bauern niedergehauen, 1000 andere – Frauen und Kinder nicht gezählt – verbrannt und bei 900 nach Wegwerfung der Waffen gefangen worden sein. – Auf den Knien baten diese um ihr Leben. Die wurden nun nach Landser geführt, dort aber, trotzdem sie 30,000 Taler als Lösegeld geboten, am gleichen Tage von den Schweden bis auf den letzten Mann zusammengehauen“.[36] „Die zermarterten Leichen der beiden v. Erlach sind aber (6. Febr.) im Basler Münster beigelegt worden unter Beisein einer zahlreichen Zuhörermenge und der Grabrede des Antistes[37] Zwingger.[38] – Der Grabstein trug die Inschrift: ‚Der Rittersmann erwarb groß Ehr – Der hier ruht bey den Todten, – Drey Cronen in dem Feld dient er: – Der Böhmen, Gaulen, Gothen. – In Pünten, Teutsch- Welsch- Niderlanden – Hat er mit Lob gestritten, – Kläglichen Tod durch Mördershanden – Zu Pfirt endlich gelitten. – Durch solch schnell und kläglich Ende – War die Blust deß Lebens gnommen, – Dem, der sich auff Tugend wend, – Das falsch Glück wolt’s ihm mißgonnen. – Doch lebt er jetzt in Himmelsfreud – Ledig von allen Plagen – Dahin sein Vetter ihm gab das Gleit, – Erwartends jüngsten Tagen‘. – ‚Hier liegen begraben der Wol-Edle, Gestrenge, Hartmann v. Erlach, der hochlobl. Cron Schweden gewesener Obrist-Lieutenant, cetat. 36 Jahr – Und Burkard v. Erlach, seines Alters 18 Jahr, beyde zu Pfird durch einen wüterischen Bawrenmord erschlagen, den 25. Jenn. 1633 –‘ “.[39]

In einer Sundgauer Dorfchronik heißt es, dass „Scharen von Hunden vom Frasse der unbegrabenen Leichen toll geworden wären und Menschen und Tiere angefallen hätten“.[40] „An das Massaker bei Landser erinnert heute noch eine Kapelle mit einem Steinkreuz davor. Der Text auf dem Sockel lautet (unleserliche Stellen in roter Schrift):

CHAPELLE

Ste APOLLINE

STEINBRUNN-LE-BAS

MEMORIAL DE

650 PAYSANS MASSACRE

PENDANT LA GUERRE DE

30 ANS  7 FEVRIER 1633

RESTAUREE 1986“.[41]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Nach: http://www.bernergeschlechter.ch.

[2] Anton v. Erlach [3.12.1557 Bern-13.11.1617], Obrist in piemontesischen Diensten, Vogt zu Mendris, zu Lenzburg u. zu Baden. Vgl. http://www.bernergeschlechter.ch.

[3] ZWINGER, Christliche Leichpredigt, S. 42f.

[4] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.

[5] Sundgau: Landschaft im Süden des Elsass im südlichen Bereich des Départements Haut-Rhin, etwa zwischen den Städten Basel, Belfort und Mülhausen.

[6] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632).

Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[7] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Raub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.« Teilweise „kauften“ sich begüterte Bürger Offiziere als Salvaguardia, um sich gegen Übergriffe zu schützen; SUTORIUS, Die Geschichte von Löwenburg. 1. Teil, S. 266.

[8] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog, in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[9] Hartmann Freiherr v. Erlach [ -Januar 1633 Pfirt], schwedischer Obristleutnant.

[10] Altkirch a. d. Ill [Frankreich, Dép. Haut-Rhin].

[11] N de Chaumare [ – ], schwedisch-französischer Obristleutnant.

[12] Insolentien: Unverschämtheiten, Beleidigungen, Grobheiten; Ungebührlichkeiten.

[13] N v. Harpff [Harpf] [ – ], schwedischer Obrist.

[14] N de Boisse [Bois], schwedisch-französischer Obrist.

[15] Otto Ludwig Wild- u. Rheingraf v. Salm in Kirburg, Mörchingen u. Tronecken [13.10.1597-16.10.1634 Speyer], dänischer, dann schwedischer General.

[16] Antoine de Bey, sieur de Batilly [Battili, Battigli] [ -16.10.1638], schwedisch-französischer Obrist.

[17] Georg Friedrich v. Hornberg [Hornberger, Hornburg] [ – ], schwedischer Kapitän.

[18] Bernhard Schaffalitzky [Schafelitzky] zu Mukadel [„Mückenthal“] [31.8.1591 Brackenheim-21.101641 Paris], französischer Generalmajor. Vgl. den Beitrag von Jörg WÖLLPER in den „Miniaturen“ unter schaffalitzky-zu-mukadel-bernhard-von.

[19] Gemeint sind hier Truppen von Otto Ludwig Wild- u. Rheingraf v. Salm in Kirburg, Mörchingen u. Tronecken [13.10.1597-16.10.1634 Speyer], dänischer, dann schwedischer General.

[20] Feldgeschütz: Im April 1629 gelang es der königlichen Gießerei Stockholm, den ersten Dreipfünder herzustellen, der mit 123 kg sehr beweglich war. Wenig später wurde das Gewicht sogar auf nur 116 kg reduziert. Der Name Regimentstücke für diese neue Feldartillerie blieb erhalten. Durch Gustav II. Adolf eingeführt, indem er jedem Infanterie-Regiment ständig zwei leichte Geschütze zuordnete. Die Bedienung übernahmen erstmals besonders eingeteilte Soldaten. Die Regimentsstücke waren meist 3-Pfünder-Kanonen. Sie wurden durch eine Protze im meist zweispännigen Zug, gefahren vom Bock. d. h. der Fahrer saß auf der Protze, beweglich gemacht [wikipedia]

[21] Rufach [Rouffach; Frankreich, Dép. Haut-Rhin].

[22] Thann [Tann, Elsass, Frankreich, Dép. Haut-Rhin].

[23] Landser [dt. Kötzingen, Frankreich, Dép. Haut Rhin].

[24] Blotzheim [Frankreich, Dép. Haut-Rhin].

[25] Quartier: Pardon, Gnade. Das hing zumeist von den Möglichkeiten ab, sich zu ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29. Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph 3. Bd., S. 450. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Auch wurde beim Angriff zum Teil die Parole ausgegeben, kein Quartier zu gewähren; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 609f. (Treffen bei Haselünne 11.1.1636].

[26] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen erwarteten je nach Lage der Dinge meist einen ehrenvollen Abzug und zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Auch wurde festgelegt, z. B. 1634 Landsberg/Warthe beim Abzug der kaiserlichen Garnison; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 196: „Ingleichen sollen sie vor- vnd bey dem Abzug einigen Einwohner / Bürger vnnd Schutzverwandten / er sey Geist- oder Weltlich / im geringsten nicht beleydigen / vielmehr aber / was jedweder Officierer vnnd Soldat der Burgerschafft schuldig / so entlehnet / oder mit Gewalt abgenommen / vorm Abzug richtig bezahlen“. Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden bzw. wegen der Undiszipliniertheit ihrer Truppen nicht eingehalten.

[27] Häsingen [Hésingue, Frankreich, Dép. Haut-Rhin].

[28] Scharfrichter: I. Scharfrichter (auch Henker, Freimann, Nachrichter, Kasperer oder Schinder). Aufgabe des Regimentsscharfrichters war die Enthauptung, während ein Henker Hinrichtungen mit dem Strang vollzog. Die Hinrichtung erfolgte zur Abschreckung stets öffentlich. Der Scharfrichter im Militärdienst bezog einen festen Sold [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 12 fl.], während der zivile Scharfrichter die ihm entstandenen Kosten auflisten musste. Die übliche „Unehrlichkeit“ des zivilen Scharfrichters scheint im Militär aufgehoben gewesen zu sein. Zum Teil griff man auf städtische Scharfrichter zurück. Zur Abschreckung wurden zumeist in den Städten sogenannte Quartiergalgen errichtet. Vgl. Carnifex, Diebshencker. II. Städtischer Scharfrichter, der auch als Abdecker fungierte. Sein Beruf verlangte eine sehr lange Lehr- und Gesellenzeit. Sein Meisterstück bestand entweder in einer formgerechten Enthauptung oder einer Hinrichtung am Galgen. Sollte ihm eine Hinrichtung misslingen, musste er mit Aufruhr und Verfolgung durch die Zuschauer und empfindlichen Strafen durch die Behörde rechnen. Ihm stand auch die Verwertung der Körper [Armesünderfett, Blut, Diebsfinger etc.] der Hingerichteten zu. SEMLER, Tagebücher, S. 174: „Die haben in volgender nacht herwerts Bermatingen 8 reütter von Bůchhorn kommendt angetroffen, auf welliche die vnserige in vortrab gar zu frühe fewr geben, daß die schwedischen sich gewendt vnd die flucht genommen, sonsten hette man alle 8 ring [leicht; BW] bei den köpffen nemmen mögen. Im nachiagen haben beide meine pferdt vor andern die füeß gebraucht, vnd seyn noch zwen vom feind erritten vnd gefangen genommen, vnd alhero gebracht worden, deren der eine, so quattier [Pardon; BW] angenommen, beim leben gelaßen: der ander aber, so trutzig, kein quattier haben wollen, nechst vorm Wißthor archibusirt vnd hernach wegen fätten leibs vom nachrichter ad usum medicinae vmb mitte deß leibs geschunden vnd begraben worden“. Er stellte Wundsalben her und heilte auch Knochenbrüche. Der Scharfrichter Otto Heinrich von Wahl wird 1639 in Meiningen von einem schwedischen Musketier erschossen, dem er angeblich das Jahr zuvor auf Befehl seines Obristen einen Galgen auf die Stirn gebrannt hatte; GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 260. Vgl. KELLER, Henker; SCHILD, Geschichte, S. 177ff.; DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 23ff.

[29] Landser [dt. Kötzingen, Frankreich, Dép. Haut Rhin].

[30] Ranzion, Rançon, ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Teilweise wurde Offizieren gestattet, zum „Rekompens“ drei bis Häuser zu ranzionieren; FRITSCH, Tagbuch, S. 129. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade auch der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29. Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten je nach Rang in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht gelassen worden“.

[31] gefroren, fest machen, eisenfest, stahleisenfest: abergläubische Vorstellungen, sich durch magische Praktiken sich gegen Kugeln, Schwertstreiche etc. unverwundbar zu machen; vgl. DWB 3. Bd., S. 369: „fest durch zauberei, unverwundbar, und verstärkt stahleisenfest“. Der Erzgebirgschronist und Pfarrer Christian Lehmann liefert die entsprechenden „Exempel“; SCHMIDT-BRÜCKEN; RICHTER, Der Erzgebirgschronist Christian Lehmann, S. 186f.: „Ich habe gekannt einen benachbarten Dorfrichter, der Ao. 1632, 15 Aug. im Holckschen Marsch mit seinen Bauern erkühnte, dem Feind im Marschieren Abbruch zu tun. Er traute seiner Fertigkeit und hatte sich daneben mit etlichen Hellebarden und Bauerngewehr [einschneidige, bis zu 50 cm lange messerartige Waffe mit Griffschalen aus Holz, Horn oder Bein; BW] bewaffnet. Da er eine Feldlänge herauf kommen, stoßen auf ihn 4 Reiter, 2 Croaten und 2 Deutsche, die geben Feuer auf ihn, dass ihm zwei Kugeln durch die Kleider in die Seite gegangen, aber nicht durch die Haut. Er bat um sein Leben, gab dem einen ein Stück Geld, die anderen wollten auch befriedigt sein, und weil er nicht mehr zu geben hatte, brannten sie ihm wieder zwei Kugeln auf den Leib, die eine ging auf die Brust, die andere durch den Hut am Kopf, dass ihm vom Stoß und Knall das Blut zum Maul und Nase heraus ging und er niederfiel als wäre er nun gar tot. Da aber die Soldaten wegritten, machte er sich zwar davon, lebte noch 7 Jahr, aber hat sein Leben bekranken und beseufzen müssen.

Ao. 1630 lebte in einem Dorf [Königswalde; BW] nahe Annaberg ein gelehrter und beherzter Erbrichter [Christian Reppel; BW], der sich in feindlichen Zeiten an der Böhmischen Grenze für einen Obersten unter den Bauern bestellen ließ und damals auch die Stadt Annaberg mit belagern half. Der selbe hatte sich so stahleisenfest gemacht, dass ihm so gar kein Schuss noch Stoß verwunden konnte. Er ließ zur Probe mit Messern und Degen auf sich stoßen, mit Pfeilen auf sich losschießen, die aber nicht trafen oder doch nicht beschädigten. Doch war er nicht fest vom Feuer und Tod. Der Feind brannte ihm sein Erbgut weg, nahm ihm all sein Vieh, Vorrat und Lebensmittel. Da er in der Hitze den Räubern nachlief, und darauf Wasser getrunken, bekam er die Schwind- und Wassersucht und musste im besten Alter dahin sterben.

In dieses gewesenen Richters-Gemeinde diente zur selben Zeit ein verwegener stahlfester Bauernkerl unter den Kaiserlichen zu Pferde, welcher sich Hostiam conscratam lassen im Fuß einheilen, und von keinen Waffen noch Geschoss konnte geöffnet werden. Er ritte einesmals mit 100 Mann auf Partie aus, fiel ein Dorf an, welches aber als ein Flecken mit einer Mauer umgeben war und zwei Tor hatte. Die Bauern ließen ihn ein, schlossen dann die Tore plötzlich, umringten ihn und die seinen allenthalben mit Äxten und Spaltkeulen [im Bergbau Axt zum Spalten; BW], schlugen im Grimm alles nieder, zogen sie nackend aus, und stützten damit eine Grube voll. […][ …] Die Bauern haben im vorigen Krieg an den verhauenen Pässen nach Böhmen wohl 100 solche Gebackene mit Spaltkeulen aufgemacht. Ein starker Eisenfester wurde mit einem silbern Knopf [weil die erste Kugel nicht helfen wollte] erschossen; ein anderer im Duell mit einem durch die Erd gezogenen Degen niedergestochen; ein anderer vermeintlich Gebackener hielt im Saufgelage die bloße Brust dar, und gab seinen Degen hin, man sollte eine Probe tun und auf ihn zustoßen. Gott strafte die Pravade, und ging der Degen durch und durch“.

So soll der schwedische Obrist Samuel Österling Kugeln mit den Händen abgewehrt haben; HORMAYR, Taschenbuch, S. 183. „Feste“ mussten daher mit Keulen, abgeschossenen Eichenpflöcken oder Äxten getötet werden. Bei der „Passauer Kunst“ musste man mit Zaubersprüchen beschriebene Zettel des Passauer Scharfrichters Kaspar Neithard oder des Studenten Chistian Elsenreiter verschlucken und war danach angeblich unverwundbar. Vgl. dazu das Ende des Freikorpführers und Rittmeisters „Immernüchtern“; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 599: „Rittmeister Immernüchtern / der sonsten Levin Zander geheissen / konte sein außfallen und streiffen nicht lassen / darum kam er seinen Feinden in die Hände / und wurde um diese Zeit Octobris von einer Lüneburgischen Parthey zu Fuß bey Luter / in einem holen Weg nach niedergeschossenen seinem Pferd gefangen / ihme auch Quartier zugesaget : Man hielte ihn für veste / oder gefroren : darüber sie mit einander vor Hildesheim auff dem Galgenberg mit Worten so uneinig wurden / daß es zum Feuergeben kam / und man dafür hielte / Quartier seye gebrochen: geschahen demnach auff ihn wol bey 20. Schüssen / deren keiner durchgangen / dannenhero ihm der Kopff mit einem Beil zerschlagen worden / und er untern Galgen geschleppet todt ligen geblieben“. JÜRGENS, Chronik, S. 546f.: „Rittmeister Immernüchtern aus Wolfenbüttel (der sonst Levin Sander hieß) wurde in einem holen Wege bey Lutter von einer Lüneburgischen Partey gefangen, anfangs wird ihm Quartier zugesagt, aber für Hildesheim auf dem Galgenberge jussu Principis ihme müssen den Rest geben. Man hat 20 Schüsse auf ihn gethan und ist keiner durchgangen. Dannenhero ward ihm der Kopf mit einem Beile entzwey geschlagen, daß er wie ein Bähre gebrüllet, unter den Galgen geschleppet und unbegraben liegen lassen“. Siehe auch Sander, Levin in den „Miniaturen“. Anlässlich der Belagerung Pilsens 1619 heißt es: „Ein Waghals unter den Mansfeldischen Hans Fabel genannt / nahm eins mals ein Stützen Glas Bier / gieng auffm Stadt-Graben zu / bracht den Belagerten eins / den haben sie es mit Kraut vnd Lot gesegnet / aber er tranck sein Stützen Bier auß / bedancket sich gegen jhnen / kam in den Lauffgraben / zog fünff Kugel aussm Busen / dises Pilmis Kind [Teufelskind; BW] / obs wol noch so vest gewesen / ist doch kranck worden vnd vor eroberung der Statt gestorben“. „Warhaffter Bericht / Von der Belägerung und mit gestürmter hand Eroberung der Stadt Pilsen inn Behem / Von einer unpartheyischen Person / so selbsten darbey gewesen … erstlich in Behmischer Sprach zusammen geschrieben: Jetzt aber auß dem Behmischen Original getreulich verteutscht / [et]c“. s. l. 1619, S. 17 [VD17 14:006566V]. Vgl. auch FUNKE, „Naturali legitimâque Magica“. Zum Teil trug man Glaskugeln bei sich, ein abergläubisches Mittel, um das ‚Festmachen‘ also die Unverwundbarkeit des Gegners aufzuheben. THEATRUM EUROPAEUM Bd. 3, S. 4f.

Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595-1655] berichtet unter 1634; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 569: „Einer von unsern Besatzungstruppen verleitete nach gefaßtem Fluchtplan einen andern zur Teilnahme an dem Verbrechen. Dieser verspricht sich zu beteiligen, eröffnet aber die Sache einigen, während er selbst den morgens Fluchtbereiten, als ob er selbst dazu bereit wäre, begleitet. Die Eingeweihten aber erheben sich aus den Verstecken, andere aber reißen Pferde von der Weide an sich, nehmen die Verfolgung auf, und nachdem sie dem des Fluchtverbrechens Schuldigen vergeblich mit den Schwertern zu Leibe gerückt waren (solche Hiebfestigkeit hatten (ihm) die Zaubermittel verliehen, erschlagen sie ihn mit Prügeln. Zum Teil trug man Glaskugeln bei sich, ein abergläubisches Mittel, um das ‚Festmachen‘ also die Unverwundbarkeit des Gegners aufzuheben. DECKEN, Herzog Georg 1. Bd., S. 158: Christian von Braunschweig ließ angeblich „auf allen seinen Glashütten eine große Menge Glaskugeln machen, die zauberischen Soldaten, so sich vest machen [d. h. vor normalerweise verwendeten Kugeln schützen] können, desto besser zu empfangen“. Vgl. KAISER, Schußfest vor Stralsund [http://dkblog.hypotheses.org/451]: „Während der Kämpfe um Stralsund im Jahr 1628 gelang es den Belagerten, einen Ingenieur der Gegenseite abzufangen. Als man ihn untersuchte, fand man unter anderem auch ‚Signete / so man auff Brodt drücken / vnd 24 stunde ein gantze Armee damit fest machen kann‘ “.

[33] Dannemarie [dt. Dammerkirch, Frankreich; Dép. Haut-Rhin].

[34] SCHARFFENSTEIN, Historische General-Beschreibung, S. 138.

[35] Cernay [Sennheim, Dép. Haut-Rhin, Frankreich].

[36] BÄHLER, E., Der bernische Jura während des 30jährigen Krieges, in: Blätter für bernische Geschichte, Kunst und Altertumskunde 1. Bd. (1905), 2. Heft, S. 102-115, hier S. 105f.

[37] Antistes: In den Schweizer Kantonen Zürich, Basel und Schaffhausen vom 16. bis 19. Jahrhundert das höchste Amt in den reformierten Kirchen. Der Antistes wurde durch den Großen Rat (das Parlament) gewählt und war gleichzeitig mit seinem Amt Inhaber einer Pfarrstelle an einer Hauptkirche (in Basel am Basler Münster). Seine Aufgabe war es, die Kirche nach außen zu vertreten und zwischen Stadtregierung und Geistlichkeit zu vermitteln. Er hatte den Vorsitz in der Synode und des Examenskollegiums für die Prüfung von Pfarramtskandidaten [nach Wikipedia].

[38] Zwinger, Theodor [1597-1654]: Christliche Leichpredigt / Von Unverhofften / kläglichen Züfälen frommer und dapfferer Leuthen : Gehalten den 6. Febr. An. 1633. in dem Münster zu Basel; Bey ansehnlicher und Volckreicher Bestattung / deren Woledlen und Gestrengen Junckeren / Hartman von Erlach … So dann / Burckhard von Erlach/ des Woledlen und Gestrengen / Burckhart von Erlach … gewesenen ehelichen Sohns: Welche newlich zu Pfirdt / Osterreichischer Landschafft … sind erschlagen worden / … in den Truck gegeben/ Durch Theoder Zwinger … [VD17 23:255577A].

[39] BUXTORF-FALKEISEN, Baslerische Stadt- und Langeschichten 1. Bd., S. 84.

[40] http://www.j-ehret.com/krieg.htm.

[41] http://www.j-ehret.com/krieg.htm.

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