Gramb [Gramp, Gram, Gramm, Grammi, Cram], Caspar Freiherr von; Obrist [? Lüttich-März oder April 1633 Adlerkosteletz (Kostelec nad Orlicí)] Der aus Lüttich[1] stammende Niederländer Gramb ist vor allem als kaiserlicher Obrist und Kommandant von Wismar[2] bekannt geworden.
Er war anscheinend mehr an einer Rückkehr auf seine böhmischen Güter interessiert[3] als an der Verteidigung der Stadt; er galt als ebenso eigenwillig wie unfähig. Die Herrschaft Wamberg[4] im Besitz des Wenzel Nikolaus Pencingár von Bydžin wurde wegen dessen Teilnahme am böhmischen Ständeaufstand 1618-1620 konfisziert und fiel 1627 an Gramb. Dessen Frau Magdalena [ -1671] förderte die traditionelle Spitzenklöppelei, hob 1637 die Frondienste weitgehend auf und setzte nach 1648 die Rekatholisierung durch.
„Im September 1629 räumten viele der kaiserlichen Schmarotzer von allein das Havelland, besonders diejenigen, die auf dem flachen Lande im Quartier gelegen hatten, um bereits im Anmarsch befindlichen neuen Truppen die Plätze freizumachen. Zurück blieben nur die in den havelländischen Städten einquartierten des Obristen Altringer. Anfang Oktober überschritt ein Teil Grambscher Soldaten die Grenze des Havellandes, das ihnen zum Winterquartier angewiesen worden war. Völker der Obristen Bernstein [Wratislaw v. Pernstein; BW] und [Rudolf v.; BW] Colloredo folgten. Die Dörfer Wachow,[5] Zachow,[6] Niebede,[7] Gutenpaaren,[8] Gohlitz[9] und Riewendt[10] erhielten vorübergehend starke Einquartierung. Die Völker zogen aber bald wieder ab. Dafür ließen sich abermals Piccolominische Soldaten für etliche Wochen im Havelland nieder.
Aufs neue brach eine schwere Zeit an, denn die Soldaten Piccolominis und Grambs suchten sich gegenseitig im Rauben und Erpressen zu überbieten. Als die zue dem Kriegswesen verordneten Commissarii in dem Glien[11] und Ländichen Lewenberg[12] in ihrem Arbeitsgebiet den Forderungen der Kaiserlichen nicht gerecht werden konnten, sperrte sie der altringersche Kommandant des Passes Kremmen[13] kurzerhand ein und ließ sie so schwer bewachen, das keiner aus den Hauß gehen darf. Dem um Hilfe angerufenen Statthalter gelang es, die geplagten Kommissare wieder zu befreien; ihm gelang es aber nicht, die Forderungen der Kaiserlichen auf ein für die Havelländer erträgliches Maß herabzudrücken.
– – Am 8.11.1629 war das Regiment „Grammi“ durch Dessau[14] gezogen.[15] – – Böse Tage brachen an, nachdem der Rest der Grambschen Truppen am 22. November ins Havelland gekommen war. Die Grambschen stellten unerträgliche Forderungen. So verlangten die Offiziere dieser Truppen am 28. November von der Neustadt Brandenburg[16] die Vorauszahlung der Verpflegungsgelder für ihre Mannschaften für die kommenden 9 Monate. Mit ähnlichen Forderungen gingen sie auch die anderen havelländischen Städte an, ganz gleich, ob diese überhaupt in der Lage waren, die Forderungen zu erfüllen oder nicht. Blieb das Geld aus, so quartierten sie zwangsweise Tribuliersoldaten in den Städten ein, welche leider also Tag und Nacht haushielten, daß alles vollauf sein müssen. Und was sie nicht selber haben aussaufen oder verthun können, das haben sie entzwei geschlagen, das Bier weggegossen, die Fässer zerstoßen, Fenster und Thüren und Öfen und alles verdorben, auch alles zuGrunde gerichtet. Die Grambschen besorgten das Ausplündern so gründlich, dass es die zu den anderen Verbänden gehörigen Kaiserlichen vorzogen, sich gegen den 13. Dezember nach anderen Quartieren umzusehen“.[17]
„In den ersten Februartagen des neuen Jahres 1630 kehrten die ersten der durch den schwedisch-polnischen Waffenstillstand in Preußen freigewordenen brandenburgischen Söldner in die Mark zurück. 50 Mann, die des Churfürsten Rüstwagen aus Preußen begleitet hatten, kamen nach Spandau.[18] Da man sie in der Stadt aber nicht mehr unterbringen konnte, quartierte man sie auf dem Stresow[19] ein, wo fast nichts mehr als das liebe Leben übrig war. Wallenstein horchte auf. Er witterte Verrat, zumal eine äußerst schwedenfreundliche Stimmung im ganzen Lande um sich gegriffen hatte und das Gerücht ging, die Brandenburger wären durch schwedische Truppen verstärkt worden. Am 6. Februar 1630 traf Wallenstein mit einem 600 Mann starken Gefolge und einer halben Kompanie Kroaten von Halberstadt[20] kommend in Berlin (oder Spandau ?) ein und verlangte hier Aufklärung, was es mit der Rückkehr der brandenburgischen Soldaten auf sich habe. Die Bedenken Wallensteins konnten jedoch zerstreut werden, worauf der Feldherr, nachdem er den Oberbefehl über die in Norddeutschland stehenden kaiserlichen Truppen Torquato Conti übertragen hatte, nach Böhmen davonzog. Torquato Conti berief sofort die Kaiserlichen aus ihren Winterquartieren nach Pommern ab, um sie hier gegen das feste Stralsund[21] einzusetzen, das bisher mit schwedischer Waffenhilfe allen kaiserlichen Belagerungskünsten getrotzt hatte.
Mit als erste brachen die Grambschen Truppen aus dem Havelland auf. Bereits am 8. Februar räumten sie Brandenburg. Am 10. Februar räumten sie Rathenow.[22] Über den Glin zogen sie dem Norden zu“.[23]
Gramb selbst traf um den 1. März 1630 in Wismar ein und hatte neben dem Kommando auch über die Garnison auch den Posten des Gouverneurs übernommen.[24]
„Schon am 4. Mai 1629 wurde deshalb im Rat eine offizielle Beschwerde über das Treiben der Soldaten beschlossen. Noch schlimmer ist es, nach den Akten zu schließen, 1630 gewesen. Am 17. April wurde Gramb um Einschreiten gegen die häufigen Diebstähle und Einbrüche, auch gegen die Unsicherheit auf den Straßen gebeten; am 19. Mai wurde unter anderen Beschwerden auch darüber im Rat verhandelt, daß Bürger und Ratsdiener mit Prügel bedroht würden. Allerdings schritt Gramb auf solche Klagen hin ein. Er bestimmte z. B. (12./22. Mai 1630), daß jede Nacht von 9 Uhr ab Patrouillen gehen sollen, ‚darzu die Herren jemanden der ihrigen wollen schoffen, auf doß man einmal die Thetter betrette kuntte’. Aber alles war wirkungslos. Am 17. September 1630 beschwerte sich deshalb der Rat bei Wengersky wegen ‚ubeler Disciplin und nicht administrirter Justiz’, wie er denn wenige Tage vorher (11./21. September) erklärt hatte, die Diebstähle wären immer schlimmer geworden, es würden sogar bei hellem Tage die Tücher von den Särgen gestohlen. Auch würden – diese Klage wiederholt sich sehr häufig – viele Gebäude von den Soldaten niedergerissen. Trotz aller Anordnungen des Obersten, heißt es, ‚befindet sich doch, das . . . . die Soldaten nunmehr ohne Scheu bei Tag und Nacht, sowoll inwendig alß außwendig beinahe in allen Gaßen durch die gantze Statt die wüsten Heuser herunter brechen, nicht anders, alß wan alles Preiß gegeben wehre’. Gramb antwortete, der Profoß hätte demnach sein Amt nicht getreulich verwaltet und sei deshalb in Arrest genommen, ‚Ehr wehre wert, daz man ihm den Kopff zwischen den Schuldern abschloge’; auch sei ein andrer Profoß bestellt, der vier Profoß=Leutnants annehmen solle. Ihm würde anbefohlen werden, jeden Soldaten, den er bei Niederbrechung eines Hauses oder bei einem Diebstahl beträfe, ‚alßfort ohn einig Rügksprach’ an den Galgen hängen zu lassen. Alles nützte nichts. Bereits am 29. Dezember brachte der Rat dieselben Klagen wieder vor“.[25]
„Auch aus Grambs Zeit liegen Klagen vor über Erschwerung der Ausfuhr von Saatkorn wie von Bier und Malz und über Schatzung und Hemmung der Wagen an den Toren. Schiffern, die nach Bergen oder auch nur Holstein fahren wollten, wurde die Ausstellung des dazu wieder nötigen Passes verweigert“.[26]
„Auch Torquato Conti begann sich nun zu rühren. Er mochte nicht zu Unrecht befürchten, daß ihm die Magdeburger[27] den Rückzug verlegen könnten. Torquato Conti gab deshalb dem Obristen Gramb den Befehl, ins Havelland zurückzugehen, sich dieses Landes zu bemächtigen, die Havelpässe zu besetzen und zu befestigen. Zum Glück für die Havelländer kamen die Grambschen dem Befehl Torquato Contis nur lässig nach, weil Wallenstein fehlte. Er war inzwischen abgesetzt worden“.[28]
„Auf Wallensteins[29] Anordnung wurden Gegenmaßregeln getroffen: Der Stadtsyndikus erhielt den Auftrag zur Beschaffung der notwendigen Heilmittel, außerdem wurde ein Pestbarbier angenommen, die infizierten Häuser, Buden und Keller wurden gesperrt, Pflegerinnen und auch besondere Totengräber bestellt. Trotzdem erlosch die Seuche nicht, was man vor allem auf die Fahrlässigkeit und Gleichgültigkeit der Soldaten schob. Sie begruben ihre Toten zum Teil selbst, Kranke stiegen aus den Fenstern ihres Quartiers und besuchten Gesunde, die ihrerseits auch wieder zu den Kranken kamen; ja sie nahmen sogar die Kleider der Gestorbenen an sich. Deshalb wurden auf Wengerskys Befehl vom 4./14. Januar 1630 die Kranken durch besondere Abzeichen kenntlich gemacht, ferner von jedem Regiment ein Feldscherer bestellt und, soweit nötig, die infizierten Häuser durch Posten bewacht. Am 16. August 1630 ordnete schließlich Gramb an, daß 12 wüste Häuser, auf jede Kompagnie eins, bestimmt werden sollten, in denen dann die infizierten Soldaten zu isolieren seien. Auch nach dem Walfisch hatte die Pest übergegriffen. Zunächst waren die Kranken von dort in allein liegende Gebäude vor der Stadt oder in besondere Häuser innerhalb derselben gebracht. Als sich aber ihre Zahl auf gegen 50 erhöhte und der Rat sie deshalb in der Stadt nicht mehr unterbringen zu können erklärte, bestimmte Wengersky, daß die schon angesteckten Soldaten nach dem Dorf Fliemstorf[30] gebracht und hier in zwei oder drei Häusern isoliert würden. Weitere Kranke vom Walfisch sollten nach dem Mühlenhof vor dem Altwismartor kommen.
Die furchtbare Seuche verminderte natürlich die Zahl der Bürger beträchtlich, die ohnehin unter der Not und den Lasten des Krieges stark zusammenschmolz, wenn auch manche Angaben des Rates gewiß übertrieben sind, der in den Jahren 1630 und 1631 mehrfach erklärte, daß von ehemals 3000 wehrhaften Bürgern nur noch 300 übrig, oder, daß ihre Zahl von vielen Tausenden zu Hunderten herabgesunken wäre. Damit im Zusammenhang steht die Zunahme der Zahl der „wüsten Häuser’, worüber hier noch einiges zu den früheren Angaben (S. 47) nachgetragen sei. So heißt es einmal, von den Offizieren und Marketendern würden Häuser in den ‚fürnembsten Gassen’ eigenen Gefallens okkupiert, destruiert und zunichte gemacht, man schleppe ‚die Dehlen und stattliche eichene Bretter bey hellen Tage ungescheuet . . . ja mit gantzen Wagen’ fort, und es sei also zu befürchten, daß in wenig Tagen verschiedene Häuser niederfallen würden. Eine undatierte ‚Specification etlicher Häuser, so von den Officiren und Soldaten . . . zunichte gemachet worden’, führt an, ein Offizier habe in einem wüsten Hause ‚die Bretter von den Bohnen heruntergebrochen, und ist auß der Cammer ein Pferdestall gemacht’, ein Marketender habe in einem anderen ‚die Bretter von den Bohnen wie auch den Stall herunter gebrochen. Sonsten auch das gantze Haus zu nichte gemacht’. Grambs vorher erwähnte Gegenmaßregeln waren trotz aller Schärfe erfolglos“.[31]
„Über den Anteil Wismars begann Gramb bald nach seiner Ankunft Verhandlungen mit dem Rate, bei dem er aber mit seinen Forderungen, auf starken Widerstand stieß. Eine endgültige Regelung erfolgte erst durch Wengersky, der unter dem 1./11. April 1630 schrieb, er habe die Verordnung getan, ‚daß etlicher fürstl. Ämbter und darunter geseßener vom Adel, welche doch I. f. G. selbst, über die Kontribution ihnen nichts aufzubürden, vertrösten laßen, Unterthanen daran mit arbeiten helffen sollen’, im übrigen aber müsse Wismar folgendes leisten: täglich 100 starke Personen zur Arbeit stellen, je 300 Schubkarren, Schaufeln und Spaten liefern, auch die nötigen Reparaturen vornehmen lassen und unbrauchbar gewordenes Werkzeug durch neues ersetzen, schließlich den Bau und die Reparatur der nötigen Wachthäuser übernehmen, ebenso all dessen, was an den Toren, Gattern, Zugbrücken u. dergl. vonnöten wäre. Die Zahl der Arbeiter schwankt in beiden Jahren; bald sind es 100, bald 150. Als im Mai 1630 (Instr. vom 12./22. Mai) der Rat den Obersten bat, die Bürger Sonntags mit der Arbeit ‚im Graben und sonsten’ zu verschonen, damit sie am Gottesdienst teilnehmen könnten antwortete dieser: ‚weiln daß meiste Kinder, bey welche slechte Andacht, alß wollen sich die Herrn umb so ein geringes, zumallen es der gemeinnen Stat alles zum besten vermeindt, nit besweren’. Am 18. Juni 1631 bewilligte Gramb den Arbeitern eine Mittagspause von elf bis ein Uhr sowie Urlaub für die Zeit der Kornernte; am 8. August 1631 bestimmte er, daß Geistliche, Stadt= und Ratsdiener und dergleichen, auch Bauleute, soweit sie Korn hereinbrächten, keine Leute zur Schanzarbeit stellen brauchten. Außer dieser Mannschaft stellte die Stadt noch 22 Zimmerleute, 7 Arbeiter für den Walfisch, 4 Rasensetzer, 4 Rasenstecher, 4 Steindämmer (‚Brügker’), 4 Säger, 4 Tischler (‚Schnitcher’) sowie einige Maurer. (Instr. 1. Juni 1630.) Schließlich hatte sie mehrfach Schanzgerät in größerem Umfang als oben angegeben zu liefern. So bestimmte Wengersky am 3. Juni 1630, es sollten ‚über vorige Ordinantz’ noch 500 Karren in der Weise zusammengebracht werden, daß von den vornehmsten Häusern je eine Schubkarre gegeben würde.
Besonders eifrig wurde außer auf dem Walfisch, für dessen Fortifikation Gramb von Anfang an sorgte, auf dem Weberkamp zwischen dem Altwismar= und dem Mecklenburger Tor gearbeitet. Hier wurden nicht nur ‚bloße Welle undt Ramparten, sondern ein Realwerk oder Casteel’ gebaut, wie es in einer städtischen Beschwerde heißt. Der Rat versuchte zwar die Anlage dieses Werkes zu verhindern; er berief sich auf seine Privilegien und wies im besonderen darauf hin, daß die Stadt im Jahre 1305 von ihrem Landesherrn das auf dem Weberkamp gelegene fürstliche Schloß zwecks Niederreißung gekauft habe unter der Bedingung, daß weder er noch seine Nachfolger es wieder aufbauen dürften; auch habe die Stadt von demselben Fürsten ein Privilegium erhalten, daß an keinem Orte außerhalb der Stadt von den Fürsten eine Festung gebaut werden dürfe. Alle Privilegien, also auch dieses, seien mehrfach, so z. B. 1626, vom Kaiser, übrigens auch von Wallenstein selbst bei der Huldigung bestätigt (vgl. S. 5). Der Einspruch der Stadt war aber wirkungslos“.[32]
“Der Rat wehrte sich mit ununterbrochenen Beschwerden und Klagen und erreichte auch, daß Wengersky für den Februar die 700 Scheffel Roggen, Bertold von Waldstein, der Nachfolger Wengerskys als Statthalter, vom März ab 807 Rtlr. monatlich erließ; aber alle anderen Forderungen, auch die, daß die Lieferungen schon von Januar an zu geschehen hätten, blieben aufrecht erhalten. Als der Rat sich nicht fügen wollte, ließ ihn der Obrist=Leutnant Adam Georg Gans Edler Herr zu Putlitz, wie er es schon Anfang März getan hatte, am 12. März nochmals im Rathaus einsperren und legte den Ratspersonen außerdem in ihrer Abwesenheit Tribuliersoldaten in ihre Häuser, ‚welche mit Nehmen, Stehlen, Banquetiren, Dominiren, Freßen, Saufen, Schelten, Schmehen, Schlagen und Jagen unser Frawen und Kinder dermaßen übel unmensch. und unchristlich gehauset, daß eß für Gott im Himmel, der Röm. Kayßl. Maytt. und der gantzen erbahren Weldt . . . . nimmermehr zu verantworten sein wirdt’ (13. März 1631 Rat an Putlitz. W.=A.); der Schaden, den sie anrichteten, wurde nachher auf 400 Rtlr. angegeben. So sind denn in der Tat nach den städtischen Abrechnungen vom Januar bis März 1631 aufgewandt: 8193 Rtlr. Kontribution für das Grambsche Regiment, ferner für etwa 4135 Rtlr. Getreide.
Hatte Putlitz auch nur – ohne unrechtmäßigen eigenen Vorteil davon zu haben – die Stadt zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gezwungen, so erinnerte doch die Art, wie er es getan hatte, sehr an Hebrons Verfahren; das zeigt sich auch in der Darstellung, die die Akten von seinem Auftreten geben, wenn sie auch weit weniger anschaulich sind, als die Berichte über den Hebronschen Tumult. So stellt auch eine Randbemerkung aus 1644 beide nebeneinander und erwähnt mit besonderer Befriedigung neben Hebrons Schicksal auch das Putlitzens, er ‚wart mit Schimpff abgesetzt’. Wie einst bei Wallenstein, so beschwerte sich die Stadt jetzt bei Tilly.[33] Am 28. März konnte sie Wengersky schreiben, daß der Generalwachtmeister Johann Freiherr zu Viermondt und der Obrist Kaspar Gramb ihr ‚erfrewlich. Angedeutet’ hätten, sie solle auf Tillys Anordnung mit keiner Kontribution belegt werden, ,sondern nur dem Grambschen Regiment die Servitien reichen. Überdies schrieb Tilly der Stadt, er habe den Generalwachtmeister mit einer Untersuchung beauftragt. Ihrem Schreiben an Wengersky fügte die Stadt die Bitte hinzu, daß er es bei Tillys Ordinanz belassen möchte, und daß die Servitien möglichst niedrig festgesetzt werden möchten und unter Ausschluß jeder Zahlung an Reformierte und nicht zum Regiment Gehörige“.[34]
„Während der Belagerung Wismars durch die Schweden schließlich stellte Gramb neue Forderungen, über die es nach längeren, teilweise sehr erregten Verhandlungen zu folgender Einigung kam, die vom 1. November ab galt: Die 1000 Rtlr. Servis für den Stab und die hohen Offiziere werden auch für den November noch aufgebracht, – tatsächlich mußten sie auch im Dezember und Januar, der dabei für voll gerechnet wurde (!), nachgezahlt werden -; für die Reiter und Kroaten, die in Wismar lagen, werden für den November – tatsächlich ebenfalls auch für Dezember und Januar – 120 Rtlr. in bar, zwei Last Roggen oder weitere 96 Rtlr., ferner täglich 3 1/2 Tonnen Gutbier oder 7 Tonnen Tafelbier bewilligt. Schließlich sollten die Wirte jedem bei ihnen einquartierten Soldaten für seine Portion Fleisch oder Speck oder Zugemüse täglich einen Schilling und ebenso für die einem jeden bewilligte eine Kanne Bier einen weiteren Schilling, zusammen also täglich 2 Schilling geben; die gemeinen Offiziere sollten das Doppelte erhalten. Auch diese Forderungen stellte Gramb nicht nur für den November, sondern für die ganze Dauer seiner Anwesenheit und setzte sie – teilweise unter Drohungen mit der Exekution – auch durch. So kam auch dieser Oberst, dem die Bürger noch im Frühjahr wegen seines Einschreitens gegen Putlitz ihre Dankbarkeit bezeugt hatten, in den Ruf eines Erpressers, zumal als er durch Tribuliersoldaten, die er den Ratspersonen einlegte, durchsetzte, daß auch die Besatzung des Walfisches pro Mann ihre 2 Sch. erhielt, und als er bei seinem Abzug wider die Kapitulation, die einst mit Arnim abgeschlossen war, noch die Zahlung von 1000 Rtlrn. Abzugsgeld erzwang“.[35]
„Mit Recht trauten die Kaiserlichen den Bürgern nicht über den Weg. Deshalb forderte Wengersky am 14./24. Februar 1630 ein Verzeichnis aller Verwandten, die die Bürger auswärts hätten, mit Angabe ihres Berufes und befahl die Führung von Fremdenlisten, in die auch Verwandte der Bürger, die sich bei diesen auf Besuch aufhielten, aufzunehmen seien, mit Angabe von Namen, Herkunft und Zweck der Reise; allabendlich sollten diese Listen dem Garnisonkommandanten und dem worthabenden Bürgermeister vorgelegt werden. Alle ‚verdechtige conventicula und ohngescheite uffrührische Diskursen’ wurden verboten und für alle Fälle von Ungehorsam die strengsten Strafen angedroht. ‚Wegen allerhandt Verdachts’ wurde Ende 1630 auch die Entwaffnung der Bürgerschaft, auf die man solange verzichtet hatte, vorgenommen, wobei die Bürger, als sie Schwierigkeiten machen wollten, durch militärische Besetzung des Rathauses zum Gehorsam gezwungen wurden. Am 18. August 1631 wurde der Befehl zur Ablieferung der Waffen noch einmal wiederholt, als dem Obersten Gramb ‚von gewißen Personen berichtet’ war, ‚wie eines theils Bürger alhiero, und zwar uf den Bierbancken sich vernehmen laßen, daz es ihnen an Gewehr nicht ermangele, maßen den, do etwas vorgehen solte, man solchs im Werck verspühren würde!’ Gleichzeitig verlangte Gramb Entlassung aller städtischen Offiziere und Militärpersonen. Demnach wurde der Stadthauptmann Siegmund von Weyern am 12. September 1631 vom Rat seiner Stellung enthoben, blieb allerdings noch in der Stadt, weil inzwischen die Belagerung begonnen hatte. Damit verlor Wismar auch den letzten Schein einer Militärhoheit.
Indes alle diese Vorsichtsmaßregeln konnten Spionage und Umtriebe nicht verhindern. Im Schweriner Archiv liegt noch heute (unter Wism. mil. vol. I) ein Schriftstück ‚Anschlag auff Wißmar. Wirdt vom Enterprenneur, so in der Stadt vnd deme die Gelegenheitt woll bewust, folgendermaßen angegeben’. Es enthält genaue Anweisung für die Schweden über Anfahrt der Flotte – der ‚Entrepreneur’ empfiehlt Landung bei Blowatz[36] und Vormarsch an Strömkendorf[37] vorbei zwischen den Höfen Farpen und Redentin -, und über Anmarsch der Sturmkolonnen und des Succurses, dazu Mitteilungen über Stärke der Wachen und der Garnison in Wismar, die Anzahl der kaiserlichen Schiffe, die Stimmung der Bürgerschaft. Am Schluß steht der Vermerk: ‚Dieses ist den 3. September ihr k. M. zu Sweden vbersandt bey D. Steinbergk’. Die Besatzung betrug nach diesen Angaben 12 Fähnlein, doch wären sehr schwache darunter und viele Knechte krank. Drei Kompagnien von diesen 12 Fähnlein lägen auf dem Walfisch und der Fliemstorfer Schanze; auch Poel und die Delphinschanze wären von Wismar aus besetzt, hier lägen nicht über 700 Mann. Von Offizieren scheinen dem Entrepreneur nur nennenswert der Obrist Gramb und Kapitän Bissinger. Auch an Konstablern und Büchsenmeistern sei wenig drinnen. Die Bürgerschaft schließlich stände auf seiten der Schweden, man könne sogar auf ihre Unterstützung rechnen.
Am 22. August 1631 war bereits die Einschließung der Stadt vollzogen; vom Lande konnten keine Lebensmittel mehr hereingebracht werden, auch war das frische Wasser seit einigen Tagen abgeschnitten. Über die Zusammenstöße der Garnison mit den Belagerern gibt Schröders ‚Ausführliche Beschreibung’ folgende Mitteilungen. Am 16. September machten die Kaiserlichen, nachdem schon am 2. die Schweden sechs Mühlen um Wismar abgebrannt hatten, einen Ausfall, zerstreuten einige Kompagnien Reiter, denen sie auch Verluste beibrachten, und kamen mit einer Beute von 10 Gefangenen, unter denen sich ein Rittmeister Zülow befand, und 40 Pferden wieder zurück. Nach der Einnahme Rostocks wurde Poel am 9. und 10. freiwillig geräumt. Am 11. und 12. wurden dann größere Ausfälle mit 1000 Mann gemacht; an dem zweiten Tage erlitten trotz anfänglicher Erfolge die Kaiserlichen vernichtende Verluste; nur wenige der Soldaten, die ausgerückt waren, kamen wieder zurück, auch sie zum großen Teil verwundet, so der Oberstwachtmeister Alexandri mit zerschossenem Arm und der Rittmeister Martolini oder Mortellini mit zwei Kugeln in der Seite. Am 17. ließ Gramb mehrere Mühlen und Dörfer vor der Stadt abbrennen, am 23. widerfuhr St. Jakobs dasselbe Schicksal. Am 29. abends kamen 20 schwedische Strusen[38] mit einigen Boyerts[39] bei dem Walfisch an; am 30. segelten sieben von ihnen an die Stadt heran, um die Zufuhr zu sperren; am 31. folgten die übrigen Schiffe. Sie erbeuteten den ‚Tiger’, der vorher von der Besatzung verlassen war; er besaß 7 Stücke. Am 5. November schossen die Schweden von Wendorf[40] aus mit vier Stücken und vielen Musketen zwei Salven auf die Stadt, woraufhin dann Gramb die Verhandlung begann.
Am 20./30. November 1631 schloß er mit Herzog Adolf Friedrich, der dabei für sich selbst und im Namen des schwedischen Königs handelte, einen Waffenstillstand, wonach ein Grambscher Hauptmann unter freiem Geleit zum Feldmarschall von Tiefenbach reisen sollte, um von diesem Instruktionen einzuholen; doch müsse er in drei Wochen, spätestens in einem Monat wieder zurück sein. Inzwischen sollten die Kapitulationsbedingungen aufgesetzt, auch beiderseits Geiseln gegeben werden – was dann nach Schröder von Gramb aus am 24. November geschah -; die Befestigungsarbeiten sollten aufhören, alle Truppen in ihren augenblicklichen Stellungen verbleiben, der Walfisch von der Stadt aus nicht mit Munition oder Lebensmitteln versehen werden; würde er während des Waffenstillstandes kapitulieren, so sollte dadurch der Vertrag nicht aufgehoben sein; nach Rückkehr des Hauptmanns sollte Gramb ohne Rücksicht darauf, was dieser für einen Bescheid brächte, die Festung mit allen umliegenden Schanzen übergeben.
Die Kapitulation selbst erfolgte dann am 7./17. Januar 1632; sie hatte sich also etwas länger hinausgezogen, als im Waffenstillstand verabredet war, und Pufendorf berichtet dann auch III 46, Tott habe den Obersten erst zum Abzug zwingen müssen. Als Grund für die Kapitulation wird angegeben, daß der Proviant ausginge, daß der Frost die Bestürmung erleichtere und daß Succurs nicht zu erwarten sei. Der Vertrag ist vom Feldmarschall Achatius Tott, Obrist Lohausen, Obrist Gramb, dem Obristen=Wachtmeister Alexander Borri, dem Kroatenrittmeister Lorenz Plaschkowitz und dem Hauptmann Rothwegk Rottenfeld unterschrieben. Er enthielt im wesentlichen folgende Bestimmungen: Die Besatzung des Walfisches, zu der damals ein Hauptmann und zwei Leutnants gehörten, sollte freien Abzug haben und ihren Posten zwei oder drei Tage vor dem gänzlichen Abzug aus Wismar räumen dürfen. Ebenso sollte die ganze Wismarsche Garnison mit fliegenden Fahnen, Standarten und voller Ausrüstung, unter Trommelschlag, mit Sack und Pack frei abziehen, eingeschlossen zwei Priester und das Gesinde. Zwei halbe Kartaunen mit dem kaiserlichen Wappen, ein Feldstück, 20 Zentner Pulver je ebenso viel Lunten und Musketenkugeln, schließlich 24 eiserne Kugeln für jedes Stück dürsten mitgenommen werden. Die übrige Munition und Geschütze – die Stadt selbst besaß 12 neu gegossene die mit ihrem Wappen gezeichnet waren -, sowie der Proviant sollten an die Schweden ausgeliefert, die Befestigungen nicht zerstört werden. Schaden, den die Soldaten und Bürger einander getan hätten, sollte vergessen sein, noch bestehende Streitigkeiten schleunigst ordnungsmäßig erledigt werden. Für den Abmarsch, der am 10./20. angetreten werden sollte, wird des Näheren bestimmt: Grambs Truppen werden von einer schwedischen Abteilung bis an den Ort geleitet, wohin sie nach Anweisung des Generals gehen sollten. Täglich soll 2 – 2 1/2 Meilen marschiert werden, im Lande Mecklenburg sind ein, in der Mark Brandenburg zwei Rasttage gewährt, auch darf bei schlechtem Wetter der Marsch unterbrochen werden. Wagen für den Transport von Kranken und Munition sowie Vorspann für die Stücke und Rüstwagen werden – zum Teil von der Stadt Wismar – gestellt. Für den Durchzug durch die Mark sollen dem brandenburgischen Kurfürsten Geiseln für das gute Verhalten der Grambschen Truppen gegeben werden, ebenso bis zur Rückkehr der Geleitmannschaften und der Rückgabe der mitgenommenen Wagen und Vorspannpferde ein Hauptmann und ein Leutnant. Gefangene schließlich werden ohne Lösegeld, doch gegen Bezahlung der Verpflegungskosten ausgewechselt. Die Zahl der Truppen wird im Vertrage angegeben aus 3000 Mann zu Fuß außer den Offizieren und zwei Kompagnien Reiter.
Daß diese Zeit der Belagerung und des Übergangs der Festung in die Hände der Schweden der Stadt sehr schwere neue Leiden und Lasten brachte, ist zum Teil schon oben angegeben. – Als verwüstet und zum Teil in Asche gelegt werden in den Abrechnungen aufgezählt St. Jakobshof und Kirche, der Kreyhan, der Mühlenhof mit der Mühle, Hof Stesfin, der Stellmannsche Hof, drei Wassermüehlen und zwei Windmühlen, Hof Martensdorf, Hof Klüssendorf, die Dörfer Triwalk, Hornstorf, Rüggow, Benz, Pepelow, Bantow, Vorder= und Mittel=Wendorf, Dammhusen, ‚sammt der Walckmühlen, und Landtwehren’. Ferner macht Schröder die durch die Abrechnung bestätigte Angabe, daß die Bäcker, ohne Bezahlung dafür zu erhalten, von ihrem eigenen Roggen Brot backen mußten, das den Soldaten teils vor, teils bei dem Abzuge gegeben wurde; der Wert wird auf 480 oder 594 Rtlr. angegeben. Auch heißt es bei Schröder, am 23. und 24. Dezember hätte Gramb 80 Tonnen Bier, ferner Ochsen und anderes Vieh den Bürgern mit Gewalt genommen und es bei einem Bankett, das er am 27. (dem Tage der heiligen drei Könige nach dem neuen Kalender) gehalten hätte, zum Besten gegeben.
Am 10. Januar sollte Gramb nach dem Kapitulationsvertrag abmarschieren; tatsächlich geschah der Abzug, wie Schröder berichtet und durch ein Schreiben des Rates von 11. April bestätigt ward, erst am 12. abends. Weit sollte der Oberst nicht kommen. Wie die Bürger später behaupteten, hatte er wider den Vertrag auf seinen Rüstwagen Stücke mitgenommen, andere versenken lassen, Pulver und Munition teils verkauft, teils vergraben. Das bestritt er allerdings. Zum Verhängnis aber ward ihm, daß seine Leute – wie behauptet wurde, auf seine Veranlassung – einen schwedischen Leutnant oder Reiter aus der Begleitmannschaft niederschossen. Die Schweden setzten ihm von Wismar aus nach, nahmen ihn gefangen und brachten ihn nach Greifswald,[41] wo ihm der Prozeß gemacht wurde; er ist jedoch, wie Schröder unter Berufung auf sein ‚gewisses Manuskript’ (s. u.) sagt, schließlich freigesprochen“.[42]
In der „6. Newen Unpartheyischen Zeitung 1632“ heißt es: „Auß Hamburg vom 14. [1. a. St.; BW]“ heißt es: „Weil der Obrist Gram auß Wißmar ab- und nach Schlesien gezogen / und selbig Lande nun gantz frey / als soll das Mechelburgisch Volck hinauß zum Chur Sächsischen stoßen“.[43]
Gramb blieb bis Anfang 1633 in schwedischer Gefangenschaft und verfasste am 1.1.1633 sein Testament.[44] Im April 1633 verstarb er auf Auf seinem Besitz Kosteletz.[45]
[1] Lüttich [Liège; Belgien].
[2] Wismar [Kr. Wismar]; HHSD XII, S. 133ff.
[3] HALLWICH, Briefe und Akten Bd. 1, Nr. 121, S. 199: Gramb an Wallenstein, Wismar, 1630 XII 06. Zu Wismar vgl. TECHEN, Geschichte.
[4] Wamberg [Vamberk, Bez. Reichenau an der Kněža]; HHSBöhm, S. 646.
[5] Wachow, heute Ortsteil von Nauen [LK Havelland].
[6] Zachow, heute Ortsteil von Ketzin [LK Havelland].
[7] Niebede, heute Ortsteil von Nauen [LK Havelland].
[8] Gutenpaaren, heute Ortsteil von Zachow [heute Ortsteil von Ketzin (LK Havelland)].
[9] Gohlitz, heute Ortsteil von Wachow, Ortsteil von Nauen [LK Havelland].
[10] Riewend, heute Ortsteil von Pawesin [LK Potsdam-Mittelmark].
[11] Glien [Glin]: eine annähernd kreisförmige Platte mit einer Ausdehnung von 12 bis 15 km nordwestlich von Berlin. Das Ländchen Glien wird vom Berliner Urstromtal mit dem Havelländischen Luch im Süden sowie dem Eberswalder Urstromtal mit den Niederungen des Rhinluches und der Muhre im Norden umgeben. Südlich des Havelländischen Luches liegt die Nauener Platte. Östlich, durch eine breite Urstromtalung getrennt, liegt die Hochfläche des Barnim. Nördlich des Rhinluches folgen die Granseer Platte und das Ruppiner Land. Im Westen geht der Glien in das lang gestreckte Ländchen Bellin über [wikipedia].
[12] Löwenberger Land [LK Oberhavel].
[13] Kremmen [LK Oberhavel].
[14] WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 218.
[15] Dessau [Stadtkr. Dessau]; HHSD XI, S. 77ff.
[16] Brandenburg [Stadtkr.]; HHSD X, S. 135ff.
[17] SCHRÖER, Havelland, S. 47f.
[18] Berlin-Spandau; HHSD X, S. 97ff.
[19] Ortslage im Berliner Ortsteil Spandau des Bezirks Spandau. Er liegt gegenüber der Altstadt Spandau auf dem östlichen Ufer der Havel, südlich der Einmündung der Spree in die Havel. [wikipedia]
[20] Halberstadt [LK Harz]; HHSD XI, S. 169ff.
[21] Stralsund [Kr. Stralsund]; HHSD XII, S. 292ff.
[22] Rathenow [Stadtkr. Rathenow/Kr. Rathenow]; HHSD X, S. 333f.
[23] SCHRÖER, Havelland, S. 49.
[24] WIEGANDT, Wismar, S. 73.
[25] WIEGANDT, Wismar, S. 47f.
[26] WIEGANDT, Wismar, S. 49.
[27] Magdeburg; HHSD XI, S. 288ff.
[28] SCHRÖER, Havelland, S. 50f.
[29] Vgl. REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’.
[30] Fliemstorf, heute Ortsteil von Zierow [Nordwestmecklenburg].
[31] WIEGANDT, Wismar, S. 50ff.
[32] WIEGANDT, Wismar, S. 74f.
[33] Vgl. KAISER, Politik; JUNKELMANN, Der Du gelehrt hast; JUNKELMANN, Tilly.
[34] WIEGANDT, Wismar, S. 55f.
[35] WIEGANDT, Wismar, S. 57.
[36] Blowatz [LK Nordwestmecklenburg].
[37] Groß Strömkendorf, heute Ortsteil von Blowatz [LK Nordwestmecklenburg].
[38] Struse ist ein alter mitteleuropäischer Segelschiff- und Bootstyp. In der Hansezeit wurde die Struse hauptsächlich auf der Düna aber auch in Schweden zum Transport von feuchtigkeitsempfindlichen Ladungen wie z. B. Getreide eingesetzt. Um die Ladung vor Nässe zu schützen, wurde das Deck mit einer Lehmschicht abgedichtet. Gesteuert wurde die Struse durch zwei große Riemen (Ruder). Die Struse war etwa 15 bis 20 m lang und konnte bis zu 36 Lasten Frachtgut laden. Die Besatzung bestand meist aus fünf bis zehn Mann. Es gab aber auch eine größere seegehende Variante der Struse, z. B. in der Flotte der Hansestadt Danzig. [wikipedia]
[39] Ein Bojer (auch Boj, Boier, Boeijer, Boeyjer oder Booyer genannt) ist ein aus Holland stammendes, rundgebautes, flachgehendes kleines Watt- und Küsten-Segelschiff.Ein Bojer besitzt einen flachen Boden und breite Seitenschwerter. Hauptaufgabe war das Legen von Bojen und der Frachttransport. Anfänglich einmastig, nur mit Mast- und Sprietsegel versehen, wurde es zum „Anderthalbmaster“ mit Spriet- und Lateinsegel weiterentwickelt.Als Anderthalbmaster zählte der Bojer zu den bekanntesten Küstenseglern in nordeuropäischen Gewässern im 16. Jahrhundert. Dieser größere, seegehende Bojer-Typ war durch einen weniger flachen Schiffsboden, den Wegfall der Seitenschwerter, ein plattes Spiegelheck und eine kleine Hütte gekennzeichnet. Später wurde am Großmast zusätzlich ein kleines Topprahsegel gefahren, der kleine Besanmast behielt das Lateinsegel und am Bugspriet befand sich eine Blinde, ein Rahsegel. Anfang des 17. Jahrhunderts wurde das Sprietsegel durch ein Gaffelsegel ersetzt. Die breite, füllige Form der Bojer beeinflusste sichtbar nachfolgende Schiffstypen wie Kuff, Tjalk und Galiot [wikipedia].
[40] Wendorf [LK Nordvorpommern].
[41] Greifswald [Kr. Greifswald]; HHSD XII, S. 194ff.
[42] WIEGANDT, Wismar, S. 80ff.
[43] ADRIANS, Journalismus, S. 130.
[44] EISELT, Johann Nepomuk, Die Jesuiten in Königgrätz, in: Neues Lausitzisches Magazin 39. Bd., Görlitz 1862, S. 196-210.
[45] Elbekostelez [Kostelec nad Labem; Bez. Melnik]; HHSBöhm, S. 133.
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