Gilß [Gils], N; Rittmeister [ – ] Gilß stand 1632 als Rittmeister in hessen-kasselischen Diensten.
Der Schmalkaldener[1] Chronist Pforr [1612 – 1687] berichtet: „Nachdem im nechst [vorher] bemeldem 1631. jahr, den 26. 10br:, der Hessische Caß: Obrister Calenberg eigener person anhero kommen, die von seinem Capitänleutenant Winter geforderte 1500 thlr werbgelder, fol: 88, zu sehen gantz ernstlich begehrt, aber solches ihme gleichfalß abgeschlagen, weill solches von Ihrer F. G., Landgraffen Georg[en, außdrücklich und gantz ernstlich verbotten geweßen. Ist er zwar den 29. xbr. wieder wechgezogen, aber den 23. Jan: dieses 32. jahrs unvermuhtet und unversehens mit einer Heßisch[en compagnia reutter, so Ritmeister Gilß geführet, in die statt kommen und, vor daß rahthauß gerücket und begehrt zu wissen, ob man die werbgelder wollten außzahlen oder nicht. Die bürgermeister aber haben sich entschuldiget, dass sie es nicht thun dörfften, wel H[err Landgraff Georg ihnen solches verbotten, ihme auch selbiges ernstliches befelchschreiben, so den 14. Jan: datirt geweßen, gezeiget. Der obriste aber hat sich daran nicht gekehrt, sondern begehrt, den reutter<n> quartir zu geben und so lang zu unterhalten, biß sie die 1500 thlr erlegt hetten. Weil man aber den reutter<n> auch kein quartir gemacht, alß haben sich die reutter selbst außgetheilet und quartir genommen. Der obrist ist vor sich beim vatter abgestiegen, welchen er beneben allen officirer diesen abend speißen müßen. Deß andern tags, den 24. Jan:, hat der obrist dem rendmeister und einem jeden rahtsverwandthen etzliche reutter ins hauß gelegt, denen sie zu freßen und sauffen schaffen müßen.
Den 6. Febr: hat der Obrist Calenbergk an die bürgerm: begehrt, weil sie vorgeben, das ihnen verbotten wehre, solche werbgelder zu erheben, alß solden sie ihme die stewrregister ubergeben, so wolte er selber ein anlag machen. Weil sich dan die bürgerm: solches auch gewe<i>gert, hat der obrist die stattthor laßen verschließen biß uff den abend, <da> wurden sie wied[er geöfnet. Weil es dan so bund hergangen, alß hat der ambtman burgerm: und raht, benebent den vornembsten burg[ern, zu sich laßen fordern und sich mit denselben unterredet, wie doch dieser sachen abzuschaffen sein mögte. Alß hat der vatter, Sig: Pforn, diesen vorschlag gethan. Weil Landgr: Georg in die begehrte werbgelder nicht willigen wolte, gleichwol aber die compagn: reutter in großem uncosten alhier lege und in kurtzer zeit mehr uff dieselbe gienge alß die werbgelder anlangte, alß solte man thun, alß wan man die Gilßsche einquartirung abkauffte und die begehrte werbgelder darvor außzahlen. Weil dan solcher vorschlag vor guht erachtet worden, alß sint den 14. Febr: etzliche persohnen zum obristen abgeschickt <worden>.die haben sich mit demselben dergestalt verglichen, dass man ihme vor die werb: und verflossene wochengelder 2200 thlr in drey wochen erlegen wolte, dargegen sich der obrist verobligirt, wan sich die beyden fürsten würden vergleichen, daß die werbgelder alhier nicht gefallen solden, so wollte er dieselbe wieder zurückgeben. Hierauff ist die werbung angangen und die Gilsischen reuter den 16. Febr: wieder abgeführt worden“.[2]
[1] Schmalkalden [Kreis Schmalkalden-Meiningen]; HHSD IX, S. 387ff.
[2] WAGNER, Pforr, S. 113f. (eine sehr gut kommentierte Edition zur Geschichte Schmalkaldens und seines Umlandes).