Holck [Holcke], Gideon [Gedeon]; Militär [ – ] Gideon [Gedeon] Holck [Holcke] [ – ] war 1638 noch Regimentsauditor[1] unter Königsmarck gewesen.[2] Er stand 1640 als „Militär“ in anhaltischen Diensten.[3] Im Dezember 1643 lag er in Halberstadt.[4]
[1] Auditor (Regimentsschultheiß): militärischer Justizbeamter: Richter eines Unterkriegsgerichts, der für sämtliche militärische Gerichtssachen innerhalb eines Regimentes und dessen Trosses zuständig war. Mit dem Unterkriegsgericht stand der Auditor einer Instanz vor, die im 17. Jahrhundert das genossenschaftliche Schultheißengericht (vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 54ff.) ablöste, und so war der Auditor kein erfahrener Söldner, sondern ein ausgebildeter, nicht dem Regiment angehörender Jurist (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 141ff.), der aus der Beamtenschaft des Kriegsherrn rekrutiert wurde. Er unterstand dem Befehl des Obristen, erhielt aber nur 20 Rt. samt Gebühren pro Monat und war deshalb empfänglich für „Verehrungen“, zumal auch er meist mit Familie, immer aber mit Gesinde und einem Soldatenjungen reiste. Er wurde in der Regel auf die Initiative des Feldmarschalls bzw. des Obristen hin tätig. Ihm waren zwölf Geschworene und ein Gerichtsschreiber zugeordnet. Der Auditor bedurfte der Erfahrung in Inquisitions- und Kriegsprozessen sowie in bürgerlichen und natürlichen Rechten, genoss aber teilweise ein recht fragwürdiges Ansehen. Die nach den Grundsätzen des Militärstrafrechts verhängten Urteile betrafen zumeist Übergriffe gegen die Zivilbevölkerung. Todesurteile wurden teilweise, insbesondere bei entstehenden Unruhen in der Truppe, dem Kommandeur vorgelegt und nach dessen Bestätigung in der Regel öffentlich vollstreckt. Vgl. auch STIELER, Auditeur, über seine Erfahrungen in der brandenburg-preussischen Armee; dazu BERG, Der Spate.
[2] FRIDERICI; STÜWE; STÜWE, Geschichte der Stadt Osnabrück. 3. Theil, S. 201, 205.
[3] Vgl. Slg. 15: Autographensammlung des Königlichen Hausarchivs der Niederlande. Online verfügbar unter: sachsen-anhalt.de/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_LHA/FB/Slg_15_00_Findbuch.pdf, Nr. 183: Gideon Holck, anhaltischer Militär, an einen Ungenannten, Halberstadt 1640; Nr. 184: Gideon Holck, anhaltischer Militär, an den Rat zu Bernburg, 1643. Enthält auch: Brief von Fürst August von Anhalt-Plötzkau an den Kommandanten von Mansfeld.
[4] WEIGEL; KÖHLER, Album von Autographen, S. 127. – Halberstadt [LK Harz]; HHSD XI, S. 169ff.